Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
30.08.2025 , 03:46 Uhr
Kleiner Nachtrag. Das Schuldenpaket ist für eine Nation wie Deutschland auch keine Hypothek sondern ganz im Gegenteil, es trägt zur Wertschöpfung bei, wenn der Staat die richtigen Investitionen tätigt und diese schwerpunktmäßig im Inland. Schafft und sichert Arbeitsplätze und ermöglicht Investitionen der einheimischen Wirtschaft und bringt dazu noch Steuereinnahmen, welche die Zinsen die auf das Schuldenpaket fällig werden zu einem Großteil neutralisieren.
zum Beitrag30.08.2025 , 03:32 Uhr
Wirtschaft ist anscheinend nicht so ganz ihr Fach. Der Staat beschaft sich das Geld nicht bei einer Bank, sondern auf dem Kapitalmarkt in dem er Staatsanleihen ausgibt. Diese haben eine feste Laufzeit. Da die Kreditwürdigkeit Deutschlands sehr hoch ist, sind deutsche Staatsanleihen auf den Kapitalmärkten begehrt und die Zinsen relativ niedrig. Und übrigens beim Schuldenmachen verringert sich nicht der aufgenommene Betrag durch die Zinsen sondern er bleibt gleich. Die Zinsen kommen obendrauf. Zum 1x1 gehört auch, wird Kapital aus einem Sektor entnommen wird es über andere Sektoren dem Wirtschaftskreislauf wieder hinzugefügt. Geht gar nicht anders. Die von ihnen erwähnten 500 Milliarden Euro der Superreichen füllen durch eine Entnahme sogar noch die Staatskasse und der Rest reiht sich wieder in den Kreislauf ein.
Das alte Problem bei linken Ideologen. Die Ideen sind gut, aber von Wirtschaft keine Ahnung. Auch ihr Vergleich kein Geld für Struktur und Soziales ist ein rein politisches und kein finanzwirtschaftliches. Da bleibt lediglich die Argumentation übrig, das der Staat andere Prioritäten setzt als sie.
zum Beitrag29.08.2025 , 22:04 Uhr
"Übrigens ist (Jagd-)Waffenbesitz in Schweden - auch in Städten - weit verbreitet"
In Schweden kommen 23 Waffen auf 100 Einwohner, in Norwegen gar 29/100. Die meisten davon gehören Jägern. Zudem sind die Waffengesetze in beiden Ländern sehr streng. So ist zum Beispiel das Mitführen von Messern oder Pfefferspray verboten. Auch gibt es in Norwegen keine hohe Anzahl von Opfern durch Schusswaffengebrauch. Die Statistik Schwedens weist hingegen eine hohe Tötungsrate durch Schusswaffen auf, ist jedoch etwas irreführend hinsichtlich der Debatte um strengere Waffenrgulierungen, da die meisten Tötungsdelikte innerhalb von Bandenkämpfen begangen werden. Und diese nutzen in Schweden wie auch in den Niederlanden überwiegend Hybrid-Glocks als Schusswaffen. Das sind Einzelteile vom Hersteller Glock, wie Griffstücke oder Schlitten die in Österreich einzeln legal zu erwerben sind und nicht unter das Waffengesetz fallen und mit anderen Komponenten, wie einem Lauf aus anderen Waffen oder einem nachgebauten Lauf zu einer sogenannten Hybrid Glock zusammengebaut werden. Da bewirken strengere Waffengesetze wenig.
zum Beitrag29.08.2025 , 16:24 Uhr
"Ich habe die Dokumente im übrigen auch gelesen und bleibe dennoch entschieden bei meiner Sichtweise - ich empfehle daher auch die Lektüre des Berichts.."
Sie haben den Verfassungsschutzbericht über Joachim Paul gelesen?
Das ist ziemlicher Humbug den sie da von sich geben, reiht sich jedoch gut in den Rest ihres Kommentars ein.
Kurze Erläuterung: Verfassungsschutzberichte über Einzelpersonen werden nicht veröffentlicht und sind auch nicht öffentlich zugänglich sondern werden lediglich im Rahmen der Amtshilfe entsprechenden Stellen zugänglich gemacht, wie in diesem Fall dem Wahlausschuß.
zum Beitrag29.08.2025 , 14:39 Uhr
Ein Stillhalteabkommen bezieht sich lediglich auf die öffentlichen Äußerungen. An der Einstufung innerhalb des Verfassungsschutzes ändert das nichts. Daher ist ihre Aussage, dass die AfD derzeit nicht gesichert rechtsextrem ist nicht korrekt. Gilt lediglich in Bezug auf die Rechtsgültigkeit nicht jedoch für die Einstufung. Denn nur in der Aussendarstellung wird sie bis zur gerichtlichen Klärung als "rechtsextremer Verdachtsfall" geführt. Gängige Spielregel in einer Demokratie um eine Vorverurteilung bis zur gerichtlichen Klärung zu vermeiden. Mehr aber auch nicht.
zum Beitrag29.08.2025 , 14:14 Uhr
"Es war ein Anschlag ohne Opfer"
Opfer war in diesem Fall die Natur und die Meeresbewohner der Ostsee. Eine halbe Million Tonnen Methan wurde bei der Explosion freigesetzt, entspricht 25% des jährlichen Methanausstosses in Deutschland. Dazu wurde durch das Aufwühlen der Sedimente die Fortpflanzung vieler Arten gefährdet und der Meeresboden mit Blei und anderen Schwermetallen belastet.
Also Schwamm drüber?
zum Beitrag29.08.2025 , 02:07 Uhr
Teil 2
Zu diesem demokratischen Prozess gehört auch, dass ein Beamter bei dem Zweifel an seiner demokratischen Gesinnung bestehen nicht gleich aus dem Dienst entfernt werden muss. Da hängt es von den Aktivitäten und Bestrebungen ab die ein Vorgehen gegen die demokratische Ordnung erkennen lassen und natürlich auch von der Tätigkeit und Position. Die ist als Lehrer nunmal nicht staatsgefährdend.
Das könnte sich aber schnell ändern, wenn Paul nach der Wahl eine gerichtliche Überprüfung seiner Verfassungstreue erwirkt. Denn wird ihm gerichtlich eine verfassungsfeindliche Gesinnung mit dementsprechenden aktiven Bestrebungen bescheinigt, dann könnte es das Ende seiner Beamtenlaufbahn sein.
Ein Blick ins Beamtenrecht hilft da weiter.
zum Beitrag29.08.2025 , 01:50 Uhr
"wie ein Beamter der diese Kriterien nachweislich erfüllt und woran auch der Verfassungsschutzbericht kaum Zweifel aufkommen lässt."
Anscheinend nicht, wie im Artikel erwähnt, hat der Verfassungsschutz berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue - der Bericht umfasst immerhin 11 Seiten. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an.
Ein Auszug aus dem Beschluss v. 25.08.2025 – 10 B 11032/25.OVG
"Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten".. u.a. habe Paul "wiederholt die Verbreitung sogenannter Remigrationspläne unterstützt, ohne sich insoweit von einem mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehenden Verständnis derartiger Pläne zu distanzieren"
Die Verfassungstreue wird gerichtlich angezweifelt und da die gesetzlichen Rechtsbehelfen bei Wahlverfahren einzig ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren vorsehen, kann er nach der Wahl höchstens eine gerichtliche Prüfung auf Verfassungstreue beantragen. Und das wird er bei der Sachlage lieber bleiben lassen. Demokratischer Prozess!
zum Beitrag28.08.2025 , 22:49 Uhr
Haarsträubender Kommentar, der auf keiner Ebene einen Sinn ergibt.
Nach ihrer Logik wären die bisher über 180.000 Zeit- und Berufssoldaten generell nicht in der Lage zur Verteidigung des Landes? Wären demnach ja auch "Luxussoldaten" aufgrund der höheren Besoldung.
Soldat ist ein Beruf und diesen ergreift man u.a. unter dem Aspekt der Entlohnung, der beruflichen Perspektiven etc. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, wirkt sich das auch auf die Motivation aus, im Gegensatz zur Zwangsverpflichtung von Menschen die nur ihre Zeit absitzen und dazu noch wesentlich höhere Kosten verursachen, als eine reine Berufsarmee.
Zu den Kosten käme noch der Verlust an Kaufkraft für die Privatwirtschaft aufgrund der niedrigen Besoldung. Das Ifo Institut hat diesen mit 79 Milliarden € jährlich beziffert, wenn ein kompletter Jahrgang eingezogen würde.
Ein Kapitel für sich wäre dann noch die Effektivität innerhalb der Streitkräfte. Bei einem kriegerischen Konflikt zählt nicht allein die Truppenstärke, sondern das Zusammenspiel der Verbände. Lässt sich mit stetig wechselnden Personal nur schlecht eintrainieren.
Bleibt unterm Strich, durchdacht ist an ihrem Beitrag leider gar nichts.
zum Beitrag28.08.2025 , 21:27 Uhr
Das was sie zitieren stammt aus dem von Ghandi verfassten Artikel „Zur Lage der Juden in Deutschland und Palästina“. Das was ich erwähnt habe aus der Korrespondenz mit Martin Buber 1938/39.
zum Beitrag28.08.2025 , 17:15 Uhr
Die Einführung der Wehrpflicht 1956 diente ja. u.a. dem Zweck die Einflüsse der Kaderarmee zu begrenzen und die Bundeswehr nicht zu einem Staat im Staate zu machen. Dieser Kontrollmechanismus dürfte sich heute erübrigt haben. Daher ist die Einführung einer Wehrpflicht in einem derart bevölkerungsreichen Land eigentlich überflüssig. Besser wäre es den Dienst attraktiver zu machen. Beginnt bei der Besoldung geht über die Ausstattung der Kasernen bis hin zu Fortbildungsangeboten und Aufstiegschancen.
In diesen Bereichen herrscht reger Nachholbedarf. Ein attraktiver Dienst findet auch sein Publikum. Andere Länder haben es vorgemacht.
zum Beitrag28.08.2025 , 16:58 Uhr
"Das neue polnische Selbstvertrauen wird in Deutschland natürlich misstrauisch beäugt..."
Ihr Kommentar dürfte deutschen Lesern nicht genehm sein, aus norwegischer Sicht schließe ich mich dem aber an.
Polen hat sein Sicherheitskonzept schon vor längerer Zeit von Deutschland losgelöst und verstärkt auf eine Zusammenarbeit mit Balten und Skandinaviern gesetzt. Alle Länder haben gemein das eine deutsche Dominanz oder gar Führungsrolle unerwünscht ist.
Der Kardinalfehler liegt in der beschränkten deutschen Perspektive auf die Nachbarländer. Nur weil hierzulande die Meinung vorherrscht, dass die eigene Aufarbeitung der Geschichte abgeschlossen ist und die Beziehungen sich stabilisiert haben, bedeutet es noch lange nicht, dass sie sich auch in anderen Ländern hinsichtlich einer Vertrauensbasis normalisiert haben. Gilt besonders für Polen und seiner politischen Ausrichtung gegenüber Russland und Deutschland. Nur das will hier keiner wahrhaben, weil sich stets alle internationalen Sachverhalte hierzulande nur um die deutschen Positionen drehen. Nur zwischen Verzeihen und Vergessen besteht schon noch ein Unterschied.
zum Beitrag28.08.2025 , 12:57 Uhr
"Anteil religiöser Menschen - nicht nur Muslime - signifikant und für jeden sichtbar steigt."
Bei einer Bevölkerung von über 80 Millionen und einem muslimischen Anteil von 6,6% oder 5,5 Millionen kann von sichtbar steigt in diesem Land wohl kaum die Rede sein. Es sei denn man lebt in einem der Ballungszentren in dem sich eine hohe Anzahl der muslimischen Bevölkerung auf geringer Fläche konzentriert.
Wen sie speziell mit anderen Religionen meinen die sich hier sichtbar zeigen, erschließt sich mir nicht ganz. Von einem Anstieg der buddhistischen oder hinduistischen Bevölkerung hierulande habe ich jedenfalls noch nichts gehört und oder gesehen.
Und was sie in ihrem Kommentar mit "deutscher Identität" verbinden würde mich als Norweger mit jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Land, brennend interessieren. Deutsche Tugenden habe ich kennengelernt und finde diese auch bei Menschen mit Migrationshintergrund. Sich mit dem Land in dem man lebt zu identifizieren ist auch keine reine deutsche Eigenschaft.
Wenn jemand auf meine norwegische Identität verweist, kann ich nur mit den Schultern zucken und bestenfalls auf die Landschaft oder Traditionen verweisen. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
zum Beitrag28.08.2025 , 12:35 Uhr
Im passiven Wahlrecht sind schon Einschränkungen angelegt z.B. für Straftäter.
Wer sich für ein öffentliches Amt bewirbt sollte schon bestimmte Kriterien erfüllen und dazu gehört besonders die Verfassungstreue.
Und an welcher Stelle die Gewaltenteilung ausgehebelt wird, wenn ein Wahlausschuß auf Grundlage eines Landesgesetzes einen Kandidaten ablehnt und dieses von einem Gericht bestätigt wird, dürfte wohl ihr Geheimnis bleiben.
zum Beitrag28.08.2025 , 00:44 Uhr
Besser nochmal im Detail informieren. Das deutsche Konzept "Wandel durch Handel" basierte darauf, das Sicherheit in Europa nur mit Russland und nicht gegen oder ohne Russland möglich sei. Welches Land hat denn versucht im Konflikt um die Krim und den Donbas 2014 mit Russland einen Modus Vivendi zu finden, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland nicht zu gefährden?
Polen und Balten haben immer wieder auf die autokratische und aggressive russische Innen- und Außenpolitik hingewiesen. Wollte hier keiner hören. Selbst nach der russischen Annexion hat Deutschland an seiner politischen Grundlage festgehalten, obwohl es die doch arg begrenzten Sanktionen mitgetragen hat. Das alles hat zu einem Glaubwürdigkeitsverlust besonders in den östlichen EU Staaten geführt. Die Folgen machen sich jetzt bemerkbar.
zum Beitrag27.08.2025 , 21:45 Uhr
Wenn Fanons Text als Inspiration für die Palästinenser gegolten haben sollte, dann wurde übersehen, dass er in seinen Schriften ausdrücklich vor den Gefahren einer nationalen, identitätsfixierten Fehlentwicklung innerhalb der Befreiungsbewegungen gewarnt hat.
Auch hätte die Einführung mit der Nennung von Che Guevara und Malcom X, zwei Vertreter des eliminatorischen Antisemitismus, durch Hinzunahme von Mahatma Ghandi in der Sache noch etwas mehr Wirkung erzielt. War er doch der Urheber des schönen Zitats "Palästina gehört den Arabern genauso, wie den Engländern England gehört. Es ist falsch und unmenschlich, den Arabern die Juden zuzumuten.“ und schon 1938 stellte er die Behauptung auf, dass es Juden in Deutschland nicht schlechter ginge als in Indien.
Vermeintliches Eintreten für die Sache der Palästinenser hatte zu aller Zeit lediglich einen Stellvertreterstatus. Um das Volk ging es meistens nicht, sondern um ideologische Weltbilder und projiziert wurden diese auf Israel von Antizionismus bis Antiimperialismus. Auch Mandelas Zitat bezog sich rein auf die Menschenrechte. Insofern kann es dazu gerechnet werden, wenn von einer Instrumentalisierung der Palästinenser die Rede ist.
zum Beitrag27.08.2025 , 16:09 Uhr
Wohl kaum. Nawrockis Gegner ist Deutschland. Die einzige Schnittstelle welche die PIS mit Russland gemein hat. Wäre Zeit für Deutschland endlich zu erkennen, welche Auswirkungen der Irrglaube Deutschlands hatte Russland in ein kooperatives Sicherheitssystem einbinden zu können.
Wäre daher an der Zeit das Deutschland auf sich selber blickt und nicht stetig versucht alles in Einklang mit der EU oder gar den USA zu bringen.
zum Beitrag27.08.2025 , 15:50 Uhr
Kluge Einschätzung. Nawrocki setzt das Programm der PIS fort, welches daraus bestand Polen zum Frontstaat in einem neuen systemischen Konflikt zu machen, einhergehend mit der Schwächung der deutschen Positionen. Priorität ist eine deutsche Führungsrolle in Europa zu vermeiden und während in Deutschland noch vom Weimarer Dreieck gesprochen wird, baut Polen seine militärische Stärke weiter aus und zwar einzig unter der Prämisse der territorialen Landesverteidigung und setzt ansonsten weiterhin auf die USA.
Gefährliche Strategie, besonders für Deutschland.
zum Beitrag27.08.2025 , 13:29 Uhr
"Dann muss wohl jemand Liebich verklagen und Richter:innen müssen entscheiden, ob Ihr Einwand Stand hält."
Darauf dürfte es hinauslaufen.
zum Beitrag27.08.2025 , 12:36 Uhr
"Das eigentliche Problem ist das Konzept der „wehrhaften Demokratie“, das die freiheitliche Demokratie verteidigen will, indem es sie einschränkt"
Das würde zutreffen wenn der AfD Kandidat einen Wählerauftrag erhalten hätte, also bereits als OB gewählt wurde.
In diesem Fall wurde im Vorfeld einer Wahl, in einem demokratischen Prozess durch den Wahlausschuss, ein Kandidat bei dem erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue bestand verhindert.
Dieses wurde eben nicht durch ein Verbot einer übergeordneten Stelle verordnet, sondern durch einen Mehrheitsbeschluss erwirkt, dessen Rechtsgültigkeit gerichtlich bestätigt wurde. Das ist ein demokratischer Prozess und weder ein Paradoxon noch ein Schaden für die Demokratie.
Von einem Paradoxon würde man sprechen, wenn die "wehrhafte Demokratie" zur Verteidigung der freiheitlichen Demokratie, die politische Freiheit von demokratischen Parteien durch Verbote einschränkt.
Das ist in diesem Beispiel nicht der Fall, denn der AfD steht es frei einen neuen Kandidaten zu nominieren.
zum Beitrag26.08.2025 , 22:06 Uhr
"Liebich hat jedes Recht dieses Gesetz für sich in Anspruch zu nehmen, nach den für alle geltenden Normen"
Diese Aussage kollidiert schon mit der Gesetzessinntheorie, die besagt das die Grenze der Auslegung aus dem Sinn des Gesetzes resultiert. Das BVerfG hat dazu festgehalten "jede Auslegung des Gesetzes findet ihre absolute Schranke dort, wo der klare Wortlaut ihr entgegensteht". Ginge noch weiter in der Methodenlehre wenn die systematische Auslegung und die Frage des sogenannten Sinnganzen berücksichtigt wird. Diese bezieht sich auf den Auslegungsgegenstand. Könnte ich jetzt alles noch endlos fortsetzen... ohne jedoch eine Lösung des Problems anbieten zu können.
zum Beitrag26.08.2025 , 16:11 Uhr
Ich habe keine Ahnung wie hierzulande Hilfsprogramme ablaufen. Wenn es nach ähnlichen Mustern wie bei den Afghanen abläuft, die trotz einer rechtsgültigen Aufnahmezusage immer noch in Pakistan festsitzen und täglich bangen müssen von der dortigen Regierung zu den Taliban abgeschoben zu werden, dann scheint eine dringende Reformierung der Programme notwendig.
Was ich aber weiß ist, dass in meiner Heimatstadt fünf Kinder aus Gaza die 2024 aufgenommen und erfolgreich behandelt wurden, auch in diesem Sommer eingeschult wurden und mit ihren Müttern in Tromso jetzt eine neues Zuhause gefunden haben und dem Grauen in Gaza entronnen sind. Wäre auch nicht vermittelbar gewesen, die Kinder wieder in diese Region zu schicken.
Das zählt für mich und freut mich sehr, denn es ist konkret und greifbar, fernab der deutschen Hysterie um Zuwanderung und Gefährder mit dazugehörigen Pseudotheorien und Scheinwissen.
Die Perspektive ist hierzulande durch die ganze öffentliche Diskussion und rechte Propaganda mehr als verzerrt und völlig losgelöst von jeglichen Fakten.
Anstatt mich daran zu beteiligen, baue ich eher darauf, dass auch die anderen Kinder aus Gaza in Norwegen ein neues Zuhause finden
zum Beitrag26.08.2025 , 11:35 Uhr
Wir reden hier nicht von einem Einwanderungsprogramm sondern von der medizinischen Versorgung von Kindern, die aus bekannten Gründen in Gaza nicht möglich ist.
Ihr Beitrag passt aber sehr gut in die aktuelle kulturelle Landschaft, ähnliche Argumente waren auch schon beim Aufnahmeprogramm für Afghanistan zu vernehmen.
Ihr Hinweis auf das Ausland spiegelt zudem sehr schön die Haltung der Politik und anscheinend auch einen zunehmenden Teil der Bürger wieder.
Nach außen solidarisch mit Worten und auftretend als Verfechter der Menschenrechte, aber sobald konkrete Handlungen gefordert werden lieber schnell die Verantwortung von sich weisen und Alibidiskussionen initiieren, um Gründe zu finden lieber nichts zu tun.
Der untenstehende Kommentar von @rero ist beispielhaft für derartige Alibidiskussionen. Fernab von jeglicher Realität.
zum Beitrag26.08.2025 , 00:41 Uhr
Die Befürchtungen des deutschen Innenministeriums hinsichtlich der Sicherheitslage läßt sich leicht entkräften.
Norwegen hat bereits 2024 über 100 schwerkranke Kinder aus Gaza aufgenommen und dieses Jahr bereits mehr als 2024.
Bisher wurden in Norwegen keine Anschläge oder ähnliche Gefährdersituationen von palästinensischen Kindern gemeldet, auch wurden vom Politiets sikkerhetstjeneste bisher keine schwer Kranken Kinder als Gefährder eingestuft (Ironie off).
Die Kommentare von politischen Entscheidern in Deutschland, wie in diesem Falle Serap Güler, verursachen bei mir mittlerweile regelmäßig ein Schaudern. Wenn Deutschland sich von jeglicher ethischen Verantwortung frei machen will, dann ist es mit den Aussagen wie vom Auswärtigen Amt ".. für uns die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe im Hauptfokus" (Quelle tagesschau.de, 08.08.25) auf dem richtigen Wege. Denn eine derartige Stellungnahme ist nicht nur aufgrund der medizinischen Versorgung in Gaza an Zynismus kaum zu überbieten. Die Repräsentanten der viertgrößten Industrienation der Welt sollten sich nicht dermaßen kleinkariert und empathielos verhalten. Verursacht im Ausland nur Kopfschütteln.
zum Beitrag25.08.2025 , 22:06 Uhr
Nur hat der Autor hinsichtlich des Wandels autozentrierter Großstädte nicht von "Fahrradoptimierung" gesprochen.
New York ist aber ein gutes Vorbild. Nachdem schrittweise zentrale Verkehrspunkte wie der Times Square oder die 14th Street für den Autoverkehr gesperrt wurden, gibt es seit kurzem eine City Maut für Manhattan.
Eine Stadtmaut bei attraktiven ÖPNV Angeboten ist der sicherste Weg den Autoverkehr aus der Stadt zu verdrängen. Ist auch nachvollziehbar, wenn man sich die Mautgebühren von Städten wie London oder Oslo einmal anschaut.
Wenn Autoverkehr generell begrenzt werden soll, ist das norwegische Modell zu empfehlen. Neben den Strassenmautgebühren erheben Städte wie Oslo, Bergen, Trondheim oder Tromsø noch zusätzlich eine City Maut. Zudem variieren die Gebühren nach Tageszeit und Fahrzeugtyp.
Seit Einführung sank das Verkehrsaufkommen in Oslo um 18%, die Zahl der Unfälle um 25% und die Verkehrsemissionen, auch dank Zunahme der Anzahl an Elektroautos, um 29% (Quelle Statens vegvesen, Oslo, 2024).
Die Mauteinnahmen sind zudem zweckgebunden und werden für den Bau von Straßen, Brücken und Tunneln verwendet. Also für die Infrastruktur der Autofahrer.
zum Beitrag25.08.2025 , 14:42 Uhr
Keine Kinder großgezogen? Dann verrate ich es ihnen. Feedback ist für die Entwicklung junger Menschen ein wichtiger Faktor. Unterstützt den Lernprozess und fördert die Entwicklung. Und wer einen so umsichtigen Artikel verfasst, hat die Aufmerksamkeit mehr als verdient.
Dafür wurde die Kommentarfunktion aktiviert.
zum Beitrag25.08.2025 , 13:16 Uhr
Ich habe eine Anfrage gestellt über die Quellenangaben zu Wissenschaftlern des Globalen Südens die den Begriff Orient als rassistisch bezeichnen und sie schicken mir einen Link der Humboldt Universität, der die historische Abhandlung des Begriffs Mohren erläutert und posten noch dreist dazu "kein Internet?".
Wollen sie mich auf den Arm nehmen? Sorry, so nicht. Mit Blendern und sonstigen Spinnern gebe ich mich gar nicht erst ab, dafür ist mir meine Zeit zu schade.
zum Beitrag24.08.2025 , 14:57 Uhr
Die geografische Einheit Orient, die generell mit dem Nahen und Mittleren Osten verbunden wird, beinhaltete schon immer Werturteile. Und diese Werturteile wurden im Okzident getroffen.
Nun ist bei Ethnologen aber nicht die Rede von einer Abschaffung des Begriffs sondern von einer Ausweitung der Region.
Die heutige wissenschaftlich gängige Definition bezieht sich dabei auf die Regionen Vorderer Orient, Asien und Afrika unter Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten.
Politisch korrekt ist dieser Begriff lediglich dann nicht, wenn er ausschließlich mit den Imaginationen des Okzidents auf einen regionalen Teil assoziiert wird.
Dann warte ich jetzt einmal auf die Übermittlung der Namen oder Quellen von Wissenschaftlern aus dem Globalen Süden, welche die Bezeichnung Orient aus rassistischen Gründen ablehnen.
zum Beitrag24.08.2025 , 14:03 Uhr
"So wie ich allein in diesem Jahr schon vier Mal in Grünerløkka war."
Das erklärt dann den offensichtlichen Neidfaktor, der sich in ihren Kommentaren bezgl Norwegen aufzeigt. Aber eigentlich ist es dann umso unverständlicher, das sie eine derart absurde Gleichsetzung in punkto Sonnenallee - Grünerløkka betrieben haben und das Viertel recht eindimensional beschreiben.
Und bitte nicht nach deutscher Manier stets alles mit einem Israelbezug vermischen. Es gibt in Norwegen keine Gegnerschaft Israels nach deutschem Vorbild, sehr wohl aber eine Kritik am Vorgehen der israelischen Regierungen im Westjordanland und das schon seit den 80er Jahren.
Wäre aus norwegischer Sicht auch höchst befremdlich, wenn ein Rechtsstaat dazu schweigt oder es gar befürwortet , wenn ein demokratischer Staat, völkerrechtswidrig Land besetzt, dabei gegen das Gleichheitsprinzip und die Menschenrechte verstößt und dazu noch über Jahrzehnte Landraub betreibt indem es Siedlungen auf diesen Gebieten errichtet.
Mag für eine deutsche Regierung im Zuge der selbstauferlegten Staatsräson nicht von großer Bedeutung sein, für norwegische Regierungen war es das zum Glück schon.
zum Beitrag24.08.2025 , 13:36 Uhr
Das ist die Fachaufsicht. Die habe ich nicht gemeint. Informieren die sich einmal über die staatliche Rechtsaufsicht der Behörden.
zum Beitrag24.08.2025 , 01:38 Uhr
"Lässt sich etymologisch alles leicht und überzeugend herleiten. Wo ist der Rassismus?"
Wenn sie den Begriff etymologisch auslegen, sollten sie den griechischen Ursprung Μαῦρος "moros" auch klar benennen. Der steht nämlich für einen dummen Menschen. Moros bedeutet nichts anderes als "dumm". Die lateinische Ableitung davon ist "maurus" was dunkel-afrikanisch bedeutet. Jetzt können sie erahnen, welche Intention die Römer damals hatten, als sie in der Antike den Teil Afrikas so benannten, der dann als Mauretanien bezeichnet wurde. Schon der Begriff Mauren ist negativ konnotiert.
Ein Vergleich mit anderen Sprachen ist in solchen Fällen eigentlich sinnlos, weil es keine Aussagekraft hat, außer das er in diesen Ländern in abgewandelter Form benutzt wird. Für sich gesehen lassen sich daraus aber noch keine Rückschlüsse ziehen, ob dieser Begriff rassistisch besetzt ist.
Etymologie ist daher nur bedingt tauglich um Rassismus zu entlarven. In der Regel gibt die Historie darüber Auskunft, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen ein Begriff belastet ist. In diesem Fall kann der Anfang im 16 Jahrhundert gesetzt und der Kippunkt auf das 18 Jahrhundert datiert werden.
zum Beitrag24.08.2025 , 00:52 Uhr
"Auch die Bezeichnung "Orient" für den arabisch geprägten Teil Asiens wird von vielen Wissenschaftlern als Rassistisch abgelehnt, weil er auf Klischees und Vorurteilen basiert"
Nennen sie mir nur einen Wissenschaftler der das ernsthaft so sieht.
Das Wort Orient ist abgeleitet vom lateinischen sol oriens, was soviel wie "Ort des Sonnenaufgangs" bedeutet.
Von Rom aus wurde damit die Gegend bezeichnet in der die Sonne aufgeht und die lag im Osten = Oriens = Orient
zum Beitrag23.08.2025 , 21:34 Uhr
Und das sagt jetzt was genau über den Wert von Kants Schriften aus?
Wenn der gemeine Leser alte Theorie-Texte heute liest, dann in der Regel um mit diesen über unsere heutige Zeit zu reflektieren. Wer aus kulturwissenschaftlicher Sicht tiefer in die Materie eindringen will, kann die Texte dann auch auf Produktions-Rezeptions-Diskrepanz analysieren.
Und bitte dabei bedenken, dass alle Haltungen aller Menschen die jemals existiert haben nur historisch zu erklären sind und nicht aus der Perspektive der Gegenwart heraus.
Das Werk eines Autors rein unter der Prämisse zu beurteilen, das der Autor ein Rassist sei, macht ebenso wenig Sinn wie die Lektüre seiner Werke unter der verurteilenden Schiene vorzunehmen.
Von daher stimme ich unterm Strich dem Kommentar von Schalamow zu und verweise noch darauf, dass Heines Ausführungen zu Kant eher Karikatur statt Ereignissbericht waren und Kants Diener Lampe, ein ehemaliger preußischer Soldat und Trunkenbold, sich gegenüber Kant und seinen Gästen zuviel herausnahm und deshalb entlassen wurde. Die Geringachtung lag hier eher bei dem Bediensteten als beim Hausherrn.
zum Beitrag22.08.2025 , 21:52 Uhr
Nun wenn sie mir hinsichtlich der Religionsausübung schon juristisch mit dem Grundgesetz kommen, dann spannen sie in diesem Zusammenhang den Bogen einmal weiter und informieren sich über das staatliche Aufsichtsrecht. Da wird ihnen weitergeholfen
zum Beitrag22.08.2025 , 16:26 Uhr
Breivik verstand seine Tat als Teil des Kampfes gegen Islam und Kulturmarxismus, wegen letzterem hat er sich auch ein sozialdemokratisches Ferienlager für sein Massaker ausgesucht. Seine Intention war das sich die Christen in Norwegen seinem Kampf anschließen sollten. Das hat mit dem Christentum an sich nichts zu tun und auch keinen religiösen Hintergrund.
Und worauf sich Islamisten berufen, sollte eigentlich bekannt sein. Kennzeichen dieser Ideologie ist der Anspruch, dass der Islam stets zugleich Religion und Politik verkörpert im Sinne einer vollkommenen Lebensform und Weltanschauung nach dem gesellschaftlichen Ordnungsprinzip der Scharia und den Geboten des Koran, die als ewig geltendes Gesetz betrachtet werden sowie der Sunna und den in den Hadithen schriftlich festgehaltenen Worten des Propheten.
Ersteres Beispiel hat keinen religiösen Hintergrund sondern ausschließlich kulturelle und rassistische Motive, das Zweite fusst ausschließlich auf religiösen Motiven.
zum Beitrag22.08.2025 , 13:58 Uhr
Es ist ja keine neue Erkenntnis, dass die Bezeichnung Clankriminalität in Verwendung mit dem Familienname zur Diskriminierung beiträgt und auf unbescholtene Bürger, die aus verwandschaftlichen Gründen oder rein zufällig den selben Nachnamen tragen, zurückfällt. Da wird der Name schnell zum Stigma und durch die öffentliche Berichterstattung werden natürlich in der Bevölkerung Ressentiments erzeugt, allein auf Grund des Namens. Abhilfe ließe sich mit einer Änderung des Begriffs schaffen.
Das in diesem Zuge der Clankriminalität im allgemeinen aber eine ungewichtige Rolle attestiert wird, halte ich für nicht haltbar. Von der Quantität lässt sich nicht auf die Qualität schließen und hier zeigen die Statistiken in Deutschland ein eindeutiges Bild in der schwere Straftaten wie Mord und Gewaltdelikte überproportional vertreten sind. Diesen Aspekt sollte man in die Schlussfolgerungen mit einbeziehen, wenn über die Effizienz der Maßnahmen diskutiert wird.
zum Beitrag22.08.2025 , 11:17 Uhr
"rechte Parteien wie die Fremtid reüssieren"
Bei Fremtid können sie sich registrieren lassen, wenn sie eine Brikke für Maut oder Fähren benötigen. Eine Partei ist das allerdings nicht.
Ist schon ziemlich hilfloser und kindischer Unfug wenn man zur Gleichsetzung der verstörenden Ereignisse auf der Sonnenallee auf Palästinenserflaggen in Oslo hinweist.
Das bunte Szeneviertel Grünerløkka einfach einmal besuchen anstatt ins blaue zu reden. Aber auf die Stolpersteine achten, die zum Gedenken an die Nazibesatzung verlegt wurden und nicht wundern, neben Palästinenser-, Oueer-, Pace-und Totenkopfflaggen hängt da auch die israelische Flagge vorm Cafe Liebling. Ein jüdisches Cafe mit einer hervorragenden Auswahl an Babka und ganz ohne Parolen oder Hamas Dreiecken an den Wänden.
"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben" Alexander von Humboldt
Einmal hinter die Ohren schreiben und brauchbarere Kommentare verfassen.
zum Beitrag21.08.2025 , 21:39 Uhr
"Und eine Genehmigungspflicht für Kulturvereine widersprucht der Vereinigungsfreiheit"
In Norwegen, wie auch in Deutschland kann die Gründung eines Vereins bereits im Vorfeld verboten werden, wenn Erkenntnisse vorliegen das dieser strafrechtlich relevante oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Bei der Genehmigungspflicht in Norwegen wird genau das geprüft.
Was also spricht dagegen? Wer nichts zu verbergen hat und nichts unrechtes im Schilde führt, hat auch nichts zu befürchten.
zum Beitrag21.08.2025 , 21:29 Uhr
Na wieder einmal bei Google in Sachen Norwegen unterwegs gewesen. Vielen Dank das sie diesmal auf eine Demonstration ihrer norwegischen Sprachkenntnisse verzichtet haben.
Haben sie ihre Kenntnisse direkt von der Seite von polskiradio übernommen oder doch den Bericht des Molfar-Instituts gelesen, der darauf hinwies das die russisch-orthodoxe Kirche ihre Kirchen in Skandinavien für nachrichtendienstliche Aktivitäten nutzt, wenn sie strategisch in der Nähe von militärischen Einrichtungen platziert sind.
Rein zufällig ist das Molfar-Institut ein ukrainischer Nachrichtendienst.
Das Thema juckt bis auf den Politiets sikkerhetstjeneste eigentlich niemanden in Norwegen, im Gegensatz zu den Gefahren die von möglichen islamistischen Terroranschlägen ausgehen.
zum Beitrag21.08.2025 , 21:03 Uhr
Abgesehen davon das er mit dem Christentum nichts zu tun hatte und darauf nur hinsichtlich der kulturellen Identität Bezug nahm und zudem noch ein Einzeltäter und kein Netzwerker war, scheinen sie über wenig Kenntnisse der norwegischen Verhältnisse zu verfügen.
Die Kirche ist in Norwegen ein bedeutender Faktor. Die Trennung von Kirche und Staat erfolgte erst 2017 und ist lediglich formel abgeschlossen.
Gut 65% der Norweger sind Mitglied der evangelisch-lutherischen Volkskirche.
In Norwegen wird auch ein umfangreiches kirchliches Vereinswesen betrieben, welches der Kirche formel nicht unterstellt ist.
zum Beitrag21.08.2025 , 14:26 Uhr
Der Islam und der politische Islam sind nicht immer ohne weiteres glasklar zu trennen. Daher ist es nicht verkehrt, wenn der Staat in diesem Punkt etwas genauer hinschaut als bei anderen Religionsgemeinschaften.
Es dient auch nicht nur der Gefahrenabwehr sondern auch der einheimischen Akzeptanz der zu 99% friedlich ihren Glauben nachgehenden Muslimen in Norwegen. Denn es ist auch in ihrem Interesse, dass Islamisten in Norwegen die Grundlagen entzogen werden, das Bild der Muslime negativ zu beeinflussen und damit beizutragen Vorurteile in der norwegischen Bevölkerung zu schüren. Dient daher auch dem Zusammenleben der Kulturen.
Zustände wie in Deutschland bei dem anlässlich eines Massakers feiernde weitgehend unbehelligt auf der Berliner Sonnenallee Baklava an Passanten verteilen sind für norwegische Verhältnisse nicht nachvollziehbar.
Gerade Norwegen und Dänemark sind dafür bekannt, dass sie auf Missstände prompt reagieren und auch nicht vor strikten Maßnahmen zurückschrecken. Das wird von der Bevölkerung aber auch so erwartet und die Zustände in diesen Ländern scheinen das Vorgehen des Staates zu bestätigen.
zum Beitrag21.08.2025 , 12:48 Uhr
Das Gleichheitsprinzip wird gewährleistet. Jeder kann in Norwegen seine Religion frei ausüben.
Einrichtungen die auf staatlichen Grund errichtet sind fallen grundsätzlich in das Aufgabengebiet des Staates und er hat das Recht auch regulierend einzugreifen z.B. in Form von Konzessionen.
Bei den meisten der islamischen Einrichtungen handelt es sich um Begegnungsstätten, Teestuben oder auch Kulturvereine und die sind nunmal genehmigungspflichtig und müssen einen Nachweis der Finanzierung erbringen.
Das gilt nur für islamische Einrichtungen und hat nichts mit Diskriminierung sondern mit den Erfahrungswerten im Zusammenhang mit dem Gründer von Ansar al-Islam, Mullah Krekar zu tun, der als Flüchtling nach Norwegen kam und hier versuchte Strukturen für ein Terrornetzwerk zu etablieren. Im Zuge der Ermittlungen wurde allerlei aufgedeckt und der norwegische Staat hat seine Lehren daraus gezogen.
zum Beitrag21.08.2025 , 00:13 Uhr
Rechtsstaatsprinzip
Mit der Verbüßung der Freiheitsstrafe ist die strafrechtliche Schuld abgetragen und damit hat die Person auch als rehabilitiert angesehen zu werden.
Gilt für Jedermann also auch für ehemalige Terroristen. Stigmatisierung innerhalb der Gesellschaft ist daher unangebracht, es steht ihnen nämlich nicht zu über andere Mitmenschen zu richten, fernab ihrer Meinungsbildung.
So gesehen passt ihr Hinweis vom Ball flachhalten auch ganz gut hierzu.
zum Beitrag20.08.2025 , 23:48 Uhr
Warum auch, was wären die News daran gewesen? Ist allgemein bekannt, dass Vertreter der Linken schon immer Mitgliedschaften bei der Roten Hilfe hatten. Selbiges gilt für SPD und Grüne. Vor vielen Jahren die Bundesvorsitzenden der Grünen Jugend und der Jusos und auch Prominente wie Christian Ströbele oder Kevin Kühnert waren mit dem Verein verbunden. Die taz hat letztes Jahr zum 100jährigen Jubiläum mehrere Artikel über die Rote Hilfe herausgebracht, da können sie sich einmal über deren Arbeit informieren.
Also, wo ist das Problem? Dürfte doch wohl nur dann eins sein, wenn man schlichten Gemüts einen linksextremen Verein aufgrund einer Einstufung des Verfassungsschutzes gleich als RAF Ableger ansieht, ohne sich mit der Materie beschäftigt zu haben.
Es ist auch bei diesem Verein bestimmt nicht alles Gold was glänzt, aber von welcher Organisation kann das schon behauptet werden.
zum Beitrag20.08.2025 , 22:06 Uhr
Ein Anfang wäre gesetzt wenn Deutschland dem Beispiel Norwegens folgen würde und eine Finanzierung islamischer Einrichtungen unterbinden bzw genehmigungspflichtig machen würde. Denn oftmals finanzieren und beeinflussen islamische Staaten Einrichtungen die nicht im Sinne der Demokratie sein können.
In Norwegen ist die Finanzierung von islamischen Glaubensgemeinschaften durch ausländische Geldgeber grundsätzlich verboten. Projekte wie der Bau von Moscheen werden nach dem Prinzip der direkten Reziprozität durchgeführt, bedeutet schlicht wenn ein islamischer Staat in Norwegen eine Moschee finanzieren will, im eigenen Land aber die Errichtung von Kirchen verbietet, die Finanzierung und damit der Bau untersagt und dieser nur unter Nachweis der Verwendung von privaten Geldern genehmigt wird.
Das Konzept hat sich in Norwegen bewährt, denn viele Projekte die dem politischen Islam zugeordnet wurden mussten im Laufe der Zeit ihre Tätigkeiten einstellen. Diese Regelung traf besonders türkische Imane, die meistens Angestellte des türkischen Staates sind.
Die staatliche Kontrolle beschränkt nicht die Religionsausübung, sie dient der Eindämmung des politischen Islams und beugt Islamismus vor
zum Beitrag20.08.2025 , 12:54 Uhr
Zwischen den Polen alles Experten ergo Leser und Nichtleser ergo kein Recht auf spezifische Meinungsbildung, liegt noch die Möglichkeit der individuellen Meinungsbildung durch die Verfolgung der öffentlichen Berichterstattung z.B. über die hohe Anzahl der einstweiligen Verfügungen wegen Falschbehauptungen die vor Gericht erwirkt wurden oder die zahlreichen Faktenchecks die von Portalen wie Volksverpetzer vorliegen. Und auch etablierte Medien wie Spiegel, Zeit oder taz haben in schöner Regelmäßigkeit Beiträge über das Portal veröffentlicht, die dazu beitragen sich ein Bild über ein Medium machen zu können, ohne es tagtäglich zu konsumieren. Das geht nämlich auch.
So bleibt von ihrem Kommentar lediglich der "nette" Versuch übrig, die Kommentatoren indirekt als ahnungslose abstempeln zu wollen, die nicht wissen wovon sie sprechen. Aus ihrer Sicht ja die einzige Möglichkeit der Unterstellung zu entgehen, man konsumiere täglich rechte Hetzportale.
Finde ich ziemlich überflüssig, reiht sich aber nahtlos in etliche ihrer Kommentare ein, die ja nachweisbar nicht gerade mit Wissen zu glänzen vermögen und meist sehr faktenarm daherkommen. Schade eigentlich.
zum Beitrag19.08.2025 , 23:45 Uhr
"sollten MigrantInnen mehr Verfassungspatriotismus, Menschenrechtsbewusstsein und Alltagstugenden an den Tag legen"
Migrant ist per Definition des statistischen Bundesamts, wer nicht selbst oder mindestens ein Elternteil, mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.
Das trifft auf etliche Millionen Einwohner zu und eine derartige Pauschalisierungen finde ich mehr als unangebracht. Als Norweger fühle ich mich da persönlich angesprochen und daher würde mich interessieren, auf welchen Grundlagen die Erkenntnisse der Autoren beruhen das Migranten über weniger Menschenrechtsbewusstsein verfügen sollten, als anscheinend deutsche Staatsangehörige.
Zu den Alltagstugenden sei angemerkt, dass die deutsche Höflichkeit wohl an mir vorbei gegangen sein muss, jedenfalls habe ich sie nicht bemerkt, im Gegensatz zur orientalischen Gast- und Hilfsbereitschaft unter einheimischen Migranten.
Mit derart grobschnittartigen Äußerungen diskreditieren die Autoren leider ihr gut gemeintes Anliegen. Einmal darüber nachdenken, was man da von sich gegeben hat und bei Einsicht revidieren. Das Feld der Pauschalisierung besetzen schon die Rechten bei diesem Thema.
zum Beitrag19.08.2025 , 17:07 Uhr
Gut erkannt. Gerechtigkeit ist ein wesentlicher Faktor, wenn es um das Vertrauen der Bürger in den Staat geht. Ein weiterer wäre die Bürgerbeteiligung.
Ein Staat der beides sehr gut verbindet ist die Schweiz. Die liegt in den OECD Studien regelmäßig an vorderster Stelle, ebenso wie Kanada und die skandinavischen Länder, welche die Gerechtigkeitsfrage besonders durch ihr Sozial-und Bildungssystem angehen, mit der Bürgerbeteiligung allerdings zurückhaltender sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der inneren Sicherheit. Auch hier punkten besonders die Schweiz und Kanada.
Fairerweise muss aber auch erwähnt werden, dass Länder mit einer geringen Bevölkerungsdichte und hohem BIP hier auch im Vorteil sind, nicht nur in punkto Flexibilität, gegenüber großen Ländern, die generell etwas anfälliger sind gegenüber strukturellen Wandel.
zum Beitrag19.08.2025 , 16:33 Uhr
"Das natürlich komplett ad absurdum geführt würde, wenn jeder, der hier Asyl beantragt, unabhängig von der Anspruchsberechtigung sofort arbeiten dürfte."
Der war gut. Willkommen in der Realität!
Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt nicht von einer Anerkennung im Zuge eines Asylverfahrens ab, sondern vom Zeitpunkt der Antragstellung des Asylantrags beim BAMF.
Diese als Asylbewerbende bezeichneten Personen haben drei Monate nach Antragstellung einen Zugang zum Arbeitsmarkt, sind sie verpflichtet in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, beträgt die Frist sechs Monate. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für Geduldete.
Personen die aus einem sicheren Herkunftsland einreisen und hier Asyl beantragen, haben generell keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die Bewilligung des Asylantrags hat insofern keine direkte Auswirkung auf eine Arbeitsaufnahme, sie regelt lediglich das Aufenthaltsrecht.
Zum besseren Verständnis: "Asylbewerbende bzw. Gestattete sind Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Geflüchtete beantragt haben, deren Asylverfahren also noch läuft." Auszug "Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete" BMI Arbeit und Soziales
zum Beitrag18.08.2025 , 21:26 Uhr
Da bestehen zwischen uns beiden evtl unterschiedliche Vorstellungen, was exakt unter einer empirischen Studie zu verstehen ist.
Gil Hizis Fallstudien zum self-development fallen da noch drunter.
Aber wenn sie von Peter Hays Gries das Buch "China's New Nationalism: Pride, Politics, and Diplomacy" meinen, das ist mir bekannt. Es ist jedoch wenig empirisch sondern eher theoretisch, dennoch empfehlenswert.
Die anderen Namen bieten leider zu viele Optionen um sie eindeutig zuordnen zu können.
In meinem Verständnis stützt sich eine empirische Untersuchung auf die Sammlung von Daten und deren Analyse. Bei Fallstudien können auch gerne noch Beobachtungen mit einbezogen werden.
Dazu gehören auch noch andere Abläufe wie Hypothesenprüfung und andere Standards, um sie als wissenschaftlich bezeichnen zu können.
Derartige Studien hatte ich mit meiner Anmerkung eigentlich im Sinn. Denn wie gesagt, mir ist keine einzige Studie über China bekannt, welche diese Kriterien erfüllt. Und es würde mich auch wundern, wie eine derartige Studie in China durchgeführt für Außenstehende zugänglich wäre.
Dennoch vielen Dank für die Übermittlung.
zum Beitrag18.08.2025 , 17:46 Uhr
Ich glaube das bei vielen Kommentatoren, die ein solches Fach ablehnen, die Assoziierung mit christlicher Missionierung und der Vermittlung von Evangelien zur Meinungsbildung beiträgt. Dabei hängt es sehr von der Gestaltung der Lerninhalte ab, was aus dem Unterrichtet gemacht wird.
In Norwegen ist dieses Fach von der 1 bis 10 Klasse Pflicht. Die Intention bestand nicht auf Vermittlung der christlichen Lehre sondern dem Verständnis des kulturellen Hintergrunds Norwegens. In den höheren Stufen wurde es ergänzt um Ethik und andere Religionen mit Schwerpunkt auf die Jüdische.
Das waren lehrreiche und interessante Ansätze und missen möchte ich die Erkenntnisse aus meiner Schulzeit daraus nicht.
Das Fach wurde in Norwegen vor über zehn Jahren modifiziert und wird jetzt unter "Christentum, Religion, Ethik und Weltansichten'' mit einem modifizierten Lerninhalt geführt. Nur in den unteren Stufen dominiert das Christentum mit zweidrittel noch den Unterricht. Dazu werden alle fünf Weltreligionen behandelt und die höheren Stufen behandeln dann besonders die Ethik.
Es gibt zwar immer noch Kontroversen über den Lerninhalt, aber als sinnvoll erachte ich ein solches Fach dennoch.
zum Beitrag18.08.2025 , 16:59 Uhr
Sehr empfehlenswerte Lektüreempfehlung. Mit dem freundlichen Soziologen von der Universität Bremen hatte ich schon desöfteren zu tun.
Ergänzend empfehle ich ihnen auch sein Buch "Polarisierung" ebenfalls in der Edition Suhrkamp erschienen.
zum Beitrag18.08.2025 , 16:42 Uhr
Anstatt von einer China Forschung und irritierender Verweigerungshaltung zu schreiben, wäre es zielführender mir die entsprechenden Studien einfach mitzuteilen.
Konkret: Aus welcher Studie lässt sich entnehmen, dass die chinesische Bevölkerung uneingeschränkt hinter der Wirtschaftspolitik des Zentralkomitees steht?
Mehr möchte ich eigentlich nicht wissen.
zum Beitrag18.08.2025 , 14:00 Uhr
Der Aussage ihres Kommentars nach, haben sie das Zitat von Böckenförde für sich offensichtlich uminterpretiert. Kommt schon einmal vor, wenn liberale Geister in konservativer Sichtweise interpretiert werden.
Mit Kultur oder gar Ethos hat Böckenförde nicht Homogenität im völkischen Sinn gemeint, sondern eine relative Homogenität in Bezug auf das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Dazu gehört für einen liberalen Menschen wie Böckenförde eben auch, die Achtung des anderen in seinen politischen, religiösen und kulturellen Überzeugungen. Die innere Haltung ist also freiheitlich selbstbestimmt und wird nicht diktiert.
Anpassung im Sinne der Anerkennung der demokratischen Spielregeln und der Rechtstreue ist in damit gemeint.
Aber nicht das Türken der 3 Generation die deutsche statt die türkische Nationalmannschaft unterstützen sollen oder Friedrich Merz dem türkischen Präsidenten vorziehen. Das wäre eine völkische Sichtweise und das genaue Gegenteil von Böckenfördes Positionen.
Die innere Haltung ist halt selbstbestimmt und zwischen der Übernahme von Werten und der Akzeptanz von demokratischen Spielregeln besteht schon noch ein gewisser Unterschied.
zum Beitrag18.08.2025 , 13:07 Uhr
Kaffeesatzleserei und wenig faktengestützt. Für deutsche Exporte liegt China mittlerweile nur noch auf Rank 5. Das ein sich stetig vergrößerndes Handelsdefizit zu Lasten der EU geht, ist mittlerweile selbst von der Leyen aufgefallen und das will schon etwas heissen. Die Zahlen über Chinas Staatsverschuldung und die Wirtschaftsbilanzen sind einsehbar und bieten wenig Anlass sich zu fürchten. Analysen dazu gibt es genügend.
Die Abhängigkeit von China ist selbstverschuldet, ließe sich aber schnell reduzieren, da die importierten Produkte auch aus anderen Quellen bezogen werden können.
Bitter wäre es lediglich für die deutschen Großkonzerne die hohe Investments in China getätigt haben und ihre Lieferketten umstellen müssten. Das ist aber unternehmerisches Risiko und auch nicht nur von Nachteil.
Zu guter letzt: Ihre Anmerkung zu den Befindlichkeiten der chinesischen Bevölkerung finde ich schon erstaunlich. Mir ist keine einzige empirische Studie zur chinesischen Gesellschaft bekannt, auf die der Westen Zugriff hätte. Sämtliche Veröffentlichungen die uns zu diesem Thema vorliegen stammen von den Staatsmedien. Daher wäre die Nennung einer Bezugsquelle sehr hilfreich.
zum Beitrag17.08.2025 , 19:02 Uhr
"das [sic] der Staat das Vertrauen seiner Bürger" zurückgewinnen müsse. Nur wie, hätten Sie da vielleicht irgendwelche Vorschläge?"
Da Kommentare in einem Forum nicht das Format eines Essays haben, ist es ziemlich sinnlos auf ihre Frage im Detail einzugehen.
Ich gebe ich ihnen aber gerne einige Leseempfehlungen, die sich jenseits der Pfade von Wikipedia und Co. bewegen.
Einige Ansätze finden sie schon in der Lektüre die ich ihnen über die German Angst empfohlen habe. Desweiteren finden sie auch in Deutschland viele Studien zum Thema Vertrauensverlust in die Demokratie. Verwiesenen sei hier nur auf die Friedrich Ebert oder die Körber Stiftung.
Komprimiertes Wissen dazu vermitteln ihnen u.a. die Werke
Democracy and Trust, edited by Mark E. Warren, Cambridge University Press, 1999
The Oxford Handbook of Social and Political Trust, edited by Eric M. Uslaner Oxford University Press, 2018
Beide Werke auch als Onlinepublikationen erhältlich.
Ich wünsche ihnen ggf viel Vergnügen bei der Lektüre.
zum Beitrag17.08.2025 , 18:32 Uhr
Es hat lange gedauert bis ich in den deutschen Medien einmal einen Beitrag lesen konnte, der die Rolle Chinas einmal mitberücksichtigt.
Die chinesische Wirtschaft kann sich aufgrund der anhaltenden Deflationsgefahr im eigenen Land derzeit keine Handelskonflikte leisten. Bei einem Exportvolumen von über 500 Milliarden Euro in die EU Staaten hat die EU einen Trumpf in der Hand, den sie bisher aufgrund eines zu großen Respekts vor China nicht ausgespielt hat.
Die Gelegenheit wäre jetzt günstig, um China stärker mit einzubinden. Denn ohne die Abnahme russischer Rohstoffe und den Warenausgleich der durch den Boykott des Westens ermöglicht wurde, stünde die russische Wirtschaft vor noch größeren Problemen als jetzt schon.
Ein Land in dem schon Alltagsprodukte wie Butter, Eier oder Kartoffeln in den Supermärkten knapp werden, kann durchaus attestiert werden, dass es kurz vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch steht.
Und da nach historischer Lesart Kriege kurzfristig auf dem Schlachtfeld entschieden, aber langfristig sich die Partei durchsetzt, die über die stärkere Wirtschaftskraft verfügt, ist der wirtschaftliche Ansatz erfolgversprechender als über Gebietsabtretungen zu verhandeln.
zum Beitrag17.08.2025 , 14:20 Uhr
Nur ist Norwegen dem Schengenraum beigetreten, da ist es schwierig einer deutschen Parlamentsabgeordneten die Einreise zu verweigern.
zum Beitrag17.08.2025 , 14:15 Uhr
Da hat sich die Dame aus Deutschland aber den falschen Verein ausgesucht. Wenn die rechtsextremen Norgesdemokraten über Remigration reden, dann schließt das auch Deutsche mit ein.
Die stehen ideologisch der "Nordischen Widerstandsbewegung" in Norwegen, vertreten durch die Nordiske motstandsbevegelsen, näher als der AfD.
Deren Ziel ist die Gründung einer Nordischen Republik in Skandinavien, mit einer Bevölkerung die sich in deren historischen Verständnis ausschließlich aus Nordgermanen zusammensetzt.
Ableger dieser Gruppe gibt es in ganz Skandinavien.
Da müsste die gute Frau Kotré dann leider draussenbleiben, solange sie nicht ihre nordgermanischen Roots darlegen kann. Denn Ost- oder Westgermanische Abstammung wird von diesen "einzig wahren Germanen" schon als "durchmischtes Volk" angesehen.
Sich mit derartigen Gruppierungen gemein zu machen, sagt schon einiges über die Verfassung der AfD aus.
zum Beitrag16.08.2025 , 22:44 Uhr
Ihre Bezeichnung von "Rechte/Konservative" offenbart schon einiges. Auf Rattenfänger sollte man tunlichst nicht hereinfallen. Die Rechten könnten nach eigener Aussage auch gut mit 20 Millionen Menschen weniger in Deutschland zurecht kommen. Hauptsache es sind die Richtigen die Deutschland verlassen.
Die Konservativen haben mehrheitlich - noch - ein anderes Bild. Da ist jeder willkommen der benötigte Qualifikationen mit sich bringt und hierzulande zur Wertschöpfung beiträgt. Es sollten nur möglichst nicht allzufremde Kulturkreise sein.
Flüchtlinge gelten für beide Gruppen als unterpriviligiert, schaffen keinen Mehrwert und haben auch ansonsten wenig zur Gesellschaft beizutragen. Aber da zumindest die klassischen Konservativen noch für gewisse Werte standen, verfügten sie auch über eine humane Gesinnung. Diese ist den Neo Konservativen leider völlig abhanden gekommen. Vor diesem Hintergrund, betrachte ich ihren Kommentar als reine Propaganda - für wen auch immer.
zum Beitrag16.08.2025 , 22:04 Uhr
"Migration neu denken"
Wird ja bereits praktiziert nur in die andere Richtung. Es geht schon seit geraumer Zeit nicht mehr darum wie Menschen in die Gesellschaft integriert werden können.
Die Vorschläge der taz Autoren sind ein guter Ansatz, mehr aber auch nicht, da irrationale Debatten sich nicht durch rationale Lösungen beenden lassen.
Der Kern sind die Aussagen "Auf dem Feld der Migrationspolitik wird der Unmut über das politische System artikuliert“ und "Unsere Gesellschaft befindet sich in multiplen Krisen und Menschen fürchten eine Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen“
Beides sind jetzt keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, spiegeln aber den Ist Zustand wieder, wie auch die letzte Forsaumfrage, in der 50% der Deutschen keiner im Bundestag vertretenen Partei zutraut die Probleme in Deutschland zu lösen. Oder ergänzend der OECD Trust Survey Report 2024, demnach nur 30% in Deutschland Vertrauen in den Staat haben, 20% neutral und 50% kein Vertrauen haben.
Das sind katastrophale Werte für eine Demokratie und sie bergen auf mehreren Ebenen eine Gefahr. Zuerst gilt es das der Staat das Vertrauen seiner Bürger zurückgewinnt, darüber ließe sich dann vieles regeln.
zum Beitrag16.08.2025 , 15:20 Uhr
"Soll ich nun aber dem glauben, was im UK "jedes Kind weiß"?"
Glauben können sie gerne was sie möchten, damit habe ich nichts zu tun. Sie haben einen Begriff wie "German Angst" ausgelegt und ich habe ihn revidiert und ihnen in einer weiteren Antwort einige Lektüreempfehlungen zum besseren Verständnis übermittelt. Was sie daraus machen ist ihre Angelegenheit.
Die Übernahme von Anglizismen mit einem deutschen Untertanengeist in Verbindung zu setzen, ist derweil sehr weit hergeholt. Sprache war schon immer einen Wandel unterzogen. Die deutsche Sprache ist durchsetzt von altgriechischen, lateinischen oder französischen Wörtern, die teilweise modifiziert wurden und die kaum ein deutscher heute mehr mit ihrem Ursprung verbindet. Diese Tradition setzt sich jetzt halt mit englischen Begriffen fort, die ja oftmals lediglich ein Synonym darstellen.
Handy ist abgeleitet vom englischen Handyman und bedeutet sinngemäß nichts anderes als "praktisch". Macht doch durchaus Sinn diese Bezeichnung.
zum Beitrag16.08.2025 , 15:02 Uhr
Auf Diskussionen deren Argumentation auf Wikipedia oder gar der Google KI beruhen, lasse ich mich gewöhnlich gar nicht erst ein. Ich denke doch, das ich im Laufe der Jahrzehnte über dieses Level hinausgekommen bin. Dennoch danke für ihren Beitrag, war zumindest interessant.
Statt Wikipedia empfehle ich lieber etwas Fachliteratur. Auf deutsch wäre zum Einstieg geeignet
Sabine Bode: Kriegsspuren. Die deutsche Krankheit German Angst. Klett Cotta
Oder auf Englisch
Anna Wierzbicka: German Angst - A case study of emotion in culture Cambridge University Press, 2009
Frank Biess: German Angst, Fear and Democracy in the Federal Republic of Germany Oxford Press 2022
zum Beitrag15.08.2025 , 23:48 Uhr
"Also wenn zwei Kriege nicht durch Sanktionen, sondern auf dem Schlachtfeld entschieden wurden, dann diese beiden"
Die Weltkriege wurden durch die stärkere Wirtschaftskraft entschieden. Deutschland konnte schon nicht mit der US Rüstungsproduktion mithalten. Dazu kam dann noch die britische Werkbank von Indien bis Asien. Das führte dann in der Summe zur Unterlegenheit auf dem Schlachtfeld durch materielle Überlegenheit der Alliierten.
Ich habe auch nicht geschrieben das Kriege durch Sanktionen gewonnen wurden, sondern von den Parteien die über eine stärkere Wirtschaftskraft als der Gegner verfügten. Sanktionen sind dabei ein Weg die Wirtschaftskraft des Gegners zu schwächen, leisten also einen Beitrag dazu.
zum Beitrag15.08.2025 , 22:28 Uhr
German Angst beschreibt ein kulturelles Phänomen und stammt aus der US Psychologie.
Abgesehen davon, dass der Begriff fast ausschließlich im angelsächsischen Raum verwendet wird, ist er seit den 80er Jahren auch klar definiert.
Kurz gesagt beschreibt German Angst die deutsche Neigung zu übermäßiger Sorge und zögerlichen und angstbehafteten Umgang mit jeglichen Herausforderungen. Als Grund dafür wird eine fragile nationale Identität angesehen, deren Ursprünge in der Nachkriegszeit liegen.
Eine der Folgen daraus ist, dass die Erwartungshaltung der Deutschen an die Politik überproportional darauf ausgerichtet ist, dass die Politik den Bürgern ihre Ängste abnimmt.
Kann man hierzulande an den Diskussionen zu gefühlt jedem zweiten politischen Beitrag gut beobachten.
"Unzuverlässig" oder interpretationssfähig ist an dem Begriff so rein gar nichts.
Im UK gibt es reichlich Fachliteratur zu diesem Thema und jedes Kind weiß dort was mit German Angst gemeint ist.
zum Beitrag15.08.2025 , 18:47 Uhr
Wie sich aus den Hoßbach Protokollen ersehen läßt, hatte das Münchner Abkommen für Hitler schlicht keine Bedeutung. Ratifiziert hat es Deutschland einzig in Kenntnis der Tatsache, dass die Abtretung rechtlich von vornherein ungültig war. Zwar war Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten aber an den Briänd-Kellogg-Pakt gebunden, nach diesem war eine unter Gewaltandrohung erzwungene Gebietsabtretung verboten. Das war auch den Briten bewusst. Ihr Ziel bestand darin Zeit für die Aufrüstung zu gewinnen und Kriegsvorbereitungen zu treffen. Auf Kosten der CSR.
Auch die sogenannte Appeasementpolitik der Briten als falsch zu bezeichnen trifft nicht den Kern. Die Verstöße gegen den Versailler Vertrag mit der Militarisierung des Rheinlands 1936 und der Anschluss Österreichs 1938 wurden akzeptiert, weil in UK ähnlich wie in Deutschland die Ansicht vorherrschte die eigentliche Gefahr gehe von der kommunistischen Sowjetunion aus. In UK betrachtete man Nazi Deutschland daher als kontinentales Bollwerk gegen die Sowjets.
Und über Chamberlain ist bekannt, das seine Beschwichtigungsäusserungen eher Show als Überzeugung waren. Naiv waren sie nicht die Briten, nur aufs falsche Pferd gesetzt.
zum Beitrag15.08.2025 , 17:44 Uhr
"Zudem werden Wirtschaftssanktionen auch überbewertet. Allein dadurch ist noch nie ein Aggressor in die Knie gezwungen worden."
Da wird ihnen die Historie eine andere Antwort geben. Bis auf wenige Ausnahmen wie Vietnam sind in der Moderne sämtliche Kriege entweder durch eine schnelle Entscheidung auf dem "Schlachtfeld" oder langfristig durch die Partei mit der stärkeren Wirtschaftskraft gewonnen worden.
Beispiele für letzteres finden sie im 20 Jahrhundert zum Beispiel in den beiden Weltkriegen.
zum Beitrag15.08.2025 , 17:37 Uhr
Ich halte den Deutschen gar nichts vor, schließlich lebe ich einen Großteil des Jahres selber hier.
Ich blicke nur auf die aktuellen Ereignisse und setze sie wenn gegeben in Bezug auf den historischen Kontext und wenn ich diesbzgl. darauf hinweise, das Deutschland aus eigenen Profitinteressen spätestens seit 2008 nicht sehen wollte was sich in Russland zusammenbraut und dabei aber die Möglichkeit gehabt hätte, in Initiative mit u.a. der EU rechtzeitig gegenzusteuern, wäre Europa und der Ukraine evtl. manches Übel erspart geblieben.
Das hat aber nichts mit der aktuellen Sicht der Deutschen auf Russland zu tun. Da dominiert aus meiner Sicht mittlerweile schon zu sehr die German Angst die Debatte.
Ist wohl auch darin begründet, dass Deutschland seine Hausaufgaben nicht gemacht und das Militär allzu stiefmütterlich behandelt hat.
Das rächt sich jetzt und trägt natürlich zur Verunsicherung in der Bevölkerung bei, weil auf die USA ist leider kein Verlass mehr.
Ist in Ländern wie Norwegen oder Finnland anders. Dort sorgt sich höchstens das Militär, aber weniger die Bevölkerung und die Grenzen zu Russland sind fließend oder wesentlich näher, von meiner Heimatstadt weniger als 300km.
zum Beitrag15.08.2025 , 02:43 Uhr
"Nur ist der Staat eben nicht selber wertschöpfend tätig.."
Steile These. Schon einmal etwas vom Bundesbeteiligungsbericht gehört? Kurzer Auszug aus dem Jahre 2024, ergänzt um Angaben des statistischen Landesamtes.
- Beteiligung an Privatunternehmen 161 Milliarden Euro - Beteiligung an staatlichen Unternehmen 59 Milliarden Euro - Wertpapiere z.B. Staatsanleihen 68 Milliarden Euro - Liegenschaftsvermögen 18 Milliarden Euro - Bargeld und Einlagen 115 Milliarden Euro Und dazu gesellen sich die Reserven der Bundesbank in Höhe von 312 Milliarden Euro
Das alles trägt zur Wertschöpfung des Staates bei in Form von Dividenden, Zinsen, Pacht, Miete, Gewinnausschüttung etc.
Wohlgemerkt die Angaben beziehen sich auf den Bund. Die Wertschöpfung der Länder kommt da noch hinzu.
zum Beitrag14.08.2025 , 21:56 Uhr
Ich sehe keinen Drachen sondern lediglich ein Land mit Rekordstaatsverschuldung, welches sich überhoben hat und kurz vor der Deflation steht und nur aufgrund seiner hohen Exporte in die USA, EU, Japan etc , also in demokratische Staaten, nur ins Wanken geraten, aber nicht gefallen ist.
Ich sehe auch für Deutschland die Chance sich die Schlüsselindustrien wieder ins eigene Land zu holen z.B. für die Weiterverarbeitung Seltener Erden oder die Herstellung von Microchips.
Und zu ihrer Erwähnung hinsichtlich Skandinavien kann ich nur über Norwegen sagen, dass es eines der wenigen Länder ist die schon immer einen enormen Handelsbilanzüberschuss gegenüber China ausweisen. Zu verdanken, Öl, Gas, Fisch und energieintensiven Industrieprodukten wie Düngemittel.
Importiert werden hauptsächlich Fahrzeuge und Maschinen. Die kamen vor 25 Jahren noch aus Deutschland.
Etwas aktuelle Lektüre von Reuters zu dem Thema China und Deflation enthält der Link "China's July factory-gate prices miss forecast, deflation concerns persist"
www.reuters.com/wo...ersist-2025-08-09/
zum Beitrag14.08.2025 , 21:29 Uhr
In China ist die Sorge vor einer Deflation im Land groß. Die Erzeugerpreise fallen seit Jahren, die Inlandsnachfrage ist schwach und die Überkapazitäten in den Schlüsselindustrien haben inzwischen Dimensionen erreicht, die auch die Regierung mit etlichen Maßnahmen nicht eindämmen konnte.
Bleibt für China nur der Export um eine Deflation im eigenen Land zu verhindern.
Chinas größte Handelspartner sind allesamt Demokratien und machen in der Aussenhandelsbilanz über 47,8% aus (Quelle GTAI Germany).
Die USA, die EU, Japan, Südkorea und Australien sollten doch in der Lage sein, sich auf einen Kurs zu verständigen der China dazu veranlasst internationale Sanktionen nicht zu boykottieren.
China kann es sich nicht leisten diese Absatzmärkte zu verlieren, die anderen Staaten schon eher. Besonders Japan hat sich seit dem chinesischen Boykott ziemlich autark aufgestellt, auch im Bezug auf Rohstoffe wie Seltene Erden. Für Deutschland wird es wahrscheinlich schwieriger aufgrund der Verflechtungen mit China, ein Blick auf die Handelsbilanz der EU zeigt aber ein eindeutiges Bild der Abhängigkeit. 519 Milliarden € chinesischer stehen 219 Milliarden € europäischer Exporte gegenüber.
zum Beitrag14.08.2025 , 13:43 Uhr
Verqueere Logik.
Um die einmal bildlich zu veranschaulichen, ein simples Beispiel zum besseren Verständnis.
Wenn sie bei einem Zoobesuch aus einer Laune heraus einen Passanten in das Gehege eines Tigers werfen und der Tiger diesen dann zerfleischt, dann war es nicht ihre Schuld sondern die des Tigers? Hätte er ja nicht tun müssen.
Das Beispiel können sie jetzt umlegen auf Abschiebungen die Deutschland in Staaten tätigt, von denen bekannt ist und auch von Gerichten attestiert wird, dass dort die Menschenrechte verletzt werden.
Sie werden hoffentlich dann feststellen, dass das Prinzip in beiden Fällen dasselbe ist.
zum Beitrag14.08.2025 , 13:13 Uhr
In seinem pro Kommentar hat der Autor leider eine Option übersehen, von der in Deutschland wenig gesprochen wird. Kriege enden auch dann, wenn dem Aggressor keine ausreichenden Mittel mehr zur Kriegsführung zur Verfügung stehen.
Russlands Kriegstüchtigkeit wäre schon längst zum Erliegen gekommen, wenn Indien und vorallem China nicht für den Westen eingesprungen wären.
Aber ausser Trump wagt es niemand auf diese beiden Länder einzuwirken und da kommt dann auch wieder die Doppelmoral der EU ins Spiel. Zum einen die Ukraine unterstützen, denn sie führt aus europäischer Sicht ja einen Stellvertreterkrieg für die Sicherheit Europas und verschafft Europa Zeit um sich militärisch aufzustellen - die eigentliche Intention von Mahnern wie Massala oder Neitzel, denn wenn "Russland gewinnt" schließt sich auch das Zeitfenster für Länder wie Deutschland, die mehr Zeit als andere Staaten benötigen um nachzurüsten.
Der zweite Aspekt ist, das europäische Wirtschaftsinteressen Vorrang haben vor Sicherheitsinteressen. Da wird dann eher auf die Handelsbilanzen geschaut, anstatt Druck auszuüben, das China den Handel mit Russland einstellt. Im Vergleich zur EU für China ein eher unbedeutender Markt.
zum Beitrag14.08.2025 , 01:16 Uhr
Oder sie haben das BGH Urteil in den falschen Kontext gesetzt. Das Urteil bezog sich nämlich auf die Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers der ukrainischer Staatsbürger ist. Hier hat das Gericht die Verfassungsmäßigkeit unter Berücksichtigung des Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannte Ewigkeitsklausel geprüft. Darauf basiert das Urteil.
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG bezieht sich auf den Kriegsfall und nicht auf Friedenszeiten. Darüber ob es überhaupt auch anwendbar in Friedenszeiten ist, hat das BVerfG erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt geurteilt.
zum Beitrag13.08.2025 , 22:13 Uhr
"Ansonsten versuche ich mir gerade die Reaktion hier im Forum vorzustellen, würde der deutsche Staat Geld in Aktien anlegen"
Der deutsche Staat betreibt bereits einen Staatsfond namens KENFO. Dieser legt 35% des sogenannten Generationenkapitals in Aktien an.
zum Beitrag13.08.2025 , 18:36 Uhr
"Um Ausreden nie verlegen..."
Die Bemerkung von Schleicher ist absolut korrekt.
Der rassistisch motivierte Antisemitismus hat seine Ursprünge im 19 Jahrhundert und gipfelte im 20 Jahrhundert im völkischen Antisemitismus der Nationalsozialisten.
Antijudaismus hat immer einen religiös geprägten Hintergrund und hat seine Ursprünge in der Spätantike mit dem Aufkommen des Christentums. Der Staatskult der Römer hat damit nur bedingt etwas zu tun. In diesem ging es darum, dass der Kaiser auch als gottgleich angesehen wird.
Antijudaismus unterscheidet sich im wesentlichen vom Antisemitismus dadurch, dass der vermeintliche Makel durch eine Taufe behoben werden kann.
Antizionismus weist sowohl ideologische als auch politische Aspekte der "Israelkritik" auf, denn er wird mit antijudaistischen (alttestamentarische Rache, Unversöhnlichkeit, Arroganz der Auserwählten) sowie antisemitischen (Geldgier, Blutrünstigkeit und Weltverschwörungsabsichten) Eigenschaften in Verbindung gebracht.
Und zu guter letzt, lehnen ultraorthodoxe Juden in Israel nicht den modernen sondern den weltlichen Staat Israel ab. Gravierender Unterschied, denn letzteres hat etwas mit der Ankunft des Messias zu tun.
zum Beitrag13.08.2025 , 16:07 Uhr
Teil 2 Ferner gilt es zu berücksichtigen, dass der Durchschnittslohn in Norwegen mit jährlich 61.000€ fast doppelt so hoch ist wie in Deutschland, die Lebenshaltungskosten aber lediglich 14,4% über denen in Deutschland liegen und die meisten Norweger daher genügend finanziellen Spielraum haben, um zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Dieser Faktor und die Tatsache, dass das durchschnittliche Rentenniveau der beiden staatlichen Rentenversicherungen 56% vom Nettolohn beträgt, sind ein Grund dafür das Altersarmut in Norwegen seltener eintritt als in Deutschland.
Ein Ländervergleich auf Basis ihrer Schilderungen ist daher wenig ergiebig, da die einzelnen Komponenten zu unterschiedlich sind und norwegische Verhältnisse sich nicht auf ein Land von der Größenordnung Deutschlands umlegen lassen.
Und auch für das gesamte Sozialsystem war in den letzten Jahrzehnten jedenfalls der Ölfond kein entscheidender Faktor. Es ist auch derzeit nicht davon auszugehen, dass sich dieses in absehbarer Zeit großartig ändern wird.
zum Beitrag13.08.2025 , 15:42 Uhr
Zum einen ist der norwegische "Statens pensjonsfond utland" nicht zweckgebunden, zum anderen ist er offiziell ausgerichtet auf die Generationen nach Ende der Rohstoffgewinnung. Und das wird noch einige Jahrzehnte dauern.
Zum Jahresabschluss hatte der Fond einen Wert von 1,7 Billionen €. Davon kann die Regierung jährlich 3% entnehmen um Haushaltslöcher z. B. in der Rentenkasse zu stopfen. Aufgrund der geringen Staatsverschuldung von etwas über 13% wird dieser Spielraum aber seit Jahren nicht ausgeschöpft.
Auch macht sich der demografische Wandel in Norwegen nicht so stark bemerkbar wie in Deutschland. Die Bevölkerung ist im Schnitt 7 Jahre jünger und die Geburtenrate wesentlich höher als in Deutschland.
Dazu kommt ein anderer Aufbau des Rentensystems. In die Grundsicherung die Folketrygden zahlen sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige ein, ohne Ausnahme. Dazu gibt es die "Obligatorisk tjenestepensjon", eine Art betriebliche Altersversicherung. Hier zahlt jeder Arbeitgeber 2% von Bruttolohn des Arbeitgebers ein.
Fortsetzung folgt..
zum Beitrag12.08.2025 , 23:52 Uhr
Leider sind sie im kompletten ersten Absatz einem Irrtum erlegen. An den Äußerungen von Perkele ist nun so rein gar nichts antisemitisch.
Nicht nur die IHRA Definition gibt wieder das Kritik an Israel dann nicht antisemitisch ist, wenn diese "mit der an anderen Ländern vergleichbar" ist. Bedeutet es gilt Aussagen über Israel in richtig und falsch zu unterscheiden.
Mit "Scharfmacher" hat Perkele die Regierung bezeichnet, also den Staat. Das seit dem Gazakrieg antisemitische Vorfälle sich gehäuft haben ist jeder Statistik zu entnehmen. Das die Scharfmacher, also die Regierungsvertreter durch ihre Handlungen und Äußerungen daran einen Anteil haben ist die Schlussfolgerung die Perkele daraus zieht. Die ist nicht nur berechtigt, sondern völlig frei von jeglichen Verdacht des Antisemitismus.
Wissenschaftlich in jeder Hinsicht falsch ist, dass eine Trennung zwischen Juden und Israel nicht haltbar ist. Da werden nicht nur viele Juden ausserhalb Israels ganz anderer Auffassung sein.
Das in Gänze auszuführen scheitert allerdings am Platz.
zum Beitrag12.08.2025 , 19:54 Uhr
"Balten und Skandinavier kriegen es auch hin"
Für die Balten kann ich nicht sprechen, für die Skandinavier schon. Was bekommt man in Schweden hin? Aufklärung zu betreiben wie es sich in Kriegszeiten zu verhalten gilt und die Bürger mit Broschüren voller absurder Ratschläge zu verunsichern, dass bekommt die politische Führung hin. Die Bürger auf Kriegstüchtigkeit einzustellen eher weniger.
In Norwegen kenne ich mich auch etwas aus. Im Februar war ich in Tromso auf einer Zusammenkunft in der ein Militärbeauftragter einen Vortrag über Zivilschutzmassnahmen in der Region hielt. Nach zehn Minuten waren sich alle Anwesenden inkl. Redner einig darüber, dass die alte Grotte Olavsvern, ein ehemaliger Nato Stützpunkt in Tromso der unterirdisch verläuft, genügend Schutz für die gesamten Einwohner der Region Troms und Finnmark bietet und weitere Diskussionen sich erübrigen. Norwegische Art halt, lieber einen Akvavit trinken als viele Worte machen. Ja, in Skandinavien sind alle kriegstüchtig und mental herrscht hier die große Russenphobie. War besonders vor gut vier Wochen beim traditionellen Iwan Kupala Fest zu spüren, welches hier in der Region an zahlreichen Orten gefeiert wird.
zum Beitrag12.08.2025 , 19:18 Uhr
In Bezug auf die "indirekten Kriegstoten" lohnt auch ein Blick auf die Strategie der IDF. Herausgearbeitet vom Lieber Institut der Militärakademie Westpoint in den USA. Die "Reflections on RUSI’s Tactical Lessons from IDF Operations in Gaza" stützen sich auf einen Report des britischen Think Thanks RUSI, welcher im Text als PDF verlinkt ist. Der RUSI Report beschäftigt sich mit Überlegungen für den Kampf in städtischen Umgebungen mit einer beträchtlichen Zahl vertriebener Zivilisten und entsprechenden Maßnahmen.
Während der Westpoint Beitrag vornehmlich die Rechtsfragen eines derartigen Kampfes beinhaltet, geht der RUSI Report auch auf die Strategie der Lebensmittelverteilung, Feststellung der Opferzahlen und militärische Operationen in humanitären Einrichtungen ein.
Sowohl RUSI als Lieber betreiben reine Analysen aus einer neutralen Perspektive und nehmen daher auch keine Stellung zu den ethischen oder politischen Debatten rund um die Operationen. Aber jeder kann sich nach Lektüre selbst ein Bild zwischen Anspruch und Wirklichkeit machen.
Westpoint Articles of War lieber.westpoint.e...rations-gaza-2023/
zum Beitrag12.08.2025 , 14:15 Uhr
Ein ukrainischer Sieg stand nie zur Debatte. Ziel war es den Russen soviel abzuverlangen, dass neben dem Materialverschleiss auch eine gewisse Kriegsmüdigkeit dazu führt Verhandlungen aufzunehmen.
Die Strategie ist bisher nicht aufgegangen, da die daran gekoppelten Sanktionen zum Großteil von China oder Indien kompensiert wurden und das Regime in Moskau fester im Sattel sitzt als wohl vermutet. Es gibt keine Opposition die noch intervenieren könnte und Proteste innerhalb der Gesellschaft sind erst recht nicht mehr zu erwarten.
Putin verfolgt eine Langzeitstrategie und zwar schon seit Beginn seiner Amtszeit 2004. Die Uneinigkeit des Westens hat auch bisher einen großen Anteil daran gehabt, dass Teile seiner Strategie aufgegangen sind.
Selbst ein jetziges Abkommen mit Gebietsabtretungen der Ukraine würde nur eine Atempause bedeuten und Putin die Möglichkeit bieten die Militärressourcen aufzufüllen.
Denn die gegenwärtige Weltlage bietet keinen Anlass dafür, dass Putin von seinem Vorhaben ablässt die gesamte Ukraine unter seine Kontrolle zu bringen.
Darauf sollte besonders Europa vorbereitet sein.
zum Beitrag12.08.2025 , 13:48 Uhr
Nun, mein Beitrag war ja auch gar nicht auf ihre Person bezogen. Daher habe ich ja auch von Deutschland geschrieben. Ich glaube darauf könnte man sich leicht verständigen, dass Deutschland um des eigenen Vorteils willen und nicht mangels Alternativen, viel zu lange weggeschaut hat. Gilt auch für andere Länder.
Im übrigen kritisiere ich die Zustände immer dort wo gerade mein schwerpunktmäßiger Lebensmittelpunkt ist. Gilt für Deutschland, Norwegen und England gleichermaßen.
Und Perspektiven von außen tun Deutschland in der Diskussion auch gut. Hier dreht sich nämlich selbst bei internationalen Gesprächsthemen meist alles um die eigenen Befindlichkeiten. Bedeutet der Fokus ist permanent nach innen gerichtet. Das ist z.B. in Norwegen anders, da läuft es in der Debatte neutraler und objektiver ab. Bedeutet eine Diskussion über Gaza ist auch auf die Zustände in Gaza gerichtet und handelt nicht von norwegischen Befindlichkeiten. Die würden wir in diesem Bezug als unerheblich betrachten.
zum Beitrag12.08.2025 , 13:26 Uhr
Was hat das jetzt mit meinem Kommentar zu tun?
So wird das nichts. Es ist nicht das erste mal, dass ich den Eindruck gewinne das sie in keiner Weise verstehen worüber ich eigentlich schreibe. Da könnte ich ihnen schon fast Absicht unterstellen, dass sie permanent am Thema vorbei argumentieren.
Ist es eine derart große Herausforderung für sie zu einem Beitrag sachlich Stellung zu nehmen?
Ich rede hier über zeitgeschichtliche Vorkommnisse und sie machen einen völlig nichtssagenden Meinungsbeitrag daraus. Ergibt wenig Sinn. Probieren sie doch einmal meine Argumente ggf sachlich zu widerlegen und ihre Einwände auf die Sache zu richten und nicht auf Meinungen.
Ich habe ihnen auch schon oft genug mitgeteilt, dass ich mit Geschwätz wenig anfangen kann. Das kommt meistens dann zum Zuge, wenn einem die Argumente ausgehen oder wenn man einen Text sogar nicht verstanden hat.
Also los geht es. Welche Handlungen im Umgang mit Russland sind von Deutschland ausgegangen nach Gaucks Rede, ausser die das er im eigenen Land dafür stark kritisiert wurde? Wurden Konsequenzen daraus gezogen? Hat Deutschland versucht sich neu aufzustellen? Fakten wenn möglich!
zum Beitrag11.08.2025 , 22:54 Uhr
Ganz genau in Worten. Eine entsprechende Handlung erfolgte daraus nicht, sondern es wurde 2018 sogar mit dem Bau von Nord Stream 2 begonnen und bis zum Ende an dem Projekt festgehalten.
Und auch heute noch füllt die EU die russische Kriegskasse durch Importe von LNG Gas. Hauptabnehmer ist Deutschland. Die Liste ließe sich noch ausbauen z.B. mit Düngemittel, Nickel etc.
Und noch eine Anekdote. Nach Annexion der Krim hat Norwegen seine Gaslieferungen erhöht, um russische Minderlieferungen auszugleichen. An einem Ausbau war Deutschland aber nicht interessiert und hat sich damals auf bestehende Verträge mit Russland berufen, die natürlich jenseits der Weltmarktpreise lagen zu denen Norwegen exportiert. In Norwegen hat man das allerdings als politisch gewollt aufgefasst, um weiterhin billige Energie in Deutschland anbieten zu können. Hätte also damals schon eine Alternative gegeben.
Von daher sorry, "Wortweltmeister Deutschland" hat letzte Woche der britische Indepent über Deutschland in Bezug auf Israel getitelt. Würde in diesem Fall auch durchaus zutreffen.
zum Beitrag11.08.2025 , 22:14 Uhr
Der Kommentar bezieht sich auf die Opportunisten hierzulande, die in den letzten 15 Jahren nur zu bereitwillig weggeschaut haben, da ja der Preis stimmte und jeder seinen Schnitt gemacht hat. Gilt für Politik, Wirtschaft und Einwohner.
Wer unter diesen Voraussetzungen meint andere Menschen an den Pranger stellen zu können, weil sie noch dem alten Russlandbild anhängen, sollte sich erstmal an die eigene Nase fassen.
Jahrzehnte von billigen russischen Rohstoffen und Agrarerzeugnissen profitieren und somit zur wirtschaftlichen Stabilität des Systems in Russland beitragen und jetzt aufeinmal ganz auf Linie den Moralapostel geben, passt nunmal nicht zusammen.
Ebenso wenig wie ihre Überleitung zu Rechtsextremen und Schutzmacht Russland. Da gab es auch vor 15 Jahren schon die entsprechenden Verbindungen, hat keiner großartig Notiz von genommen.
Und was ist jetzt daran neu, ausser das es offensichtlich mittlerweile in Deutschland noch mehr Rechtsextreme gibt und die Verbindungen zu Russland noch intensiver sind?
Das einzige was sich geändert hat ist die Wahrnehmung vieler Menschen, gestern Freund heute Bedrohung. Das System war aber damals wie heute dasselbe.
zum Beitrag11.08.2025 , 17:02 Uhr
"Israelische Bomben für grausamer zu halten als die Folter von Terroristen ist sehr zynisch."
Abgesehen davon das der Forist Perkele diesen Vergleich nicht angestellt hat, welches Recht leitet Israel für sich vom Terror der Hamas eigentlich ab?
Ein Pressezelt in die Luft zu sprengen, weil die Hamas ja auch Journalisten gefoltert hat, würde dann diesem Selbstverständnis entsprechen?
Oder Menschen auszuhungern, weil man keine andere Strategie hat um den Gegner zu schwächen?
Dann würde sich der Staat Israel allerdings auf die selbe Ebene begeben wie eine Terrororganisation.
Eine Unterscheidung wäre dann nur noch in der Wahl der Mittel auszumachen. Die einen Foltern und die anderen bombardieren. Die einen stehlen Lebensmittel die anderen blockieren den Zugang zu diesen.
Ich kann da mittlerweile keinen großen Unterschied mehr ausmachen, würde aber keines von beiden gutheißen und schon gar nicht in irgendwelchen Foren verteidigen wollen.
zum Beitrag11.08.2025 , 13:26 Uhr
.. "zutiefst faschistischen Staat Russland ganz normal umgehen"
Wenn ein derartiger Appell aus Deutschland kommt, hat das schon etwas befremdliches.
Die warnenden Stimmen der Balten, Polen, Ukrainer und anderer gab es schon seit 2008, sie wurden in Deutschland aber geflissentlich ignoriert.
Über Tschetschenien, Syrien, Georgien, Krim etc wurde hinwegsehen, erst bei der Invasion der Ukraine wurde reagiert und das anfangs auch nur halbherzig. Remember Nord Stream.
Einmal in die eigenen Überlegungen mit einbeziehen, dass Deutschland indirekt einen großen Anteil daran hat, dass das Regime Putin heute so fest im Sattel sitzt. Und daran waren weder Wagenknecht noch Lafontaine oder Mützenich beteiligt.
Und das "mittlerweile" faschistische Russland ist auch nicht vom Himmel gefallen, sondern war auch schon vor Jahrzehnten deutlich sichtbar. Wollte in Deutschland nur keiner sehen. Warum wohl?
Aber so läuft das hier in der Meinungsbild oftmals, vom Steigbügelhalter zum Kritikaster in kurzen Schritten.
zum Beitrag10.08.2025 , 22:17 Uhr
Nordkarelien ist wunderschön. Da ich eine Passion für die Meeresbewohner Nordskandinaviens pflege, habe ich selbstverständlich auch die seltene Saimaa-Ringelrobbe im Kolovesi-Nationalpark studiert und von Heinävesi aus viele schöne Ausflüge unternommen. Mein Favorit dabei ist immer noch das Sumpfgebiet von Patvinsuo. Dürfte wohl einmalig in der Welt sein.
Soweit ich weiß ist Nordkarelien auch bei den Finnen selbst sehr beliebt um dort Urlaub zu machen. Mir sind damals unterwegs jedenfalls die vielen Ferienhäuser aufgefallen.
Auf jeden Fall ein schöner Fleck zum Leben.
zum Beitrag10.08.2025 , 13:58 Uhr
Antifaschismus zwangsläufig mit einer politischen Ideologie zu verbinden ist schon der falsche Ansatz. Es kann auch einfach Ausdruck einer Haltung sein ohne ideologischen Hintergrund.
Ich denke kaum das einem Besucher der Zutritt verwehrt wird, wenn er ein T Shirt mit einer Friedenstaube trägt. Symbolisiert auch eine gewisse Einstellung. Genauso verhält es sich mit einem T Shirt in dem der Begriff Antifaschismus für sich steht.
Da kann dann jeder nach seinem gusto etwas hineininterpretieren und noch ein acab dazu spinnen und dann kommt am Ende ein derartiger Quatsch raus wie bei der Bundestagspräsidentin.
zum Beitrag10.08.2025 , 13:40 Uhr
Klar, dichtere Besiedelung ist immer ein Problem. Der Mensch muss den Tieren halt auch einen entsprechenden Lebensraum zu gestehen, wenn er Konflikte vermeiden will.
Wenn es Wille ist die Bärenpopulation in Europa zu erhöhen, dann sollten die Ansiedlungen gezielt erfolgen.
In Nordnorwegen würden zum Beispiel einige tausend neu angesiedelte Bären kaum auffallen.
Bei einer Fläche in der Größe von Bayern und Baden Württemberg mit einer Einwohnerzahl von Dresden wäre es sehr unwahrscheinlich, dass sich Mensch und Tier in die Quere kommen.
Mein Kommentar oben zielte aber eher auf die falschen Vorstellungen vieler Menschen ab, von welchen Tieren eine Gefahr ausgeht.
Die Stigmatisierung vieler Arten hat mit dazu beigetragen, dass einige Arten fast ausgerottet wurden. Bestes Beispiel dafür ist der Vielfrass. In Norwegen nur noch selten vertreten. Galt als aggressiv und gefährlich für Mensch und Vieh. Die Wahrheit ist, dass bisher kein Mensch in Norwegen durch ein Vielfrass ums Leben gekommen ist und der Vielfrass nur dann Schafe und Rentiere reisst, wenn sie von der Herde getrennt sind, was eigentlich nur selten der Fall ist. Aber lieber erstmal zum Abschuss freigeben.
zum Beitrag09.08.2025 , 22:17 Uhr
"Auch wenn wir in die Pilze, oder Beeren gehen, sind diese Leckermäulchen oft in der Nähe"
Finnischer Beitrag? Die Beschreibung lässt die typische finnische Art des Sisu erkennen. Diese Einstellung habe ich nur in Finnland in der Form erlebt.
Eigentlich ist es kein gutes Zeichen, wenn Bären menschlichen Siedlungen zu nahe kommen und sich unbekümmert in deren Nähe aufhalten. Wenn die Bären ihre Scheu verlieren, könnten sie auch irgendwann auf die Idee kommen ihr Picknick nicht im Maisfeld sondern in ihrem Garten abzuhalten.
Ich habe in Norwegen zwar weder Bär, Wolf oder Luchs gesehen, aber jede Menge Erfahrungen gemacht mit Touristen die das wilde Skandinavien per Kajaktour oder ähnlichen erkunden wollten und sich vor Ort über die Gefahren beim Zelten in der freien Natur erkundigten. Es gab dann immer lange Gesichter wenn ihnen mitgeteilt wurde, dass die einzig wirklich tierische Gefahr für den Menschen von Elchen in der freier Wildbahn ausgeht und das nicht nur in Bezug auf Autokollisonen.
Das Problem liegt also einzig in der Vorstellungskraft der Menschen begründet und ihren Ansichten über die Dinge. Können Bär oder Wolf nicht für verantwortlich gemacht werden.
zum Beitrag09.08.2025 , 16:40 Uhr
Menschen für den Artenschutz zu sensibilisieren indem Touristen in Scharen in den Lebensraum der Bären eindringen ist nun wirklich kein guter Weg und wird den Spaniern noch Probleme mit ihren Braunbären bereiten und lediglich den Weg ebnen den Bären ein negatives Image zu verpassen mit den bekannten Folgen.
In meiner Region in Troms wächst die Population des norwegischen Braunbären glücklicherweise auch von Jahr zu Jahr an und findige Geschäftsleute vermarkten die Touren dann als Ökotourismus und auch mit ähnlich fadenscheinigen Argumenten wie in Spanien.
Der gleiche Mechanismus der in Norwegen schon beim Wale Watching zu beobachten war. Auch hier werden die Tiere völlig unnötig diversen Stressfaktoren ausgesetzt. Und selbst wenn die Wale versuchen sich abzusetzen wird oft noch rücksichtslos draufzugehalten.
Gerade für Bären gilt, dass es tunlichst zu vermeiden gilt sie an den Anblick von Menschen zu gewöhnen. Ein touristischer Eingriff stellt auch immer eine Störung der Tiere und eine Beeinträchtigung ihres natürlichen Lebensraums dar. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn es irgendwann zu Konfrontationen zwischen Mensch und Bär kommt.
zum Beitrag08.08.2025 , 20:24 Uhr
Meine Äußerung war eine Feststellung, die auch nicht neu ist und alles andere als personenbezogen war.
Ihre Fachkenntnisse kann und würde ich nicht beurteilen wollen, aber beeindrucken tun mich auch vermeintliche Qualifikationen nicht sonderlich. Hierzulande wird allzuhäufig auch nur mit Wasser gekocht.
Daher beziehen wir uns doch besser auf Fakten und belegen die mit seriösen Quellenangaben, wie es eigentlich Brauch ist und lassen Verallgemeinerungen, Google und auch das eigene Ego zukünftig bei Seite.
Einen neuen Ansatz der sich lohnen würde weiterverfolgt zu werden, habe ich ihrer Nachricht jetzt nicht entnehmen können, daher schließe ich für mich dieses Thema jetzt ab.
zum Beitrag08.08.2025 , 16:48 Uhr
"dass der römische Ausdruck „Syria Palaestina“ auf griechische Quellen wie Herodot zurückgeht, ist im Grunde ein alter Hut"
"Zurückgeht" ist eine andere Definition als "Bezeichnung". Das Herodot diesen Ausdruck benutzt hat ist ja überall nachzulesen, er hat ihn aber nicht verwendet um ein bestimmtes Gebiet zu beschreiben. Und darum ging es in der Diskussion.
Ich muss zugeben, in der Hinsicht hatte ich mir von ihnen jetzt etwas mehr erwartet, als ein Verweis auf Google und Belege aus einer nicht näher definierten Fachliteratur. Verallgemeinerungen sind meist ein Indiz für mangelnde Fachkenntnisse und daher eher unbefriedigend für eine fachbezogene Auseinandersetzung.
Nicht nur in diesem Bereich arbeitet man eigentlich mit nachprüfbaren Bezugsquellen.
zum Beitrag08.08.2025 , 14:35 Uhr
Sehr gutes Beispiel das von ihnen genannte Werk von M. Stern, Greek and Latin Authors on Jews and Judaism.
In unserer digitalen Bibliothek habe ich die Jerusalem Ausgabe von 1976 ausfindig gemacht. Dürfte aber identisch sein mit der ihren.
Dort heißt es an der von ihnen genannten Stelle "The Greek name Παλαιστίνη derives from the name of the southern part of the coast, which was inhabited by the Philistines and which was thus named not later than the eighth century.."
Angemerkt für die Mitleser sei nur, daß der genannte griechische Begriff übersetzt Palästina bedeutet.
Zu den von ihnen angeführten griechischen Begriffen ist hier lediglich vermerkt, dass Herodot sie an anderer Stelle verwendet hat und zwar in der von mir bereits geschilderten Stelle über die Perserkriege.
Bisher sehe ich daher kein Anlass meinen Standpunkt zu revidieren, aber vielleicht haben sie ja noch andere Quellen, würde mich interessieren.
zum Beitrag08.08.2025 , 12:16 Uhr
Wie bereits erwähnt nicht auf die Google KI setzen.
Der von ihnen zitierte Begriff ist dem dritten Buch von Herodots Perserkriegen, Absatz 91 entnommen.
Wörtlich übersetzt ist dort die Rede von "zu dieser Provinz gehörten ganz Phönikien, der Teil Syriens, der Palästina genannt wird, und Zypern"
Von einem Gebiet Syria Palästina ist da nicht die Rede.
Nachzulesen in der Originalausgabe "Herodotus, The Persian Wars, Book 3, Greek - English, translated by A. D. Godley, Harvard University Press 1920.
Eine detaillierte Beschreibung dazu finden sie auch bei Benjamin Isaac in" Empire and Ideology in the Graeco-Roman World", Cambridge University Press, 2017
zum Beitrag07.08.2025 , 21:41 Uhr
"sondern ab und an auch seriöse Historiker lesen."
Schadet nicht, wenn neben Belehrungen an die Mitforisten auch der eigene Wissensstand der aktuellen Forschung angeglichen wird.
Das Herodot ein literarischer Historiker war, der in seinem Werk Fiktionen und Mythen mit einbezogen hat dürfte bekannt sein.
Aber entgegen der Angaben aus der Google KI etc ist die Bezeichnung Syria Palästina nicht auf Herodot zurückzuführen.
Die griechischen Originalquellen von Herodots Werk enthalten diese Bezeichnung nicht, sondern sie wurde erst Jahrhunderte später in der lateinischen Übersetzung von den Römern verwendet und dementsprechend wird sie auch heute noch oftmals Herodot zugeordnet.
Herodot selbst bezeichnete das Gebiet nach seinem Besuch als Palästina. In Anlehnung des Kapitels aus der Septuaginta, die Jakobs Ringkampf beschreibt, bei dem er den Namen Israel erhält.
Ringer heißt auf griechisch "pálaistes" und Palästina bedeutet dementsprechend "Land des Ringkämpfers".
zum Beitrag07.08.2025 , 14:25 Uhr
"auch wegen der möglichen juristischen Konsequenzen"
Welche sollten das denn sein? Die Leugnung des Existenzrechts Israels ist keine Straftat. Für Volksverhetzung fehlt der Bezug zum Inland. Die restlichen Möglichkeiten die mir spontan einfallen sind in Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Bleibt der einzige strafbare Weg einen Bezug zur Hamas herzustellen, so wie es das Innenministerium gemacht hat und zumindest aus meiner Sicht ist das auch gar nicht so abwegig. Es impliziert nämlich das Anwender dieser Parole nicht nur einen palästinensischen Staat vom Jordan bis zum Mittelmeer befürworten, sondern auch die terroristischen Mittel der Hamas. Ersteres ist nicht strafbar und bedürfte keiner speziellen Codierung oder Verklausulierung, zweites schon.
Ableiten ließe sich das u.a. daraus, dass Verfechter diese Parole auch gerne mit Symbolen der Hamas verbinden, wie dem roten Dreieck. Und das fällt aus meiner Sicht eindeutig in den Bereich Support und nicht Protest oder gar Widerstand.
zum Beitrag06.08.2025 , 22:27 Uhr
Das mag ja alles sein, allerdings wird die Likud in Deutschland nicht als Terrororganisation eingestuft und ist im Gegensatz zur Hamas hier auch nicht verboten.
Trotz der Berliner Gerichtsbeschlüsse, bleibt daher die entscheidende Frage offen.
Ist die Parole eindeutig der Hamas zuzuordnen in dem Sinne, das sie sich diese Parole, in dieser Form und ohne Abwandlungen, angeeignet hat oder nicht. Wenn ja gehört sie rechtlich verboten, da auch die Organisation hierzulande verboten ist und das Verbot umfasst auch Kennzeichen, Symbole und Parolen. Hier wäre eine bundesweite, einheitliche Regelung zu begrüßen. Dürfte aber wohl erst durch das BVerfG zu erzielen sein.
zum Beitrag06.08.2025 , 22:04 Uhr
Ist ja jetzt keine Neuigkeit das Gerichte mitunter zu unterschiedlichen Urteilen bei gleichem Sachverhalt kommen.
Den Freisprüchen stehen auch viele Verurteilungen gegenüber, bei denen die Richter die Parole der Hamas zugeordnet haben und die Äußerungen dementsprechend als strafbar bewertet haben. So funktioniert der Rechtsstaat im Föderalismus. Entgültige Klärung kann da nur das BVerfG schaffen.
zum Beitrag06.08.2025 , 21:55 Uhr
"Und warum ist dieser saubere Verein nicht längst verboten? Sticht hier etwa deutsche Türkei-Staatsräson die antisemitische Agitation?"
Weil es kein Verein ist. Die Grauen Wölfe als Organisation gibt es in Deutschland nicht. Das sind alles lokale Gruppierungen und selbst die sind nicht strukturiert und oftmals firmieren die nicht einmal unter dem Banner der Grauen Wölfe sondern wie sie es schon erwähnt haben als Sport- oder Kulturverein. Da gibt es keinen Ansatz für ein umfassendes Verbot.
zum Beitrag06.08.2025 , 16:05 Uhr
"Laut Artikel ist die Parole nach einem juristischen Gutachten und der geltenden Rechtslage nicht strafbar."
Da würde ich eher von Rechtsauffassung sprechen anstatt von Rechtslage.
Und was heißt denn bitteschön politischer Natur?
Die Hamas ist in Deutschland verboten und das bezieht dann auch Parolen und Symboliken die ihr zugeordnet werden können mit ein. Dazu habe ich mich oben geäußert.
Das ein Rechtsgutachten dieses anders einordet und der Parole mehrere abgewandelte Verwendungsarten zurrechnet, wie zum Beispiel durch Israel, ändert daran nichts.
Nur die Logik der Gutachter erschließt sich mir nicht ganz. Nehmen sie als Beispiel nur das Hakenkreuz. In Europa schon von den Kelten verwendet, in Indien oder Asien ist es in einigen Religionen sogar ein Glückssymbol. In Deutschland verboten. Und kein Mensch in Europa würde das Hakenkreuz zuerst mit dem Buddhismus in Verbindung bringen sondern mit dem Nationalsozialismus. Das Symbol eines Terrorregimes und derart verhält es sich mit dem roten Dreiecken der Hamas und auch mit der Parole, die ja nicht neutral anwendbar ist sondern einen eindeutigen Bezug (Palästina) und Aussage (kein Staat Israel) enthält.
zum Beitrag05.08.2025 , 22:48 Uhr
Dürfte in der Diskussion eher darum gehen die Gerichte zu entlasten. Bei Parolen und Symbolen ist bei der Zuordnung auch entscheidend welche Assoziationen in der Gesellschaft sich damit verbinden. Die roten Dreiecke sind auch keine Erfindung der Hamas, aber wenn ein derartiges Zeichen an einer Einrichtung angebracht wird, würden wohl nur die wenigsten es mit der NS Zeit in Verbindung bringen. Selbiges gilt für die Parole, diese hat sich die Hamas zu eignen gemacht und im aktuellen Kontext wird sie ihr auch zugeschrieben und wenn diese Organisation als terroristische Vereinigung verboten wurde, gilt dieses auch für ihre Symbole und Parolen.
Zudem wird auf Demonstrationen auch keiner dazu gezwungen diese Parole in Gänze zu verwenden und wer sich nicht auf "Palaestine will be free" beschränken möchte, sondern auch den ersten Teil mit einbezieht, der dürfte auch eine eindeutige Absicht verfolgen und die ist hierzulande nunmal nicht erwünscht.
zum Beitrag05.08.2025 , 21:37 Uhr
Verteidigungsfähigkeit beschränkt sich nicht auf territoriale Grenzen. Die Freiheit Deutschlands kann auch im Baltikum verteidigt werden.
Kriegstüchtig umfasst da schon einiges mehr und wirkt stark in den zivilen Bereich hinein. Für die Preußen bedeutete es die eigene Existenzberechtigung von der Bereitschaft zur Kriegsführung abzuleiten, wovon dann auch reichlich Gebrauch gemacht wurde.
Die Nazis erklärten es zum Staatsideal um militärischen Restriktionen aus dem Versailler Vertrag zu umgehen und verbanden es mit dem Begriff Wehrhaftigkeit.
Damals wie heute wurde politische Sprache als Machtinstrument missbraucht, um eine Mobilisierung in der Gesellschaft zu erreichen.
Es macht daher durchaus Sinn, dass ein kontaminierter Begriff wie Kriegstüchtig die letzten Jahrzehnte aus dem Sprachgebrauch getilgt wurde und es ist erschreckend, allerdings nicht überraschend, mit welcher Vehemenz die politische Klasse neuerdings versucht eine gesellschaftliche Transformation zu erzeugen.
zum Beitrag05.08.2025 , 21:03 Uhr
Mit dieser Haltung können sie dann auch heute noch ideologisch konterminierten Wörtern aus der NS Zeit einen zeitgemäßen Anstrich verleihen.
Zum Beispiel anglo-amerikanisch, entartet, asozial, Frontstaat, Siegfähigkeit oder Gleichschaltung. Alles verbrannte Nazi Sprache. Dazu gehört auch Kriegstüchtig.
Die Nazis haben diesen Begriff damals zum Staatsideal erklärt, um die Versailler Verträge zu entwerten. Es diente damals dem gleichen Zweck wie heute, eine mentale und materielle Militarisierung im Land zu erzeugen.
Die historischen Parallelen der gegenwärtigen Mobilmachung sind ja nicht zu übersehen. Dazu bedarf es eben auch eines neuen Leitbildes in der Gesellschaft. Ein Bürger der auch bereit ist für die Gemeinschaft zu kämpfen.
Das funktioniert zum Glück noch nicht so gut, wenn laut Forsa bisher lediglich 16% angeben sie würden Deutschland auch mit der Waffe verteidigen und sogar 59% dieses kategorisch ausschließen. Es gibt also noch genügend gesunden Menschenverstand in diesem Land der sich nicht ein drittes mal in gut einhundert Jahren vor den politischen Karren spannen lassen will.
zum Beitrag04.08.2025 , 19:35 Uhr
Werfen sie einmal einen Blick ins Geschichtsbuch. Allein die Reichskriege und die Kriege die Preußen geführt hat summieren sich schon auf weit über 20.
zum Beitrag04.08.2025 , 16:22 Uhr
Sorry ein k vergessen. "you know" muss es natürlich heißen, nicht das ich ihnen noch etwas falsches beibringe.
zum Beitrag04.08.2025 , 16:12 Uhr
Kein Norwegisch aus der Google KI verwenden. No go!
Es heißt "skjønner du" im Sinne von "verstehen sie" oder "you now". Das wird in Schriftform am Satzende gerne verwendet.
In gesprochener Form wird ein Satz auch oftmals mit "sant" beendet, quasi eine Aufforderung zur Zustimmung wie im englischen das "right". In Schriftform wird es nicht verwendet.
Das war jetzt etwas Nachhilfe in meiner Landessprache, was sie mir mit ihrem Kommentar nun eigentlich mitteilen wollten weiss ich leider immer noch nicht. Mit dem Artikel und meinem Kommentar zur Kriegstüchtigkeit hat das alles jedoch wenig zu tun.
zum Beitrag04.08.2025 , 14:21 Uhr
Kein Pole oder Balte würde sich ernsthaft von Deutschland eine Führungsrolle erwarten.
Man wünscht sich in diesen Ländern mehr Engagement. Bedeutet nichts anderes, als das dort die Erwartungshaltung besteht, das deutsche Militär so auszustatten das im Ernstfall deutsche Panzer es schaffen den Weg bis nach Stettin zurückzulegen und nicht schon in Pomellen den Geist aufgegeben. Gleiches erwartet man auch von der Marine.
Eine militärische deutsche Dominanz ist nicht nur in Osteuropa selbst heute nicht gefragt.
zum Beitrag04.08.2025 , 14:03 Uhr
"'Kriegstüchtig' ist hierbei erst einmal neutral"
Diese Wörterkombination ist ein militärischer Begriff und stammt aus alten Preußenzeiten. Sowohl im Kaiserreich als auch unter den Nationalsozialisten stand dieser Begriff in Bezug zur Wehrhaftigkeit und war nicht nur ein Ausdruck hinsichtlich der Aufrüstung von Waffensystemen, sondern stand besonders für die Großmachtstellung der Deutschen in Europa und später in der Welt.
Neutral kann dieser Begriff daher nicht für sich selbst stehen, sondern er symbolisiert das, was Merz mit der Äußerung hinsichtlich der "stärksten Armee Europas" ausgedrückt hat, den deutschen Hang zum Größenwahn, der in dieser Art nur noch bei der Grande Nation zu finden war. Weder im Zarenreich noch in der kuk Monarchie. Werfen sie einmal einen Blick in die Geschichtsbücher und sie werden feststellen, dass die überwiegende Anzahl der kriegerischen Konflikte seit 1525 in Europa ihren Ausgangspunkt bei diesen beiden Nationen haben.
zum Beitrag04.08.2025 , 11:22 Uhr
Merke: auf Aussagen die sich auf vermeintliche Äußerungen der eigenen Person in der Vergangenheit beziehen geht man nur dann ein, wenn die entsprechende Aussage zitiert oder die Quelle angegeben wird in der diese Aussage getätigt wurde.
zum Beitrag03.08.2025 , 23:20 Uhr
Kriegstüchtig bedeutet Wehrhaft zu sein. Dazu gehört auch die Bereitschaft zum Kampf und der Wille einen Krieg zu führen, wohlgemerkt auch aktiv und insbesondere auch offensiv. Feiner Unterschied zur Verteidigungsfähigkeit, die einen passiven Charakter aufweist.
Mir steht es nicht zu mich in die deutschen Belange einzumischen, aber als Norweger ist mir ein verteidigungsfähiges Deutschland doch lieber als ein kriegstüchtiges. Der Hang zum Totalen in der deutschen Mentalität hat in der deutschen Geschichte zu häufig den Ausschlag gegeben ins Totalitäre abzudriften.
Die Reserviertheit in der deutschen Bevölkerung gegen alles militärische hat mir persönlich sehr zugesagt. Den Stimmungsumschwung betrachte ich daher eher skeptisch. Wie einfach es geht diese Einstellung zu missbrauchen und für die eigenen Zwecke zu nutzen, dürfte keiner besser wissen als die Deutschen. Im 20 Jahrhundert hat man sich zweimal vor diesen Karren spannen lassen, mit verherrenden Konsequenzen für die ganze Welt.
Daher lieber eine Nummer kleiner und erstmal die Verteidigungsfähigkeit herstellen.
zum Beitrag03.08.2025 , 15:23 Uhr
Die UN Resolution 3379 entstand vor dem Hintergrund des Jom Kippur Kriegs und wurde von den arabischen Staaten initiiert und der Zionismus diente dabei eher als Chiffre um Israel zu diskreditieren. Die Ostblockländer haben das damals gerne aufgegriffen um den westlichen Imperialismus anzuprangern, ebenso wie die Dritte Welt in der eine Gleichsetzung von Israel und Kolonialismus vorherrschte.
Ein Urteil daraus kann nur im Kontext des damaligen Zeitgeschehens erfolgen und lässt sich keineswegs auf die heutige Lage übertragen.
Ergibt sich schon daraus, dass 3379 mit der Resolution 46/86 von 1991 aufgehoben wurde, unter Zustimmung u.a. der ehemaligen Ostblockstaaten und Enthaltung der meisten arabischen Staaten.
Und es wäre mir auch neu, dass die 28 Staaten die heute von Israel ein Ende des Krieges in Gaza fordern auch schon 1975 ganz "vorneweg" gegen Israel dabei waren.
Daher erschließt sich mir ihr Argument einer kritischen Distanz zum sogenannten "völkerrechtlichen Mainstream" (katastrophale Wortwahl des Foristen abdurchdiemittte) in keinerlei Hinsicht.
zum Beitrag02.08.2025 , 22:47 Uhr
Diskussionen über Israel haben hierzulande ihren ganz eigenen Charakter. Fällt mir schon bei der Gewichtung der Themensetzung auf. Zur Frage des Genozids eine bundesweite pro und contra Debatte zu führen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, hilft in der jetzigen Situation niemanden, besonders nicht den persönlich Betroffenen.
Wer sich fragt, warum in anderen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder Kanada auf einmal eine derartige Dynamik in Bezug auf Pro Pälästina herrscht, findet die Antwort darin, dass in diesen Ländern mittlerweile die richtigen Debatten geführt werden und zwar über die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft. Diese ist nämlich ebenfalls im Völkerrecht verankert.
Die Kraft des Völkerrechts geht nicht von der Gerichtsbarkeit sondern von der Kooperationsbereitschaft der Unterzeichnerstaaten aus, um z.B. einen Völkermord schon im Ansatz zu verhindern.
Die oben genannten Staaten haben sich eigentlich viel zu spät an diese Verpflichtung erinnert und sind erst jetzt aufgewacht. Deutschland scheint diesbezüglich immer noch zu schlafen.
Die Frage nach "actus reus" und/oder "mens rea" sollten dann doch besser die Gerichte klären.
zum Beitrag02.08.2025 , 16:05 Uhr
Anscheinend beim Kommentieren noch zu sehr unter Strom gestanden.
"Vermeintliche Opfer" ist die Artikelüberschrift zu dem Link und nicht meine Wortschöpfung.
Wenn man dem Link folgt könnte man auch von selbst darauf kommen.
zum Beitrag01.08.2025 , 22:32 Uhr
Sie bringen da einiges durcheinander. Die taz glorifiziert nicht die Taten und macht auch keine Rebellen aus den Protagonisten sondern prangert die Umstände an und die sind unabhängig von potentiellen Straftaten zu bewerten.
Maja T wurde zum einen in Deutschland ein Grundrecht verweigert indem ihr der Rechtsschutz durch einen Eingriff der Staatsanwaltschaft in die Gewaltenteilung verwährt blieb und zum anderen werden die Missstände der ungarischen Justiz aufgegriffen und die nicht EU konformen Haftbedingungen kritisiert. Das ist keine Hofberichtserstattung sondern journalistische Sorgfaltspflicht, da die Autoren wohl zu trennen wissen zwischen Tat bzw Tatvorwurf und dem sich daraus ergebenen Verfahren.
Zu ihrer "Tatsache" in Bezug auf die Opfer hilft ihnen die Antifa mit netten Porträts der "braven" Leute weiter.
Ist alles vertreten von Blood and Honour bis zur Légió Hungária. Und ja nicht die Empathie beim Lesen vergessen.
Die vermeintlichen Opfer antifa-info.net/20...udapest-verfahren/
zum Beitrag01.08.2025 , 22:02 Uhr
Irgendwann muss ein hinreichender Tatverdacht aber auch belegt werden. Daran hapert es anscheinend. Seit Februar einen Prozess führen ohne Beweismittel für die Anklage vorzubringen ist alles andere als ein normaler Strafprozess. Nur zur Erinnerung, die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
zum Beitrag01.08.2025 , 21:21 Uhr
"Eine Verminderung der Strafhöhe, als Anpassung an deutsches Recht, müsste Deutschland ungarischen Behörden in einem Übereinkommen allerdings abverhandeln."
Da eine Zusage von ungarischer Seite vorliegt, das eine mögliche Haftstrafe in Deutschland absolviert werden kann, würde ja dann das ungarische Urteil hierzulande in einem Exequaturverfahren in ein deutsches Urteil umgewandelt.
In diesem Verfahren wird zwar von der Strafvollstreckungskammer weder die Feststellung noch die rechtliche Würdigung oder die Strafzumessung des ausländischen Urteils überprüft, aber im Rahmen der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht wird auch geprüft, ob das Urteil in einem menschenrechtskonformen Verfahren ergangen ist.
Gemäß Rechtssprechung des BVerfG von 2016 (2 BvR 2191/13) eine rechtliche Vorraussetzung für die Vollstreckung in Deutschland, welches Gerichten zudem eine umfassende Aufklärungspflicht auferlegt, damit ein ausländisches Urteil bestand hat.
Vor diesem Hintergrund ist es strategisch klug und moralisch richtig eine breite Öffentlichkeit herzustellen um auf die Zustände in Ungarn hinzuweisen. Darüber werden auch deutsche Gerichte in einem Exequaturverfahren nicht hinwegsehen können.
zum Beitrag31.07.2025 , 22:02 Uhr
"Und wer sich an der Klägerin Stelle die fast 100.000 Euro Schaden nicht zurückgeholt hätte muss wohl erst noch geboren werden"
Die Anwälte des Klägers haben im Vorfeld eine aussergerichtliche Einigung angestrebt. Die sah vor: keine Erhebung von Schadensersatzansprüchen bei einer gleichzeitigen Verpflichtung der Aktivisten das Filmmaterial nicht weiter zu verbreiten.
Das deutet dann schon darauf hin, dass der Hauptzweck der Klage darin bestand, öffentliche Beteiligung zu verhindern und damit wäre zumindest ein Aspekt einer Slapp Klage gegeben. Ein weiteres Kriterium was dafür spricht, ist der zu hoch angesetzte Streitwert, denn fällt dieser zu sehr aus dem Rahmen, könnte das ebenfalls ein Indiz für einen Einschüchterungsversuch sein. Das wird man genauer beurteilen können, sobald das Gericht den Streitwert festgelegt hat. Und dann wäre da noch der Punkt der Privathaftung, der ebenfalls zu einer Slapp Klage passt. Denn wer Geld sehen möchte, der hält sich an denjenigen Schadhaft bei dem es etwas zu holen gibt und das dürfte in diesem Fall nicht die Aktivistin sein.
Bleibt unterm Strich festzuhalten, dass mich ihre Ausführungen nicht wirklich überzeugen.
zum Beitrag30.07.2025 , 19:28 Uhr
Selbstverständlich steht bei Unternehmen die auf diese Art vorgehen eine Strategie dahinter. NGOs verfolgen übrigens teilweise ähnliche Strategien wenn es darum geht Unternehmen zum Einlenken zu bewegen, besonders in Umweltbelangen
Das verläuft allerdings im rechtlichen Rahmen und stellt keineswegs einen Rechtsmissbrauch dar. Im übrigen sind die beiden Angeklagten anscheinend auch als Privatpersonen und nicht im Auftrag oder Namen einer NGO in das Gebäude eingedrungen. Dann haftet man wie jeder andere Bürger auch, strafrechtlich sowieso, aber auch zivilrechtlich. Wäre auch anders gegangen. Für die meisten NGOs gilt das Vereinsrecht und dann hätte sich der Kläger an der NGO schadhaft halten müssen. Hier hat man ihm die freie Auswahl gelassen zwischen Verbreiter und Verursacher zu wählen.
Bedenklicher ist da schon die Urteilsbegründung des Gerichts. Wenn es ein öffentliches Interesse an dem Filmmaterial bejaht, dann kann das individuelle Interesse des Klägers eigentlich keine Priorität haben und erst recht dürfte die Weiterverbreitung des Materials nicht untersagt werden. Bei einem solchen Urteil bleit nur der Gang durch die Instanzen um aus dem Schweinemästerbezirk herauszukommen
zum Beitrag28.07.2025 , 14:50 Uhr
Hier wäre ein Grundkurs in Ethik angebracht. Dort würde ihnen beigebracht, dass es in einer Notsituation nicht darum geht einen Schuldigen haftbar zu machen, sondern das Leid zu lindern.
Das lässt sich in diesem Fall am schnellsten bewerkstelligen durch die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Zugang zu humanitären Hilfen.
Und wenn sie sich unbedingt an der Schuldfrage abarbeiten wollen, dann sollten sie denjenigen in den Fokus nehmen, der verantwortlich dafür ist, dass der Zugang zu humanitären Hilfen eingeschränkt bzw blockiert wurde.
Ebenfalls würden sie in einem solchen Kurs lernen, dass kein Mensch sich anmaßen sollte, Leben gegen Leben aufzurechnen. Wichtiger Punkt, gerade wenn es in den hiesigen Diskussionen um die israelischen Geiseln geht.
zum Beitrag28.07.2025 , 14:28 Uhr
Deutschlands Haltung zu Israel ist naiv und gefährlich. Im guten Glauben an der Seite Israels stehen zu müssen, hat man übersehen, wen man da unterstützt.
Der Haftbefehl für Nethanjahu hätte der Weckruf sein müssen. Die Reaktionen von Bundeskanzler und Bundespräsident haben gezeigt, dass Deutschland doch die falschen Lehren aus der Geschichte gezogen hat und unfähig ist zu trennen zwischen historischer Verantwortung und aktuellen Ereignissen. Durch den Unwillen zu differenzieren hat Deutschland nicht nur dazu beigetragen durch seine Blockadehaltung das Leiden in Gaza zu verlängern, sondern auch seine Soft Power nicht nur in der arabischen Welt eingebüßt.
Gezielte Sanktionsmaßnahmen hätten zeitnah dazu beitragen können, den Druck auf Israel zu erhöhen und ein Einlenken zu bewirken. Der Ex Diplomat Clages hat es richtig benannt, dass Israel sich in der Auseinandersetzung selbst verloren hat und das gute Freunde dazu nicht Schweigen dürfen.
Aber wer meint sich anhand der Kriegsverbrechen mit einem Regime solidarisieren zu müssen, dessen Minister erst heute erklärt hat, dass die Gaza Hilfen "zur Lebenserhaltung des Feindes" (Ben-Gvir) beitragen, der hat vieles falsch verstanden.
zum Beitrag27.07.2025 , 23:06 Uhr
Die Anerkennung eines Staates ist ein völkerrechtlicher Akt, daher kann sie auch nur in den Grenzen erfolgen die völkerrechtlich definiert wurden und das sind die von mir aufgeführten Gebiete vor 1967.
Und wenn sie den Aufbau der rechtsstaatlichen Strukturen alleine den Palästinensern überlassen wollen, dann haben sie auch zukünftig die Wahl zwischen Terror und Korruption an der Spitze. Die herrschten nämlich seit ewigen Zeiten. Und es dürften nicht wenigen der Protagonisten da unten die fachliche Kompetenz fehlen, einen Rechtsstaat zu errichten.
Wer hat denn in Deutschland die rechtsstaatlichen Strukturen nach 1945 aufgebaut? Deutsche oder nicht doch Deutsche in Kooperation mit den Alliierten.
zum Beitrag27.07.2025 , 22:45 Uhr
Der von ihnen empfohlene Autor hat zwar einen Lehrstuhl, schreibt aber lediglich für das eigene Renommee. Rein subjektive Thesen/Botschaften für ein "erhofftes" breites Publikum.
Für Erheiterung sorgte besonders seine These des gelben Flecks (weil der Prophet die Farbe gelb nicht mochte!) den Juden im 8 und 9 Jahrhundert in islamischen Ländern tragen mussten inkl. seine haarsträubende Herleitung daraus zum tragen des gelben Davidstern in der NS Zeit. Vom Gelben Ring hatte er jedoch nichts zu berichten. Gut war europäisches Mittelalter, dazu noch die katholische Kirche, halt nicht sein Gebiet.
Ähnlich lückenhaft wie seine Theorien sind auch seine Quellenangaben. Ein ernsthaft interessierter Leser, der zudem wissenschaftliche Ansätze erwartet, ist da raus.
Bei Interesse würde ich ihnen die Werke des Pioniers der Islamwissenschaften Ignaz Goldziher empfehlen. Keiner war so in beiden Welten von Tora und Koran zuhause wie der Ungar. Und kaum einer nach ihm hat so fundiert über das historische Verhältnis von Judentum und Islam geschrieben. Nicht immer leicht zu lesen, denn es waren meist wissenschaftliche Werke, aber sehr viel erhellender als die Werke eines Abdel-Hakim Ourghi.
zum Beitrag26.07.2025 , 16:20 Uhr
R2P hätte auch schon früher zur Anwendung kommen können aufgrund des UN Sonderstatus und des Rom Statuts. Für die Intervention braucht es allerdings ein UN Mandat und das wird es aufgrund des Vetorechts der USA nicht geben.
Bevor nicht ein Strukturwandel innerhalb der UN stattfindet, dürften von dieser Organisation im Nahostkonflikt keine einschneidenden Maßnahmen zu erwarten sein.
Es bleibt daher zur Zeit nur die Möglichkeit auf die völkerrechtliche Selbstverpflichtung der Staaten zu setzen. Diese kann einzeln oder auch im Verbund und ohne UN Mandat erfolgen und wirksame Maßnahmen jenseits militärischer Intervention ergreifen.
Es braucht lediglich einen gewichtigen Staat der voranschreitet und das könnte nach Lage der Dinge momentan Großbritannien sein. Da tut sich derzeit eine ganze Menge in der Hinsicht, nicht nur politisch.
Auf Macron würde ich weniger setzen, dieser hat stets mit einem Auge auch immer die französische Innenpolitik im Sinn. Bei dem Mann ist viel Kalkül im Spiel.
zum Beitrag26.07.2025 , 15:43 Uhr
Gut das ist jetzt anscheinend eine deutsche Perspektive. Da kann ich nicht viel dazu beitragen, sondern lediglich eine norwegische - britische Sicht dagegenstellen.
Meine Frau und ich haben uns 2006 aufgrund unserer Erfahrungen während der WM dazu entschlossen uns in Deutschland niederzulassen. Der "Nationalstolz" äußerte sich nämlich in jener Zeit in einer Art der Offenheit, die sämtliche Klischees die im Ausland über die spröden Sandalenträger in weissen Frotteesocken kursierten, über den Haufen warfen.
Diese Art des sich begegnens gab es zu der Zeit weder in England noch in Norwegen. Die WM hat daher auch das Bild von Deutschland im Ausland nachhaltig geprägt.
Und auch die Jahre danach war in Berlin und selbst bei den steifen Hanseaten in Hamburg eine Stimmung zu spüren, die ein positives Lebensgefühl wiederspiegelte und integrativ war. Von Ausgrenzung war da wenig zu spüren.
Leider hat dieses Lebensgefühl mit dem Aufstieg der AfD und bedingt durch die Auswirkungen des Krieges in Syrien sowie durch Corona ein jähes Ende gefunden und spätestens durch den Krieg in der Ukraine für einen krassen Wandel in der Gesellschaft gesorgt. Nicht nur in Deutschland.
zum Beitrag25.07.2025 , 22:44 Uhr
Wie bei allen 142 Staaten zuvor, erfolgt die Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen vor 1967. Konkret Gaza, Westjordanland und Ost Jerusalem.
Die Zustimmung Israels ist auch keine Grundvoraussetzung für eine Staatsgründung. Es lässt sich auch miteinander leben ohne staatliche Anerkennung. Dürfte gerade in Deutschland keine Neuigkeit darstellen.
Israels Aufgabe dürfte darin bestehen das Westjordanland zu räumen und die militärische Präsenz in Gaza auf das notwendigste zu beschränken und diese spätestens nach Klärung der Geiselfrage komplett zu beenden.
Mehr Rechte stehen Israel nämlich nicht zu. Der Rest, von Wiederaufbau bis hin zur Errichtung rechtsstaatlicher Strukturen wird Aufgabe der internationalen Gemeinschaft in Kooperation mit den Palästinensern sein, sofern dieser Teil der Weltgemeinschaft ihr Anliegen mit einem Staat Palästina auch in die Tat umsetzen will.
Dazwischen gilt es dann noch die rechtlichen Fragen der finanziellen Entschädigung zu klären, für illegale Landnahme, Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen von israelischer Seite, sofern diese von Gerichten attestiert wurden oder werden.
zum Beitrag25.07.2025 , 21:31 Uhr
Auf den von ihnen verwiesenen Vorsatz bin ich im ersten Kommentar bereits eingegangen. Dolus ex re ist eine Vorsatzbejahung die aus dem objektiven Verhalten des Täters abgeleitet wird und auch gängiges Prinzip nicht nur der deutschen Rechtsauffassung. Es geht also nicht mehr um Äußerungen, Stellungnahmen etc sondern rein um Indizen, die vermuten lassen das ein genozidales Verhalten vorliegt. Und da landen wir wieder beim erwähnten Punkt (iii) den Lebensbedingungen.
Der geläufige und bisher vorherrschende Maßstab das einzig aus der Beweislast der Angriffsführung eine genozidale Absicht ersichtlich ist, lag bei Sebrenica auf der Hand, bei Israel kann es eigentlich ausgeschlossen werden und dürfte juristisch auch nur schwer nachzuweisen sein.
Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass der IGH diese Richtung weiter verfolgt.
Generell hängt es jedoch auch von den Anklagevertretern ab, welche Linie der IGH einschlägt, denn es liegt auch auf der Hand, dass es sich bei dem Gerichtshof um keine politisch neutrale Instanz handelt. Erkennbar allein schon an den Fällen in denen Anklage durch den IGH erhoben wurde und die auffallend häufig einen Afrikabezug hatten.
zum Beitrag25.07.2025 , 17:24 Uhr
Rechtliche Beschränkungen stellen juristisch eine Einschränkung von Rechten dar. Zum Beispiel die Handlungsfreiheit.
AGBs sind Vertragsbedingungen und stellen allgemeine Regelungen dar. Beispiel:
Eine Stadtbibliothek gehört ebenfalls zum öffentlichen Raum. Diese hat sowohl eine Hausordnung sowie AGBs in denen die Bestimmungen zum Ausleihen von Büchern geregelt sind. Bedeutet aber nicht, dass ihre Rechte eingeschränkt sind, wenn sie ein Buch ausleihen sondern das sie die vertraglichen Bestimmungen der Stadtbibliothek bei der Ausleihe akzeptieren.
zum Beitrag25.07.2025 , 14:27 Uhr
"Ob das dann noch "öffentlicher Raum" ist, steht sehr in Frage."
Keineswegs, da der öffentliche Raum sich juristisch dadurch definiert, dass er keiner rechtlichen Beschränkung unterliegt. Ein Entgelt für die Benutzung zu entrichten ist in diesem Sinne keine rechtliche Beschränkung. Gilt für öffentliche Toiletten, Parkgebühren und auch für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
zum Beitrag25.07.2025 , 14:00 Uhr
Guter, sachbezogener Beitrag. Die Position ist schlüssig hinsichtlich der UN Völkermordkonvention. Wobei anzumerken ist, dass die Zerstörungsabsicht einer Gruppe nicht die einzige Intention sein muss, sondern auch durch die militärische Zielsetzung oder wie hier mit Sicherheitserwägungen einhergehen kann.
Der IGH hat seine bisherigen Verfahren zum Tatvorwurf eines Genozids auf den Nachweis von Einzelakten abgestellt gemäß der Völkermordkonvention und den Römischen Statut wie in Art 6 und nicht auf die Absicht eines zielgerichteten Handelns zur Zerstörung einer Gruppe. Diese Absicht ist juristisch sehr schwer nachzuweisen.
Ausgangslage ist, dass diese Einzelakte geeignet sind, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Dazu gehört auch unter (iii) "vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung herbeizuführen".
In diese Richtung gehen auch derzeit die Ermittlungen des Gerichts bei der Klage Südafrikas. Und damit wäre dann auch der Tatbestand des Genozids an diesem Einzelakt nachweisbar.
zum Beitrag24.07.2025 , 22:03 Uhr
Mehr Druck auf Israel fordern derzeit anscheinend alle, mit Ausnahme der Bundesregierung und Trump. Selbst die israelische Ärztekammer fordert das die humanitäre Versorgung in Gaza sichergestellt werden muss.
Die Frage ist nur, wer nimmt das Heft des Handelns in die Hand, trägt Verantwortung und sorgt dafür, dass die 350 LKW die Grenze passieren?
Auf Israel kann in der Hinsicht keiner hoffen. Die Regierung hat heute erst erklärt, dass es in Gaza keine Hungersnot gäbe und das die Diskussionen im Ausland auf einer Propagandaaktion der Hamas beruhen.
Mit derartigen Spielchen der Schuldzuweisungen ist kein Staat zu machen. Die Protagonisten treten auf der Stelle und die Menschen hungern derweil. Wo bleibt da die Kooperation der Staatengemeinschaft jenseits von Erklärungen?
In diesem Zusammenhang stellt sich ebenso die Frage, ob der Surpreme Court in Israel überhaupt noch existiert. Denn immerhin handelt es sich nach landläufiger Meinung bei Israel ja immerhin um einen Rechtsstaat.
zum Beitrag24.07.2025 , 21:27 Uhr
"Der Völkermordvorwurf wird auch durch ständiges Nachplappern nicht wahrer... Es gibt hierzu nämlich eine (in diesem Falls sehr klare) juristische Definition..."
Das hängt von dem Maßstab ab, welches das Gericht zu Grunde legt. Eine Absicht kann auch dolus ex re abgeleitet werden. Auch kann ein Genozid durch die Vorenthaltung humanitärer Hilfen abgeleitet werden.
Bedeutet nichts anderes als das der Zerstörungsgrundsatz, den sie offensichtlich als Maßstab anlegen, nicht der einzige Beweggrund sein muss.
Die Äußerungen von Regierungsvertretern in Bezug auf ethnische Säuberung und Umsiedlung deuten auf eine derartige Absicht hin. Und angesichts des aktuellen Konfliktgeschehens ist es wahrscheinlich, dass das Gericht genau hier ansetzt.
Das wäre jetzt nur ein Einwand zu ihrem Beitrag. Ich tausche mich aber auch gerne mit einem Experten aus, der dieses anders einschätzt. Am besten sie beginnen die Debatte mit der von ihnen erwähnten klaren juristischen Definition. Die verwenden wir dann als Grundlage.
zum Beitrag24.07.2025 , 14:34 Uhr
Hanebüchener Vergleich israelische Staatsbürger mit Juden gleichzusetzen und dann eine Brücke zur NS Zeit zu schlagen und dieses dann noch mit "Firnis von Zivilisation und Aufklärung" zu begründen.
Nach ihrer Logik wären dann die Boykotte an russischen Staatsbürgern 2022, wie Einlaufverweigerungen russischer Yachten in französischen Häfen oder Stornierungen von Feriendomizilen an der Côte d’Azur oder in St. Moritz auch eine Form der" Kollektivbestrafung" oder nicht doch eher Ausdruck eines Protestes von Zivilakteueren gegen die Kriegsführung Russlands?
zum Beitrag24.07.2025 , 14:03 Uhr
Staat und Bürger sind in der Aussenbetrachtung nicht immer fein säuberlich zu trennen. Handlungen der Regierung können daher auch zu Ressentiments gegenüber der Bevölkerung und damit zu Repressionen an deren Bürgern im Ausland führen.
Bei derartigen Boykotten wie dem Kreuzfahrtschiff handelt es sich um lokale Protestformen, die völlig legitim sind, solange sie friedlich ablaufen. War bei den Russen 2022 an der Côte d’Azur auch nicht anders. Da wurde den Yachten das Anlegen untersagt usw.
Die Auswirkungen staatlichen Handelns können auch langfristige Folgen haben, sollte gerade in Deutschland bekannt sein. Bis Anfang der 60er waren die Aussichten für Deutsche ein Ferienhaus in Dänemark oder Norwegen zu mieten gleich null, da persona non grata und nicht nur in diesen Ländern.
Auch ist diese Form des Boykott für die betroffenen Personen keine Zumutung oder Bestrafung, denn sie wissen ja sehr wohl vor welchem Hintergrund eine derartige Handlung stattfindet. Anders würde es sich verhalten, wenn sie persönlich angefeindet würden. Das wäre dann aber auch ein anderer Sachverhalt.
zum Beitrag23.07.2025 , 01:49 Uhr
Abgesehen davon das die Rex Talionis kein Gebot sondern ein Gesetzestext ist, handelt es sich bei ihr um ein juristisches Prinzip. Es wendet sich an die gerichtliche Instanz Israels und nicht an die Nation.
Vor diesem Hintergrund macht ihr Einwand wenig Sinn, es sei denn sie wollten dafür plädieren das Israels Vergeltungsmaßnahmen sich darauf beschränken ausschließlich die Verantwortlichen, also die Ausführer der Tat, vor Gericht zu stellen. Alttestamentarisch steht ihr Zitat nämlich für die Gleichheit der Rechte. Dazu gehört aber nicht Stellvertreter haftbar zu machen. Das finden sie in der Antike eher im orientalischen Codex Hammurabi. Indem wird juristisch nicht mit gleichem Maß gemessen.
Soviel zum Thema Verhältnismäßigkeit und Rechtsprechung in der Antike.
zum Beitrag22.07.2025 , 22:13 Uhr
Kurzfristige Lösungen sind meist nicht gratis zu haben. Daher einige Euro in ein Anwaltsbüro und für ein Forensikinstitut investieren. Gleichzeitig selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Fingerabdrücke des Verdächtigen besorgen, bei Mietsachen am besten per Lifting Tape von der Türklinke nehmen, bei Metall braucht es kein Pulver für die Sichtbarkeit und über den Anwalt zusammen mit den Schreiben im Labor einreichen. Stimmen die Abdrücke überein, erstellt das Labor ein Gutachten. Dieses hat keine gerichtliche Beweiskraft, dient jedoch der Staatsanwaltschaft als Tatsachenbeweis, der einen Anfangsverdacht begründet. Daraufhin müssen Ermittlungen eingeleitet werden. Dazu den Vermieter auf dem Laufenden halten.
Eine asiatische Arbeitskollegin meiner Frau im Krankenhaus hatte vor vielen Jahren sexistische und rassistische Schreiben am Scheibenwischer ihres Wagens und einen Kollegen in Verdacht. Hier haben wir einfach ein Wasserglas mit seinen Fingerabdrücken als Nachweis benutzt. Letzte Zweifel beseitigte im Laufe des Verfahrens dann ein Schriftvergleich.
Die verauslagten Kosten werden bei Verurteilung ersetzt plus Schadensersatz.
zum Beitrag22.07.2025 , 21:17 Uhr
Sich hinter der Ausrede der historischen Verantwortung zu verstecken, nimmt den Deutschen keiner mehr ab. Weder in Europa, in der arabischen Welt und auf der Südhalbkugel erst recht nicht.
Verantwortung aus der Geschichte zu übernehmen, bedeutet in erster Linie in Gegenwart und Zukunft zu verhindern, dass sich Unrecht wiederholt.
Das erreicht man nicht durch Waffenlieferungen an einen Staat der Kriegsverbrechen begeht. Und auch nicht in dem man sämtliche Sanktionen durch ein Veto blockiert.
Wäre schön, wenn die Diskussionen zum Thema sich nicht ausschließlich um die Belange Deutschlands drehen, wie ihr Beitrag exemplarisch zeigt, sondern um die Betroffenen vor Ort.
Und wer meint Solidarität mit einem Unrechtstaat üben zu müssen, nur weil dieser den Namen Israel trägt, der hat nur wenig verstanden. Besser wäre es für Deutschland darauf hinzuarbeiten, dass aus Israel wieder ein Rechtsstaat wird, der sich an internationale Regeln hält. Sanktionen sind ein Mittel welches dazu beitragen kann, das ein Staat wieder in die Spur zurückfindet.
Zu ihrer Bemerkung bezgl. der Hamas. Bitte zwischen Ursache und Wirkung auch die Verhältnismäßigkeit mit einbeziehen, die ist entscheidend.
zum Beitrag22.07.2025 , 18:09 Uhr
"Sie alle verbinde die Sorge um die Situation von Maja T.."
Es ist lobenswert, dass die taz den Fall begleitet und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Ich würde es aber begrüßen, wenn auch die Fälle des deutschen Marek Kaufmann und des deutsch-franzosen Lennart einen ähnlichen Grad an Aufmerksamkeit erhalten würden. Beides Fahrradtouristen, die im Iran unter fadenscheinigen Gründen festgenommen und inhaftiert wurden.
Um sich hier ein Bild machen zu können, ist man leider weitgehend auf angelsächsische Medien angewiesen.
Im Falle Maja T gilt festzuhalten, dass die Überstellung keinen Rechtsbruch wohl aber einen Eingriff in die Gewaltenteilung darstellt. Die zitierte Aussage des Abgeordneten ist insofern nicht korrekt. Beschlüsse des BVerfG bei Beschwerden gegen Gerichtsurteile gelten rückwirkend und setzen einen bestehenden Beschluss erst bei Erlass ausser Kraft.
Und wenn der Abgeordnete schon eine Korrektur von rechtstaatlicher Seite anstrebt sollte er diese auch im Auslieferungsrecht des IRG anstreben, das bisher keine ordentlichen Rechtsmittel gegen einen Auslieferungsbeschluss vorsieht. Mit einer Reform ließen sich derartige Situationen zukünftig vermeiden.
zum Beitrag22.07.2025 , 12:33 Uhr
"Allerdings hat Hamas weder Zehntausende Menschen umgebracht noch einen ganzen Landstrich in Schutt und Asche gelegt.."
Aber auch nur deshalb nicht, weil sie nicht über die nötigen militärischen Mittel verfügen. Die Absicht ist schon vorhanden und diese Absicht, Zivilisten gezielt attackiert oder bombardiert zu haben sollte man Israel nicht pauschal unterstellen. Es ist schon traurig genug, dass einer Demokratie wie Israel bescheinigt werden muss dem Kriegsziel alles untergeordnet zu haben und dabei auch nicht vor Kriegsverbrechen zurückzuschrecken.
Das Argument mit dem Unterschied zwischen Diktatur und Völkermord ist aus meiner Sicht daher nicht schlüssig.
zum Beitrag22.07.2025 , 12:17 Uhr
"Leider fehlt auch in diesem Statement der Beschluss von Maßnahmen, den auch Einzelstaaten (die Unterzeichnenden) umsetzen können.."
Das ist im Falle Israel nicht so einfach, wie es bei Russland der Fall war. Die EU und damit deren Mitglieder haben ein Assozierungsabkommen mit Israel. Das verhindert wirtschaftliche Sanktionen von Einzelstaaten gegen privatwirtschaftliche Akteure weitgehend. Norwegen hat dies 2024 versucht mit einem geplanten Importverbot von Waren aus Siedlergebieten. Scheiterte am Verstoß mehrerer Abkommen die Norwegen mit der EU getroffen hat. Gleiches galt für eine geplante Kennzeichnungspflicht in Norwegen für israelische Produkte wie Wein aus den Gebieten.
Sanktionen die direkt gegen den Staat Israel gerichtet sind, können zudem einzig per einstimmigen EU Beschluss getroffen werden.
Zudem haben Länder wie UK, Kanada, Australien, Spanien oder Norwegen schon Einzelmassnahmen getroffen, gegen Einzelpersonen oder durch die Einstellung von Waffenlieferungen an Israel oder die Einstellung von Investments in Israel durch Staatsunternehmen, wie z.B. der norwegische Staatsfond.
zum Beitrag21.07.2025 , 22:37 Uhr
"Die Politik sitzt das Ganze aus"
Würde ich pauschal nicht behaupten. Es gibt zwei große Blockierer, die USA und Deutschland. Letzteres besonders in Hinblick auf EU Beschlüsse und Sanktionen.
Jüngstes Beispiel die heutige Erklärung von 28 Staaten unterzeichnet, darunter
Foreign ministers of Australia, Austria, Belgium, Canada, Cyprus, Denmark, Estonia, Finland, France, Iceland, Ireland, Italy, Greece, Japan, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, The Netherlands, New Zealand, Norway, Poland, Portugal, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland and the UK.
Das Statement war eindeutig. Ende des Gaza Krieges, freier Zugang zu Nahrungsmitteln, Ende der Siedlergewalt, Ablassen von den Umsiedlungsplänen und Freilassung der Geiseln.
Deutschland teilt diese Positionen offensichtlich nicht und gehört nicht zu den Mitunterzeichnern. Die Regierung lässt lieber Vertreter der Taliban einreisen für die Ausstellung von Reisepässen, damit die Abschiebeflüge demnächst direkt nach Afghanistan durchgeführt werden können.
Da kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.
Hier der Link zur Erklärung GOV UK www.gov.uk/governm...tinian-territories
zum Beitrag20.07.2025 , 21:17 Uhr
"Wieso hat der Anwalt eigentlich nicht nach der Entscheidung des OLG Berlin Rechtsmitel eingelegt?"
Im Auslieferungsrecht des IRG gibt es kein ordentliches Rechtsmittel gegen Auslieferungen und somit auch keine Revision. Einzige Möglichkeit Rechtsschutz zu erhalten ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Das Recht muss jeder Person gewährt werden, die ein Gerichtsurteil hinsichtlich der Konformität mit der Verfassung anzweifelt. Nur hat dieser Schutz erst dann rechtliche Gültigkeit, wenn ein positiver Beschluss des BVerfG vorliegt. Bis dahin gilt das Urteil und kann auch vollstreckt werden.
zum Beitrag20.07.2025 , 20:57 Uhr
Gesetze zitieren und sie richtig auslegen ist so eine Sache für sich.
Im Sinne von 223 StGB bedeutet Versuch, dass der Täter zur Tat ansetzt, sie jedoch nicht vollendet.
Wer nicht zwischen Versuch und Absicht unterscheiden kann, sollte gegenüber anderen Foristen nicht noch zusätzlich auf den Imperativ zurückgreifen.
zum Beitrag20.07.2025 , 18:41 Uhr
Zeit eine Lanze für den Konservatismus zu brechen und die Gegenrechnung aufzumachen.
Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland. Hier waren es überwiegend Sozialdemokraten die rechte Positionen übernommenen haben.
Die Analyse der Autorin krankt daran, dass sie die Rechten in Europa gleichsetzt und dabei ausseracht lässt, das nur wenige ihre Wurzeln im historischen Rechtsextremismus haben, wie die AfD, FPÖ oder Rassemblement National.
Die Dansk Folkeparti verdankte ihren Aufstieg dem Umstand, dass sie sich als Bewahrer des Sozialstaates ansah, der durch Überfremdung gefährdet sei.
Die norwegische Fremskrittspartiet wurde als Steuerprotestpartei gegründet, warb für Distanz zur EU und sprach sich für eine Begrenzung der Zuwanderung aus islamisch geprägten Kulturen aus.
In beiden Ländern präsentierten die Positionen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung und in keinem dieser Länder käme jemand auf die Idee diese Parteien als rechtsextrem zu bezeichnen. Was im Ausland wahrlich anders gesehen wurde.
Die Konzepte der Autorin wurden in diesen Ländern bereits sämtlich erprobt. Ergebnis: Die Fremskrittspartiet steht derzeit bei 23%, der rechte Block in Dänemark bei 21%
zum Beitrag19.07.2025 , 21:41 Uhr
Die Feststellung ob ein Rechtsbruch vorliegt treffen bisher in Deutschland zum Glück immer noch Gerichte und nicht der Volksmund. Und bisher ist mir noch kein Urteil bekannt.
Und woher wollen sie wissen, dass den Personen der Rechtsschutz nicht verwehrt wurde? Nur weil der Staat diese Personen als "nachvollziehbar ausreisepflichtig" ansieht, bedeutet das nicht automatisch, dass Gerichte dieses genauso sehen.
Rechtlicher Fallstrick bleibt in diesem Abschiebefall sowieso das Aufenthaltsgesetz. Zum Beispiel ist nach diesem vorher zu prüfen, ob der Person im Aufnahmeland eine Haftstrafe droht.
Wer mir erklären kann, wie eine derartige Prüfung durchzuführen ist, wenn es offiziell keinerlei direkte Kontakte zu den Taliban gibt, ist ganz weit vorne.
Und wer nicht klar belegen kann, dass einer Person im Aufnahmeland weder Haft noch Folter oder Verfolgung drohen, der kann auch nicht abschieben.
Gilt auch für andere Abfragen die vor einer Abschiebung getätigt werden müssen und gesetzlich verpflichtend sind.
zum Beitrag19.07.2025 , 21:04 Uhr
" Wer Demokratie will, kann keine Politik wollen, die völlig losgelöst von den Überzeugungen der Wähler ist."
Das hängt immer davon ab, worauf sich die Überzeugungen der Wähler stützen.
Aktuelles Beispiel. Laut Allensbach befürworten gerade einmal 27% der Bürger ein Verbot der AfD. Hauptgrund für die Ablehnung ist die Aussage, dass die etablierten Parteien sich mit einem Verbot lediglich einen ungeliebten Konkurrenten vom Leib halten wollen.
Worauf diese Erkenntnis beruht ist nicht schwer zu erraten.
Daher ist dem Volk aufs Maul schauen nur selten eine gute Lösung für aktuelle Probleme. Zu beeinflussbar und schwankend ist diese nämlich in der Breite. Besser wäre es ein eigenes politisches Profil zu entwickeln und Konzepte umzusetzen, die für die Menschen auch eine direkte Auswirkung haben, möglichst im positiven Sinne. Entscheidend für eine Demokratie ist nämlich vorallem das Vertrauen, welches die Bürger in ihren Staat haben.
zum Beitrag19.07.2025 , 20:45 Uhr
Die faire Jeans muss nicht erst erfunden werden, die gibt es schon seit langer Zeit. Nennt sich Denim.
Einmal bei Indigofera in Schweden oder bei Blaumann in Deutschland nachfragen. Japan ist der größte Absatzmarkt für diese Art Kleidung und gleichzeitig der größte Produzent. Unternehmen wie Japan Blue, Momotaro oder Iron Heart stellen in Japan die Denims nach alten US Verfahren und in Handarbeit her. Etwas Chemie für das Indigoverfahren braucht es zwar, es gibt aber auch Modelle die ganz klassisch rein pflanzlich gefärbt werden. Das hat seinen Preis, in einem Berliner Store beträgt der Einstiegspreis für ein solches japanisches Modell 600€ und auch die "handelsüblichen" Modelle bewegen sich ab 250€ aufwärts.
In Bezug auf billig oder teuer ist es bei Denims jedoch eine Frage der Anschauung. Die Hosen können weit über zehn Jahre getragen werden. Bei häufiger Tragedauer bekommen sie nach gut zwei Jahren erst eine individuelle Patina und fangen dann erst an richtig gut auszusehen.
Im Grunde ist es eine Frage der Einstellung. Wer ständig neu uniformiert sein will und Trends folgt, der greift halt auf Fast Fashion zurück anstatt einen eigenen, nachhaltigen Stil zu pflegen.
zum Beitrag19.07.2025 , 14:54 Uhr
"Was genau ist an diesen Abschiebungen menschenrechtswidrig?"
Einmal die Urteile des EGMR zu diesen Vorgängen studieren. Das Gericht gibt ihnen die passenden Antworten.
Seit 2024 hatte jede Klage gegen eine Abschiebung nach Afghanistan Erfolg. Die letzten ausser Deutschland die nach Afghanistan abgeschoben haben, waren die Schweden letztes Jahr mit einem Flug mit neun Personen an Bord nach Kasachstan.
Aufgrund der Gerichtsurteile des EGMR haben derzeit so gut wie alle europäischen Länder Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt.
Die Begründung des Gerichtshofs war übrigens in jedem Urteil stets dieselbe.
Menschenrechtsverletzungen!
Dürfte bei einem Regime bei dem u.a. Steinigung und Handabhacken eine Form der Bestrafung darstellen auch keinen nur halbwegs humanen Geist verwundern.
zum Beitrag19.07.2025 , 14:36 Uhr
" Wo wurde es veröffentlicht?"
Offiziell nirgends, außer in BW. Von Sachsen ist durch den Flüchtlingsrat bekannt, dass drei Personen abgeschoben wurden aus der Abschiebehaft. Diese hatten vorher eine Haftstrafe unter drei Jahren abgesessen wegen Diebstahl, Drogenvergehen und Raub.
In BW waren allerdings auch Schwerverbrecher wegen Sexualdelikten und schweren Körperverletzungen unter den Abgeschobenen.
Die restlichen Bundesländer hüllen sich in Schweigen, was ja wiederum auch eine Aussage ist.
zum Beitrag19.07.2025 , 14:13 Uhr
Da der Mensch zwar die Fähigkeit besitzt rational zu denken, davon jedoch oftmals keinen Gebrauch macht und lieber irrational handelt, hat man vor langer langer Zeit einmal Regeln aufgestellt für das Verhalten in einer Gruppe und sehr viel später diese Regeln als allgemein verbindlich in Gesetzen festgehalten. Und es ist noch gar nicht so lange her, da galten für die Privilegierten eines Landes Ausnahmen vor dem Gesetz. Die Folge waren Willkür und Ungerechtigkeit besonders gegenüber den sozial schwachen.
Ich bewege mich lieber in einer Welt von der ich weiß, dass das Recht für alle und ohne Ansicht der Person gilt, als in einer Welt die vom "inneren Gerichtshof" der Mehrheit dominiert wird.
Mit welcher Begründung sie also glauben, einer bestimmten Gruppe einen moralischen Sonderstatus aufzwingen zu wollen, erschließt sich mir nicht.
Straftaten sind weder an Nationen noch Kulturen festzumachen und es gibt sie seit Anbeginn der Menschheit.
Daher zählt lediglich die Frage, wie man mit ihnen in einer Gesellschaft umgeht. Meine Meinung dazu habe ich in Auszügen hier dargelegt.
zum Beitrag19.07.2025 , 12:52 Uhr
Realpolitik in Bezug auf das Inland sind sämtliche politischen Maßnahmen, die eine direkte Auswirkung auf die Bevölkerung haben und vor Ort auch positiv spürbar sind. Können sie sich selbst überlegen, was da alles drunterfällt.
zum Beitrag19.07.2025 , 12:48 Uhr
"Es ist auch ein Signal an Asylbewerber, dass, wenn sie kriminell werden, hier nicht bleiben können."
Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Das individuelle Asylrecht sogar eine große Errungenschaft für Europa. Wird in Diskussionen hierzulande gerne übersehen. Ebenso das Straftäter auch Rechte haben und die Verurteilung bei einer Straftat nicht eine Entrechtung des Verurteilten bedeutet.
Bedeutet die Bestrafung erfolgt gemäß Strafgesetzbuch und hat der Verurteilte seine Strafe verbüsst, tritt Erledigung ein und er erhält wieder seine vollen Bürgerrechte. Das gilt auch für anerkannte Asylbewerber. Eine Abschiebung nach Verbüssung der Strafe einzig aufgrund der Straftat wäre eine Doppelbestrafung, die gegen das Grundgesetz verstößt.
Auch bei ausländischen Straftätern die über einen anderen Aufenthaltsstatus verfügen gilt zuerst die Regelung gemäß § 60 Abs 1 Satz 1 AufenthG. Wird diese nicht berührt, ist es legitim das ein Staat versucht der Person das Aufenthaltsrecht zu verweigern, notfalls durch Abschiebungen. Das hat jedoch keine Signalwirkung sondern ist ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang der auf Basis der Sachlage jedoch nicht auf Abschreckung beruht.
zum Beitrag18.07.2025 , 21:42 Uhr
"Die EU hingegen konnte sich bisher nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen"
Sehr zurückhaltend ausgedrückt. Bei insgesamt 38 Verstößen Israels gegen das EU-Assoziierungsabkommen (gemäß EU Bericht) wurden alle vorgeschlagenen Sanktionen für die ein Einstimmigkeitsbeschluss erforderlich ist von Deutschland und Ungarn blockiert. Die Unterstützung von Österreich, der Slowakei und der Tschechischen Republik führte dann sogar dazu, dass jede kritische Haltung gegenüber Israel auch in Form einer Erklärung verhindert wurde.
Die europäischen Länder und erst recht Norwegen, UK, Kanada, Neuseeland und Australien sind sich schon darüber einig, dass neben den USA, Deutschland der Hauptblockierer ist, wenn es darum geht Israel in der Hinsicht unter Druck zu setzen, die Situation für die Menschen in Gaza zu verbessern.
Daher stellt sich auch nicht nur die moralische Frage nach der Mitverantwortung Deutschlands an den Zuständen in Gaza und im Westjordanland, es ist auch rechtlich relevant. Denn sobald ein gerichtliches Urteil Israel Kriegsverbrechen attestiert, dürfen sich nicht nur die politisch Verantwortlichen hierzulande warm anziehen.
zum Beitrag18.07.2025 , 21:14 Uhr
"Alles, was die Taliban stärkt, ist schlecht für die globale Sicherheitslage"
In erster Linie ist es eine schallende Ohrfeige für alle Frauen. Nicht nur in Afghanistan.
Dobrindt und die Union werden es mit diesem Kurs fertigbringen, dass Deutschland in einigen Jahren ganz viele neue strategische Partner an seiner Seite hat. Die Taliban sind da nur der Auftakt, da werden noch weitere Allianzen geschmiedet.
Die AfD freut es das die Union ihre Positionen auch weiterhin eins zu eins übernimmt, ihr Höhenflug hält an.
Wenn die" Lokomotive" Deutschland nicht bald einen anderen Kurs fährt und anfängt Real- statt Symbolpolitik zu machen, kann sie sich in spätestens vier Jahren als Juniorpartner der AfD andienen.
Dann kann auch endlich wieder Öl und Gas aus Russland fließen und Nethanjahu zu einem offiziellen Staatsbesuch eingeladen werden.
Deutschland ist längst dabei sich aus der Wertegemeinschaft zu verabschieden und sich in einer Nische einzurichten zwischen Autokraten vom Schlage Netanjahu und Trump sowie autoritären Systemen wie den Saudis, Katar oder China. Das alte deutsche Motto "paktieren gemäß des eigenen Vorteils willens" greift wieder um sich. Einmal in Gaza nachfragen.
zum Beitrag17.07.2025 , 22:19 Uhr
Sehr erfreulich das der Autor hier Auszüge aus dem Bericht der International Crisis Group veröffentlicht hat. Dafür das die Crisis Group weithin als weltweit bedeutenster Think Thank für die Analysen von Krisen und Konflikten gilt und in ihrem Kuratorium seit 1995 vom finnischen Friedensnobelpreisträger Martti Ahtisaari bis hin zum UN-Generalsekretär Kofi Annan Persönlichkeiten von Rang, Namen und vorallem mit Kompetenz vertreten waren, werden ihre Beiträge in der deutschen Medienlandschaft zu wenig berücksichtigt. Besonders wenn es um den Nahostkonflikt geht. Auch der aktuelle Bericht "The Gaza Starvation Experiment" hat in den UK und Skandinavien für ein starkes Echo gesorgt, wurde von hiesigen Medien jedoch weitgehend ignoriert.
Zur Sorgfaltspflicht des Autors hätte eigentlich gehört, die Onlineversion des Berichts zu verlinken, denn er enthält noch viele weitere interessante Details zu diesem Thema. Das hole ich jetzt hiermit nach
The Gaza Starvation Experiment
www.crisisgroup.or...rvation-experiment
zum Beitrag17.07.2025 , 20:49 Uhr
Fangen wir lieber von vorne an.
Slapp ist ein Akronym und steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation.
Bei dieser Form werden Klagen oder Schadensersatzforderungen systematisch eingesetzt um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Denn die Androhungen hoher Schadensersatzforderungen dienen rein als Einschüchterungspotential um derartige Berichte zu unterbinden.
Gemäß dem vom BGH festgelegten rechtlichen Bestimmungen des Verbreitungsprivilegs hätte der Kläger sich auch an Animal Rights Watch als Verbreiter des Materials schadlos halten können und an diese NGO die Schadensersatzansprüche stellen können. Stattdessen wurde eine Privatperson in Haftung genommen.
Ganz schlechte Strategie wenn es einzig ums Geld geht. Ein erfahrener Anwalt hält sich immer an die, bei denen es etwas zu holen gibt.
Daher ist ihr Argument, dass es einzig um Schadensersatzansprüche ging, nicht sehr einleuchtend. Vordergündig ging es den Klägern um Unterlassung.
Das sie dazu noch meinen moralischen Einwand zu diesem Vorgehen dem juristische Feld des StGB zuordnen, bestätigt nur meine Vermutung, dass sie den Sachverhalt nicht richtig überblickt haben.
zum Beitrag17.07.2025 , 15:28 Uhr
In keinem EU Land gibt es eine Pflicht die CO2 Betäubung anzuwenden, sie ist nur gängige Praxis, zeit- und kostensparender als die Elektrobetäubung.
Es braucht auch keinen Veganer- oder Vegetariernachweis, sondern bloss gesunden Menschenverstand um zu erkennen, dass ein mehrminütiger Erstickungstod einem Lebewesen nicht zuzumuten ist.
Ich denke auch nicht, dass in Bezug auf Tierquälerei ihre Aussage "Zum Glück sieht das die Mehrheit der Menschen anders, bzw. richtig" zutrifft.
Die Aussage dürfte wohl eher auf Unkenntnis der Ereignisse basieren oder aufgrund von Empathielosigkeit erfolgt sein.
zum Beitrag17.07.2025 , 15:05 Uhr
Mit etwas Sachverstand stellt man vorallem fest, dass es sich um eine klassische Form der Slapp Klage handelt, deren Ziel vorrangig ist die Weiterverarbeitung des Bildmaterials zu verhindern.
Gehen sie ruhig davon aus, dass die Anklagevertreter der Aktivistin im Vorfeld einen außergerichtlichen Vergleich angeboten haben.
Bei Abgabe einer freiwilligen Unterlassungserklärung zur Verbreitung des Bildmaterials, Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Damit verbunden, bei Ablehnung des Vergleichs persönliche Haftbarmachung der Aktivistin hinsichtlich der Schadensersatzansprüche.
Zu ihrem Einwand der Straflosigkeit nur soviel, das Eindringen in den Betrieb stellt einen Hausfriedensbruch dar, der soweit mir bekannt von den Aktivisten auch nicht bestritten wird. Und wenn sie auf die Moral verweisen können sie meine obige Schilderung einmal kategorisieren. Mir fällt dazu nur ein Wort ein, hat zehn Buchstaben und fängt mit "Erp......." an.
Und warum der Schadensersatz aus ihrer Sicht, bei der Dokumentation eines nicht rechtswidrigen und angeblich gängigen Vorgangs, zu niedrig angesetzt wurde, dürfte sich nur ihnen erschließen.
zum Beitrag16.07.2025 , 20:57 Uhr
Als Hort des Widerstands kann man den norwegischen Fußballverband lediglich in Relation zu anderen Verbänden in Europa oder der Uefa und Fifa sehen.
Der Norges Fotballforbund ist seinem heutigen Selbstverständnis nach in erster Linie eine moralische Instanz, die sich für Chancengleichheit einsetzt, besonders bei der Förderung von Jungen und Mädchen im Fußball. Das war auch eines der Hauptanliegen und der Hauptgrund für die Pause in der Nationalmannschaft von Ada Hegerberg.
Was international als Privileg angesehen wird wie equal pay oder das sich bei schwangeren Frauen der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert sind in Norwegen mittlerweile Selbstverständlichkeiten, die auch in der Wirtschaft oder im Staatsdienst nicht grundsätzlich anders gehandhabt werden. Aus welchen Gründen sollte es im Sport anders sein? Es geht ausschließlich um Gerechtigkeit im Sinne der Gleichberechtigung und es war ein langer Weg hin zu equal pay und anderen Errungenschaften und der Weg führt hoffentlich noch weiter. Gilt nicht nur für den Frauenfussball.
zum Beitrag15.07.2025 , 23:41 Uhr
"Nun kann es nicht schnell genug gehen mit ebensolchen Sanktionen: 50 Tage seien „eine sehr lange Zeit“, beklagte Kallas"
Nicht die EU sondern der EuGH hat in seinem Urteil (C-124/20) im Jahre 2021 festgehalten, dass Sekundärsanktionen nicht nur gegen das EU Blocking Verbot sondern auch gegen das Interventionsverbot gemäß Völkerrecht verstoßen.
Warum es der EU jetzt nicht schnell genug gehen kann, gegen die Rechtssprechung des EuGH und gegen das Völkerrecht zu verstoßen wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Es passt aber zur derzeitigen Kopflosigkeit der EU und in eine Zeit in der das Recht von den Staaten nicht mehr befolgt, sondern gemäß individueller Interessen nur noch gebraucht und damit oftmals auch missbraucht wird.
Das ist ganz im Sinne der Autokraten dieser Welt und wird, wenn es permanent weiterbetrieben wird, zum beschleunigten Abbau von Rechtsstaatlichkeit führen.
Das wiederum führt dann häufig dazu, dass man sich irgendwann gar nicht mehr so sehr von den Anderen unterscheiden wird. Beispiele hierfür gibt es in der Geschichte zu hauf.
zum Beitrag15.07.2025 , 22:35 Uhr
Der Autor schreibt von der EU, meint aber offensichtlich Deutschland. Nicht alle Staaten in Europa befinden sich in einer derartigen Abhängigkeit zu den USA wie Deutschland. Da gilt es fein säuberlich zu trennen.
Deutschland als Vasall der USA ist auch nichts neues. Gerade in Sichheitsfragen hat es sich Deutschland in den letzten Jahrzehnten bequem eingerichtet, auf Kosten der USA.
Die Blindheit hierzulande bestand darin, dass davon ausgegangen wurde es gäbe Verhältnisse in der Welt die von Dauer sind.
Öl und Gas vom "Best Buddy" Wladimir, Wirtschaftsaufschwung durch Xi und die USA waren ja eh seit 49 der Big Brother in allen Belangen. Also alles gut.
Die Zeiten ändern sich und nicht wenige Anrainerstaaten blicken jetzt spöttisch auf Deutschland. Solidarität ist keine Einbahnstraße und gerade diese hat Deutschland seit der Wiedervereinigung oftmals vermissen lassen. Da war "Germany first" das Motto.
Und auch wenn jetzt der Aufbruch erfolgt, bis das Iris Satellitenprogramm und die militärischen Planungen umgesetzt sind, ist Deutschland militärisch abhängig von den USA und wird es auch bis zur Einführung eines atomaren Schutzschildes bleiben. Da gibt es kein Weg zurück.
zum Beitrag15.07.2025 , 18:38 Uhr
Kurzer Nachtrag zu ihrem kleinen Tipp.
"Kleiner Tipp am Rande: Was eine Stilblüte ist, sollten Sie gelegentlich mal nachschlagen. Das von Ihnen genannte Beispiel mit Sicherheit nicht."
Bei uns in Norwegen gilt als höchste Form der Kultiviertheit die Höflichkeit, ohne die kommt man bei uns nicht sehr weit. Als smålig bezeichnen wir Äußerungen von Personen die permanent gegen dieses Gebot verstoßen.
Und zur Sache nur soviel: Meine Verwendung des Begriffs Stilblüte habe ich abgeleitet von der Definition einer Missbildung in der Wortwahl, die in dem Buch häufig anzutreffen ist. Das dieses mit dem von mir aufgeführten Beispiel nicht konform geht, ist halt Pech.
Da ich hinsichtlich der deutschen Sprache aber gerne lernfähig bin, werde ich das nochmal genauer betrachten.
zum Beitrag15.07.2025 , 18:01 Uhr
Auch für ihren charmanten Kommentar gilt, meine Einwände bezogen sich auf die Stilmittel die Massala verwendet um sein Szenario zu schildern. Die Belletristik ist dafür nicht der geeignete Bereich, es sei denn man heißt Tom Clancy. Zudem ist das Navra Szenario nicht neu und auch keine deutsche Erfindung.
Ein Sachverständiger der ein ernsthaftes Anliegen vertritt und dabei in belletristischer Manier haarsträubende Szenarien auffährt, einmal das Kapitel lesen in dem die russische U Bootbesatzung auf den Hans Inseln die russische Flagge hisst und das Ereignis mit einem Vodka aus DDR Zeiten feiert, dazu noch sinnfreie Dialoge, konterkariert damit sein eigentliches Anliegen.
Die mir von ihnen zugesprochenen Positionen waren übrigens nicht Gegenstand meines Kommentars und beruhen wohl eher auf Einbildungskraft.
Gilt auch für die Aussage zu Anne Applebaum, die zwar eine der schärfsten Krtikerinnen des russischen Regimes ist, aber als Historikerin differenzieren kann zwischen der russischen Gesellschaft und aktuellen Vorgängen.
Am besten einmal selber das Buch lesen und sich dann an einer konstruktiven Kritik versuchen, anstatt andauernd nur Anklagepunkte zu formulieren.
zum Beitrag14.07.2025 , 19:07 Uhr
Darum geht es nicht. Um meinen Einwand richtig zu verorten, müssten sie zumindest das Buch kennen. Das ist schließlich Gegenstand meines Kommentars und nicht Positionen von Seite X oder Y, mögen sie von AfD, BSW oder CDU sein.
zum Beitrag14.07.2025 , 18:55 Uhr
Schwere Körperverletzung wird nach § 226 StGB mit einer Mindestrafe von einem Jahr und einer Höchststrafe von zehn Jahren geahndet.
In minder schweren Fällen kann die Mindeststrafe auf fünf Monate reduziert werden.
Auch ihre Definition von schwere Straftaten bedarf einer Korrektur. Die Bestimmung einer schweren Straftat ist an der Schwere der Rechtsgutsverletzung festzumachen und nicht an der Höhe der Mindeststrafe. Auch schwerer Betrug kann mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden, fällt aber nicht unter diese Kategorie.
zum Beitrag14.07.2025 , 18:44 Uhr
Niederlande, Norwegen Schweden und Finnland haben schon seit längerem die Abschiebungen ausgesetzt aufgrund der Menschenrechtslage.
zum Beitrag14.07.2025 , 15:57 Uhr
Das höchst manipulative Angstszenario krankt allein schon am Verständnis des Autors, der den Ukrainekrieg als Weltordnungskonflikt betrachtet und dabei ein derart schlichtes Russlandbild an den Tag legt, dass man ihm anraten möchte einmal bei Anne Applebaum in die Schule zu gehen.
Die Stilblüten des Buches geben einen dann den Rest. Der Putinnachfolger trägt den schönen Namen Obmantschikow und sein Vertrauter heißt Palatschow, was Lügner und Henker bedeutet. Das Ganze ist in seiner Schlichtheit derart diletantisch, dass selbst die Kernaussage der "Kriegstüchtigkeit" eher schlicht daherkommt. Mehr Waffen = mehr Sicherheit und dafür muss auch die Bevölkerung Opfer bringen, in Form von finanziellen Einschnitten. Besser hätte es die Rüstungslobby auch nicht darstellen können.
Die alte These "wer Frieden will, muss auf den Krieg vorbereitet sein" hat Massala mit seiner Kriegslogik konterkariert und sich damit zum Sprachrohr derer gemacht, die sich vehement für eine staatlich angeordnete und zentrale Kriegsertüchtigung einsetzen.
Wer sich für russische Positionen/Ukrainekonflikt interessiert, der lese lieber Winfried Schneider-Deters dreibändiges Werk "Ukrainische Schicksalsjahre".
zum Beitrag12.07.2025 , 22:44 Uhr
Das nenne ich einmal eine kompetente Zusammenfassung. Kurz und auf den Punkt gebracht. Vielen Dank dafür.
zum Beitrag12.07.2025 , 22:13 Uhr
Welche steile These von Michael Rothberg meinen sie denn und in welchem Zusammenhang?
Abgesehen davon, das der von ihnen erwähnte Historikerstreit 2.0 hauptsächlich in den deutschen Feuilletons ausgetragen wurde und eher Mainstream war, scheiterte er ja gleich zu Beginn am mangelnden Verständnis der Kritiker von Rothberg und Co.
Denn wer partout an einem Vergleichsverbot festhält, übersieht dabei das die Einstufung als Singularität einen systematischen Vergleich vorraussetzt. Andernfalls lässt sie sich nicht bestimmen. Rothberg hat das richtig benannt, dass Erinnerung kein Nullsummenspiel ist und daher ist der Ansatz das kritische Erinnerungen an den Holocaust einerseits und an Verbrechen des Kolonialismus und Imperialismus andererseits sich nicht ausschließen nur konsequent, da Erinnerung in diesem Kontext immer relational stattfindet.
Die Brücke die er dann schlägt von der NS Ideologie zur Geschichte der kolonialen und rassistischen Gewalt zeigt dann die Gemeinsamkeiten der Ereignisse auf.
Das haben davor schon Hannah Arendt, Aimé Césaire oder Raphael Lemkin gemacht. Hat in Deutschland nur keiner zur Kenntnis genommen. In den USA und besonders in Afrika sah das anders aus.
zum Beitrag12.07.2025 , 14:57 Uhr
"Ja, dann nennen Sie mir doch die völkischen Vordenker, die positiven Bezug auf den Kolonialismus nehmen"
Auch in diesem Punkt herrscht eine zu eingeengte Perspektive. Vordenker lassen sich auch im Bereich der Jurisdiktion ausmachen. Einen Bezug zum Kolonialismus und der NS Zeit stellt in diesem Falle die Rechtswissenschaft her. Abgeleitet anhand der deutschen Gerichtsbarkeit u.a in besetzten Gebieten und/oder im Abgleich mit der britischen Gerichtsbarkeit in den Kolonien.
Nachzulesen u.a in (kleine Auswahl) : T Rønnow-Rasmussen, Legal Theory in Nazi Germany (2022)
Nazi Crimes and the Law, hg Nathan Stoltzfus, Henry Friedlander, New York 2008
John Rawls, The Law of People, Harvard University Press, 2001
zum Beitrag12.07.2025 , 14:20 Uhr
"Dass das Indien-Zitat, das Sie irgendwo ausgegraben haben, irgendwie repräsentativ für die NS-Ideologie ist schlicht falsch.."
Sinngemäße Übersetzung "Der russische Raum ist unser Indien, und wie die Engländer es mit mit wenig Personal beherrschen, so werden wir in unserem Kolonialraum regieren". Adolf Hitler, September 1941
Nachzulesen in: The Cambridge Companion to the Nazi-Soviet War, David Stahel, Cambridge University Press 2025
Das Originalzitat wurde bestimmt auch hierzulande publiziert. Bei Interesse einfach einmal suchen.
Ihre Ausführungen sind zwar teilweise plausibel, aber aufgrund der Quellenreduktion auf deutschsprachige Publikationen und deutsche Historiker begrenzen sie sich selbst und das spiegelt sich in ihren Aussagen wieder, die wissenschaftlich gesehen oftmals überholt sind. In Deutschland spielte die Verbindung zwischen Kolonialismus und NS Zeit in der Forschung bis Anfang der 2000er überhaupt keine Rolle, im UK wird schon länger zu diesem Thema geforscht.
Von daher müssten sie sich schon mit den Publikationen aus dem Anglo-amerikanischen Raum auseinandersetzen, um sich ein objektives Bild machen zu können, welches auf der Höhe der Zeit ist.
zum Beitrag11.07.2025 , 22:15 Uhr
"Dann bitte Belege. Welcher ausgewiesene NS-Historiker vertritt diese These?"
Natürlich gibt es Kontinuitäten von kolonialer und nationalsozialistischer Herrschaft, darauf hat schon früh Hannah Arendt in ihrem Text "Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft" verwiesen.
Es kann heutzutage auch mit gutem Gewissen die These vertreten werden, dass der europäische Kolonialismus ein Vorläufer nationalsozialistischer Gewalt war und das Kolonialismus und NS Ideologie die gleichen Konzepte über Rasse und Lebensraum zu Grunde lagen.
Verwiesen sei an dieser Stelle nur auf den Essay des Australiers A. Dirk Moses "Der Katechismus der Deutschen" oder auf Michael Rothbergs "Holocaustgedenken im Zeitalter der Dekolonisierung".
Und bei Historikern wie Sebastian Conrad, Jürgen Zimmerer, Ulrich Herbert, Benjamin Madley oder Charles S. Maier finden sie weiteres Material zu diesem Thema.
Ebenso in der Publikation Black Germany: The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884-1960, Aitken, Robbie , Rosenhaft Cambridge 2013.
zum Beitrag11.07.2025 , 18:27 Uhr
"Eigentlich die "hohe Wahrscheinlichkeit", weil wir ja hier im nationalen Recht der Abscheibungsverbote sind"
"Beachtliche Wahrscheinlichkeit" ist ein juristischer Begriff und bezeichnet nicht den Grad der Gewissheit in derartigen Verfahren. Spricht das BVerfG in einem Verfahren von "hoher Wahrscheinlichkeit", dann ist dieses auf den Fall bezogen.
zum Beitrag11.07.2025 , 15:25 Uhr
Gekonnt am Thema vorbei argumentiert. Und wer repräsentiert denn bitteschön die "Geschichtswissenschaft"? Mögen vielleicht einige Historiker anders sehen als der Autor, aber gleich ein ganzer Wissenschaftszweig? Etwas hochgegriffen.
Auch ihre Definition von Gewalt geht an der Aussage des Autors vorbei. Gewalt muss nicht immer physisch sein, es gibt zum Beispiel auch sprachliche Gewalt. Diese ist auch heute noch in Gebrauch und hat ihrer Entstehung der Kolonialzeit zu verdanken.
Das der Kolonialismus Auswirkungen auf die Mentalitäten und Machtstrukturen in einer Gesellschaft hatte und hat und zudem rassistische Denkmuster etabliert hat, sollte eigentlich keine Neuigkeit darstellen. Das dieses auch unterschiedliche Formen der Gewalt mit sich bringt, liegt in der Natur der Sache.
Das die daraus entstandene Unterteilung in "wir" und "die" dem Faschismus den Weg bereitet hat dürfte auch unstrittig sein.
Wenn sie diese Schilderungen in den richtigen Kontext einordnen und wegkommen von ihren "Kämpfen in den Kolonien und deren Auswirkungen", könnten sie erkennen, dass der Autor das Wesentliche kurz, prägnant und korrekt auf den Punkt gebracht hat.
zum Beitrag10.07.2025 , 15:07 Uhr
Würde die Politik die AfD Positionen genauso ernst nehmen, wie Teile der Bevölkerung, dann hätte sie längst verinnerlicht, dass sie es bei der AfD mit einer rechtsextremen Partei zu tun hat, deren Ziel die Beseitigung der Demokratie ist. Der Unterschied zu vielen anderen rechten Parteien in Europa.
Mit dieser Einsicht hätte schon längst ein Verbotsantrag in die Wege geleitet werden müssen. Was nützt das schärfste Schwert, wenn es nicht eingesetzt wird.
In der Breite hat die Politik aber Angst vor der eigenen Courage und scheut nach deutscher Manier das Risiko.
Eine hundertprozentige Sicherheit würde aber nur dann bestehen, wenn die AfD aus der politischen Verantwortung heraus klar gegen die demokratische Ordnung verstößt. Das Verhalten des Alterspräsidenten im thüringer Landtag war ein gutes Beispiel dafür, leider hat er es nicht durchgezogen sondern den Gerichtsentscheid befolgt.
Nur diese beiden Wege führen zum Ziel die AfD aus den Parlamenten zu entfernen und nicht mehr in Zweifelsfragen auf die Stimmen aus diesem Lager angewiesen zu sein. Ansonsten bleibt nur das übrig, was ich bereits geschildert habe.
zum Beitrag10.07.2025 , 12:32 Uhr
Korrekt statt EuGH wäre der EGMR besser geeignet. Die KI Tastatur halt..
zum Beitrag10.07.2025 , 12:27 Uhr
Teil 2
Es ist zudem eine Einzelfalentscheidung die sich auf die Situation "junger, arbeitsfähiger Männer" bezieht. Daraus kann nicht abgeleitet werden, wie es das BAMF jetzt tut, dass grundsätzlich Rückführungen nach Griechenland rechtlich zulässig sind.
Da es sich beim Anlegen eines derartigen Maßstabs immer um auch um eine Quantizierung von Wahrscheinlichkeiten handelt, läßt sich ein solches Urteil auch relativ einfach revidieren, z. B. vor dem EuGH, wenn der Nachweis erbracht wird, z. B. in Form von Statistiken, dass die angesetzten Maßstäbe des Gerichts der Situation vor Ort nicht standhalten.
Rechtlich jedoch ist die Herangehensweise des BVerwG weder außergewöhnlich noch zu beanstanden. Über das Ergebnis des Urteils kann man natürlich geteilter Meinung sein, besonders nach der Lektüre dieses sehr informativen Artikels.
zum Beitrag10.07.2025 , 12:15 Uhr
"Doch in Griechenlands „Schattenwirtschaft“ nach Beschäftigung zu suchen – das empfahl kürzlich das Bundesverwaltungsgericht"
Diese Aussage bedarf einer juristisch korrekten Einordnung, um sie richtig interpretieren zu können. Im Kontext des Artikels entsteht der Eindruck, dass BVerwG würde eine Empfehlung zur Schwarzabeit aussprechen. Das war in dem Urteil keinesfalls von den Richtern so gemeint.
Das Gericht hat in seiner Urteilsfindung den Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegt. Es hat auf Basis der ihr vorliegenden Informationen eine Risikoprognose unter Berücksichtigung von Faktoren wie Gesundheitsversorgung, Unterkunft, Zugang zu Nahrung etc. getroffen. In diese Prognose mit eingeflossen sind auch zusätzliche Verdienstmöglichkeiten in der Schattenwirtschaft. Das ist nach internationalen Standard nicht ungewöhnlich, dass Gerichte dieses mitberücksichtigen, wenn bekannt ist das ein Land über eine solche im großen Ausmaß verfügt. Siehe die Türkei.
Nach dieser wertenden Einschätzung besteht nach Auffassung des Gerichts kein Risiko des Eintretens einer extremen Notsituation.
Fortsetzung folgt..
zum Beitrag09.07.2025 , 23:47 Uhr
Den Beitrag habe ich vor einem ganz bestimmten Hintergrund verfasst.
Schon einmal bemerkt, dass die Diskussionen in Deutschland sich meist um sich selbst drehen?
Die Zeiten sind aber vorbei in denen vor allem die Vergangenheit als Ausrede für alles herhalten konnte. Gilt für AfD, Israel, Aufrüstung und vieles mehr hinter dem man sich hier bisher gut verstecken konnte.
Jetzt droht die Gefahr, dass die EU zwischen den Mächten Russland und USA aufgerieben wird und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich noch eine dritte Großmacht ins Spiel bringt.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die richtigen Weichen zu stellen und Prioritäten zu setzen. Dazu gehört auch dafür zu sorgen, dass Parlamente handlungsfähig sind und bleiben. Daher besser jetzt schon einmal mit der Idee anfreunden, dass bei wichtigen Entscheidungen unter Umständen die Stimmen aus dem Nichtregierungslager gebraucht werden und wenn es der Sache dient, dann sollte es egal sein aus welchem Lager sie kommen.
Mir scheint es jedoch, dass die hiesige Mentalität in dem Glauben zu verharren scheint, das Weltgeschehen sei weit entfernt und das Leben wird schon seinen gewohnten Gang nehmen. Finde ich äußerst kurzsichtig
zum Beitrag09.07.2025 , 20:44 Uhr
"Mit denen, die die Demokratie schleifen wollen, demokratische Kontrolle sichern?"
151 Abgeordnete lösen sich nunmal nicht in Luft auf. Priorität sollte sein das Parlament funktionsfähig zu erhalten, dazu gehören auch Ausschüsse.
In ganz Europa ist es bisher nicht gelungen rechte Parteien im Parlament durch Ausgrenzung klein zu halten. Da wird Deutschland ganz sicher nicht den Anfang machen.
Eine Kooperation in Sachfragen bedeutet auch nicht gleich das Ende der Demokratie, es gilt das Land für die gegenwärtigen Herausforderungen richtig aufzustellen und wenn dabei auch aus der rechten Ecke Zustimmung kommt ist das akzeptabel und kein Weltuntergang. Nennt man auch "mit in die Verantwortung nehmen".
Bei der heutigen Weltlage ist Pragmatismus angebracht, nicht Ideologie und erst recht keine parlamentarischen Grabenkämpfe.
Wenn die Parteien die rechten Kräfte eindämmen wollen, dann müssen sie Politik machen die für die Menschen auch positive Auswirkungen hat und die direkt vor Ort spürbar ist. Wenn das nicht angegangen wird, dann bleibt nichts übrig als mit dem rechten Rand zu leben. Gelingt in anderen Ländern auch, teilweise sogar erstaunlich gut. Pluralismus halt!
zum Beitrag09.07.2025 , 16:34 Uhr
Wie bei vielen Gesetzen und Verordnungen hat deren Anwendung nicht nur eine Seite.
In ersten Linie verhindert das Gesetz, dass sich deutsche Unternehmen im Ausland Boykottmaßnahmen anschließen, die nicht der deutschen Rechtsauffassung entsprechen. Bestes Beispiel sind die zahlreichen US Sanktionen.
Es gilt aber eben auch für Verbände (z.B. Wirtschaftsverbände), Organisationen und Einzelpersonen im Inland.
Grundlage ist aber, dass man sich namentlich einer solchen Erklärung anschließt. Ein einfacher Aufruf bei X erfüllt dieses Kriterium noch nicht.
Einige Boykotterklärungen des BDS in Deutschland jedoch schon.
zum Beitrag09.07.2025 , 13:15 Uhr
Wie immer bei diesem Thema gilt es zu differenzieren zwischen Israels Taten und Israels Existenz. Da BDS keine homogene Bewegung ist, sind die Grenzen hier fließend.
Auch erschließt sich mir nicht, was ein israelischer DJ damit zu tun hat und was die BDS Bewegung dazu legitimiert in die Autonomie hiesiger Clubbetreiber einzugreifen. Gleiches gilt für den Kunst- und Wissenschaftsbetrieb.
Anhänger der Bewegung die hierzulande eine Boykotterklärung namentlich unterstützten, sollten zudem gut bei Kasse sein. Nach § 7 Boykotterklärung des AWV ist Inländern die Abgabe einer Erklärung, die sich an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt verboten. Es sei denn sie erfolgt im Rahmen beschlossener Sanktionen der UN, EU oder der Bundesregierung.
Das Vergehen stellt immerhin eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 500.000€ geahndet werden kann.
Soviel zur Legalität derartig gelagerter Aufrufe.
zum Beitrag08.07.2025 , 21:45 Uhr
Am Thema vorbei und zu kurz gedacht. Der Autor schreibt von einem Desaster und von einem Verfassungsrichter von AfDs Gnaden und betont den Schaden für die Reputation des Richters, sollte dieser durch die Stimmen der AfD ernannt werden.
Nach Logik des Autors wären dann seit Jahrzehnten in den Parlamenten von Norwegen, Schweden, Dänemark, Niederlande oder Belgien kaum noch Gesetze verabschiedet worden, von Ernennungen ganz zu schweigen.
Diese Länder haben gelernt zu differenzieren zwischen einer Abstimmung und Kooperation. Grundvoraussetzung bei Minderheitsregierungen, man kooperiert in Sachfragen und zwar nach allen Seiten, da sich ein Parlament keine ideologischen Grabenkämpfe leisten kann, wenn es funktionsfähig bleiben will, das bleibt Sache der Parteien aber nicht der Fraktionen.
zum Beitrag08.07.2025 , 21:16 Uhr
Das würde ich sofort unterstützen, wenn denn Nethanjahu bei der Vergabe des Friedensnobelpreis am 10 Dezember persönlich in Oslo anwesend wäre.
Als Unterkunft würde ich aber nicht das Grand Hotel Oslo wählen, in dem schon viele Friedensnobelpreisträger genächtigt haben, sondern das Ringerike fengsel. Preiswerter und sicherer, sogar mit vergitterten Fenstern und Wachpersonal. Dort dürfte Netanjahu sich dann bis zum Prozessbeginn in Den Haag, so seine Gedanken machen, ob es wirklich eine gute Idee war Trump vorzuschlagen.
zum Beitrag08.07.2025 , 20:51 Uhr
Falsches Verständnis von einer parlamentarischen Demokratie die der Autor hier an den Tag legt. Die Zustimmung in Sachfragen hängt lediglich davon ab, ob eine Fraktion sich mit den Inhalten identifizieren kann.
Ist die AfD davon überzeugt, dass der vorgeschlagene Richter die richtige Wahl für den Posten ist, dann ist deren Zustimmung kein Desaster sondern eine Beleg für ein funktionierendes Parlament. Und auch der Linken steht es frei nach objektiven Kriterien abzustimmen.
Eine Sache wird nicht dadurch allein falsch, nur weil sie die Feinde der Demokratie für richtig halten. Das ist Ideologiegedöns anno 19 Jahrhundert. Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Zusammenarbeit und Abstimmungsverhalten der Fraktionen.
zum Beitrag08.07.2025 , 20:29 Uhr
Irgendwann dürfte es auch der CDU einleuchten, dass Deutschland über einen funktionierenden Rechtsstaat verfügt und die rechtswidrigen Maßnahmen der Regierung über kurz oder lang von den deutschen Gerichten einkassiert werden.
Anstatt jetzt noch zu überlegen, wie man den nächsten per internationalen Haftbefehl gesuchten Staatsführer die Hand schütteln und ihn schmackhaft machen könnte, dass er seine Landsleute zurücknimmt, wäre ein Tritt auf die Bremse und etwas Besinnung angebracht.
Es wäre klug wenn sich die Regierung weitere Blamagen erspart und die Afghanen denen eine Aufnahmezusage gemacht wurde umgehend aus Pakistan ausfliegt.
Auch die Idee Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen sollte schnellstmöglich begraben werden, wenn nicht vor deutschen Gerichten wäre spätestens vor dem EuGH Endstation.
Merz und Dobrindts konzeptlose Migrationspolitik hat als Ergebnis lediglich vorzuweisen das die AfD mittlerweile bei 24% steht, die Glaubwürdigkeit Deutschlands nach außen dahin ist und nach innen die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten und beschädigt wurde. Das in einer so kurzen Zeit hinzubekommen ist auch schon eine Leistung.
zum Beitrag07.07.2025 , 20:22 Uhr
"Also ich weiß nicht, wo Sie ihre Geschichte herhaben..."
Das ist ganz einfach, in der Schule gelernt. Borgtun skole und Kongsbakken videregående skole, Tromsø, Norge.
Der von ihnen erwähnte Nato beitritt beruht auf unseren unguten Erfahrungen mit den Deutschen. Wir waren nämlich wie Schweden ein neutrales Land. Hat leider die deutschen Besatzer nicht sonderlich beeindruckt.
Über das Verhältnis der Nordnorweger zur russischen Bevölkerung ist im März diesen Jahres ein sehr empfehlenswerter Artikel in der taz erschienen. Dort wird der Zustimmungwert mit 84% angegeben. Meine Angabe mit 90% stammt aus der norwegischen Aftenposten.
taz.de/Grenze-zwis...Russland/!6070118/
Etwas leichtes zum Einstieg über den Norden während der NS Zeit aus dem Polarkreisportal, sehr seriös.
polarkreisportal.d...mark-von-den-nazis
Hoffe sehr, dass diese Informationen zu einer objektiveren Sichtweise beitragen.
zum Beitrag07.07.2025 , 15:57 Uhr
Hier gilt es doch etwas differenzierter vorzugehen. Es gibt Nachbarstaaten die in ihrer Historie von Russland unterdrückt bzw der staatlichen Existenz beraubt wurden und es gibt Anrainerstaaten die ein relativ unbelastetes Verhältnis zu Russland haben.
Dementsprechend ist auch die Perspektive ausgelegt. Bei uns in Nordnorwegen gelten die Russen nach wie vor als Befreier die uns vor Hitlers Anordnung der verbrannten Erde bewahrt haben. Aktuelle Umfragen zeigen das 90% der Bevölkerung in Nordnorwegen pro russisch eingestellt sind. Es gilt dabei den richtigen Bezug herzustellen, der beruht hier auf den kulturellen Einfluss und der russischen Bevölkerung, die hier stark vertreten ist, nicht jedoch auf der Staatsführung. Das war auch schon zu Zeiten des Kalten Krieges nicht grundsätzlich anders.
Diese Sichtweise werden sie in Polen oder in Lettland nicht finden, da dort die russische Kultur den Bürgern übergestülbt bzw verordnet wurde, sie also nicht aus der Historie heraus gewachsen ist sondern unter Zwang stattfand.
Ein gewichtiger Unterschied zwischen den Mentalitäten der Nachbarstaaten und deren Verhältnis zu Russland.
zum Beitrag07.07.2025 , 13:50 Uhr
Leider das gewohnte Bild, neben einer freundlichen Einleitung "wie immer, lesen hilft", konsequent an meinem Kommentar vorbeigeschrieben.
Ob Frau Prien sich auf mögliche Optionen nicht festgelegt hat ist unerheblich. Als Juristin hätte sie es wissen können und auf die Frage die einzig richtige Antwort geben müssen. Und die lautet "Die Einführung einer Quote für Kinder mit Migrationshintergrund ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar". Ende der Diskussion.
Stattdessen lautete eine ihrer Aussagen "Erfahrungen anderer Länder anzugucken, ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind“, das impliziert schon das sie sich mit einer Quote anfreunden könnte.
Den grundsätzlichen Kern des Problems stellen Aussagen und Handlungen von Unionsseite dar, deren Ansätze schon rechtswidrige Maßnahmen enthalten. Das trägt in der Häufung nicht nur zur Erosion des Rechtsstaats bei, sondern diese Aussagen schüren auch eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung, bei der von vornherein klar ist, dass sie nicht erfüllt werden kann.
Das ist reiner Populismus der zudem noch auf den Rücken von Minderheiten ausgetragen wird und sich nur noch stilistisch von den Ansätzen der AfD unterscheidet.
zum Beitrag06.07.2025 , 21:10 Uhr
Halbwissen ist noch zu moderat für diesen Unsinn. Es scheint in der CDU die Tendenz zu geben öffentliche Äußerungen zu tätigen, ohne sich vorab zu informieren, ob diese auch Rechtskonform sind.
Frau Prien sei angeraten einmal Artikel 3 des Grundgesetz zu studieren und sich in Erinnerung zu rufen, dass Deutschland die UN Kinderrechtskonvention ratifiziert hat und völkerrechtlich an diese gebunden ist.
Dann wird ihr vielleicht auch die Bedeutung der Begriffe Diskriminierung, Rassismus und gleichberechtigter Zugang zu Bildung in diesem Zusammenhang ersichtlich.
Bei der Häufung von rechtswidrigen Vorschlägen und Handlungen dürfte die Union bei anhaltender Vorgehensweise spätestens zum Ende der Legislaturperiode ein Fall für den Verfassungsschutz sein.
Für ihren restriktiven und despektierlichen Umgang mit Minderheiten darf sie sich aber ruhig jetzt schon schämen.
zum Beitrag06.07.2025 , 20:36 Uhr
"Jedes EU-Land hätte selbst schon Sanktionen verhängen können.."
Einzelaktivitäten bewirken leider oftmals das Gegenteil. Da in Norwegen alles transparent und öffentlich einsehbar ist, hier einmal zwei Beispiele für (un-) solidarische Handlungsweisen.
Als der norwegische Staatsfond sich 2024 von seinen Anteilen am israelischen Mobilfunkbetreiber Bezeq getrennt hat, haben u.a. die deutsche Telekom und der französische Anbieter Bouygues Telecom die Anteile übernommen.
Bezeq ist der größte Anbieter in der Region und u.a für den Ausbau des Netzes in den jüdischen Siedlungen im Westjordanland zuständig.
Ähnliches Verfahren bei israelischen Banken die Kredite für den Siedlungsbau vergeben. Hier sind für den Staatsfond aus der EU die Commerzbank, die österreichische Raiffeisen Bank International und Crédit Agricole aus Frankreich eingesprungen.
Bei einem Konstrukt wie der EU ist Solidarität eine Einbahnstraße, solange sich nicht alle Mitglieder auf ein gemeinsames Sanktionsvorgehen verständigen können. Gilt für privatwirtschaftliche aber auch staatliche Sanktionen. Wir reden hier immerhin von einem Volumen von 141 Milliarden Dollar an Investitionen und 114 Milliarden an Anleihen.
zum Beitrag06.07.2025 , 14:53 Uhr
Stimmiger Essay, die Autorin hat nur den falschen Ansprechpartner ausgewählt. Der Schlüssel zur Umsetzung liegt in den USA. Die EU hat kein eigenes Profil und der Fokus der meisten Mitglieder ist auf die Bedrohung aus Russland gerichtet. Daher schwimmen die EU Länder im Fahrwasser der USA. Vorneweg der Musterschüler Deutschland, den die Autorin anscheinend aus Taktgefühl bei den Blockiererländern ausgespart hat.
Von Seiten der EU sind daher kurzfristig keine konkreten Maßnahmen zu erwarten, die konträr zur Israelpolitik der USA stehen. Daher bleibt auch nur die dürftige Ausrede auf Dialog mit Israel zu setzen übrig, wohlwissend das Worte bei Personen vom Schlag eines Nethanjahu wenig fruchten.
Was die Ambitionen der EU als geopolitischer Akteur angeht, so sind die Zeiten rein auf diplomatischen und wirtschaftlichen Wege globalen Einfluss zu nehmen leider vorbei.
Die Zeitenwende hat auch zur Folge, dass aktuell politischer Einfluss mit militärischer Stärke verbunden ist, um sich Gehör zu verschaffen. Das Rad der Geschichte hat sich halt zurückgedreht und der Trend geht weg von der regelbasierten Ordnung hin zum Recht des Stärkeren. Exemplarisch dafür die Darstellung der Autorin.
zum Beitrag04.07.2025 , 21:59 Uhr
"Jemandem mit dem Hammer auf den Kopf schlagen ist immer ein Mordversuch, was soll es denn sonst sein ?
Nun zum Beispiel gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag, je nach Motiv und Tathergang.
zum Beitrag04.07.2025 , 21:32 Uhr
"das Gewaltmonopol muss sich auch der Staat überhaupt und dann stets immer wieder verdienen"
Selten so viel Unfug in einem Kommentar gelesen.
Da es anscheinend für sie Neuland ist, kleiner Grundkurs: in einer rechtsstaatlichen Demokratie beauftragen die Bürger durch Wahlen die Exekutive und die Judikative, Interessen und Wertvorstellungen der Mehrheit auf Basis einer demokratischen Verfassung sowie rechtsstaatlicher Gesetze und Verordnungen durchzusetzen. Zu dieser regelbasierten Ordnung gehört auch, dass das Gewaltmonopol und zwar ob mit oder Waffen, beim Staat liegt.
Das staatliche Gewaltmonopol dient dazu den Kampf "alle gegen alle" zur Durchsetzung der eigenen oder politischen Interessen oder zur Durchsetzung der eigenen Wertvorstellungen zu verhindern.
"Welche Berechtigung hat das Gewaltmonopol, wo sind seine Leistungen, seine Ergebnisse"
Die Berechtigung leitet sich aus obiger Begründung ab, die Ergebnisse können sie selbst im Alltag beobachten, der hierzulande doch größtenteils geregelt und friedlich verläuft.
zum Beitrag04.07.2025 , 17:38 Uhr
Sie haben mit diesem Kommentar gerade einen "inneren Gerichtshof" abgehalten. Wahrscheinlich unbewusst. Aus ihrer subjektiven Wahrnehmung heraus mag die Vorgehensweise der Justiz keinen nachvollziehbaren Vergleich zwischen den einzelnen Fällen standhalten.
Und ihr Urteil lautet daher "unterschiedlichen Wertung und Gewichtung von Fakten".
Ich wäre da etwas vorsichtiger mit einem Vergleich und ein Urteil würde ich mir frühestens dann erlauben, wenn ich die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft bzw das Urteil des Landgerichts Halle studiert hätte. Dann hätte ich wahrscheinlich ausreichend Informationen für eine objektive Beurteilung und könnte in eine bestimmte Richtung tendieren, was aber in der Regel noch immer keine abschließende Beurteilung zur Folge haben würde.
zum Beitrag04.07.2025 , 14:00 Uhr
Da gibt es noch mehrere ähnlich gelagerte Fälle, nur was schließen sie daraus? Wenn der Staat aus subjektiver Sicht nicht fähig ist, dann ist es Sache der Bürger für "Gerechtigkeit" zu sorgen? Und dazu gehört dann auch Selbstjustiz.
Es ist ein gefährliches Spiel einen inneren Gerichtshof abzuhalten und sich selbst das Recht herauszunehmen, Richter und Henker in einer Person zu sein. Diesen Punkt einmal konsequent zu Ende denken und dann möglichst die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Es hat auch etwas mit dem individuellen Rechtsverständnis zu tun, wenn man die Frage beantworten will, ob moralische Ansprüche als juridische Rechte verstanden werden können oder gar müssen.
zum Beitrag04.07.2025 , 13:40 Uhr
".. dass rechte Übergriffe in Thüringen Alltag seien. „In Anbetracht dieser Verhältnisse würde sich die Frage der Legitimität einer derart überzogenen Anklage ganz konkret stellen“.
Die Legitimität einer Anklage hängt nach Ansicht der Anwälte also von den Verhältnissen auf Thüringens Straßen ab? Eine ganz neue Erkenntnis. Ich dachte immer das Gewaltmonopol läge beim Staat und der kann daher Selbstjustiz, auch unter den "edelsten" Motiven nicht tolerieren.
Da habe ich mich wohl geirrt, ebenso wohl in der Hinsicht das eine Anklage auf die Ergebnisse des Erkenntnisverfahrens aufgebaut ist, statt auf politischer Motivation des Anklägers. Oder gar Auftraggebers?
Wenn diese schon unterstellt wird, dann dürften politische Motive doch wohl eher Auswirkungen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben und sich weniger auf das Erkenntnisverfahren und den Prozessverlauf auswirken oder wenn überhaupt bei der Strafzumessung von Bedeutung sein.
Für die Angeklagten bleibt nur zu hoffen, dass deren Verteidiger im Prozess etwas handfesteres aufbieten können, als derart steile Thesen
zum Beitrag03.07.2025 , 22:32 Uhr
".. aber auf brauchbare Vorschläge aus diesem Lager wartet man ja eigentlich seit Jahren und Jahrzehnten."
Die haben ganz brauchbare und leicht nachvollziehbare Vorschläge gemacht. Zumindest die Linken.
Keine Abschiebungen in Krisengebiete und in Staaten wo systematisch Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Unter diese Staaten fallen auch Syrien und Afghanistan.
Fall erledigt!
zum Beitrag03.07.2025 , 22:24 Uhr
Ängste schüren unter den hiesigen Afghanen und mit einem Terrorregime verhandeln wollen, nur um rechte Forderungen zu bedienen?
Denn mehr als das ist es nicht. Dobrindt sollte einmal bei den abschiebefreudigen Schweden nachfragen. Die haben 2024 immerhin ganze neun (Personen) sündhafteure Rückführungen zustande gebracht, dann war Schluss.
Alle weiteren geplanten Zwangsausweisungen scheiterten per Klage vor dem EMRK mit der selben Begründung. Menschenrechtsverletzungen! Schweden hat 2025 daher sämtliche Aktivitäten hinsichtlich von Zwangsrückführungen eingestellt und setzt seitdem einzig auf freiwillige Ausreise, selbst bei abgelehnten afghanischen Asylbewerbern.
Aber die deutsche Regierung scheint sich für keine Blamage zu schade zu sein und hat ja auch wenig Scheu davor gegen die eigenen Gesetze zu verstoßen.
Insofern scheint es für Dobrindt auch kein Paradoxon zu sein, mit einer Regierung die Deutschland nicht anerkennt und daher per rechtlicher Definition nicht existent ist, diplomatische Beziehungen zu führen.
zum Beitrag02.07.2025 , 18:04 Uhr
"Ein Verbotsantrag aber dürfe nicht scheitern..", eine derartige Haltung führt dann auch dazu, dass die Entscheidungsträger aus Angst vor der eigenen Courage im Nichtstun verharren.
Die Anrufung eines Gerichts kann aus mehreren Gründen erfolgen. Der häufigste ist die Überzeugung zu gewinnen u.a durch eine lückenlose Beweisführung.
Darüber hinaus gibt es aber auch den Vorgang, einer Gewissheit eine juristische Bestätigung zu verschaffen. Bedeutet nichts anderes, als das eine Ansicht oder Anschauung zu einem bestimmten Sachverhalt in Form eines richterlichen Urteils Rechtsgültigkeit erlangt. Hier steht die juristische Entscheidungsfindung im Vordergrund.
Vor dem Hintergrund, dass 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund permanter Hetze und Verachtung ausgesetzt sind und viele davon sich sicherlich fragen, warum eine derartige Partei überhaupt in den Parlamenten vertreten sein darf und sich u.a. durch Steuergelder finanziert, sollten die Entscheidungsträger besser ihre Perspektive wechseln und nicht nach dem Motto "wir dürfen nicht verlieren" sondern nach "wir sind es diesen Bürgern schuldig" handeln, heißt das Material auswerten und auf dessen Basis einen Antrag stellen.
zum Beitrag02.07.2025 , 15:05 Uhr
Ihr Kommentar ist ein gutes Beispiel für die deutsche Überheblichkeit, wie sie mir hierzulande leider allzu häufig begegnet.
Nachdem der gute Wladimir nicht mehr Germanys Best Buddy war und Deutschland sich auf seiner Bettel-World-Tour für nichts zu schade war, um seine Bewohner im Winter nicht frieren zu lassen, ist Norwegen als Gaslieferant eingesprungen und das zu Konditionen weit unter den Weltmarktpreisen.
Wohlgemerkt von den in Norwegen 2024 produzierten 124 Milliarden Kubikmetern gingen 117 Milliarden in die EU. Hauptabnehmer Deutschland. Ähnlich sieht es bei den Ölexporten aus.
Um den Bedarf decken zu können, hat Norwegen seit 2023 seine Fördermenge an Gas und Öl auf ein Rekordniveau erhöht.
Gleiches gilt für den deutschen Heißhunger auf Strom. 33,1 TWh hat Norwegen 2024 in die EU exportiert und musste seine Wasserkraftwerkskapazitäten kräftig erhöhen, was zu Lasten der Natur ging und zur Erhöhung der einheimischen Strompreise führte.
In Norwegen ist ein Großteil der Bevölkerung der Ansicht, dass die Abkommen mit der EU nicht gut für das Land sind, von Energie bis Fischerei, weniger ist oftmals mehr und wir würden unser arvesølvet lieber für unsere Zwecke nutzen.
zum Beitrag01.07.2025 , 23:19 Uhr
Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung. Dafür weichen 24 Jahre doch sehr von der europäischen Norm der Strafzumessung ab.
zum Beitrag01.07.2025 , 19:46 Uhr
Die Überstellung war nach Ansicht des BVerfG rechtswidrig. Da ist es die Pflicht einer Regierung sich für die Rückführung eines deutschen Staatsbürgers einzusetzen. Eine konsularische Betreuung erfolgt unter ganz anderen Kriterien, als eine Intervention auf Regierungsebene.
Ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung liegt zudem nicht vor, wenn die Person im Ausland inhaftiert ist und das war zum Zeitpunkt der Anordnung durch das BVerfG bereits der Fall. Das Argument greift schonmal nicht.
zum Beitrag01.07.2025 , 19:18 Uhr
Die Italienerin Ilaria Salis ist nicht rechtskräftig verurteilt worden, auch aus dem Grunde, da sie als Abgeordnete mittlerweile politische Immunität genießt und ich denke doch, dass auch in ihrem Fall das Unschuldsprinzip gilt, von daher passt die Bezeichnung Antifaschistin schon ganz gut.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:58 Uhr
Hier hilft ein Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip. Gilt für die grundgesetzlich verpflichtende Schutzpflicht des Staates, insbesondere bei Angriffen auf die Menschenwürde.
Die Schutzpflicht des Staates endet auch nicht an der Landesgrenze sondern ist an die Staatsangehörigkeit gebunden.
Spätestens nach der Anordnung des BVerfG wäre es daher die Pflicht der Regierung gewesen zu intervenieren.
Eine Unterlassung in Anbetracht der bekannten Umstände bedeutet eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht und diese ist grundsätzlich justizabel, nach nationalen wie auch nach europäischen Recht.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:28 Uhr
"Dass sie verurteilt wurde ist bei ihren brutalen Taten gerechtfertigt."
Eines der Prinzipien des Rechtsstaats ist die Unschuldsvermutung. Die gilt auch für Maja T.
Bisher ist als Tatsache lediglich festgehalten, dass sie sich zum Zeitpunkt der Tat in Budapest aufgehalten hat.
Die Tatvorwürfe und die Beweisführung seitens der ungarischen Justiz sind weitgehend unbekannt und stellen ersteinmal lediglich Behauptungen dar.
Woher sie daher die Schuldfrage ableiten, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:20 Uhr
Wer in Kommentaren lediglich die Täter-Opfer-Umkehr beklagt, der hat leider die Tragweite dieses Falls nicht ganz durchschaut.
Die politischen Dimensionen werden weitgehend übersehen. In Orbans Ungarn ist Recht längst keine Konstante mehr und die Justiz weder unabhängig, noch neutral.
Der Prozess im queerfeindlichen Ungarn bietet für die Regierung gleich zwei willkommene Anlässe. Die Verachtung, in Ungarn sogar per Gesetz, nicht Existenz, non-binärer Personen zum Ausdruck zu bringen und ein noch viel gewichtigeres Argument, die Geringschätzung und Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaats in Deutschland klar zum Ausdruck zu bringen.
Die Italiener haben es eher begriffen, dass derartige Alibiprozesse der ungarischen Regierung als reine Machtdemonstrationen dienen, um ihre Botschaft der Geringschätzung europäischer Grundsätze in die EU zu senden. Die Intervention gegen die Antifaschistin Ilaria Salis erfolgte nicht nur durch die Faschistin Melonie sondern wurde von einer breiten Öffentlichkeit begleitet.
Und der deutsche Staat ? Betätigt sich als Erfüllungsgehilfe, greift dabei noch auf zweifelhafte rechtsstaatliche Mittel zurück und schweigt ansonsten.
zum Beitrag29.06.2025 , 21:54 Uhr
Die feministische Lesart der Autorin hinsichtlich der Hexenjagd reiht sich zwar hervorragend in den Kontext Trump - Nethanjahu ein, historisch korrekt ist sie dadurch aber noch lange nicht.
Schon die Übernahme der These des Soziologen Gunnar Heinsohn, dass bestimmte Berufsgruppen wie Hebammen oder Heilerinnen gezielt verfolgt wurden ist längst widerlegt und zwar empirisch, wie u.a die Studie des Historikers Franz Irsigler aufgezeigt hat. Der Historiker Gerhard Schormann hat bei seinen empirischen Forschungen zur Hexenverfolgung in Südeuropa von 1450 bis 1750 zudem festgestellt, dass in katholischen Ländern der Frauenanteil bei 70% lag, in Frankreich bei 50%.
Auch Männer wurden verfolgt und zwar aus allen Ständen und den selben Gründen wie Frauen und das waren nicht "sozial- und wirtschaftliche Unabhängigkeit und Aufbegehren durch das Patriarchat" sondern alltägliche Gründe wie sie heute auch anzutreffen sind. Von Rache über Besitzgier war damals alles vertreten.
Abschließend noch etwas über die Opferzahlen, aus Sicht von Frauenrechtlerinnen oftmals jenseits der Millionengrenze. Heute ist es in der Wissenschaft konsens, dass sie für den o.g. Zeitraum unter Einhunderttausend lagen
zum Beitrag29.06.2025 , 14:27 Uhr
Seit 20 Jahren laufen mir jetzt in Deutschland ständig Leute über den Weg, für die das Jammern auf hohem Niveau anscheinend eine eigene nationale Disziplin darstellt.
Der Autor sei doch einmal eingeladen ein britisches Krankenhaus zu besuchen. Wenn er allerdings nur über eine NHS Versicherung ohne private Zusätze verfügt, wird er weder den Chef- noch Stationsarzt zu Gesicht bekommen und er sollte sich auch nicht wundern, wenn in dem Raum noch 5 weitere Bettnachbarn untergebracht sind. Hat er dann noch das Pech, dass er aufgrund der Erkrankung arbeitslos wird, dann kann er sich beim JSA wöchentlich um die £90 abholen, aber auch nur maximal 6 Monate und wenn er vorher Arbeitslosenbeiträge bezahlt hat.
Er kann auch gerne die ausgezeichnete Krankenversorgung in Skandinavien als Vorbild nehmen. Sollte aber berücksichtigen, dass wie in Norwegen bei einem Erstbesuch beim Hausarzt auch schon einmal 40€ fällig werden und das er, sofern nicht mittellos, für sämtliche Leistungen happige Zuzahlungen tätigen muss.
Für mich bezeugen Aussagen, wie die des Autors oder von Wiglaf Droste lediglich eine Weltfremdheit. 90% der Weltbevölkerung würden darauf wohl nur mit Unverständnis reagieren.
zum Beitrag28.06.2025 , 22:20 Uhr
Das Interventionsverbot ist eine völkergewohnheitsrechtliche Norm. Grundlage ist die Souveränität der Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die sogenannte domaine réservé umfasst die Bereiche die von der Einflussnahme anderer Staaten in die inneren Angelegenheiten eines Staates ausgenommen sind.
Die Definition dieser Prinzipien wurden von der UN Generalversammlung 1970 in der Friendly Relations Declaration einvernehmlich verabschiedet.
Das Wesen des Verbotes beruht auf dem Element der Coercion. Es umschreibt eine Anwendung von Methoden des Zwangs, um ein bestimmtes Verhalten eines anderen Staates zu bewirken.
Die USA haben im Bürgerkrieg in Nicaragua die Contras bewaffnet und ausgebildet mit dem Ziel eines Umsturzes der Regierung und damit in den Schutzbereich der domaine réservé eingegriffen und gegen das Gewaltverbot verstoßen, indem sie aktiv in einen Bürgerkrieg auf dem Gebiet eines anderen Staates eingegriffen und bewaffnete Aktivitäten unterstützt haben.
In diesem Punkt stimmt die Aussage des Foristen @jan schubert
zum Beitrag28.06.2025 , 14:05 Uhr
Was ich hier in der gesamten Diskussion nicht vernehme, ist wie konkrete Hilfe für die Opfer erfolgen kann und auf welchem Wege.
Wo ist der Völkerrechtsexperte der darauf hinweist, das Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Menschenrecht schon jetzt geahndet werden können und zu Entschädigungsansprüchen berechtigen?
Wo sind die Vorschläge auf welchem Wege das erreicht wird?
Vom Alien Tort Statute, welches jedem Menschen Zugang zur US Gerichtsbarkeit bietet und zwar unabhängig vom US Bezug und welches daraus ausgerichtet ist, die Haftung und die Ansprüche und zwar universelle Ansprüche, aus Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen nach geltendem federal common law einzuklagen und dadurch auch Präzidensfälle zu schaffen, auf denen andere Opfer dann ihre Ansprüche begründen können, davon habe ich hierzulande noch nie etwas gehört oder gelesen.
Das war jetzt nur ein Beispiel, um Kriegsverbrechen kurzfristig zu ahnden und den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ich finde, das sollte in der ganzen Diskussion wenigstens genauso viel Beachtung finden, wie die Schuldfrage der beteiligten Parteien.
zum Beitrag28.06.2025 , 13:27 Uhr
Es gibt auch noch andere Bereiche als das Kriegsvölkerrecht, wie etwa das Völkergewohnheitsrecht. Das funktioniert unterm Strich ganz gut.
Es wird nie gelingen Kriege immer schon im Ansatz zu unterbinden oder gar einzugrenzen, daran würde auch eine Weltpolizei nichts ändern.
Es würde bei derartigen Konflikten aber helfen den Fokus einmal weg von der staatlichen Verantwortung und der Schuldfrage und auf die Situation der Leidtragenden zu richten. 90% der Opfer in kriegerischen Auseinandersetzungen sind Zivilisten.
Die benötigen neben Schutz auch Entschädigungen um ihr Dasein bestreiten zu können. Dieser Aspekt wird hier in den Diskussionen ausgespart. Es scheint wichtiger zu sein festzustellen, ob Staat A oder Staat B Vertragsrecht verletzt hat oder Person X zur Verantwortung gezogen wird oder nicht. Das sind Diskussionen die zwar notwendig sind, aber nicht den gesamten Diskurs dominieren sollten. Denn an den realen Verhältnissen vor Ort ändert es wenig und trägt schon gar nicht zu einer Verbesserung der Situation für die Leidtragenden des Konflikts bei.
Fortsetzung folgt...
zum Beitrag27.06.2025 , 22:34 Uhr
Zusatz wegen Zeilenmangel Da sich das Wort Bimbo zudem einer klar identifizierbaren Gruppe zu ordnen lässt, ist zudem der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt.
Ein Staatsanwalt der das nicht erkennt, ist denkbar ungeeignet für einen solchen Posten. Und wenn er es nicht erkennen will, erst recht.
zum Beitrag27.06.2025 , 22:18 Uhr
"Aus juristischer Perspektive war die Entscheidung erwartbar.."
Für Sachsen mag das durchaus zutreffen, aber ansonsten wohl kaum.
Die von ihnen angeführte Größe des Mediums hat damit nichts zu tun. Es geht einzig um den Bezug zur Öffentlichkeit und den stellt ein Amtsblatt her, egal in welcher Auflage und mit welcher Leserschaft.
Er hätte statt einer Anzeige auch Plakate mit dem Text im öffentlichen Raum aufhängen können. Hätten dann noch weniger Leute zur Kenntnis genommen, ändert nur nichts am Tatbestand der Volksverhetzung.
Bei Volksverhetzung geht es auch nicht einzig um Anstachelung oder Aufwiegelung oder Hass schüren sondern auch um Herabsetzung und Entwürdigung.
Kurzer Auszug aus § 130 StGB Volksverhetzung, zur Auffrischung: ".. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit... beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.."
Die Voraussetzung dürfte wohl erfüllt sein oder wo würden sie einen Begriff wie Bimbo verorten?
zum Beitrag27.06.2025 , 20:33 Uhr
Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft sind eine Zumutung für einen Vertreter des Rechtsstaats.
Es gibt genügend Rechtsprechung in der die Verwendung des Begriffs "Bimbo" von Gerichten als Volksverhetzung angesehen wurde. Beispiel Amtsgericht Tiergarten Berlin, 2007.
Der Unterschied zur Meinungsfreiheit ist in § 130 StGB klar definiert. Das angreifen der Menschenwürde einer bestimmten Personengruppe fällt unter Volksverhetzung. Beispielsweise wenn man eine Minderheit pauschal beschimpft, verleumdet oder verunglimpft.
Da ist es für eine Anklageerhebung auch unherbelich, ob die zuständige Staatsanwaltschaft unfähig ist die beiden anderen Begriffe eindeutig zuzuordnen. Das kann im späteren Verlauf auch ein Gericht klären.
Die Anzeige war geeignet den öffentlichen Frieden zu stören und der Begriff "Bimbo" stellt nach deutscher Rechtssprechung einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Alle anderen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft können darauf ausgelegt werden, dass die Sache bewusst nach eigenen Maßstäben statt nach Recht und Gesetz ausgelegt wird. Nennt sich dann nach § 339 StGB Rechtsbeugung und stellt eine Straftat dar.
zum Beitrag26.06.2025 , 14:46 Uhr
"Doch daraus einen „Dornröschenschlaf“ abzuleiten, ist eine rhetorische Zuspitzung, die der Realität nicht gerecht wird"
Wer nur auf kurze Sicht fährt gerät irgendwann ins Schlingern. Wer sehen wollte, der konnte sehen. Gilt besonders für Putin seit 2008. Nicht nur Tschetschenien oder Georgien haben da eine klare Sprache gesprochen.
Wer aber nur auf den eigenen, wirtschaftlichen, Vorteil aus ist, der blendet auch gerne die Schattenseiten aus.
Und wer vor diesem Hintergrund über Jahrzehnte auf eine einseitige Abhängigkeit setzt und kontinuierlich daran festhält, die eigene Armee zur Wüstentruppe umzubauen, der handelt in Fragen der nationalen Sicherheit äußerst fahrlässig und zwar gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Naiv ist es anzunehmen, die über Jahrzehnte aufgestauten Defizite durch horrende Militärausgaben kurzfristig ausgleichen zu können.
Wer die Zeichen der Zeit kontinuierlich übersieht, gerät dann halt in eine derartige Lage. Darin besteht die Parallele zu 1905 in der die "Schlafwandler" letztlich sehenden Auges in die Katastrophe gerutscht sind, weil die realen Umstände über Jahre falsch eingeschätzt wurden. Wer sehen wollte, der hätte es auch damals erkennen können.
zum Beitrag26.06.2025 , 13:04 Uhr
Als Richter a.D. ist Joseph Esser für sie natürlich eine tragende Säule. Das verstehe ich durchaus. Nur wenn sie versuchen meinen Kommentar auf derartige Komponenten umzulegen, kommen sie damit nicht sehr weit. Es fehlt nämlich der Bezug. Da helfen ihnen weder Joseph Esser, Hermann Heller oder Hermann Jahrreiß weiter.
zum Beitrag26.06.2025 , 12:48 Uhr
Interessanter Beitrag. Meine Definition von Underdog bezogen auf den Mainstream beinhaltete jedoch nicht die soziale Komponente sondern bezieht sich auf den klassischen Underdog der gegen Normen und Strukturen der Gesellschaft ankämpft oder versucht sich gegen einen Topdock zu behaupten. Das ist ein anderer Ansatz und auch ein anderer Bezug als der von ihnen geschilderte. Stichwort Bandwagon-Effect.
Über soziale Komponenten muss an dieser Stelle über UK kein Wort gewechselt werden.
zum Beitrag25.06.2025 , 23:33 Uhr
"Die Europäer müssen sich jetzt entscheiden: Bleiben sie auf den Knien oder erheben sie sich, um über eine souveräne Nato mit Mittelpunkt in Europa zu sprechen?"
Sprechen und Diskutieren ist ja eine Paradedisziplin der Europäer, aber nur selten erfolgt daraus auch eine Handlung. Nach 35 Jahren im Dornröschenschlaf fehlt jetzt die Zeit für eine Emanzipation vom Big Brother.
Die EU kann schon froh sein, wenn sie auch nur die Hälfte ihrer militärischen Aufrüstungspläne umsetzen kann, bevor Putin auf die Idee kommt Art 5 einmal in der Praxis auszutesten.
Denn klar ist auch, die USA unter Trump ist kein Partner mehr und Trump für jede Ausrede zu haben. Erfüllen die Europäer das 5% Ziel dürfte das Argument von Seiten der Amerikaner dann lauten, dass Europa nicht mehr auf die Unterstützung der USA angewiesen ist.
Da kann Europa noch so viele Kniefälle machen wie es will, es bleibt von den Launen eines Egomanen noch eine ganze Weile abhängig.
Eine derartige Fehleinschätzung der Weltlage, wie sie die Europäer in allen Belangen über die letzten zehn Jahre hingelegt haben, gab es seit 1905 nicht mehr von europäischer Seite. Naiv und fahrlässig reicht als Beschreibung dafür nicht aus.
zum Beitrag25.06.2025 , 22:50 Uhr
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es in Norwegen nicht.
Als Fachgerichte gibt es nur das Arbeidsretten und das Trygderetten (Arbeits- und Sozialgericht).
Es ist aber auch Tradition bei strittigen Entscheidungen nicht gleich die Gerichte anzurufen sondern selbst eine Lösung zwischen den Parteien zu finden.
Daher ist das Forliksråd eine Art Vergleichsgericht eine wichtige Instanz in Norwegen. Alle zivilrechtlichen Fälle müssen prinzipiell erstmal diese Instanz durchlaufen bevor ein Amtsgericht eingeschaltet werden kann.
Besetzt ist es durch Laienrichter, die dabei helfen zwischen den Parteien zu schlichten. Die Erfolgsquote liegt bei über 60%.
Die Tradition geht bis auf das Jahr 1775 zurück und hat zum Zweck ein verantwortungsvolles Miteinander zu fördern und zerstrittene Parteien wieder zusammenzuführen.
Damit wären wir auch wieder beim Thema Respekt und der Achtung gegenüber seinen Mitmenschen angelangt, denn dieses wird dadurch geschult. In Deutschland ist es hingegen gang und gäbe zu klagen, von oben anzuordnen oder zu urteilen. In Norwegen sind die Hierarchien flach und Urteile das letzte Mittel.
zum Beitrag25.06.2025 , 21:38 Uhr
Ja, hätte die Moderation ihren zweiten Teil zeitnah veröffentlicht, dann wäre ich ihnen mit meiner Antwort einige Lichtjahre näher gekommen. Was solls.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen meiner Sichtweise und dem Reichtum Norwegens erschließt sich mir nicht. Aber gut.
Meine Einstellung zur britischen Demokratie, Gesellschaft und der Mentalität beruht ausschließlich auf persönlicher Erfahrung. Ich habe in London studiert, bin mit einer Britin verheiratet und habe fast 10 Jahre lang dort gelebt. Die Schattenseiten sind mir persönlich bekannt. Während meiner Studienzeit habe ich in Brixton gewohnt, da bekommt man so einiges mit.
Als Norweger ist mir natürlich die britische Mentalität näher als die deutsche, da es zwischen Norwegen und UK traditionelle Verbindungen gibt, die sich auch in den Gepflogenheiten niederschlagen.
Das britische Selbstverständnis besonders im Verhältnis Insel zu Kontinent sagt mir daher als Skandinavier mehr zu, als das Kontinentaleuropäische. Hat etwas mit Tradition und Identität zu tun. Sehr wichtige Faktoren in beiden Ländern. Und weit entfernt von "wir sind alle Europäer".
zum Beitrag25.06.2025 , 20:59 Uhr
"Ich glaube nicht, das die Bewohner Tel Avivs oder Haifas den aktuellen Beschuss mit ballistischen Raketen als Bluff empfinden"
Darum ging es in ihrer Ausführung nicht, sondern sie bezogen sich auf die Drohungen des Iran hinsichtlich der Existenz Israels. Und nur darauf bezog sich auch mein Einwand.
Zudem kommt es einzig auf den objektiven Tatbestand des international bewaffneten Konflikts an.
Der Nicaragua Fall kann daher kaum als Vergleich dienen. Zum einen ging es in diesem Fall um Waffenlieferungen und die Ausbildung von Rebellen, die in einem Bürgerkrieg gegen ihre eigene Regierung kämpften und nicht um einen zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt, zum anderen gilt es doch im Völkerrecht zu unterscheiden zwischen "Gewalt" und "Waffengewalt".
Aber danke das sie mir mitgeteilt haben, auf welche Quellen ihre Äußerungen zurückzuführen sind.
zum Beitrag25.06.2025 , 15:07 Uhr
Ihre Ausführungen weisen zwei Schwachstellen auf.
Ein Verstoß gegen das Gewaltverbot setzt die Ernstigkeit der Androhung voraus. Bedeutet ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn die Partei auch in der Lage ist die Drohung kurzfristig mit Mitteln der Gewaltanwendung in die Tat umzusetzen. Ein sogenannter "Bluff" erfüllt diese Kriterien nicht.
Zum zweiten Punkt. Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln oder Waffenlieferungen ist kein Verstoß gegen das Gewaltverbot. Ein Angriff setzt die Kommandogewalt über die Einsätze voraus. Dann wäre es eine direkte Beteiligung. Die Operationen von Hamas und Hisbollah erfolgen nach bisherigen Stand jedoch eigenmächtig. Da müsste erst der Nachweis erbracht werden, dass der Iran direkt involviert ist und zwar für jede Einzeloperation.
Schlussendlich interessiert mich die Rechtssprechung des IGH die sie hier anführen. Für eine Quellenangabe wäre ich ihnen daher dankbar.
zum Beitrag25.06.2025 , 14:28 Uhr
Etwas verkürzt die Tradition und Errungenschaften der britischen Demokratie auf die Klassengesellschaft zu reduzieren. Aber gut, dann eben hierzu ein paar Zeilen.
Die Briten sind besessen von Klasseneinteilungen und das im positiven Sinne, jedoch glauben die meisten in einer Merokratie zu leben.
In UK galt schon immer das Prinzip "Wer hat dem wird gegeben", unterscheidet sich nicht wesentlich von westlichen Gesellschaften. Der Unterschied besteht aber im kulturellen know how. Die Aussprache, der Besuch einer Elitehochschule und das gesellschaftliche Engagement ermöglichen den Sprung von der Middle in die Upper Class. Sophistication ist hier das Stichwort. Die Zeiten die sie vor Augen haben bezgl. einer Definition über den Beruf sind längst passé.
Bei Interesse empfehle ich ihnen als Lektüre: Mike Savage „Social Class in the 21st Century“
Nun ja, kultiviert in Norwegen wie auch in UK bedeutet Fairplay, ein Herz für den Underdog und Höflichkeit im Sinne von Respekt vor seinem Gegenüber.
Von allen dreien habe ich in Deutschland bisher wenig gesehen. Wer unten ist auf den wird meist noch eingetreten, gegen den Mainstream ist den meisten hier suspekt und Höflichkeit...
zum Beitrag25.06.2025 , 13:18 Uhr
Einmal zu Ihren Ausführungen die Weltgerichtsbarkeit mit einbeziehen, dann sieht das schon anders aus.
zum Beitrag24.06.2025 , 22:04 Uhr
"Das Recht des Stärkeren ist zu keinem Moment vom Völkerrecht abgelöst worden"
Nur bitte nicht verwechseln mit dem Recht zur Kriegsführung wie es das klassische Völkerrecht noch kannte. Das wurde im modernen Völkerrecht durch das Gewaltverbot ersetzt und daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Was der Autor beklagt ist im Grunde so alt wie die UNO. Die Großmächte konnten schalten und walten wie sie wollten und zwar aufgrund der mangelnden Geschlossenheit der kleineren Staaten. Die betrieben meist auch nur Interessenspolitik in eigener Sache und ließen sich bereitwillig von den Großmächten für deren Zwecke einspannen, wenn es zum eigenen Vorteil war.
Hätten diese Staaten nach Ende des Kalten Krieges mehr auf Bündnisse und Kooperationen untereinander gesetzt, wären sie nicht so leicht in den Einflussbereich der USA, Russlands oder China geraten.
Aber gerade China arbeitet daran dieses Verhältnis noch zu intensiveren. Besonders in Afrika und Asien. Und Europa hat in den USA nicht nur den größten Handelspartner sondern auch die einzige Schutzmacht. Von einer derartigen Abhängigkeit kann es sich nicht von heute auf morgen frei machen. Stark nur wegen der Unterstützung der Schwachen.
zum Beitrag24.06.2025 , 21:21 Uhr
".. das Völkerrecht keine Antwort darauf hat, das der Iran die von ihm geplanten Massaker und Terrorangriffe von seinen Proxies erledigen lässt"
Doch hat es. Sie ist ihnen nur nicht geläufig!
1 Unterstützung ist nicht gleich Angriff
2 Der Iran hat keine Kommandogewalt über Hisbollah oder Hamas. Die operieren eigenmächtig. Um den Iran direkt für die Angriffe dieser Organisationen verantwortlich zu machen bräuchte es den Beweis der effektiven Kontrolle über die Angriffe.
3. Auch die Staatlichkeit des Iran hat eine völkerrechtliche Verantwortung. Die Verstöße wurden bisher mit Sanktionen bestraft, wie sie das Völkerrecht vorsieht.
4. Das Strafrecht kennt den Täter, derjenige der die Straftat selbst begeht und die Täterschaft, z.B. die mittelbare bei der sich der Täter eines sogenannten Werkzeugs bedient. Beides wird hinsichtlich der Strafzumessung unterschiedlich geahndet.
Dem Iran konnte keine Tat jedoch eine Täterschaft zugeordnet werden und diese wurde geahndet.
Vielleicht erkennen sie, dass ihre Ausführung keinen wirklichen Sinn ergibt.
zum Beitrag24.06.2025 , 20:37 Uhr
Deutschland ist eine relativ junge Demokratie und verfügt daher nicht über eine gewachsene Tradition wie z.B. die Briten. Die Unterschiede sind für jemanden wie mich, der in einem anderen Land kultiviert wurde und über eine andere Auffassung von einer lebendigen Demokratie verfügt, klar ersichtlich.
Der Ruf nach Verboten und der damit verbunde Wunsch die Verantwortung für die Zustände im Land möglichst weit von sich selber wegzudeligieren ist leider hier allgegenwärtig.
In diesem Falle soll es die Justiz richten, was eigentlich Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist. Verfassungsfeinden mit offenen Visier begegnen und sich der Herausforderung stellen.
Auf diesem Terrain richtet es sich manch einer allzu bequem ein. Da ist es gut zu wissen, dass die obersten Gerichte in Deutschland noch den richtigen Maßstab anlegen und keine Erfüllungsgehilfen der Mehrheitsgesellschaft sind.
Das sich Menschen, die sich offen gegen die Demokratie stellen oder gar eine demokratiefeindliche Partei gründen auf ihre Rechte berufen können ist gleichzeitig der Preis der zu zahlen ist, aber auch Errungenschaft im Sinne von Freiheitsrechten die für alle gelten und zwar auch dann wenn es unbequem wird.
zum Beitrag24.06.2025 , 14:34 Uhr
In der gewohnt schwedischen Art die Dinge besonders gründlich anzugehen, hat der schwedische Zivilschutz es in den letzten Jahren aber auch auf die Spitze getrieben. Da ist eine beruhigende Stimme wie die von David Bergman schon wichtig.
Denke ich aber 25 Jahre zurück, erinnere ich mich an manchen Spott der lieben Nachbarn warum wir in Norwegen noch immer eine kostspielige Heimevernet unterhalten und das Militär unter Abrüstung lediglich das Schließen der Bunkeranlagen versteht. Auch damals waren die Schweden besonders gründlich nur eben in die andere Richtung. Der Umbau der Armee, ähnlich wie in Deutschland, im Sinne einer mobilen Eingreiftruppe und der Rückbau der Zivilverteidigung waren damals in Schweden konsens in der Bevölkerung. Denn schließlich war ja das Ende der Geschichte mit Anbrechen der 90er Jahre erreicht.
Der schnelle Wandel tut mir jetzt irgendwie Leid für die liebenswerte Mentalität der Schweden, denn gerade ihrem Verständnis von Neutralität konnte ich schon immer viel abgewinnen.
zum Beitrag23.06.2025 , 22:43 Uhr
"Das Völkerrecht folgt einer solchen Freund-Feind-Logik und unterkomplexen Einteilung der Welt in Gute und Böse nicht"
Stimmt schon, nur leider wird in der unterkomplexen Welt nur sehr selten Recht gesprochen bei Verstößen gegen das Völkerrecht. Gilt besonders für Kriegsverbrechen. Aber berufen kann man sich sehr gut darauf, gibt einen dann eine moralische Erhöhung besonders gegenüber afrikanischen Staaten. Eine Spezialität der westlichen Demokratien, die sich zwar selbst als die "Guten" definieren, eigenartigerweise aber einen der vorderen Plätze belegen, wenn es um nicht oder unzureichend geahndete Kriegsverbrechern geht. An der Spitze vorneweg die USA.
Ein exemplarisches Beispiel für die Ahndung von Kriegsverbrechen stellt das Massaker von Mai Lai mit über 500 toten Zivilisten dar. Angeklagt von der Militägerichtsbarkeit wurde einzig der Kompaniechef Leutnant William Calley und das lediglich aufgrund des öffentlichen Drucks nach einem Bericht des Journalisten Seymour Hersh in der New York Times. Calley wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die er im Hausarrest verbrachte. Nach zwei Jahren wurde er von Präsident Nixon begnadigt.
Fiat iustitia et pereat mundus?
zum Beitrag23.06.2025 , 00:24 Uhr
Ein Beispiel für humanes Verhalten haben die Amerikaner im Zweiten Weltkrieg im Fall Werner Heisenberg an den Tag gelegt.
Es wurde 1942 ein Agent auf Heisenberg angesetzt, der dessen Ambitionen hinsichtlich des Baus einer Atombombe für die Nationalsozialisten ergründen und diesen bei einer positiven Beurteilung liquidieren sollte. Der Agent kam zu dem Schluss, dass Heisenberg und sein Team keinerlei ernste Ambitionen hätten für die Nationalsozialisten eine derartige Waffe zu entwickeln.
Darauf nahm die militärische Führung der USA Abstand von den Plänen Heisenberg und andere deutsche Atomwissenschaftler zu ermorden.
Wohlgemerkt ein Risiko, denn der Agent hätte sich ja auch irren können und manche würden es heutzutage vielleicht als geboten betrachten, den bedeutendsten Atomwissenschaftler eines Terrorstaates, schon aus Vorsorge zu liquidieren.
Die Amerikaner haben sich aber eindeutig für den Menschen entschieden. Das ist in einer Kriegssituation ein humaner Ansatz.
Im Gegensatz zu ihrem Beispiel. Da hat das Wort human gar nichts drin verloren.
zum Beitrag22.06.2025 , 23:54 Uhr
Chapeau, beide Argumentationen sind in sich auf den ersten Blick äußerst schlüssig.
Aus meiner Sicht spricht jedoch gegen Nicholas Potters Beitrag, dass der Iran laut IAEA erst nach Aufkündigung des Atomabkommens durch Trump im Jahre 2018 angefangen hat Uran höher anzureichern, als es für die Energiegewinnung notwendig wäre.
Der zweite Punkt sind die fehlenden Beweise, dass der Iran vor dem "Point of no return" steht. Israel hat ausser Behauptungen, wie schon so häufig, keine Beweise erbracht und US Geheimdienste haben auch keine Ansätze gefunden, dass der Iran kurz vor dem Besitz der Bombe sei.
Berücksichtigt man dazu die Aussagen von Nuklearphysikern über die technischen Schritte die erforderlich sind und den zeitlichen Aufwand den es erfordert um eine Implosionsbombe mit einem Trägersystem zu verbinden, dann dürften doch erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Iran in den nächsten Jahren über einsatzfähige Atombomben verfügen würde.
Unterm Strich schließe ich mich daher der Aussage von Herrn Bax an, dass es Netanjahu einzig darum geht die Landkarte des Nahen Osten neu zu ordnen und Israel als Hegemonialmacht in der Region fest zu etablieren.
zum Beitrag22.06.2025 , 16:46 Uhr
"Es geht schließlich in diesem Krieg um Bewahrung der Humanität.."
Gilt das nicht auch für die nach HMRA 236 getöteten Zivilisten und über 1300 verletzten Iraner? Und haben nicht auch iranische Wissenschaftler und Konsulatsmitarbeiter einen Anspruch auf humanes Verhalten?
Und sie denken dabei auch noch ernsthaft, dass die "moralischte" Armee der Welt ein Interesse daran hat, dass die Bevölkerung in Gaza nach humanen Maßstäben behandelt und entsprechend versorgt wird, nachdem gerade diese Armee deren Häuser zerstört, zehntausende seiner Bevölkerung getötet und die Überlebenden seit Monaten wie eine Viehherde von Ort zu Ort treibt?
Mein Rat, einmal bei der Ethik vorbeischauen. Humanismus misst nunmal nicht mit zweierlei Maß, denn dann wäre es kein Humanismus mehr.
Kleiner Tipp zum Einstieg. Der gute Erasmus von Rotterdam hat schon vielen Menschen dazu verholfen klarer zu sehen. Als Einstieg empfohlen sei seine Schrift "Die Klage des Friedens". Sein Klassiker "Das Lob der Torheit", wäre dann als weiterführende Lektüre empfohlen.
zum Beitrag22.06.2025 , 16:15 Uhr
"ist das eine glatte Lüge"
Bevor sie den Autor der Lüge bezichtigen, wäre es angeratener sich mit der Berichterstattung darüber vertraut zu machen, anstatt einen Link zu setzen der auf Medien verweist, die nun eindeutig keine objektive Berichterstattung in diesem Konflikt tätigen.
Von Süddeutscher bis taz können sie bei Interesse nachlesen, dass ein Untersuchungsbericht keine Beweise für eine Unterwanderung der UNRWA durch die Hamas gefunden hat. Probleme wurden lediglich in Fragen der Neutralität bestätigt.
Auch ist Israel für seine Anschuldigungen die Beweise bisher schuldig geblieben.
Grundsätzlich sind ihre Beiträge zu dem Thema teilweise schwer verdaulich und gleichen eher Propaganda als Meinungsbeitrag. Das ist nicht verwerflich, solange der Rahmen gewahrt bleibt.
Andere als Lügner zu bezeichnen, sprengt diesen Rahmen jedoch gewaltig und wenn es sich bei dem Beschuldigten dazu noch um einen Journalisten handelt, dann erinnert mich das an ein weiteres verbreitetes Propagandafeld, das der Lügenpresse.
Etwas mehr Anstand würde ihnen und ihren Beiträgen daher gut zu Gesicht stehen.
zum Beitrag22.06.2025 , 15:47 Uhr
"Das liegt aber ausschließlich an der Kriegstreiberei im Westen"
Es hängt vom Kontext ab, wie sie den Begriff Westen interpretieren. Politisch könnte Israel da wohl noch zugerechnet werden, dann würde das aber auch für Japan gelten.
Definieren sie Westen aber als gemeinsame staatliche Geschichte im Sinne der Renaissance oder Aufklärung unter Berücksichtigung des Christentums, dann fällt mir pauschal kein westlicher Staat ein, der im letzten Jahrzehnt "Kriegstreiberei" betrieben hat.
Im Gegensatz zu Ländern wie Russland oder dem Iran.
Aus dieser Perspektive ist ihre Äußerung aus meiner Sicht wenig überzeugend.
Und abschließend, ja "mancher" auch in Deutschland, hat auch gesagt das Russland nicht in die Ukraine einmarschieren würde.
Auf derartige Aussagen sollte ein Staat nicht seine Sicherheitsstrategie ausrichten. Aber Deutschland hat ja schon nach Ende des Kalten Krieges Fukuyamas "Ende der Geschichte" allzu wörtlich interpretiert und seine Armee auf "Wüstentruppe" umgestellt. Dazu gerade was Russland betrifft, Jahre lang fleißig weggeschaut.
Daher wundern mich derartige Aussagen hierzulande schon seit längerer Zeit nicht mehr.
zum Beitrag21.06.2025 , 23:11 Uhr
Es wäre hilfreich die Untätigkeit der EU und das Schweigen Deutschlands in einem etwas größeren Kontext zu betrachten. Für die EU ist Gaza nicht der Nabel der Welt, sondern die Bedrohung durch Russland hat Priorität.
Der Zeitpunkt in dem Putin sich entschließen wird die Bündnisfähigkeit der Nato zu testen rückt durch das Weltgeschehen ja nicht weiter in die Ferne sondern kommt umso näher, je vehementer sich Trump öffentlich auf seinen Isolationismus beruft.
Und wer 35 Jahre im Dornröschenschlaf verbracht hat, der steht halt irgendwann einmal vor der Situation sich nicht von heute auf morgen aus der Abhängigkeit lösen zu können.
Das wissen die Europäer und das weiß auch Trump. Daher wird Europa nur im Fahrwasser der USA in Nahost agieren, aber nicht dagegen anschwimmen.
Wer jetz auf Emanzipation setzt dürfte sich dann auch in absehbarer Zeit verwundert die Augen reiben, wenn Artikel 5 der Nato ausgerufen wird und man dann wahrnimmt, wer alles nicht zu Hilfe eilt. Etwas anderes zu vermuten wäre in dem Fall blauäugig
Aus dieser Perspektive kann ich gut nachvollziehen, dass die Regierung alles unterlässt was zu einem Konflikt mit Israel und damit auch den USA führen wird.
zum Beitrag21.06.2025 , 00:28 Uhr
Die Anreicherung von Uran auf 90% sagt für sich nichts aus über den Zeitraum bis zur Fertigstellung einer Atombombe mit Marschflugkörpern.
Moderne Atomwaffen setzen auf die Implosionsbombe. Kurz erläutert: eine äußere Kugel umgibt eine Hohlkugel aus Plutonium. An der Innenseite der äußeren Kugel sind Sprengladungen angebracht, die so gezündet werden müssen, dass sie eine exakt kugelsymmetrische Druckwelle erzeugen. Diese Druckwelle komprimiert das Plutonium im Inneren, wodurch die explosive Kettenreaktion ausgelöst wird.
Das ist eine technisch hoch komplizierte Angelegenheit. Schon kleinste Abweichungen könnten das Spaltmaterial unkontrolliert auseinander treiben und die Reaktion verhindern.
Die Techniknation Deutschland wäre kurzfristig in der Lage atomwaffenfähiges Uran anzureichern. Für die technische Umsetzung der Implosionsbombe rechnen Experten, bei idealen Voraussetzungen, jedoch mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren.
Dazu käme noch die zeitliche Frage der Testphasen. Die Ober- oder unterirdisch durchgeführt werden.
Es wird wohl nur wenige Menschen geben, die ernsthaft glauben, dass die Standards für Forschung und Technik im Iran höher sind als in Deutschland.
zum Beitrag20.06.2025 , 23:36 Uhr
Das Konzept der konstruierten Gefahr von außen, ist seit der römischen Kaiserzeit ein Stilmittel der Tyrannen, Diktatoren und Autokraten.
Die Abläufe dahinter sind stets die selben. Stiliserung als Opfer der äußeren Umstände und der bewaffnete Konflikt um eine unmittelbare Bedrohung abzuwehren.
Funktioniert von Napoleon über Hitler bis Putin. Und auch Demokratien machen davon gerne einmal Gebrauch, wie Bush jr. im Dritten Golfkrieg.
Der Westen ist keine homogene Maße, schon allein geographisch nicht, aber zumindest die Westeuropäer haben es versäumt, sich nach Ende des Kalten Krieges von den USA zu emanzipieren und aus deren Schatten zu treten. Ohne eine eigene Ordnung, sowohl politisch wie auch militärisch, bleibt man lediglich ein Spielball der Großmächte und wenn sich wie jetzt der "große Bruder" abwendet, bleiben kaum noch Handlungsoptionen.
Es rächt sich jetzt, dass Europa es die letzten 35 Jahre versäumt hat globale Kooperationen und Bündnisse aufzubauen, mit Ländern die weder in den Einflussbereich Chinas, Russlands oder der USA geraten möchten. Und von diesen Ländern gibt es weltweit nicht gerade wenige.
zum Beitrag20.06.2025 , 19:24 Uhr
"Kriminalisierung von politischem Protest“. In Deutschland auch als Staatsräson bekannt.
Wurde auch Zeit das die deutschen Gerichte die Parole dem jeweiligen Kontext zuordnen und die Hintergründe besonders hinter der Absicht der Botschaft mit einbeziehen.
Von den Niederlanden bis zur Schweiz haben die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung der Parole eingestellt, in Großbritannien ist die Parole im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit noch überhaupt nicht in Erscheinung getreten und in Norwegen musste der Meta Konzern auf Internivierung der Regierung eine wegen der Parole abgeschaltete Facebook Palästinaseite wieder aktivieren, da "die Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und zudem nicht eindeutig sondern vielfältig interpretierbar sei.."
Wird Zeit das dieses hierzulande auch endlich zur Kenntnis genommen wird und die deutsche Justiz von strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit der Verwendung der Parole absieht.
zum Beitrag20.06.2025 , 17:18 Uhr
Ein Verwaltungsakt kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und zugestellt werden. Spielt für die Wirksamkeit keine Rolle, sofern die Vorschriften für die Aus-und Zustellung gemäß § 37(VwVfG) beachtet wurden.
Hat auch nichts mit Glaubwürdigkeit sondern mit einem Rechtsanspruch zu tun. Der ergibt sich zwangsläufig aus der Bindewirkung.
zum Beitrag20.06.2025 , 17:08 Uhr
Diese unionsgeführte Regierung hat leider überhaupt kein Rechtsverständnis.
Zieht sich wie ein roter Faden durch die kurze Regierungszeit. Illegale Grenzabweisungen, Befürworten von rechtswidrigen Angriffskriegen und jetzt kommt noch offensichtlicher Rechtsbruch hinzu wie der Kanleramtsminister verkündet.
Kompliment an die 25 Verteidiger die sich bereit erklärt haben die Rechte der Afghanen vor Gericht einzufordern. Die nächste Blamage für die Regierung dürfte damit vorprogrammiert sein.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang nur, auf welcher Grundlage eine solche Regierung zukünftig argumentieren will, wenn es darum geht andere Nationen zur Einhaltung einer regelbasierten Ordnung zu bewegen. Mit dem Recht sollte sie diesen besser nicht kommen, wäre dann geradezu lächerlich.
zum Beitrag20.06.2025 , 13:28 Uhr
"Ich glaube nicht an das Prinzip Gewaltlosigkeit, sondern an das Prinzip Überleben. An das Motiv: Nie wieder Opfer sein. Ein zutiefst jüdisches.
Diese Nie-wieder-Mentaltität und die Ereignisse der Vergangenheit sind aber kein Freibrief dafür die Erkenntnisse und damit verbundenen Errungenschaften nach 1945 über den Haufen zu werfen und zurück zur Vorkriegsordnung mit dem Recht zur Kriegsführung und damit zum Recht des Stärkeren zurückkehren. Insbesondere ist es kein jüdisches Alleinstellungsmerkmal.
Andere Völker und Nationen haben auch Rechte, besonders das Recht zu Leben. Gilt auch für iranische Konsulatsmitarbeiter und Wissenschaftler.
In ihrer "Kampf ums Dasein" Theorie sollte die Autorin einmal mitberücksichtigen, dass diese derzeit vorallem die Opfer der israelischen Kriegsführung und Politik betrifft. In Gaza, Westjordan, Libanon und jetzt auch im Iran.
Das Argument mit der Atombombe greift daher zu kurz, um den Angriffskrieg Israels und die Gräueltaten zu rechtfertigen.
zum Beitrag19.06.2025 , 21:55 Uhr
Immer öfter beschleicht mich das Gefühl beim Lesen es statt mit der taz mit dem Heidelberg Journal of International Law zu tun zu haben.
Ob "Völkerrechtliche Zeitenwende" oder wie hier "den nach überwiegender Lesart festgestellten Völkerrechtsbruch".
Das Gewaltverbot zwischen Staaten ist ius cogens (zwingendes Recht) und in Art. 2 der UN Charta geregelt. Jeder Angriff auf einen anderen Staat ist somit ein Verstoß gegen das Völkerrecht, es sei denn er wurde vom UN Sicherheitsrat bewilligt oder gar angeordnet.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es auch keine Zeitenwende. Von Mai Lai bis Abu Grahib gab es zahllose Ereignisse die völkerrechtlich nicht geandet wurden, meist aufgrund der Beschlussunfähigkeit der UN.
Es wäre daher wünschenswert, wenn auch hierzulande nicht nur in gefühlt jedem zweiten Artikel zum Thema Nahost auf ein Bruch des Völkerrechts hingewiesen würde sondern dabei auch einmal mitbedacht wird, das Recht nur auf dem Papier besteht, wenn es nicht konsequent durchgesetzt wird. Darin liegt die Verantwortung der Weltgemeinschaft und nicht nur auf Verstöße hinzuweisen sondern sie gerichtlich zu ahnden und politisch zu sanktionieren.
zum Beitrag18.06.2025 , 17:35 Uhr
Die Großmächte haben schon seit Jahrzehnten mit ihrem Vetorecht im UN Sicherheitsrat dazu beigetragen, dass Verstöße gegen das Völkerrecht nicht geahndet werden.
Gleiches gilt für die Nichtakzeptanz des Weltgerichtshofs der sich sogar Sanktionen und Gewaltandrohungen seitens der USA ausgesetzt sah.
Die größte Schwäche ist daher nicht, dass gegen das Völkerrecht verstoßen wird, sondern das die Verstöße meist folgenlos bleiben.
Recht was nicht durchgesetzt wird erosiert zwangsläufig und das wird beschleunigt durch die Haltung der Hegemonialmächte, die nach außen hin zwar eine völkerrechtszentrierte Weltordnung einfordern, sich aber nur dann darauf berufen, solange nicht ihre eigenen Interessen berührt werden.
Die vom Autor beklagte Doppelmoral ist in der Hinsicht lediglich die Spitze des Eisbergs, aber nicht das grundlegende Problem.
Abhilfe könnten da als erster Schritt Kooperationsbündnisse der Europäer mit anderen Staaten in Afrika, Asien, Südamerika oder im Nahen Osten schaffen und es bedürftige zudem eine Reform innerhalb der UN.
zum Beitrag18.06.2025 , 15:36 Uhr
"Ich bin positiv überrascht, dass die TAZ hier die Bezeichnung Völkermord bezüglich Gaza endlich... erlaubt und somit den tatsächlichen Fakten in Gaza gerecht wird.."
Dadurch das ein Medium sich als moralische Instanz selbst zum Richter aufschwingt wird es grundsätzlich nichts und niemanden gerecht. Gilt für die taz bis Bild. Für persönliche Meinungen des Autors oder der Autorin sind eigentlich die Kommentarspalten erfunden worden.
Völkermord nur zur Erinnerung, ist ein juristischer und kein moralischer Begriff. Daher bedarf es auch ein Gerichtsurteil um einen Völkermord festzustellen und nicht selbsternannte Richter.
Ich gebe zu ihren Ausführungen daher nur zu bedenken, dass für die Feststellung eines Genozids der Nachweis erbracht werden muss, dass die Gruppe als solche das eigentliche Ziel der Gewaltakte ist.
Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen rechtlich Kriegsverbrechen dar, implizieren für sich aber noch keinen Genozid.
Der inflationäre Gebrauch von derart aufgeladenen Begriffen wie Völkermord oder auch Holocaust führt nur zu einer Abnutzung und damit Abwertung, wenn sie ständig für Vergleiche herhalten müssen.
zum Beitrag18.06.2025 , 14:42 Uhr
"Gerichtsurteile sind keine linke Show, sondern der Beweis eines funktionalen Rechtsstaats"
Das ist zwar richtig, es gilt aber auch zu unterscheiden zwischen Urteil und Urteilsbegründung.
Das eine oberste Instanz wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung einräumt, dass es in Griechenland zwar keine Sozialleistungen für Asylbewerber dafür aber eine florierende Schattenwirtschaft gibt, die junge und gesunde Männer ernährt und damit in einem Rechtsurteil auf Schwarzabeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts verweist, hat es so in der deutschen Rechtssprechung noch nicht gegeben.
Und das aus gutem Grund, verstößt es doch nicht nur gegen EU Recht und die EU Richtlinie 2013/33/EU in der die Standards für die Lebensbedingungen klar festgelegt sind sondern steht auch konträr zum Grundgesetz und den Allgemeinen Menschenrechten der UN. Artikel 25 definiert hier den angemessenen Lebensstandard.
Verwunderlich ist daher lediglich, dass eine Behörde bei einer Abschiebung sich auf dieses Urteil beruft und das von Seiten der Rechtsbeiständen der betroffenen Personen anscheinend noch keine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht wurde.
zum Beitrag17.06.2025 , 19:30 Uhr
"Es gibt ja auch ein Widerstandsrecht.."
Wird immer ja wirrer.
Ein Widerstandsrecht bezieht sich völkerrechtlich auf zivilen Widerstand gegen eine Fremdherschaft, nicht auf dem Aufbau und die Unterstützung von Terrormilizen, die Anschläge auf die Zivilbevölkerung der Gegenseite verüben.
Nur falls es ihnen nicht bekannt ist, Terrorismus ist kein Widerstand!
Und da spielt es weder eine Rolle wo das Epizentrum liegt, noch welche Staaten ebenfalls Milizen unterstützen.
zum Beitrag17.06.2025 , 16:05 Uhr
"Das der Iran... die Unterstützung für nichtsstaatliche Akteure beendet, wäre in der Tat wünschenswert; nur würde dazu auch gehören, dass man die zugrundliegenden Konflikte löst - und dazu gehört auch ein Ende der Besatzung"
Das nenne ich einmal eine verquere Logik. Zwei Staaten tragen einen Konflikt miteinander aus und das legitimiert dann den einen Staat dazu "nichtstaatliche Akteure" sprich Terroristen und Terrormilizen auszurüsten und zu finanzieren, damit sie unter der Bevölkerung der Gegenseite Massaker und Attentate verüben und zivile Einrichtungen mit Raketen attackieren.
Wer so denkt, darf sich auch nicht beklagen, wenn die Gegenseite militärisch Operationen gegen staatliche Akteure dieses Regimes in Form von Anschlägen ausübt, die sicherlich auch nicht konform gehen mit dem Völkerrecht.
Etwas mehr Augenmaß wäre hier angebracht.
zum Beitrag17.06.2025 , 15:47 Uhr
"Iran hat sich bereit erklärt, die Urananreicherung auf 3% zu begrenzen – d.h. weit unterhalb der relevanten Schwelle und die höher angereicherten Bestände in einen Drittstaat zu exportieren."
Haben sie für die Behauptung auch eine Quellenangabe?
Mir sind von iranischer Seite nur folgende Äußerungen bekannt.
"Für einen begrenzten Zeitraum können wir eine Reihe von Beschränkungen des Niveaus und des Umfangs der Anreicherung akzeptieren" Der iranische Vize-Außenminister Majid Takht-Rawanchi, New York Times 13.05
Die Anreicherung von Uran sei "nicht verhandelbar". Der iranische Außenminister Abbas Araghchi, BBC 14.06
"Das iranische Aussenministerin kündigte in seiner Stellungnahme an, dass "an einem sicheren Ort" eine neue dritte Anreicherungsanlage für Uran errichtet werde" AP Associated Press, New York, 16.06
Und um welch aufwändigen Prozess es sich dabei handelt Uran überhaupt erstmal anzureichern können sie im heutigen Interview auf tagesschau.de mit dem Nuklearforscher Prof. Steinhauser nachlesen.
Eher unrealistisch, dass der Iran bereit ist auf über 400kg hochangereichertes Uran zu verzichten.
zum Beitrag17.06.2025 , 00:56 Uhr
Das unwahrscheinlichste Szenario dürfte sein, dass die Beteiligten ihren Verstand benutzen, einsehen das militärische Operationen für keine Seite zielführend sind und Verhandlungen aufnehmen.
Ein Lernprozess aus der Geschichte müsste eigentlich sein, dass militärische Lösungen keine Probleme beseitigen sondern sie bestenfalls verlagern. Das aber auf Kosten von zivilen Leben.
Im Ersten Weltkrieg waren 90% der Opfer Soldaten. In den Konflikten des 21 Jahrhunderts sind es zu 90% Zivilisten.
Das sollten die Staatsführer sich auf die Fahnen schreiben und sich darauf besinnen zurück zu einer regelbasierten Ordnung zu finden.
Es ist schon traurig genug, wenn Hegemonialmächte wie die USA oder China meinen, eine völkerrechtszentrierte Weltordnung sei nur solange akzeptabel sofern nicht ihre eigenen Interessen dadurch berührt werden.
Da sollten kleinere Staaten lieber Kooperationsbündnisse eingehen anstatt sich in Konflikten gegenseitig zu schwächen.
Denn wie wir zukünftig leben werden, wird davon abhängen was wir derartigen Mächten entgegensetzen.
zum Beitrag16.06.2025 , 22:24 Uhr
Eigentlich ging es in meinem Kommentar um das Völkerrecht und wie es hierzulande teilweise interpretiert wird.
Nun gut, da habe ich anscheinend zu viel vorausgesetzt. Mein Fehler.
"pacta sunt servanda" bezog sich völkerrechtlich auf den Atomwaffenspeervertrag und die Position Israels.
Hätten sie das entsprechend zugeordnet, hätten sie sich die Ausführungen sparen können, da sie in diesem Kontext überhaupt keinen Sinn ergeben.
zum Beitrag16.06.2025 , 20:25 Uhr
Hat damit weniger zu tun als mit einem dynamischen Prozess wie sie ihn beispielsweise im Common Law finden.
Es geht einfach darum, dass die Rechtssprechung auf der Höhe der Zeit sein muss und aktuelle Entwicklungen mitberücksichtigt werden.
Das funktioniert halt nicht so gut, wenn wie hierzulande im Polizei und Ordnungsrecht die Rechtsprechung zum Teil noch auf Gesetzen und Verordnungen aus der Kaiserzeit beruht.
Aber den Begriff "Rechtsnihilismus" werde ich mir merken, der war gut.
zum Beitrag16.06.2025 , 17:26 Uhr
"Kriege zu führen, anstatt mühsame Diplomatie zu betreiben, ist der Trend im 21. Jahrhundert"
War im 20 Jahrhundert nicht wesentlich anders. Zu Zeiten des Kalten Krieges haben die beiden Weltmächte zahlreiche Stellvertreterkriege auf drei Kontinenten finanziert.
Der Unterschied besteht darin, dass nach dem Ende des Kalten Krieges zahlreiche innerstaatliche Konflikte aufbrachen. Beginnend mit dem Jugoslawienkrieg. Das führte u.a. dazu das die Kriege internationaler wurden, da mehr externe Partner in unterschiedlicher Art und Weise in die Konflikte involviert waren.
Die Kriege sind dadurch komplexer geworden, was eben auch diplomatische Lösungen erschwert, da zuviele nationale und internationale Interessen für eine Beilegung Berücksichtigung finden müssen.
zum Beitrag16.06.2025 , 14:23 Uhr
Teil 2 Die gleiche Diskussion gibt es seit 2001 in Bezug auf Massenvernichtungswaffen. Die Frage die sich stellt ist, muss ein Staat es zulassen, das ein feindlich gesinnter Staat Massenvernichtungswaffen herstellt und damit eine existenzielle Bedrohung für dieses Land darstellt?
Das Völkerrecht ist auf dem Prinzip des Gewaltverbots aufgebaut und kann im Detail darauf derzeit keine klare Antwort geben. Präemptive Schläge sind im Völkerrecht nicht vorgesehen.
Nehmen wir jetzt den von mir zitierten IAEA Bericht als Grundlage, so steht Israel vor der gleichen Entscheidung wie im Sechstagekrieg, mit dem Unterschied, dass damals die Bedrohung akut greifbar war.
Das ändert jedoch nichts an der Gefährdungslage. Wie so oft in seiner Geschichte hat Israel nicht abgewartet, bis rechtliche Normen den realen Gegebenheiten angepasst wurden, sondern hat die Initiative ergriffen und zwar rein unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Souveränität.
Das kann man jetzt verurteilen, wenn man an den Paragraphen klebt oder man berücksichtigt das Prinzip "pacta sunt servanda“ und dagegen hat der Iran eindeutig verstoßen.
zum Beitrag16.06.2025 , 14:07 Uhr
Wenn ich hierzulande Kommentare lese, die sich zu diesem Thema auf das Völkerrecht beziehen, dann fällt mir als erstes auf, dass sie alle auf der Denkweise des Civil Law beruhen.
Es ist alles sehr kodifiziert und man klebt hierzulande geradezu an Paragraphen und Buchstaben.
Das geschieht allerdings zu Lasten der Rechtsauslegung. Recht hat nicht statisch zu sein sondern muss sich in dynamischen Prozessen den Aktualitäten annehmen.
Das Völkerrecht wurde konzipiert als Regelwerk für den Konflikt zwischen Staaten. Es wurde nur moderat den temporären Verhältnissen angepasst. Und oftmals war es historisch nicht am Puls der Zeit.
Der Präventischlag Israels im Sechstagekrieg war nach damaliger Rechtsauslegung ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, nur war er dadurch auch falsch? Die Antwort hat nicht nur die Geschichte gegeben sondern auch das modifizierte Völkerrecht, welches ein derartiges Vorgehen danach nicht mehr grundsätzlich ausschloss.
Fortsetzung folgt...
zum Beitrag15.06.2025 , 23:51 Uhr
Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob sich Teile der Justiz von rein subjektiven Empfindungen leiten lassen oder offensichtlich bewusst die aktuelle politische Willensbildung als Grundlage für eine Urteilsbegründung mit heranziehen.
In ihren Ansichten hinsichtlich des Strafmaßes bei politisch motivierten Taten liegen sie leider nicht ganz richtig.
Die Abweichungen bei Straftaten denen eine politische Motivation zugrunde liegt, sind gering und variieren höchstens unter Berücksichtigung des Gerichtsstandortes.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass vielen rechten Straftaten keine politische Motivation zugeordnet wird. Das wirkt sich nämlich auf die Strafzumessung aus und so manches mildes Urteil kommt daraufhin zustande, welches ansonsten wesentlich höher ausfallen würde.
Und da es anscheinend gute deutsche Tradition ist, Links als Gefahr für das System zu sehen, wird Straftaten eher ein politisch motivierter Hintergrund zugeordnet, sofern es auch nur das geringste Anzeichen dafür gibt, dass sie aus der linken Ecke stammen. Und dementsprechend höher fallen die Strafen dann auch aus.
zum Beitrag15.06.2025 , 22:33 Uhr
Eine Revolution von innen würde Israel zwar in die Karten spielen, Ziel der Operationen im Iran ist es aber gewiss nicht.
Den militärischen Strategen in Israel wird durchaus bewusst sein, dass die durchgeführten Militäroperationen nicht nur die Verteidigungsfähigkeit des Iran geschwächt sondern auch einen bleibenden Eindruck bei der iranischen Führung hinterlassen haben. Die Kehrseite der Medaille ist, dass der Iran seine Bemühungen um den Besitz einsatzfähiger Atomwaffen seitdem intensiviert. Den nur der Besitz dieser Waffe stellt für den Iran noch einen dauerhaften Schutz vor direkten Angriffen Israels dar. Für Israel ist es wiederum eine nicht hinnehmbare Bedrohung die durch den direkten Konflikt nicht geringer geworden ist.
Die präemptive Operation Israels dürfte daher solange anhalten, bis der Iran nicht mehr imstande ist in naher und ferner Zukunft eine Atombombe zu bauen.
zum Beitrag15.06.2025 , 21:49 Uhr
"das iranische Atomprogramm war für den Militärschlag gegen den Iran insofern nur ein willkommener Vorwand."
Das widerspricht grundlegend dem Bericht den die IAEA Ende Mai an ihre Mitgliedsstaaten verschickt hat.
408,6 Kilogramm Uran in einem Reinheitsgrad von 60 Prozent besitzt der Iran laut IAEA. Ein Anstieg von 49% gegenüber Februar. Nach Angaben des Iran ausschließlich für die Energiegewinnung. Für Atomenergie reichen jedoch bereits 3,5 bis 5%. Für den Bau der Atombombe bedarf es 90%.
42kg dieses hochangereicherten Urans würden für den Bau einer Atombombe benötigt. Für die Anreicherung des Urans von 60 auf 90% würden wenige Tage ausreichen.
Zudem habe an drei von der IAEA beobachteten Standpunkten der Iran geheime nukleare Aktivitäten durchgeführt und dabei Materialien genutzt, die der IAEA nicht gemeldet wurden.
Die große Unbekannte ist lediglich in der technischen Umsetzung festzumachen. Wie weit der Iran ist u.a. das Spaltmaterial an Trägersysteme zu befestigen ist nicht bekannt. Für den im allgemeinen zuverlässigen israelischen Geheimdienst stand der Point of no return jedoch kurz vor der Vollendung.
Die Zeit, Forsvarets forskningsinstitutt (Norge), RUSI (UK)
zum Beitrag15.06.2025 , 17:46 Uhr
"Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen"
Das wird den Richtern in Berlin durchaus bewusst gewesen sein und es ist davon auszugehen, dass ihnen auch die Rechtsprechung der Obersten Gerichte geläufig ist, dieses hält sie jedoch nicht davon ab, eine Urteilsbegründung zu konstruieren und eine Strafe auszusprechen, die höchstwahrscheinlich bei einer Revision keinen Bestand hat.
Der Grund für dieses Vorgehen dürfte in den politischen Gegebenheiten zu finden sein. Ähnlich wie bei den Klimaklebern sind auch Gaza Proteste politische Störenfriede.
Das seit Corona auch politische Aspekte Auswirkungen auf die Rechtssprechung haben ist ein Trend der sich in den Gerichtsurteilen widerspiegelt. Vorweg marschieren dabei die Berliner und Bayern mit teilweise hanebüchenen Urteilsbegründungen.
Das ist für einen Rechtsstaat eine besorgniserregende Entwicklung, denn in einer parlamentarischen Demokratie sollte nunmal der Grundsatz herrschen, dass sich die Justiz aus der Politik heraushält und die Politik keinen Einfluss auf die Justiz ausübt. Beides scheint momentan nicht immer gegeben zu sein.
zum Beitrag15.06.2025 , 15:40 Uhr
"Europa hat begriffen erst wenn Russland am Boden ist wird es Frieden geben."
Schon größere Geister wie Franz Marc oder Otto Dix, haben in Unkenntnis vor dem Wesen des Krieges vor über 100 Jahren ähnliche geistige Plattheiten von sich gegeben.
Das änderte sich schlagartig, als sie den Krieg aus nächster Nähe erfahren haben. Ob freiwillig gemeldet oder eingezogen wie Remarque, eins hatten sie alle gemein, sie wurden durch ihre Erfahrungen an der Front zu überzeugten Pazifisten.
[...] Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Nettiquette. Die Moderation
zum Beitrag15.06.2025 , 15:06 Uhr
Reichlich undifferenziert der Kommentar der geschätzten Chefredakteurin.
Forist lowandorder hat an dieser Stelle schon den wesentlichen Punkt angesprochen und man kann gar nicht häufig genug darauf verweisen, daher sei hier nochmals der Auszug aus der UN Charta erwähnt
“Mitgliedstaaten sollen ihre Streitigkeiten auf friedliche Weise lösen. Das bedeutet, dass sie alle Mittel der Friedensvermittlung, Schlichtung, Mediation, Untersuchung, Rechtsstreit und anderen friedlichen Verfahren in Anspruch nehmen müssen“
Wesentlicher Punkt: Ansätze zu eruieren, bedeutet kein Ausschlussverfahren vorzunehmen hinsichtlich subjektiver Einschätzungen über die Ansichten Russlands. Die stehen erst an zweiter Stelle und die Frage der Machbarkeit stellt sich sowieso erst am Schluß. Zuerst müssen Ansätze her, auf Grundlage der in der UN Charta genannten Optionen.
Denn rein auf militärische Optionen zu setzen, zeugt doch von einer etwas arg verkürzten Denkweise. Der Frieden in Europa kann nur unter Einbindung Russlands wiederhergestellt werden.
Und um den Weg zu einem solchen Frieden bestreiten zu können, braucht es zusätzliche Ansätze, als lediglich die stärkste Armee Europas aufbauen zu wollen.
zum Beitrag15.06.2025 , 00:26 Uhr
"Manche Denkanstöße / Provokationen gehen eben zu weit."
Das ist sicher richtig, ich lehne derartige Bezüge auf den Holocaust grundsätzlich ab, schon allein aus Respekt vor den Opfern, aber da es sich hier nicht um Moral sondern um ein Gerichtsurteil handelt, ist festzuhalten, das Äußerungen in einem derartigen Kontext rechtlich ein Werturteil darstellen und dieses fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die im Artikel genannte Begründung des Gerichts halte ich diesbezüglich für wenig plausibel und sie dürfte einer Revision kaum standhalten.
Allerdings ist gerade die Rechtssprechung von Berliner Gerichten immer für eine Überraschung gut. Vorsichtig formuliert.
zum Beitrag14.06.2025 , 15:52 Uhr
Grundsätzlich, auch für spätere Kommentare.
Das Herzstück des Völkerrechts ist Art 2 Gewaltverbot.
Bedeutet kriegerische Konflikte zwischen Staaten sind grundsätzlich verboten, sofern kein UN Mandat vorliegt.
Zudem hat ein Präventivkrieg eine konkrete Bedrohung als Voraussetzung, wie beispielsweise der Sechstagekrieg 1967.
Das jetzige Vorgehen Israels bezeichnet man als präemptive Maßnahme. Bedeutet es liegt eine nicht sichtbare Bedrohung vor, die aber zu einem späteren Zeitpunkt zu einem unumkehrbaren Tatsachbestand führen kann. Trifft insbesondere auf den Bau oder Erwerb von Massenvernichtungswaffen zu.
Jedoch können sowohl präventiv als auch präemptive Maßnahmen durch ein UN Mandat gedeckt sein. Diese preemption gab es 2001 hinsichtlich USA - Irak/Afghanistan.
Im Völkerrecht ist jedoch eine preemption unabhängig von der Form nicht berücksichtigt.
zum Beitrag14.06.2025 , 15:06 Uhr
Gemäß Art 2 der UN Charta verstößt jeder Bewaffnete Konflikt zwischen Staaten gegen das Gewaltverbot.
Nur, seit Verabschiedung der Charta gab es über 200 Kriege ohne UN Mandat die gegen Art 2 verstoßen haben.
Ein Präventivkrieg ist nicht grundsätzlich ein Verstoß gegen das im Völkerrecht festgehaltene Selbstverteidigungsrecht.
Bereits von der UN festgestellt im Sechstagekrieg 1967 mit dem Präventivschlag Israels.
Und bereits der Vorläufer des modernen Völkerrechts, das Klassische, kannte das freie Recht zum Krieg als Merkmal der staatlichen Souveränität. Auf diese bezogen sich die USA 2001 und zwei Resulotionen der UN haben damals die Ausweitung der Selbstverteidigung bestätigt und insbesondere den Tatsachbestand Rechnung getragen, dass innere und äußere Sicherheit im traditionellen Sinne nicht mehr voneinander getrennt werden können.
Die sogenannte "preemption" haben nicht nur die USA in ihrer Stastsdoktrin sondern auch Russland, China, Indien, Pakistan, Türkei oder Israel.
Die präemptive Operation Israels erfolgt unter dem Aspekt, dass durch den Besitz von Massenvernichtungswaffen ein unumkehrbarer Tatsachbestand geschaffen wird, auch wenn keine akute Bedrohung vorliegt
zum Beitrag14.06.2025 , 01:39 Uhr
"Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) rief die Konfliktparteien zur Zurückhaltung auf und warnte vor einer Destabilisierung der gesamten Region"
Die alte Leier aus dem Kanzleramt ignoriert geflissentlich wer seit Jahrzehnten zur Destabilisierung in der Region beiträgt und den Terror unterstützt. Huthi im Jemen, Hisbollah im Libanon oder Hamas in Gaza dazu Terror Schergen im Irak und ehemals in Syrien.
Die Hisbollah ist entmachtet, die Hamas weitgehend zerschlagen, der Irak militärisch schwer angeschlagen und das nicht durch Worte oder Lippenbekentnisse sondern durch Tatkraft und militärische Cleverness. Und es sollte auch nicht vergessen werden, wer maßgeblich die Vorabeit zum Sturz des Assad Regimes geleistet hat.
Gerade jetzt könnte Deutschland die Staatsräson einmal in der Praxis umsetzen und Israel dabei unterstützen das Mullahregime in Teheran zu stürzen. Der Dank insbesondere von Seiten der iranischen Frauen wären Merz und Co. sicherlich gewiss.
zum Beitrag13.06.2025 , 16:48 Uhr
"Mit Rechten kommen Pflichten. Alles andere ist Rosinenpicken im Gleichstellungsoutfit"
Sehr schön ausgedrückt, nur dann sollte Deutschland erstmal mit den Rechten anfangen, beginnt mit dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und endet mit gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dazwischen liegen dann noch massenhaft Baustellen in punkto Gleichberechtigung. Das ist weit entfernt von Rosinenpicken.
zum Beitrag13.06.2025 , 16:36 Uhr
"408,6 Kilogramm Uran in einem Reinheitsgrad von 60 Prozent soll der Iran mittlerweile besessen haben. Das steht in einem Bericht, den die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) Ende Mai an ihre Mitgliedsstaaten verschickte. Demnach ist der iranische Uranvorrat seit Februar um 133,8 Kilogramm gestiegen. Genug, um der IAEA zufolge neun Atomwaffen herzustellen, sollte das Uran weiter angereichert werden.. " Zitat aus Die Zeit v. 13.06.25
Die Überschrift "Bomben für die Existenzsicherung" wäre in diesem Zusammenhang zutreffender. Diesen Angriff zum Anlass zu nehmen, um ihn umzumünzen auf Nethanjahus eigene Interessen geht doch arg am Thema vorbei und verkennt, dass Nethanjahus Lebensziel in der Existenzsicherung Israels besteht. Dafür scheut er auch vor Kriegsverbrechen und Landraub nicht zurück.
Diese Aspekte sollten aber nicht vermischt werden, mit dem legitimen Recht Israels auf die Sicherung seiner Existenz die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Verhinderung einer Atommacht Iran ist ein solches Recht zur Selbstverteidigung und dürfte im Interesse der gesamten Region liegen.
Und was die Hegemonialmacht anbelangt, einmal bei der Türkei oder Ägypten nachfragen.
zum Beitrag13.06.2025 , 13:22 Uhr
Wenn schon wieder Skandinavien als Vergleich herhalten muss, dann bitte auch auf die Verhältnisse eingehen.
Die Wehrpflicht in Norwegen und Dänemark greift grundsätzlich nur, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt. In Dänemark liegt die Quote bei 99%, in Norwegen gibt es mehr freiwillige Bewerber als Stellen. Liegt auch an den guten Arbeitsbedingungen beim Militär in diesen Ländern. Gute Bezahlung, soziale Absicherung von Mutterschutz bis Kinderbetreuung, Studienmöglichkeiten etc. machen diesen Dienst attraktiv.
Wenn von Deutschen Begriffe wie Feminismus oder Emanzipation ins Spiel gebracht werden, kommt da leider meist wenig zählbares heraus, wie auch dieser Artikel wieder zeigt.
Aus meiner norwegischen Perspektive ist Deutschland nach wie vor eine Wüste in punkto Gleichberechtigung. Bei uns ist es etwas ganz natürliches, dass Männer und Frauen nicht nur rechtlich gleichgestellt sind, sondern auch die gleichen Zugangsmöglichkeiten und Chancen haben und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
In Norwegen teilen sich beim Militär sogar Männer und Frauen die Unterkünfte. Auf Initiative der Frauen hin, da sie gleichbehandelt werden wollten wie die Männer. Normal!
zum Beitrag13.06.2025 , 01:14 Uhr
In meiner Region in Tromsø ist keiner für den Tiefseebergbau, schlecht für die Fischerei, aber wir geben auch nichts auf die Stimmen aus der EU.
Jahrelang wurde die Gasförderung in Norwegen kritisiert, dann fiel Russland aus und Norwegen sprang ein und ist jetzt EUs Darling. Die Fördermenge wurde dann erhöht und es führt wohl dazu, dass in naher Zukunft auch in der Arktis gefördert wird.
Gleiche Nummer beim Fischfang. Kaum wurden EU Fangflotten Zugang zu den norwegischen Gewässern eingeräumt, schon gab es ein Abkommen über höhere Fangquoten und prompt einen Rückgang der norwegischen Bestände an Krill und Seelachs.
Bei den Selten Erden wird es dann wohl ähnlich verlaufen. Erst grosser Widerstand und Skepsis in der EU und sollte sich die Technik in naher Zukunft dann doch als einigermaßen umweltfreundlich erweisen, dann besinnt sich die EU darauf, dass man sich ja aus der Abhängigkeit von China lösen wollte und Norwegen ja den EU Bedarf mehr als decken kann.
Das Ergebnis wird dann wie bei den anderen Verfahren verlaufen. Ausbau der Kapazitäten in Norwegen, um den Bedarf der EU zu decken.
Bringt ausser Einnahmen nur Nachteile für das Land und die Natur.
zum Beitrag12.06.2025 , 15:44 Uhr
Nicht zu vergessen die Arbeitsbedingungen in einigen Branchen.
Meine britische Frau wollte 2006 unbedingt als Ärztin in Deutschland arbeiten, da die Arbeitsbedingungen in UK eine Katastrophe waren und ihr das gesellschaftliche Klima in Deutschland gefallen hat. Jetzt will sie nur noch weg, die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern sind mittlerweile auf das Niveau der Massenabfertigung herabgesunken und das gesellschaftliche Klima hat sich im Laufe der letzten Jahre sehr verändert.
Das Gegenteil davon ist ihr iranischer Kollege, der seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebt. Für ihn sind die Arbeitsbedingungen nicht maßgebend und auch die hohen Abgaben fallen bei seinem Ärztegehalt für ihn nicht ins Gewicht. Er schätzt nach wie vor die Freiheitsrechte und die Rechtssicherheit, die ihm hier geboten werden, so wie die aus seiner Sicht immer noch gut funktionierenden Infrastrukturen.
Das Repräsentiert halt die unterschiedlichen Sichtweisen auf ein Land und zeigt die jeweils gesetzten Prioritäten. Schutz vor staatlicher Willkür vs. individuelle Lebensqualität.
zum Beitrag12.06.2025 , 14:51 Uhr
"Unser Verhältnis zu Israel als jüdischer Staat ist und bleibt halt ein besonderes"
Hinter der Aussage kann man sich gut verstecken. Historische Verantwortung bedeutet aber nicht wegzusehen bei Kriegsverbrechen in Gaza und Landraub im Westjordanland.
Und wenn der "Freund" alle Ermahnungen ignoriert, die UN durch das Vetorecht der USA handlungsunfähig sind, dann obliegt es gerade den Nationen, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die völkerrechtszentrierte Weltordnung verweisen, dem Treiben von Despoten mehr entgegenzusetzen als bloße Worte.
Und die jetzt beschlossenen Sanktionen gegen zwei rechtsradikale Minister sind im Grunde ein Witz. Leider fehlt in Europa die Courage z.B. Norwegens Vorschlag weiterzuverfolgen, Banken in Israel zu sanktionieren, die Kredite an Siedler für den illegalen Siedlungsbau vergeben. Der Vorschlag liegt seit 2023 auf dem Tisch, aber was tut Deutschland, tätigt Rekordinvestitionen in Israel u.a. durch den Kauf der Anteile die der norwegische Staatsfond rein aus ethischen Gründen, mit hohen Verlusten, abgestoßen hat. Einmal bei der Telekom nachfragen.
Die deutsche Haltung von Politik, Bevölkerung, Presse, Wirtschaft ist mehr als befremdlich.
zum Beitrag11.06.2025 , 21:50 Uhr
"Justiz genau das nicht machen dürfe, wozu sie in einer Demokratie existiert: die Macht der Regierung überprüfen und im Zweifel einschränken"
Der Satz würde der Autorin in Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Schweden und anderen Ländern mit einer parlamentarischen Tradition um die Ohren gehauen.
In deren Augen ist es das Parlament, welches die Macht der Regierung überprüft und ggf einschränkt. Die Justiz hat sich grundsätzlich aus der Politik rauszuhalten.
Das funktioniert aber nur bei entsprechenden Demokratieverständnis und bei Vertrauen in die Arbeit der Parlamentarier.
An beiden hapert es in Deutschland gewaltig, zeigt sich schon daran das politische Regierungsentscheidungen nicht mehr im Parlament und Ausschüssen debattiert und ggf korrigiert, sondern gleich an die Gerichte ausgelagert werden, in der Hoffnung das irgendeine Oberste Instanz es schon richten wird.
Diese Rechtshörigkeit in Deutschland erweckt dabei teilweise schon den Eindruck, dass BGH oder BVerfG nicht mehr als Gesetzeshüter sondern als Entscheider fungieren um inkompetente politische Maßnahmen zu korrigieren.
Das alles hat nur wenig mit einer parlamentarischen Demokratie zu tun.
zum Beitrag10.06.2025 , 22:43 Uhr
"Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfalentscheidung"
Auch BGH Entscheidungen mit Leitsätzen sind Einzelfallentscheidungen. Das ändert jedoch nichts an deren Allgemeingültigkeit.
Gleiches gilt für das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht. Die Begründung ist nicht auf die Einzelfälle abgestellt sondern es wurden allgemeine Maßstäbe gesetzt, die besagen das Zurückweisungen an der Grenze gegen EU Recht verstoßen und damit rechtswidrig sind. Fehlen tut lediglich die formelle Bindungswirkung.
Dennoch ist eine Regierung im rechtsstaatlichen Sinne angehalten gerichtliche Entscheidungen auch dann ernst zu nehmen, wenn sie keine Bindungswirkung entfalten.
Erspart auch der Regierung einiges, da jetzt schon abzusehen ist, das weitere nationale Klagen folgen werden und damit wohl auch weitere juristische Niederlagen drohen.
Denn ansonsten wird irgendwann der Punkt erreicht, wo selbst § 17 StGB (Verbotsirrtum) nicht mehr greift und dann wird es eng für die Beteiligten in Sachen Straffreiheit.
zum Beitrag09.06.2025 , 22:45 Uhr
"Allerdings - keine Staatsbürgerschaft, keine Feuerwaffe"
Nicht ganz korrekt. Greencard reicht ebenfalls und selbst mit einem Non-Immigrant Visum können sie in den meisten Bundesstaaten eine Waffe erwerben. Einfach einen Jagdschein vorlegen und dann Formular 4473 ausfüllen.
Besitzen sie keinen Jagdschein ist das auch kein Problem, in Texas können sie den Online erwerben. Dauert 20 Minuten. Den Schein erhalten sie u.a. als PDF, den können sie ausdrucken und damit zum Waffenladen gehen und dann 4473 ausfüllen. Alles legal!
Andere Bundesstaaten bieten auch Tageskurse an um einen Jagdschein zu erhalten. Die sind auch ganz praktisch, denn sie enthalten auch eine Schulung über den Umgang mit Waffen und Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des mitführens oder aufbewahrens von Waffen.
Etwas komplizierter stellt sich die Rückgabe der Waffe bei der Ausreise dar. Da sind sie nämlich nachweispflichtig die Waffe ordnungsgemäß übergeben zu haben. In Texas ist dafür der örtliche Sheriff zuständig. Denn Handel z.B. Verkauf an ein Waffengeschäft dürfen sie mit einem L-Visum oder E-Visum nicht treiben. Das wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
zum Beitrag09.06.2025 , 17:18 Uhr
Sie schreiben sich hier um Kopf und Kragen.
Ein Sexualkontakt ohne Einverständnis des Betroffenen ist ein strafbarer Akt. Schon einmal etwas von Persönlichkeitsrecht gehört?
Und was heißt in dem Zusammenhang "grundlegend als abgelehnt"? Das Gegenteil von Zustimmung ist nunmal Ablehnung.
Sorry, aber das kann ich beim besten Willen nicht mehr ernst nehmen.
zum Beitrag09.06.2025 , 17:04 Uhr
An den Rechten des Angeklagten ändert sich gar nichts.
Es gibt bisher in der Rechtssprechung genügend Fälle in denen Aussage gegen Aussage stand und dennoch ein Urteil erging z.B. bei Beleidigung oder Nötigung.
Und ihre gern zitierte Unschuldsvermutung schließt auch nicht aus, dass sich ein Gericht im Laufe des Prozesses ein Urteil bildet, welches die Unschuld des Angeklagten in Zweifel zieht.
Die Unschuldsvermutung ist nicht in Stein gemeißelt und bezieht sich lediglich auf ein objektives und unvoreingenommenes Ermittlungs- bzw Gerichtsverfahren.
zum Beitrag09.06.2025 , 14:32 Uhr
"Warum besteht soviel Abwehr gegen die Idee einer einvernehmlichen, achtsamer Sexualität?"
Weil die Ja heißt Ja Regelung ein weiter Baustein ist die Machthierarchien zu Ungunsten der Männer zu verschieben.
Vor dem Hintergrund, dass es vor hundert Jahren in Deutschland noch das Züchtigungsgesetz gab, welches dem Mann die totale Kontrolle über die Frau einräumte, wurde seitdem das Selbstbild der Männer von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zurechtgestuzt.
In Deutschland fiel dann 1997 mit der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe eine der Grundsäulen des Besitzanspruchs, welches Männer gegenüber Frauen meinten zu haben.
Und da sexualisierte Gewalt in Beziehungs- und Machtstrukturen eingebettet ist und nicht nur das Selbstbild der Männer vom sexuell aktiven Mann und der sexuell passiven Frau ausgeht droht mit dieser Regelung nun ein weiter Rückschlag dessen was viele Männer in der Gesellschaft immer noch für selbstverständlich halten, dass Frauen für die Bedürfnisse der Männer zur Verfügung stehen müssen.
Die Abwehrhaltung von Männern zu diesem Thema, zeigen vorheriges auf, sie sind meist nicht inhaltlich bezogen sondern argumentieren mit rechtlichen Einwänden wie Beweislastumkehr.
zum Beitrag09.06.2025 , 13:53 Uhr
Leider wie auch bei ihrem vorherigen Kommentar mit dem Hinweis auf StGB 177, komplett am Thema vorbei.
Nicht "grundsätzlich jeden Sexualkontakt" sondern sexuelle Übergriffe.
Einmal erkundigen worin der Unterschied besteht.
Gleiches in Bezug auf § 177 StGB. Bevor sie solche Äußerungen tätigen bitte einmal den Paragraphen abgleichen hinsichtlich folgender Parameter: Schockstarre, ambivalentes Verhalten, passives Verhalten wie z. B. Schweigen, eingeschränkte Willensbildung und dann bitte auch einmal einen Blick auf Art. 35 EU-Gewaltschutzrichtlinie werfen.
zum Beitrag08.06.2025 , 23:01 Uhr
"Nur frage ich mich, wie man das konkret und v.a. rechtssicher umsetzen will?"
Wie setzt es der Gesetzgeber denn bei einem Einbruch oder Diebstahl um? Es bleibt eine Straftat und zwar solange bis der Geschädigte seinen Willen bekundet, dass er mit dem Diebstahl oder Einbruch einverstanden war.
Nennt sich dann Einverständniserklärung. Und nun die Frage an Sie? Warum sollte es bei sexuellen Übergriffen anders gehandhabt werden?
zum Beitrag08.06.2025 , 22:26 Uhr
Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung in Deutschland basiert auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung.
Diese Kriterien treffen auf einen Großteil der Vergewaltigungen jedoch gar nicht zu. Führt im Ergebnis dazu, dass fälschlicherweise angenommen wird, dass ein Opfer seine Einwilligung gegeben hat, wenn es sich körperlich nicht gewehrt hat.
Diese Mentalität herrscht auch in der deutschen Justiz vor und so verwundert es nicht, dass die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen konstant niedrig bei jährlich 8,5% liegt. Für die Opfer ist das blanker Hohn.
Die bisherige einseitige Rechtspraxis die sich auf Widerstand und Gewalt konzentriert wird abgelöst durch die Praxis der gegenseitigen Zustimmung.
Das Opfer wird dadurch nicht mehr in die entwürdigende Lage versetzt neben dem Tathergang sich selbst und ihre Verhaltens- bzw Handlungsweise hinsichtlich eines Widerstandes oder körperlicher Gegenwehr erklären zu müssen, während der Beschuldigte die Tat abstreitet und ansonsten von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Jetzt werden beide Parteien zu dem Vorgang ausführlich Stellung beziehen müssen und das Gericht urteilt dann aufgrund der Glaubwürdigkeit der Aussagen.
zum Beitrag08.06.2025 , 17:38 Uhr
Das Consent Law wird zwar von vielen Strafverteidigern als juristisch zu vage angesehen, in Schweden hat es sich allerdings bewährt, besonders vor dem Hintergrund der Einführung der fahrlässigen Vergewaltigung als Straftat. Die Verurteilungsrate in diesem Bereich liegt mittlerweile bei 80%. Bei 90% der Fälle handelte es sich zudem um die Altersgruppe der Teenager.
Ein Grund warum gerade in Norwegen viele Jugendliche sich für die Einführung der Ja heißt Ja Regelung einsetzten ist, dass die soziale Stigmatisierung bei Sexualdelikten in der Bevölkerung immer noch sehr ausgeprägt ist.
Und auch die norwegische Justiz hat bisher ihren Anteil dazu beigetragen, indem nicht nur in der Rechtsordnung sondern auch durch Geschlechterstereotypen Opfer sexueller Gewalt schlecht gestellt waren. Das galt ganz besonders für Teenagerinnen.
Das die Gleichstellung der Geschlechter, auf die in Norwegen soviel Wert gelegt wird, in diesen Bereichen ausgehebelt wird zeigen die Statistiken der letzten zehn Jahre überdeutlich. Beginnt bei der Hohen Anzahl der Vergewaltigungen, dem geringen Anzeigenaufkommen und endet damit das 80% der Anzeigen zu keiner Verurteilung führten.
zum Beitrag07.06.2025 , 22:09 Uhr
Die Dänen gehen die Angelegenheit sehr pragmatisch an. Wer als Ausländer kriminell wird oder eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt, der hat das Bleiberecht verwirkt. Das weitere Schicksal des Betroffenen ist unbedeutend.
Bekannt auch als Law and Order Mentalität. Leider findet diese Haltung einen großen Anklang bei der Bevölkerung und das dürfte nicht nur für Dänemark zutreffen.
Erschreckend ist wie das in die Öffentlichkeit hinein kommuniziert wird. Die Hintergründe und die Persönlichkeit des Betroffenen wird dabei komplett ausgeblendet, zeigte sich erst kürzlich bei der Abschiebung eines psychisch Kranken aus Dänemark.
Eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin die ein derart vielschichtiges Thema runterreduziert auf "wenn jemand meinen Partner tötet, darf er dann bei mir am Tisch sitzen? Nein!" (O-Ton) fällt nicht nur in ihrer Rethorik zurück in die Jahre vor 1948, sondern bezeugt damit auch, dass sie den Sinn hinter der AEMR und EMRK nicht verstanden hat und auch in allen anderen Angelegenheiten das Wort Würde für sie ein großes Fragezeichen darstellt. Wie sonst käme jemand auf die Idee einen gemeinsamen Brief mit einer Postfaschistin zu verfassen.
zum Beitrag07.06.2025 , 19:56 Uhr
" Die heutige Lage einschließlich vox populi - is handcrafted.."
Habe auch nie etwas anderes behauptet. Nur helfen Vergangenheitsanalysen nicht weiter, wenn man die gegenwärtigen Stimmungen in der Bevölkerung ändern möchte.
Dürfte kaum einen überzeugen, dass Deutschland nach der Grundgesetzänderung 1993 einer der Hauptprofiteure, auf Kosten der Mittelmeeranrainer, war und sich dann das Blatt ab 2015 allmählich gewendet hat. Ist zwar die Wahrheit, gewinnt man aber keinen Blumentopf mit.
Was passiert, wenn man die Stimmung in der breiten Bevölkerung auf längere Sicht ignoriert, hat die letzte Wahl gezeigt. Wie der öffentliche Raum besetzt wird, wenn sich immer mehr Menschen von der Demokratie abwenden, können sie exemplarisch in vielen Gemeinden Ostdeutschlands beobachten, aber zunehmend auch im Westen. Besser frühzeitig kapieren, das ist erst der Anfang!
Davon abgesehen trägt es zur Erweiterung des Horizonts bei einmal einen Blick in andere EU Staaten zu werfen. Einige haben da doch einen Erfahrungsvorsprung und von deren Ansätzen könnte man auch hierzulande profitieren.
zum Beitrag07.06.2025 , 17:22 Uhr
"Much all weesen & erspare Hinweise zur Akzeptanz vs Abschaffung Todesstrafe"
Sehr kluge Entscheidung den Hinweis auszusparen. Dem Volk aufs Maul schauen oder die Stimme des Volkes in gesellschaftlichen Fragen dauerhaft zu ignorieren ist schon ein Unterschied.
Den Ablauf letzteres können sie hinsichtlich der Demokratieskepsis und der Abwendung von der etablierten Politik von breiten Schichten der Bevölkerung sehr gut anhand der letzten 10 Jahre nachverfolgen. In der Hinsicht ist Deutschland geradezu ein Paradebeispiel.
Eine Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger, wenden diese sich ab, stärkt es nur die Ränder. Schaut keiner mehr hin, dann besetzen Rechtsextreme erst den öffentlichen Raum und später alles andere.
Kurz, je weniger Zutrauen die Bürger in ihren Staat haben, desto leichteres Spiel haben die extremen Kräfte.
zum Beitrag07.06.2025 , 13:01 Uhr
Das Anliegen des Autors in Ehren, aber die realen Ereignisse sollten dabei nicht ausgeblendet werden.
Nach einer aktuellen Insa Umfrage unterstützt die große Mehrheit der Deutschen die Asylpolitik der Regierung. Seit vielen Monaten verliert zudem die AfD erstmals an Zuspruch.
Es ist nunmal nicht zu übersehen, dass es sich beim Dublin Abkommen um ein dysfunktionales System handelt und der Hauptleidtragende in den letzten Jahren Deutschland war. Ein weiter so hätte katastrophale Folgen, solange die AfD als Partei nicht verboten wird.
Wie bereits andere Regierungen zuvor, genannt seien nur Frankreich oder Dänemark, hat die Bundesregierung in einer Interessensabwähgung sich dafür entschieden die Asylpolitik auf Kosten der Betroffenen zu verschärfen anstatt eine ausgewogene Reform im europäischen Kontext anzustreben.
Der Grund dafür dürfte mangelndes Zutrauen in die Gestaltungsfähigkeit der EU sein. Das gerade die Schwächsten die Zeche für eine verfehlte europäische Politik bezahlen müssen ist ein sehr hoher Preis und es bleibt fraglich, ob es sich am Ende für die Gesellschaft auszahlen wird oder ob es die Gräben nicht noch weiter vertieft.
zum Beitrag06.06.2025 , 22:29 Uhr
Und noch ein Hinweis der sehr gut zur Subline "wer die Dublin Verordnung versteht.." passt.
In bisherigen Urteilen hat der EuGH ein besonderes Augenmerk auf die Anwendung der Dublin Verordnung bei den beklagten Staaten gelegt. Da die Dysfunktionalität derzeit klar Deutschland benachteiligt ist das ebenfalls ein wichtiger Faktor mit dem Deutschland vor dem EuGH punkten kann.
Zumal die Regierung klug genug war keine Kollektivzurückweisungen vorzunehmen und vulnerable Gruppen nicht abgewiesen hat.
Beides könnte ausschlaggebend dafür sein, dass der EuGH Deutschland einen weitaus größeren Ermessensspielraum gewährt als viele derzeit denken.
zum Beitrag06.06.2025 , 22:02 Uhr
"Ein nationaler Notstand wurde vom Bundeskanzler bisher auch nicht ausgerufen."
Ein Mitgliedstaat beruft sich auf Art. 72 AEUV um verbindliche Unionsrechtsakte nicht anzuwenden. Das "berufen" ist hierbei auf die Argumentation der Regierung vor Gericht bezogen. Die Regierung muss weder einen Notstand bekannt machen, noch ausrufen sondern sie kann die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage einfach nach nationalen Recht vollziehen. Siehe auch EuGH, Urt. v. 02.04.2020, Az. C‑715/17.
Auch ist die Hemmschwelle hinsichtlich einer Gefährdung weitaus niedriger angesiedelt, als oftmals behauptet wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine hinreichende Begründung hinsichtlich der Aufnahmekapazitäten oder die Überlastung der Behörden vor dem EuGH Bestand hat.
Zu dem Berliner Urteil sei kurz angemerkt, nicht die Zurückweisung "an den Grenzen" sondern im Inland wurde als rechtswidrig erachtet. Und auch die Einschätzung des Gerichts zur Notstandsklausel hat eine eher geringe Gewichtung, basiert sie doch auf Auskünften der Bundespolizei, die sich lediglich auf das Asylaufkommen bezogen und dazu noch mit veralteten Daten aufwarteten. Da wird die Regierung anders auftreten.
zum Beitrag06.06.2025 , 12:26 Uhr
Hätten Sie abschließend noch angefügt, dass die Staatsanwaltschaft mit der Auslieferung in einer Nacht und Nebelaktion und somit durch eine unumkehrbare Entscheidung auch den Rechtsschutz der Angeklagten ausgehebelt und damit einen rechtsstaatwidrigen Eingriff in ihre Grundrechte getätigt hat, wäre es ein perfekter Beitrag gewesen. Aber auch so, sehr präzise formuliert.
zum Beitrag06.06.2025 , 12:18 Uhr
Unter menschlichen Gesichtspunkten hätte es den Prozess um eine Auslieferung nach Ungarn gar nicht geben dürfen.
Ein Staat der seine Angeklagten wie einen Hund an der Leine in den Gerichtssaal führt, dessen Haftbedingungen bekannt dafür sind Isolationshaft anzuwenden um ein Geständnis zu erzwingen und dessen Strafzumessung weit über den europäischen Durchschnitt liegt, erfüllt vorab schon nicht die Eigenschaften, welche die Justiz als Maßstab für eine Auslieferung grundsätzlich anlegen sollte.
Als eigentlichen Skandal in der Sache würde ich daher das Vorgehen der zuständigen Staatsanwaltschaft bezeichnen, das Auslieferungsgesuch Ungarns nicht schon im Vorfeld abgelehnt zu haben und den Prozess in Deutschland durchzuführen.
Denn das war eindeutig eine rechtsstaatswidrige Herangehensweise der zuständigen Staatsanwaltschaft an den Fall.
zum Beitrag06.06.2025 , 11:55 Uhr
Die Errichtung eines Verfassungsgerichts als oberste Instanz ist ja immer auch Ausdruck des mangelnden Vertrauens in die eigene Politik.
Schweden und Norwegen aber auch Großbritannien stehen in dieser Hinsicht in einer ganz anderen Tradition des Parlamentarismus. Die Idee der Souveränität des Parlaments schließt ein Einmischen der Justiz in die Politik grundsätzlich aus.
Das hat auch mit dem Demokratieverständnis zu tun. Die Mentalität hierzulande ist darauf ausgerichtet, dass im Zweifels- oder Streitfall sofort Rufe nach einer ordnenden Hand laut werden und ein Urteil sich möglichst auf einer juristischen Grundlage zu stützen hat um Akzeptanz zu finden. Das Recht steht hier in der Hierarchie an erster Stelle.
In Großbritannien werden sie das genaue Gegenteil erleben. Die britische Tradition des Gewohnheitsrechts und die Common Law Gerichtsbarkeit räumt den Gesetzen eine untergeordnete Stellung ein und basiert auf demokratischen Prozessen die sich innerhalb eines Landes aktuell abspielen.
Die Rechtssprechung liegt hier am Puls der Zeit, während hier z.B. im Polizei und Ordnungsrecht noch Rechtsprechung erfolgt auf Grundlage von Gesetzen die aus der Kaiserzeit stammen.
zum Beitrag06.06.2025 , 11:16 Uhr
War als Antwort an @mwenger gedacht
zum Beitrag05.06.2025 , 21:25 Uhr
Diese Steuertransparenz gibt es auch in Norwegen. Hat unter anderem den Effekt gehabt, dass die Löhne im Niedriglohnsektor gestiegen sind, da viele Bürger Vergleiche angestellt und ihren Job daraufhin gewechselt haben.
Ist aber auch eine Mentalitätsfrage. In Schweden sind die Bürger dank der Personennummer völlig transparent. Von Miete bis Autokauf und selbst Schulden, alles einsehbar.
zum Beitrag05.06.2025 , 14:37 Uhr
Das BVerfG hat den einstweiligen Stopp der Auslieferung damit begründet, dass das Berliner Kammergericht sich zu sehr auf Zusagen der ungarischen Behörden hinsichtlich der Haftbedingungen verlassen hat, anstatt selbst zu prüfen.
Das eine höhere Instanz einer untergeordneten mangelnde Sorgfaltspflicht vorwirft ist nicht ungewöhnlich.
Der Gerichtsbeschluss verstößt aber weder gegen die Verfassung, noch war die Auslieferung zu dem Zeitpunkt rechtswidrig, da ein Eilantrag keine aufschiebende Wirkung hat und der Beschluss des Kammergerichts bis zur Intervention durch das BVerfG Rechtsgültigkeit besass. Der Zeitpunkt für die Überstellung oblag der zuständigen Staatsanwaltschaft, die sich zum Zeitpunkt der Auslieferung auf den rechtsgültigen Beschluss des Kammergerichts stützte. Auch das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Ihre Kommentare zu dem Thema, die sich auf die Rechtslage beziehen, laufen daher allesamt ins Leere.
Hier können sie sich nur auf die Moral beziehen. Das die Nacht und Nebelaktion moralisch nicht nur verwerflich sondern wohl auch politisch motiviert war, steht wohl außer Zweifel, hat nur nichts mit dem Recht an sich zu tun.
zum Beitrag04.06.2025 , 21:23 Uhr
"Geflüchtete aus so eingestuften Staaten haben fast keine Chance auf Schutz in Deutschland."
Welcher Statistik kann man das entnehmen? Aus der Statistik des BAMF geht das z. B. nicht hervor.
Das Konzept der sicheren Herkunftsländer dient in erster Linie als Abschreckung. Es soll die Personen fernhalten, die eventuell aus einer anderen Motivation heraus, als es die politische Verfolgung ist, ihr Heimatland in Richtung Europa verlassen wollen.
Und noch ein Hinweis, in der EU gibt es ein individuelles Asylrecht. Bedeutet, jedes Asylgesuch wird individuell geprüft. Und zwar unabhängig davon, ob die Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht.
Der Mythos, das die Unterscheidung der Herkunftsländer ausschlaggebend für die Anerkennung des Gesuchs ist, wird von Seiten einiger NGOs seit Jahren hartnäckig gepflegt.
Und auch für vulnerable Gruppen aus den Magrehbstaaten ändert sich daher nichts, wenn ihnen in ihrer Heimat politische Verfolgung droht, können sie hier um Asyl ersuchen.
In diesem Zusammenhang davon zu sprechen, dass je nach Form der Einreise die Chancen auf Asyl "dramatisch schwanken" ist dann doch etwas sehr weit hergeholt.
zum Beitrag04.06.2025 , 20:32 Uhr
👍Treffend formuliert
zum Beitrag04.06.2025 , 20:29 Uhr
Geht auch etwas aktueller. ARD Deutschlandtrend v. 04.06.25
73% halten es für nicht gerechtfertigt, wenn von den militärischen Aktionen Israels gegen die Hamas auch die palästinensische Zivilbevölkerung betroffen ist.
Gerade einmal 17% sind der Meinung, die Bundesregierung sollte deutsche Waffenexporte nach Israel unverändert genehmigen.
Und drei von vier Deutschen finden die Kanzler-Kritik am militärischen Vorgehen Israels im Gazastreifen richtig.
Und kleiner Hinweis fürs Oberstübchen, es schließt sich nicht aus für die Belange der israelischen Bevölkerung einzutreten und gleichzeitig die Kriegsführung der Regierung abzulehnen, sich dagegen zu verwahren, dass ausgerechnet "Demokraten" Hunger als Kriegswaffe einsetzen, Landraub begehen und offen ihre Absichten für eine ethnische Säuberung kundtun.
Wer derartige Maßnahmen unterstützt, der sollte einmal seinen moralischen Kompass neu ausrichten, anstatt Phrasen a la "Erst wenn der letzte Hamas Terrorist seine waffen niederlegt kann es Frieden geben" oder ähnliches Zeug von sich zu geben.
Oder wie mein Landsmann der norwegische Aussenminister es klar gesagt hat, "wir verwahren uns dagegen das Kinder getötet werden" !
zum Beitrag03.06.2025 , 13:11 Uhr
Kurzer Nachtrag zu meinem Kommentar an Sie dadrunter.
Man sollte nicht in den Irrglauben verfallen, dass die Rechtsberater der Regierung ihren Job nicht verstehen. Die Strategie die dahinter steckt hat man sich von Frankreich abgeschaut. Die haben das in der gleichen Form praktiziert und sich auf Artikel 72 AEUV berufen bis der EuGH sie gestoppt hat. Und auch hier haben nationale Gerichte in Frankreich bereits vorher Urteile gefällt, die das Vorgehen der Regierung als rechtswidrig angesehen haben. Hatte aber rein rechtlich keine Auswirkungen auf den Handlungsspielraum der französischen Regierung.
Bye the way - 1 zu 1 wird es hierzulande auch ablaufen. Denn das Ziel ist nicht die Zurückweisung von Menschen, sondern ein Zeichen nach innen zu setzen und eine klare Botschaft nach außen und zwar an die EU Partner, aber auch an die Herkunftsländer.
In Frankreich hatte das damals Erfolg, die Zahlen sanken, während sie hierzulande stiegen. Jetzt erfolgt der Boomerang Effekt. Derzeit werden die meisten Erstanträge in Frankreich gestellt und das ist ganz im Sinne Deutschlands, denn um die Schicksale der Flüchtlinge geht es schon seit geraumer Zeit nicht mehr.
zum Beitrag03.06.2025 , 12:53 Uhr
"Erschliesst sich mir die behauptete Relavanz nicht"
Dann versuche ich gerne für Klarheit zu sorgen. Das es sich um ein Eilverfahren handelt, bei dem das Gericht eine Anfechtung ausgeschlossen hat, bedeutet ja nicht das es in der Sache kein Hauptverfahren mehr geben kann. Das wird die Bundesregierung sicherlich vor dem Berliner Verwaltungsgericht anstreben, mit dem Ziel auf die Justiz einzuwirken hinsichtlich ihrer Auslegung der Notlage gem. Art 72 AEUV.
Ganz so eindeutig wie es das Verwaltungsgericht in dieser Hinsicht sieht, verhält es sich damit nämlich nicht.
Letztendlich obliegt es aber der Entscheidung des EuGH über die Voraussetzungen und deren Erfüllung gem Artikel 72 AEUV zu entscheiden und bis dahin ist es legitim, das die Regierung versucht die Norm nach ihren Ansichten neu auszulegen und zwar bis zu dem Zeitpunkt bis das zuständige höchste Gericht in dieser Angelegenheit ein Urteil spricht.
Der Sinn dahinter, gerade was Aufwand und Ertrag angeht, steht wiederum auf einem anderen Blatt, gilt ebenso dafür, das die Aussichten der Bundesregierung mit ihrer Auslegung des Artikel 72 vor dem EuGH zu bestehen, als sehr gering anzusehen sind.
zum Beitrag