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08.08.2025 , 20:24 Uhr
Meine Äußerung war eine Feststellung, die auch nicht neu ist und alles andere als personenbezogen war.
Ihre Fachkenntnisse kann und würde ich nicht beurteilen wollen, aber beeindrucken tun mich auch vermeintliche Qualifikationen nicht sonderlich. Hierzulande wird allzuhäufig auch nur mit Wasser gekocht.
Daher beziehen wir uns doch besser auf Fakten und belegen die mit seriösen Quellenangaben, wie es eigentlich Brauch ist und lassen Verallgemeinerungen, Google und auch das eigene Ego zukünftig bei Seite.
Einen neuen Ansatz der sich lohnen würde weiterverfolgt zu werden, habe ich ihrer Nachricht jetzt nicht entnehmen können, daher schließe ich für mich dieses Thema jetzt ab.
zum Beitrag08.08.2025 , 16:48 Uhr
"dass der römische Ausdruck „Syria Palaestina“ auf griechische Quellen wie Herodot zurückgeht, ist im Grunde ein alter Hut"
"Zurückgeht" ist eine andere Definition als "Bezeichnung". Das Herodot diesen Ausdruck benutzt hat ist ja überall nachzulesen, er hat ihn aber nicht verwendet um ein bestimmtes Gebiet zu beschreiben. Und darum ging es in der Diskussion.
Ich muss zugeben, in der Hinsicht hatte ich mir von ihnen jetzt etwas mehr erwartet, als ein Verweis auf Google und Belege aus einer nicht näher definierten Fachliteratur. Verallgemeinerungen sind meist ein Indiz für mangelnde Fachkenntnisse und daher eher unbefriedigend für eine fachbezogene Auseinandersetzung.
Nicht nur in diesem Bereich arbeitet man eigentlich mit nachprüfbaren Bezugsquellen.
zum Beitrag08.08.2025 , 14:35 Uhr
Sehr gutes Beispiel das von ihnen genannte Werk von M. Stern, Greek and Latin Authors on Jews and Judaism.
In unserer digitalen Bibliothek habe ich die Jerusalem Ausgabe von 1976 ausfindig gemacht. Dürfte aber identisch sein mit der ihren.
Dort heißt es an der von ihnen genannten Stelle "The Greek name Παλαιστίνη derives from the name of the southern part of the coast, which was inhabited by the Philistines and which was thus named not later than the eighth century.."
Angemerkt für die Mitleser sei nur, daß der genannte griechische Begriff übersetzt Palästina bedeutet.
Zu den von ihnen angeführten griechischen Begriffen ist hier lediglich vermerkt, dass Herodot sie an anderer Stelle verwendet hat und zwar in der von mir bereits geschilderten Stelle über die Perserkriege.
Bisher sehe ich daher kein Anlass meinen Standpunkt zu revidieren, aber vielleicht haben sie ja noch andere Quellen, würde mich interessieren.
zum Beitrag08.08.2025 , 12:16 Uhr
Wie bereits erwähnt nicht auf die Google KI setzen.
Der von ihnen zitierte Begriff ist dem dritten Buch von Herodots Perserkriegen, Absatz 91 entnommen.
Wörtlich übersetzt ist dort die Rede von "zu dieser Provinz gehörten ganz Phönikien, der Teil Syriens, der Palästina genannt wird, und Zypern"
Von einem Gebiet Syria Palästina ist da nicht die Rede.
Nachzulesen in der Originalausgabe "Herodotus, The Persian Wars, Book 3, Greek - English, translated by A. D. Godley, Harvard University Press 1920.
Eine detaillierte Beschreibung dazu finden sie auch bei Benjamin Isaac in" Empire and Ideology in the Graeco-Roman World", Cambridge University Press, 2017
zum Beitrag07.08.2025 , 21:41 Uhr
"sondern ab und an auch seriöse Historiker lesen."
Schadet nicht, wenn neben Belehrungen an die Mitforisten auch der eigene Wissensstand der aktuellen Forschung angeglichen wird.
Das Herodot ein literarischer Historiker war, der in seinem Werk Fiktionen und Mythen mit einbezogen hat dürfte bekannt sein.
Aber entgegen der Angaben aus der Google KI etc ist die Bezeichnung Syria Palästina nicht auf Herodot zurückzuführen.
Die griechischen Originalquellen von Herodots Werk enthalten diese Bezeichnung nicht, sondern sie wurde erst Jahrhunderte später in der lateinischen Übersetzung von den Römern verwendet und dementsprechend wird sie auch heute noch oftmals Herodot zugeordnet.
Herodot selbst bezeichnete das Gebiet nach seinem Besuch als Palästina. In Anlehnung des Kapitels aus der Septuaginta, die Jakobs Ringkampf beschreibt, bei dem er den Namen Israel erhält.
Ringer heißt auf griechisch "pálaistes" und Palästina bedeutet dementsprechend "Land des Ringkämpfers".
zum Beitrag07.08.2025 , 14:25 Uhr
"auch wegen der möglichen juristischen Konsequenzen"
Welche sollten das denn sein? Die Leugnung des Existenzrechts Israels ist keine Straftat. Für Volksverhetzung fehlt der Bezug zum Inland. Die restlichen Möglichkeiten die mir spontan einfallen sind in Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Bleibt der einzige strafbare Weg einen Bezug zur Hamas herzustellen, so wie es das Innenministerium gemacht hat und zumindest aus meiner Sicht ist das auch gar nicht so abwegig. Es impliziert nämlich das Anwender dieser Parole nicht nur einen palästinensischen Staat vom Jordan bis zum Mittelmeer befürworten, sondern auch die terroristischen Mittel der Hamas. Ersteres ist nicht strafbar und bedürfte keiner speziellen Codierung oder Verklausulierung, zweites schon.
Ableiten ließe sich das u.a. daraus, dass Verfechter diese Parole auch gerne mit Symbolen der Hamas verbinden, wie dem roten Dreieck. Und das fällt aus meiner Sicht eindeutig in den Bereich Support und nicht Protest oder gar Widerstand.
zum Beitrag06.08.2025 , 22:27 Uhr
Das mag ja alles sein, allerdings wird die Likud in Deutschland nicht als Terrororganisation eingestuft und ist im Gegensatz zur Hamas hier auch nicht verboten.
Trotz der Berliner Gerichtsbeschlüsse, bleibt daher die entscheidende Frage offen.
Ist die Parole eindeutig der Hamas zuzuordnen in dem Sinne, das sie sich diese Parole, in dieser Form und ohne Abwandlungen, angeeignet hat oder nicht. Wenn ja gehört sie rechtlich verboten, da auch die Organisation hierzulande verboten ist und das Verbot umfasst auch Kennzeichen, Symbole und Parolen. Hier wäre eine bundesweite, einheitliche Regelung zu begrüßen. Dürfte aber wohl erst durch das BVerfG zu erzielen sein.
zum Beitrag06.08.2025 , 22:04 Uhr
Ist ja jetzt keine Neuigkeit das Gerichte mitunter zu unterschiedlichen Urteilen bei gleichem Sachverhalt kommen.
Den Freisprüchen stehen auch viele Verurteilungen gegenüber, bei denen die Richter die Parole der Hamas zugeordnet haben und die Äußerungen dementsprechend als strafbar bewertet haben. So funktioniert der Rechtsstaat im Föderalismus. Entgültige Klärung kann da nur das BVerfG schaffen.
zum Beitrag06.08.2025 , 21:55 Uhr
"Und warum ist dieser saubere Verein nicht längst verboten? Sticht hier etwa deutsche Türkei-Staatsräson die antisemitische Agitation?"
Weil es kein Verein ist. Die Grauen Wölfe als Organisation gibt es in Deutschland nicht. Das sind alles lokale Gruppierungen und selbst die sind nicht strukturiert und oftmals firmieren die nicht einmal unter dem Banner der Grauen Wölfe sondern wie sie es schon erwähnt haben als Sport- oder Kulturverein. Da gibt es keinen Ansatz für ein umfassendes Verbot.
zum Beitrag06.08.2025 , 16:05 Uhr
"Laut Artikel ist die Parole nach einem juristischen Gutachten und der geltenden Rechtslage nicht strafbar."
Da würde ich eher von Rechtsauffassung sprechen anstatt von Rechtslage.
Und was heißt denn bitteschön politischer Natur?
Die Hamas ist in Deutschland verboten und das bezieht dann auch Parolen und Symboliken die ihr zugeordnet werden können mit ein. Dazu habe ich mich oben geäußert.
Das ein Rechtsgutachten dieses anders einordet und der Parole mehrere abgewandelte Verwendungsarten zurrechnet, wie zum Beispiel durch Israel, ändert daran nichts.
Nur die Logik der Gutachter erschließt sich mir nicht ganz. Nehmen sie als Beispiel nur das Hakenkreuz. In Europa schon von den Kelten verwendet, in Indien oder Asien ist es in einigen Religionen sogar ein Glückssymbol. In Deutschland verboten. Und kein Mensch in Europa würde das Hakenkreuz zuerst mit dem Buddhismus in Verbindung bringen sondern mit dem Nationalsozialismus. Das Symbol eines Terrorregimes und derart verhält es sich mit dem roten Dreiecken der Hamas und auch mit der Parole, die ja nicht neutral anwendbar ist sondern einen eindeutigen Bezug (Palästina) und Aussage (kein Staat Israel) enthält.
zum Beitrag05.08.2025 , 22:48 Uhr
Dürfte in der Diskussion eher darum gehen die Gerichte zu entlasten. Bei Parolen und Symbolen ist bei der Zuordnung auch entscheidend welche Assoziationen in der Gesellschaft sich damit verbinden. Die roten Dreiecke sind auch keine Erfindung der Hamas, aber wenn ein derartiges Zeichen an einer Einrichtung angebracht wird, würden wohl nur die wenigsten es mit der NS Zeit in Verbindung bringen. Selbiges gilt für die Parole, diese hat sich die Hamas zu eignen gemacht und im aktuellen Kontext wird sie ihr auch zugeschrieben und wenn diese Organisation als terroristische Vereinigung verboten wurde, gilt dieses auch für ihre Symbole und Parolen.
Zudem wird auf Demonstrationen auch keiner dazu gezwungen diese Parole in Gänze zu verwenden und wer sich nicht auf "Palaestine will be free" beschränken möchte, sondern auch den ersten Teil mit einbezieht, der dürfte auch eine eindeutige Absicht verfolgen und die ist hierzulande nunmal nicht erwünscht.
zum Beitrag05.08.2025 , 21:37 Uhr
Verteidigungsfähigkeit beschränkt sich nicht auf territoriale Grenzen. Die Freiheit Deutschlands kann auch im Baltikum verteidigt werden.
Kriegstüchtig umfasst da schon einiges mehr und wirkt stark in den zivilen Bereich hinein. Für die Preußen bedeutete es die eigene Existenzberechtigung von der Bereitschaft zur Kriegsführung abzuleiten, wovon dann auch reichlich Gebrauch gemacht wurde.
Die Nazis erklärten es zum Staatsideal um militärischen Restriktionen aus dem Versailler Vertrag zu umgehen und verbanden es mit dem Begriff Wehrhaftigkeit.
Damals wie heute wurde politische Sprache als Machtinstrument missbraucht, um eine Mobilisierung in der Gesellschaft zu erreichen.
Es macht daher durchaus Sinn, dass ein kontaminierter Begriff wie Kriegstüchtig die letzten Jahrzehnte aus dem Sprachgebrauch getilgt wurde und es ist erschreckend, allerdings nicht überraschend, mit welcher Vehemenz die politische Klasse neuerdings versucht eine gesellschaftliche Transformation zu erzeugen.
zum Beitrag05.08.2025 , 21:03 Uhr
Mit dieser Haltung können sie dann auch heute noch ideologisch konterminierten Wörtern aus der NS Zeit einen zeitgemäßen Anstrich verleihen.
Zum Beispiel anglo-amerikanisch, entartet, asozial, Frontstaat, Siegfähigkeit oder Gleichschaltung. Alles verbrannte Nazi Sprache. Dazu gehört auch Kriegstüchtig.
Die Nazis haben diesen Begriff damals zum Staatsideal erklärt, um die Versailler Verträge zu entwerten. Es diente damals dem gleichen Zweck wie heute, eine mentale und materielle Militarisierung im Land zu erzeugen.
Die historischen Parallelen der gegenwärtigen Mobilmachung sind ja nicht zu übersehen. Dazu bedarf es eben auch eines neuen Leitbildes in der Gesellschaft. Ein Bürger der auch bereit ist für die Gemeinschaft zu kämpfen.
Das funktioniert zum Glück noch nicht so gut, wenn laut Forsa bisher lediglich 16% angeben sie würden Deutschland auch mit der Waffe verteidigen und sogar 59% dieses kategorisch ausschließen. Es gibt also noch genügend gesunden Menschenverstand in diesem Land der sich nicht ein drittes mal in gut einhundert Jahren vor den politischen Karren spannen lassen will.
zum Beitrag04.08.2025 , 19:35 Uhr
Werfen sie einmal einen Blick ins Geschichtsbuch. Allein die Reichskriege und die Kriege die Preußen geführt hat summieren sich schon auf weit über 20.
zum Beitrag04.08.2025 , 16:22 Uhr
Sorry ein k vergessen. "you know" muss es natürlich heißen, nicht das ich ihnen noch etwas falsches beibringe.
zum Beitrag04.08.2025 , 16:12 Uhr
Kein Norwegisch aus der Google KI verwenden. No go!
Es heißt "skjønner du" im Sinne von "verstehen sie" oder "you now". Das wird in Schriftform am Satzende gerne verwendet.
In gesprochener Form wird ein Satz auch oftmals mit "sant" beendet, quasi eine Aufforderung zur Zustimmung wie im englischen das "right". In Schriftform wird es nicht verwendet.
Das war jetzt etwas Nachhilfe in meiner Landessprache, was sie mir mit ihrem Kommentar nun eigentlich mitteilen wollten weiss ich leider immer noch nicht. Mit dem Artikel und meinem Kommentar zur Kriegstüchtigkeit hat das alles jedoch wenig zu tun.
zum Beitrag04.08.2025 , 14:21 Uhr
Kein Pole oder Balte würde sich ernsthaft von Deutschland eine Führungsrolle erwarten.
Man wünscht sich in diesen Ländern mehr Engagement. Bedeutet nichts anderes, als das dort die Erwartungshaltung besteht, das deutsche Militär so auszustatten das im Ernstfall deutsche Panzer es schaffen den Weg bis nach Stettin zurückzulegen und nicht schon in Pomellen den Geist aufgegeben. Gleiches erwartet man auch von der Marine.
Eine militärische deutsche Dominanz ist nicht nur in Osteuropa selbst heute nicht gefragt.
zum Beitrag04.08.2025 , 14:03 Uhr
"'Kriegstüchtig' ist hierbei erst einmal neutral"
Diese Wörterkombination ist ein militärischer Begriff und stammt aus alten Preußenzeiten. Sowohl im Kaiserreich als auch unter den Nationalsozialisten stand dieser Begriff in Bezug zur Wehrhaftigkeit und war nicht nur ein Ausdruck hinsichtlich der Aufrüstung von Waffensystemen, sondern stand besonders für die Großmachtstellung der Deutschen in Europa und später in der Welt.
Neutral kann dieser Begriff daher nicht für sich selbst stehen, sondern er symbolisiert das, was Merz mit der Äußerung hinsichtlich der "stärksten Armee Europas" ausgedrückt hat, den deutschen Hang zum Größenwahn, der in dieser Art nur noch bei der Grande Nation zu finden war. Weder im Zarenreich noch in der kuk Monarchie. Werfen sie einmal einen Blick in die Geschichtsbücher und sie werden feststellen, dass die überwiegende Anzahl der kriegerischen Konflikte seit 1525 in Europa ihren Ausgangspunkt bei diesen beiden Nationen haben.
zum Beitrag04.08.2025 , 11:22 Uhr
Merke: auf Aussagen die sich auf vermeintliche Äußerungen der eigenen Person in der Vergangenheit beziehen geht man nur dann ein, wenn die entsprechende Aussage zitiert oder die Quelle angegeben wird in der diese Aussage getätigt wurde.
zum Beitrag03.08.2025 , 23:20 Uhr
Kriegstüchtig bedeutet Wehrhaft zu sein. Dazu gehört auch die Bereitschaft zum Kampf und der Wille einen Krieg zu führen, wohlgemerkt auch aktiv und insbesondere auch offensiv. Feiner Unterschied zur Verteidigungsfähigkeit, die einen passiven Charakter aufweist.
Mir steht es nicht zu mich in die deutschen Belange einzumischen, aber als Norweger ist mir ein verteidigungsfähiges Deutschland doch lieber als ein kriegstüchtiges. Der Hang zum Totalen in der deutschen Mentalität hat in der deutschen Geschichte zu häufig den Ausschlag gegeben ins Totalitäre abzudriften.
Die Reserviertheit in der deutschen Bevölkerung gegen alles militärische hat mir persönlich sehr zugesagt. Den Stimmungsumschwung betrachte ich daher eher skeptisch. Wie einfach es geht diese Einstellung zu missbrauchen und für die eigenen Zwecke zu nutzen, dürfte keiner besser wissen als die Deutschen. Im 20 Jahrhundert hat man sich zweimal vor diesen Karren spannen lassen, mit verherrenden Konsequenzen für die ganze Welt.
Daher lieber eine Nummer kleiner und erstmal die Verteidigungsfähigkeit herstellen.
zum Beitrag03.08.2025 , 15:23 Uhr
Die UN Resolution 3379 entstand vor dem Hintergrund des Jom Kippur Kriegs und wurde von den arabischen Staaten initiiert und der Zionismus diente dabei eher als Chiffre um Israel zu diskreditieren. Die Ostblockländer haben das damals gerne aufgegriffen um den westlichen Imperialismus anzuprangern, ebenso wie die Dritte Welt in der eine Gleichsetzung von Israel und Kolonialismus vorherrschte.
Ein Urteil daraus kann nur im Kontext des damaligen Zeitgeschehens erfolgen und lässt sich keineswegs auf die heutige Lage übertragen.
Ergibt sich schon daraus, dass 3379 mit der Resolution 46/86 von 1991 aufgehoben wurde, unter Zustimmung u.a. der ehemaligen Ostblockstaaten und Enthaltung der meisten arabischen Staaten.
Und es wäre mir auch neu, dass die 28 Staaten die heute von Israel ein Ende des Krieges in Gaza fordern auch schon 1975 ganz "vorneweg" gegen Israel dabei waren.
Daher erschließt sich mir ihr Argument einer kritischen Distanz zum sogenannten "völkerrechtlichen Mainstream" (katastrophale Wortwahl des Foristen abdurchdiemittte) in keinerlei Hinsicht.
zum Beitrag02.08.2025 , 22:47 Uhr
Diskussionen über Israel haben hierzulande ihren ganz eigenen Charakter. Fällt mir schon bei der Gewichtung der Themensetzung auf. Zur Frage des Genozids eine bundesweite pro und contra Debatte zu führen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, hilft in der jetzigen Situation niemanden, besonders nicht den persönlich Betroffenen.
Wer sich fragt, warum in anderen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder Kanada auf einmal eine derartige Dynamik in Bezug auf Pro Pälästina herrscht, findet die Antwort darin, dass in diesen Ländern mittlerweile die richtigen Debatten geführt werden und zwar über die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft. Diese ist nämlich ebenfalls im Völkerrecht verankert.
Die Kraft des Völkerrechts geht nicht von der Gerichtsbarkeit sondern von der Kooperationsbereitschaft der Unterzeichnerstaaten aus, um z.B. einen Völkermord schon im Ansatz zu verhindern.
Die oben genannten Staaten haben sich eigentlich viel zu spät an diese Verpflichtung erinnert und sind erst jetzt aufgewacht. Deutschland scheint diesbezüglich immer noch zu schlafen.
Die Frage nach "actus reus" und/oder "mens rea" sollten dann doch besser die Gerichte klären.
zum Beitrag02.08.2025 , 16:05 Uhr
Anscheinend beim Kommentieren noch zu sehr unter Strom gestanden.
"Vermeintliche Opfer" ist die Artikelüberschrift zu dem Link und nicht meine Wortschöpfung.
Wenn man dem Link folgt könnte man auch von selbst darauf kommen.
zum Beitrag01.08.2025 , 22:32 Uhr
Sie bringen da einiges durcheinander. Die taz glorifiziert nicht die Taten und macht auch keine Rebellen aus den Protagonisten sondern prangert die Umstände an und die sind unabhängig von potentiellen Straftaten zu bewerten.
Maja T wurde zum einen in Deutschland ein Grundrecht verweigert indem ihr der Rechtsschutz durch einen Eingriff der Staatsanwaltschaft in die Gewaltenteilung verwährt blieb und zum anderen werden die Missstände der ungarischen Justiz aufgegriffen und die nicht EU konformen Haftbedingungen kritisiert. Das ist keine Hofberichtserstattung sondern journalistische Sorgfaltspflicht, da die Autoren wohl zu trennen wissen zwischen Tat bzw Tatvorwurf und dem sich daraus ergebenen Verfahren.
Zu ihrer "Tatsache" in Bezug auf die Opfer hilft ihnen die Antifa mit netten Porträts der "braven" Leute weiter.
Ist alles vertreten von Blood and Honour bis zur Légió Hungária. Und ja nicht die Empathie beim Lesen vergessen.
Die vermeintlichen Opfer antifa-info.net/20...udapest-verfahren/
zum Beitrag01.08.2025 , 22:02 Uhr
Irgendwann muss ein hinreichender Tatverdacht aber auch belegt werden. Daran hapert es anscheinend. Seit Februar einen Prozess führen ohne Beweismittel für die Anklage vorzubringen ist alles andere als ein normaler Strafprozess. Nur zur Erinnerung, die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
zum Beitrag01.08.2025 , 21:21 Uhr
"Eine Verminderung der Strafhöhe, als Anpassung an deutsches Recht, müsste Deutschland ungarischen Behörden in einem Übereinkommen allerdings abverhandeln."
Da eine Zusage von ungarischer Seite vorliegt, das eine mögliche Haftstrafe in Deutschland absolviert werden kann, würde ja dann das ungarische Urteil hierzulande in einem Exequaturverfahren in ein deutsches Urteil umgewandelt.
In diesem Verfahren wird zwar von der Strafvollstreckungskammer weder die Feststellung noch die rechtliche Würdigung oder die Strafzumessung des ausländischen Urteils überprüft, aber im Rahmen der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht wird auch geprüft, ob das Urteil in einem menschenrechtskonformen Verfahren ergangen ist.
Gemäß Rechtssprechung des BVerfG von 2016 (2 BvR 2191/13) eine rechtliche Vorraussetzung für die Vollstreckung in Deutschland, welches Gerichten zudem eine umfassende Aufklärungspflicht auferlegt, damit ein ausländisches Urteil bestand hat.
Vor diesem Hintergrund ist es strategisch klug und moralisch richtig eine breite Öffentlichkeit herzustellen um auf die Zustände in Ungarn hinzuweisen. Darüber werden auch deutsche Gerichte in einem Exequaturverfahren nicht hinwegsehen können.
zum Beitrag31.07.2025 , 22:02 Uhr
"Und wer sich an der Klägerin Stelle die fast 100.000 Euro Schaden nicht zurückgeholt hätte muss wohl erst noch geboren werden"
Die Anwälte des Klägers haben im Vorfeld eine aussergerichtliche Einigung angestrebt. Die sah vor: keine Erhebung von Schadensersatzansprüchen bei einer gleichzeitigen Verpflichtung der Aktivisten das Filmmaterial nicht weiter zu verbreiten.
Das deutet dann schon darauf hin, dass der Hauptzweck der Klage darin bestand, öffentliche Beteiligung zu verhindern und damit wäre zumindest ein Aspekt einer Slapp Klage gegeben. Ein weiteres Kriterium was dafür spricht, ist der zu hoch angesetzte Streitwert, denn fällt dieser zu sehr aus dem Rahmen, könnte das ebenfalls ein Indiz für einen Einschüchterungsversuch sein. Das wird man genauer beurteilen können, sobald das Gericht den Streitwert festgelegt hat. Und dann wäre da noch der Punkt der Privathaftung, der ebenfalls zu einer Slapp Klage passt. Denn wer Geld sehen möchte, der hält sich an denjenigen Schadhaft bei dem es etwas zu holen gibt und das dürfte in diesem Fall nicht die Aktivistin sein.
Bleibt unterm Strich festzuhalten, dass mich ihre Ausführungen nicht wirklich überzeugen.
zum Beitrag30.07.2025 , 19:28 Uhr
Selbstverständlich steht bei Unternehmen die auf diese Art vorgehen eine Strategie dahinter. NGOs verfolgen übrigens teilweise ähnliche Strategien wenn es darum geht Unternehmen zum Einlenken zu bewegen, besonders in Umweltbelangen
Das verläuft allerdings im rechtlichen Rahmen und stellt keineswegs einen Rechtsmissbrauch dar. Im übrigen sind die beiden Angeklagten anscheinend auch als Privatpersonen und nicht im Auftrag oder Namen einer NGO in das Gebäude eingedrungen. Dann haftet man wie jeder andere Bürger auch, strafrechtlich sowieso, aber auch zivilrechtlich. Wäre auch anders gegangen. Für die meisten NGOs gilt das Vereinsrecht und dann hätte sich der Kläger an der NGO schadhaft halten müssen. Hier hat man ihm die freie Auswahl gelassen zwischen Verbreiter und Verursacher zu wählen.
Bedenklicher ist da schon die Urteilsbegründung des Gerichts. Wenn es ein öffentliches Interesse an dem Filmmaterial bejaht, dann kann das individuelle Interesse des Klägers eigentlich keine Priorität haben und erst recht dürfte die Weiterverbreitung des Materials nicht untersagt werden. Bei einem solchen Urteil bleit nur der Gang durch die Instanzen um aus dem Schweinemästerbezirk herauszukommen
zum Beitrag28.07.2025 , 14:50 Uhr
Hier wäre ein Grundkurs in Ethik angebracht. Dort würde ihnen beigebracht, dass es in einer Notsituation nicht darum geht einen Schuldigen haftbar zu machen, sondern das Leid zu lindern.
Das lässt sich in diesem Fall am schnellsten bewerkstelligen durch die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Zugang zu humanitären Hilfen.
Und wenn sie sich unbedingt an der Schuldfrage abarbeiten wollen, dann sollten sie denjenigen in den Fokus nehmen, der verantwortlich dafür ist, dass der Zugang zu humanitären Hilfen eingeschränkt bzw blockiert wurde.
Ebenfalls würden sie in einem solchen Kurs lernen, dass kein Mensch sich anmaßen sollte, Leben gegen Leben aufzurechnen. Wichtiger Punkt, gerade wenn es in den hiesigen Diskussionen um die israelischen Geiseln geht.
zum Beitrag28.07.2025 , 14:28 Uhr
Deutschlands Haltung zu Israel ist naiv und gefährlich. Im guten Glauben an der Seite Israels stehen zu müssen, hat man übersehen, wen man da unterstützt.
Der Haftbefehl für Nethanjahu hätte der Weckruf sein müssen. Die Reaktionen von Bundeskanzler und Bundespräsident haben gezeigt, dass Deutschland doch die falschen Lehren aus der Geschichte gezogen hat und unfähig ist zu trennen zwischen historischer Verantwortung und aktuellen Ereignissen. Durch den Unwillen zu differenzieren hat Deutschland nicht nur dazu beigetragen durch seine Blockadehaltung das Leiden in Gaza zu verlängern, sondern auch seine Soft Power nicht nur in der arabischen Welt eingebüßt.
Gezielte Sanktionsmaßnahmen hätten zeitnah dazu beitragen können, den Druck auf Israel zu erhöhen und ein Einlenken zu bewirken. Der Ex Diplomat Clages hat es richtig benannt, dass Israel sich in der Auseinandersetzung selbst verloren hat und das gute Freunde dazu nicht Schweigen dürfen.
Aber wer meint sich anhand der Kriegsverbrechen mit einem Regime solidarisieren zu müssen, dessen Minister erst heute erklärt hat, dass die Gaza Hilfen "zur Lebenserhaltung des Feindes" (Ben-Gvir) beitragen, der hat vieles falsch verstanden.
zum Beitrag27.07.2025 , 23:06 Uhr
Die Anerkennung eines Staates ist ein völkerrechtlicher Akt, daher kann sie auch nur in den Grenzen erfolgen die völkerrechtlich definiert wurden und das sind die von mir aufgeführten Gebiete vor 1967.
Und wenn sie den Aufbau der rechtsstaatlichen Strukturen alleine den Palästinensern überlassen wollen, dann haben sie auch zukünftig die Wahl zwischen Terror und Korruption an der Spitze. Die herrschten nämlich seit ewigen Zeiten. Und es dürften nicht wenigen der Protagonisten da unten die fachliche Kompetenz fehlen, einen Rechtsstaat zu errichten.
Wer hat denn in Deutschland die rechtsstaatlichen Strukturen nach 1945 aufgebaut? Deutsche oder nicht doch Deutsche in Kooperation mit den Alliierten.
zum Beitrag27.07.2025 , 22:45 Uhr
Der von ihnen empfohlene Autor hat zwar einen Lehrstuhl, schreibt aber lediglich für das eigene Renommee. Rein subjektive Thesen/Botschaften für ein "erhofftes" breites Publikum.
Für Erheiterung sorgte besonders seine These des gelben Flecks (weil der Prophet die Farbe gelb nicht mochte!) den Juden im 8 und 9 Jahrhundert in islamischen Ländern tragen mussten inkl. seine haarsträubende Herleitung daraus zum tragen des gelben Davidstern in der NS Zeit. Vom Gelben Ring hatte er jedoch nichts zu berichten. Gut war europäisches Mittelalter, dazu noch die katholische Kirche, halt nicht sein Gebiet.
Ähnlich lückenhaft wie seine Theorien sind auch seine Quellenangaben. Ein ernsthaft interessierter Leser, der zudem wissenschaftliche Ansätze erwartet, ist da raus.
Bei Interesse würde ich ihnen die Werke des Pioniers der Islamwissenschaften Ignaz Goldziher empfehlen. Keiner war so in beiden Welten von Tora und Koran zuhause wie der Ungar. Und kaum einer nach ihm hat so fundiert über das historische Verhältnis von Judentum und Islam geschrieben. Nicht immer leicht zu lesen, denn es waren meist wissenschaftliche Werke, aber sehr viel erhellender als die Werke eines Abdel-Hakim Ourghi.
zum Beitrag26.07.2025 , 16:20 Uhr
R2P hätte auch schon früher zur Anwendung kommen können aufgrund des UN Sonderstatus und des Rom Statuts. Für die Intervention braucht es allerdings ein UN Mandat und das wird es aufgrund des Vetorechts der USA nicht geben.
Bevor nicht ein Strukturwandel innerhalb der UN stattfindet, dürften von dieser Organisation im Nahostkonflikt keine einschneidenden Maßnahmen zu erwarten sein.
Es bleibt daher zur Zeit nur die Möglichkeit auf die völkerrechtliche Selbstverpflichtung der Staaten zu setzen. Diese kann einzeln oder auch im Verbund und ohne UN Mandat erfolgen und wirksame Maßnahmen jenseits militärischer Intervention ergreifen.
Es braucht lediglich einen gewichtigen Staat der voranschreitet und das könnte nach Lage der Dinge momentan Großbritannien sein. Da tut sich derzeit eine ganze Menge in der Hinsicht, nicht nur politisch.
Auf Macron würde ich weniger setzen, dieser hat stets mit einem Auge auch immer die französische Innenpolitik im Sinn. Bei dem Mann ist viel Kalkül im Spiel.
zum Beitrag26.07.2025 , 15:43 Uhr
Gut das ist jetzt anscheinend eine deutsche Perspektive. Da kann ich nicht viel dazu beitragen, sondern lediglich eine norwegische - britische Sicht dagegenstellen.
Meine Frau und ich haben uns 2006 aufgrund unserer Erfahrungen während der WM dazu entschlossen uns in Deutschland niederzulassen. Der "Nationalstolz" äußerte sich nämlich in jener Zeit in einer Art der Offenheit, die sämtliche Klischees die im Ausland über die spröden Sandalenträger in weissen Frotteesocken kursierten, über den Haufen warfen.
Diese Art des sich begegnens gab es zu der Zeit weder in England noch in Norwegen. Die WM hat daher auch das Bild von Deutschland im Ausland nachhaltig geprägt.
Und auch die Jahre danach war in Berlin und selbst bei den steifen Hanseaten in Hamburg eine Stimmung zu spüren, die ein positives Lebensgefühl wiederspiegelte und integrativ war. Von Ausgrenzung war da wenig zu spüren.
Leider hat dieses Lebensgefühl mit dem Aufstieg der AfD und bedingt durch die Auswirkungen des Krieges in Syrien sowie durch Corona ein jähes Ende gefunden und spätestens durch den Krieg in der Ukraine für einen krassen Wandel in der Gesellschaft gesorgt. Nicht nur in Deutschland.
zum Beitrag25.07.2025 , 22:44 Uhr
Wie bei allen 142 Staaten zuvor, erfolgt die Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen vor 1967. Konkret Gaza, Westjordanland und Ost Jerusalem.
Die Zustimmung Israels ist auch keine Grundvoraussetzung für eine Staatsgründung. Es lässt sich auch miteinander leben ohne staatliche Anerkennung. Dürfte gerade in Deutschland keine Neuigkeit darstellen.
Israels Aufgabe dürfte darin bestehen das Westjordanland zu räumen und die militärische Präsenz in Gaza auf das notwendigste zu beschränken und diese spätestens nach Klärung der Geiselfrage komplett zu beenden.
Mehr Rechte stehen Israel nämlich nicht zu. Der Rest, von Wiederaufbau bis hin zur Errichtung rechtsstaatlicher Strukturen wird Aufgabe der internationalen Gemeinschaft in Kooperation mit den Palästinensern sein, sofern dieser Teil der Weltgemeinschaft ihr Anliegen mit einem Staat Palästina auch in die Tat umsetzen will.
Dazwischen gilt es dann noch die rechtlichen Fragen der finanziellen Entschädigung zu klären, für illegale Landnahme, Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen von israelischer Seite, sofern diese von Gerichten attestiert wurden oder werden.
zum Beitrag25.07.2025 , 21:31 Uhr
Auf den von ihnen verwiesenen Vorsatz bin ich im ersten Kommentar bereits eingegangen. Dolus ex re ist eine Vorsatzbejahung die aus dem objektiven Verhalten des Täters abgeleitet wird und auch gängiges Prinzip nicht nur der deutschen Rechtsauffassung. Es geht also nicht mehr um Äußerungen, Stellungnahmen etc sondern rein um Indizen, die vermuten lassen das ein genozidales Verhalten vorliegt. Und da landen wir wieder beim erwähnten Punkt (iii) den Lebensbedingungen.
Der geläufige und bisher vorherrschende Maßstab das einzig aus der Beweislast der Angriffsführung eine genozidale Absicht ersichtlich ist, lag bei Sebrenica auf der Hand, bei Israel kann es eigentlich ausgeschlossen werden und dürfte juristisch auch nur schwer nachzuweisen sein.
Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass der IGH diese Richtung weiter verfolgt.
Generell hängt es jedoch auch von den Anklagevertretern ab, welche Linie der IGH einschlägt, denn es liegt auch auf der Hand, dass es sich bei dem Gerichtshof um keine politisch neutrale Instanz handelt. Erkennbar allein schon an den Fällen in denen Anklage durch den IGH erhoben wurde und die auffallend häufig einen Afrikabezug hatten.
zum Beitrag25.07.2025 , 17:24 Uhr
Rechtliche Beschränkungen stellen juristisch eine Einschränkung von Rechten dar. Zum Beispiel die Handlungsfreiheit.
AGBs sind Vertragsbedingungen und stellen allgemeine Regelungen dar. Beispiel:
Eine Stadtbibliothek gehört ebenfalls zum öffentlichen Raum. Diese hat sowohl eine Hausordnung sowie AGBs in denen die Bestimmungen zum Ausleihen von Büchern geregelt sind. Bedeutet aber nicht, dass ihre Rechte eingeschränkt sind, wenn sie ein Buch ausleihen sondern das sie die vertraglichen Bestimmungen der Stadtbibliothek bei der Ausleihe akzeptieren.
zum Beitrag25.07.2025 , 14:27 Uhr
"Ob das dann noch "öffentlicher Raum" ist, steht sehr in Frage."
Keineswegs, da der öffentliche Raum sich juristisch dadurch definiert, dass er keiner rechtlichen Beschränkung unterliegt. Ein Entgelt für die Benutzung zu entrichten ist in diesem Sinne keine rechtliche Beschränkung. Gilt für öffentliche Toiletten, Parkgebühren und auch für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
zum Beitrag25.07.2025 , 14:00 Uhr
Guter, sachbezogener Beitrag. Die Position ist schlüssig hinsichtlich der UN Völkermordkonvention. Wobei anzumerken ist, dass die Zerstörungsabsicht einer Gruppe nicht die einzige Intention sein muss, sondern auch durch die militärische Zielsetzung oder wie hier mit Sicherheitserwägungen einhergehen kann.
Der IGH hat seine bisherigen Verfahren zum Tatvorwurf eines Genozids auf den Nachweis von Einzelakten abgestellt gemäß der Völkermordkonvention und den Römischen Statut wie in Art 6 und nicht auf die Absicht eines zielgerichteten Handelns zur Zerstörung einer Gruppe. Diese Absicht ist juristisch sehr schwer nachzuweisen.
Ausgangslage ist, dass diese Einzelakte geeignet sind, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Dazu gehört auch unter (iii) "vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung herbeizuführen".
In diese Richtung gehen auch derzeit die Ermittlungen des Gerichts bei der Klage Südafrikas. Und damit wäre dann auch der Tatbestand des Genozids an diesem Einzelakt nachweisbar.
zum Beitrag24.07.2025 , 22:03 Uhr
Mehr Druck auf Israel fordern derzeit anscheinend alle, mit Ausnahme der Bundesregierung und Trump. Selbst die israelische Ärztekammer fordert das die humanitäre Versorgung in Gaza sichergestellt werden muss.
Die Frage ist nur, wer nimmt das Heft des Handelns in die Hand, trägt Verantwortung und sorgt dafür, dass die 350 LKW die Grenze passieren?
Auf Israel kann in der Hinsicht keiner hoffen. Die Regierung hat heute erst erklärt, dass es in Gaza keine Hungersnot gäbe und das die Diskussionen im Ausland auf einer Propagandaaktion der Hamas beruhen.
Mit derartigen Spielchen der Schuldzuweisungen ist kein Staat zu machen. Die Protagonisten treten auf der Stelle und die Menschen hungern derweil. Wo bleibt da die Kooperation der Staatengemeinschaft jenseits von Erklärungen?
In diesem Zusammenhang stellt sich ebenso die Frage, ob der Surpreme Court in Israel überhaupt noch existiert. Denn immerhin handelt es sich nach landläufiger Meinung bei Israel ja immerhin um einen Rechtsstaat.
zum Beitrag24.07.2025 , 21:27 Uhr
"Der Völkermordvorwurf wird auch durch ständiges Nachplappern nicht wahrer... Es gibt hierzu nämlich eine (in diesem Falls sehr klare) juristische Definition..."
Das hängt von dem Maßstab ab, welches das Gericht zu Grunde legt. Eine Absicht kann auch dolus ex re abgeleitet werden. Auch kann ein Genozid durch die Vorenthaltung humanitärer Hilfen abgeleitet werden.
Bedeutet nichts anderes als das der Zerstörungsgrundsatz, den sie offensichtlich als Maßstab anlegen, nicht der einzige Beweggrund sein muss.
Die Äußerungen von Regierungsvertretern in Bezug auf ethnische Säuberung und Umsiedlung deuten auf eine derartige Absicht hin. Und angesichts des aktuellen Konfliktgeschehens ist es wahrscheinlich, dass das Gericht genau hier ansetzt.
Das wäre jetzt nur ein Einwand zu ihrem Beitrag. Ich tausche mich aber auch gerne mit einem Experten aus, der dieses anders einschätzt. Am besten sie beginnen die Debatte mit der von ihnen erwähnten klaren juristischen Definition. Die verwenden wir dann als Grundlage.
zum Beitrag24.07.2025 , 14:34 Uhr
Hanebüchener Vergleich israelische Staatsbürger mit Juden gleichzusetzen und dann eine Brücke zur NS Zeit zu schlagen und dieses dann noch mit "Firnis von Zivilisation und Aufklärung" zu begründen.
Nach ihrer Logik wären dann die Boykotte an russischen Staatsbürgern 2022, wie Einlaufverweigerungen russischer Yachten in französischen Häfen oder Stornierungen von Feriendomizilen an der Côte d’Azur oder in St. Moritz auch eine Form der" Kollektivbestrafung" oder nicht doch eher Ausdruck eines Protestes von Zivilakteueren gegen die Kriegsführung Russlands?
zum Beitrag24.07.2025 , 14:03 Uhr
Staat und Bürger sind in der Aussenbetrachtung nicht immer fein säuberlich zu trennen. Handlungen der Regierung können daher auch zu Ressentiments gegenüber der Bevölkerung und damit zu Repressionen an deren Bürgern im Ausland führen.
Bei derartigen Boykotten wie dem Kreuzfahrtschiff handelt es sich um lokale Protestformen, die völlig legitim sind, solange sie friedlich ablaufen. War bei den Russen 2022 an der Côte d’Azur auch nicht anders. Da wurde den Yachten das Anlegen untersagt usw.
Die Auswirkungen staatlichen Handelns können auch langfristige Folgen haben, sollte gerade in Deutschland bekannt sein. Bis Anfang der 60er waren die Aussichten für Deutsche ein Ferienhaus in Dänemark oder Norwegen zu mieten gleich null, da persona non grata und nicht nur in diesen Ländern.
Auch ist diese Form des Boykott für die betroffenen Personen keine Zumutung oder Bestrafung, denn sie wissen ja sehr wohl vor welchem Hintergrund eine derartige Handlung stattfindet. Anders würde es sich verhalten, wenn sie persönlich angefeindet würden. Das wäre dann aber auch ein anderer Sachverhalt.
zum Beitrag23.07.2025 , 01:49 Uhr
Abgesehen davon das die Rex Talionis kein Gebot sondern ein Gesetzestext ist, handelt es sich bei ihr um ein juristisches Prinzip. Es wendet sich an die gerichtliche Instanz Israels und nicht an die Nation.
Vor diesem Hintergrund macht ihr Einwand wenig Sinn, es sei denn sie wollten dafür plädieren das Israels Vergeltungsmaßnahmen sich darauf beschränken ausschließlich die Verantwortlichen, also die Ausführer der Tat, vor Gericht zu stellen. Alttestamentarisch steht ihr Zitat nämlich für die Gleichheit der Rechte. Dazu gehört aber nicht Stellvertreter haftbar zu machen. Das finden sie in der Antike eher im orientalischen Codex Hammurabi. Indem wird juristisch nicht mit gleichem Maß gemessen.
Soviel zum Thema Verhältnismäßigkeit und Rechtsprechung in der Antike.
zum Beitrag22.07.2025 , 22:13 Uhr
Kurzfristige Lösungen sind meist nicht gratis zu haben. Daher einige Euro in ein Anwaltsbüro und für ein Forensikinstitut investieren. Gleichzeitig selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Fingerabdrücke des Verdächtigen besorgen, bei Mietsachen am besten per Lifting Tape von der Türklinke nehmen, bei Metall braucht es kein Pulver für die Sichtbarkeit und über den Anwalt zusammen mit den Schreiben im Labor einreichen. Stimmen die Abdrücke überein, erstellt das Labor ein Gutachten. Dieses hat keine gerichtliche Beweiskraft, dient jedoch der Staatsanwaltschaft als Tatsachenbeweis, der einen Anfangsverdacht begründet. Daraufhin müssen Ermittlungen eingeleitet werden. Dazu den Vermieter auf dem Laufenden halten.
Eine asiatische Arbeitskollegin meiner Frau im Krankenhaus hatte vor vielen Jahren sexistische und rassistische Schreiben am Scheibenwischer ihres Wagens und einen Kollegen in Verdacht. Hier haben wir einfach ein Wasserglas mit seinen Fingerabdrücken als Nachweis benutzt. Letzte Zweifel beseitigte im Laufe des Verfahrens dann ein Schriftvergleich.
Die verauslagten Kosten werden bei Verurteilung ersetzt plus Schadensersatz.
zum Beitrag22.07.2025 , 21:17 Uhr
Sich hinter der Ausrede der historischen Verantwortung zu verstecken, nimmt den Deutschen keiner mehr ab. Weder in Europa, in der arabischen Welt und auf der Südhalbkugel erst recht nicht.
Verantwortung aus der Geschichte zu übernehmen, bedeutet in erster Linie in Gegenwart und Zukunft zu verhindern, dass sich Unrecht wiederholt.
Das erreicht man nicht durch Waffenlieferungen an einen Staat der Kriegsverbrechen begeht. Und auch nicht in dem man sämtliche Sanktionen durch ein Veto blockiert.
Wäre schön, wenn die Diskussionen zum Thema sich nicht ausschließlich um die Belange Deutschlands drehen, wie ihr Beitrag exemplarisch zeigt, sondern um die Betroffenen vor Ort.
Und wer meint Solidarität mit einem Unrechtstaat üben zu müssen, nur weil dieser den Namen Israel trägt, der hat nur wenig verstanden. Besser wäre es für Deutschland darauf hinzuarbeiten, dass aus Israel wieder ein Rechtsstaat wird, der sich an internationale Regeln hält. Sanktionen sind ein Mittel welches dazu beitragen kann, das ein Staat wieder in die Spur zurückfindet.
Zu ihrer Bemerkung bezgl. der Hamas. Bitte zwischen Ursache und Wirkung auch die Verhältnismäßigkeit mit einbeziehen, die ist entscheidend.
zum Beitrag22.07.2025 , 18:09 Uhr
"Sie alle verbinde die Sorge um die Situation von Maja T.."
Es ist lobenswert, dass die taz den Fall begleitet und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Ich würde es aber begrüßen, wenn auch die Fälle des deutschen Marek Kaufmann und des deutsch-franzosen Lennart einen ähnlichen Grad an Aufmerksamkeit erhalten würden. Beides Fahrradtouristen, die im Iran unter fadenscheinigen Gründen festgenommen und inhaftiert wurden.
Um sich hier ein Bild machen zu können, ist man leider weitgehend auf angelsächsische Medien angewiesen.
Im Falle Maja T gilt festzuhalten, dass die Überstellung keinen Rechtsbruch wohl aber einen Eingriff in die Gewaltenteilung darstellt. Die zitierte Aussage des Abgeordneten ist insofern nicht korrekt. Beschlüsse des BVerfG bei Beschwerden gegen Gerichtsurteile gelten rückwirkend und setzen einen bestehenden Beschluss erst bei Erlass ausser Kraft.
Und wenn der Abgeordnete schon eine Korrektur von rechtstaatlicher Seite anstrebt sollte er diese auch im Auslieferungsrecht des IRG anstreben, das bisher keine ordentlichen Rechtsmittel gegen einen Auslieferungsbeschluss vorsieht. Mit einer Reform ließen sich derartige Situationen zukünftig vermeiden.
zum Beitrag22.07.2025 , 12:33 Uhr
"Allerdings hat Hamas weder Zehntausende Menschen umgebracht noch einen ganzen Landstrich in Schutt und Asche gelegt.."
Aber auch nur deshalb nicht, weil sie nicht über die nötigen militärischen Mittel verfügen. Die Absicht ist schon vorhanden und diese Absicht, Zivilisten gezielt attackiert oder bombardiert zu haben sollte man Israel nicht pauschal unterstellen. Es ist schon traurig genug, dass einer Demokratie wie Israel bescheinigt werden muss dem Kriegsziel alles untergeordnet zu haben und dabei auch nicht vor Kriegsverbrechen zurückzuschrecken.
Das Argument mit dem Unterschied zwischen Diktatur und Völkermord ist aus meiner Sicht daher nicht schlüssig.
zum Beitrag22.07.2025 , 12:17 Uhr
"Leider fehlt auch in diesem Statement der Beschluss von Maßnahmen, den auch Einzelstaaten (die Unterzeichnenden) umsetzen können.."
Das ist im Falle Israel nicht so einfach, wie es bei Russland der Fall war. Die EU und damit deren Mitglieder haben ein Assozierungsabkommen mit Israel. Das verhindert wirtschaftliche Sanktionen von Einzelstaaten gegen privatwirtschaftliche Akteure weitgehend. Norwegen hat dies 2024 versucht mit einem geplanten Importverbot von Waren aus Siedlergebieten. Scheiterte am Verstoß mehrerer Abkommen die Norwegen mit der EU getroffen hat. Gleiches galt für eine geplante Kennzeichnungspflicht in Norwegen für israelische Produkte wie Wein aus den Gebieten.
Sanktionen die direkt gegen den Staat Israel gerichtet sind, können zudem einzig per einstimmigen EU Beschluss getroffen werden.
Zudem haben Länder wie UK, Kanada, Australien, Spanien oder Norwegen schon Einzelmassnahmen getroffen, gegen Einzelpersonen oder durch die Einstellung von Waffenlieferungen an Israel oder die Einstellung von Investments in Israel durch Staatsunternehmen, wie z.B. der norwegische Staatsfond.
zum Beitrag21.07.2025 , 22:37 Uhr
"Die Politik sitzt das Ganze aus"
Würde ich pauschal nicht behaupten. Es gibt zwei große Blockierer, die USA und Deutschland. Letzteres besonders in Hinblick auf EU Beschlüsse und Sanktionen.
Jüngstes Beispiel die heutige Erklärung von 28 Staaten unterzeichnet, darunter
Foreign ministers of Australia, Austria, Belgium, Canada, Cyprus, Denmark, Estonia, Finland, France, Iceland, Ireland, Italy, Greece, Japan, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, The Netherlands, New Zealand, Norway, Poland, Portugal, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland and the UK.
Das Statement war eindeutig. Ende des Gaza Krieges, freier Zugang zu Nahrungsmitteln, Ende der Siedlergewalt, Ablassen von den Umsiedlungsplänen und Freilassung der Geiseln.
Deutschland teilt diese Positionen offensichtlich nicht und gehört nicht zu den Mitunterzeichnern. Die Regierung lässt lieber Vertreter der Taliban einreisen für die Ausstellung von Reisepässen, damit die Abschiebeflüge demnächst direkt nach Afghanistan durchgeführt werden können.
Da kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.
Hier der Link zur Erklärung GOV UK www.gov.uk/governm...tinian-territories
zum Beitrag20.07.2025 , 21:17 Uhr
"Wieso hat der Anwalt eigentlich nicht nach der Entscheidung des OLG Berlin Rechtsmitel eingelegt?"
Im Auslieferungsrecht des IRG gibt es kein ordentliches Rechtsmittel gegen Auslieferungen und somit auch keine Revision. Einzige Möglichkeit Rechtsschutz zu erhalten ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Das Recht muss jeder Person gewährt werden, die ein Gerichtsurteil hinsichtlich der Konformität mit der Verfassung anzweifelt. Nur hat dieser Schutz erst dann rechtliche Gültigkeit, wenn ein positiver Beschluss des BVerfG vorliegt. Bis dahin gilt das Urteil und kann auch vollstreckt werden.
zum Beitrag20.07.2025 , 20:57 Uhr
Gesetze zitieren und sie richtig auslegen ist so eine Sache für sich.
Im Sinne von 223 StGB bedeutet Versuch, dass der Täter zur Tat ansetzt, sie jedoch nicht vollendet.
Wer nicht zwischen Versuch und Absicht unterscheiden kann, sollte gegenüber anderen Foristen nicht noch zusätzlich auf den Imperativ zurückgreifen.
zum Beitrag20.07.2025 , 18:41 Uhr
Zeit eine Lanze für den Konservatismus zu brechen und die Gegenrechnung aufzumachen.
Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland. Hier waren es überwiegend Sozialdemokraten die rechte Positionen übernommenen haben.
Die Analyse der Autorin krankt daran, dass sie die Rechten in Europa gleichsetzt und dabei ausseracht lässt, das nur wenige ihre Wurzeln im historischen Rechtsextremismus haben, wie die AfD, FPÖ oder Rassemblement National.
Die Dansk Folkeparti verdankte ihren Aufstieg dem Umstand, dass sie sich als Bewahrer des Sozialstaates ansah, der durch Überfremdung gefährdet sei.
Die norwegische Fremskrittspartiet wurde als Steuerprotestpartei gegründet, warb für Distanz zur EU und sprach sich für eine Begrenzung der Zuwanderung aus islamisch geprägten Kulturen aus.
In beiden Ländern präsentierten die Positionen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung und in keinem dieser Länder käme jemand auf die Idee diese Parteien als rechtsextrem zu bezeichnen. Was im Ausland wahrlich anders gesehen wurde.
Die Konzepte der Autorin wurden in diesen Ländern bereits sämtlich erprobt. Ergebnis: Die Fremskrittspartiet steht derzeit bei 23%, der rechte Block in Dänemark bei 21%
zum Beitrag19.07.2025 , 21:41 Uhr
Die Feststellung ob ein Rechtsbruch vorliegt treffen bisher in Deutschland zum Glück immer noch Gerichte und nicht der Volksmund. Und bisher ist mir noch kein Urteil bekannt.
Und woher wollen sie wissen, dass den Personen der Rechtsschutz nicht verwehrt wurde? Nur weil der Staat diese Personen als "nachvollziehbar ausreisepflichtig" ansieht, bedeutet das nicht automatisch, dass Gerichte dieses genauso sehen.
Rechtlicher Fallstrick bleibt in diesem Abschiebefall sowieso das Aufenthaltsgesetz. Zum Beispiel ist nach diesem vorher zu prüfen, ob der Person im Aufnahmeland eine Haftstrafe droht.
Wer mir erklären kann, wie eine derartige Prüfung durchzuführen ist, wenn es offiziell keinerlei direkte Kontakte zu den Taliban gibt, ist ganz weit vorne.
Und wer nicht klar belegen kann, dass einer Person im Aufnahmeland weder Haft noch Folter oder Verfolgung drohen, der kann auch nicht abschieben.
Gilt auch für andere Abfragen die vor einer Abschiebung getätigt werden müssen und gesetzlich verpflichtend sind.
zum Beitrag19.07.2025 , 21:04 Uhr
" Wer Demokratie will, kann keine Politik wollen, die völlig losgelöst von den Überzeugungen der Wähler ist."
Das hängt immer davon ab, worauf sich die Überzeugungen der Wähler stützen.
Aktuelles Beispiel. Laut Allensbach befürworten gerade einmal 27% der Bürger ein Verbot der AfD. Hauptgrund für die Ablehnung ist die Aussage, dass die etablierten Parteien sich mit einem Verbot lediglich einen ungeliebten Konkurrenten vom Leib halten wollen.
Worauf diese Erkenntnis beruht ist nicht schwer zu erraten.
Daher ist dem Volk aufs Maul schauen nur selten eine gute Lösung für aktuelle Probleme. Zu beeinflussbar und schwankend ist diese nämlich in der Breite. Besser wäre es ein eigenes politisches Profil zu entwickeln und Konzepte umzusetzen, die für die Menschen auch eine direkte Auswirkung haben, möglichst im positiven Sinne. Entscheidend für eine Demokratie ist nämlich vorallem das Vertrauen, welches die Bürger in ihren Staat haben.
zum Beitrag19.07.2025 , 20:45 Uhr
Die faire Jeans muss nicht erst erfunden werden, die gibt es schon seit langer Zeit. Nennt sich Denim.
Einmal bei Indigofera in Schweden oder bei Blaumann in Deutschland nachfragen. Japan ist der größte Absatzmarkt für diese Art Kleidung und gleichzeitig der größte Produzent. Unternehmen wie Japan Blue, Momotaro oder Iron Heart stellen in Japan die Denims nach alten US Verfahren und in Handarbeit her. Etwas Chemie für das Indigoverfahren braucht es zwar, es gibt aber auch Modelle die ganz klassisch rein pflanzlich gefärbt werden. Das hat seinen Preis, in einem Berliner Store beträgt der Einstiegspreis für ein solches japanisches Modell 600€ und auch die "handelsüblichen" Modelle bewegen sich ab 250€ aufwärts.
In Bezug auf billig oder teuer ist es bei Denims jedoch eine Frage der Anschauung. Die Hosen können weit über zehn Jahre getragen werden. Bei häufiger Tragedauer bekommen sie nach gut zwei Jahren erst eine individuelle Patina und fangen dann erst an richtig gut auszusehen.
Im Grunde ist es eine Frage der Einstellung. Wer ständig neu uniformiert sein will und Trends folgt, der greift halt auf Fast Fashion zurück anstatt einen eigenen, nachhaltigen Stil zu pflegen.
zum Beitrag19.07.2025 , 14:54 Uhr
"Was genau ist an diesen Abschiebungen menschenrechtswidrig?"
Einmal die Urteile des EGMR zu diesen Vorgängen studieren. Das Gericht gibt ihnen die passenden Antworten.
Seit 2024 hatte jede Klage gegen eine Abschiebung nach Afghanistan Erfolg. Die letzten ausser Deutschland die nach Afghanistan abgeschoben haben, waren die Schweden letztes Jahr mit einem Flug mit neun Personen an Bord nach Kasachstan.
Aufgrund der Gerichtsurteile des EGMR haben derzeit so gut wie alle europäischen Länder Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt.
Die Begründung des Gerichtshofs war übrigens in jedem Urteil stets dieselbe.
Menschenrechtsverletzungen!
Dürfte bei einem Regime bei dem u.a. Steinigung und Handabhacken eine Form der Bestrafung darstellen auch keinen nur halbwegs humanen Geist verwundern.
zum Beitrag19.07.2025 , 14:36 Uhr
" Wo wurde es veröffentlicht?"
Offiziell nirgends, außer in BW. Von Sachsen ist durch den Flüchtlingsrat bekannt, dass drei Personen abgeschoben wurden aus der Abschiebehaft. Diese hatten vorher eine Haftstrafe unter drei Jahren abgesessen wegen Diebstahl, Drogenvergehen und Raub.
In BW waren allerdings auch Schwerverbrecher wegen Sexualdelikten und schweren Körperverletzungen unter den Abgeschobenen.
Die restlichen Bundesländer hüllen sich in Schweigen, was ja wiederum auch eine Aussage ist.
zum Beitrag19.07.2025 , 14:13 Uhr
Da der Mensch zwar die Fähigkeit besitzt rational zu denken, davon jedoch oftmals keinen Gebrauch macht und lieber irrational handelt, hat man vor langer langer Zeit einmal Regeln aufgestellt für das Verhalten in einer Gruppe und sehr viel später diese Regeln als allgemein verbindlich in Gesetzen festgehalten. Und es ist noch gar nicht so lange her, da galten für die Privilegierten eines Landes Ausnahmen vor dem Gesetz. Die Folge waren Willkür und Ungerechtigkeit besonders gegenüber den sozial schwachen.
Ich bewege mich lieber in einer Welt von der ich weiß, dass das Recht für alle und ohne Ansicht der Person gilt, als in einer Welt die vom "inneren Gerichtshof" der Mehrheit dominiert wird.
Mit welcher Begründung sie also glauben, einer bestimmten Gruppe einen moralischen Sonderstatus aufzwingen zu wollen, erschließt sich mir nicht.
Straftaten sind weder an Nationen noch Kulturen festzumachen und es gibt sie seit Anbeginn der Menschheit.
Daher zählt lediglich die Frage, wie man mit ihnen in einer Gesellschaft umgeht. Meine Meinung dazu habe ich in Auszügen hier dargelegt.
zum Beitrag19.07.2025 , 12:52 Uhr
Realpolitik in Bezug auf das Inland sind sämtliche politischen Maßnahmen, die eine direkte Auswirkung auf die Bevölkerung haben und vor Ort auch positiv spürbar sind. Können sie sich selbst überlegen, was da alles drunterfällt.
zum Beitrag19.07.2025 , 12:48 Uhr
"Es ist auch ein Signal an Asylbewerber, dass, wenn sie kriminell werden, hier nicht bleiben können."
Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Das individuelle Asylrecht sogar eine große Errungenschaft für Europa. Wird in Diskussionen hierzulande gerne übersehen. Ebenso das Straftäter auch Rechte haben und die Verurteilung bei einer Straftat nicht eine Entrechtung des Verurteilten bedeutet.
Bedeutet die Bestrafung erfolgt gemäß Strafgesetzbuch und hat der Verurteilte seine Strafe verbüsst, tritt Erledigung ein und er erhält wieder seine vollen Bürgerrechte. Das gilt auch für anerkannte Asylbewerber. Eine Abschiebung nach Verbüssung der Strafe einzig aufgrund der Straftat wäre eine Doppelbestrafung, die gegen das Grundgesetz verstößt.
Auch bei ausländischen Straftätern die über einen anderen Aufenthaltsstatus verfügen gilt zuerst die Regelung gemäß § 60 Abs 1 Satz 1 AufenthG. Wird diese nicht berührt, ist es legitim das ein Staat versucht der Person das Aufenthaltsrecht zu verweigern, notfalls durch Abschiebungen. Das hat jedoch keine Signalwirkung sondern ist ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang der auf Basis der Sachlage jedoch nicht auf Abschreckung beruht.
zum Beitrag18.07.2025 , 21:42 Uhr
"Die EU hingegen konnte sich bisher nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen"
Sehr zurückhaltend ausgedrückt. Bei insgesamt 38 Verstößen Israels gegen das EU-Assoziierungsabkommen (gemäß EU Bericht) wurden alle vorgeschlagenen Sanktionen für die ein Einstimmigkeitsbeschluss erforderlich ist von Deutschland und Ungarn blockiert. Die Unterstützung von Österreich, der Slowakei und der Tschechischen Republik führte dann sogar dazu, dass jede kritische Haltung gegenüber Israel auch in Form einer Erklärung verhindert wurde.
Die europäischen Länder und erst recht Norwegen, UK, Kanada, Neuseeland und Australien sind sich schon darüber einig, dass neben den USA, Deutschland der Hauptblockierer ist, wenn es darum geht Israel in der Hinsicht unter Druck zu setzen, die Situation für die Menschen in Gaza zu verbessern.
Daher stellt sich auch nicht nur die moralische Frage nach der Mitverantwortung Deutschlands an den Zuständen in Gaza und im Westjordanland, es ist auch rechtlich relevant. Denn sobald ein gerichtliches Urteil Israel Kriegsverbrechen attestiert, dürfen sich nicht nur die politisch Verantwortlichen hierzulande warm anziehen.
zum Beitrag18.07.2025 , 21:14 Uhr
"Alles, was die Taliban stärkt, ist schlecht für die globale Sicherheitslage"
In erster Linie ist es eine schallende Ohrfeige für alle Frauen. Nicht nur in Afghanistan.
Dobrindt und die Union werden es mit diesem Kurs fertigbringen, dass Deutschland in einigen Jahren ganz viele neue strategische Partner an seiner Seite hat. Die Taliban sind da nur der Auftakt, da werden noch weitere Allianzen geschmiedet.
Die AfD freut es das die Union ihre Positionen auch weiterhin eins zu eins übernimmt, ihr Höhenflug hält an.
Wenn die" Lokomotive" Deutschland nicht bald einen anderen Kurs fährt und anfängt Real- statt Symbolpolitik zu machen, kann sie sich in spätestens vier Jahren als Juniorpartner der AfD andienen.
Dann kann auch endlich wieder Öl und Gas aus Russland fließen und Nethanjahu zu einem offiziellen Staatsbesuch eingeladen werden.
Deutschland ist längst dabei sich aus der Wertegemeinschaft zu verabschieden und sich in einer Nische einzurichten zwischen Autokraten vom Schlage Netanjahu und Trump sowie autoritären Systemen wie den Saudis, Katar oder China. Das alte deutsche Motto "paktieren gemäß des eigenen Vorteils willens" greift wieder um sich. Einmal in Gaza nachfragen.
zum Beitrag17.07.2025 , 22:19 Uhr
Sehr erfreulich das der Autor hier Auszüge aus dem Bericht der International Crisis Group veröffentlicht hat. Dafür das die Crisis Group weithin als weltweit bedeutenster Think Thank für die Analysen von Krisen und Konflikten gilt und in ihrem Kuratorium seit 1995 vom finnischen Friedensnobelpreisträger Martti Ahtisaari bis hin zum UN-Generalsekretär Kofi Annan Persönlichkeiten von Rang, Namen und vorallem mit Kompetenz vertreten waren, werden ihre Beiträge in der deutschen Medienlandschaft zu wenig berücksichtigt. Besonders wenn es um den Nahostkonflikt geht. Auch der aktuelle Bericht "The Gaza Starvation Experiment" hat in den UK und Skandinavien für ein starkes Echo gesorgt, wurde von hiesigen Medien jedoch weitgehend ignoriert.
Zur Sorgfaltspflicht des Autors hätte eigentlich gehört, die Onlineversion des Berichts zu verlinken, denn er enthält noch viele weitere interessante Details zu diesem Thema. Das hole ich jetzt hiermit nach
The Gaza Starvation Experiment
www.crisisgroup.or...rvation-experiment
zum Beitrag17.07.2025 , 20:49 Uhr
Fangen wir lieber von vorne an.
Slapp ist ein Akronym und steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation.
Bei dieser Form werden Klagen oder Schadensersatzforderungen systematisch eingesetzt um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Denn die Androhungen hoher Schadensersatzforderungen dienen rein als Einschüchterungspotential um derartige Berichte zu unterbinden.
Gemäß dem vom BGH festgelegten rechtlichen Bestimmungen des Verbreitungsprivilegs hätte der Kläger sich auch an Animal Rights Watch als Verbreiter des Materials schadlos halten können und an diese NGO die Schadensersatzansprüche stellen können. Stattdessen wurde eine Privatperson in Haftung genommen.
Ganz schlechte Strategie wenn es einzig ums Geld geht. Ein erfahrener Anwalt hält sich immer an die, bei denen es etwas zu holen gibt.
Daher ist ihr Argument, dass es einzig um Schadensersatzansprüche ging, nicht sehr einleuchtend. Vordergündig ging es den Klägern um Unterlassung.
Das sie dazu noch meinen moralischen Einwand zu diesem Vorgehen dem juristische Feld des StGB zuordnen, bestätigt nur meine Vermutung, dass sie den Sachverhalt nicht richtig überblickt haben.
zum Beitrag17.07.2025 , 15:28 Uhr
In keinem EU Land gibt es eine Pflicht die CO2 Betäubung anzuwenden, sie ist nur gängige Praxis, zeit- und kostensparender als die Elektrobetäubung.
Es braucht auch keinen Veganer- oder Vegetariernachweis, sondern bloss gesunden Menschenverstand um zu erkennen, dass ein mehrminütiger Erstickungstod einem Lebewesen nicht zuzumuten ist.
Ich denke auch nicht, dass in Bezug auf Tierquälerei ihre Aussage "Zum Glück sieht das die Mehrheit der Menschen anders, bzw. richtig" zutrifft.
Die Aussage dürfte wohl eher auf Unkenntnis der Ereignisse basieren oder aufgrund von Empathielosigkeit erfolgt sein.
zum Beitrag17.07.2025 , 15:05 Uhr
Mit etwas Sachverstand stellt man vorallem fest, dass es sich um eine klassische Form der Slapp Klage handelt, deren Ziel vorrangig ist die Weiterverarbeitung des Bildmaterials zu verhindern.
Gehen sie ruhig davon aus, dass die Anklagevertreter der Aktivistin im Vorfeld einen außergerichtlichen Vergleich angeboten haben.
Bei Abgabe einer freiwilligen Unterlassungserklärung zur Verbreitung des Bildmaterials, Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Damit verbunden, bei Ablehnung des Vergleichs persönliche Haftbarmachung der Aktivistin hinsichtlich der Schadensersatzansprüche.
Zu ihrem Einwand der Straflosigkeit nur soviel, das Eindringen in den Betrieb stellt einen Hausfriedensbruch dar, der soweit mir bekannt von den Aktivisten auch nicht bestritten wird. Und wenn sie auf die Moral verweisen können sie meine obige Schilderung einmal kategorisieren. Mir fällt dazu nur ein Wort ein, hat zehn Buchstaben und fängt mit "Erp......." an.
Und warum der Schadensersatz aus ihrer Sicht, bei der Dokumentation eines nicht rechtswidrigen und angeblich gängigen Vorgangs, zu niedrig angesetzt wurde, dürfte sich nur ihnen erschließen.
zum Beitrag16.07.2025 , 20:57 Uhr
Als Hort des Widerstands kann man den norwegischen Fußballverband lediglich in Relation zu anderen Verbänden in Europa oder der Uefa und Fifa sehen.
Der Norges Fotballforbund ist seinem heutigen Selbstverständnis nach in erster Linie eine moralische Instanz, die sich für Chancengleichheit einsetzt, besonders bei der Förderung von Jungen und Mädchen im Fußball. Das war auch eines der Hauptanliegen und der Hauptgrund für die Pause in der Nationalmannschaft von Ada Hegerberg.
Was international als Privileg angesehen wird wie equal pay oder das sich bei schwangeren Frauen der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert sind in Norwegen mittlerweile Selbstverständlichkeiten, die auch in der Wirtschaft oder im Staatsdienst nicht grundsätzlich anders gehandhabt werden. Aus welchen Gründen sollte es im Sport anders sein? Es geht ausschließlich um Gerechtigkeit im Sinne der Gleichberechtigung und es war ein langer Weg hin zu equal pay und anderen Errungenschaften und der Weg führt hoffentlich noch weiter. Gilt nicht nur für den Frauenfussball.
zum Beitrag15.07.2025 , 23:41 Uhr
"Nun kann es nicht schnell genug gehen mit ebensolchen Sanktionen: 50 Tage seien „eine sehr lange Zeit“, beklagte Kallas"
Nicht die EU sondern der EuGH hat in seinem Urteil (C-124/20) im Jahre 2021 festgehalten, dass Sekundärsanktionen nicht nur gegen das EU Blocking Verbot sondern auch gegen das Interventionsverbot gemäß Völkerrecht verstoßen.
Warum es der EU jetzt nicht schnell genug gehen kann, gegen die Rechtssprechung des EuGH und gegen das Völkerrecht zu verstoßen wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Es passt aber zur derzeitigen Kopflosigkeit der EU und in eine Zeit in der das Recht von den Staaten nicht mehr befolgt, sondern gemäß individueller Interessen nur noch gebraucht und damit oftmals auch missbraucht wird.
Das ist ganz im Sinne der Autokraten dieser Welt und wird, wenn es permanent weiterbetrieben wird, zum beschleunigten Abbau von Rechtsstaatlichkeit führen.
Das wiederum führt dann häufig dazu, dass man sich irgendwann gar nicht mehr so sehr von den Anderen unterscheiden wird. Beispiele hierfür gibt es in der Geschichte zu hauf.
zum Beitrag15.07.2025 , 22:35 Uhr
Der Autor schreibt von der EU, meint aber offensichtlich Deutschland. Nicht alle Staaten in Europa befinden sich in einer derartigen Abhängigkeit zu den USA wie Deutschland. Da gilt es fein säuberlich zu trennen.
Deutschland als Vasall der USA ist auch nichts neues. Gerade in Sichheitsfragen hat es sich Deutschland in den letzten Jahrzehnten bequem eingerichtet, auf Kosten der USA.
Die Blindheit hierzulande bestand darin, dass davon ausgegangen wurde es gäbe Verhältnisse in der Welt die von Dauer sind.
Öl und Gas vom "Best Buddy" Wladimir, Wirtschaftsaufschwung durch Xi und die USA waren ja eh seit 49 der Big Brother in allen Belangen. Also alles gut.
Die Zeiten ändern sich und nicht wenige Anrainerstaaten blicken jetzt spöttisch auf Deutschland. Solidarität ist keine Einbahnstraße und gerade diese hat Deutschland seit der Wiedervereinigung oftmals vermissen lassen. Da war "Germany first" das Motto.
Und auch wenn jetzt der Aufbruch erfolgt, bis das Iris Satellitenprogramm und die militärischen Planungen umgesetzt sind, ist Deutschland militärisch abhängig von den USA und wird es auch bis zur Einführung eines atomaren Schutzschildes bleiben. Da gibt es kein Weg zurück.
zum Beitrag15.07.2025 , 18:38 Uhr
Kurzer Nachtrag zu ihrem kleinen Tipp.
"Kleiner Tipp am Rande: Was eine Stilblüte ist, sollten Sie gelegentlich mal nachschlagen. Das von Ihnen genannte Beispiel mit Sicherheit nicht."
Bei uns in Norwegen gilt als höchste Form der Kultiviertheit die Höflichkeit, ohne die kommt man bei uns nicht sehr weit. Als smålig bezeichnen wir Äußerungen von Personen die permanent gegen dieses Gebot verstoßen.
Und zur Sache nur soviel: Meine Verwendung des Begriffs Stilblüte habe ich abgeleitet von der Definition einer Missbildung in der Wortwahl, die in dem Buch häufig anzutreffen ist. Das dieses mit dem von mir aufgeführten Beispiel nicht konform geht, ist halt Pech.
Da ich hinsichtlich der deutschen Sprache aber gerne lernfähig bin, werde ich das nochmal genauer betrachten.
zum Beitrag15.07.2025 , 18:01 Uhr
Auch für ihren charmanten Kommentar gilt, meine Einwände bezogen sich auf die Stilmittel die Massala verwendet um sein Szenario zu schildern. Die Belletristik ist dafür nicht der geeignete Bereich, es sei denn man heißt Tom Clancy. Zudem ist das Navra Szenario nicht neu und auch keine deutsche Erfindung.
Ein Sachverständiger der ein ernsthaftes Anliegen vertritt und dabei in belletristischer Manier haarsträubende Szenarien auffährt, einmal das Kapitel lesen in dem die russische U Bootbesatzung auf den Hans Inseln die russische Flagge hisst und das Ereignis mit einem Vodka aus DDR Zeiten feiert, dazu noch sinnfreie Dialoge, konterkariert damit sein eigentliches Anliegen.
Die mir von ihnen zugesprochenen Positionen waren übrigens nicht Gegenstand meines Kommentars und beruhen wohl eher auf Einbildungskraft.
Gilt auch für die Aussage zu Anne Applebaum, die zwar eine der schärfsten Krtikerinnen des russischen Regimes ist, aber als Historikerin differenzieren kann zwischen der russischen Gesellschaft und aktuellen Vorgängen.
Am besten einmal selber das Buch lesen und sich dann an einer konstruktiven Kritik versuchen, anstatt andauernd nur Anklagepunkte zu formulieren.
zum Beitrag14.07.2025 , 19:07 Uhr
Darum geht es nicht. Um meinen Einwand richtig zu verorten, müssten sie zumindest das Buch kennen. Das ist schließlich Gegenstand meines Kommentars und nicht Positionen von Seite X oder Y, mögen sie von AfD, BSW oder CDU sein.
zum Beitrag14.07.2025 , 18:55 Uhr
Schwere Körperverletzung wird nach § 226 StGB mit einer Mindestrafe von einem Jahr und einer Höchststrafe von zehn Jahren geahndet.
In minder schweren Fällen kann die Mindeststrafe auf fünf Monate reduziert werden.
Auch ihre Definition von schwere Straftaten bedarf einer Korrektur. Die Bestimmung einer schweren Straftat ist an der Schwere der Rechtsgutsverletzung festzumachen und nicht an der Höhe der Mindeststrafe. Auch schwerer Betrug kann mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden, fällt aber nicht unter diese Kategorie.
zum Beitrag14.07.2025 , 18:44 Uhr
Niederlande, Norwegen Schweden und Finnland haben schon seit längerem die Abschiebungen ausgesetzt aufgrund der Menschenrechtslage.
zum Beitrag14.07.2025 , 15:57 Uhr
Das höchst manipulative Angstszenario krankt allein schon am Verständnis des Autors, der den Ukrainekrieg als Weltordnungskonflikt betrachtet und dabei ein derart schlichtes Russlandbild an den Tag legt, dass man ihm anraten möchte einmal bei Anne Applebaum in die Schule zu gehen.
Die Stilblüten des Buches geben einen dann den Rest. Der Putinnachfolger trägt den schönen Namen Obmantschikow und sein Vertrauter heißt Palatschow, was Lügner und Henker bedeutet. Das Ganze ist in seiner Schlichtheit derart diletantisch, dass selbst die Kernaussage der "Kriegstüchtigkeit" eher schlicht daherkommt. Mehr Waffen = mehr Sicherheit und dafür muss auch die Bevölkerung Opfer bringen, in Form von finanziellen Einschnitten. Besser hätte es die Rüstungslobby auch nicht darstellen können.
Die alte These "wer Frieden will, muss auf den Krieg vorbereitet sein" hat Massala mit seiner Kriegslogik konterkariert und sich damit zum Sprachrohr derer gemacht, die sich vehement für eine staatlich angeordnete und zentrale Kriegsertüchtigung einsetzen.
Wer sich für russische Positionen/Ukrainekonflikt interessiert, der lese lieber Winfried Schneider-Deters dreibändiges Werk "Ukrainische Schicksalsjahre".
zum Beitrag12.07.2025 , 22:44 Uhr
Das nenne ich einmal eine kompetente Zusammenfassung. Kurz und auf den Punkt gebracht. Vielen Dank dafür.
zum Beitrag12.07.2025 , 22:13 Uhr
Welche steile These von Michael Rothberg meinen sie denn und in welchem Zusammenhang?
Abgesehen davon, das der von ihnen erwähnte Historikerstreit 2.0 hauptsächlich in den deutschen Feuilletons ausgetragen wurde und eher Mainstream war, scheiterte er ja gleich zu Beginn am mangelnden Verständnis der Kritiker von Rothberg und Co.
Denn wer partout an einem Vergleichsverbot festhält, übersieht dabei das die Einstufung als Singularität einen systematischen Vergleich vorraussetzt. Andernfalls lässt sie sich nicht bestimmen. Rothberg hat das richtig benannt, dass Erinnerung kein Nullsummenspiel ist und daher ist der Ansatz das kritische Erinnerungen an den Holocaust einerseits und an Verbrechen des Kolonialismus und Imperialismus andererseits sich nicht ausschließen nur konsequent, da Erinnerung in diesem Kontext immer relational stattfindet.
Die Brücke die er dann schlägt von der NS Ideologie zur Geschichte der kolonialen und rassistischen Gewalt zeigt dann die Gemeinsamkeiten der Ereignisse auf.
Das haben davor schon Hannah Arendt, Aimé Césaire oder Raphael Lemkin gemacht. Hat in Deutschland nur keiner zur Kenntnis genommen. In den USA und besonders in Afrika sah das anders aus.
zum Beitrag12.07.2025 , 14:57 Uhr
"Ja, dann nennen Sie mir doch die völkischen Vordenker, die positiven Bezug auf den Kolonialismus nehmen"
Auch in diesem Punkt herrscht eine zu eingeengte Perspektive. Vordenker lassen sich auch im Bereich der Jurisdiktion ausmachen. Einen Bezug zum Kolonialismus und der NS Zeit stellt in diesem Falle die Rechtswissenschaft her. Abgeleitet anhand der deutschen Gerichtsbarkeit u.a in besetzten Gebieten und/oder im Abgleich mit der britischen Gerichtsbarkeit in den Kolonien.
Nachzulesen u.a in (kleine Auswahl) : T Rønnow-Rasmussen, Legal Theory in Nazi Germany (2022)
Nazi Crimes and the Law, hg Nathan Stoltzfus, Henry Friedlander, New York 2008
John Rawls, The Law of People, Harvard University Press, 2001
zum Beitrag12.07.2025 , 14:20 Uhr
"Dass das Indien-Zitat, das Sie irgendwo ausgegraben haben, irgendwie repräsentativ für die NS-Ideologie ist schlicht falsch.."
Sinngemäße Übersetzung "Der russische Raum ist unser Indien, und wie die Engländer es mit mit wenig Personal beherrschen, so werden wir in unserem Kolonialraum regieren". Adolf Hitler, September 1941
Nachzulesen in: The Cambridge Companion to the Nazi-Soviet War, David Stahel, Cambridge University Press 2025
Das Originalzitat wurde bestimmt auch hierzulande publiziert. Bei Interesse einfach einmal suchen.
Ihre Ausführungen sind zwar teilweise plausibel, aber aufgrund der Quellenreduktion auf deutschsprachige Publikationen und deutsche Historiker begrenzen sie sich selbst und das spiegelt sich in ihren Aussagen wieder, die wissenschaftlich gesehen oftmals überholt sind. In Deutschland spielte die Verbindung zwischen Kolonialismus und NS Zeit in der Forschung bis Anfang der 2000er überhaupt keine Rolle, im UK wird schon länger zu diesem Thema geforscht.
Von daher müssten sie sich schon mit den Publikationen aus dem Anglo-amerikanischen Raum auseinandersetzen, um sich ein objektives Bild machen zu können, welches auf der Höhe der Zeit ist.
zum Beitrag11.07.2025 , 22:15 Uhr
"Dann bitte Belege. Welcher ausgewiesene NS-Historiker vertritt diese These?"
Natürlich gibt es Kontinuitäten von kolonialer und nationalsozialistischer Herrschaft, darauf hat schon früh Hannah Arendt in ihrem Text "Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft" verwiesen.
Es kann heutzutage auch mit gutem Gewissen die These vertreten werden, dass der europäische Kolonialismus ein Vorläufer nationalsozialistischer Gewalt war und das Kolonialismus und NS Ideologie die gleichen Konzepte über Rasse und Lebensraum zu Grunde lagen.
Verwiesen sei an dieser Stelle nur auf den Essay des Australiers A. Dirk Moses "Der Katechismus der Deutschen" oder auf Michael Rothbergs "Holocaustgedenken im Zeitalter der Dekolonisierung".
Und bei Historikern wie Sebastian Conrad, Jürgen Zimmerer, Ulrich Herbert, Benjamin Madley oder Charles S. Maier finden sie weiteres Material zu diesem Thema.
Ebenso in der Publikation Black Germany: The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884-1960, Aitken, Robbie , Rosenhaft Cambridge 2013.
zum Beitrag11.07.2025 , 18:27 Uhr
"Eigentlich die "hohe Wahrscheinlichkeit", weil wir ja hier im nationalen Recht der Abscheibungsverbote sind"
"Beachtliche Wahrscheinlichkeit" ist ein juristischer Begriff und bezeichnet nicht den Grad der Gewissheit in derartigen Verfahren. Spricht das BVerfG in einem Verfahren von "hoher Wahrscheinlichkeit", dann ist dieses auf den Fall bezogen.
zum Beitrag11.07.2025 , 15:25 Uhr
Gekonnt am Thema vorbei argumentiert. Und wer repräsentiert denn bitteschön die "Geschichtswissenschaft"? Mögen vielleicht einige Historiker anders sehen als der Autor, aber gleich ein ganzer Wissenschaftszweig? Etwas hochgegriffen.
Auch ihre Definition von Gewalt geht an der Aussage des Autors vorbei. Gewalt muss nicht immer physisch sein, es gibt zum Beispiel auch sprachliche Gewalt. Diese ist auch heute noch in Gebrauch und hat ihrer Entstehung der Kolonialzeit zu verdanken.
Das der Kolonialismus Auswirkungen auf die Mentalitäten und Machtstrukturen in einer Gesellschaft hatte und hat und zudem rassistische Denkmuster etabliert hat, sollte eigentlich keine Neuigkeit darstellen. Das dieses auch unterschiedliche Formen der Gewalt mit sich bringt, liegt in der Natur der Sache.
Das die daraus entstandene Unterteilung in "wir" und "die" dem Faschismus den Weg bereitet hat dürfte auch unstrittig sein.
Wenn sie diese Schilderungen in den richtigen Kontext einordnen und wegkommen von ihren "Kämpfen in den Kolonien und deren Auswirkungen", könnten sie erkennen, dass der Autor das Wesentliche kurz, prägnant und korrekt auf den Punkt gebracht hat.
zum Beitrag10.07.2025 , 15:07 Uhr
Würde die Politik die AfD Positionen genauso ernst nehmen, wie Teile der Bevölkerung, dann hätte sie längst verinnerlicht, dass sie es bei der AfD mit einer rechtsextremen Partei zu tun hat, deren Ziel die Beseitigung der Demokratie ist. Der Unterschied zu vielen anderen rechten Parteien in Europa.
Mit dieser Einsicht hätte schon längst ein Verbotsantrag in die Wege geleitet werden müssen. Was nützt das schärfste Schwert, wenn es nicht eingesetzt wird.
In der Breite hat die Politik aber Angst vor der eigenen Courage und scheut nach deutscher Manier das Risiko.
Eine hundertprozentige Sicherheit würde aber nur dann bestehen, wenn die AfD aus der politischen Verantwortung heraus klar gegen die demokratische Ordnung verstößt. Das Verhalten des Alterspräsidenten im thüringer Landtag war ein gutes Beispiel dafür, leider hat er es nicht durchgezogen sondern den Gerichtsentscheid befolgt.
Nur diese beiden Wege führen zum Ziel die AfD aus den Parlamenten zu entfernen und nicht mehr in Zweifelsfragen auf die Stimmen aus diesem Lager angewiesen zu sein. Ansonsten bleibt nur das übrig, was ich bereits geschildert habe.
zum Beitrag10.07.2025 , 12:32 Uhr
Korrekt statt EuGH wäre der EGMR besser geeignet. Die KI Tastatur halt..
zum Beitrag10.07.2025 , 12:27 Uhr
Teil 2
Es ist zudem eine Einzelfalentscheidung die sich auf die Situation "junger, arbeitsfähiger Männer" bezieht. Daraus kann nicht abgeleitet werden, wie es das BAMF jetzt tut, dass grundsätzlich Rückführungen nach Griechenland rechtlich zulässig sind.
Da es sich beim Anlegen eines derartigen Maßstabs immer um auch um eine Quantizierung von Wahrscheinlichkeiten handelt, läßt sich ein solches Urteil auch relativ einfach revidieren, z. B. vor dem EuGH, wenn der Nachweis erbracht wird, z. B. in Form von Statistiken, dass die angesetzten Maßstäbe des Gerichts der Situation vor Ort nicht standhalten.
Rechtlich jedoch ist die Herangehensweise des BVerwG weder außergewöhnlich noch zu beanstanden. Über das Ergebnis des Urteils kann man natürlich geteilter Meinung sein, besonders nach der Lektüre dieses sehr informativen Artikels.
zum Beitrag10.07.2025 , 12:15 Uhr
"Doch in Griechenlands „Schattenwirtschaft“ nach Beschäftigung zu suchen – das empfahl kürzlich das Bundesverwaltungsgericht"
Diese Aussage bedarf einer juristisch korrekten Einordnung, um sie richtig interpretieren zu können. Im Kontext des Artikels entsteht der Eindruck, dass BVerwG würde eine Empfehlung zur Schwarzabeit aussprechen. Das war in dem Urteil keinesfalls von den Richtern so gemeint.
Das Gericht hat in seiner Urteilsfindung den Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegt. Es hat auf Basis der ihr vorliegenden Informationen eine Risikoprognose unter Berücksichtigung von Faktoren wie Gesundheitsversorgung, Unterkunft, Zugang zu Nahrung etc. getroffen. In diese Prognose mit eingeflossen sind auch zusätzliche Verdienstmöglichkeiten in der Schattenwirtschaft. Das ist nach internationalen Standard nicht ungewöhnlich, dass Gerichte dieses mitberücksichtigen, wenn bekannt ist das ein Land über eine solche im großen Ausmaß verfügt. Siehe die Türkei.
Nach dieser wertenden Einschätzung besteht nach Auffassung des Gerichts kein Risiko des Eintretens einer extremen Notsituation.
Fortsetzung folgt..
zum Beitrag09.07.2025 , 23:47 Uhr
Den Beitrag habe ich vor einem ganz bestimmten Hintergrund verfasst.
Schon einmal bemerkt, dass die Diskussionen in Deutschland sich meist um sich selbst drehen?
Die Zeiten sind aber vorbei in denen vor allem die Vergangenheit als Ausrede für alles herhalten konnte. Gilt für AfD, Israel, Aufrüstung und vieles mehr hinter dem man sich hier bisher gut verstecken konnte.
Jetzt droht die Gefahr, dass die EU zwischen den Mächten Russland und USA aufgerieben wird und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich noch eine dritte Großmacht ins Spiel bringt.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die richtigen Weichen zu stellen und Prioritäten zu setzen. Dazu gehört auch dafür zu sorgen, dass Parlamente handlungsfähig sind und bleiben. Daher besser jetzt schon einmal mit der Idee anfreunden, dass bei wichtigen Entscheidungen unter Umständen die Stimmen aus dem Nichtregierungslager gebraucht werden und wenn es der Sache dient, dann sollte es egal sein aus welchem Lager sie kommen.
Mir scheint es jedoch, dass die hiesige Mentalität in dem Glauben zu verharren scheint, das Weltgeschehen sei weit entfernt und das Leben wird schon seinen gewohnten Gang nehmen. Finde ich äußerst kurzsichtig
zum Beitrag09.07.2025 , 20:44 Uhr
"Mit denen, die die Demokratie schleifen wollen, demokratische Kontrolle sichern?"
151 Abgeordnete lösen sich nunmal nicht in Luft auf. Priorität sollte sein das Parlament funktionsfähig zu erhalten, dazu gehören auch Ausschüsse.
In ganz Europa ist es bisher nicht gelungen rechte Parteien im Parlament durch Ausgrenzung klein zu halten. Da wird Deutschland ganz sicher nicht den Anfang machen.
Eine Kooperation in Sachfragen bedeutet auch nicht gleich das Ende der Demokratie, es gilt das Land für die gegenwärtigen Herausforderungen richtig aufzustellen und wenn dabei auch aus der rechten Ecke Zustimmung kommt ist das akzeptabel und kein Weltuntergang. Nennt man auch "mit in die Verantwortung nehmen".
Bei der heutigen Weltlage ist Pragmatismus angebracht, nicht Ideologie und erst recht keine parlamentarischen Grabenkämpfe.
Wenn die Parteien die rechten Kräfte eindämmen wollen, dann müssen sie Politik machen die für die Menschen auch positive Auswirkungen hat und die direkt vor Ort spürbar ist. Wenn das nicht angegangen wird, dann bleibt nichts übrig als mit dem rechten Rand zu leben. Gelingt in anderen Ländern auch, teilweise sogar erstaunlich gut. Pluralismus halt!
zum Beitrag09.07.2025 , 16:34 Uhr
Wie bei vielen Gesetzen und Verordnungen hat deren Anwendung nicht nur eine Seite.
In ersten Linie verhindert das Gesetz, dass sich deutsche Unternehmen im Ausland Boykottmaßnahmen anschließen, die nicht der deutschen Rechtsauffassung entsprechen. Bestes Beispiel sind die zahlreichen US Sanktionen.
Es gilt aber eben auch für Verbände (z.B. Wirtschaftsverbände), Organisationen und Einzelpersonen im Inland.
Grundlage ist aber, dass man sich namentlich einer solchen Erklärung anschließt. Ein einfacher Aufruf bei X erfüllt dieses Kriterium noch nicht.
Einige Boykotterklärungen des BDS in Deutschland jedoch schon.
zum Beitrag09.07.2025 , 13:15 Uhr
Wie immer bei diesem Thema gilt es zu differenzieren zwischen Israels Taten und Israels Existenz. Da BDS keine homogene Bewegung ist, sind die Grenzen hier fließend.
Auch erschließt sich mir nicht, was ein israelischer DJ damit zu tun hat und was die BDS Bewegung dazu legitimiert in die Autonomie hiesiger Clubbetreiber einzugreifen. Gleiches gilt für den Kunst- und Wissenschaftsbetrieb.
Anhänger der Bewegung die hierzulande eine Boykotterklärung namentlich unterstützten, sollten zudem gut bei Kasse sein. Nach § 7 Boykotterklärung des AWV ist Inländern die Abgabe einer Erklärung, die sich an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt verboten. Es sei denn sie erfolgt im Rahmen beschlossener Sanktionen der UN, EU oder der Bundesregierung.
Das Vergehen stellt immerhin eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 500.000€ geahndet werden kann.
Soviel zur Legalität derartig gelagerter Aufrufe.
zum Beitrag08.07.2025 , 21:45 Uhr
Am Thema vorbei und zu kurz gedacht. Der Autor schreibt von einem Desaster und von einem Verfassungsrichter von AfDs Gnaden und betont den Schaden für die Reputation des Richters, sollte dieser durch die Stimmen der AfD ernannt werden.
Nach Logik des Autors wären dann seit Jahrzehnten in den Parlamenten von Norwegen, Schweden, Dänemark, Niederlande oder Belgien kaum noch Gesetze verabschiedet worden, von Ernennungen ganz zu schweigen.
Diese Länder haben gelernt zu differenzieren zwischen einer Abstimmung und Kooperation. Grundvoraussetzung bei Minderheitsregierungen, man kooperiert in Sachfragen und zwar nach allen Seiten, da sich ein Parlament keine ideologischen Grabenkämpfe leisten kann, wenn es funktionsfähig bleiben will, das bleibt Sache der Parteien aber nicht der Fraktionen.
zum Beitrag08.07.2025 , 21:16 Uhr
Das würde ich sofort unterstützen, wenn denn Nethanjahu bei der Vergabe des Friedensnobelpreis am 10 Dezember persönlich in Oslo anwesend wäre.
Als Unterkunft würde ich aber nicht das Grand Hotel Oslo wählen, in dem schon viele Friedensnobelpreisträger genächtigt haben, sondern das Ringerike fengsel. Preiswerter und sicherer, sogar mit vergitterten Fenstern und Wachpersonal. Dort dürfte Netanjahu sich dann bis zum Prozessbeginn in Den Haag, so seine Gedanken machen, ob es wirklich eine gute Idee war Trump vorzuschlagen.
zum Beitrag08.07.2025 , 20:51 Uhr
Falsches Verständnis von einer parlamentarischen Demokratie die der Autor hier an den Tag legt. Die Zustimmung in Sachfragen hängt lediglich davon ab, ob eine Fraktion sich mit den Inhalten identifizieren kann.
Ist die AfD davon überzeugt, dass der vorgeschlagene Richter die richtige Wahl für den Posten ist, dann ist deren Zustimmung kein Desaster sondern eine Beleg für ein funktionierendes Parlament. Und auch der Linken steht es frei nach objektiven Kriterien abzustimmen.
Eine Sache wird nicht dadurch allein falsch, nur weil sie die Feinde der Demokratie für richtig halten. Das ist Ideologiegedöns anno 19 Jahrhundert. Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Zusammenarbeit und Abstimmungsverhalten der Fraktionen.
zum Beitrag08.07.2025 , 20:29 Uhr
Irgendwann dürfte es auch der CDU einleuchten, dass Deutschland über einen funktionierenden Rechtsstaat verfügt und die rechtswidrigen Maßnahmen der Regierung über kurz oder lang von den deutschen Gerichten einkassiert werden.
Anstatt jetzt noch zu überlegen, wie man den nächsten per internationalen Haftbefehl gesuchten Staatsführer die Hand schütteln und ihn schmackhaft machen könnte, dass er seine Landsleute zurücknimmt, wäre ein Tritt auf die Bremse und etwas Besinnung angebracht.
Es wäre klug wenn sich die Regierung weitere Blamagen erspart und die Afghanen denen eine Aufnahmezusage gemacht wurde umgehend aus Pakistan ausfliegt.
Auch die Idee Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen sollte schnellstmöglich begraben werden, wenn nicht vor deutschen Gerichten wäre spätestens vor dem EuGH Endstation.
Merz und Dobrindts konzeptlose Migrationspolitik hat als Ergebnis lediglich vorzuweisen das die AfD mittlerweile bei 24% steht, die Glaubwürdigkeit Deutschlands nach außen dahin ist und nach innen die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten und beschädigt wurde. Das in einer so kurzen Zeit hinzubekommen ist auch schon eine Leistung.
zum Beitrag07.07.2025 , 20:22 Uhr
"Also ich weiß nicht, wo Sie ihre Geschichte herhaben..."
Das ist ganz einfach, in der Schule gelernt. Borgtun skole und Kongsbakken videregående skole, Tromsø, Norge.
Der von ihnen erwähnte Nato beitritt beruht auf unseren unguten Erfahrungen mit den Deutschen. Wir waren nämlich wie Schweden ein neutrales Land. Hat leider die deutschen Besatzer nicht sonderlich beeindruckt.
Über das Verhältnis der Nordnorweger zur russischen Bevölkerung ist im März diesen Jahres ein sehr empfehlenswerter Artikel in der taz erschienen. Dort wird der Zustimmungwert mit 84% angegeben. Meine Angabe mit 90% stammt aus der norwegischen Aftenposten.
taz.de/Grenze-zwis...Russland/!6070118/
Etwas leichtes zum Einstieg über den Norden während der NS Zeit aus dem Polarkreisportal, sehr seriös.
polarkreisportal.d...mark-von-den-nazis
Hoffe sehr, dass diese Informationen zu einer objektiveren Sichtweise beitragen.
zum Beitrag07.07.2025 , 15:57 Uhr
Hier gilt es doch etwas differenzierter vorzugehen. Es gibt Nachbarstaaten die in ihrer Historie von Russland unterdrückt bzw der staatlichen Existenz beraubt wurden und es gibt Anrainerstaaten die ein relativ unbelastetes Verhältnis zu Russland haben.
Dementsprechend ist auch die Perspektive ausgelegt. Bei uns in Nordnorwegen gelten die Russen nach wie vor als Befreier die uns vor Hitlers Anordnung der verbrannten Erde bewahrt haben. Aktuelle Umfragen zeigen das 90% der Bevölkerung in Nordnorwegen pro russisch eingestellt sind. Es gilt dabei den richtigen Bezug herzustellen, der beruht hier auf den kulturellen Einfluss und der russischen Bevölkerung, die hier stark vertreten ist, nicht jedoch auf der Staatsführung. Das war auch schon zu Zeiten des Kalten Krieges nicht grundsätzlich anders.
Diese Sichtweise werden sie in Polen oder in Lettland nicht finden, da dort die russische Kultur den Bürgern übergestülbt bzw verordnet wurde, sie also nicht aus der Historie heraus gewachsen ist sondern unter Zwang stattfand.
Ein gewichtiger Unterschied zwischen den Mentalitäten der Nachbarstaaten und deren Verhältnis zu Russland.
zum Beitrag07.07.2025 , 13:50 Uhr
Leider das gewohnte Bild, neben einer freundlichen Einleitung "wie immer, lesen hilft", konsequent an meinem Kommentar vorbeigeschrieben.
Ob Frau Prien sich auf mögliche Optionen nicht festgelegt hat ist unerheblich. Als Juristin hätte sie es wissen können und auf die Frage die einzig richtige Antwort geben müssen. Und die lautet "Die Einführung einer Quote für Kinder mit Migrationshintergrund ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar". Ende der Diskussion.
Stattdessen lautete eine ihrer Aussagen "Erfahrungen anderer Länder anzugucken, ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind“, das impliziert schon das sie sich mit einer Quote anfreunden könnte.
Den grundsätzlichen Kern des Problems stellen Aussagen und Handlungen von Unionsseite dar, deren Ansätze schon rechtswidrige Maßnahmen enthalten. Das trägt in der Häufung nicht nur zur Erosion des Rechtsstaats bei, sondern diese Aussagen schüren auch eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung, bei der von vornherein klar ist, dass sie nicht erfüllt werden kann.
Das ist reiner Populismus der zudem noch auf den Rücken von Minderheiten ausgetragen wird und sich nur noch stilistisch von den Ansätzen der AfD unterscheidet.
zum Beitrag06.07.2025 , 21:10 Uhr
Halbwissen ist noch zu moderat für diesen Unsinn. Es scheint in der CDU die Tendenz zu geben öffentliche Äußerungen zu tätigen, ohne sich vorab zu informieren, ob diese auch Rechtskonform sind.
Frau Prien sei angeraten einmal Artikel 3 des Grundgesetz zu studieren und sich in Erinnerung zu rufen, dass Deutschland die UN Kinderrechtskonvention ratifiziert hat und völkerrechtlich an diese gebunden ist.
Dann wird ihr vielleicht auch die Bedeutung der Begriffe Diskriminierung, Rassismus und gleichberechtigter Zugang zu Bildung in diesem Zusammenhang ersichtlich.
Bei der Häufung von rechtswidrigen Vorschlägen und Handlungen dürfte die Union bei anhaltender Vorgehensweise spätestens zum Ende der Legislaturperiode ein Fall für den Verfassungsschutz sein.
Für ihren restriktiven und despektierlichen Umgang mit Minderheiten darf sie sich aber ruhig jetzt schon schämen.
zum Beitrag06.07.2025 , 20:36 Uhr
"Jedes EU-Land hätte selbst schon Sanktionen verhängen können.."
Einzelaktivitäten bewirken leider oftmals das Gegenteil. Da in Norwegen alles transparent und öffentlich einsehbar ist, hier einmal zwei Beispiele für (un-) solidarische Handlungsweisen.
Als der norwegische Staatsfond sich 2024 von seinen Anteilen am israelischen Mobilfunkbetreiber Bezeq getrennt hat, haben u.a. die deutsche Telekom und der französische Anbieter Bouygues Telecom die Anteile übernommen.
Bezeq ist der größte Anbieter in der Region und u.a für den Ausbau des Netzes in den jüdischen Siedlungen im Westjordanland zuständig.
Ähnliches Verfahren bei israelischen Banken die Kredite für den Siedlungsbau vergeben. Hier sind für den Staatsfond aus der EU die Commerzbank, die österreichische Raiffeisen Bank International und Crédit Agricole aus Frankreich eingesprungen.
Bei einem Konstrukt wie der EU ist Solidarität eine Einbahnstraße, solange sich nicht alle Mitglieder auf ein gemeinsames Sanktionsvorgehen verständigen können. Gilt für privatwirtschaftliche aber auch staatliche Sanktionen. Wir reden hier immerhin von einem Volumen von 141 Milliarden Dollar an Investitionen und 114 Milliarden an Anleihen.
zum Beitrag06.07.2025 , 14:53 Uhr
Stimmiger Essay, die Autorin hat nur den falschen Ansprechpartner ausgewählt. Der Schlüssel zur Umsetzung liegt in den USA. Die EU hat kein eigenes Profil und der Fokus der meisten Mitglieder ist auf die Bedrohung aus Russland gerichtet. Daher schwimmen die EU Länder im Fahrwasser der USA. Vorneweg der Musterschüler Deutschland, den die Autorin anscheinend aus Taktgefühl bei den Blockiererländern ausgespart hat.
Von Seiten der EU sind daher kurzfristig keine konkreten Maßnahmen zu erwarten, die konträr zur Israelpolitik der USA stehen. Daher bleibt auch nur die dürftige Ausrede auf Dialog mit Israel zu setzen übrig, wohlwissend das Worte bei Personen vom Schlag eines Nethanjahu wenig fruchten.
Was die Ambitionen der EU als geopolitischer Akteur angeht, so sind die Zeiten rein auf diplomatischen und wirtschaftlichen Wege globalen Einfluss zu nehmen leider vorbei.
Die Zeitenwende hat auch zur Folge, dass aktuell politischer Einfluss mit militärischer Stärke verbunden ist, um sich Gehör zu verschaffen. Das Rad der Geschichte hat sich halt zurückgedreht und der Trend geht weg von der regelbasierten Ordnung hin zum Recht des Stärkeren. Exemplarisch dafür die Darstellung der Autorin.
zum Beitrag04.07.2025 , 21:59 Uhr
"Jemandem mit dem Hammer auf den Kopf schlagen ist immer ein Mordversuch, was soll es denn sonst sein ?
Nun zum Beispiel gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag, je nach Motiv und Tathergang.
zum Beitrag04.07.2025 , 21:32 Uhr
"das Gewaltmonopol muss sich auch der Staat überhaupt und dann stets immer wieder verdienen"
Selten so viel Unfug in einem Kommentar gelesen.
Da es anscheinend für sie Neuland ist, kleiner Grundkurs: in einer rechtsstaatlichen Demokratie beauftragen die Bürger durch Wahlen die Exekutive und die Judikative, Interessen und Wertvorstellungen der Mehrheit auf Basis einer demokratischen Verfassung sowie rechtsstaatlicher Gesetze und Verordnungen durchzusetzen. Zu dieser regelbasierten Ordnung gehört auch, dass das Gewaltmonopol und zwar ob mit oder Waffen, beim Staat liegt.
Das staatliche Gewaltmonopol dient dazu den Kampf "alle gegen alle" zur Durchsetzung der eigenen oder politischen Interessen oder zur Durchsetzung der eigenen Wertvorstellungen zu verhindern.
"Welche Berechtigung hat das Gewaltmonopol, wo sind seine Leistungen, seine Ergebnisse"
Die Berechtigung leitet sich aus obiger Begründung ab, die Ergebnisse können sie selbst im Alltag beobachten, der hierzulande doch größtenteils geregelt und friedlich verläuft.
zum Beitrag04.07.2025 , 17:38 Uhr
Sie haben mit diesem Kommentar gerade einen "inneren Gerichtshof" abgehalten. Wahrscheinlich unbewusst. Aus ihrer subjektiven Wahrnehmung heraus mag die Vorgehensweise der Justiz keinen nachvollziehbaren Vergleich zwischen den einzelnen Fällen standhalten.
Und ihr Urteil lautet daher "unterschiedlichen Wertung und Gewichtung von Fakten".
Ich wäre da etwas vorsichtiger mit einem Vergleich und ein Urteil würde ich mir frühestens dann erlauben, wenn ich die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft bzw das Urteil des Landgerichts Halle studiert hätte. Dann hätte ich wahrscheinlich ausreichend Informationen für eine objektive Beurteilung und könnte in eine bestimmte Richtung tendieren, was aber in der Regel noch immer keine abschließende Beurteilung zur Folge haben würde.
zum Beitrag04.07.2025 , 14:00 Uhr
Da gibt es noch mehrere ähnlich gelagerte Fälle, nur was schließen sie daraus? Wenn der Staat aus subjektiver Sicht nicht fähig ist, dann ist es Sache der Bürger für "Gerechtigkeit" zu sorgen? Und dazu gehört dann auch Selbstjustiz.
Es ist ein gefährliches Spiel einen inneren Gerichtshof abzuhalten und sich selbst das Recht herauszunehmen, Richter und Henker in einer Person zu sein. Diesen Punkt einmal konsequent zu Ende denken und dann möglichst die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Es hat auch etwas mit dem individuellen Rechtsverständnis zu tun, wenn man die Frage beantworten will, ob moralische Ansprüche als juridische Rechte verstanden werden können oder gar müssen.
zum Beitrag04.07.2025 , 13:40 Uhr
".. dass rechte Übergriffe in Thüringen Alltag seien. „In Anbetracht dieser Verhältnisse würde sich die Frage der Legitimität einer derart überzogenen Anklage ganz konkret stellen“.
Die Legitimität einer Anklage hängt nach Ansicht der Anwälte also von den Verhältnissen auf Thüringens Straßen ab? Eine ganz neue Erkenntnis. Ich dachte immer das Gewaltmonopol läge beim Staat und der kann daher Selbstjustiz, auch unter den "edelsten" Motiven nicht tolerieren.
Da habe ich mich wohl geirrt, ebenso wohl in der Hinsicht das eine Anklage auf die Ergebnisse des Erkenntnisverfahrens aufgebaut ist, statt auf politischer Motivation des Anklägers. Oder gar Auftraggebers?
Wenn diese schon unterstellt wird, dann dürften politische Motive doch wohl eher Auswirkungen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben und sich weniger auf das Erkenntnisverfahren und den Prozessverlauf auswirken oder wenn überhaupt bei der Strafzumessung von Bedeutung sein.
Für die Angeklagten bleibt nur zu hoffen, dass deren Verteidiger im Prozess etwas handfesteres aufbieten können, als derart steile Thesen
zum Beitrag03.07.2025 , 22:32 Uhr
".. aber auf brauchbare Vorschläge aus diesem Lager wartet man ja eigentlich seit Jahren und Jahrzehnten."
Die haben ganz brauchbare und leicht nachvollziehbare Vorschläge gemacht. Zumindest die Linken.
Keine Abschiebungen in Krisengebiete und in Staaten wo systematisch Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Unter diese Staaten fallen auch Syrien und Afghanistan.
Fall erledigt!
zum Beitrag03.07.2025 , 22:24 Uhr
Ängste schüren unter den hiesigen Afghanen und mit einem Terrorregime verhandeln wollen, nur um rechte Forderungen zu bedienen?
Denn mehr als das ist es nicht. Dobrindt sollte einmal bei den abschiebefreudigen Schweden nachfragen. Die haben 2024 immerhin ganze neun (Personen) sündhafteure Rückführungen zustande gebracht, dann war Schluss.
Alle weiteren geplanten Zwangsausweisungen scheiterten per Klage vor dem EMRK mit der selben Begründung. Menschenrechtsverletzungen! Schweden hat 2025 daher sämtliche Aktivitäten hinsichtlich von Zwangsrückführungen eingestellt und setzt seitdem einzig auf freiwillige Ausreise, selbst bei abgelehnten afghanischen Asylbewerbern.
Aber die deutsche Regierung scheint sich für keine Blamage zu schade zu sein und hat ja auch wenig Scheu davor gegen die eigenen Gesetze zu verstoßen.
Insofern scheint es für Dobrindt auch kein Paradoxon zu sein, mit einer Regierung die Deutschland nicht anerkennt und daher per rechtlicher Definition nicht existent ist, diplomatische Beziehungen zu führen.
zum Beitrag02.07.2025 , 18:04 Uhr
"Ein Verbotsantrag aber dürfe nicht scheitern..", eine derartige Haltung führt dann auch dazu, dass die Entscheidungsträger aus Angst vor der eigenen Courage im Nichtstun verharren.
Die Anrufung eines Gerichts kann aus mehreren Gründen erfolgen. Der häufigste ist die Überzeugung zu gewinnen u.a durch eine lückenlose Beweisführung.
Darüber hinaus gibt es aber auch den Vorgang, einer Gewissheit eine juristische Bestätigung zu verschaffen. Bedeutet nichts anderes, als das eine Ansicht oder Anschauung zu einem bestimmten Sachverhalt in Form eines richterlichen Urteils Rechtsgültigkeit erlangt. Hier steht die juristische Entscheidungsfindung im Vordergrund.
Vor dem Hintergrund, dass 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund permanter Hetze und Verachtung ausgesetzt sind und viele davon sich sicherlich fragen, warum eine derartige Partei überhaupt in den Parlamenten vertreten sein darf und sich u.a. durch Steuergelder finanziert, sollten die Entscheidungsträger besser ihre Perspektive wechseln und nicht nach dem Motto "wir dürfen nicht verlieren" sondern nach "wir sind es diesen Bürgern schuldig" handeln, heißt das Material auswerten und auf dessen Basis einen Antrag stellen.
zum Beitrag02.07.2025 , 15:05 Uhr
Ihr Kommentar ist ein gutes Beispiel für die deutsche Überheblichkeit, wie sie mir hierzulande leider allzu häufig begegnet.
Nachdem der gute Wladimir nicht mehr Germanys Best Buddy war und Deutschland sich auf seiner Bettel-World-Tour für nichts zu schade war, um seine Bewohner im Winter nicht frieren zu lassen, ist Norwegen als Gaslieferant eingesprungen und das zu Konditionen weit unter den Weltmarktpreisen.
Wohlgemerkt von den in Norwegen 2024 produzierten 124 Milliarden Kubikmetern gingen 117 Milliarden in die EU. Hauptabnehmer Deutschland. Ähnlich sieht es bei den Ölexporten aus.
Um den Bedarf decken zu können, hat Norwegen seit 2023 seine Fördermenge an Gas und Öl auf ein Rekordniveau erhöht.
Gleiches gilt für den deutschen Heißhunger auf Strom. 33,1 TWh hat Norwegen 2024 in die EU exportiert und musste seine Wasserkraftwerkskapazitäten kräftig erhöhen, was zu Lasten der Natur ging und zur Erhöhung der einheimischen Strompreise führte.
In Norwegen ist ein Großteil der Bevölkerung der Ansicht, dass die Abkommen mit der EU nicht gut für das Land sind, von Energie bis Fischerei, weniger ist oftmals mehr und wir würden unser arvesølvet lieber für unsere Zwecke nutzen.
zum Beitrag01.07.2025 , 23:19 Uhr
Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung. Dafür weichen 24 Jahre doch sehr von der europäischen Norm der Strafzumessung ab.
zum Beitrag01.07.2025 , 19:46 Uhr
Die Überstellung war nach Ansicht des BVerfG rechtswidrig. Da ist es die Pflicht einer Regierung sich für die Rückführung eines deutschen Staatsbürgers einzusetzen. Eine konsularische Betreuung erfolgt unter ganz anderen Kriterien, als eine Intervention auf Regierungsebene.
Ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung liegt zudem nicht vor, wenn die Person im Ausland inhaftiert ist und das war zum Zeitpunkt der Anordnung durch das BVerfG bereits der Fall. Das Argument greift schonmal nicht.
zum Beitrag01.07.2025 , 19:18 Uhr
Die Italienerin Ilaria Salis ist nicht rechtskräftig verurteilt worden, auch aus dem Grunde, da sie als Abgeordnete mittlerweile politische Immunität genießt und ich denke doch, dass auch in ihrem Fall das Unschuldsprinzip gilt, von daher passt die Bezeichnung Antifaschistin schon ganz gut.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:58 Uhr
Hier hilft ein Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip. Gilt für die grundgesetzlich verpflichtende Schutzpflicht des Staates, insbesondere bei Angriffen auf die Menschenwürde.
Die Schutzpflicht des Staates endet auch nicht an der Landesgrenze sondern ist an die Staatsangehörigkeit gebunden.
Spätestens nach der Anordnung des BVerfG wäre es daher die Pflicht der Regierung gewesen zu intervenieren.
Eine Unterlassung in Anbetracht der bekannten Umstände bedeutet eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht und diese ist grundsätzlich justizabel, nach nationalen wie auch nach europäischen Recht.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:28 Uhr
"Dass sie verurteilt wurde ist bei ihren brutalen Taten gerechtfertigt."
Eines der Prinzipien des Rechtsstaats ist die Unschuldsvermutung. Die gilt auch für Maja T.
Bisher ist als Tatsache lediglich festgehalten, dass sie sich zum Zeitpunkt der Tat in Budapest aufgehalten hat.
Die Tatvorwürfe und die Beweisführung seitens der ungarischen Justiz sind weitgehend unbekannt und stellen ersteinmal lediglich Behauptungen dar.
Woher sie daher die Schuldfrage ableiten, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:20 Uhr
Wer in Kommentaren lediglich die Täter-Opfer-Umkehr beklagt, der hat leider die Tragweite dieses Falls nicht ganz durchschaut.
Die politischen Dimensionen werden weitgehend übersehen. In Orbans Ungarn ist Recht längst keine Konstante mehr und die Justiz weder unabhängig, noch neutral.
Der Prozess im queerfeindlichen Ungarn bietet für die Regierung gleich zwei willkommene Anlässe. Die Verachtung, in Ungarn sogar per Gesetz, nicht Existenz, non-binärer Personen zum Ausdruck zu bringen und ein noch viel gewichtigeres Argument, die Geringschätzung und Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaats in Deutschland klar zum Ausdruck zu bringen.
Die Italiener haben es eher begriffen, dass derartige Alibiprozesse der ungarischen Regierung als reine Machtdemonstrationen dienen, um ihre Botschaft der Geringschätzung europäischer Grundsätze in die EU zu senden. Die Intervention gegen die Antifaschistin Ilaria Salis erfolgte nicht nur durch die Faschistin Melonie sondern wurde von einer breiten Öffentlichkeit begleitet.
Und der deutsche Staat ? Betätigt sich als Erfüllungsgehilfe, greift dabei noch auf zweifelhafte rechtsstaatliche Mittel zurück und schweigt ansonsten.
zum Beitrag29.06.2025 , 21:54 Uhr
Die feministische Lesart der Autorin hinsichtlich der Hexenjagd reiht sich zwar hervorragend in den Kontext Trump - Nethanjahu ein, historisch korrekt ist sie dadurch aber noch lange nicht.
Schon die Übernahme der These des Soziologen Gunnar Heinsohn, dass bestimmte Berufsgruppen wie Hebammen oder Heilerinnen gezielt verfolgt wurden ist längst widerlegt und zwar empirisch, wie u.a die Studie des Historikers Franz Irsigler aufgezeigt hat. Der Historiker Gerhard Schormann hat bei seinen empirischen Forschungen zur Hexenverfolgung in Südeuropa von 1450 bis 1750 zudem festgestellt, dass in katholischen Ländern der Frauenanteil bei 70% lag, in Frankreich bei 50%.
Auch Männer wurden verfolgt und zwar aus allen Ständen und den selben Gründen wie Frauen und das waren nicht "sozial- und wirtschaftliche Unabhängigkeit und Aufbegehren durch das Patriarchat" sondern alltägliche Gründe wie sie heute auch anzutreffen sind. Von Rache über Besitzgier war damals alles vertreten.
Abschließend noch etwas über die Opferzahlen, aus Sicht von Frauenrechtlerinnen oftmals jenseits der Millionengrenze. Heute ist es in der Wissenschaft konsens, dass sie für den o.g. Zeitraum unter Einhunderttausend lagen
zum Beitrag29.06.2025 , 14:27 Uhr
Seit 20 Jahren laufen mir jetzt in Deutschland ständig Leute über den Weg, für die das Jammern auf hohem Niveau anscheinend eine eigene nationale Disziplin darstellt.
Der Autor sei doch einmal eingeladen ein britisches Krankenhaus zu besuchen. Wenn er allerdings nur über eine NHS Versicherung ohne private Zusätze verfügt, wird er weder den Chef- noch Stationsarzt zu Gesicht bekommen und er sollte sich auch nicht wundern, wenn in dem Raum noch 5 weitere Bettnachbarn untergebracht sind. Hat er dann noch das Pech, dass er aufgrund der Erkrankung arbeitslos wird, dann kann er sich beim JSA wöchentlich um die £90 abholen, aber auch nur maximal 6 Monate und wenn er vorher Arbeitslosenbeiträge bezahlt hat.
Er kann auch gerne die ausgezeichnete Krankenversorgung in Skandinavien als Vorbild nehmen. Sollte aber berücksichtigen, dass wie in Norwegen bei einem Erstbesuch beim Hausarzt auch schon einmal 40€ fällig werden und das er, sofern nicht mittellos, für sämtliche Leistungen happige Zuzahlungen tätigen muss.
Für mich bezeugen Aussagen, wie die des Autors oder von Wiglaf Droste lediglich eine Weltfremdheit. 90% der Weltbevölkerung würden darauf wohl nur mit Unverständnis reagieren.
zum Beitrag28.06.2025 , 22:20 Uhr
Das Interventionsverbot ist eine völkergewohnheitsrechtliche Norm. Grundlage ist die Souveränität der Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die sogenannte domaine réservé umfasst die Bereiche die von der Einflussnahme anderer Staaten in die inneren Angelegenheiten eines Staates ausgenommen sind.
Die Definition dieser Prinzipien wurden von der UN Generalversammlung 1970 in der Friendly Relations Declaration einvernehmlich verabschiedet.
Das Wesen des Verbotes beruht auf dem Element der Coercion. Es umschreibt eine Anwendung von Methoden des Zwangs, um ein bestimmtes Verhalten eines anderen Staates zu bewirken.
Die USA haben im Bürgerkrieg in Nicaragua die Contras bewaffnet und ausgebildet mit dem Ziel eines Umsturzes der Regierung und damit in den Schutzbereich der domaine réservé eingegriffen und gegen das Gewaltverbot verstoßen, indem sie aktiv in einen Bürgerkrieg auf dem Gebiet eines anderen Staates eingegriffen und bewaffnete Aktivitäten unterstützt haben.
In diesem Punkt stimmt die Aussage des Foristen @jan schubert
zum Beitrag28.06.2025 , 14:05 Uhr
Was ich hier in der gesamten Diskussion nicht vernehme, ist wie konkrete Hilfe für die Opfer erfolgen kann und auf welchem Wege.
Wo ist der Völkerrechtsexperte der darauf hinweist, das Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Menschenrecht schon jetzt geahndet werden können und zu Entschädigungsansprüchen berechtigen?
Wo sind die Vorschläge auf welchem Wege das erreicht wird?
Vom Alien Tort Statute, welches jedem Menschen Zugang zur US Gerichtsbarkeit bietet und zwar unabhängig vom US Bezug und welches daraus ausgerichtet ist, die Haftung und die Ansprüche und zwar universelle Ansprüche, aus Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen nach geltendem federal common law einzuklagen und dadurch auch Präzidensfälle zu schaffen, auf denen andere Opfer dann ihre Ansprüche begründen können, davon habe ich hierzulande noch nie etwas gehört oder gelesen.
Das war jetzt nur ein Beispiel, um Kriegsverbrechen kurzfristig zu ahnden und den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ich finde, das sollte in der ganzen Diskussion wenigstens genauso viel Beachtung finden, wie die Schuldfrage der beteiligten Parteien.
zum Beitrag28.06.2025 , 13:27 Uhr
Es gibt auch noch andere Bereiche als das Kriegsvölkerrecht, wie etwa das Völkergewohnheitsrecht. Das funktioniert unterm Strich ganz gut.
Es wird nie gelingen Kriege immer schon im Ansatz zu unterbinden oder gar einzugrenzen, daran würde auch eine Weltpolizei nichts ändern.
Es würde bei derartigen Konflikten aber helfen den Fokus einmal weg von der staatlichen Verantwortung und der Schuldfrage und auf die Situation der Leidtragenden zu richten. 90% der Opfer in kriegerischen Auseinandersetzungen sind Zivilisten.
Die benötigen neben Schutz auch Entschädigungen um ihr Dasein bestreiten zu können. Dieser Aspekt wird hier in den Diskussionen ausgespart. Es scheint wichtiger zu sein festzustellen, ob Staat A oder Staat B Vertragsrecht verletzt hat oder Person X zur Verantwortung gezogen wird oder nicht. Das sind Diskussionen die zwar notwendig sind, aber nicht den gesamten Diskurs dominieren sollten. Denn an den realen Verhältnissen vor Ort ändert es wenig und trägt schon gar nicht zu einer Verbesserung der Situation für die Leidtragenden des Konflikts bei.
Fortsetzung folgt...
zum Beitrag27.06.2025 , 22:34 Uhr
Zusatz wegen Zeilenmangel Da sich das Wort Bimbo zudem einer klar identifizierbaren Gruppe zu ordnen lässt, ist zudem der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt.
Ein Staatsanwalt der das nicht erkennt, ist denkbar ungeeignet für einen solchen Posten. Und wenn er es nicht erkennen will, erst recht.
zum Beitrag27.06.2025 , 22:18 Uhr
"Aus juristischer Perspektive war die Entscheidung erwartbar.."
Für Sachsen mag das durchaus zutreffen, aber ansonsten wohl kaum.
Die von ihnen angeführte Größe des Mediums hat damit nichts zu tun. Es geht einzig um den Bezug zur Öffentlichkeit und den stellt ein Amtsblatt her, egal in welcher Auflage und mit welcher Leserschaft.
Er hätte statt einer Anzeige auch Plakate mit dem Text im öffentlichen Raum aufhängen können. Hätten dann noch weniger Leute zur Kenntnis genommen, ändert nur nichts am Tatbestand der Volksverhetzung.
Bei Volksverhetzung geht es auch nicht einzig um Anstachelung oder Aufwiegelung oder Hass schüren sondern auch um Herabsetzung und Entwürdigung.
Kurzer Auszug aus § 130 StGB Volksverhetzung, zur Auffrischung: ".. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit... beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.."
Die Voraussetzung dürfte wohl erfüllt sein oder wo würden sie einen Begriff wie Bimbo verorten?
zum Beitrag27.06.2025 , 20:33 Uhr
Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft sind eine Zumutung für einen Vertreter des Rechtsstaats.
Es gibt genügend Rechtsprechung in der die Verwendung des Begriffs "Bimbo" von Gerichten als Volksverhetzung angesehen wurde. Beispiel Amtsgericht Tiergarten Berlin, 2007.
Der Unterschied zur Meinungsfreiheit ist in § 130 StGB klar definiert. Das angreifen der Menschenwürde einer bestimmten Personengruppe fällt unter Volksverhetzung. Beispielsweise wenn man eine Minderheit pauschal beschimpft, verleumdet oder verunglimpft.
Da ist es für eine Anklageerhebung auch unherbelich, ob die zuständige Staatsanwaltschaft unfähig ist die beiden anderen Begriffe eindeutig zuzuordnen. Das kann im späteren Verlauf auch ein Gericht klären.
Die Anzeige war geeignet den öffentlichen Frieden zu stören und der Begriff "Bimbo" stellt nach deutscher Rechtssprechung einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Alle anderen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft können darauf ausgelegt werden, dass die Sache bewusst nach eigenen Maßstäben statt nach Recht und Gesetz ausgelegt wird. Nennt sich dann nach § 339 StGB Rechtsbeugung und stellt eine Straftat dar.
zum Beitrag26.06.2025 , 14:46 Uhr
"Doch daraus einen „Dornröschenschlaf“ abzuleiten, ist eine rhetorische Zuspitzung, die der Realität nicht gerecht wird"
Wer nur auf kurze Sicht fährt gerät irgendwann ins Schlingern. Wer sehen wollte, der konnte sehen. Gilt besonders für Putin seit 2008. Nicht nur Tschetschenien oder Georgien haben da eine klare Sprache gesprochen.
Wer aber nur auf den eigenen, wirtschaftlichen, Vorteil aus ist, der blendet auch gerne die Schattenseiten aus.
Und wer vor diesem Hintergrund über Jahrzehnte auf eine einseitige Abhängigkeit setzt und kontinuierlich daran festhält, die eigene Armee zur Wüstentruppe umzubauen, der handelt in Fragen der nationalen Sicherheit äußerst fahrlässig und zwar gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Naiv ist es anzunehmen, die über Jahrzehnte aufgestauten Defizite durch horrende Militärausgaben kurzfristig ausgleichen zu können.
Wer die Zeichen der Zeit kontinuierlich übersieht, gerät dann halt in eine derartige Lage. Darin besteht die Parallele zu 1905 in der die "Schlafwandler" letztlich sehenden Auges in die Katastrophe gerutscht sind, weil die realen Umstände über Jahre falsch eingeschätzt wurden. Wer sehen wollte, der hätte es auch damals erkennen können.
zum Beitrag26.06.2025 , 13:04 Uhr
Als Richter a.D. ist Joseph Esser für sie natürlich eine tragende Säule. Das verstehe ich durchaus. Nur wenn sie versuchen meinen Kommentar auf derartige Komponenten umzulegen, kommen sie damit nicht sehr weit. Es fehlt nämlich der Bezug. Da helfen ihnen weder Joseph Esser, Hermann Heller oder Hermann Jahrreiß weiter.
zum Beitrag26.06.2025 , 12:48 Uhr
Interessanter Beitrag. Meine Definition von Underdog bezogen auf den Mainstream beinhaltete jedoch nicht die soziale Komponente sondern bezieht sich auf den klassischen Underdog der gegen Normen und Strukturen der Gesellschaft ankämpft oder versucht sich gegen einen Topdock zu behaupten. Das ist ein anderer Ansatz und auch ein anderer Bezug als der von ihnen geschilderte. Stichwort Bandwagon-Effect.
Über soziale Komponenten muss an dieser Stelle über UK kein Wort gewechselt werden.
zum Beitrag25.06.2025 , 23:33 Uhr
"Die Europäer müssen sich jetzt entscheiden: Bleiben sie auf den Knien oder erheben sie sich, um über eine souveräne Nato mit Mittelpunkt in Europa zu sprechen?"
Sprechen und Diskutieren ist ja eine Paradedisziplin der Europäer, aber nur selten erfolgt daraus auch eine Handlung. Nach 35 Jahren im Dornröschenschlaf fehlt jetzt die Zeit für eine Emanzipation vom Big Brother.
Die EU kann schon froh sein, wenn sie auch nur die Hälfte ihrer militärischen Aufrüstungspläne umsetzen kann, bevor Putin auf die Idee kommt Art 5 einmal in der Praxis auszutesten.
Denn klar ist auch, die USA unter Trump ist kein Partner mehr und Trump für jede Ausrede zu haben. Erfüllen die Europäer das 5% Ziel dürfte das Argument von Seiten der Amerikaner dann lauten, dass Europa nicht mehr auf die Unterstützung der USA angewiesen ist.
Da kann Europa noch so viele Kniefälle machen wie es will, es bleibt von den Launen eines Egomanen noch eine ganze Weile abhängig.
Eine derartige Fehleinschätzung der Weltlage, wie sie die Europäer in allen Belangen über die letzten zehn Jahre hingelegt haben, gab es seit 1905 nicht mehr von europäischer Seite. Naiv und fahrlässig reicht als Beschreibung dafür nicht aus.
zum Beitrag25.06.2025 , 22:50 Uhr
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es in Norwegen nicht.
Als Fachgerichte gibt es nur das Arbeidsretten und das Trygderetten (Arbeits- und Sozialgericht).
Es ist aber auch Tradition bei strittigen Entscheidungen nicht gleich die Gerichte anzurufen sondern selbst eine Lösung zwischen den Parteien zu finden.
Daher ist das Forliksråd eine Art Vergleichsgericht eine wichtige Instanz in Norwegen. Alle zivilrechtlichen Fälle müssen prinzipiell erstmal diese Instanz durchlaufen bevor ein Amtsgericht eingeschaltet werden kann.
Besetzt ist es durch Laienrichter, die dabei helfen zwischen den Parteien zu schlichten. Die Erfolgsquote liegt bei über 60%.
Die Tradition geht bis auf das Jahr 1775 zurück und hat zum Zweck ein verantwortungsvolles Miteinander zu fördern und zerstrittene Parteien wieder zusammenzuführen.
Damit wären wir auch wieder beim Thema Respekt und der Achtung gegenüber seinen Mitmenschen angelangt, denn dieses wird dadurch geschult. In Deutschland ist es hingegen gang und gäbe zu klagen, von oben anzuordnen oder zu urteilen. In Norwegen sind die Hierarchien flach und Urteile das letzte Mittel.
zum Beitrag25.06.2025 , 21:38 Uhr
Ja, hätte die Moderation ihren zweiten Teil zeitnah veröffentlicht, dann wäre ich ihnen mit meiner Antwort einige Lichtjahre näher gekommen. Was solls.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen meiner Sichtweise und dem Reichtum Norwegens erschließt sich mir nicht. Aber gut.
Meine Einstellung zur britischen Demokratie, Gesellschaft und der Mentalität beruht ausschließlich auf persönlicher Erfahrung. Ich habe in London studiert, bin mit einer Britin verheiratet und habe fast 10 Jahre lang dort gelebt. Die Schattenseiten sind mir persönlich bekannt. Während meiner Studienzeit habe ich in Brixton gewohnt, da bekommt man so einiges mit.
Als Norweger ist mir natürlich die britische Mentalität näher als die deutsche, da es zwischen Norwegen und UK traditionelle Verbindungen gibt, die sich auch in den Gepflogenheiten niederschlagen.
Das britische Selbstverständnis besonders im Verhältnis Insel zu Kontinent sagt mir daher als Skandinavier mehr zu, als das Kontinentaleuropäische. Hat etwas mit Tradition und Identität zu tun. Sehr wichtige Faktoren in beiden Ländern. Und weit entfernt von "wir sind alle Europäer".
zum Beitrag25.06.2025 , 20:59 Uhr
"Ich glaube nicht, das die Bewohner Tel Avivs oder Haifas den aktuellen Beschuss mit ballistischen Raketen als Bluff empfinden"
Darum ging es in ihrer Ausführung nicht, sondern sie bezogen sich auf die Drohungen des Iran hinsichtlich der Existenz Israels. Und nur darauf bezog sich auch mein Einwand.
Zudem kommt es einzig auf den objektiven Tatbestand des international bewaffneten Konflikts an.
Der Nicaragua Fall kann daher kaum als Vergleich dienen. Zum einen ging es in diesem Fall um Waffenlieferungen und die Ausbildung von Rebellen, die in einem Bürgerkrieg gegen ihre eigene Regierung kämpften und nicht um einen zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt, zum anderen gilt es doch im Völkerrecht zu unterscheiden zwischen "Gewalt" und "Waffengewalt".
Aber danke das sie mir mitgeteilt haben, auf welche Quellen ihre Äußerungen zurückzuführen sind.
zum Beitrag25.06.2025 , 15:07 Uhr
Ihre Ausführungen weisen zwei Schwachstellen auf.
Ein Verstoß gegen das Gewaltverbot setzt die Ernstigkeit der Androhung voraus. Bedeutet ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn die Partei auch in der Lage ist die Drohung kurzfristig mit Mitteln der Gewaltanwendung in die Tat umzusetzen. Ein sogenannter "Bluff" erfüllt diese Kriterien nicht.
Zum zweiten Punkt. Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln oder Waffenlieferungen ist kein Verstoß gegen das Gewaltverbot. Ein Angriff setzt die Kommandogewalt über die Einsätze voraus. Dann wäre es eine direkte Beteiligung. Die Operationen von Hamas und Hisbollah erfolgen nach bisherigen Stand jedoch eigenmächtig. Da müsste erst der Nachweis erbracht werden, dass der Iran direkt involviert ist und zwar für jede Einzeloperation.
Schlussendlich interessiert mich die Rechtssprechung des IGH die sie hier anführen. Für eine Quellenangabe wäre ich ihnen daher dankbar.
zum Beitrag25.06.2025 , 14:28 Uhr
Etwas verkürzt die Tradition und Errungenschaften der britischen Demokratie auf die Klassengesellschaft zu reduzieren. Aber gut, dann eben hierzu ein paar Zeilen.
Die Briten sind besessen von Klasseneinteilungen und das im positiven Sinne, jedoch glauben die meisten in einer Merokratie zu leben.
In UK galt schon immer das Prinzip "Wer hat dem wird gegeben", unterscheidet sich nicht wesentlich von westlichen Gesellschaften. Der Unterschied besteht aber im kulturellen know how. Die Aussprache, der Besuch einer Elitehochschule und das gesellschaftliche Engagement ermöglichen den Sprung von der Middle in die Upper Class. Sophistication ist hier das Stichwort. Die Zeiten die sie vor Augen haben bezgl. einer Definition über den Beruf sind längst passé.
Bei Interesse empfehle ich ihnen als Lektüre: Mike Savage „Social Class in the 21st Century“
Nun ja, kultiviert in Norwegen wie auch in UK bedeutet Fairplay, ein Herz für den Underdog und Höflichkeit im Sinne von Respekt vor seinem Gegenüber.
Von allen dreien habe ich in Deutschland bisher wenig gesehen. Wer unten ist auf den wird meist noch eingetreten, gegen den Mainstream ist den meisten hier suspekt und Höflichkeit...
zum Beitrag25.06.2025 , 13:18 Uhr
Einmal zu Ihren Ausführungen die Weltgerichtsbarkeit mit einbeziehen, dann sieht das schon anders aus.
zum Beitrag24.06.2025 , 22:04 Uhr
"Das Recht des Stärkeren ist zu keinem Moment vom Völkerrecht abgelöst worden"
Nur bitte nicht verwechseln mit dem Recht zur Kriegsführung wie es das klassische Völkerrecht noch kannte. Das wurde im modernen Völkerrecht durch das Gewaltverbot ersetzt und daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Was der Autor beklagt ist im Grunde so alt wie die UNO. Die Großmächte konnten schalten und walten wie sie wollten und zwar aufgrund der mangelnden Geschlossenheit der kleineren Staaten. Die betrieben meist auch nur Interessenspolitik in eigener Sache und ließen sich bereitwillig von den Großmächten für deren Zwecke einspannen, wenn es zum eigenen Vorteil war.
Hätten diese Staaten nach Ende des Kalten Krieges mehr auf Bündnisse und Kooperationen untereinander gesetzt, wären sie nicht so leicht in den Einflussbereich der USA, Russlands oder China geraten.
Aber gerade China arbeitet daran dieses Verhältnis noch zu intensiveren. Besonders in Afrika und Asien. Und Europa hat in den USA nicht nur den größten Handelspartner sondern auch die einzige Schutzmacht. Von einer derartigen Abhängigkeit kann es sich nicht von heute auf morgen frei machen. Stark nur wegen der Unterstützung der Schwachen.
zum Beitrag24.06.2025 , 21:21 Uhr
".. das Völkerrecht keine Antwort darauf hat, das der Iran die von ihm geplanten Massaker und Terrorangriffe von seinen Proxies erledigen lässt"
Doch hat es. Sie ist ihnen nur nicht geläufig!
1 Unterstützung ist nicht gleich Angriff
2 Der Iran hat keine Kommandogewalt über Hisbollah oder Hamas. Die operieren eigenmächtig. Um den Iran direkt für die Angriffe dieser Organisationen verantwortlich zu machen bräuchte es den Beweis der effektiven Kontrolle über die Angriffe.
3. Auch die Staatlichkeit des Iran hat eine völkerrechtliche Verantwortung. Die Verstöße wurden bisher mit Sanktionen bestraft, wie sie das Völkerrecht vorsieht.
4. Das Strafrecht kennt den Täter, derjenige der die Straftat selbst begeht und die Täterschaft, z.B. die mittelbare bei der sich der Täter eines sogenannten Werkzeugs bedient. Beides wird hinsichtlich der Strafzumessung unterschiedlich geahndet.
Dem Iran konnte keine Tat jedoch eine Täterschaft zugeordnet werden und diese wurde geahndet.
Vielleicht erkennen sie, dass ihre Ausführung keinen wirklichen Sinn ergibt.
zum Beitrag24.06.2025 , 20:37 Uhr
Deutschland ist eine relativ junge Demokratie und verfügt daher nicht über eine gewachsene Tradition wie z.B. die Briten. Die Unterschiede sind für jemanden wie mich, der in einem anderen Land kultiviert wurde und über eine andere Auffassung von einer lebendigen Demokratie verfügt, klar ersichtlich.
Der Ruf nach Verboten und der damit verbunde Wunsch die Verantwortung für die Zustände im Land möglichst weit von sich selber wegzudeligieren ist leider hier allgegenwärtig.
In diesem Falle soll es die Justiz richten, was eigentlich Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist. Verfassungsfeinden mit offenen Visier begegnen und sich der Herausforderung stellen.
Auf diesem Terrain richtet es sich manch einer allzu bequem ein. Da ist es gut zu wissen, dass die obersten Gerichte in Deutschland noch den richtigen Maßstab anlegen und keine Erfüllungsgehilfen der Mehrheitsgesellschaft sind.
Das sich Menschen, die sich offen gegen die Demokratie stellen oder gar eine demokratiefeindliche Partei gründen auf ihre Rechte berufen können ist gleichzeitig der Preis der zu zahlen ist, aber auch Errungenschaft im Sinne von Freiheitsrechten die für alle gelten und zwar auch dann wenn es unbequem wird.
zum Beitrag24.06.2025 , 14:34 Uhr
In der gewohnt schwedischen Art die Dinge besonders gründlich anzugehen, hat der schwedische Zivilschutz es in den letzten Jahren aber auch auf die Spitze getrieben. Da ist eine beruhigende Stimme wie die von David Bergman schon wichtig.
Denke ich aber 25 Jahre zurück, erinnere ich mich an manchen Spott der lieben Nachbarn warum wir in Norwegen noch immer eine kostspielige Heimevernet unterhalten und das Militär unter Abrüstung lediglich das Schließen der Bunkeranlagen versteht. Auch damals waren die Schweden besonders gründlich nur eben in die andere Richtung. Der Umbau der Armee, ähnlich wie in Deutschland, im Sinne einer mobilen Eingreiftruppe und der Rückbau der Zivilverteidigung waren damals in Schweden konsens in der Bevölkerung. Denn schließlich war ja das Ende der Geschichte mit Anbrechen der 90er Jahre erreicht.
Der schnelle Wandel tut mir jetzt irgendwie Leid für die liebenswerte Mentalität der Schweden, denn gerade ihrem Verständnis von Neutralität konnte ich schon immer viel abgewinnen.
zum Beitrag23.06.2025 , 22:43 Uhr
"Das Völkerrecht folgt einer solchen Freund-Feind-Logik und unterkomplexen Einteilung der Welt in Gute und Böse nicht"
Stimmt schon, nur leider wird in der unterkomplexen Welt nur sehr selten Recht gesprochen bei Verstößen gegen das Völkerrecht. Gilt besonders für Kriegsverbrechen. Aber berufen kann man sich sehr gut darauf, gibt einen dann eine moralische Erhöhung besonders gegenüber afrikanischen Staaten. Eine Spezialität der westlichen Demokratien, die sich zwar selbst als die "Guten" definieren, eigenartigerweise aber einen der vorderen Plätze belegen, wenn es um nicht oder unzureichend geahndete Kriegsverbrechern geht. An der Spitze vorneweg die USA.
Ein exemplarisches Beispiel für die Ahndung von Kriegsverbrechen stellt das Massaker von Mai Lai mit über 500 toten Zivilisten dar. Angeklagt von der Militägerichtsbarkeit wurde einzig der Kompaniechef Leutnant William Calley und das lediglich aufgrund des öffentlichen Drucks nach einem Bericht des Journalisten Seymour Hersh in der New York Times. Calley wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die er im Hausarrest verbrachte. Nach zwei Jahren wurde er von Präsident Nixon begnadigt.
Fiat iustitia et pereat mundus?
zum Beitrag23.06.2025 , 00:24 Uhr
Ein Beispiel für humanes Verhalten haben die Amerikaner im Zweiten Weltkrieg im Fall Werner Heisenberg an den Tag gelegt.
Es wurde 1942 ein Agent auf Heisenberg angesetzt, der dessen Ambitionen hinsichtlich des Baus einer Atombombe für die Nationalsozialisten ergründen und diesen bei einer positiven Beurteilung liquidieren sollte. Der Agent kam zu dem Schluss, dass Heisenberg und sein Team keinerlei ernste Ambitionen hätten für die Nationalsozialisten eine derartige Waffe zu entwickeln.
Darauf nahm die militärische Führung der USA Abstand von den Plänen Heisenberg und andere deutsche Atomwissenschaftler zu ermorden.
Wohlgemerkt ein Risiko, denn der Agent hätte sich ja auch irren können und manche würden es heutzutage vielleicht als geboten betrachten, den bedeutendsten Atomwissenschaftler eines Terrorstaates, schon aus Vorsorge zu liquidieren.
Die Amerikaner haben sich aber eindeutig für den Menschen entschieden. Das ist in einer Kriegssituation ein humaner Ansatz.
Im Gegensatz zu ihrem Beispiel. Da hat das Wort human gar nichts drin verloren.
zum Beitrag22.06.2025 , 23:54 Uhr
Chapeau, beide Argumentationen sind in sich auf den ersten Blick äußerst schlüssig.
Aus meiner Sicht spricht jedoch gegen Nicholas Potters Beitrag, dass der Iran laut IAEA erst nach Aufkündigung des Atomabkommens durch Trump im Jahre 2018 angefangen hat Uran höher anzureichern, als es für die Energiegewinnung notwendig wäre.
Der zweite Punkt sind die fehlenden Beweise, dass der Iran vor dem "Point of no return" steht. Israel hat ausser Behauptungen, wie schon so häufig, keine Beweise erbracht und US Geheimdienste haben auch keine Ansätze gefunden, dass der Iran kurz vor dem Besitz der Bombe sei.
Berücksichtigt man dazu die Aussagen von Nuklearphysikern über die technischen Schritte die erforderlich sind und den zeitlichen Aufwand den es erfordert um eine Implosionsbombe mit einem Trägersystem zu verbinden, dann dürften doch erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Iran in den nächsten Jahren über einsatzfähige Atombomben verfügen würde.
Unterm Strich schließe ich mich daher der Aussage von Herrn Bax an, dass es Netanjahu einzig darum geht die Landkarte des Nahen Osten neu zu ordnen und Israel als Hegemonialmacht in der Region fest zu etablieren.
zum Beitrag22.06.2025 , 16:46 Uhr
"Es geht schließlich in diesem Krieg um Bewahrung der Humanität.."
Gilt das nicht auch für die nach HMRA 236 getöteten Zivilisten und über 1300 verletzten Iraner? Und haben nicht auch iranische Wissenschaftler und Konsulatsmitarbeiter einen Anspruch auf humanes Verhalten?
Und sie denken dabei auch noch ernsthaft, dass die "moralischte" Armee der Welt ein Interesse daran hat, dass die Bevölkerung in Gaza nach humanen Maßstäben behandelt und entsprechend versorgt wird, nachdem gerade diese Armee deren Häuser zerstört, zehntausende seiner Bevölkerung getötet und die Überlebenden seit Monaten wie eine Viehherde von Ort zu Ort treibt?
Mein Rat, einmal bei der Ethik vorbeischauen. Humanismus misst nunmal nicht mit zweierlei Maß, denn dann wäre es kein Humanismus mehr.
Kleiner Tipp zum Einstieg. Der gute Erasmus von Rotterdam hat schon vielen Menschen dazu verholfen klarer zu sehen. Als Einstieg empfohlen sei seine Schrift "Die Klage des Friedens". Sein Klassiker "Das Lob der Torheit", wäre dann als weiterführende Lektüre empfohlen.
zum Beitrag22.06.2025 , 16:15 Uhr
"ist das eine glatte Lüge"
Bevor sie den Autor der Lüge bezichtigen, wäre es angeratener sich mit der Berichterstattung darüber vertraut zu machen, anstatt einen Link zu setzen der auf Medien verweist, die nun eindeutig keine objektive Berichterstattung in diesem Konflikt tätigen.
Von Süddeutscher bis taz können sie bei Interesse nachlesen, dass ein Untersuchungsbericht keine Beweise für eine Unterwanderung der UNRWA durch die Hamas gefunden hat. Probleme wurden lediglich in Fragen der Neutralität bestätigt.
Auch ist Israel für seine Anschuldigungen die Beweise bisher schuldig geblieben.
Grundsätzlich sind ihre Beiträge zu dem Thema teilweise schwer verdaulich und gleichen eher Propaganda als Meinungsbeitrag. Das ist nicht verwerflich, solange der Rahmen gewahrt bleibt.
Andere als Lügner zu bezeichnen, sprengt diesen Rahmen jedoch gewaltig und wenn es sich bei dem Beschuldigten dazu noch um einen Journalisten handelt, dann erinnert mich das an ein weiteres verbreitetes Propagandafeld, das der Lügenpresse.
Etwas mehr Anstand würde ihnen und ihren Beiträgen daher gut zu Gesicht stehen.
zum Beitrag22.06.2025 , 15:47 Uhr
"Das liegt aber ausschließlich an der Kriegstreiberei im Westen"
Es hängt vom Kontext ab, wie sie den Begriff Westen interpretieren. Politisch könnte Israel da wohl noch zugerechnet werden, dann würde das aber auch für Japan gelten.
Definieren sie Westen aber als gemeinsame staatliche Geschichte im Sinne der Renaissance oder Aufklärung unter Berücksichtigung des Christentums, dann fällt mir pauschal kein westlicher Staat ein, der im letzten Jahrzehnt "Kriegstreiberei" betrieben hat.
Im Gegensatz zu Ländern wie Russland oder dem Iran.
Aus dieser Perspektive ist ihre Äußerung aus meiner Sicht wenig überzeugend.
Und abschließend, ja "mancher" auch in Deutschland, hat auch gesagt das Russland nicht in die Ukraine einmarschieren würde.
Auf derartige Aussagen sollte ein Staat nicht seine Sicherheitsstrategie ausrichten. Aber Deutschland hat ja schon nach Ende des Kalten Krieges Fukuyamas "Ende der Geschichte" allzu wörtlich interpretiert und seine Armee auf "Wüstentruppe" umgestellt. Dazu gerade was Russland betrifft, Jahre lang fleißig weggeschaut.
Daher wundern mich derartige Aussagen hierzulande schon seit längerer Zeit nicht mehr.
zum Beitrag21.06.2025 , 23:11 Uhr
Es wäre hilfreich die Untätigkeit der EU und das Schweigen Deutschlands in einem etwas größeren Kontext zu betrachten. Für die EU ist Gaza nicht der Nabel der Welt, sondern die Bedrohung durch Russland hat Priorität.
Der Zeitpunkt in dem Putin sich entschließen wird die Bündnisfähigkeit der Nato zu testen rückt durch das Weltgeschehen ja nicht weiter in die Ferne sondern kommt umso näher, je vehementer sich Trump öffentlich auf seinen Isolationismus beruft.
Und wer 35 Jahre im Dornröschenschlaf verbracht hat, der steht halt irgendwann einmal vor der Situation sich nicht von heute auf morgen aus der Abhängigkeit lösen zu können.
Das wissen die Europäer und das weiß auch Trump. Daher wird Europa nur im Fahrwasser der USA in Nahost agieren, aber nicht dagegen anschwimmen.
Wer jetz auf Emanzipation setzt dürfte sich dann auch in absehbarer Zeit verwundert die Augen reiben, wenn Artikel 5 der Nato ausgerufen wird und man dann wahrnimmt, wer alles nicht zu Hilfe eilt. Etwas anderes zu vermuten wäre in dem Fall blauäugig
Aus dieser Perspektive kann ich gut nachvollziehen, dass die Regierung alles unterlässt was zu einem Konflikt mit Israel und damit auch den USA führen wird.
zum Beitrag21.06.2025 , 00:28 Uhr
Die Anreicherung von Uran auf 90% sagt für sich nichts aus über den Zeitraum bis zur Fertigstellung einer Atombombe mit Marschflugkörpern.
Moderne Atomwaffen setzen auf die Implosionsbombe. Kurz erläutert: eine äußere Kugel umgibt eine Hohlkugel aus Plutonium. An der Innenseite der äußeren Kugel sind Sprengladungen angebracht, die so gezündet werden müssen, dass sie eine exakt kugelsymmetrische Druckwelle erzeugen. Diese Druckwelle komprimiert das Plutonium im Inneren, wodurch die explosive Kettenreaktion ausgelöst wird.
Das ist eine technisch hoch komplizierte Angelegenheit. Schon kleinste Abweichungen könnten das Spaltmaterial unkontrolliert auseinander treiben und die Reaktion verhindern.
Die Techniknation Deutschland wäre kurzfristig in der Lage atomwaffenfähiges Uran anzureichern. Für die technische Umsetzung der Implosionsbombe rechnen Experten, bei idealen Voraussetzungen, jedoch mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren.
Dazu käme noch die zeitliche Frage der Testphasen. Die Ober- oder unterirdisch durchgeführt werden.
Es wird wohl nur wenige Menschen geben, die ernsthaft glauben, dass die Standards für Forschung und Technik im Iran höher sind als in Deutschland.
zum Beitrag20.06.2025 , 23:36 Uhr
Das Konzept der konstruierten Gefahr von außen, ist seit der römischen Kaiserzeit ein Stilmittel der Tyrannen, Diktatoren und Autokraten.
Die Abläufe dahinter sind stets die selben. Stiliserung als Opfer der äußeren Umstände und der bewaffnete Konflikt um eine unmittelbare Bedrohung abzuwehren.
Funktioniert von Napoleon über Hitler bis Putin. Und auch Demokratien machen davon gerne einmal Gebrauch, wie Bush jr. im Dritten Golfkrieg.
Der Westen ist keine homogene Maße, schon allein geographisch nicht, aber zumindest die Westeuropäer haben es versäumt, sich nach Ende des Kalten Krieges von den USA zu emanzipieren und aus deren Schatten zu treten. Ohne eine eigene Ordnung, sowohl politisch wie auch militärisch, bleibt man lediglich ein Spielball der Großmächte und wenn sich wie jetzt der "große Bruder" abwendet, bleiben kaum noch Handlungsoptionen.
Es rächt sich jetzt, dass Europa es die letzten 35 Jahre versäumt hat globale Kooperationen und Bündnisse aufzubauen, mit Ländern die weder in den Einflussbereich Chinas, Russlands oder der USA geraten möchten. Und von diesen Ländern gibt es weltweit nicht gerade wenige.
zum Beitrag20.06.2025 , 19:24 Uhr
"Kriminalisierung von politischem Protest“. In Deutschland auch als Staatsräson bekannt.
Wurde auch Zeit das die deutschen Gerichte die Parole dem jeweiligen Kontext zuordnen und die Hintergründe besonders hinter der Absicht der Botschaft mit einbeziehen.
Von den Niederlanden bis zur Schweiz haben die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung der Parole eingestellt, in Großbritannien ist die Parole im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit noch überhaupt nicht in Erscheinung getreten und in Norwegen musste der Meta Konzern auf Internivierung der Regierung eine wegen der Parole abgeschaltete Facebook Palästinaseite wieder aktivieren, da "die Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und zudem nicht eindeutig sondern vielfältig interpretierbar sei.."
Wird Zeit das dieses hierzulande auch endlich zur Kenntnis genommen wird und die deutsche Justiz von strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit der Verwendung der Parole absieht.
zum Beitrag20.06.2025 , 17:18 Uhr
Ein Verwaltungsakt kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und zugestellt werden. Spielt für die Wirksamkeit keine Rolle, sofern die Vorschriften für die Aus-und Zustellung gemäß § 37(VwVfG) beachtet wurden.
Hat auch nichts mit Glaubwürdigkeit sondern mit einem Rechtsanspruch zu tun. Der ergibt sich zwangsläufig aus der Bindewirkung.
zum Beitrag20.06.2025 , 17:08 Uhr
Diese unionsgeführte Regierung hat leider überhaupt kein Rechtsverständnis.
Zieht sich wie ein roter Faden durch die kurze Regierungszeit. Illegale Grenzabweisungen, Befürworten von rechtswidrigen Angriffskriegen und jetzt kommt noch offensichtlicher Rechtsbruch hinzu wie der Kanleramtsminister verkündet.
Kompliment an die 25 Verteidiger die sich bereit erklärt haben die Rechte der Afghanen vor Gericht einzufordern. Die nächste Blamage für die Regierung dürfte damit vorprogrammiert sein.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang nur, auf welcher Grundlage eine solche Regierung zukünftig argumentieren will, wenn es darum geht andere Nationen zur Einhaltung einer regelbasierten Ordnung zu bewegen. Mit dem Recht sollte sie diesen besser nicht kommen, wäre dann geradezu lächerlich.
zum Beitrag20.06.2025 , 13:28 Uhr
"Ich glaube nicht an das Prinzip Gewaltlosigkeit, sondern an das Prinzip Überleben. An das Motiv: Nie wieder Opfer sein. Ein zutiefst jüdisches.
Diese Nie-wieder-Mentaltität und die Ereignisse der Vergangenheit sind aber kein Freibrief dafür die Erkenntnisse und damit verbundenen Errungenschaften nach 1945 über den Haufen zu werfen und zurück zur Vorkriegsordnung mit dem Recht zur Kriegsführung und damit zum Recht des Stärkeren zurückkehren. Insbesondere ist es kein jüdisches Alleinstellungsmerkmal.
Andere Völker und Nationen haben auch Rechte, besonders das Recht zu Leben. Gilt auch für iranische Konsulatsmitarbeiter und Wissenschaftler.
In ihrer "Kampf ums Dasein" Theorie sollte die Autorin einmal mitberücksichtigen, dass diese derzeit vorallem die Opfer der israelischen Kriegsführung und Politik betrifft. In Gaza, Westjordan, Libanon und jetzt auch im Iran.
Das Argument mit der Atombombe greift daher zu kurz, um den Angriffskrieg Israels und die Gräueltaten zu rechtfertigen.
zum Beitrag19.06.2025 , 21:55 Uhr
Immer öfter beschleicht mich das Gefühl beim Lesen es statt mit der taz mit dem Heidelberg Journal of International Law zu tun zu haben.
Ob "Völkerrechtliche Zeitenwende" oder wie hier "den nach überwiegender Lesart festgestellten Völkerrechtsbruch".
Das Gewaltverbot zwischen Staaten ist ius cogens (zwingendes Recht) und in Art. 2 der UN Charta geregelt. Jeder Angriff auf einen anderen Staat ist somit ein Verstoß gegen das Völkerrecht, es sei denn er wurde vom UN Sicherheitsrat bewilligt oder gar angeordnet.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es auch keine Zeitenwende. Von Mai Lai bis Abu Grahib gab es zahllose Ereignisse die völkerrechtlich nicht geandet wurden, meist aufgrund der Beschlussunfähigkeit der UN.
Es wäre daher wünschenswert, wenn auch hierzulande nicht nur in gefühlt jedem zweiten Artikel zum Thema Nahost auf ein Bruch des Völkerrechts hingewiesen würde sondern dabei auch einmal mitbedacht wird, das Recht nur auf dem Papier besteht, wenn es nicht konsequent durchgesetzt wird. Darin liegt die Verantwortung der Weltgemeinschaft und nicht nur auf Verstöße hinzuweisen sondern sie gerichtlich zu ahnden und politisch zu sanktionieren.
zum Beitrag18.06.2025 , 17:35 Uhr
Die Großmächte haben schon seit Jahrzehnten mit ihrem Vetorecht im UN Sicherheitsrat dazu beigetragen, dass Verstöße gegen das Völkerrecht nicht geahndet werden.
Gleiches gilt für die Nichtakzeptanz des Weltgerichtshofs der sich sogar Sanktionen und Gewaltandrohungen seitens der USA ausgesetzt sah.
Die größte Schwäche ist daher nicht, dass gegen das Völkerrecht verstoßen wird, sondern das die Verstöße meist folgenlos bleiben.
Recht was nicht durchgesetzt wird erosiert zwangsläufig und das wird beschleunigt durch die Haltung der Hegemonialmächte, die nach außen hin zwar eine völkerrechtszentrierte Weltordnung einfordern, sich aber nur dann darauf berufen, solange nicht ihre eigenen Interessen berührt werden.
Die vom Autor beklagte Doppelmoral ist in der Hinsicht lediglich die Spitze des Eisbergs, aber nicht das grundlegende Problem.
Abhilfe könnten da als erster Schritt Kooperationsbündnisse der Europäer mit anderen Staaten in Afrika, Asien, Südamerika oder im Nahen Osten schaffen und es bedürftige zudem eine Reform innerhalb der UN.
zum Beitrag18.06.2025 , 15:36 Uhr
"Ich bin positiv überrascht, dass die TAZ hier die Bezeichnung Völkermord bezüglich Gaza endlich... erlaubt und somit den tatsächlichen Fakten in Gaza gerecht wird.."
Dadurch das ein Medium sich als moralische Instanz selbst zum Richter aufschwingt wird es grundsätzlich nichts und niemanden gerecht. Gilt für die taz bis Bild. Für persönliche Meinungen des Autors oder der Autorin sind eigentlich die Kommentarspalten erfunden worden.
Völkermord nur zur Erinnerung, ist ein juristischer und kein moralischer Begriff. Daher bedarf es auch ein Gerichtsurteil um einen Völkermord festzustellen und nicht selbsternannte Richter.
Ich gebe zu ihren Ausführungen daher nur zu bedenken, dass für die Feststellung eines Genozids der Nachweis erbracht werden muss, dass die Gruppe als solche das eigentliche Ziel der Gewaltakte ist.
Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen rechtlich Kriegsverbrechen dar, implizieren für sich aber noch keinen Genozid.
Der inflationäre Gebrauch von derart aufgeladenen Begriffen wie Völkermord oder auch Holocaust führt nur zu einer Abnutzung und damit Abwertung, wenn sie ständig für Vergleiche herhalten müssen.
zum Beitrag18.06.2025 , 14:42 Uhr
"Gerichtsurteile sind keine linke Show, sondern der Beweis eines funktionalen Rechtsstaats"
Das ist zwar richtig, es gilt aber auch zu unterscheiden zwischen Urteil und Urteilsbegründung.
Das eine oberste Instanz wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung einräumt, dass es in Griechenland zwar keine Sozialleistungen für Asylbewerber dafür aber eine florierende Schattenwirtschaft gibt, die junge und gesunde Männer ernährt und damit in einem Rechtsurteil auf Schwarzabeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts verweist, hat es so in der deutschen Rechtssprechung noch nicht gegeben.
Und das aus gutem Grund, verstößt es doch nicht nur gegen EU Recht und die EU Richtlinie 2013/33/EU in der die Standards für die Lebensbedingungen klar festgelegt sind sondern steht auch konträr zum Grundgesetz und den Allgemeinen Menschenrechten der UN. Artikel 25 definiert hier den angemessenen Lebensstandard.
Verwunderlich ist daher lediglich, dass eine Behörde bei einer Abschiebung sich auf dieses Urteil beruft und das von Seiten der Rechtsbeiständen der betroffenen Personen anscheinend noch keine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht wurde.
zum Beitrag17.06.2025 , 19:30 Uhr
"Es gibt ja auch ein Widerstandsrecht.."
Wird immer ja wirrer.
Ein Widerstandsrecht bezieht sich völkerrechtlich auf zivilen Widerstand gegen eine Fremdherschaft, nicht auf dem Aufbau und die Unterstützung von Terrormilizen, die Anschläge auf die Zivilbevölkerung der Gegenseite verüben.
Nur falls es ihnen nicht bekannt ist, Terrorismus ist kein Widerstand!
Und da spielt es weder eine Rolle wo das Epizentrum liegt, noch welche Staaten ebenfalls Milizen unterstützen.
zum Beitrag17.06.2025 , 16:05 Uhr
"Das der Iran... die Unterstützung für nichtsstaatliche Akteure beendet, wäre in der Tat wünschenswert; nur würde dazu auch gehören, dass man die zugrundliegenden Konflikte löst - und dazu gehört auch ein Ende der Besatzung"
Das nenne ich einmal eine verquere Logik. Zwei Staaten tragen einen Konflikt miteinander aus und das legitimiert dann den einen Staat dazu "nichtstaatliche Akteure" sprich Terroristen und Terrormilizen auszurüsten und zu finanzieren, damit sie unter der Bevölkerung der Gegenseite Massaker und Attentate verüben und zivile Einrichtungen mit Raketen attackieren.
Wer so denkt, darf sich auch nicht beklagen, wenn die Gegenseite militärisch Operationen gegen staatliche Akteure dieses Regimes in Form von Anschlägen ausübt, die sicherlich auch nicht konform gehen mit dem Völkerrecht.
Etwas mehr Augenmaß wäre hier angebracht.
zum Beitrag17.06.2025 , 15:47 Uhr
"Iran hat sich bereit erklärt, die Urananreicherung auf 3% zu begrenzen – d.h. weit unterhalb der relevanten Schwelle und die höher angereicherten Bestände in einen Drittstaat zu exportieren."
Haben sie für die Behauptung auch eine Quellenangabe?
Mir sind von iranischer Seite nur folgende Äußerungen bekannt.
"Für einen begrenzten Zeitraum können wir eine Reihe von Beschränkungen des Niveaus und des Umfangs der Anreicherung akzeptieren" Der iranische Vize-Außenminister Majid Takht-Rawanchi, New York Times 13.05
Die Anreicherung von Uran sei "nicht verhandelbar". Der iranische Außenminister Abbas Araghchi, BBC 14.06
"Das iranische Aussenministerin kündigte in seiner Stellungnahme an, dass "an einem sicheren Ort" eine neue dritte Anreicherungsanlage für Uran errichtet werde" AP Associated Press, New York, 16.06
Und um welch aufwändigen Prozess es sich dabei handelt Uran überhaupt erstmal anzureichern können sie im heutigen Interview auf tagesschau.de mit dem Nuklearforscher Prof. Steinhauser nachlesen.
Eher unrealistisch, dass der Iran bereit ist auf über 400kg hochangereichertes Uran zu verzichten.
zum Beitrag17.06.2025 , 00:56 Uhr
Das unwahrscheinlichste Szenario dürfte sein, dass die Beteiligten ihren Verstand benutzen, einsehen das militärische Operationen für keine Seite zielführend sind und Verhandlungen aufnehmen.
Ein Lernprozess aus der Geschichte müsste eigentlich sein, dass militärische Lösungen keine Probleme beseitigen sondern sie bestenfalls verlagern. Das aber auf Kosten von zivilen Leben.
Im Ersten Weltkrieg waren 90% der Opfer Soldaten. In den Konflikten des 21 Jahrhunderts sind es zu 90% Zivilisten.
Das sollten die Staatsführer sich auf die Fahnen schreiben und sich darauf besinnen zurück zu einer regelbasierten Ordnung zu finden.
Es ist schon traurig genug, wenn Hegemonialmächte wie die USA oder China meinen, eine völkerrechtszentrierte Weltordnung sei nur solange akzeptabel sofern nicht ihre eigenen Interessen dadurch berührt werden.
Da sollten kleinere Staaten lieber Kooperationsbündnisse eingehen anstatt sich in Konflikten gegenseitig zu schwächen.
Denn wie wir zukünftig leben werden, wird davon abhängen was wir derartigen Mächten entgegensetzen.
zum Beitrag16.06.2025 , 22:24 Uhr
Eigentlich ging es in meinem Kommentar um das Völkerrecht und wie es hierzulande teilweise interpretiert wird.
Nun gut, da habe ich anscheinend zu viel vorausgesetzt. Mein Fehler.
"pacta sunt servanda" bezog sich völkerrechtlich auf den Atomwaffenspeervertrag und die Position Israels.
Hätten sie das entsprechend zugeordnet, hätten sie sich die Ausführungen sparen können, da sie in diesem Kontext überhaupt keinen Sinn ergeben.
zum Beitrag16.06.2025 , 20:25 Uhr
Hat damit weniger zu tun als mit einem dynamischen Prozess wie sie ihn beispielsweise im Common Law finden.
Es geht einfach darum, dass die Rechtssprechung auf der Höhe der Zeit sein muss und aktuelle Entwicklungen mitberücksichtigt werden.
Das funktioniert halt nicht so gut, wenn wie hierzulande im Polizei und Ordnungsrecht die Rechtsprechung zum Teil noch auf Gesetzen und Verordnungen aus der Kaiserzeit beruht.
Aber den Begriff "Rechtsnihilismus" werde ich mir merken, der war gut.
zum Beitrag16.06.2025 , 17:26 Uhr
"Kriege zu führen, anstatt mühsame Diplomatie zu betreiben, ist der Trend im 21. Jahrhundert"
War im 20 Jahrhundert nicht wesentlich anders. Zu Zeiten des Kalten Krieges haben die beiden Weltmächte zahlreiche Stellvertreterkriege auf drei Kontinenten finanziert.
Der Unterschied besteht darin, dass nach dem Ende des Kalten Krieges zahlreiche innerstaatliche Konflikte aufbrachen. Beginnend mit dem Jugoslawienkrieg. Das führte u.a. dazu das die Kriege internationaler wurden, da mehr externe Partner in unterschiedlicher Art und Weise in die Konflikte involviert waren.
Die Kriege sind dadurch komplexer geworden, was eben auch diplomatische Lösungen erschwert, da zuviele nationale und internationale Interessen für eine Beilegung Berücksichtigung finden müssen.
zum Beitrag16.06.2025 , 14:23 Uhr
Teil 2 Die gleiche Diskussion gibt es seit 2001 in Bezug auf Massenvernichtungswaffen. Die Frage die sich stellt ist, muss ein Staat es zulassen, das ein feindlich gesinnter Staat Massenvernichtungswaffen herstellt und damit eine existenzielle Bedrohung für dieses Land darstellt?
Das Völkerrecht ist auf dem Prinzip des Gewaltverbots aufgebaut und kann im Detail darauf derzeit keine klare Antwort geben. Präemptive Schläge sind im Völkerrecht nicht vorgesehen.
Nehmen wir jetzt den von mir zitierten IAEA Bericht als Grundlage, so steht Israel vor der gleichen Entscheidung wie im Sechstagekrieg, mit dem Unterschied, dass damals die Bedrohung akut greifbar war.
Das ändert jedoch nichts an der Gefährdungslage. Wie so oft in seiner Geschichte hat Israel nicht abgewartet, bis rechtliche Normen den realen Gegebenheiten angepasst wurden, sondern hat die Initiative ergriffen und zwar rein unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Souveränität.
Das kann man jetzt verurteilen, wenn man an den Paragraphen klebt oder man berücksichtigt das Prinzip "pacta sunt servanda“ und dagegen hat der Iran eindeutig verstoßen.
zum Beitrag16.06.2025 , 14:07 Uhr
Wenn ich hierzulande Kommentare lese, die sich zu diesem Thema auf das Völkerrecht beziehen, dann fällt mir als erstes auf, dass sie alle auf der Denkweise des Civil Law beruhen.
Es ist alles sehr kodifiziert und man klebt hierzulande geradezu an Paragraphen und Buchstaben.
Das geschieht allerdings zu Lasten der Rechtsauslegung. Recht hat nicht statisch zu sein sondern muss sich in dynamischen Prozessen den Aktualitäten annehmen.
Das Völkerrecht wurde konzipiert als Regelwerk für den Konflikt zwischen Staaten. Es wurde nur moderat den temporären Verhältnissen angepasst. Und oftmals war es historisch nicht am Puls der Zeit.
Der Präventischlag Israels im Sechstagekrieg war nach damaliger Rechtsauslegung ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, nur war er dadurch auch falsch? Die Antwort hat nicht nur die Geschichte gegeben sondern auch das modifizierte Völkerrecht, welches ein derartiges Vorgehen danach nicht mehr grundsätzlich ausschloss.
Fortsetzung folgt...
zum Beitrag15.06.2025 , 23:51 Uhr
Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob sich Teile der Justiz von rein subjektiven Empfindungen leiten lassen oder offensichtlich bewusst die aktuelle politische Willensbildung als Grundlage für eine Urteilsbegründung mit heranziehen.
In ihren Ansichten hinsichtlich des Strafmaßes bei politisch motivierten Taten liegen sie leider nicht ganz richtig.
Die Abweichungen bei Straftaten denen eine politische Motivation zugrunde liegt, sind gering und variieren höchstens unter Berücksichtigung des Gerichtsstandortes.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass vielen rechten Straftaten keine politische Motivation zugeordnet wird. Das wirkt sich nämlich auf die Strafzumessung aus und so manches mildes Urteil kommt daraufhin zustande, welches ansonsten wesentlich höher ausfallen würde.
Und da es anscheinend gute deutsche Tradition ist, Links als Gefahr für das System zu sehen, wird Straftaten eher ein politisch motivierter Hintergrund zugeordnet, sofern es auch nur das geringste Anzeichen dafür gibt, dass sie aus der linken Ecke stammen. Und dementsprechend höher fallen die Strafen dann auch aus.
zum Beitrag15.06.2025 , 22:33 Uhr
Eine Revolution von innen würde Israel zwar in die Karten spielen, Ziel der Operationen im Iran ist es aber gewiss nicht.
Den militärischen Strategen in Israel wird durchaus bewusst sein, dass die durchgeführten Militäroperationen nicht nur die Verteidigungsfähigkeit des Iran geschwächt sondern auch einen bleibenden Eindruck bei der iranischen Führung hinterlassen haben. Die Kehrseite der Medaille ist, dass der Iran seine Bemühungen um den Besitz einsatzfähiger Atomwaffen seitdem intensiviert. Den nur der Besitz dieser Waffe stellt für den Iran noch einen dauerhaften Schutz vor direkten Angriffen Israels dar. Für Israel ist es wiederum eine nicht hinnehmbare Bedrohung die durch den direkten Konflikt nicht geringer geworden ist.
Die präemptive Operation Israels dürfte daher solange anhalten, bis der Iran nicht mehr imstande ist in naher und ferner Zukunft eine Atombombe zu bauen.
zum Beitrag15.06.2025 , 21:49 Uhr
"das iranische Atomprogramm war für den Militärschlag gegen den Iran insofern nur ein willkommener Vorwand."
Das widerspricht grundlegend dem Bericht den die IAEA Ende Mai an ihre Mitgliedsstaaten verschickt hat.
408,6 Kilogramm Uran in einem Reinheitsgrad von 60 Prozent besitzt der Iran laut IAEA. Ein Anstieg von 49% gegenüber Februar. Nach Angaben des Iran ausschließlich für die Energiegewinnung. Für Atomenergie reichen jedoch bereits 3,5 bis 5%. Für den Bau der Atombombe bedarf es 90%.
42kg dieses hochangereicherten Urans würden für den Bau einer Atombombe benötigt. Für die Anreicherung des Urans von 60 auf 90% würden wenige Tage ausreichen.
Zudem habe an drei von der IAEA beobachteten Standpunkten der Iran geheime nukleare Aktivitäten durchgeführt und dabei Materialien genutzt, die der IAEA nicht gemeldet wurden.
Die große Unbekannte ist lediglich in der technischen Umsetzung festzumachen. Wie weit der Iran ist u.a. das Spaltmaterial an Trägersysteme zu befestigen ist nicht bekannt. Für den im allgemeinen zuverlässigen israelischen Geheimdienst stand der Point of no return jedoch kurz vor der Vollendung.
Die Zeit, Forsvarets forskningsinstitutt (Norge), RUSI (UK)
zum Beitrag15.06.2025 , 17:46 Uhr
"Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen"
Das wird den Richtern in Berlin durchaus bewusst gewesen sein und es ist davon auszugehen, dass ihnen auch die Rechtsprechung der Obersten Gerichte geläufig ist, dieses hält sie jedoch nicht davon ab, eine Urteilsbegründung zu konstruieren und eine Strafe auszusprechen, die höchstwahrscheinlich bei einer Revision keinen Bestand hat.
Der Grund für dieses Vorgehen dürfte in den politischen Gegebenheiten zu finden sein. Ähnlich wie bei den Klimaklebern sind auch Gaza Proteste politische Störenfriede.
Das seit Corona auch politische Aspekte Auswirkungen auf die Rechtssprechung haben ist ein Trend der sich in den Gerichtsurteilen widerspiegelt. Vorweg marschieren dabei die Berliner und Bayern mit teilweise hanebüchenen Urteilsbegründungen.
Das ist für einen Rechtsstaat eine besorgniserregende Entwicklung, denn in einer parlamentarischen Demokratie sollte nunmal der Grundsatz herrschen, dass sich die Justiz aus der Politik heraushält und die Politik keinen Einfluss auf die Justiz ausübt. Beides scheint momentan nicht immer gegeben zu sein.
zum Beitrag15.06.2025 , 15:40 Uhr
"Europa hat begriffen erst wenn Russland am Boden ist wird es Frieden geben."
Schon größere Geister wie Franz Marc oder Otto Dix, haben in Unkenntnis vor dem Wesen des Krieges vor über 100 Jahren ähnliche geistige Plattheiten von sich gegeben.
Das änderte sich schlagartig, als sie den Krieg aus nächster Nähe erfahren haben. Ob freiwillig gemeldet oder eingezogen wie Remarque, eins hatten sie alle gemein, sie wurden durch ihre Erfahrungen an der Front zu überzeugten Pazifisten.
[...] Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Nettiquette. Die Moderation
zum Beitrag15.06.2025 , 15:06 Uhr
Reichlich undifferenziert der Kommentar der geschätzten Chefredakteurin.
Forist lowandorder hat an dieser Stelle schon den wesentlichen Punkt angesprochen und man kann gar nicht häufig genug darauf verweisen, daher sei hier nochmals der Auszug aus der UN Charta erwähnt
“Mitgliedstaaten sollen ihre Streitigkeiten auf friedliche Weise lösen. Das bedeutet, dass sie alle Mittel der Friedensvermittlung, Schlichtung, Mediation, Untersuchung, Rechtsstreit und anderen friedlichen Verfahren in Anspruch nehmen müssen“
Wesentlicher Punkt: Ansätze zu eruieren, bedeutet kein Ausschlussverfahren vorzunehmen hinsichtlich subjektiver Einschätzungen über die Ansichten Russlands. Die stehen erst an zweiter Stelle und die Frage der Machbarkeit stellt sich sowieso erst am Schluß. Zuerst müssen Ansätze her, auf Grundlage der in der UN Charta genannten Optionen.
Denn rein auf militärische Optionen zu setzen, zeugt doch von einer etwas arg verkürzten Denkweise. Der Frieden in Europa kann nur unter Einbindung Russlands wiederhergestellt werden.
Und um den Weg zu einem solchen Frieden bestreiten zu können, braucht es zusätzliche Ansätze, als lediglich die stärkste Armee Europas aufbauen zu wollen.
zum Beitrag15.06.2025 , 00:26 Uhr
"Manche Denkanstöße / Provokationen gehen eben zu weit."
Das ist sicher richtig, ich lehne derartige Bezüge auf den Holocaust grundsätzlich ab, schon allein aus Respekt vor den Opfern, aber da es sich hier nicht um Moral sondern um ein Gerichtsurteil handelt, ist festzuhalten, das Äußerungen in einem derartigen Kontext rechtlich ein Werturteil darstellen und dieses fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die im Artikel genannte Begründung des Gerichts halte ich diesbezüglich für wenig plausibel und sie dürfte einer Revision kaum standhalten.
Allerdings ist gerade die Rechtssprechung von Berliner Gerichten immer für eine Überraschung gut. Vorsichtig formuliert.
zum Beitrag14.06.2025 , 15:52 Uhr
Grundsätzlich, auch für spätere Kommentare.
Das Herzstück des Völkerrechts ist Art 2 Gewaltverbot.
Bedeutet kriegerische Konflikte zwischen Staaten sind grundsätzlich verboten, sofern kein UN Mandat vorliegt.
Zudem hat ein Präventivkrieg eine konkrete Bedrohung als Voraussetzung, wie beispielsweise der Sechstagekrieg 1967.
Das jetzige Vorgehen Israels bezeichnet man als präemptive Maßnahme. Bedeutet es liegt eine nicht sichtbare Bedrohung vor, die aber zu einem späteren Zeitpunkt zu einem unumkehrbaren Tatsachbestand führen kann. Trifft insbesondere auf den Bau oder Erwerb von Massenvernichtungswaffen zu.
Jedoch können sowohl präventiv als auch präemptive Maßnahmen durch ein UN Mandat gedeckt sein. Diese preemption gab es 2001 hinsichtlich USA - Irak/Afghanistan.
Im Völkerrecht ist jedoch eine preemption unabhängig von der Form nicht berücksichtigt.
zum Beitrag14.06.2025 , 15:06 Uhr
Gemäß Art 2 der UN Charta verstößt jeder Bewaffnete Konflikt zwischen Staaten gegen das Gewaltverbot.
Nur, seit Verabschiedung der Charta gab es über 200 Kriege ohne UN Mandat die gegen Art 2 verstoßen haben.
Ein Präventivkrieg ist nicht grundsätzlich ein Verstoß gegen das im Völkerrecht festgehaltene Selbstverteidigungsrecht.
Bereits von der UN festgestellt im Sechstagekrieg 1967 mit dem Präventivschlag Israels.
Und bereits der Vorläufer des modernen Völkerrechts, das Klassische, kannte das freie Recht zum Krieg als Merkmal der staatlichen Souveränität. Auf diese bezogen sich die USA 2001 und zwei Resulotionen der UN haben damals die Ausweitung der Selbstverteidigung bestätigt und insbesondere den Tatsachbestand Rechnung getragen, dass innere und äußere Sicherheit im traditionellen Sinne nicht mehr voneinander getrennt werden können.
Die sogenannte "preemption" haben nicht nur die USA in ihrer Stastsdoktrin sondern auch Russland, China, Indien, Pakistan, Türkei oder Israel.
Die präemptive Operation Israels erfolgt unter dem Aspekt, dass durch den Besitz von Massenvernichtungswaffen ein unumkehrbarer Tatsachbestand geschaffen wird, auch wenn keine akute Bedrohung vorliegt
zum Beitrag14.06.2025 , 01:39 Uhr
"Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) rief die Konfliktparteien zur Zurückhaltung auf und warnte vor einer Destabilisierung der gesamten Region"
Die alte Leier aus dem Kanzleramt ignoriert geflissentlich wer seit Jahrzehnten zur Destabilisierung in der Region beiträgt und den Terror unterstützt. Huthi im Jemen, Hisbollah im Libanon oder Hamas in Gaza dazu Terror Schergen im Irak und ehemals in Syrien.
Die Hisbollah ist entmachtet, die Hamas weitgehend zerschlagen, der Irak militärisch schwer angeschlagen und das nicht durch Worte oder Lippenbekentnisse sondern durch Tatkraft und militärische Cleverness. Und es sollte auch nicht vergessen werden, wer maßgeblich die Vorabeit zum Sturz des Assad Regimes geleistet hat.
Gerade jetzt könnte Deutschland die Staatsräson einmal in der Praxis umsetzen und Israel dabei unterstützen das Mullahregime in Teheran zu stürzen. Der Dank insbesondere von Seiten der iranischen Frauen wären Merz und Co. sicherlich gewiss.
zum Beitrag13.06.2025 , 16:48 Uhr
"Mit Rechten kommen Pflichten. Alles andere ist Rosinenpicken im Gleichstellungsoutfit"
Sehr schön ausgedrückt, nur dann sollte Deutschland erstmal mit den Rechten anfangen, beginnt mit dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und endet mit gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dazwischen liegen dann noch massenhaft Baustellen in punkto Gleichberechtigung. Das ist weit entfernt von Rosinenpicken.
zum Beitrag13.06.2025 , 16:36 Uhr
"408,6 Kilogramm Uran in einem Reinheitsgrad von 60 Prozent soll der Iran mittlerweile besessen haben. Das steht in einem Bericht, den die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) Ende Mai an ihre Mitgliedsstaaten verschickte. Demnach ist der iranische Uranvorrat seit Februar um 133,8 Kilogramm gestiegen. Genug, um der IAEA zufolge neun Atomwaffen herzustellen, sollte das Uran weiter angereichert werden.. " Zitat aus Die Zeit v. 13.06.25
Die Überschrift "Bomben für die Existenzsicherung" wäre in diesem Zusammenhang zutreffender. Diesen Angriff zum Anlass zu nehmen, um ihn umzumünzen auf Nethanjahus eigene Interessen geht doch arg am Thema vorbei und verkennt, dass Nethanjahus Lebensziel in der Existenzsicherung Israels besteht. Dafür scheut er auch vor Kriegsverbrechen und Landraub nicht zurück.
Diese Aspekte sollten aber nicht vermischt werden, mit dem legitimen Recht Israels auf die Sicherung seiner Existenz die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Verhinderung einer Atommacht Iran ist ein solches Recht zur Selbstverteidigung und dürfte im Interesse der gesamten Region liegen.
Und was die Hegemonialmacht anbelangt, einmal bei der Türkei oder Ägypten nachfragen.
zum Beitrag13.06.2025 , 13:22 Uhr
Wenn schon wieder Skandinavien als Vergleich herhalten muss, dann bitte auch auf die Verhältnisse eingehen.
Die Wehrpflicht in Norwegen und Dänemark greift grundsätzlich nur, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt. In Dänemark liegt die Quote bei 99%, in Norwegen gibt es mehr freiwillige Bewerber als Stellen. Liegt auch an den guten Arbeitsbedingungen beim Militär in diesen Ländern. Gute Bezahlung, soziale Absicherung von Mutterschutz bis Kinderbetreuung, Studienmöglichkeiten etc. machen diesen Dienst attraktiv.
Wenn von Deutschen Begriffe wie Feminismus oder Emanzipation ins Spiel gebracht werden, kommt da leider meist wenig zählbares heraus, wie auch dieser Artikel wieder zeigt.
Aus meiner norwegischen Perspektive ist Deutschland nach wie vor eine Wüste in punkto Gleichberechtigung. Bei uns ist es etwas ganz natürliches, dass Männer und Frauen nicht nur rechtlich gleichgestellt sind, sondern auch die gleichen Zugangsmöglichkeiten und Chancen haben und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
In Norwegen teilen sich beim Militär sogar Männer und Frauen die Unterkünfte. Auf Initiative der Frauen hin, da sie gleichbehandelt werden wollten wie die Männer. Normal!
zum Beitrag13.06.2025 , 01:14 Uhr
In meiner Region in Tromsø ist keiner für den Tiefseebergbau, schlecht für die Fischerei, aber wir geben auch nichts auf die Stimmen aus der EU.
Jahrelang wurde die Gasförderung in Norwegen kritisiert, dann fiel Russland aus und Norwegen sprang ein und ist jetzt EUs Darling. Die Fördermenge wurde dann erhöht und es führt wohl dazu, dass in naher Zukunft auch in der Arktis gefördert wird.
Gleiche Nummer beim Fischfang. Kaum wurden EU Fangflotten Zugang zu den norwegischen Gewässern eingeräumt, schon gab es ein Abkommen über höhere Fangquoten und prompt einen Rückgang der norwegischen Bestände an Krill und Seelachs.
Bei den Selten Erden wird es dann wohl ähnlich verlaufen. Erst grosser Widerstand und Skepsis in der EU und sollte sich die Technik in naher Zukunft dann doch als einigermaßen umweltfreundlich erweisen, dann besinnt sich die EU darauf, dass man sich ja aus der Abhängigkeit von China lösen wollte und Norwegen ja den EU Bedarf mehr als decken kann.
Das Ergebnis wird dann wie bei den anderen Verfahren verlaufen. Ausbau der Kapazitäten in Norwegen, um den Bedarf der EU zu decken.
Bringt ausser Einnahmen nur Nachteile für das Land und die Natur.
zum Beitrag12.06.2025 , 15:44 Uhr
Nicht zu vergessen die Arbeitsbedingungen in einigen Branchen.
Meine britische Frau wollte 2006 unbedingt als Ärztin in Deutschland arbeiten, da die Arbeitsbedingungen in UK eine Katastrophe waren und ihr das gesellschaftliche Klima in Deutschland gefallen hat. Jetzt will sie nur noch weg, die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern sind mittlerweile auf das Niveau der Massenabfertigung herabgesunken und das gesellschaftliche Klima hat sich im Laufe der letzten Jahre sehr verändert.
Das Gegenteil davon ist ihr iranischer Kollege, der seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebt. Für ihn sind die Arbeitsbedingungen nicht maßgebend und auch die hohen Abgaben fallen bei seinem Ärztegehalt für ihn nicht ins Gewicht. Er schätzt nach wie vor die Freiheitsrechte und die Rechtssicherheit, die ihm hier geboten werden, so wie die aus seiner Sicht immer noch gut funktionierenden Infrastrukturen.
Das Repräsentiert halt die unterschiedlichen Sichtweisen auf ein Land und zeigt die jeweils gesetzten Prioritäten. Schutz vor staatlicher Willkür vs. individuelle Lebensqualität.
zum Beitrag12.06.2025 , 14:51 Uhr
"Unser Verhältnis zu Israel als jüdischer Staat ist und bleibt halt ein besonderes"
Hinter der Aussage kann man sich gut verstecken. Historische Verantwortung bedeutet aber nicht wegzusehen bei Kriegsverbrechen in Gaza und Landraub im Westjordanland.
Und wenn der "Freund" alle Ermahnungen ignoriert, die UN durch das Vetorecht der USA handlungsunfähig sind, dann obliegt es gerade den Nationen, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die völkerrechtszentrierte Weltordnung verweisen, dem Treiben von Despoten mehr entgegenzusetzen als bloße Worte.
Und die jetzt beschlossenen Sanktionen gegen zwei rechtsradikale Minister sind im Grunde ein Witz. Leider fehlt in Europa die Courage z.B. Norwegens Vorschlag weiterzuverfolgen, Banken in Israel zu sanktionieren, die Kredite an Siedler für den illegalen Siedlungsbau vergeben. Der Vorschlag liegt seit 2023 auf dem Tisch, aber was tut Deutschland, tätigt Rekordinvestitionen in Israel u.a. durch den Kauf der Anteile die der norwegische Staatsfond rein aus ethischen Gründen, mit hohen Verlusten, abgestoßen hat. Einmal bei der Telekom nachfragen.
Die deutsche Haltung von Politik, Bevölkerung, Presse, Wirtschaft ist mehr als befremdlich.
zum Beitrag11.06.2025 , 21:50 Uhr
"Justiz genau das nicht machen dürfe, wozu sie in einer Demokratie existiert: die Macht der Regierung überprüfen und im Zweifel einschränken"
Der Satz würde der Autorin in Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Schweden und anderen Ländern mit einer parlamentarischen Tradition um die Ohren gehauen.
In deren Augen ist es das Parlament, welches die Macht der Regierung überprüft und ggf einschränkt. Die Justiz hat sich grundsätzlich aus der Politik rauszuhalten.
Das funktioniert aber nur bei entsprechenden Demokratieverständnis und bei Vertrauen in die Arbeit der Parlamentarier.
An beiden hapert es in Deutschland gewaltig, zeigt sich schon daran das politische Regierungsentscheidungen nicht mehr im Parlament und Ausschüssen debattiert und ggf korrigiert, sondern gleich an die Gerichte ausgelagert werden, in der Hoffnung das irgendeine Oberste Instanz es schon richten wird.
Diese Rechtshörigkeit in Deutschland erweckt dabei teilweise schon den Eindruck, dass BGH oder BVerfG nicht mehr als Gesetzeshüter sondern als Entscheider fungieren um inkompetente politische Maßnahmen zu korrigieren.
Das alles hat nur wenig mit einer parlamentarischen Demokratie zu tun.
zum Beitrag10.06.2025 , 22:43 Uhr
"Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfalentscheidung"
Auch BGH Entscheidungen mit Leitsätzen sind Einzelfallentscheidungen. Das ändert jedoch nichts an deren Allgemeingültigkeit.
Gleiches gilt für das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht. Die Begründung ist nicht auf die Einzelfälle abgestellt sondern es wurden allgemeine Maßstäbe gesetzt, die besagen das Zurückweisungen an der Grenze gegen EU Recht verstoßen und damit rechtswidrig sind. Fehlen tut lediglich die formelle Bindungswirkung.
Dennoch ist eine Regierung im rechtsstaatlichen Sinne angehalten gerichtliche Entscheidungen auch dann ernst zu nehmen, wenn sie keine Bindungswirkung entfalten.
Erspart auch der Regierung einiges, da jetzt schon abzusehen ist, das weitere nationale Klagen folgen werden und damit wohl auch weitere juristische Niederlagen drohen.
Denn ansonsten wird irgendwann der Punkt erreicht, wo selbst § 17 StGB (Verbotsirrtum) nicht mehr greift und dann wird es eng für die Beteiligten in Sachen Straffreiheit.
zum Beitrag09.06.2025 , 22:45 Uhr
"Allerdings - keine Staatsbürgerschaft, keine Feuerwaffe"
Nicht ganz korrekt. Greencard reicht ebenfalls und selbst mit einem Non-Immigrant Visum können sie in den meisten Bundesstaaten eine Waffe erwerben. Einfach einen Jagdschein vorlegen und dann Formular 4473 ausfüllen.
Besitzen sie keinen Jagdschein ist das auch kein Problem, in Texas können sie den Online erwerben. Dauert 20 Minuten. Den Schein erhalten sie u.a. als PDF, den können sie ausdrucken und damit zum Waffenladen gehen und dann 4473 ausfüllen. Alles legal!
Andere Bundesstaaten bieten auch Tageskurse an um einen Jagdschein zu erhalten. Die sind auch ganz praktisch, denn sie enthalten auch eine Schulung über den Umgang mit Waffen und Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des mitführens oder aufbewahrens von Waffen.
Etwas komplizierter stellt sich die Rückgabe der Waffe bei der Ausreise dar. Da sind sie nämlich nachweispflichtig die Waffe ordnungsgemäß übergeben zu haben. In Texas ist dafür der örtliche Sheriff zuständig. Denn Handel z.B. Verkauf an ein Waffengeschäft dürfen sie mit einem L-Visum oder E-Visum nicht treiben. Das wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
zum Beitrag09.06.2025 , 17:18 Uhr
Sie schreiben sich hier um Kopf und Kragen.
Ein Sexualkontakt ohne Einverständnis des Betroffenen ist ein strafbarer Akt. Schon einmal etwas von Persönlichkeitsrecht gehört?
Und was heißt in dem Zusammenhang "grundlegend als abgelehnt"? Das Gegenteil von Zustimmung ist nunmal Ablehnung.
Sorry, aber das kann ich beim besten Willen nicht mehr ernst nehmen.
zum Beitrag09.06.2025 , 17:04 Uhr
An den Rechten des Angeklagten ändert sich gar nichts.
Es gibt bisher in der Rechtssprechung genügend Fälle in denen Aussage gegen Aussage stand und dennoch ein Urteil erging z.B. bei Beleidigung oder Nötigung.
Und ihre gern zitierte Unschuldsvermutung schließt auch nicht aus, dass sich ein Gericht im Laufe des Prozesses ein Urteil bildet, welches die Unschuld des Angeklagten in Zweifel zieht.
Die Unschuldsvermutung ist nicht in Stein gemeißelt und bezieht sich lediglich auf ein objektives und unvoreingenommenes Ermittlungs- bzw Gerichtsverfahren.
zum Beitrag09.06.2025 , 14:32 Uhr
"Warum besteht soviel Abwehr gegen die Idee einer einvernehmlichen, achtsamer Sexualität?"
Weil die Ja heißt Ja Regelung ein weiter Baustein ist die Machthierarchien zu Ungunsten der Männer zu verschieben.
Vor dem Hintergrund, dass es vor hundert Jahren in Deutschland noch das Züchtigungsgesetz gab, welches dem Mann die totale Kontrolle über die Frau einräumte, wurde seitdem das Selbstbild der Männer von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zurechtgestuzt.
In Deutschland fiel dann 1997 mit der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe eine der Grundsäulen des Besitzanspruchs, welches Männer gegenüber Frauen meinten zu haben.
Und da sexualisierte Gewalt in Beziehungs- und Machtstrukturen eingebettet ist und nicht nur das Selbstbild der Männer vom sexuell aktiven Mann und der sexuell passiven Frau ausgeht droht mit dieser Regelung nun ein weiter Rückschlag dessen was viele Männer in der Gesellschaft immer noch für selbstverständlich halten, dass Frauen für die Bedürfnisse der Männer zur Verfügung stehen müssen.
Die Abwehrhaltung von Männern zu diesem Thema, zeigen vorheriges auf, sie sind meist nicht inhaltlich bezogen sondern argumentieren mit rechtlichen Einwänden wie Beweislastumkehr.
zum Beitrag09.06.2025 , 13:53 Uhr
Leider wie auch bei ihrem vorherigen Kommentar mit dem Hinweis auf StGB 177, komplett am Thema vorbei.
Nicht "grundsätzlich jeden Sexualkontakt" sondern sexuelle Übergriffe.
Einmal erkundigen worin der Unterschied besteht.
Gleiches in Bezug auf § 177 StGB. Bevor sie solche Äußerungen tätigen bitte einmal den Paragraphen abgleichen hinsichtlich folgender Parameter: Schockstarre, ambivalentes Verhalten, passives Verhalten wie z. B. Schweigen, eingeschränkte Willensbildung und dann bitte auch einmal einen Blick auf Art. 35 EU-Gewaltschutzrichtlinie werfen.
zum Beitrag08.06.2025 , 23:01 Uhr
"Nur frage ich mich, wie man das konkret und v.a. rechtssicher umsetzen will?"
Wie setzt es der Gesetzgeber denn bei einem Einbruch oder Diebstahl um? Es bleibt eine Straftat und zwar solange bis der Geschädigte seinen Willen bekundet, dass er mit dem Diebstahl oder Einbruch einverstanden war.
Nennt sich dann Einverständniserklärung. Und nun die Frage an Sie? Warum sollte es bei sexuellen Übergriffen anders gehandhabt werden?
zum Beitrag08.06.2025 , 22:26 Uhr
Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung in Deutschland basiert auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung.
Diese Kriterien treffen auf einen Großteil der Vergewaltigungen jedoch gar nicht zu. Führt im Ergebnis dazu, dass fälschlicherweise angenommen wird, dass ein Opfer seine Einwilligung gegeben hat, wenn es sich körperlich nicht gewehrt hat.
Diese Mentalität herrscht auch in der deutschen Justiz vor und so verwundert es nicht, dass die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen konstant niedrig bei jährlich 8,5% liegt. Für die Opfer ist das blanker Hohn.
Die bisherige einseitige Rechtspraxis die sich auf Widerstand und Gewalt konzentriert wird abgelöst durch die Praxis der gegenseitigen Zustimmung.
Das Opfer wird dadurch nicht mehr in die entwürdigende Lage versetzt neben dem Tathergang sich selbst und ihre Verhaltens- bzw Handlungsweise hinsichtlich eines Widerstandes oder körperlicher Gegenwehr erklären zu müssen, während der Beschuldigte die Tat abstreitet und ansonsten von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Jetzt werden beide Parteien zu dem Vorgang ausführlich Stellung beziehen müssen und das Gericht urteilt dann aufgrund der Glaubwürdigkeit der Aussagen.
zum Beitrag08.06.2025 , 17:38 Uhr
Das Consent Law wird zwar von vielen Strafverteidigern als juristisch zu vage angesehen, in Schweden hat es sich allerdings bewährt, besonders vor dem Hintergrund der Einführung der fahrlässigen Vergewaltigung als Straftat. Die Verurteilungsrate in diesem Bereich liegt mittlerweile bei 80%. Bei 90% der Fälle handelte es sich zudem um die Altersgruppe der Teenager.
Ein Grund warum gerade in Norwegen viele Jugendliche sich für die Einführung der Ja heißt Ja Regelung einsetzten ist, dass die soziale Stigmatisierung bei Sexualdelikten in der Bevölkerung immer noch sehr ausgeprägt ist.
Und auch die norwegische Justiz hat bisher ihren Anteil dazu beigetragen, indem nicht nur in der Rechtsordnung sondern auch durch Geschlechterstereotypen Opfer sexueller Gewalt schlecht gestellt waren. Das galt ganz besonders für Teenagerinnen.
Das die Gleichstellung der Geschlechter, auf die in Norwegen soviel Wert gelegt wird, in diesen Bereichen ausgehebelt wird zeigen die Statistiken der letzten zehn Jahre überdeutlich. Beginnt bei der Hohen Anzahl der Vergewaltigungen, dem geringen Anzeigenaufkommen und endet damit das 80% der Anzeigen zu keiner Verurteilung führten.
zum Beitrag07.06.2025 , 22:09 Uhr
Die Dänen gehen die Angelegenheit sehr pragmatisch an. Wer als Ausländer kriminell wird oder eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt, der hat das Bleiberecht verwirkt. Das weitere Schicksal des Betroffenen ist unbedeutend.
Bekannt auch als Law and Order Mentalität. Leider findet diese Haltung einen großen Anklang bei der Bevölkerung und das dürfte nicht nur für Dänemark zutreffen.
Erschreckend ist wie das in die Öffentlichkeit hinein kommuniziert wird. Die Hintergründe und die Persönlichkeit des Betroffenen wird dabei komplett ausgeblendet, zeigte sich erst kürzlich bei der Abschiebung eines psychisch Kranken aus Dänemark.
Eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin die ein derart vielschichtiges Thema runterreduziert auf "wenn jemand meinen Partner tötet, darf er dann bei mir am Tisch sitzen? Nein!" (O-Ton) fällt nicht nur in ihrer Rethorik zurück in die Jahre vor 1948, sondern bezeugt damit auch, dass sie den Sinn hinter der AEMR und EMRK nicht verstanden hat und auch in allen anderen Angelegenheiten das Wort Würde für sie ein großes Fragezeichen darstellt. Wie sonst käme jemand auf die Idee einen gemeinsamen Brief mit einer Postfaschistin zu verfassen.
zum Beitrag07.06.2025 , 19:56 Uhr
" Die heutige Lage einschließlich vox populi - is handcrafted.."
Habe auch nie etwas anderes behauptet. Nur helfen Vergangenheitsanalysen nicht weiter, wenn man die gegenwärtigen Stimmungen in der Bevölkerung ändern möchte.
Dürfte kaum einen überzeugen, dass Deutschland nach der Grundgesetzänderung 1993 einer der Hauptprofiteure, auf Kosten der Mittelmeeranrainer, war und sich dann das Blatt ab 2015 allmählich gewendet hat. Ist zwar die Wahrheit, gewinnt man aber keinen Blumentopf mit.
Was passiert, wenn man die Stimmung in der breiten Bevölkerung auf längere Sicht ignoriert, hat die letzte Wahl gezeigt. Wie der öffentliche Raum besetzt wird, wenn sich immer mehr Menschen von der Demokratie abwenden, können sie exemplarisch in vielen Gemeinden Ostdeutschlands beobachten, aber zunehmend auch im Westen. Besser frühzeitig kapieren, das ist erst der Anfang!
Davon abgesehen trägt es zur Erweiterung des Horizonts bei einmal einen Blick in andere EU Staaten zu werfen. Einige haben da doch einen Erfahrungsvorsprung und von deren Ansätzen könnte man auch hierzulande profitieren.
zum Beitrag07.06.2025 , 17:22 Uhr
"Much all weesen & erspare Hinweise zur Akzeptanz vs Abschaffung Todesstrafe"
Sehr kluge Entscheidung den Hinweis auszusparen. Dem Volk aufs Maul schauen oder die Stimme des Volkes in gesellschaftlichen Fragen dauerhaft zu ignorieren ist schon ein Unterschied.
Den Ablauf letzteres können sie hinsichtlich der Demokratieskepsis und der Abwendung von der etablierten Politik von breiten Schichten der Bevölkerung sehr gut anhand der letzten 10 Jahre nachverfolgen. In der Hinsicht ist Deutschland geradezu ein Paradebeispiel.
Eine Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger, wenden diese sich ab, stärkt es nur die Ränder. Schaut keiner mehr hin, dann besetzen Rechtsextreme erst den öffentlichen Raum und später alles andere.
Kurz, je weniger Zutrauen die Bürger in ihren Staat haben, desto leichteres Spiel haben die extremen Kräfte.
zum Beitrag07.06.2025 , 13:01 Uhr
Das Anliegen des Autors in Ehren, aber die realen Ereignisse sollten dabei nicht ausgeblendet werden.
Nach einer aktuellen Insa Umfrage unterstützt die große Mehrheit der Deutschen die Asylpolitik der Regierung. Seit vielen Monaten verliert zudem die AfD erstmals an Zuspruch.
Es ist nunmal nicht zu übersehen, dass es sich beim Dublin Abkommen um ein dysfunktionales System handelt und der Hauptleidtragende in den letzten Jahren Deutschland war. Ein weiter so hätte katastrophale Folgen, solange die AfD als Partei nicht verboten wird.
Wie bereits andere Regierungen zuvor, genannt seien nur Frankreich oder Dänemark, hat die Bundesregierung in einer Interessensabwähgung sich dafür entschieden die Asylpolitik auf Kosten der Betroffenen zu verschärfen anstatt eine ausgewogene Reform im europäischen Kontext anzustreben.
Der Grund dafür dürfte mangelndes Zutrauen in die Gestaltungsfähigkeit der EU sein. Das gerade die Schwächsten die Zeche für eine verfehlte europäische Politik bezahlen müssen ist ein sehr hoher Preis und es bleibt fraglich, ob es sich am Ende für die Gesellschaft auszahlen wird oder ob es die Gräben nicht noch weiter vertieft.
zum Beitrag06.06.2025 , 22:29 Uhr
Und noch ein Hinweis der sehr gut zur Subline "wer die Dublin Verordnung versteht.." passt.
In bisherigen Urteilen hat der EuGH ein besonderes Augenmerk auf die Anwendung der Dublin Verordnung bei den beklagten Staaten gelegt. Da die Dysfunktionalität derzeit klar Deutschland benachteiligt ist das ebenfalls ein wichtiger Faktor mit dem Deutschland vor dem EuGH punkten kann.
Zumal die Regierung klug genug war keine Kollektivzurückweisungen vorzunehmen und vulnerable Gruppen nicht abgewiesen hat.
Beides könnte ausschlaggebend dafür sein, dass der EuGH Deutschland einen weitaus größeren Ermessensspielraum gewährt als viele derzeit denken.
zum Beitrag06.06.2025 , 22:02 Uhr
"Ein nationaler Notstand wurde vom Bundeskanzler bisher auch nicht ausgerufen."
Ein Mitgliedstaat beruft sich auf Art. 72 AEUV um verbindliche Unionsrechtsakte nicht anzuwenden. Das "berufen" ist hierbei auf die Argumentation der Regierung vor Gericht bezogen. Die Regierung muss weder einen Notstand bekannt machen, noch ausrufen sondern sie kann die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage einfach nach nationalen Recht vollziehen. Siehe auch EuGH, Urt. v. 02.04.2020, Az. C‑715/17.
Auch ist die Hemmschwelle hinsichtlich einer Gefährdung weitaus niedriger angesiedelt, als oftmals behauptet wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine hinreichende Begründung hinsichtlich der Aufnahmekapazitäten oder die Überlastung der Behörden vor dem EuGH Bestand hat.
Zu dem Berliner Urteil sei kurz angemerkt, nicht die Zurückweisung "an den Grenzen" sondern im Inland wurde als rechtswidrig erachtet. Und auch die Einschätzung des Gerichts zur Notstandsklausel hat eine eher geringe Gewichtung, basiert sie doch auf Auskünften der Bundespolizei, die sich lediglich auf das Asylaufkommen bezogen und dazu noch mit veralteten Daten aufwarteten. Da wird die Regierung anders auftreten.
zum Beitrag06.06.2025 , 12:26 Uhr
Hätten Sie abschließend noch angefügt, dass die Staatsanwaltschaft mit der Auslieferung in einer Nacht und Nebelaktion und somit durch eine unumkehrbare Entscheidung auch den Rechtsschutz der Angeklagten ausgehebelt und damit einen rechtsstaatwidrigen Eingriff in ihre Grundrechte getätigt hat, wäre es ein perfekter Beitrag gewesen. Aber auch so, sehr präzise formuliert.
zum Beitrag06.06.2025 , 12:18 Uhr
Unter menschlichen Gesichtspunkten hätte es den Prozess um eine Auslieferung nach Ungarn gar nicht geben dürfen.
Ein Staat der seine Angeklagten wie einen Hund an der Leine in den Gerichtssaal führt, dessen Haftbedingungen bekannt dafür sind Isolationshaft anzuwenden um ein Geständnis zu erzwingen und dessen Strafzumessung weit über den europäischen Durchschnitt liegt, erfüllt vorab schon nicht die Eigenschaften, welche die Justiz als Maßstab für eine Auslieferung grundsätzlich anlegen sollte.
Als eigentlichen Skandal in der Sache würde ich daher das Vorgehen der zuständigen Staatsanwaltschaft bezeichnen, das Auslieferungsgesuch Ungarns nicht schon im Vorfeld abgelehnt zu haben und den Prozess in Deutschland durchzuführen.
Denn das war eindeutig eine rechtsstaatswidrige Herangehensweise der zuständigen Staatsanwaltschaft an den Fall.
zum Beitrag06.06.2025 , 11:55 Uhr
Die Errichtung eines Verfassungsgerichts als oberste Instanz ist ja immer auch Ausdruck des mangelnden Vertrauens in die eigene Politik.
Schweden und Norwegen aber auch Großbritannien stehen in dieser Hinsicht in einer ganz anderen Tradition des Parlamentarismus. Die Idee der Souveränität des Parlaments schließt ein Einmischen der Justiz in die Politik grundsätzlich aus.
Das hat auch mit dem Demokratieverständnis zu tun. Die Mentalität hierzulande ist darauf ausgerichtet, dass im Zweifels- oder Streitfall sofort Rufe nach einer ordnenden Hand laut werden und ein Urteil sich möglichst auf einer juristischen Grundlage zu stützen hat um Akzeptanz zu finden. Das Recht steht hier in der Hierarchie an erster Stelle.
In Großbritannien werden sie das genaue Gegenteil erleben. Die britische Tradition des Gewohnheitsrechts und die Common Law Gerichtsbarkeit räumt den Gesetzen eine untergeordnete Stellung ein und basiert auf demokratischen Prozessen die sich innerhalb eines Landes aktuell abspielen.
Die Rechtssprechung liegt hier am Puls der Zeit, während hier z.B. im Polizei und Ordnungsrecht noch Rechtsprechung erfolgt auf Grundlage von Gesetzen die aus der Kaiserzeit stammen.
zum Beitrag06.06.2025 , 11:16 Uhr
War als Antwort an @mwenger gedacht
zum Beitrag05.06.2025 , 21:25 Uhr
Diese Steuertransparenz gibt es auch in Norwegen. Hat unter anderem den Effekt gehabt, dass die Löhne im Niedriglohnsektor gestiegen sind, da viele Bürger Vergleiche angestellt und ihren Job daraufhin gewechselt haben.
Ist aber auch eine Mentalitätsfrage. In Schweden sind die Bürger dank der Personennummer völlig transparent. Von Miete bis Autokauf und selbst Schulden, alles einsehbar.
zum Beitrag05.06.2025 , 14:37 Uhr
Das BVerfG hat den einstweiligen Stopp der Auslieferung damit begründet, dass das Berliner Kammergericht sich zu sehr auf Zusagen der ungarischen Behörden hinsichtlich der Haftbedingungen verlassen hat, anstatt selbst zu prüfen.
Das eine höhere Instanz einer untergeordneten mangelnde Sorgfaltspflicht vorwirft ist nicht ungewöhnlich.
Der Gerichtsbeschluss verstößt aber weder gegen die Verfassung, noch war die Auslieferung zu dem Zeitpunkt rechtswidrig, da ein Eilantrag keine aufschiebende Wirkung hat und der Beschluss des Kammergerichts bis zur Intervention durch das BVerfG Rechtsgültigkeit besass. Der Zeitpunkt für die Überstellung oblag der zuständigen Staatsanwaltschaft, die sich zum Zeitpunkt der Auslieferung auf den rechtsgültigen Beschluss des Kammergerichts stützte. Auch das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Ihre Kommentare zu dem Thema, die sich auf die Rechtslage beziehen, laufen daher allesamt ins Leere.
Hier können sie sich nur auf die Moral beziehen. Das die Nacht und Nebelaktion moralisch nicht nur verwerflich sondern wohl auch politisch motiviert war, steht wohl außer Zweifel, hat nur nichts mit dem Recht an sich zu tun.
zum Beitrag04.06.2025 , 21:23 Uhr
"Geflüchtete aus so eingestuften Staaten haben fast keine Chance auf Schutz in Deutschland."
Welcher Statistik kann man das entnehmen? Aus der Statistik des BAMF geht das z. B. nicht hervor.
Das Konzept der sicheren Herkunftsländer dient in erster Linie als Abschreckung. Es soll die Personen fernhalten, die eventuell aus einer anderen Motivation heraus, als es die politische Verfolgung ist, ihr Heimatland in Richtung Europa verlassen wollen.
Und noch ein Hinweis, in der EU gibt es ein individuelles Asylrecht. Bedeutet, jedes Asylgesuch wird individuell geprüft. Und zwar unabhängig davon, ob die Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht.
Der Mythos, das die Unterscheidung der Herkunftsländer ausschlaggebend für die Anerkennung des Gesuchs ist, wird von Seiten einiger NGOs seit Jahren hartnäckig gepflegt.
Und auch für vulnerable Gruppen aus den Magrehbstaaten ändert sich daher nichts, wenn ihnen in ihrer Heimat politische Verfolgung droht, können sie hier um Asyl ersuchen.
In diesem Zusammenhang davon zu sprechen, dass je nach Form der Einreise die Chancen auf Asyl "dramatisch schwanken" ist dann doch etwas sehr weit hergeholt.
zum Beitrag04.06.2025 , 20:32 Uhr
👍Treffend formuliert
zum Beitrag04.06.2025 , 20:29 Uhr
Geht auch etwas aktueller. ARD Deutschlandtrend v. 04.06.25
73% halten es für nicht gerechtfertigt, wenn von den militärischen Aktionen Israels gegen die Hamas auch die palästinensische Zivilbevölkerung betroffen ist.
Gerade einmal 17% sind der Meinung, die Bundesregierung sollte deutsche Waffenexporte nach Israel unverändert genehmigen.
Und drei von vier Deutschen finden die Kanzler-Kritik am militärischen Vorgehen Israels im Gazastreifen richtig.
Und kleiner Hinweis fürs Oberstübchen, es schließt sich nicht aus für die Belange der israelischen Bevölkerung einzutreten und gleichzeitig die Kriegsführung der Regierung abzulehnen, sich dagegen zu verwahren, dass ausgerechnet "Demokraten" Hunger als Kriegswaffe einsetzen, Landraub begehen und offen ihre Absichten für eine ethnische Säuberung kundtun.
Wer derartige Maßnahmen unterstützt, der sollte einmal seinen moralischen Kompass neu ausrichten, anstatt Phrasen a la "Erst wenn der letzte Hamas Terrorist seine waffen niederlegt kann es Frieden geben" oder ähnliches Zeug von sich zu geben.
Oder wie mein Landsmann der norwegische Aussenminister es klar gesagt hat, "wir verwahren uns dagegen das Kinder getötet werden" !
zum Beitrag03.06.2025 , 13:11 Uhr
Kurzer Nachtrag zu meinem Kommentar an Sie dadrunter.
Man sollte nicht in den Irrglauben verfallen, dass die Rechtsberater der Regierung ihren Job nicht verstehen. Die Strategie die dahinter steckt hat man sich von Frankreich abgeschaut. Die haben das in der gleichen Form praktiziert und sich auf Artikel 72 AEUV berufen bis der EuGH sie gestoppt hat. Und auch hier haben nationale Gerichte in Frankreich bereits vorher Urteile gefällt, die das Vorgehen der Regierung als rechtswidrig angesehen haben. Hatte aber rein rechtlich keine Auswirkungen auf den Handlungsspielraum der französischen Regierung.
Bye the way - 1 zu 1 wird es hierzulande auch ablaufen. Denn das Ziel ist nicht die Zurückweisung von Menschen, sondern ein Zeichen nach innen zu setzen und eine klare Botschaft nach außen und zwar an die EU Partner, aber auch an die Herkunftsländer.
In Frankreich hatte das damals Erfolg, die Zahlen sanken, während sie hierzulande stiegen. Jetzt erfolgt der Boomerang Effekt. Derzeit werden die meisten Erstanträge in Frankreich gestellt und das ist ganz im Sinne Deutschlands, denn um die Schicksale der Flüchtlinge geht es schon seit geraumer Zeit nicht mehr.
zum Beitrag03.06.2025 , 12:53 Uhr
"Erschliesst sich mir die behauptete Relavanz nicht"
Dann versuche ich gerne für Klarheit zu sorgen. Das es sich um ein Eilverfahren handelt, bei dem das Gericht eine Anfechtung ausgeschlossen hat, bedeutet ja nicht das es in der Sache kein Hauptverfahren mehr geben kann. Das wird die Bundesregierung sicherlich vor dem Berliner Verwaltungsgericht anstreben, mit dem Ziel auf die Justiz einzuwirken hinsichtlich ihrer Auslegung der Notlage gem. Art 72 AEUV.
Ganz so eindeutig wie es das Verwaltungsgericht in dieser Hinsicht sieht, verhält es sich damit nämlich nicht.
Letztendlich obliegt es aber der Entscheidung des EuGH über die Voraussetzungen und deren Erfüllung gem Artikel 72 AEUV zu entscheiden und bis dahin ist es legitim, das die Regierung versucht die Norm nach ihren Ansichten neu auszulegen und zwar bis zu dem Zeitpunkt bis das zuständige höchste Gericht in dieser Angelegenheit ein Urteil spricht.
Der Sinn dahinter, gerade was Aufwand und Ertrag angeht, steht wiederum auf einem anderen Blatt, gilt ebenso dafür, das die Aussichten der Bundesregierung mit ihrer Auslegung des Artikel 72 vor dem EuGH zu bestehen, als sehr gering anzusehen sind.
zum Beitrag03.06.2025 , 02:25 Uhr
Dank Internet jetzt auch in der Breite der Gesellschaft angekommen. Aber neu ist das wahrlich nicht. Früher waren derartigen Plattformen exklusive Clubs und Partys und der Zugang erfolgte über mündliche Empfehlungen.
Während meiner Studienzeit in London der 90er kannte ich einige Studentinnen die derartige Beziehungen eingegangen sind um sich das teure Londoner Leben leisten zu können oder weil sie lieber in Camden statt Brixton wohnen wollten.
Nur das männliche Klientel war ein anderes, ausschließlich aus der Upper Class und dementsprechend hoch waren auch die Beträge.
Das Prinzip war aber dasselbe, junge attraktive Frau, finanziell nicht auf Rosen gebettet oft mit Auslandsstipendium begiebt sich in ein (Abhängigkeits-) Verhältnis mit einem älteren Mann.
Und die mir bekannten Geschichten ähnelten sich alle. Die Frau, anfangs fasziniert vom Status, bemerkt im Laufe der Zeit, dass der Mann nicht mehr imstande ist zu unterscheiden zwischen Nähe und Verbundenheit, sucht dann einen Ausweg aus der Abhängigkeit und scheitert an ihren eigenen Ansprüchen.
Verhältnisse die auf Machtstrukturen aufgebaut, sind beinhalten meist auch eine Lebenslüge und zwar von beiden Seiten.
zum Beitrag02.06.2025 , 23:04 Uhr
Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht behandelte die Zurückweisung auf deutschem Boden, also nach Grenzübertritt und damit Einreise in die Bundesrepublik. Das ist ein Unterschied zu einer direkten Zurückweisung an der deutschen Grenze.
Da es sich zudem um eine Einzelfallentscheidung handelt, hat sie auch keine Allgemeinwirkung und dürfte daher die Regierung nicht von ihrem Kurs abbringen.
zum Beitrag02.06.2025 , 22:35 Uhr
Sie scheinen Ausländer automatisch mit Flüchtlingen zu assoziieren. Die meisten Ausländer lassen sich hier nieder um zu arbeiten oder zu studieren. Die wenigsten Einwanderer sind Flüchtlinge.
Nur einmal am Rande so erwähnt, als Norweger zähle ich auch zu den Ausländern, ebenso meine Frau als Britin oder meine Kollegen am Institut die aus Israel, Litauen, Neuseeland oder Südafrika stammen. Sämtlich Akademiker mit hoher Qualifikation. Und davon gibt es in Deutschland reichlich.
Viele von denen leben schon Jahrzehnte in diesem Land, zahlen Steuern und würden auch gerne über die Zusammensetzung im Bundestag mitbestimmen können.
Das Wahlrecht sollte daher nicht ein Privileg des Passes sondern der Dazugehörigkeit sein und die lässt sich u.a aus der Dauer des Aufenthalts ableiten.
Aber wer in der Zeitschleife stecken geblieben ist, der assoziert den Begriff Ausländer halt mit Armutsmigration und bleibt in der Klischeefalle gefangen und pendelt lieber zwischen Dönerläden, Pizzaboten, Reinigungskräften oder Bürgergeldempfängern hin und her.
Da klafft anscheinend eine sehr große Lücke zwischen ihren Vorstellungen und der Realität.
zum Beitrag02.06.2025 , 12:34 Uhr
"Der typische Einwanderer ist männlich, ungebildet, ländlich-religiös-konservativer Herkunft"
Klingt wie ein Auszug aus dem AfD Parteiprogramm.
Kombiniert mit etwas Verschwörungstheorie "dass andere, (potentiell) feindselige Staaten (Türkei, Russland z.B.) dann auch offiziell Deutschland mitregieren.."
Viele der 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland besitzen einen deutschen Pass und nehmen auch an Wahlen teil. Darunter werden auch eine erhebliche Anzahl Türken und Russlanddeutscher sein. Das jetzt dadurch deren beider Herkunftsländer offiziell in Deutschland mitregieren wäre mir neu.
Sie assoziieren mit dem Begriff Migrationshintergrund anscheinend etwas abwertendes und wirklichkeitsfernes und bedienen dadurch lediglich übelste Klischees.
zum Beitrag01.06.2025 , 21:54 Uhr
Das Augenmaß hat Israel schon längst verloren, nur wer erklärt sich bereit Israel zu stoppen und mit welchen Mitteln? Schaut die Welt jetzt weg in Gaza und im Westjordanland, dann ist es der Anfang vom Ende des Völkerrechts und danach zerfällt allmählich die regelbasierte Weltordnung. Daran arbeiten ja bereits einige große Nationen.
Die Konflikte im Nahen Osten und in der Ukraine könnten ein Wendepunkt der völkerrechtszentrierten Weltordnung sein, je nach deren Ausgang werden sich viele Nationen dann neu ausrichten. Wahrscheinlich mit der Tendenz, dass ab sofort nur noch das Recht des Stärkeren zählt.
zum Beitrag01.06.2025 , 21:30 Uhr
Die Frage ob und wie ein Teil der 10 Millionen AfD Wähler wieder für die Demokratie gewonnen werden kann, wird derzeit zu stark gewichtet. Ich wäre an dieser Stelle für einen Perspektivwechsel in der Diskussion, der die Frage "was sind wir unseren 20 Millionen Mitbürgern mit Migrationshintergrund schuldig, welche die Hauptleidtragenden der rechten Hetze sind".
Und die Antwort darauf kann nur lauten, mit aller Kraft auf ein Verbotsverfahren hinzuarbeiten.
Und da die einzig vernünftige Antwort auf Fremdenfeindlichkeit nur Solidarität sein kann und diese sich nur im Handeln bemerkbar macht, wäre es ein klares Statement gegen den Rechtsruck von Seiten der Politik z.B. das Ausländerwahlrecht auf Bundesebene einzuführen. Effektiver als jedes Lippenbekenntnis.
Nur leider bewegt sich die Regierung in genau die entgegengesetzte Richtung. Das zeugt von wenig Geschichtsbewusstsein, denn die Illusion das Einbindung immer zähmt und dazu akuter Fremdenfeindlichkeit nichts entgegenzusetzen, ist in Deutschland ja schonmal gründlich nach hinten losgegangen.
zum Beitrag01.06.2025 , 13:59 Uhr
Die Frage ist, handelt es sich um Blindheit oder Vorsatz das die deutsche Justiz auf politisch motivierte Taten von Rechts mit derart milden Urteilen aufwartet.
Da können in Deutschland Personen aus einem Zug geschubst und rassistisch beleidigt werden und damit rechnen, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Mit einem Auto in eine Menschenmenge fahren, schwere Körperverletzung und Unfallflucht begehen wird mit 7 Monaten Bewährung geandet. Das bekommen andere Personen wegen wiederholten Ladendiebstahls.
Selbstjustiz mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung führt hier zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Wie passt das mit der Strafzumessung nach § 46 StGB zusammen? Günstige Sozialprognose?
Und für mich am unverständlichsten, auf eine verbale Attacke folgt ein Angriff mit Pfefferspray und schließlich eine Messerattacke und das wird als Notwehr ausgelegt. Scheint als hätte sich das Verhältnismäßigkeitsprinzip aus der deutschen Rechtssprechung verabschiedet.
Urteile sollten eigentlich auch eine abschreckende Wirkung nach außen erzielen. Das wird hier ins Gegenteil verkehrt und daher ist eine der Folgen das gewalttätige Übergriffe von Rechts zunehmen.
zum Beitrag31.05.2025 , 16:02 Uhr
Bei der Potenzialität hat das BVerfG keinen "Fehler" begangen sondern lediglich die Vorgaben des EGMR mit einbezogen.
Das Gewicht einer Partei hat auch rechtlich weniger mit "zu klein" oder "zu groß" zu tun. Ergäbe logisch aber auch rechtlich wenig Sinn, dieses als Maßstab für ein Verbot anzusetzen. Bliebe dann ja nur die "Mitte", nur wovon?
Die Potenzialität wird u.a. daran festgemacht, inwiefern eine Partei schon Machtstrukturen entfaltet hat oder in naher Zukunft kann (präventiver Charakter).
Indikatoren dafür sind regionale Regierungsbeteiligungen, Vertretungen in Ausschüssen, Beiräten etc. Auch die Präsenz in staatlichen Institutionen gehört dazu.
Daher ist für ein Verbotsverfahren auch der richtige Zeitpunkt entscheidend.
Und selbstverständlich berücksichtigt ein Gericht bei einem solchen Verfahren auch den Willen der Wähler. Die Stimmen von 10 Millionen haben umso mehr Gewicht, wenn die Begründungen für ein Verbot nicht von Anfang an hieb und stichfest sind. Alleine auf das Attribut Menschwürde zu setzen ist zwar rechtlich machbar, aber halt auch für eine Prozessführung sehr riskant, wenn die Beweisführung nicht aussagekräftig genug ist.
zum Beitrag31.05.2025 , 14:51 Uhr
Das Weltbild des Herrn Neitzel ist eine Sache, im Kern hat er mit seiner etwas überspitzten Formulierung vom "Letzten Sommer" anscheinend nicht ganz Unrecht.
Das von ihm und Carlo Masala entworfene Narwa Szenario wird nicht nur von westlichen Geheimdiensten als wahrscheinlich erachtet, sondern hat längst von skandinavischen und baltischen Militärs Einzug in deren Planungen gehalten.
Vergleiche ich die Berichterstattung skandinavischer Medien oder gar die Analysen der Balten, die anhand von Satelittenbildern den Ausbau der russischen Stützpunkte analysieren und veröffentlichen, so gibt man sich hier im Land der Schlafwandler mit Zukunftsträumen von der stärksten Armee Europas zufrieden oder arbeitet sich an Nebenschauplätzen ab, wie einer Diskussion über die Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung oder gar Friedensbemühungen.
In meiner Heimat würde man dazu sagen, am Thema vorbei. Denn nicht ob, sondern wann ist die einzige Frage die zählt. Der entscheidende Faktor dafür ist der Kriegsverlauf in der Ukraine.
Daher wird es Zeit, dass Deutschland den Turbo einlegt und zwar nicht nur in Sachen Nachrüstung, für vieles dürfte es eh zu spät sein, sondern besonders im Zivilschutz.
zum Beitrag30.05.2025 , 12:48 Uhr
Das ist formal richtig, für eine Bewertung in der Sache aber unerheblich.
Wie im Artikel aufgezeigt hat der Beamte Andreas S vor Gericht über die Telefongespräche berichtet, ansonsten wären sie nicht in den Urteilen beider Gerichte erwähnt worden. Das es die Sorgfaltspflicht gebietet eine mündliche Aussage zu überprüfen, wenn externes Beweismaterial vorliegt, muss eigentlich nicht gesondert erwähnt werden. Zumal dann wenn die Rekonstruktion der Ereignisse überwiegend auf Aussagen der diensthabenden Beamten beruhen.
Das hier ein Skandal in Form von Selbstjustiz oder fahrlässiger Tötung seitens der Polizei vorliegt und alle beteiligten Instanzen sich die größte Mühe gegeben haben diesen zu vertuschen, sollte anlässlich des umfangreichen Recherchematerials mittlerweile auch dem letzten Zweifler klar geworden sein.
zum Beitrag29.05.2025 , 23:32 Uhr
Das Deutschland sich dagegen verweigert die Gefahrenlage auch auf das eigene Land mit einzubeziehen könnte sich in naher Zukunft rächen.
Die Mentalität innerhalb Bevölkerung und Politik zeigt ziemlich deutlich auf, dass zwar ein Wissen darüber vorhanden ist, aber richtig verstanden hat man es noch nicht.
Russische Raketen stoppen nicht bei Riga oder Vilnius. Bei einem Angriff auf die Nato wird auch hier das Leben nicht seinen gewohnten Gang gehen.
Bei den derzeitigen Vorbereitungen der Balten und Polen spielen sicherlich auch historische Ängste mit hinein, aber der Hauptgrund ist, dass sie die akute Gefahr erkannt haben und ihr Handeln danach ausrichten. Gleiches gilt für die Skandinavier, die im Rekordtempo den Zivilschutz ausbauen.
In Deutschland sehe ich nichts dergleichen, höre lediglich das die Bundeswehr in ferner Zukunft die stärkste Armee Europas stellen soll.
Deutschland ist nicht vorbereitet, weder militärisch noch hinsichtlich ziviler Schutz- aber auch Versorgungsmassnahmen. Von den beiden letzteren habe ich hierzulande noch nie etwas gehört.
Es fehlt halt das Verstehen, welches zum Handeln ermutigt.
zum Beitrag29.05.2025 , 13:37 Uhr
Das Hauptsachverfahren wegen Beihilfe zum Völkermord habe ich in meinem Kommentar nicht behandelt, sondern nur den Klagegegenstand Nicaraguas wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts und dieser wurde vom IGH abgelehnt.
Zum Hauptsachverfahren noch eine Anmerkung.
Die von Nicaragua erhoben Vorwürfe basieren darauf, dass Deutschland die Völkerrechtsverletzungen Israels zulässt bzw. unterstützt. Damit der IGH aber überhaupt darüber verhandeln kann, müsste er zuvor einen israelischen Völkerrechtsverstoß feststellen. Die Teilnahme am Völkermord erfordert nämlich die Haupttat und diese muss erstmal gerichtlich festgestellt werden.
Und das betrifft bezgl. Deutschland auch die Anschuldigungen wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts. Denn aus dem Sekundärrecht lassen sich keine Präventionspflichten ableiten.
Die Argumentation Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord beruht daher auch auf der Präventionspflicht der Staaten wie sie in Art 1 der Völkermordkonvention festgehalten sind und daher weisen auch die Anschuldigungen in der Klageschrift eher auf eine strategische Klage hin und dürften somit für den IGH rechtliches Neuland sein.
zum Beitrag28.05.2025 , 21:48 Uhr
"Dafür könnte Kanzler Merz angeklagt werden"
Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens. Juristisch ist zwar vieles möglich und die Ausführungen des Herrn Schwarz sind auch durchaus verständlich und moralisch nachvollziehbar, scheitern jedoch an der Praxis, wie die Klage der Palästinenser vor dem Berliner Verwaltungsgericht gezeigt hat. Gleiches gilt für die Ablehnung der Klage Nicaraguas vor dem IGH wegen deutscher Waffenlieferungen. Beide Ablehnungen beruhten darauf, dass Deutschland faktisch keine Kriegswaffen mehr exportiert.
Die Bundesregierung hat sich längst formaljuristisch abgesichert, in dem sie nicht erst 2025 zwar Rüstungsgüter aber keine Kriegswaffen mehr genehmigte (Quelle Der Spiegel).
Das macht im humanitären Völkerrecht den Unterschied, denn es gilt hier zwischen primären Pflichten und sekundären Regeln zu unterscheiden.
Und zu letzterem gehört nach den Genfer Konventionen, dass von Waffentransfers abzusehen ist, wenn die Erwartung besteht, dass diese Waffen zur Verletzung der Konventionen eingesetzt werden. Daher wird auch jeder Waffentransfer von der Regierung entsprechend gewertet. Der feine Unterschied zur Forderung des ECCHR.
zum Beitrag28.05.2025 , 13:20 Uhr
Die Art und Weise wie mittlerweile in Deutschland mit Gegensätzen und Widersprüchen umgegangen wird, hat nur noch wenig mit demokratischen Prozessen im Sinne einer konstruktiven politischen Streitkultur zu tun.
Meinungsaustausch und Kompromissfindung werden ersetzt durch Ausgrenzung und Restriktion. Erspart so eine Schärfung des Problembewusstseins und ersetzt den Lösungsansatz gleich mit.
Es ist berechtigt zu kritisieren, dass der falsche Weg gewählt wurde um eine Botschaft zu übermitteln.
Das entbindet aber nicht davon sich mit dem eigentlichen Anliegen auseinanderzusetzen.
Die Polizei ist eben kein Spiegelbild der Gesellschaft. Sie ist weisser, männlicher, deutscher und konservativer als der Durchschnitt der Gesellschaft. Neue Ansätze die Polizeiarbeit transparenter und kontrollierbarer zu machen würden daher nicht schaden.
Gleichzeitig ist die Polizei aber auch der Garant für die öffentliche Sicherheit und oftmals der Helfer in der Not. Verdient somit auch Respekt für ihre Arbeit.
Beide Komponenten lassen sich auch zusammendenken. Das wäre ein demokratischerer Ansatz, als einen Parteiausschluss oder die Einstufung der Grünen Jugend als linksextremistisch zu fordern.
zum Beitrag27.05.2025 , 22:47 Uhr
Wir halten hier einmal fest, dieses war der zweite Beitrag den ich von ihnen kommentiert habe und es war auch kein inhaltlicher Kommentar, sondern die Richtigstellung eines von ihnen falsch bezifferten Sachverhalts.
Nach dem gleichen Schema bin ich bei der übrigen Korrespondenz zwischen uns vorgegangen, bei der sie mir als Antwort auf meinen jeweiligen Kommentar eine falsche Darstellung der Fakten unterstellt haben. Daraufhin habe ich mir erlaubt sie zu korrigieren. Das war bei ihrem Beitrag zu den Grundrechten - Legislative, Exekutive, Judikative angebracht, ebenso beim Beitrag der Asylpolitik Dänemarks und noch bei einigen anderen mehr. Den Verlauf können sie in ihrem Konto ja selbst nachverfolgen.
Bei allen diesen Korrekturen habe ich sie mit den Fakten konfrontiert jedoch nicht mit Geschwafel behelligt a la "Alles andere sind Nebelkerzen." oder "vollmundigen Grundsätzen" oder "operieren mit viel Theaterdonner auf einem Nebenkriegsschauplatz." Dürfte reichen. Das ist Boulevardstil aus dem Lehrbuch, dazu noch flankiert mit Unterstellungen.
Mich interessieren aber lediglich Fakten (Berufskrankheit), keine Worthülsen. Ersteres bieten sie zuwenig, dafür das Zweite im Überfluss.
zum Beitrag26.05.2025 , 22:19 Uhr
Da diskreditieren die werten Kommentatoren hier völlig zu unrecht eine Jugendsubkultur die sich seit Mitte der Siebziger von UK aus in die ganze Welt verbreitet hat.
Seiner Entstehung in den 20ern folgte das Comeback in den 70ern, genauer 1969 mit der Entstehung der Skinhead Kultur in Nordengland. Die Parole ACAB richtete sich in Fussballstadien direkt gegen die Polizei, so wird sie heute noch von Hooligans verwendet, im Alltag aber auch gegen rassistische Strukturen im System.
Zur Erinnerung, die Skinheadkultur war die erste multikulturelle Subkultur überhaupt, sie definierte sich ausschließlich über die Klasse. So verdankt sie ihren Namen auch einem jamaikanischen Ska Musiker, Laurel Aitken und dessen Song Skinhead. Mit dem Aufkommen des Punk wurde es dann politisch und ACAB wurde zum Symbol für Systemkritik zu dem nunmal auch die Polizei gehört.
Oi und Punk Bands wie The Four Skins oder The Exploited trugen mit ihren Songs ACAB die Parole dann über Englands Grenzen hinaus in die Welt.
Heute kommt es auf den Kontext an, auf den der Slogan sich bezieht und daher erfüllt er in den meisten Fällen auch nicht den Straftbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.
zum Beitrag26.05.2025 , 15:07 Uhr
Und ein Zusatz für die einheimische Leserschaft. Bevor die Handlungsweise Norwegens wieder in der guten Tradition des deutschen Lagerdenkens oder unter dem Aspekt des Antisemitismus betrachtet wird.
Norwegen gehörte seit Gründung Israels zu deren größten Unterstützern. Politisch, finanziell und besonders in Sicherheitsfragen. So war es Norwegen das nach Weigerung der USA damals Israel das schwere Wasser für den Bau seiner Atombombe geliefert hat. Das geschah aus dem speziellen Blickwinkel der damaligen Zeit hinsichtlich der Existenz Israels.
Es waren auch norwegische Vermittlungen die Israel bei den Oslo Verhandlungen grosse Spielräume eingeräumt haben, z.B. bei der Jerusalem Frage. Damals hielt man aus norwegischer Sicht einen unvollkommen Frieden besser als den Kriegszustand.
Es war aber auch Norwegen, welches Israel immer wieder dazu aufgefordert hat, die völkerrechtszentrierte Ordnung einzuhalten.
Der permanente Verstoß gegen diese Ordnung sei es im Westjordanland oder jetzt in Gaza hat dann die jetzigen Konsequenzen nach sich gezogen. Und die wurden unter dem Aspekt der Menschenwürde konzipiert und stießen auf breite Zustimmung bei der Bevölkerung.
zum Beitrag26.05.2025 , 14:38 Uhr
Wird auch Zeit. Ich frage mich nur, was Deutschland bei dem Treffen zu suchen hat. Ein Land welches einen Palästinenserstaat ablehnt, immer noch Waffen liefert, einen gesuchten Kriegsverbrecher zum Staatsbesuch einlädt... kann doch in Madrid lediglich als Proxy für israelische Interessen dienen.
Und das Norwegen sich in Sachen Diplomatie besonders berufen fühlt aufgrund der Osloer Verhandlungen halte ich für ein Gerücht. Norwegen will einfach keine Kriegsverbrechen unterstützen. Das ist eine ethische Komponente. Und das Mittel dafür sind Sanktionen. Dafür wirbt Norwegen in der EU und UN und es wird initiativ.
Der norwegische Staatsfond stößt schon seit längerem ein israelisches Investment nach dem anderen ab und nimmt dabei hohe Verluste in Kauf.
Am 4 Juni stehen dazu Abstimmungen im Parlament an über ein Verbot von Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang mit israelischen Siedlungen, was einem Importverbot israelischer Produkte gleichkommt, sowie ein Verbot sämtlicher Investments in Israel aus dem Ölfond.
Diskutiert wird auch der gefasste Beschluss der LO Gewerkschaft v. 8 Mai, der ein vollständiges Handels- und Investitionsverbot mit israelischen Unternehmen vorsieht.
zum Beitrag26.05.2025 , 13:34 Uhr
Da fühle ich mich gleich in doppelter Hinsicht angesprochen. Ihre Begründung klingt nicht absurd, sondern für mich und meine Frau sehr plausibel. Meine Frau ist Britin mit unübersehbaren jamaikanischen Wurzeln. Für mich ist sie somit eine Art Stimmungsbarometer für die Mentalität in der Bevölkerung.
Denn weniger an direkten verbalen Äußerungen, sondern mehr über die Blicke und das Verhalten der Menschen in der Öffentlichkeit lassen sich die jeweiligen Ressentiments festmachen.
Interessant ist der Aspekt, dass bei persönlichen Kontakten die Menschen ihre Zurückhaltung oder auch Abwehrhaltung in dem Moment ablegen, wo sie erfahren das sie gebürtige Britin ist, gibt sie dazu noch an das sie Kardiologin ist, führt das dann häufig zusätzlich zu einem Perspektivwechsel hinsichtlich der hierarchischen Strukuren im Miteinander.
Bedeutet es gibt hier mindestens drei Klassen von Ausländern. Die einen, wie ich als Norweger, werden gar nicht als Ausländer betrachtet, die anderen gehören dazu, wenn sie die entsprechenden Nachweise erbringen und alle anderen werden meist nach den landestypischen Stereotypen einsortiert.
zum Beitrag26.05.2025 , 12:55 Uhr
"Alles andere sind Nebelkerzen und gezieltes Vorbeischreiben an meiner eigentlichen Aussage."
Ich zitiere "Nach geltender Gesetzeslage ist auch das eine Straftat".
Das nenne ich eine Tatsachenbehauptung und meine Antwort darauf war, dass diese Behauptung nicht zutrifft und nicht einzig aufgrund der Sichtung von Filmmaterial aufgestellt werden kann. Denn dazu gehört eine umfangreiche Lagebeurteilung.
Haben sie aber anscheinend jetzt auch selber erkannt, da sie jetzt ja von "im Grundsatz ein Straftatbestand" sprechen.
Treffender wäre gewesen von "macht sich strafbar" zu sprechen und das "wann" dazu können sie u.a. meinen Hinweisen zum Weiterverfolgen entnehmen. Deshalb habe ich sie ja mitaufgeführt.
Und zu ihrem Punkt "gezieltes Vorbeischreiben an meiner eigentlichen Aussage" nur soviel. Ich bin auf ihre Aussage gar nicht eingegangen, sondern habe nur ihre falsche Rechtsauslegung geradegerückt.
Ich habe es ihnen schon einmal mitgeteilt, sie arbeiten zuviel mit Unterstellungen und fixieren sich zu sehr auf die persönliche Ebene, anstatt sachlich und mit Fakten zu argumentieren. Das ist einfach ein schlechter Stil den sie hier im Forum betreiben.
zum Beitrag26.05.2025 , 00:03 Uhr
Und wieder darf das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten und erneut ergibt das Resultat eine Bruchlandung.
Einmal lediglich zum letzten Absatz angemerkt.
Die Strafbarkeit des Sich-Wehrenden richtet sich nach der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung. Bei dieser kommt es wiederum auf die Vertretbarkeit der Ermessensausübung an, nicht auf deren sachliche Richtigkeit.
Um das beurteilen zu können, gehört etwas mehr dazu als ein Videoausschnitt.
Zum Weiterverfolgen § 113 Abs. 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) § 114 Abs. 1 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) Zusätzlich zum strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff § 113 Abs. 3 StGB, siehe dazu auch Beschluss des BVerfG v. 2007, 1 BvR 1090/06, Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde, Verfahrensgegenstand, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
zum Beitrag25.05.2025 , 23:07 Uhr
"Die deutsche Gesellschaft ist in einem desolaten Zustand. Menschen glauben, dass die ethnische Herkunft – die „Rasse“ – etwas darüber aussagt, ob ein Mensch „gut“ oder „schlecht“ sei"
Das ist jetzt der subjektive Eindruck der Autorin oder ist das empirisch belegt?
Für Deutschland kann ich nicht viel dazu beitragen aber Studien die ich aus Skandinavien und den Niederlanden kenne bestätigen diese Aussage nicht.
Eine der umfangreichsten Langzeitstudien Muslim Netherlands and Norway 2001-2015 "Europas muslimische Minderheiten" koordiniert von der Universität Utrecht zeigte das nicht die Ethnizität ausschlaggebend für soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung ist, sondern die Ansichten der einheimischen Bevölkerung über den jeweiligen Kulturkreis.
Die Skepsis gegenüber dem Islam beruhte in Norwegen auf dessen patriachalen Strukturen, in den Niederlanden waren es Dominanzängste wegen islamischer Überfremdung die an erster Stelle standen.
Andere Studien in Norwegen und Dänemark ergaben ein ähnliches Bild über die Ansichten der Bevölkerung. Die Assoziation mit Terror und Kriminalität war bei Muslimen wesentlich ausgeprägter, als bei Menschen aus anderen Kulturkreisen.
zum Beitrag25.05.2025 , 15:09 Uhr
Die Ironie verbarg sich lediglich in der Tonalität, nicht in der Sache selbst.
Der gute Herr von der CDU scheint nämlich wenig Ahnung davon zu haben, dass die von ihm geforderten restriktiven Maßnahmen in deutschen Landen bereits zum Alltag gehören und auch die Gerichte dabei fleißig mitspielen.
Verkannt wird dabei, dass Protest auch leicht zugänglich sein sollte und zwar für jedermann und restriktive Maßnahmen schon im Vorfeld eine Abschreckungswirkung entfalten, die viele Teilnehmer davon ab hält auf die Straße zu gehen.
Zumal es sich dabei auch noch um den überwiegend gemäßigten Teil der Bevölkerung handelt der fernbleibt und der auch Einfluss auf den gemäßigten Ablauf einer Demonstration ausübt.
Setzt sich ein Teilnehmerfeld überwiegend aus radikalen Kräften zusammen, so wird die Demonstration auch dementsprechend ausarten.
Derzeit gut zu beobachten bei so gut wie jeder Pro-Pali Demo.
Und gerade für die Interessen von Minderheiten, die nicht durch etablierte Verbände oder andere Machtstrukturen vertreten sind, ist es oft die einzige Möglichkeit sich durch öffentliche Proteste Gehör zu verschaffen.
zum Beitrag25.05.2025 , 03:43 Uhr
"So restriktiv ausgestalten wie nur möglich" Da hätte ich für den Oberverbieter von der CDU einen Vorschlag: Zuerst im Versammlungsfreiheitsgesetz den Begriff "Öffentliche Ordnung" wieder einführen. Fordert die Polizei schon lange, denn dabei handelt es sich um ungeschriebene Normen, statt um Rechtsnormen wie bei der "Öffentlichen Sicherheit". Erleichtert die Polizeiarbeit erheblich und zwar zu ihrem Gunsten.
Rechtfertigt für sich noch leider keine Verbote, daher braucht es dazu noch eine präventive Maßnahme in Form einer Allgemeinverfügung. Die ist sehr nützlich um sämtliche Demonstrationen mit Nahostbezug im Vorfeld generell zu verbieten. In ihrem Ursprung eigentlich zeitlich begrenzt, aber das Beispiel Hamburg hat gezeigt, dass sie mit entsprechender Begründung ins Unendliche verlängert werden kann. Das dürfte erstmal reichen um in Berlin für Ruhe zu sorgen.
Kleiner Nebeneffekt: Demonstrationen haben neben den bekannten Eigenschaften auch die Aufgabe die Proteste der Bürger in geordneten Verhältnissen durchzuführen. Entfällt dieses, dürfte damit zurechnen sein, das die Proteste sich in ungeordneten, nicht kontrollierbaren, Bahnen bewegen und die Wut steigt. Siehe Corona!
zum Beitrag24.05.2025 , 14:50 Uhr
"In Deutschland beruft man sich mit zerfurchter Stirn auf die NS-Geschichte, die Pflichten mit sich bringe"
Und aus den Trümmern dieser Geschichte entstand das Fundament für eine völkerrechtszentrierte Weltordnung deren oberstes Prinzip ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Dieses Prinzip zu verteidigen ist die Pflicht die Deutschland aus der NS Geschichte auferlegt wurde. Sie steht an erster Stelle, ist universell gültig und nicht an Staaten oder Nationen gebunden.
Eine historische Verpflichtung besteht auch nicht daraus einen Staat und seine Regierung zu unterstützen, die Hunger als Kriegswaffe einsetzen und ethnische Säuberungen planen.
Da die innerdeutschen Debatten darüber sich im eigentlichen Sinne auch lediglich um die eigenen Befindlichkeiten drehen, verwundert es nicht, dass Konsequenzen ausbleiben.
Einen Kurswechsel in Form von Sanktionen oder Anerkennung Palästinas wird es mit dieser deutschen Regierung nicht geben. Das ist allgemein bekannt und deswegen wird Deutschland in dieser Frage nicht nur von den Europäern aussenvorgelassen. Die Glaubwürdigkeit ist längst dahin.
zum Beitrag23.05.2025 , 17:54 Uhr
"Die in Teilen rechtsextreme israelische Regierung unter Benjamin Netanjahu trägt Verantwortung"
Eine Regierung gibt lediglich den Weg vor, beschreiten läßt er sich nur wenn eine breite Mehrheit in der Bevölkerung diesen Weg aktiv unterstützt oder passiv, ohne Widerstand, begleitet.
Macht unterm Strich = die Verantwortung für die derzeitigen Zustände in Gaza trägt die israelische Bevölkerung durch die breite Unterstützung der Maßnahmen ihrer Regierung und die Regierung welche diese Maßnahmen initiiert hat.
Damit es nicht zu einseitig wird:
Die Verantwortung dafür das es überhaupt dazu kommen konnte, trägt die Hamas aufgrund ihres Angriffs auf Israel und die palästinensische Bevölkerung, die diese aktiv und passiv unterstützt hat.
Das ist lediglich die Beschreibung des Ist Zustands und sagt noch nichts über die Hintergründe aus.
Die Autorin liegt zwar richtig, dass Selbstreflexion richtig durchgeführt vorbeugen kann gegen Selbstüberhöhung, aber in den von ihr angeführten Bereich "Kritik gegen Israel" gibt es auch noch eine andere Methode, die Wissenschaftliche. Diese ist komplexer, aber auch objektiver und sie basiert auf Fakten, ist daher näher an den realen Gegebenheiten.
zum Beitrag22.05.2025 , 22:57 Uhr
Eine völkerrechtszentrierte Weltordnung war über Jahrzehnte fester Bestandteil der Prinzipien deutscher Außenpolitik. Es gibt kaum ein anderes Land welches sich, aus historischer Verantwortung heraus, derart für eine regelbasierte Weltordnung eingesetzt hat.
In der sich selbstauferlegten Verpflichtung zu einer uneingeschränkten Solidarität mit Israel, klammert sich Deutschland derzeit jedoch an eine Israelprojektion, die zwar für die deutsche Identitätsfindung eine Funktion erfüllt, für Außenstehende aber wie ein Paralleluniversum wirkt.
In Israel tragen bekennend Rechtsextreme Regierungsverantwortung die radikale Lösungen im Nahostkonflikt bevorzugen und für die der Begriff "regelbasierte Weltordnung" ein Fremdwort ist.
Deutschland sollte sich darüber im klaren sein, dass diese radikalen Kräfte sich auch deshalb behaupten konnten, weil große Teile der westlichen "Wertegemeinschaft" weggeschaut und nicht zugehört haben. In Deutschland wurde gar das Prinzip des Nichthandelns mit Solidarität gleichgesetzt und zur Staatsräson erklärt.
Spätestens jetzt hat sich durch Netanjahus Absichtserklärung das Blatt gewendet und damit den Raum geöffnet für die Frage der Mittäterschaft.
zum Beitrag22.05.2025 , 14:40 Uhr
Mit meiner bescheidenen norwegischen Aussenperspektive würde ich hier einmal anführen, dass die Lehre aus dem Holocaust darin bestehen sollte, anzuerkennen das die Würde des Menschen unantastbar ist.
Eine historische Verantwortung Deutschlands ließe sich dann daraus in der Form ableiten mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich derartige Gräueltaten, wie sie sich gegenüber den Juden ereignet haben, in welcher gearteter Form auch immer, wiederholen. Dieses Prinzip hätte dann eine universelle Gültigkeit. Bedeutet fernab von Staat und Nation.
Die deutsche Fokussierung auf eine Nation ist das genaue Gegenteil dieses Prinzips und unterwandert dadurch die von mir aufgeführten Grundsätze und führt zu den Ergebnissen die wir jetzt in der Verhaltensweise der deutschen Staatsoberhäupter beobachten können.
Bedeutet gleichzeitig, hier wurden nicht nur keine Lehren gezogen, sondern es steht immer noch die Schuldfrage im Zentrum der eigenen Handlungsfreiräume.
Das hat dann allerdings 80 Jahre nach Kriegsende eher etwas von einem kollektiven Trauma, welches über Generationen vererbt wurde und fällt eher in den Bereich der Psychologie. Hat nämlich mit Menschenwürde nur wenig zu tun.
zum Beitrag22.05.2025 , 13:38 Uhr
Es hat nur wenig mit Rechtswidrigkeit zu tun, wenn der Staat wie in diesem Fall versucht die Rechtsmittel auszuschöpfen.
Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit, ist eine präventive Maßnahme die nicht erst eines Gerichtsbeschlusses bedarf.
Das bei Einspruch gegen eine solche Maßnahme vor Gericht, dieses auch für den Betroffenen entscheiden kann, zeichnet nuneinmal einen Rechtsstaat aus.
Der Vorgang hat nur nichts mit einem rechtswidrigen Verhalten zu tun. Und darum ging es in dem Artikel.
zum Beitrag21.05.2025 , 23:35 Uhr
"Es muss möglich sein, Israels Recht auf Existenz zu verteidigen und.."
Scheint ein deutsches Trauma zu sein, so oft wie dieser Satz hierzulande runtergebetet wird.
Die größte Militärmacht und einzige Atommacht der Region dazu mit der Schutzmacht USA im Rücken ist garantiert nicht angewiesen auf eine wie auch immer ausgerichtete "Verteidigung" Deutschlands zur Existenzsicherung.
Die größte Gefahr für Israels Existenz und zwar als Demokratie und Rechtsstaat sitzt in deren eigenen Reihen und trägt den Namen Nethanjahu.
Ein Mann der seit dem Oslo Abkommen alles daran gesetzt hat einen Staat Palästina zu verhindern und dafür auch mit Terroristen kooperiert hat.
Ein Mann der Krieg führt um im Amt zu bleiben damit seine Immunität gewahrt bleibt und dessen Agenda die größte Gefahr für die israelische Sicherheit darstellt. Innen- wie Aussenpolitisch.
Ein Land, in dem der Bundespräsident bei einem gesuchten Kriegsverbrecher zum Tee vorbeischaut und dem Bundeskanzler die Beziehung zu diesem Kriegsverbrecher anscheinend so wichtig ist, dass er dafür sogar geltendes Recht brechen würde und dieses mit historischer Verantwortung begründet, ist geistig und moralisch Bankrott.
zum Beitrag21.05.2025 , 23:00 Uhr
"Die Staatsanwaltschaften und ihre Abhängigkeiten sind allerdings ein Problem."
Sehe ich anders. Gerade im Föderalismus ist die Dienstaufsichtspflicht vorteilhaft.
Nachholbedarf gibt es bei der Weisungsgebundenheit. Einige Länder wie Norwegen oder Dänemark haben das Weisungsrecht normiert. Es also auf bestimmte Felder begrenzt. In Norwegen gibt es dazu eine Dokumentationspflicht. Jede Weisung muss auch schriftlich niedergelegt werden. Schafft Transparenz.
zum Beitrag21.05.2025 , 22:22 Uhr
"Abschiebung trotz Integration"
Das offenbart das Dilemma der deutschen Einwanderungspolitik. Das Asylrecht ist nunmal ein Schutzrecht und entfällt dieser Schutz, dann kann auch trotz einer gelungenen Integration die Abschiebung drohen.
Im Artikel selbst ist dann auch einiges fragwürdig. Den genannten Grund zum Entzug der Arbeitserlaubnis gibt es im AufenthG (§ § 39, 40) nicht.
Wohl aber den Grund zum Entzug bei einer Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer (§ 39, Abs 3.1). Dürfte in der Gastronomie nicht selten vorkommen.
Gleiches gilt für die nichterfüllten Anforderungen für einen Aufenthaltstitel gem. § 9 Abs. 2 AufenthG.
Im Falle von Abwesenheit oder Unterbrechung können diese Zeiten nach § 85 AufenthG für bis zu einem Jahr ausser Betracht gelassen werden. Siehe hierzu auch BVerwG, Urteil v. 10.11.2009 – 1 C 24/08.
Der angegebene Grund "unangemeldet nicht in seiner Unterkunft" scheint mir daher wenig plausibel.
Ohne Arbeitserlaubnis dürfte doch wohl eher die Voraussetzung nicht erfüllt sein, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
Unterm Strich ist das leider alles wenig überzeugend.
zum Beitrag21.05.2025 , 18:58 Uhr
Der Kern dieses Kommentars ist, dass es nicht zur Glaubwürdigkeit beiträgt, wenn auf vergleichbare Mittel zurückgegriffen wird, um wie in diesem Fall wohl öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, die zurecht bei der anderen Seite kritisiert werden. Quasi eine Umkehrung des Verhaltens betrieben wird, wie es der gute Friedrich in dem Beispiel getan hat, nur eben mit dem Mitteln des Rechts als Argumentationsgrundlage.
zum Beitrag21.05.2025 , 18:41 Uhr
"vielmehr wird den Grundrechten der Boden unter den Füßen weggezogen"
Ich verstehe das Anliegen der Herausgeber und die Aussage, dass das Recht immer häufiger ignoriert und umgangen werde in Deutschland unterschreibe ich sofort, aber die genannten Beispiele taugen nur bedingt als Beleg dafür.
Und wenn dann noch ein Jurist behauptet "Jeder weiß, dass jeder weiß, dass das rechtswidrig ist", dann erinnere ich einmal daran, dass im genannten Beispiel der Maja T. Eilanträge nach § 32 BVerfGG keine aufschiebende Wirkung haben. Der Zeitpunkt der Überstellung lag im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft. Was war an dem Vorgehen rechtswidrig? Soviel zur rechtlichen Einordnung. Politisch und moralisch finde ich die Nacht und Nebelaktion ebenfalls verwerflich.
Anders sieht es bei den drei EU Bürgern/einem US Bürger aus. Wer die FU mit Äxten, Knüppeln etc stürmt und Mitarbeiter bedroht und attackiert, dazu teilweise etliche Vorstrafen aufweist wie Landesfriedensbruch etc. der kann davon ausgehen, dass Staat und Justiz das Verhältnismäßigkeitprinzip als gewahrt ansehen und die Protagonisten als eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung betrachten und die Rechtsmittel ausschöpfen.
zum Beitrag20.05.2025 , 15:53 Uhr
"Rassistische und antisemitische Taten in einen Topf zu werfen ist wissenschaftlich falsch"
Da ist die Wissenschaft schon weiter als sie, z.B. im Bereich sozialpsychologisch orientierter Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen jüdischer Menschen und muslimischer Migranten z.B. in Bildungseinrichtungen.
Studien zu institutionellen Rassismus sind im UK schon länger Praxis und da es dabei inhaltlich um Diskriminierung geht, wurde neben Fremdenfeindlichkeit auch Antisemitismus mit untersucht.
Auf ähnliche Weise wurde bereits 2013 die Studie der „Agentur der Europäischen Union für Grundrechte” vorgenommen. Auch hier wurden die Forschungsfragen aus dem Bereich Rassismus zum Thema Diskriminierung teilweise auf den Antisemitismus übertragen.
Und da wir schon bei der Wissenschaft sind. Ihre Auslegung der von ihnen aufgeführten Statistik dürfte eher als Zielsetzung haben, eine ganz bestimmte Botschaft zu senden, anstatt sich objektiv damit auseinander zu setzen. Das ist leider alles wenig überzeugend.
zum Beitrag20.05.2025 , 15:09 Uhr
In diesem Zusammenhang empfehle ich auch das neue Buch von Andreas Speit "Autoritäre Rebellion" als Lektüre. 170 Seiten, die ich interessiert innerhalb einer Nacht gelesen habe.
Speit veranschaulicht darin sehr verständlich, wie sich rechtsradikales Gedankengut zunehmend in der Mitte der Gesellschaft verortet. Besonders gelungen fand ich das Kapitel über die Reichsbürger. Erschienen im Links Verlag, Berlin.
zum Beitrag20.05.2025 , 14:39 Uhr
Da das von ihnen genannte Zitat nicht von mir, sondern dem Foristen lowandorder an mich gerichtet wurde, kann ich dazu auch schlecht etwas gemeint haben.
Ihr Kommentar ergibt daher für mich keinen Sinn.
Und die Erkenntnis, dass Lagerdenken das Gegenteil von differenziertem Denken ist, ist auch nicht unbedingt neu für mich.
zum Beitrag20.05.2025 , 14:27 Uhr
Nun Polizeigewalt gibt es auch in Norwegen und z. B. in Bergen gab es auch schon Skandale die aufgedeckt wurden. Der Umgang damit und die Lehren die daraus gezogen werden hängen jedoch stark von der Mentalität in dem jeweiligen Land ab.
In Norwegen war es in Bezug auf die Skandale z.B. die Konsequenz, dass bei Vergehen nicht mehr die Polizei gegen die Polizei ermittelt sondern eine eigene Einheit eingerichtet wurde, die sich aus Experten unterschiedlicher Fachgebiete zusammensetzt, unabhängige Ermittlungen durchführt und einzig dem Riksadvokat gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Der Hang hierzulande Verbote oder restriktive Maßnahmen als Lösung eines Problems zu betrachten ist völlig konträr zur norwegischen Mentalität, die auf die Beseitigung der Ursachen ausgelegt ist und das möglichst konsensorientiert. Verbote sind daher das letzte Mittel, wenn sich anderes nicht bewährt hat.
Konfrontatives Verhalten ist generell in Norwegen nicht angesagt. Öffentlich wie auch im privaten wird Wert darauf gelegt Konflikte und direkte Kritik an seinem Gegenüber zu vermeiden.
zum Beitrag20.05.2025 , 13:24 Uhr
"Von einem Norweger erwarte ich weniger Preußentum.."
Da verkennen sie die norwegische Mentalität aber ganz gewaltig.
Wir sind sehr regelbasiert und Pünktlichkeit ist eines der obersten Gebote, hat etwas mit Respekt gegenüber seinen Mitmenschen zu tun, ebenso ist die Höflichkeit in Norwegen unerlässlich, die gehörte wohl eher nicht zum Preußentum.
Was uns zum Glück von Deutschland unterscheidet ist, dass wir keine hierarchische Denkweisen pflegen und Obrigkeitsdenken ablehnen. Die Gleichberechtigung ist bei uns einer der wesentlichen Grundsätze.
Wenn sie es gerne locker und flapsig mögen, dann orientieren sie sich besser an den Dänen. Die haben wenig Probleme damit Regeln den Verhältnissen anzupassen und sind auch sonst wesentlich umgänglicher als wir schweigsamen Eigenbrödler in Norwegen. Gilt besonders für meine Heimat, hoch im Norden.
Das Bild von den lockeren und aufgeschlossen Skandinaviern ist reines Klischeedenken. In Schweden bedeutet aufgeschlossen vor allem Offenheit, in Norwegen Fairplay im Umgang miteinander und auch in der Diskussion und genau darum ging es in meinem Kommentar.
zum Beitrag20.05.2025 , 02:02 Uhr
Verehrter Forist, das haben sie fachlich sehr präzise ausgeführt, geht aber etwas am Kern meines Kommentars vorbei, der eigentlich nur zum Ausdruck bringen wollte, auf welcher Ebene hierzulande derartige Diskussionen geführt werden (reines Lagerdenken) und zu welchen Schlussfolgerungen es in der Regel führt (Verbotskeule).
Die Diskussionen laufen nämlich leider immer nach Schema F ab, zeichnen sich häufig durch sehr eindimensionale Perspektivenzeichnung aus und sind alles andere als objektiv.
Ich hätte den Kommentar in abgewandelter Form auch zum Thema Israel oder AfD etc. verfassen können. Der Kontext wäre stets derselbe.
Das ist meiner Ansicht nach ein großes Defizit in der deutschen Debattenkultur die mehr auf Ausschluß anstatt auf Konsens ausgerichtet ist. Also das genaue Gegenteil davon ist, wie ich es aus meiner Heimat her kenne bzw wie ich im ganz hohen Norden sozialisiert wurde.
Denn für meine norwegische Mentalität ist die Art der deutschen Debattenkultur oftmals ziemlich verstörend.
Um das möglichst deutlich zu veranschaulichen habe ich mir erlaubt auch etwas Sachverhaltquetsche zu betreiben.
zum Beitrag19.05.2025 , 19:08 Uhr
"Die Polizisten werden nicht in die Menge gezogen, sondern begeben sich selbst hinein – unter massiver Gewaltanwendung"
Die alte Diskussion in diesem Land. Derartige Anlässe bestätigen natürlich wieder die Weltbilder, je nach ideologischer Ausrichtung wird dann von "Attacke" oder Polizei "Falle" berichtet und da wir hier in Deutschland sind, ist die Verbotsfrage auch nicht weit.
Polizeigswalt gibt es sicherlich auch hierzulande, aber es gilt der Grundsatz, dass Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Und wenn wie in diesem Video die Polizei aus der Menge heraus eine Festnahme durchführt, dann liegt die Reaktion der Polizei auch am Verhalten der Menge.
Der Autor scheint leider nicht einmal die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die Menge der Polizei auch einfach hätte Platz machen können, damit diese ihre Arbeit erledigen kann. Davon ist leider im Video nichts zu sehen sondern nur von Beihilfe der Demonstranten, der sich in verschiedenen Formen des Widerstands gegen die Polizei artikuliert.
Wer einer polizeilichen Anweisung nicht folge leistet, darf sich hinterher nicht über die Konsequenzen beschweren, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
zum Beitrag18.05.2025 , 21:05 Uhr
".. wird der Unterschied zwischen Israel und Terrororganisationen wie der Hamas kleiner"
Eine Nummer kleiner hätte es auch getan. Die Hamas macht keinen Unterschied zwischen israelischen Soldaten und Zivilisten, Israel schon. Würde Israel mit dem gleichen Vorsatz wie die Hamas agieren, wäre der Gaza Streifen bereits seit etlichen Monaten menschenleer.
Ein derartiger Vergleich hilft niemanden, genauso wie der ewig bemühte Hinweis auf Verstöße gegen das Völkerrecht. Er bleibt zahnlos und wirkt hilflos, wenn Verstöße wiederholt ohne internationale Konsequenzen bleiben. Und wer wie das Auswärtige Amt dererlei Vorgehen in Gaza mit "in großer Sorge" kommentiert, von dem ist eh nichts zu erwarten.
Ich frage mich wieviel Leid und Zerstörung es noch braucht, bis zumindest die werteorientierte EU erkennt, dass nur wirtschaftlicher Druck Israel zum Einlenken bewegen kann.
Zumindest ethisch sollten sich die EU Staaten da an Norwegen orientieren, dessen Staatsfond ein israelisches Investment nach dem anderen abstösst.
Aber leider stellt ja hierzulande schon die Forderung nach einem Stopp der Waffenlieferungen die Regierung vor anscheinend unlösbare Probleme.
zum Beitrag18.05.2025 , 16:17 Uhr
1.Die Bundesrepublik ist nicht der Rechtsnachfolger des Dritten Reichs sondern als Völkerrechtssubjekt mit dem Deutschen Reich identisch.
2.Staatsräson ist kein juristischer Begriff, rechtlich also bedeutungslos und berechtigt daher auch nicht dazu,
"seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen"
Der Begriff Staatsräson umschreibt eher eine Staatszielbestimmung. Eine rechtliche Verpflichtung, gleich welcher Art, gegenüber Israel lässt sich daraus nicht ableiten, weder verfassungs- noch völkerrechtlich.
zum Beitrag18.05.2025 , 12:00 Uhr
"Der Hinweis auf das antisemitische Stereotyp des Kindesmordes ist doch völlig korrekt"
Dazu fällt mir nur ein, dass ich ihnen raten würde ihren moralischen Kompass neu auszurichten.
Und hinsichtlich "zumal Norwegen..", bitte keine Täter - Opfer Umkehr betreiben. Der Besatzer war Deutschland, die Deportationen wurden von Deutschland veranlasst und gingen auch in deutsche KZ.
Kollaborateure gibt es immer und überall, dass entschuldigt nichts, sagt aber auch nichts über die Mentalität der Gesamtbevölkerung in einem Land aus.
Ihre historische Sichtweise weißt daher in Bezug auf Norwegen eklatante Lücken auf. Die können sie bei Interesse schließen, z.B. durch die Werke des norwegischen Historikers Terje Emberland, langjähriger Mitarbeiter am Osloer Zentrum für Holocaust-Studien.
Ob seine Veröffentlichungen auf deutsch erschienen sind, kann ich ihnen leider nicht sagen, auf englisch gibt es jedoch eine gute Auswahl.
zum Beitrag18.05.2025 , 11:46 Uhr
" im Land selber haben aber kaum welche die Shoa überlebt"
Woher haben sie diese Erkenntnis. Historisch ist das schlicht falsch.
Ich empfehle ihnen daher zur Weiterbildung zum Beispiel die Werke des norwegischen Historikers Terje Emberland. Dieser hat sich ausführlich mit dem Thema befasst und ist durch seine Tätigkeit für das Osloer Zentrum für Holocaust-Studien politisch absolut unverdächtig.
Ebenfalls empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist seine Analyse zum Antisemitismus in Norwegen von 1900-1940, enthalten in der norwegischen Ausgabe von Trond Berg Eriksen/Håkon Harket - Jødehat: antisemittismens historie fra antikken til i dag.
Besonders empfehlenswert ist das Kapitel in dem der Zugang der Juden zum Reich Dänemark - Norwegen behandelt wird. Da lernen sie auch etwas über die norwegische Verfassungsgeschichte.
Das von ihnen erwähnte Zitat der Ex-Ministerpräsidentin bezog sich übrigens im Kontext auf die norwegische Fairplay Mentalität ganz in britischer Tradition. Ein Herz für den Underdog ist die Kernaussage und das ist auch richtig so.
Aktuell gut zu erkennen an der norwegischen Haltung zum Gaza Krieg und den Zuständen im Westjordanland.
zum Beitrag17.05.2025 , 22:25 Uhr
"Und es geht wie so oft, wenn sich gerade Deutsche über den Nahostkonflikt streiten, am Ende eigentlich um sie selbst.“
Das ist der Kern der ganzen Diskussion hierzulande, die sich mir als Norweger in keinster Weise erschließt.
Die norwegische Regierung verwendet auch die IHRA Definition, hat 2016 selbst ein umfangreiches Aufklärungsprogramm verabschiedet, gehört aber seit dem Scheitern des Osloer Abkommens zu den Kritikern der israelischen Politik.
Wie man eine Arbeitsgrundlage missbraucht um Kritiker zu diffamieren wurde 2024 sehr gut veranschaulicht, als der norwegische Aussenminister Espen Barth Eide als Kommentar zu den israelischen Angriffen in Gaza äußerte "Israel müsse aufhören Kinder umzubringen" und daraufhin vom Leiter des Osloer Zentrums für Holocaust-Studien mit Hinweis auf die IHRA Definition bezichtigt wurde antisemitische Kindermördersymbolik zu nutzen und durch die Verwendung des Begriffs "Kinder töten" antisemitische Stimmungsmache zu betreiben.
Der Einfluß der jüdischen Gemeinde auf die öffentliche Meinung in Norwegen ist gering und entsprechend niedrig viel auch die Zustimmung für die Antisemitismusvorwürfe bei den Norwegern aus.
zum Beitrag17.05.2025 , 19:48 Uhr
"Sie sollten mal ihr Profilbild überdenken. Der Löwe von Judea in den Rastafarben steht für was anderes."
Richtig der steht für meine Frau. Die ist Britin mit jamaikanischer Abstammung.
zum Beitrag17.05.2025 , 15:02 Uhr
Einmal bei den Schwedendemokraten vorbeischauen. Gegründet als reine Neonazipartei.
Liegen heute bei 20% und tolerieren bzw unterstützen sogar die konservative Minderheitsregierung.
Hat der schwedischen Demokratie bisher nicht geschadet, dass Land ist immer noch weitgehend offen, obwohl es auch hier aufgrund lokaler Umstände zu immer mehr Einschränkungen kommt. Das sind aber Ursachen die nur unwesentlich mit einem rechtsdrall zu tun haben, sondern mehr die innere Sicherheit bzw das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung betreffen.
zum Beitrag17.05.2025 , 14:29 Uhr
"aber wieso fehlen in Ihrer Aufzählung die schlimmeren Fälle.."
Mein Beitrag war auf einen Lernprozess ausgelegt, nicht auf Abschreckung. Von Ungarn kann man definitiv nichts lernen, von anderen Ländern im Umgang mit rechten Parteien schon. Besonders von den Skandinaviern lässt sich einiges abschauen. Zugegeben, in den Ländern kenne ich mich auch besser aus als in Italien oder sogar Deutschland.
Das Argument "bevor es zu spät ist" wird hier oft angeführt, offenbart aber einige Unkenntnise über das deutsche Staatsrecht und die förderalistischen Strukturen der Republik. In keinem anderen Land Europas wurden in der Verfassung und der nationalen Gesetzgebung derart viele Mechanismen eingebaut um eine Machtergreifung undemokratischer Kräfte zu verhindern. Die Gründerväter haben in dieser Hinsicht die richtigen Lehren aus der Vergangenheit gezogen und ihre Hausaufgaben gemacht, wobei es noch einige kleinere Lücken zu schließen gilt, besonders beim BVerfG.
Die BRD anno 2025 ist in dieser Hinsicht auch nicht ansatzweise mit Weimar zu vergleichen, obwohl es auch in Weimar ausreichend Rechtsmittel gab, die den Aufstieg der NSDAP hätten verhindern können. Sie wurden nur nicht angewendet
zum Beitrag17.05.2025 , 00:56 Uhr
In den von ihnen verlinkten Beiträgen geht es um Kulturkämpfe nicht um Demokratieabbau oder rechtsstaatliche Einschränkungen.
Der Rechtsstaat scheint in Teilen in Italien sogar besser zu funktionieren als hierzulande, wie das Mailänder Beispiel letztes Jahr gezeigt hat, indem die Generalstaatsanwaltschaft untersagte Antifaschisten nach Ungarn auszuliefern.
Vielleicht ist ihnen auch der Fall bekannt in dem ein italienisches Gericht letztes Jahr in Südtirol, einen ungarischen Faschisten wegen Volksverhetzung ausgewiesen hat.
Hierzulande darf jedoch ein Martin Sellner aus Österreich quer durch die Lande reisen und unbehelligt seine Botschaft verkünden.
zum Beitrag16.05.2025 , 21:34 Uhr
Es zeugt von großer Einfallslosigkeit hierzulande wenn im Zusammenhang mit der Bekämpfung der AfD immer nur Verbote ins Spiel gebracht werden. Wahrscheinlich eine Frage der deutschen Mentalität.
Einmal den Blick auf die Nachbarn in Europa werfen, auf Länder die auf langjährige Erfahrungen im Umgang mit rechten Parteien verweisen können, wie die Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien oder Italien.
Dort wird man fündig werden und es ist alles dabei, außer Verbote. Von der Tolerierung einer Minderheitsregierung durch rechte Parteien über Regierungsbeteiligungen bis hin zum Stellen der Regierung.
Und in keinem der genannten Länder hat es zu einer Einschränkung der Demokratie oder gar zum Abbau des Rechtsstaats geführt. Oftmals aber zu einem Rückgang der Zustimmungswerte für die rechten Parteien.
Es ist anscheinend lediglich eine Frage des richtigen Umgangs mit Rechtspopulisten oder auch mit Rechtsextremen, um diese einzudämmen.
zum Beitrag16.05.2025 , 20:51 Uhr
Illegale Push Backs gehören mittlerweile zum Standardrepertoir vieler EU Länder. Die Zeiten liegen noch nicht allzulange zurück, als Polen die Flüchtlinge einfach durchgewunken hat. Die Beschwerden Polens können daher mit gutem Recht ignoriert werden.
Diese Diskussion zielt aber ohnehin in die falsche Richtung. Da das Dublin Abkommen bereits seit längerer Zeit brüchig ist und dieses hauptsächlich zu Lasten Deutschlands geschah, geht es jetzt auch darum auf ein funktionales Asylsystem hinzuarbeiten, um das Individualrecht auf Asyl zu erhalten. Kontingente nach australischen Vorbild wurden schon von einer Reihe von EU Staaten ins Gespräch gebracht und wären wohl die Konsequenz bei einem Scheitern der deutschen Initiative. Denn um nichts anderes handelt es sich dabei, als Druck auf die EU-Partner auszuüben.
Um dieses zu erreichen hat die Union bewußt den Rechtsrahmen der EU verlassen und mit der Aktivierung von § 18 AsylG nationales Recht angewendet.
Der Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio lag bereits 2016 nicht grundsätzlich falsch mit seiner Behauptung, dass ein dysfunktionaler Solidaritätsmechanismus im Schengen/Dublin-System zu Selbsthilfe und Gegenmaßnahmen berechtigt.
zum Beitrag16.05.2025 , 15:20 Uhr
zu 2 Die Sitze im Parlament würden nicht leer bleiben, laut Bundeswahlgesetz müssten innerhalb von 60 Tagen Nachwahlen der Direktmandate erfolgen. Das würde fast ganz Ostdeutschland betreffen.
Den finanziellen Aspekt betreffend ist der Einzug des AfD Parteivermögens von wesentlich größerer Bedeutung. Laut Rechenschaftsbericht 2023 betrug das Vermögen 38 Millionen Euro. Hinzu käme der Ausschluß von der Parteienfinanzierung 2023 immerhin gut 10 Millionen Euro.
zum Beitrag15.05.2025 , 22:03 Uhr
"Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nicht mehr viel zu tun.“
Die allermeisten Asylbewerber erhalten derzeit einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die ebenso wie der subsidiäre Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge als Europarecht gilt. Hieraus folgt für die Einreise von Asylbewerbern, dass eine europarechtskonforme Zurückweisung oder Überstellung an andere Mitgliedstaaten nach den Regelungen der Dublin III Verordnung erfolgt.
In Ausübung der Staatssouveränität durch kurzzeitige Grenzschliessungen oder Zurückweisungen an der Grenze politischen Druck auf die EU-Partner auszuüben ist eigentlich angesichts der teils offenen Missachtung des europäischen Asylrechts in vielen Ländern gut nachvollziehbar.
Bedeutet jedoch keineswegs einen Rechtsbruch. Durch Anwendung der nationalen Gesetzgebung verlässt Deutschland lediglich den EU Rechtsrahmen und kann sich dabei auf die völkerrechtliche Reziprozität (das Prinzip der Gegenseitigkeit) berufen.
Wird dieses nicht gewahrt, ist es das völkerrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Recht des Souveräns, die Dublin Verordnung vorübergehend als unanwendbar zu erklären. Nichts anderes praktiziert die Regierung derzeit.
zum Beitrag14.05.2025 , 21:32 Uhr
".. den Verfassungsbogen verlassen hat. Der Rechtsstaat sieht das ähnlich."
Ein oft zitiertes Missverständnis. In dem Urteil des OVG Münster ging es um das Verfassungsschutzrecht. Das Urteil bestätigt hinsichtlich der verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD lediglich, dass die nachrichtendienstlichen Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Hochstufung rechtfertigen. Daraus lässt sich aber keine verfassungsrechtliche Einordnung des Gerichts hinsichtlich der AfD herleiten.
Gilt im übrigen auch für die Aussagen im aktuellen Gutachten. Es sind Belege für eine Verfassungsfeindlichkeit, aber sie bedürfen auch erst noch einer verfassungsrechtlichen Einordnung.
Die Justizare der AfD werden diese Einordnung derweil auf Grundlage des Gutachtens bereits vorgenommen haben und zum Ergebnis gekommen sein, dass das im taz Artikel geschilderte Gebahren der AfDler als Reaktion auf das Gutachten kein Risiko in sich birgt, weil der Inhalt des Gutachtens nur wenig Potential bietet, um einen Verbotsantrag in die Wege zu leiten.
Es sieht daher eher nach einem ein geplanten Vorgehen aus, um die Verachtung gegenüber dem Rechtsstaat und seiner Institutionen zum Ausdruck zu bringen
zum Beitrag13.05.2025 , 15:32 Uhr
"wo weder Haftbefehle des IStGH noch deutsche Gerichtsbarkeit gelten.."
In doppelter Hinsicht falsch.
Israel hat das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen ratifiziert, ist somit Vertragsstaat und fällt damit unter den Anwendungsbereich des IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Ein internationaler Haftbefehl kann in jedem Land der Erde vollstreckt werden, wenn das Land in dem sich der Beschuldigte aufhält bereit ist ihn zu vollstrecken.
Das betrifft auch den internationalen Haftbefehl des IStGH.
Grundsätzlich gilt es bei dieser Angelegenheit das Rechtsprinzip der Komplementarität nicht zu vergessen.
zum Beitrag13.05.2025 , 14:48 Uhr
Die Unschuldsvermutung ist aus dem Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf hervorgegangen und hat juristisch nicht das geringste mit einer individuellen Meinungsbildung zu tun. Schon gar nicht mit der des Staates als Souverän, der zudem noch Statuszeichner ist.
Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches, prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist.
Da die Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips fungiert, enthält sie auch keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote. Auch verwehrt sie den Strafverfolgungsorganen nicht, schon vor Abschluß der Hauptverhandlung verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen.
Und politisch würde Deutschland gut daran tun Haltung zu zeigen, auf die Einhaltung der internationalen Regeln zu pochen und im Umgang mit Israel nicht ständig die tagespolitischen Ereignisse ausschließlich aus der Perspektive der historischen Verantwortung auszurichten, die hierzulande übrigens zumeist im Wegsehen besteht.
zum Beitrag12.05.2025 , 22:04 Uhr
Mit Festung des Westens hatte Adenauer Demokratie und regelbasierte Ordnung in Form internationaler Verträge und Vereinbarungen im Sinn.
Ersteres wird von der aktuellen Regierung gerade versucht zu demontieren, indem versucht wird die Judikative zu Gunsten der Exekutive zu schwächen.
Zweites wird seit geraumer Zeit ignoriert (Westjordanland) oder mit Füßen getreten (Gaza).
Ein deutscher Bundespräsident der sich auf einen Besuch mit einem per internationalen Haftbefehl gesuchten, mutmaßlichen Kriegsverbrecher einlässt, beweist damit das die regelbasierte Ordnung nur dann Gültigkeit besitzt, wenn sie den Interessen Deutschlands nicht entgegensteht. Der Vorgang reiht sich damit nahtlos ein in das jämmerliche Verhalten der letzten Bundesregierung gegenüber Israel.
Das kommt dabei heraus, wenn die Schuldfrage und die daraus resultierende historische Verantwortung nicht im politischen Sinne aufgearbeitet, sondern einfach zur Staatsräson erklärt wird.
zum Beitrag12.05.2025 , 15:59 Uhr
"Übrigens ist das Framing von "abnehmender öffentlicher Sicherheit" ein Narrativ der Neonazis.. "
Kann man so nicht behaupten. Zwar ist die Gesamtkriminalität 2024 leicht zurückgegangen (1,7%), aber zur öffentlichen Sicherheit zählen nunmal nicht Delikte wie Betrug oder Steuerhinterziehung.
Fakt ist, dass laut BKA Statistik 2024 die Gewaltkriminalität einen Höchstand, wie zuletzt 2007, erreicht hat und die Anzahl der Messerattacken um 10,5% gestiegen ist.
Zur Wahrheit gehört auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anzahl bei Gewaltdelikten mit nicht deutschen Tatverdächtigen um 7,5% gestiegen ist.
Diese Fakten auszublenden, damit das eigene Weltbild stimmig ist, dient der Sache nicht und führt lediglich dazu, dass die Ursachen dafür weder hinterfragt noch beseitigt werden.
zum Beitrag12.05.2025 , 14:44 Uhr
zu 1 Verstoß gegen AEMR Artikel 14 "Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen."
Ein Asylantrag an der Binnengrenze kann nur dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn die zuständige Behörde die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats feststellt. Dafür bedarf es einer Prüfung. Unabhängig davon aus welchem Land er eingereist ist.
zu 2 Die UN Flüchtlingskonventionen beinhalten Verpflichtungen zwischen den Staaten welche diese ratifiziert haben. Es sind keine Vereinbarungen zwischen Staat und Flüchtling. Daher kann auch ein Flüchtling aus Südamerika z. B. bei seiner Einreise über einen deutschen Flughafen Asyl beantragen, obwohl es eine Reihe sicherer Länder auch in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt.
zu 3 Bei der Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen beruft sich Frankreich auf das Rückübernahmeübereinkommen mit Italien vom 3. Oktober 1997. Dieses gilt aber gem. Verfahrensrichtlinie des Dublin Abkommen nicht für Schutzsuchende.
Der letzte Punkt, keine Einreise ohne gültige Papiere, versteht sich eigentlich von selbst. Es gibt aber Ausnahmen, wie ein Anliegen auf Asyl.
zum Beitrag11.05.2025 , 18:17 Uhr
"Greift diese Partei die Menschenwürde an?"
Wird Zeit der Endlosdiskussion in Deutschland eine neue Perspektive hinzuzufügen. Auf der Basis wie hier über das Parteienverbot diskutiert wird kann auch gerne einmal über ein Verbotsverfahren der Union gesprochen werden. Beispiele:
Zurückweisungen an der deutschen Binnengrenze ohne Prüfungsverfahren sind ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, die weitgehend in die deutsche Gesetzgebung übernommen wurden.
Eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft verstößt gegen das Gleichheitsprinzip.
Gleiches gilt für das Brot, Bett und Seife Prinzip bei abgelehnten Asylbewerbern.
Ich könnte jetzt noch etliche Aussagen von Unionspolitikern anführen, die zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, nach den Maßstäben die beim AfD Verbot angelegt werden, aber eindeutig einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen.
Das die Union die demokratische Grundordnung beseitigen möchte, darf zwar stark bezweifelt werden, aber dieser Punkt scheint in der AfD Verbotsdiskussion ja ebenfalls keine Rolle zu spielen.
Die Konzentration allein auf die Menschenwürde und nicht auch auf die Demokratiefeindlickeit dürfte dann für zwei Anträge reichen.
zum Beitrag10.05.2025 , 21:56 Uhr
Schöner Artikel.
Den wichtigsten Aspekt der gegen das Fahren mit Spikes spricht, wenn die Straßen nicht vereist oder zugeschneit sind, hat die Autorin leider nicht erwähnt. Die Begünstigung von Aquaplaning. Wird dadurch verursacht, wenn sich in den Rillen Wasser ansammelt. In Norwegen gerade in gebirgigen Regionen eine häufige Ursache für Unfälle.
Und auch die Haltung ihrer schwedischen Nachbarn passt nicht mehr in die Zeit. Statt "was soll man machen" gehört es sich eigentlich mit drei Reifenpaaren ausgestattet zu sein.
Statt von Spikes auf Sommerreifen zu wechseln, erfolgt in der nassen aber weitestgehend schnee- und eisfreien Zeit ein Zwischenschritt mit dem Wechsel auf Winterreifen mit hoher Traktionseigenschaft. Der moderne Klassiker ist hier der Michelin X-Ice Xi3. Geeignet auch für vereiste Fahrbahnen und nicht festgefahrenen Schnee.
Kann natürlich auch regionalbedingt sein, wenn in Schweden ein Wechsel von Spikes auf Sommerreifen üblich ist. In meiner Region in Troms würden sie aber selbst im Mai mit Sommerreifen im Gebirge nicht weit kommen.
zum Beitrag10.05.2025 , 14:03 Uhr
"Die Migration ist nicht die reale Ursache"
Das stimmt. Die politisch Verantwortlichen haben das Thema Migrationspolitik aber seit Ende der Neunziger vernachlässigt und ab 2015 gar fahrlässig.
Man hat die AfD gewähren lassen das Thema für ihre ideologischen Zwecke zu missbrauchen und die Saat ist aufgegangen. Das zeigen sowohl die Umfragen zum Thema wie auch die Wahlerfolge der AfD.
Ihre These der AfD Wahlerfolge in Regionen mit wenig Migranten, galt für den Osten und ist längst von der Realität überholt worden. Im Westen, besonders in NRW und im Norden sind die AfD Hochburgen sozial schwache Städte bzw Stadtteile. Oftmals ehemalige SPD Hochburgen mit einem hohen Anteil an Migranten.
Mein Thema war aber eigentlich nicht die AfD sondern Einwanderungspolitik.
Es wird hierzulande oftmals nicht mitgedacht, dass ein individuelles Recht auf Asyl ein schützenswertes Gut ist und in der Form nur in wenigen Ländern existiert.
Das zu bewahren erfordert aber ein funktionales Asylsystem, was von den Bürgern mitgetragen wird.
Andernfalls kann es bei einer vergleichbaren Situation wie 2015 in der EU auch schnell dazu kommen das in Europa Individualrecht durch Kontingente ersetzt wird.
zum Beitrag09.05.2025 , 21:40 Uhr
Vierter Punkt Vielleicht können sie aufgrund des vorherigen Beispiels hinsichtlich einer Parteineugründung auch die Logik erkennen die sich hinter der Konzeption von Artikel 21 GG verbirgt.
Er dient dazu eine Partei von der Machtergreifung zu entbinden sofern sie den Willen bekundet und imstande ist die demokratische Ordnung zu beseitigen. Davon ist die AfD weiter entfernt, als die Erde vom Mond.
Der derzeit einzige Vorteil eines Verbots wäre der Ausschluß von der staatlichen Finanzierung. Das sind derzeit 11 Millionen. Die wiegen aber die Folgen eines Verbots auf Basis der derzeitigen Voraussetzungen, bei weitem nicht auf.
zum Beitrag09.05.2025 , 21:18 Uhr
Zweiter Punkt. Abschiebungen haben auch etwas mit politischen Willen zu tun. Norwegen und Dänemark haben die höchsten Abschiebungsquoten in Europa.
Und es gelingt diesen Ländern erstaunlicherweise auch in die Regionen abzuschieben wo Deutschland scheitert.
Fakt ist das einer der Hauptgründe fehlende oder unzureichende Dokumente für die Rückführungen sind und ein Flüchtling verständlicherweise wenig Interesse daran hat sich in Eigeninitiative darum zu kümmern, die deutschen Behörden jedoch unterbesetzt und überlastet sind um diese Dokumente zeitnah zu besorgen. Dann lieber eine Duldung aussprechen (Aktuell 220.000).
Dritter Punkt Wenn sie eine Partei in Deutschland verbieten, darf aus den Strukturen dieser Partei keine Nachfolgeorganisation entstehen.
Das hindert aber einen Björn Höcke nicht daran schon morgen sein "Höcke Partei für Deutschland" zu gründen. Eine Partei zu gründen gehört zu den Grundrechten. Und sie können Weidel, Chrupalla und Co. auch nicht absprechen dieser Partei beizutreten. Ist ebenfalls ein Grundrecht.
Daher ist es nichts mit "man wird versuchen".
zum Beitrag09.05.2025 , 20:56 Uhr
Mit dieser Art Wunschdenken erreichen sie lediglich, dass die Zustimmungswerte der AfD von Jahr zu Jahr steigen.
Realismus bedeutet die Augen nicht vor unangenehmen Wahrheiten zu verschließen, nur weil man seiner ideologischen Ausrichtung treu bleiben will. Diese Blindheit ist übrigens mit ein Grund für den Aufstieg der AfD.
Halten sie sich einfach an die Fakten.
Armutsmigration in die deutschen Sozialsysteme im Rahmen der EU weiten Freizügigkeit ist der deutschen Sozialgesetzgebung zu verdanken. Ab einem Verdienst von 175€ monatlich kann hierzulande in Form von Sozialleistungen aufgestockt werden. Einmalig in ganz Europa. Jetzt die Zahlen: Eine Familie mit 4 Kindern kommt so auf bis zu 2500€ monatlich. Davon wird reichlich Gebrauch gemacht. Wie der "legale" Missbrauch funktioniert können sie am Beispiel des Falls "Weisser Riese" in Duisburg gut nachverfolgen.
zum Beitrag09.05.2025 , 14:27 Uhr
Der richtige Umgang der Regierung mit der AfD setzt erstmal die Erkenntnis voraus, dass restriktive Maßnahmen nicht dazu beitragen die Zustimmung für die AfD einzudämmen.
Das gilt sowohl für die PR Abschiebeflüge, rechtswidrige Zurückweisungen an der Binnengrenze, aber auch für die jetzige Diskussion hinsichtlich des Umgangs mit AfD Mitgliedern im Staatsdienst.
Die AfD ist das Symptom für ungelöste Felder der deutschen Politik und in den Augen, nicht nur der meisten AfD Wähler, ist es besonders die Einwanderungspolitik. Der Bereich umfasst nicht ausschließlich Asyl sondern auch Armutsmigration und "Einwanderung in die Sozialsysteme" z.B. aus Südosteuropa im Rahmen des EU Freizügigkeitsgesetz.
Solange in Deutschland das Prinzip gilt "wer einmal eingereist ist, der bleibt auch" wird der Aufschwung der AfD nicht zu stoppen sein. Daran würde auch ein Verbot grundsätzlich nichts ändern. Eine kurze Atempause und dann hätte man es eben mit der "Höcke Partei für Deutschland" zu tun.
Die Ursachen zu bekämpfen bedeutet, Menschen in Not zu helfen und dazu gehören auch vernünftige Integrationsmassnahmen und sich von Trittbrettfahrern konsequent zu verabschieden.
zum Beitrag09.05.2025 , 13:06 Uhr
Das Buch zur Studie von Götz Aly trägt den Titel
"Volkes Stimme - Skepsis und Führervertrauen im Nationalsozialismus"
Erschienen im S. Fischer Verlag
zum Beitrag08.05.2025 , 22:24 Uhr
Wie gewohnt eine gute Analyse von Christian Rath. Wünschenswert wäre gewesen die Definition von Drittstaaten zu präzisieren. In den Diskussionen sorgt dieses nämlich für die meisten Irritationen und damit auch für Fehleinschätzungen. Ich ergänze das in aller Kürze.
Nationales Recht § 26a AsylG Kurzfassung: Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Als sichere Drittstaaten gelten gem. Absatz 2 auch die Mitgliedstaaten der EU.
Unionsrecht Bei Einreisen aus einem EU-Mitgliedstaat kommt in der Regel das Dublin Verfahren zur Anwendung. Hier haben die EU Regeln Vorrang und diese besagen, dass EU-Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang nicht als sichere Drittstaaten gelten.
Bedeutet, sichere Drittstaaten können gem. Unionsrecht in diesem Zusammenhang nur außerhalb der europäischen Gemeinschaft liegen.
Bestätigt hat dieses das Bundesverwaltungsgericht 2017 (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 – 1 C 17.16). Der Beschluss wurde vom Europäischen Gerichtshof 2020 bestätigt (EuGH-Vorlage BVerwG 1 C 4.19).
zum Beitrag08.05.2025 , 21:48 Uhr
Kapitaler Denkfehler, da er nur die deutsche Perspektive behandelt. Es gibt in diesem Zusammenhang deshalb kein "auch in..", weil weder Norweger noch Polen etc. ihre Nachbarländer überfallen und missbraucht haben.
Deutschland hat das Leid gebracht und ist verantwortlich und auch wenn es in einigen Ländern Kolloborateure gab, ist das noch keine Berechtigung dafür dieses von deutscher Seite mit einem "auch in.." als Vergleich zu nutzen. Hat etwas mit der Verhältnismäßigkeit zu tun.
Und verwechseln sie bitte nicht die heutige Situation unter den europäischen Nachbarn mit der historischen Sichtweise. Ich persönlich kenne keinen Norweger der Vorbehalte gegenüber den heutigen Generationen in Deutschland hat oder grundsätzlich Ressentiments gegenüber Deutschland hegt. Aus norwegischer Sicht ist die Entwicklung der Demokratie in Deutschland etwas, worauf die Menschen stolz sein können.
Die Perspektiven der Völker mit Blick auf die NS Zeit sind jedoch verschieden, da jedes Land seine eigene Geschichte in dieser Hinsicht hat. Das muß man hierzulande einfach respektieren, von wegen gemeinsamer Vergangenheitsbewältigung oder gar Schlussstrichdebatte.
zum Beitrag08.05.2025 , 14:00 Uhr
"Die deutsche Bevölkerung hat es nicht "nicht verstanden, den Siegeszug der Nazis zu unterbinden", sondern sie wollte mit großer Mehrheit diesen Siegeszug."
Diese These ist so schon seit über 20 Jahren nicht mehr haltbar. Bereits um 2006 habe ich eine sehr gute Studie des Historikers Götz Aly auf meinem Schreibtisch gehabt. Der ist methodisch und nicht wie die meisten anderen inhaltsanalytisch vorgegangen und hat aufgezeigt, dass die Unterstützung in der deutschen Bevölkerung bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion deutlich schwand. Die Ergebnisse wurden auch als Buch veröffentlicht, der Titel ist mir allerdings entfallen, einfach einmal googeln bei Interesse.
Seitdem haben einige andere Studien etc. u.a. im deutschen und angelsächsischen Sprachraum stattgefunden, die Alys Thesen bekräftigen.
Trotz der ausgefeilten Nazipropaganda haben die meisten Deutschen nicht ihren Verstand an der Garderobe abgegeben. Lässt sich spätestens ab 1939 ziemlich klar ausmachen.
zum Beitrag08.05.2025 , 13:43 Uhr
Der gute dänische König Christian X war leider das genaue Gegenteil von seinem Bruder Haakon VII. Eine schwache Persönlichkeit mit opportunistischen Zügen, dem es einzig darum ging seine Krone zu behalten.
Das darf man allerdings nicht umlegen auf die dänische Bevölkerung. Die Dänen haben es geschafft so gut wie alle Juden vor der Deportation zu bewahren, dass kann man wahrlich von Norwegen nicht behaupten. Der Tiefpunkt war sicherlich die Kooperation vieler Norweger hinsichtlich der Registrierung von gut 2000 Juden auf Anordnung des Ministerpräsidenten Vidkun Quisling 1942. Über 600 Juden wurden in Lager deportiert. Den anderen konnte noch rechtzeitig zur Flucht verholfen werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Tragödie von Telavåg. Ein kleines Fischerdorf welches illegalen Schiffsverkehr zwischen Norwegen und UK betrieb und Verfolgte ausser Landes brachte. Am 30. April 1942 wurde das Dorf von der Wehrmacht völlig zerstört und die Einwohner in deutsche Konzentrationslager deportiert.
zum Beitrag08.05.2025 , 02:46 Uhr
"Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig"
Welcher "Experte" behauptet das?
Sowohl das Unionssekundärrecht (die Dublin III Verordnung und die Asylverfahrensrichtlinie) als auch das Unionsgrundrecht und das Flüchtlingsvölkerrecht verbieten direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze ohne Prüfungsverfahren.
"So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen.."
Art. 72 AEUV umfasst lediglich Abweichungen von Titel V des AEUV, erstreckt sich somit nicht auf die Grundrechte der Grundrechtecharta zu denen auch das Recht auf Asyl (GRC Artikel 18) gehört, wie auch die Gebote der Kollektiv bzw Individualausweisungen oder der Nichtzurückweisung (Art. 19 Abs. 1 und 2 bzw Art 4).
"ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen..."
Da schon zahlreiche europäische Staaten versucht haben unter dem Deckmantel von Art 72 oder 78 AEUV das Recht aus den Angeln zu heben, gibt es dazu auch genügend Urteile des EuGH, die eigentlich keinen Zweifel aufkommen lassen. Von offen oder unklar kann daher nicht die Rede sein.
zum Beitrag07.05.2025 , 19:35 Uhr
Auch 80 Jahre nach Kriegsende ist es höflich ausgedrückt mehr als unangebracht, wenn ein Deutscher in Zusammenhang mit der NS Zeit mit "auch in..." argumentiert.
Da ist es auch unerheblich, ob er dieses gegenüber einem Norweger, Polen, Niederländer oder Belgier äußert. Die Reaktionen dürften überall gleich ausfallen.
Bedeutet für mich lediglich, nichts aus der Vergangenheit gelernt und anscheinend nur wenig verstanden.
Und als selbsternannter Norwegenexperte, vertiefen sie bitte nochmal ihre historischen Kenntnisse zwischen der Operation Weserübung 1940 und den Ereignissen nach 1941. Dann kommen sie auch darauf warum aus anfänglicher Zustimmung bei Teilen der Bevölkerung Widerstand erwachsen ist. Übrigens nicht nur in Norwegen, in den Niederlanden oder Dänemark war es nicht grundlegend anders.
Hätten sie auch nur die geringsten Grundkenntnisse über Hitlers Nero Befehl und die Operation Verbrannte Erde in der Finnmark und Troms, dann wäre ihr Kommentar vielleicht anders ausgefallen.
Beschämend!
zum Beitrag07.05.2025 , 15:59 Uhr
Klares Statement aus norwegischer Sicht dazu. Nicht UK oder Frankreich verstanden es nicht den Siegeszug der Nazis zu unterbinden, sondern die deutsche Bevölkerung!
Es mag jetzt die deutsche Perspektive sein, die Appeasementpolitik im nach hinein als falsch zu erachten und als Mahnung für die heutigen Verhältnisse zu sehen. Kann man so machen...
Ich nehme hier in meiner Heimatstadt Tromso an dem Gedenkveranstaltungen statt. Aus dieser Stadt setzte der große norwegische König Haakon VII nach England über, nachdem er sich weigerte den Faschisten Vidkun Quisling zum Ministerpräsidenten zu ernennen. Der König gründete dort nicht nur eine Exilregierung sondern war auch maßgeblich an der Organisation des Widerstands, der sogenannten Heimatfront, beteiligt. Dieser Widerstand ermöglichte es tausenden von politisch Verfolgten und Juden über die Grenze nach Schweden zu bringen. Mein Urgroßvater als Fischer könnte ein Lied vom "Menschenschmuggel" auf See singen.
Es ist der Widerstand jedes Einzelnen der Unrecht und Gewalt verhindert, nicht die politische Ausrichtung der Staatenführer. Wir im Norden haben das begriffen. Der eigentliche Feiertag ist hier der 13 Mai, die Rückkehr des Königs.
zum Beitrag06.05.2025 , 12:31 Uhr
"Es geht darum, einer nicht verfassungsgemäßen Partei die Wählbarkeit zu entziehen"
Das ist die vorherrschende Meinung der Befürworter in der Bevölkerung. Aus dieser Perspektive stellt es dann natürlich auch keinen Ausschluß der AfD Wähler vom demokratischen Prozess dar.
Das es juristisch keineswegs darum geht, können sie u.a. der Begründung des BVerfG zum NPD Urteil entnehmen.
Kurze Anmerkung:
Die AfD Wähler haben mit ihrer Stimmenabgabe bei der letzten Bundestagswahl einen demokratischen Willen zum Ausdruck gebracht. Und da Wahlen immer auch einen politischen Lernprozess verkörpern, ist die Akzeptanz dieses Wählerwillens der Preis den eine offene und demokratische Gesellschaft zu zahlen hat. Denn bitte nicht vergessen, ein Parteiverbot stellt auch immer eine Bevormundung der Bürger dar.
Die Diskussionen um ein Verbot engen daher lediglich den demokratischen Diskurs ein und lenken vom Wesentlichen ab.
Es hilft ein Blick nach Europa. Selbst bei Regierungsbeteiligung rechter Parteien fand in Ländern wie NL, AT, IT kein Demokratieabbau oder gar eine Beeinträchtigung des Rechtsstaats statt.
Die Ordnung wurde nicht gefährdet. Und das ist der entscheidende Faktor!
zum Beitrag06.05.2025 , 01:40 Uhr
Die aktuellen Beiträge deutscher Staatsrechtler die jetzt ein Verbot befürworten sorgen doch im europäischen Ausland bei Rechtsexperten eher für Kopfschütteln.
Zu zögerlich haben sich die hiesigen Experten hinsichtlich eines Verbots in jenen Zeiten verhalten, in denen die AfD noch weit unter 20% lag und nicht weniger radikal war. Nichts neues ist seitdem, auch nicht durch die Hochstufung, dazugekommen. Kern der Debatte ist immer noch die Menschenwürde.
Die ganzen Debatten in Deutschland folgen zudem einzig einer Skandalisierungslogik und lassen völlig aussen vor, dass zu einer gerichtlichen Gesamtbetrachtung in einem Verbotsverfahren auch die soziale und institutionelle Seite gehören und nicht nur die kommunikative.
Die Potentialität ist dabei nicht zu vernachlässigen. 10 Millionen Wähler vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen ohne das die direkte Gefahr einer Herrschaftsbeteiligung der AfD gegeben oder auf langfristiger Sicht ersichtlich ist, wird in der Diskussion weitgehend ausgeblendet.
Es sei daher daran erinnert, dass ein Parteiverbotsverfahren eigentlich ein irreguläres Instrument in einer Demokratie darstellt, darauf hat selbst das BVerfG hingewiesen.
zum Beitrag05.05.2025 , 01:39 Uhr
Das ist eine sehr introvertierte und alarmistische Sichtweise die der Autor hier vertritt. Zumal der Fokus offensichtlich nur auf Ostdeutschland gerichtet ist. Zum Vergleich ein Beispiel aus Belgien.
Nachdem der rechtsextreme Vlaams Blok bei Regionalwahlen in Flandern fast ein Viertel der Stimmen holte, vereinbarten die anderen Parteien ein Cordon sanitaire. Auch ein Großteil der Medien schlossen sich dem Boykott an. Die totale Isolation und Ausgrenzung bewirkte das die Partei mit einem nationalistischen und ausländerfeindlichen Wahlkampf bei den Europwahlen 2024 die meisten Stimmen aller Einzelparteien holte. Mit der simplen Strategie sich als als Außenseiter und Opfer einer politischen "Elite" darzustellen.
Ein ähnliches Muster lässt sich in Schweden bei den Schwedendemokraten verfolgen. Im Ursprung eine reine Neonazipartei. Bei der letzten Parlamentswahl 2022 erhielten sie 20% der Stimmen und unterstützen derzeit die Minderheitsregierung.
Die Beispiele zeigen auf, dass Demokratien schlecht mit Ausgrenzung gefahren sind. Was es braucht sind Debatten und eine Politik die sich in die Richtung der Wähler bewegt. Die dänischen Sozialdemokraten haben gezeigt wie es gehen könnte.
zum Beitrag04.05.2025 , 19:39 Uhr
"Bis zur Rechtskraft kann es einige Jahre dauern. Dann aber könnte es ungemütlich für Parteimitglieder werden, etwa bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst"
Es braucht nicht erst die Rechtskraft der Hochstufung. Behörden aber auch Kammern und Unternehmen haben auch jetzt schon die Möglichkeit gegen AfD Parteimitglieder aber auch gegen einfache Anhänger vorzugehen.
Um AfD Anhänger aus dem Schuldienst zu entfernen reicht jetzt schon der Nachweis eines entsprechenden Social Media Likes oder Teilen eines Post als Beleg für die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei. Auch Unternehmen können bei derartigen Anlässen jetzt leichter außerordentliche Kündigungen aussprechen z.B. wegen Störung des Betriebsfriedens oder dem Ansehen des Unternehmens und das nicht nur aus dem Grund, um keine Benachteiligungen bei öffentlichen Aufträgen zu erhalten.
Für die Einzelfallprüfung bei Beamten ist es jetzt zudem unerheblich, ob dieser sich aktiv beteiligt oder geäußert hat. Es reicht der Nachweis der Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei um aus dem Dienst entfernt zu werden.
Rechtskraft/Verfahren der Disziplinarbehörden etc sind unterschiedliche Ebenen.
zum Beitrag04.05.2025 , 14:04 Uhr
Aus Zeilenmangel nur eine kurze Ausführung.
Die Fangmethoden waren seit jeher brutal. Heute werden Harpunenkanonnen mit einer Sprengladung verwendet, die im Walkörper explodieren, den Wal aber häufig nicht gleich töten, so dass er qualvoll stirbt.
Zudem ist vom Verzehr von Walfleisch dringend abzuraten, da es voller Schadstoffe ist.
Das weitere sind persönliche Bezüge auch "Spezifismus". Die lassen sich jedoch nicht vermitteln sondern nur selbst erfahren. Da spielt die Herkunft halt eine gewichtige Rolle.
Grundsätzlich aber ist Norwegen auch heute noch eine der größten Walfangnationen und zwar allein aufgrund eines falschen Verständnisses von Tradition und Kultur.
Es hat weder wirtschaftliche Gründe, wie die ebenfalls erbärmliche Lachszucht, noch ökologische wie eine Überproportion, sondern ist einfach sinnlos und unnötig.
Es war schon immer mein Anliegen dagegen anzugehen. In meiner Jugendzeit mit Bootsblockaden und jetzt durch Aufklärung und Sensibilisierung.
Die weiteren Punkte die sie anführen, haben weniger mit Naturverständnis sondern mehr mit Ethik zu tun. Das sind individuelle Entscheidungen, die jeder für sich selber treffen muss.
zum Beitrag03.05.2025 , 21:02 Uhr
War überfällig und die guten Dänen werden irgendwann auch einsehen, dass Pelztierzucht nicht mehr in die Zeit passt. Bleibt ein trauriges Kapitel in meiner Heimat, der Walfang.
Auch 2024 sind in Norwegen über 400 Zwergwale getötet worden. Dabei ist der Walfang trotz staatlicher Subventionen eigentlich ein Verlustgeschäft für die Walfänger und trägt sich lediglich durch den Export nach Japan und den heimischen Verkauf an Touristen.
Wer daher als Besucher in Norwegen auf der Speisekarte im Restaurant oder auf einem Fischmarkt Hvalkjøtt liest, sollte vom Verzehr oder Kauf ablassen. Das Wort bedeutet Walfleisch und sämtliche Gerichte, die dieses enthalten sind dementsprechend gekennzeichnet.
Es wäre ein guter Beitrag dazu, den Norwegern ins Bewusstsein zu bringen, dass dieses Thema von Bedeutung ist.
Denn bisher krankt ein Walfangverbot daran, dass viele Norweger einfach keine Meinung zu dem Thema haben. Es interessiert sie schlicht nicht. Was sich wiederum in mangelnden Druck auf die Politik bemerkbar macht.
Wer sich dafür interessiert kann sich auch an die World Saving Hustle in Oslo wenden. Eine Umweltschutzorganisation die in Norwegen Aufklärung für ein Verbot betreibt.
zum Beitrag03.05.2025 , 18:04 Uhr
Der bayrische Innenminister ist schon eine Klasse für sich, leider im negativen Sinne. Es müsste in der bayrischen Regierung doch jemand zu finden sein, der den guten Herrn Herrmann darüber aufklärt, dass an einen Ausschluß zur Parteienfinanzierung die gleichen rechtlichen Anforderungen gelten wie für das Verbotsverfahren. Die Hürden sind gleich hoch, es lässt sich zudem beides in einem Verfahren regeln.
Dazu wäre noch dringend Aufklärung über die Beamtentreuepflicht notwendig. Diese unterliegt in jedem Einzelfall einer Gesamtbetrachtung. Bedeutet Auffälligkeiten in Einzelfällen darf und müsste der Innenminister jetzt schon nachgehen und ggf ahnden. Dafür bedarf es keine Hochstufung durch den Verfassungsschutz.
Diese aber als Anlass zu nehmen, um zu prüfen welche Konsequenzen es für AfD Mitglieder im öffentlichen Dienst hat, zeugt ebenfalls von mangelnden Kenntnissen. Der gute Herr Herrmann sollte schon abwarten, ob die AfD Rechtsmittel einlegt und die Einstufung auch vor Gericht bestand hat.
Noch ein Hinweis an einige Skeptiker in der Union, es würde sich bei einem Verbot keine Neuformierung ergeben, da Nachfolgeorganisationen ebenfalls vom Verbot betroffen wären.
Trauerspiel
zum Beitrag30.04.2025 , 19:51 Uhr
Ein wie gewohnt charmanter Kommentar von ihrer Seite und leider auch wie gewohnt allzu schlicht gedacht bzw gar nicht gedacht, wenn sie meinen Beitrag mit persönlichen Glaubenssätzen gleichstellen.
Trifft auch auf ihre folgende Aussage zu "Aber wer unverdrossen behauptet, Kriege entstünden nur, weil einfach zu viele Waffen vorhanden seien, zeigt nur.." davon steht in meinem Kommentar nichts.
Das argumentieren mit Unterstellungen und Falschbehauptungen und dazu noch am Wesentlichen meines Kommentars vorbei, zeigt lediglich auf, dass sie leider nicht wirklich verstanden haben, worum es mir in dem Kommentar ging.
Aber Hauptsache etwas gesagt zu haben.
zum Beitrag30.04.2025 , 01:03 Uhr
"dass sich Deutschland und Europa gegen Aggressoren und Kriegstreiber wie Russland endlich wappnet"
Mehr Waffen bedeutet nicht mehr Sicherheit. Naiver Gedanke sich gegen eine Atommacht mit konventionellen Waffen behaupten zu können.
Zumal für den Fall Deutschlands von "wappnen" keine Rede sein kann. Es ist ein Nachrüsten, um das Militär überhaupt einsatzfähig zu machen. Nach guten 10 Jahren können sie dann nochmal ihr Argument mit dem "wappnen" einbringen.
Wenn nicht Russland bis dahin die Signale für sich so gedeutet hat, dass es strategisch von Vorteil wäre zuzuschlagen bevor die Aufrüstung in Europa gar zu weit voranschreitet. Deja vu a la 1914.
Es ist auch nicht kleingeistig sondern weitsichtig und zeugt von Geschichtsverständnis, wenn der geehrte lowandorder anführt, dass Aufrüsten ohne gleichzeitige Bemühungen um Abrüstungsinitiativen das Kriegsrisiko erheblich erhöht.
Reicht ein Blick zurück in die Zeit von 1900-1910.
zum Beitrag28.04.2025 , 13:52 Uhr
"stellt die Verhaftung einer Richterin eine neue Qualität dar."
Keineswegs, einen ähnlich gelagerten Fall gab es bereits während Trumps erster Amtszeit mit der Festnahme der Bezirksrichterin Shelley Richmond Joseph aus Massachusetts. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe 2018 die Festnahme eines Einwanderers ohne gültige Papiere verhindert. Die Anklage wurde dann unter Biden fallen gelassen.
Ähnlich gelagerte Fälle unter Beteiligung des FBI gegen Bezirksrichter wegen Beihilfe oder Behinderung von Vollstreckungsbeamten gab es sowohl unter der Präsidentschaft von Reagan, Clinton oder George Bush jr.
Der Fall stellt somit in der US Justizgeschichte kein Novum dar und zumindest aus juristischer Sicht handelt es sich auch nicht um einen Gesetzesverstoss, wenn das FBI eine Person vorübergehend festnimmt, wenn diese einer zur Fahndung ausgeschrieben Person Beihilfe leistet und sei es auch nur indirekt. Das Amt bzw Ansehen der Person ist dabei nicht maßgeblich.
Die Frage Rechtsstaat oder bereits Diktatur lässt sich zumindest an diesem Fall nicht klären.
zum Beitrag27.04.2025 , 21:45 Uhr
Das Thema ist doch etwas komplexer als es auf die Frage der Bewaffnung der Polizei zu reduzieren.
In erster Linie ist es kultureller Natur. In Norwegen geht es im öffentlichen Raum sehr viel disziplinierter zu, auch im Umgang mit der Polizei.
Liegt aber auch an der Strafzumessung. Das gängige Prinzip besagt, dass bei kleineren und mittleren Delikten die Strafe auf dem Fuß erfolgt, also direkt spürbar ist. Attackieren sie einen Polizisten auch nur verbal in der belebten Öffentlichkeit sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten vor.
Anders als in Deutschland ist nicht die Geldstrafe das gängige Mittel bei derartigen Vergehen, sondern die Kurzzeitinhaftierung.
Hängt wiederum mit dem dreigliedrigen Inhaftierungssystem zusammen. Welches in der dritten Stufe eher einem Ferienlager als einer Haftanstalt ähnelt, ohne Gitter oder Wachen. Einen Freiheitsentzug stellt es dennoch dar und verfehlt seine Wirkung anscheinend nicht, wie die geringe Rückfallquote zeigt.
Diese und weitere Faktoren, wie das nicht die Polizei gegen die Polizei ermittelt oder auch ein Trageverbot für Messer in der belebten Öffentlichkeit etc tragen dazu bei, dass es weitaus gesitteter zugeht.
zum Beitrag27.04.2025 , 20:37 Uhr
"Es geht einzig und allein darum eine demokratiefeindliche, rechtsextreme und gegen die freiheitliche Verfassung agierende Partei zu verbieten"
Eben nicht, es geht besonders darum die Konsequenzen die ein solches Verbot nach sich zieht mit einzukalkulieren.
Zum Beispiel im Bereich der Staatsbediensteten, Stichwort Verfassungstreuepflicht. Nur einer von einer ganzen Reihe von Aspekten, die es bei einem Verbot zu berücksichtigen gilt.
Oberste Priorität hat daher ein Vorgehen, welches die öffentliche Ordnung nicht gefährdet.
Und ein Verbot aufgrund eines konkreten Anlasses der eindeutig die Verfassungswidrigkeit aufweist ist nicht nur für das rechtliche Verfahren sondern auch hinsichtlich der Erhaltung der öffentlichen Ordnung dienlicher, als sich auf ein Sammelsurium von Aussagen und Belegen zu stützen, die nur von Experten bewertet werden können und damit reichlich Spielräume für die gängigen Verschwörungstheorien bieten.
zum Beitrag27.04.2025 , 16:19 Uhr
In der gesamten EU wurden in den letzten Jahren gerade einmal zwei rechte Parteien verboten. 2020 Die Griechische Morgenröte und 2015 die rumänische "Alles für das Land". Beide Verbote beruhten auch nicht auf den Inhalten der Parteien, sondern auf kriminellen Handlungen bzw illegaler Parteienfinanzierung.
Die Gründe warum sich die meisten EU Länder gegen ein Verbot rechter Parteien entschieden haben liegen auf der Hand.
Ein Verbot beseitigt nicht das Problem der Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Agieren der politischen Klasse.
Eine demokratisch gewählte Partei zu verbieten würde wahrscheinlich zu einer Radikalisierung der Wählerschaft führen und die bereits bestehenden Vorurteile bestätigen.
Dazu kommt und dieser Punkt wird häufig übersehen, die Ideologie würde ja ebenso wenig verschwinden wie ihre Anhängerschaft, sich jedoch bei Zerschlagung der Strukturen der staatlichen Kontrolle entziehen.
Daher müsste für ein Verbot schon ein ganz konkreter Anlass vorliegen, der dann auch als Argumentationsgrundlage für das Verbotsverfahren dient. Das wäre dann auch der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Das Vorgehen nach dem jetzigen Muster erweckt eher den Eindruck von Willkür
zum Beitrag26.04.2025 , 19:40 Uhr
Sie legen in dieser Hinsicht Maßstäbe an, die spätestens seit dem Amtsantritt von Trump ihre Gültigkeit verloren haben. Das klassische Verständnis von der westlichen Welt existiert so nicht mehr.
Im Baltikum, Polen und Finnland seit Putins Überfall auf die Ukraine, im Rest Skandinaviens spätestens seit Trump. Sie haben in der Frage nicht einmal mehr eine geeinte EU und damit ist nicht bloß Ungarn oder Slowenien gemeint.
Die USA haben sich abgespalten, GB wählt die Vasallenrolle und was bleibt von der westlichen Welt außer der Achse Deutschland-Frankreich und einiger Anrainer? Mitunter noch Kanada. Selbst Italien und Spanien gehen eigene Wege.
Balten und Polen haben das längst verstanden, bei den Skandinavier hat es etwas länger gedauert, in Deutschland braucht es wahrscheinlich noch Zeit, um zu Verstehen.
Besuchen sie einmal Finnland, Schweden, Norwegen, Polen, die baltischen Staaten und schauen sich an, in welchem Tempo dort Zivilschutzmassnahmen betrieben werden.
Ein polnischer Kollege berichtete mir, dass es jetzt sogar an den Schulen Schiessunterricht gibt.
Das machen die nicht aus dem Grund, weil die Menschen in diesen Ländern ängstlicher sind als hierzulande.
zum Beitrag26.04.2025 , 19:10 Uhr
Schweden hat zwar das Abkommen auf Druck der USA 1968 unterzeichnet, die Produktion aber lediglich stillgelegt. Der Schwerwasser Reaktor von Agesta wurde 1974 stillgelegt und der Vorrat an schweren Wasser entfernt.
Dennoch wird die Anlage bis zum heutigen Tage gewartet und der Reaktor wäre kurzfristig betriebsbereit zur Plutoniumgewinnung. Den Mangel an schweren Wasser würde Norwegen, trotz eines Exportverbots, bei Bedarf garantiert beheben.
Seit dem Fall des Eisernen Vorhang gab es für die Skandinavier keine Veranlassung über eine atomare Bewaffnung nachzudenken.
Das hat sich gravierend geändert, während die Schweden kontinuierlich ein Forscherteam beim Verteidigungsministerium unterhielten, war Norwegen bisher ein glühender Verfechter der atomaren Abrüstung und hatte keine Ambitionen hinsichtlich eines eigenen Nuklearprogramms.
Bei der letzten Tagung des Nordischen Rats 2024 in Reykjavík wurde das Thema von Schweden aber wieder angesprochen und zwar vor dem Hintergrund der russischen Bedrohung in Verbindung eines Wahlsieges von Trump.
Das sind die Zeichen der Zeit, die in Skandinavien und im Baltikum anders gedeutet werden als hierzulande. Gilt auch für atomare Bewaffnung.
zum Beitrag26.04.2025 , 13:08 Uhr
Es geht nicht darum, die Polizei als Institution oder ihre Mitarbeiter an den Pranger zu stellen, sondern die Schwachstellen zu ergründen und zu optimieren.
Die offizielle Zahl der Toten in Zusammenhang mit der Polizei liegt übrigens bei 60. Damit liegt Deutschland neben dem negativen Spitzenreiter Frankreich (107) gleichauf mit Spanien und hinter Irland (71) und gehört zu den vier Ländern mit den meisten Toten in der EU mit Polizeibeteiligung.
Das es auch anders geht, zeigen Länder wie Großbritannien, Norwegen, Dänemark oder auch Italien.
Es wäre der Sache dienlicher zu analysieren, was einige der oben genannten Länder anders machen und zu überlegen, was davon auf Deutschland übertragbar wäre, anstatt das landestypische Lagerdenken zu bedienen, mit der klassischen Frontenbildung in Gegner und Verteidiger und dieses wiederum nach deutscher Manier ins Absolute gesetzt.
Als Norweger bin ich immer wieder irritiert, wie wenig hierzulande in Lösungsansätzen gedacht und rein auf Schuldzuweisungen gesetzt wird. Hat manchmal schon den Anschein, als wäre die hiesige DNA vom Schmittschen Freund - Feind Schema kontaminiert.
Quellen u.a. Cilip - Zahlen zu Polizeitoten in Europa
zum Beitrag23.04.2025 , 19:26 Uhr
Mohamed Amjahid der Verfasser des vom Presserat gerügten Artikels, der im übrigen ein Kommentar war, hat selbst im Artikel ausgeführt warum er teilweise zu einer harten Formulierung gegriffen hat.
Anstatt nun ständig den ewig gleichen Kommentar in leicht abgewandelter Form zu posten und auf der Rüge des Presserates herumzureiten, sollten sie sich lieber einmal mit dem Inhalt des Artikels des Autors auseinandersetzen oder besser gleich das sehr aufschlussreiche Buch von Mohamed Amjahid "Alles nur Einzelfälle? Das System hinter der Polizeigewalt" lesen.
Denn ihre Kommentare hinterlassen bei mir den Eindruck, dass es ihnen doch arg an Hintergrundwissen in diesem Bereich fehlt.
zum Beitrag22.04.2025 , 22:22 Uhr
Die taz richtet in ihren Artikeln zum Thema Polizeigewalt in Deutschland den Fokus auf die Aspekte, die ansonsten nur von Polizeiwissenschaftlern und anderen Forschern untersucht werden und der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind.
ZumThema Polizeigewalt empfehle ich ihnen sich einmal mit der Studie von Prof. Singelnstein, Goethe Universität Frankfurt, aus 2023 auseinander zusetzen.
2024 sind 22 Personen von Polizisten erschossen worden. Das ist ein negativer Rekord in Deutschland.
Auch in diesem Fall verweise ich sie auf die Internetseite der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP, die eine detaillierte Statistik der tödlichen Schüsse zur Verfügung stellt, mit ausführlicher Darstellung der Einzelfälle. Mit etwas Fleiß können sie dann selbst erkennen, dass der Anteil der erschossenen Personen mit Migrationshintergrund und besonders mit schwarzer Hautfarbe überproportional ist.
Zuletzt verweise ich auf eine empirische Untersuchung des Republikanischen Anwaltverein, welcher die strafrechtlichen Konsequenzen bei Dienstvergehen untersucht hat und zu einem niederschmetternden Ergebnis gekommen ist.
Da ist nichts mit Süppchen kochen bei der taz, das nennt sich Aufklärung.
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