Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
03.04.2025 , 00:57 Uhr
Und wieder muss das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten..
Nur, mit Gesetzesauslegungen hat es so seine Tücken, die meisten hier im Forum legen sie nach dem Wortlaut aus, jedoch in Unkenntnis der Regel, das dabei nicht über den Wortlaut der Norm hinausgegangen werden darf. Genau dieses ist ihnen in Bezug auf das GG passiert. Sie haben etwas hineininterpretiert, was der Wortlaut nicht hergibt. Zu erkennen hier allein schon am Wort "Ordnung".
Ich würde ihnen daher zu einem erneuten Auslegungsversuch anraten und bei diesem dann nach Sinn und Zweck des Art 20 fragen. Das wäre dann die teleologische Auslegung. Ist in vielen Fällen zielführender.
zum Beitrag02.04.2025 , 21:43 Uhr
Treffender Kommentar, der aber nur eine Seite der Medaille zeigt, die andere Seite wird ausgeblendet.
Und das ist die kulturelle Prägung. Die wirkt sich insbesonders im Bereich der Sexualdelikte aus. Bei Gruppenvergewaltigungen beträgt der Anteil der tatverdächtigen "Zuwanderer", wie sie in der Kriminalstatistik genannt werden, über 50%. Und das kontinuierlich seit 2018.
Die muslimische Frauenrechtlerin und Opferanwältin Seyran Ateş sieht das Problem im frauenverachtenden Weltbild mancher muslimischer Männer, also unter dem Gesichtspunkt der kulturellen Prägung. Und auch die Kriminalstatistik untermauert den überprortionalen Anteil von Zuwanderern, der überwiegend aus jungen männlichen Tatverdächtigen besteht, im Gesamtbereich der Sexualdelikte.
Wenn zutreffende Komponenten wie soziales und psychisches angeführt werden, sollten kulturelle Aspekte zumindest mitberücksichtigt werden. Das Thema auszusparen oder klein zu reden ist nicht im Sinne von präventiven Maßnahmen wie der Aufklärungsarbeit und dürfte auch nicht im Sinne, der nicht gerade geringen Anzahl von Opfern weiblichen Geschlechts sein.
zum Beitrag02.04.2025 , 16:22 Uhr
Die Zwangsvollstreckung ist üblicherweise der erste Schritt den Staatsanwaltschaften nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Geldstafen einleiten.
Das war anscheinend nicht von Erfolg gekrönt und dann greift die Ersatzfreiheitsstrafe. Aber selbst die ließe sich abwenden z.B. durch gemeinnützige Arbeit.
Bei einer Totalverweigerung bleibt der Staatsanwaltschaft jedoch nur noch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe.
zum Beitrag01.04.2025 , 22:11 Uhr
"Hans-Eckhard Sommer - Amtsenthebung"
Der neue Vordenker des EU Refugee and Humanitarian Resettlement Programms wird wohl eher befördert werden von Merz und Co.
Vielleicht war das auch seine Bewerbung um den Posten als Innenminister. Heutzutage ist hierzulande alles möglich.
Er hat aber auf jeden Fall aufgezeigt, welchen Weg Europa vielleicht zukünftig gehen wird wenn sich die humanitären Krisen in der Welt weiter verschärfen und in naher Zukunft US Bürger die größte Anzahl der Asylanträge in Deutschland stellen.
Australien und Kanada haben es vorgemacht, der eine schlechter, der andere besser und müssen jetzt als Vorbild herhalten und zwar nicht nur für Europas Konservative.
zum Beitrag01.04.2025 , 21:41 Uhr
Na ja Herr Johnson, ob ein Urteil eine Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker darstellt oder nicht, ist für Justizia unbedeutend.
Das Gericht hat mit seinem Urteil lediglich die Verhältnismäßigkeit des Demokratieprinzips gewahrt. Aufgrund dessen kann ein amtierender Bürgermeister unter Umständen trotz einer Verurteilung auch bei der nächsten Wahl kandidieren. Hier wurde der Wählerwille in Bezug auf den Mandatsträger berücksichtigt, wie es das französische Verfassungsgericht angemahnt hat. Eine Ausnahme die gem. Art. 19 des Loi Sapin II ausgelegt wurde.
Marine Le Pen bekleidet kein öffentliches Amt und daher kann von einer Ignorierung der Wählerstimmen auch keine Rede sein, da noch keine Wahlen stattgefunden haben.
Es liegt zudem nicht im Ermessen des Gerichts die Nebenstrafe in Form des Entzugs des passiven Wahlrechts ohne trifftige Gründe auszusetzen oder abzumildern. Eine angestrebte Kandidatur oder hohe Umfragewerte in der Bevölkerung sind da juristisch nicht von Bedeutung.
Das Gericht hat in der Begründung auch die demokratische Integrität angeführt und auf die Vorbildfunktion zur Bekleidung eines öffentlichen Amts hingewiesen. Beides erfüllt Le Pen nachweislich nicht.
zum Beitrag01.04.2025 , 01:26 Uhr
Das 2016 verabschiedete Antikorruptionsgesetz sieht bei einer rechtskräftigen Verurteilung automatisch eine Zusatzstrafe vor.
Der Ausschluß betrifft sämtliche Ausübung von Mandaten und wird für 5 Jahre verhängt. Die Höhe des Strafmaß ist dabei nicht ausschlaggebend.
Eine Einschränkung hat das Verfassungsgericht in einem früheren Urteil angeführt und zwar hinsichtlich der Beeinträchtigung des Wählerwillens.
In dieser Hinsicht ist das bei einer potentiellen Kandidatur als Präsidentschaftskandidatin und vor dem Hintergrund von gut 13 Millionen Wählern im Rücken schon ein gravierender Punkt, der die französische Justiz wohl noch eine Weile beschäftigen wird.
zum Beitrag31.03.2025 , 02:00 Uhr
Kleine Korrektur:
Es gibt 2,6 Milliarden Christen weltweit. Damit liegt das Christentum vor dem Islam mit 2 Milliarden Gläubigen und dem Hinduismus mit 1 Milliarde.
Im Jahre 2024 gab es 647.000 Kirchenaustritte und 21.600 Kircheneintritte.
Angaben gelten für die katholische und evangelische Kirche, ohne Berücksichtigung der Todesfälle oder Taufen.
Quelle tagesschau.de, Statista
zum Beitrag31.03.2025 , 01:07 Uhr
Der Essay klingt, als wären die Armeen Europas noch mit Pfeil und Bogen unterwegs. Aus deutscher Perspektive in Hinblick auf die Bundeswehr mag an vielen Argumenten des Autors etwas dran sein, im europäischen Gesamtkontext sieht es da doch schon etwas anders aus.
Die einzelnen Länder müssen ihre Hausaufgaben erledigen und die Lücken schließen. Dafür braucht es keine europäische Armee sondern lediglich eine europäische Gesamtstrategie.
Und wer heutzutage ernsthaft das Argument des europäischen atomaren Schutzschildes ins Feld führt, der sollte dringend einige historische Bildungslücken schließen. Es war nämlich pures Glück, dass es im Kalten Krieg nicht zur atomaren Katastrophe gekommen ist. Und in der Zeit fokussierte es sich lediglich auf zwei Grossmächte, die zudem den heißen Draht wörtlich genommen haben. Die Lage heute sieht dagegen etwas anders aus.
Atomwaffen sind kein Mittel um konventionelle Kriege zu verhindern, sondern erhöhen das Risiko einer nichteinkalkulierten Eskalation. Eine große Schwachstelle z.B. in Frankreichs Militärdoktrin.
Insgesamt ein Beitrag der exemplarisch ist für das deutsche Sicherheitsdenken. Immer in Extremen, statt eine ausgeglichene Mitte.
zum Beitrag31.03.2025 , 00:10 Uhr
Eine klare Haltung von Seiten der Regierung ist nicht zu erwarten. Deutschland schweigt beim Thema Menschenrechte sobald es um die eigene Wirtschaft oder Sicherheitsinteressen geht oder es wird gleich Staatsräson genannt.
Israel, Serbien und jetzt die Türkei sind nur die neusten Beispiele in der langen Tradition des Schweigens. Und in punkto Verlässlichkeit, einfach einmal bei den Afghanen in Kabul nachfragen, die immer noch auf ihren Abflug warten.
zum Beitrag28.03.2025 , 16:59 Uhr
Was ist an der Interpretation weltfremd?Die AfD sieht sich in rechter Tradition als ordnende Kraft. Ihr Versprechen ist die Ängste in den Köpfen der Menschen zu bekämpfen, die sie durch Hass und Hetze selbst erzeugt hat. Die Mittel zur Einlösung dieses Versprechens beruhen auf Unmenschlichkeit, Gnadenlosigkeit und dergleichen.
Es ist ein Trugschluss, dass die Politik nur die Ursachen bekämpfen muss und die Zustimmung für die Rechten würde dann in der Bevölkerung schwinden. Das Gegenteil ist der Fall, nimmt sich die Politik eines von Rechten gesetzten Themas an und löst es im Sinne der Bevölkerungsmehrheit verbuchen Rechte dieses als ihren Erfolg und finden damit Anklang in der Bevölkerung.
Eine sehr einfache Strategie, der es wenig entgegenzusetzen gibt, ausser eine positiv gelebte Utopie. Und genau diese Zukunftserzählung aus der Gegenwart heraus fehlt den Europäern. Oder kurz gesagt, es gibt kein gemeinsames, erstrebenswertes Ziel.
Einmal die Gefängnishefte von Antonio Gramsci studieren, dort ist die komplette Strategie der Neuen Rechten Europas in Hinblick auf das Erringen der ideologischen Mehrheit bereits vom marxisten Gramsci vorgedacht.
zum Beitrag26.03.2025 , 22:37 Uhr
Da hat die Autorin in diesem schönen Artikel, mit dem typisch deutschen Blick auf Norwegen zwar sehr gute Autoren aufgelistet, aber einen Autor der in Norwegen als moderner Klassiker gilt ausgespart. Das möchte ich jetzt nachholen. Kjell Askildsen schreibt in der Tradition von Knut Hamsun und zeichnet sich durch eine brillante psychologische Tiefenschärfe seiner Figuren aus.
Und in Verbindung zu dem Autor auch mein einziger Einwand hinsichtlich der Typisierung der norwegischen Literatur.
Die stets erwähnte Melancholie ist wohl eher die deutsche Sichtweise auf diese Werke und dürfte auch ein Grund für den Erfolg norwegischer Literatur hierzulande sein. Gilt auch für den Blick auf die Natur, blaue Fjorde, hohe Gebirge, deutsche Romantik halt.
Die Erzähltradition in Norwegen ist aber eher im Sinne der Naturgewalten geprägt und dementsprechend sind die Werke auch tiefsinnig und von großer Ernsthaftigkeit.
In Deutschland wird es mit Melancholie assoziert in Norwegen würde man wohl eher von tiefschürfend sprechen.
Abschließend, danke taz für diesen Bericht, als Norweger freut mich jeder Beitrag über mein "kleines" Land.
zum Beitrag26.03.2025 , 21:27 Uhr
Ist es aber nicht. Die Verharmlosung fällt in den Schutzbereich sofern in diesem Zusammenhang keine Billigung erfolgt. Näheres findet sich dazu im Wunsiedel-Beschluss des BVerfG von 2009.
zum Beitrag26.03.2025 , 21:08 Uhr
Die Frage warum viele Palästinenser schweigen statt zu demonstrieren, ist denke ich relativ einfach zu beantworten.
Die mir bekannten Palästinenser haben keine Lust von deutschen Hipstern oder hiesigen Extremisten vereinnahmt zu werden. Die meisten Palästinenser haben auch Verwandte in der Region und daher andere Sorgen.
Ich finde es auch verständlich, denn wenn man für sein Anliegen auf Frieden in Gaza demonstrieren will und sich die Teilnehmer überwiegend aus Thawra Leuten, antiimperialistischen Linksgruppierungen und Gestalten aus dem Umfeld der Blauen Moschee zusammensetzen und zudem nur Hassbotschaften skandiert werden oder gar Terroristen gehuldigt wird, dann bleibt man als gemäßigter Palästinenser lieber weg.
Als Gruppe, bestehend aus 10 Palästinensern, 5 Iranern sowie Deutsche und Norweger, haben wir drei Versuche in Hamburg und Bremen unternommen.
Das Fazit war stets dasselbe, um das Schicksal der Menschen in Gaza geht es den meisten Demonstranten nicht wirklich.
zum Beitrag26.03.2025 , 20:21 Uhr
______Strich zutreffend. Anschließe mich.
Zusatz Appeasementpolitik mit Blick auf die AfD löst rein gar nichts, sondern untermauert lediglich deren Positionen.
Nicht dem Volk nur aufs Maul schauen, denn Volksmund tut nur selten goldenes kund.
zum Beitrag26.03.2025 , 18:03 Uhr
"notwendigen Handlungen eines Staates im Angesicht existentieller Bedrohungen"
Was verstehen sie denn darunter? War der Staat Israel ihrer Meinung nach durch die Ereignisse des 7 Oktobers in seiner Existenz bedroht?
Es geht auch nicht um Gleichsetzung der Ereignisse sondern um die Verhältnismäßigkeit der Reaktionen Israels im Rahmen seines Rechts auf Selbstverteidigung.
Das Recht bezieht nämlich nicht mit ein, dass der Großteil der Gebäude zerstört wird und es einen derart hohen Anteil an Todesopfern in der Zivilbevölkerung gibt.
Von den anderen Ereignissen wie Blockaden für Hilfsgüter etc ganz zu schweigen.
Die anfängliche Selbstverteidigung ist längst zum Politikum verkommen, um die Großisraelträume der Faschisten in Israels Regierung zu verwirklichen.
Gut zu beobachten derzeit im Westjordanland. Für Palästinenser derzeit ein rechtsfreier Raum.
Gut zu beobachten im Umgang der Regierung mit der einheimischen Justiz oder mit Kritikern in den eigenen Reihen. Oder auch im Umgang mit der freien Presse.
Netanjahu braucht den Konflikt für seine Legitimierung an der Regierung zu bleiben und dem wird alles untergeordnet. Auch Menschenleben!
zum Beitrag26.03.2025 , 14:05 Uhr
Die Dänen werden es ähnlich praktizieren wie es in Norwegen gehandhabt wird. In einem strengen Auswahlverfahren werden die fähigsten Frauen bei Bedarf eingezogen.
In Norwegen gibt es sogar ein Überangebot an Bewerberinnen, da das Militär nicht nur sehr gut bezahlt, sondern auch umfangreiche soziale Absicherungen bietet, von Mutterschutz bis zur Kinderbetreuung.
Dazu kommt, dass Gleichberechtigung auch beim Worte genommen wird. Frauen stehen die gleichen Möglichkeiten offen wie Männern, von Pilotin bis zur Eliteeinheit wie der Kings Guard.
Kuriosum am Rande. In punkto Gleichberechtigung bestanden sowohl männliche wie auch weibliche Armeeangehörige auf Gleichheit in allen Lebensbereichen, was dazu geführt hat, dass Frauen und Männer in ihren Einheiten nicht getrennt voneinander untergebracht wurden, sondern sich die Zimmer teilten.
Das stieß zuerst auf große Skepsis bei Politik und Militärführung, da es aber im Laufe der Zeit nur wenige Vorfälle gab, gilt dieses Experiment nicht nur als geglückt sondern hat sich mittlerweile auch fest etabliert.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:44 Uhr
Guter Kommentar, dem ich voll und ganz zustimmen kann.
Die Letzte Generation hatte halt das Pech, dass sie die Mentalität der Bevölkerung falsch eingeschätzt hat. Wer des deutschen liebstes Kind in die Quere kommt oder es gar zum Stillstehen bringt, der rüttelt damit die Bevölkerung nicht wach, sondern bringt sie gegen sich auf. Über das Klima wurde kaum diskutiert, lediglich über die Art der Proteste.
Da könnte dann das Fazit lauten, viel riskiert, aber wenig bewegt. Da hat Fridays for Future deutlich mehr positive Spuren hinterlassen.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:23 Uhr
Zum Glück liegen zwischen Putins imperialen Wachträumen und den reellen Möglichkeiten Welten, wie das Beispiel der Ukraine gezeigt hat.
Ansonsten teile ich die Ansichten des Autors besonders in Hinsicht auf die Clowns in der US Regierung und die Aussage, dass Verhandlungen mit Putin lediglich eine Alibifunktion haben, da er weder Zusagen noch Verträge einhält.
Bedeutet dann wohl auch, dass es in naher Zukunft ungemütlich für die Europäer werden könnte und es daher gut wäre eine eigene Strategie zu verfolgen anstatt den vorgesetzten Gegebenheiten immer hinterher zu laufen. Das gilt in Hinblick auf Russland aber nochmehr für die Amerikaner.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:07 Uhr
Der Nato Beitritt entstand unter dem Druck der Westallierten aufgrund der geografischen Lage. In Norwegen hatte man hingegen, wie auch Dänemark, keine guten Erfahrungen gemacht mit der Neutralität im Zweiten Weltkrieg. Das war jetzt sehr rücksichtsvoll in Hinblick auf die einheimische Leserschaft formuliert. Daher der frühe Beitritt.
Bei uns in Nordnorwegen werden die Russen aber auch anders betrachtet. Zuerst waren es die Befreier und zu Sowjetzeiten war es halt lediglich ein anderes System. Mehr aber auch nicht. Die kulturelle Verbindung bestand immer, auch heute. 90% der Bevölkerung im Norden sind den Russen wohlgesinnt und wünschen sich gute Beziehungen zu Russland, halten aber nichts vom Putin System.
Resultiert halt daraus, dass die russische Grenze keine 500km Luftlinie von meiner Heimatstadt entfernt ist und zudem die Finnmark einen hohen russischstämmigen Bevölkerungsanteil hat.
zum Beitrag24.03.2025 , 20:27 Uhr
Da läuft einiges verkehrt bei Justizia in Bayern, aber auch in Berlin. Das Ziel der Bewegung dürfte doch eher in der Forderung einer effektiven Klimapolitik bestehen und damit einhergehend der Einhaltung von Zusagen, Verträgen und Umsetzung der geltenden Rechtssprechung.
Zudem fallen Straßenblockaden in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit und stellen somit nur dann eine Straftat dar, wenn die Durchführung im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB als verwerflich angesehen werden kann.
Auch das von der Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, darf schon aufgrund der öffentlichen Sichtbarkeit und des transparenten Vorgehens angezweifelt werden.
Zudem ist die LG keine homogene Vereinigung sondern besteht aus lokalen Teilorganisationen die autark agieren. Der Tatbestand verlangt jedoch, die Vereinigung müsse zum Zweck haben, Straftaten zu begehen. Sollten dies nur einzelne Mitglieder verfolgen und nicht die gesamte Vereinigung an sich ist der Tatbestand, gemäß BGH v. 2015, nicht erfüllt.
Zivilen Protest zu kriminalisieren ist kein Ruhmesblatt für den Staat. Paragrafen des Strafgesetzbuch dafür zu missbrauchen keines für die Justiz in Deutschland.
zum Beitrag24.03.2025 , 15:33 Uhr
Völlig korrekt, haben Norweger und Finnen früh erkannt und nicht auf Bündnisse gesetzt, sondern auf die eigenen Fähigkeiten zur Landesverteidigung und daher nicht das Militär nach Fall des Eisernen Vorhangs reduziert, wie Schweden oder Deutschland, die beide jetzt ziemlich blank darstehen und den Rückstand kurzfristig nicht mehr werden aufholen können.
Es ist schon eine traurige Nummer, das ein kleines Land wie Norwegen über mehr U Boote und Fregatten verfügt, als das große Deutschland.
Aber Norwegen passt die Rüstungsausgaben auch seinem Bedarf an. Die Marine ist traditionell der Stützpfeiler bei uns. Aber auch die Landaktivitäten werden im Norden ausgebaut. So werden zukünftig neue Brigaden in meiner Heimatstadt Tromsø stationiert und in der Finnmark.
By the way, Norwegen hat eine Home Guard, zusammen mit den regulären Streitkräften verfügt Norwegen damit über mehr militärisch geschultes Personal unter Waffen als Deutschland. Selbiges gilt für Finnland, welches über eine der best ausgerüsteten und ausgebildeten Landstreitkräfte Europas verfügt.
Und im Vertrauen, weder in Norwegen noch in Finnland setzen die Menschen auf die Kampfkraft der Bundeswehr im Verteidigungsfall.
zum Beitrag23.03.2025 , 04:14 Uhr
Es ist Völkerrechtlich nicht "komplex", sondern schlicht nicht geregelt, was bei Zivilpersonen unter unmittelbare Feindseligkeiten fällt. Das Völkerrecht verweist hier im 1 Zusatzprotokoll zur näheren Bestimmung lediglich auf Artikel 4 des III. Genfer Abkommens.
Gemäß Vertrags- und Gewohnheitsrecht genießen Zivilpersonen die unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, in jedem Fall für die Dauer dieser Teilnahme keinen Schutz gegen direkte Angriffe.
Zur Konkretisierung wurden lediglich Kriterien aufgestellt die für eine unmittelbare Teilnahme herangezogen werden. Dazu gehören die Schwere des Schadens, die direkte Kausalität und der Kampfhandlungsbezug.
Kombattanten Unterkunft zu gewähren, mit Nahrung oder Nachrichten zu versorgen und auch der Bau eines Tunnels erfüllen diese Kriterien nach weitläufiger Auffassung jedoch nicht. Der Bau oder Transport von Raketen sowie das Festsetzen von Geiseln hingegen schon.
zum Beitrag22.03.2025 , 22:05 Uhr
Ich habe mich auf das folgende Zitat von Herrn Brax bezogen:
" Nach der Völkermordkonvention sind alle Staaten der Welt verpflichtet, einen Genozid zu verhindern.“
Und das ist absolut zutreffend. Seit Verabschiedung der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) im Jahre 2005 ist das bestehende Einmischungsverbot in innerliche Angelegenheiten eines Staates gem. Art. 2 Abs. 7 der UN-Charta, aufgehoben.
Paragraf 138 der R2P Erklärung benennt es wie folgt: "Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
Das Prinzip dahinter lautet, wird einer Regierung dieser Anforderung nicht gerecht, überträgt sich die Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft.
Das muss nicht zwingend von der UN ausgehen, sondern es können auch Regionalorganisationen die Initiative ergreifen. Im Falle des Kongos war es die Afrikanische Union, im Falle Libyens die Arabische Liga.
Darüber hinaus beanspruchen diese Verbote auch jenseits völkerrechtlicher Verträge gewohnheitsrechtliche Geltung. Eine rechtliche Verpflichtung zum Eingreifen ergibt sich daraus jedoch nicht.
zum Beitrag22.03.2025 , 13:06 Uhr
Das Verbot des Völkermords ist im im Völkerrecht als ius cogens Norm verankert, es handelt sich daher um zwingendes Recht (peremptory norms).
Alle ius cogens Normen sind auch erga omnes. Bedeutet das eine Verpflichtung daraus von allen Staaten und zwar unabhängig eines Vertrags eingefordert also auch eingeklagt werden kann.
Das Verbot des Völkermords ist zudem eine universelle Norm. Daraus ergibt sich auch eine Schutzverantwortung der nicht UN Mitglieder oder Staaten welche die UN Charta oder andere völkerrechtlichen Verträge nicht ratifiziert haben.
Daher ist die Aussage von Herrn Brax durchaus zutreffend, wenn auch etwas verkürzt.
zum Beitrag21.03.2025 , 21:54 Uhr
Die Dame im Arbeitsministerium hat als Beamtin auf X öffentliche Postings betrieben und betreibt sie noch. In einem davon bezeichnete sie Gaza als das größte Konzentrationslager der Welt. Relativierende Vergleiche zur Shoa rechtfertigen nicht nur zum Entzug des Beamtenstatus sondern sind auch strafbar, wenn damit direkt aber auch indirekt der Massenmord an den europäischen Juden in qualitativer oder quantitativer Hinsicht in Frage gestellt wird. Siehe auch BGH Urteil v. 6. 04 2000-1 StR 502/99.
Das wird die Dame aber auch selber einschätzen können, schließlich ist sie Volljuristin.
zum Beitrag21.03.2025 , 21:16 Uhr
Es ist schon der Subheadline zu entnehmen, dass es in diesem Artikel um die Position der Bundesrepublik im Nahostkonflikt geht und nicht um einen aktuellen Lagebericht aus der Region. Zu den Ausführungen der Autoren hinsichtlich der hiesigen Zustände habe ich eine entgegengesetzte Perspektive als Gegenpart eingebracht und zwar rein Argumentativ und ohne Positionierung zu Israel oder Palästina, sondern ausschließlich auf Deutschland bezogen.
zum Beitrag21.03.2025 , 20:38 Uhr
Europa ist vielstimmig, zwischen den Positionen von Spanien oder Irland und denen von z. B. Deutschland liegen in diesem Fall Welten. Die östlichen Mitglieder sind zudem auf die Ukraine fixiert und weniger auf den Nahostkonflikt. Das erschwert es auf einen Nenner zu kommen. Hinzu kommt, dass das internationale Gewicht der Europäer gering ist.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen, mit dem Freibrief von Trump ist die letzte Barriere gefallen und das betrifft Gaza und das Westjordanland. Zudem kommt die internationale Gemeinschaft über Lippenbekentnisse für die Palästinenser nicht hinaus.
Ziel kann es daher nur sein, die Not der Palästinenser zu lindern und einen Ausweg in der Form zu ermöglichen, dass jeder der diesem Wahnsinn entfliehen will in einem anderen Land Aufnahme findet.
Das aber wird mit den palästinensischen Nachbarn nicht zu machen sein, da Länder wie Jordanien oder die Türkei in dieser Hinsicht überlastet sind und andere wie Saudi-Arabien sich vor der Verantwortung drücken. Auch die EU wird bei diesem Thema nicht vorpreschen, da bereits jetzt grosser Aufwand betrieben wird um Flüchtlinge von Europa fernzuhalten.
Solidarität ist manchmal halt doch eine Einbahnstraße
zum Beitrag21.03.2025 , 20:11 Uhr
Sie haben meine Intention die hinter dem Kommentar steckt offensichtlich nicht richtig erfasst. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, wer nur eine Seite betrachtet ist nicht fähig zur Lösung des Problems beizutragen sondern verschärft es meist noch. Daher habe ich bewusst am Anfang des Kommentars das Wort Gegenpart gesetzt.
zum Beitrag21.03.2025 , 14:57 Uhr
Die Gegenstimme zu diesem Beitrag könnte hinsichtlich der Zustände in Deutschland folgendes beinhalten.
Demonstranten die für internationales Recht eintreten, glorifizieren in der Regel keine Terrororganisationen, besetzen keine Hochschulen und bedrohen keine Andersdenkenden und rufen auch nicht zum Boykott von israelischen Bildungsstätten und Kultureinrichtungen auf etc
Wer nach dem Recht ruft, sollte das auch für andere Parteien akzeptieren. Bedrohungen oder Übergriffe an jüdischen Bürgern im öffentlichen Raum oder Diskriminierung in sozialen Medien gehören sicherlich nicht dazu.
Wer ein Stopp von Waffenlieferungen fordert setzt zudem Israels Fähigkeiten zur Selbstverteidigung aufs Spiel. Zur Erinnerung nur 2% der Lieferungen waren seit dem 7 Oktober Kriegswaffen (tagesschau.de).
Wer von der Bundesregierung verlangt die Staatsräson jetzt hinten an zu stellen, der muss sich mit der Frage beschäftigen warum dieses nicht schon vorher geschehen ist. Die völkerrechtswidrige Besetzung des Westjordanlands besteht ja nicht erst seit gestern.
So könnte der Text jetzt fortlaufen, es ist aber mühselig, da Deutschland in dieser Hinsicht zwischen den Stühlen sitzt, mangels Gewicht.
zum Beitrag21.03.2025 , 14:10 Uhr
Zu ihrem Kommentar nur soviel. Sie vollziehen in ihren Ausführungen immer eine saubere Trennung und sprechen stets nur von der jüdischen Bevölkerung. 20% der israelischen Bevölkerung lassen sie aussen vor. Die sind quasi nicht existend bzw hierarchisch untergeordnet.
Erinnert stark an die Diskussionen hierzulande in der auch gute 20% der Bevölkerung in vielen Bereichen anscheinend nicht dazu gehören sollen.
Das ist eine ganz und gar nicht akzeptable Haltung und erinnert im Ansatz an sehr düstere Zeiten in der Geschichte, nicht einzig der Deutschen.
Und jemand der Pazifismus als selbstgefällig tituliert, hat das Wesen des Pazifismus nicht verstanden.
Mir persönlich stehen die humanistischen Ideale von Menschen wie Martin Buber wesentlich näher, als die von Kriegstreibern im Stile von Nethanjahu und Konsorten. Und Kants Devise, bewaffnete Konflikte durch ein mehr an Aufklärung zu vermeiden, halte ich immer noch für den einzigen gangbaren Weg.
Leider sind dazu Bildung und vorbildliche Beispiele nötig und an beiden mangelt es in dieser Welt ganz erheblich.
zum Beitrag21.03.2025 , 03:33 Uhr
Eine rechte Gesinnung entspricht eher der Grundeinstellung von weiten Teilen der Bevölkerung als eine linke. Das ist nicht nur in Deutschland der Fall. Die meisten Völker sind eher konservativ eingestellt.
Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Sexismus sind nicht nur eine Haltung der Rechten sondern reichen bis weit in die Mitte hinein und sind dort auch akzeptiert.
Die staatlichen Akteure sind auch nicht getrennt von der Bevölkerung zu betrachten, sondern sie bilden einen Querschnitt der Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang ist die Verantwortungslosigkeit und die mangelnde Selbstreflektion ein Phänomen welches bereits die Massenpsychologie ausreichend behandelt hat. Gerade im Zusammenhang mit der deutschen Geschichte, die meisten Institutionen wurden nach dem Krieg unter Mithilfe von Nationalsozialisten errichtet, ist es daher nicht verwunderlich, dass in Fällen mit rechtsextremen Hintergrund eher kaschiert als aufgearbeitet wird. Ein Zustand der schon in der Weimarer Republik zu beobachten war. Strenge Ahndung und Verfolgung von linken Vergehen, Gruppierungen etc und eine nachlässige Verfolgung mit milden Strafen oder Verfahrenseinstellungen auf der anderen.
zum Beitrag20.03.2025 , 21:05 Uhr
Apartheid ist keine Ideologie. Von Apartheid spricht man bei staatlich geduldeter oder organisierter Ungleichheit mit einer gesetzlichen Grundlage.
Es gibt in den Rechtswissenschaften den Begriff der "Europes Passport Apartheid", aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Geflüchteten je nach Herkunftsland. In Lateinamerika spricht man von "Social Apartheid" u.a. wegen der Ausgrenzung von Frauen aus dem öffentlichen Leben.
Die rein rassistische südafrikanische Apartheid ist schon seit längerem kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
Das Gerichte sich scheuen Israel der Apartheid zu bezichtigen ist einzig der Tatsache geschuldet, dass Israels Vorgehen im Westjordanland keine gesetzliche Legitimation hat. Eine der Grundvoraussetzungen der Apartheid.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:17 Uhr
"Apartheid ist, wie Sie sicher wissen, ein Rechtsbegriff"
Lobenswert das dieses hier im Forum einmal Erwähnung findet. Gleiches gilt aber auch für den Begriff Genozid. Wird ebenso wie der Begriff Apartheid bis auf das Äußerste strapaziert. Es schickt sich nicht diese Begriffe zu politisieren.
Gilt auch für den von ihnen immer wieder gern zitieren Amnesty International Bericht zum Thema Genozid.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:06 Uhr
Auf das Argument habe ich gewartet, nicht sonderlich originell diese Epoche zu Rate zu ziehen.
Und nach der Bombardierung der deutschen Zivilbevölkerung folgte dann der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki. Auch um den Widerstand der Bevölkerung zu brechen?
Die Vergleiche die sie hier anstellen hinken ganz gewaltig und haben nichts mit den gegenwärtigen Verhältnissen im Nahen Osten zu tun.
Und nach heutiger Rechtslage wären die gezielten Bombenabwürfe der Alliierten auf die Zivilbevölkerung ein Kriegsverbrechen.
Als norwegischer Staatsbürger gebe ich ihnen noch etwas auf den Weg. Bei uns gilt es als Unsitte die Zeit der Nazibarberei als Vergleich heranzuziehen, um andere kriegerische Konflikte zu bewerten. Und zwar auf sämtlichen Ebenen. Schon aufgrund des Völkermords an den europäischen Juden wird dieses bei uns als singulares Ereignis betrachtet, zu dem sich jeder Vergleich verbietet. Ich finde das sehr angemessen.
In Deutschland allerdings scheint es derzeit en vogue zu sein bei jeder sich passenden Gelegenheit die Epoche heranzuziehen und auszuschlachten damit sie dem gewünschten Zweck dient. Finde ich unangebracht.
zum Beitrag20.03.2025 , 15:19 Uhr
"Für einen Nichtdeutschen, dem eine Straftat im Ausland vorgeworfen wird, aber sieht sich die Bundesanwaltschaft nicht zuständig"
Allerdings lautet einer der Anklagepunkte auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Diese erfolgte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik und fällt demnach auch gem. § 120 Absatz 1 GVG in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanwaltschaft. Die Staatsangehörigkeit tut dabei nichts zur Sache.
Das Verfahren nicht an sich zu ziehen und in Deutschland durchzuführen würde bedeuten, dass der Staat gewillt ist in ein Land zu überstellen, welchem schon vom BVerfG rechtsstaatliche Defizite attestiert wurden und hätte dann wohl zur Folge, dass nach einer Verurteilung in Ungarn und Verbüssung eines Teils der Strafe, nach der Rückkehr eine erneute Anklage hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfolgen würde oder alternativ eine Abschiebung nach Syrien.
Soweit ich es gelernt habe, ist das deutsche Strafrecht eigentlich auf Resozialisierung ausgelegt. Das Vorgehen hier hat aber eher den Anschein ein Exempel statuieren zu wollen. Das ist für einen Rechtsstaat ein mehr als fragliches Verhalten. Da bleibt dann nur noch der Appell an das BVerfG.
zum Beitrag20.03.2025 , 12:53 Uhr
In dieser Hinsicht bin ich ganz bei ihnen. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite sparen sie, wie so häufig aus.
Israel hat die Verhältnismäßigkeit zu waren und die Zivilisten zu schützen. Und das war aufgrund der israelischen Militärstrategie während des gesamten Konflikts nicht der Fall.
Es ist inhuman über das Ausmaß der Zerstörungen einfach hinwegzusehen, die vielen Toten quasi als Kollarteralschäden zu betrachten und sich dann eine Rechtfertigung für ein weiter so zu konstruieren. Die Hamas kann nicht für alles als Grund herhalten.
Da hilft es dann auch nicht weiter, sich auf das internationale Recht, die festgehaltenen Geiseln oder Raketenbeschüsse zu beziehen. Das sind Alibifunktionen die rein gar nichts mit den derzeitigen Lebensverhältnissen der palästinensischen Bevölkerung zu tun haben.
Hier gilt es eine zumutbare Lösung zu finden und es ist Aufgabe Israels und der internationalen Gemeinschaft für den Schutz und vernünftige Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung zu sorgen.
zum Beitrag20.03.2025 , 00:31 Uhr
Ich habe keine Behauptung aufgestellt und mich auch nicht für eine "geradezu absurde Skandalisierung entschieden ", sondern nur Quellen zu der Frage des Foristen genannt.
Ich fürchte mit ihrem Kommentar sind sie im falschen Film gelandet.
Kurze Anmerkung, obwohl ich als Norweger kein deutscher Muttersprachler bin, weiß selbst ich, dass Sprachverbot, Sprechverbot oder Redeverbot unterschiedliche Bedeutungen haben.
Ihr Beispiel der Unterhaltung wäre in dieser Hinsicht ein Redeverbot. Ein Sprechverbot wäre, wenn bestimmte Äußerungen nicht getätigt werden dürften. Ein Sprachverbot in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Nationalität der Sprachen oder auch die Sprachfamilien.
Und wenn, wie sie aufgeführt haben nur Deutsch und Englisch erlaubt waren, dann ist die logische Schlussfolgerung daraus, das alle anderen Sprachen verboten sind. Das würde ich dann schon als Sprachverbot bezeichnen.
zum Beitrag19.03.2025 , 21:30 Uhr
"Einsrpuch: Die Behauptung, US-Rechtsprechung führe zur Straffreiheit von Hassreden.."
Davon steht in meinem Beitrag nichts, bitte die Nuancen beachten.
Ihre Anmerkung zu Holmes bezieht sich zudem auf seinen Beitrag zur Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit durch die US Regierung.
Meine Ausführung bezog sich auf seine juristische Auslegung der Meinungsäußerungsfreiheit "the remedy to be applied is more speech, not enforced silence". Dieser Ansatz ist historisch maßgeblich für die amerikanische Rechtssprechung gewesen und wurde vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die Kommunistische Partei seit 1914 von Holmes getätigt. Das sei nur so am Rande einmal erwähnt.
Auch ändert eine dynamische Rechtssprechung wenig an der Tatsache das die Grundrechte in den USA von einem ausschließlich liberalen Verständnis geprägt sind, welches sie als Schutzschild gegen den Missbrauch staatlicher Macht betrachtet und weniger zum Schutz durch den Staat vor Übergriffen gegen Einzelpersonen.
Während in Europa der Staat präventive und repressive Massnahmen vornimmt um den Schutz gegenüber Behörden und Privatpersonen zu gewährleisten.
zum Beitrag19.03.2025 , 17:10 Uhr
Ist ihnen das Urteil vom "Brennenden Kreuz" R.A.V. vs. City of St. Paul vom 22. Juni 1992 ein Begriff? Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilung der Klan Mitglieder u.a mit der Begründung auf "das rassistische Meinungen gegenüber antirassistischen Positionen diskriminiert würden".
Das Verständnis über die Grundrechte unterscheidet sich in der Rechtsprechung doch erheblich von dem im Völkerrecht und den meisten nationalen Rechtsordnungen in Westeuropa.
Gegenüber dem Machtgefälle innerhalb der Gesellschaft ist die US Justiz weitgehend blind. Gilt mittlerweile auch zunehmend für die "fighting points" und erst recht für die "viewpoints".
Das was der gute Richter des Obersten Amerikanischen Gerichtshofs O.W. Holmes 1919 formuliert hat, führt doch heutzutage dazu, dass von Seiten der Strafgerichtsbarkeit kaum noch Einschränkungen von Hassreden oder diskriminierenden Äußerungen stattfinden.
Ein Standardsatz in Urteilen des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema lautet daher auch, dass der Gesetzgeber auch andere Möglichkeiten habe vor verbalen Gewaltakten zu schützen, als auf Massnahmen zurückzugreifen, welche die Meinungsfreiheit einschränken.
zum Beitrag19.03.2025 , 13:11 Uhr
Im IV Genfer Abkommen ist aber auch folgendes festgehalten.
"Zivilpersonen dürfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen (Art. 51 II ZP I; Art. 13 ZP II). Dies schließt auch unterschiedslose Angriffe aus, z. B. Flächenbombardements von Großstädten (Art. 51 IV, V ZP I)"
In diesem Konflikt mit dem internationalen Recht zu argumentieren oder sich auf dieses zu berufen ist geradezu grotesk, solange es von beiden Seiten mit Füßen getreten wird und die internationale Gemeinschaft nichts zu dessen Durchsetzung beiträgt.
Die Hamas ist eine Terrororganisation, die derzeitige Regierung in Israel besteht aus Kriegstreibern. Die Verantwortlichen beider Seiten gehören auf die Anklagebank. Nach einer Verurteilung könnte dann eine Neuordnung unter der Prämisse des internationalen Rechts erfolgen.
In der Zwischenzeit gilt es die palästinensische Bevölkerung bei israelischen Militäroperationen besser zu schützen oder ihr einen Ausweg aufzuzeigen, wie sie diesen Wahnsinn entfliehen kann. In dieser Hinsicht ist die internationale Gemeinschaft gefragt, die sich in diesem Punkt bisher vor der Verantwortung gedrückt hat.
zum Beitrag18.03.2025 , 15:09 Uhr
Zur Exmatrikulation Berliner Hochschulen, tagesspiegel v. 13.06.24 www.tagesspiegel.d...tzes-11810573.html
Zu Sprachverbot auf Demos taz v. 25.02.25 taz.de/Sprachverbo...na-Demos/!6064999/
Zur Polizeibrutalität in Zusammenhang mit Demonstrationen, auch "normalen" , finden sie im Internet eine umfangreiche Anzahl an Artikeln, queer durch die Medienlandschaft.
zum Beitrag17.03.2025 , 15:58 Uhr
Eingewanderte Rechte kenne ich nur in Bezug von West nach Ost, innerhalb Deutschlands. Die Art des rübermachens meinten sie aber anscheinend nicht.
Erhellend könnte für sie evtl die Feindbild Studie v. 2024 sein. Sie befasst sich ausführlich mit dem Thema.
Feindbildstudie des ECPMF 2024 www.ecpmf.eu/feind...-der-selbstzensur/
zum Beitrag17.03.2025 , 14:09 Uhr
Sie vermischen hier zwei Bereiche die nichts miteinander zu tun haben. Eine Kausalität zwischen Angriffen auf Journalisten und staatlichen Repressalien zu diesem Thema herzustellen und dann die Kritik an Übergriffen auf Personen als unehrlich zu bezeichnen ist völlig absurd.
Zur Erinnerung: jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und niemand hat das Recht einen anderen Menschen psychisch zu terrorisieren in dem er ihn bedroht oder öffentlich brandmarkt.
zum Beitrag17.03.2025 , 13:50 Uhr
Die Grenzen des Sagbaren im öffentlichen Diskurs haben sich seit den Corona Zeiten immer weiter verschoben. Es ist heute schon gesellschaftlich "normal" von der Lügenpresse zu sprechen. Die Diffamierungskampagnen führen dann dazu das die Hemmschwelle sinkt und körperliche Übergriffe zunehmen, weil es aus der Sicht der Täter gar keine Grenzüberschreitungen sind die dort vorgenommen werden. Diese Art der Akzeptanz ist das Ergebnis einer sozialen Verwahrlosung die sich über die Jahre in der Gesellschaft breit gemacht hat.
Erschreckend ist dabei, dass sie sich auch im Bewusstsein vieler Vertreter des Staates wiederfindet, seien es Behörden oder gar die Polizei.
Wenn eine Schuldumkehr nicht nur von einem Teil der Zivilgesellschaft sondern auch von staatlicher Seite sich nach dem Motto "selber Schuld, wenn eure Zeitung derartiges publiziert" erst einmal etabliert hat, steht es schlecht um die freie Berichterstattung.
Als Maßnahmen helfen nur Abschreckung in Form konsequenter Ahndung von Straftaten und Aufklärung, in Form einer Sensibilisierung für das Thema, bei behördlichen Stellen aber auch innerhalb der Zivilgesellschaft.
zum Beitrag16.03.2025 , 21:38 Uhr
Jahrhunderte in der Geschichte mit endlosen Kriegen der Nationalstaaten untereinander und zwei Weltkriegen hat es gebraucht bis nach 1945 in Europa ein Umdenken erfolgte. Eine große Errungenschaft die jetzt nicht durch eine Neuausrichtung hinsichtlich einer Machtpolitik aufs Spiel gesetzt werden sollte.
Denn die von der Autorin definierte Machtpolitik kann auch schnell kippen zu gunsten eines Hegemonialmachtstrebens.
Europas Politik muss die Tradition der letzten 80 Jahre wahren, indem es auf Entspannung, Vermittlung, Diplomatie und letztendlich auf Frieden setzt.
Das schließt verteidigungsfähige Streitkräfte nicht aus, wie es der Kalte Krieg gezeigt hat.
zum Beitrag16.03.2025 , 21:21 Uhr
Es ist nicht gut die politischen Felder gegeneinander auszuspielen. Es ist absolut richtig, soziale Ungleichheiten sind ein destabilisierender Faktor in einer Demokratie und stärken meist die extremen Kräfte. Dies gilt es aber unabhängig vom Thema Verteidigung zu betrachten. Sicherheit ist das Fundament eines jeden Staates. Die modernste Infrastruktur nutzt wenig, wenn sie mangels Verteidigungsfähigkeit in Schutt und Asche gelegt wird.
Und ihr Bild von den Panzern geht leider von einer falschen Militärstrategie aus. Putin braucht nicht einen Panzer zu entsenden. Russland verfügt über eine intakte Flotte, die permanent ausgebaut wird und deren Fregatten in der Lage sind Marschflugkörper mit einer Reichweite von 2500kg abzuschießen. Zum Vergleich, diese Reichweite erreichen ansonsten nur die großen amerikanischen Zerstörer.
Und Russland positioniert sich bereits mit seiner Flotte im Ostseeraum und hält Manöver ab. Zu beobachten von Fennoskandinavien bis an die Küsten Norwegens.
Ein Konflikt ist jederzeit möglich und kann auf verschiedene Arten ausgelöst werden. Ein Überfall auf einen EU Staat ist nur eine Option von vielen. Darauf sollte man militärisch vorbereitet sein.
zum Beitrag15.03.2025 , 21:38 Uhr
"Trumps Vertreibungspläne stehen nicht im Widerspruch zu deutscher Politik, sondern wären ihre logische Fortführung"
Das ist doch eher Polemik und wird dem Thema nicht gerecht. Gleiches gilt für den Hinweis das eine Leugnung von Israels genozidalen Absichten eine Beleidigung für den Intellekt darstellt Für wessen Intellekt? Für meinen jedenfalls nicht. Zur Zementierung des Arguments dann ein Link zu Al Jazeera zu einem doch eher mageren Beitrag.
Auch zum Thema deutsche Waffenlieferungen wird zwar zurecht auf das Leid der palästinensischen Seite verwiesen, aber ausgeblendet das Israel nicht nur von wohlgesinnten Nachbarn umgeben ist, die nicht lange zögern würden den Staat von der Landkarte zu tilgen, sobald er seine Verteidigungsfähigkeit einbüßt.
Das ist alles zu unausgegoren, zu desinformiert und vor allem zu einseitig und leider sorgt die Tonalität des Textes zudem dafür, dass die berechtigten Einwände der Autoren infolge dessen bei mir keinen Zugang mehr finden.
Unterm Strich bleibt ein Wutartikel der exemplarisch dafür steht, warum sich die Fronten in der Region immer weiter verhärten.
zum Beitrag15.03.2025 , 19:07 Uhr
Finanzielle Mittel garantieren noch keine verteidigungsfähige Armee. Der Verteidigungsetat lag vor 2022 auch stets zwischen 40 und 50 Milliarden jährlich. Es wurde nur wenig damit erreicht, weil die Mittel nicht effizient eingesetzt wurden.
Wer denkt das sich das kurzfristig ändert, kennt leider die Strukuren des BAAINBw in Koblenz nicht und auch nicht die langwierigen Planungsprozesse die hinter jedem Projekt stehen.
Ohne eine Umstrukturierung und kompletter Neuausrichtung der Bundesämter versickern die Milliarden auch weiterhin im Niemandsland.
Freut dann lediglich die Aktionäre der Rüstungskonzerne.
zum Beitrag15.03.2025 , 18:33 Uhr
Die US Behörde für Bevölkerungsstatistik hat vor Jahren schon in einer Studie prognostiziert, dass 2040 Menschen nicht weißer Abstammung die Mehrheit der Bevölkerung stellen würden. Der Anteil der Latinos wird sich bis 2050 sogar verdoppeln und dann bei 30% liegen.
Das Vorgehen von Trump und seinen Vordenkern kann daher als das letzte Aufbäumen bezeichnet werden um die Abwärtsspirale abzufedern. Gefährlich wird es dann, wenn sie bemerken das die ergriffenen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Denn leider gibt es in den USA genügend fanatisierte Menschen die auch bereit wären, die Privilegien der Weißen mit der Waffe zu verteidigen.
Sich aber lediglich aus dem orwellschen Baukasten zu bedienen wird nichts daran ändern, das die Tage der weißen Vorherrschaft in den USA über kurz oder lang gezählt sind.
Fazit: ein sehr guter und erhellender Artikel.
zum Beitrag15.03.2025 , 13:26 Uhr
Kleiner Denkfehler.
Der Entzug der Staatsbürgerschaft aufgrund einer rechtswidrigen Handlung und auf der Basis das der Betroffene noch im Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft ist, also nicht staatenlos wird und der Gegenpart davon ein von Geburt an staatsangehöriger, der das gleiche Vergehen begeht, dem die Staatsbürgerschaft aber nicht entzogen werden kann, da er ansonsten staatenlos wird bergen in sich schon eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz.
Staatsangehörigkeitsrecht und Strafrecht lassen sich nicht miteinander verbinden, ohne das Gleichheitsprinzip zu verletzen.
zum Beitrag14.03.2025 , 22:01 Uhr
In so kurzer Zeit eine derart grottige Bilanz aufzuweisen will auch gekonnt sein. Zeigt aber auf, dass der Merz Stil von A bis Z undemokratisch geprägt ist.
Als Jurist mit wenig Achtung vor dem Rechtsstaat, mit hanebüchenen Vorschlägen zur Migrationspolitik, die im Kern schon teilweise gegen das Grundgesetz und komplett gegen das EU Recht verstoßen. Der Bevölkerung eine derartige Anzahl rechtswidriger Maßnahmen als Lösung anzupreisen ist auch eine Leistung für sich und zeigt was Merz vom Wahlvolk hält.
Dann die Nummer mit der kleinen Anfrage, eine perfide Einschüchterungstaktik für die das Fragerecht des Parlaments missbraucht wurde. Weitab von einem gesunden Demokratieverständnis.
Und dann bleibt noch der Betrug am Wähler, anders kann das derzeitige Vorgehen nicht bezeichnet werden und sein Fauxpas mit dem Antrag und der AfD, der aufgezeigt hat das auch die jahrzehntelangen parlamentarischen Spielregeln nichts Wert sind, wenn es um das Erreichen der merzschen Ziele geht.
Deutschland und seine Kanzler halt. Erst ein Autoverkäufer, dann ein Automat und jetzt ein Seelenverkäufer. Kein Wunder das viele sich zurück nach Muttis Zeiten sehnen.
zum Beitrag14.03.2025 , 19:27 Uhr
"Faktencheck zum Staatsbürgerschaftsrecht:"
Eher Fake Check!
Einen deutschen Staatsbürger kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt nur die Ausbürgerung gem. § 17 Abs. 1 StAG im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG.
Die Gründe sind a) freiwilliger Vericht, b) Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates, c) die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Keiner der aufgeführten Verlustgründe knüpft an innerstaatliche Rechtsvorschriften an. Es gelten auch keine unterschiedlichen Verhaltensmaßstäbe der Ausbürgerung für eingebürgerte Staatsangehörige und solche, die mit Geburt staatsangehörig sind. Art. 116 GG nimmt da auch keine Differenzierung vor. Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Eine hierarchisierte Zweiklassen-Staatsangehörigkeit die eine Ausbürgerung bei bloßer Straffälligkeit, für eingebürgerte Staatsangehörige vorsähe, würde zudem gegen das Grundgesetz verstoßen. So heißt es beispielsweise in Art 3 GG Abs 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Der Straffälligkeit wird nicht auf der Ebene der Angehörigkeit zum Staat sondern auf der Ebene des Strafrechts begegnet.
zum Beitrag14.03.2025 , 13:03 Uhr
Das ist kein Widerspruch. Es lag ja in der Ermessensentscheidung der Bundestagspräsidentin. Das sie anscheinend nicht sorgfältig abgewogen hat lag vermutlich daran, das sie den umfangreichen Fragenkatalog nicht genau studiert hat.
Und das habe ich in meinem Kommentar kritisiert.
Es war kein "Angriff" sondern lediglich ein gut gemeinter Ratschlag. Mangelnde Fachkenntnisse führen in diesem Bereich nämlich schnell auf Irrwegen und erschweren somit die Korrespondenz. Das Beispiel sehen wir hier in Bezug auf die Grundrechte.
zum Beitrag14.03.2025 , 12:54 Uhr
"Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, konkret: gegenüber der Exekutive"
Da liegt der Fehler (Exekutive) der dazugeführt hat das wir in der Diskussion größtenteils aneinander vorbei argumentiert haben.
Art . 1 Abs. 3 GG führt aus, dass die Grundrechte "Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" verpflichten. Die drei klassischen Staatsgewalten Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) müssen die Grundrechte beachten.
Nicht einzig die unmittelbaren staatlichen Stellen sind an die Grundrechte gebunden sondern auch teilweise verselbständigte Institutionen wie Universitäten oder Rundfunkanstalten. Als öffentlich rechtliche Körperschaften sind sie ebenfalls Teil des Staates.
Detaillierte Informationen über die Grundrechte bietet u.a. das Bundesministerium für Justiz
BMJ Grundrechte www.bmj.de/DE/rech...Menschenw%C3%BCrde.
zum Beitrag14.03.2025 , 01:09 Uhr
Kleiner Nachtrag aus Zeilenmangel. Was bitteschön hat eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative mit den Grundrechten zu tun? Auf die Erklärung bin ich gespannt.
zum Beitrag14.03.2025 , 00:50 Uhr
Die Grundrechte gelten gem. Art 19 Abs 3 GG auch für juristische Personen. Eine Anfrage des Parlaments über das Verhalten zivilgesellschaftlicher Akteure stellt einen mittelbaren Eingriff in den Schutzbereich dieser Akteure dar.
Kennzeichnend hierfür ist, dass die öffentliche Gewalt eine bestimmte Maßnahme (hier die Anfrage u.a nach steuerlicher Konformität) gegen einen bestimmten Adressaten (hier NGOs) richtet, die beeinträchtigende Wirkung jedoch nicht bei diesem, sondern bei einem Dritten (hier die Öffentlichkeit) eintritt.
Die Auswirkungen konnten sie der Berichterstattung entnehmen. Den Rest habe ich bereits ausgeführt.
Leider zeugt auch ihre etwas spöttische Anmerkung zu Frau Bas von mangelnder Kenntnis, ansonsten wüssten sie, dass es in der Geschäftsordnung des Bundestages keine Norm gibt für die Zurückweisungen von Anträgen die gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen, das ist Ermessenssache der Bundestagspräsidentin. In den Landesparlamenten ist diese Ordnung klar definiert.
Da diese Erklärungen recht mühselig sind, empfehle ich ihnen abschließend sich mit den Worten des geschätzten Foristen lowandorder anzufreunden "lieber nicht mit Jura"
zum Beitrag13.03.2025 , 16:43 Uhr
Das Fragerecht der Fraktionen, das aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG folgt, ist ein parlamentarisches Recht zur Kontrolle der Regierung. Die kleinen Anfragen beziehen sich also auf die Arbeit der Regierung.
Ein Großteil der Punkte aus der CDU Anfrage weist aber eindeutig keinen Regierungsbezug auf sondern richtet sich direkt an die NGOs.
Denn zu prüfen, ob sich juristische Personen, die unter keiner Bundesbeteiligung stehen, steuerrechtlich konform verhalten ist Aufgabe der Finanzbehörden der Länder und nicht des Bundes.
Es dürfte ihnen doch klar sein, das auch das Parlament hinsichtlich des Fragerechts und auch die Bundestagspräsidentin, selbst bei der Veröffentlichung von Drucksachen, an die Verfassung und insbesondere an die Grundrechte gebunden sind.
Daher empfehle ich ihnen abschließend, sich einmal mit der Rechtsprechung zum staatlichen Informationshandeln auseinandersetzen, anstatt kenntnisfrei von "staatsrechtlich völlig abwegig" zu schwadronieren.
zum Beitrag13.03.2025 , 12:05 Uhr
"die Menschen haben in der letzten Wahl Rechts gewählt und wer weiß wie sehr sie bei der nächsten Wahl noch weiter Rechts wählen werden."
Das ist kein sachliches Kriterium für die Ausrichtung der Asylpolitik. Wir reden hier immerhin von individuellen Schicksalen und nicht bloß von Zahlen.
Ziel muss es weiterhin bleiben, Menschen die Schutz benötigen einen Aufenthalt zu gewährleisten und zwar in einem humanen Umfeld. Damit dieses Ziel auf Dauer aufrecht erhalten werden kann, ist es ebenfalls notwendig, dass Menschen deren Schutzgesuch durch alle Instanzen abgelehnt wurde das Land auch wieder verlassen. Dafür haben die politisch Verantwortlichen in der EU bisher keine befriedigenden Lösungen gefunden und zwar für beide Seiten. Staat und Migrant.
Ihr Einwand mit dem Wahlverhalten ist daher ein Scheinargument. Es kommt darauf an in welcher Form das Thema am Laufen gehalten wird und dazu gehören auch äußere Faktoren die nicht vorhersehbar und auch nur schlecht beeinflussbar sind, wie z.B. Anschläge oder Attentate. Aber auch die Positionierung von Leitmedien. Beides trägt dazu bei welches Bild sich in den Köpfen der Menschen festsetzt. Und die Hetzer der AfD werden ihr übriges dazutun
zum Beitrag13.03.2025 , 11:39 Uhr
Das was ich geschildert habe betrifft die Rechte des Parlaments und die Auskunftspflicht der Bundesregierung.
Was sie schildern betrifft das Vereinsrecht. Diese beiden Dinge haben nun rein gar nichts miteinander zu tun.
Es ist ganz einfach. Politische Äußerungen gehören zu den Grundrechten. Betrifft auch tagespolitische Themen. Eine explizite politische Ausrichtung eines Vereins widerspricht jedoch der Gemeinnützigkeit.
Daher ist es legitim wenn sich ein Umweltschutz- oder Sportverein z. B. auch öffentlich gegen Rassismus stellt. Besonders dann wenn es in der Satzung als Vereinsziel aufgeführt ist.
Zu ihrer Frage nur soviel, der Staat kontrolliert doch und zwar durch die Finanzbehörden der Länder. Die meisten staatlichen Zuschüsse sind projektgebunden und der Verwendungszweck wird im Finanzbericht des Vereins ausgewiesen.
Entdecken die Behörden darin Ungereimtheiten werden sie in der Regel von selber aktiv. Da braucht es nicht extra eine "kleine" Anfragen des Bundestags zu.
zum Beitrag13.03.2025 , 11:09 Uhr
"mangelnde Sprachkenntnisse oder Schreibfehler hier regelmäßig mit niedriger Intelligenz assoziiert werden"
Da kann ich die Erfahrungen ihrer Frau nur bestätigen. Als norwegischer Muttersprachler habe ich diese Intoleranz selbst erfahren müssen und leider war sie in akademischen Kreisen ausgeprägter als in anderen Bereichen.
Dafür lassen sich Deutsche aber leicht durch Titel beeindrucken, da bewirkt die passende Visitenkarte schon einiges. Baut zwar keine Vorurteile ab, trägt aber zur Disziplinierung bei.
Fand ich anfangs auch kurios, denn in Norwegen beeindruckt es niemanden was auf so einer Karte steht.
Aber mittlerweile habe ich auch erkannt, dass der Kreis der Auserwählten welche die Sprache in Schriftform grammatikalisch korrekt beherrscht, selbst bei den Muttersprachlern doch recht überschaubar ist.
zum Beitrag12.03.2025 , 23:01 Uhr
Danke, kleiner Tippfehler meinerseits. Bei der Partei streikt meine Tastatur regelmäßig, wenn ich die drei Buchstaben eingegeben will. KI halt.
zum Beitrag12.03.2025 , 20:53 Uhr
"den legalen Anspruch auf Auskunft"
Der entscheidende Punkt. Eine Anfrage an die Bundesregierung mit Fragen zur Kontrolle der NGO deckt sich weder mit dem Grundgesetz noch mit der Rechtsprechung des BVerfG sondern stellt einen parlamentarischen Eingriff in die Grundrechte aufgrund Informationshandels dar.
Das Fragerecht der Parlamentarier unterliegt auch gewissen Einschränkungen, dazu zählen u.a. auch die Grundrechte Dritter.
zum Beitrag12.03.2025 , 20:43 Uhr
😅😂👍 Treffer, versenkt
zum Beitrag12.03.2025 , 20:35 Uhr
Die Antwort der Bundesregierung ist in der Sache richtig allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auch relativ belanglos.
Es ging der CDU darum ein Signal an diejenigen zu senden, die sich an Protesten gegen Merz Kooperation mit der CDU oder gegen die CDU direkt beteiligt haben. Operation erfüllt, Signal angekommen.
Das hier nicht nur ein Einschüchterungsversuch sondern von einer demokratischen Partei auch ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wurde, zur Erinnerung Vereine sind rechtlich juristische Personen, findet erstaunlicherweise kaum Erwähnung.
Denn da ein Großteil der Fragen sich auf die Kontrolle der NGOs bezogen, war diese Anfrage nicht gedeckt durch das Fragerecht des Parlaments gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG und stellt somit einen Grundrechteeingriff durch Informationshandel des Bundestags dar.
Es wäre daher Aufgabe der Bundestagspräsidentin gewesen, die mit indirekten Unterstellungen gespickte Anfrage in der Fassung umgehend zurückzuweisen und sie nicht zu veröffentlichen.
zum Beitrag12.03.2025 , 12:58 Uhr
Ja aus nationalistischer Sicht ist diese Haltung verständlich und wird ja auch von Rechten in allen Bereichen gerne propagiert. Eben "A.... für Deutschland".
Die meisten Bürger dieses Landes stehen zum Glück dafür ein, für eine freie Gesellschaft und für die Voraussetzungen eines friedlichen Miteinanders zu kämpfen. Für die Zukunft ihrer Kinder etc.
Aber nicht für ein hohles Gebilde namens Nationalstaat. Die Zeiten des "sterben fürs Vaterland" sind hoffentlich seit 1945 endgültig vorbei, auch wenn einige ewig gestrige diesen anscheinend nachweinen.
zum Beitrag12.03.2025 , 12:33 Uhr
Dem Tenor des Artikels schließe ich mich grundsätzlich an.
Den Ausführungen des Autors liegt allerdings ein Denkfehler zu Grunde. Die Ausführungen lassen vermuten, dass er beim Verfassen des Textes einen klassischen Landkrieg vor Augen hatte.
Es werden mit Sicherheit keine russischen Panzer vor Warschau oder Berlin stehen. Es sind aber genügend russische Kapazitäten vorhanden und werden derzeit besonders im Ostseeraum noch ausgebaut um durch Angriffe aus der Luft/See die Infrastruktur zu zerstören und das Land um Jahrzehnte zurückzuwerfen.
Wäre vor diesem Hintergrund ratsam sich einmal mit den Beobachtungen der Oberbefehlshaber über die russischen Aktivitäten auf der Kola Halbinsel in der Nähe Norwegens oder im Lagodasee in der Nähe Finnlands auseinander zusetzen.
Auch die strategische Ausrichtung Russlands hinsichtlich der Gotland Insel und Spitzbergens gilt es dabei einzubeziehen. Auch darüber gibt es reichhaltige Informationen seitens schwedischer und norwegischer Abschirmdienste.
Deutschland ist daher gut beraten nachzurüsten, denn es hängt im militärischen aber auch im zivilen Schutzbereich weit zurück.
zum Beitrag12.03.2025 , 00:44 Uhr
Einfach einmal einen Blick in die deutsche Rechtsgeschichte werfen. Die Rechtsprechungspraxis in Weimar von 1919 bis 1933 lässt sich kurz zusammenfassen mit Milde gegen rechts, rigide Härte gegen links.
Das Thema ist gut erforscht und die Gründe für diese "politische" Justiz sind annähernd vergleichbar mit den heutigen Zuständen.
Es hat auch nur recht wenig mit Ressentiments oder rechter Gesinnung bei Polizei oder Justiz zu tun, sondern u.a. beruht es auf einer Verweigerungshaltung die politische Dimension in die Rechtsfindung mit zu integrieren. Die ideologische Motivation hinter den Straftaten wird gerne ausgespart. Mit Sehstörungen auf dem rechten Auge lassen sich Ermittlungen und Verfahren schneller und bequemer abwickeln und das noch dazu ohne Störenfriede von außen.
In Weimar hat dieses Verhalten von Politik, Justiz und Polizei zu einer Aushölung des Rechtsstaates und zu Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Rechtsstaat und damit auch in die Demokratie geführt.
Jedoch ist die Politik heute nicht ganz so naiv wie zu Weimarer Zeiten, wie es u.a. aus dem Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (BT-Drs. 20/8761) zu entnehmen war.
zum Beitrag11.03.2025 , 20:33 Uhr
Alle die sich ein umfassendes Bild machen möchten, sei der Rundfunkbeitrag von Deutschlandfunk empfohlen
Nicholas Potter über eine Rufmordkampagne gegen seine Person
Sendung v. 11.März 2025
www.deutschlandfun...ne-person-100.html
zum Beitrag11.03.2025 , 20:18 Uhr
"Nicholas Potter wird ganz genau so weiterschreiben."
Das möchte ich doch schwer hoffen. Hass und Hetze gilt es entschieden entgegenzutreten. Personen die dieses betreiben sind im Netz ganz groß, in der Realität dann schon sehr viel kleiner und vor Gericht schrumpfen sie meist auf Zwergengrösse zusammen.
Nicholas Potter wünsche ich Nervenstärke und Durchhaltevermögen und möglichst breiten Rückhalt von der Redaktion, den Lesern und seinem Umfeld.
zum Beitrag11.03.2025 , 14:10 Uhr
Sie ignorieren in ihrem Beitrag leider die Intention die von Seiten der CDU und besonders von der AfD hinter dem im Artikel aufgeführten Vorgehen steckt.
Es betrifft nämlich besonders Gruppen die sich im Antifa und Umweltschutz Bereich auf verschiedenen Ebenen engagieren.
Auch die von ihnen angeführten Verflechtungen seitens der Grünen mit einigen NGOs sind nun wirklich kein Aufreger. Finden sie in anderen Bereichen bei FDP, CDU oder SPD in noch gehäufter Form vor. Ist halt eine Form des Lobbyismus der da betrieben wird.
Stellvertretend sei nur der Bauernverband genannt der auch projektgebundene Zuschüsse erhält. Und über dessen gesetzwidriges Verhalten im Zuge der Bauernproteste dürfte eigentlich Klarheit herrschen.
zum Beitrag10.03.2025 , 23:51 Uhr
"Und meines Erachtens kann man jemanden für eine Straftat von 2024 nicht nach einem Gesetz verurteilen das erst 2025 entstand"
Keine Strafe ohne Gesetz. Das Rückwirkungsverbot ist hier im Grundgesetz verankert.
Auch die USA haben im Strafrecht ein Rückwirkungsverbot.
Nur kommt das in diesem Fall gar nicht zur Geltung. Das Dekret von Trump bezieht sich auf eine Beteiligung an X und nicht auf einen Gesetzesverstoss in der Vergangenheit und es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn nicht US Staatsbürgern per Dekret das Aufenthaltsrecht entzogen wird wegen Beteiligung an X oder Mitgliedschaft in Y. Da ist der Zeitpunkt dann nicht entscheidend.
zum Beitrag10.03.2025 , 20:37 Uhr
Juristisches Geplänkel was die Parteien da betreiben. Zuviel Aufwand und zuwenig zählbares. Wenn Deutschland sich mit seinen Nachbarländern einig ist, dann bietet sich doch eine Reform der Dublin III Verordnung an.
Der Passus das ein Land bei neueingetroffenen Flüchtlingen prüfen muss welches Land für das Verfahren eigentlich zuständig ist bremst doch vieles aus, auch die pauschalen Zurückweisungen. Denn bevor die Zuständigkeiten nicht geklärt sind verbietet sich eigentlich die Zurückweisung.
Aber Merz setzt auf das "eigentlich". Er hat registriert das Italien im Rahmen der Dublin Verordnung fast niemandem zurücknimmt und bisher dafür weder von den EU Gremien oder gar den EuGH gemassregelt wurde. Ähnliches Verhalten bei den Push Backs Finnlands, Kroatiens oder der Slowakei. So gut wie keine Reaktion darauf von der EU Seite.
Warum sollte da nicht auch Deutschland ein Zeichen der Abschreckung in die Welt senden? Das dürfte das Kalkül von Merz sein. Ob er sich zu diesem Zweck dann auf Art 72 AEUV beruft hängt womöglich eher von den Reaktionen der Nachbarn und den Signalen aus Brüssel ab als das es auf einem gesunden Rechtsempfinden beruht.
zum Beitrag10.03.2025 , 17:09 Uhr
Laut Aussage von Lars Klingbeil im Tagesspiegel sind die Grünen bereit das Sondervermögen für Verteidigung mitzutragen, jedoch nicht das aus ihrer Sicht zu viel Klientelpolitik und zuwenig Klimapolitik enthaltene Infrastrukturprogramm.
Meiner Ansicht nach eine vernünftige Haltung.
zum Beitrag10.03.2025 , 17:03 Uhr
Eine begrüssenswerte Utopie, Ernst Bloch hätte seine Freunde gehabt an den Ausführungen des Autors.
Nur leider sieht die Realität in vielen europäischen Nationalstaaten anders aus. Dort sind Rechtsparteien bereits direkt in der Regierung, an der Regierung beteiligt oder gar stärkste Kraft der Opposition.
Und diese rechten Kräfte haben eine ganz andere Vision von Europa als der Autor und vertreten geradezu konträre Positionen, wie etwa zurück zum Nationalstaat, weniger Macht für Brüssel, mehr nationale Kompetenzen.
Auch hinsichtlich der Büdnisspartner schwebt diesen Kräften weniger Japan, Kanada, Australien oder Brasilien vor sondern eher Russland und China.
Und auch Migration betrachten diese Protagonisten nicht als Chance hinsichtlich des demografischen Wandels.
Den größten Zweifel habe ich aber hinsichtlich der Stellung Deutschlands in der EU, wirtschaftlich mag es der stärkste Partner der EU sein. In allen anderen Bereichen hängt es aber weit zurück. Den Hinweis gestatte ich mir als Norweger einfach einmal. Die Zeiten in denen das Ausland mit Bewunderung auf Deutschland blickte, weil hier alles so schön geordnet ist und funktioniert sind seit langem passe.
zum Beitrag10.03.2025 , 12:11 Uhr
Vielen Dank, jetzt habe ich es kapiert. Schönen Tag noch.
zum Beitrag09.03.2025 , 22:07 Uhr
"Denn es fehlt schon das Grundverständnis dafür, dass die Klimakrise eine der größten Bedrohungen unserer Zeit ist."
Ich vermute eher die Angelegenheit verhält sich gegenteilig. Die Verantwortlichen in der Politik haben längst resigniert und wissen, dass nationale Alleingänge lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein sind. Und auf die Weltgemeinschaft baut eh keiner mehr. Dann lieber das Thema so gut es geht ignorieren, knappes Geld lieber in Aufrüstung investieren und auf die Segen der Technik hoffen.
Simpel aber verantwortungslos, nur den Preis dafür begleichen ja auch nicht die Generationen der derzeit aktiven Politiker sondern deren Nachkommen.
zum Beitrag09.03.2025 , 21:49 Uhr
"Ius contra bellum"
Das IV Genfer Abkommen ist relativ konkret und klar verständlich.
Zivilpersonen dürfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen (Art. 51 II ZP I; Art. 13 ZP II).
Dies schließt auch unterschiedslose Angriffe aus, z. B. Flächenbombardements von Großstädten (Art. 51 IV, V ZP I).
zum Beitrag09.03.2025 , 21:14 Uhr
sehr geschätzter lowandorder, was spricht in diesem Zusammenhang gegen einen Verweis auf das Völkerrecht?
Werde nicht recht schlau aus ihrem Kommentar. Und wer ist bitte @crs?
zum Beitrag09.03.2025 , 21:11 Uhr
"Da spielen dann Zahlen sehr wohl eine Rolle"
Einige Kommentare haben dazu schon treffende Anmerkungen gemacht, wie @yossi bartei in Hinblick auf die Quellen oder @uns uwe mit dem berechtigten Hinweis auf die Diskrepanz hinsichtlich der UN Angaben zu den Opferzahlen.
Es bestätigt daher meinen im Kommentar bereits geäußerten Eindruck, dass der Autor weit davon entfernt ist eine objektive Analyse darzulegen, sondern wie es in einem Kommentar treffend bezeichnet wurde lediglich auf "Strohmann-Argumente und semantische Tricks" zurückgreift. Die Absicht ist leicht durchschaubar und wie viele Beiträge zu diesem Thema geprägt von reiner Propaganda ohne nachhaltigen Informationswert.
zum Beitrag09.03.2025 , 15:33 Uhr
Leider reiht der Autor in seinem Text einen Relativierungsversuch an den nächsten, was leider auf Kosten der Glaubwürdigkeit geht.
Die Argumente mit Zahlen zu untermauern rettet den Text auch nicht mehr. Er hätte auch einfach nüchtern analysieren können und wäre dann vermutlich zu dem Schluß gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit bezgl. des Selbstverteidigungsrechts Israel nicht ansatzweise bestand hatte.
Das Ausmaß der Zerstörung und die hohe Anzahl der getöteten Zivilisten ist nicht von der Hand zu weisen. Und was ist das für eine zynische Argumentation hinsichtlich der israelischen Luftangriffe, "So dürfen inzwischen bis zu 20 Zivilisten pro Angriff gefährdet werden". Bitte einmal einen Blick auf das Völkerrecht werfen, da steht in dieser Hinsicht nichts von "dürfen".
Das die Hamas genozidale Absichten verfolgt ist bekannt, dass eine Terrororganisation immer wieder für einen Vergleich mit einem demokratischen Staat herhalten muss ist absurd.
Der IStGH hat die Klage Südafrikas angenommen, er wird prüfen und urteilen ob die Vorwürfe berechtigt sind und inwieweit Israel gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Nicht AI, die Pro-Palis oder Nicholas Potter haben darüber zu richten.
zum Beitrag08.03.2025 , 21:06 Uhr
Nicht korrekt. Die Instanz wäre der Europäische Rat. Der Beschluss würde unter den übrigen EU Ländern gefasst unter Ausschluß Ungarns.
Bei Einstimmigkeit würde zuerst über ein Austrittsabkommen verhandelt wie es auch Art. 50 EUV der Fall sein kann. Führt dieses zu keinem Ergebnis erfolgt ein "hartes Ausscheiden".
Rechtlich stellt es keine große Hürde da sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum es nicht praktiziert wird liegt auf der Hand. Die EU hätte nicht nur keinen Einfluss mehr auf Ungarn sondern wäre durch den Ausschluss noch Türöffner für Russland.
Es würde dadurch ein Vasallenstaat von Russlands Gnaden mitten in Europa entstehen. Daran hat keiner Interesse schon aufgrund sicherheitspolitischer Aspekte.
zum Beitrag08.03.2025 , 19:08 Uhr
Das macht es nicht legaler. Sie liefert damit den Gegnern nur Munition um internationales Recht zu brechen. Ist schon fast ein Trend geworden und zwar nicht nur bei Netanjahu, Orban, Trump oder Putin und Konsorten sondern auch bei Juristen wie Friedrich Merz, die aus rein populistischen Gründen versuchen die Säulen internationaler Verträge ins Wanken zu bringen. Es ist der Anfang vom Ende, wenn Personen aus einer Machtposition heraus versuchen geltendes Recht zu brechen, zu umgehen oder es nach eigenem Gusto auslegen. Enden tut es dann meist in Willkür, wie die Geschichte schon oft aufgezeigt hat.
zum Beitrag08.03.2025 , 13:22 Uhr
"Tatsächlich ist die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland oft langwierig und kompliziert – ganz besonders im medizinischen Bereich"
Ein ganz zentraler Punkt, wenn es um den Fachkräftemangel geht.
Meine Frau ist Britin und war Ärztin in der Kardiologie im St. Thomas Hospital London. Trotz der EU Vorgaben zur Anerkennung von Abschlüssen wurde die gesetzliche Dreimonatsfrist weit überschritten, dazu noch die verlangte Fachsprachenprüfung auf dem Sprachniveau C1 im Rahmen des Approbationsverfahrens, machte in der Summe mehr als 6 Monate bis zum Antritt der Stelle als Ärztin in einem deutschen Krankenhaus.
Ihr brasilianischer Kollege war Chefarzt in Santos, es dauerte fast 12 Monate für das Annerkennungsverfahren. Während dieser Zeit war er auf der Position und zum Tarif eines Krankenpflegers beschäftigt.
Nur zum Vergleich, in Dänemark hätte meine Frau die Stelle sofort antreten können, die Fachsprachenausbildung hätte berufsbegleitend stattgefunden und wäre zudem vom Arbeitgeber finanziert worden.
zum Beitrag08.03.2025 , 12:17 Uhr
Verstößt ein Mitgliedstaat kontinuierlich gegen die Vorgaben von Art 2 EUV wird gem. Unionsrecht ein Verfahren nach Art 7 EUV eingeleitet. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens und wenn sich daraus ergibt, dass sich ein Mitgliedstaat von der Verpflichtung freispricht, das Vertragsrecht in unionskonformer Auslegung zu beachten und umzusetzen, ist eine für die Erreichung des Vertragsziels oder -zwecks wesentliche Bestimmung verletzt und berechtigt daher die EU Partner zur Beendigung des Vertrags auf Grundlage des Völkerrechts nach Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK. Abgeleitet vom Völkergewohnheitsrecht und dieses steht über Unionsrecht.
zum Beitrag07.03.2025 , 20:39 Uhr
"Scholz bezeichnete die nötige Aufstockung als eine Aufgabe „für die nächsten zwei Jahrzehnte"
Gut das dieser Mann mit seiner Notarsmentalität demnächst nichts mehr zu bestellen hat. Es ist unverantwortlich wie er immer wieder auf die Bremse tritt.
Friedenstruppen, Frankreichs atomarer Schirm taugt alles nichts wir haben ja die Amerikaner. Eigene Vorschläge, Fehlanzeige.
Ukraineinitiativen, lieber nicht aus freien Stücken, denn Putin hat ja telefonisch mit dem Einsatz der Atombombe gedroht. Dann nur das leisten, was auch die Amerikaner tun. Nennt sich dann in Absprache.
Realitäsverlust pur bei dem Noch-Bundeskanzler. Er dürfte auch der Einzige sein der davon ausgeht, dass Europa noch 20 Jahre Zeit hat bis es so aufgestellt ist, um sich eigenständig gegen Russland behaupten zu können.
zum Beitrag07.03.2025 , 20:20 Uhr
"Es ist wirklich ein Geburtsfehler der EU, dass man ein Land nicht rauswerfen kann"
Kann man, ist nur im EU Recht nicht vorgesehen, da dieses schon im Völkerrecht geregelt ist.
zum Beitrag07.03.2025 , 19:03 Uhr
Sicherheit ist das Fundament eines Staates. Es nützt die modernste Infrastruktur nichts, wenn sie in Schutt und Asche gelegt wird, weil ein Land nicht in der Lage ist sich gegen einen Agressor zu verteidigen.
Daher ist auch der Begriff Aufrüstung eigentlich irreführend, denn es geht um die Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit. In diesem Sinne ist es eher ein Nachrüsten.
zum Beitrag07.03.2025 , 17:02 Uhr
"Too little, too late" mag ja sein, dem könnte aber auch ein "besser spät, als nie" gegenübergestellt werden.
Was wären denn die Alternativen? Einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass Russland sich besonders im Ostseeraum immer intensiver militärstrategisch positioniert und massive Aufrüstung betreibt?
Sich von den USA sicherheitspolitisch weiterhin abhängig machen und somit zum Spielball von Leuten wie Trump zu werden?
Europa ist keine Insel und kann sich nicht einfach von der Wirklichkeit abkoppeln. Die Tatsachen werden derzeit von Russland und den USA geschaffen, auf die muss Europa reagieren und sich nötigenfalls dagegen stellen.
Und wenn es dafür eines finanziellen Kraftaktes bedarf, dann ist es der Preis den Europa für seine Sicherheit zu bezahlen hat.
Eine tragfähige Strategie sämtlicher EU Staaten wäre dabei natürlich wünschenswert, aber zur Not würde es auch ausreichen, wenn sich die alten Achsenmächte auf einen gemeinsamen Sicherheitsschirm verständigen würden unter dem die anderen EU Staaten bei Bedarf schlüpfen könnten.
zum Beitrag07.03.2025 , 00:51 Uhr
"Nein der Jurist Merz weiß genau Bescheid, die Regierung muss den Ausnahmezustand ausrufen und schon ist das möglich"
Weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Grundrechtecharta ist es möglich, das Flüchtlingsrecht auf ein Verfahren oder die non-refoulement Gebote auszusetzen, auch nicht vorübergehend.
Zudem gilt die Notstandsklausel nach Art. 15 EMRK gem. Abs. 2 nicht für Art. 3 EMRK (menschenwürdige Behandlung).
Das Frankreich Flüchtlinge ohne Papiere abweist hat eine rechtliche Grundlage und beruht auf einer 1997 geschlossenen Vereinbarung mit Italien, wonach beide Staaten Drittstaatler zurücknehmen, die von ihrem Gebiet aus ins jeweils andere Land gereist sind, ohne die dafür nötigen Papiere zu haben.
Dänemark hat einen rechtlichen Sonderstatus und nimmt auch keine Quotenflüchtlinge auf.
Und zu Ungarn gibt es nicht viel anzumerken, außer das es vom Europarat eine Strafzahlung nach der anderen erhält wegen seiner illegalen Asylpolitik z.B. Pushbacks
Das alles dürfte dem "Juristen" Merz wohlbekannt sein.
zum Beitrag07.03.2025 , 00:14 Uhr
"Wäre es nicht Zeit nach der katastrophalen Zerstörungswut Putins in der Ukraine auch diese Finanzen Selenskiy zur freien Verfügung zu stellen?"
Wäre ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Stichwort Staatenimunität. Auch die häufig genannte Alternative der Ukraine die Zinserträge aus dem eingefrorenen Vermögen zu überlassen wäre illegal.
zum Beitrag06.03.2025 , 18:11 Uhr
"Eine solche Fehlanalyse führt zu fatalen Fehlern“
Dann könnte der russische Senator Macron einmal erklären, warum Russland neben der Enklave Kaliningrad gerade dabei ist einen zweiten Gefechtsstandort in der östlichen Ostsee zu installieren.
Der Ladogasee ist gut 40km von Finnland entfernt und verfügt zudem über Binnengewässer mit direkten Zugang zum arktischen Meer.
Die Stationierung von 3 Korvetten der Buyan Klasse aus der russischen Balticflotte soll bis Ende 2025 um weitere Einheiten der Karakut Klasse erweitert werden. Sechs weitere Korvetten befinden sich bereits im Bau und sollen den Baltic Verband ergänzen.
Die Marschflugkörper der Korvetten haben eine Reichweite von bis zu 2500km. Das entspricht dem der großen US Zerstörer.
Nach einem Bericht des russischen Soldatenmagazins Krasnaja Swesda ist diese Operation gezielt darauf ausgerichtet Ziele im/aus dem Ostseeraum innerhalb der Reichweite von 2500km zu treffen.
Quelle Helsingin Sanomat, Februar 2025
zum Beitrag06.03.2025 , 00:11 Uhr
Ein verantwortungsvoller Politiker zeichnet sich dadurch aus, dass er auf neue Konstellationen auch angemessen reagiert und nicht dadurch das er strikt an seinem Programm festhält, obwohl die weltpolitischen Ereignisse dieses längst obsolet gemacht haben.
Deutschland legt wie so oft den Fokus auf die falschen Themen. Ein Paradigmenwechsel wäre hier überfällig.
Die richtige Diskussion wäre, wie schnell kann die Bundeswehr ausgerüstet werden um voll einsatzfähig zu sein und wie schnell kann ein europäischer Sicherheitsschirm errichtet werden.
Da ich überwiegend skandinavische Medien verfolge, muss ich konstatieren das diese die Auswirkungen der jüngsten Ereignisse nüchterner und vorausschauender beurteilen.
Ein Auszug aus den letzten Berichten
"Russland rüstet auf... wir haben nicht mehr viel Zeit" Eirik Kristoffersen, Norwegischer Oberbefehlshaber der Streitkräfte/Aftenposten
"Der Krieg mit Russland ist damit näher gerückt" General Janne Jaakkola, Oberbefehlshaber der finnischen Streitkräfte/Helsingin Sanomat
Nur der Stern hat in deutscher Sprache einen vergleichbaren Artikel der sich mit Putins Aufrüstung und Neuausrichtung unter Trump beschäftigt.
zum Beitrag05.03.2025 , 12:21 Uhr
".. wo einige seiner innenpolitischen adhoc-Maßnahmen von Gerichten gestoppt wurden"
Die seine Administration bisher aber ignoriert bzw sich darüber hinweggesetzt hat. Das sollte in diesem Zusammenhang schon erwähnt werden.
zum Beitrag05.03.2025 , 12:16 Uhr
Lieber Forist, bitte nicht vergessen, wer hier der Aggressor und wer für das Leid verantwortlich ist.
Es könnte von heute auf morgen enden. Dafür braucht Russland sich lediglich vom Territorium der Ukraine zurückzuziehen.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:42 Uhr
Die Existenz der Ukraine steht eh auf dem Spiel. Oder glauben sie das Putin sich an irgendeine Vereinbarung halten wird? Macht die Ukraine jetzt territoriale Zugeständnisse wird Putin sich nach einer kurzen Verschnaufpause den Rest des Landes einverleiben.
Daher ist Aufgeben keine Option, erst recht nicht in der gegenwärtigen Konstellation. Es hängt davon ab, ob die Partner relativ kurzfristig den Ausfall der Amerikaner kompensieren können.
Und ich finde, dazu haben besonders die Europäer eine moralische Verpflichtung. Nehmen wir die nicht wahr, sind wir auch nicht viel besser als Trump und seine Zirkusclowns.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:25 Uhr
Nein, Norwegen wird sich aus vielerlei Gründen nicht bewegen und das letzte was sie gebrauchen können sind die Selten Erden oder Rohstoffe aus der Ukraine. Davon hat Norwegen mehr als es die nächsten 50 Jahre fördern kann.
Was Norwegen will, ist das Verhältnis zu Russland nicht weiter zu belasten. Es wird daher versucht jede potentielle Anspannung zu vermeiden. Das hat Tradition, war schon zu Zeiten der Sowjets nicht anders und hat einen historischen Hintergrund aus der Zeit der deutschen Besatzung.
Auch wenn Norweger derzeit gerne über Russland schimpfen sprechen sich landesweit 84% für gute Beziehungen zu Russland aus.
In meiner Heimat im Norden bewegt es sich sogar eher in Richtung 100%. Liegt an der geografischen Nähe zu Russland und am hohen Anteil der russischstämmigen Bevölkerung.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:11 Uhr
In Norwegen gibt es keine breite Debatte darüber, abgesehen von einigen Ökonomen, sehr wohl aber in Dänemark und Schweden die meinen das die norwegische Unterstützung für die Ukraine zu gering sei und das angesichts der Tatsache das Norwegen ein Hauptprofiteur des russischen Rohstoffembargos ist.
Zu dem veröffentlichten Bericht in der Aftenposten, verfasst von zwei Journalisten aus Dänemark und Schweden, hat Finanzminister Stoltenberg nochmals darauf hingewiesen, dass jährlich nur 4% dem Staatsfond entnommen werden dürfen und diese sind für den laufenden Haushalt bereits verplant.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Haltung meiner Landsleute auch nicht so recht. Norwegen hat durch die Preiserhöhung seit 2022 weit über 100 Mrd Dollar an Mehreinnahmen erzielt. Wäre eine faire Geste diese für die Unterstützung der Ukraine zu verwenden, zumal der Staat auf diese Mittel nicht angewiesen ist.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:29 Uhr
"Klappt irgendetwas davon nicht, gerät nicht nur die Ukraine unter die Räder des imperialen Autoritarismus."
Europa ist bereits unter die Räder gekommen, es steht nämlich im Moment ziemlich nackt da.
Würde Putin jetzt seine Karten ausreizen und einen Testlauf starten wie weit er derzeit gehen könnte und würde er sich dafür das Baltikum als Handlungsort aussuchen und somit einen Bündnisfall auslösen, ist es nicht schwer zu erraten, welche Großmacht den Beistand verweigern würde.
Das Blatt hat sich gewendet, die USA sind kein Partner mehr und auch nicht mehr der militärische Leader für Europa und die Nato.
Europa hat es einfach verschlafen... im Sinne des klassischen Gorbatschow Ausspruchs.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:13 Uhr
"... wenn die Ukraine ein substantielles, also nicht-militärisches Recht auf Kriegsdienstverweigerung eingeführt hat. Denn das, was in Deutschland zum Kernbestand unseres Freiheitsverständnisses gehört, gibt es dort nicht"
Bitte einmal § 3 Abs. 5 WPflG betrachten. Das Kriegsrecht hierzulande unterscheidet sich nicht sonderlich von dem Vorgehen in der Ukraine. Die haben dort sogar eine Altersgrenze. In Deutschland liegt diese übrigens beim 60 Lebensjahr.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:01 Uhr
Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Nachgeben hieße womöglich, das die Ukraine langfristig nicht mehr als Staat existieren könnte.
Für einen faulen Deal sind die ukrainischen Soldaten auf dem Schlachtfeld nicht gestorben, hat die Zivilbevölkerung nicht seit drei Jahren unzählige Opfer erbracht und schlimmes durchstehen müssen.
Die entstandenen Lücken müssen so gut es geht gefüllt werden und die Europäer sind in der Pflicht das Defizit mit allen Mitteln auszugleichen.
Trump steht Putin in punkto Unredlichkeit in nichts nach, auf das Wort beider ist kein Verlass und daher sind auch Verträge mit diesen Personen das Papier nicht wert.
Europa sollte langsam akzeptieren, dass es sich zwischen zwei Fronten behaupten muss und dementsprechend handeln. Aufgeben oder klein beigeben ist keine Option, weder für die EU noch für die Ukraine.
zum Beitrag04.03.2025 , 13:31 Uhr
Die Diskussionen um das Sondervermögen sind ein Paradebeispiel dafür warum es in Deutschland nur im Schneckentempo vorangeht.
Einig ist man sich lediglich in der Bestandsaufnahme, Infrastruktur marode, Militär nur eingeschränkt handlungsfähig.
Nach jahrelanger Blockadepolitik gibt es jetzt einen konkreten Vorschlag zur Finanzierung mit einem geschätzten Volumen von 900 Mrd.
Und was passiert landauf, landab? Er wird zerredet. Ja, vielleicht wäre es besser die Schuldenbremse abzuschaffen, Vermögens- oder Reichensteuer einzuführen usw.
Hat alles durchaus seine Berechtigung, nur die Welt wartet nicht auf Deutschland. Während hier noch debattiert wird, werden andernorts Tatsachen geschaffen.
Deutschland wäre gut beraten die Realitäten nicht nur anzuerkennen sondern auch Taten folgen zu lassen.
Dazu gehört besonders das hiesige Militär über das Niveau von Andorra zu hieven und das nicht erst im nächsten Jahrzehnt.
Es ist einfach an der Zeit aufzuwachen, ansonsten könnte es in nicht allzu ferner Zukunft ein böses Erwachen geben.
Daher Schulden aufnehmen, investieren, modernisieren und die anderen durchaus berechtigten Punkte wie Vermögenssteuern später angehen.
zum Beitrag04.03.2025 , 00:08 Uhr
Danke für den Hinweis. Dann übernehmen wir die 93%.
zum Beitrag03.03.2025 , 23:51 Uhr
"Gewählte Politiker sollen als Volksvertreter fungieren"
Nur vertritt die AfD lediglich völkische Interessen und vertritt somit keineswegs das Volk und schon gar nicht deren Interessen.
Es ist in dieser Hinsicht legitim und notwendig das Parteien vor einer Partei warnen und auch nicht mit ihr kooperieren wollen.
Für eine Partei die durch demokratische Wahlen zwar legitimiert wurde, demokratische Werte aber ablehnt gelten andere Spielregeln.
Und wenn alle Stricke reissen, gibt es neben dem Parteiverbot als Ultima Ratio noch das an Weimar angelehnte Mittel der Reichsexekution, heutzutage als Bundeszwang bekannt.
Dürfte bei einer AfD Landesregierung nur eine Frage der Zeit sein, bis es zur Anwendung gelangt.
zum Beitrag03.03.2025 , 17:11 Uhr
"ich habe bei vielen Ostdeutschen afd Sympathisanten den Eindruck, sie glaubten Demokratie sei, wenn der Staat das macht was sie (allein) wollen"
Genau so ist es und das gilt nicht nur für den Osten.
Was kann die Politik für mich tun und alleine der Mehrheitswille der Wähler ist der Maßstab an dem sich die Politik zu orientieren hat. So lautet das weitläufige Motto.
Erinnert ein bisschen an die Zustände in den USA, wo Wahlen auch schon einmal an der Zapfsäule entschieden werden.
zum Beitrag03.03.2025 , 15:28 Uhr
Ich kann ihnen aus eigener Anschauung versichern, dass die Storskog Grensestasjon bei Kirkenes so rein gar nichts mit der EU zu tun hat.
Und zwar unabhängig von welcher Seite jemand kommt.
zum Beitrag03.03.2025 , 15:14 Uhr
Es ist nichts falsch daran, wenn 84% der Nordnorweger der Ansicht sind, dass es wichtig ist gute Beziehungen zu Russland zu haben. Hier wird noch unterschieden zwischen Bevölkerung und System. War schon zu Zeiten der Sowjets nicht anders.
Das hat natürlich auch seinen historischen Hintergrund, denn ähnlich wie meinem Großvater erging es vielen Menschen in der Region, ohne die Rote Armee hätten viele Menschen den "Vernichtungsfeldzug" der Nazis wohl nicht überlebt.
Der Ukrainekrieg spaltet die russische Community in Nordnorwegen auch deshalb, weil im Bewusstsein vieler Menschen die Trennung zwischen Russland und der Ukraine nicht stattgefunden hat. Da steckt halt mehr Nostalgie als Wissen dahinter.
Ich persönlich bin aber zumindest in meiner Heimatstadt Tromsø noch nie auf jemanden aus der russischen Community gestoßen, der Putins Sichtweise teilt.
zum Beitrag03.03.2025 , 14:33 Uhr
"Selbst im Ernstfall können derzeit die Produktionskapazitäten nicht einfach und vor allem nicht schnell hochgefahren werden."
Rheinmetall deckt zukünftig mit seinem neuen Werk in Niedersachsen den kompletten Bedarf an Munition alleine für die Bundeswehr ab.
Rheinmetall Chef Armin Papperger hat bereits 2023 erklärt, dass die Produktion in den Werken kurzfristig hochgefahren werden kann, es mangelte aber an der Auftragslage!
Roberto Cingolani Chef des italienischen Rüstungskonzerns Leonardo bemängelte ebenfalls die ineffiziente Vergabe bei den europäischen Verteidigungsfinanzen und mangelnde Planbarkeit.
Die europäische Rüstungsindustrie ist nicht so schlecht aufgestellt, die Politik hinsichtlich der Auftragsvergabe dürfte das Hauptproblem sein.
zum Beitrag02.03.2025 , 23:06 Uhr
"Die Zerstörung der EU ist das gemeinsame Ziel von Putin und Trump"
Da stellt sich dann ja eigentlich die Frage nach dem "Wohin" nicht mehr.
Flagge zeigen, nach vorne schauen, dagegenhalten. Den Europäern wird schon bewusst sein, dass sie in einem Boot sitzen.
Leider verbreiten auch die deutschen Medien nicht gerade Aufbruchstimmung, die Tonalität der Berichterstattung hat eher etwas von Götterdämmerung.
Das es auch anders geht zeigt eine Meldung aus meiner geliebten Heimatstadt. In Tromsø sitzen die Fregatten und U Boote der US Army gerade auf Eis. Der norwegische Ölkonzern Haltbakk Bunkers verweigert amerikanischen Kriegsschiffen in ganz Norwegen das Auftanken, aus Protest wegen des Umgangs mit Selenskyj. So wurde seinerzeit auch mit den Russen verfahren, während hierzulande im pragmatischen Sinne noch das Gas durch die Pipelines strömte.
Das bezeichnet man als dagegenhalten und Haltung zeigen und die EU wäre gut beraten ähnlich gelagerte Zeichen zu setzen. Gleiches würde ich mir auch von der deutschen Politik und Wirtschaft wünschen. Etwas mehr Rückgrat und weniger gejammer.
zum Beitrag02.03.2025 , 18:29 Uhr
"ein Abkommen unterzeichnen, von dem die Ukraine nichts gehabt hätte.."
Dabei wird übersehen, dass die Ukraine bisher über 100 Mrd von den USA erhalten haben. Sollte schon anerkannt werden.
Die Empörung über den Stil von Trump und Konsorten wirkt so, als seien die Protagonisten erst gestern auf der Weltbühne aufgetaucht.
Es braucht nicht erst an Vance anmaßenden Auftritt in München erinnert zu werden um zu erkennen, das herabsetzendes Verhalten und Provokation zum Politikstil dieser Truppe dazugehört.
Selenskyj wird jetzt aller Orts Haltung attestiert, aber dafür kann er sich nichts kaufen. Er steht mit leeren Händen dar und die EU wird sie ihm nicht füllen.
Europa kann das nicht kurzfristig ausgleichen, erst recht nicht als Waffenlieferant. Das Volumen wäre kurzfristig schon produktionstechnisch nicht machbar.
Ohne die USA wird die Ukraine es noch schwerer haben langfristig gegen Putin zu bestehen. Trump weiß das und Selenskyj ebenfalls.
Es wäre der bessere Weg gewesen, die Schwäche Trumps zum Vorteil der Ukraine zu nutzen. Denn im Grunde ist Trump ein relativ einfach gestrickter Verhandlungspartner. Verhaltenscoachings zum Umgang mit derartigen Personen gibt es genügend.
zum Beitrag01.03.2025 , 23:55 Uhr
Guter Essay von Harald Welzer.
Lediglich die aufgezeigten Auswege aus dem Dilemma sind mir zu standardisiert.
Ist es nicht mittlerweile ein übliches Vorgehen in der Politik, Nebenschauplätze zu eröffnen um von den eigentlichen Aufgaben abzulenken und zwar in dem Bewusstsein, dass sie nicht nur schwer zu bewältigen sind sondern der Bevölkerung u.U. auch einiges abverlangen.
In den vom Autor genannten Bereichen wie Wohnungsbau oder Infrastruktur wird sich nicht spürbar etwas bewegen. Migration und innere Sicherheit werden den Takt vorgegeben, eingerahmt von der Wirtschaft. Die Umwelt wird zugunsten der Aufrüstung aussenvor bleiben.
Und das aus Friedrich dem Wüterich aufgrund der großen außenpolitischen Herausforderungen Friedrich der Große wird wage ich zu bezweifeln.
Ich vermute eher, dass der Wüterich in Merz die Oberhand behält und er mit seinem autoritären Politikstil die Spaltung im Lande vorantreibt.
Selbiges Ressentiment gilt für die EU. Abseits von Richtlinien entwerfen und den Krümmungswinkel von Bananen zu normen, ist es es ein reiner Debattierclub, der sich bei den großen Themen im klein klein aufreibt und zu viele Störenfriede mit an Bord hat.
zum Beitrag01.03.2025 , 14:44 Uhr
Seit der Monroe Doktrin wird aus US Sicht amerikanischen Interessen alles untergeordnet. In diesem Sinne waren wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen zwischen den USA und Europa immer nur Kooperationen.
Wurde nur hierzulande immer als Partnerschaft umgedeutet. Das einzige was sich jetzt geändert hat ist, dass die demokratischen Werte auch nicht mehr ansatzweise geteilt werden.
Trumps Machiavellismus bietet dafür auch keinen Ansatz. Wenn Europa sich jetzt verwundert die Augen reibt, bedeutet es lediglich das es aus dem Dauerschlaf erwacht ist.
Fehlt noch der nächste Schritt, sich von der Illusion einer Partnerschaft zu befreien oder wie es der saudische Kronprinz einmal formuliert hat "wer ist schon so naiv und vertraut Washington".
zum Beitrag01.03.2025 , 14:12 Uhr
Selenskyj hat danach im Fox Interview seine "unglückliche" Performance selbst eingeräumt. Wenn Moral und Haltung auf Business treffen liegen halt Welten dazwischen.
Trump hat den Eklat bewußt einkalkuliert und Selenskyj hat leider vergessen wie in den USA das Showbusiness funktioniert und wie man das Publikum für sich einnimmt und nur darum ging es.
Fotos von Kriegsgefangenen oder Detailfragen haben in derartigen Formaten keinen Platz.
Angefangen bei der Körperhaltung über das ins Wort fallen bis hin zur, aus US Sicht, absurden Äußerung über die Befindlichkeiten der USA, wäre es wünschenswert gewesen, Selenskyj hätte Berater gehabt, die ihn richtig instruiert hätten.
Das Trump und Co. ihre Gegenüber lediglich als Geldanlage sehen und nach dem Geldwert beurteilen ist keine Neuigkeit. Und wenn man nicht "die Karten in der Hand hat" gilt es mitzuspielen oder der Inszenierung fern zu bleiben.
Jetzt hat Selenskyj zwar Haltung bewahrt, aber weder einen Deal eingefädelt noch an Ansehen beim Publikum gewonnen. Trump hat jetzt den ultimativen Grund, die Unterstützung unverzüglich einzustellen.
Bleibt dann nur noch für die Ukraine als Hoffnungsträger der Debattierclub namens EU.
zum Beitrag01.03.2025 , 13:00 Uhr
"Für politisch aktive nicht staatliche Organisationen in unserer Demokratie bitte grundsätzlich keine Steuergelder."
Was sie als "Grundsatzfrage" darlegen ist leider von ihnen nicht gut durchdacht.
Jeder Umweltschutzverein begiebt sich zwangsläufig auf politisches Terrain, gilt ebenso für Vereine die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Das ließe sich jetzt noch beliebig fortführen.
zum Beitrag27.02.2025 , 21:47 Uhr
Danke für den Hinweis. Unterzeichnet und gerne weiterverarbeitet.
zum Beitrag27.02.2025 , 20:42 Uhr
Im öffentlichen Bewusstsein herrscht hier "verkehrte Welt" wenn es um Migration und Skandinavien geht.
Dänemark gilt als Vorbild, Schweden als abschreckendes Beispiel. Andersherum wäre es zutreffender.
Schweden begreift sich seit dem zweiten Weltkrieg als Einwanderungsland. Hunderttausende sind damals von Norwegen, Finnland und Dänemark nach Schweden eingewandert. Mein Großvater war einer von denen, die nach der deutschen Besatzung Norwegen verlassen mussten und nach Schweden emigrierten.
Schweden sind in Skandinavien für ihre Gastfreundschaft bekannt und Zuwanderer wurden willkommen geheißen, ob aus dem orientalischen oder eurasischen Raum spielte dabei keine besondere Rolle. Eine Besonderheit der schwedischen Lebensart ist es die Bevölkerung nicht fremdzubestimmen und weitläufige persönliche Freiheiten zu gewähren. Das hat im Bereich der Migration nicht funktioniert. Da waren die Schweden zu gutgläubig indem sie es haben laufen lassen. Seit 2017 ist dann die Stimmung gekippt.
Dänemark ist das komplette Gegenteil. Die Dänen schotten sich ab, ihre Vorstellung von Integration beruht auf Anpassung ohne gleiche Rechte, denn Dänen gelten mehr als andere, auch von rechtswegen.
zum Beitrag27.02.2025 , 20:18 Uhr
Das beliebte Spiel, die Tatsachen einfach auf den Kopf stellen bis es passt.
Die Bauernproteste waren nicht rein inhaltlich sondern parteipolitisch ausgerichtet, besonders gegen die Grünen. Die illegalen Aktionen im Zuge der Proteste seien hier gar nicht erwähnt.
Die von ihnen erwähnte Zusammenarbeit mit der AfD wurde auch nicht als solche "gewertet" sondern hat stattgefunden.
Die Proteste richteten sich zudem gegen eine Zusammenarbeit der demokratischen Parteien mit den Rechtsextremen. Da diese Zusammenarbeit nunmal seitens der CDU stattgefunden hat, richteten sie sich konsequenterweise auch gegen die CDU direkt.
Das ist nicht nur legitim und legal sondern auch notwendig gewesen. Ein Neutralitätsgebot gibt es laut Grundgesetz nur für den Staat, nicht für seine Bürger und deren Institutionen.
zum Beitrag27.02.2025 , 13:53 Uhr
Meine Anmerkung war auf den steuerrechtlichen Aspekt ausgelegt.
zum Beitrag26.02.2025 , 21:41 Uhr
Nur ungern würde ich ihren Kommentar als naiv titulieren, sie sollten aber schon besser die Scheuklappen ablegen und einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Es war eben nicht einfach eine kleine Anfrage wie hunderte zuvor, sondern es wurde ein Signal gesendet, welches von den Empfängern auch richtig interpretiert wurde.
Das ist die Form der Politik welche hierzulande bei Trump oder Orban zurecht kritisiert wird. Autoritär eine Drohkulisse von staatlicher Seite aufzubauen um umliebsame Zeitgenossen einzuschüchtern oder mundtot zu machen. Verläuft in diesem Fall nach dem selben Prinzip wie bei den oben genannten Herren.
Frage an Sie: Warum kommt diese Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt? In wenigen Wochen sitzt die CDU an der Quelle und könnte sich selber einen Einblick verschaffen.
zum Beitrag26.02.2025 , 21:24 Uhr
Merz Kurs ist klar ersichtlich autoritär ausgelegt. Die Signale die gesendet wurden kamen nicht aus der Situation heraus, wie es bei der Migrationsdebatte von der CDU verkauft wurde, sondern sind wohl kalkuliert.
Die "kleine" Anfrage ein Possenspiel im besten AfD Stil. Die Botschaft wurde gesendet und wie es die Resonanz zeigt, auch richtig von den Empfängern interpretiert.
Das es diese Anfrage nicht zwingend gebraucht hätte, liegt schon in der Tatsache begründet, dass die neue Regierung in einigen Wochen selbst Einsicht in die Abläufe hätte nehmen können. Das sei nur einmal angemerkt.
Die Zeichen stehen auf Umbruch bzw Umbau der demokratischen Ordnung in der "grüne und linke Spinner" nicht mehr ein prägender Teil des demokratischen Prozesses sein sollen.
Den Amtseid kann Merz nach diesen Aussagen schon einmal nicht erfüllen, weder will er der Bundeskanzler aller Deutschen sein, noch dürfte seine Gesinnung konform gehen mit der Zeile "Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde" wie sie der Eid verlangt.
Und sofern es sich bei Friedrich Merz um einen gläubigen Katholiken handelt, wäre er gut beraten, den letzten Satz des Eides lieber ganz auszulassen.
zum Beitrag26.02.2025 , 19:40 Uhr
Kleiner Denkfehler. Ein Sportverein gemäß ihrer Darstellung würde nicht nur keine staatliche Förderung erhalten, es würde auch die Gemeinnützigkeit aberkannt. Er wäre dann ein privat-rechtlicher Verein und keine Körperschaft mehr.
zum Beitrag26.02.2025 , 19:32 Uhr
Im Bereich des Umweltschutzes wurde gerichtlich festgestellt, dass die unmittelbare Einwirkung auf politische Parteien und staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Umweltschutzes in den Hintergrund zu treten hat, da andernfalls fast jeder Umweltschutzverein als politischer Verein zu betrachten wäre.
Siehe hierzu auch Bundesfinanzhof Urteil vom 20. 03.17 - X R 13/15
zum Beitrag26.02.2025 , 19:11 Uhr
"Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch neutral verhalten müssen"
Da fängt das Missverständnis schon an. Politische Äußerungen müssen von dem durch die Abgabenordnung verliehenen und durch die Satzung konkretisierten, gesetzlichen Mandat gedeckt sein.
Gemeinnützige Körperschaften aber auch Selbstverwaltungskörperschaften oder Berufsverbände verfügen über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.
Denn die Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung ist grundsätzlich den politischen Parteien vorbehalten. So ist es auch im Parteiengesetz festgehalten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG).
Die Diskrepanz besteht in der Auffassung von politischer Äußerung und der Art des hinwirkens auf die öffentliche Meinungsbildung.
Es macht einen Unterschied einzelne politische Äußerungen öffentlich zu kritisieren oder eine Partei an sich.
Und da es seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 Konsens ist das Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung gemeinnützig sein können, kann das Manöver der CDU lediglich als Nebelkerze bezeichnet werden, um kritische Stimmen aus dieser Richtung mundtot zu machen.
zum Beitrag26.02.2025 , 17:00 Uhr
"In ihrem Kommentar unterstellen Sie ohne jeden Beleg der CDU autoritäre Ansätze und gar ein Problem mit rechtsstaatlichen Grundsätzen"
Den Beweis hat Herr Merz mit seinen Forderungen nach unbefristeter Abschiebehaft, Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen etc. selbst erbracht. Alles rechtswidrige Forderungen gemäß Europarecht aber auch teilweise nach deutschem Recht.
Das würde ich schon als Problem mit der Rechtsstaatlichkeit bezeichnen.
Autoritäres Handeln zwecks Einschüchterung gemeinnütziger Körperschaften ist schon ersichtlich, wenn man das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhof von 1984 zu Rate zieht. Der weitläufigen Auffassung seiner Zeit, dass Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung nicht gemeinnützig seien, erteilte es nämlich eine klare Abfuhr. Die Auffassung des Gerichts wurde in mehreren Verfahren bestätigt oder geteilt, wie vom Bundesverwaltungsgericht.
Da Herrn Merz als Jurist die gängige Rechtsauslegung bekannt ist, er sie mit dem Antrag aber in Frage stellt, kann dieser Politikstil durchaus als Autoritär bezeichnet werden.
BFH Urteil v. 29. 08.1984 - I R 203/81, BStBl. II 1984, 844
zum Beitrag26.02.2025 , 16:41 Uhr
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 ist allgemein bekannt, dass Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung der objektiven Meinungsbildung dienen und somit auch gemeinnützig sind. Es hängt lediglich davon ab, ob politische Äußerungen im Einklang mit der Satzung gemäß Vereinsrecht stehen und die Körperschaft sich in ihrer Gesamtheit politisch neutral verhält.
2019 und 20 wurden diese Grundsätze vom Bundesfinanzhof noch einmal bestätigt, indem es feststellte das allgemeinpolitische Äußerungen nicht von den gemeinnützigen Zwecken der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) erfasst sind.
Auch stellt die Übermittlung von eigenen Auffassungen gegenüber Öffentlichkeit und Politik im Rahmen von kritischen öffentlichen Diskussionen und Veranstaltungen keine politische Einflussnahme dar. Zu diesen Veranstaltungen gehören auch Demonstrationen.
Nach Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverwaltungsgerichts verfügen gemeinnützige Körperschaften somit über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.
zum Beitrag25.02.2025 , 20:54 Uhr
Dünnes Eis auf das sich die Union begiebt. Derartige Argumentationslinien sind aus Ländern wie Ungarn oder Polen wohlbekannt. Die scheinheiligen Unterstellungen der Union hinsichtlich der Gemeinnützigkeit dienen als Alibi um die autoritären Ansätze zu verschleiern.
Da Merz und Konsorten es auch nicht so richtig mit rechtsstaatlichen Grundsätzen halten, reihen sie sich nahtlos ein zu den möchtegern Cäsaren vom Schlage Trump oder Orban.
Wird viel Arbeit geben für den Koalitionspartner SPD. Für die gemeinnützigen Körperschaften gilt es sich nicht erpressen zu lassen und für die engagierte Zivilgesellschaft heißt es wachsam sein im Sinne von Ovids "wehret den Anfängen".
Denn dieser CDU ist ebensowenig zu trauen wie der AfD.
zum Beitrag25.02.2025 , 16:45 Uhr
Nun es geht ja um Asyl und nicht um Einwanderung. Asylrecht ist temporär ausgelegt. Von jemanden der Schutz sucht kann erwartet werden, dass er sich gesetzeskonform verhält. Weitere Forderungen im Rahmen des Asyls zu stellen sind eigentlich nicht legitim. Denn die Menschen sind ja nicht hier um unseren Fachkräftemangel zu beheben.
Alle anderen Diskussionen fallen in den Bereich Zuwanderung, eine gänzlich andere Situation mit anderen Anforderungen.
Und Dänemark ist ein schlechtes Vorbild. Die Grenzen dicht machen auf Kosten der Nachbarstaaten insbesondere Deutschlands, Asylbewerbern Bargeld und Schmuck per Gesetz abnehmen zu können, unbegrenzte Abschiebehaft mit erbärmlichen Haftbedingungen usw.
Dazu Anti Ghetto Gesetz mit Zerschlagung der familiären Wohnstrukturen bei einer Ausländerquote von über 30% in den Quartieren.
Und das Ergebnis, ein enormer finanzieller Aufwand und der Ertrag nicht viel höher als hierzulande. Nur unwesentlich mehr Migranten in Jobs und auch die gesamte Kriminalitätsrate ist nur geringfügig niedriger als hierzulande. Dafür aber eine höhere Quote an Gefängnisinsassen (54%) mit Migrationshintergrund.
zum Beitrag25.02.2025 , 13:18 Uhr
Es scheint nicht in das Weltbild des Autors zu passen, dass Teilen der jungen Generation die Aufrüstungsrethorik der etablierten Parteien Unbehagen bereitet und sie diesen Weg nicht mitgehen wollen. Die Schlussfolgerungen die der Autor daraus zieht, hätte er besser für sich behalten, anstatt die Zielgruppe noch mit realitätsfernen Begriffen wie "infantil" oder "hipp" zu diskreditieren.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:47 Uhr
Das finnische ICEYE hat 38 militärische Satelliten im All und bietet mit SAR ein umfassendes System für Satellitenaufklärung.
Patriot ist ein Joint Venture. MBDA ist ein europäisches Unternehmen. Die Patriot werden zudem in Deutschland von MBDA Deutschland produziert.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:15 Uhr
Richtig geschildert in Bezug auf die politischen Wahrheiten. Meine Erläuterung bezog sich auf den immer wieder erwähnten Rechtsruck und damit einhergehenden Vertrauensverlust in die Demokratie. Und in dieser Hinsicht repräsentieren die AfD Anhänger 12% der Bevölkerung.
Sozialwissenschaftler verorten übrigens das Potential von Menschen mit rechtskonservativen bis rechtsextremen Gedankengut in den westeuropäischen Gesellschaften bei 30%.
Selbst diese Zahl würde eine Demokratie nicht destabilisieren, wenn die restlichen Prozent sich aktiv an der Demokratie beteiligen würden. Gefährlich wird es erst beim ignorieren und die Dinge gewähren lassen.
zum Beitrag24.02.2025 , 20:06 Uhr
Zwei Drittel der Ostdeutschen haben nicht AfD gewählt.
Profil schärfen ist ein Ansatz, der wichtigere ist aber der AfD die Grenzen aufzuzeigen.
Kooperationen in den ostdeutschen Landesparlamenten signalisieren lediglich das die Partei in der Mitte angekommen ist.
Was sollte sich der normale Bürger groß Gedanken machen, wenn an allen Ecken und Enden bereits ein "miteinander" im lokalen Bereich stattfindet.
zum Beitrag24.02.2025 , 19:47 Uhr
"Die Untätigkeit des Gerichts... über eine Dekade in Gaza"
Der IStGH ersetzt nicht die nationale Gerichtsbarkeit. Im Zusammenhang mit dem 7 Oktober wurden zudem auch Haftbefehle gegen Hamas Mitglieder erlassen.
Und wenn sie den politischen Charakter der Gerichte kritisieren, was glauben sie auf welchen Kriterien u.a. die Auswahl der Richter in den demokratischen Staaten beruht? Eine Berufung aufgrund der politischen Gesinnung findet sich nicht nur in den USA beim Supreme Court. Einfach einmal recherchieren, wie sich das BVerfG zusammensetzt.
Es ist weder ungewöhnlich noch verwerflich und der IStGH bildet da keine Ausnahme, zumal er sich dazu noch international zusammensetzt und eine politische Ausrichtung dem Neutralitätsprinzip nicht von vornherein widerspricht.
zum Beitrag24.02.2025 , 16:15 Uhr
"Dänemark hat das bewiesen"
Hält sich hartnäckig das Gerücht. Fakt ist das bei den letzten Wahlen die extremen Rechtsparteien zusammen 14,4% der Stimmen erhielten, dazu noch 9% für die Moderaten. Eine Partei die mit viel guten Willen gerade noch als rechtskonservativ bezeichnet werden kann. Ergibt in der Summe fast 25% für den Rechtsaussenblock.
zum Beitrag24.02.2025 , 14:40 Uhr
Erstens lag die AfD schon vor der Migrationsdebatte zwischen 16 und 20%.
Zweitens hat Merkels Linksruck die alte Weisheit von Franz Josef Strauß bestätigt.
Drittens ist der Wahlerfolg der AfD auch der Hetze der Bild zu verdanken, die kontinuierlich das Thema am köcheln gehalten hat.
Viertens haben besonders SPD und Grüne den Fehler gemacht sich von dem Thema treiben zu lassen und damit viele Wähler indirekt darin bestätigt, daß das Thema Migration, welches bei genauer Betrachtung eigentlich gar kein Thema ist, absolute Priorität hat.
Fünftens repräsentieren 10 Millionen AfD Wähler nicht einmal 10% der Gesamtbevölkerung. Das Deutschland jetzt von den Rechten unterwandert wird und eine Gefahr für die Demokratie droht, ist angesichts der Verhältnisse etwas übertrieben und wenn überhaupt lediglich für einige ostdeutschen Bundesländer zutreffend.
Und sechstens spielt auch der demografische Wandel eine wesentliche Rolle. Junge Menschen halten es nicht so mit den Etablierten und scheren nach rechts oder links aus. Die Mitte wird von den Ü60 jährigen gehalten. Ein Generationsproblem auf das die Altparteien keine Antwort gefunden haben.
zum Beitrag24.02.2025 , 13:49 Uhr
"großräumige Steuerung der Luftabwehr die Europa mangels Mitteln nie leisten können wird)"
Die Ukraine verwendet Patriot und Skynex Systeme zur Luftabwehr die in Europa produziert werden. Rheinmetall ist der weltweit zweitgrößte Produzent von Luftabwehrsystemen.
Auch ihre Anmerkung zur Satellitenunterstützung entspricht nicht den Tatsachen. Seit geraumer Zeit wird die Ukraine von SAR Satelittenbildern versorgt, übrigens auch in Kooperation mit Rheinmetall.
Nur zwei Beispiele, dass es auch ohne US Technik geht.
zum Beitrag24.02.2025 , 13:26 Uhr
Endlich einmal ein Beitrag der die Verhältnisse objektiv schildert und die hierzulande schon kultivierte Russenphobie in ein angemessenes Verhältnis setzt.
Einen ähnlichen Tenor hatte lediglich ein Frontbericht vom Spiegel.
Bestätigung kann Herrn Johnson für seine These in anderen Ländern finden. Die Berichterstattung in Norwegen oder Finnland blasen in das gleiche Horn.
Hier wird Russland auf das ihm zustehende Maß reduziert, ein Papier Tiger mit Atomwaffen, der zusehends Probleme hat überhaupt das öffentliche Leben in Russland am Laufen zu halten, weil an allen Ecken und Enden das Personal fehlt.
Warum gerade in Deutschland eine derartige Überschätzung der russischen Fähigkeiten erfolgt und offensichtlich eine derartige Angst gegenüber Russland besteht, kann ich mir lediglich historisch erklären. Einen konkreten Zusammenhang zu den realen Verhältnissen gibt es jedenfalls nicht.
Geben auch die Analysen der hiesigen Experten wieder, die Russland in der Lage sehen bis 2030 militärisch fähig zu sein einen Nato Staat anzugreifen.
Während Analysten aus dem angelsächsischen und skandinavischen Raum das Gegenteil behaupten und Russland militärisch immer mehr ausbluten sehen.
zum Beitrag23.02.2025 , 00:17 Uhr
Gut die Kolumne heißt Ernsthaft? Aber der letzte Absatz hat mich jetzt doch etwas zweifeln lassen.
Wenn es politisch nur noch von Belang ist, wie schnell Deutschland aufrüsten kann, fällt mir dazu nicht mehr viel ein. Außer als neutraler Norweger mit 20jähriger deutscher Innenperspektive der Autorin und vielen Deutschen zu raten: Macht euch einmal locker. Diese deutsche Auf und Ab Mentalität ist nicht gut für die Nerven.
Weswegen soll Deutschland schnell aufrüsten? Aus Angst vor Russland? Die würden gegenwärtig nicht einmal gegen Finnland bestehen, geschweige denn gegen die EU.
Wer mit offenen Augen durch Deutschland geht, wird bemerken das es sinnvoller wäre das Geld in die Infrastruktur zu stecken, von Bildung ganz zu schweigen.
Diese Schwarzseherei führt zu nichts und so schlecht wie es immer dargestellt wird steht es weiss Gott nicht um Deutschland. Da braucht es weder eine anempfohlene strategische Neuausrichtung, wie es die Autorin in einem ihrer Beiträge ausgerechnet mit China als Beispiel getan hat, noch ein neues Wettrüsten.
Nur die Hausaufgaben sollte man schon erledigen, betrifft nicht nur die Bundeswehr.
zum Beitrag21.02.2025 , 21:29 Uhr
Von einem rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein, wenn die Beweise sich auf ein Straßenbahnvideo stützen, eine 9000seitige Akte der Verteidigung kurz vor Prozessbeginn überreicht wird und augenscheinlich selbst das Gericht nicht genau weiß, worauf sich die Anklage genau stützt.
Dazu die Aussage der Berliner Justizsenatorin, die anlässlich der Weisung aus Karlsruhe wie blanker Hohn wirkt und das Verhalten einer noch Aussenministerin die sich zwar vor jeder Kamera für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt, aber für eine deutsche Staatsbürgerin anscheinend keinen Finger krümmt.
Um die Netiquette nicht zu übertreten, kann ich das Verhalten der Beteiligten, insbesondere der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, nur als erbärmlich bezeichnen.
zum Beitrag21.02.2025 , 21:14 Uhr
Nach dem Sündenbockprinzip zu verfahren, sich einen Schuldigen zu suchen und den an Pranger zu stellen ist seit Jahrhunderten gängige Praxis und einfacher als den oftmals komplexeren Ursachen auf den Grund zu gehen.
In diesem Punkt stimme ich dem Autor zu. Ebenfalls ist altbekannt, das die persönliche Lebenssituation und das soziale Umfeld eine gewichtige Rolle für die eigene Lebensführung spielen. Da gehe ich auch noch konform mit dem Autor.
Nur diese Punkte sind lediglich eine Begründung, sie entschuldigen rein gar nichts. Fakt ist das Migranten in der Gruppe der Straftäter überrepräsentiert sind. Und da kommt das Prinzip der Eigenverantwortung ins Spiel. Eine prekäre soziale Lage ist halt keine legitime Begründung dafür kriminell zu werden, sondern zeugt von einer individuellen persönlichen Schwäche. Es gibt genügend Menschen die nicht auf Rosen gebettet sind und dennoch ehrlich bleiben. Das sollte bei der ganzen Diskussion um Ausländerkriminalität nicht übersehen werden.
zum Beitrag20.02.2025 , 23:19 Uhr
Ich frage mich jetzt nur, warum sie das mir mitteilen. Ich habe die Studie weder durchgeführt noch kommentiert.
Wäre es da nicht sinnvoller dem Dr. Alipour direkt zu kontaktieren und ihn darauf aufmerksam zu machen, dass er sich die ganze Datenerhebung, Berechnung und Auswertung hätte ersparen können.
Ich bin mir sicher, dass sie beim Ifo Institut auf Resonanz stoßen werden, wenn sie denen ihre Ergebnisse übermitteln.
zum Beitrag20.02.2025 , 22:38 Uhr
Die meisten der Vorschläge sind vielversprechend. Leider nicht in einem Land umzusetzen, welches nicht einmal den Schienenverkehr unter Kontrolle bringt.
Realität heißt die Dinge zu sehen wie sie sind. Und dazu gehört auch, dass Deutschland derzeit überfordert ist beim Thema Migration und zwar von A bis Z.
Beginnt bei den Verfahren, Unterbringung, Betreuung und reicht bis zur Abschiebung. Daran wird sich kurzfristig auch nichts ändern.
Es ist daher an der Zeit darüber nachzudenken, ob es nicht für alle Beteiligten der bessere Weg ist, weniger Menschen aufzunehmen und diese dafür besser unterzubringen, zu betreuen und einzugliedern, anstatt eine Vielzahl von Menschen weitgehend sich selbst zu überlassen und ihnen dann bei negativem Bescheid noch eine Duldung einzuräumen.
Dazu gehört auch, Menschen die kein Aufenthaltsrecht mehr haben konsequent abzuschieben, um Platz zu machen für die Menschen die wirklich schutzbedürftig sind.
Zur Erinnerung, die Anerkennungsquote für Asyl lag hierzulande 2024 bei 44,4% inkl. subsidärer Schutz. Die Anzahl der Erstanträge betrug 229.751. Die Anzahl der Duldungen beträgt 178.500.
Quelle Bundeszentrale für politische Bildung/BAMF
zum Beitrag20.02.2025 , 21:58 Uhr
Die Mordrate in Schweden unterscheidet sich nur unwesentlich zu der in Deutschland 0,8 zu 1,1 auf 100.000 Einwohner.
Schweden hat ein Problem mit der Bandenkriminalität, diese ist auch für die Hohe Anzahl der Opfer durch Schusswaffen verantwortlich. Die meisten Auseinandersetzungen und damit auch die meisten Opfer waren aber millieuintern.
Und woher stammen ihre Kenntnisse über norwegische oder dänische Verstimmungen gegen Schweden. Zumindest für Norwegen ist mir lediglich bekannt, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Grenzöffnungen gab, mehr aber auch nicht.
Nicht zu hart mit den guten Schweden ins Gericht gehen. Es ist ein schönes Land mit netten und aufgeschlossenen Menschen.
zum Beitrag20.02.2025 , 19:22 Uhr
Tja die Schweden halt. Wenn wir in Norwegen unsere skandinavischen Nachbarn necken wollen bezeichnen wir sie gerne als "deutsche" aufgrund der aus norwegischer Sicht artverwandten Tugenden wie Fleiß, Gründlichkeit, brav in der Schlange anstehen und natürlich die für uns ungewöhnliche Angewohnheit ausreichend zu Mittag zu essen.
Kein Wunder also das die Schweden sich an Deutschland orientieren. Aber derartige Einstellungen wie im Artikel aufgeführt werden wohl eher im Norden des Landes als im Süden zu finden sein.
In meiner Heimatstadt, im ganz hohen Norden, haben die meisten noch nie von der AfD gehört und einen deutschen als Repräsentanten deutscher Kultur im Sinne von Bach und Händel zu betrachten würde uns im Traum nicht einfallen, auch nicht dann wenn er Chormitglied ist . Da würden sich für uns ganz andere Vergleiche anbieten, wenn wir derartige ziehen wollten.
Nun haben wir mit der Fortschrittspartei auch kein rechtes Kaliber zu bieten wie Schweden mit den Schwedendemokraten, die ihre Wurzeln als Neonazipartei nie wirklich hinter sich gelassen haben. Da mag es für manch einen Schweden eine Art Genugtuung sein das Deutschland jetzt mit der AfD ähnliches aufzubieten hat.
zum Beitrag20.02.2025 , 15:52 Uhr
Eine neue Ifo Studie zur Ausländerkriminalität kommt zu dem Ergebnis, dass ein systematischer Einfluss von Migration auf Kriminalität nicht nachweisbar ist.
Anhand der Daten sei nicht die Herkunft ausschlaggebend sondern der Wohnort. der Tatverdächtigen.
"Ausländer sind zum Großteil deshalb in der Statistik überrepräsentiert, weil sie häufiger als Deutsche in Ballungsräumen mit mehr Kriminalitätsdichte leben" Dr. Jean-Victor Alipour, ifo-Institut
Zu dem taz Artikel gilt es zu beachten, dass die Häufung der Berichterstattung mit ausländischen Tätern erst seit der Sylvesternacht in Köln 2019 stattgefunden hat. Die dazugehörige Studie von Macromedia ergab, dass es seitdem in jedem vierten Beitrag um mutmaßliche Gewalttäter (25,2 Prozent) ging. 2019 wurden ausländische Tatverdächtige in Fernsehberichten 19mal und in Zeitungsberichten sogar 32mal häufiger erwähnt, als es ihrem statistischen Anteil entspricht.
Quelle Ifo Studie, ZDF heute v. 18.02.25 www.zdf.de/nachric...statistik-100.html
zum Beitrag20.02.2025 , 14:20 Uhr
"Meinungsfreiheit für die Gegner der Meinungsfreiheit - absurder gehts nicht!"
Da muss ich ihnen dann leider attestieren, dass sie weder das Prinzip der freien Meinungsäußerung verinnerlicht haben und anscheinend auch so ihre Probleme mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben.
Ergibt in der Summe ein sattes Demokratiedefizit
Das BVerfG hat schon 1952 klargestellt, dass Meinungsfreiheit auch für die Gegner der Freiheit gilt.
Seitdem ist diese Auffassung in mehreren Beschlüssen des BVerfG festgehalten worden.
An dieser Stelle sei einmal an die Rechtssprechung erinnert.
"Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht.." BVerfG Beschluss v. 19.05.2020
zum Beitrag20.02.2025 , 13:44 Uhr
Da beginnt schon das Missverständnis.
Das sind Komponenten des Sozialstaates. In meinem Beitrag ging es um die Demokratie und die weitläufige Auffassung bzw Geringschätzung dieser heutzutage.
Im Kern geht es darum, dass die Forderung nach Freiheit und Gleichheit aller nicht als gesetzter Dauerzustand betrachtet werden kann.
Der Beitrag betrifft daher konkret die Verzeitlichung der Demokratie im heutigen Rahmen der politischen Verfallsdiagnosen und damit einhergehender Abwendung von Teilen der Bevölkerung vom Konzept der Demokratie als eine kollektive Tätigkeitsform.
Das Thema ist daher die demokratische Selbstbestimmung und die Freiheit im Sinne einer politischen Freiheit.
zum Beitrag19.02.2025 , 23:11 Uhr
Die Leute und ihre Überzeugungen waren schon immer da. Ihnen würde aber die politische Basis entzogen. Darum geht es.
zum Beitrag19.02.2025 , 22:55 Uhr
Hat auch etwas mit dem Demokratieverständnis zu tun. Von der Warte aus gesehen "was kann die Politik für mich tun" ist die Enttäuschung der Jungwähler nachvollziehbar.
Das ist aber weder Sinn noch Zweck einer jeden Demokratie. Der Staat schafft die Rahmenbedingungen und räumt den Bürgern die Rechte ein, damit siein der Lage sind ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit führen zu können.
Es hat den Anschein das heute jedoch viele Menschen mit der Selbstbestimmung überfordert sind und die Verantwortung lieber an den Staat deligieren würden. Ähnlich verhält es sich mit der Freiheit. Sie wird nicht mehr sonderlich wertgeschätzt und oftmals auch falsch interpretiert.
Wer unter Freiheit nur versteht, dass erlaubt ist was gefällt, der wird auch ansonsten Schwierigkeiten haben sich mit demokratischen Werten zu identifizieren.
Werden dererlei Maßstäbe angelegt liegt es in der Natur der Sache, dass eine auf Freiheit basierende Demokratie nicht im Stande ist eine derartige Erwartungshaltung zu erfüllen. Erst recht nicht unter dem Mantel eines kapitalistischen Wirtschaftssystems.
Es hat weniger mit der Republik und seinen Vertretern zu tun sondern mehr mit der Sichtweise auf das System
zum Beitrag19.02.2025 , 22:16 Uhr
"Es sind mehr enttäuschte SPD-Wähler zur AfD abgewandert als von den bösen Schwarzen"
Das gibt die Analyse der Wahlwanderung seit 2021 für Bundestags- und Europawahl nicht her.
"Der Zuwachs der AfD beträgt insgesamt 1.380.000 Stimmen. Die meisten Wähler wanderten seit 2021 (4.809.233) von der Union (600.000), der SPD (590.000) und der FDP (450.000) zu"
Quelle Welt www.welt.de/politi...-Nichtwaehler.html
zum Beitrag18.02.2025 , 20:51 Uhr
In ihrer Weitsichtigkeit haben sie übersehen, dass Russland der Ukraine einräumen würde der EU beizutreten. Damit wäre auch der Pakt für den militärischen Beistand der EU Partner erfüllt.
Auch eine Schwächung Chinas ist doch eher unwahrscheinlich. China braucht Russland nicht. Aber Russland braucht China, besonders geopolitisch als strategischen Partner. Diesen Part werden die USA nicht übernehmen, denn jenseits von "Deals" gibt es keine gemeinsamen Schnittmengen.
zum Beitrag18.02.2025 , 20:03 Uhr
"Solche Meinungsfreiheit hat die Hamas übrigens niemals gelten lassen"
Die Hamas ist nicht das Kriterium wenn es um die Meinungsfreiheit in Deutschland geht. Gleiches gilt für die "Free-Palestine-Bewegung".
Wer sich mit Hamas Parolen schmückt und Antisemitismus salonfähig machen will bewegt sich ausserhalb unseres Wertekanons.
Wer sich aber für die Rechte eines Volkes einsetzt und dafür demonstriert oder Meinungsbeiträge liefert, für den gibt es in einer Demokratie auch Raum.
Das ist aber ein anderes Thema, als das von mir offerierte.
zum Beitrag18.02.2025 , 19:48 Uhr
"Gemäß Dublin Abkommen dürfte es in Deutschland zu keinem einzigen Asylantrag kommen, da alle über EU-Grenzen anreisen"
Wenn dem so wäre, dann stellt sich zwangsläufig die Frage warum allein im Januar 16.000 Asylanträge in Deutschland gestellt wurden. Sind die deutschen Behörden unfähig oder halten sie sich nur an gängiges Recht?
Die Antwort lautet letzteres. Das weitläufige Missverständnis ergibt sich aus der falschen Auffassung vom "sicheren Drittstaat". Gemäß unionsrechtskonformer Auslegung sind sichere Drittstaaten nur Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind.
Ein Asylbewerber kann durchaus von Italien nach Deutschland einreisen und hier einen Asylantrag stellen. Diese Sekundärmigration wird dann nicht auf der Grundlage des Art 16a GG Asylrecht (lediglich 0,7% der Anträge werden auf der Grundlage entschieden) sondern nach der Genfer Flüchtlingskonvention gehandhabt.
Die Zuständigkeitskriterien der Dublin Verordnungen besagen zwar das Asylbewerber ihren Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise stellen müssen, hier gibt es aber zahlreiche Ausnahmeregelungen. Eine Unzulässigkeitsentscheidung hinsichtlich des Antrags trifft letztlich das BAMF gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG
zum Beitrag18.02.2025 , 14:36 Uhr
Auch wenn die Trump Administration es anders einstuft, noch herrscht hierzulande Meinungsfreiheit.
Tilda Swinton hat mehrfach erklärt warum sie BDS unterstützt und weshalb sie Boykottmassnahmen als zivilen Widerstand ansieht. Das ist ihre persönliche Meinung und sie hat das Recht sie öffentlich zu äußern.
Es ist zudem üblich, dass in der Kunst das Werk losgelöst von der Person betrachtet wird. Wäre dem nicht so, würde ein nicht unwesentlicher Teil in den "Giftschränken" verschwinden u.a. die Luther Bibel.
Ebenso hat die Berlinale Leitung ein Anrecht darauf die Antisemitismusresolution abzulehnen. Die Begründung dafür hat sie ausführlich dargestellt und steht mit dieser Meinung auch keineswegs alleine dar im Kunst und Wissenschaftsbetrieb. Da könnten sich Politik und Kritiker auch ruhig einmal die Frage stellen woran das liegt. Hat garantiert weniger mit Antisemitismus zu tun, als vielmehr mit Grundrechten.
Und ganz soviel kann die Berlinale auch in dieser Hinsicht nicht falsch gemacht haben, denn auf ihrem Instagram Account hat Swinton zum Boykott des Festivals aufgerufen und dieser Aufruf wurde sogar von BDS geteilt.
zum Beitrag17.02.2025 , 16:53 Uhr
"antiliberalismus ist nur ein Wirtschaftsbegriff"
???
Kleiner Tipp, nicht alles blind übernehmen, was bei Google ganz oben gelistet ist!
zum Beitrag17.02.2025 , 14:17 Uhr
Das ist keine Neuigkeit. Ihr Bild ist allerdings veraltet.
Es gibt in Dänemark und Norwegen beim Thema Migration nichts in den "Griff" zu kriegen. Denn Migration ist in diesen Ländern kein Thema mehr. Hat keinerlei Priorität bei der Bevölkerung.
Das Gegenteil ist mittlerweile der Fall. In Norwegen gibt es nicht nur einen Fachkräftemangel, sondern es mangelt auch an Personal für geringqualifizierte Tätigkeiten wie in der fischverarbeitenden Industrie oder im Bergbau. Dänemark wirbt intensiv um Fachkräfte im Ausland, aber ist der Ruf ersteinmal ruiniert..
Wenn es ein Thema ist, dann in Finnland hinsichtlich der Push Backs und in Schweden in Hinblick auf entstandene Parallelgesellschaften.
zum Beitrag17.02.2025 , 13:56 Uhr
Die Staatsform hierzulande nennt sich Republik. Die Regierungsform ist demokratisch.
Die Staatsform umschreibt den Aufbau der staatlichen Ordnung, die Regierungsform zeigt an, wie die Staatsgewalt ausgeübt wird.
Zudem bestimmt das Volk in einer parlamentarischen Republik nicht die Politik. Die Bürger bestimmen die parlamentarischen Vertreter, mehr aber auch nicht.
Zu einer Demokratie gehören zudem folgende Grundprinzipen: Volkssouveranität, Rechtsstaatsprinzip, Pluralismus und Gewaltenteilung.
Der "Ablauf" erfolgt daher nicht, wie von ihnen erwähnt, lediglich auf der Grundlage von Grundgesetz oder BGB.
zum Beitrag17.02.2025 , 02:41 Uhr
Da muss ich jetzt doch Einspruch einlegen. Der international massgebende Demokratieindex ist der von der Economist Intelligence Unit.
In diesem Index steht an erster Stelle seit Jahren mein Heimatland Norwegen. Dänemark belegt den sechsten Rank.
Es wirkt sich halt auf ein solches Ranking aus, wenn per Gesetz erlaubt wird Migranten den Schmuck "zu stehlen" oder Bargeld zu pfänden. Auch Zwangsumsiedlungen um "Getto" Bildung zu verhindern ist nicht im demokratischen Sinne, ebenso wie eine unbefriste Unterbringung in Abschiebegefängnissen mit erbärmlichen "Haftbedingungen", dafür gab es bereits mehrfach Abmahnungen u.a vom Europarat.
Auch liegen die rechten Parteien nicht wie angegeben bei 3%. Wovon sie berichten gilt für die Dänische Volkspartei. Die anderen drei rechten Parteien kamen bei der letzten Wahl auf 14,4%, dazu noch 9,4% für die Moderaten. Macht für den Rechtsblock über 23%. Da ist nichts mit "kleingehalten".
Sie vermitteln hier ein verklärtes Bild und meine dänischen Freunde werden es mir nachsehen bzw wissen es selbst. Dänemark ist absolut kein Vorbild in der Migrationspolitik.
Kleiner Vergleich: In Norwegen werden 96% der Asylanträge bewilligt, in Dänemark 35%.
zum Beitrag16.02.2025 , 20:57 Uhr
".. wird Europa, so wie jetzt schon die ersten südamerikanischen Staaten, vor den USA in die Knie gehen müssen"
Erst eine Kooperation mit China anempfehlen und dann obiger Satz als Abschluss.
Das sagt über die eigene europäische Selbsteinschätzung einiges aus. Die Meinung wird von vielen Deutschen anscheinend auch geteilt. In anderen Ländern sehen die Menschen das anders. In Norwegen staunen die Leute eher über die Schlafmützigkeit der EU, zweifeln aber nicht an ihrer Stärke und Kompetenz. In Finnland kräht kein Hahn nach militärischen Beistand der USA, ebenso wenig ist man dort von Russlands militärischen Fähigkeiten sonderlich beeindruckt.
Die Europäer sind die zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt, fast gleichauf mit den USA, die militärischen Fähigkeiten sind ausbaufähig brauchen sich hinter den russischen aber nicht zu verstecken.
Was fehlt ist ein Konzept, eine Richtung und Entschlossenheit. Die Probleme sind hausgemacht und nicht darauf zurückzuführen, dass der "Große Bruder" die Regeln ändert.
Aber aufgrund meiner fast 20jährigen Erfahrung in Deutschland habe ich eines gelernt, dass Glas ist hier immer halb leer.
Etwas mehr Zuversicht und Zutrauen wären angebracht
zum Beitrag15.02.2025 , 00:06 Uhr
Während meiner Schulzeit in Norwegen haben wir Heinrich Manns "Der Untertan" im Deutschunterricht durchgenommen. Nach Lektüre ihres Kommentars kam mir da vieles vertraut vor.
Bei uns stand der Deutsche immer für Gründlichkeit, was aber in diesem Sinne nichts anderes bedeutet, als das er keine Mitte hat und nur zwei Seiten kennt. Die Erfahrung habe ich hierzulande auch schon desöfteren gemacht. Insofern dürften ihre Bedenken berechtigt sein.
zum Beitrag14.02.2025 , 20:34 Uhr
"Sie verfügen über Waffensysteme, die Europa nicht hat.."
Das ist der Punkt, wenn auch ein trauriger. Erst als militärische "Supermacht" werden die Europäer von den Autokraten in China, Russland und den USA wieder ernstgenommen. Emanzipation ist angesagt.
Denn weder Wirtschaftsbeziehungen zählen, noch Loyalität und Werte schon einmal gar nicht. Militärische Stärke gepaart mit Hegemoniestreben zählt in diesem Sinne einzig.
Europa wäre gut beraten, wenn es sich nicht als Spielball hergibt und die Interessen dieser Länder ebenso wenig berücksichtigt wie diese anscheinend europäische Interessen.
Der Grundstein hierfür wäre die uneingeschränkte Unterstützung der Ukraine auch entgegen amerikanischer und russischer Interessen. Denn für ein europäisches Bündnis ist die Ukraine für Europa unverzichtbar.
Dennoch es bleibt ein persönliches Trauerspiel solche Zeilen für militärische Aufrüstung gerade einmal 35 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zu verfassen.
zum Beitrag14.02.2025 , 02:22 Uhr
Ich befürchte eher, da sind sie in die berüchtigte kognitive Falle getappt. Wird auch als "denominator neglect" bezeichnet.
Risikoberechnungen werden auf der Grundlage von Micromorts durchgeführt. Dabei steht 1 Micromort für 1 Millionen Menschen. Ein Micromort bezeichnet also die Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Million, dass man stirbt.
Für mathematische Details reichen die Zeichen leider nicht aus, daher bei Interesse einfach googeln.
zum Beitrag13.02.2025 , 21:58 Uhr
Da versuche ich gerne zu ihrer Beruhigung beizutragen. Das Risiko Opfer eines Attentats zu werden liegt bei 1:27,3 Millionen (0,0000037 Prozent).
Hingegen kommt in Deutschland eine von 110 Personen (0,91 Prozent) an den Folgen einer ungesunden Ernährung ums Leben.
Es liegt zwar in der Natur des Menschen, dass je öfter eine besondere Bedrohung visuell und informativ zur Verfügung steht, sie einem desto eher als real erscheint, der persönliche Fokus sollte aber doch eher auf die tatsächlichen Gefahren ausgerichtet sein.
Das auch bitte bei der Wahlentscheidung berücksichtigen - hinsichtlich der Gefahr.
Quelle Canada Life Studie 2019, Max Planck Institut 2023
zum Beitrag13.02.2025 , 21:36 Uhr
Nicht alleine aus Wahlkampfgründen wird sich die Debatte zuspitzen und es werden die altbekannten Versprechen gemacht, denn es gilt einzig vom Versagen der staatlichen Stellen abzulenken.
Die Anzahl der Anschläge häufen sich und das in immer kürzeren Abständen. Da ist die Besorgnis und teilweise auch die Wut in der Bevölkerung nachvollziehbar. Sie trifft nur meist die Falschen. Nicht Migranten sind dafür in Haftung zu nehmen wenn der Staat seinen Aufgaben nicht nachkommt.
Einige der Attentäter waren ausreisepflichtig, andere hatten psychische Auffälligkeiten. Beides war den jeweiligen Behörden bekannt, gehandelt wurde nicht.
Ich finde es verabscheuungswürdig wie sich die ewig gleichen Protagonisten jetzt wieder positionieren, noch härtere und vorallem nutzlose Maßnahmen ersinnen und eine Zielgruppe als Sündenbock benennen, anstatt sich das eigene Versagen im stillen einzugestehen und die strukturellen Probleme überhaupt einmal anzugehen.
Wenn den politisch Verantwortlichen dazu jedoch nicht mehr einfällt, als die Mittel für Integration zu kürzen, verwundert einen der Rest auch nicht mehr.
zum Beitrag13.02.2025 , 16:55 Uhr
"Hier hat es übrigens nichts mit staatlicher Zensur zu tun, sondern mit gesellschaftspolitischer Verantwortung"
Sagt ihnen der Begriff Pluralismus etwas? Es gehört zu den Merkmalen einer Demokratie andere Meinungen auszuhalten und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Was sie anscheinend unter "gesellschaftspolitischer Verantwortung" verstehen, finden sie eher in Autokratien wieder. Die verhalten sich auf eine derartige Weise, wie es hier der Berliner Bürgermeister getan hat. Nur hier eben auf die elegante Art, nicht mit dem Hammer von oben drauf hauen sondern subtilen Druck ausüben.
Es war die ursprüngliche Entscheidung der Unileitung Francesca Albanese zu dieser Veranstaltung einzuladen und als akademischer Betrieb hat sie ein Selbstbestimmungsrecht, welches ihr von der Landesverfassung garantiert wird.
Ob Frau Dudley, Herrn Wegener oder auch meiner Person das nun passt oder nicht, ist dabei nicht von Bedeutung.
Wie es ausarten kann wenn Personen in Machtpositionen meinen sie könnten Druckmittel alleine aus ihrer Position heraus einsetzen oder sogar Wege finden um das Recht zu umgehen oder wie Herr Wegener es zu ignorieren, dass können sie derzeit in ihrem Geburtsland erleben.
zum Beitrag12.02.2025 , 21:26 Uhr
Sicherheitsbedenken scheinen in Berlin für alle Veranstaltungen herhalten zu müssen, welche die Landesregierung gerne unterbinden möchte, besonders wenn sie einen Palästinabezug aufweisen. Da werden dann Demonstrationen ein Sprachverbot auferlegt, welches das Gericht mit dem Verweis auf die Gefahrenabwehr bestätigt. Sehr originelle Begründung des Gerichts, nur nicht gerade rechtskonform, denn mit einem derartigen Verweis würden sich sämtliche öffentliche Versammlungen oder Veranstaltungen verbieten lassen.
Generell scheint Rechtskonformität keine Paradediziplin der Berliner Justiz zu sein. Das ist nicht erst seit der rechtswidrigen Überstellung von Maja T nach Ungarn festzuhalten. Erinnert sei nur an die Massnahmen anlässlich des letzten Palästinenserkongresses in Berlin.
Und auch in der Sache Francesca Albanese hat der Senat keine Hemmungen die Autonomie der Hochschule anzutasten und indirekt gegen die eigene Landesverfassung zu verstoßen.
Das Verständnis von Rechtsstaat scheint bei den staatlichen Institutionen in Berlin noch ausbaufähig zu sein.
zum Beitrag12.02.2025 , 21:08 Uhr
Das ändert nichts an der Tatsache das der Staat massiven politischen Druck auf eine Lehranstalt ausgeübt und somit wiederholt gegen die eigene Landesverfassung verstoßen hat, diese garantiert nämlich Hochschulen Autonomie und das Recht auf Selbstbestimmung.
zum Beitrag12.02.2025 , 17:40 Uhr
Die Bezeichnung Staat sagt eigentlich schon aus, dass dabei nicht die Bevölkerung gemeint ist.
Sie haben geschrieben Norwegen schiebt nach Ungarn ab, dieses tut es nicht. Im Rahmen der Frontex Kooperation werden illegale Einreisende aus der EU an Frontex überstellt die dann für die Rückführungen sorgen.
Denn als nicht EU Mitglied hat Norwegen keinen Zugang zum Dublin Verfahren.
Die restriktive Einwanderungspolitik hat Norwegen seit jeher betrieben. Anders als Schweden betrachtete sich Norwegen nie als Einwanderungsland jenseits der skandinavischen Nachbarn. Ähnlich verhält es sich bei Dänemark. Daher dürfte es nur allzu verständlich sein, dass diese Länder nicht vorhaben für Deutschlands Entscheidung die Grenzen 2015 zu öffnen gerade zu stehen. Das ist Angelegenheit Deutschlands und seiner EU Partner, aber nicht die Sache der Norweger und im übrigen auch nicht die der Dänen die in dieser Hinsicht einen Sonderstatus in der EU haben.
Im übrigen hat Deutschland die Rückführungen nach Ungarn nicht ausgesetzt, schon gar nicht aus humanitären Gründen, sondern Ungarn weigert sich schlicht diese zurückzunehmen.
zum Beitrag12.02.2025 , 14:29 Uhr
"Vasallen von wem genau soll Ungarn denn heute sein?"
Kleiner Tipp, größtes Flächenland der Erde mit dem Ungarn erst neue Gaslieferverträge abgeschlossen hat und zum Dank dafür ständig ein Veto einlegt, wenn die EU Sanktionen gegen dieses Land beschließt.
" Norwegen schiebt im Gegensatz zu uns noch regelmäßig nach Ungarn ab"
Reine Behauptungen oder gibt es dafür auch Quellen?
Und bitte den Unterschied beachten zwischen Abschiebung und Überstellung.
Darum ging es in dem Artikel und auch in meinem Kommentar.
zum Beitrag11.02.2025 , 21:09 Uhr
Warum sollte eine demokratische Partei Merz Steinzeitkonzept von Zurückweisungen und unbefristeter Abschiebehaft unterstützen?
Konzepte von gestern von einem Mann von gestern, die in einem vereinten Europa überhaupt nicht durchführbar sind und an den hiesigen Zuständen nichts ändern würden.
Die Grüne Jugend hat es auf den Punkt gebracht was im Inland zu tun ist "Integration, effektive Behörden, zügige und faire Verfahren“.
Der Rest ist Aussenpolitik, Verständigung mit den EU Partnern bezgl der Verteilung, Verfahren an den Aussengrenzen und Rücknahmevereinbarungen mit den sicheren Herkunftsländern.
Effektiver als das Bedienen von Stereotypen, rassistischer Hetze oder das Übernehmen von AfD Positionen.
In ganz Europa wurde bisher keine rechte Partei dadurch kleingehalten, indem ihre Forderungen erfüllt wurden. Das Gegenteil ist meistens eingetreten.
Und illusorisch ist nicht die Migrationspolitik, sondern die Vorstellung in den Köpfen vieler Menschen hierzulande das Migration ein drängendes Problem darstellt.
Selbst wenn sie 90% der Migranten abschieben, wird sich an der Lebenssituation vieler Menschen hierzulande nicht viel ändern.
zum Beitrag11.02.2025 , 19:41 Uhr
"Seitdem seien zu dem Fallkomplex aber neue Beweismittel hinzugekommen.."
Das die deutschen Ermittlungen unter dem Gesichtspunkt "der Effektivität der Strafverfolgungen" aufeinmal vorrangig seien und die Einstellungen der Überführungen offensichtlich so rein gar nicht in Verbindung mit dem Beschluss des BVerfG stehen, glaubt auch nur die Sprecherin der Bundesanwaltschaft.
Das hierzulande überhaupt noch in Erwägung gezogen wird nach Ungarn auszuliefern ist schon ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.
Als wäre es nicht schon peinlich genug, das sich von der Bundesregierung nicht einmal die Grünen für eine Rücküberstellung von Maja T einsetzen, sondern lieber eine deutsche Staatsbürgerin einem inszenierten Zirkusprozess in einem Vasallenstaat aussetzen.
Da bin ich doch ganz froh norwegischer Staatsbürger zu sein.
zum Beitrag11.02.2025 , 19:18 Uhr
Nun ja, im Schulrecht ist u.a. auch geregelt in welchem Geiste die Erziehung der Schüler erfolgen sollte. In vielen Landesverfassungen, wie hier Art 7 NRW, enthält dieses auch die blumige Umschreibung "in Liebe zu Volk und Heimat sowie zur Völkergemeinschaft.."
Wahrscheinlich hat die Schulleitung das allzu wörtlich interpretiert.
zum Beitrag11.02.2025 , 15:37 Uhr
Wenn jeder Asylantrag positiv beschieden würde, dann würde es Sinn machen ihre Ausführungen weiter zu verfolgen. Da aber am Beispiel Deutschlands die Anerkennungsquote für Schutz und Asyl bei 52% im Jahre 2023 lag und in anderen Ländern noch geringer ausfiel, halten ihre Argumente der Wirklichkeit nicht stand.
Das Problem liegt doch weniger im Individualrecht, sondern darin wie es gehandhabt wird. In Deutschland stellen mittlerweile Türken die drittmeisten Anträge. Es darf doch bezweifelt werden, dass eine derart große Anzahl in der Türkei um Leib und Leben fürchten muss oder Folter durch das Regime droht. Es hapert kurz gesagt einfach an der Praxis. Nur das hat wenig mit dem Menschenrecht zu tun, welches Asyl nunmal darstellt.
Und auch ihr Hinweis auf das Leistungsgefälle ist aus meiner Sicht nicht schlüssig. Weltweit suchen gerade einmal 25% der Flüchtlinge Schutz in Staaten mit hohem Einkommen.
Auch bliebe generell die Frage zu klären, wie es gehandhabt werden sollte, wenn es sich bei Asyl nur noch um eine Institutsgarantie handeln würde. Was würde es konkret bedeuten?
Quelle Statistische Amt der Europäischen Union 2023
zum Beitrag11.02.2025 , 15:04 Uhr
Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz besagt für sich gesehen recht wenig. Wird die zitierte Begründung als Maßstab angelegt, kann es nur noch mit "lächerlich" beschrieben werden. Um ein Berufsverbot im Staatsdienst auszusprechen, bräuchte es schon einen nachweisbaren Verfassungsverstoss oder eine strafrechtliche Verurteilung von mindestens 12 Monaten. Beides scheint nicht ersichtlich zu sein. Insofern kann den bayrischen Behörden durchaus unterstellt werden, dass es sich um reine Konformitätsgründe handelt.
Und was ihre Bedenken anbelangt. Lehrer bilden wie andere Berufsgruppen auch einen Querschnitt der Gesellschaft ab. Solange sie das Neutralitätsprinzip befolgen, ihre politische Einstellung nicht in den Fordergrund stellen und die Schüler indoktrieren, sollten persönliche Merkmale nicht von Belang sein, sondern eine pädagogisch wertvolle Durchführung des Unterrichts im Vordergrund stehen.
zum Beitrag11.02.2025 , 14:18 Uhr
Wenn das was die Politik als unabdingbar ansieht immer zu einer Neubewertung der Rechtsnormen führen würde, hätten wir jetzt bereits kein individuelles Asylrecht mehr, sondern würden nur noch Kontingente aufnehmen.
Die internationalen Abkommen wie Genfer Flüchtlingskonvention oder Völkerrechtsvereinbarungen können sie in diesem Sinne durchaus als Schranken ansehen.
Sie beugen u.a. vor das besonders rechtskonservative Kräfte die Rechtsnormen alllzusehr ihrer Auffassung von "Wirklichkeit" anpassen.
Und es gibt nunmal Grundrechte die nicht der Zeitgebundenheit unterliegen. Finden sie auch im Grungesetz, die sogenannten Ewigkeitsklauseln.
Und das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Daran gibt es nicht zu ändern, unabhängig vom Zeitgeist den politischen Verhältnissen oder der grundsätzlich richtigen, in Bezug auf die Grundrechte aber belanglosen Aussage von Angelika Nußberger.
Abgesehen davon das Rechtssprechung und Rechtsauslegung sich zu allen Zeiten in einem stetigen Wandel befunden haben, allerdings in einem geordneten Rahmen.
zum Beitrag11.02.2025 , 02:15 Uhr
Nun der von ihnen zitierte Historiker hat in seinen Ausführungen als Hauptkriterium das EU Flüchtlingsrecht herangezogen ohne dieses aus einem juristischen Blickwinkel zu betrachten. Vermutlich mangels Kompetenz und dementsprechend ist sein Resümee auch eher für die Katz.
Die supranationale Rechtsordnung der Europäischen Union und die zahlreichen völkerrechtlichen Rechtssätze haben natürlich zu Anpassungsnotwendigkeiten in der nationalen Rechtsordnung geführt.
Es ist aber in keinster Weise ein "Zusammenspiel". Die völkerrechtlichen Verträge, denen die Europäische Union beigetreten ist zählen zum Unionsrecht und im Kern handelt es sich dabei um zwischenstaatliches Recht.
Das deutsche Asylrecht ist defacto seit 1993 in Europarecht übergegangen. Und dieses unterscheidet sich nicht derart Grundlegend von den früheren nationalen Regelungen. Daher sind ihre Schlussfolgerungen von der Rechtsordnung auf eine "dysfunktionalität" des Systems zu schließen fehlgeleitet. Die Ursache dürfte wohl eher im Sekundärrecht liegen welches von den Unionsstaaten aber selbst beschlossen wurde, jedoch nicht im Primärrecht zu dem auch die EU Grundrechtcharta und damit das Recht auf Asyl gehört.
zum Beitrag11.02.2025 , 00:36 Uhr
Ihre erwähnten 3% betreffen die Dänische Volkspartei. In Dänemark gibt es Blockbildungen im Parlament. Der Mitte-Rechts Block beherbergt u.a auch die rechten Parteien Dansk Folkeparti, Danmarksdemokraterne und Nye Borgerlige. Insgesamt haben die rechten Parteien bei der Wahl 2022 einen Stimmenanteil von fast 15% erzielt. Dabei sind die Moderaten mit 9,3% nicht einmal mit eingerechnet. Die rechnen sich zwar keinem Lager zu sind ihrer Ausrichtung nach aber als nationalistische Konservative anzusehen.
Der sogenannte dänische Weg die rechten Kräfte einzudämmen ist eine Mär, die Dänemarks Sozialdemokraten aber gerne als Erfolgsmodell nach außen kommunizieren.
Und auch der Rest ist ziemliche Augenwischerei. Der dänische Politkwissenschaftler Frederik Georg Hjorth von der Universität Kopenhagen hat dieses in etlichen Studien sehr gut aufgezeigt. So ist der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund bei schweren Straftaten sogar höher als in Deutschland. Die Jobquote ist vergleichsweise niedrig im Verhältnis zur geringen Anzahl der Migranten und nur unwesentlich höher als hierzulande. Der finanzielle Aufwand dafür aber enorm.
zum Beitrag10.02.2025 , 23:45 Uhr
Als Begründung hat das Berliner Verwaltungsgericht die Gefahrenabwehr herangezogen. Ähnlich konstruiert wie das Hamburger Urteil zur Kalifat-Demo.
Interventionen gegen Versammlungen sind erst möglich, wenn gegen Strafgesetze verstoßen wird, weil etwa Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden (§ 86a StGB) oder der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt wurde. Aber nicht im Vorfeld, weil strafbare Handlungen vermutet werden.
Klare Position dazu vom Bundesverwaltungsgericht v. 27.03.2024 – B 6 C 1/22, Rn. 41. Stützt sich auf die Beschlüsse des BVerfGE v. 24.10. 2001 und 21.09.2020.
"Eine Bewertung des Inhalts des mit einer Veranstaltung verfolgten kommunikativen Anliegens bzw. der Eignung oder Sinnhaftigkeit einer Veranstaltung sowie der in ihrem Rahmen geplanten Aktionen und AUSDRUCKSFORMEN im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu“
Einem Redner zu verbieten in seiner Muttersprache zu sprechen, wäre zudem ein Verstoß gegen die Grundrechtcharta der EU Art. 21.
zum Beitrag09.02.2025 , 14:38 Uhr
Die Hausaufgaben im eigenen Land erledigen ist ein Schritt, der Zweite ist Verständigung mit den EU Partnern. Als Skandinavier habe ich auch einen Blick von außen und hierzulande wird oft übersehen, dass gerade die kleineren Länder 2015 nicht amused waren von Merkels Entscheidung, die ohne Absprache erfolgte und übrigens auch gegen Europarecht verstoßen hat.
Die Reaktionen der EU Länder können durchaus als Retourkutsche verstanden werden. Durchwinken, die Frist für Rückführungen hinauszögern usw hat nichts mit Unvermögen zu tun, sondern es steckt Absicht dahinter.
In Norwegen und Dänemark ist es Konsens in der Bevölkerung, dass Deutschland sich die jetzigen Zustände selbst eingebrockt hat und die Skandinavier nicht vorhaben dafür gerade zu stehen.
In diesem Bereich muss sich die deutsche Politik bewegen und nicht nur auf sich schauen. Und zum anderen sollte Deutschland mehr Druck auf die sicheren Herkunftsländer aufbauen, damit sie ihre Staatsbürger auch wieder zurücknehmen.
Das scheint bisher nur halbherzig erfolgt zu sein, denn anders ist es nicht zu erklären, dass Länder Rückführungen aus Norwegen akzeptieren, aber aus Deutschland verweigern.
zum Beitrag08.02.2025 , 22:36 Uhr
In besseren Zeiten hat sich der Antragsteller vorher mit den demokratischen Parteien über den Inhalt verständigt und nicht einen Antrag eingebracht und verkündet das es relativ egal sei wer dem zustimme, Hauptsache er geht durch.
Die traditionelle Konsenspolitik im Parlament wurde durch diesen Tabubruch zu Grabe getragen. Der dadurch verursachte Schaden ist irreparabel. Und die CDU braucht es garantiert nicht solange sie den politischen Diskurs mit der AfD nicht konsequent verweigert. Gilt kommunal wie auch auf Bundesebene.
Und zu der Mär des Wählerwillens nur soviel. Je nach Umfragen befürworten bis zu 86% der Bundesbürger das abgelehnte Asylbewerber Deutschland wieder verlassen müssen. Die Quote müsste eigentlich bei 99,9% liegen, denn es liegt in der Natur der Sache. Ansonsten bräuchten wir weder Grenzen noch ein Asylrecht.
Das ist der Mehrheitswille und es ist Aufgabe jeder Regierung diesen umzusetzen. Nur dieses hat die CDU mit ihren vorgeschlagenen Maßnahmen gar nicht in Angriff genommen, da ging es nur um Abschottung und Ausgrenzung. Oder grob formuliert, um die Umsetzung von Forderungen welche die AfD schon vor langer Zeit erhoben hat.
zum Beitrag08.02.2025 , 21:53 Uhr
Kompliment, schlüssige Argumentation.
Dann dürfte ihnen aber ebenfalls bekannt sein, das es bei einer Auslieferungsentscheidung keine Rechtsmittel gibt und daher eine Verfassungsbeschwerde der einzige Weg ist Rechtsschutz zu erlangen.
Dieser Weg wurde in diesem Fall mit Erfolg bestritten. Grundlage war hierfür § 32 Abs. 1 BVerfGG.
Kurz gesagt kann dieses als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes angesehen werden um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern. Das BVerfG hat in seiner Anordnung die Gründe die für die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen vorgetragen wurden grundsätzlich ausser Acht gelassen, da die Wirkungen und Maßnahmen erst in der Hauptsache zu klären waren. Vgl. hierzu auch BVerfGE 42, 103 119.
In der Hauptsache hat es dann mit Beschluss v. 06.02 die Verletzung der Grundrechte nach Art 4 EU Charta festgestellt.
Da besteht eigentlich kein Grund ratlos zu sein.
Es war auf jeden Fall eine inspirierende Korrespondenz mit ihnen. Und ich erlaube mir anzumerken, dass etwas weniger Fachchinesisch in den Kommentaren zum besseren Verständnis für die anderen Foristen beigetragen würde.
zum Beitrag08.02.2025 , 19:52 Uhr
Das hat seine Berechtigung im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. V
Von der Säkularisierung mit der Enteignung der kirchlichen Ländereien profitiert der Staat und auch seine Bevölkerung bis heute.
Die geschätzten Zahlungen der Länder von jährlich fast 600 Millionen sind ein im Verhältnis angemessener Ausgleich für den Landverzicht.
Kleiner Zusatz: Hanseatische Kirchen haben im Laufe ihrer Geschichte Wert auf Unabhängigkeit gelegt. Früher von dem Bischof, heute von der Landesverwaltung. Daher sind die Pfarrer der evangelischen Gemeinden in Hamburg und Bremen keine Kirchenbeamte und bekommen ihr Gehalt dementsprechend auch nicht vom Staat.
zum Beitrag08.02.2025 , 19:30 Uhr
Das Kirchenasyl ist eine wichtige Errungenschaft für Schutzsuchende und es ist leider weiterhin in diesem Ausmaß notwendig solange das BAMF immer noch veralteten Strukturen nachhängt.
Noch immer gibt es die Trennung von anhörender und entscheidender Person beim Bundesamt, ersetzen Textbausteine die persönlichen Ausführungen etc.
Dementsprechend hoch ist die Fehlerquote bei den ablehnenden Asylentscheidungen.
Etwa ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat bei inhaltlicher Prüfung durch die Verwaltungsgerichte Erfolg.
Kritik an den internen Strukturen des BAMF gibt es seit längerer Zeit. Besonders vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter. Dessen Vorsitzender Robert Seegmüller kritisiert seit langem, dass das BAMF seine Hausaufgaben nicht vernünftig erledige und strittige Entscheidungen gerne auf die Gerichte abwälze statt fehlerhafte Bescheide in Eigenkorrektur zu berichtigen.
Daher verwundert es auch nicht sonderlich, das besonders beim Dublin Verfahren das BAMF oftmals eine sehr hinterfragenswerte Ansicht vertritt bzw eine ganz spezifische Auffassung davon hat, was unter einem Härtefall zu verstehen ist.
zum Beitrag07.02.2025 , 14:35 Uhr
Die Zuständigkeit in diesem kontradiktorischen Verfahren ergibt sich aus § 13 Nr. 8a BVerfGG.
Der Beschluss legt Art 4 auf die Haftbedingungen in Ungarn aus. Der einheimische Strafvollzug ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
zum Beitrag07.02.2025 , 14:07 Uhr
Garantieerklärungen bei Überstellungen im Rahmen eines europäischen Haftbefehls sind allgemein üblich. Gilt für die Garantie der Rücküberführung hinsichtlich des Vollzugs im Vollstreckungsstaat bis hin zu Garantien der staatlichen Stellen für die Haftbedingungen.
Reicht bei den meisten EU Ländern auch aus, bei Ungarn anscheinend nicht. Justiz ist nunmal nicht homogen. Gerichte in Frankreich und Italien haben anders entschieden und Überstellungen untersagt und in Deutschland bestand bisher hinsichtlich des Verstoßes ungarischer Haftbedingungen gegen die EU Charta eine unterschiedliche Auffassung, nicht nur bei den einzelnen Instanzen. Das OLG Bremen ist in einem ähnlich gelagerten Fall zum Beispiel zu einem anderen Ergebnis gekommen als das Kammergericht Berlin und hat eine Überstellung nach Ungarn untersagt.
zum Beitrag07.02.2025 , 13:47 Uhr
"Aber eine Story zu stricken das hier ein politisches Opfer, eine Antifa ausgeliefert wurde nur weil sie Antifa ist, ist einfach falsch".
Falsch ist es nicht, nur eine von mehreren Interpretationsmöglichkeiten. Die Motivation der Berliner Justiz ist für Aussenstehende nur schwer einzusehen. Zweifellos aber hat Maja T. der Antifa Status vor Gericht keinen Bonus eingebracht. Das lässt sich schon daraus ableiten, wenn ähnlich gelagerte Fälle als Vergleich hinzugezogen werden. Verwiesen sei hier nur auf die Urteile des OLG Bremen. Und der Aufwand der von Seiten der Justiz in diesem Fall betrieben wurde trägt auch nicht gerade zur Entlastung des Argumentes bei, dass der politische Aspekt bei dem ganzen Verfahren völlig ausser Acht gelassen wurde.
zum Beitrag07.02.2025 , 12:29 Uhr
Der Artikel krankt daran, das er im Zusammenhang mit den Wahlpräferenzen Menschen mit Migrationshintergrund, die mittlerweile in der x-ten Generation hier leben, teilweise hier geboren wurden und sozialisiert wurden, als eine separate Gruppe betrachtet. Das gilt aber in einigen Bereichen lediglich für das Kulturelle. In Bezug auf das System, also im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Spektrum, sehen sich diese Bürger längst als Teil der Mehrheitsgesellschaft, da gibt es nur marginale Unterschiede. Das wirkt sich dann halt auch auf das Wahlverhalten aus, welches hauptsächlich auf persönlichen Motiven beruht. Daher gibt es ja auch AfD Wähler aus der Queerszene oder homosexuelle AfD Wähler. Was ja eigentlich ein Widerspruch an sich ist, aber auch nur auf den ersten Blick.
zum Beitrag07.02.2025 , 00:24 Uhr
"Drohende bis zu 24 Jahre Haft sind ein Skandal und mit europäischen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar"
Das sieht das BVerfG offenbar anders. Hier ein Auszug aus dem Beschluss 2 BvQ 49/24 v. 28.06.24 in der Angelegenheit
"ee) Schließlich stehe entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch die Höhe der im Falle der Verurteilung in Ungarn drohenden Strafe der Auslieferung nicht entgegen. Zwar sei die mögliche Gesamtstrafe unter Berücksichtigung der Straferhöhungsregelungen der § 81 und § 91 Abs. 1 des ungarischen Strafgesetzbuches mit 24 Jahren höher als die nach deutschem Recht höchstmögliche Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren. Jedoch sei der damit im ungarischen Recht eröffnete Strafrahmen von demjenigen nach deutschem Recht nicht derart unterschiedlich, dass er als schlechthin unerträglich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden könne."
zum Beitrag06.02.2025 , 20:52 Uhr
Nun bei jemanden der Gaulands Aussage vom "Vogelschiss" versucht zu relativieren und auch ansonsten in Kommentaren eher auf der rechten Überholspur unterwegs ist, verwundert mich gar nichts mehr.
Nur mit Logik hat es wenig zu tun wenn jemand in einem Land vor Gericht gestellt wird, das vom Europarat Abmahnungen in Dauerschleife wegen rechtsstaatlicher Verstöße erhält.
zum Beitrag06.02.2025 , 20:43 Uhr
Justizskandal? Trifft es wohl kaum wenn ein Kammergericht die Zustände in ungarischen Haftanstalten anders bewertet als das Bundesverfassungsgericht.
Als skandalös könnte es bezeichnet werden, dass Deutschland überhaupt noch nach Ungarn überstellt. Die Praxis hätte schon vor vielen Jahren eingestellt werden müssen.
Als skandalös könnte guten Gewissens auch das Verhalten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich der Nacht und Nebelaktion bezeichnet werden, zumal die Begründung dafür doch sehr dürftig ausfällt.
Es aber einen Skandal zu nennen, weil ein Gericht sich zu sehr auf Garantiezusagen Ungarns verlassen hat statt umfangreiche Selbstprüfungen vorzunehmen, geht dann doch an der Realität vorbei.
zum Beitrag06.02.2025 , 16:38 Uhr
Ein für den Amtshaftungsanspruch notwendiger Schuldvorwurf der Amtspflichtverletzung durch richterliche Anordnung ist durch das Urteil zumindest für das Berliner Kammergericht nicht erkennbar.
Und auch der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird eine Pflichtverletzung nur schwer nachzuweisen sein. Die Überstellung erfolgte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses und die Intervention der Anwälte von Maja T beim BVerfG hat rechtlich keine aufschiebende Wirkung. Es lag also im Ermessen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft zu welchem Zeitpunkt die Überstellung erfolgt.
Da wird es schwer werden eine Haftung von Amts wegen rechtlich geltend zu machen und diese mit Regressforderungen zu verbinden.
Zumal das BVerfG dem Artikel nach lediglich "erhebliche Bedenken" hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes in seiner Anordnung aufgeführt hat.
Und hinsichtlich der Beschränkung der Grundrechte hat das BVerfG lediglich eine andere Ansicht in den aufgeführten Punkte vertreten als das Kammergericht.
zum Beitrag05.02.2025 , 22:24 Uhr
Mir ist nicht ganz klar was Herr Brax genau meint, wenn er von Katastrophe spricht. Die ist doch für die Palästinenser schon längst eingetreten. Gaza liegt in Schutt und Asche, ein Wiederaufbau würde Jahrzehnte dauern. Eine Zweistaatenlösung ist noch unwahrscheinlicher geworden als zu vor. Und Israel wird unter dieser Regierung nicht zusehen, wie die Hamas zu alter Stärke zurückfindet. Da bleiben nicht mehr viele Optionen übrig.
Netanjahu und Trump werden jetzt hinter den Kulissen versuchen einen Deal mit potentiellen Aufnahmeländern zu vereinbaren. Nicht nur in dieser Region kann durch Geld und politische/wirtschaftliche Versprechen Widerstand schnell gebrochen werden.
Möglich wären auch finanzielle Anreize für eine freiwillige Ausreise. Das würde dann zumindest den rechtlichen Rahmen wahren, anstatt einer völkerrechtswidrigen ethnischen Säuberung.
Den Zeitgeist nach zu urteilen, denke ich schon das Trump und Netanjahu sich gegen die Bedenken der UN oder der EU behaupten werden.
zum Beitrag04.02.2025 , 20:19 Uhr
Erstens geht es um Widerstand gegen die Staatsgewalt, dieses impliziert noch keinen Angriff auf Polizeibeamte.
Zweitens der Hauptgrund für eine Nichtverbeamtung und auch der einzig derzeit rechtlich Relevante ist die Mitgliedschaft in der Gruppe „Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München“ welche vom Verfassungsschutz als Linksextremistisch eingestuft wurde. Aufgrund dieser Mitgliedschaft wurde vom bayrischen Kultusministerium Zweifel erhoben, ob Lisa Poettinger sich noch zur freien demokratischen Grundordnung bekennt.
Auch ist ihr die Zulassung zum Referendariat nicht verweigert worden, sondern ihr wurde ein Anhörungsschreiben zugestellt. In diesem Schreiben sind als ein Grund dann auch die laufenden strafrechtlichen Verfahren mit aufgeführt.
zum Beitrag04.02.2025 , 19:55 Uhr
"den Kampf gegen den Kapitalismus durchaus als verfassungsfeindliche Gesinnung sehen"
Das wäre ein Novum in den Rechtswissenschaften.
Die Eigentumsfreiheit gem. Art. 14 GG geht auf das Römische Recht zurück.
Bereits die Römer haben das Eigentum und auch den Eigentumsentzug in ein rechtliches Gewand gekleidet.
Das heutige Verständnis der Eigentumsgarantie geht auf das späte 18 Jahrhundert zurück und war das Ergebnis der sich immer weiter durchsetzenden bürgerlichen Rechtsverhältnisse, in denen das persönliche Eigentum garantiert wurde, z. B. gegen fürstliche Willkür.
Auch gilt Art 14 GG nicht "vorbehaltlos". Er enthält auch Schranken wie z. B. die Enteignung iSd. Art. 14 III GG und ist per Definition weiter gefasst als das Zivilrecht, welches vorallem körperliche Sachen umfasst.
Nur mit dem Kapitalismus hat das alles recht wenig zu tun.
zum Beitrag03.02.2025 , 22:37 Uhr
Die Aussage von Lava Mohammadi bezog sich auf die Tatsache, dass von Taten wie in Aschaffenburg die Nationalität des Täters zu Rückschlüssen der einheimische Bevölkerung auf den Anteil der Bevölkerung fällt, die zufällig die selbe Nationalität wie der Täter haben und insofern wiederholt ein Einzelfall auf die Allgemeinheit umgelegt wird.
In diesem Falle weniger Afghanen an sich sondern Migranten. Aber wie im Artikel ebenfalls geschildert, auf die afghanische Community in Deutschland fällt dieses auch zurück und ihre Aussage das sie damit nichts zu tun hat, ist in dieser Hinsicht berechtigt.
Verantwortung für die Zustände hierzulande übernimmt sie ja schon dadurch, dass sie versucht im Rahmen ihrer Community zu helfen. Und wenn das Engagement noch ausgeweitet wird z.B. durch Teilnahme an einer Demo gegen Rechtsextreme, umso besser.
zum Beitrag03.02.2025 , 20:24 Uhr
Für mich unverständlich das der öffentliche Rundfunk Rechtsextremen eine Plattform anbietet in der sie ihre wirren Ansichten unters Volk bringen können. Unter einem öffentlichen Auftrag verstehte ich jedenfalls etwas anderes.
Aber mein Eindruck ist generell, dass die Medienlandschaft noch kein rechtes Gespür für einen Umgang mit rechtsextremen Gesprächspartnern entwickelt hat. Vielleicht sollten die Sender es lieber ganz bleiben lassen. Denn der Informationswert derartiger Talkshows oder Interviews tendiert eh gegen Null.
In diesem Sinne bin ich ganz bei Wiglaf Droste: Mit Nazis reden. Warum?
Unten von lowandorder zitiert. Vielen Dank dafür.
zum Beitrag03.02.2025 , 20:04 Uhr
Das dänische Prinzip ist relativ simpel gestrickt. Dänemark nimmt nur soviele Migranten auf wie es auch integrieren kann und Migranten aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote werden meist gar nicht ins Land gelassen.
Und die Zahlen sprechen für eine bessere Integration als hierzulande. Nach Aussage von Dänemarks Migrationsminister Dybvad Bek 2024 gehen von 700.000 Migranten in Dänemark 79% einem Beschäftigungsverhältnis nach.
zum Beitrag03.02.2025 , 17:32 Uhr
Die Bundesrepublik steht ja traditionell einer Konsensdemokratie wie sie in der Schweiz zu finden ist näher, als dem britischen House of Commons. Das spiegelte sich auch traditionell im Bundestag wieder, der fast durchweg auf Konsens ausgerichtet war. Schon aus dem Grund da bei der Gesetzgebung oftmals die Zustimmung des Bundesrates notwendig war.
Merz wird daran nicht viel ändern, hat aber durch seine Handlungen gezeigt, dass seine Ansichten von politischer Gestaltung nicht mit der Konsensdemokratie bundesrepublikanischer Prägung vereinbar sind.
zum Beitrag03.02.2025 , 17:06 Uhr
"Warum sieht die dänische „Hölle“ anders aus als die deutsche."
Dänemark ist aufgrund eines Sonderstatus nicht an die Asyl- und Migrationspolitik der EU gebunden. Im Gegensatz zu Deutschland.
Und es hat nichts mit rechtem Gedankengut oder einer "dänischen Hölle" zu tun, wenn ein Land Massnahmen beschließt um z. B. Ghettobildung zu verhindern. Das " Ghetto Gesetz " wurde konzipiert um soziale Brennpunkte aufzulösen und nicht um Menschen zu schikanieren.
Und die strengen Integrationsmassnahmen angefangen mit der Teilnahmepflicht an Sprachkursen bis hin zu berufsvorbereitenden Förderungen sind auch im Sinne der Migranten.
Denn Ziel ist die schnelle Integration der Migranten in den Arbeitsmark.
Die Schattenseiten sind natürlich gewollt und dienen der Abschreckung wie die sogenannten "Ausreisezentren" für abgelehnte Asylbewerber. Für die Zustände in diesen Einrichtungen wurde Dänemark auch einigemale vom Europarat abgemahnt.
Gleiches gilt auch für das sogenannte "Schmuck Gesetz", welches in der Praxis jedoch nur selten angewendet wird.
Deutschland will hingegen rein auf Abweisung und Ausweisung setzen, ohne Verbesserung der Angebotsseite für hiesige Integration.
zum Beitrag03.02.2025 , 12:35 Uhr
"Die kritisieren aber auch nur die Mentalität anderer Kulturen"
Diese Menschen pflegen meistens ihre Vorbehalte und ergehen sich in Klischees, ohne mit diesen Kulturen persönlich überhaupt in Kontakt gekommen zu sein.
Ich habe insgesamt fast 20 Jahre meines Lebens in und unter Deutschen gelebt. Besitze also einen persönlichen Erfahrungswert der auf erlebten und nicht auf Hörensagen beruht. Das macht schon einen großen Unterschied.
Der Widerspruch den sie angeführt haben wird besonders deutlich dadurch, dass hier fast ausnahmslos von den Einzelnen auf die Allgemeinheit geschlossen wird.
Lava Mohammadi hat es im Artikel auf den Punkt gebracht. Was hat sie als Afghanin oder ihre örtliche Community mit dem Täter von Aschaffenburg zu tun. Gar nichts!
zum Beitrag03.02.2025 , 00:51 Uhr
"... liegen um die 35% bei schwerern Straftaten sind also gesunken"
Zum einen, es gibt keine neuen Zahlen, deshalb kann auch nichts gesunken sein. Zum anderen:
Nach Angaben des BAMF die auf Quellen des BKA beruhen ist ihre Angabe von 40% korrekt. Es bedarf jedoch bei der Bewertung einer kleinen Korrektur.
Bereinigt um Vergehen die nur von "nichtdeutschen" begangen werden können, also ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Anteil noch 34,4%.
Dieser reduziert sich nochmals um 12%, das ist der Anteil von ausländischen Straftätern die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Hinzu kommen 11% die in Deutschland nicht registriert bzw gemeldet sind und deren Wohnsitz unbekannt ist. Daher nicht klar zugeordnet werden können.
Als gesicherter Anteil an ausländischen Straftätern mit Wohnsitz in Deutschland bleiben dann 11,4%.
Sie sehen, der Umgang mit dererlei Statistiken kann schnell zu Fehlannahmen verleiten und nach außen ein verzerrtes Bild vermitteln.
Und wohlbemerkt, es handelt sich um tatverdächtige ausländische Straftäter, nicht um verurteilte.
Quelle BAMF /BKA 2023
zum Beitrag02.02.2025 , 17:38 Uhr
Sagt für sich gesehen gar nichts aus, besonders nicht im Hinblick auf die Kriminalstatistiken. Denn in Deutschland werden, je nach Delikt verschieden, gute 90% der Strafverfahren eingestellt. Für die restlichen 10% ist ihre Aussage allerdings zutreffend.
zum Beitrag02.02.2025 , 17:29 Uhr
Ich finde diese Haltung etwas naiv. Bulgaren oder Rumänien stehen zwar derzeit nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit wie Syrer oder Afghanen, aber ist der Anfang ernst gemacht... dann folgen danach Kosovo Albaner, Sinti und Roma oder Jesiden.
Es ist einfach eine Frage der Mentalität. Die Einstellung hierzulande stimmt einfach nicht, denn nicht die Leute die hier herkommen sind in der Breite verkehrt, sondern die hiesigen Ansichten über deren Kulturkreise.
Und ihre Unterteilung hinkt generell. Als Norweger bin ich Nicht-EU Ausländer und ich sehe in dieser Hinsicht keinen Unterschied zwischen mir und meinem iranischen Hausarzt. Sprachlich nicht und kulturell recht wenig. Mein Hausarzt ist jedoch häufiger Repressalien oder Diskriminierungen ausgesetzt von staatlichen Stellen oder in der Öffentlichkeit. Mir ist so etwas noch nie untergekommen. Was meinen sie woran das liegt? An meinem 55jährigen unauffälligen Hausarzt?
zum Beitrag02.02.2025 , 13:17 Uhr
"Perspektive für junge männliche Afghanen.."
Die Perspektive dürfte gerade auch für junge aber auch ältere afghanische Frauen gelten. Es ist zudem zu begrüßen, wenn Afghanen ihrer Heimat den Rücken kehren und sich somit der Unterdrückung entziehen. Nennt sich auch Recht auf Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben. Gehört übrigens zu den Menschenrechten.
Ja und für Deutschland ist anscheinend momentan sowieso alles schlecht, was nicht mindestens aus Österreich in dieses Land kommt. Da scheint mancher hierzulande bereits von den "guten alten Zeiten" zu träumen.
Als Norweger und somit als Ausländer finde ich das gelinde gesagt peinlich. Wäre ich Deutscher, ich würde mich derzeit für das Verhalten eines Großteils meiner Landsleute in Grund und Boden schämen.
zum Beitrag02.02.2025 , 12:58 Uhr
Die Kriminalstatistiken sagen etwas über das Anzeigenverhalten aus, nichts über die begangen Straftaten sondern lediglich über die Tatverdächtigen und für die gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Ein seriöses Bild über einen Bezug Straftaten /Herkunft kann einzig entstehen, wenn die Verurteilungen als Maßstab herangezogen werden.
Alles andere ist Kaffesatzleserei und dient einzig polemischen Zwecken.
zum Beitrag02.02.2025 , 12:49 Uhr
Da gibt der Bericht des BKA über "Das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderern 2023" ein anderes Bild wieder.
Im Vergleich des Tatverdächtigenanteil zum Geflüchtetenanteil steht Georgien (3,9%) an erster Stelle. Es folgen Algerien (3,6%), Marokko (2,9%), Tunesien (2,4%), Nigeria (2,2%) und Moldau (1,7%).
Am unteren Ende der Skala stehen Afghanistan und der Irak. Das Schlusslicht bildet die Ukraine.
Quelle BKA Bericht 2023 als PDF
www.bka.de/SharedD...2023.html?nn=62336
zum Beitrag02.02.2025 , 12:29 Uhr
Der Bericht des BKA über "Das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderern 2023" deckt sich nicht mit ihren Angaben.
Unter den tatverdächtigen Zuwanderern beträgt der Anteil bei schweren Delikten wie Straftaten gegen das Leben 11,2% (420 tvZ). Im Bereich Sexualdelikte 8,4% (7. 846 tvZ). Bei Roheitsdelikten 9,1% (62.166 tvZ).
Bei den Angaben handelt es sich zudem um Tatverdächtige und nicht um verurteilte Straftäter.
BKA Bericht 2023 als PDF www.bka.de/SharedD...2023.html?nn=62336
zum Beitrag01.02.2025 , 19:08 Uhr
"weil sie eine katastrophale Kommunikation gegenüber den Bürgern haben ihre Politik zu vermitteln"
Es gibt zahlreiche Studien zu dem Thema „Mediennutzung und politische Sozialisation“. Auch eine gute Studie gleichen Namens. Die Ergebnisse ergaben, das die Bundesbürger sich durschnittlich 5-10min täglich mit politischen Inhalten beschäftigen.
Werden dann als Informationsquelle Springer Presse oder Social Media herangezogen wird leicht ersichtlich, das der Einfluß effektiver politischer Aussenkommunikation sehr begrenzt ist. Es muss daher nicht unbedingt an den politischen Inhalten oder der Kommunikation der Parteien liegen sondern es kann auch an den Themen liegen, die von politischen Konkurrenten oder entsprechenden Medien einfach in der Annahme gesetzt werden, dass sie die Breite der Bevölkerung emotional bewegt.
Es mag jetzt abwertend klingen, so ist es aber gar nicht gemeint, aber gehen sie ruhig davon aus, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung der die Merz Pläne unterstützt hat, weder Ahnung von der Materie hat, noch wirklich weiß worum es ganz konkret geht.
zum Beitrag01.02.2025 , 18:44 Uhr
Warum orientieren sich hier etliche Kommentatoren in dieser Frage immer wieder an Skandinavien? Es herrscht eine ganz andere politische Kultur in diesen Ländern, überhaupt nicht gleichzusetzen mit der in Deutschland.
Dänemark eignet sich generell nicht für einen Vergleich. Zum einen sind im politischen System Minderheitsregierungen keine Seltenheit und die beschaffen sich ihre Mehrheiten aus allen politischen Lagern, zum anderen ist das Parteienspektrum aufgrund der 2% Klausel im Folketing in Lagern aufgeteilt.
Der wesentliche Unterschied aber ist, dass keine der Parteien im Mitte - Rechts - Block die Beseitigung des demokratischen Systems in Dänemark auf der Agenda hat. Selbst extreme rechte Parteien wie die Dansk Folkeparti oder die Danmarksdemokraterne sind nicht ansatzweise mit der AfD in dieser Hinsicht vergleichbar.
Das gilt für alle rechtspopulistischen Parteien die in skandinavischen Parlamenten vertreten sind. Eine Ausnahme mögen einzig die Schwedendemokraten bilden und selbst die haben sich von ihrem Ursprung, einer reinen Neonazi-Partei entfernt, ohne sie jetzt als lupenreine Demokraten verorten zu wollen.
zum Beitrag01.02.2025 , 18:20 Uhr
Ein Kommentar aus der moralischen Perspektive, in einer Zeit in denen die Moral von vielen politischen Machthabern an den Rand gedrängt wird und Vereinbarungen und Verträge unter Staaten oder politischen Konkurrenten nur noch wenig zählen.
Zu begutachten u.a. diese Woche im Deutschen Bundestag der sich damit von der jahrzehntelang geltenden, parteiübergreifenden Konsenspolitik verabschiedet hat.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es der richtige Schritt, die Initiative zu ergreifen und Trump ein Angebot zu unterbreiten. Für Trump zählen Deals, nicht Lösungen. Ein guter Deal ist ein solcher, indem sich Trump als Macher den Amerikanern präsentieren kann. Ein Natostützpunkt für die Sicherheitsinteressen und die Aussicht auf Lizenzen zur Gewinnung von Seltenen Erden für die Wirtschaft könnten die Voraussetzungen für diesen Deal eventuell erfüllen.
Aber auch die Interessen der Staateninitiative werden nicht von selbstlosen Motiven geleitet. Die Strategie des "De-Riskings" zielt ja auf die Unabhängigkeit des Kontinents von Ländern die es mit demokratischen Werten nicht so genau nehmen. Da kommen Norwegens know how als Fördernation und die Industrienation BRD als Abnehmer ins Spiel.
zum Beitrag01.02.2025 , 13:14 Uhr
Die Zustände auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen sind ja den Spekulationen der Investoren, den Rückgang des sozialen Wohnungsbaus und der Zunahme von Singlehaushalten mit relativ großen Wohnflächen zu verdanken. Diese Marktsituation ließe sich ja begradigen.
Durch den hohen Anteil an Erwerbstätigen im Home Office Bereich boomt seit einigen Jahren in den größeren Städten Norwegens der Rückbau von Bürogebäuden in Wohneinheiten. Davon ist z. B. hierzulande wenig die Rede.
Zudem gibt es in Deutschland einen Bestand von 2 Millionen leerstehenden Wohnungen. Was alleine in Hinblick auf die Obdachlosigkeit schon ein Skandal ist.
Es braucht hierzulande einfach einen Motivationsschub der auf ein Ziel in der Zukunft ausgerichtet ist und die Erkenntnis, dass in diesem Land vieles zu langsam läuft bzw zu lange dauert bis mit der Umsetzung überhaupt erst begonnen wird.
Mein ganz persönlicher Eindruck ist, das sich hierzulande kaum jemand Gedanken darüber macht, wo seine Region, seine Stadt oder auch nur sein Stadtteil in zehn Jahren stehen oder aussehen soll.
Könnte auch daran liegen, dass der Deutsche indirekt meist davon ausgeht, das es irgendeine externe Stelle schon richten wird
zum Beitrag31.01.2025 , 23:59 Uhr
"denn diese sind im europäischen Vergleich nicht die höchsten"
Stimmt, die Zweithöchsten und das nicht nur in Europa sondern unter den Industrieländern weltweit. Nur Belgien liegt noch vor Deutschland.
In diesem Sinne verweise ich sie auf die OECD Studie 2024. Die Studie hat dabei Vergleiche mit 38 ihrer Mitgliedstaaten angestellt.
Dieser Vizetitel wird Deutschland übrigens schon seit vielen Jahren verliehen.
Ein Beispiel: Die durchschnittliche Abgabenlast an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgenbeträgt in Deutschland für einen Single Haushalt 47,9%. Der Durchschnittswert unter den übrigen Staaten lag bei 34,8%.
"Auch die Sprache ist eher nicht der Hinderungsgrund"
Worauf basiert ihre Erkenntnis? Hatten sie Deutsch als Fremdsprache? Meine Frau ist Kardiologin, die könnte ihnen darüber Auskunft geben, was im Rahmen des Approbationserteilungsverfahrens hinsichtlich der Fachsprachenprüfung alles an Deutschkenntnissen erforderlich ist.
zum Beitrag31.01.2025 , 23:21 Uhr
"Das Migrationsthema und die damit einhergehende Überforderung hat die AfD groß gemacht; es ist also richtig diese Thema anzugehen"
Sie fallen hier auf einen reinen Placebo - Effekt rein. Das Thema ist kein Thema. Es wurde gesetzt und als Aufhänger benutzt. Suche dir einen Sündenbock und deine Probleme fühlen sich nicht mehr ganz so arg an.
Wenn im Inland etwas geändert werden muss, dann das Asylverfahren im Schnitt nicht mehr 8 Monate (BAMF 2024) und mit Verfahren durch die Instanzen 17 Monate dauern.
Gleiches gilt für Integrationsmassnahmen wie Sprach- und Förderkurse. Wartezeiten je Bundesland 3-18 Monate. Dazu bürokratische Verfahren hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis oder Anerkennung von Abschlüssen.
Und um den Zustrom besser regulieren zu können sind gemeinsame EU Maßnahmen, wie die Durchführung von Asylverfahren an den Aussengrenzen, produktiver, als rechtswidrige Grenzkontrollen oder unbefristete Abschiebehaft.
Wenn die CDU in dieser Hinsicht etwas sinnvolles tun will, dann sollte sie eine Lösung dafür finden, dass sichere Herkunftsländer ihre Bürger auch wieder zurück nehmen. Daran scheitert es nämlich meistens.
zum Beitrag31.01.2025 , 22:46 Uhr
Ein etwas nüchterner Blick auf die tatsächlichen Zustände wäre für ein Großteil der Bevölkerung empfehlenswert.
In Deutschland lebten Stand Juni 2024 3,3 Millionen Schutzsuchende plus 1,1 Millionen Ukrainer.
Die Nettozuwanderung ging im dritten Jahr hintereinander zurück und betrug 2023 lediglich 663.000 Personen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat errechnet, dass es für konstante Erwerbsquoten jährlich eine Zuwanderung von 400.000 Personen bedarf alleine für den Arbeitsmarkt.
Das bedeutet, die Migranten die bereits in Deutschland leben sind wahrscheinlich die einzige Chance um die Strukturen in Deutschland aufrechtzuerhalten. Beginnend ab dem Jahr 2030.
Daher können die derzeitigen Diskussionen durchaus als "verkehrte Welt" bezeichnet werden.
Die Deutschen wären zudem gut beraten, die Nase nicht mehr ganz so hoch zu tragen, denn die Hochqualifizierten werden aus dem Ausland nicht in Scharen nach Deutschland kommen. Das hat mit den Steuern und Abgaben zu tun, teils auch mit der Mentalität, aber am meisten mit der sehr schwierigen Sprache. Davon können meine Frau und ich als Britin/Norweger ein Lied singen.
Quelle BAMF, Statistisches Bundesamt
zum Beitrag30.01.2025 , 20:11 Uhr
"Am Ende soll ein wissenschaftlich fundiertes umfangreiches Gutachten stehen.."
Na dann wird ja alles gut. Ich staune immer wieder über die hiesige Vollkaskomentalität. Wenn der Deutsche nicht weiter weiß, dann erstellt er ein Gutachten, beruft einen Ausschuß ein oder gründet gleich einen Verein.
Hier trifft es der schöne Begriff Schlafwandler. Sehenden Auges auf die Katastrophe zu steuern, aber immerhin wurde auf dem Weg ordentlich Papier produziert in Form von Gutachten, Anträgen und Absichtserklärungen.
Den Experten und Politikern sei hierzu Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie "Militant Democracy and Fundamental Rights“ von 1937 empfohlen.
In Deutschland nahezu unbekannt und schändlicher Weise nicht einmal ins deutsche Übersetzt, ist er im angelsächsischen Raum Pflichtlektüre.
Und auch das BVerfG hat in diversen Urteilen Karl Loewensteins Analyse in einen juristischen Rahmen verortet.
Rassismus als Verfassungsfeindlichkeit und zwar nicht im Sinne von Staatsschutz, sondern im Schutz von Demokratie und Grundrechten wie der Menschenwürde.
Hier braucht es keine Dokumentationen sondern lediglich einen Antrag und einen Befugten der ihn beim BVerfG einreicht.
zum Beitrag30.01.2025 , 12:57 Uhr
Wenn das Parlament dazu nicht in der Lage ist, wäre es jetzt an der Zeit das die Rot-Grüne Bundesregierung die Initiative ergreift und den Verbotsantrag stellt.
Die bisher genannten Vorbehalte im Falle eines Scheiterns in Karlsruhe sind mittlerweile ziemlich obsolet geworden. Um ihre Zustimmungwerte zu erhöhen reicht es der AfD aktuell schon aus, einzig den politischen Diskurs zu vergiften und dabei zuzuschauen, wie sich die anderen Parteien daran aufreiben.
Eines wurde im Artikel richtigerweise explizit erwähnt und dieses Argument wird in der politischen Diskussion gerne ausgespart, nämlich das es zu den Aufgaben des BVerfG gehört die mögliche Verfassungsfeindlichkeit einer Partei zu prüfen und Grundlage hierfür ist nunmal der Anfangsverdacht gem. Beweislage und nicht die auf den Beweiswert basierenden Erfolgsaussichten auf ein Verbot. Die zu beurteilen ist nämlich Aufgabe des Gerichts nicht der Politik.
zum Beitrag29.01.2025 , 23:39 Uhr
Seit 2009 hat Grönland das Recht, sich durch ein Volksentscheid unabhängig zu erklären. Es haperte bisher an den wirtschaftlichen Verflechtungen mit Dänemark.
Die Grönländer haben weder Struktur noch qualifiziertes Personal um in Eigeninitiative zumindest Öl- und Gasförderung zu betreiben. Es ist halt immer noch weitgehend eine Nation von Fischern.
Und die fragile wirtschaftliche Situation haben die Dänen bisher verstanden für sich zu nutzen.
Aber dieses Jahr sind Parlamentswahlen und Mute Egede hat schon angekündigt die Unabhängigkeitsbestrebungen voranzutreiben.
Und abschließend, natürlich trieft die Historie der USA vor Rassismus. Von Indigenen bis Afroamerikanern.
Meine Bemerkung bezog sich auch rein auf das Motiv und das war in den USA nunmal anfangs die Landgewinnung. Alles was daraus resultierte ist dann eine andere Geschichte.
zum Beitrag29.01.2025 , 19:33 Uhr
Die Kategorien passen. Ob egoistisch oder unsolidarisch, nur aus seiner Sicht richtig. Denn die Wohnung des Nachbarn steht noch.
Alles eine Frage der Perspektive.
zum Beitrag29.01.2025 , 19:12 Uhr
Nun der Süden wäre für Trump interessanter. Dort lagern 8,8 Millionen t Seltener Erden. Die USA hatten 2024 bereits Interesse an einer Kooperation bekundet, aber von Rare Earths Norway eine klare Absage erhalten. Die Erden fördert und vermarktet Norwegen lieber in Eigenregie. Ist als bettelarmes Land ja auch dringends auf zusätzliche Einnahmen, neben Öl - und Gas und der Raubtierfischzucht etc , angewiesen.
Brenzlig könnte es nur dann werden, wenn die Berater Trump darüber aufklären, dass der Bedarf an Seltenen Erden ausschließlich für Europa bestimmt ist um unabhängiger von China zu werden.
Zur Not schmieden wir dann eine Allianz mit Dänemark und holen die Finnen mit ins Boot. Das dürfte ausreichen.
zum Beitrag29.01.2025 , 18:52 Uhr
Aus Platzmangel der Link separat.
RAV Offener Brief v. 27.01.25
www.rav.de/publika...ht-auf-erfolg-1102
zum Beitrag29.01.2025 , 18:48 Uhr
Ein Beitrag des von mir sehr geschätzten Autors, der mich doch sehr verwundert.
Wesentlicher Punkt ist die Aussage "es ist aberwitzig, eine so große Oppositionspartei verbieten zu wollen, solange sie sich nicht offen gegen Rechtsstaat, Demokratie und Menschenwürde stellt."
Mir ist bewusst wie der Autor den Begriff "offen" definiert, hat er dieses in früheren Beiträgen doch klug dargelegt.
Seitdem hat sich jedoch einiges in der Republik verändert, wie auch die heutige Abstimmung gezeigt hat. Es ist jetzt Zeit zu handeln und ein Verbotsverfahren einzuleiten, wie es gerade 619 Juristen in einem offenen Brief gefordert haben.
Der Autor irrt mit seiner Meinung, wenn er von aberwitzig spricht, denn die Größe einer Partei ist rechtlich nicht relevant sondern die Ausrichtung der Gesamtpartei und das diese in Hinblick auf die Menschenwürde klar gegen die demokratische Grundordnung verstößt, ist auch ohne inhaltliche Kenntnisse der Verfassungsschutzberichte klar ersichtlich. Der offene Brief benennt schon etliche Beispiele.
Mit einem Verbotsantrag abzuwarten und auf die eine potentielle Entgleisung zu setzen ist ein Vabanquespiel, welches ich gegenwertig für fahrlässig erachte.
zum Beitrag29.01.2025 , 14:29 Uhr
Nun ja, wenn ich ungefragt bei ihnen einziehen würde, dann wären sie so solidarisch und würden auch noch meine Verwandten bei sich beherbergen?
zum Beitrag29.01.2025 , 14:12 Uhr
"Die Regenbogenfahne stehe zunehmend für „problematische Ideologien und Praktiken“
Mit der Regenbogenfahne beginnt es und mit der selben Begründung wird dann in einigen Jahren die Deutschlandfahne modernisiert in schwarz - weiß - rot. Und wenn es ganz arg kommt zusätzlich mit einem Kreuz versehen, ob eisern oder in anderer Form wird sich dann zeigen.
Sind die staatlichen Organe hierzulande derart mit Blindheit geschlagen, dass sie alle Zeichen dieser Partei übersehen?
Was ist das für eine Tendenz, wenn im Parlament jetzt Parteien von Zustimmung statt von Verbot der Rechtsextremen sprechen?
zum Beitrag29.01.2025 , 13:41 Uhr
Kleiner aber feiner Unterschied.
Die Besiedelung in den USA beruhte auf "Landraub" der Indigenen.
Die Dänische Herrschaft auf reine "Umerziehung". Eine völkische Komponente sozusagen.
Und das auch noch vor dem historischen Hintergrund der Erfahrungen mit Fremdbestimmung im eigenen Land unter deutscher Besatzung während der NS Zeit.
Und es geht nicht um Feindschaft sondern darum, dass die grönländische Aussen- und damit auch Wirtschaftspolitik von Dänemark bestimmt wird.
Ein souveräner Staat Grönland würde sich wahrscheinlich mit den USA arrangieren und im Interesse beider Länder handeln.
Dänemark handelt ausschließlich im wirtschaftlichen Eigeninteresse. Gut nachzuvollziehen am Beispiel der damaligen Industrialisierung der Fischindustrie in Grönland, die nun wirklich nicht im Sinne der einheimischen Fischer war.
Und in jüngster Zeit erkennbar an den Verhandlungen der Dänen mit China über Konzessionen zum Abbau der seltenen Erden auf Grönland.
zum Beitrag29.01.2025 , 13:05 Uhr
Die "Europäische Solidarität" bestand in erster Linie daraus, dass Merkels Entscheidung 2015 über die Köpfe einzelner EU Länder getroffen wurde.
Darunter auch Dänemark und Schweden. Die Dänen sind ein kluges Volk. Als sie gesehen haben wie die Menschenmengen über die Øresundbrücke gezogen sind, haben sie erkannt, dass sie als kleines Land diesen Ansturm nicht bewältigen können. Und sie haben gehandelt und die Grenzen geschlossen. Im Gegensatz zu den Schweden. Und jetzt vergleichen sie die heutigen Zustände hinsichtlich der Migration in beiden Ländern einmal. Da fällt die Einsicht nicht schwer, welche Entscheidung vor zehn Jahren vorausschauend gefällt wurde.
zum Beitrag28.01.2025 , 21:57 Uhr
Kein Mitleid mit meinem skandinavischen Nachbarn.
Die dänische Schuld besonders gegenüber den Kalaallit ist noch längst nicht abgegolten. Und das nicht nur in Bezug auf die Zwangsumsiedlungen und Kindesentführungen nach Dänemark in den 50er Jahren.
Es sei erinnert an jahrzehntelange Unterdrückung der Traditionen, der Sprache, ja der ganzen kulturellen Identität mit dem Zweck sie zu dänischen Bürgern zu machen.
Und im eigenen Land wurde dann noch schlimmer mit ihnen verfahren als zu der Zeit mit den Samen in Norwegen.
Ich bin in Tromso damit aufgewachsen und kenne beide Parteien sehr genau. Auch hier wurde die Kultur der Sami norwegisiert. Die Sprache und Kultur auf reine Folklore reduziert. Und auch heute sind Angehörige beider Kulturen in diesen Ländern noch Diskriminierungen ausgesetzt.
Von Jugend an galt meine Solidarität den Indigenen und daher unterstütze ich die linke Unabhängigkeitspartei Inuit Ataqatigiit die sich für die Unabhängigkeit von Dänemark einsetzt.
Und mit welchen Nationen ein souveräner Staat Grönland dann wirtschaftliche und sicherheitspolitische Abkommen trifft ist die Entscheidung der Grönlander, nicht die der Dänen.
zum Beitrag28.01.2025 , 14:53 Uhr
"Nej tak - mir ist schon schlecht"
Holde ud! oder besser gesagt Hold på!
zum Beitrag28.01.2025 , 13:44 Uhr
"Wenn Deutschland sich weigert eben dieses Zwangsgeld zu zahlen passiert was?"
Wie erwähnt sind Zwangsgelder des EuGH national Vollstreckbar.
Reichweite und Umfang der Vollstreckung gegen Hoheitsträger regeln die §§ 167, 170 und 172 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Bei Interesse einmal selber informieren.
zum Beitrag28.01.2025 , 12:28 Uhr
Wenn eine Analyse zu dem Schluss kommt, Kraft der Souveränität eines Staates sei es gerechtfertigt Einreisekontrollen in Eigenvornahme an europäischen Binnengrenzen durchzuführen und mit diesen auch noch das Recht auf Abweisung von Migranten verbindet, hat das wenig mit Politik sondern eher mit einer zweifelhaften Rechtsauffassung zu tun.
Denn auch im nationalen Recht ist geregelt, das Europäisches Asylrecht vorrang vor dem deutschen Grenzpolizeirecht hat (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG).
Es gelten daher bei einer Einreiseverweigerung die Regelungen des Europäischen Asylrechts (Art. 13 Abs. 1 S. 2 VO Nr. 562/2006).
Dieses ist für die Sache maßgeblich. Die politischen Fragen stellen eine andere Ebene dar und sind Auslegungssache.
Und nebenbei bemerkt, ein Rechtsgutachten wird üblicherweise auch nach rechtlichen Kriterien bewertet, nicht nach politischen.
zum Beitrag27.01.2025 , 22:09 Uhr
".. als rechtswidrig zu bezeichnen, ist keine Feststellung, es ist nur eine von mehreren Rechtsansichten"
Doch es ist eine Feststellung und zwar vom EuGH der hierzu schon eine Reihe von Urteilen gefällt hat. Nachfolgend nur einige Beispiele aus einem anderen Kommentar von mir zum Weiterverfolgen.
1.Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen
Rechtswidrig u.a. wegen Verstoß gegen die Rückführungsrichtlinie. Urteil EuGH v. 21.09.2023, Az. C-143/22 ADDE gegen Frankreich
Verstoß gegen Art. 32 des Schengener Grenzkodex bezgl. Grenzkontrollen EuGH Urteil v. 19.03.2019, Az. C-444/17 gegen Deutschland und Frankreich
2 Unbefristete Abschiebehaft Rechtswidrig wg. Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2008/115 Abschiebungshaftrecht EuGH Urteil v. 10.03.2022 in der Rechtssache C 519/20.
3. Nationaler Notstand Ausruf des nationalen Notstands gem. Artikel 72 AEUV Ausnahmeklauseln des europäischen Binnenmarktes.
EuGH Urteil v. 02.04.2020, AZ 2015/1523 und 2015/1601, Richtlinie 2011/95/EU
Beide besagen kurz gefasst: Jede Aktivierung der Ausnahmeklausel unterliegt der gerichtlichen Kontrolle des EuGH.
zum Beitrag27.01.2025 , 21:51 Uhr
Seit der Grundgesetzänderung des Asylrechts 1993 war Deutschland der Hauptprofiteuer aus dem Dublin Abkommen und hat sich wenig solidarisch gegenüber den Mittelmeeranrainern verhalten.
Dann hat sich das Blatt gewendet und das Geschrei hierzulande über die unsolidarischen Nachbarn ist mittlerweile groß. Selbstgemachte Leiden nennt das der Volksmund.
Natürlich ist das eine Retourkutsche der Italiener, sogar mit Ansage.
Und schon einmal auf die Idee gekommen, das Deutschland bei seinen Nachbarn nicht gerade beliebt ist, wenn es um das Thema Migration geht.
Von 1993 bis 2014 Abschottung und dann 2015 ohne Absprache die Grenzen öffnen, kam nicht bei allen gut an.
zum Beitrag27.01.2025 , 21:33 Uhr
Gerade weil Herr Rath studierter Jurist ist, hat er die von ihnen erwähnten Gutachten der beiden Herren ignoriert. Beiden ist nämlich gemein, dass sie auf altmodischen Ansichten der Staatsrechtslehre beruhen. Die Idee des Staats als Verfassungsvoraussetzung ist seit den 80er oder 90er Jahren immer belangloser geworden und spielt heute gar keine Rolle mehr. Die Gutachten sind jedoch auf diesem Grundsatz der Staatlichkeit aufgebaut, was zur Folge hat, dass die Europarechtskonformität dabei auf der Strecke bleibt bzw in den Analysen überhaupt nicht vertreten ist.
zum Beitrag27.01.2025 , 20:35 Uhr
Die Fragen die im Artikel aufgeworfen werden, ob Merz fähig ist mit Trump und Putin zu verhandeln, sind ebenso unerheblich wie die Hinweise auf seine persönlichen Defizite.
Es zählt alleine die Tatsache, das Merz klargemacht hat das er seine Ziele notfalls auch mit Stimmen aus dem rechtsextremen Lager durchsetzen wird. Ein Tabubruch im deutschen Parlament der ohne Beispiel ist.
Eine derartige Person ist nicht geeignet für das Amt des Bundeskanzlers.
Die Konsequenz daraus kann nur sein, dass SPD und Grüne sich vor der Wahl klar Positionieren und einer Koalition unter der Führung von Friedrich Merz eine klare Absage erteilen.
zum Beitrag27.01.2025 , 20:20 Uhr
"Carl Schmitt / Der Führer schützt das Recht"
Da gibt es noch passendere Aussagen des guten Carl Schmitt, die heute aktueller denn je erscheinen. Zum Beispiel folgende.
"Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens, nötigenfalls, die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“
Aus seiner Schrift "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“. 1923
zum Beitrag27.01.2025 , 14:11 Uhr
Asylrecht "verschärfen" ist die eine Sache. Dafür auf nicht rechtskonforme Mittel zu setzen die andere. Und wenn diese rechtswidrigen Aussagen noch von einer Person gemacht werden, die sich für das zweithöchste Amt der Republik bewirbt und aller Voraussicht in naher Zukunft einen Amtseid leistet, ist das Maß voll. Dazu noch das Paktieren mit Rechtsextremen. Da läuft das Maß schon über.
Das sehen anscheinend auch gemäßigte CDUler ähnlich, die in übrigen auch zu den Demokraten zählen dürften. Insofern sind die Demokraten in diesem Lande klar in der Mehrheit.
zum Beitrag27.01.2025 , 13:31 Uhr
Solange es nicht rechtskonform ist, stimmt die Aussage der SPD ja auch. Dann müßte das EU Recht entsprechend geändert werden. Würde sich dann auch auf die Urteile des EuGH auswirken.
Und der Begriff, dass ein Gericht "lebensfern" an einer Rechtssprechung festhält ist mir neu. Aufgabe eines Gerichts ist es auf Grundlage von Gesetzesvorgaben zu entscheiden. Diese Vorgaben haben die Gerichte nicht konzipiert, insofern träfe der Begriff, wenn überhaupt, nur auf den Gesetzgeber zu.
Und Expertenmeinungen und Gerichtsurteile sind zwei paar Schuhe. Ersteres ist eine Aussage, zweites ist Rechtssprechung und daher massgebend. Ist ja kein Neuland was hier betreten wird für den EuGH.
zum Beitrag27.01.2025 , 13:09 Uhr
"Nur interessiert es die Staaten nicht, wie das EuGH entscheidet und ob etwas rechtwidrig ist oder nicht"
Das Argument haben sie schon öfters unter meine Kommentare gesetzt. Richtiger wird es dadurch nicht.
Es gibt nur einen Staat in der EU der sich konsequent verweigert ein EuGH Urteil umzusetzen. Und dieser zahlt noch immer Zwangsgelder plus Sanktionen und Strafmaßnahmen die von der EU Kommission verhängt wurden.
Und da sie als Beispiel immer das Dublin Abkommen ansprechen. Da es in Europarecht überführt wurde, steht es jedem Staat zu bei Verletzung des Abkommens gegen den entsprechenden Staat Klage einzureichen.
Und jetzt können sie einmal überlegen warum das noch nie geschehen ist. Eine der Gründe könnte sein, dass gar kein Recht gebrochen sondern lediglich "getrickst" wurde.
zum Beitrag27.01.2025 , 12:54 Uhr
Zuerst einmal ist für deutsche Gerichte die Entscheidung des EuGH bindend. Wirkt sich damit auf die nationale Rechtssprechung aus.
Über die Konsequenzen bei Missachtung einer gerichtlichen Anordnung hierzulande können sie sich gerne selbst informieren.
Der EuGH kann Zwangsgelder gegen Deutschland erheben. Diese werden in Tagessätzen erhoben und sind national vollstreckbar. Die Tagessätze sind zeitlich unbefristet und können bis zur Beendigung des Verstoßes erhoben werden.
Die EU Kommission hat 2005 für den EuGH Berechnungskriterien zur Anwendung von Art. 260 AEUV ermittelt.
Entscheidend sind Schwere und Dauer des Verstoßes. Für Deutschland bedeutet dies in Tagessätzen Zwangsgelder von 15 240 - 914 400 €.
Das sind jetzt nur die Maßnahmen des Gerichtshofs. Die EU Kommission kann ebenfalls noch Maßnahmen beschließen - siehe Ungarn.
Lächerlich ist daran also gar nichts.
zum Beitrag26.01.2025 , 22:59 Uhr
"findet sich nun im Wahlkampf der Union. Geschlossene Grenzen, Ausbürgerung und anschließende Ausweisung"
Trauriges Schauspiel nicht nur seitens der Union. Ein menschlich beschämendes Verhalten durch die Bank weg. Das Versagen des Staates in den letzten 10 Jahren wird jetzt nicht nur auf dem Rücken von Migranten ausgetragen, sondern es werden auch 20 Millionen Bürger anscheinend nicht mehr als "gleiche unter gleichen" angesehen.
Anstatt das ein Kanzlerkandidat einen Rechtsbruch nach dem anderen vorschlägt, sollte er lieber ein Konzept für bessere Strukturen der zuständigen staatlichen Stellen erarbeiten. Die EU Länder zur Einhaltung der Richtlinien bewegen, auf schnellere Verfahren an den EU Aussengrenzen setzen und Mittel für Integration nicht streichen sondern effizienter einsetzen.
Hetzerische Symbolpolitik unterstützt von willfährigen Helfern der Medienlandschaft ist ein Armutszeugnis, nicht nur für die politische Landschaft und trägt nicht dazu bei das gesellschaftliche Klima zu verbessern.
Da braucht es schon die Demos um ein klares Zeichen zu setzen, nicht nur gegen Rechts.
zum Beitrag26.01.2025 , 20:39 Uhr
"Wobei mal dahingestellt bleiben sein soll, ob das wirklich nicht geht"
In dieser Hinsicht helfe ich gerne dabei Klarheit zu schaffen und beschränke mich dabei einzig auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen - Rechtswidrig u.a. wegen Verstoß gegen die Rückführungsrichtlinie.
Urteil EuGH v. 21.09.2023, Az. C-143/22 ADDE gegen Frankreich
Verstoß gegen Art. 32 des Schengener Grenzkodex bezgl. Grenzkontrollen
EuGH Urteil v. 19.03.2019, Az. C-444/17 gegen Deutschland und Frankreich
Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2008/115 Abschiebungshaftrecht
EuGH Urteil v. 10.03.2022 in der Rechtssache C 519/20. Urteil gegen Deutschland
Ausruf des nationalen Notstands gem. Artikel 72 AEUV Ausnahmeklauseln des europäischen Binnenmarktes
EuGH Urteil v. 02.04.2020, AZ 2015/1523 und 2015/1601, Richtlinie 2011/95/EU
Beide besagen kurz gefasst: Jede Aktivierung der Ausnahmeklausel unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Bisher ist jeder EU Staat der versucht hat sich auf diese Klausel zu berufen vor dem EuGH damit krachend gescheitert.
zum Beitrag25.01.2025 , 22:29 Uhr
Unter Deutschlands Demokraten scheint Panikstimmung auszubrechen, wenn jetzt schon in der taz der "Mittelweg" angepriesen wird.
Das Migranten deren Asylantrag abgelehnt wurde nach Ausschöpfung der Rechtsmittel das Land wieder verlassen müssen, versteht sich eigentlich, andernfalls bräuchte es kein Asylverfahren.
Das wie im Falle von Aschaffenburg gleich in mehrfacher Hinsicht Behörden versagt haben ist zum Glück nicht die Norm.
Hapern tut es doch in erster Linie daran, dass viele Nachbarländer sich nicht verpflichtet fühlen das Dublin Abkommen einzuhalten und Flüchtlinge nicht nur nicht zurücknehmen oder auf Zeit spielen bis die Frist zur Rücküberstellung abgelaufen ist, sondern auch noch durchwinken und nach Deutschland ziehen lassen.
Eine Praxis, die wenn es nach Friedrich Merz geht Deutschland anscheinend übernehmen will. Denn nichts anderes ist die Zurückweisung an der Binnengrenze.
Siehe Dänemark, deren Abschottung ging hauptsächlich zu Lasten Deutschlands.
Die Lösung kann einzig in Europa liegen, beginnt mit den Geas Verfahren an der EU Aussengrenze und endet in einer Neuausrichtung des Dublin Verfahrens.
Da braucht es weder Remigration noch Bleiberecht für alle.
zum Beitrag25.01.2025 , 12:52 Uhr
Ihr Kommentar hat wenig Aussagekraft.
In Deutschland werden täglich Straftaten begangen. Bedeutet aber nicht, das ich es tolerieren muss, wenn mein Nachbar dies auch tut oder ihm sogar nacheifere.
zum Beitrag25.01.2025 , 12:34 Uhr
Es ging in meinem Kommentar um reine Indizienfälle ohne Beweiskette, also Aussage steht gegen Aussage.
Eben keine Zeugen oder sonstige gerichtlich verwertbare Beweise.
Das ist schon ein gravierender Unterschied in der Verfahrensweise.
zum Beitrag25.01.2025 , 12:26 Uhr
Der Aussage einer Betroffenen zu Glauben bedeutet in diesem Sinne, dass ein Sachverhalt für hypothetisch wahr oder wahrscheinlich gehalten wird.
Die Aussage wird nicht in Zweifel gezogen, stellt aber auch noch keine Gewissheit dar.
Gewissheit wird dann im Rahmen einer objektiven, also unvoreingenommen und in beiden Richtungen offenen, Ermittlung versucht zu erlangen.
zum Beitrag25.01.2025 , 11:44 Uhr
Der Bild sei es gedankt, das sich Experten finden die eine derartige Meinung vertreten.
Entscheidend sind aber Gerichte und hier hat der EuGH schon mehrere klare Urteile gesprochen.
Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen sind regelmäßig rechtswidrig.
Gemäß EU Rückführungsrichtlinie muss an den Binnengrenzen gegenüber eingereisten Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung, also eine Abschiebungsandrohung mit Frist zur freiwilligen Ausreise ergehen.
Der EuGH hat klargestellt, dass an den Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den EU Außengrenzen, weil die Person, anders als an der Außengrenze an der Grenzkontrollstelle, bereits beim Überschreiten der Grenzlinie als eingereist gilt. Diese Personen dürfen an der Grenze nicht direkt ins Nachbarland zurückgeschickt werden.
EuGH Urteil v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE
zum Beitrag24.01.2025 , 23:53 Uhr
"Believe the Woman" ist eine feministische Perspektive"
Keineswegs. Jedes ordentliche rechtsstaatliche Verfahren in einem Fall von sexueller Belästigung oder sexueller Gewalt verläuft nach dem Prinzip die Glaubwürdigkeit der Betroffenen zu Beginn eines Erkenntnisverfahren nicht in Frage zu stellen.
Das ist die Voraussetzung dafür das ein Ermittlungsverfahren auch zu einer Anklage führt und nicht eingestellt wird, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Unschuldsvermutung gegenüber dem Angeklagten wird dabei nicht angetastet. Im Gegenteil, denn die objektive Ermittlungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft können auch zur Entlastung des Angeklagten führen. Es findet in diesem Sinne also keine Vorverurteilung statt. Die Wahrheitsfindung obliegt dann dem Gericht und hier gilt "in dubio pro reo".
Von daher ist in "Believe the Woman" und der "Unschuldsvermutung" nicht von vornherein ein Widerspruch angelegt.
zum Beitrag24.01.2025 , 23:26 Uhr
"Die Partei, die sich bürgerlich nennt, verrät die Mitte an die Rechtsextremen"
Kein neues Phänomen in Europa. Österreich, die Niederlande, Dänemark, Norwegen u.a. sind da schon mit schlechten Beispielen vorangegangen.
Nun zieht Deutschland anscheinend nach und die CDU ist auf dem Weg eine rechtsextreme Partei zu etablieren die selbst der rechten ID Fraktion in Brüssel zu extrem war und darum ausgeschlossen wurde.
SPD und Grüne sollten darauf eine klare Antwort geben und deutlich machen, dass sie für eine Koalition unter der Führung von Friedrich Merz nicht zur Verfügung stehen.
Dann kann er nach der Wahl sein Glück bei der AfD ja einmal versuchen.
zum Beitrag24.01.2025 , 22:54 Uhr
"eine Politik der die Menschen wieder vertrauen, eine Politik der inneren Stärke"
Klingt sehr pathetisch ihr Kommentar.
Nur Vorschläge eines Kanzlerkandidaten die nicht rechtskonform sind und es dank des Europarechts auch nicht sein werden, zeugen nicht gerade von "innerer Stärke" sondern bestenfalls von "Wahlkampfgefasel" oder sogar von Rechtspopulismus.
Und Vertrauen zu einer Politik die notfalls ihre politischen Ziele auch mit der Unterstützung von Rechtsextremen durchsetzen will? Ein schlechter Scherz.
Eine deutsche Trump-Kopie als Kanzler ist so ziemlich das Letzte was das Land braucht.
zum Beitrag23.01.2025 , 21:14 Uhr
"Wir können und ja auch mal Nordeuropa ein Beispiek nehmen, dort wurde der Einfluss der Rechten zurückgedrengt"
In Norwegen und Finnland hat man die Rechtspopulisten mit in die Regierung geholt. Zumindest in Norwegen war das keine gute Idee. Die Norwegische Fortschrittspartei hat taktisch klug agiert und wichtige Schlüsselpositionen in der Regierung besetzt und sie hat geliefert. Nicht nur beim Thema Migration auch bei Umwelt und Artenschutz und natürlich bei ihrem Steckenpferd Öl-und Gasförderung. Mittlerweile ist sie fest etabliert und wird in Norwegen eher als eine Art liberalistische Volkspartei angesehen, als eine Rechtspartei.
Auch in Dänemark kann nicht von weniger Einfluß geredet werden. Nur sind die Themen der Dänischen Volkspartei mittlerweile Mainstream und in diesem Sinne auch für Dänen keine rechten Themen mehr. Umgesetzt werden sie selbst von Sozialdemokraten und zwar aus Überzeugung.
Nur die Schwedendemokraten fallen dahinter zurück. Das liegt aber daran, dass es sich um eine rechtsextreme Partei mit einem völkisch-nationalen Programm handelt, das allen anderen Parteien zu extrem ist. Das schwedische Pendant zur AfD sozusagen.
zum Beitrag23.01.2025 , 20:51 Uhr
Die Maßnahmen wurden von Parteien aus den von ihnen genannten Spektrum umgesetzt, aber die Hauptantriebskraft dahinter waren die Rechtspopulisten.
Beispiel Dänemark. Die Dänische Volkspartei scheut Regierungsverantwortung wie der Teufel das Weihwasser, fungiert im parlamentarischen System aber gerne als Mehrheitsbeschaffer, besonders in Phasen einer Minderheitsregierung.
Diese Mehrheitsbeschaffung lässt sie sich durch Zugeständnisse teuer bezahlen und hat auch wenig Probleme damit, dass die Regierung ihre Maßnahmen als die Eigenen verkauft.
Das führt über die Jahre dann in der Bevölkerung zu einer breiten Akzeptanz, der von der Volkspartei gesetzten Themen und geht mittlerweile soweit, dass selbst eingefleischte Sozialdemokraten die strengen Regulierungen nicht nur befürworten, sondern sie sogar als notwendig bzw. normal erachten.
Dem Zusammenleben der Kulturen ist das nicht sonderlich dienlich und so verwundert es auch nicht, dass Dänemark sich dadurch im Laufe der Zeit zu einer realen Zweiklassengesellschaft, im Sinne von "wir" und "die", entwickelt hat.
Aus meiner Sicht kein Vorbild.
zum Beitrag23.01.2025 , 18:38 Uhr
Es ist für mich völlig unverständlich, wie Politik und Medien hierzulande mit dem Thema Rechtspopulismus umgehen.
Warum nicht von den Erfahrungen europäischer Nachbarstaaten lernen und nicht deren Fehler wiederholen. Die Skandinavier sind da Deutschland um 20 Jahre voraus.
Die Erfahrung in Nordeuropa hat gezeigt, dass keine der gängigen Methoden im Umgang mit Rechtspopulisten effektiv funktioniert hat, weder Isolation, Ignorieren, Imitation oder Integration hat an den Zustimmungswerten etwas geändert.
Es gab im Laufe der Jahre zahlreiche Studien hierzu in Nordeuropa. Eine wesentliche Erkenntnis draus war zum einen, dass ein Großteil der Ausländerdebatte nicht von den Bürgern des Landes, sondern von Medien und Politikern im Einklang initiiert und am Leben gehalten wurde.
Der zweite Punkt schloss an den ersten an und lautete, dass die Zustimmung in der Bevölkerung in allen skandinavischen Ländern darauf basierte, dass die Rechtspopulisten mit Erfolg den Erhalt des Wohlfahrtsstaats mit einer Begrenzung der Zuwanderung gleichgesetzt haben. Die Verknüpfung sozialer Aspekte mit dem Thema Migration war der Schlüssel. Das Tor breitwillig geöffnet haben dann die demokratischen Kräfte.
zum Beitrag23.01.2025 , 14:09 Uhr
Fast Food ist ein umkämpfter Markt. Sollten sämtliche Bundesländer dem Beispiel Tübingens folgen, würde zumindest bei den großen Fast Food Ketten ein umdenken in der Art stattfinden die Verpackungskosten zu reduzieren. Das Ergebnis könnte sein, dass weniger Kartons und mehr Papierverpackungen zum Einsatz kommen. Das wäre immerhin ein erster Schritt zur Reduzierung von Verpackungsmaterial und Müllvermeidung.
zum Beitrag22.01.2025 , 22:38 Uhr
Ihr Kommentar ergibt für mich wenig bis gar keinen Sinn. Weder sind Palästinenser Islamisten noch durchweg die Bevölkerung Neuköllns mit Migrationshintergrund.
Und das es in dem Indien-Pakistan Konflikt brutaler zugeht als in Gaza wäre mir neu. Aber wahrscheinlich unterscheiden sich unsere Informationsquellen auch stark voneinander.
zum Beitrag22.01.2025 , 22:15 Uhr
Die Demos gegen Rechts sind auch dringend notwendig angesichts der Zustände hierzulande.
Noch notwendiger wären allerdings intensive Bildungsprogramme, um den Anteil der "geistig umnachteten" wieder in die Spur zu bringen. Um zu erkennen, das deren Anzahl stetig zunimmt, bedarf es noch nicht einmal einen Blick auf Social Media Katastrophen wie tik tok, x oder facebook, bei manchen Themen reicht auch schon ein Blick in die Kommentarspalten der taz, um zu sehen das derzeit in diesem Land einiges dringend reparaturbedürftigt ist.
Und den Schuldigen dafür immer nur bei der Politik zu suchen und ausschließlich die Altparteien zu Sündenböcken zu erklären, greift meiner Meinung nach zu kurz. Die Symptome an denen die Menschen in unseren Breiten kranken sind glaube ich ganz andere.
zum Beitrag22.01.2025 , 21:53 Uhr
".. für das Thema "Gewaltklriminalität von Migranten" Lösungskonzepte zu erarbeiten"
Wurden von Fachleuten schon mehrfach ins Gespräch gebracht. Mehr und intensivere psychologische Betreuung von Flüchtlingen.
Bessere Zustände und mehr Privatsphäre in den Unterkünften.
Schnellere Eingliederung und Beschäftigung sowie umfangreichere Betätigungsangebote.
Das Thema lautet, ausser vielleicht in AfD Kreisen, auch nicht "Gewaltkriminalität von Migranten" sondern "Gewaltdelikte von Menschen mit psychischen Störungen".
zum Beitrag22.01.2025 , 21:36 Uhr
Die AfD wird schon lange nicht mehr aus Protest sondern aus Überzeugung gewählt.
Die AfD Wähler haben nur noch nicht registriert, dass eine Stimme für die AfD eine Stimme für die Mülltonne ist, da es auch zukünftig weder in den Ländern noch im Bund eine Regierungsbeteiligung der AfD geben wird.
Also eine völlig überflüssige Randpartei die zudem durch Hass und Hetze nichts dazu beiträgt das Land besser zu machen.
Rechtsextreme Positionen und Parolen zu verbreiten ist noch lange keine Politik.
zum Beitrag21.01.2025 , 23:38 Uhr
"Sie sind rechtlich nicht bindend und ungefährt so viel Wert wie ein Ehrenwort"
Keineswegs. Eine eidesstattliche Versicherung/Erklärung wird abgegeben um zu bestätigen, dass bestimmte Informationen wahr und korrekt sind. Damit macht man eine formelle und rechtlich bindende Zusage.
Gilt gleichermaßen für Privatpersonen aber auch für juristische Personen.
Unternehmen geben z. B. eidesstattliche Erklärungen ab, um bestimmte Tatsachen oder Ansprüche zu bestätigen. Im akademischen Bereich findet sie Anwendung z.B. bei wissenschaftlichen Arbeiten oder Dissertationen und auch im Verwaltungsbereich kommt sie zum Einsatz z.B. bei Dokumentenverlust, wie dem Personalausweis.
Eine Falschaussage gegenüber amtlichen Stellen ist ein Straftat und wird gem. §156 StGB bestraft.
Auch bei Privatpersonen kann eine Falschaussage zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. So mündet die Falschaussage einer Privatperson gegenüber einer juristischen Person nicht selten auch in einem Strafverfahren wegen Betrugs gem. §263 StGB.
Zivilrechtliche Konsequenzen können dann u.a. Schadensersatzansprüche sein.
Die eidesstattliche Versicherung hat also schon erheblich mehr Gewicht als ein Ehrenwort.
zum Beitrag21.01.2025 , 18:57 Uhr
Wenn die AfD noch einige Prozentpunkte hinzugewinnt und SPD und Grüne stagnieren, könnte es eng werden für ein Zweierbündnis.
Und bei einem Dreierbündnis könnte sich das Blatt auch für die CDU wenden. Zumindest was die Zugeständnisse betrifft. Eventuell "Ausverkauf" verkehrt herum.
zum Beitrag21.01.2025 , 18:47 Uhr
Die schlechte Kopie eines James Bond Bösewichts, von der niemand geglaubt hätte, dass sie einmal in der realen Welt existieren würde. Gemäß dem Motto "Die Welt ist nicht genug".
zum Beitrag21.01.2025 , 18:40 Uhr
"Der Begriff 'Schriftliche Erklärung' wuerde es auch tun"
Es ist richtig, dass der Begriff in mancherlei Hinsicht für Verwirrung sorgt. Vor nicht allzu langer Zeit verstand man hierzulande darunter in zivilrechtlichen Angelegenheiten einen Offenbarungseid.
Angebrachter wäre daher der vom lateinischen abgeleitete Ausdruck "Affidavit", was soviel wie ein "Versprechen in Schriftform" bedeutet. Der Ausdruck ist beispielsweise auch im anglo-amerikanischen Recht gebräuchlich, wenn es um eine eidesstattliche Versicherung geht.
Davon abgesehen wird die eidesstattliche Versicherung jedoch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens abgegeben, erwähnt sei hier nur der akademische Betrieb, denn der Hauptzweck dieser Willenserklärung dient dazu, auch im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung als aussagekräftiges Beweismittel zu dienen.
zum Beitrag21.01.2025 , 16:28 Uhr
Pazifismus basiert u.a. auf der menschlichen Gabe zur Vernunft und Einsicht.
Nicht nur in der Moderne garantierten ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis der Mächte längere Zeiten des Friedens.
Zur Vernunft gehört es ebenfalls, dass ein großer Staat militärisch derart aufgestellt ist, sich souverän gegen Agressoren verteidigen zu können.
Und zwar unabhängig von jedweden Bündnissverpflichtungen.
In Bezug auf die Landesverteidigung und die Bündnissverpflichtungen besteht bei der hiesigen Behörde die "als einzige in Europa eine eigene Armee unterhält", ein immenser Nachholbedarf aufgrund jahrzehntelanger Versäumnisse.
Da ist es mit Geldern alleine auch nicht getan. Es braucht auch die entsprechende Mentalität dahinter und passende Strukturen.
zum Beitrag21.01.2025 , 13:19 Uhr
"Zum zweiten eine Bewertung als "Übergriff", "Gewalt" oder "Straftat"
Da wird es schon heikel.
zum Beitrag21.01.2025 , 13:09 Uhr
"Nur jede 100, Strafanzeige wegen Vergewaltigung endet mit einer Strafe"
Ich weiß zwar nicht auf welcher Quelle ihre Angabe beruht, stelle dieser aber folgendes entgegen.
Aus einer Erklärung des Bundesjustizministeriums:
"Die Berechnung einer "Verurteilungsquote" durch einen Vergleich der vorhandenen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Strafverfolgungsstatistik ist nicht möglich." Quelle tagesschau.de
Es gibt keine Statistik mit offiziellen Zahlen, nur Schätzwerte aus allen möglichen Ecken.
zum Beitrag21.01.2025 , 12:52 Uhr
Es steht der Justiz frei auch von Amts wegen zu ermitteln. Bei Hinweisen auf eine Straftat ein normaler Vorgang.
zum Beitrag21.01.2025 , 00:12 Uhr
"Jeder Frau und ihren Anschuldigungen erstmal zu glauben, ist sowieso ein Irrweg"
Eine Frau berichtet von sexuellen Übergriffen, der Beschuldigte bestreitet diese. Zeugen gibt es keine. Die Frau bleibt bei ihrer Anschuldigung und untermauert die Angaben durch eine eidesstattliche Versicherung. Und jetzt? Glauben, "ernst" nehmen oder In dubio pro reo?
zum Beitrag20.01.2025 , 21:47 Uhr
Die taz hat lediglich ihre öffentliche Aufgabe erfüllt und in der Berichterstattung den Sachverhalt geschildert mit den entsprechenden Quellenangaben. Ein alltäglicher Prozess in der Medienlandschaft.
zum Beitrag20.01.2025 , 21:41 Uhr
Glaubwürdigkeit ist schon der gebräuchliche Ausdruck dafür und bezieht sich auf die Aussage der Betroffenen. Grundlage für ein Ermittlungsverfahren das in einer Anklage mündet und nicht eingestellt wird wenn es keine Beweise sondern nur Indizien gibt.
Das hat auch nichts mit einer Vorverurteilung zu tun. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln objektiv und ggf tragen sie dabei auch zur Entlastung des Beschuldigten bei.
Es gilt hier der auch im Artikel genannte Grundsatz "Einer Frau erst einmal glauben zu wollen, heißt nicht, dass die Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten sofort außer Kraft gesetzt ist." Das ist kein Widerspruch, wie manche meinen, auch nicht rechtlich.
Und eine Ombudsstelle oder ähnliche Einrichtungen können nicht "ermitteln", sondern bestenfalls unterhalb der juristischen Schwelle schlichten, beraten oder vermitteln.
zum Beitrag20.01.2025 , 21:08 Uhr
"Dass sowohl die Redakteur:innen als auch die Redaktion und die Rechtsabteilung des RBB das haben durchgehen lassen, ist unverständlich"
Zumal die abgegebene Versicherung nicht einmal die formalen Anforderungen erfüllte. Laut Tagesspiegel enthielt sie auch kein Geburtsdatum. Der Artikel umschreibt es zurückhaltend als "fragwürdig". Es könnte eben auch ein konkretes Motiv dahinterstecken statt Dilletantismus, welcher in Anbetracht der Vorkommnisse eh nicht besonders glaubwürdig erscheint.
zum Beitrag20.01.2025 , 13:05 Uhr
"Das eine "eidesstattliche Versicherung", die gegenüber Medien gegeben wird, ähnlich viel wert ist wie eine bekritzelte Serviette.. "
Rechtlich unbedeutend ist es keineswegs, ansonsten würde es in der außergerichtlichen Praxis keine Anwendung finden.
Bei der Abgabe handelt es sich um eine Willenserklärung. Wurde diese vorsätzlich und wider besseres Wissen abgegeben, handelt es sich in diesem Fall um eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB.
Zur Anwendung käme hier u.a. Abs 2. Die Aufstellung von falschen Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind ein behördliches Verfahren oder ein behördliche Maßnahme gegen eine andere Person einzuleiten.
Der Strafrahmen für die falsche Verdächtigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
zum Beitrag20.01.2025 , 12:48 Uhr
"Das ist nicht vereinbar mit dem Prinzip der (außergerichtlichen) Unschuldsvermutung."
Das ist sogar mit dem juristischen Prinzip vereinbar. Bei Indizien und dazu gehören auch Aussagen, ist die Glaubwürdigkeit der Betroffenen das entscheidende Kriterium, ob ein von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren auch zu einer Anklage führt oder eingestellt wird. Der Erfolg der Klage erweist sich dann im Gerichtsverfahren und hier gilt immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo". Eine Beweislastumkehr findet in diesem Sinne also nicht statt.
zum Beitrag20.01.2025 , 12:36 Uhr
".. ist rechtlich genauso unbeachtlich wie ein öffentlich abgegebenes "Ehrenwort"
Ganz so unbedeutend im rechtlichen Sinne, ist die Abgabe der Versicherung gegenüber einer Medienanstalt nun auch wieder nicht.
Bei der Abgabe handelt es sich um eine Willenserklärung. Wurde diese vorsätzlich und wider besseres Wissen abgegeben, handelt es sich in diesem Fall um eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB.
Zur Anwendung käme hier u.a. Abs 2 Die Aufstellung von falschen Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind ein behördliches Verfahren oder ein behördliche Maßnahme gegen eine andere Person einzuleiten.
Der Strafrahmen für die falsche Verdächtigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
zum Beitrag19.01.2025 , 23:07 Uhr
Was meinen sie mit in der Praxis? Strafrechtlich? Bei der Unschuldsvermutung handelt es sich um ein rechtliches Prinzip.
Mein Kommentar behandelte die moralische Komponente dieses Prinzips. Das ist eine ganz andere Ebene. Und meine Antwort darauf, können sie diesen Fall betreffend dem Kommentar entnehmen.
zum Beitrag19.01.2025 , 22:39 Uhr
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.
Das BVerfG hat dieses in seinem Urteil von 2012 (BvL 10/10, 1 BvL 2/11) bekräftigt und desweiteren ausgeführt, dass der Gesetzgeber " bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf"
Es ist in dieser Hinsicht unerheblich, ob die Personen im Dublin Verfahren festhängen, es spielt auch keine Rolle, ob durch Selbst- oder Fremdverschulden. Eine Streichung auf "null" ist verfassungswidrig.
zum Beitrag19.01.2025 , 22:09 Uhr
"Bei den anderen Asylbewerbern handelt es sich um Menschen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Heimatland illegal einreisen"
Das ist eine reine Unterstellung und eine üble Verunglimpfung von schutzsuchenden Menschen!
Wer an EU Grenzen um Asyl ersucht, reist nicht illegal ein. Er wird bei Eurostat registriert und bekommt eine Einreisbestätigung. In dieser Hinsicht gibt es lediglich unerlaubte Grenzübertritte.
Hier die Angaben des BAMF für 2024
Über 301.350 Asylanträge hat das BAMF 2024 entschieden. 133.710 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 44,4 Prozent.
Darunter fallen auch Flüchtlingsschutz und subsidärer Schutz sowie Abschiebeverbote.
Es gibt vier Schutzformen in Deutschland. Sämtliche dieser Schutzformen sind konform mit dem Grundgesetz.
Die von ihnen angegebenen 98% hinsichtlich Duldung und "Verzögerung" beruhen, wie der Großteil ihres Beitrags, keineswegs auf Tatsachen.
Quelle Mediendienst für Integration, Rubrik offene Asylanträge 2024
mediendienst-integ...r%C3%BCckgegangen).
zum Beitrag19.01.2025 , 17:50 Uhr
„Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend“
Diese Maxime ist richtig und muss im Sinne aller Opfer von sexuellen Übergriffen und Gewalt auch beibehalten werden.
Daran darf auch ein Missbrauch, der mutmaßlich mit einem hohen Aufwand an krimineller Energie betrieben wurde, nichts ändern.
Der Grüne Landes- und Bundesvorstand muss sich jedoch die Kritik gefallen lassen, dass er jenseits der obigen Maxime die Unschuldsvermutung komplett ausser acht gelassen hat. Der ausgeübte Druck der Landesspitze auf einen Kandidaturverzicht verträgt sich nur schlecht mit dem "Frei und ohne Zwang" Grundsatz demokratischer Parteien hinsichtlich ihrer Mitglieder.
Da es sich bis dato ausschließlich um unbewiesene Vorwürfe handelte, wäre es aus Gründen der Fairness geboten gewesen, die Kandidatur zu gewährleisten und die Mitglieder des Kreisverbands Pankow in erneuter Abstimmung darüber entscheiden zu lassen.
Bleibt noch die Rolle des RBB in dieser Angelegenheit, sie ist derart unterirdisch, dass es schwer fällt an einen Zufall zu glauben.
Das nährt natürlich den Boden für Spekulationen, dass der ehemalige RBB Mitarbeiter Andreas Audretsch in die Angelegenheit involviert sei.
zum Beitrag18.01.2025 , 12:50 Uhr
"Der Rechtsstaat hat sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz selbst der Lächerlichkeit preisgeben"
Keineswegs, da der Rechtsverkehr dadurch unberührt bleibt. Es gilt weiterhin das Haus- und Zugangsrecht etc. Hat sich nichts geändert.
Es ist durchaus zu begrüßen, dass für eine Personenstandänderung nicht mehr Sachverständige hinzugezogen werden. Das Recht auf Selbstbestimmung der Persönlichkeit und damit der eigenen Identität sollte auch geschlechtsspezifisch jedem selbst überlassen sein, ohne Beeinflussung von außen.
Und das sogenannte Trennungsprinzip im deutschen Strafvollzug, die binär-biologische Aufteilung von Männern und Frauen, führt dazu, dass eine der Geschlechtsidentität entsprechende Unterbringungsform bisher nur in Ausnahmefällen praktiziert wird. In diesem Bereich gibt es gar keine Berührungspunkte mit dem Selbstbestimmungsgesetz, wenn dann kollidiert es mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
zum Beitrag18.01.2025 , 00:26 Uhr
Ihre Angaben sind teils derart haarsträubend, dass einem die Augen tränen.
Asylbewerber haben lediglich Anspruch auf eine Grundversorgung.
Illegale haben keinen Anspruch auf irgendetwas andernfalls wären sie nicht illegal
EU Ausländer ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen Zugang zu den Sozialversicherungssystemen
Für EU Ausländer mit Beschäftigung gelten die gleichen gesetzlichen Regeln, wie für die einheimische Bevölkerung auch.
Für Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeldempfänger übernimmt der Staat den Beitrag. Wirkt sich für die GKV nicht viel anders aus als die Beitragszahlungen im Niedriglohnsektor.
Und die Beiträge für die Ukrainner sollte der "wackere" Beitragszahler besser einmal als Solidaritätsbekundung ansehen, zu bevor es beschämend wird.
zum Beitrag18.01.2025 , 00:02 Uhr
"Warum sollte das verfassungswidrig sein?"
Weil nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch die unternehmerischen Garantien der Wettbewerbsfreiheit unter die Berufsausübungsfreiheit fallen.
Die Bezeichnungen im Art 12 GG sind aus heutiger Sicht auf den ersten Blick etwas irreführend. Es ist nämlich ein weites Feld welches mit der Berufsausübungsfreiheit abgedeckt wird.
zum Beitrag17.01.2025 , 19:46 Uhr
"Welche Aspekte genau das Kammergericht in Bezug für Menschenrechte für T. in Ungarn prüfte, sollte die taz recherchieren."
Das steht bereits im Beschluss des BVerfG v. 28.6.24. (2 BvQ 49/24).
Die Anordnung des BVerfG gründet u.a. darauf, dass das Kammergericht die Gefährdungslage für non binäre Personen in ungarischen Haftanstalten nicht hinlänglich geprüft sondern sich auf Garantieerklärungen der ungarischen Justiz bezogen hat.
Der zweite Punkt der Anordnung bezieht sich auf eine von ungarischer Seite nicht gemachten Garantiezusage für die Unterbringung in einer Haftanstalt, die gängigen EU Standards entspricht.
zum Beitrag17.01.2025 , 19:32 Uhr
Wenn das Verfahren nach Unionsrecht gem. Art. 7 EUV bemüht wurde um den vertragsbrüchigen Mitgliedstaat zur Beachtung der Vorgaben von Art. 2 EUV zu veranlassen und der Mitgliedstaat weiterhin Vertragsbruch begeht, ist in letzter Konsequenz auch ein Ausschluß aus der EU möglich.
Auch wenn das EU-Primärrecht keine ausdrückliche Vorschrift vorsieht, steht den EU-Mitgliedstaaten die völkerrechtliche Kompetenz zu, den Vertrag im Verhältnis zwischen ihnen und dem vertragsbrüchigen Staat zu beenden (Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK bzw. entsprechendes Völkergewohnheitsrecht.
Eine Vertragskündigung ist den übrigen EU-Mitgliedstaaten jedoch nur möglich, wenn es sich um eine erhebliche Verletzung handelt (Art. 60 Abs. 3 WVRK). Die Beendigungsmöglichkeit nach Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK besteht vor allem, wenn der betreffende Mitgliedstaat eine für die Erreichung des Vertragsziels oder -zwecks wesentliche Bestimmung verletzt (Art. 60 Abs. 3 lit. b) WVRK.
zum Beitrag16.01.2025 , 20:52 Uhr
"Nicht nur bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Ungarns, die dort drohenden Strafen stünden auch in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten"
Die konträre Auffassung des Mailänder Generalstaatsanwalts hat das BVerfG in seinem Beschluss (2 BvQ 49/24) v. 28.06.24 vertreten.
Es sah keine Gründe dafür gegeben, dass das Grundrecht des Verfolgten auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt seines Grundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 GRCh) angetastet werde. Es bezog sich zudem auf ein Urteil des EU Gerichtshofs v. 25. 07.18 (C-216/18 PPU) in dem die Zuständigkeit über die Beurteilung der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit (Art 2 EUV, Art. 7 Abs. 2 EUV) dem Europäischen Rat obliegt. Das BVerfG verwies darauf, dass der Rat in der Sache Ungarn bis dato noch keine Entscheidung getroffen hätte (1 Abs 3dd)
Auch stehe nach Ansicht des BVerfG die Höhe der im Falle der Verurteilung in Ungarn drohenden Strafe der Auslieferung nicht entgegen. Der ungarische Strafrahmen sei nicht derart unterschiedlich, dass er als schlechthin unerträglich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden könne (1 Abs. 3ee).
zum Beitrag16.01.2025 , 13:25 Uhr
@wonneproppen
"reichlich Strom importieren... Kohlestrom aus Polen"
Polen nimmt im Ranking des Grenzüberschreitenden Stromhandels als Lieferant den letzten Platz ein. Gerade einmal 0,13 thw betrug der Durchschnitt auf das Jahr 2023.
Den größten Anteil im grenzüberschreitenden Stromhandel bezieht Deutschland aus Dänemark.
Danach folgen Frankreich, Norwegen, Schweiz und die Niederlande.
Quelle Fraunhofer Institut, Plattform Energy-Charts
zum Beitrag16.01.2025 , 13:04 Uhr
".. Atomstrom aus Schweden"
Deutschland bezieht keinen Atomstrom aus Schweden!
Die steigenden Strompreise in Schweden basieren auf einer neuen Berechnungsgrundlage der Regierung nach Einführung des EU Strommarktmechanismus "Flow-Based Market Coupling" 2024 und sind auf strukturelle Probleme zwischen Nord-und Südschweden zurückzuführen.
Deutschland und Schweden sind durch einen relativ kleinen Interkonnektor "Baltic Connector" (600 MW) verbunden. Die Strompreise in Schweden werden hauptsächlich durch Faktoren innerhalb Schwedens bestimmt: z.B. lokale Produktion, Nachfrage und Infrastruktur, aber auch übergeordnete Faktoren wie Preise für Gas & CO2-Emissionszertifikate.
Schweden hat vier Gebotszonen. In der südlichsten, mit der Deutschland über den relativ kleinen Interkonnektor verbunden ist, gibt es nur wenige eigene Kraftwerkskapazitäten. In manchen Zeiten des Jahres profitiert Schweden von Deutschlands Windkraft-Kapazitäten und bezieht günstigen deutschen EE Strom. In Zeiten von wenig Wind importiert Deutschland Strom aus Schweden, der dort aus Wasserkraft mit großen Speicherseen erzeugt wird.
So funktioniert der Stromhandel.
zum Beitrag15.01.2025 , 20:28 Uhr
Ihre Aussage ist ein Widerspruch an sich. Wer sich illegal in Deutschland aufhält bezieht auch kein Bürgergeld und wer Bürgergeld bezieht hält sich ganz legal in Deutschland auf.
zum Beitrag15.01.2025 , 20:11 Uhr
Zum norwegischen Beitrag möchte ich anmerken, dass die Fortschrittspartei eine radikal-nationalistische Politik betreibt und ihr Politmuster besonders in sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen eher libertär ausgerichtet ist.
Im Gegensatz zur AfD vertritt sie beim Klimawandel keine anti-wissenschaftliche Haltung und leugnet auch nicht die anthropogene Erderhitzung.
Die Fortschrittspartei hat Umwelt- und Naturschutz sogar zu einem Kernanliegen erklärt, nur eben in dem ihr eigenen Sinne und zwar verstanden als Schutz der eigenen Heimat und der heimischen Natur- und Kulturlandschaft. Während ihrer Regierungszeit hat sie sich zudem für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgesprochen und sich auch für den Artenschutz engagiert.
Das sie in gleicher Weise als größter Lobbyist für die Förderung fossiler Energien vor Norwegens Küsten auftritt, ist für die Fortschrittspartei, wie aber auch für die meisten Norweger, kein Widerspruch zu den Klimaschutzbestrebungen.
Denn ein derartiges "goldenes Kalb", welches über Jahrzehnte hinaus noch die Staatskassen füllt, würde wohl keine Partei ernsthaft in Frage stellen. Und das nicht nur in Norwegen.
zum Beitrag15.01.2025 , 19:25 Uhr
"Die Nachbarländer sind schon sauer und drohen mit Rationierung"
Ihre Aussage ist völliger Unsinn.
Sagt ihnen der Begriff Strombörse etwas? Deutschland importiert nicht aus Knappheitsgründen und hätte inländisch ausreichend Kapazität gehabt, die Stromnachfrage zu decken. Es nennt sich EU Binnenmarkt und der sorgt dafür, dass dort, wo Energie günstiger erzeugt wird, sie auch gekauft wird.
Hinsichtlich dessen ist Atomstrom längst nicht so wettbewerbsfähig wie erneuerbare Energien.
Deutschland hat 2023 das erste Mal seit 2002 mehr Strom importiert als an die Nachbarländer exportiert. Die Nettoimporte entsprachen dabei etwa 2,3 Prozent des deutschen Strombedarfs. Davon entfielen rund 83% der Nettoimporte auf die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden und Norwegen, mit jeweils sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien im Strommix von 65 bis 99 Prozent. Weshalb der Anteil der Erneuerbaren an diesen deutschen Nettoimporten bei 73 Prozent lag und auch der CO2-Abdruck im Schnitt nur weniger als ein Drittel einer in Deutschland erzeugten Kilowattstunde betrug. Die Preise lagen dabei bis zu 32% und denen in Deutschland
Quellen Institut für Wirtschaft, Köln und Umweltbundesamt 2024
zum Beitrag15.01.2025 , 16:58 Uhr
Die Konservativen orientieren sich ganz offensichtlich am skandinavischen Modell. Die sind in dieser Hinsicht Deutschland nämlich 20 Jahre voraus.
Wesentlicher Unterschied ist nur die Regierungsform, denn in Skandinavien sind Minderheitsregierungen keine Seltenheit.
Die rechtspopulistische dänische Volkspartei beispielsweise galt als klassischer Mehrheitsbeschaffer im dänischen Folketing. Diese Mehrheitsbeschaffung hat sie sich gut bezahlen lassen, meist auf den Feldern der Zuwanderungspolitik.
Dieser Einfluss durch die Hintertür ist der zentrale Punkt für die politische Ausrichtung der meist sozialdemokratisch geprägten Regierungen in Dänemark, die in vielen Bereichen mittlerweile alles andere als sozialdemokratisch agiert sondern vielmehr die restriktive Politik der Rechtspopulisten umsetzt.
In Norwegen wurde die rechte Fortschrittspartei sogar an der Regierung beteiligt und hat aufgrund der ministeriellen Zuständigkeiten großen Einfluss auf die Migrationspolitik ausgeübt.
Die Zustimmung in der Bevölkerung beider Länder basiert darauf, dass die Rechtspopulisten mit Erfolg den Erhalt des Wohlfahrtsstaats mit einer Begrenzung der Zuwanderung gleichgesetzt haben.
zum Beitrag15.01.2025 , 12:50 Uhr
Wenn sie das genannte Abflugdatum in Verbindung zur Abflugzeit setzen, dürfte ihnen einleuchten, dass es sich bei den Angaben um den Wahltag und die Öffnungszeiten der Wahllokale handelt.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:43 Uhr
Nun die Gebühren werden nur für den personellen Mehraufwand bei Hochrisikospielen erhoben, nicht für die gesamten Heimspiele in einer Spielzeit.
Und auch wenn die Polizei für das sensible Thema Sicherheit zuständig ist, finde ich die Entscheidung nicht ungewöhnlich das sie in bestimmten Fällen auch Gebühren erhebt. Ist bei der Feuerwehr z. B. bei Fehlfahrten gängige Praxis.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:18 Uhr
Antifaschismus ist eine Haltung und Faschismus zu bekämpfen lohnt sich immer, aber nicht in der Form das man anderen Menschen die Köpfe einschlägt, sondern das man u.a. Kommentare schreibt, so wie diesen hier.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:00 Uhr
Genau andersherum. Die Garantie der Rücküberstellung in den Vollstreckungsstaat (Deutschland) zwecks Haftvollstreckung ist die rechtliche Voraussetzung für eine Überstellung, sofern entsprechende Rechtsmittel eingelegt wurden.
Das hat nichts mit Privatpersonen und schon gar nichts mit NGOs zu tun.
Zum besseren Verständnis, ein Auszug aus dem Beschluss des BVerfG v. 28.06.24/2 BvQ 49/24 in dieser Strafsache.
"Die Auslieferung eines Deutschen zum Zweck der Strafverfolgung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union sei nach § 80 IRG zulässig, wenn die vom Verfolgten gewünschte Rücküberstellung zur Vollstreckung gesichert sei (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IRG.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe angekündigt, die Auslieferung nur unter Rücküberstellungsvorbehalt zu bewilligen. "
zum Beitrag14.01.2025 , 21:44 Uhr
"Die UN Charta ist nicht bei der Ueberstellung anwendbar"
Das stimmt natürlich. Kleiner Tippfehler meinerseits, auf den mich erst der Forist Francesco aufmerksam gemacht hat. Bitte ich zu entschuldigen.
Es muss heissen: EU Charta präzise "Charta der Grundrechte der EU"
zum Beitrag14.01.2025 , 21:36 Uhr
Da helfe ich doch gerne weiter, zumal ich auch einen Flüchtigkeitsfehler im Kommentar eingebaut habe. Statt UN natürlich EU. Bitte ich zu entschuldigen.
Besser bei Interesse an meinem Kommentar weiter oben orientieren
Aber dennoch, anbei der Link zur "Charta der Grundrechte der EU" direkt auf Artikel 4 "Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung"
fra.europa.eu/de/e...fe-oder-behandlung
zum Beitrag14.01.2025 , 21:21 Uhr
Irgendwann müsste der Medienlandschaft und auch der Politik in Deutschland doch einmal ein Licht aufgehen, dass sie von der AfD für ihre Propagandazwecke instrumentalisiert werden.
Es verläuft stets nach dem selben Schema. Thema gesetzt, Tabu gebrochen, Aufschrei in der Berichterstattung und grosser Bahnhof für die AfD, so dass selbst noch ein eingefleischter Internetverweigerer in Hintertupfing die Botschaft erreicht.
Und wenn es dann doch eng wird, greift die bewährte AfD Tatik: Leugnen oder Kleinreden.
Studien in Skandinavien haben schon vor gut 20 Jahren analysiert (Dänemark 2006 veröffentlicht in Politiken, Norwegen 2008 u.a. Bladet Tromsø), dass ein Großteil der Ausländerdebatte nicht von den Bürgern des Landes, sondern von Medien und Politikern im Einklang initiiert und am Leben gehalten wird.
Meiner Einschätzung nach trifft dieses ebenfalls in den letzten Jahren auf Deutschland zu. Eine Neuausrichtung von Politik und Medien wäre angebracht, anstatt kostenlose PR für die Rechtsextremen. Für die ist nämlich auch eine negative Berichterstattung eine "gute" Berichterstattung, denn das Ziel ist einzig im Gespräch zu bleiben und dabei Themen zu setzen.
zum Beitrag14.01.2025 , 17:01 Uhr
"Für eine Ueberstellung innerhalb der EU muss nur ein EU Haftbefehl vorliegen! Und der lag vor!"
Das Land, das den EuHb vollstreckt, kann Garantien dafür verlangen, dass u.a. die Person die Haftstrafe im Vollstreckungsstaat verbüßen kann, falls sie dessen Staatsangehörigkeit besitzt oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ebenso können Garantien dafür verlangt werden, dass die Haftbedingungen den Massgaben der UN Charta gem. Artikel 4 entsprechen.
Bei Weigerung diese Garantien abzugeben, ist eine Überstellung unzulässig wenn entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.
Das wären nur zwei Beispiele, es gibt noch einige andere Kriterien, die dazu führen können von einer Überstellung abzusehen.
zum Beitrag14.01.2025 , 16:48 Uhr
"Die UN Charta ist nicht bei der Ueberstellung anwendbar"
Sämtliche Rechtssprechung in der EU muss konform mit der UN Charta gehen. Was denken sie denn aus welchen Gründen diese ins Leben gerufen wurde?
Die einstweiligen Anordnung des BVerfG beruhte im wesentlichen auf der UN Charta (Artikel 4).
Näheres hierzu können sie meinem obigen Kommentar entnehmen.
zum Beitrag14.01.2025 , 14:12 Uhr
Nach Durchsicht der Anordnung des BVerfG per Beschluss v. 28.06.24, ist meiner Ansicht nach keine Grundlage für eine Amtshaftung des Kammergerichts Berlin ersichtlich.
Anders als in meinem vorherigen Kommentar angenommen, wurde von ungarischer Seite auch eine Garantieerklärung abgegeben.
Das BVerfG legt dar, das die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde offen sind und der Erlass der einstweiligen Anordnung aufgrund der gebotenen Folgeabwägung erfolgte.
Zu dieser gehört die Risikoanalyse hinsichtlich jeglicher Gefährdungslage für die Unterbringung einer non binären Person in ungarischen Haftanstalten. Diese ist nach Auffassung des Gerichts, allein aufgrund der Garantieerklärung der Landeskommandantur des ungarischen Justizvollzugs, unzureichend.
Zudem vertritt das Gericht den Standpunkt, dass es weiterer verfassungsgerichtlicher Prüfung bedürfe, ob das Kammergericht Berlin die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh (UN Charta, Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) und die damit verbundenen Aufklärungspflichten in Bezug auf die den Antragsteller in Ungarn erwartenden Haftbedingungen in ausreichendem Maße berücksichtigt hat.
zum Beitrag14.01.2025 , 13:36 Uhr
Im Artikel 16 GG I wird unterschieden zwischen Entziehung der Staatsbürgerschaft (1) und Verlust der Staatsbürgerschaft (2)
Verlust bedeutet nichts anderes, als das kein konkreter Eingriff in den Schutzbereich erfolgt.
Klassisches Beispiel, eine Vaterschaftsklage: Mutter ausländische Staatsbürgerin, Vater deutscher Staatsbürger, Kind in Deutschland geboren, Vater weist Vaterschaft zurück, gewinnt Klage, deutsche Staatsbürgerschaft wird Kind automatisch aberkannt.
Bei Straftaten wäre es nicht so gelagert, da es sich um einen Entzug der Staatsbürgerschaft handelt. Es bräuchte hierfür also eine Änderung des Grundgesetzes.
zum Beitrag13.01.2025 , 23:09 Uhr
"Auch die Diskussion über das Strafmaß etc ist hinfällig"
Keineswegs. Bitte einmal einen Blick in die UN Charta werfen. Artikel 49 "Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen"
In Absatz 3 heißt es dann "Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
Und ihr Hinweis auf die nicht notwendige beiderseitige Strafbarkeit im Rahmen eines EuHb gilt gerade einmal für 32 Straftatbestände und auch nur dann, wenn die Freiheitsstrafe max 3 Jahre beträgt.
zum Beitrag13.01.2025 , 22:58 Uhr
"Der Hinweis, dass das örtliche Gericht eventuell nach anderen Maßstäben (= Gesetzen) arbeitet als in Deutschland, ist ein bisschen lächerlich"
Keineswegs. Bei einer Überstellung aufgrund eines EuHb muss gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen der beiderseitigen Strafbarkeit erfüllt sind. Ausnahmen gelten nur wenn das Strafmaß unter drei Jahren Freiheitsstrafe liegt.
Dazu greift die UN Charta gemäß Artikel 49 "Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen"
In Absatz 3 heißt es dazu
"Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
zum Beitrag13.01.2025 , 22:36 Uhr
"Aber wenn man Richter immer gleich bestrafen würde.."
Da würde ich aber gerne zu anmerken, dass es sich in diesem Fall um eine Überstellung handelt und daher das anspruchsausschließende Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 BGB nicht greift.
Ein für den Amtshaftungsanspruch notwendiger Schuldvorwurf der Amtspflichtverletzung durch richterliche Anordnung ist u.a schon angelegt in dem Verzicht auf die Garantie, welche sich aus der Vollstreckung eines EuHb ergibt und zwar in der Form, dass die Haftstrafe im Vollstreckungsstaat verbüsst wird. Es wurde von Seiten des Gerichts nicht als Bedingung für eine Überstellung angeführt. Im Rahmen der richterlichen Vertretbarkeit kann dieses schon als grober Verstoß mit Vorsatz oder als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.
Die Defizite hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn aufzuführen wäre ein eigenes Kapitel für sich. Von den Haftbedingungen bis zum Strafmaß.
Daher sei nur ein Verweis erwähnt und zwar auf die UN Charta Artikel 49 Abs 3 "Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
Siehe hierzu auch BGH Urteil v. 03.07.2003 - III ZR 326/02
OLG München, Beschl. v. 25.11.2011, Az. 1 W 2105/11
zum Beitrag13.01.2025 , 12:41 Uhr
Sorry, falsche Aussage. Die AfD ist kein Opfer. Nur Täter in Hinsicht geistiger Brandstiftung und vieles mehr.
Die Aufzählung würde aber vermutlich gegen die Netiquette verstoßen.
zum Beitrag