Die Karlsruher Richter entschieden am Samstag, dass der „polizeiliche Notstand“ nicht hinreichend belegt worden sei. In der Nacht zum Samstag blieb es in Heidenau ruhig.
Das Versammlungsverbot in Heidenau ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Zuvor hatte Vizekanzler Gabriel scharfe Kritik geäußert.
Es soll ein Fest für die Flüchtlinge in Heidenau werden. Gemeinsam essen, spielen und Clowns zugucken. Noch ist aber unklar, ob die Polizei für Sicherheit sorgen kann.