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07.03.2025 , 00:51 Uhr
"Nein der Jurist Merz weiß genau Bescheid, die Regierung muss den Ausnahmezustand ausrufen und schon ist das möglich"
Weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Grundrechtecharta ist es möglich, das Flüchtlingsrecht auf ein Verfahren oder die non-refoulement Gebote auszusetzen, auch nicht vorübergehend.
Zudem gilt die Notstandsklausel nach Art. 15 EMRK gem. Abs. 2 nicht für Art. 3 EMRK (menschenwürdige Behandlung).
Das Frankreich Flüchtlinge ohne Papiere abweist hat eine rechtliche Grundlage und beruht auf einer 1997 geschlossenen Vereinbarung mit Italien, wonach beide Staaten Drittstaatler zurücknehmen, die von ihrem Gebiet aus ins jeweils andere Land gereist sind, ohne die dafür nötigen Papiere zu haben.
Dänemark hat einen rechtlichen Sonderstatus und nimmt auch keine Quotenflüchtlinge auf.
Und zu Ungarn gibt es nicht viel anzumerken, außer das es vom Europarat eine Strafzahlung nach der anderen erhält wegen seiner illegalen Asylpolitik z.B. Pushbacks
Das alles dürfte dem "Juristen" Merz wohlbekannt sein.
zum Beitrag07.03.2025 , 00:14 Uhr
"Wäre es nicht Zeit nach der katastrophalen Zerstörungswut Putins in der Ukraine auch diese Finanzen Selenskiy zur freien Verfügung zu stellen?"
Wäre ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Stichwort Staatenimunität. Auch die häufig genannte Alternative der Ukraine die Zinserträge aus dem eingefrorenen Vermögen zu überlassen wäre illegal.
zum Beitrag06.03.2025 , 18:11 Uhr
"Eine solche Fehlanalyse führt zu fatalen Fehlern“
Dann könnte der russische Senator Macron einmal erklären, warum Russland neben der Enklave Kaliningrad gerade dabei ist einen zweiten Gefechtsstandort in der östlichen Ostsee zu installieren.
Der Ladogasee ist gut 40km von Finnland entfernt und verfügt zudem über Binnengewässer mit direkten Zugang zum arktischen Meer.
Die Stationierung von 3 Korvetten der Buyan Klasse aus der russischen Balticflotte soll bis Ende 2025 um weitere Einheiten der Karakut Klasse erweitert werden. Sechs weitere Korvetten befinden sich bereits im Bau und sollen den Baltic Verband ergänzen.
Die Marschflugkörper der Korvetten haben eine Reichweite von bis zu 2500km. Das entspricht dem der großen US Zerstörer.
Nach einem Bericht des russischen Soldatenmagazins Krasnaja Swesda ist diese Operation gezielt darauf ausgerichtet Ziele im/aus dem Ostseeraum innerhalb der Reichweite von 2500km zu treffen.
Quelle Helsingin Sanomat, Februar 2025
zum Beitrag06.03.2025 , 00:11 Uhr
Ein verantwortungsvoller Politiker zeichnet sich dadurch aus, dass er auf neue Konstellationen auch angemessen reagiert und nicht dadurch das er strikt an seinem Programm festhält, obwohl die weltpolitischen Ereignisse dieses längst obsolet gemacht haben.
Deutschland legt wie so oft den Fokus auf die falschen Themen. Ein Paradigmenwechsel wäre hier überfällig.
Die richtige Diskussion wäre, wie schnell kann die Bundeswehr ausgerüstet werden um voll einsatzfähig zu sein und wie schnell kann ein europäischer Sicherheitsschirm errichtet werden.
Da ich überwiegend skandinavische Medien verfolge, muss ich konstatieren das diese die Auswirkungen der jüngsten Ereignisse nüchterner und vorausschauender beurteilen.
Ein Auszug aus den letzten Berichten
"Russland rüstet auf... wir haben nicht mehr viel Zeit" Eirik Kristoffersen, Norwegischer Oberbefehlshaber der Streitkräfte/Aftenposten
"Der Krieg mit Russland ist damit näher gerückt" General Janne Jaakkola, Oberbefehlshaber der finnischen Streitkräfte/Helsingin Sanomat
Nur der Stern hat in deutscher Sprache einen vergleichbaren Artikel der sich mit Putins Aufrüstung und Neuausrichtung unter Trump beschäftigt.
zum Beitrag05.03.2025 , 12:21 Uhr
".. wo einige seiner innenpolitischen adhoc-Maßnahmen von Gerichten gestoppt wurden"
Die seine Administration bisher aber ignoriert bzw sich darüber hinweggesetzt hat. Das sollte in diesem Zusammenhang schon erwähnt werden.
zum Beitrag05.03.2025 , 12:16 Uhr
Lieber Forist, bitte nicht vergessen, wer hier der Aggressor und wer für das Leid verantwortlich ist.
Es könnte von heute auf morgen enden. Dafür braucht Russland sich lediglich vom Territorium der Ukraine zurückzuziehen.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:42 Uhr
Die Existenz der Ukraine steht eh auf dem Spiel. Oder glauben sie das Putin sich an irgendeine Vereinbarung halten wird? Macht die Ukraine jetzt territoriale Zugeständnisse wird Putin sich nach einer kurzen Verschnaufpause den Rest des Landes einverleiben.
Daher ist Aufgeben keine Option, erst recht nicht in der gegenwärtigen Konstellation. Es hängt davon ab, ob die Partner relativ kurzfristig den Ausfall der Amerikaner kompensieren können.
Und ich finde, dazu haben besonders die Europäer eine moralische Verpflichtung. Nehmen wir die nicht wahr, sind wir auch nicht viel besser als Trump und seine Zirkusclowns.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:25 Uhr
Nein, Norwegen wird sich aus vielerlei Gründen nicht bewegen und das letzte was sie gebrauchen können sind die Selten Erden oder Rohstoffe aus der Ukraine. Davon hat Norwegen mehr als es die nächsten 50 Jahre fördern kann.
Was Norwegen will, ist das Verhältnis zu Russland nicht weiter zu belasten. Es wird daher versucht jede potentielle Anspannung zu vermeiden. Das hat Tradition, war schon zu Zeiten der Sowjets nicht anders und hat einen historischen Hintergrund aus der Zeit der deutschen Besatzung.
Auch wenn Norweger derzeit gerne über Russland schimpfen sprechen sich landesweit 84% für gute Beziehungen zu Russland aus.
In meiner Heimat im Norden bewegt es sich sogar eher in Richtung 100%. Liegt an der geografischen Nähe zu Russland und am hohen Anteil der russischstämmigen Bevölkerung.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:11 Uhr
In Norwegen gibt es keine breite Debatte darüber, abgesehen von einigen Ökonomen, sehr wohl aber in Dänemark und Schweden die meinen das die norwegische Unterstützung für die Ukraine zu gering sei und das angesichts der Tatsache das Norwegen ein Hauptprofiteur des russischen Rohstoffembargos ist.
Zu dem veröffentlichten Bericht in der Aftenposten, verfasst von zwei Journalisten aus Dänemark und Schweden, hat Finanzminister Stoltenberg nochmals darauf hingewiesen, dass jährlich nur 4% dem Staatsfond entnommen werden dürfen und diese sind für den laufenden Haushalt bereits verplant.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Haltung meiner Landsleute auch nicht so recht. Norwegen hat durch die Preiserhöhung seit 2022 weit über 100 Mrd Dollar an Mehreinnahmen erzielt. Wäre eine faire Geste diese für die Unterstützung der Ukraine zu verwenden, zumal der Staat auf diese Mittel nicht angewiesen ist.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:29 Uhr
"Klappt irgendetwas davon nicht, gerät nicht nur die Ukraine unter die Räder des imperialen Autoritarismus."
Europa ist bereits unter die Räder gekommen, es steht nämlich im Moment ziemlich nackt da.
Würde Putin jetzt seine Karten ausreizen und einen Testlauf starten wie weit er derzeit gehen könnte und würde er sich dafür das Baltikum als Handlungsort aussuchen und somit einen Bündnisfall auslösen, ist es nicht schwer zu erraten, welche Großmacht den Beistand verweigern würde.
Das Blatt hat sich gewendet, die USA sind kein Partner mehr und auch nicht mehr der militärische Leader für Europa und die Nato.
Europa hat es einfach verschlafen... im Sinne des klassischen Gorbatschow Ausspruchs.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:13 Uhr
"... wenn die Ukraine ein substantielles, also nicht-militärisches Recht auf Kriegsdienstverweigerung eingeführt hat. Denn das, was in Deutschland zum Kernbestand unseres Freiheitsverständnisses gehört, gibt es dort nicht"
Bitte einmal § 3 Abs. 5 WPflG betrachten. Das Kriegsrecht hierzulande unterscheidet sich nicht sonderlich von dem Vorgehen in der Ukraine. Die haben dort sogar eine Altersgrenze. In Deutschland liegt diese übrigens beim 60 Lebensjahr.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:01 Uhr
Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Nachgeben hieße womöglich, das die Ukraine langfristig nicht mehr als Staat existieren könnte.
Für einen faulen Deal sind die ukrainischen Soldaten auf dem Schlachtfeld nicht gestorben, hat die Zivilbevölkerung nicht seit drei Jahren unzählige Opfer erbracht und schlimmes durchstehen müssen.
Die entstandenen Lücken müssen so gut es geht gefüllt werden und die Europäer sind in der Pflicht das Defizit mit allen Mitteln auszugleichen.
Trump steht Putin in punkto Unredlichkeit in nichts nach, auf das Wort beider ist kein Verlass und daher sind auch Verträge mit diesen Personen das Papier nicht wert.
Europa sollte langsam akzeptieren, dass es sich zwischen zwei Fronten behaupten muss und dementsprechend handeln. Aufgeben oder klein beigeben ist keine Option, weder für die EU noch für die Ukraine.
zum Beitrag04.03.2025 , 13:31 Uhr
Die Diskussionen um das Sondervermögen sind ein Paradebeispiel dafür warum es in Deutschland nur im Schneckentempo vorangeht.
Einig ist man sich lediglich in der Bestandsaufnahme, Infrastruktur marode, Militär nur eingeschränkt handlungsfähig.
Nach jahrelanger Blockadepolitik gibt es jetzt einen konkreten Vorschlag zur Finanzierung mit einem geschätzten Volumen von 900 Mrd.
Und was passiert landauf, landab? Er wird zerredet. Ja, vielleicht wäre es besser die Schuldenbremse abzuschaffen, Vermögens- oder Reichensteuer einzuführen usw.
Hat alles durchaus seine Berechtigung, nur die Welt wartet nicht auf Deutschland. Während hier noch debattiert wird, werden andernorts Tatsachen geschaffen.
Deutschland wäre gut beraten die Realitäten nicht nur anzuerkennen sondern auch Taten folgen zu lassen.
Dazu gehört besonders das hiesige Militär über das Niveau von Andorra zu hieven und das nicht erst im nächsten Jahrzehnt.
Es ist einfach an der Zeit aufzuwachen, ansonsten könnte es in nicht allzu ferner Zukunft ein böses Erwachen geben.
Daher Schulden aufnehmen, investieren, modernisieren und die anderen durchaus berechtigten Punkte wie Vermögenssteuern später angehen.
zum Beitrag04.03.2025 , 00:08 Uhr
Danke für den Hinweis. Dann übernehmen wir die 93%.
zum Beitrag03.03.2025 , 23:51 Uhr
"Gewählte Politiker sollen als Volksvertreter fungieren"
Nur vertritt die AfD lediglich völkische Interessen und vertritt somit keineswegs das Volk und schon gar nicht deren Interessen.
Es ist in dieser Hinsicht legitim und notwendig das Parteien vor einer Partei warnen und auch nicht mit ihr kooperieren wollen.
Für eine Partei die durch demokratische Wahlen zwar legitimiert wurde, demokratische Werte aber ablehnt gelten andere Spielregeln.
Und wenn alle Stricke reissen, gibt es neben dem Parteiverbot als Ultima Ratio noch das an Weimar angelehnte Mittel der Reichsexekution, heutzutage als Bundeszwang bekannt.
Dürfte bei einer AfD Landesregierung nur eine Frage der Zeit sein, bis es zur Anwendung gelangt.
zum Beitrag03.03.2025 , 17:11 Uhr
"ich habe bei vielen Ostdeutschen afd Sympathisanten den Eindruck, sie glaubten Demokratie sei, wenn der Staat das macht was sie (allein) wollen"
Genau so ist es und das gilt nicht nur für den Osten.
Was kann die Politik für mich tun und alleine der Mehrheitswille der Wähler ist der Maßstab an dem sich die Politik zu orientieren hat. So lautet das weitläufige Motto.
Erinnert ein bisschen an die Zustände in den USA, wo Wahlen auch schon einmal an der Zapfsäule entschieden werden.
zum Beitrag03.03.2025 , 15:28 Uhr
Ich kann ihnen aus eigener Anschauung versichern, dass die Storskog Grensestasjon bei Kirkenes so rein gar nichts mit der EU zu tun hat.
Und zwar unabhängig von welcher Seite jemand kommt.
zum Beitrag03.03.2025 , 15:14 Uhr
Es ist nichts falsch daran, wenn 84% der Nordnorweger der Ansicht sind, dass es wichtig ist gute Beziehungen zu Russland zu haben. Hier wird noch unterschieden zwischen Bevölkerung und System. War schon zu Zeiten der Sowjets nicht anders.
Das hat natürlich auch seinen historischen Hintergrund, denn ähnlich wie meinem Großvater erging es vielen Menschen in der Region, ohne die Rote Armee hätten viele Menschen den "Vernichtungsfeldzug" der Nazis wohl nicht überlebt.
Der Ukrainekrieg spaltet die russische Community in Nordnorwegen auch deshalb, weil im Bewusstsein vieler Menschen die Trennung zwischen Russland und der Ukraine nicht stattgefunden hat. Da steckt halt mehr Nostalgie als Wissen dahinter.
Ich persönlich bin aber zumindest in meiner Heimatstadt Tromsø noch nie auf jemanden aus der russischen Community gestoßen, der Putins Sichtweise teilt.
zum Beitrag03.03.2025 , 14:33 Uhr
"Selbst im Ernstfall können derzeit die Produktionskapazitäten nicht einfach und vor allem nicht schnell hochgefahren werden."
Rheinmetall deckt zukünftig mit seinem neuen Werk in Niedersachsen den kompletten Bedarf an Munition alleine für die Bundeswehr ab.
Rheinmetall Chef Armin Papperger hat bereits 2023 erklärt, dass die Produktion in den Werken kurzfristig hochgefahren werden kann, es mangelte aber an der Auftragslage!
Roberto Cingolani Chef des italienischen Rüstungskonzerns Leonardo bemängelte ebenfalls die ineffiziente Vergabe bei den europäischen Verteidigungsfinanzen und mangelnde Planbarkeit.
Die europäische Rüstungsindustrie ist nicht so schlecht aufgestellt, die Politik hinsichtlich der Auftragsvergabe dürfte das Hauptproblem sein.
zum Beitrag02.03.2025 , 23:06 Uhr
"Die Zerstörung der EU ist das gemeinsame Ziel von Putin und Trump"
Da stellt sich dann ja eigentlich die Frage nach dem "Wohin" nicht mehr.
Flagge zeigen, nach vorne schauen, dagegenhalten. Den Europäern wird schon bewusst sein, dass sie in einem Boot sitzen.
Leider verbreiten auch die deutschen Medien nicht gerade Aufbruchstimmung, die Tonalität der Berichterstattung hat eher etwas von Götterdämmerung.
Das es auch anders geht zeigt eine Meldung aus meiner geliebten Heimatstadt. In Tromsø sitzen die Fregatten und U Boote der US Army gerade auf Eis. Der norwegische Ölkonzern Haltbakk Bunkers verweigert amerikanischen Kriegsschiffen in ganz Norwegen das Auftanken, aus Protest wegen des Umgangs mit Selenskyj. So wurde seinerzeit auch mit den Russen verfahren, während hierzulande im pragmatischen Sinne noch das Gas durch die Pipelines strömte.
Das bezeichnet man als dagegenhalten und Haltung zeigen und die EU wäre gut beraten ähnlich gelagerte Zeichen zu setzen. Gleiches würde ich mir auch von der deutschen Politik und Wirtschaft wünschen. Etwas mehr Rückgrat und weniger gejammer.
zum Beitrag02.03.2025 , 18:29 Uhr
"ein Abkommen unterzeichnen, von dem die Ukraine nichts gehabt hätte.."
Dabei wird übersehen, dass die Ukraine bisher über 100 Mrd von den USA erhalten haben. Sollte schon anerkannt werden.
Die Empörung über den Stil von Trump und Konsorten wirkt so, als seien die Protagonisten erst gestern auf der Weltbühne aufgetaucht.
Es braucht nicht erst an Vance anmaßenden Auftritt in München erinnert zu werden um zu erkennen, das herabsetzendes Verhalten und Provokation zum Politikstil dieser Truppe dazugehört.
Selenskyj wird jetzt aller Orts Haltung attestiert, aber dafür kann er sich nichts kaufen. Er steht mit leeren Händen dar und die EU wird sie ihm nicht füllen.
Europa kann das nicht kurzfristig ausgleichen, erst recht nicht als Waffenlieferant. Das Volumen wäre kurzfristig schon produktionstechnisch nicht machbar.
Ohne die USA wird die Ukraine es noch schwerer haben langfristig gegen Putin zu bestehen. Trump weiß das und Selenskyj ebenfalls.
Es wäre der bessere Weg gewesen, die Schwäche Trumps zum Vorteil der Ukraine zu nutzen. Denn im Grunde ist Trump ein relativ einfach gestrickter Verhandlungspartner. Verhaltenscoachings zum Umgang mit derartigen Personen gibt es genügend.
zum Beitrag01.03.2025 , 23:55 Uhr
Guter Essay von Harald Welzer.
Lediglich die aufgezeigten Auswege aus dem Dilemma sind mir zu standardisiert.
Ist es nicht mittlerweile ein übliches Vorgehen in der Politik, Nebenschauplätze zu eröffnen um von den eigentlichen Aufgaben abzulenken und zwar in dem Bewusstsein, dass sie nicht nur schwer zu bewältigen sind sondern der Bevölkerung u.U. auch einiges abverlangen.
In den vom Autor genannten Bereichen wie Wohnungsbau oder Infrastruktur wird sich nicht spürbar etwas bewegen. Migration und innere Sicherheit werden den Takt vorgegeben, eingerahmt von der Wirtschaft. Die Umwelt wird zugunsten der Aufrüstung aussenvor bleiben.
Und das aus Friedrich dem Wüterich aufgrund der großen außenpolitischen Herausforderungen Friedrich der Große wird wage ich zu bezweifeln.
Ich vermute eher, dass der Wüterich in Merz die Oberhand behält und er mit seinem autoritären Politikstil die Spaltung im Lande vorantreibt.
Selbiges Ressentiment gilt für die EU. Abseits von Richtlinien entwerfen und den Krümmungswinkel von Bananen zu normen, ist es es ein reiner Debattierclub, der sich bei den großen Themen im klein klein aufreibt und zu viele Störenfriede mit an Bord hat.
zum Beitrag01.03.2025 , 14:44 Uhr
Seit der Monroe Doktrin wird aus US Sicht amerikanischen Interessen alles untergeordnet. In diesem Sinne waren wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen zwischen den USA und Europa immer nur Kooperationen.
Wurde nur hierzulande immer als Partnerschaft umgedeutet. Das einzige was sich jetzt geändert hat ist, dass die demokratischen Werte auch nicht mehr ansatzweise geteilt werden.
Trumps Machiavellismus bietet dafür auch keinen Ansatz. Wenn Europa sich jetzt verwundert die Augen reibt, bedeutet es lediglich das es aus dem Dauerschlaf erwacht ist.
Fehlt noch der nächste Schritt, sich von der Illusion einer Partnerschaft zu befreien oder wie es der saudische Kronprinz einmal formuliert hat "wer ist schon so naiv und vertraut Washington".
zum Beitrag01.03.2025 , 14:12 Uhr
Selenskyj hat danach im Fox Interview seine "unglückliche" Performance selbst eingeräumt. Wenn Moral und Haltung auf Business treffen liegen halt Welten dazwischen.
Trump hat den Eklat bewußt einkalkuliert und Selenskyj hat leider vergessen wie in den USA das Showbusiness funktioniert und wie man das Publikum für sich einnimmt und nur darum ging es.
Fotos von Kriegsgefangenen oder Detailfragen haben in derartigen Formaten keinen Platz.
Angefangen bei der Körperhaltung über das ins Wort fallen bis hin zur, aus US Sicht, absurden Äußerung über die Befindlichkeiten der USA, wäre es wünschenswert gewesen, Selenskyj hätte Berater gehabt, die ihn richtig instruiert hätten.
Das Trump und Co. ihre Gegenüber lediglich als Geldanlage sehen und nach dem Geldwert beurteilen ist keine Neuigkeit. Und wenn man nicht "die Karten in der Hand hat" gilt es mitzuspielen oder der Inszenierung fern zu bleiben.
Jetzt hat Selenskyj zwar Haltung bewahrt, aber weder einen Deal eingefädelt noch an Ansehen beim Publikum gewonnen. Trump hat jetzt den ultimativen Grund, die Unterstützung unverzüglich einzustellen.
Bleibt dann nur noch für die Ukraine als Hoffnungsträger der Debattierclub namens EU.
zum Beitrag01.03.2025 , 13:00 Uhr
"Für politisch aktive nicht staatliche Organisationen in unserer Demokratie bitte grundsätzlich keine Steuergelder."
Was sie als "Grundsatzfrage" darlegen ist leider von ihnen nicht gut durchdacht.
Jeder Umweltschutzverein begiebt sich zwangsläufig auf politisches Terrain, gilt ebenso für Vereine die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Das ließe sich jetzt noch beliebig fortführen.
zum Beitrag27.02.2025 , 21:47 Uhr
Danke für den Hinweis. Unterzeichnet und gerne weiterverarbeitet.
zum Beitrag27.02.2025 , 20:42 Uhr
Im öffentlichen Bewusstsein herrscht hier "verkehrte Welt" wenn es um Migration und Skandinavien geht.
Dänemark gilt als Vorbild, Schweden als abschreckendes Beispiel. Andersherum wäre es zutreffender.
Schweden begreift sich seit dem zweiten Weltkrieg als Einwanderungsland. Hunderttausende sind damals von Norwegen, Finnland und Dänemark nach Schweden eingewandert. Mein Großvater war einer von denen, die nach der deutschen Besatzung Norwegen verlassen mussten und nach Schweden emigrierten.
Schweden sind in Skandinavien für ihre Gastfreundschaft bekannt und Zuwanderer wurden willkommen geheißen, ob aus dem orientalischen oder eurasischen Raum spielte dabei keine besondere Rolle. Eine Besonderheit der schwedischen Lebensart ist es die Bevölkerung nicht fremdzubestimmen und weitläufige persönliche Freiheiten zu gewähren. Das hat im Bereich der Migration nicht funktioniert. Da waren die Schweden zu gutgläubig indem sie es haben laufen lassen. Seit 2017 ist dann die Stimmung gekippt.
Dänemark ist das komplette Gegenteil. Die Dänen schotten sich ab, ihre Vorstellung von Integration beruht auf Anpassung ohne gleiche Rechte, denn Dänen gelten mehr als andere, auch von rechtswegen.
zum Beitrag27.02.2025 , 20:18 Uhr
Das beliebte Spiel, die Tatsachen einfach auf den Kopf stellen bis es passt.
Die Bauernproteste waren nicht rein inhaltlich sondern parteipolitisch ausgerichtet, besonders gegen die Grünen. Die illegalen Aktionen im Zuge der Proteste seien hier gar nicht erwähnt.
Die von ihnen erwähnte Zusammenarbeit mit der AfD wurde auch nicht als solche "gewertet" sondern hat stattgefunden.
Die Proteste richteten sich zudem gegen eine Zusammenarbeit der demokratischen Parteien mit den Rechtsextremen. Da diese Zusammenarbeit nunmal seitens der CDU stattgefunden hat, richteten sie sich konsequenterweise auch gegen die CDU direkt.
Das ist nicht nur legitim und legal sondern auch notwendig gewesen. Ein Neutralitätsgebot gibt es laut Grundgesetz nur für den Staat, nicht für seine Bürger und deren Institutionen.
zum Beitrag27.02.2025 , 13:53 Uhr
Meine Anmerkung war auf den steuerrechtlichen Aspekt ausgelegt.
zum Beitrag26.02.2025 , 21:41 Uhr
Nur ungern würde ich ihren Kommentar als naiv titulieren, sie sollten aber schon besser die Scheuklappen ablegen und einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Es war eben nicht einfach eine kleine Anfrage wie hunderte zuvor, sondern es wurde ein Signal gesendet, welches von den Empfängern auch richtig interpretiert wurde.
Das ist die Form der Politik welche hierzulande bei Trump oder Orban zurecht kritisiert wird. Autoritär eine Drohkulisse von staatlicher Seite aufzubauen um umliebsame Zeitgenossen einzuschüchtern oder mundtot zu machen. Verläuft in diesem Fall nach dem selben Prinzip wie bei den oben genannten Herren.
Frage an Sie: Warum kommt diese Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt? In wenigen Wochen sitzt die CDU an der Quelle und könnte sich selber einen Einblick verschaffen.
zum Beitrag26.02.2025 , 21:24 Uhr
Merz Kurs ist klar ersichtlich autoritär ausgelegt. Die Signale die gesendet wurden kamen nicht aus der Situation heraus, wie es bei der Migrationsdebatte von der CDU verkauft wurde, sondern sind wohl kalkuliert.
Die "kleine" Anfrage ein Possenspiel im besten AfD Stil. Die Botschaft wurde gesendet und wie es die Resonanz zeigt, auch richtig von den Empfängern interpretiert.
Das es diese Anfrage nicht zwingend gebraucht hätte, liegt schon in der Tatsache begründet, dass die neue Regierung in einigen Wochen selbst Einsicht in die Abläufe hätte nehmen können. Das sei nur einmal angemerkt.
Die Zeichen stehen auf Umbruch bzw Umbau der demokratischen Ordnung in der "grüne und linke Spinner" nicht mehr ein prägender Teil des demokratischen Prozesses sein sollen.
Den Amtseid kann Merz nach diesen Aussagen schon einmal nicht erfüllen, weder will er der Bundeskanzler aller Deutschen sein, noch dürfte seine Gesinnung konform gehen mit der Zeile "Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde" wie sie der Eid verlangt.
Und sofern es sich bei Friedrich Merz um einen gläubigen Katholiken handelt, wäre er gut beraten, den letzten Satz des Eides lieber ganz auszulassen.
zum Beitrag26.02.2025 , 19:40 Uhr
Kleiner Denkfehler. Ein Sportverein gemäß ihrer Darstellung würde nicht nur keine staatliche Förderung erhalten, es würde auch die Gemeinnützigkeit aberkannt. Er wäre dann ein privat-rechtlicher Verein und keine Körperschaft mehr.
zum Beitrag26.02.2025 , 19:32 Uhr
Im Bereich des Umweltschutzes wurde gerichtlich festgestellt, dass die unmittelbare Einwirkung auf politische Parteien und staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Umweltschutzes in den Hintergrund zu treten hat, da andernfalls fast jeder Umweltschutzverein als politischer Verein zu betrachten wäre.
Siehe hierzu auch Bundesfinanzhof Urteil vom 20. 03.17 - X R 13/15
zum Beitrag26.02.2025 , 19:11 Uhr
"Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch neutral verhalten müssen"
Da fängt das Missverständnis schon an. Politische Äußerungen müssen von dem durch die Abgabenordnung verliehenen und durch die Satzung konkretisierten, gesetzlichen Mandat gedeckt sein.
Gemeinnützige Körperschaften aber auch Selbstverwaltungskörperschaften oder Berufsverbände verfügen über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.
Denn die Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung ist grundsätzlich den politischen Parteien vorbehalten. So ist es auch im Parteiengesetz festgehalten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG).
Die Diskrepanz besteht in der Auffassung von politischer Äußerung und der Art des hinwirkens auf die öffentliche Meinungsbildung.
Es macht einen Unterschied einzelne politische Äußerungen öffentlich zu kritisieren oder eine Partei an sich.
Und da es seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 Konsens ist das Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung gemeinnützig sein können, kann das Manöver der CDU lediglich als Nebelkerze bezeichnet werden, um kritische Stimmen aus dieser Richtung mundtot zu machen.
zum Beitrag26.02.2025 , 17:00 Uhr
"In ihrem Kommentar unterstellen Sie ohne jeden Beleg der CDU autoritäre Ansätze und gar ein Problem mit rechtsstaatlichen Grundsätzen"
Den Beweis hat Herr Merz mit seinen Forderungen nach unbefristeter Abschiebehaft, Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen etc. selbst erbracht. Alles rechtswidrige Forderungen gemäß Europarecht aber auch teilweise nach deutschem Recht.
Das würde ich schon als Problem mit der Rechtsstaatlichkeit bezeichnen.
Autoritäres Handeln zwecks Einschüchterung gemeinnütziger Körperschaften ist schon ersichtlich, wenn man das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhof von 1984 zu Rate zieht. Der weitläufigen Auffassung seiner Zeit, dass Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung nicht gemeinnützig seien, erteilte es nämlich eine klare Abfuhr. Die Auffassung des Gerichts wurde in mehreren Verfahren bestätigt oder geteilt, wie vom Bundesverwaltungsgericht.
Da Herrn Merz als Jurist die gängige Rechtsauslegung bekannt ist, er sie mit dem Antrag aber in Frage stellt, kann dieser Politikstil durchaus als Autoritär bezeichnet werden.
BFH Urteil v. 29. 08.1984 - I R 203/81, BStBl. II 1984, 844
zum Beitrag26.02.2025 , 16:41 Uhr
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 ist allgemein bekannt, dass Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung der objektiven Meinungsbildung dienen und somit auch gemeinnützig sind. Es hängt lediglich davon ab, ob politische Äußerungen im Einklang mit der Satzung gemäß Vereinsrecht stehen und die Körperschaft sich in ihrer Gesamtheit politisch neutral verhält.
2019 und 20 wurden diese Grundsätze vom Bundesfinanzhof noch einmal bestätigt, indem es feststellte das allgemeinpolitische Äußerungen nicht von den gemeinnützigen Zwecken der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) erfasst sind.
Auch stellt die Übermittlung von eigenen Auffassungen gegenüber Öffentlichkeit und Politik im Rahmen von kritischen öffentlichen Diskussionen und Veranstaltungen keine politische Einflussnahme dar. Zu diesen Veranstaltungen gehören auch Demonstrationen.
Nach Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverwaltungsgerichts verfügen gemeinnützige Körperschaften somit über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.
zum Beitrag25.02.2025 , 20:54 Uhr
Dünnes Eis auf das sich die Union begiebt. Derartige Argumentationslinien sind aus Ländern wie Ungarn oder Polen wohlbekannt. Die scheinheiligen Unterstellungen der Union hinsichtlich der Gemeinnützigkeit dienen als Alibi um die autoritären Ansätze zu verschleiern.
Da Merz und Konsorten es auch nicht so richtig mit rechtsstaatlichen Grundsätzen halten, reihen sie sich nahtlos ein zu den möchtegern Cäsaren vom Schlage Trump oder Orban.
Wird viel Arbeit geben für den Koalitionspartner SPD. Für die gemeinnützigen Körperschaften gilt es sich nicht erpressen zu lassen und für die engagierte Zivilgesellschaft heißt es wachsam sein im Sinne von Ovids "wehret den Anfängen".
Denn dieser CDU ist ebensowenig zu trauen wie der AfD.
zum Beitrag25.02.2025 , 16:45 Uhr
Nun es geht ja um Asyl und nicht um Einwanderung. Asylrecht ist temporär ausgelegt. Von jemanden der Schutz sucht kann erwartet werden, dass er sich gesetzeskonform verhält. Weitere Forderungen im Rahmen des Asyls zu stellen sind eigentlich nicht legitim. Denn die Menschen sind ja nicht hier um unseren Fachkräftemangel zu beheben.
Alle anderen Diskussionen fallen in den Bereich Zuwanderung, eine gänzlich andere Situation mit anderen Anforderungen.
Und Dänemark ist ein schlechtes Vorbild. Die Grenzen dicht machen auf Kosten der Nachbarstaaten insbesondere Deutschlands, Asylbewerbern Bargeld und Schmuck per Gesetz abnehmen zu können, unbegrenzte Abschiebehaft mit erbärmlichen Haftbedingungen usw.
Dazu Anti Ghetto Gesetz mit Zerschlagung der familiären Wohnstrukturen bei einer Ausländerquote von über 30% in den Quartieren.
Und das Ergebnis, ein enormer finanzieller Aufwand und der Ertrag nicht viel höher als hierzulande. Nur unwesentlich mehr Migranten in Jobs und auch die gesamte Kriminalitätsrate ist nur geringfügig niedriger als hierzulande. Dafür aber eine höhere Quote an Gefängnisinsassen (54%) mit Migrationshintergrund.
zum Beitrag25.02.2025 , 13:18 Uhr
Es scheint nicht in das Weltbild des Autors zu passen, dass Teilen der jungen Generation die Aufrüstungsrethorik der etablierten Parteien Unbehagen bereitet und sie diesen Weg nicht mitgehen wollen. Die Schlussfolgerungen die der Autor daraus zieht, hätte er besser für sich behalten, anstatt die Zielgruppe noch mit realitätsfernen Begriffen wie "infantil" oder "hipp" zu diskreditieren.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:47 Uhr
Das finnische ICEYE hat 38 militärische Satelliten im All und bietet mit SAR ein umfassendes System für Satellitenaufklärung.
Patriot ist ein Joint Venture. MBDA ist ein europäisches Unternehmen. Die Patriot werden zudem in Deutschland von MBDA Deutschland produziert.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:15 Uhr
Richtig geschildert in Bezug auf die politischen Wahrheiten. Meine Erläuterung bezog sich auf den immer wieder erwähnten Rechtsruck und damit einhergehenden Vertrauensverlust in die Demokratie. Und in dieser Hinsicht repräsentieren die AfD Anhänger 12% der Bevölkerung.
Sozialwissenschaftler verorten übrigens das Potential von Menschen mit rechtskonservativen bis rechtsextremen Gedankengut in den westeuropäischen Gesellschaften bei 30%.
Selbst diese Zahl würde eine Demokratie nicht destabilisieren, wenn die restlichen Prozent sich aktiv an der Demokratie beteiligen würden. Gefährlich wird es erst beim ignorieren und die Dinge gewähren lassen.
zum Beitrag24.02.2025 , 20:06 Uhr
Zwei Drittel der Ostdeutschen haben nicht AfD gewählt.
Profil schärfen ist ein Ansatz, der wichtigere ist aber der AfD die Grenzen aufzuzeigen.
Kooperationen in den ostdeutschen Landesparlamenten signalisieren lediglich das die Partei in der Mitte angekommen ist.
Was sollte sich der normale Bürger groß Gedanken machen, wenn an allen Ecken und Enden bereits ein "miteinander" im lokalen Bereich stattfindet.
zum Beitrag24.02.2025 , 19:47 Uhr
"Die Untätigkeit des Gerichts... über eine Dekade in Gaza"
Der IStGH ersetzt nicht die nationale Gerichtsbarkeit. Im Zusammenhang mit dem 7 Oktober wurden zudem auch Haftbefehle gegen Hamas Mitglieder erlassen.
Und wenn sie den politischen Charakter der Gerichte kritisieren, was glauben sie auf welchen Kriterien u.a. die Auswahl der Richter in den demokratischen Staaten beruht? Eine Berufung aufgrund der politischen Gesinnung findet sich nicht nur in den USA beim Supreme Court. Einfach einmal recherchieren, wie sich das BVerfG zusammensetzt.
Es ist weder ungewöhnlich noch verwerflich und der IStGH bildet da keine Ausnahme, zumal er sich dazu noch international zusammensetzt und eine politische Ausrichtung dem Neutralitätsprinzip nicht von vornherein widerspricht.
zum Beitrag24.02.2025 , 16:15 Uhr
"Dänemark hat das bewiesen"
Hält sich hartnäckig das Gerücht. Fakt ist das bei den letzten Wahlen die extremen Rechtsparteien zusammen 14,4% der Stimmen erhielten, dazu noch 9% für die Moderaten. Eine Partei die mit viel guten Willen gerade noch als rechtskonservativ bezeichnet werden kann. Ergibt in der Summe fast 25% für den Rechtsaussenblock.
zum Beitrag24.02.2025 , 14:40 Uhr
Erstens lag die AfD schon vor der Migrationsdebatte zwischen 16 und 20%.
Zweitens hat Merkels Linksruck die alte Weisheit von Franz Josef Strauß bestätigt.
Drittens ist der Wahlerfolg der AfD auch der Hetze der Bild zu verdanken, die kontinuierlich das Thema am köcheln gehalten hat.
Viertens haben besonders SPD und Grüne den Fehler gemacht sich von dem Thema treiben zu lassen und damit viele Wähler indirekt darin bestätigt, daß das Thema Migration, welches bei genauer Betrachtung eigentlich gar kein Thema ist, absolute Priorität hat.
Fünftens repräsentieren 10 Millionen AfD Wähler nicht einmal 10% der Gesamtbevölkerung. Das Deutschland jetzt von den Rechten unterwandert wird und eine Gefahr für die Demokratie droht, ist angesichts der Verhältnisse etwas übertrieben und wenn überhaupt lediglich für einige ostdeutschen Bundesländer zutreffend.
Und sechstens spielt auch der demografische Wandel eine wesentliche Rolle. Junge Menschen halten es nicht so mit den Etablierten und scheren nach rechts oder links aus. Die Mitte wird von den Ü60 jährigen gehalten. Ein Generationsproblem auf das die Altparteien keine Antwort gefunden haben.
zum Beitrag24.02.2025 , 13:49 Uhr
"großräumige Steuerung der Luftabwehr die Europa mangels Mitteln nie leisten können wird)"
Die Ukraine verwendet Patriot und Skynex Systeme zur Luftabwehr die in Europa produziert werden. Rheinmetall ist der weltweit zweitgrößte Produzent von Luftabwehrsystemen.
Auch ihre Anmerkung zur Satellitenunterstützung entspricht nicht den Tatsachen. Seit geraumer Zeit wird die Ukraine von SAR Satelittenbildern versorgt, übrigens auch in Kooperation mit Rheinmetall.
Nur zwei Beispiele, dass es auch ohne US Technik geht.
zum Beitrag24.02.2025 , 13:26 Uhr
Endlich einmal ein Beitrag der die Verhältnisse objektiv schildert und die hierzulande schon kultivierte Russenphobie in ein angemessenes Verhältnis setzt.
Einen ähnlichen Tenor hatte lediglich ein Frontbericht vom Spiegel.
Bestätigung kann Herrn Johnson für seine These in anderen Ländern finden. Die Berichterstattung in Norwegen oder Finnland blasen in das gleiche Horn.
Hier wird Russland auf das ihm zustehende Maß reduziert, ein Papier Tiger mit Atomwaffen, der zusehends Probleme hat überhaupt das öffentliche Leben in Russland am Laufen zu halten, weil an allen Ecken und Enden das Personal fehlt.
Warum gerade in Deutschland eine derartige Überschätzung der russischen Fähigkeiten erfolgt und offensichtlich eine derartige Angst gegenüber Russland besteht, kann ich mir lediglich historisch erklären. Einen konkreten Zusammenhang zu den realen Verhältnissen gibt es jedenfalls nicht.
Geben auch die Analysen der hiesigen Experten wieder, die Russland in der Lage sehen bis 2030 militärisch fähig zu sein einen Nato Staat anzugreifen.
Während Analysten aus dem angelsächsischen und skandinavischen Raum das Gegenteil behaupten und Russland militärisch immer mehr ausbluten sehen.
zum Beitrag23.02.2025 , 00:17 Uhr
Gut die Kolumne heißt Ernsthaft? Aber der letzte Absatz hat mich jetzt doch etwas zweifeln lassen.
Wenn es politisch nur noch von Belang ist, wie schnell Deutschland aufrüsten kann, fällt mir dazu nicht mehr viel ein. Außer als neutraler Norweger mit 20jähriger deutscher Innenperspektive der Autorin und vielen Deutschen zu raten: Macht euch einmal locker. Diese deutsche Auf und Ab Mentalität ist nicht gut für die Nerven.
Weswegen soll Deutschland schnell aufrüsten? Aus Angst vor Russland? Die würden gegenwärtig nicht einmal gegen Finnland bestehen, geschweige denn gegen die EU.
Wer mit offenen Augen durch Deutschland geht, wird bemerken das es sinnvoller wäre das Geld in die Infrastruktur zu stecken, von Bildung ganz zu schweigen.
Diese Schwarzseherei führt zu nichts und so schlecht wie es immer dargestellt wird steht es weiss Gott nicht um Deutschland. Da braucht es weder eine anempfohlene strategische Neuausrichtung, wie es die Autorin in einem ihrer Beiträge ausgerechnet mit China als Beispiel getan hat, noch ein neues Wettrüsten.
Nur die Hausaufgaben sollte man schon erledigen, betrifft nicht nur die Bundeswehr.
zum Beitrag21.02.2025 , 21:29 Uhr
Von einem rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein, wenn die Beweise sich auf ein Straßenbahnvideo stützen, eine 9000seitige Akte der Verteidigung kurz vor Prozessbeginn überreicht wird und augenscheinlich selbst das Gericht nicht genau weiß, worauf sich die Anklage genau stützt.
Dazu die Aussage der Berliner Justizsenatorin, die anlässlich der Weisung aus Karlsruhe wie blanker Hohn wirkt und das Verhalten einer noch Aussenministerin die sich zwar vor jeder Kamera für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt, aber für eine deutsche Staatsbürgerin anscheinend keinen Finger krümmt.
Um die Netiquette nicht zu übertreten, kann ich das Verhalten der Beteiligten, insbesondere der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, nur als erbärmlich bezeichnen.
zum Beitrag21.02.2025 , 21:14 Uhr
Nach dem Sündenbockprinzip zu verfahren, sich einen Schuldigen zu suchen und den an Pranger zu stellen ist seit Jahrhunderten gängige Praxis und einfacher als den oftmals komplexeren Ursachen auf den Grund zu gehen.
In diesem Punkt stimme ich dem Autor zu. Ebenfalls ist altbekannt, das die persönliche Lebenssituation und das soziale Umfeld eine gewichtige Rolle für die eigene Lebensführung spielen. Da gehe ich auch noch konform mit dem Autor.
Nur diese Punkte sind lediglich eine Begründung, sie entschuldigen rein gar nichts. Fakt ist das Migranten in der Gruppe der Straftäter überrepräsentiert sind. Und da kommt das Prinzip der Eigenverantwortung ins Spiel. Eine prekäre soziale Lage ist halt keine legitime Begründung dafür kriminell zu werden, sondern zeugt von einer individuellen persönlichen Schwäche. Es gibt genügend Menschen die nicht auf Rosen gebettet sind und dennoch ehrlich bleiben. Das sollte bei der ganzen Diskussion um Ausländerkriminalität nicht übersehen werden.
zum Beitrag20.02.2025 , 23:19 Uhr
Ich frage mich jetzt nur, warum sie das mir mitteilen. Ich habe die Studie weder durchgeführt noch kommentiert.
Wäre es da nicht sinnvoller dem Dr. Alipour direkt zu kontaktieren und ihn darauf aufmerksam zu machen, dass er sich die ganze Datenerhebung, Berechnung und Auswertung hätte ersparen können.
Ich bin mir sicher, dass sie beim Ifo Institut auf Resonanz stoßen werden, wenn sie denen ihre Ergebnisse übermitteln.
zum Beitrag20.02.2025 , 22:38 Uhr
Die meisten der Vorschläge sind vielversprechend. Leider nicht in einem Land umzusetzen, welches nicht einmal den Schienenverkehr unter Kontrolle bringt.
Realität heißt die Dinge zu sehen wie sie sind. Und dazu gehört auch, dass Deutschland derzeit überfordert ist beim Thema Migration und zwar von A bis Z.
Beginnt bei den Verfahren, Unterbringung, Betreuung und reicht bis zur Abschiebung. Daran wird sich kurzfristig auch nichts ändern.
Es ist daher an der Zeit darüber nachzudenken, ob es nicht für alle Beteiligten der bessere Weg ist, weniger Menschen aufzunehmen und diese dafür besser unterzubringen, zu betreuen und einzugliedern, anstatt eine Vielzahl von Menschen weitgehend sich selbst zu überlassen und ihnen dann bei negativem Bescheid noch eine Duldung einzuräumen.
Dazu gehört auch, Menschen die kein Aufenthaltsrecht mehr haben konsequent abzuschieben, um Platz zu machen für die Menschen die wirklich schutzbedürftig sind.
Zur Erinnerung, die Anerkennungsquote für Asyl lag hierzulande 2024 bei 44,4% inkl. subsidärer Schutz. Die Anzahl der Erstanträge betrug 229.751. Die Anzahl der Duldungen beträgt 178.500.
Quelle Bundeszentrale für politische Bildung/BAMF
zum Beitrag20.02.2025 , 21:58 Uhr
Die Mordrate in Schweden unterscheidet sich nur unwesentlich zu der in Deutschland 0,8 zu 1,1 auf 100.000 Einwohner.
Schweden hat ein Problem mit der Bandenkriminalität, diese ist auch für die Hohe Anzahl der Opfer durch Schusswaffen verantwortlich. Die meisten Auseinandersetzungen und damit auch die meisten Opfer waren aber millieuintern.
Und woher stammen ihre Kenntnisse über norwegische oder dänische Verstimmungen gegen Schweden. Zumindest für Norwegen ist mir lediglich bekannt, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Grenzöffnungen gab, mehr aber auch nicht.
Nicht zu hart mit den guten Schweden ins Gericht gehen. Es ist ein schönes Land mit netten und aufgeschlossenen Menschen.
zum Beitrag20.02.2025 , 19:22 Uhr
Tja die Schweden halt. Wenn wir in Norwegen unsere skandinavischen Nachbarn necken wollen bezeichnen wir sie gerne als "deutsche" aufgrund der aus norwegischer Sicht artverwandten Tugenden wie Fleiß, Gründlichkeit, brav in der Schlange anstehen und natürlich die für uns ungewöhnliche Angewohnheit ausreichend zu Mittag zu essen.
Kein Wunder also das die Schweden sich an Deutschland orientieren. Aber derartige Einstellungen wie im Artikel aufgeführt werden wohl eher im Norden des Landes als im Süden zu finden sein.
In meiner Heimatstadt, im ganz hohen Norden, haben die meisten noch nie von der AfD gehört und einen deutschen als Repräsentanten deutscher Kultur im Sinne von Bach und Händel zu betrachten würde uns im Traum nicht einfallen, auch nicht dann wenn er Chormitglied ist . Da würden sich für uns ganz andere Vergleiche anbieten, wenn wir derartige ziehen wollten.
Nun haben wir mit der Fortschrittspartei auch kein rechtes Kaliber zu bieten wie Schweden mit den Schwedendemokraten, die ihre Wurzeln als Neonazipartei nie wirklich hinter sich gelassen haben. Da mag es für manch einen Schweden eine Art Genugtuung sein das Deutschland jetzt mit der AfD ähnliches aufzubieten hat.
zum Beitrag20.02.2025 , 15:52 Uhr
Eine neue Ifo Studie zur Ausländerkriminalität kommt zu dem Ergebnis, dass ein systematischer Einfluss von Migration auf Kriminalität nicht nachweisbar ist.
Anhand der Daten sei nicht die Herkunft ausschlaggebend sondern der Wohnort. der Tatverdächtigen.
"Ausländer sind zum Großteil deshalb in der Statistik überrepräsentiert, weil sie häufiger als Deutsche in Ballungsräumen mit mehr Kriminalitätsdichte leben" Dr. Jean-Victor Alipour, ifo-Institut
Zu dem taz Artikel gilt es zu beachten, dass die Häufung der Berichterstattung mit ausländischen Tätern erst seit der Sylvesternacht in Köln 2019 stattgefunden hat. Die dazugehörige Studie von Macromedia ergab, dass es seitdem in jedem vierten Beitrag um mutmaßliche Gewalttäter (25,2 Prozent) ging. 2019 wurden ausländische Tatverdächtige in Fernsehberichten 19mal und in Zeitungsberichten sogar 32mal häufiger erwähnt, als es ihrem statistischen Anteil entspricht.
Quelle Ifo Studie, ZDF heute v. 18.02.25 www.zdf.de/nachric...statistik-100.html
zum Beitrag20.02.2025 , 14:20 Uhr
"Meinungsfreiheit für die Gegner der Meinungsfreiheit - absurder gehts nicht!"
Da muss ich ihnen dann leider attestieren, dass sie weder das Prinzip der freien Meinungsäußerung verinnerlicht haben und anscheinend auch so ihre Probleme mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben.
Ergibt in der Summe ein sattes Demokratiedefizit
Das BVerfG hat schon 1952 klargestellt, dass Meinungsfreiheit auch für die Gegner der Freiheit gilt.
Seitdem ist diese Auffassung in mehreren Beschlüssen des BVerfG festgehalten worden.
An dieser Stelle sei einmal an die Rechtssprechung erinnert.
"Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht.." BVerfG Beschluss v. 19.05.2020
zum Beitrag20.02.2025 , 13:44 Uhr
Da beginnt schon das Missverständnis.
Das sind Komponenten des Sozialstaates. In meinem Beitrag ging es um die Demokratie und die weitläufige Auffassung bzw Geringschätzung dieser heutzutage.
Im Kern geht es darum, dass die Forderung nach Freiheit und Gleichheit aller nicht als gesetzter Dauerzustand betrachtet werden kann.
Der Beitrag betrifft daher konkret die Verzeitlichung der Demokratie im heutigen Rahmen der politischen Verfallsdiagnosen und damit einhergehender Abwendung von Teilen der Bevölkerung vom Konzept der Demokratie als eine kollektive Tätigkeitsform.
Das Thema ist daher die demokratische Selbstbestimmung und die Freiheit im Sinne einer politischen Freiheit.
zum Beitrag19.02.2025 , 23:11 Uhr
Die Leute und ihre Überzeugungen waren schon immer da. Ihnen würde aber die politische Basis entzogen. Darum geht es.
zum Beitrag19.02.2025 , 22:55 Uhr
Hat auch etwas mit dem Demokratieverständnis zu tun. Von der Warte aus gesehen "was kann die Politik für mich tun" ist die Enttäuschung der Jungwähler nachvollziehbar.
Das ist aber weder Sinn noch Zweck einer jeden Demokratie. Der Staat schafft die Rahmenbedingungen und räumt den Bürgern die Rechte ein, damit siein der Lage sind ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit führen zu können.
Es hat den Anschein das heute jedoch viele Menschen mit der Selbstbestimmung überfordert sind und die Verantwortung lieber an den Staat deligieren würden. Ähnlich verhält es sich mit der Freiheit. Sie wird nicht mehr sonderlich wertgeschätzt und oftmals auch falsch interpretiert.
Wer unter Freiheit nur versteht, dass erlaubt ist was gefällt, der wird auch ansonsten Schwierigkeiten haben sich mit demokratischen Werten zu identifizieren.
Werden dererlei Maßstäbe angelegt liegt es in der Natur der Sache, dass eine auf Freiheit basierende Demokratie nicht im Stande ist eine derartige Erwartungshaltung zu erfüllen. Erst recht nicht unter dem Mantel eines kapitalistischen Wirtschaftssystems.
Es hat weniger mit der Republik und seinen Vertretern zu tun sondern mehr mit der Sichtweise auf das System
zum Beitrag19.02.2025 , 22:16 Uhr
"Es sind mehr enttäuschte SPD-Wähler zur AfD abgewandert als von den bösen Schwarzen"
Das gibt die Analyse der Wahlwanderung seit 2021 für Bundestags- und Europawahl nicht her.
"Der Zuwachs der AfD beträgt insgesamt 1.380.000 Stimmen. Die meisten Wähler wanderten seit 2021 (4.809.233) von der Union (600.000), der SPD (590.000) und der FDP (450.000) zu"
Quelle Welt www.welt.de/politi...-Nichtwaehler.html
zum Beitrag18.02.2025 , 20:51 Uhr
In ihrer Weitsichtigkeit haben sie übersehen, dass Russland der Ukraine einräumen würde der EU beizutreten. Damit wäre auch der Pakt für den militärischen Beistand der EU Partner erfüllt.
Auch eine Schwächung Chinas ist doch eher unwahrscheinlich. China braucht Russland nicht. Aber Russland braucht China, besonders geopolitisch als strategischen Partner. Diesen Part werden die USA nicht übernehmen, denn jenseits von "Deals" gibt es keine gemeinsamen Schnittmengen.
zum Beitrag18.02.2025 , 20:03 Uhr
"Solche Meinungsfreiheit hat die Hamas übrigens niemals gelten lassen"
Die Hamas ist nicht das Kriterium wenn es um die Meinungsfreiheit in Deutschland geht. Gleiches gilt für die "Free-Palestine-Bewegung".
Wer sich mit Hamas Parolen schmückt und Antisemitismus salonfähig machen will bewegt sich ausserhalb unseres Wertekanons.
Wer sich aber für die Rechte eines Volkes einsetzt und dafür demonstriert oder Meinungsbeiträge liefert, für den gibt es in einer Demokratie auch Raum.
Das ist aber ein anderes Thema, als das von mir offerierte.
zum Beitrag18.02.2025 , 19:48 Uhr
"Gemäß Dublin Abkommen dürfte es in Deutschland zu keinem einzigen Asylantrag kommen, da alle über EU-Grenzen anreisen"
Wenn dem so wäre, dann stellt sich zwangsläufig die Frage warum allein im Januar 16.000 Asylanträge in Deutschland gestellt wurden. Sind die deutschen Behörden unfähig oder halten sie sich nur an gängiges Recht?
Die Antwort lautet letzteres. Das weitläufige Missverständnis ergibt sich aus der falschen Auffassung vom "sicheren Drittstaat". Gemäß unionsrechtskonformer Auslegung sind sichere Drittstaaten nur Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind.
Ein Asylbewerber kann durchaus von Italien nach Deutschland einreisen und hier einen Asylantrag stellen. Diese Sekundärmigration wird dann nicht auf der Grundlage des Art 16a GG Asylrecht (lediglich 0,7% der Anträge werden auf der Grundlage entschieden) sondern nach der Genfer Flüchtlingskonvention gehandhabt.
Die Zuständigkeitskriterien der Dublin Verordnungen besagen zwar das Asylbewerber ihren Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise stellen müssen, hier gibt es aber zahlreiche Ausnahmeregelungen. Eine Unzulässigkeitsentscheidung hinsichtlich des Antrags trifft letztlich das BAMF gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG
zum Beitrag18.02.2025 , 14:36 Uhr
Auch wenn die Trump Administration es anders einstuft, noch herrscht hierzulande Meinungsfreiheit.
Tilda Swinton hat mehrfach erklärt warum sie BDS unterstützt und weshalb sie Boykottmassnahmen als zivilen Widerstand ansieht. Das ist ihre persönliche Meinung und sie hat das Recht sie öffentlich zu äußern.
Es ist zudem üblich, dass in der Kunst das Werk losgelöst von der Person betrachtet wird. Wäre dem nicht so, würde ein nicht unwesentlicher Teil in den "Giftschränken" verschwinden u.a. die Luther Bibel.
Ebenso hat die Berlinale Leitung ein Anrecht darauf die Antisemitismusresolution abzulehnen. Die Begründung dafür hat sie ausführlich dargestellt und steht mit dieser Meinung auch keineswegs alleine dar im Kunst und Wissenschaftsbetrieb. Da könnten sich Politik und Kritiker auch ruhig einmal die Frage stellen woran das liegt. Hat garantiert weniger mit Antisemitismus zu tun, als vielmehr mit Grundrechten.
Und ganz soviel kann die Berlinale auch in dieser Hinsicht nicht falsch gemacht haben, denn auf ihrem Instagram Account hat Swinton zum Boykott des Festivals aufgerufen und dieser Aufruf wurde sogar von BDS geteilt.
zum Beitrag17.02.2025 , 16:53 Uhr
"antiliberalismus ist nur ein Wirtschaftsbegriff"
???
Kleiner Tipp, nicht alles blind übernehmen, was bei Google ganz oben gelistet ist!
zum Beitrag17.02.2025 , 14:17 Uhr
Das ist keine Neuigkeit. Ihr Bild ist allerdings veraltet.
Es gibt in Dänemark und Norwegen beim Thema Migration nichts in den "Griff" zu kriegen. Denn Migration ist in diesen Ländern kein Thema mehr. Hat keinerlei Priorität bei der Bevölkerung.
Das Gegenteil ist mittlerweile der Fall. In Norwegen gibt es nicht nur einen Fachkräftemangel, sondern es mangelt auch an Personal für geringqualifizierte Tätigkeiten wie in der fischverarbeitenden Industrie oder im Bergbau. Dänemark wirbt intensiv um Fachkräfte im Ausland, aber ist der Ruf ersteinmal ruiniert..
Wenn es ein Thema ist, dann in Finnland hinsichtlich der Push Backs und in Schweden in Hinblick auf entstandene Parallelgesellschaften.
zum Beitrag17.02.2025 , 13:56 Uhr
Die Staatsform hierzulande nennt sich Republik. Die Regierungsform ist demokratisch.
Die Staatsform umschreibt den Aufbau der staatlichen Ordnung, die Regierungsform zeigt an, wie die Staatsgewalt ausgeübt wird.
Zudem bestimmt das Volk in einer parlamentarischen Republik nicht die Politik. Die Bürger bestimmen die parlamentarischen Vertreter, mehr aber auch nicht.
Zu einer Demokratie gehören zudem folgende Grundprinzipen: Volkssouveranität, Rechtsstaatsprinzip, Pluralismus und Gewaltenteilung.
Der "Ablauf" erfolgt daher nicht, wie von ihnen erwähnt, lediglich auf der Grundlage von Grundgesetz oder BGB.
zum Beitrag17.02.2025 , 02:41 Uhr
Da muss ich jetzt doch Einspruch einlegen. Der international massgebende Demokratieindex ist der von der Economist Intelligence Unit.
In diesem Index steht an erster Stelle seit Jahren mein Heimatland Norwegen. Dänemark belegt den sechsten Rank.
Es wirkt sich halt auf ein solches Ranking aus, wenn per Gesetz erlaubt wird Migranten den Schmuck "zu stehlen" oder Bargeld zu pfänden. Auch Zwangsumsiedlungen um "Getto" Bildung zu verhindern ist nicht im demokratischen Sinne, ebenso wie eine unbefriste Unterbringung in Abschiebegefängnissen mit erbärmlichen "Haftbedingungen", dafür gab es bereits mehrfach Abmahnungen u.a vom Europarat.
Auch liegen die rechten Parteien nicht wie angegeben bei 3%. Wovon sie berichten gilt für die Dänische Volkspartei. Die anderen drei rechten Parteien kamen bei der letzten Wahl auf 14,4%, dazu noch 9,4% für die Moderaten. Macht für den Rechtsblock über 23%. Da ist nichts mit "kleingehalten".
Sie vermitteln hier ein verklärtes Bild und meine dänischen Freunde werden es mir nachsehen bzw wissen es selbst. Dänemark ist absolut kein Vorbild in der Migrationspolitik.
Kleiner Vergleich: In Norwegen werden 96% der Asylanträge bewilligt, in Dänemark 35%.
zum Beitrag16.02.2025 , 20:57 Uhr
".. wird Europa, so wie jetzt schon die ersten südamerikanischen Staaten, vor den USA in die Knie gehen müssen"
Erst eine Kooperation mit China anempfehlen und dann obiger Satz als Abschluss.
Das sagt über die eigene europäische Selbsteinschätzung einiges aus. Die Meinung wird von vielen Deutschen anscheinend auch geteilt. In anderen Ländern sehen die Menschen das anders. In Norwegen staunen die Leute eher über die Schlafmützigkeit der EU, zweifeln aber nicht an ihrer Stärke und Kompetenz. In Finnland kräht kein Hahn nach militärischen Beistand der USA, ebenso wenig ist man dort von Russlands militärischen Fähigkeiten sonderlich beeindruckt.
Die Europäer sind die zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt, fast gleichauf mit den USA, die militärischen Fähigkeiten sind ausbaufähig brauchen sich hinter den russischen aber nicht zu verstecken.
Was fehlt ist ein Konzept, eine Richtung und Entschlossenheit. Die Probleme sind hausgemacht und nicht darauf zurückzuführen, dass der "Große Bruder" die Regeln ändert.
Aber aufgrund meiner fast 20jährigen Erfahrung in Deutschland habe ich eines gelernt, dass Glas ist hier immer halb leer.
Etwas mehr Zuversicht und Zutrauen wären angebracht
zum Beitrag15.02.2025 , 00:06 Uhr
Während meiner Schulzeit in Norwegen haben wir Heinrich Manns "Der Untertan" im Deutschunterricht durchgenommen. Nach Lektüre ihres Kommentars kam mir da vieles vertraut vor.
Bei uns stand der Deutsche immer für Gründlichkeit, was aber in diesem Sinne nichts anderes bedeutet, als das er keine Mitte hat und nur zwei Seiten kennt. Die Erfahrung habe ich hierzulande auch schon desöfteren gemacht. Insofern dürften ihre Bedenken berechtigt sein.
zum Beitrag14.02.2025 , 20:34 Uhr
"Sie verfügen über Waffensysteme, die Europa nicht hat.."
Das ist der Punkt, wenn auch ein trauriger. Erst als militärische "Supermacht" werden die Europäer von den Autokraten in China, Russland und den USA wieder ernstgenommen. Emanzipation ist angesagt.
Denn weder Wirtschaftsbeziehungen zählen, noch Loyalität und Werte schon einmal gar nicht. Militärische Stärke gepaart mit Hegemoniestreben zählt in diesem Sinne einzig.
Europa wäre gut beraten, wenn es sich nicht als Spielball hergibt und die Interessen dieser Länder ebenso wenig berücksichtigt wie diese anscheinend europäische Interessen.
Der Grundstein hierfür wäre die uneingeschränkte Unterstützung der Ukraine auch entgegen amerikanischer und russischer Interessen. Denn für ein europäisches Bündnis ist die Ukraine für Europa unverzichtbar.
Dennoch es bleibt ein persönliches Trauerspiel solche Zeilen für militärische Aufrüstung gerade einmal 35 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zu verfassen.
zum Beitrag14.02.2025 , 02:22 Uhr
Ich befürchte eher, da sind sie in die berüchtigte kognitive Falle getappt. Wird auch als "denominator neglect" bezeichnet.
Risikoberechnungen werden auf der Grundlage von Micromorts durchgeführt. Dabei steht 1 Micromort für 1 Millionen Menschen. Ein Micromort bezeichnet also die Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Million, dass man stirbt.
Für mathematische Details reichen die Zeichen leider nicht aus, daher bei Interesse einfach googeln.
zum Beitrag13.02.2025 , 21:58 Uhr
Da versuche ich gerne zu ihrer Beruhigung beizutragen. Das Risiko Opfer eines Attentats zu werden liegt bei 1:27,3 Millionen (0,0000037 Prozent).
Hingegen kommt in Deutschland eine von 110 Personen (0,91 Prozent) an den Folgen einer ungesunden Ernährung ums Leben.
Es liegt zwar in der Natur des Menschen, dass je öfter eine besondere Bedrohung visuell und informativ zur Verfügung steht, sie einem desto eher als real erscheint, der persönliche Fokus sollte aber doch eher auf die tatsächlichen Gefahren ausgerichtet sein.
Das auch bitte bei der Wahlentscheidung berücksichtigen - hinsichtlich der Gefahr.
Quelle Canada Life Studie 2019, Max Planck Institut 2023
zum Beitrag13.02.2025 , 21:36 Uhr
Nicht alleine aus Wahlkampfgründen wird sich die Debatte zuspitzen und es werden die altbekannten Versprechen gemacht, denn es gilt einzig vom Versagen der staatlichen Stellen abzulenken.
Die Anzahl der Anschläge häufen sich und das in immer kürzeren Abständen. Da ist die Besorgnis und teilweise auch die Wut in der Bevölkerung nachvollziehbar. Sie trifft nur meist die Falschen. Nicht Migranten sind dafür in Haftung zu nehmen wenn der Staat seinen Aufgaben nicht nachkommt.
Einige der Attentäter waren ausreisepflichtig, andere hatten psychische Auffälligkeiten. Beides war den jeweiligen Behörden bekannt, gehandelt wurde nicht.
Ich finde es verabscheuungswürdig wie sich die ewig gleichen Protagonisten jetzt wieder positionieren, noch härtere und vorallem nutzlose Maßnahmen ersinnen und eine Zielgruppe als Sündenbock benennen, anstatt sich das eigene Versagen im stillen einzugestehen und die strukturellen Probleme überhaupt einmal anzugehen.
Wenn den politisch Verantwortlichen dazu jedoch nicht mehr einfällt, als die Mittel für Integration zu kürzen, verwundert einen der Rest auch nicht mehr.
zum Beitrag13.02.2025 , 16:55 Uhr
"Hier hat es übrigens nichts mit staatlicher Zensur zu tun, sondern mit gesellschaftspolitischer Verantwortung"
Sagt ihnen der Begriff Pluralismus etwas? Es gehört zu den Merkmalen einer Demokratie andere Meinungen auszuhalten und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Was sie anscheinend unter "gesellschaftspolitischer Verantwortung" verstehen, finden sie eher in Autokratien wieder. Die verhalten sich auf eine derartige Weise, wie es hier der Berliner Bürgermeister getan hat. Nur hier eben auf die elegante Art, nicht mit dem Hammer von oben drauf hauen sondern subtilen Druck ausüben.
Es war die ursprüngliche Entscheidung der Unileitung Francesca Albanese zu dieser Veranstaltung einzuladen und als akademischer Betrieb hat sie ein Selbstbestimmungsrecht, welches ihr von der Landesverfassung garantiert wird.
Ob Frau Dudley, Herrn Wegener oder auch meiner Person das nun passt oder nicht, ist dabei nicht von Bedeutung.
Wie es ausarten kann wenn Personen in Machtpositionen meinen sie könnten Druckmittel alleine aus ihrer Position heraus einsetzen oder sogar Wege finden um das Recht zu umgehen oder wie Herr Wegener es zu ignorieren, dass können sie derzeit in ihrem Geburtsland erleben.
zum Beitrag12.02.2025 , 21:26 Uhr
Sicherheitsbedenken scheinen in Berlin für alle Veranstaltungen herhalten zu müssen, welche die Landesregierung gerne unterbinden möchte, besonders wenn sie einen Palästinabezug aufweisen. Da werden dann Demonstrationen ein Sprachverbot auferlegt, welches das Gericht mit dem Verweis auf die Gefahrenabwehr bestätigt. Sehr originelle Begründung des Gerichts, nur nicht gerade rechtskonform, denn mit einem derartigen Verweis würden sich sämtliche öffentliche Versammlungen oder Veranstaltungen verbieten lassen.
Generell scheint Rechtskonformität keine Paradediziplin der Berliner Justiz zu sein. Das ist nicht erst seit der rechtswidrigen Überstellung von Maja T nach Ungarn festzuhalten. Erinnert sei nur an die Massnahmen anlässlich des letzten Palästinenserkongresses in Berlin.
Und auch in der Sache Francesca Albanese hat der Senat keine Hemmungen die Autonomie der Hochschule anzutasten und indirekt gegen die eigene Landesverfassung zu verstoßen.
Das Verständnis von Rechtsstaat scheint bei den staatlichen Institutionen in Berlin noch ausbaufähig zu sein.
zum Beitrag12.02.2025 , 21:08 Uhr
Das ändert nichts an der Tatsache das der Staat massiven politischen Druck auf eine Lehranstalt ausgeübt und somit wiederholt gegen die eigene Landesverfassung verstoßen hat, diese garantiert nämlich Hochschulen Autonomie und das Recht auf Selbstbestimmung.
zum Beitrag12.02.2025 , 17:40 Uhr
Die Bezeichnung Staat sagt eigentlich schon aus, dass dabei nicht die Bevölkerung gemeint ist.
Sie haben geschrieben Norwegen schiebt nach Ungarn ab, dieses tut es nicht. Im Rahmen der Frontex Kooperation werden illegale Einreisende aus der EU an Frontex überstellt die dann für die Rückführungen sorgen.
Denn als nicht EU Mitglied hat Norwegen keinen Zugang zum Dublin Verfahren.
Die restriktive Einwanderungspolitik hat Norwegen seit jeher betrieben. Anders als Schweden betrachtete sich Norwegen nie als Einwanderungsland jenseits der skandinavischen Nachbarn. Ähnlich verhält es sich bei Dänemark. Daher dürfte es nur allzu verständlich sein, dass diese Länder nicht vorhaben für Deutschlands Entscheidung die Grenzen 2015 zu öffnen gerade zu stehen. Das ist Angelegenheit Deutschlands und seiner EU Partner, aber nicht die Sache der Norweger und im übrigen auch nicht die der Dänen die in dieser Hinsicht einen Sonderstatus in der EU haben.
Im übrigen hat Deutschland die Rückführungen nach Ungarn nicht ausgesetzt, schon gar nicht aus humanitären Gründen, sondern Ungarn weigert sich schlicht diese zurückzunehmen.
zum Beitrag12.02.2025 , 14:29 Uhr
"Vasallen von wem genau soll Ungarn denn heute sein?"
Kleiner Tipp, größtes Flächenland der Erde mit dem Ungarn erst neue Gaslieferverträge abgeschlossen hat und zum Dank dafür ständig ein Veto einlegt, wenn die EU Sanktionen gegen dieses Land beschließt.
" Norwegen schiebt im Gegensatz zu uns noch regelmäßig nach Ungarn ab"
Reine Behauptungen oder gibt es dafür auch Quellen?
Und bitte den Unterschied beachten zwischen Abschiebung und Überstellung.
Darum ging es in dem Artikel und auch in meinem Kommentar.
zum Beitrag11.02.2025 , 21:09 Uhr
Warum sollte eine demokratische Partei Merz Steinzeitkonzept von Zurückweisungen und unbefristeter Abschiebehaft unterstützen?
Konzepte von gestern von einem Mann von gestern, die in einem vereinten Europa überhaupt nicht durchführbar sind und an den hiesigen Zuständen nichts ändern würden.
Die Grüne Jugend hat es auf den Punkt gebracht was im Inland zu tun ist "Integration, effektive Behörden, zügige und faire Verfahren“.
Der Rest ist Aussenpolitik, Verständigung mit den EU Partnern bezgl der Verteilung, Verfahren an den Aussengrenzen und Rücknahmevereinbarungen mit den sicheren Herkunftsländern.
Effektiver als das Bedienen von Stereotypen, rassistischer Hetze oder das Übernehmen von AfD Positionen.
In ganz Europa wurde bisher keine rechte Partei dadurch kleingehalten, indem ihre Forderungen erfüllt wurden. Das Gegenteil ist meistens eingetreten.
Und illusorisch ist nicht die Migrationspolitik, sondern die Vorstellung in den Köpfen vieler Menschen hierzulande das Migration ein drängendes Problem darstellt.
Selbst wenn sie 90% der Migranten abschieben, wird sich an der Lebenssituation vieler Menschen hierzulande nicht viel ändern.
zum Beitrag11.02.2025 , 19:41 Uhr
"Seitdem seien zu dem Fallkomplex aber neue Beweismittel hinzugekommen.."
Das die deutschen Ermittlungen unter dem Gesichtspunkt "der Effektivität der Strafverfolgungen" aufeinmal vorrangig seien und die Einstellungen der Überführungen offensichtlich so rein gar nicht in Verbindung mit dem Beschluss des BVerfG stehen, glaubt auch nur die Sprecherin der Bundesanwaltschaft.
Das hierzulande überhaupt noch in Erwägung gezogen wird nach Ungarn auszuliefern ist schon ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.
Als wäre es nicht schon peinlich genug, das sich von der Bundesregierung nicht einmal die Grünen für eine Rücküberstellung von Maja T einsetzen, sondern lieber eine deutsche Staatsbürgerin einem inszenierten Zirkusprozess in einem Vasallenstaat aussetzen.
Da bin ich doch ganz froh norwegischer Staatsbürger zu sein.
zum Beitrag11.02.2025 , 19:18 Uhr
Nun ja, im Schulrecht ist u.a. auch geregelt in welchem Geiste die Erziehung der Schüler erfolgen sollte. In vielen Landesverfassungen, wie hier Art 7 NRW, enthält dieses auch die blumige Umschreibung "in Liebe zu Volk und Heimat sowie zur Völkergemeinschaft.."
Wahrscheinlich hat die Schulleitung das allzu wörtlich interpretiert.
zum Beitrag11.02.2025 , 15:37 Uhr
Wenn jeder Asylantrag positiv beschieden würde, dann würde es Sinn machen ihre Ausführungen weiter zu verfolgen. Da aber am Beispiel Deutschlands die Anerkennungsquote für Schutz und Asyl bei 52% im Jahre 2023 lag und in anderen Ländern noch geringer ausfiel, halten ihre Argumente der Wirklichkeit nicht stand.
Das Problem liegt doch weniger im Individualrecht, sondern darin wie es gehandhabt wird. In Deutschland stellen mittlerweile Türken die drittmeisten Anträge. Es darf doch bezweifelt werden, dass eine derart große Anzahl in der Türkei um Leib und Leben fürchten muss oder Folter durch das Regime droht. Es hapert kurz gesagt einfach an der Praxis. Nur das hat wenig mit dem Menschenrecht zu tun, welches Asyl nunmal darstellt.
Und auch ihr Hinweis auf das Leistungsgefälle ist aus meiner Sicht nicht schlüssig. Weltweit suchen gerade einmal 25% der Flüchtlinge Schutz in Staaten mit hohem Einkommen.
Auch bliebe generell die Frage zu klären, wie es gehandhabt werden sollte, wenn es sich bei Asyl nur noch um eine Institutsgarantie handeln würde. Was würde es konkret bedeuten?
Quelle Statistische Amt der Europäischen Union 2023
zum Beitrag11.02.2025 , 15:04 Uhr
Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz besagt für sich gesehen recht wenig. Wird die zitierte Begründung als Maßstab angelegt, kann es nur noch mit "lächerlich" beschrieben werden. Um ein Berufsverbot im Staatsdienst auszusprechen, bräuchte es schon einen nachweisbaren Verfassungsverstoss oder eine strafrechtliche Verurteilung von mindestens 12 Monaten. Beides scheint nicht ersichtlich zu sein. Insofern kann den bayrischen Behörden durchaus unterstellt werden, dass es sich um reine Konformitätsgründe handelt.
Und was ihre Bedenken anbelangt. Lehrer bilden wie andere Berufsgruppen auch einen Querschnitt der Gesellschaft ab. Solange sie das Neutralitätsprinzip befolgen, ihre politische Einstellung nicht in den Fordergrund stellen und die Schüler indoktrieren, sollten persönliche Merkmale nicht von Belang sein, sondern eine pädagogisch wertvolle Durchführung des Unterrichts im Vordergrund stehen.
zum Beitrag11.02.2025 , 14:18 Uhr
Wenn das was die Politik als unabdingbar ansieht immer zu einer Neubewertung der Rechtsnormen führen würde, hätten wir jetzt bereits kein individuelles Asylrecht mehr, sondern würden nur noch Kontingente aufnehmen.
Die internationalen Abkommen wie Genfer Flüchtlingskonvention oder Völkerrechtsvereinbarungen können sie in diesem Sinne durchaus als Schranken ansehen.
Sie beugen u.a. vor das besonders rechtskonservative Kräfte die Rechtsnormen alllzusehr ihrer Auffassung von "Wirklichkeit" anpassen.
Und es gibt nunmal Grundrechte die nicht der Zeitgebundenheit unterliegen. Finden sie auch im Grungesetz, die sogenannten Ewigkeitsklauseln.
Und das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Daran gibt es nicht zu ändern, unabhängig vom Zeitgeist den politischen Verhältnissen oder der grundsätzlich richtigen, in Bezug auf die Grundrechte aber belanglosen Aussage von Angelika Nußberger.
Abgesehen davon das Rechtssprechung und Rechtsauslegung sich zu allen Zeiten in einem stetigen Wandel befunden haben, allerdings in einem geordneten Rahmen.
zum Beitrag11.02.2025 , 02:15 Uhr
Nun der von ihnen zitierte Historiker hat in seinen Ausführungen als Hauptkriterium das EU Flüchtlingsrecht herangezogen ohne dieses aus einem juristischen Blickwinkel zu betrachten. Vermutlich mangels Kompetenz und dementsprechend ist sein Resümee auch eher für die Katz.
Die supranationale Rechtsordnung der Europäischen Union und die zahlreichen völkerrechtlichen Rechtssätze haben natürlich zu Anpassungsnotwendigkeiten in der nationalen Rechtsordnung geführt.
Es ist aber in keinster Weise ein "Zusammenspiel". Die völkerrechtlichen Verträge, denen die Europäische Union beigetreten ist zählen zum Unionsrecht und im Kern handelt es sich dabei um zwischenstaatliches Recht.
Das deutsche Asylrecht ist defacto seit 1993 in Europarecht übergegangen. Und dieses unterscheidet sich nicht derart Grundlegend von den früheren nationalen Regelungen. Daher sind ihre Schlussfolgerungen von der Rechtsordnung auf eine "dysfunktionalität" des Systems zu schließen fehlgeleitet. Die Ursache dürfte wohl eher im Sekundärrecht liegen welches von den Unionsstaaten aber selbst beschlossen wurde, jedoch nicht im Primärrecht zu dem auch die EU Grundrechtcharta und damit das Recht auf Asyl gehört.
zum Beitrag11.02.2025 , 00:36 Uhr
Ihre erwähnten 3% betreffen die Dänische Volkspartei. In Dänemark gibt es Blockbildungen im Parlament. Der Mitte-Rechts Block beherbergt u.a auch die rechten Parteien Dansk Folkeparti, Danmarksdemokraterne und Nye Borgerlige. Insgesamt haben die rechten Parteien bei der Wahl 2022 einen Stimmenanteil von fast 15% erzielt. Dabei sind die Moderaten mit 9,3% nicht einmal mit eingerechnet. Die rechnen sich zwar keinem Lager zu sind ihrer Ausrichtung nach aber als nationalistische Konservative anzusehen.
Der sogenannte dänische Weg die rechten Kräfte einzudämmen ist eine Mär, die Dänemarks Sozialdemokraten aber gerne als Erfolgsmodell nach außen kommunizieren.
Und auch der Rest ist ziemliche Augenwischerei. Der dänische Politkwissenschaftler Frederik Georg Hjorth von der Universität Kopenhagen hat dieses in etlichen Studien sehr gut aufgezeigt. So ist der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund bei schweren Straftaten sogar höher als in Deutschland. Die Jobquote ist vergleichsweise niedrig im Verhältnis zur geringen Anzahl der Migranten und nur unwesentlich höher als hierzulande. Der finanzielle Aufwand dafür aber enorm.
zum Beitrag10.02.2025 , 23:45 Uhr
Als Begründung hat das Berliner Verwaltungsgericht die Gefahrenabwehr herangezogen. Ähnlich konstruiert wie das Hamburger Urteil zur Kalifat-Demo.
Interventionen gegen Versammlungen sind erst möglich, wenn gegen Strafgesetze verstoßen wird, weil etwa Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden (§ 86a StGB) oder der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt wurde. Aber nicht im Vorfeld, weil strafbare Handlungen vermutet werden.
Klare Position dazu vom Bundesverwaltungsgericht v. 27.03.2024 – B 6 C 1/22, Rn. 41. Stützt sich auf die Beschlüsse des BVerfGE v. 24.10. 2001 und 21.09.2020.
"Eine Bewertung des Inhalts des mit einer Veranstaltung verfolgten kommunikativen Anliegens bzw. der Eignung oder Sinnhaftigkeit einer Veranstaltung sowie der in ihrem Rahmen geplanten Aktionen und AUSDRUCKSFORMEN im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu“
Einem Redner zu verbieten in seiner Muttersprache zu sprechen, wäre zudem ein Verstoß gegen die Grundrechtcharta der EU Art. 21.
zum Beitrag09.02.2025 , 14:38 Uhr
Die Hausaufgaben im eigenen Land erledigen ist ein Schritt, der Zweite ist Verständigung mit den EU Partnern. Als Skandinavier habe ich auch einen Blick von außen und hierzulande wird oft übersehen, dass gerade die kleineren Länder 2015 nicht amused waren von Merkels Entscheidung, die ohne Absprache erfolgte und übrigens auch gegen Europarecht verstoßen hat.
Die Reaktionen der EU Länder können durchaus als Retourkutsche verstanden werden. Durchwinken, die Frist für Rückführungen hinauszögern usw hat nichts mit Unvermögen zu tun, sondern es steckt Absicht dahinter.
In Norwegen und Dänemark ist es Konsens in der Bevölkerung, dass Deutschland sich die jetzigen Zustände selbst eingebrockt hat und die Skandinavier nicht vorhaben dafür gerade zu stehen.
In diesem Bereich muss sich die deutsche Politik bewegen und nicht nur auf sich schauen. Und zum anderen sollte Deutschland mehr Druck auf die sicheren Herkunftsländer aufbauen, damit sie ihre Staatsbürger auch wieder zurücknehmen.
Das scheint bisher nur halbherzig erfolgt zu sein, denn anders ist es nicht zu erklären, dass Länder Rückführungen aus Norwegen akzeptieren, aber aus Deutschland verweigern.
zum Beitrag08.02.2025 , 22:36 Uhr
In besseren Zeiten hat sich der Antragsteller vorher mit den demokratischen Parteien über den Inhalt verständigt und nicht einen Antrag eingebracht und verkündet das es relativ egal sei wer dem zustimme, Hauptsache er geht durch.
Die traditionelle Konsenspolitik im Parlament wurde durch diesen Tabubruch zu Grabe getragen. Der dadurch verursachte Schaden ist irreparabel. Und die CDU braucht es garantiert nicht solange sie den politischen Diskurs mit der AfD nicht konsequent verweigert. Gilt kommunal wie auch auf Bundesebene.
Und zu der Mär des Wählerwillens nur soviel. Je nach Umfragen befürworten bis zu 86% der Bundesbürger das abgelehnte Asylbewerber Deutschland wieder verlassen müssen. Die Quote müsste eigentlich bei 99,9% liegen, denn es liegt in der Natur der Sache. Ansonsten bräuchten wir weder Grenzen noch ein Asylrecht.
Das ist der Mehrheitswille und es ist Aufgabe jeder Regierung diesen umzusetzen. Nur dieses hat die CDU mit ihren vorgeschlagenen Maßnahmen gar nicht in Angriff genommen, da ging es nur um Abschottung und Ausgrenzung. Oder grob formuliert, um die Umsetzung von Forderungen welche die AfD schon vor langer Zeit erhoben hat.
zum Beitrag08.02.2025 , 21:53 Uhr
Kompliment, schlüssige Argumentation.
Dann dürfte ihnen aber ebenfalls bekannt sein, das es bei einer Auslieferungsentscheidung keine Rechtsmittel gibt und daher eine Verfassungsbeschwerde der einzige Weg ist Rechtsschutz zu erlangen.
Dieser Weg wurde in diesem Fall mit Erfolg bestritten. Grundlage war hierfür § 32 Abs. 1 BVerfGG.
Kurz gesagt kann dieses als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes angesehen werden um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern. Das BVerfG hat in seiner Anordnung die Gründe die für die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen vorgetragen wurden grundsätzlich ausser Acht gelassen, da die Wirkungen und Maßnahmen erst in der Hauptsache zu klären waren. Vgl. hierzu auch BVerfGE 42, 103 119.
In der Hauptsache hat es dann mit Beschluss v. 06.02 die Verletzung der Grundrechte nach Art 4 EU Charta festgestellt.
Da besteht eigentlich kein Grund ratlos zu sein.
Es war auf jeden Fall eine inspirierende Korrespondenz mit ihnen. Und ich erlaube mir anzumerken, dass etwas weniger Fachchinesisch in den Kommentaren zum besseren Verständnis für die anderen Foristen beigetragen würde.
zum Beitrag08.02.2025 , 19:52 Uhr
Das hat seine Berechtigung im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. V
Von der Säkularisierung mit der Enteignung der kirchlichen Ländereien profitiert der Staat und auch seine Bevölkerung bis heute.
Die geschätzten Zahlungen der Länder von jährlich fast 600 Millionen sind ein im Verhältnis angemessener Ausgleich für den Landverzicht.
Kleiner Zusatz: Hanseatische Kirchen haben im Laufe ihrer Geschichte Wert auf Unabhängigkeit gelegt. Früher von dem Bischof, heute von der Landesverwaltung. Daher sind die Pfarrer der evangelischen Gemeinden in Hamburg und Bremen keine Kirchenbeamte und bekommen ihr Gehalt dementsprechend auch nicht vom Staat.
zum Beitrag08.02.2025 , 19:30 Uhr
Das Kirchenasyl ist eine wichtige Errungenschaft für Schutzsuchende und es ist leider weiterhin in diesem Ausmaß notwendig solange das BAMF immer noch veralteten Strukturen nachhängt.
Noch immer gibt es die Trennung von anhörender und entscheidender Person beim Bundesamt, ersetzen Textbausteine die persönlichen Ausführungen etc.
Dementsprechend hoch ist die Fehlerquote bei den ablehnenden Asylentscheidungen.
Etwa ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat bei inhaltlicher Prüfung durch die Verwaltungsgerichte Erfolg.
Kritik an den internen Strukturen des BAMF gibt es seit längerer Zeit. Besonders vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter. Dessen Vorsitzender Robert Seegmüller kritisiert seit langem, dass das BAMF seine Hausaufgaben nicht vernünftig erledige und strittige Entscheidungen gerne auf die Gerichte abwälze statt fehlerhafte Bescheide in Eigenkorrektur zu berichtigen.
Daher verwundert es auch nicht sonderlich, das besonders beim Dublin Verfahren das BAMF oftmals eine sehr hinterfragenswerte Ansicht vertritt bzw eine ganz spezifische Auffassung davon hat, was unter einem Härtefall zu verstehen ist.
zum Beitrag07.02.2025 , 14:35 Uhr
Die Zuständigkeit in diesem kontradiktorischen Verfahren ergibt sich aus § 13 Nr. 8a BVerfGG.
Der Beschluss legt Art 4 auf die Haftbedingungen in Ungarn aus. Der einheimische Strafvollzug ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
zum Beitrag07.02.2025 , 14:07 Uhr
Garantieerklärungen bei Überstellungen im Rahmen eines europäischen Haftbefehls sind allgemein üblich. Gilt für die Garantie der Rücküberführung hinsichtlich des Vollzugs im Vollstreckungsstaat bis hin zu Garantien der staatlichen Stellen für die Haftbedingungen.
Reicht bei den meisten EU Ländern auch aus, bei Ungarn anscheinend nicht. Justiz ist nunmal nicht homogen. Gerichte in Frankreich und Italien haben anders entschieden und Überstellungen untersagt und in Deutschland bestand bisher hinsichtlich des Verstoßes ungarischer Haftbedingungen gegen die EU Charta eine unterschiedliche Auffassung, nicht nur bei den einzelnen Instanzen. Das OLG Bremen ist in einem ähnlich gelagerten Fall zum Beispiel zu einem anderen Ergebnis gekommen als das Kammergericht Berlin und hat eine Überstellung nach Ungarn untersagt.
zum Beitrag07.02.2025 , 13:47 Uhr
"Aber eine Story zu stricken das hier ein politisches Opfer, eine Antifa ausgeliefert wurde nur weil sie Antifa ist, ist einfach falsch".
Falsch ist es nicht, nur eine von mehreren Interpretationsmöglichkeiten. Die Motivation der Berliner Justiz ist für Aussenstehende nur schwer einzusehen. Zweifellos aber hat Maja T. der Antifa Status vor Gericht keinen Bonus eingebracht. Das lässt sich schon daraus ableiten, wenn ähnlich gelagerte Fälle als Vergleich hinzugezogen werden. Verwiesen sei hier nur auf die Urteile des OLG Bremen. Und der Aufwand der von Seiten der Justiz in diesem Fall betrieben wurde trägt auch nicht gerade zur Entlastung des Argumentes bei, dass der politische Aspekt bei dem ganzen Verfahren völlig ausser Acht gelassen wurde.
zum Beitrag07.02.2025 , 12:29 Uhr
Der Artikel krankt daran, das er im Zusammenhang mit den Wahlpräferenzen Menschen mit Migrationshintergrund, die mittlerweile in der x-ten Generation hier leben, teilweise hier geboren wurden und sozialisiert wurden, als eine separate Gruppe betrachtet. Das gilt aber in einigen Bereichen lediglich für das Kulturelle. In Bezug auf das System, also im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Spektrum, sehen sich diese Bürger längst als Teil der Mehrheitsgesellschaft, da gibt es nur marginale Unterschiede. Das wirkt sich dann halt auch auf das Wahlverhalten aus, welches hauptsächlich auf persönlichen Motiven beruht. Daher gibt es ja auch AfD Wähler aus der Queerszene oder homosexuelle AfD Wähler. Was ja eigentlich ein Widerspruch an sich ist, aber auch nur auf den ersten Blick.
zum Beitrag07.02.2025 , 00:24 Uhr
"Drohende bis zu 24 Jahre Haft sind ein Skandal und mit europäischen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar"
Das sieht das BVerfG offenbar anders. Hier ein Auszug aus dem Beschluss 2 BvQ 49/24 v. 28.06.24 in der Angelegenheit
"ee) Schließlich stehe entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch die Höhe der im Falle der Verurteilung in Ungarn drohenden Strafe der Auslieferung nicht entgegen. Zwar sei die mögliche Gesamtstrafe unter Berücksichtigung der Straferhöhungsregelungen der § 81 und § 91 Abs. 1 des ungarischen Strafgesetzbuches mit 24 Jahren höher als die nach deutschem Recht höchstmögliche Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren. Jedoch sei der damit im ungarischen Recht eröffnete Strafrahmen von demjenigen nach deutschem Recht nicht derart unterschiedlich, dass er als schlechthin unerträglich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden könne."
zum Beitrag06.02.2025 , 20:52 Uhr
Nun bei jemanden der Gaulands Aussage vom "Vogelschiss" versucht zu relativieren und auch ansonsten in Kommentaren eher auf der rechten Überholspur unterwegs ist, verwundert mich gar nichts mehr.
Nur mit Logik hat es wenig zu tun wenn jemand in einem Land vor Gericht gestellt wird, das vom Europarat Abmahnungen in Dauerschleife wegen rechtsstaatlicher Verstöße erhält.
zum Beitrag06.02.2025 , 20:43 Uhr
Justizskandal? Trifft es wohl kaum wenn ein Kammergericht die Zustände in ungarischen Haftanstalten anders bewertet als das Bundesverfassungsgericht.
Als skandalös könnte es bezeichnet werden, dass Deutschland überhaupt noch nach Ungarn überstellt. Die Praxis hätte schon vor vielen Jahren eingestellt werden müssen.
Als skandalös könnte guten Gewissens auch das Verhalten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich der Nacht und Nebelaktion bezeichnet werden, zumal die Begründung dafür doch sehr dürftig ausfällt.
Es aber einen Skandal zu nennen, weil ein Gericht sich zu sehr auf Garantiezusagen Ungarns verlassen hat statt umfangreiche Selbstprüfungen vorzunehmen, geht dann doch an der Realität vorbei.
zum Beitrag06.02.2025 , 16:38 Uhr
Ein für den Amtshaftungsanspruch notwendiger Schuldvorwurf der Amtspflichtverletzung durch richterliche Anordnung ist durch das Urteil zumindest für das Berliner Kammergericht nicht erkennbar.
Und auch der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird eine Pflichtverletzung nur schwer nachzuweisen sein. Die Überstellung erfolgte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses und die Intervention der Anwälte von Maja T beim BVerfG hat rechtlich keine aufschiebende Wirkung. Es lag also im Ermessen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft zu welchem Zeitpunkt die Überstellung erfolgt.
Da wird es schwer werden eine Haftung von Amts wegen rechtlich geltend zu machen und diese mit Regressforderungen zu verbinden.
Zumal das BVerfG dem Artikel nach lediglich "erhebliche Bedenken" hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes in seiner Anordnung aufgeführt hat.
Und hinsichtlich der Beschränkung der Grundrechte hat das BVerfG lediglich eine andere Ansicht in den aufgeführten Punkte vertreten als das Kammergericht.
zum Beitrag05.02.2025 , 22:24 Uhr
Mir ist nicht ganz klar was Herr Brax genau meint, wenn er von Katastrophe spricht. Die ist doch für die Palästinenser schon längst eingetreten. Gaza liegt in Schutt und Asche, ein Wiederaufbau würde Jahrzehnte dauern. Eine Zweistaatenlösung ist noch unwahrscheinlicher geworden als zu vor. Und Israel wird unter dieser Regierung nicht zusehen, wie die Hamas zu alter Stärke zurückfindet. Da bleiben nicht mehr viele Optionen übrig.
Netanjahu und Trump werden jetzt hinter den Kulissen versuchen einen Deal mit potentiellen Aufnahmeländern zu vereinbaren. Nicht nur in dieser Region kann durch Geld und politische/wirtschaftliche Versprechen Widerstand schnell gebrochen werden.
Möglich wären auch finanzielle Anreize für eine freiwillige Ausreise. Das würde dann zumindest den rechtlichen Rahmen wahren, anstatt einer völkerrechtswidrigen ethnischen Säuberung.
Den Zeitgeist nach zu urteilen, denke ich schon das Trump und Netanjahu sich gegen die Bedenken der UN oder der EU behaupten werden.
zum Beitrag04.02.2025 , 20:19 Uhr
Erstens geht es um Widerstand gegen die Staatsgewalt, dieses impliziert noch keinen Angriff auf Polizeibeamte.
Zweitens der Hauptgrund für eine Nichtverbeamtung und auch der einzig derzeit rechtlich Relevante ist die Mitgliedschaft in der Gruppe „Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München“ welche vom Verfassungsschutz als Linksextremistisch eingestuft wurde. Aufgrund dieser Mitgliedschaft wurde vom bayrischen Kultusministerium Zweifel erhoben, ob Lisa Poettinger sich noch zur freien demokratischen Grundordnung bekennt.
Auch ist ihr die Zulassung zum Referendariat nicht verweigert worden, sondern ihr wurde ein Anhörungsschreiben zugestellt. In diesem Schreiben sind als ein Grund dann auch die laufenden strafrechtlichen Verfahren mit aufgeführt.
zum Beitrag04.02.2025 , 19:55 Uhr
"den Kampf gegen den Kapitalismus durchaus als verfassungsfeindliche Gesinnung sehen"
Das wäre ein Novum in den Rechtswissenschaften.
Die Eigentumsfreiheit gem. Art. 14 GG geht auf das Römische Recht zurück.
Bereits die Römer haben das Eigentum und auch den Eigentumsentzug in ein rechtliches Gewand gekleidet.
Das heutige Verständnis der Eigentumsgarantie geht auf das späte 18 Jahrhundert zurück und war das Ergebnis der sich immer weiter durchsetzenden bürgerlichen Rechtsverhältnisse, in denen das persönliche Eigentum garantiert wurde, z. B. gegen fürstliche Willkür.
Auch gilt Art 14 GG nicht "vorbehaltlos". Er enthält auch Schranken wie z. B. die Enteignung iSd. Art. 14 III GG und ist per Definition weiter gefasst als das Zivilrecht, welches vorallem körperliche Sachen umfasst.
Nur mit dem Kapitalismus hat das alles recht wenig zu tun.
zum Beitrag03.02.2025 , 22:37 Uhr
Die Aussage von Lava Mohammadi bezog sich auf die Tatsache, dass von Taten wie in Aschaffenburg die Nationalität des Täters zu Rückschlüssen der einheimische Bevölkerung auf den Anteil der Bevölkerung fällt, die zufällig die selbe Nationalität wie der Täter haben und insofern wiederholt ein Einzelfall auf die Allgemeinheit umgelegt wird.
In diesem Falle weniger Afghanen an sich sondern Migranten. Aber wie im Artikel ebenfalls geschildert, auf die afghanische Community in Deutschland fällt dieses auch zurück und ihre Aussage das sie damit nichts zu tun hat, ist in dieser Hinsicht berechtigt.
Verantwortung für die Zustände hierzulande übernimmt sie ja schon dadurch, dass sie versucht im Rahmen ihrer Community zu helfen. Und wenn das Engagement noch ausgeweitet wird z.B. durch Teilnahme an einer Demo gegen Rechtsextreme, umso besser.
zum Beitrag03.02.2025 , 20:24 Uhr
Für mich unverständlich das der öffentliche Rundfunk Rechtsextremen eine Plattform anbietet in der sie ihre wirren Ansichten unters Volk bringen können. Unter einem öffentlichen Auftrag verstehte ich jedenfalls etwas anderes.
Aber mein Eindruck ist generell, dass die Medienlandschaft noch kein rechtes Gespür für einen Umgang mit rechtsextremen Gesprächspartnern entwickelt hat. Vielleicht sollten die Sender es lieber ganz bleiben lassen. Denn der Informationswert derartiger Talkshows oder Interviews tendiert eh gegen Null.
In diesem Sinne bin ich ganz bei Wiglaf Droste: Mit Nazis reden. Warum?
Unten von lowandorder zitiert. Vielen Dank dafür.
zum Beitrag03.02.2025 , 20:04 Uhr
Das dänische Prinzip ist relativ simpel gestrickt. Dänemark nimmt nur soviele Migranten auf wie es auch integrieren kann und Migranten aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote werden meist gar nicht ins Land gelassen.
Und die Zahlen sprechen für eine bessere Integration als hierzulande. Nach Aussage von Dänemarks Migrationsminister Dybvad Bek 2024 gehen von 700.000 Migranten in Dänemark 79% einem Beschäftigungsverhältnis nach.
zum Beitrag03.02.2025 , 17:32 Uhr
Die Bundesrepublik steht ja traditionell einer Konsensdemokratie wie sie in der Schweiz zu finden ist näher, als dem britischen House of Commons. Das spiegelte sich auch traditionell im Bundestag wieder, der fast durchweg auf Konsens ausgerichtet war. Schon aus dem Grund da bei der Gesetzgebung oftmals die Zustimmung des Bundesrates notwendig war.
Merz wird daran nicht viel ändern, hat aber durch seine Handlungen gezeigt, dass seine Ansichten von politischer Gestaltung nicht mit der Konsensdemokratie bundesrepublikanischer Prägung vereinbar sind.
zum Beitrag03.02.2025 , 17:06 Uhr
"Warum sieht die dänische „Hölle“ anders aus als die deutsche."
Dänemark ist aufgrund eines Sonderstatus nicht an die Asyl- und Migrationspolitik der EU gebunden. Im Gegensatz zu Deutschland.
Und es hat nichts mit rechtem Gedankengut oder einer "dänischen Hölle" zu tun, wenn ein Land Massnahmen beschließt um z. B. Ghettobildung zu verhindern. Das " Ghetto Gesetz " wurde konzipiert um soziale Brennpunkte aufzulösen und nicht um Menschen zu schikanieren.
Und die strengen Integrationsmassnahmen angefangen mit der Teilnahmepflicht an Sprachkursen bis hin zu berufsvorbereitenden Förderungen sind auch im Sinne der Migranten.
Denn Ziel ist die schnelle Integration der Migranten in den Arbeitsmark.
Die Schattenseiten sind natürlich gewollt und dienen der Abschreckung wie die sogenannten "Ausreisezentren" für abgelehnte Asylbewerber. Für die Zustände in diesen Einrichtungen wurde Dänemark auch einigemale vom Europarat abgemahnt.
Gleiches gilt auch für das sogenannte "Schmuck Gesetz", welches in der Praxis jedoch nur selten angewendet wird.
Deutschland will hingegen rein auf Abweisung und Ausweisung setzen, ohne Verbesserung der Angebotsseite für hiesige Integration.
zum Beitrag03.02.2025 , 12:35 Uhr
"Die kritisieren aber auch nur die Mentalität anderer Kulturen"
Diese Menschen pflegen meistens ihre Vorbehalte und ergehen sich in Klischees, ohne mit diesen Kulturen persönlich überhaupt in Kontakt gekommen zu sein.
Ich habe insgesamt fast 20 Jahre meines Lebens in und unter Deutschen gelebt. Besitze also einen persönlichen Erfahrungswert der auf erlebten und nicht auf Hörensagen beruht. Das macht schon einen großen Unterschied.
Der Widerspruch den sie angeführt haben wird besonders deutlich dadurch, dass hier fast ausnahmslos von den Einzelnen auf die Allgemeinheit geschlossen wird.
Lava Mohammadi hat es im Artikel auf den Punkt gebracht. Was hat sie als Afghanin oder ihre örtliche Community mit dem Täter von Aschaffenburg zu tun. Gar nichts!
zum Beitrag03.02.2025 , 00:51 Uhr
"... liegen um die 35% bei schwerern Straftaten sind also gesunken"
Zum einen, es gibt keine neuen Zahlen, deshalb kann auch nichts gesunken sein. Zum anderen:
Nach Angaben des BAMF die auf Quellen des BKA beruhen ist ihre Angabe von 40% korrekt. Es bedarf jedoch bei der Bewertung einer kleinen Korrektur.
Bereinigt um Vergehen die nur von "nichtdeutschen" begangen werden können, also ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Anteil noch 34,4%.
Dieser reduziert sich nochmals um 12%, das ist der Anteil von ausländischen Straftätern die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Hinzu kommen 11% die in Deutschland nicht registriert bzw gemeldet sind und deren Wohnsitz unbekannt ist. Daher nicht klar zugeordnet werden können.
Als gesicherter Anteil an ausländischen Straftätern mit Wohnsitz in Deutschland bleiben dann 11,4%.
Sie sehen, der Umgang mit dererlei Statistiken kann schnell zu Fehlannahmen verleiten und nach außen ein verzerrtes Bild vermitteln.
Und wohlbemerkt, es handelt sich um tatverdächtige ausländische Straftäter, nicht um verurteilte.
Quelle BAMF /BKA 2023
zum Beitrag02.02.2025 , 17:38 Uhr
Sagt für sich gesehen gar nichts aus, besonders nicht im Hinblick auf die Kriminalstatistiken. Denn in Deutschland werden, je nach Delikt verschieden, gute 90% der Strafverfahren eingestellt. Für die restlichen 10% ist ihre Aussage allerdings zutreffend.
zum Beitrag02.02.2025 , 17:29 Uhr
Ich finde diese Haltung etwas naiv. Bulgaren oder Rumänien stehen zwar derzeit nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit wie Syrer oder Afghanen, aber ist der Anfang ernst gemacht... dann folgen danach Kosovo Albaner, Sinti und Roma oder Jesiden.
Es ist einfach eine Frage der Mentalität. Die Einstellung hierzulande stimmt einfach nicht, denn nicht die Leute die hier herkommen sind in der Breite verkehrt, sondern die hiesigen Ansichten über deren Kulturkreise.
Und ihre Unterteilung hinkt generell. Als Norweger bin ich Nicht-EU Ausländer und ich sehe in dieser Hinsicht keinen Unterschied zwischen mir und meinem iranischen Hausarzt. Sprachlich nicht und kulturell recht wenig. Mein Hausarzt ist jedoch häufiger Repressalien oder Diskriminierungen ausgesetzt von staatlichen Stellen oder in der Öffentlichkeit. Mir ist so etwas noch nie untergekommen. Was meinen sie woran das liegt? An meinem 55jährigen unauffälligen Hausarzt?
zum Beitrag02.02.2025 , 13:17 Uhr
"Perspektive für junge männliche Afghanen.."
Die Perspektive dürfte gerade auch für junge aber auch ältere afghanische Frauen gelten. Es ist zudem zu begrüßen, wenn Afghanen ihrer Heimat den Rücken kehren und sich somit der Unterdrückung entziehen. Nennt sich auch Recht auf Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben. Gehört übrigens zu den Menschenrechten.
Ja und für Deutschland ist anscheinend momentan sowieso alles schlecht, was nicht mindestens aus Österreich in dieses Land kommt. Da scheint mancher hierzulande bereits von den "guten alten Zeiten" zu träumen.
Als Norweger und somit als Ausländer finde ich das gelinde gesagt peinlich. Wäre ich Deutscher, ich würde mich derzeit für das Verhalten eines Großteils meiner Landsleute in Grund und Boden schämen.
zum Beitrag02.02.2025 , 12:58 Uhr
Die Kriminalstatistiken sagen etwas über das Anzeigenverhalten aus, nichts über die begangen Straftaten sondern lediglich über die Tatverdächtigen und für die gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Ein seriöses Bild über einen Bezug Straftaten /Herkunft kann einzig entstehen, wenn die Verurteilungen als Maßstab herangezogen werden.
Alles andere ist Kaffesatzleserei und dient einzig polemischen Zwecken.
zum Beitrag02.02.2025 , 12:49 Uhr
Da gibt der Bericht des BKA über "Das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderern 2023" ein anderes Bild wieder.
Im Vergleich des Tatverdächtigenanteil zum Geflüchtetenanteil steht Georgien (3,9%) an erster Stelle. Es folgen Algerien (3,6%), Marokko (2,9%), Tunesien (2,4%), Nigeria (2,2%) und Moldau (1,7%).
Am unteren Ende der Skala stehen Afghanistan und der Irak. Das Schlusslicht bildet die Ukraine.
Quelle BKA Bericht 2023 als PDF
www.bka.de/SharedD...2023.html?nn=62336
zum Beitrag02.02.2025 , 12:29 Uhr
Der Bericht des BKA über "Das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderern 2023" deckt sich nicht mit ihren Angaben.
Unter den tatverdächtigen Zuwanderern beträgt der Anteil bei schweren Delikten wie Straftaten gegen das Leben 11,2% (420 tvZ). Im Bereich Sexualdelikte 8,4% (7. 846 tvZ). Bei Roheitsdelikten 9,1% (62.166 tvZ).
Bei den Angaben handelt es sich zudem um Tatverdächtige und nicht um verurteilte Straftäter.
BKA Bericht 2023 als PDF www.bka.de/SharedD...2023.html?nn=62336
zum Beitrag01.02.2025 , 19:08 Uhr
"weil sie eine katastrophale Kommunikation gegenüber den Bürgern haben ihre Politik zu vermitteln"
Es gibt zahlreiche Studien zu dem Thema „Mediennutzung und politische Sozialisation“. Auch eine gute Studie gleichen Namens. Die Ergebnisse ergaben, das die Bundesbürger sich durschnittlich 5-10min täglich mit politischen Inhalten beschäftigen.
Werden dann als Informationsquelle Springer Presse oder Social Media herangezogen wird leicht ersichtlich, das der Einfluß effektiver politischer Aussenkommunikation sehr begrenzt ist. Es muss daher nicht unbedingt an den politischen Inhalten oder der Kommunikation der Parteien liegen sondern es kann auch an den Themen liegen, die von politischen Konkurrenten oder entsprechenden Medien einfach in der Annahme gesetzt werden, dass sie die Breite der Bevölkerung emotional bewegt.
Es mag jetzt abwertend klingen, so ist es aber gar nicht gemeint, aber gehen sie ruhig davon aus, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung der die Merz Pläne unterstützt hat, weder Ahnung von der Materie hat, noch wirklich weiß worum es ganz konkret geht.
zum Beitrag01.02.2025 , 18:44 Uhr
Warum orientieren sich hier etliche Kommentatoren in dieser Frage immer wieder an Skandinavien? Es herrscht eine ganz andere politische Kultur in diesen Ländern, überhaupt nicht gleichzusetzen mit der in Deutschland.
Dänemark eignet sich generell nicht für einen Vergleich. Zum einen sind im politischen System Minderheitsregierungen keine Seltenheit und die beschaffen sich ihre Mehrheiten aus allen politischen Lagern, zum anderen ist das Parteienspektrum aufgrund der 2% Klausel im Folketing in Lagern aufgeteilt.
Der wesentliche Unterschied aber ist, dass keine der Parteien im Mitte - Rechts - Block die Beseitigung des demokratischen Systems in Dänemark auf der Agenda hat. Selbst extreme rechte Parteien wie die Dansk Folkeparti oder die Danmarksdemokraterne sind nicht ansatzweise mit der AfD in dieser Hinsicht vergleichbar.
Das gilt für alle rechtspopulistischen Parteien die in skandinavischen Parlamenten vertreten sind. Eine Ausnahme mögen einzig die Schwedendemokraten bilden und selbst die haben sich von ihrem Ursprung, einer reinen Neonazi-Partei entfernt, ohne sie jetzt als lupenreine Demokraten verorten zu wollen.
zum Beitrag01.02.2025 , 18:20 Uhr
Ein Kommentar aus der moralischen Perspektive, in einer Zeit in denen die Moral von vielen politischen Machthabern an den Rand gedrängt wird und Vereinbarungen und Verträge unter Staaten oder politischen Konkurrenten nur noch wenig zählen.
Zu begutachten u.a. diese Woche im Deutschen Bundestag der sich damit von der jahrzehntelang geltenden, parteiübergreifenden Konsenspolitik verabschiedet hat.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es der richtige Schritt, die Initiative zu ergreifen und Trump ein Angebot zu unterbreiten. Für Trump zählen Deals, nicht Lösungen. Ein guter Deal ist ein solcher, indem sich Trump als Macher den Amerikanern präsentieren kann. Ein Natostützpunkt für die Sicherheitsinteressen und die Aussicht auf Lizenzen zur Gewinnung von Seltenen Erden für die Wirtschaft könnten die Voraussetzungen für diesen Deal eventuell erfüllen.
Aber auch die Interessen der Staateninitiative werden nicht von selbstlosen Motiven geleitet. Die Strategie des "De-Riskings" zielt ja auf die Unabhängigkeit des Kontinents von Ländern die es mit demokratischen Werten nicht so genau nehmen. Da kommen Norwegens know how als Fördernation und die Industrienation BRD als Abnehmer ins Spiel.
zum Beitrag01.02.2025 , 13:14 Uhr
Die Zustände auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen sind ja den Spekulationen der Investoren, den Rückgang des sozialen Wohnungsbaus und der Zunahme von Singlehaushalten mit relativ großen Wohnflächen zu verdanken. Diese Marktsituation ließe sich ja begradigen.
Durch den hohen Anteil an Erwerbstätigen im Home Office Bereich boomt seit einigen Jahren in den größeren Städten Norwegens der Rückbau von Bürogebäuden in Wohneinheiten. Davon ist z. B. hierzulande wenig die Rede.
Zudem gibt es in Deutschland einen Bestand von 2 Millionen leerstehenden Wohnungen. Was alleine in Hinblick auf die Obdachlosigkeit schon ein Skandal ist.
Es braucht hierzulande einfach einen Motivationsschub der auf ein Ziel in der Zukunft ausgerichtet ist und die Erkenntnis, dass in diesem Land vieles zu langsam läuft bzw zu lange dauert bis mit der Umsetzung überhaupt erst begonnen wird.
Mein ganz persönlicher Eindruck ist, das sich hierzulande kaum jemand Gedanken darüber macht, wo seine Region, seine Stadt oder auch nur sein Stadtteil in zehn Jahren stehen oder aussehen soll.
Könnte auch daran liegen, dass der Deutsche indirekt meist davon ausgeht, das es irgendeine externe Stelle schon richten wird
zum Beitrag31.01.2025 , 23:59 Uhr
"denn diese sind im europäischen Vergleich nicht die höchsten"
Stimmt, die Zweithöchsten und das nicht nur in Europa sondern unter den Industrieländern weltweit. Nur Belgien liegt noch vor Deutschland.
In diesem Sinne verweise ich sie auf die OECD Studie 2024. Die Studie hat dabei Vergleiche mit 38 ihrer Mitgliedstaaten angestellt.
Dieser Vizetitel wird Deutschland übrigens schon seit vielen Jahren verliehen.
Ein Beispiel: Die durchschnittliche Abgabenlast an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgenbeträgt in Deutschland für einen Single Haushalt 47,9%. Der Durchschnittswert unter den übrigen Staaten lag bei 34,8%.
"Auch die Sprache ist eher nicht der Hinderungsgrund"
Worauf basiert ihre Erkenntnis? Hatten sie Deutsch als Fremdsprache? Meine Frau ist Kardiologin, die könnte ihnen darüber Auskunft geben, was im Rahmen des Approbationserteilungsverfahrens hinsichtlich der Fachsprachenprüfung alles an Deutschkenntnissen erforderlich ist.
zum Beitrag31.01.2025 , 23:21 Uhr
"Das Migrationsthema und die damit einhergehende Überforderung hat die AfD groß gemacht; es ist also richtig diese Thema anzugehen"
Sie fallen hier auf einen reinen Placebo - Effekt rein. Das Thema ist kein Thema. Es wurde gesetzt und als Aufhänger benutzt. Suche dir einen Sündenbock und deine Probleme fühlen sich nicht mehr ganz so arg an.
Wenn im Inland etwas geändert werden muss, dann das Asylverfahren im Schnitt nicht mehr 8 Monate (BAMF 2024) und mit Verfahren durch die Instanzen 17 Monate dauern.
Gleiches gilt für Integrationsmassnahmen wie Sprach- und Förderkurse. Wartezeiten je Bundesland 3-18 Monate. Dazu bürokratische Verfahren hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis oder Anerkennung von Abschlüssen.
Und um den Zustrom besser regulieren zu können sind gemeinsame EU Maßnahmen, wie die Durchführung von Asylverfahren an den Aussengrenzen, produktiver, als rechtswidrige Grenzkontrollen oder unbefristete Abschiebehaft.
Wenn die CDU in dieser Hinsicht etwas sinnvolles tun will, dann sollte sie eine Lösung dafür finden, dass sichere Herkunftsländer ihre Bürger auch wieder zurück nehmen. Daran scheitert es nämlich meistens.
zum Beitrag31.01.2025 , 22:46 Uhr
Ein etwas nüchterner Blick auf die tatsächlichen Zustände wäre für ein Großteil der Bevölkerung empfehlenswert.
In Deutschland lebten Stand Juni 2024 3,3 Millionen Schutzsuchende plus 1,1 Millionen Ukrainer.
Die Nettozuwanderung ging im dritten Jahr hintereinander zurück und betrug 2023 lediglich 663.000 Personen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat errechnet, dass es für konstante Erwerbsquoten jährlich eine Zuwanderung von 400.000 Personen bedarf alleine für den Arbeitsmarkt.
Das bedeutet, die Migranten die bereits in Deutschland leben sind wahrscheinlich die einzige Chance um die Strukturen in Deutschland aufrechtzuerhalten. Beginnend ab dem Jahr 2030.
Daher können die derzeitigen Diskussionen durchaus als "verkehrte Welt" bezeichnet werden.
Die Deutschen wären zudem gut beraten, die Nase nicht mehr ganz so hoch zu tragen, denn die Hochqualifizierten werden aus dem Ausland nicht in Scharen nach Deutschland kommen. Das hat mit den Steuern und Abgaben zu tun, teils auch mit der Mentalität, aber am meisten mit der sehr schwierigen Sprache. Davon können meine Frau und ich als Britin/Norweger ein Lied singen.
Quelle BAMF, Statistisches Bundesamt
zum Beitrag30.01.2025 , 20:11 Uhr
"Am Ende soll ein wissenschaftlich fundiertes umfangreiches Gutachten stehen.."
Na dann wird ja alles gut. Ich staune immer wieder über die hiesige Vollkaskomentalität. Wenn der Deutsche nicht weiter weiß, dann erstellt er ein Gutachten, beruft einen Ausschuß ein oder gründet gleich einen Verein.
Hier trifft es der schöne Begriff Schlafwandler. Sehenden Auges auf die Katastrophe zu steuern, aber immerhin wurde auf dem Weg ordentlich Papier produziert in Form von Gutachten, Anträgen und Absichtserklärungen.
Den Experten und Politikern sei hierzu Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie "Militant Democracy and Fundamental Rights“ von 1937 empfohlen.
In Deutschland nahezu unbekannt und schändlicher Weise nicht einmal ins deutsche Übersetzt, ist er im angelsächsischen Raum Pflichtlektüre.
Und auch das BVerfG hat in diversen Urteilen Karl Loewensteins Analyse in einen juristischen Rahmen verortet.
Rassismus als Verfassungsfeindlichkeit und zwar nicht im Sinne von Staatsschutz, sondern im Schutz von Demokratie und Grundrechten wie der Menschenwürde.
Hier braucht es keine Dokumentationen sondern lediglich einen Antrag und einen Befugten der ihn beim BVerfG einreicht.
zum Beitrag30.01.2025 , 12:57 Uhr
Wenn das Parlament dazu nicht in der Lage ist, wäre es jetzt an der Zeit das die Rot-Grüne Bundesregierung die Initiative ergreift und den Verbotsantrag stellt.
Die bisher genannten Vorbehalte im Falle eines Scheiterns in Karlsruhe sind mittlerweile ziemlich obsolet geworden. Um ihre Zustimmungwerte zu erhöhen reicht es der AfD aktuell schon aus, einzig den politischen Diskurs zu vergiften und dabei zuzuschauen, wie sich die anderen Parteien daran aufreiben.
Eines wurde im Artikel richtigerweise explizit erwähnt und dieses Argument wird in der politischen Diskussion gerne ausgespart, nämlich das es zu den Aufgaben des BVerfG gehört die mögliche Verfassungsfeindlichkeit einer Partei zu prüfen und Grundlage hierfür ist nunmal der Anfangsverdacht gem. Beweislage und nicht die auf den Beweiswert basierenden Erfolgsaussichten auf ein Verbot. Die zu beurteilen ist nämlich Aufgabe des Gerichts nicht der Politik.
zum Beitrag29.01.2025 , 23:39 Uhr
Seit 2009 hat Grönland das Recht, sich durch ein Volksentscheid unabhängig zu erklären. Es haperte bisher an den wirtschaftlichen Verflechtungen mit Dänemark.
Die Grönländer haben weder Struktur noch qualifiziertes Personal um in Eigeninitiative zumindest Öl- und Gasförderung zu betreiben. Es ist halt immer noch weitgehend eine Nation von Fischern.
Und die fragile wirtschaftliche Situation haben die Dänen bisher verstanden für sich zu nutzen.
Aber dieses Jahr sind Parlamentswahlen und Mute Egede hat schon angekündigt die Unabhängigkeitsbestrebungen voranzutreiben.
Und abschließend, natürlich trieft die Historie der USA vor Rassismus. Von Indigenen bis Afroamerikanern.
Meine Bemerkung bezog sich auch rein auf das Motiv und das war in den USA nunmal anfangs die Landgewinnung. Alles was daraus resultierte ist dann eine andere Geschichte.
zum Beitrag29.01.2025 , 19:33 Uhr
Die Kategorien passen. Ob egoistisch oder unsolidarisch, nur aus seiner Sicht richtig. Denn die Wohnung des Nachbarn steht noch.
Alles eine Frage der Perspektive.
zum Beitrag29.01.2025 , 19:12 Uhr
Nun der Süden wäre für Trump interessanter. Dort lagern 8,8 Millionen t Seltener Erden. Die USA hatten 2024 bereits Interesse an einer Kooperation bekundet, aber von Rare Earths Norway eine klare Absage erhalten. Die Erden fördert und vermarktet Norwegen lieber in Eigenregie. Ist als bettelarmes Land ja auch dringends auf zusätzliche Einnahmen, neben Öl - und Gas und der Raubtierfischzucht etc , angewiesen.
Brenzlig könnte es nur dann werden, wenn die Berater Trump darüber aufklären, dass der Bedarf an Seltenen Erden ausschließlich für Europa bestimmt ist um unabhängiger von China zu werden.
Zur Not schmieden wir dann eine Allianz mit Dänemark und holen die Finnen mit ins Boot. Das dürfte ausreichen.
zum Beitrag29.01.2025 , 18:52 Uhr
Aus Platzmangel der Link separat.
RAV Offener Brief v. 27.01.25
www.rav.de/publika...ht-auf-erfolg-1102
zum Beitrag29.01.2025 , 18:48 Uhr
Ein Beitrag des von mir sehr geschätzten Autors, der mich doch sehr verwundert.
Wesentlicher Punkt ist die Aussage "es ist aberwitzig, eine so große Oppositionspartei verbieten zu wollen, solange sie sich nicht offen gegen Rechtsstaat, Demokratie und Menschenwürde stellt."
Mir ist bewusst wie der Autor den Begriff "offen" definiert, hat er dieses in früheren Beiträgen doch klug dargelegt.
Seitdem hat sich jedoch einiges in der Republik verändert, wie auch die heutige Abstimmung gezeigt hat. Es ist jetzt Zeit zu handeln und ein Verbotsverfahren einzuleiten, wie es gerade 619 Juristen in einem offenen Brief gefordert haben.
Der Autor irrt mit seiner Meinung, wenn er von aberwitzig spricht, denn die Größe einer Partei ist rechtlich nicht relevant sondern die Ausrichtung der Gesamtpartei und das diese in Hinblick auf die Menschenwürde klar gegen die demokratische Grundordnung verstößt, ist auch ohne inhaltliche Kenntnisse der Verfassungsschutzberichte klar ersichtlich. Der offene Brief benennt schon etliche Beispiele.
Mit einem Verbotsantrag abzuwarten und auf die eine potentielle Entgleisung zu setzen ist ein Vabanquespiel, welches ich gegenwertig für fahrlässig erachte.
zum Beitrag29.01.2025 , 14:29 Uhr
Nun ja, wenn ich ungefragt bei ihnen einziehen würde, dann wären sie so solidarisch und würden auch noch meine Verwandten bei sich beherbergen?
zum Beitrag29.01.2025 , 14:12 Uhr
"Die Regenbogenfahne stehe zunehmend für „problematische Ideologien und Praktiken“
Mit der Regenbogenfahne beginnt es und mit der selben Begründung wird dann in einigen Jahren die Deutschlandfahne modernisiert in schwarz - weiß - rot. Und wenn es ganz arg kommt zusätzlich mit einem Kreuz versehen, ob eisern oder in anderer Form wird sich dann zeigen.
Sind die staatlichen Organe hierzulande derart mit Blindheit geschlagen, dass sie alle Zeichen dieser Partei übersehen?
Was ist das für eine Tendenz, wenn im Parlament jetzt Parteien von Zustimmung statt von Verbot der Rechtsextremen sprechen?
zum Beitrag29.01.2025 , 13:41 Uhr
Kleiner aber feiner Unterschied.
Die Besiedelung in den USA beruhte auf "Landraub" der Indigenen.
Die Dänische Herrschaft auf reine "Umerziehung". Eine völkische Komponente sozusagen.
Und das auch noch vor dem historischen Hintergrund der Erfahrungen mit Fremdbestimmung im eigenen Land unter deutscher Besatzung während der NS Zeit.
Und es geht nicht um Feindschaft sondern darum, dass die grönländische Aussen- und damit auch Wirtschaftspolitik von Dänemark bestimmt wird.
Ein souveräner Staat Grönland würde sich wahrscheinlich mit den USA arrangieren und im Interesse beider Länder handeln.
Dänemark handelt ausschließlich im wirtschaftlichen Eigeninteresse. Gut nachzuvollziehen am Beispiel der damaligen Industrialisierung der Fischindustrie in Grönland, die nun wirklich nicht im Sinne der einheimischen Fischer war.
Und in jüngster Zeit erkennbar an den Verhandlungen der Dänen mit China über Konzessionen zum Abbau der seltenen Erden auf Grönland.
zum Beitrag29.01.2025 , 13:05 Uhr
Die "Europäische Solidarität" bestand in erster Linie daraus, dass Merkels Entscheidung 2015 über die Köpfe einzelner EU Länder getroffen wurde.
Darunter auch Dänemark und Schweden. Die Dänen sind ein kluges Volk. Als sie gesehen haben wie die Menschenmengen über die Øresundbrücke gezogen sind, haben sie erkannt, dass sie als kleines Land diesen Ansturm nicht bewältigen können. Und sie haben gehandelt und die Grenzen geschlossen. Im Gegensatz zu den Schweden. Und jetzt vergleichen sie die heutigen Zustände hinsichtlich der Migration in beiden Ländern einmal. Da fällt die Einsicht nicht schwer, welche Entscheidung vor zehn Jahren vorausschauend gefällt wurde.
zum Beitrag28.01.2025 , 21:57 Uhr
Kein Mitleid mit meinem skandinavischen Nachbarn.
Die dänische Schuld besonders gegenüber den Kalaallit ist noch längst nicht abgegolten. Und das nicht nur in Bezug auf die Zwangsumsiedlungen und Kindesentführungen nach Dänemark in den 50er Jahren.
Es sei erinnert an jahrzehntelange Unterdrückung der Traditionen, der Sprache, ja der ganzen kulturellen Identität mit dem Zweck sie zu dänischen Bürgern zu machen.
Und im eigenen Land wurde dann noch schlimmer mit ihnen verfahren als zu der Zeit mit den Samen in Norwegen.
Ich bin in Tromso damit aufgewachsen und kenne beide Parteien sehr genau. Auch hier wurde die Kultur der Sami norwegisiert. Die Sprache und Kultur auf reine Folklore reduziert. Und auch heute sind Angehörige beider Kulturen in diesen Ländern noch Diskriminierungen ausgesetzt.
Von Jugend an galt meine Solidarität den Indigenen und daher unterstütze ich die linke Unabhängigkeitspartei Inuit Ataqatigiit die sich für die Unabhängigkeit von Dänemark einsetzt.
Und mit welchen Nationen ein souveräner Staat Grönland dann wirtschaftliche und sicherheitspolitische Abkommen trifft ist die Entscheidung der Grönlander, nicht die der Dänen.
zum Beitrag28.01.2025 , 14:53 Uhr
"Nej tak - mir ist schon schlecht"
Holde ud! oder besser gesagt Hold på!
zum Beitrag28.01.2025 , 13:44 Uhr
"Wenn Deutschland sich weigert eben dieses Zwangsgeld zu zahlen passiert was?"
Wie erwähnt sind Zwangsgelder des EuGH national Vollstreckbar.
Reichweite und Umfang der Vollstreckung gegen Hoheitsträger regeln die §§ 167, 170 und 172 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Bei Interesse einmal selber informieren.
zum Beitrag28.01.2025 , 12:28 Uhr
Wenn eine Analyse zu dem Schluss kommt, Kraft der Souveränität eines Staates sei es gerechtfertigt Einreisekontrollen in Eigenvornahme an europäischen Binnengrenzen durchzuführen und mit diesen auch noch das Recht auf Abweisung von Migranten verbindet, hat das wenig mit Politik sondern eher mit einer zweifelhaften Rechtsauffassung zu tun.
Denn auch im nationalen Recht ist geregelt, das Europäisches Asylrecht vorrang vor dem deutschen Grenzpolizeirecht hat (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG).
Es gelten daher bei einer Einreiseverweigerung die Regelungen des Europäischen Asylrechts (Art. 13 Abs. 1 S. 2 VO Nr. 562/2006).
Dieses ist für die Sache maßgeblich. Die politischen Fragen stellen eine andere Ebene dar und sind Auslegungssache.
Und nebenbei bemerkt, ein Rechtsgutachten wird üblicherweise auch nach rechtlichen Kriterien bewertet, nicht nach politischen.
zum Beitrag27.01.2025 , 22:09 Uhr
".. als rechtswidrig zu bezeichnen, ist keine Feststellung, es ist nur eine von mehreren Rechtsansichten"
Doch es ist eine Feststellung und zwar vom EuGH der hierzu schon eine Reihe von Urteilen gefällt hat. Nachfolgend nur einige Beispiele aus einem anderen Kommentar von mir zum Weiterverfolgen.
1.Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen
Rechtswidrig u.a. wegen Verstoß gegen die Rückführungsrichtlinie. Urteil EuGH v. 21.09.2023, Az. C-143/22 ADDE gegen Frankreich
Verstoß gegen Art. 32 des Schengener Grenzkodex bezgl. Grenzkontrollen EuGH Urteil v. 19.03.2019, Az. C-444/17 gegen Deutschland und Frankreich
2 Unbefristete Abschiebehaft Rechtswidrig wg. Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2008/115 Abschiebungshaftrecht EuGH Urteil v. 10.03.2022 in der Rechtssache C 519/20.
3. Nationaler Notstand Ausruf des nationalen Notstands gem. Artikel 72 AEUV Ausnahmeklauseln des europäischen Binnenmarktes.
EuGH Urteil v. 02.04.2020, AZ 2015/1523 und 2015/1601, Richtlinie 2011/95/EU
Beide besagen kurz gefasst: Jede Aktivierung der Ausnahmeklausel unterliegt der gerichtlichen Kontrolle des EuGH.
zum Beitrag27.01.2025 , 21:51 Uhr
Seit der Grundgesetzänderung des Asylrechts 1993 war Deutschland der Hauptprofiteuer aus dem Dublin Abkommen und hat sich wenig solidarisch gegenüber den Mittelmeeranrainern verhalten.
Dann hat sich das Blatt gewendet und das Geschrei hierzulande über die unsolidarischen Nachbarn ist mittlerweile groß. Selbstgemachte Leiden nennt das der Volksmund.
Natürlich ist das eine Retourkutsche der Italiener, sogar mit Ansage.
Und schon einmal auf die Idee gekommen, das Deutschland bei seinen Nachbarn nicht gerade beliebt ist, wenn es um das Thema Migration geht.
Von 1993 bis 2014 Abschottung und dann 2015 ohne Absprache die Grenzen öffnen, kam nicht bei allen gut an.
zum Beitrag27.01.2025 , 21:33 Uhr
Gerade weil Herr Rath studierter Jurist ist, hat er die von ihnen erwähnten Gutachten der beiden Herren ignoriert. Beiden ist nämlich gemein, dass sie auf altmodischen Ansichten der Staatsrechtslehre beruhen. Die Idee des Staats als Verfassungsvoraussetzung ist seit den 80er oder 90er Jahren immer belangloser geworden und spielt heute gar keine Rolle mehr. Die Gutachten sind jedoch auf diesem Grundsatz der Staatlichkeit aufgebaut, was zur Folge hat, dass die Europarechtskonformität dabei auf der Strecke bleibt bzw in den Analysen überhaupt nicht vertreten ist.
zum Beitrag27.01.2025 , 20:35 Uhr
Die Fragen die im Artikel aufgeworfen werden, ob Merz fähig ist mit Trump und Putin zu verhandeln, sind ebenso unerheblich wie die Hinweise auf seine persönlichen Defizite.
Es zählt alleine die Tatsache, das Merz klargemacht hat das er seine Ziele notfalls auch mit Stimmen aus dem rechtsextremen Lager durchsetzen wird. Ein Tabubruch im deutschen Parlament der ohne Beispiel ist.
Eine derartige Person ist nicht geeignet für das Amt des Bundeskanzlers.
Die Konsequenz daraus kann nur sein, dass SPD und Grüne sich vor der Wahl klar Positionieren und einer Koalition unter der Führung von Friedrich Merz eine klare Absage erteilen.
zum Beitrag27.01.2025 , 20:20 Uhr
"Carl Schmitt / Der Führer schützt das Recht"
Da gibt es noch passendere Aussagen des guten Carl Schmitt, die heute aktueller denn je erscheinen. Zum Beispiel folgende.
"Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens, nötigenfalls, die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“
Aus seiner Schrift "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“. 1923
zum Beitrag27.01.2025 , 14:11 Uhr
Asylrecht "verschärfen" ist die eine Sache. Dafür auf nicht rechtskonforme Mittel zu setzen die andere. Und wenn diese rechtswidrigen Aussagen noch von einer Person gemacht werden, die sich für das zweithöchste Amt der Republik bewirbt und aller Voraussicht in naher Zukunft einen Amtseid leistet, ist das Maß voll. Dazu noch das Paktieren mit Rechtsextremen. Da läuft das Maß schon über.
Das sehen anscheinend auch gemäßigte CDUler ähnlich, die in übrigen auch zu den Demokraten zählen dürften. Insofern sind die Demokraten in diesem Lande klar in der Mehrheit.
zum Beitrag27.01.2025 , 13:31 Uhr
Solange es nicht rechtskonform ist, stimmt die Aussage der SPD ja auch. Dann müßte das EU Recht entsprechend geändert werden. Würde sich dann auch auf die Urteile des EuGH auswirken.
Und der Begriff, dass ein Gericht "lebensfern" an einer Rechtssprechung festhält ist mir neu. Aufgabe eines Gerichts ist es auf Grundlage von Gesetzesvorgaben zu entscheiden. Diese Vorgaben haben die Gerichte nicht konzipiert, insofern träfe der Begriff, wenn überhaupt, nur auf den Gesetzgeber zu.
Und Expertenmeinungen und Gerichtsurteile sind zwei paar Schuhe. Ersteres ist eine Aussage, zweites ist Rechtssprechung und daher massgebend. Ist ja kein Neuland was hier betreten wird für den EuGH.
zum Beitrag27.01.2025 , 13:09 Uhr
"Nur interessiert es die Staaten nicht, wie das EuGH entscheidet und ob etwas rechtwidrig ist oder nicht"
Das Argument haben sie schon öfters unter meine Kommentare gesetzt. Richtiger wird es dadurch nicht.
Es gibt nur einen Staat in der EU der sich konsequent verweigert ein EuGH Urteil umzusetzen. Und dieser zahlt noch immer Zwangsgelder plus Sanktionen und Strafmaßnahmen die von der EU Kommission verhängt wurden.
Und da sie als Beispiel immer das Dublin Abkommen ansprechen. Da es in Europarecht überführt wurde, steht es jedem Staat zu bei Verletzung des Abkommens gegen den entsprechenden Staat Klage einzureichen.
Und jetzt können sie einmal überlegen warum das noch nie geschehen ist. Eine der Gründe könnte sein, dass gar kein Recht gebrochen sondern lediglich "getrickst" wurde.
zum Beitrag27.01.2025 , 12:54 Uhr
Zuerst einmal ist für deutsche Gerichte die Entscheidung des EuGH bindend. Wirkt sich damit auf die nationale Rechtssprechung aus.
Über die Konsequenzen bei Missachtung einer gerichtlichen Anordnung hierzulande können sie sich gerne selbst informieren.
Der EuGH kann Zwangsgelder gegen Deutschland erheben. Diese werden in Tagessätzen erhoben und sind national vollstreckbar. Die Tagessätze sind zeitlich unbefristet und können bis zur Beendigung des Verstoßes erhoben werden.
Die EU Kommission hat 2005 für den EuGH Berechnungskriterien zur Anwendung von Art. 260 AEUV ermittelt.
Entscheidend sind Schwere und Dauer des Verstoßes. Für Deutschland bedeutet dies in Tagessätzen Zwangsgelder von 15 240 - 914 400 €.
Das sind jetzt nur die Maßnahmen des Gerichtshofs. Die EU Kommission kann ebenfalls noch Maßnahmen beschließen - siehe Ungarn.
Lächerlich ist daran also gar nichts.
zum Beitrag26.01.2025 , 22:59 Uhr
"findet sich nun im Wahlkampf der Union. Geschlossene Grenzen, Ausbürgerung und anschließende Ausweisung"
Trauriges Schauspiel nicht nur seitens der Union. Ein menschlich beschämendes Verhalten durch die Bank weg. Das Versagen des Staates in den letzten 10 Jahren wird jetzt nicht nur auf dem Rücken von Migranten ausgetragen, sondern es werden auch 20 Millionen Bürger anscheinend nicht mehr als "gleiche unter gleichen" angesehen.
Anstatt das ein Kanzlerkandidat einen Rechtsbruch nach dem anderen vorschlägt, sollte er lieber ein Konzept für bessere Strukturen der zuständigen staatlichen Stellen erarbeiten. Die EU Länder zur Einhaltung der Richtlinien bewegen, auf schnellere Verfahren an den EU Aussengrenzen setzen und Mittel für Integration nicht streichen sondern effizienter einsetzen.
Hetzerische Symbolpolitik unterstützt von willfährigen Helfern der Medienlandschaft ist ein Armutszeugnis, nicht nur für die politische Landschaft und trägt nicht dazu bei das gesellschaftliche Klima zu verbessern.
Da braucht es schon die Demos um ein klares Zeichen zu setzen, nicht nur gegen Rechts.
zum Beitrag26.01.2025 , 20:39 Uhr
"Wobei mal dahingestellt bleiben sein soll, ob das wirklich nicht geht"
In dieser Hinsicht helfe ich gerne dabei Klarheit zu schaffen und beschränke mich dabei einzig auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen - Rechtswidrig u.a. wegen Verstoß gegen die Rückführungsrichtlinie.
Urteil EuGH v. 21.09.2023, Az. C-143/22 ADDE gegen Frankreich
Verstoß gegen Art. 32 des Schengener Grenzkodex bezgl. Grenzkontrollen
EuGH Urteil v. 19.03.2019, Az. C-444/17 gegen Deutschland und Frankreich
Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2008/115 Abschiebungshaftrecht
EuGH Urteil v. 10.03.2022 in der Rechtssache C 519/20. Urteil gegen Deutschland
Ausruf des nationalen Notstands gem. Artikel 72 AEUV Ausnahmeklauseln des europäischen Binnenmarktes
EuGH Urteil v. 02.04.2020, AZ 2015/1523 und 2015/1601, Richtlinie 2011/95/EU
Beide besagen kurz gefasst: Jede Aktivierung der Ausnahmeklausel unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Bisher ist jeder EU Staat der versucht hat sich auf diese Klausel zu berufen vor dem EuGH damit krachend gescheitert.
zum Beitrag25.01.2025 , 22:29 Uhr
Unter Deutschlands Demokraten scheint Panikstimmung auszubrechen, wenn jetzt schon in der taz der "Mittelweg" angepriesen wird.
Das Migranten deren Asylantrag abgelehnt wurde nach Ausschöpfung der Rechtsmittel das Land wieder verlassen müssen, versteht sich eigentlich, andernfalls bräuchte es kein Asylverfahren.
Das wie im Falle von Aschaffenburg gleich in mehrfacher Hinsicht Behörden versagt haben ist zum Glück nicht die Norm.
Hapern tut es doch in erster Linie daran, dass viele Nachbarländer sich nicht verpflichtet fühlen das Dublin Abkommen einzuhalten und Flüchtlinge nicht nur nicht zurücknehmen oder auf Zeit spielen bis die Frist zur Rücküberstellung abgelaufen ist, sondern auch noch durchwinken und nach Deutschland ziehen lassen.
Eine Praxis, die wenn es nach Friedrich Merz geht Deutschland anscheinend übernehmen will. Denn nichts anderes ist die Zurückweisung an der Binnengrenze.
Siehe Dänemark, deren Abschottung ging hauptsächlich zu Lasten Deutschlands.
Die Lösung kann einzig in Europa liegen, beginnt mit den Geas Verfahren an der EU Aussengrenze und endet in einer Neuausrichtung des Dublin Verfahrens.
Da braucht es weder Remigration noch Bleiberecht für alle.
zum Beitrag25.01.2025 , 12:52 Uhr
Ihr Kommentar hat wenig Aussagekraft.
In Deutschland werden täglich Straftaten begangen. Bedeutet aber nicht, das ich es tolerieren muss, wenn mein Nachbar dies auch tut oder ihm sogar nacheifere.
zum Beitrag25.01.2025 , 12:34 Uhr
Es ging in meinem Kommentar um reine Indizienfälle ohne Beweiskette, also Aussage steht gegen Aussage.
Eben keine Zeugen oder sonstige gerichtlich verwertbare Beweise.
Das ist schon ein gravierender Unterschied in der Verfahrensweise.
zum Beitrag25.01.2025 , 12:26 Uhr
Der Aussage einer Betroffenen zu Glauben bedeutet in diesem Sinne, dass ein Sachverhalt für hypothetisch wahr oder wahrscheinlich gehalten wird.
Die Aussage wird nicht in Zweifel gezogen, stellt aber auch noch keine Gewissheit dar.
Gewissheit wird dann im Rahmen einer objektiven, also unvoreingenommen und in beiden Richtungen offenen, Ermittlung versucht zu erlangen.
zum Beitrag25.01.2025 , 11:44 Uhr
Der Bild sei es gedankt, das sich Experten finden die eine derartige Meinung vertreten.
Entscheidend sind aber Gerichte und hier hat der EuGH schon mehrere klare Urteile gesprochen.
Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen sind regelmäßig rechtswidrig.
Gemäß EU Rückführungsrichtlinie muss an den Binnengrenzen gegenüber eingereisten Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung, also eine Abschiebungsandrohung mit Frist zur freiwilligen Ausreise ergehen.
Der EuGH hat klargestellt, dass an den Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den EU Außengrenzen, weil die Person, anders als an der Außengrenze an der Grenzkontrollstelle, bereits beim Überschreiten der Grenzlinie als eingereist gilt. Diese Personen dürfen an der Grenze nicht direkt ins Nachbarland zurückgeschickt werden.
EuGH Urteil v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE
zum Beitrag24.01.2025 , 23:53 Uhr
"Believe the Woman" ist eine feministische Perspektive"
Keineswegs. Jedes ordentliche rechtsstaatliche Verfahren in einem Fall von sexueller Belästigung oder sexueller Gewalt verläuft nach dem Prinzip die Glaubwürdigkeit der Betroffenen zu Beginn eines Erkenntnisverfahren nicht in Frage zu stellen.
Das ist die Voraussetzung dafür das ein Ermittlungsverfahren auch zu einer Anklage führt und nicht eingestellt wird, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Unschuldsvermutung gegenüber dem Angeklagten wird dabei nicht angetastet. Im Gegenteil, denn die objektive Ermittlungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft können auch zur Entlastung des Angeklagten führen. Es findet in diesem Sinne also keine Vorverurteilung statt. Die Wahrheitsfindung obliegt dann dem Gericht und hier gilt "in dubio pro reo".
Von daher ist in "Believe the Woman" und der "Unschuldsvermutung" nicht von vornherein ein Widerspruch angelegt.
zum Beitrag24.01.2025 , 23:26 Uhr
"Die Partei, die sich bürgerlich nennt, verrät die Mitte an die Rechtsextremen"
Kein neues Phänomen in Europa. Österreich, die Niederlande, Dänemark, Norwegen u.a. sind da schon mit schlechten Beispielen vorangegangen.
Nun zieht Deutschland anscheinend nach und die CDU ist auf dem Weg eine rechtsextreme Partei zu etablieren die selbst der rechten ID Fraktion in Brüssel zu extrem war und darum ausgeschlossen wurde.
SPD und Grüne sollten darauf eine klare Antwort geben und deutlich machen, dass sie für eine Koalition unter der Führung von Friedrich Merz nicht zur Verfügung stehen.
Dann kann er nach der Wahl sein Glück bei der AfD ja einmal versuchen.
zum Beitrag24.01.2025 , 22:54 Uhr
"eine Politik der die Menschen wieder vertrauen, eine Politik der inneren Stärke"
Klingt sehr pathetisch ihr Kommentar.
Nur Vorschläge eines Kanzlerkandidaten die nicht rechtskonform sind und es dank des Europarechts auch nicht sein werden, zeugen nicht gerade von "innerer Stärke" sondern bestenfalls von "Wahlkampfgefasel" oder sogar von Rechtspopulismus.
Und Vertrauen zu einer Politik die notfalls ihre politischen Ziele auch mit der Unterstützung von Rechtsextremen durchsetzen will? Ein schlechter Scherz.
Eine deutsche Trump-Kopie als Kanzler ist so ziemlich das Letzte was das Land braucht.
zum Beitrag23.01.2025 , 21:14 Uhr
"Wir können und ja auch mal Nordeuropa ein Beispiek nehmen, dort wurde der Einfluss der Rechten zurückgedrengt"
In Norwegen und Finnland hat man die Rechtspopulisten mit in die Regierung geholt. Zumindest in Norwegen war das keine gute Idee. Die Norwegische Fortschrittspartei hat taktisch klug agiert und wichtige Schlüsselpositionen in der Regierung besetzt und sie hat geliefert. Nicht nur beim Thema Migration auch bei Umwelt und Artenschutz und natürlich bei ihrem Steckenpferd Öl-und Gasförderung. Mittlerweile ist sie fest etabliert und wird in Norwegen eher als eine Art liberalistische Volkspartei angesehen, als eine Rechtspartei.
Auch in Dänemark kann nicht von weniger Einfluß geredet werden. Nur sind die Themen der Dänischen Volkspartei mittlerweile Mainstream und in diesem Sinne auch für Dänen keine rechten Themen mehr. Umgesetzt werden sie selbst von Sozialdemokraten und zwar aus Überzeugung.
Nur die Schwedendemokraten fallen dahinter zurück. Das liegt aber daran, dass es sich um eine rechtsextreme Partei mit einem völkisch-nationalen Programm handelt, das allen anderen Parteien zu extrem ist. Das schwedische Pendant zur AfD sozusagen.
zum Beitrag23.01.2025 , 20:51 Uhr
Die Maßnahmen wurden von Parteien aus den von ihnen genannten Spektrum umgesetzt, aber die Hauptantriebskraft dahinter waren die Rechtspopulisten.
Beispiel Dänemark. Die Dänische Volkspartei scheut Regierungsverantwortung wie der Teufel das Weihwasser, fungiert im parlamentarischen System aber gerne als Mehrheitsbeschaffer, besonders in Phasen einer Minderheitsregierung.
Diese Mehrheitsbeschaffung lässt sie sich durch Zugeständnisse teuer bezahlen und hat auch wenig Probleme damit, dass die Regierung ihre Maßnahmen als die Eigenen verkauft.
Das führt über die Jahre dann in der Bevölkerung zu einer breiten Akzeptanz, der von der Volkspartei gesetzten Themen und geht mittlerweile soweit, dass selbst eingefleischte Sozialdemokraten die strengen Regulierungen nicht nur befürworten, sondern sie sogar als notwendig bzw. normal erachten.
Dem Zusammenleben der Kulturen ist das nicht sonderlich dienlich und so verwundert es auch nicht, dass Dänemark sich dadurch im Laufe der Zeit zu einer realen Zweiklassengesellschaft, im Sinne von "wir" und "die", entwickelt hat.
Aus meiner Sicht kein Vorbild.
zum Beitrag23.01.2025 , 18:38 Uhr
Es ist für mich völlig unverständlich, wie Politik und Medien hierzulande mit dem Thema Rechtspopulismus umgehen.
Warum nicht von den Erfahrungen europäischer Nachbarstaaten lernen und nicht deren Fehler wiederholen. Die Skandinavier sind da Deutschland um 20 Jahre voraus.
Die Erfahrung in Nordeuropa hat gezeigt, dass keine der gängigen Methoden im Umgang mit Rechtspopulisten effektiv funktioniert hat, weder Isolation, Ignorieren, Imitation oder Integration hat an den Zustimmungswerten etwas geändert.
Es gab im Laufe der Jahre zahlreiche Studien hierzu in Nordeuropa. Eine wesentliche Erkenntnis draus war zum einen, dass ein Großteil der Ausländerdebatte nicht von den Bürgern des Landes, sondern von Medien und Politikern im Einklang initiiert und am Leben gehalten wurde.
Der zweite Punkt schloss an den ersten an und lautete, dass die Zustimmung in der Bevölkerung in allen skandinavischen Ländern darauf basierte, dass die Rechtspopulisten mit Erfolg den Erhalt des Wohlfahrtsstaats mit einer Begrenzung der Zuwanderung gleichgesetzt haben. Die Verknüpfung sozialer Aspekte mit dem Thema Migration war der Schlüssel. Das Tor breitwillig geöffnet haben dann die demokratischen Kräfte.
zum Beitrag23.01.2025 , 14:09 Uhr
Fast Food ist ein umkämpfter Markt. Sollten sämtliche Bundesländer dem Beispiel Tübingens folgen, würde zumindest bei den großen Fast Food Ketten ein umdenken in der Art stattfinden die Verpackungskosten zu reduzieren. Das Ergebnis könnte sein, dass weniger Kartons und mehr Papierverpackungen zum Einsatz kommen. Das wäre immerhin ein erster Schritt zur Reduzierung von Verpackungsmaterial und Müllvermeidung.
zum Beitrag22.01.2025 , 22:38 Uhr
Ihr Kommentar ergibt für mich wenig bis gar keinen Sinn. Weder sind Palästinenser Islamisten noch durchweg die Bevölkerung Neuköllns mit Migrationshintergrund.
Und das es in dem Indien-Pakistan Konflikt brutaler zugeht als in Gaza wäre mir neu. Aber wahrscheinlich unterscheiden sich unsere Informationsquellen auch stark voneinander.
zum Beitrag22.01.2025 , 22:15 Uhr
Die Demos gegen Rechts sind auch dringend notwendig angesichts der Zustände hierzulande.
Noch notwendiger wären allerdings intensive Bildungsprogramme, um den Anteil der "geistig umnachteten" wieder in die Spur zu bringen. Um zu erkennen, das deren Anzahl stetig zunimmt, bedarf es noch nicht einmal einen Blick auf Social Media Katastrophen wie tik tok, x oder facebook, bei manchen Themen reicht auch schon ein Blick in die Kommentarspalten der taz, um zu sehen das derzeit in diesem Land einiges dringend reparaturbedürftigt ist.
Und den Schuldigen dafür immer nur bei der Politik zu suchen und ausschließlich die Altparteien zu Sündenböcken zu erklären, greift meiner Meinung nach zu kurz. Die Symptome an denen die Menschen in unseren Breiten kranken sind glaube ich ganz andere.
zum Beitrag22.01.2025 , 21:53 Uhr
".. für das Thema "Gewaltklriminalität von Migranten" Lösungskonzepte zu erarbeiten"
Wurden von Fachleuten schon mehrfach ins Gespräch gebracht. Mehr und intensivere psychologische Betreuung von Flüchtlingen.
Bessere Zustände und mehr Privatsphäre in den Unterkünften.
Schnellere Eingliederung und Beschäftigung sowie umfangreichere Betätigungsangebote.
Das Thema lautet, ausser vielleicht in AfD Kreisen, auch nicht "Gewaltkriminalität von Migranten" sondern "Gewaltdelikte von Menschen mit psychischen Störungen".
zum Beitrag22.01.2025 , 21:36 Uhr
Die AfD wird schon lange nicht mehr aus Protest sondern aus Überzeugung gewählt.
Die AfD Wähler haben nur noch nicht registriert, dass eine Stimme für die AfD eine Stimme für die Mülltonne ist, da es auch zukünftig weder in den Ländern noch im Bund eine Regierungsbeteiligung der AfD geben wird.
Also eine völlig überflüssige Randpartei die zudem durch Hass und Hetze nichts dazu beiträgt das Land besser zu machen.
Rechtsextreme Positionen und Parolen zu verbreiten ist noch lange keine Politik.
zum Beitrag21.01.2025 , 23:38 Uhr
"Sie sind rechtlich nicht bindend und ungefährt so viel Wert wie ein Ehrenwort"
Keineswegs. Eine eidesstattliche Versicherung/Erklärung wird abgegeben um zu bestätigen, dass bestimmte Informationen wahr und korrekt sind. Damit macht man eine formelle und rechtlich bindende Zusage.
Gilt gleichermaßen für Privatpersonen aber auch für juristische Personen.
Unternehmen geben z. B. eidesstattliche Erklärungen ab, um bestimmte Tatsachen oder Ansprüche zu bestätigen. Im akademischen Bereich findet sie Anwendung z.B. bei wissenschaftlichen Arbeiten oder Dissertationen und auch im Verwaltungsbereich kommt sie zum Einsatz z.B. bei Dokumentenverlust, wie dem Personalausweis.
Eine Falschaussage gegenüber amtlichen Stellen ist ein Straftat und wird gem. §156 StGB bestraft.
Auch bei Privatpersonen kann eine Falschaussage zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. So mündet die Falschaussage einer Privatperson gegenüber einer juristischen Person nicht selten auch in einem Strafverfahren wegen Betrugs gem. §263 StGB.
Zivilrechtliche Konsequenzen können dann u.a. Schadensersatzansprüche sein.
Die eidesstattliche Versicherung hat also schon erheblich mehr Gewicht als ein Ehrenwort.
zum Beitrag21.01.2025 , 18:57 Uhr
Wenn die AfD noch einige Prozentpunkte hinzugewinnt und SPD und Grüne stagnieren, könnte es eng werden für ein Zweierbündnis.
Und bei einem Dreierbündnis könnte sich das Blatt auch für die CDU wenden. Zumindest was die Zugeständnisse betrifft. Eventuell "Ausverkauf" verkehrt herum.
zum Beitrag21.01.2025 , 18:47 Uhr
Die schlechte Kopie eines James Bond Bösewichts, von der niemand geglaubt hätte, dass sie einmal in der realen Welt existieren würde. Gemäß dem Motto "Die Welt ist nicht genug".
zum Beitrag21.01.2025 , 18:40 Uhr
"Der Begriff 'Schriftliche Erklärung' wuerde es auch tun"
Es ist richtig, dass der Begriff in mancherlei Hinsicht für Verwirrung sorgt. Vor nicht allzu langer Zeit verstand man hierzulande darunter in zivilrechtlichen Angelegenheiten einen Offenbarungseid.
Angebrachter wäre daher der vom lateinischen abgeleitete Ausdruck "Affidavit", was soviel wie ein "Versprechen in Schriftform" bedeutet. Der Ausdruck ist beispielsweise auch im anglo-amerikanischen Recht gebräuchlich, wenn es um eine eidesstattliche Versicherung geht.
Davon abgesehen wird die eidesstattliche Versicherung jedoch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens abgegeben, erwähnt sei hier nur der akademische Betrieb, denn der Hauptzweck dieser Willenserklärung dient dazu, auch im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung als aussagekräftiges Beweismittel zu dienen.
zum Beitrag21.01.2025 , 16:28 Uhr
Pazifismus basiert u.a. auf der menschlichen Gabe zur Vernunft und Einsicht.
Nicht nur in der Moderne garantierten ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis der Mächte längere Zeiten des Friedens.
Zur Vernunft gehört es ebenfalls, dass ein großer Staat militärisch derart aufgestellt ist, sich souverän gegen Agressoren verteidigen zu können.
Und zwar unabhängig von jedweden Bündnissverpflichtungen.
In Bezug auf die Landesverteidigung und die Bündnissverpflichtungen besteht bei der hiesigen Behörde die "als einzige in Europa eine eigene Armee unterhält", ein immenser Nachholbedarf aufgrund jahrzehntelanger Versäumnisse.
Da ist es mit Geldern alleine auch nicht getan. Es braucht auch die entsprechende Mentalität dahinter und passende Strukturen.
zum Beitrag21.01.2025 , 13:19 Uhr
"Zum zweiten eine Bewertung als "Übergriff", "Gewalt" oder "Straftat"
Da wird es schon heikel.
zum Beitrag21.01.2025 , 13:09 Uhr
"Nur jede 100, Strafanzeige wegen Vergewaltigung endet mit einer Strafe"
Ich weiß zwar nicht auf welcher Quelle ihre Angabe beruht, stelle dieser aber folgendes entgegen.
Aus einer Erklärung des Bundesjustizministeriums:
"Die Berechnung einer "Verurteilungsquote" durch einen Vergleich der vorhandenen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Strafverfolgungsstatistik ist nicht möglich." Quelle tagesschau.de
Es gibt keine Statistik mit offiziellen Zahlen, nur Schätzwerte aus allen möglichen Ecken.
zum Beitrag21.01.2025 , 12:52 Uhr
Es steht der Justiz frei auch von Amts wegen zu ermitteln. Bei Hinweisen auf eine Straftat ein normaler Vorgang.
zum Beitrag21.01.2025 , 00:12 Uhr
"Jeder Frau und ihren Anschuldigungen erstmal zu glauben, ist sowieso ein Irrweg"
Eine Frau berichtet von sexuellen Übergriffen, der Beschuldigte bestreitet diese. Zeugen gibt es keine. Die Frau bleibt bei ihrer Anschuldigung und untermauert die Angaben durch eine eidesstattliche Versicherung. Und jetzt? Glauben, "ernst" nehmen oder In dubio pro reo?
zum Beitrag20.01.2025 , 21:47 Uhr
Die taz hat lediglich ihre öffentliche Aufgabe erfüllt und in der Berichterstattung den Sachverhalt geschildert mit den entsprechenden Quellenangaben. Ein alltäglicher Prozess in der Medienlandschaft.
zum Beitrag20.01.2025 , 21:41 Uhr
Glaubwürdigkeit ist schon der gebräuchliche Ausdruck dafür und bezieht sich auf die Aussage der Betroffenen. Grundlage für ein Ermittlungsverfahren das in einer Anklage mündet und nicht eingestellt wird wenn es keine Beweise sondern nur Indizien gibt.
Das hat auch nichts mit einer Vorverurteilung zu tun. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln objektiv und ggf tragen sie dabei auch zur Entlastung des Beschuldigten bei.
Es gilt hier der auch im Artikel genannte Grundsatz "Einer Frau erst einmal glauben zu wollen, heißt nicht, dass die Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten sofort außer Kraft gesetzt ist." Das ist kein Widerspruch, wie manche meinen, auch nicht rechtlich.
Und eine Ombudsstelle oder ähnliche Einrichtungen können nicht "ermitteln", sondern bestenfalls unterhalb der juristischen Schwelle schlichten, beraten oder vermitteln.
zum Beitrag20.01.2025 , 21:08 Uhr
"Dass sowohl die Redakteur:innen als auch die Redaktion und die Rechtsabteilung des RBB das haben durchgehen lassen, ist unverständlich"
Zumal die abgegebene Versicherung nicht einmal die formalen Anforderungen erfüllte. Laut Tagesspiegel enthielt sie auch kein Geburtsdatum. Der Artikel umschreibt es zurückhaltend als "fragwürdig". Es könnte eben auch ein konkretes Motiv dahinterstecken statt Dilletantismus, welcher in Anbetracht der Vorkommnisse eh nicht besonders glaubwürdig erscheint.
zum Beitrag20.01.2025 , 13:05 Uhr
"Das eine "eidesstattliche Versicherung", die gegenüber Medien gegeben wird, ähnlich viel wert ist wie eine bekritzelte Serviette.. "
Rechtlich unbedeutend ist es keineswegs, ansonsten würde es in der außergerichtlichen Praxis keine Anwendung finden.
Bei der Abgabe handelt es sich um eine Willenserklärung. Wurde diese vorsätzlich und wider besseres Wissen abgegeben, handelt es sich in diesem Fall um eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB.
Zur Anwendung käme hier u.a. Abs 2. Die Aufstellung von falschen Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind ein behördliches Verfahren oder ein behördliche Maßnahme gegen eine andere Person einzuleiten.
Der Strafrahmen für die falsche Verdächtigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
zum Beitrag20.01.2025 , 12:48 Uhr
"Das ist nicht vereinbar mit dem Prinzip der (außergerichtlichen) Unschuldsvermutung."
Das ist sogar mit dem juristischen Prinzip vereinbar. Bei Indizien und dazu gehören auch Aussagen, ist die Glaubwürdigkeit der Betroffenen das entscheidende Kriterium, ob ein von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren auch zu einer Anklage führt oder eingestellt wird. Der Erfolg der Klage erweist sich dann im Gerichtsverfahren und hier gilt immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo". Eine Beweislastumkehr findet in diesem Sinne also nicht statt.
zum Beitrag20.01.2025 , 12:36 Uhr
".. ist rechtlich genauso unbeachtlich wie ein öffentlich abgegebenes "Ehrenwort"
Ganz so unbedeutend im rechtlichen Sinne, ist die Abgabe der Versicherung gegenüber einer Medienanstalt nun auch wieder nicht.
Bei der Abgabe handelt es sich um eine Willenserklärung. Wurde diese vorsätzlich und wider besseres Wissen abgegeben, handelt es sich in diesem Fall um eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB.
Zur Anwendung käme hier u.a. Abs 2 Die Aufstellung von falschen Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind ein behördliches Verfahren oder ein behördliche Maßnahme gegen eine andere Person einzuleiten.
Der Strafrahmen für die falsche Verdächtigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
zum Beitrag19.01.2025 , 23:07 Uhr
Was meinen sie mit in der Praxis? Strafrechtlich? Bei der Unschuldsvermutung handelt es sich um ein rechtliches Prinzip.
Mein Kommentar behandelte die moralische Komponente dieses Prinzips. Das ist eine ganz andere Ebene. Und meine Antwort darauf, können sie diesen Fall betreffend dem Kommentar entnehmen.
zum Beitrag19.01.2025 , 22:39 Uhr
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.
Das BVerfG hat dieses in seinem Urteil von 2012 (BvL 10/10, 1 BvL 2/11) bekräftigt und desweiteren ausgeführt, dass der Gesetzgeber " bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf"
Es ist in dieser Hinsicht unerheblich, ob die Personen im Dublin Verfahren festhängen, es spielt auch keine Rolle, ob durch Selbst- oder Fremdverschulden. Eine Streichung auf "null" ist verfassungswidrig.
zum Beitrag19.01.2025 , 22:09 Uhr
"Bei den anderen Asylbewerbern handelt es sich um Menschen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Heimatland illegal einreisen"
Das ist eine reine Unterstellung und eine üble Verunglimpfung von schutzsuchenden Menschen!
Wer an EU Grenzen um Asyl ersucht, reist nicht illegal ein. Er wird bei Eurostat registriert und bekommt eine Einreisbestätigung. In dieser Hinsicht gibt es lediglich unerlaubte Grenzübertritte.
Hier die Angaben des BAMF für 2024
Über 301.350 Asylanträge hat das BAMF 2024 entschieden. 133.710 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 44,4 Prozent.
Darunter fallen auch Flüchtlingsschutz und subsidärer Schutz sowie Abschiebeverbote.
Es gibt vier Schutzformen in Deutschland. Sämtliche dieser Schutzformen sind konform mit dem Grundgesetz.
Die von ihnen angegebenen 98% hinsichtlich Duldung und "Verzögerung" beruhen, wie der Großteil ihres Beitrags, keineswegs auf Tatsachen.
Quelle Mediendienst für Integration, Rubrik offene Asylanträge 2024
mediendienst-integ...r%C3%BCckgegangen).
zum Beitrag19.01.2025 , 17:50 Uhr
„Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend“
Diese Maxime ist richtig und muss im Sinne aller Opfer von sexuellen Übergriffen und Gewalt auch beibehalten werden.
Daran darf auch ein Missbrauch, der mutmaßlich mit einem hohen Aufwand an krimineller Energie betrieben wurde, nichts ändern.
Der Grüne Landes- und Bundesvorstand muss sich jedoch die Kritik gefallen lassen, dass er jenseits der obigen Maxime die Unschuldsvermutung komplett ausser acht gelassen hat. Der ausgeübte Druck der Landesspitze auf einen Kandidaturverzicht verträgt sich nur schlecht mit dem "Frei und ohne Zwang" Grundsatz demokratischer Parteien hinsichtlich ihrer Mitglieder.
Da es sich bis dato ausschließlich um unbewiesene Vorwürfe handelte, wäre es aus Gründen der Fairness geboten gewesen, die Kandidatur zu gewährleisten und die Mitglieder des Kreisverbands Pankow in erneuter Abstimmung darüber entscheiden zu lassen.
Bleibt noch die Rolle des RBB in dieser Angelegenheit, sie ist derart unterirdisch, dass es schwer fällt an einen Zufall zu glauben.
Das nährt natürlich den Boden für Spekulationen, dass der ehemalige RBB Mitarbeiter Andreas Audretsch in die Angelegenheit involviert sei.
zum Beitrag18.01.2025 , 12:50 Uhr
"Der Rechtsstaat hat sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz selbst der Lächerlichkeit preisgeben"
Keineswegs, da der Rechtsverkehr dadurch unberührt bleibt. Es gilt weiterhin das Haus- und Zugangsrecht etc. Hat sich nichts geändert.
Es ist durchaus zu begrüßen, dass für eine Personenstandänderung nicht mehr Sachverständige hinzugezogen werden. Das Recht auf Selbstbestimmung der Persönlichkeit und damit der eigenen Identität sollte auch geschlechtsspezifisch jedem selbst überlassen sein, ohne Beeinflussung von außen.
Und das sogenannte Trennungsprinzip im deutschen Strafvollzug, die binär-biologische Aufteilung von Männern und Frauen, führt dazu, dass eine der Geschlechtsidentität entsprechende Unterbringungsform bisher nur in Ausnahmefällen praktiziert wird. In diesem Bereich gibt es gar keine Berührungspunkte mit dem Selbstbestimmungsgesetz, wenn dann kollidiert es mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
zum Beitrag18.01.2025 , 00:26 Uhr
Ihre Angaben sind teils derart haarsträubend, dass einem die Augen tränen.
Asylbewerber haben lediglich Anspruch auf eine Grundversorgung.
Illegale haben keinen Anspruch auf irgendetwas andernfalls wären sie nicht illegal
EU Ausländer ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen Zugang zu den Sozialversicherungssystemen
Für EU Ausländer mit Beschäftigung gelten die gleichen gesetzlichen Regeln, wie für die einheimische Bevölkerung auch.
Für Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeldempfänger übernimmt der Staat den Beitrag. Wirkt sich für die GKV nicht viel anders aus als die Beitragszahlungen im Niedriglohnsektor.
Und die Beiträge für die Ukrainner sollte der "wackere" Beitragszahler besser einmal als Solidaritätsbekundung ansehen, zu bevor es beschämend wird.
zum Beitrag18.01.2025 , 00:02 Uhr
"Warum sollte das verfassungswidrig sein?"
Weil nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch die unternehmerischen Garantien der Wettbewerbsfreiheit unter die Berufsausübungsfreiheit fallen.
Die Bezeichnungen im Art 12 GG sind aus heutiger Sicht auf den ersten Blick etwas irreführend. Es ist nämlich ein weites Feld welches mit der Berufsausübungsfreiheit abgedeckt wird.
zum Beitrag17.01.2025 , 19:46 Uhr
"Welche Aspekte genau das Kammergericht in Bezug für Menschenrechte für T. in Ungarn prüfte, sollte die taz recherchieren."
Das steht bereits im Beschluss des BVerfG v. 28.6.24. (2 BvQ 49/24).
Die Anordnung des BVerfG gründet u.a. darauf, dass das Kammergericht die Gefährdungslage für non binäre Personen in ungarischen Haftanstalten nicht hinlänglich geprüft sondern sich auf Garantieerklärungen der ungarischen Justiz bezogen hat.
Der zweite Punkt der Anordnung bezieht sich auf eine von ungarischer Seite nicht gemachten Garantiezusage für die Unterbringung in einer Haftanstalt, die gängigen EU Standards entspricht.
zum Beitrag17.01.2025 , 19:32 Uhr
Wenn das Verfahren nach Unionsrecht gem. Art. 7 EUV bemüht wurde um den vertragsbrüchigen Mitgliedstaat zur Beachtung der Vorgaben von Art. 2 EUV zu veranlassen und der Mitgliedstaat weiterhin Vertragsbruch begeht, ist in letzter Konsequenz auch ein Ausschluß aus der EU möglich.
Auch wenn das EU-Primärrecht keine ausdrückliche Vorschrift vorsieht, steht den EU-Mitgliedstaaten die völkerrechtliche Kompetenz zu, den Vertrag im Verhältnis zwischen ihnen und dem vertragsbrüchigen Staat zu beenden (Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK bzw. entsprechendes Völkergewohnheitsrecht.
Eine Vertragskündigung ist den übrigen EU-Mitgliedstaaten jedoch nur möglich, wenn es sich um eine erhebliche Verletzung handelt (Art. 60 Abs. 3 WVRK). Die Beendigungsmöglichkeit nach Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK besteht vor allem, wenn der betreffende Mitgliedstaat eine für die Erreichung des Vertragsziels oder -zwecks wesentliche Bestimmung verletzt (Art. 60 Abs. 3 lit. b) WVRK.
zum Beitrag16.01.2025 , 20:52 Uhr
"Nicht nur bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Ungarns, die dort drohenden Strafen stünden auch in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten"
Die konträre Auffassung des Mailänder Generalstaatsanwalts hat das BVerfG in seinem Beschluss (2 BvQ 49/24) v. 28.06.24 vertreten.
Es sah keine Gründe dafür gegeben, dass das Grundrecht des Verfolgten auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt seines Grundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 GRCh) angetastet werde. Es bezog sich zudem auf ein Urteil des EU Gerichtshofs v. 25. 07.18 (C-216/18 PPU) in dem die Zuständigkeit über die Beurteilung der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit (Art 2 EUV, Art. 7 Abs. 2 EUV) dem Europäischen Rat obliegt. Das BVerfG verwies darauf, dass der Rat in der Sache Ungarn bis dato noch keine Entscheidung getroffen hätte (1 Abs 3dd)
Auch stehe nach Ansicht des BVerfG die Höhe der im Falle der Verurteilung in Ungarn drohenden Strafe der Auslieferung nicht entgegen. Der ungarische Strafrahmen sei nicht derart unterschiedlich, dass er als schlechthin unerträglich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden könne (1 Abs. 3ee).
zum Beitrag16.01.2025 , 13:25 Uhr
@wonneproppen
"reichlich Strom importieren... Kohlestrom aus Polen"
Polen nimmt im Ranking des Grenzüberschreitenden Stromhandels als Lieferant den letzten Platz ein. Gerade einmal 0,13 thw betrug der Durchschnitt auf das Jahr 2023.
Den größten Anteil im grenzüberschreitenden Stromhandel bezieht Deutschland aus Dänemark.
Danach folgen Frankreich, Norwegen, Schweiz und die Niederlande.
Quelle Fraunhofer Institut, Plattform Energy-Charts
zum Beitrag16.01.2025 , 13:04 Uhr
".. Atomstrom aus Schweden"
Deutschland bezieht keinen Atomstrom aus Schweden!
Die steigenden Strompreise in Schweden basieren auf einer neuen Berechnungsgrundlage der Regierung nach Einführung des EU Strommarktmechanismus "Flow-Based Market Coupling" 2024 und sind auf strukturelle Probleme zwischen Nord-und Südschweden zurückzuführen.
Deutschland und Schweden sind durch einen relativ kleinen Interkonnektor "Baltic Connector" (600 MW) verbunden. Die Strompreise in Schweden werden hauptsächlich durch Faktoren innerhalb Schwedens bestimmt: z.B. lokale Produktion, Nachfrage und Infrastruktur, aber auch übergeordnete Faktoren wie Preise für Gas & CO2-Emissionszertifikate.
Schweden hat vier Gebotszonen. In der südlichsten, mit der Deutschland über den relativ kleinen Interkonnektor verbunden ist, gibt es nur wenige eigene Kraftwerkskapazitäten. In manchen Zeiten des Jahres profitiert Schweden von Deutschlands Windkraft-Kapazitäten und bezieht günstigen deutschen EE Strom. In Zeiten von wenig Wind importiert Deutschland Strom aus Schweden, der dort aus Wasserkraft mit großen Speicherseen erzeugt wird.
So funktioniert der Stromhandel.
zum Beitrag15.01.2025 , 20:28 Uhr
Ihre Aussage ist ein Widerspruch an sich. Wer sich illegal in Deutschland aufhält bezieht auch kein Bürgergeld und wer Bürgergeld bezieht hält sich ganz legal in Deutschland auf.
zum Beitrag15.01.2025 , 20:11 Uhr
Zum norwegischen Beitrag möchte ich anmerken, dass die Fortschrittspartei eine radikal-nationalistische Politik betreibt und ihr Politmuster besonders in sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen eher libertär ausgerichtet ist.
Im Gegensatz zur AfD vertritt sie beim Klimawandel keine anti-wissenschaftliche Haltung und leugnet auch nicht die anthropogene Erderhitzung.
Die Fortschrittspartei hat Umwelt- und Naturschutz sogar zu einem Kernanliegen erklärt, nur eben in dem ihr eigenen Sinne und zwar verstanden als Schutz der eigenen Heimat und der heimischen Natur- und Kulturlandschaft. Während ihrer Regierungszeit hat sie sich zudem für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgesprochen und sich auch für den Artenschutz engagiert.
Das sie in gleicher Weise als größter Lobbyist für die Förderung fossiler Energien vor Norwegens Küsten auftritt, ist für die Fortschrittspartei, wie aber auch für die meisten Norweger, kein Widerspruch zu den Klimaschutzbestrebungen.
Denn ein derartiges "goldenes Kalb", welches über Jahrzehnte hinaus noch die Staatskassen füllt, würde wohl keine Partei ernsthaft in Frage stellen. Und das nicht nur in Norwegen.
zum Beitrag15.01.2025 , 19:25 Uhr
"Die Nachbarländer sind schon sauer und drohen mit Rationierung"
Ihre Aussage ist völliger Unsinn.
Sagt ihnen der Begriff Strombörse etwas? Deutschland importiert nicht aus Knappheitsgründen und hätte inländisch ausreichend Kapazität gehabt, die Stromnachfrage zu decken. Es nennt sich EU Binnenmarkt und der sorgt dafür, dass dort, wo Energie günstiger erzeugt wird, sie auch gekauft wird.
Hinsichtlich dessen ist Atomstrom längst nicht so wettbewerbsfähig wie erneuerbare Energien.
Deutschland hat 2023 das erste Mal seit 2002 mehr Strom importiert als an die Nachbarländer exportiert. Die Nettoimporte entsprachen dabei etwa 2,3 Prozent des deutschen Strombedarfs. Davon entfielen rund 83% der Nettoimporte auf die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden und Norwegen, mit jeweils sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien im Strommix von 65 bis 99 Prozent. Weshalb der Anteil der Erneuerbaren an diesen deutschen Nettoimporten bei 73 Prozent lag und auch der CO2-Abdruck im Schnitt nur weniger als ein Drittel einer in Deutschland erzeugten Kilowattstunde betrug. Die Preise lagen dabei bis zu 32% und denen in Deutschland
Quellen Institut für Wirtschaft, Köln und Umweltbundesamt 2024
zum Beitrag15.01.2025 , 16:58 Uhr
Die Konservativen orientieren sich ganz offensichtlich am skandinavischen Modell. Die sind in dieser Hinsicht Deutschland nämlich 20 Jahre voraus.
Wesentlicher Unterschied ist nur die Regierungsform, denn in Skandinavien sind Minderheitsregierungen keine Seltenheit.
Die rechtspopulistische dänische Volkspartei beispielsweise galt als klassischer Mehrheitsbeschaffer im dänischen Folketing. Diese Mehrheitsbeschaffung hat sie sich gut bezahlen lassen, meist auf den Feldern der Zuwanderungspolitik.
Dieser Einfluss durch die Hintertür ist der zentrale Punkt für die politische Ausrichtung der meist sozialdemokratisch geprägten Regierungen in Dänemark, die in vielen Bereichen mittlerweile alles andere als sozialdemokratisch agiert sondern vielmehr die restriktive Politik der Rechtspopulisten umsetzt.
In Norwegen wurde die rechte Fortschrittspartei sogar an der Regierung beteiligt und hat aufgrund der ministeriellen Zuständigkeiten großen Einfluss auf die Migrationspolitik ausgeübt.
Die Zustimmung in der Bevölkerung beider Länder basiert darauf, dass die Rechtspopulisten mit Erfolg den Erhalt des Wohlfahrtsstaats mit einer Begrenzung der Zuwanderung gleichgesetzt haben.
zum Beitrag15.01.2025 , 12:50 Uhr
Wenn sie das genannte Abflugdatum in Verbindung zur Abflugzeit setzen, dürfte ihnen einleuchten, dass es sich bei den Angaben um den Wahltag und die Öffnungszeiten der Wahllokale handelt.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:43 Uhr
Nun die Gebühren werden nur für den personellen Mehraufwand bei Hochrisikospielen erhoben, nicht für die gesamten Heimspiele in einer Spielzeit.
Und auch wenn die Polizei für das sensible Thema Sicherheit zuständig ist, finde ich die Entscheidung nicht ungewöhnlich das sie in bestimmten Fällen auch Gebühren erhebt. Ist bei der Feuerwehr z. B. bei Fehlfahrten gängige Praxis.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:18 Uhr
Antifaschismus ist eine Haltung und Faschismus zu bekämpfen lohnt sich immer, aber nicht in der Form das man anderen Menschen die Köpfe einschlägt, sondern das man u.a. Kommentare schreibt, so wie diesen hier.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:00 Uhr
Genau andersherum. Die Garantie der Rücküberstellung in den Vollstreckungsstaat (Deutschland) zwecks Haftvollstreckung ist die rechtliche Voraussetzung für eine Überstellung, sofern entsprechende Rechtsmittel eingelegt wurden.
Das hat nichts mit Privatpersonen und schon gar nichts mit NGOs zu tun.
Zum besseren Verständnis, ein Auszug aus dem Beschluss des BVerfG v. 28.06.24/2 BvQ 49/24 in dieser Strafsache.
"Die Auslieferung eines Deutschen zum Zweck der Strafverfolgung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union sei nach § 80 IRG zulässig, wenn die vom Verfolgten gewünschte Rücküberstellung zur Vollstreckung gesichert sei (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IRG.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe angekündigt, die Auslieferung nur unter Rücküberstellungsvorbehalt zu bewilligen. "
zum Beitrag14.01.2025 , 21:44 Uhr
"Die UN Charta ist nicht bei der Ueberstellung anwendbar"
Das stimmt natürlich. Kleiner Tippfehler meinerseits, auf den mich erst der Forist Francesco aufmerksam gemacht hat. Bitte ich zu entschuldigen.
Es muss heissen: EU Charta präzise "Charta der Grundrechte der EU"
zum Beitrag14.01.2025 , 21:36 Uhr
Da helfe ich doch gerne weiter, zumal ich auch einen Flüchtigkeitsfehler im Kommentar eingebaut habe. Statt UN natürlich EU. Bitte ich zu entschuldigen.
Besser bei Interesse an meinem Kommentar weiter oben orientieren
Aber dennoch, anbei der Link zur "Charta der Grundrechte der EU" direkt auf Artikel 4 "Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung"
fra.europa.eu/de/e...fe-oder-behandlung
zum Beitrag14.01.2025 , 21:21 Uhr
Irgendwann müsste der Medienlandschaft und auch der Politik in Deutschland doch einmal ein Licht aufgehen, dass sie von der AfD für ihre Propagandazwecke instrumentalisiert werden.
Es verläuft stets nach dem selben Schema. Thema gesetzt, Tabu gebrochen, Aufschrei in der Berichterstattung und grosser Bahnhof für die AfD, so dass selbst noch ein eingefleischter Internetverweigerer in Hintertupfing die Botschaft erreicht.
Und wenn es dann doch eng wird, greift die bewährte AfD Tatik: Leugnen oder Kleinreden.
Studien in Skandinavien haben schon vor gut 20 Jahren analysiert (Dänemark 2006 veröffentlicht in Politiken, Norwegen 2008 u.a. Bladet Tromsø), dass ein Großteil der Ausländerdebatte nicht von den Bürgern des Landes, sondern von Medien und Politikern im Einklang initiiert und am Leben gehalten wird.
Meiner Einschätzung nach trifft dieses ebenfalls in den letzten Jahren auf Deutschland zu. Eine Neuausrichtung von Politik und Medien wäre angebracht, anstatt kostenlose PR für die Rechtsextremen. Für die ist nämlich auch eine negative Berichterstattung eine "gute" Berichterstattung, denn das Ziel ist einzig im Gespräch zu bleiben und dabei Themen zu setzen.
zum Beitrag14.01.2025 , 17:01 Uhr
"Für eine Ueberstellung innerhalb der EU muss nur ein EU Haftbefehl vorliegen! Und der lag vor!"
Das Land, das den EuHb vollstreckt, kann Garantien dafür verlangen, dass u.a. die Person die Haftstrafe im Vollstreckungsstaat verbüßen kann, falls sie dessen Staatsangehörigkeit besitzt oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ebenso können Garantien dafür verlangt werden, dass die Haftbedingungen den Massgaben der UN Charta gem. Artikel 4 entsprechen.
Bei Weigerung diese Garantien abzugeben, ist eine Überstellung unzulässig wenn entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.
Das wären nur zwei Beispiele, es gibt noch einige andere Kriterien, die dazu führen können von einer Überstellung abzusehen.
zum Beitrag14.01.2025 , 16:48 Uhr
"Die UN Charta ist nicht bei der Ueberstellung anwendbar"
Sämtliche Rechtssprechung in der EU muss konform mit der UN Charta gehen. Was denken sie denn aus welchen Gründen diese ins Leben gerufen wurde?
Die einstweiligen Anordnung des BVerfG beruhte im wesentlichen auf der UN Charta (Artikel 4).
Näheres hierzu können sie meinem obigen Kommentar entnehmen.
zum Beitrag14.01.2025 , 14:12 Uhr
Nach Durchsicht der Anordnung des BVerfG per Beschluss v. 28.06.24, ist meiner Ansicht nach keine Grundlage für eine Amtshaftung des Kammergerichts Berlin ersichtlich.
Anders als in meinem vorherigen Kommentar angenommen, wurde von ungarischer Seite auch eine Garantieerklärung abgegeben.
Das BVerfG legt dar, das die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde offen sind und der Erlass der einstweiligen Anordnung aufgrund der gebotenen Folgeabwägung erfolgte.
Zu dieser gehört die Risikoanalyse hinsichtlich jeglicher Gefährdungslage für die Unterbringung einer non binären Person in ungarischen Haftanstalten. Diese ist nach Auffassung des Gerichts, allein aufgrund der Garantieerklärung der Landeskommandantur des ungarischen Justizvollzugs, unzureichend.
Zudem vertritt das Gericht den Standpunkt, dass es weiterer verfassungsgerichtlicher Prüfung bedürfe, ob das Kammergericht Berlin die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh (UN Charta, Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) und die damit verbundenen Aufklärungspflichten in Bezug auf die den Antragsteller in Ungarn erwartenden Haftbedingungen in ausreichendem Maße berücksichtigt hat.
zum Beitrag14.01.2025 , 13:36 Uhr
Im Artikel 16 GG I wird unterschieden zwischen Entziehung der Staatsbürgerschaft (1) und Verlust der Staatsbürgerschaft (2)
Verlust bedeutet nichts anderes, als das kein konkreter Eingriff in den Schutzbereich erfolgt.
Klassisches Beispiel, eine Vaterschaftsklage: Mutter ausländische Staatsbürgerin, Vater deutscher Staatsbürger, Kind in Deutschland geboren, Vater weist Vaterschaft zurück, gewinnt Klage, deutsche Staatsbürgerschaft wird Kind automatisch aberkannt.
Bei Straftaten wäre es nicht so gelagert, da es sich um einen Entzug der Staatsbürgerschaft handelt. Es bräuchte hierfür also eine Änderung des Grundgesetzes.
zum Beitrag13.01.2025 , 23:09 Uhr
"Auch die Diskussion über das Strafmaß etc ist hinfällig"
Keineswegs. Bitte einmal einen Blick in die UN Charta werfen. Artikel 49 "Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen"
In Absatz 3 heißt es dann "Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
Und ihr Hinweis auf die nicht notwendige beiderseitige Strafbarkeit im Rahmen eines EuHb gilt gerade einmal für 32 Straftatbestände und auch nur dann, wenn die Freiheitsstrafe max 3 Jahre beträgt.
zum Beitrag13.01.2025 , 22:58 Uhr
"Der Hinweis, dass das örtliche Gericht eventuell nach anderen Maßstäben (= Gesetzen) arbeitet als in Deutschland, ist ein bisschen lächerlich"
Keineswegs. Bei einer Überstellung aufgrund eines EuHb muss gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen der beiderseitigen Strafbarkeit erfüllt sind. Ausnahmen gelten nur wenn das Strafmaß unter drei Jahren Freiheitsstrafe liegt.
Dazu greift die UN Charta gemäß Artikel 49 "Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen"
In Absatz 3 heißt es dazu
"Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
zum Beitrag13.01.2025 , 22:36 Uhr
"Aber wenn man Richter immer gleich bestrafen würde.."
Da würde ich aber gerne zu anmerken, dass es sich in diesem Fall um eine Überstellung handelt und daher das anspruchsausschließende Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 BGB nicht greift.
Ein für den Amtshaftungsanspruch notwendiger Schuldvorwurf der Amtspflichtverletzung durch richterliche Anordnung ist u.a schon angelegt in dem Verzicht auf die Garantie, welche sich aus der Vollstreckung eines EuHb ergibt und zwar in der Form, dass die Haftstrafe im Vollstreckungsstaat verbüsst wird. Es wurde von Seiten des Gerichts nicht als Bedingung für eine Überstellung angeführt. Im Rahmen der richterlichen Vertretbarkeit kann dieses schon als grober Verstoß mit Vorsatz oder als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.
Die Defizite hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn aufzuführen wäre ein eigenes Kapitel für sich. Von den Haftbedingungen bis zum Strafmaß.
Daher sei nur ein Verweis erwähnt und zwar auf die UN Charta Artikel 49 Abs 3 "Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
Siehe hierzu auch BGH Urteil v. 03.07.2003 - III ZR 326/02
OLG München, Beschl. v. 25.11.2011, Az. 1 W 2105/11
zum Beitrag13.01.2025 , 12:41 Uhr
Sorry, falsche Aussage. Die AfD ist kein Opfer. Nur Täter in Hinsicht geistiger Brandstiftung und vieles mehr.
Die Aufzählung würde aber vermutlich gegen die Netiquette verstoßen.
zum Beitrag13.01.2025 , 12:38 Uhr
Nun die Ursache ist eine Partei die offen rechtsextreme Positionen vertritt und gar offensichtlich die Grundordnung unserer Demokratie in ihrem Sinne umgestalten möchte.
Die Wirkung ist, dass ein Großteil der Bevölkerung, der seinen Verstand noch beisammen hat, dagegen angeht.
Die letztere Position ist legitim, die erstere keineswegs.
zum Beitrag13.01.2025 , 12:26 Uhr
Da verkennen sie aber einiges. Die demokratischen Grundrechte sind zu gewährleisten, dazu gehört auch das Abhalten eines Parteitags.
Zu den Grundrechten gehört aber auch das Demonstrationsrecht und in vielen Landesverfassungen u.a. der Sächsischen sind auch Blockademassnahmen in diesem Rahmen legitim.
Zudem gelten für eine Partei die sich hinter der Demokratie versteckt und welche die eingeräumten Freiheiten in einer Demokratie missbraucht auch andere Umgangsformen.
Diese sind auch in einigen Landesverfassungen geregelt. So räumen einige Länder den Bürgern nicht nur das Recht zum Widerstand ein bei politischen Aktivitäten die offensichtlich gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind, sondern Länder wie z.B. Bremen haben sogar die Pflicht der Bürger zum Widerstand gegen Aktivitäten solcher Protagonisten festgeschrieben.
Da braucht es auch nicht für jeden Fall einen Gerichtsbeschluss von oben. Denn das Grundgesetz und die Landesverfassungen wurden in der Hinsicht erschaffen, dass die Gesellschaft aus mündigen Bürgern besteht, die sich aktiv am politischen Leben beteiligen.
zum Beitrag12.01.2025 , 23:07 Uhr
Den letzten Abschnitt übergehe ich einmal, da er zu unsachlich und dazu noch relativ banal gehalten ist.
Grundsätzlich ist eine Untersuchung von externer Seite und entsprechende Aufklärung auch im Sinne der Polizeibeamten die ihren Dienst gewissenhaft und engagiert versehen. Und das ist immerhin die überwiegende Mehrheit der Polizisten in Deutschland. Aber auch auf diese fällt es zurück, wenn derartige Vorkommnisse Schlagzeilen machen und sich in der Bevölkerung das Bild von der willkürlichen Polizeigewalt verfestigt und somit das Vertrauen in die Staatsgewalt schwindet. Die Polizei ist nämlich auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und alleine daher ist es ratsam keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass Vergehen von Polizisten auch entsprechend verfolgt und geahndet werden. Um dieses Vertrauen aufrechtzuerhalten bedarf es Transparenz und die ist bei internen Ermittlungen nun wirklich nicht gegeben.
Und was die Einrichtung angeht, wir haben derart viele Experten hierzulande, denen würde schon etwas passendes dazu einfallen.
zum Beitrag12.01.2025 , 21:57 Uhr
"Verstösst das gg das Grundgesetz?"
Ja, nach Art 16.1 GG. Darin heißt es "Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden"
Dazu kommt noch Art 3 GG "Der Gleicheitsgrundsatz" den es zu berücksichtigen gilt.
zum Beitrag12.01.2025 , 21:30 Uhr
"Kein Ruhmesblatt für die Demokratie"
Eine andere Aussage von ihnen hätte mich auch erstaunt.
Gemäß Parteiengesetz § 9 Abs 2 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) würde auch eine virtuelle Präsenz ausreichen.
Wenn die AfD der Bevölkerung "so viel Drama, Gewalt und hässliche Bilder" zukünftig ersparen möchte, wäre es eine begrüssenswerte Alternative auf die Präsenz vor Ort zu verzichten und ihre Propagandashow über das "Home Office" abzuhalten. Das erspart den Gegendemonstranten kalte Füße und der Polizei Überstunden.
zum Beitrag12.01.2025 , 20:59 Uhr
Ich habe nicht geschrieben das Gramsci ein rechter Vordenker war. Das ist ihre Interpretation.
Gramscis Konzept der „kulturellen Hegemonie“ aus den 1930er Jahren basiert darauf, dass vor dem Sturz eines Systems sich die Linke eine „kulturelle Hegemonie“ in der Gesellschaft erobern und die Wertebasis des Gegners durch ihre eigene ersetzen müsse.
Dieses Konzept haben rechte Parteien in ganz Europa für ihre Zwecke umgedeutet. Götz Kubitschek war da auch nicht der Erste. Streng genommen hat er nicht einmal selbst gedacht sondern sich dreist bei Grece einer französischen neo faschistischen Denkfabrik aus den 70ern bedient.
Schon die französische Rechte „Nouvelle Droite“ hat unter ihrem Vordenker Alain de Benoist in 60er Jahren Gramscis Konzept übernommen und als eigenen Entwurf in der französischen Zeitschrift "Europe Action" publiziert.
Die Idee der Überwindung der Demokratie nicht über einen frontalen Gewaltangriff, sondern durch Unterminierung ihrer ideellen Grundlagen ist daher seit Gramscis Zeiten bei Linken wie Rechten gleichermaßen verankert.
Daher ist die AfD Programmatik lediglich alter Wein in neuen Schläuchen.
zum Beitrag12.01.2025 , 18:56 Uhr
Der Spiegel berichtet, dass an dem Angriff auf den Linken Politiker Nam Duy Nguyen auch Polizisten aus Niedersachsen beteiligt waren.
Das Innenministerium in Niedersachsen erklärte hierzu, dass es diesen Vorfall sehr ernst nehme und er polizeiintern aufgeklärt werde.
In dieser polizeiinternen Aufklärung liegt das Grundroblem vieler Arten von Polizeigewalt begründet. Das Kollegen gegen Kollegen ermitteln, ist in etwa so effektiv, als wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird. Der Stallgeruch bleibt nunmal haften und wird meist erst dann abgelegt, wenn der Druck von außen zu groß wird.
Dieser Fehler im System hat zur Folge, dass bei überschaubaren Konsequenzen in Stresssituationen die Hemmschwelle rapide absinkt. Und das nicht einzig bei Demonstrationen.
Zur Eindämmung von Polizeigewalt wäre es daher längst geboten, dass Dienstvergehen von externer Stelle untersucht und geahndet werden.
zum Beitrag12.01.2025 , 15:42 Uhr
"Oder einschlägigen Vorlesungen wie die Vorlesung "Völkerrecht" an der Uni-Bremen im Fachbereich 6 (Rechtswissenschaften) "
Dann empfehle ich ihnen sich einmal mit dem Positionspapier von Professor Dr. Fischer-Lescano auseinander zu setzen. Immerhin hatte er bis vor einigen Jahren einen Lehrstuhl für Rechtswissenschaften in Bremen inne.
In seinem Positionspapier analysiert er sehr genau die Frage der Immunitätsausnahmen von Staaten vor ausländischen Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen.
Sein Fazit dürfte sie dann überraschen.
Zur weiteren Lektüre hinsichtlich der Staatsimmunität empfehle ich die Beiträge von Sir Christopher John Greenwood, Professor für Völkerrecht an der London School of Economics and Political Science.
Damit sollten wir es dann auch belassen, da das Thema an dieser Stelle auch ausgeschöpft ist. Es waren jedenfalls sehr interessante Beiträge ihrerseits.
zum Beitrag12.01.2025 , 14:30 Uhr
"Richtung Putsch und Bürgerkrieg gehen"
Der berüchtigte Tag X auf den die "schwer bewaffneten" Neo Nazis sich seit gefühlten 30 Jahren vorbereiten.
Flankiert von rechten Jugendlichen aus der ostdeutschen Provinz, ausgerüstet mit Baseballschläger und Pfefferspray.
Oder doch lieber der Aufstand der Reichsbürger mit Säbeln und Musketen?
Bei aller angebrachter Skepsis gegenüber den aktuellen Zuständen, sollte man die Kirche doch lieber im Dorf lassen.
zum Beitrag12.01.2025 , 14:06 Uhr
"Die schleichende Ausbreitung rechter Ideen bis weit in die demokratische Mitte ließe sich aufhalten."
Aber nicht auf die Art und Weise wie es derzeit die etablierten Parteien und Teile der Medienlandschaft tun.
Suggestion und Grenzen des sagbaren verschieben ist die ebenso simple wie effektive Strategie der rechten Vordenker, basierend auf den Schriften von Antonio Gramsci. Mit dem Ziel eine breite rechte Gegenöffentlichkeit der liberalen Gesellschaft entgegen zu stellen, auf welche die Politik ab einem gewissen Stadium nicht mehr umherkommt auf eben diese zu reagieren.
Es macht daher wenig Sinn für demokratische Parteien eine Brandmauer zu errichten, wenn sogleich AfD Positionen von diesen Parteien fast 1zu1 nach außen kommuniziert werden.
Im Falle der Remigrationsdebatte wären daher Bekenntnisse zu Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft angebrachter gewesenen, als die von der AfD propagierten Vorurteile noch weiter zu schüren.
Denn der Versuch der etablierten Parteien der AfD mit der Übernahme der von ihnen gesetzten Themen das Wasser abzugraben ist jedenfalls bisher gescheitert, wie u.a. den Wahlumfragen zu entnehmen ist.
zum Beitrag12.01.2025 , 13:26 Uhr
Der letzte Absatz bringt es auf den Punkt und die darin genannten Auswege zeigen gleichzeitig das Problem auf.
Es sind halt nicht einzig die "hausgemachten" nationalen Probleme, die ein Land mit entsprechenden Gegenmaßnahmen beseitigen könnte, sondern es sind globale Auswirkungen die längst in einem Systemkampf ausgeartet sind. Die Grundwerte der Freiheit konkurrieren dabei mit autoritären Ideologien in unterschiedlichen Erscheinungsformen.
Insofern kann der Faschismus auf nationaler Ebene höchstens auf ein Mindestmaß eingedämmt, aber nicht beseitigt werden. Und selbst dann wird er in Krisenepochen wieder erstarken.
Neben dem im Artikel erwähnten Mittel eine Politik zum Vorteil aller Teile der Gesellschaft zu gestalten, ist daher die dringlichste Aufgabe, demokratische Systeme krisenfester zu gestalten. Das gilt besonders für die Legislative und Judikative, umschließt aber auch äußere Bereiche, wie die Landesverteidigung, die Sicherung des Hoheitsgebietes oder die Abwehr von Cyperattacken.
zum Beitrag12.01.2025 , 12:52 Uhr
Mit dem Beitritt zum Rom Status unterwirft sich ein Staat auch der Gerichtsbarkeit des IStGH.
Bei Erlass z.B. einer UN Sicherheitsresolution kann die Gerichtsbarkeit des IStGH auch auf Nichtvertragsstaaten ausgeweitet werden (Situationsländer).
Das sind derzeit u.a Libyen, Sudan, Georgien, Afghanistan, Bangladesch/Myanmar, Kongo aber auch die palästinensischen Gebiete.
zum Beitrag12.01.2025 , 12:32 Uhr
Das haben sie sehr gewissenhaft zitiert, leider haben sie dabei vergessen zu erwähnen, dass es lediglich die Hoheitsakte eines Staates betrifft gem. "par in parem non habet iudicium".
Wird bestimmt in einer der von ihnen genannten Quellenangaben näher erläutert, ansonsten einfach googeln.
zum Beitrag11.01.2025 , 19:05 Uhr
War als Antwort auf den Kommentar von @elektrozwerk gedacht. Leider irgendwie nach oben gerutscht.
zum Beitrag11.01.2025 , 18:51 Uhr
Im Jahr 2012 wurden die palästinensischen Autonomiegebiete zu einem nicht-mitgliedschaftlichen Beobachterstaat bei den Vereinten Nationen aufgewertet. Innerhalb des UN-Systems gilt Palästina damit als "Staat". Das Deutschland dagegen gestimmt hat ist traurig genug, ändert aber nichts an der Tatsache, das Palästina dem Rom Statut beigetreten ist und somit auch in den Zuständigkeitsbereich des IStGH fällt.
zum Beitrag11.01.2025 , 18:30 Uhr
Was sie aus dem Völkerrecht zitieren betrifft die Souveränität der Staaten.
Es gibt nach geltendem Völkerrecht keine Begründung für eine Immunität des Staates in Verfahren vor ausländischen Gerichten.
Dieses gilt ganz besonders dann, wenn die Rechtsverletzung im Forumsstaat verübt wurde. Diese Ansicht vertraten u. a. bereits griechische, dänische und italienische Gerichte in Verfahren zu Verbrechen im Zweiten Weltkrieg.
Zu ihren Bemerkungen zum Römischen Statut sei kurz angemerkt, dass es ausschließlich die völkerrechtliche Strafbarkeit von Individuen begründet.
Nach Art. 27 gilt die Zuständigkeit des IStGH ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft, also auch für einen amtierenden Staats- oder Regierungschef. Dies gilt jedoch nur zwischen den Parteien des Statuts.
In Abwägung zu der von ihnen zitierten Passage aus Art 98 greift in diesem Fall das Völkergewohnheitsrecht und zwar abgeleitet aus den Nürnberger Prozessen.
Es besagt kurz, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern vor internationalen Tribunalen unbeachtlich ist.
Das gilt auch für die Personalie Netanjahu und daher wäre Polen rechtlich verpflichtet den Haftbefehl zu vollstrecken.
zum Beitrag11.01.2025 , 10:51 Uhr
Grundsätzlich kann jeder, der die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zu einem Sachverhalt unterstreichen will, freiwillig eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Stellen sich Angaben in einer eidesstattlichen Erklärung als unwahr heraus, macht sich der Unterzeichner bzw. die Unterzeichnerin strafbar, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Gefängnis.
Und was die Selbstverständlichkeit betrifft, es sind schon Personen wegen geringeren Anlässen zurückgetreten oder haben ihr Mandat niedergelegt. Wenn derartige Vorwürfe im Raum stehen, verträgt es sich nicht mit einer Bewerbung für ein öffentliches Amt.
Erst recht nicht als Vertreter des Volkes im Parlament des Bundestags.
zum Beitrag10.01.2025 , 21:42 Uhr
War als Antwort auf den Kommentar von @hans wurst gedacht.
zum Beitrag10.01.2025 , 21:38 Uhr
"Ein Gericht schob dem Vorgehen einen Riegel vor, und der RBB nahm die entsprechenden Meldungen prompt offline."
Das Landgericht Frankfurt am Main hat per einstweiliger Verfügung der Bild und der BZ untersagt den Hauptvorwurf weithin zu verbreiten. Dieser bezieht sich auf die Gewaltanwendung in Form der Verabreichung von K.O. Tropfen (Az. 2-03 10/25).
Ein ähnliche gelagertes Verfahren gegen den RBB wird gerade vor dem Hamburger Landgericht angestrebt.
Und dem "Informantenschutz" sind auch rechtliche Grenzen gesetzt. Zumal das Beschlagnahmeverbot gem. § 97 StPO entfällt, wenn es zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann. Und unter dieses fallen im Rahmen des Redaktionsgeheimnis eidesstattliche Versicherungen.
zum Beitrag10.01.2025 , 19:36 Uhr
"Der Einzelne und die im deutschen Rechtssystem geltende Unschuldsvermutung? Denn bislang ist kein Vorwurf gegen Gelbhaar bewiesen, ist keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn bekannt"
Leider macht der Autor keinen Unterschied zwischen Recht und Moral sondern vermischt beides nach eigenem gusto.
Die Tatsache das keine Strafanzeige gegen Gelbhaar gestellt wurde sagt für sich rein gar nichts aus.
Die Tatsache das im rechtlichen Sinne die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gilt, ist für eine externe Bewertung der Vorwürfe auch nicht relevant.
Die Tatsache das einige der Betroffenen Frauen gegenüber dem RBB eine eidesstattliche Versicherung abgeben haben schon eher.
Es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen des RBB die Frauen darüber aufgeklärt haben, dass sie sich strafbar machen wenn ihre Angaben sich als unwahr erweisen.
Der Autor verfällt daher leider in ein altbekanntes Schema, indem er indirekt und wohl auch unbewusst der Glaubwürdigkeit der Frauen weniger Bedeutung zukommen lässt, als der Unschuldsvermutung.
Es sind gravierende Vorwürfe und bis zur Klärung sollte es eine Selbstverständlichkeit sein nicht zu kandidieren.
zum Beitrag09.01.2025 , 19:36 Uhr
" Als juristischer Grundsatz wäre dass das Ende jeder Rechtstaatlichkeit"
Sie verwechseln in ihrem Kommentar die Aussage bei Aufnahme einer Anzeige mit dem Erkenntnisverfahren, zu dem auch die Beweisführung gehört.
Die Glaubwürdigkeit der Betroffenen ist in derartigen Fällen nämlich ein entscheidender Faktor, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt ein Ermittlungsverfahren führt oder die Ermittlungen einstellt.
Und unter diesem Aspekt hat zum Glück ein Perspektivwechsel stattgefunden.
zum Beitrag09.01.2025 , 15:57 Uhr
Treffend formuliert in allen Punkten.
zum Beitrag09.01.2025 , 15:55 Uhr
"der Auslöser in Potsdam war falsch (ist ja gerechtlich festgestellt worden"
Welches Gericht hat das denn in welchem Beschluss festgehalten ?
Falls sie sich auf die Correctiv Recherche beziehen und das entsprechende Verfahren vor dem Hamburger Landgericht, so hat das Gericht dem Kläger Ulrich Vosgerau lediglich in einem, relativ nebensächlichen Punkt, recht gegeben. Dieser Punkt war zudem noch personen- und nicht sachbezogen.
In der Sache um die zentralen Punkte Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung hat das Gericht die korrekte Darstellung bestätigt.
“Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit”.
Zudem waren diese zentralen Punkte nicht einmal Gegenstand der Klage, wurden also rechtlich von Ulrich Vosgerau gar nicht bestritten.
Siehe auch Beschluss Landgericht Hamburg v. 26. Februar 2024, 324 O 61/24
zum Beitrag09.01.2025 , 14:35 Uhr
Zu ihrem Kommentar möchte ich grundsätzlich anmerken, dass die Zeiten glücklicherweise vorbei sind, in denen eine Frau auf einem Polizeirevier eine Anzeige wegen sexueller Belästigung aufgibt und von dem männlichen Wachhabenden als erstes gefragt wurde, ob sie sich aufreizend verhalten hätte und die zweite Frage sich auf potentielle Zeugen bezog. Worauf viele Frauen entmutigt von einer Anzeige abgesehen haben.
Heutzutage wird die Aussage einer Betroffenen als glaubwürdig eingestuft, bis zum Beweis des Gegenteils. Der einzig richtige Weg um einer Frau zu ihrem Recht zu verhelfen und um sie vor sexueller Belästigung und Übergriffen zu schützen.
Eine Beweisführung in derart gelagerten Fällen erfolgt dann u.a. aufgrund des Tathergangs, der Aussagen und des Persönlichkeitsprofils. Und wie immer, wenn ein Urteil rein auf Indizien beruht, ist hierbei das Fingerspitzengefühl der Richter gefragt.
Und noch eine Anmerkung zum aktuellen Fall. Erstens sind es gravierende Vorwürfe an Herrn Gelbhaar und zweitens haben einige der Betroffenen eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, sind daher keinesfalls "anonym".
zum Beitrag09.01.2025 , 14:04 Uhr
"Judenhass".....Dieser Protest ist einfach nur eins: Antiisraelisch"
Ihrer Aussage stelle ich zwei Zitate aus dem Tagesspiegel gegenüber.
"So zeigt ein Bild die mit einem Palästinatuch verhüllte Büste der jüdischen Namensgeberin der Hochschule, Alice Salomon. Auf dem Sockel ist außerdem das Wort „Palestine“ zu lesen"
"Weitere Fotos zeigen Postkarten in arabischer Sprache, auf denen die ins Deutsche übersetzte Parole „Hamas, mein Liebling“ zu erkennen ist."
Wenn sie diesen beiden Tatsachen einzig mit dem Tribut "antiisraelisch" versehen, blenden sie die Intention die sich dahinter verbirgt einfach aus.
Wie sie dem Artikel ebenfalls entnehmen können, hat es im Umfeld durchaus gewaltsame Auseinandersetzungen gegeben.
Tagesspiegel v. 07.01 www.tagesspiegel.d...rlin-12973414.html
zum Beitrag08.01.2025 , 00:13 Uhr
In Norwegen gibt es über 1600 Wasserkraftwerke. Die meisten davon sind kleine Kraftwerke und münden an Flüssen.
Nur die großen Kraftwerke münden in Stauseen oder Fjorden und die negativen ökologischen Auswirkungen für die Umwelt werden dabei vor allem durch den Schwallbetrieb in diesen Kraftwerken verstärkt.
Der Vorteil ist, dass die Stromproduktion reguliert werden kann, der Nachteil das es beim Bedarf grosser Mengen zu extremen Wasserschwankungen kommt die sich auf das Ökosystem auswirken.
Das Norwegische Institut für Naturforschung hat in Kooperation mit Multiconsult Norway AS berechnet, dass für den einheimischen Bedarf kein Schwallbetrieb notwendig wäre und dieser einzig aufgrund externer Kooperationsvereinbarungen beruht, wie u.a. im Rahmen von Nordlink.
Die Verbindung der Stromnetze zwischen Deutschland und Norwegen waren einst als Austausch gedacht hinsichtlich einer Überproduktion von Wind-/Wasserkraft.
Leider ist daraus aufgrund des Energiehungers in Deutschland ein Einbahnstraßenprojekt geworden auf das wir in Norwegen gerne verzichten können.
Soviel nur zum bedingten Vorbild Norwegen.
zum Beitrag07.01.2025 , 22:49 Uhr
Gemäß § 78 Abs. 2 StGB ist die Verjährung von Mord, auch bei Versuch und Teilnahme, ausgeschlossen.
zum Beitrag07.01.2025 , 17:30 Uhr
Tut er sehr wohl, da seine Differenzierung zwischen eingebürgerten und gebürtigen Deutschen gegen Art 3 GG verstößt.
Juristisch ist Merz Aussage daher als klarer Verstoß gegen die demokratische Grundordnung einzuordnen.
zum Beitrag07.01.2025 , 17:21 Uhr
"Demnach gebe es bereits "Bürger Zweiter Klasse"
Gibt es nicht. Eine sogenannte Abwendung von Deutschland nach § 17 Abs. 1 Nr. 5, § 28 StAG gilt für eingebürgerte und geborene Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft gleichermaßen.
Der Gleichheitssatz aus Art 3 GG ist hierbei entscheidend.
zum Beitrag07.01.2025 , 16:26 Uhr
Sie irren sich nicht. Verkürzt dargestellt besagt das Staatsangehörigkeitsgesetz dazu, dass unabhängig von einer Einbürgerung, also auch für gebürtige Deutsche, nach § 17 Abs. 1 Nr. 5, § 28 StAG gilt, dass ein Doppelstaater seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig und ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums in die Streitkräfte oder eines vergleichbaren bewaffneten Verbands eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt.
Ausweislich der Gesetzesbegründung soll der Verlust der Staatsangehörigkeit ein Verhalten sanktionieren, das sich als Abwendung von der Bundesrepublik Deutschland und zugleich als Hinwendung zu dem anderen Heimatstaat des Doppelstaaters darstellt.
Die zweite Möglichkeit bezieht sich auf die Einbürgerung. Der Widerruf einer rechtmäßigen Einbürgerung käme grundsätzlich infrage, wenn eine Einbürgerungsvoraussetzung nach der Einbürgerung weggefallen ist, so etwa, wenn er sich nicht mehr zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 11 S. 1 Nr (StAG).
Das unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um einen unzulässigen Entzug im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG handelt.
zum Beitrag06.01.2025 , 22:38 Uhr
Ich bin leider kein Autoexperte. In Norwegen bin ich meist per Boot unterwegs und in Deutschland nutze ich die Öffentlichen oder das Fahrrad.
Ich denke aber eindeutig wegen der verschiedenen Subventionen.
Hauptausschlaggebend waren dabei meines Erachtens die ermäßigten Mautgebühren sowie der Strompreis.
Ich kenne jedenfalls keinen, der seine Entscheidung zum Kauf eines E Autos allein aus Umweltschutzgründen getätigt hat.
Aber Autofahren hat in Norwegen auch nicht so einen hohen Stellenwert wie in Deutschland. Gerade im hohen Norden ist die Autodichte überschaubar.
In Küstenregionen und Städten wie Tromsø ist das Boot das Statussymbol Nummer 1.
Macht bei den Witterungsverhältnissen auch mehr Sinn die Küste entlang zu schippern, als auf rutschigen Straßen oder im Winter mit Schneeketten zu schleichen.
zum Beitrag06.01.2025 , 13:48 Uhr
Von einer Doppelmoral, wie die Autorin es nennt, würde ich nicht unbedingt sprechen. Norwegen hat in etwa den gleichen co2 Fussabdruck wie Deutschland aufzuweisen, beide Länder weisen mit den höchsten Wert in Europa auf.
In Deutschland war oder ist man eher Stolz auf seine Industrie. Kritik an der einheimischen Auto, Stahl oder Chemieindustrie findet in der Breite nicht statt. Dabei handelt es sich um ähnlich energieintensive Branchen wie bei der Öl- und Gasindustrie.
Aber als Norweger muss ich mir hierzulande desöfteren anhöhren, wie unmoralisch der Reichtum meines Landes entstanden ist.
Da steckt, wie bei vielen Debatten in Deutschland, ein gewisses Maß an Scheinheiligkeit und anscheinend Neid dahinter.
Ich persönlich begrüße es sehr, dass Norwegen versucht seiner klimaschädlichen Industrie eine umweltgerechte Infrastruktur entgegenzusetzen. Und in diesem Sinne einen strengen Naturschutz, aber auch Artenschutz betreibt.
Der Erfolg einzelner Komponenten ist dabei auch dem Geldbeutel der Bevölkerung geschuldet. Die Zunahme der E Autos ist zum Großteil der Maut zu verdanken.
Denn selbst in meiner kleinen Heimatstadt Tromsø gibt es den "bompenger", die Innenstadtmaut.
zum Beitrag06.01.2025 , 12:39 Uhr
Meine Äußerungen hierzu bezogen sich einzig auf das von mir zitierte Statement der Anklage hinsichtlich des Motivs. Und das dürfte aufgrund der Angaben des Verdächtigen meiner Ansicht nach nur schwer aufrechtzuerhalten sein.
Mehr kann ich aus der Ferne dazu gar nicht beitragen mangels Detailkenntnisse.
Ich wage jedoch die Prognose, dass bei einer ansprechenden Verteidigung am Ende eine Geldstrafe stehen wird.
zum Beitrag05.01.2025 , 20:38 Uhr
"Alle die hier "widerlich" schreiben: Ja, Überraschung, "Realpolitik" ist unappetitlich."
Dahinter verbirgt sich aber keine Gesetzmäßigkeit, sondern Menschen. Realpolitik kann auch human gestaltet werden und mit Respekt vor den Mitmenschen.
Kurz gefasst: Widerliche Politik wird meistens auch von widerlichen Menschen gestaltet und schlimmstenfalls auch umgesetzt.
zum Beitrag05.01.2025 , 20:27 Uhr
"Wie immer gilt: der Erwerb ist häufig nicht strafbewehrt, die Nutzung schon"
Sie verwechseln hier Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten.
Feuerwerkskörper wie Böller fallen unter das Sprengstoffgesetz gem. § 40. Bei einem bundesweiten Verbot wäre ihr Besitz strafbar. Ein Verstoß würde mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.
zum Beitrag05.01.2025 , 20:07 Uhr
Der junge Mann hat eine Dummheit nach der anderen begangen. Vom Abschießen der Rakete aus der Hand und Ausrichtung auf ein Wohnhaus bis hin zum Filmen und Veröffentlichen des Vorgangs.
Dazu als Krönung das Zeit Interview mit der Ankündigung Deutschland verlassen zu wollen, welches der Anlass zur Festnahme wegen Fluchtgefahr war.
Das zusammen zeugt entweder von geistiger Beschränktheit oder wirklich von Unwissenheit.
Bei einem Studenten würde ich jetzt pauschal von letzteren ausgehen und halte seine Aussage, dass er nicht gewusst habe, welche Gefahr von einer Sylvesterrakete ausgehen kann nicht per se für unglaubwürdig.
Im Gegensatz zur der Begründung des Anklägers "Ihm ging es darum, ein größtmögliches Publikum zu erreichen durch die Begehung von Straftaten.“
Das als Tatmotiv anzuführen, dürfte eher auf die Kampagne der Bild zurückzuführen als unter objektiven Gesichtspunkten vorgenommen worden sein.
Zieht man zudem die Äußerungen des jungen Mannes hinzu fällt das Konstrukt der Anklage in sich zusammen. Von den Vorwürfen der "versuchten schweren Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung" dürfte wohl nur letzteres vor Gericht bestehen.
zum Beitrag05.01.2025 , 17:19 Uhr
".. die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren.“
Da sollte die Juristin Faser sich besser einmal über die Rechtslage informieren, statt öffentlichkeitswirksame Phrasendrescherei zu betreiben.
Das BAMF wird sie hoffentlich darüber aufklären, was der § 25.4 AufenthG unter einem Aufenthalt aus humanitären Gründen versteht. Stichwort Ausreisehindernisse.
Es ist ein menschlich schäbiger Stil, mit dererlei Aussagen Unsicherheit bei den Betroffenen zu schüren. Und er passt zu der Objektifizierung von Menschen, wie sie heute in vielerlei Hinsicht betrieben wird.
zum Beitrag03.01.2025 , 21:42 Uhr
Dann werden sie doch etwas konkreter und benennen sie die Unterstützer von Raffelhüschens Studie. Mir sind keine bekannt außer aus AfD Kreisen und dem Lobbyismusumfeld aus der Finanzindustrie.
Und die Wirtschaftsweisen sind nun wirklich frei von dem Verdacht der Parteinahme und arbeiten niemandem zu, im Gegensatz anscheinend zu Herrn Raffelhüschen.
Ihre Bemerkung hinsichtlich Herrn Wedding zeugt eher davon, dass sie sich weder mit seinem Beitrag zum Tragfähigkeitsbericht noch mit seinem System beschäftigt haben, sonst hätten sie nicht behauptet, dass Raffelhüschen und Werding sehr ähnlich rechnen. Nicht alles glauben, was in einem Podcast verbreitet wird, zumal wenn er von der Bosch Stiftung kommt.
zum Beitrag03.01.2025 , 15:52 Uhr
In Norwegen ist Privatbesitz von Raketen und Knallkörpern verboten. Anfangs war das Geschrei groß, da Norweger als "Feuerwerksverrückt" gelten. Mittlerweile interessiert es niemanden mehr, da die professionellen Veranstalter an fast jedem Ort ein hübsch anzusehendes Feuerwerk abhalten und den Bedarf abdecken.
Grund für das Verbot war übrigens nicht der "Missbrauch" von Feuerwerk sondern der Tier- und Umweltschutz.
Und illegale Knallkörper waren schon aufgrund der Zollbestimmungen nie ein Thema in Norwegen.
Die Zustände in Deutschland an Sylvester kann ich zwar nicht beurteilen, da ich noch nie Sylvester in Deutschland verbracht habe, aber in Norwegen ist es ein fröhliches und entspanntes Fest ohne großen Stresspegel für Polizei und Feuerwehr.
zum Beitrag03.01.2025 , 15:27 Uhr
Es handelt sich nicht um "meine Statistik" sondern um den Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung. Einfach einmal einen Blick hineinwerfen und bei Bedarf der Kommission ihre Einwände mitteilen.
zum Beitrag03.01.2025 , 15:08 Uhr
Da haben sie sich genau das falsche Beispiel herausgesucht. Erstens steht Bernd Raffelhüschen mit seiner Prognose unter Ökonomen ziemlich einsam da und zweitens in diesem Zusammenhang einmal das Stichwort Lobbyismus googeln. Dann wird schnell ersichtlich, dass man es bei Raffelhüschen eher mit einem Interessenwahrer der Finanzwirtschaft als einen unabhängigen Wissensvermittler zu tun hat.
So sitzt er nicht nur in den Aufsichtsräten von Union Investment Privatfonds und DIA Consulting sondern war auch für die für Arbeitgeber-Lobbyorganisation INSM tätig.
In seinen versicherungsnahen Studien sprach er sich zudem stets für eine Förderung der privaten, kapitalgedeckten Rente zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Dazu passend Raffelhüschens Engagement für die Bundesvereinigung Deutscher Vermögensberater für die Riester Rente im Jahr 2020.
Die Deutsche Rentenversicherung bezog sich 2021 mit folgendem Statement zu diesen Studien "Die Rechnungen von Raffelhüschen sind spekulativ, da sie nicht auf der Grundlage des geltenden Rechts basieren.."
Berichte dazu finden sie u.a. im Spiegel und in der Zeit, mit Bezahlschranke.
zum Beitrag02.01.2025 , 20:45 Uhr
Ich weiß ja nicht aus welchen Quellen ihre Erkenntnisse stammen und auf welche Wirtschaftswissenschaftler sie sich beziehen, würde ihnen aber empfehlen, einmal einen Blick in den Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung zu werfen, der besagt nämlich das genaue Gegenteil.
Nach Berechnungen des Wirtschaftsweisen Martin Werding wird der Staat durch Migration jährlich um 95 Milliarden € jährlich entlastet.
Nach seiner Berechnung bringt Migration deutliche Einsparungen, weil sie u.a. den demographischen Wandel verlangsamt, der andernfalls zu Mehrausgaben führen würde, z.B. bei der Rentenversicherung.
Auch wurde in dieser Berechnung der Wohlstandsverlust mitberücksichtigt der drohnen würde, wenn einfach qualifiziertere Arbeiten nicht mehr den Bedarf abdecken.
Wenn Migranten neu nach Deutschland kommen, kostet das den Staat natürlich erst einmal Geld, etwa für Sprachkurse oder Integration, aber wenn sie später anfangen zu arbeiten ergibt es eine positive Bilanz.
Zudem kamen in den letzten zehn Jahren etwa zwei Drittel aller Migranten nicht als Geflüchtete. Und sobald sie arbeiten und das machen die meisten, bringen sie dem Staat Einnahmen.
zum Beitrag29.12.2024 , 21:28 Uhr
Ihre Behauptungen, dass die Klassifikationsgesellschaften im Westen saßen und der Westen dementsprechend die "Kontrolle" hatte ist schlichtweg falsch. Es gab lediglich Kooperationsvereinbarungen zwischen den DNV oder Lloyds mit dem Russian Maritime Register of Shipping.
Und diese basierten einzig auf der Einhaltung der IACS Sicherheitsstandards.
Die Aufsicht und damit auch die Kontrolle oblag dem Russian Maritime Register of Shipping.
Auch in Bezug auf die Protection and Indemnity Police stellen ihre Ausführungen nicht die Tatsachen dar. Die Police ist Voraussetzung um einen Hafen anlaufen zu können. Dieses ist aufgrund der Sanktionen in der EU für russische Schiffe eh nicht möglich. Die Zielländer Indien und China erkennen die RNRC (Die staatliche russische Rückversicherung) durchaus an.
Für die Durchquerung von EU Gewässern hat der RNRC eine Garantiesumme von 1 Milliarde Dollar hinterlegt.
Für den Westen ist die Versicherungsfrage ansonsten belanglos und hat so rein gar nichts mit Kontrollausübung zu tun
Ich muss ehrlich anmerken, dass leider kaum eines ihrer pro-russischen Argumente und anders können ihre Kommentare nicht gedeutet werden, einem Realitätscheck standhält.
zum Beitrag29.12.2024 , 20:39 Uhr
"Diese Forderung verstößt gegen das Völkerrecht und das UN-Seerechtsabkommen"
Wenn sie sich beim UN Seerechtsabkommen auf Art 19 Nr.1 SRÜ berufen, welcher die Friedliche Durchfahrt im Schiffsverkehr regelt, so sei hierzu auf Art 19 Nr 2 verwiesen, der kurzgefasst im Wortlaut aussagt, dass demjenigen die Durchfahrt verweigert werden kann, der durch Drohungen die Souveränität eines Küstenstaates verletzt.
Und da sie das Völkerrecht anführen, dieses erlaubt explizit bei Verstößen gegen das Völkerrecht Sanktionen zu denen auch die Verweigerung der Friedlichen Durchfahrt gem. Art 19 gehört. Ist im UN Seerechtsabkommen in Bezug auf das Völkerrecht auch geregelt.
Bedeutet, jeder Küstenstaat weltweit hätte das Recht, auch in nationaler Eigenentscheidung, Schiffen die unter russischer Flagge fahren oder im Besitz russischer Eigner sind, die Durchfahrt durch ihre Hoheitsgewässer zu verwehren.
zum Beitrag29.12.2024 , 16:44 Uhr
"Für das, was Sie und Sam Spade erwarten, müsste es eine Gesetzesänderung geben."
Das nennt sich Erkenntnisverfahren, dazu gehört auch das Ermittlungsverfahren. Die Rechtsgrundlage bildet die Strafprozessordnung nach 160 StPO bzw. § 163 StPO.
Sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht, ist die Staatsanwaltschaft bzw die Polizei verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nennt sich Legalitätsprinzip nach §§ 152 Abs. 2 StPO, 160 StPO, 163 StPO, 386 AO.
Diese Prozessmaxime ist sogar strafrechtlich durch § 258a StGB, die sog. Strafvereitelung im Amt (durch Unterlassen), abgesichert, so dass sich ein Polizist oder Staatsanwalt durch die Unterlassung gebotener Strafverfolgungsmaßnahmen ggf. selbst strafbar machen kann.
Eine durch den Täter verbreitete Nachricht in einem Gruppenchat mit der Andeutung "er könne 20 Deutsche töten" hätte zu einem Ermittlungsverfahren führen müssen, nachdem es der Polizei bekannt war.
Ihre Ausführungen hinsichtlich einer Rechtsgrundlage laufen daher ins Leere.
zum Beitrag28.12.2024 , 22:25 Uhr
"Die Polizeibehörden alle miteinander vernetzen.."
Ist doch im Rahmen der "Digitalstrategie Deutschland" längst passiert und soll 2025 flächendeckend für Landes- und Bundespolizei sowie für den Zoll abgeschlossen sein.
zum Beitrag28.12.2024 , 22:05 Uhr
"Keine der im Artikel genannten Zitate stellt juristisch eine Bedrohung dar"
Nur ein Auszug aus dem obigen Artikel ".. einen Link zu dem Post, in dem Abdulmohsen andeutet, er könnte 20 Deutsche töten."
So so, wiedereinmal muss das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten.
Dann bitte einmal einen Blick in den § 126 "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" werfen und dabei Absatz 2 berücksichtigen.
"Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor."
Ergibt schon ein anderes Bild als das von ihnen geschilderte.
zum Beitrag27.12.2024 , 20:53 Uhr
Klar hat das Gesundheitssystem Schattenseiten, ist ja auch staatlich organisiert. Die Zuzahlungen halten sich aber im Rahmen.
Für den Hausarztbesuch habe ich vor Weihnachten 15€ bezahlt. Zahnarztbehandlungen können teuer werden. Aber auch hier liegt der Höchstsatz bei 36%.
Die Kritik an den Facharztterminen kann ich nicht nachvollziehen. Die werden vom Hausarzt organisiert. Ich kenne niemanden der länger als zwei Tage auf seine Kliniküberweisung gewartet hat.
Und was die Lebenshaltungskosten betrifft, ich war heute in Tromsø Lebensmittel einkaufen. Die Differenz zu deutschen Supermärkten ist nicht mehr so groß wie noch vor einigen Jahren.
Für einen Cappuccino habe ich heute umgerechnet 4€ bezahlt. Das zahle ich in Hamburg auch.
Aber bei der Mindestrente hast du natürlich Recht. Damit kann man in Oslo nur schlecht bestehen, nur ist Oslo auch nicht der Maßstab. In anderen Regionen kann man damit schon über die Runden kommen.
Jedenfalls besser als der Bürgergeldempfänger hierzulande mit 500 plus x €.
zum Beitrag27.12.2024 , 20:08 Uhr
In Dänemark gibt es keine Sozialbeiträge wie in Deutschland. Das wird alles über die Einkommensteuer finanziert, deswegen ist sie auch sehr hoch. Um bei der Arbeitslosenversicherung den "Dagpenge” beanspruchen zu können, benötigt es die a-kasse eine freiwillige Versicherung bei der es sich um eine Art Tagegeld handelt. Den Großteil des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung trägt allerdings der Staat.
Und abschließend noch, der Zugang zu den Gesundheitseinrichtungen ist kostenlos, gilt auch für Zahnarztbesuche.
zum Beitrag26.12.2024 , 21:51 Uhr
Kein seriöser Klimaforscher hat in den 90ern solche Theorien verbreitet. Die Mär stammt, wenn überhaupt, eher aus den Umfeld von Bild und Konsorten.
Und wer heutzutage meint die "Sache" nicht ernst nehmen zu müssen, verdrängt sie entweder oder geht grundsätzlich mit geschlossenen Augen durch die Welt.
zum Beitrag26.12.2024 , 21:36 Uhr
Das geht noch simpler: Es ist der Teil der öffentlichen Gesellschaft welcher sich abgrenzt von Staat oder Privatwirtschaft.
Das wäre die umgangssprachliche Definition.
Philosophie und Sozialwissenschaften definieren das noch spezieller.
zum Beitrag26.12.2024 , 21:02 Uhr
Anscheinend noch nie in Skandinavien gelebt. Ein Vergleich zwischen den Zuständen in Deutschland mit den skandinavischen Ländern (leichte Abstriche bei den Schweden) hält keinem Bereich stand, weder Gesundheit, noch Bildung und schon gar nicht bei den Sozialleistungen.
Besuchen sie einmal meine schöne Heimat Norwegen. Ausser evtl in Oslo bekommen sie dort überall in wenigen Tagen einen Facharzttermin. Für Ämterbesuche gilt eine 7 tägige Terminfrist. 87% beträgt das Arbeitslosengeld. Die Mindestrente beträgt 1600€ plus Wohngeld bei Mietern.
Der norwegische Staatsfond ist zudem mit 1,5 Billionen € der größte der Welt. 3% davon fließen jährlich in den Staatshaushalt. Der Großteil davon wird in den Bildungs- und Gesundheitsbereich investiert.
Nur Dänemark ist in einigen Bereichen noch besser aufgestellt. Dort erhalten sie z. B. 90% Arbeitslosengeld bis zu 4 Jahren. Im Gegenzug haben sie aber auch eine Menge Verpflichtungen.
zum Beitrag26.12.2024 , 20:25 Uhr
"Wer Verurteilungen von Rechtsextremen und Linksextremen miteinander vergleicht.."
Bitte meinen Kommentar noch einmal lesen, da steht nichts von einem Vergleich zwischen Rechtsextremen und Linksextremen.
Er hatte die Strafverfolgung und die zum Teil milden Urteile gegen rechtsextreme Straftäter zum Inhalt.
Und da helfen Zahlen nicht weiter, sondern einzig Kenntnisse zu den ergangenen Urteilen, um meinen Kommentar einordnen zu können.
zum Beitrag26.12.2024 , 17:54 Uhr
Und erneut die gewünschte Botschaft unters Volk gebracht. Und das auch noch an Weihnachten.
Zur "Hexenjagd" und den von ihnen angeführten "Beleg" des NDR Berichts sei angemerkt, dass eine Strafverfolgung wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86 StGB nur deshalb eingestellt wurde, da es nur eine Eins-zu-Eins-Kommunikation und keine Chatgruppe mit vielen Teilnehmenden gab.
Die Verletzung der Wohlverhaltenspflicht und die Rechtfertigung eines Disziplinarverfahren hat das Gericht sehr wohl anerkannt.
Zudem wurde von Seiten der Polizeidirektion Osnabrück Revision eingelegt, so dass die Fälle demnächst vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden.
Können sie alles dem Bericht auch selbst entnehmen. Fazit: Statt Hexenjagd viel Rauch um Nichts.
zum Beitrag26.12.2024 , 17:30 Uhr
Es geht nicht um Zahlen, sondern um Urteile. Sich bitte einmal mit den Verfahren in den letzten Jahren in Thüringen und Sachsen befassen und sie werden zu der Erkenntnis gelangen, dass rechtsextreme Straftäter in diesen Bundesländern oftmals mit sehr milden Urteilen bedacht werden.
Stichwörter zum Weiterverfolgen: Ballstädt, Fretterode, Knockout 51 und das ist nur die Spitze des Eisbergs in Ostdeutschland.
Eine Empfehlung zum Thema: Policy Papers - Justiz und Rechtsextremismus
Herausgegeben von gesicht zeigen! e.V. Berlin Als PDF im Internet verfügbar.
zum Beitrag23.12.2024 , 22:45 Uhr
Zwei Säulen der Demokratie scheinen in einigen Gegenden Ostdeutschlands ins Wanken geraten zu sein.
Das Bild welches die Exekutive und die Judikative teilweise abgeben wenn es um rechtsextremistische Straftaten geht, kann mit viel gutem Willen gerade noch als kläglich bezeichnet werden.
Mit etwas weniger guten Willen könnte man angesichts der milden Urteile und der nachlässigen Ermittlungsarbeit seitens der Polizei auch auf andere Gedanken kommen.
Das der Staat sein Gewaltmonopol nicht ausschöpft und Rechtsextremisten den öffentlichen Raum weitgehend überlässt ist ein Trauerspiel, es erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und beschädigt das Ansehen der Demokratie.
Unter diesen Zuständen zu Leiden haben diejenigen Bürger, welche sich eine demokratischen Gesinnung bewahrt und darauf vertraut haben, dass der Staat in der Lage ist seine Bürger zu schützen.
Denn gefährlich ist es seit längerer Zeit bereits für diejenigen, die schon rein optisch nicht in das Bild der Rechtsextremisten passen.
Der Staat steht in der Pflicht, diese Personen zu schützen und er ist angehalten, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
zum Beitrag23.12.2024 , 12:53 Uhr
Ohne ein gewisses Maß an Polemik scheinen Herrn Brax Kommentare nicht auszukommen. Wie er auch hier im letzten Absatz wieder aufzeigt.
Es ist gut möglich, dass viele in Deutschland den Islam kritisch betrachten oder gar ablehnen und ein Teil der Bevölkerung mag auch mit Muslimen fremdeln.
Aber Hass ist nochmals eine ganze andere Ebene und Nein, der Täter war keiner von "uns" sondern anscheinend ein verwirrter Geist mit rechtsextremistischen Ansichten.
Und die Warnungen vor dem Täter verhallten anscheinend auch nicht ungehört, so existiert laut Medienberichten (u.a. Bild) beim BKA eine Akte über den Täter, was nach derzeitigen Kenntnisstand dafür spricht, dass sie ihn schon im Visier hatten.
zum Beitrag22.12.2024 , 20:51 Uhr
"zogen laut Polizei rund 2.100 Rechtsextreme brüllend und mit Böllern werfend durch die Stadt"
Eine Demonstration kurz nach einem derartigen Anschlag, hätte von der Stadt auch problemlos mit Verweis auf § 15 VersammlG verboten werden können. Ein Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Bezugnahme auf die Ereignisse wäre ausreichend gewesen.
Es ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass der Staat in einigen ostdeutschen Bundesländern seine Rechte und sein Gewaltmonopol nicht ausschöpft, wenn es um Rechtsextremismus geht.
Die sich häufenden Übergriffe auf Migranten, Wahlhelfer, Journalisten oder jüngst einer Politikern der Linken sind das Resultat davon.
Das ist nicht nur für die Menschen mit Migrationshintergrund in den Bundesländern ein großer Anlass zur Sorge, sondern auch für alle demokratisch gesinnten Bewohner in diesen Bundesländern die auf die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols vertrauen.
zum Beitrag22.12.2024 , 17:50 Uhr
Fair Trade bezieht sich auf den Handelspreis, sagt nichts über die Landrechte oder die Bezahlung der Arbeiter aus, noch über die Arbeitsbedingungen und erst recht nichts über die Transportwege und die Weiterverarbeitung des Produkts.
Einfach einmal informieren über die Zustände z.B. an der Elfenbeinküste. Auskunft darüber finden sie u.a. gut dokumentiert bei WWF Deutschland.
zum Beitrag22.12.2024 , 15:09 Uhr
Das Rederecht ist ein Statusrecht welches sich aus dem freien Mandat gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ergibt. Die Grundlage des Rederechts ergibt sich aus Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG.
Insbesondere Art. 43 Abs. 2 S. 2 GG gewährt den Abgeordneten ein jederzeitiges Rederecht.
Die Grenzen des Rederechts ergeben sich aus dem Missbrauchsverbot. Eine Beschränkung kann erfolgen, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren.
Die Inanspruchnahme des Rederechts setzt voraus, dass eine ordnungsgemäße Wortmeldung als auch Worterteilung durch den Vorsitzenden erfolgte.
Dazu bitte beachten: Bundesrecht steht über Landesrecht und das Grundgesetz selbstredend über den Landesverfassungen und der parlamentarischen Hausordnung.
zum Beitrag22.12.2024 , 02:36 Uhr
An ihren Ausführungen ist durchaus etwas dran, aber verfolgen sie diese Logik weiter und setzen sie dazu auch konsequent um, dürften sie nicht einmal mehr ein Pfund handelsüblichen Kafee kaufen.
Sie profitieren hier zwar nicht in Form eines bilanzierbaren Gewinns, aber doch von einem geldwerten Vorteil. Denn unter fairen Anbau - und Handelsbedingungen dürfte ein Pfund handelsüblicher Kaffee dann gut das doppelte Kosten.
Und da sind wir dann auch schon beim alten Dilemma des Kapitalismus angekommen. Der Gewinn des einen beruht häufig auf dem Verlust des anderen. Ergo. Kapitalismus produziert Ungleichheit und nährt sich sogar davon.
Da macht es abseits der Summen keinen großen Unterschied, ob es letztendlich um Aktienbesitz oder Handelswaren geht.
Und was den Bereich Ausbeutung betrifft, so ist dieses kein klassisches Merkmal des Kapitalismus, sondern aus historischer Sicht hat er, bedingt durch den Niedergang feudaler Herrschaftsformen, sogar zu einem Rückgang der Ausbeutung geführt.
zum Beitrag21.12.2024 , 16:56 Uhr
Uneingeschränkte Solidarität mit Zohra Mojadeddi. Abgeordnete sind ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet und müssen nicht zwingend die Linie der Fraktion vertreten.
Das Grundgesetz gewährt aufgrund der Freiheit des Mandats ein Rederecht und in diesem Fall ist auch ein Missbrauch des Rederechts z.B. aufgrund sachfremder Ziele ist nicht gegeben.
Die Abweichung von dem Tagesordnungspunkt der Bürgerschaft schränkt zudem die Arbeit und Funktion des Parlaments nicht ein und ist daher hinzunehmen.
Es wäre daher angeraten, wenn die Beteiligten es bei dem erfolgten Ordnungsruf belassen würden.
Wenn es in dieser Angelegenheit einen Grund zur Aufregung gibt, dann ist er in den Reaktionen auf die Rede zu finden.
Der Antisemitismusvorwurf von Seiten der AfD und CDU ist ebenso unbegründet und inhaltsleer, wie die des Fraktionschefs der Grünen der die Aussage für inakzeptabel hält. Die Gründe spart er leider aus.
Dabei hätte es gereicht, sich einmal mit der Begründung des Haftbefehls für Netanjahu, den Berichten von Amnesty International oder Human Rights Watch etc oder der UNO zu befassen, um zu erkennen, dass die Vorwürfe eines Vernichtungskriegs nicht aus der Luft gegriffen sind.
zum Beitrag21.12.2024 , 01:08 Uhr
Naja, kleiner Auszug aus einem Bericht der Friedrich Naumann Stiftung, Büro Buenos Aires anlässlich der Übergabe einer Petition im Jahre 2017 an das Stadtparlament Rosario durch die kubanische Stiftung Base. In ihr wird gefordert alle sichtbaren Verehrungen Guevaras aus dem Stadtbild seiner Heimatstadt zu entfernen.
Die Petition bezieht sich auf Guevaras Rolle als oberster Ermittler nach der Revolution, der in der Festung La Cabaña in Havanna Hunderte politische Häftlinge inhaftieren und in Militärtribunalen zum Tode verurteilen ließ. Mindestens 216 angebliche Konterrevolutionäre wurden ohne rechtliche Grundlage erschossen. Auch vor der Revolution tat sich Guevara als skrupelloser Befehlshaber hervor: Verräter, Deserteure und Gefangene ließ er standrechtlich ebenso hinrichten wie einfache Diebe oder er griff selbst zur Waffe.
Später schuf er ein Arbeitslager für diejenigen, die mit „kleinen oder größeren Vergehen“ gegen die „revolutionäre Moral“ verstoßen hätten. Aber auch Homosexuelle und Dissidenten wurden inhaftiert und sahen sich schwerer Arbeit und vereinzelt auch Folter ausgesetzt. Untergebenen drohte er mit der Deportation ins Lager.
.
zum Beitrag20.12.2024 , 20:47 Uhr
Der Brief ist ein Musterbeispiel für die Tragik der RAF Generationen. Viele Zustände treffend analysiert und dann die völlig falschen Schlüsse daraus gezogen.
Wer sich im "Kampf" gegen die herrschende Klasse selbst zum Herrscher ernennt, indem er sich das Recht herausnimmt über Leben und Tod entscheiden zu können, paktiert im Geiste lediglich mit den Gewaltherrschern dieser Welt.
Mord bleibt Mord.
zum Beitrag20.12.2024 , 12:35 Uhr
"die Verweigerungshaltung der bundesrepublikanischen Mehrheit, über notwendig fundamentale Änderungen überhaupt nur nachzudenken"
Der entscheidende Punkt. Nicht die Letzte Generation ist gescheitert.
Empfohlen sei hierzu auch ein Hörbeitrag von Deutschlandfunk
Seit wann wir von der Erderwärmung wissen - Die Geschichte des Klimawandels ist eine Geschichte des Wegsehens.
www.deutschlandfun...-15dd044f-100.html
zum Beitrag19.12.2024 , 17:37 Uhr
Und das ändert an den Vorwürfen und Belegen von u.a Amnesty International, dem UN Sonderbericht, der Beweisführung Südafrikas und anderer Staaten und Organisationen jetzt genau was?
zum Beitrag19.12.2024 , 17:31 Uhr
Die russische Propaganda wirkt sich mittlerweile auf die Breite der Gesellschaft aus. Angst ist halt eine stabile Währung. Wer davon hierzulande profitiert kann man sich leicht ausrechnen. Allein der Preis für ein U Boot sagt schon einiges aus.
Vielleicht würde es schon ausreichen, die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen, als sich durch ein immer mehr an Mitteln der trügerischen Illusion von Sicherheit und Wehrtüchtigkeit hinzugeben.
Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die gesellschaftlichen Zeitdiagnosen von Lion Feuchtwanger und Martin Buber aus dem Jahre 1913 die in der Schaubühne (später bekannt als die Weltbühne) veröffentlicht wurden. Lassen sich fast eins zu eins auf die heute geführten Diskussionen übertragen.
zum Beitrag17.12.2024 , 21:53 Uhr
Die Erwägung gegen das Urteil in Gänze vorzugehen, stellt die einzig richtige Entscheidung dar. Das Urteil ist derart "zurechtgezimmert" worden, dass es einem die Sprache verschlägt.
Aus Platzmangel nur ein Zitat aus dem Handbuch "Einsatztraining Professionelles Konfliktmanagement für Polizist*innen“. Hrsg. von Mario S. Staller und Swen Körner, 2021
In der Rubrik "Polizeieinsätze in Verbindung mit psychisch kranken Menschen" heisst es unter Punkt 3 "Bewaffnete Personen" u.a.
"Die betreffende Person „kann“ oft die Waffe gar nicht fallen lassen (auch wenn sie dazu aufgefordert wird), weil sie sich unbewusst und intuitiv daran festhält und die Muskulatur stark verkrampft ist (Melt-zer aaO.). Die wichtigste Regel (auch) zur Eigensicherung lautet: „Distanz, Distanz und nochmals Dis-tanz“ (Meltzer). Psychisch auffällig Personen sind zudem oft schmerzunempfindlich, so dass Pfeffer-spray nicht wirkt. Hinzu kommt die Gefahr des lagebedingten Erstickungstodes (vgl. Mallach/Feltes 2021 sowie Preus-Wössner 2009) aufgrund der hochgradigen Erregung der Personen. Merkblätter zum „Positional Asphyxia“ existieren in den meisten Polizeibehörden.
Sollte Richter wie Einsatzleiter vertraut sein.
zum Beitrag16.12.2024 , 19:05 Uhr
"Ziviler Widerstand und Ungehorsam" ist aber weder Selbstzweck noch erfüllt er sich in einer Unverhältnismäßigkeit der Mittel"
Er dient ja auch nicht dem Selbstzweck.
Die Legitimation der Letzten Generation leitet sich dabei aus der Unterlassung der Regierung ab, bestehende Verträge wie das völkerrechtliche Pariser Klimaabkommen oder das deutsche Klimaschutzgesetz aber auch hiesige Rechtsprechung im Sinne des Klimaschutzes umzusetzen.
Und da sie in punkto Verhältnismässigkeit der Mittel augenscheinlich juristisch argumentieren, füge ich an, dass das Anliegen der Letzten Generation auf Elementen des bestehenden Rechtssystems und Gerechtigkeitsvorstellungen beruht, die der politischen Ordnung zugrunde liegen und damit auch den Protest rechtfertigen der ja lediglich darauf hinweist, dass Zusagen und Gesetze nicht eingehalten werden.
Und auch die Aktionen der Antifa sind in diesem Sinne gegen Feinde der Verfassung und somit Gegner der demokratischen Grundordnung gerichtet.
Es dürfte ihnen zudem bekannt sein, dass in einigen Landesverfassungen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht auf Widerstand festgehalten ist. Bremen ist da in Bezug auf das Kirchenasyl nur ein Beispiel.
zum Beitrag16.12.2024 , 18:32 Uhr
"Dazu verschleiern Anwälte regelmäßig rechte Gewalt und erwirken nicht selten milde Urteile oder lassen die Täter beim Verfassungsschutz anheuern"
Das ist doch eine sehr praxisferne Schilderung. In rechten Kreisen herrscht nun wahrlich kein Mangel an Anwälten. Alleine rund 10% der AfD Bundestagsabgeordneten sind Juristen. Dazu gibt es die sogenannten Szene Anwälte die direkt aus dem rechtsradikalen Umfeld stammen und mit der Szene aufgewachsen sind, sei es in Bands, Parteien, Kameradschaften oder auch unter Hooligans.
Dann gibt es noch die große Gruppe der rechtspopulistischen Anwälte die sich einen seriösen Anstrich geben und dabei nach Posten und Mandaten streben. Diese Gruppe würde sich selbst nie als "Nazi Anwälte" definieren, vertritt zwar häufig dieses Klientel, grenzt sich nach außen jedoch streng davon ab.
Fast sämtliche Strafverfahren gegen rechte Täter werden von diesen Gruppen vertreten und natürlich wird im Prozess von Seiten der Verteidigung versucht seinen Mandanten als Opfer darzustellen. Probates Mittel.
Was garantiert nicht von Seiten der Anwälte versucht wird, ist den Täter gegen Strafmilderung an den Verfassungsschutz zu vermitteln.
zum Beitrag16.12.2024 , 15:41 Uhr
"Ziehen sie weiter hier gibt es für sie nix zu gewinnen"
Richtig erkannt. Schließe mich voll und ganz an.
zum Beitrag16.12.2024 , 15:37 Uhr
Ihre Vorstellung von wirksamer Bekämpfung haben sie ja in ihrem Kommentar v. 14.12 kundgetan
"Jetzt gibt's nur noch eine Partei, die man noch nicht versucht hat. Und die ganz offen sagt, wir zuerst. Lassen wir sie halt mal vier Jahre pfuschen"
Ergänzt sich gut mit Aussagen in ihren anderen Kommentaren und ergibt ein recht klares Bild.
zum Beitrag16.12.2024 , 13:47 Uhr
Geehrter @normalo im Text ist mir ein Fauxpas unterlaufen. Es muss im letzten Absatz selbstverständlich "gegen Faschismus engagieren" heissen. Entschuldigung für das Missgeschick.
zum Beitrag16.12.2024 , 13:33 Uhr
War als Antwort auf die Kommentare von @normalo gedacht.
zum Beitrag16.12.2024 , 13:31 Uhr
Ziviler Widerstand und ziviler Ungehorsam sind Kernelemente einer jeden Demokratie. Daraus beziehen sowohl die Letzte Generation als auch die Antifa ihre Legitimation.
Die Protestaktionen braucht der brave Bürger nicht gutheißen, ändert aber nichts an ihrer Legitimation und wie die gegenwärtigen Zustände aufzeigen, an ihrer Notwendigkeit.
Die Rechtmäßigkeit und die Art der Proteste sind wiederum ein anderes Thema.
Und Menschen die sich im Kampf gegen Antifaschismus engagieren pauschal als Chaoten zu bezeichnen, ist schon reichlich selbstgerecht.
zum Beitrag14.12.2024 , 21:21 Uhr
"Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass heimlich verabreichte und potenziell tödliche K.O.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ zu bewerten seien, weil es sich um eine Flüssigkeit handele (Säure hingegen gilt als gefährliches Werkzeug)."
Der bittere Unterton der Autorin in diesem Abschnitt gegenüber dem Urteil des BGH ist ungerechtfertigt.
Für die Qualifikation im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB (Gefährliches Werkzeug) ist die Unmittelbarkeit der Verletzung Voraussetzung.
Säure entspricht dieser Strafnorm, zumal sie eine chemische Verbindung darstellt die in Wechselwirkung fungiert und nicht zwingend als Flüssigkeit vorkommen muss, wie z. B. in Form von Chlowasserstoff (gasförmig) oder auch als Fettstoff wie Citronensäure.
Entgegen dem wirken K.O. Tropfen erst nach dem Stoffwechselprozess im Körper narkotisierend oder sedierend. Entscheidend im Sinne der Gesetzessystematik ist hier der Gegensatz zwischen unmittelbar und nachwirkend.
Und das die heimliche Verabreichung der Tropfen eine Gewaltanwendung im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB darstellen, hat der BGH in seinem Urteil ausdrücklich betont.
Es wurde also weder etwas verharmlost noch runtergestuft.
zum Beitrag12.12.2024 , 20:46 Uhr
"Es war der Junge, der die Situation leider auf fatale Weise eskalierte"
Die Richter haben die Schilderung des Einsatzleiters für glaubwürdig erachtet. Das Motiv Leben zu retten und die Anordnung vorzurücken, um den Betroffenen nach dem Pfeffersprayeinsatz zu überwältigen war dabei ausschlaggebend. Und schon konnten die Beteiligten aus der Verantwortung entlassen werden. Damit hat es sich aber auch schon.
Eine mehr als durchsichtige Prozesstaktik. Ein motivierter Ankläger hätte die Klage anders aufgebaut und dann hätte es womöglich für die beteiligten Schützen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gegeben.
Der "Junge" hat nichts eskalieren lassen, er hat auch niemanden bedroht, sondern versucht den Pefferspraynebel auszuweichen.
Und in einer derartigen Situation durch schiere Anzahl ein Szenario aufzubauen was einen Menschen im psychischen Ausnahmezustand zur Aufgabe bewegen soll ist amateuerhaft.
Ein Bedrohungsszenario trägt bei einem derartigen Zustand nicht zur Entspannung bei.
Abwarten bis ein Psychologe zur Stelle ist wäre richtig gewesen. Die Lage war bis dahin statisch und überschaubar. Und ein Eingriff wäre bei Veränderung jederzeit möglich gewesen.
zum Beitrag12.12.2024 , 18:41 Uhr
"Es ist ein Unding, dass das Verbrennen israelischer Fahnen unter Strafe steht, der geäußerte Wunsch, der jüdische Staat möge vernichtet werden, aber nicht."
Aus Sicht des Autors vielleicht, aus juristischer Sicht bestimmt nicht. Flaggen gelten als Hoheitszeichen, der geäußerte Wunsch ist eine Meinungsäußerung.
Das Haben und Äussern einer bestimmten Meinung zu verbieten verstößt gegen Art. 5 II GG.
Ein derartiges Sondergesetzt zur Einschränkung der Meinungsfreiheit wurde erst einmal vom BVerfG per Beschluss (vom 4 November 2009, BvR 2150/08) bestätigt. Zugrunde lag der § 130 IV StGB und die Strafbarkeit der Meinung, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen. Und selbst hier wurden enge Grenzen abgesteckt, in dem es sich lediglich auf das historische NS-Regime 1933-45 bezog und nicht auf die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus insgesamt.
Ausdrücklich erklärte das BVerfG zudem: “Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.”
Gilt auch dann, wenn es sich gegen Israel richtet.
zum Beitrag11.12.2024 , 18:11 Uhr
Frau Sebutinde hat natürlich einen schweren Stand, da sie im IGH Prozess, Südafrika - Israel im Januar, auch eine sehr ungewöhnliche Ansicht der Lage im Nahostkonflikt vertreten hat. Eine Ablehnung in allen Punkten mit der Begründung, das es sich im Kern ja um einen politischen Konflikt handelt der diplomatisch gelöst werden müsse, quasi als ablehnende Begründung für den Vorwurf des Völkermords zu nennen ist schon sehr gewagt. Selbst der israelische Richter, Aharon Barak, hat ja in dem Prozess zwei Anordnungen zugestimmt.
Den von ihnen erwähnten Hass auf Schwarze deren Ansichten nicht ins Narrativ passen glaube ich ihnen aber gerne.
Mir ist hierzulande eher der Alltagsrassismus vertraut, da meine Frau als Britin mit jamaikanischen Roots und dementsprechender Hautfarbe hier schon einiges in der Hinsicht erlebt hat.
zum Beitrag11.12.2024 , 17:44 Uhr
Wenn sie den Artikel im WSJ als "Opinion Peace" bezeichnen, dann empfehle ich ihnen den Bericht der NY Post v. 27. November. Schon die Headline lässt nur wenige Zweifel aufkommen
"UN says firing of adviser who didn’t call Israel genocidal ‘not unusual"
Oder den Artikel in der Times v. 26. November. Auch hier finden sie die Kernaussage bereits im Titel wieder.
Da sich beide Artikel hinter einer Bezahlschranke befinden, kann ich ihnen vorab versichern, dass der Kontext in beiden Artikeln weitestgehend identisch ist mit dem im Wall Street Journal.
Und mit dem von mir erwähnten Leitfaden ist keine Positionierung zum ICJ gemeint, sondern das 2022 veröffentlichte Dokument „When to refer to a situation as genocide: A brief guidance note".
Dieser UN Leitfaden skizziert die Ursprünge und Definition des Begriffs „Völkermord“. Und auf Basis dieser "Richtlinien" stützt sich auch die Postionierung Nderitus in dieser Sache.
zum Beitrag11.12.2024 , 13:41 Uhr
Der erste Beitrag in einer deutschprachigen Tageszeitung den ich zu diesem Thema gefunden habe. Ersteinmal vielen Dank dafür.
Das Schweigen in der Medienlandschaft hierzu sagt ja auch schon einiges aus. Zumal ausländische Medien wie das Wall Street Journal oder der Guardian die Gründe eigentlich klar benennen.
Das WSJ nannte es eine "politische Entscheidung“, beeinflusst von jenen in den Vereinten Nationen, die Israel gegenüber feindlich eingestellt seien.
Der Guardian berichtete, das nach der Erklärung von Nderitu, warum sie den Vorwurf des Völkermordes für unangebracht hält, palästinensische Gruppen, wie der Dachverband der Palestinian Human Rights Council in einem Brief an den UN-Generalsekretär erklärten "es gäbe erhebliche Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit, ihr Mandat mit der gebotenen Effektivität und Unparteilichkeit auszuführen“ zudem wurde Nderitu in ihrer Funktion als Sonderberaterin Pflichtverletzung vorgeworfen, da sie nicht vor einem möglichen Völkermord gewarnt hätte.
Übersehen wird dabei, dass sich ihre Position aus dem von ihrem UN Büro entwickelten Leitfaden ergibt, der u.a. den inflationären Gebrauch des Begriffes für propagandistische Zwecke anprangert.
zum Beitrag10.12.2024 , 13:11 Uhr
Da ist keine Entschuldigung angebracht. Der Forist Davin 112 hat das schon richtig erkannt. Er schreibt ja nicht von Falschbehauptungen sondern von Fakten verdrehen.
Und genau das ist hier der Fall. Es wird sich auf Angaben einer seriösen Quelle bezogen und diese dann in einem der eigenen Ansicht passenden Kontext gesetzt, mit Behauptungen unterfüttert und dann mit einer eigenen Meinungsäußerung die eigentliche Botschaft übermittelt
Die Absichten die dahinterstecken sind leicht zu durchschauen. Einfach einmal die Kommentare von @wonneproppen verfolgen. Sie sind stets nach dem gleichen Schema aufgebaut.
zum Beitrag09.12.2024 , 23:08 Uhr
Ja kleiner Fauxpas. Regionlmacht hätte es heißen müssen.
zum Beitrag09.12.2024 , 20:43 Uhr
Es bleibt die Erkenntnis von Barack Obama, der Russland als Kolonialmacht bezeichnete.
Vielleicht ist das Beispiel Syrien auch ein Anlass für die Kriegsangstschürer einige Gänge runterzuschalten, anstatt permanent davor zu warnen, das Russland Ende des Jahrzehnts militärisch soweit sei einen Nato Partner anzugreifen.
Denn wie seit über zwei Jahren zu beobachten ist, sind die Russen schon in der Ukraine überfordert und wären wohl schon weit abgeschlagen, wenn der Westen nicht so zögerlich reagiert hätte.
zum Beitrag09.12.2024 , 20:18 Uhr
Mit dem mittlerweile abgedroschenen Begriff "Populismus" lässt sich das nicht umschreiben. Das wäre dann ja lediglich ein opportunistisches Verhalten hinter dem sich nicht zwangsläufig auch eine entsprechende Gesinnung verbergen muss.
Dem ist aber bei weitem nicht so. Bei einem Großteil der Politik und der Bevölkerung die eine solche Ansicht vertreten, steckt auch die entsprechende Gesinnung dahinter. Die handeln nicht rein opportun sondern aus Überzeugung und auf Basis urdeutscher Eigenschaften wie "Engherzigkeit" und "Überheblichkeit".
zum Beitrag09.12.2024 , 19:42 Uhr
Linken Chef Jan van Aken hat bereits die passende Antwort auf die Abschiebedebatte gegeben:
"verkommene Drecksäcke"
Dem ist nichts hinzuzufügen.
zum Beitrag09.12.2024 , 13:28 Uhr
"Wenn die Fluchtursache beseitigt ist, erlischt das Aufenthaltsrecht. Ansonsten wären die Menschen nicht als Flüchtlinge sondern als Einwanderer hier."
Gemäß dem Asylrecht hat wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist, ein Bleiberecht für drei Jahre in Deutschland. Danach kann er einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen, wenn sich die Lage in seinem Heimatland nicht geändert hat.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel beinhaltet ein Dauerbleiberecht ohne zeitliche Begrenzung.
zum Beitrag09.12.2024 , 13:17 Uhr
Das haben sie richtig verstanden. Die meisten Syrer sind mit der ersten Fluchtwelle 2015/16 nach Deutschland gekommen und dürften, sofern als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt, schon längst in Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein. Daran ändert dann die neue politische Situation in ihrem Herkunftsland wenig.
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