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03.06.2025 , 02:25 Uhr
Dank Internet jetzt auch in der Breite der Gesellschaft angekommen. Aber neu ist das wahrlich nicht. Früher waren derartigen Plattformen exklusive Clubs und Partys und der Zugang erfolgte über mündliche Empfehlungen.
Während meiner Studienzeit in London der 90er kannte ich einige Studentinnen die derartige Beziehungen eingegangen sind um sich das teure Londoner Leben leisten zu können oder weil sie lieber in Camden statt Brixton wohnen wollten.
Nur das männliche Klientel war ein anderes, ausschließlich aus der Upper Class und dementsprechend hoch waren auch die Beträge.
Das Prinzip war aber dasselbe, junge attraktive Frau, finanziell nicht auf Rosen gebettet oft mit Auslandsstipendium begiebt sich in ein (Abhängigkeits-) Verhältnis mit einem älteren Mann.
Und die mir bekannten Geschichten ähnelten sich alle. Die Frau, anfangs fasziniert vom Status, bemerkt im Laufe der Zeit, dass der Mann nicht mehr imstande ist zu unterscheiden zwischen Nähe und Verbundenheit, sucht dann einen Ausweg aus der Abhängigkeit und scheitert an ihren eigenen Ansprüchen.
Verhältnisse die auf Machtstrukturen aufgebaut, sind beinhalten meist auch eine Lebenslüge und zwar von beiden Seiten.
zum Beitrag02.06.2025 , 23:04 Uhr
Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht behandelte die Zurückweisung auf deutschem Boden, also nach Grenzübertritt und damit Einreise in die Bundesrepublik. Das ist ein Unterschied zu einer direkten Zurückweisung an der deutschen Grenze.
Da es sich zudem um eine Einzelfallentscheidung handelt, hat sie auch keine Allgemeinwirkung und dürfte daher die Regierung nicht von ihrem Kurs abbringen.
zum Beitrag02.06.2025 , 22:35 Uhr
Sie scheinen Ausländer automatisch mit Flüchtlingen zu assoziieren. Die meisten Ausländer lassen sich hier nieder um zu arbeiten oder zu studieren. Die wenigsten Einwanderer sind Flüchtlinge.
Nur einmal am Rande so erwähnt, als Norweger zähle ich auch zu den Ausländern, ebenso meine Frau als Britin oder meine Kollegen am Institut die aus Israel, Litauen, Neuseeland oder Südafrika stammen. Sämtlich Akademiker mit hoher Qualifikation. Und davon gibt es in Deutschland reichlich.
Viele von denen leben schon Jahrzehnte in diesem Land, zahlen Steuern und würden auch gerne über die Zusammensetzung im Bundestag mitbestimmen können.
Das Wahlrecht sollte daher nicht ein Privileg des Passes sondern der Dazugehörigkeit sein und die lässt sich u.a aus der Dauer des Aufenthalts ableiten.
Aber wer in der Zeitschleife stecken geblieben ist, der assoziert den Begriff Ausländer halt mit Armutsmigration und bleibt in der Klischeefalle gefangen und pendelt lieber zwischen Dönerläden, Pizzaboten, Reinigungskräften oder Bürgergeldempfängern hin und her.
Da klafft anscheinend eine sehr große Lücke zwischen ihren Vorstellungen und der Realität.
zum Beitrag02.06.2025 , 12:34 Uhr
"Der typische Einwanderer ist männlich, ungebildet, ländlich-religiös-konservativer Herkunft"
Klingt wie ein Auszug aus dem AfD Parteiprogramm.
Kombiniert mit etwas Verschwörungstheorie "dass andere, (potentiell) feindselige Staaten (Türkei, Russland z.B.) dann auch offiziell Deutschland mitregieren.."
Viele der 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland besitzen einen deutschen Pass und nehmen auch an Wahlen teil. Darunter werden auch eine erhebliche Anzahl Türken und Russlanddeutscher sein. Das jetzt dadurch deren beider Herkunftsländer offiziell in Deutschland mitregieren wäre mir neu.
Sie assoziieren mit dem Begriff Migrationshintergrund anscheinend etwas abwertendes und wirklichkeitsfernes und bedienen dadurch lediglich übelste Klischees.
zum Beitrag01.06.2025 , 21:54 Uhr
Das Augenmaß hat Israel schon längst verloren, nur wer erklärt sich bereit Israel zu stoppen und mit welchen Mitteln? Schaut die Welt jetzt weg in Gaza und im Westjordanland, dann ist es der Anfang vom Ende des Völkerrechts und danach zerfällt allmählich die regelbasierte Weltordnung. Daran arbeiten ja bereits einige große Nationen.
Die Konflikte im Nahen Osten und in der Ukraine könnten ein Wendepunkt der völkerrechtszentrierten Weltordnung sein, je nach deren Ausgang werden sich viele Nationen dann neu ausrichten. Wahrscheinlich mit der Tendenz, dass ab sofort nur noch das Recht des Stärkeren zählt.
zum Beitrag01.06.2025 , 21:30 Uhr
Die Frage ob und wie ein Teil der 10 Millionen AfD Wähler wieder für die Demokratie gewonnen werden kann, wird derzeit zu stark gewichtet. Ich wäre an dieser Stelle für einen Perspektivwechsel in der Diskussion, der die Frage "was sind wir unseren 20 Millionen Mitbürgern mit Migrationshintergrund schuldig, welche die Hauptleidtragenden der rechten Hetze sind".
Und die Antwort darauf kann nur lauten, mit aller Kraft auf ein Verbotsverfahren hinzuarbeiten.
Und da die einzig vernünftige Antwort auf Fremdenfeindlichkeit nur Solidarität sein kann und diese sich nur im Handeln bemerkbar macht, wäre es ein klares Statement gegen den Rechtsruck von Seiten der Politik z.B. das Ausländerwahlrecht auf Bundesebene einzuführen. Effektiver als jedes Lippenbekenntnis.
Nur leider bewegt sich die Regierung in genau die entgegengesetzte Richtung. Das zeugt von wenig Geschichtsbewusstsein, denn die Illusion das Einbindung immer zähmt und dazu akuter Fremdenfeindlichkeit nichts entgegenzusetzen, ist in Deutschland ja schonmal gründlich nach hinten losgegangen.
zum Beitrag01.06.2025 , 13:59 Uhr
Die Frage ist, handelt es sich um Blindheit oder Vorsatz das die deutsche Justiz auf politisch motivierte Taten von Rechts mit derart milden Urteilen aufwartet.
Da können in Deutschland Personen aus einem Zug geschubst und rassistisch beleidigt werden und damit rechnen, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Mit einem Auto in eine Menschenmenge fahren, schwere Körperverletzung und Unfallflucht begehen wird mit 7 Monaten Bewährung geandet. Das bekommen andere Personen wegen wiederholten Ladendiebstahls.
Selbstjustiz mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung führt hier zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Wie passt das mit der Strafzumessung nach § 46 StGB zusammen? Günstige Sozialprognose?
Und für mich am unverständlichsten, auf eine verbale Attacke folgt ein Angriff mit Pfefferspray und schließlich eine Messerattacke und das wird als Notwehr ausgelegt. Scheint als hätte sich das Verhältnismäßigkeitsprinzip aus der deutschen Rechtssprechung verabschiedet.
Urteile sollten eigentlich auch eine abschreckende Wirkung nach außen erzielen. Das wird hier ins Gegenteil verkehrt und daher ist eine der Folgen das gewalttätige Übergriffe von Rechts zunehmen.
zum Beitrag31.05.2025 , 16:02 Uhr
Bei der Potenzialität hat das BVerfG keinen "Fehler" begangen sondern lediglich die Vorgaben des EGMR mit einbezogen.
Das Gewicht einer Partei hat auch rechtlich weniger mit "zu klein" oder "zu groß" zu tun. Ergäbe logisch aber auch rechtlich wenig Sinn, dieses als Maßstab für ein Verbot anzusetzen. Bliebe dann ja nur die "Mitte", nur wovon?
Die Potenzialität wird u.a. daran festgemacht, inwiefern eine Partei schon Machtstrukturen entfaltet hat oder in naher Zukunft kann (präventiver Charakter).
Indikatoren dafür sind regionale Regierungsbeteiligungen, Vertretungen in Ausschüssen, Beiräten etc. Auch die Präsenz in staatlichen Institutionen gehört dazu.
Daher ist für ein Verbotsverfahren auch der richtige Zeitpunkt entscheidend.
Und selbstverständlich berücksichtigt ein Gericht bei einem solchen Verfahren auch den Willen der Wähler. Die Stimmen von 10 Millionen haben umso mehr Gewicht, wenn die Begründungen für ein Verbot nicht von Anfang an hieb und stichfest sind. Alleine auf das Attribut Menschwürde zu setzen ist zwar rechtlich machbar, aber halt auch für eine Prozessführung sehr riskant, wenn die Beweisführung nicht aussagekräftig genug ist.
zum Beitrag31.05.2025 , 14:51 Uhr
Das Weltbild des Herrn Neitzel ist eine Sache, im Kern hat er mit seiner etwas überspitzten Formulierung vom "Letzten Sommer" anscheinend nicht ganz Unrecht.
Das von ihm und Carlo Masala entworfene Narwa Szenario wird nicht nur von westlichen Geheimdiensten als wahrscheinlich erachtet, sondern hat längst von skandinavischen und baltischen Militärs Einzug in deren Planungen gehalten.
Vergleiche ich die Berichterstattung skandinavischer Medien oder gar die Analysen der Balten, die anhand von Satelittenbildern den Ausbau der russischen Stützpunkte analysieren und veröffentlichen, so gibt man sich hier im Land der Schlafwandler mit Zukunftsträumen von der stärksten Armee Europas zufrieden oder arbeitet sich an Nebenschauplätzen ab, wie einer Diskussion über die Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung oder gar Friedensbemühungen.
In meiner Heimat würde man dazu sagen, am Thema vorbei. Denn nicht ob, sondern wann ist die einzige Frage die zählt. Der entscheidende Faktor dafür ist der Kriegsverlauf in der Ukraine.
Daher wird es Zeit, dass Deutschland den Turbo einlegt und zwar nicht nur in Sachen Nachrüstung, für vieles dürfte es eh zu spät sein, sondern besonders im Zivilschutz.
zum Beitrag30.05.2025 , 12:48 Uhr
Das ist formal richtig, für eine Bewertung in der Sache aber unerheblich.
Wie im Artikel aufgezeigt hat der Beamte Andreas S vor Gericht über die Telefongespräche berichtet, ansonsten wären sie nicht in den Urteilen beider Gerichte erwähnt worden. Das es die Sorgfaltspflicht gebietet eine mündliche Aussage zu überprüfen, wenn externes Beweismaterial vorliegt, muss eigentlich nicht gesondert erwähnt werden. Zumal dann wenn die Rekonstruktion der Ereignisse überwiegend auf Aussagen der diensthabenden Beamten beruhen.
Das hier ein Skandal in Form von Selbstjustiz oder fahrlässiger Tötung seitens der Polizei vorliegt und alle beteiligten Instanzen sich die größte Mühe gegeben haben diesen zu vertuschen, sollte anlässlich des umfangreichen Recherchematerials mittlerweile auch dem letzten Zweifler klar geworden sein.
zum Beitrag29.05.2025 , 23:32 Uhr
Das Deutschland sich dagegen verweigert die Gefahrenlage auch auf das eigene Land mit einzubeziehen könnte sich in naher Zukunft rächen.
Die Mentalität innerhalb Bevölkerung und Politik zeigt ziemlich deutlich auf, dass zwar ein Wissen darüber vorhanden ist, aber richtig verstanden hat man es noch nicht.
Russische Raketen stoppen nicht bei Riga oder Vilnius. Bei einem Angriff auf die Nato wird auch hier das Leben nicht seinen gewohnten Gang gehen.
Bei den derzeitigen Vorbereitungen der Balten und Polen spielen sicherlich auch historische Ängste mit hinein, aber der Hauptgrund ist, dass sie die akute Gefahr erkannt haben und ihr Handeln danach ausrichten. Gleiches gilt für die Skandinavier, die im Rekordtempo den Zivilschutz ausbauen.
In Deutschland sehe ich nichts dergleichen, höre lediglich das die Bundeswehr in ferner Zukunft die stärkste Armee Europas stellen soll.
Deutschland ist nicht vorbereitet, weder militärisch noch hinsichtlich ziviler Schutz- aber auch Versorgungsmassnahmen. Von den beiden letzteren habe ich hierzulande noch nie etwas gehört.
Es fehlt halt das Verstehen, welches zum Handeln ermutigt.
zum Beitrag29.05.2025 , 13:37 Uhr
Das Hauptsachverfahren wegen Beihilfe zum Völkermord habe ich in meinem Kommentar nicht behandelt, sondern nur den Klagegegenstand Nicaraguas wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts und dieser wurde vom IGH abgelehnt.
Zum Hauptsachverfahren noch eine Anmerkung.
Die von Nicaragua erhoben Vorwürfe basieren darauf, dass Deutschland die Völkerrechtsverletzungen Israels zulässt bzw. unterstützt. Damit der IGH aber überhaupt darüber verhandeln kann, müsste er zuvor einen israelischen Völkerrechtsverstoß feststellen. Die Teilnahme am Völkermord erfordert nämlich die Haupttat und diese muss erstmal gerichtlich festgestellt werden.
Und das betrifft bezgl. Deutschland auch die Anschuldigungen wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts. Denn aus dem Sekundärrecht lassen sich keine Präventionspflichten ableiten.
Die Argumentation Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord beruht daher auch auf der Präventionspflicht der Staaten wie sie in Art 1 der Völkermordkonvention festgehalten sind und daher weisen auch die Anschuldigungen in der Klageschrift eher auf eine strategische Klage hin und dürften somit für den IGH rechtliches Neuland sein.
zum Beitrag28.05.2025 , 21:48 Uhr
"Dafür könnte Kanzler Merz angeklagt werden"
Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens. Juristisch ist zwar vieles möglich und die Ausführungen des Herrn Schwarz sind auch durchaus verständlich und moralisch nachvollziehbar, scheitern jedoch an der Praxis, wie die Klage der Palästinenser vor dem Berliner Verwaltungsgericht gezeigt hat. Gleiches gilt für die Ablehnung der Klage Nicaraguas vor dem IGH wegen deutscher Waffenlieferungen. Beide Ablehnungen beruhten darauf, dass Deutschland faktisch keine Kriegswaffen mehr exportiert.
Die Bundesregierung hat sich längst formaljuristisch abgesichert, in dem sie nicht erst 2025 zwar Rüstungsgüter aber keine Kriegswaffen mehr genehmigte (Quelle Der Spiegel).
Das macht im humanitären Völkerrecht den Unterschied, denn es gilt hier zwischen primären Pflichten und sekundären Regeln zu unterscheiden.
Und zu letzterem gehört nach den Genfer Konventionen, dass von Waffentransfers abzusehen ist, wenn die Erwartung besteht, dass diese Waffen zur Verletzung der Konventionen eingesetzt werden. Daher wird auch jeder Waffentransfer von der Regierung entsprechend gewertet. Der feine Unterschied zur Forderung des ECCHR.
zum Beitrag28.05.2025 , 13:20 Uhr
Die Art und Weise wie mittlerweile in Deutschland mit Gegensätzen und Widersprüchen umgegangen wird, hat nur noch wenig mit demokratischen Prozessen im Sinne einer konstruktiven politischen Streitkultur zu tun.
Meinungsaustausch und Kompromissfindung werden ersetzt durch Ausgrenzung und Restriktion. Erspart so eine Schärfung des Problembewusstseins und ersetzt den Lösungsansatz gleich mit.
Es ist berechtigt zu kritisieren, dass der falsche Weg gewählt wurde um eine Botschaft zu übermitteln.
Das entbindet aber nicht davon sich mit dem eigentlichen Anliegen auseinanderzusetzen.
Die Polizei ist eben kein Spiegelbild der Gesellschaft. Sie ist weisser, männlicher, deutscher und konservativer als der Durchschnitt der Gesellschaft. Neue Ansätze die Polizeiarbeit transparenter und kontrollierbarer zu machen würden daher nicht schaden.
Gleichzeitig ist die Polizei aber auch der Garant für die öffentliche Sicherheit und oftmals der Helfer in der Not. Verdient somit auch Respekt für ihre Arbeit.
Beide Komponenten lassen sich auch zusammendenken. Das wäre ein demokratischerer Ansatz, als einen Parteiausschluss oder die Einstufung der Grünen Jugend als linksextremistisch zu fordern.
zum Beitrag27.05.2025 , 22:47 Uhr
Wir halten hier einmal fest, dieses war der zweite Beitrag den ich von ihnen kommentiert habe und es war auch kein inhaltlicher Kommentar, sondern die Richtigstellung eines von ihnen falsch bezifferten Sachverhalts.
Nach dem gleichen Schema bin ich bei der übrigen Korrespondenz zwischen uns vorgegangen, bei der sie mir als Antwort auf meinen jeweiligen Kommentar eine falsche Darstellung der Fakten unterstellt haben. Daraufhin habe ich mir erlaubt sie zu korrigieren. Das war bei ihrem Beitrag zu den Grundrechten - Legislative, Exekutive, Judikative angebracht, ebenso beim Beitrag der Asylpolitik Dänemarks und noch bei einigen anderen mehr. Den Verlauf können sie in ihrem Konto ja selbst nachverfolgen.
Bei allen diesen Korrekturen habe ich sie mit den Fakten konfrontiert jedoch nicht mit Geschwafel behelligt a la "Alles andere sind Nebelkerzen." oder "vollmundigen Grundsätzen" oder "operieren mit viel Theaterdonner auf einem Nebenkriegsschauplatz." Dürfte reichen. Das ist Boulevardstil aus dem Lehrbuch, dazu noch flankiert mit Unterstellungen.
Mich interessieren aber lediglich Fakten (Berufskrankheit), keine Worthülsen. Ersteres bieten sie zuwenig, dafür das Zweite im Überfluss.
zum Beitrag26.05.2025 , 22:19 Uhr
Da diskreditieren die werten Kommentatoren hier völlig zu unrecht eine Jugendsubkultur die sich seit Mitte der Siebziger von UK aus in die ganze Welt verbreitet hat.
Seiner Entstehung in den 20ern folgte das Comeback in den 70ern, genauer 1969 mit der Entstehung der Skinhead Kultur in Nordengland. Die Parole ACAB richtete sich in Fussballstadien direkt gegen die Polizei, so wird sie heute noch von Hooligans verwendet, im Alltag aber auch gegen rassistische Strukturen im System.
Zur Erinnerung, die Skinheadkultur war die erste multikulturelle Subkultur überhaupt, sie definierte sich ausschließlich über die Klasse. So verdankt sie ihren Namen auch einem jamaikanischen Ska Musiker, Laurel Aitken und dessen Song Skinhead. Mit dem Aufkommen des Punk wurde es dann politisch und ACAB wurde zum Symbol für Systemkritik zu dem nunmal auch die Polizei gehört.
Oi und Punk Bands wie The Four Skins oder The Exploited trugen mit ihren Songs ACAB die Parole dann über Englands Grenzen hinaus in die Welt.
Heute kommt es auf den Kontext an, auf den der Slogan sich bezieht und daher erfüllt er in den meisten Fällen auch nicht den Straftbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.
zum Beitrag26.05.2025 , 15:07 Uhr
Und ein Zusatz für die einheimische Leserschaft. Bevor die Handlungsweise Norwegens wieder in der guten Tradition des deutschen Lagerdenkens oder unter dem Aspekt des Antisemitismus betrachtet wird.
Norwegen gehörte seit Gründung Israels zu deren größten Unterstützern. Politisch, finanziell und besonders in Sicherheitsfragen. So war es Norwegen das nach Weigerung der USA damals Israel das schwere Wasser für den Bau seiner Atombombe geliefert hat. Das geschah aus dem speziellen Blickwinkel der damaligen Zeit hinsichtlich der Existenz Israels.
Es waren auch norwegische Vermittlungen die Israel bei den Oslo Verhandlungen grosse Spielräume eingeräumt haben, z.B. bei der Jerusalem Frage. Damals hielt man aus norwegischer Sicht einen unvollkommen Frieden besser als den Kriegszustand.
Es war aber auch Norwegen, welches Israel immer wieder dazu aufgefordert hat, die völkerrechtszentrierte Ordnung einzuhalten.
Der permanente Verstoß gegen diese Ordnung sei es im Westjordanland oder jetzt in Gaza hat dann die jetzigen Konsequenzen nach sich gezogen. Und die wurden unter dem Aspekt der Menschenwürde konzipiert und stießen auf breite Zustimmung bei der Bevölkerung.
zum Beitrag26.05.2025 , 14:38 Uhr
Wird auch Zeit. Ich frage mich nur, was Deutschland bei dem Treffen zu suchen hat. Ein Land welches einen Palästinenserstaat ablehnt, immer noch Waffen liefert, einen gesuchten Kriegsverbrecher zum Staatsbesuch einlädt... kann doch in Madrid lediglich als Proxy für israelische Interessen dienen.
Und das Norwegen sich in Sachen Diplomatie besonders berufen fühlt aufgrund der Osloer Verhandlungen halte ich für ein Gerücht. Norwegen will einfach keine Kriegsverbrechen unterstützen. Das ist eine ethische Komponente. Und das Mittel dafür sind Sanktionen. Dafür wirbt Norwegen in der EU und UN und es wird initiativ.
Der norwegische Staatsfond stößt schon seit längerem ein israelisches Investment nach dem anderen ab und nimmt dabei hohe Verluste in Kauf.
Am 4 Juni stehen dazu Abstimmungen im Parlament an über ein Verbot von Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang mit israelischen Siedlungen, was einem Importverbot israelischer Produkte gleichkommt, sowie ein Verbot sämtlicher Investments in Israel aus dem Ölfond.
Diskutiert wird auch der gefasste Beschluss der LO Gewerkschaft v. 8 Mai, der ein vollständiges Handels- und Investitionsverbot mit israelischen Unternehmen vorsieht.
zum Beitrag26.05.2025 , 13:34 Uhr
Da fühle ich mich gleich in doppelter Hinsicht angesprochen. Ihre Begründung klingt nicht absurd, sondern für mich und meine Frau sehr plausibel. Meine Frau ist Britin mit unübersehbaren jamaikanischen Wurzeln. Für mich ist sie somit eine Art Stimmungsbarometer für die Mentalität in der Bevölkerung.
Denn weniger an direkten verbalen Äußerungen, sondern mehr über die Blicke und das Verhalten der Menschen in der Öffentlichkeit lassen sich die jeweiligen Ressentiments festmachen.
Interessant ist der Aspekt, dass bei persönlichen Kontakten die Menschen ihre Zurückhaltung oder auch Abwehrhaltung in dem Moment ablegen, wo sie erfahren das sie gebürtige Britin ist, gibt sie dazu noch an das sie Kardiologin ist, führt das dann häufig zusätzlich zu einem Perspektivwechsel hinsichtlich der hierarchischen Strukuren im Miteinander.
Bedeutet es gibt hier mindestens drei Klassen von Ausländern. Die einen, wie ich als Norweger, werden gar nicht als Ausländer betrachtet, die anderen gehören dazu, wenn sie die entsprechenden Nachweise erbringen und alle anderen werden meist nach den landestypischen Stereotypen einsortiert.
zum Beitrag26.05.2025 , 12:55 Uhr
"Alles andere sind Nebelkerzen und gezieltes Vorbeischreiben an meiner eigentlichen Aussage."
Ich zitiere "Nach geltender Gesetzeslage ist auch das eine Straftat".
Das nenne ich eine Tatsachenbehauptung und meine Antwort darauf war, dass diese Behauptung nicht zutrifft und nicht einzig aufgrund der Sichtung von Filmmaterial aufgestellt werden kann. Denn dazu gehört eine umfangreiche Lagebeurteilung.
Haben sie aber anscheinend jetzt auch selber erkannt, da sie jetzt ja von "im Grundsatz ein Straftatbestand" sprechen.
Treffender wäre gewesen von "macht sich strafbar" zu sprechen und das "wann" dazu können sie u.a. meinen Hinweisen zum Weiterverfolgen entnehmen. Deshalb habe ich sie ja mitaufgeführt.
Und zu ihrem Punkt "gezieltes Vorbeischreiben an meiner eigentlichen Aussage" nur soviel. Ich bin auf ihre Aussage gar nicht eingegangen, sondern habe nur ihre falsche Rechtsauslegung geradegerückt.
Ich habe es ihnen schon einmal mitgeteilt, sie arbeiten zuviel mit Unterstellungen und fixieren sich zu sehr auf die persönliche Ebene, anstatt sachlich und mit Fakten zu argumentieren. Das ist einfach ein schlechter Stil den sie hier im Forum betreiben.
zum Beitrag26.05.2025 , 00:03 Uhr
Und wieder darf das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten und erneut ergibt das Resultat eine Bruchlandung.
Einmal lediglich zum letzten Absatz angemerkt.
Die Strafbarkeit des Sich-Wehrenden richtet sich nach der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung. Bei dieser kommt es wiederum auf die Vertretbarkeit der Ermessensausübung an, nicht auf deren sachliche Richtigkeit.
Um das beurteilen zu können, gehört etwas mehr dazu als ein Videoausschnitt.
Zum Weiterverfolgen § 113 Abs. 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) § 114 Abs. 1 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) Zusätzlich zum strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff § 113 Abs. 3 StGB, siehe dazu auch Beschluss des BVerfG v. 2007, 1 BvR 1090/06, Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde, Verfahrensgegenstand, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
zum Beitrag25.05.2025 , 23:07 Uhr
"Die deutsche Gesellschaft ist in einem desolaten Zustand. Menschen glauben, dass die ethnische Herkunft – die „Rasse“ – etwas darüber aussagt, ob ein Mensch „gut“ oder „schlecht“ sei"
Das ist jetzt der subjektive Eindruck der Autorin oder ist das empirisch belegt?
Für Deutschland kann ich nicht viel dazu beitragen aber Studien die ich aus Skandinavien und den Niederlanden kenne bestätigen diese Aussage nicht.
Eine der umfangreichsten Langzeitstudien Muslim Netherlands and Norway 2001-2015 "Europas muslimische Minderheiten" koordiniert von der Universität Utrecht zeigte das nicht die Ethnizität ausschlaggebend für soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung ist, sondern die Ansichten der einheimischen Bevölkerung über den jeweiligen Kulturkreis.
Die Skepsis gegenüber dem Islam beruhte in Norwegen auf dessen patriachalen Strukturen, in den Niederlanden waren es Dominanzängste wegen islamischer Überfremdung die an erster Stelle standen.
Andere Studien in Norwegen und Dänemark ergaben ein ähnliches Bild über die Ansichten der Bevölkerung. Die Assoziation mit Terror und Kriminalität war bei Muslimen wesentlich ausgeprägter, als bei Menschen aus anderen Kulturkreisen.
zum Beitrag25.05.2025 , 15:09 Uhr
Die Ironie verbarg sich lediglich in der Tonalität, nicht in der Sache selbst.
Der gute Herr von der CDU scheint nämlich wenig Ahnung davon zu haben, dass die von ihm geforderten restriktiven Maßnahmen in deutschen Landen bereits zum Alltag gehören und auch die Gerichte dabei fleißig mitspielen.
Verkannt wird dabei, dass Protest auch leicht zugänglich sein sollte und zwar für jedermann und restriktive Maßnahmen schon im Vorfeld eine Abschreckungswirkung entfalten, die viele Teilnehmer davon ab hält auf die Straße zu gehen.
Zumal es sich dabei auch noch um den überwiegend gemäßigten Teil der Bevölkerung handelt der fernbleibt und der auch Einfluss auf den gemäßigten Ablauf einer Demonstration ausübt.
Setzt sich ein Teilnehmerfeld überwiegend aus radikalen Kräften zusammen, so wird die Demonstration auch dementsprechend ausarten.
Derzeit gut zu beobachten bei so gut wie jeder Pro-Pali Demo.
Und gerade für die Interessen von Minderheiten, die nicht durch etablierte Verbände oder andere Machtstrukturen vertreten sind, ist es oft die einzige Möglichkeit sich durch öffentliche Proteste Gehör zu verschaffen.
zum Beitrag25.05.2025 , 03:43 Uhr
"So restriktiv ausgestalten wie nur möglich" Da hätte ich für den Oberverbieter von der CDU einen Vorschlag: Zuerst im Versammlungsfreiheitsgesetz den Begriff "Öffentliche Ordnung" wieder einführen. Fordert die Polizei schon lange, denn dabei handelt es sich um ungeschriebene Normen, statt um Rechtsnormen wie bei der "Öffentlichen Sicherheit". Erleichtert die Polizeiarbeit erheblich und zwar zu ihrem Gunsten.
Rechtfertigt für sich noch leider keine Verbote, daher braucht es dazu noch eine präventive Maßnahme in Form einer Allgemeinverfügung. Die ist sehr nützlich um sämtliche Demonstrationen mit Nahostbezug im Vorfeld generell zu verbieten. In ihrem Ursprung eigentlich zeitlich begrenzt, aber das Beispiel Hamburg hat gezeigt, dass sie mit entsprechender Begründung ins Unendliche verlängert werden kann. Das dürfte erstmal reichen um in Berlin für Ruhe zu sorgen.
Kleiner Nebeneffekt: Demonstrationen haben neben den bekannten Eigenschaften auch die Aufgabe die Proteste der Bürger in geordneten Verhältnissen durchzuführen. Entfällt dieses, dürfte damit zurechnen sein, das die Proteste sich in ungeordneten, nicht kontrollierbaren, Bahnen bewegen und die Wut steigt. Siehe Corona!
zum Beitrag24.05.2025 , 14:50 Uhr
"In Deutschland beruft man sich mit zerfurchter Stirn auf die NS-Geschichte, die Pflichten mit sich bringe"
Und aus den Trümmern dieser Geschichte entstand das Fundament für eine völkerrechtszentrierte Weltordnung deren oberstes Prinzip ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Dieses Prinzip zu verteidigen ist die Pflicht die Deutschland aus der NS Geschichte auferlegt wurde. Sie steht an erster Stelle, ist universell gültig und nicht an Staaten oder Nationen gebunden.
Eine historische Verpflichtung besteht auch nicht daraus einen Staat und seine Regierung zu unterstützen, die Hunger als Kriegswaffe einsetzen und ethnische Säuberungen planen.
Da die innerdeutschen Debatten darüber sich im eigentlichen Sinne auch lediglich um die eigenen Befindlichkeiten drehen, verwundert es nicht, dass Konsequenzen ausbleiben.
Einen Kurswechsel in Form von Sanktionen oder Anerkennung Palästinas wird es mit dieser deutschen Regierung nicht geben. Das ist allgemein bekannt und deswegen wird Deutschland in dieser Frage nicht nur von den Europäern aussenvorgelassen. Die Glaubwürdigkeit ist längst dahin.
zum Beitrag23.05.2025 , 17:54 Uhr
"Die in Teilen rechtsextreme israelische Regierung unter Benjamin Netanjahu trägt Verantwortung"
Eine Regierung gibt lediglich den Weg vor, beschreiten läßt er sich nur wenn eine breite Mehrheit in der Bevölkerung diesen Weg aktiv unterstützt oder passiv, ohne Widerstand, begleitet.
Macht unterm Strich = die Verantwortung für die derzeitigen Zustände in Gaza trägt die israelische Bevölkerung durch die breite Unterstützung der Maßnahmen ihrer Regierung und die Regierung welche diese Maßnahmen initiiert hat.
Damit es nicht zu einseitig wird:
Die Verantwortung dafür das es überhaupt dazu kommen konnte, trägt die Hamas aufgrund ihres Angriffs auf Israel und die palästinensische Bevölkerung, die diese aktiv und passiv unterstützt hat.
Das ist lediglich die Beschreibung des Ist Zustands und sagt noch nichts über die Hintergründe aus.
Die Autorin liegt zwar richtig, dass Selbstreflexion richtig durchgeführt vorbeugen kann gegen Selbstüberhöhung, aber in den von ihr angeführten Bereich "Kritik gegen Israel" gibt es auch noch eine andere Methode, die Wissenschaftliche. Diese ist komplexer, aber auch objektiver und sie basiert auf Fakten, ist daher näher an den realen Gegebenheiten.
zum Beitrag22.05.2025 , 22:57 Uhr
Eine völkerrechtszentrierte Weltordnung war über Jahrzehnte fester Bestandteil der Prinzipien deutscher Außenpolitik. Es gibt kaum ein anderes Land welches sich, aus historischer Verantwortung heraus, derart für eine regelbasierte Weltordnung eingesetzt hat.
In der sich selbstauferlegten Verpflichtung zu einer uneingeschränkten Solidarität mit Israel, klammert sich Deutschland derzeit jedoch an eine Israelprojektion, die zwar für die deutsche Identitätsfindung eine Funktion erfüllt, für Außenstehende aber wie ein Paralleluniversum wirkt.
In Israel tragen bekennend Rechtsextreme Regierungsverantwortung die radikale Lösungen im Nahostkonflikt bevorzugen und für die der Begriff "regelbasierte Weltordnung" ein Fremdwort ist.
Deutschland sollte sich darüber im klaren sein, dass diese radikalen Kräfte sich auch deshalb behaupten konnten, weil große Teile der westlichen "Wertegemeinschaft" weggeschaut und nicht zugehört haben. In Deutschland wurde gar das Prinzip des Nichthandelns mit Solidarität gleichgesetzt und zur Staatsräson erklärt.
Spätestens jetzt hat sich durch Netanjahus Absichtserklärung das Blatt gewendet und damit den Raum geöffnet für die Frage der Mittäterschaft.
zum Beitrag22.05.2025 , 14:40 Uhr
Mit meiner bescheidenen norwegischen Aussenperspektive würde ich hier einmal anführen, dass die Lehre aus dem Holocaust darin bestehen sollte, anzuerkennen das die Würde des Menschen unantastbar ist.
Eine historische Verantwortung Deutschlands ließe sich dann daraus in der Form ableiten mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich derartige Gräueltaten, wie sie sich gegenüber den Juden ereignet haben, in welcher gearteter Form auch immer, wiederholen. Dieses Prinzip hätte dann eine universelle Gültigkeit. Bedeutet fernab von Staat und Nation.
Die deutsche Fokussierung auf eine Nation ist das genaue Gegenteil dieses Prinzips und unterwandert dadurch die von mir aufgeführten Grundsätze und führt zu den Ergebnissen die wir jetzt in der Verhaltensweise der deutschen Staatsoberhäupter beobachten können.
Bedeutet gleichzeitig, hier wurden nicht nur keine Lehren gezogen, sondern es steht immer noch die Schuldfrage im Zentrum der eigenen Handlungsfreiräume.
Das hat dann allerdings 80 Jahre nach Kriegsende eher etwas von einem kollektiven Trauma, welches über Generationen vererbt wurde und fällt eher in den Bereich der Psychologie. Hat nämlich mit Menschenwürde nur wenig zu tun.
zum Beitrag22.05.2025 , 13:38 Uhr
Es hat nur wenig mit Rechtswidrigkeit zu tun, wenn der Staat wie in diesem Fall versucht die Rechtsmittel auszuschöpfen.
Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit, ist eine präventive Maßnahme die nicht erst eines Gerichtsbeschlusses bedarf.
Das bei Einspruch gegen eine solche Maßnahme vor Gericht, dieses auch für den Betroffenen entscheiden kann, zeichnet nuneinmal einen Rechtsstaat aus.
Der Vorgang hat nur nichts mit einem rechtswidrigen Verhalten zu tun. Und darum ging es in dem Artikel.
zum Beitrag21.05.2025 , 23:35 Uhr
"Es muss möglich sein, Israels Recht auf Existenz zu verteidigen und.."
Scheint ein deutsches Trauma zu sein, so oft wie dieser Satz hierzulande runtergebetet wird.
Die größte Militärmacht und einzige Atommacht der Region dazu mit der Schutzmacht USA im Rücken ist garantiert nicht angewiesen auf eine wie auch immer ausgerichtete "Verteidigung" Deutschlands zur Existenzsicherung.
Die größte Gefahr für Israels Existenz und zwar als Demokratie und Rechtsstaat sitzt in deren eigenen Reihen und trägt den Namen Nethanjahu.
Ein Mann der seit dem Oslo Abkommen alles daran gesetzt hat einen Staat Palästina zu verhindern und dafür auch mit Terroristen kooperiert hat.
Ein Mann der Krieg führt um im Amt zu bleiben damit seine Immunität gewahrt bleibt und dessen Agenda die größte Gefahr für die israelische Sicherheit darstellt. Innen- wie Aussenpolitisch.
Ein Land, in dem der Bundespräsident bei einem gesuchten Kriegsverbrecher zum Tee vorbeischaut und dem Bundeskanzler die Beziehung zu diesem Kriegsverbrecher anscheinend so wichtig ist, dass er dafür sogar geltendes Recht brechen würde und dieses mit historischer Verantwortung begründet, ist geistig und moralisch Bankrott.
zum Beitrag21.05.2025 , 23:00 Uhr
"Die Staatsanwaltschaften und ihre Abhängigkeiten sind allerdings ein Problem."
Sehe ich anders. Gerade im Föderalismus ist die Dienstaufsichtspflicht vorteilhaft.
Nachholbedarf gibt es bei der Weisungsgebundenheit. Einige Länder wie Norwegen oder Dänemark haben das Weisungsrecht normiert. Es also auf bestimmte Felder begrenzt. In Norwegen gibt es dazu eine Dokumentationspflicht. Jede Weisung muss auch schriftlich niedergelegt werden. Schafft Transparenz.
zum Beitrag21.05.2025 , 22:22 Uhr
"Abschiebung trotz Integration"
Das offenbart das Dilemma der deutschen Einwanderungspolitik. Das Asylrecht ist nunmal ein Schutzrecht und entfällt dieser Schutz, dann kann auch trotz einer gelungenen Integration die Abschiebung drohen.
Im Artikel selbst ist dann auch einiges fragwürdig. Den genannten Grund zum Entzug der Arbeitserlaubnis gibt es im AufenthG (§ § 39, 40) nicht.
Wohl aber den Grund zum Entzug bei einer Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer (§ 39, Abs 3.1). Dürfte in der Gastronomie nicht selten vorkommen.
Gleiches gilt für die nichterfüllten Anforderungen für einen Aufenthaltstitel gem. § 9 Abs. 2 AufenthG.
Im Falle von Abwesenheit oder Unterbrechung können diese Zeiten nach § 85 AufenthG für bis zu einem Jahr ausser Betracht gelassen werden. Siehe hierzu auch BVerwG, Urteil v. 10.11.2009 – 1 C 24/08.
Der angegebene Grund "unangemeldet nicht in seiner Unterkunft" scheint mir daher wenig plausibel.
Ohne Arbeitserlaubnis dürfte doch wohl eher die Voraussetzung nicht erfüllt sein, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
Unterm Strich ist das leider alles wenig überzeugend.
zum Beitrag21.05.2025 , 18:58 Uhr
Der Kern dieses Kommentars ist, dass es nicht zur Glaubwürdigkeit beiträgt, wenn auf vergleichbare Mittel zurückgegriffen wird, um wie in diesem Fall wohl öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, die zurecht bei der anderen Seite kritisiert werden. Quasi eine Umkehrung des Verhaltens betrieben wird, wie es der gute Friedrich in dem Beispiel getan hat, nur eben mit dem Mitteln des Rechts als Argumentationsgrundlage.
zum Beitrag21.05.2025 , 18:41 Uhr
"vielmehr wird den Grundrechten der Boden unter den Füßen weggezogen"
Ich verstehe das Anliegen der Herausgeber und die Aussage, dass das Recht immer häufiger ignoriert und umgangen werde in Deutschland unterschreibe ich sofort, aber die genannten Beispiele taugen nur bedingt als Beleg dafür.
Und wenn dann noch ein Jurist behauptet "Jeder weiß, dass jeder weiß, dass das rechtswidrig ist", dann erinnere ich einmal daran, dass im genannten Beispiel der Maja T. Eilanträge nach § 32 BVerfGG keine aufschiebende Wirkung haben. Der Zeitpunkt der Überstellung lag im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft. Was war an dem Vorgehen rechtswidrig? Soviel zur rechtlichen Einordnung. Politisch und moralisch finde ich die Nacht und Nebelaktion ebenfalls verwerflich.
Anders sieht es bei den drei EU Bürgern/einem US Bürger aus. Wer die FU mit Äxten, Knüppeln etc stürmt und Mitarbeiter bedroht und attackiert, dazu teilweise etliche Vorstrafen aufweist wie Landesfriedensbruch etc. der kann davon ausgehen, dass Staat und Justiz das Verhältnismäßigkeitprinzip als gewahrt ansehen und die Protagonisten als eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung betrachten und die Rechtsmittel ausschöpfen.
zum Beitrag20.05.2025 , 15:53 Uhr
"Rassistische und antisemitische Taten in einen Topf zu werfen ist wissenschaftlich falsch"
Da ist die Wissenschaft schon weiter als sie, z.B. im Bereich sozialpsychologisch orientierter Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen jüdischer Menschen und muslimischer Migranten z.B. in Bildungseinrichtungen.
Studien zu institutionellen Rassismus sind im UK schon länger Praxis und da es dabei inhaltlich um Diskriminierung geht, wurde neben Fremdenfeindlichkeit auch Antisemitismus mit untersucht.
Auf ähnliche Weise wurde bereits 2013 die Studie der „Agentur der Europäischen Union für Grundrechte” vorgenommen. Auch hier wurden die Forschungsfragen aus dem Bereich Rassismus zum Thema Diskriminierung teilweise auf den Antisemitismus übertragen.
Und da wir schon bei der Wissenschaft sind. Ihre Auslegung der von ihnen aufgeführten Statistik dürfte eher als Zielsetzung haben, eine ganz bestimmte Botschaft zu senden, anstatt sich objektiv damit auseinander zu setzen. Das ist leider alles wenig überzeugend.
zum Beitrag20.05.2025 , 15:09 Uhr
In diesem Zusammenhang empfehle ich auch das neue Buch von Andreas Speit "Autoritäre Rebellion" als Lektüre. 170 Seiten, die ich interessiert innerhalb einer Nacht gelesen habe.
Speit veranschaulicht darin sehr verständlich, wie sich rechtsradikales Gedankengut zunehmend in der Mitte der Gesellschaft verortet. Besonders gelungen fand ich das Kapitel über die Reichsbürger. Erschienen im Links Verlag, Berlin.
zum Beitrag20.05.2025 , 14:39 Uhr
Da das von ihnen genannte Zitat nicht von mir, sondern dem Foristen lowandorder an mich gerichtet wurde, kann ich dazu auch schlecht etwas gemeint haben.
Ihr Kommentar ergibt daher für mich keinen Sinn.
Und die Erkenntnis, dass Lagerdenken das Gegenteil von differenziertem Denken ist, ist auch nicht unbedingt neu für mich.
zum Beitrag20.05.2025 , 14:27 Uhr
Nun Polizeigewalt gibt es auch in Norwegen und z. B. in Bergen gab es auch schon Skandale die aufgedeckt wurden. Der Umgang damit und die Lehren die daraus gezogen werden hängen jedoch stark von der Mentalität in dem jeweiligen Land ab.
In Norwegen war es in Bezug auf die Skandale z.B. die Konsequenz, dass bei Vergehen nicht mehr die Polizei gegen die Polizei ermittelt sondern eine eigene Einheit eingerichtet wurde, die sich aus Experten unterschiedlicher Fachgebiete zusammensetzt, unabhängige Ermittlungen durchführt und einzig dem Riksadvokat gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Der Hang hierzulande Verbote oder restriktive Maßnahmen als Lösung eines Problems zu betrachten ist völlig konträr zur norwegischen Mentalität, die auf die Beseitigung der Ursachen ausgelegt ist und das möglichst konsensorientiert. Verbote sind daher das letzte Mittel, wenn sich anderes nicht bewährt hat.
Konfrontatives Verhalten ist generell in Norwegen nicht angesagt. Öffentlich wie auch im privaten wird Wert darauf gelegt Konflikte und direkte Kritik an seinem Gegenüber zu vermeiden.
zum Beitrag20.05.2025 , 13:24 Uhr
"Von einem Norweger erwarte ich weniger Preußentum.."
Da verkennen sie die norwegische Mentalität aber ganz gewaltig.
Wir sind sehr regelbasiert und Pünktlichkeit ist eines der obersten Gebote, hat etwas mit Respekt gegenüber seinen Mitmenschen zu tun, ebenso ist die Höflichkeit in Norwegen unerlässlich, die gehörte wohl eher nicht zum Preußentum.
Was uns zum Glück von Deutschland unterscheidet ist, dass wir keine hierarchische Denkweisen pflegen und Obrigkeitsdenken ablehnen. Die Gleichberechtigung ist bei uns einer der wesentlichen Grundsätze.
Wenn sie es gerne locker und flapsig mögen, dann orientieren sie sich besser an den Dänen. Die haben wenig Probleme damit Regeln den Verhältnissen anzupassen und sind auch sonst wesentlich umgänglicher als wir schweigsamen Eigenbrödler in Norwegen. Gilt besonders für meine Heimat, hoch im Norden.
Das Bild von den lockeren und aufgeschlossen Skandinaviern ist reines Klischeedenken. In Schweden bedeutet aufgeschlossen vor allem Offenheit, in Norwegen Fairplay im Umgang miteinander und auch in der Diskussion und genau darum ging es in meinem Kommentar.
zum Beitrag20.05.2025 , 02:02 Uhr
Verehrter Forist, das haben sie fachlich sehr präzise ausgeführt, geht aber etwas am Kern meines Kommentars vorbei, der eigentlich nur zum Ausdruck bringen wollte, auf welcher Ebene hierzulande derartige Diskussionen geführt werden (reines Lagerdenken) und zu welchen Schlussfolgerungen es in der Regel führt (Verbotskeule).
Die Diskussionen laufen nämlich leider immer nach Schema F ab, zeichnen sich häufig durch sehr eindimensionale Perspektivenzeichnung aus und sind alles andere als objektiv.
Ich hätte den Kommentar in abgewandelter Form auch zum Thema Israel oder AfD etc. verfassen können. Der Kontext wäre stets derselbe.
Das ist meiner Ansicht nach ein großes Defizit in der deutschen Debattenkultur die mehr auf Ausschluß anstatt auf Konsens ausgerichtet ist. Also das genaue Gegenteil davon ist, wie ich es aus meiner Heimat her kenne bzw wie ich im ganz hohen Norden sozialisiert wurde.
Denn für meine norwegische Mentalität ist die Art der deutschen Debattenkultur oftmals ziemlich verstörend.
Um das möglichst deutlich zu veranschaulichen habe ich mir erlaubt auch etwas Sachverhaltquetsche zu betreiben.
zum Beitrag19.05.2025 , 19:08 Uhr
"Die Polizisten werden nicht in die Menge gezogen, sondern begeben sich selbst hinein – unter massiver Gewaltanwendung"
Die alte Diskussion in diesem Land. Derartige Anlässe bestätigen natürlich wieder die Weltbilder, je nach ideologischer Ausrichtung wird dann von "Attacke" oder Polizei "Falle" berichtet und da wir hier in Deutschland sind, ist die Verbotsfrage auch nicht weit.
Polizeigswalt gibt es sicherlich auch hierzulande, aber es gilt der Grundsatz, dass Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Und wenn wie in diesem Video die Polizei aus der Menge heraus eine Festnahme durchführt, dann liegt die Reaktion der Polizei auch am Verhalten der Menge.
Der Autor scheint leider nicht einmal die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die Menge der Polizei auch einfach hätte Platz machen können, damit diese ihre Arbeit erledigen kann. Davon ist leider im Video nichts zu sehen sondern nur von Beihilfe der Demonstranten, der sich in verschiedenen Formen des Widerstands gegen die Polizei artikuliert.
Wer einer polizeilichen Anweisung nicht folge leistet, darf sich hinterher nicht über die Konsequenzen beschweren, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
zum Beitrag18.05.2025 , 21:05 Uhr
".. wird der Unterschied zwischen Israel und Terrororganisationen wie der Hamas kleiner"
Eine Nummer kleiner hätte es auch getan. Die Hamas macht keinen Unterschied zwischen israelischen Soldaten und Zivilisten, Israel schon. Würde Israel mit dem gleichen Vorsatz wie die Hamas agieren, wäre der Gaza Streifen bereits seit etlichen Monaten menschenleer.
Ein derartiger Vergleich hilft niemanden, genauso wie der ewig bemühte Hinweis auf Verstöße gegen das Völkerrecht. Er bleibt zahnlos und wirkt hilflos, wenn Verstöße wiederholt ohne internationale Konsequenzen bleiben. Und wer wie das Auswärtige Amt dererlei Vorgehen in Gaza mit "in großer Sorge" kommentiert, von dem ist eh nichts zu erwarten.
Ich frage mich wieviel Leid und Zerstörung es noch braucht, bis zumindest die werteorientierte EU erkennt, dass nur wirtschaftlicher Druck Israel zum Einlenken bewegen kann.
Zumindest ethisch sollten sich die EU Staaten da an Norwegen orientieren, dessen Staatsfond ein israelisches Investment nach dem anderen abstösst.
Aber leider stellt ja hierzulande schon die Forderung nach einem Stopp der Waffenlieferungen die Regierung vor anscheinend unlösbare Probleme.
zum Beitrag18.05.2025 , 16:17 Uhr
1.Die Bundesrepublik ist nicht der Rechtsnachfolger des Dritten Reichs sondern als Völkerrechtssubjekt mit dem Deutschen Reich identisch.
2.Staatsräson ist kein juristischer Begriff, rechtlich also bedeutungslos und berechtigt daher auch nicht dazu,
"seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen"
Der Begriff Staatsräson umschreibt eher eine Staatszielbestimmung. Eine rechtliche Verpflichtung, gleich welcher Art, gegenüber Israel lässt sich daraus nicht ableiten, weder verfassungs- noch völkerrechtlich.
zum Beitrag18.05.2025 , 12:00 Uhr
"Der Hinweis auf das antisemitische Stereotyp des Kindesmordes ist doch völlig korrekt"
Dazu fällt mir nur ein, dass ich ihnen raten würde ihren moralischen Kompass neu auszurichten.
Und hinsichtlich "zumal Norwegen..", bitte keine Täter - Opfer Umkehr betreiben. Der Besatzer war Deutschland, die Deportationen wurden von Deutschland veranlasst und gingen auch in deutsche KZ.
Kollaborateure gibt es immer und überall, dass entschuldigt nichts, sagt aber auch nichts über die Mentalität der Gesamtbevölkerung in einem Land aus.
Ihre historische Sichtweise weißt daher in Bezug auf Norwegen eklatante Lücken auf. Die können sie bei Interesse schließen, z.B. durch die Werke des norwegischen Historikers Terje Emberland, langjähriger Mitarbeiter am Osloer Zentrum für Holocaust-Studien.
Ob seine Veröffentlichungen auf deutsch erschienen sind, kann ich ihnen leider nicht sagen, auf englisch gibt es jedoch eine gute Auswahl.
zum Beitrag18.05.2025 , 11:46 Uhr
" im Land selber haben aber kaum welche die Shoa überlebt"
Woher haben sie diese Erkenntnis. Historisch ist das schlicht falsch.
Ich empfehle ihnen daher zur Weiterbildung zum Beispiel die Werke des norwegischen Historikers Terje Emberland. Dieser hat sich ausführlich mit dem Thema befasst und ist durch seine Tätigkeit für das Osloer Zentrum für Holocaust-Studien politisch absolut unverdächtig.
Ebenfalls empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist seine Analyse zum Antisemitismus in Norwegen von 1900-1940, enthalten in der norwegischen Ausgabe von Trond Berg Eriksen/Håkon Harket - Jødehat: antisemittismens historie fra antikken til i dag.
Besonders empfehlenswert ist das Kapitel in dem der Zugang der Juden zum Reich Dänemark - Norwegen behandelt wird. Da lernen sie auch etwas über die norwegische Verfassungsgeschichte.
Das von ihnen erwähnte Zitat der Ex-Ministerpräsidentin bezog sich übrigens im Kontext auf die norwegische Fairplay Mentalität ganz in britischer Tradition. Ein Herz für den Underdog ist die Kernaussage und das ist auch richtig so.
Aktuell gut zu erkennen an der norwegischen Haltung zum Gaza Krieg und den Zuständen im Westjordanland.
zum Beitrag17.05.2025 , 22:25 Uhr
"Und es geht wie so oft, wenn sich gerade Deutsche über den Nahostkonflikt streiten, am Ende eigentlich um sie selbst.“
Das ist der Kern der ganzen Diskussion hierzulande, die sich mir als Norweger in keinster Weise erschließt.
Die norwegische Regierung verwendet auch die IHRA Definition, hat 2016 selbst ein umfangreiches Aufklärungsprogramm verabschiedet, gehört aber seit dem Scheitern des Osloer Abkommens zu den Kritikern der israelischen Politik.
Wie man eine Arbeitsgrundlage missbraucht um Kritiker zu diffamieren wurde 2024 sehr gut veranschaulicht, als der norwegische Aussenminister Espen Barth Eide als Kommentar zu den israelischen Angriffen in Gaza äußerte "Israel müsse aufhören Kinder umzubringen" und daraufhin vom Leiter des Osloer Zentrums für Holocaust-Studien mit Hinweis auf die IHRA Definition bezichtigt wurde antisemitische Kindermördersymbolik zu nutzen und durch die Verwendung des Begriffs "Kinder töten" antisemitische Stimmungsmache zu betreiben.
Der Einfluß der jüdischen Gemeinde auf die öffentliche Meinung in Norwegen ist gering und entsprechend niedrig viel auch die Zustimmung für die Antisemitismusvorwürfe bei den Norwegern aus.
zum Beitrag17.05.2025 , 19:48 Uhr
"Sie sollten mal ihr Profilbild überdenken. Der Löwe von Judea in den Rastafarben steht für was anderes."
Richtig der steht für meine Frau. Die ist Britin mit jamaikanischer Abstammung.
zum Beitrag17.05.2025 , 15:02 Uhr
Einmal bei den Schwedendemokraten vorbeischauen. Gegründet als reine Neonazipartei.
Liegen heute bei 20% und tolerieren bzw unterstützen sogar die konservative Minderheitsregierung.
Hat der schwedischen Demokratie bisher nicht geschadet, dass Land ist immer noch weitgehend offen, obwohl es auch hier aufgrund lokaler Umstände zu immer mehr Einschränkungen kommt. Das sind aber Ursachen die nur unwesentlich mit einem rechtsdrall zu tun haben, sondern mehr die innere Sicherheit bzw das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung betreffen.
zum Beitrag17.05.2025 , 14:29 Uhr
"aber wieso fehlen in Ihrer Aufzählung die schlimmeren Fälle.."
Mein Beitrag war auf einen Lernprozess ausgelegt, nicht auf Abschreckung. Von Ungarn kann man definitiv nichts lernen, von anderen Ländern im Umgang mit rechten Parteien schon. Besonders von den Skandinaviern lässt sich einiges abschauen. Zugegeben, in den Ländern kenne ich mich auch besser aus als in Italien oder sogar Deutschland.
Das Argument "bevor es zu spät ist" wird hier oft angeführt, offenbart aber einige Unkenntnise über das deutsche Staatsrecht und die förderalistischen Strukturen der Republik. In keinem anderen Land Europas wurden in der Verfassung und der nationalen Gesetzgebung derart viele Mechanismen eingebaut um eine Machtergreifung undemokratischer Kräfte zu verhindern. Die Gründerväter haben in dieser Hinsicht die richtigen Lehren aus der Vergangenheit gezogen und ihre Hausaufgaben gemacht, wobei es noch einige kleinere Lücken zu schließen gilt, besonders beim BVerfG.
Die BRD anno 2025 ist in dieser Hinsicht auch nicht ansatzweise mit Weimar zu vergleichen, obwohl es auch in Weimar ausreichend Rechtsmittel gab, die den Aufstieg der NSDAP hätten verhindern können. Sie wurden nur nicht angewendet
zum Beitrag17.05.2025 , 00:56 Uhr
In den von ihnen verlinkten Beiträgen geht es um Kulturkämpfe nicht um Demokratieabbau oder rechtsstaatliche Einschränkungen.
Der Rechtsstaat scheint in Teilen in Italien sogar besser zu funktionieren als hierzulande, wie das Mailänder Beispiel letztes Jahr gezeigt hat, indem die Generalstaatsanwaltschaft untersagte Antifaschisten nach Ungarn auszuliefern.
Vielleicht ist ihnen auch der Fall bekannt in dem ein italienisches Gericht letztes Jahr in Südtirol, einen ungarischen Faschisten wegen Volksverhetzung ausgewiesen hat.
Hierzulande darf jedoch ein Martin Sellner aus Österreich quer durch die Lande reisen und unbehelligt seine Botschaft verkünden.
zum Beitrag16.05.2025 , 21:34 Uhr
Es zeugt von großer Einfallslosigkeit hierzulande wenn im Zusammenhang mit der Bekämpfung der AfD immer nur Verbote ins Spiel gebracht werden. Wahrscheinlich eine Frage der deutschen Mentalität.
Einmal den Blick auf die Nachbarn in Europa werfen, auf Länder die auf langjährige Erfahrungen im Umgang mit rechten Parteien verweisen können, wie die Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien oder Italien.
Dort wird man fündig werden und es ist alles dabei, außer Verbote. Von der Tolerierung einer Minderheitsregierung durch rechte Parteien über Regierungsbeteiligungen bis hin zum Stellen der Regierung.
Und in keinem der genannten Länder hat es zu einer Einschränkung der Demokratie oder gar zum Abbau des Rechtsstaats geführt. Oftmals aber zu einem Rückgang der Zustimmungswerte für die rechten Parteien.
Es ist anscheinend lediglich eine Frage des richtigen Umgangs mit Rechtspopulisten oder auch mit Rechtsextremen, um diese einzudämmen.
zum Beitrag16.05.2025 , 20:51 Uhr
Illegale Push Backs gehören mittlerweile zum Standardrepertoir vieler EU Länder. Die Zeiten liegen noch nicht allzulange zurück, als Polen die Flüchtlinge einfach durchgewunken hat. Die Beschwerden Polens können daher mit gutem Recht ignoriert werden.
Diese Diskussion zielt aber ohnehin in die falsche Richtung. Da das Dublin Abkommen bereits seit längerer Zeit brüchig ist und dieses hauptsächlich zu Lasten Deutschlands geschah, geht es jetzt auch darum auf ein funktionales Asylsystem hinzuarbeiten, um das Individualrecht auf Asyl zu erhalten. Kontingente nach australischen Vorbild wurden schon von einer Reihe von EU Staaten ins Gespräch gebracht und wären wohl die Konsequenz bei einem Scheitern der deutschen Initiative. Denn um nichts anderes handelt es sich dabei, als Druck auf die EU-Partner auszuüben.
Um dieses zu erreichen hat die Union bewußt den Rechtsrahmen der EU verlassen und mit der Aktivierung von § 18 AsylG nationales Recht angewendet.
Der Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio lag bereits 2016 nicht grundsätzlich falsch mit seiner Behauptung, dass ein dysfunktionaler Solidaritätsmechanismus im Schengen/Dublin-System zu Selbsthilfe und Gegenmaßnahmen berechtigt.
zum Beitrag16.05.2025 , 15:20 Uhr
zu 2 Die Sitze im Parlament würden nicht leer bleiben, laut Bundeswahlgesetz müssten innerhalb von 60 Tagen Nachwahlen der Direktmandate erfolgen. Das würde fast ganz Ostdeutschland betreffen.
Den finanziellen Aspekt betreffend ist der Einzug des AfD Parteivermögens von wesentlich größerer Bedeutung. Laut Rechenschaftsbericht 2023 betrug das Vermögen 38 Millionen Euro. Hinzu käme der Ausschluß von der Parteienfinanzierung 2023 immerhin gut 10 Millionen Euro.
zum Beitrag15.05.2025 , 22:03 Uhr
"Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nicht mehr viel zu tun.“
Die allermeisten Asylbewerber erhalten derzeit einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die ebenso wie der subsidiäre Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge als Europarecht gilt. Hieraus folgt für die Einreise von Asylbewerbern, dass eine europarechtskonforme Zurückweisung oder Überstellung an andere Mitgliedstaaten nach den Regelungen der Dublin III Verordnung erfolgt.
In Ausübung der Staatssouveränität durch kurzzeitige Grenzschliessungen oder Zurückweisungen an der Grenze politischen Druck auf die EU-Partner auszuüben ist eigentlich angesichts der teils offenen Missachtung des europäischen Asylrechts in vielen Ländern gut nachvollziehbar.
Bedeutet jedoch keineswegs einen Rechtsbruch. Durch Anwendung der nationalen Gesetzgebung verlässt Deutschland lediglich den EU Rechtsrahmen und kann sich dabei auf die völkerrechtliche Reziprozität (das Prinzip der Gegenseitigkeit) berufen.
Wird dieses nicht gewahrt, ist es das völkerrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Recht des Souveräns, die Dublin Verordnung vorübergehend als unanwendbar zu erklären. Nichts anderes praktiziert die Regierung derzeit.
zum Beitrag14.05.2025 , 21:32 Uhr
".. den Verfassungsbogen verlassen hat. Der Rechtsstaat sieht das ähnlich."
Ein oft zitiertes Missverständnis. In dem Urteil des OVG Münster ging es um das Verfassungsschutzrecht. Das Urteil bestätigt hinsichtlich der verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD lediglich, dass die nachrichtendienstlichen Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Hochstufung rechtfertigen. Daraus lässt sich aber keine verfassungsrechtliche Einordnung des Gerichts hinsichtlich der AfD herleiten.
Gilt im übrigen auch für die Aussagen im aktuellen Gutachten. Es sind Belege für eine Verfassungsfeindlichkeit, aber sie bedürfen auch erst noch einer verfassungsrechtlichen Einordnung.
Die Justizare der AfD werden diese Einordnung derweil auf Grundlage des Gutachtens bereits vorgenommen haben und zum Ergebnis gekommen sein, dass das im taz Artikel geschilderte Gebahren der AfDler als Reaktion auf das Gutachten kein Risiko in sich birgt, weil der Inhalt des Gutachtens nur wenig Potential bietet, um einen Verbotsantrag in die Wege zu leiten.
Es sieht daher eher nach einem ein geplanten Vorgehen aus, um die Verachtung gegenüber dem Rechtsstaat und seiner Institutionen zum Ausdruck zu bringen
zum Beitrag13.05.2025 , 15:32 Uhr
"wo weder Haftbefehle des IStGH noch deutsche Gerichtsbarkeit gelten.."
In doppelter Hinsicht falsch.
Israel hat das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen ratifiziert, ist somit Vertragsstaat und fällt damit unter den Anwendungsbereich des IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Ein internationaler Haftbefehl kann in jedem Land der Erde vollstreckt werden, wenn das Land in dem sich der Beschuldigte aufhält bereit ist ihn zu vollstrecken.
Das betrifft auch den internationalen Haftbefehl des IStGH.
Grundsätzlich gilt es bei dieser Angelegenheit das Rechtsprinzip der Komplementarität nicht zu vergessen.
zum Beitrag13.05.2025 , 14:48 Uhr
Die Unschuldsvermutung ist aus dem Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf hervorgegangen und hat juristisch nicht das geringste mit einer individuellen Meinungsbildung zu tun. Schon gar nicht mit der des Staates als Souverän, der zudem noch Statuszeichner ist.
Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches, prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist.
Da die Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips fungiert, enthält sie auch keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote. Auch verwehrt sie den Strafverfolgungsorganen nicht, schon vor Abschluß der Hauptverhandlung verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen.
Und politisch würde Deutschland gut daran tun Haltung zu zeigen, auf die Einhaltung der internationalen Regeln zu pochen und im Umgang mit Israel nicht ständig die tagespolitischen Ereignisse ausschließlich aus der Perspektive der historischen Verantwortung auszurichten, die hierzulande übrigens zumeist im Wegsehen besteht.
zum Beitrag12.05.2025 , 22:04 Uhr
Mit Festung des Westens hatte Adenauer Demokratie und regelbasierte Ordnung in Form internationaler Verträge und Vereinbarungen im Sinn.
Ersteres wird von der aktuellen Regierung gerade versucht zu demontieren, indem versucht wird die Judikative zu Gunsten der Exekutive zu schwächen.
Zweites wird seit geraumer Zeit ignoriert (Westjordanland) oder mit Füßen getreten (Gaza).
Ein deutscher Bundespräsident der sich auf einen Besuch mit einem per internationalen Haftbefehl gesuchten, mutmaßlichen Kriegsverbrecher einlässt, beweist damit das die regelbasierte Ordnung nur dann Gültigkeit besitzt, wenn sie den Interessen Deutschlands nicht entgegensteht. Der Vorgang reiht sich damit nahtlos ein in das jämmerliche Verhalten der letzten Bundesregierung gegenüber Israel.
Das kommt dabei heraus, wenn die Schuldfrage und die daraus resultierende historische Verantwortung nicht im politischen Sinne aufgearbeitet, sondern einfach zur Staatsräson erklärt wird.
zum Beitrag12.05.2025 , 15:59 Uhr
"Übrigens ist das Framing von "abnehmender öffentlicher Sicherheit" ein Narrativ der Neonazis.. "
Kann man so nicht behaupten. Zwar ist die Gesamtkriminalität 2024 leicht zurückgegangen (1,7%), aber zur öffentlichen Sicherheit zählen nunmal nicht Delikte wie Betrug oder Steuerhinterziehung.
Fakt ist, dass laut BKA Statistik 2024 die Gewaltkriminalität einen Höchstand, wie zuletzt 2007, erreicht hat und die Anzahl der Messerattacken um 10,5% gestiegen ist.
Zur Wahrheit gehört auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anzahl bei Gewaltdelikten mit nicht deutschen Tatverdächtigen um 7,5% gestiegen ist.
Diese Fakten auszublenden, damit das eigene Weltbild stimmig ist, dient der Sache nicht und führt lediglich dazu, dass die Ursachen dafür weder hinterfragt noch beseitigt werden.
zum Beitrag12.05.2025 , 14:44 Uhr
zu 1 Verstoß gegen AEMR Artikel 14 "Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen."
Ein Asylantrag an der Binnengrenze kann nur dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn die zuständige Behörde die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats feststellt. Dafür bedarf es einer Prüfung. Unabhängig davon aus welchem Land er eingereist ist.
zu 2 Die UN Flüchtlingskonventionen beinhalten Verpflichtungen zwischen den Staaten welche diese ratifiziert haben. Es sind keine Vereinbarungen zwischen Staat und Flüchtling. Daher kann auch ein Flüchtling aus Südamerika z. B. bei seiner Einreise über einen deutschen Flughafen Asyl beantragen, obwohl es eine Reihe sicherer Länder auch in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt.
zu 3 Bei der Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen beruft sich Frankreich auf das Rückübernahmeübereinkommen mit Italien vom 3. Oktober 1997. Dieses gilt aber gem. Verfahrensrichtlinie des Dublin Abkommen nicht für Schutzsuchende.
Der letzte Punkt, keine Einreise ohne gültige Papiere, versteht sich eigentlich von selbst. Es gibt aber Ausnahmen, wie ein Anliegen auf Asyl.
zum Beitrag11.05.2025 , 18:17 Uhr
"Greift diese Partei die Menschenwürde an?"
Wird Zeit der Endlosdiskussion in Deutschland eine neue Perspektive hinzuzufügen. Auf der Basis wie hier über das Parteienverbot diskutiert wird kann auch gerne einmal über ein Verbotsverfahren der Union gesprochen werden. Beispiele:
Zurückweisungen an der deutschen Binnengrenze ohne Prüfungsverfahren sind ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, die weitgehend in die deutsche Gesetzgebung übernommen wurden.
Eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft verstößt gegen das Gleichheitsprinzip.
Gleiches gilt für das Brot, Bett und Seife Prinzip bei abgelehnten Asylbewerbern.
Ich könnte jetzt noch etliche Aussagen von Unionspolitikern anführen, die zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, nach den Maßstäben die beim AfD Verbot angelegt werden, aber eindeutig einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen.
Das die Union die demokratische Grundordnung beseitigen möchte, darf zwar stark bezweifelt werden, aber dieser Punkt scheint in der AfD Verbotsdiskussion ja ebenfalls keine Rolle zu spielen.
Die Konzentration allein auf die Menschenwürde und nicht auch auf die Demokratiefeindlickeit dürfte dann für zwei Anträge reichen.
zum Beitrag10.05.2025 , 21:56 Uhr
Schöner Artikel.
Den wichtigsten Aspekt der gegen das Fahren mit Spikes spricht, wenn die Straßen nicht vereist oder zugeschneit sind, hat die Autorin leider nicht erwähnt. Die Begünstigung von Aquaplaning. Wird dadurch verursacht, wenn sich in den Rillen Wasser ansammelt. In Norwegen gerade in gebirgigen Regionen eine häufige Ursache für Unfälle.
Und auch die Haltung ihrer schwedischen Nachbarn passt nicht mehr in die Zeit. Statt "was soll man machen" gehört es sich eigentlich mit drei Reifenpaaren ausgestattet zu sein.
Statt von Spikes auf Sommerreifen zu wechseln, erfolgt in der nassen aber weitestgehend schnee- und eisfreien Zeit ein Zwischenschritt mit dem Wechsel auf Winterreifen mit hoher Traktionseigenschaft. Der moderne Klassiker ist hier der Michelin X-Ice Xi3. Geeignet auch für vereiste Fahrbahnen und nicht festgefahrenen Schnee.
Kann natürlich auch regionalbedingt sein, wenn in Schweden ein Wechsel von Spikes auf Sommerreifen üblich ist. In meiner Region in Troms würden sie aber selbst im Mai mit Sommerreifen im Gebirge nicht weit kommen.
zum Beitrag10.05.2025 , 14:03 Uhr
"Die Migration ist nicht die reale Ursache"
Das stimmt. Die politisch Verantwortlichen haben das Thema Migrationspolitik aber seit Ende der Neunziger vernachlässigt und ab 2015 gar fahrlässig.
Man hat die AfD gewähren lassen das Thema für ihre ideologischen Zwecke zu missbrauchen und die Saat ist aufgegangen. Das zeigen sowohl die Umfragen zum Thema wie auch die Wahlerfolge der AfD.
Ihre These der AfD Wahlerfolge in Regionen mit wenig Migranten, galt für den Osten und ist längst von der Realität überholt worden. Im Westen, besonders in NRW und im Norden sind die AfD Hochburgen sozial schwache Städte bzw Stadtteile. Oftmals ehemalige SPD Hochburgen mit einem hohen Anteil an Migranten.
Mein Thema war aber eigentlich nicht die AfD sondern Einwanderungspolitik.
Es wird hierzulande oftmals nicht mitgedacht, dass ein individuelles Recht auf Asyl ein schützenswertes Gut ist und in der Form nur in wenigen Ländern existiert.
Das zu bewahren erfordert aber ein funktionales Asylsystem, was von den Bürgern mitgetragen wird.
Andernfalls kann es bei einer vergleichbaren Situation wie 2015 in der EU auch schnell dazu kommen das in Europa Individualrecht durch Kontingente ersetzt wird.
zum Beitrag09.05.2025 , 21:40 Uhr
Vierter Punkt Vielleicht können sie aufgrund des vorherigen Beispiels hinsichtlich einer Parteineugründung auch die Logik erkennen die sich hinter der Konzeption von Artikel 21 GG verbirgt.
Er dient dazu eine Partei von der Machtergreifung zu entbinden sofern sie den Willen bekundet und imstande ist die demokratische Ordnung zu beseitigen. Davon ist die AfD weiter entfernt, als die Erde vom Mond.
Der derzeit einzige Vorteil eines Verbots wäre der Ausschluß von der staatlichen Finanzierung. Das sind derzeit 11 Millionen. Die wiegen aber die Folgen eines Verbots auf Basis der derzeitigen Voraussetzungen, bei weitem nicht auf.
zum Beitrag09.05.2025 , 21:18 Uhr
Zweiter Punkt. Abschiebungen haben auch etwas mit politischen Willen zu tun. Norwegen und Dänemark haben die höchsten Abschiebungsquoten in Europa.
Und es gelingt diesen Ländern erstaunlicherweise auch in die Regionen abzuschieben wo Deutschland scheitert.
Fakt ist das einer der Hauptgründe fehlende oder unzureichende Dokumente für die Rückführungen sind und ein Flüchtling verständlicherweise wenig Interesse daran hat sich in Eigeninitiative darum zu kümmern, die deutschen Behörden jedoch unterbesetzt und überlastet sind um diese Dokumente zeitnah zu besorgen. Dann lieber eine Duldung aussprechen (Aktuell 220.000).
Dritter Punkt Wenn sie eine Partei in Deutschland verbieten, darf aus den Strukturen dieser Partei keine Nachfolgeorganisation entstehen.
Das hindert aber einen Björn Höcke nicht daran schon morgen sein "Höcke Partei für Deutschland" zu gründen. Eine Partei zu gründen gehört zu den Grundrechten. Und sie können Weidel, Chrupalla und Co. auch nicht absprechen dieser Partei beizutreten. Ist ebenfalls ein Grundrecht.
Daher ist es nichts mit "man wird versuchen".
zum Beitrag09.05.2025 , 20:56 Uhr
Mit dieser Art Wunschdenken erreichen sie lediglich, dass die Zustimmungswerte der AfD von Jahr zu Jahr steigen.
Realismus bedeutet die Augen nicht vor unangenehmen Wahrheiten zu verschließen, nur weil man seiner ideologischen Ausrichtung treu bleiben will. Diese Blindheit ist übrigens mit ein Grund für den Aufstieg der AfD.
Halten sie sich einfach an die Fakten.
Armutsmigration in die deutschen Sozialsysteme im Rahmen der EU weiten Freizügigkeit ist der deutschen Sozialgesetzgebung zu verdanken. Ab einem Verdienst von 175€ monatlich kann hierzulande in Form von Sozialleistungen aufgestockt werden. Einmalig in ganz Europa. Jetzt die Zahlen: Eine Familie mit 4 Kindern kommt so auf bis zu 2500€ monatlich. Davon wird reichlich Gebrauch gemacht. Wie der "legale" Missbrauch funktioniert können sie am Beispiel des Falls "Weisser Riese" in Duisburg gut nachverfolgen.
zum Beitrag09.05.2025 , 14:27 Uhr
Der richtige Umgang der Regierung mit der AfD setzt erstmal die Erkenntnis voraus, dass restriktive Maßnahmen nicht dazu beitragen die Zustimmung für die AfD einzudämmen.
Das gilt sowohl für die PR Abschiebeflüge, rechtswidrige Zurückweisungen an der Binnengrenze, aber auch für die jetzige Diskussion hinsichtlich des Umgangs mit AfD Mitgliedern im Staatsdienst.
Die AfD ist das Symptom für ungelöste Felder der deutschen Politik und in den Augen, nicht nur der meisten AfD Wähler, ist es besonders die Einwanderungspolitik. Der Bereich umfasst nicht ausschließlich Asyl sondern auch Armutsmigration und "Einwanderung in die Sozialsysteme" z.B. aus Südosteuropa im Rahmen des EU Freizügigkeitsgesetz.
Solange in Deutschland das Prinzip gilt "wer einmal eingereist ist, der bleibt auch" wird der Aufschwung der AfD nicht zu stoppen sein. Daran würde auch ein Verbot grundsätzlich nichts ändern. Eine kurze Atempause und dann hätte man es eben mit der "Höcke Partei für Deutschland" zu tun.
Die Ursachen zu bekämpfen bedeutet, Menschen in Not zu helfen und dazu gehören auch vernünftige Integrationsmassnahmen und sich von Trittbrettfahrern konsequent zu verabschieden.
zum Beitrag09.05.2025 , 13:06 Uhr
Das Buch zur Studie von Götz Aly trägt den Titel
"Volkes Stimme - Skepsis und Führervertrauen im Nationalsozialismus"
Erschienen im S. Fischer Verlag
zum Beitrag08.05.2025 , 22:24 Uhr
Wie gewohnt eine gute Analyse von Christian Rath. Wünschenswert wäre gewesen die Definition von Drittstaaten zu präzisieren. In den Diskussionen sorgt dieses nämlich für die meisten Irritationen und damit auch für Fehleinschätzungen. Ich ergänze das in aller Kürze.
Nationales Recht § 26a AsylG Kurzfassung: Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Als sichere Drittstaaten gelten gem. Absatz 2 auch die Mitgliedstaaten der EU.
Unionsrecht Bei Einreisen aus einem EU-Mitgliedstaat kommt in der Regel das Dublin Verfahren zur Anwendung. Hier haben die EU Regeln Vorrang und diese besagen, dass EU-Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang nicht als sichere Drittstaaten gelten.
Bedeutet, sichere Drittstaaten können gem. Unionsrecht in diesem Zusammenhang nur außerhalb der europäischen Gemeinschaft liegen.
Bestätigt hat dieses das Bundesverwaltungsgericht 2017 (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 – 1 C 17.16). Der Beschluss wurde vom Europäischen Gerichtshof 2020 bestätigt (EuGH-Vorlage BVerwG 1 C 4.19).
zum Beitrag08.05.2025 , 21:48 Uhr
Kapitaler Denkfehler, da er nur die deutsche Perspektive behandelt. Es gibt in diesem Zusammenhang deshalb kein "auch in..", weil weder Norweger noch Polen etc. ihre Nachbarländer überfallen und missbraucht haben.
Deutschland hat das Leid gebracht und ist verantwortlich und auch wenn es in einigen Ländern Kolloborateure gab, ist das noch keine Berechtigung dafür dieses von deutscher Seite mit einem "auch in.." als Vergleich zu nutzen. Hat etwas mit der Verhältnismäßigkeit zu tun.
Und verwechseln sie bitte nicht die heutige Situation unter den europäischen Nachbarn mit der historischen Sichtweise. Ich persönlich kenne keinen Norweger der Vorbehalte gegenüber den heutigen Generationen in Deutschland hat oder grundsätzlich Ressentiments gegenüber Deutschland hegt. Aus norwegischer Sicht ist die Entwicklung der Demokratie in Deutschland etwas, worauf die Menschen stolz sein können.
Die Perspektiven der Völker mit Blick auf die NS Zeit sind jedoch verschieden, da jedes Land seine eigene Geschichte in dieser Hinsicht hat. Das muß man hierzulande einfach respektieren, von wegen gemeinsamer Vergangenheitsbewältigung oder gar Schlussstrichdebatte.
zum Beitrag08.05.2025 , 14:00 Uhr
"Die deutsche Bevölkerung hat es nicht "nicht verstanden, den Siegeszug der Nazis zu unterbinden", sondern sie wollte mit großer Mehrheit diesen Siegeszug."
Diese These ist so schon seit über 20 Jahren nicht mehr haltbar. Bereits um 2006 habe ich eine sehr gute Studie des Historikers Götz Aly auf meinem Schreibtisch gehabt. Der ist methodisch und nicht wie die meisten anderen inhaltsanalytisch vorgegangen und hat aufgezeigt, dass die Unterstützung in der deutschen Bevölkerung bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion deutlich schwand. Die Ergebnisse wurden auch als Buch veröffentlicht, der Titel ist mir allerdings entfallen, einfach einmal googeln bei Interesse.
Seitdem haben einige andere Studien etc. u.a. im deutschen und angelsächsischen Sprachraum stattgefunden, die Alys Thesen bekräftigen.
Trotz der ausgefeilten Nazipropaganda haben die meisten Deutschen nicht ihren Verstand an der Garderobe abgegeben. Lässt sich spätestens ab 1939 ziemlich klar ausmachen.
zum Beitrag08.05.2025 , 13:43 Uhr
Der gute dänische König Christian X war leider das genaue Gegenteil von seinem Bruder Haakon VII. Eine schwache Persönlichkeit mit opportunistischen Zügen, dem es einzig darum ging seine Krone zu behalten.
Das darf man allerdings nicht umlegen auf die dänische Bevölkerung. Die Dänen haben es geschafft so gut wie alle Juden vor der Deportation zu bewahren, dass kann man wahrlich von Norwegen nicht behaupten. Der Tiefpunkt war sicherlich die Kooperation vieler Norweger hinsichtlich der Registrierung von gut 2000 Juden auf Anordnung des Ministerpräsidenten Vidkun Quisling 1942. Über 600 Juden wurden in Lager deportiert. Den anderen konnte noch rechtzeitig zur Flucht verholfen werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Tragödie von Telavåg. Ein kleines Fischerdorf welches illegalen Schiffsverkehr zwischen Norwegen und UK betrieb und Verfolgte ausser Landes brachte. Am 30. April 1942 wurde das Dorf von der Wehrmacht völlig zerstört und die Einwohner in deutsche Konzentrationslager deportiert.
zum Beitrag08.05.2025 , 02:46 Uhr
"Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig"
Welcher "Experte" behauptet das?
Sowohl das Unionssekundärrecht (die Dublin III Verordnung und die Asylverfahrensrichtlinie) als auch das Unionsgrundrecht und das Flüchtlingsvölkerrecht verbieten direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze ohne Prüfungsverfahren.
"So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen.."
Art. 72 AEUV umfasst lediglich Abweichungen von Titel V des AEUV, erstreckt sich somit nicht auf die Grundrechte der Grundrechtecharta zu denen auch das Recht auf Asyl (GRC Artikel 18) gehört, wie auch die Gebote der Kollektiv bzw Individualausweisungen oder der Nichtzurückweisung (Art. 19 Abs. 1 und 2 bzw Art 4).
"ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen..."
Da schon zahlreiche europäische Staaten versucht haben unter dem Deckmantel von Art 72 oder 78 AEUV das Recht aus den Angeln zu heben, gibt es dazu auch genügend Urteile des EuGH, die eigentlich keinen Zweifel aufkommen lassen. Von offen oder unklar kann daher nicht die Rede sein.
zum Beitrag07.05.2025 , 19:35 Uhr
Auch 80 Jahre nach Kriegsende ist es höflich ausgedrückt mehr als unangebracht, wenn ein Deutscher in Zusammenhang mit der NS Zeit mit "auch in..." argumentiert.
Da ist es auch unerheblich, ob er dieses gegenüber einem Norweger, Polen, Niederländer oder Belgier äußert. Die Reaktionen dürften überall gleich ausfallen.
Bedeutet für mich lediglich, nichts aus der Vergangenheit gelernt und anscheinend nur wenig verstanden.
Und als selbsternannter Norwegenexperte, vertiefen sie bitte nochmal ihre historischen Kenntnisse zwischen der Operation Weserübung 1940 und den Ereignissen nach 1941. Dann kommen sie auch darauf warum aus anfänglicher Zustimmung bei Teilen der Bevölkerung Widerstand erwachsen ist. Übrigens nicht nur in Norwegen, in den Niederlanden oder Dänemark war es nicht grundlegend anders.
Hätten sie auch nur die geringsten Grundkenntnisse über Hitlers Nero Befehl und die Operation Verbrannte Erde in der Finnmark und Troms, dann wäre ihr Kommentar vielleicht anders ausgefallen.
Beschämend!
zum Beitrag07.05.2025 , 15:59 Uhr
Klares Statement aus norwegischer Sicht dazu. Nicht UK oder Frankreich verstanden es nicht den Siegeszug der Nazis zu unterbinden, sondern die deutsche Bevölkerung!
Es mag jetzt die deutsche Perspektive sein, die Appeasementpolitik im nach hinein als falsch zu erachten und als Mahnung für die heutigen Verhältnisse zu sehen. Kann man so machen...
Ich nehme hier in meiner Heimatstadt Tromso an dem Gedenkveranstaltungen statt. Aus dieser Stadt setzte der große norwegische König Haakon VII nach England über, nachdem er sich weigerte den Faschisten Vidkun Quisling zum Ministerpräsidenten zu ernennen. Der König gründete dort nicht nur eine Exilregierung sondern war auch maßgeblich an der Organisation des Widerstands, der sogenannten Heimatfront, beteiligt. Dieser Widerstand ermöglichte es tausenden von politisch Verfolgten und Juden über die Grenze nach Schweden zu bringen. Mein Urgroßvater als Fischer könnte ein Lied vom "Menschenschmuggel" auf See singen.
Es ist der Widerstand jedes Einzelnen der Unrecht und Gewalt verhindert, nicht die politische Ausrichtung der Staatenführer. Wir im Norden haben das begriffen. Der eigentliche Feiertag ist hier der 13 Mai, die Rückkehr des Königs.
zum Beitrag06.05.2025 , 12:31 Uhr
"Es geht darum, einer nicht verfassungsgemäßen Partei die Wählbarkeit zu entziehen"
Das ist die vorherrschende Meinung der Befürworter in der Bevölkerung. Aus dieser Perspektive stellt es dann natürlich auch keinen Ausschluß der AfD Wähler vom demokratischen Prozess dar.
Das es juristisch keineswegs darum geht, können sie u.a. der Begründung des BVerfG zum NPD Urteil entnehmen.
Kurze Anmerkung:
Die AfD Wähler haben mit ihrer Stimmenabgabe bei der letzten Bundestagswahl einen demokratischen Willen zum Ausdruck gebracht. Und da Wahlen immer auch einen politischen Lernprozess verkörpern, ist die Akzeptanz dieses Wählerwillens der Preis den eine offene und demokratische Gesellschaft zu zahlen hat. Denn bitte nicht vergessen, ein Parteiverbot stellt auch immer eine Bevormundung der Bürger dar.
Die Diskussionen um ein Verbot engen daher lediglich den demokratischen Diskurs ein und lenken vom Wesentlichen ab.
Es hilft ein Blick nach Europa. Selbst bei Regierungsbeteiligung rechter Parteien fand in Ländern wie NL, AT, IT kein Demokratieabbau oder gar eine Beeinträchtigung des Rechtsstaats statt.
Die Ordnung wurde nicht gefährdet. Und das ist der entscheidende Faktor!
zum Beitrag06.05.2025 , 01:40 Uhr
Die aktuellen Beiträge deutscher Staatsrechtler die jetzt ein Verbot befürworten sorgen doch im europäischen Ausland bei Rechtsexperten eher für Kopfschütteln.
Zu zögerlich haben sich die hiesigen Experten hinsichtlich eines Verbots in jenen Zeiten verhalten, in denen die AfD noch weit unter 20% lag und nicht weniger radikal war. Nichts neues ist seitdem, auch nicht durch die Hochstufung, dazugekommen. Kern der Debatte ist immer noch die Menschenwürde.
Die ganzen Debatten in Deutschland folgen zudem einzig einer Skandalisierungslogik und lassen völlig aussen vor, dass zu einer gerichtlichen Gesamtbetrachtung in einem Verbotsverfahren auch die soziale und institutionelle Seite gehören und nicht nur die kommunikative.
Die Potentialität ist dabei nicht zu vernachlässigen. 10 Millionen Wähler vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen ohne das die direkte Gefahr einer Herrschaftsbeteiligung der AfD gegeben oder auf langfristiger Sicht ersichtlich ist, wird in der Diskussion weitgehend ausgeblendet.
Es sei daher daran erinnert, dass ein Parteiverbotsverfahren eigentlich ein irreguläres Instrument in einer Demokratie darstellt, darauf hat selbst das BVerfG hingewiesen.
zum Beitrag05.05.2025 , 01:39 Uhr
Das ist eine sehr introvertierte und alarmistische Sichtweise die der Autor hier vertritt. Zumal der Fokus offensichtlich nur auf Ostdeutschland gerichtet ist. Zum Vergleich ein Beispiel aus Belgien.
Nachdem der rechtsextreme Vlaams Blok bei Regionalwahlen in Flandern fast ein Viertel der Stimmen holte, vereinbarten die anderen Parteien ein Cordon sanitaire. Auch ein Großteil der Medien schlossen sich dem Boykott an. Die totale Isolation und Ausgrenzung bewirkte das die Partei mit einem nationalistischen und ausländerfeindlichen Wahlkampf bei den Europwahlen 2024 die meisten Stimmen aller Einzelparteien holte. Mit der simplen Strategie sich als als Außenseiter und Opfer einer politischen "Elite" darzustellen.
Ein ähnliches Muster lässt sich in Schweden bei den Schwedendemokraten verfolgen. Im Ursprung eine reine Neonazipartei. Bei der letzten Parlamentswahl 2022 erhielten sie 20% der Stimmen und unterstützen derzeit die Minderheitsregierung.
Die Beispiele zeigen auf, dass Demokratien schlecht mit Ausgrenzung gefahren sind. Was es braucht sind Debatten und eine Politik die sich in die Richtung der Wähler bewegt. Die dänischen Sozialdemokraten haben gezeigt wie es gehen könnte.
zum Beitrag04.05.2025 , 19:39 Uhr
"Bis zur Rechtskraft kann es einige Jahre dauern. Dann aber könnte es ungemütlich für Parteimitglieder werden, etwa bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst"
Es braucht nicht erst die Rechtskraft der Hochstufung. Behörden aber auch Kammern und Unternehmen haben auch jetzt schon die Möglichkeit gegen AfD Parteimitglieder aber auch gegen einfache Anhänger vorzugehen.
Um AfD Anhänger aus dem Schuldienst zu entfernen reicht jetzt schon der Nachweis eines entsprechenden Social Media Likes oder Teilen eines Post als Beleg für die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei. Auch Unternehmen können bei derartigen Anlässen jetzt leichter außerordentliche Kündigungen aussprechen z.B. wegen Störung des Betriebsfriedens oder dem Ansehen des Unternehmens und das nicht nur aus dem Grund, um keine Benachteiligungen bei öffentlichen Aufträgen zu erhalten.
Für die Einzelfallprüfung bei Beamten ist es jetzt zudem unerheblich, ob dieser sich aktiv beteiligt oder geäußert hat. Es reicht der Nachweis der Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei um aus dem Dienst entfernt zu werden.
Rechtskraft/Verfahren der Disziplinarbehörden etc sind unterschiedliche Ebenen.
zum Beitrag04.05.2025 , 14:04 Uhr
Aus Zeilenmangel nur eine kurze Ausführung.
Die Fangmethoden waren seit jeher brutal. Heute werden Harpunenkanonnen mit einer Sprengladung verwendet, die im Walkörper explodieren, den Wal aber häufig nicht gleich töten, so dass er qualvoll stirbt.
Zudem ist vom Verzehr von Walfleisch dringend abzuraten, da es voller Schadstoffe ist.
Das weitere sind persönliche Bezüge auch "Spezifismus". Die lassen sich jedoch nicht vermitteln sondern nur selbst erfahren. Da spielt die Herkunft halt eine gewichtige Rolle.
Grundsätzlich aber ist Norwegen auch heute noch eine der größten Walfangnationen und zwar allein aufgrund eines falschen Verständnisses von Tradition und Kultur.
Es hat weder wirtschaftliche Gründe, wie die ebenfalls erbärmliche Lachszucht, noch ökologische wie eine Überproportion, sondern ist einfach sinnlos und unnötig.
Es war schon immer mein Anliegen dagegen anzugehen. In meiner Jugendzeit mit Bootsblockaden und jetzt durch Aufklärung und Sensibilisierung.
Die weiteren Punkte die sie anführen, haben weniger mit Naturverständnis sondern mehr mit Ethik zu tun. Das sind individuelle Entscheidungen, die jeder für sich selber treffen muss.
zum Beitrag03.05.2025 , 21:02 Uhr
War überfällig und die guten Dänen werden irgendwann auch einsehen, dass Pelztierzucht nicht mehr in die Zeit passt. Bleibt ein trauriges Kapitel in meiner Heimat, der Walfang.
Auch 2024 sind in Norwegen über 400 Zwergwale getötet worden. Dabei ist der Walfang trotz staatlicher Subventionen eigentlich ein Verlustgeschäft für die Walfänger und trägt sich lediglich durch den Export nach Japan und den heimischen Verkauf an Touristen.
Wer daher als Besucher in Norwegen auf der Speisekarte im Restaurant oder auf einem Fischmarkt Hvalkjøtt liest, sollte vom Verzehr oder Kauf ablassen. Das Wort bedeutet Walfleisch und sämtliche Gerichte, die dieses enthalten sind dementsprechend gekennzeichnet.
Es wäre ein guter Beitrag dazu, den Norwegern ins Bewusstsein zu bringen, dass dieses Thema von Bedeutung ist.
Denn bisher krankt ein Walfangverbot daran, dass viele Norweger einfach keine Meinung zu dem Thema haben. Es interessiert sie schlicht nicht. Was sich wiederum in mangelnden Druck auf die Politik bemerkbar macht.
Wer sich dafür interessiert kann sich auch an die World Saving Hustle in Oslo wenden. Eine Umweltschutzorganisation die in Norwegen Aufklärung für ein Verbot betreibt.
zum Beitrag03.05.2025 , 18:04 Uhr
Der bayrische Innenminister ist schon eine Klasse für sich, leider im negativen Sinne. Es müsste in der bayrischen Regierung doch jemand zu finden sein, der den guten Herrn Herrmann darüber aufklärt, dass an einen Ausschluß zur Parteienfinanzierung die gleichen rechtlichen Anforderungen gelten wie für das Verbotsverfahren. Die Hürden sind gleich hoch, es lässt sich zudem beides in einem Verfahren regeln.
Dazu wäre noch dringend Aufklärung über die Beamtentreuepflicht notwendig. Diese unterliegt in jedem Einzelfall einer Gesamtbetrachtung. Bedeutet Auffälligkeiten in Einzelfällen darf und müsste der Innenminister jetzt schon nachgehen und ggf ahnden. Dafür bedarf es keine Hochstufung durch den Verfassungsschutz.
Diese aber als Anlass zu nehmen, um zu prüfen welche Konsequenzen es für AfD Mitglieder im öffentlichen Dienst hat, zeugt ebenfalls von mangelnden Kenntnissen. Der gute Herr Herrmann sollte schon abwarten, ob die AfD Rechtsmittel einlegt und die Einstufung auch vor Gericht bestand hat.
Noch ein Hinweis an einige Skeptiker in der Union, es würde sich bei einem Verbot keine Neuformierung ergeben, da Nachfolgeorganisationen ebenfalls vom Verbot betroffen wären.
Trauerspiel
zum Beitrag30.04.2025 , 19:51 Uhr
Ein wie gewohnt charmanter Kommentar von ihrer Seite und leider auch wie gewohnt allzu schlicht gedacht bzw gar nicht gedacht, wenn sie meinen Beitrag mit persönlichen Glaubenssätzen gleichstellen.
Trifft auch auf ihre folgende Aussage zu "Aber wer unverdrossen behauptet, Kriege entstünden nur, weil einfach zu viele Waffen vorhanden seien, zeigt nur.." davon steht in meinem Kommentar nichts.
Das argumentieren mit Unterstellungen und Falschbehauptungen und dazu noch am Wesentlichen meines Kommentars vorbei, zeigt lediglich auf, dass sie leider nicht wirklich verstanden haben, worum es mir in dem Kommentar ging.
Aber Hauptsache etwas gesagt zu haben.
zum Beitrag30.04.2025 , 01:03 Uhr
"dass sich Deutschland und Europa gegen Aggressoren und Kriegstreiber wie Russland endlich wappnet"
Mehr Waffen bedeutet nicht mehr Sicherheit. Naiver Gedanke sich gegen eine Atommacht mit konventionellen Waffen behaupten zu können.
Zumal für den Fall Deutschlands von "wappnen" keine Rede sein kann. Es ist ein Nachrüsten, um das Militär überhaupt einsatzfähig zu machen. Nach guten 10 Jahren können sie dann nochmal ihr Argument mit dem "wappnen" einbringen.
Wenn nicht Russland bis dahin die Signale für sich so gedeutet hat, dass es strategisch von Vorteil wäre zuzuschlagen bevor die Aufrüstung in Europa gar zu weit voranschreitet. Deja vu a la 1914.
Es ist auch nicht kleingeistig sondern weitsichtig und zeugt von Geschichtsverständnis, wenn der geehrte lowandorder anführt, dass Aufrüsten ohne gleichzeitige Bemühungen um Abrüstungsinitiativen das Kriegsrisiko erheblich erhöht.
Reicht ein Blick zurück in die Zeit von 1900-1910.
zum Beitrag28.04.2025 , 13:52 Uhr
"stellt die Verhaftung einer Richterin eine neue Qualität dar."
Keineswegs, einen ähnlich gelagerten Fall gab es bereits während Trumps erster Amtszeit mit der Festnahme der Bezirksrichterin Shelley Richmond Joseph aus Massachusetts. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe 2018 die Festnahme eines Einwanderers ohne gültige Papiere verhindert. Die Anklage wurde dann unter Biden fallen gelassen.
Ähnlich gelagerte Fälle unter Beteiligung des FBI gegen Bezirksrichter wegen Beihilfe oder Behinderung von Vollstreckungsbeamten gab es sowohl unter der Präsidentschaft von Reagan, Clinton oder George Bush jr.
Der Fall stellt somit in der US Justizgeschichte kein Novum dar und zumindest aus juristischer Sicht handelt es sich auch nicht um einen Gesetzesverstoss, wenn das FBI eine Person vorübergehend festnimmt, wenn diese einer zur Fahndung ausgeschrieben Person Beihilfe leistet und sei es auch nur indirekt. Das Amt bzw Ansehen der Person ist dabei nicht maßgeblich.
Die Frage Rechtsstaat oder bereits Diktatur lässt sich zumindest an diesem Fall nicht klären.
zum Beitrag27.04.2025 , 21:45 Uhr
Das Thema ist doch etwas komplexer als es auf die Frage der Bewaffnung der Polizei zu reduzieren.
In erster Linie ist es kultureller Natur. In Norwegen geht es im öffentlichen Raum sehr viel disziplinierter zu, auch im Umgang mit der Polizei.
Liegt aber auch an der Strafzumessung. Das gängige Prinzip besagt, dass bei kleineren und mittleren Delikten die Strafe auf dem Fuß erfolgt, also direkt spürbar ist. Attackieren sie einen Polizisten auch nur verbal in der belebten Öffentlichkeit sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten vor.
Anders als in Deutschland ist nicht die Geldstrafe das gängige Mittel bei derartigen Vergehen, sondern die Kurzzeitinhaftierung.
Hängt wiederum mit dem dreigliedrigen Inhaftierungssystem zusammen. Welches in der dritten Stufe eher einem Ferienlager als einer Haftanstalt ähnelt, ohne Gitter oder Wachen. Einen Freiheitsentzug stellt es dennoch dar und verfehlt seine Wirkung anscheinend nicht, wie die geringe Rückfallquote zeigt.
Diese und weitere Faktoren, wie das nicht die Polizei gegen die Polizei ermittelt oder auch ein Trageverbot für Messer in der belebten Öffentlichkeit etc tragen dazu bei, dass es weitaus gesitteter zugeht.
zum Beitrag27.04.2025 , 20:37 Uhr
"Es geht einzig und allein darum eine demokratiefeindliche, rechtsextreme und gegen die freiheitliche Verfassung agierende Partei zu verbieten"
Eben nicht, es geht besonders darum die Konsequenzen die ein solches Verbot nach sich zieht mit einzukalkulieren.
Zum Beispiel im Bereich der Staatsbediensteten, Stichwort Verfassungstreuepflicht. Nur einer von einer ganzen Reihe von Aspekten, die es bei einem Verbot zu berücksichtigen gilt.
Oberste Priorität hat daher ein Vorgehen, welches die öffentliche Ordnung nicht gefährdet.
Und ein Verbot aufgrund eines konkreten Anlasses der eindeutig die Verfassungswidrigkeit aufweist ist nicht nur für das rechtliche Verfahren sondern auch hinsichtlich der Erhaltung der öffentlichen Ordnung dienlicher, als sich auf ein Sammelsurium von Aussagen und Belegen zu stützen, die nur von Experten bewertet werden können und damit reichlich Spielräume für die gängigen Verschwörungstheorien bieten.
zum Beitrag27.04.2025 , 16:19 Uhr
In der gesamten EU wurden in den letzten Jahren gerade einmal zwei rechte Parteien verboten. 2020 Die Griechische Morgenröte und 2015 die rumänische "Alles für das Land". Beide Verbote beruhten auch nicht auf den Inhalten der Parteien, sondern auf kriminellen Handlungen bzw illegaler Parteienfinanzierung.
Die Gründe warum sich die meisten EU Länder gegen ein Verbot rechter Parteien entschieden haben liegen auf der Hand.
Ein Verbot beseitigt nicht das Problem der Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Agieren der politischen Klasse.
Eine demokratisch gewählte Partei zu verbieten würde wahrscheinlich zu einer Radikalisierung der Wählerschaft führen und die bereits bestehenden Vorurteile bestätigen.
Dazu kommt und dieser Punkt wird häufig übersehen, die Ideologie würde ja ebenso wenig verschwinden wie ihre Anhängerschaft, sich jedoch bei Zerschlagung der Strukturen der staatlichen Kontrolle entziehen.
Daher müsste für ein Verbot schon ein ganz konkreter Anlass vorliegen, der dann auch als Argumentationsgrundlage für das Verbotsverfahren dient. Das wäre dann auch der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Das Vorgehen nach dem jetzigen Muster erweckt eher den Eindruck von Willkür
zum Beitrag26.04.2025 , 19:40 Uhr
Sie legen in dieser Hinsicht Maßstäbe an, die spätestens seit dem Amtsantritt von Trump ihre Gültigkeit verloren haben. Das klassische Verständnis von der westlichen Welt existiert so nicht mehr.
Im Baltikum, Polen und Finnland seit Putins Überfall auf die Ukraine, im Rest Skandinaviens spätestens seit Trump. Sie haben in der Frage nicht einmal mehr eine geeinte EU und damit ist nicht bloß Ungarn oder Slowenien gemeint.
Die USA haben sich abgespalten, GB wählt die Vasallenrolle und was bleibt von der westlichen Welt außer der Achse Deutschland-Frankreich und einiger Anrainer? Mitunter noch Kanada. Selbst Italien und Spanien gehen eigene Wege.
Balten und Polen haben das längst verstanden, bei den Skandinavier hat es etwas länger gedauert, in Deutschland braucht es wahrscheinlich noch Zeit, um zu Verstehen.
Besuchen sie einmal Finnland, Schweden, Norwegen, Polen, die baltischen Staaten und schauen sich an, in welchem Tempo dort Zivilschutzmassnahmen betrieben werden.
Ein polnischer Kollege berichtete mir, dass es jetzt sogar an den Schulen Schiessunterricht gibt.
Das machen die nicht aus dem Grund, weil die Menschen in diesen Ländern ängstlicher sind als hierzulande.
zum Beitrag26.04.2025 , 19:10 Uhr
Schweden hat zwar das Abkommen auf Druck der USA 1968 unterzeichnet, die Produktion aber lediglich stillgelegt. Der Schwerwasser Reaktor von Agesta wurde 1974 stillgelegt und der Vorrat an schweren Wasser entfernt.
Dennoch wird die Anlage bis zum heutigen Tage gewartet und der Reaktor wäre kurzfristig betriebsbereit zur Plutoniumgewinnung. Den Mangel an schweren Wasser würde Norwegen, trotz eines Exportverbots, bei Bedarf garantiert beheben.
Seit dem Fall des Eisernen Vorhang gab es für die Skandinavier keine Veranlassung über eine atomare Bewaffnung nachzudenken.
Das hat sich gravierend geändert, während die Schweden kontinuierlich ein Forscherteam beim Verteidigungsministerium unterhielten, war Norwegen bisher ein glühender Verfechter der atomaren Abrüstung und hatte keine Ambitionen hinsichtlich eines eigenen Nuklearprogramms.
Bei der letzten Tagung des Nordischen Rats 2024 in Reykjavík wurde das Thema von Schweden aber wieder angesprochen und zwar vor dem Hintergrund der russischen Bedrohung in Verbindung eines Wahlsieges von Trump.
Das sind die Zeichen der Zeit, die in Skandinavien und im Baltikum anders gedeutet werden als hierzulande. Gilt auch für atomare Bewaffnung.
zum Beitrag26.04.2025 , 13:08 Uhr
Es geht nicht darum, die Polizei als Institution oder ihre Mitarbeiter an den Pranger zu stellen, sondern die Schwachstellen zu ergründen und zu optimieren.
Die offizielle Zahl der Toten in Zusammenhang mit der Polizei liegt übrigens bei 60. Damit liegt Deutschland neben dem negativen Spitzenreiter Frankreich (107) gleichauf mit Spanien und hinter Irland (71) und gehört zu den vier Ländern mit den meisten Toten in der EU mit Polizeibeteiligung.
Das es auch anders geht, zeigen Länder wie Großbritannien, Norwegen, Dänemark oder auch Italien.
Es wäre der Sache dienlicher zu analysieren, was einige der oben genannten Länder anders machen und zu überlegen, was davon auf Deutschland übertragbar wäre, anstatt das landestypische Lagerdenken zu bedienen, mit der klassischen Frontenbildung in Gegner und Verteidiger und dieses wiederum nach deutscher Manier ins Absolute gesetzt.
Als Norweger bin ich immer wieder irritiert, wie wenig hierzulande in Lösungsansätzen gedacht und rein auf Schuldzuweisungen gesetzt wird. Hat manchmal schon den Anschein, als wäre die hiesige DNA vom Schmittschen Freund - Feind Schema kontaminiert.
Quellen u.a. Cilip - Zahlen zu Polizeitoten in Europa
zum Beitrag23.04.2025 , 19:26 Uhr
Mohamed Amjahid der Verfasser des vom Presserat gerügten Artikels, der im übrigen ein Kommentar war, hat selbst im Artikel ausgeführt warum er teilweise zu einer harten Formulierung gegriffen hat.
Anstatt nun ständig den ewig gleichen Kommentar in leicht abgewandelter Form zu posten und auf der Rüge des Presserates herumzureiten, sollten sie sich lieber einmal mit dem Inhalt des Artikels des Autors auseinandersetzen oder besser gleich das sehr aufschlussreiche Buch von Mohamed Amjahid "Alles nur Einzelfälle? Das System hinter der Polizeigewalt" lesen.
Denn ihre Kommentare hinterlassen bei mir den Eindruck, dass es ihnen doch arg an Hintergrundwissen in diesem Bereich fehlt.
zum Beitrag22.04.2025 , 22:22 Uhr
Die taz richtet in ihren Artikeln zum Thema Polizeigewalt in Deutschland den Fokus auf die Aspekte, die ansonsten nur von Polizeiwissenschaftlern und anderen Forschern untersucht werden und der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind.
ZumThema Polizeigewalt empfehle ich ihnen sich einmal mit der Studie von Prof. Singelnstein, Goethe Universität Frankfurt, aus 2023 auseinander zusetzen.
2024 sind 22 Personen von Polizisten erschossen worden. Das ist ein negativer Rekord in Deutschland.
Auch in diesem Fall verweise ich sie auf die Internetseite der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP, die eine detaillierte Statistik der tödlichen Schüsse zur Verfügung stellt, mit ausführlicher Darstellung der Einzelfälle. Mit etwas Fleiß können sie dann selbst erkennen, dass der Anteil der erschossenen Personen mit Migrationshintergrund und besonders mit schwarzer Hautfarbe überproportional ist.
Zuletzt verweise ich auf eine empirische Untersuchung des Republikanischen Anwaltverein, welcher die strafrechtlichen Konsequenzen bei Dienstvergehen untersucht hat und zu einem niederschmetternden Ergebnis gekommen ist.
Da ist nichts mit Süppchen kochen bei der taz, das nennt sich Aufklärung.
zum Beitrag22.04.2025 , 13:00 Uhr
"Täglich werden durchschnittlich 290 Polizisten und Polizistinnen Opfer von Gewalt.."
Klingt erstmal alarmierend, jedoch handelt es sich bei über 80% der Fälle um Widerstandshandlungen. Dazu zählt auch, wenn man sich lediglich einer polizeilichen Anweisung widersetzt und sei es verbal. Fließt alles mit in die Statistik ein.
Fakt ist, dass die Zahl der Übergriffe auf Polizisten im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung gesunken ist.
Die Angaben können sie u.a. auch der Seite des BMI entnehmen.
Die Problematik des Schusswaffengebrauchs zum Zwecke der Gefahrenabwehr ist ein komplexes Thema. Gilt es doch bei jedem polizeilichen Eingriff die Verhältnismäßigkeit zu wahren und dabei den Einsatz von Schusswaffen als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen.
Zumindest hinsichtlich letzterem dürften in den sich häufenden Fällen, in denen Schusswaffen zum Einsatz kamen, Zweifel bestehen. Das schließt diesen Vorgang auf den ersten Blick mit ein.
zum Beitrag16.04.2025 , 21:06 Uhr
Ich wollte es nicht glauben, steht aber tatsächlich so in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
Ein oberster Richter legt als humanen Maßstab für eine Rücküberstellung das "Brot, Bett und Seife" Prinzip an, stellt dann selber fest, dass dieses in diesem speziellen Fall wohl nicht gewährleistet ist und empfiehlt als Ausweg den Gang in die Kriminalität.
Das schriftlich in einem Urteil fixiert. Alle Achtung da gehört schon eine gehörige Portion Menschenverachtung dazu. Das ist Zynismus in Reinkultur.
Wenn der Rechtsstaat in Deutschland nicht zur Lachnummer verkommen will, darf es nur eine Antwort darauf geben: Amtsenthebungsverfahren!
zum Beitrag15.04.2025 , 20:14 Uhr
Bei Sexualdelikten wo Aussage gegen Aussage steht kommt es darauf an, wie koheränt die Aussagen der Involvierten sind und ob sich einer der beiden in Widersprüche verwickelt.
Bei der jetzigen Gesetzeslage muss zudem der Nachweis der Gewaltanwendung erbracht werden, dieser würde entfallen und stattdessen müsste der Nachweis erbracht werden, dass der Wille des Opfers missachtet wurde.
Das führt in der Praxis dazu, dass die Aussage des Angeklagten an Bedeutung gewinnt hinsichtlich der Urteilsbildung, da der Angeklagte sich sehr viel ausführlicher zum Hergang äußern muss um seine Glaubwürdigkeit zu wahren.
Über Auswirkungen in der Rechtsprechung kann ich nur von Schweden berichten. Es wurden dadurch wesentlich mehr Fälle erfasst, als bei der "Nein heißt Nein" Lösung, gleichzeitig stieg die Zahl der Verurteilungen rapide an, besonders im Bereich der fahrlässigen Vergewaltigung. Der Grund für den Anstieg ist, dass die fehlende Einwilligung in vielen Fällen leichter beweisbar war als der Nachweis von Gewaltanwendung.
Primäres Ziel der Einführung bleibt jedoch der präventive Aspekt durch die Verschiebung der Verantwortung, weg vom Opfer hin zum Täter.
zum Beitrag15.04.2025 , 16:19 Uhr
"ist es eigentlich nicht zu viel verlangt zu sagen, Nein ich will nicht"
Das ist situationsbedingt nicht immer gegeben. Zum Beispiel bei einer sogenannten Schockstarre bei sexuellen Übergriffen. Bei einer Schockstarre handelt es sich um eine psychisch-neurobiologische Reaktion auf eine konkrete Bedrohung. Sie ist zudem nicht beeinflussbar.
Dazu gesellen sich dann noch passives (z.B. durch Überforderung) oder ambilaventes (z.B. aus Angst vor Eskalation) Verhalten und es bleibt der häufigste Grund, die Erkennung des Gegenwillens. Nicht jeder fast ein Nein gleich auf oder erkennt es als ein Nein.
Der Bereich ist komplexer als er auf den ersten Blick erscheint und ausserdem geht es in der Sache darum dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht der Person gerecht zu werden. Bedeutet aus dieser Perspektive, dass eine Zustimmung für eine Handlung erforderlich ist.
zum Beitrag15.04.2025 , 15:54 Uhr
Kurz auf Deutsch umgelegt, bedeutet der Begriff in Schweden das gerichtlich nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Täter sich dessen nicht voll bewusst war, dass das Opfer eine sexuelle Handlung nicht wollte. Das ist eine abgeschwächte Form des Strafttatbestands der Vergewaltigung und betrifft die Schuldfrage, wird dementsprechend auch milder bestraft.
Mit Umkehr der Beweislast hat das aber wenig zu tun, wenn ein Gericht einen Nachweis nicht erbringen kann.
zum Beitrag15.04.2025 , 13:42 Uhr
Wenn es in der Praxis so wäre, würde es tatsächlich keinen Sinn ergeben. Und natürlich wäre die Beweislastumkehr nicht verfassungskonform. Hat aber wenig mit dem "Nur Ja heißt Ja" Modell zu tun. Kleiner Tipp weder in Dänemark, noch in Schweden etc gibt es eine Beweislastumkehr und da hat sich das Modell längst als tauglich in der Rechtsprechung erwiesen.
zum Beitrag15.04.2025 , 13:29 Uhr
Ob sie es glauben oder nicht, auch die Rechtsanwendung ist teilweise von stereotypen Vorstellungen über Sexualität geprägt. Das gilt besonders hinsichtlich der Erkennbarkeit des Gegenwillens. Diese Aspekte wirken sich vor Gericht oftmals zum Nachteil von Frauen aus.
Für Gerichte ist es oftmals eine große Herausforderung den angemessen Beobachtungsmaßstab bei der Beurteilung der Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens anzulegen bzw zu bestimmen. Und der ist nach gegenwärtiger Rechtslage nun einmal maßgeblich.
Bei einer "Nur ja heißt ja" Rechtssprechung würden diese Hürden entfallen und eine objektive Urteilsfindung erleichtern.
Bei einem Prozess ohne Zeugen urteilt das Gericht aufgrund der Glaubwürdigkeit der Aussagen unter Berücksichtigung einer ganzen Reihe von Kriterien wie Lebensumstände etc.
Für den Beschuldigten würden bei einer Neuregelung die persönlichen Umstände gleich bleiben. Er macht eine Aussage zum Tathergang, schildert seine Perspektive etc. mehr nicht.
Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieser Aussage obliegt dann dem Gericht.
zum Beitrag15.04.2025 , 12:46 Uhr
Genau anders herum, für die Fälle ohne Zeugen ändert sich vieles, für die "wehrlosen" im öffentlichen Raum und für Fälle wie die von Frau Pelicot nichts. Da greift die "Nur ja heißt ja" Bestimmung schon im deutschen Strafrecht.
zum Beitrag15.04.2025 , 11:48 Uhr
Diese Regelung ist überfällig. Sie trägt nicht nur dazu bei das Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen, sondern trägt auch zum Abbau der Stereotypen bei, wie sich Frauen angemessen zu Verhalten haben. Der rechtliche Umgang mit Sexualdelikten zeigt ja immer wieder, dass es maßgeblich vom Verhalten des Opfers abhängt, ob ein Übergriff als strafrechtliches Unrecht einzustufen ist oder nicht. Die rechtliche Problematik hinsichtlich der Erkennbarkeit des Gegenwillens würde dadurch entfallen.
In Hinblick auf die Strafverfolgungspraxis würde es bei einer Zustimmungserfordernis auch nicht zu erhöhten Beweisschwierigkeiten kommen, da bei Sexualdelikten meist nur die Opfer als Zeugen herhalten können. Auch würde es zu keiner Beweislastumkehr kommen, "in dubio pro reo" würde auch weiterhin gelten.
Zum Interview sei angemerkt, dass die "Nur ja heißt ja" Lösung in Deutschland schon berücksichtigt wird , (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) sich aber lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen eine Person einem Willensbildungs- oder Willensäußerungsdefizit unterliegt, z.B. aufgrund Alkohol- oder Drogeneinfluss.
zum Beitrag14.04.2025 , 00:43 Uhr
"Sehe ich anders. Kein Nachfahre oder Verwandter von Holocaust-Opfern sollte sich je von Deutschland verraten.."
Das hat weder etwas mit Verrat noch mit im Stich lassen zu tun. Sie selbst legen bestimmt auch Wert darauf, dass ihre Rechte gewahrt werden. Und wenn diese Rechte jetzt ausschließlich ihnen verweigert würden, dann würden sie doch zurecht darauf hinweisen, dass das Recht für alle gilt, also auch für sie. Gleiches Recht für alle, nichts anderes liegt hier vor.
zum Beitrag13.04.2025 , 22:14 Uhr
Das Gericht vertritt doch gerade die Menschenwürde, indem sie die Verantwortlichen, die diese Würde in den Dreck gezogen haben anklagt.
Ihnen ist schon bekannt, dass die Beweislast ziemlich eindeutig und vielseitig ist. Von Videomaterial und Zeugen über Aussagen einzelner Regierungsmitglieder wird das gesamte Spektrum abgedeckt. Da braucht es keine Angaben der Hamas für.
In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Nachtrag zum Völkerstrafrecht.
Beim Vorwurf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist der Nachweis einer systematischen oder verbreiteten Begehung zu erbringen. Es zählt also vorderst die Gesamttat und dann die Einzelfälle. Da bestehen schon Zweifel, ob die Beweise dafür ausreichen.
Bei Kriegsverbrechen wie Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung ist dem nicht so. Hier zählt der Einzelfall und die Verhältnismäßigkeit. Es geht daher hauptsächlich nur noch darum den Vorsatz nachzuweisen und nicht zu klären, ob diese Form der Kriegsverbrechen tatsächlich stattgefunden haben. Das ist bereits ausführlich dokumentiert.
Dürfte mit ein Grund dafür sein, warum sich die israelische Justiz scheut den Fall vom IStGH zu übernehmen.
zum Beitrag13.04.2025 , 20:01 Uhr
Bei allem Respekt, die historischen Hintergründe und die "historische Verletzlichkeit des jüdischen Volkes" sind für den Erlass eines Haftbefehls nun wirklich kein Kriterium.
Das Gericht hat geprüft und entschieden, dass es ausreichende Anhaltspunkte gibt, die einen Haftbefehl rechtfertigen. That's all!
Ein Vorwurf ist das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung. Der andere Vorwurf betrifft Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche Tötungen, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen.
Beides sind Kriegsverbrechen und warum diese nach ihren Angaben im modernen Völkerrecht einer tragfähigen Grundlage entbehren sollten dürfte ihr Geheimnis bleiben, ebenso wie die "prozessualen Aspekte" die sie als gewichtige Gründe dagegen ins Feld führen.
Zudem handelte es sich meinerseits auch nicht um absolutistische Argumente für einen Haftbefehl sondern für dessen Vollstreckung und das hat etwas mit Durchsetzung des Rechts zu tun und nichts mit Absolutismus.
Das als Kadavergehorsam abzutun zeugt von einem sehr zweifelhaften Rechtsverständnis.
zum Beitrag13.04.2025 , 14:54 Uhr
"Das deutsch-isrealische Verhältnis darf da nicht reingezogen werden"
Typisch deutsch, wenn es unangenehm wird drückt man sich hier gerne vor der Verantwortung, schaut lieber weg und überlässt anderen die Drecksarbeit. So funktioniert das aber nicht. Das eine ist Politik, Diplomatie und vielleicht auch Völkerverständigung. Das andere ist die Durchsetzung geltenden Rechts und das sollte mit vorigen keine Schnittmengen haben.
Justiz muss unabhängig und objektiv agieren und sollte möglichst neutral sein. Bei letzterem hapert es leider allzu häufig, besonders durch die indirekte Einflussnahme der Politik. Eine gefährliche Entwicklung, die nicht nur in den USA zu beobachten ist sondern auch vermehrt in Deutschland auftritt.
zum Beitrag13.04.2025 , 14:37 Uhr
Nur liegt es nicht in Friedrich Merz Einflussbereich die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls zu untersagen. Nennt sich auch Gewaltenteilung.
Der Eingriff der Executive müsste zudem auf Bundes- und Landesebene erfolgen, denn da die Voraussetzungen eines Überstellungshaftbefehls vorliegen, sind auch die Staatsanwaltschaften und die Polizei gem. § 127 Abs. 2 StPO zur vorläufigen Festnahme ermächtigt. Bedeutet selbst die Unterlassung durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hätte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Vollstreckung des Haftbefehls. Eine politisch veranlasste Weisung an den zuständigen Generalstaatsanwalt wäre zudem rechtswidrig und würde in der Sache eine Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) darstellen. Das würde dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Ende der Kanzlerschaft von Friedrich Merz bedeuten.
Friedrich Merz wollte eine Botschaft nach außen senden und hat sich dabei wie so häufig diletantisch verhalten. Besonders vor dem Hintergrund, dass er in grauer Vorzeit ja einmal Jura studiert hat, was zumindest für mich, bei der Häufung seiner politischen Vorschläge die gegen geltendes Recht verstoßen, verwunderlich ist.
zum Beitrag12.04.2025 , 21:41 Uhr
Sie haben leider überhaupt nicht verstanden, was das Anliegen meines Kommentars war. Näheres können sie meinem Kommentar an @dtx entnehmen.
zum Beitrag12.04.2025 , 21:28 Uhr
Nach dem xsten Artikel in den deutschen Medien, die sich mit dem IStGH und seinen Aufgaben beschäftigen, betreibe ich an dieser Stelle einmal Medienschelte.
Die Aufgaben des IStGH beschränken sich nicht einzig auf die Anklage von potentiellen Kriegsverbrechern. Es ist zu begrüßen, wenn diese für ihre Taten zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Nur das könnten nationale Gerichte auch durchführen. Stichwort Weltrechtsprinzip.
Die eigentliche strafprozessuale Revolution ist jedoch die besondere Form der Opferbeteiligung und Opferentschädigung.
Erwähnt sei hier als Beispiel die Verurteilung des kongolesischen Generals Ntaganda der 2019 wegen schwerer Kriegsverbrechen zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Seinen Opfern wurde später eine Entschädigung von 30 Millionen Dollar zugesprochen.
Diese beiden Komponenten machen die Bedeutung des IStGH aus. Bestrafung für die Täter und Entschädigung für die Opfer.
Das wird hierzulande ausgeklammert und es entsteht der Eindruck, als würde sich ein Verfahren nur um den Täter drehen. Dabei sind die Verfahren gerade auch für die Opfer von existenzieller Bedeutung. Die meisten, wie jetzt die Palästinenser, stehen nämlich vor dem Nichts
zum Beitrag12.04.2025 , 16:27 Uhr
Da liegen sie mit ihrer Einschätzung aus meiner Sicht völlig richtig. Rechte Vorfälle werden gerne übersehen oder häufig heruntergespielt und bei Vorfällen mit migrantischer Beteiligung kippt die Union gerne noch Öl ins Feuer und trägt so maßgeblich dazu bei, dass gerade migrantische Gruppen aus dem Nahen Osten insgesamt als Sündenböcke dafür herhalten müssen. Differenziert wird in diesem Bereich hierzulande schon längst nicht mehr, weder von der Politik noch vom Großteil der Bevölkerung.
zum Beitrag12.04.2025 , 16:16 Uhr
Ein Zusammenhang zwischen Frauenhass und Rechtsextremismus kann sehr wohl hergestellt werden, auch ohne spezifische Statistiken zu Femiziden.
Ich empfehle dazu den Verfassungsschutzbericht aus Niedersachsen "Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus im rechtsextremen Spektrum" von 2023, als PDF im Netz und die Expertise „Alles Einzelfälle? Misogyne und sexistisch motivierte Gewalt von rechts“ von 2022. Als PDF Download auf der Seite der Antonio Amadeus Stiftung, einfach dem Link folgen.
www.amadeu-antonio...lles-einzelfaelle/
zum Beitrag12.04.2025 , 15:57 Uhr
Naja, die Ermittlungen laufen ja noch, da kann nicht jetzt schon ausgeschlossen werden, dass es gar keinen lokalen Zusammenhang gibt, jedoch ist es nicht hilfreich ein Drohschreiben mit rechtsextremen Inhalten vorab mit einer solchen Argumentation zu verharmlosen. Da sollte schon auchmal ein Blick hinter die Kulissen geworfen werden, als gleich zu beschwichtigen.
zum Beitrag12.04.2025 , 14:02 Uhr
Ihr Beitrag ist ein gutes Beispiel für die allgemeine Verharmlosung und Relativierung von rechtspolitisch motivierten Straftaten.
Nur als kleiner Hinweis: Die Absender der Drohmails sind in Berlin ansässig.
zum Beitrag11.04.2025 , 17:32 Uhr
Auf China sollte die EU nicht eingehen. Enge Kooperation bedeutet in Fachchinesisch "keine Zölle".
In China herrscht seit längerer Zeit schon Überproduktion bei gleichzeitig stets zurückgehender Binnennachfrage. Das Land steht der Deflation näher als der Inflation wie sie in diesem Handelskrieg Europa drohen würde.
Keine oder auch nur sehr niedrige Zölle hätten zur Folge, dass China den europäischen Markt mit seinen Produkten zu Dumpingpreisen überschwemmen würde, auf Kosten der einheimischen Produzenten in der Union.
zum Beitrag11.04.2025 , 17:09 Uhr
"Bezüglich Dänemark ist das schlicht falsch"
In Dänemark kann jeder Asylbewerber einen Antrag bei der Grenzpolizei, den örtlichen Polizeistellen, am Flughafen oder im Aufnahmezentrum stellen. Da wird nichts vorab selektiert.
Der Rest ist eine andere Geschichte und zwar vor dem Hintergrund der Asylpolitik Dänemarks. Das wird in dem von ihnen verlinkten Text ja auch ausführlich dargestellt, hat nur nichts mit Selektion in Form einer Vorauswahl zu tun, wie Kanada oder Australien sie betreiben.
Das die Ausgangssituation in den beiden Ländern eine andere ist als in Deutschland ist unbestreitbar.
Norwegen ist nicht in der EU und Dänemark ist, mit einigen Ausnahmen, nicht an die EU Asylvereinbarungen gebunden.
Auf dieser Grundlage lässt sich natürlich eine den nationalen Verhältnissen angepasste Asylpolitik betreiben.
Beginnt ja schon mit der Einstufung der sicheren Herkunftsländer. Ein Bewohner aus den Maghreb Staaten hat in Norwegen z. B. kaum eine Chance Asyl zu erhalten. Und da dieses auch in den jeweiligen Ländern selbst bekannt ist, versucht man es gar nicht erst. Das ist das Prinzip Abschreckung, was besonders Dänemark intensiv, besser gesagt überzogen betreibt.
zum Beitrag11.04.2025 , 16:45 Uhr
Der Stimmenverlust der Folkeparti beruhte zum Großteil auf der Zersplitterung im rechten Lager und die damit einhergehenden Neugründungen von rechten Parteien.
Das die dänischen Sozialdemokraten den Absturz der Folkeparti als Erfolg ihrer Politik verkauft haben gehört nunmal dazu. Trotz einer zunehmend restriktiveren Migrationspolitik ist es im großen und ganzen nicht gelungen das rechte Lager zu schwächen.
Das zeigen schon die Ergebnisse der letzten Parlamentswahl, bei der die Rechtsaussenparteien Danmarksdemokraterne, Nye Borgerlige und Konservative Folkeparti zusammen über 15% der Stimmen geholt haben. Dazu können noch die Moderaten gezählt werden, die sich zwar als Mitte-Rechts Partei verorten mit ihren politischen Ansichten aber eindeutig nicht mehr dem bürgerlichen Lager zugeordnet werden können. Ihr Stimmenanteil bei der letzten Wahl betrug immerhin 9,3%.
Das ergibt in der Summe über 24% für das rechte Lager und damit ist nicht rechts-konservativ gemeint.
Eindämmung sieht anders aus.
zum Beitrag11.04.2025 , 10:45 Uhr
Das ist Klischeedenken hoch zehn. Und zu meinen, diese Ressentiments auch noch öffentlich weiterverbreiten zu müssen sagt einiges aus über die mentalen Zustände in diesem Land.
Nur einmal so als Anmerkung, die deutsche Erwerbsquote liegt bei 55,8%. Unterscheidet sich also marginal von der von Migranten.
Die Anzahl der Migranten an Fachkräften mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beträgt 6,7 Millionen (Quelle Deutschlandfunk).
Und was spricht gegen Dönerläden oder Friseure? Die zahlen Löhne und Steuern wie andere Unternehmen auch und tragen dadurch zur Wertschöpfung bei.
Dann bitte doch auch einmal einen Blick auf einheimische Unternehmen werfen und vergleichen, wie diese ihre Arbeitsverträge gestalten. Von Reinigungskräften über Schlachthausmitarbeiter bis hin zu Saisonarbeitern werden sie dort sehr viele prekäre Beschäftigungsverhältnisse finden. Demgegenüber dürften die Zustände in vielen Dönerbetrieben gold sein.
zum Beitrag11.04.2025 , 09:45 Uhr
Auf Zuwanderung aus der EU wollte ich mich eigentlich in meinem Kommentar nicht beziehen. Aber bitteschön, dann aber auch die lieben Schweden erwähnen. Besonders bei uns hoch im Norden sehr häufig anzutreffen.
zum Beitrag10.04.2025 , 19:55 Uhr
Ich verbuche das unter Aufklärung, in der vagen Hoffnung Vorurteile abbauen zu können.
zum Beitrag10.04.2025 , 19:48 Uhr
Da kommt eigentlich nur Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung in Betracht. Vielleicht noch in Hergang mit Strafvereitelung im Amt.
zum Beitrag10.04.2025 , 18:41 Uhr
Dänemark und Norwegen selektieren nicht bei der Migration. Das läuft nach dem gleichen Muster ab wie hierzulande. Die größte Gruppe in Norwegen stellen Syrer und Somalier.
Norwegen und Dänemark legen in der Bildung jedoch sehr viel Wert auf soziale Inklusion. So gibt es z.B. die Gleichberechtigungskurse für Migranten. Hier werden die norwegischen Standards der Gleichstellung von Männern und Frauen vermittelt. Zudem ist das Schulsystem auf eine ganzheitliche Unterstützung von Migranten ausgelegt, bei dem auch die Eltern mit eingebunden werden.
Das dänische System unterscheidet sich besonders durch die gemeinsame zehnjährige Grundschulzeit und die pädagogische Autonomie der Schulen, verfolgt aber ansonsten ähnliche Ansätze wie in Norwegen.
Das ihre Argumentation in dieser Hinsicht nicht korrekt ist, beweist schon die Vergleichsstudie zu Pisa in der aufgezeigt wurde, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Dänemark nur halb so groß ist wie in Deutschland.
Und die Plätze an der Sonne beider Länder bei den Pisastudien zeigen, dass bei entsprechender Ausstattung der Institutionen Migrantenkinder nicht schlechter abschneiden als andere Schüler.
zum Beitrag10.04.2025 , 15:03 Uhr
Aus Platzmangel folgen die Links zu meinem Kommentar separat.
Bundeszentrale für politische Bildung "Migrantenkinder im Bildungssystem" www.bpb.de/shop/ze...elt-benachteiligt/
Kompetenz Netzwerk "Mythos: Zuwanderung ist eine Gefahr für den Sozialstaat". Beitrag enthält auch Link zu der erwähnten Studie
www.kn-zusammenleb...er-den-sozialstaat
zum Beitrag10.04.2025 , 14:56 Uhr
Vielleicht gelingt es mir ja ihre Vorurteile durch Fakten zu widerlegen. Das der Bereich Migranten und Bildung vielschichtig ist, können sie dem Beitrag "Migrantenkinder im Bildungssystem" der Bundeszentrale für politische Bildung entnehmen. Einen wesentlichen Punkt des Beitrags nehme ich vorweg.
Und zwar das eine Ursache ist, das die Kultur des Förderns, besonders im schichttypischen Bereich, in Deutschland erheblich unterentwickelt ist. In Ländern wie Kanada, Dänemark, Norwegen oder der Schweiz, die eine durchdachte Migrationspolitik mit einer darauf abgestimmten Integrationspolitik betreiben ist das schulische Leistungsdefizit gem. OECD Studie nicht einmal halb so groß wie hierzulande.
Zu ihrer zweiten Aussage nur soviel, eine Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2023 kommt zu dem Ergebnis, dass alle Menschen mit Migrationsgeschichte mehr in die Sozialsysteme einzahlen, als sie entnehmen. Das gilt auch für Flüchtlinge. 54 % der Asylsuchenden, die seit sechs Jahren in Deutschland leben sind erwerbstätig, überwiegend in Vollzeit. Details über den Mythos "Zuwanderung ist eine Gefahr für die Sozialsysteme" können sie dem gleichnamigen Beitrag entnehmen.
zum Beitrag09.04.2025 , 17:10 Uhr
Nicht ganz korrekt. Der Begriff stammt aus dem Urslawischen und bedeutet Fremder. Abgeleitet wurde der Begriff dann im Laufe der Zeit in Stumm.
Der Ursprung bezog sich auf eine fremde Sprache mit der die Slaven nicht kommunizieren konnten.
Später wurde der Begriff auf das Deutsche eingeengt in Russisch Némez , Ungarisch Német oder Tschechisch Nemec
zum Beitrag09.04.2025 , 16:45 Uhr
Das sieht in der Praxis doch etwas anders aus, als aus ihrer subjektiven Warte betrachtet.
Einzelne Urteile mögen für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar sein und eine gewisse Diskrepanz in der Strafverfolgung gerade bei politisch motivierten Straftaten ist nicht von der Hand zu weisen, der Großteil der Verfahren wird aber objektiv und nach hohen rechtsstaatlichen Maßstäben durchgeführt.
Fernab aller Verschwörungstheorien ist die Justiz intakt und die Gewaltenteilung funktioniert.
Anstatt Gerichten persönliche Interessen in Verfahren zu unterstellen, sollten sie froh sein in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben und bei Gelegenheit einmal einen Blick über den Tellerrand werfen.
Hierzulande jedenfalls sind ihnen ihre persönlichen Rechte garantiert und bei Verletzung haben sie die Möglichkeit diese einzuklagen. Das ist nicht in allen Gegenden dieser Welt selbstverständlich, auch nicht in Europa.
zum Beitrag09.04.2025 , 15:54 Uhr
Das Akzente laut einer Studie automatische Zuschreibungen in Bezug auf Bildungsniveau oder soziale Schicht auslösen, kann ich so nicht bestätigen.
Der Personenkreis hierzulande der meinen norwegischen Akzent auch dem Land richtig zuordnen konnte ist überschaubar. Bestenfalls lief es auf Schweden hinaus.
Im Gegensatz zu vielen anderen hier im Forum liebe ich deutsche Dialekte und ich selbst spreche hier in Norddeutschland auch am liebsten Plattdeutsch statt Hochdeutsch. Das liegt aber eher an der verwandten Sprachfamilie, denn wer plattdeutsch beherrscht hat nur wenig Mühe norwegisch zu verstehen.
Auch Vorurteile gegenüber ausländischen Akzenten kann ich in der Praxis nicht bestätigen, mein Eindruck ist eher das hierzulande die einheimischen Akzente das Schubladendenken fördern. Ich hatte einmal eine Assistentin, die hatte einen wunderschönen sächsischen Akzent, der aber unter den Hanseaten für allerlei Gespöt gesorgt hat. Das war für mich völlig unverständlich.
zum Beitrag09.04.2025 , 15:04 Uhr
"Welchen Grund gäbe es aus Sicht der isr. Regierung umzudenken?"
Zum Beispiel die Weigerung der Nachbarstaaten palästinensische Flüchtlinge aufzunehmen.
Israels Exodusplan Gebiete zu bombardieren und somit die Bevölkerung im Gazastreifen zu zwingen von einem Ort zum anderen zu ziehen und dann die humanitäre Hilfe abzuschneiden in der Hoffnung, dass die Palästinenser das Land verlassen, wird daran scheitern das es keine Exitalternativen geben wird.
Jedoch Gefangenen im eigenen Land auf langfristiger Sicht die Zufuhr von Nahrung zu verweigern, wird selbst die Trump Administration nicht gutheißen und es würde wahrscheinlich auch eine Konfliktverschärfung mit der Arabischen Liga bedeuten. Und selbst die EU, immerhin Israels größter Handelspartner, wird dann nicht mehr wegsehen können und umdenken müssen. Das kann alles nicht im Interesse Israels sein.
Nur zur Erinnerung, der israelische Staat ist auf sich allein gestellt nicht überlebensfähig, weder wirtschaftlich noch militärisch.
zum Beitrag09.04.2025 , 11:20 Uhr
Wenn überhaupt wäre es versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung.
Maßgeblich für die Anklage auf versuchter Totschlag ist neben dem Vorsatz der sogenannte Rücktrittshorizont. Dabei ist zu klären, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags gemäß § 24 I StGB strafbefreiend zurückgetreten ist. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt.
Anders könnte es verlaufen, wenn er lediglich durch das Einschreiten von Dritten an der weiteren Ausführung der Tat gehindert wurde. Das könnte dann auf eine Tatabsicht schließen lassen, den versuchten Totschlag zu beenden.
Diese Details sind dem Artikel aber nicht zu entnehmen und daher belasse ich es in aller Kürze bei dieser einführenden Erläuterung.
zum Beitrag07.04.2025 , 21:43 Uhr
Ich habe nichts von automatisch geschrieben sondern von Freiräumen die das Asylgesetz bietet.
Gilt auch für die Anwendung von Gesetzen und deren Auslegung. Nach dem aktuellen Stand wurde entschieden, dass Herr Odowaa als wichtiger Zeuge in einem Strafprozess persönlich anwesend sein muss. Dadurch findet dann das Aufenthaltsgesetz gem. § 60a Abs. 2 S. 2 Anwendung, welches besagt das die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen ist, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens (§ 12 StGB) von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird.
Das wäre nicht zwingend notwendig gewesen, eine Aussage hätte auch vor dem Prozess auf Video aufgezeichnet werden können, ohne eine aufschiebende Wirkung der Abschiebung.
Hier wurde jetzt von Seiten der Justiz der Freiraum geschaffen, der sich im rechtlichen Rahmen bewegt und der Situation angemessen ist. Das hat nichts mit Fingerspitzengefühl sondern nur mit gutem Willen zu tun.
zum Beitrag07.04.2025 , 21:12 Uhr
Tut mir Leid Frau Dudley, ihrer Propagandamaschine geht langsam der Sprit aus.
Das ist alles zu durchsichtig, zu faktenarm und recht eintönig. Die Schlagworte Antisemitismus und Hamas Terroristen haben sich abgenutzt.
Ersteres ist von ihnen zu oft für ihre israelische Lobbyarbeit missbraucht worden, zweiteres musste zu oft seitens der IDF als Erklärung für sämtliche Kriegsverbrechen gegenüber NGO Mitarbeitern, Journalisten oder jetzt Sanitätern herhalten.
Die Glaubwürdigkeit ist dahin, die Worte haben sich abgenutzt und es ist zu wünschen, dass die Mitgliedsstaaten dem IStGH sämtliche Unterstützung zukommen lassen, um die Schuldigen für diese und andere Verbrechen auf die Anklagebank in Den Haag zu bringen.
Ich persönlich habe auch kein Verständnis für Menschen die aus falschen Solidaritätsgründen Faschisten verteidigen, anstatt säuberlich zu differenzieren.
Wer Trump kritisiert, aber Netanjahu verteidigt und sei es auch nur indirekt, ist einfach nicht aufrichtig und sollte sich besser nicht über die Zustände in den USA öffentlich echauffieren. Denn beide Autokraten blasen ins gleiche Horn. Da gibt es keinen Unterschied.
zum Beitrag07.04.2025 , 17:34 Uhr
Und was würde die strikte Beachtung der Genfer Konvention ihrer Meinung nach in diesem Fall aussagen?
zum Beitrag07.04.2025 , 17:17 Uhr
"Da hat wohl jemand das Konzept des Rechtsstaats nicht verstanden"
Und das sind sie anscheinend.
Ganz abgesehen von den Gesetzesauslegungen, bietet gerade das Asylrecht einen breiten Spielraum für Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Aufenthalsortes. Einfach einmal informieren und danach nochmal kommentieren.
zum Beitrag06.04.2025 , 23:31 Uhr
Eine Stärkung des IStGH wäre es, wenn die Mitgliedsstaaten initiativ würden hinsichtlich des Schutzes vor extraterritorialen Sanktionen, wie sie die USA gegen Mitglieder des IStGH verhängt haben.
Das rechtliche Instrument hierfür wäre die sogenannte Blocking Verordnung wie sie auch die EU zum Schutz von Unternehmen und Einzelpersonen unterhält. Das wäre die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt über die Machbarkeit von unabhängigen Untersuchungen diskutiert werden kann.
Nur zur Erinnerung, die autoritären Regierungen in den USA, Israel oder Ungarn arbeiten gegenwärtig mit Nachdruck daran die Gewaltenteilung im eigenen Land möglichst aufzuheben oder zumindest das Recht dem System anzugleichen.
Da ist ein Weltgerichtshof der Störfaktor Nummer 1. Die vom Autor anvisierten unabhängigen Ermittlungen, wenn möglich noch vor Ort, sind vor diesem Hintergrund reine Zukunftsmusik.
Die EU sollte als erstes realisieren, dass es bei der gegenwärtigen Entwicklung um den Fortbestand des IStGH geht. Das scheinen aber einige noch nicht verstanden zu haben. Anders ist das kontraproduktive Verhalten von Friedrich Merz hinsichtlich des Haftbefehls für Nethanjahu nicht zu erklären.
zum Beitrag06.04.2025 , 21:01 Uhr
Israel fällt in sich zusammen. Eine Armee die als Killer Kommando agiert, radikale Siedler die brandschatzen und Palästinenser aus ihren Häusern vertreiben und eine durch und durch korrupte Regierung. Und die Justiz? Schweigt zumeist.
Es tut mir Leid um den Großteil der achtbaren Bevölkerung, aber solange kein offener Widerstand gegen die Regierung erfolgt, trägt auch die Bevölkerung eine Mitverantwortung für die Zustände im Land.
zum Beitrag06.04.2025 , 20:17 Uhr
"Doch erst der fatale Schritt von Friedrich Merz und seiner Union, zusammen mit FDP und AfD im Bundestag für Abschiebungen und Zurückweisungen an der Grenze zu stimmen, hat ihn hoffähig gemacht... Jeder Fünfte stimmte für die Rechtsextremen."
Erstens lagen die Umfragewerte für die AfD schon vor der Migrationsdebatte bei gut 20% und zweitens greift es zu kurz mit dem Finger immer nur auf die etablierten Parteien zu zeigen.
Es gibt etwas, das ist nach meinen Erfahrungen hierzulande nicht sonderlich populär und es nennt sich Eigenverantwortung und Selbstreflexion.
Selbst schlechte Politik begleitet von Springer Hetze zwingt keinen dazu Faschisten zu wählen. Als Norweger mit 20 Jahren Erfahrung in Deutschland, sage ich ganz klar. Rassismus, Antisemitismus und Autoritarismus sind fest in der Mentalität der Deutschen angelegt. Sie waren auch nie weg aus den Köpfen, sondern wurden lediglich eingegrenzt. Jetzt treten sie wieder offen hervor da eine Grenzverschiebung, nicht nur des sagbaren, stattgefunden hat. Auch mit Unterstützung von Seiten der demokratischen Elemente der Gesellschaft.
Diese "hässliche Fratze" Deutschlands beschränkt sich auch nicht allein auf AfD Wähler.
zum Beitrag06.04.2025 , 19:29 Uhr
Warum kann das keine Methode sein?
Rechtlich hätte es gereicht im Rahmen des Dublin Verfahrens den Selbsteintritt zu erklären und damit das Verfahren in Deutschland durchzuführen. Italien hätte garantiert nichts dagegen gehabt. Ein simpler Verwaltungsakt von dem Herr Odowaa mehr gehabt hätte, als von den schwülstigen Danksagungen aus Bayern. So bleibt es ein schlichtweg widerliches Verhalten von Seiten der Volksvertreter.
Bleibt nur zu hoffen, dass möglichst viele Menschen die Petition unterstützen und den staatlichen Stellen bis Juli doch noch ein Licht aufgeht.
zum Beitrag06.04.2025 , 11:39 Uhr
Ihre Interpretationen gehen an der Sache vorbei. "Sachverhaltquetsche" trifft es vollkommenen. Dank an lowandorder.
zum Beitrag05.04.2025 , 21:06 Uhr
Es ist relativ einfach, gemäß UN Antifolterkonvention darf niemand in ein Land ausgewiesen werden indem ihm die Folter droht.
Es ist belegt, dass sie im Iran mehrfach wegen politischer Aktivitäten im Gefängnis saß und wie in diesem Staat mit inhaftierten Frauen umgegangen wird dürfte ihnen bekannt sein. Mehr braucht es nicht für ein Bleiberecht.
Die anderen aufgeführten Aussagen hinsichtlich des Umfangs ihrer Aktivitäten etc sind rechtlich nicht von Bedeutung.
Zu ihren Bemerkungen nur folgendes.
Da haben ihre Anwälte anscheinend einen schlechten Job gemacht und daher hat sie gewechselt. Kommt vor und ist kein Kriterium das gegen sie spricht.
Und ein zweifach abgelehnter Antrag vom BAMF ist nun wirklich kein Kriterium. Die Arbeit dieser Institution dient nun wirklich seit längerer Zeit nicht mehr als Maßstab für die Menschenrechte.
zum Beitrag05.04.2025 , 20:25 Uhr
Jede Form des Rechtspopulismus senkt die Hemmschwelle für körperliche Übergriffe. Der Grad der Verrohung ist klar ersichtlich, wenn auch schon Kinder Opfer der Rechtsextremen werden.
Die Politik muss endlich Courage zeigen und dafür sorgen, dass die geistigen Brandstifter aus den Parlamenten entfernt werden. Der schnellste Weg dazu ist das Parteiverbot.
Und auf Seiten der Strafverfolgung bedarf es dringend Schulungen und Sensibilisierung für das Thema oder aber bei entsprechender Sachlage auch Disziplinarverfahren wegen Unterlassung und Untätigkeit.
Nur auf diese Weise lassen sich Vorfälle wie der in Berlin Hohenschönhausen vermeiden. Das die Polizei Angreifer laufen lässt ohne ihre Identität festzustellen ist ein Dienstvergehen und muss auch als solches geandet werden. Ansonsten entfaltet es keine abschreckende Wirkung sondern regt zur Nachahmung an. Selbiges gilt für die Justiz, die in der Pflicht ist rassistisch motivierte Straftaten als solche auch einzuordnen und in die Strafzumessung mit einzubeziehen.
Zero Toleranz ist gefragt und zwar von Politik, Justiz und Gesellschaft.
zum Beitrag05.04.2025 , 16:55 Uhr
Da wird schon genau gerechnet. 26Mrd € war der Etat des Bundes 2024 für seinen Anteil am Bürgergeld. Darin sind auch Kosten für Unterkunft, Heizung etc anteilig enthalten. Da die Kosten für das Bürgergeld zwischen Bund und Ländern in gleichen Anteilen aufgeteilt werden, dürfte der Gesamtbetrag bei 52Mrd liegen inkl. Verwaltung.
zum Beitrag05.04.2025 , 13:03 Uhr
Grau ist alle Theorie. In der Praxis sieht es dann so aus, dass die offizielle Fehlerquote der BAMF Bescheide 30% beträgt.
Das BAMF wälzt gerne die Verantwortung bei komplexer gelagerten Fällen auf die Gerichte ab. Und diese bekommen es dann mit den abstrakten Satzbausteinen des BAMF zu tun und sollen auf Basis dessen sich ein Bild machen und eine objektive Beurteilung g vornehmen. Funktioniert nicht immer einwandfrei, wie das Beispiel im Artikel aufzeigt.
Es ist anhand der Informationen auch kaum nachvollziehbar, dass eine junge Frau die im Iran mehrfach wegen politischer Aktivitäten im Gefängnis saß und gefoltert wurde hier 7Jahre lang um Anerkennung ihres Rechts auf Asyl kämpfen muß.
zum Beitrag04.04.2025 , 22:09 Uhr
Es scheint schon seit Weimar hierzulande Tradition zu sein, dass aus bürgerlicher und konservativer Sicht Links als Bedrohung für die Demokratie angesehen wird und Rechts zwar als Störenfried, aber nicht als direkte Bedrohung betrachtet wird.
Da könnten jetzt viele Parallelen gezogen werden zu heute.
Am augenscheinlichsten wird das bei der Strafverfolgung deutlich. Da ist die Diskrepanz anhand der Prozesse und Urteile ja gut belegbar.
Auch das staatliche Vorgehen gegen Aktivisten fällt ins Auge. Da reicht schon der Vergleich Klimakleber und Bauernproteste um das zu erkennen.
Das alles würde ich jetzt aber nicht unbedingt auf das Thema Parteiverbot umlegen wollen.
Die Bundespolitik sitzt in einem Glashaus und das hat nicht immer viel gemein mit den realen Gegebenheiten vor Ort und die vorherrschende Meinung im Glashaus dürfte sein, dass die demokratischen Kräfte stark genug sind, um das politisch und nicht rechtlich zu regeln.
Als Norweger finde ich diese deutsche Mentalität gelinde gesagt naiv und gefährlich. Mit den Erfahrungen von 1933 im Hintergrund, müsste eigentlich längst Alarmstufe Rot herschen und dementsprechend gehandelt werden.
zum Beitrag04.04.2025 , 21:43 Uhr
Nochmal bitte genau meinen Kommentar lesen. Da steht nichts von einer von mir empfohlenen Gesinnungspolitik sondern das diese bereits von den etablierten Parteien betrieben wird, Stichwort Migration.
zum Beitrag04.04.2025 , 21:39 Uhr
"Es gibt in der Therorie die demokratische Möglichkeit, die Demokratie abzuwählen"
Das Grundgesetz enthält sogenannte Ewigkeitsklauseln, die werden deshalb so bezeichnet, weil einige Bestimmungen im Grundgesetz niemals aufgehoben werden können. Dazu zählen Freiheit und Demokratie und die föderative Staatsform. Diese sind in Deutschland unveränderbar.
Es gibt daher in dieser Hinsicht auch keine verfassungsrechtlichen "Hürden" und auch kein Paradoxon, da es schlichtweg theoretisch und praktisch nicht möglich ist auf demokratischen Wege die Demokratie "abzuwählen" oder die Menschenrechte abzuschaffen oder die förderale Ordnung aufzulösen.
zum Beitrag04.04.2025 , 18:42 Uhr
Da stellt sich dann die Frage, ab wieviel Prozent an Zustimmungswerten ist es dann legitim sich über demokratische Werte zu stellen? Oder andersherum, hat sich das Recht nach dem Volke zu richten oder das Volk nach dem Recht?
Stimmen sie letzterem zu, dann spielt es keine große Rolle, ob eine Partei Zustimmungswerte von 25% oder 50% hat oder gar die Regierung bildet.
Es gibt in Deutschland ein Grundgesetz darin ist u.a. geregelt, was hierzulande unter demokratischer Ordnung zu verstehen ist. Und unter Art. 21 Abs. 2 dieses Gesetzes sind auch die Voraussetzungen für die verfassungswidrigkeit einer Partei geregelt.
Erfüllt eine Partei die Kriterien unter Art 21 und werden diese per Beschluss vom BVerfG festgehalten, dann ist die Sache erledigt und zwar unabhängig davon, was ein Teil der Bevölkerung davon hält.
Die einzig berechtigte Frage ist daher lediglich, wo bleibt der Kläger?
zum Beitrag04.04.2025 , 18:19 Uhr
"Haben Sie ungefähr eine Vorstellung, was aus Deutschlands Straßen geschehen wird, wenn man eine 20%+ Partei verbietet?"
Jedenfalls nichts was die demokratische Ordnung in ihrer Existenz bedrohen würde.
Auf der einen Seite würden die Sektkorken knallen und auf der anderen Seite würde es öffentliche Proteste und einen Shitstorm geben. Aber selbst in Verbindung mit Krawallen würde es keine Bedrohung für den Staat und seine Bürger darstellen.
Die Vorstellungen mancher vom öffentlichen Aufruhr der Tag X Dimensionen annehmen könnte, sind doch etwas weit hergeholt.
Die Parteistrukturen aber wären zerschlagen, eine Neustrukturierung nicht möglich und bis sich dann aus einem Netzwerk ähnliches in kleinen Strukuren ergeben könnte, wäre das Jahrzehnt längst rum.
Und die "Wutbürger" würden schlimmstenfalls der nächsten Wahl fernbleiben. Das wäre auch zu verkraften.
Fazit: je schneller diese Partei verboten wird, desto besser für das Land und seine Bürger. Da darf es kein "aber" geben.
zum Beitrag04.04.2025 , 17:55 Uhr
Warum sollte es für einen Verbotsantrag schon zu spät sein? Eingereicht kann er u.a. von der Bundesregierung oder dem Bundesrat werden und die sind meiner Kenntnis nach noch nicht von der AfD unterwandert. Selbiges würde ich einmal von der Justiz behaupten, mir ist jedenfalls kein Richter des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dem eine Affinität zur AfD nachgesagt wird oder der gar ein Parteibuch hat.
Es ist einfach das bekannte Problem, die Angst vor der eigenen Courage und der wohl immer noch vorhandene Irrglaube, mit einer entsprechend ausgestalteten Gesinnungspolitik AfD Wähler zurückholen zu können, der die etablierten Parteien umtreibt.
Persönlich finde ich dieses Nichthandeln grob fahrlässig, denn in erster Linie geht es nicht darum die Wähler und Anhängerschaft der AfD nicht zu verprellen, sondern eine Partei zu verbieten die offensiv darauf hinarbeitet die freie demokratische Grundordnung zu beeinträchtigenden mit der Zielsetzung diese bei sich bietender Gelegenheit ganz abzuschaffen und durch ein autoritäres System zu ersetzen.
Leider werden diese Punkte, Wählerwillen/Partei, nicht säuberlich voneinander getrennt, sondern gegeneinander aufgerechnet bzw abgewogen.
zum Beitrag03.04.2025 , 16:48 Uhr
Das BVerwG hat in einer Entscheidung zur Meinungsäußerung von Beamten folgende Feststellung getroffen
"Ein Verstoß gegen die Beamtengesetze ist regelmäßig aber dann gegeben, wenn die kritische Äußerung in gehässiger, kämpferischer oder agitatorischer Form vorgebracht wird..."
Diese Kriterien dürfte Frau Schweizer mit ihren Äußerungen zweifellos erfüllt haben.
Das ein Arbeitgeber sich von derartigen Äußerungen distanziert und während der Probezeit von seinem Kündigungsrecht gebrauch macht, ist so außergewöhnlich auch wieder nicht.
zum Beitrag03.04.2025 , 00:57 Uhr
Und wieder muss das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten..
Nur, mit Gesetzesauslegungen hat es so seine Tücken, die meisten hier im Forum legen sie nach dem Wortlaut aus, jedoch in Unkenntnis der Regel, das dabei nicht über den Wortlaut der Norm hinausgegangen werden darf. Genau dieses ist ihnen in Bezug auf das GG passiert. Sie haben etwas hineininterpretiert, was der Wortlaut nicht hergibt. Zu erkennen hier allein schon am Wort "Ordnung".
Ich würde ihnen daher zu einem erneuten Auslegungsversuch anraten und bei diesem dann nach Sinn und Zweck des Art 20 fragen. Das wäre dann die teleologische Auslegung. Ist in vielen Fällen zielführender.
zum Beitrag02.04.2025 , 21:43 Uhr
Treffender Kommentar, der aber nur eine Seite der Medaille zeigt, die andere Seite wird ausgeblendet.
Und das ist die kulturelle Prägung. Die wirkt sich insbesonders im Bereich der Sexualdelikte aus. Bei Gruppenvergewaltigungen beträgt der Anteil der tatverdächtigen "Zuwanderer", wie sie in der Kriminalstatistik genannt werden, über 50%. Und das kontinuierlich seit 2018.
Die muslimische Frauenrechtlerin und Opferanwältin Seyran Ateş sieht das Problem im frauenverachtenden Weltbild mancher muslimischer Männer, also unter dem Gesichtspunkt der kulturellen Prägung. Und auch die Kriminalstatistik untermauert den überprortionalen Anteil von Zuwanderern, der überwiegend aus jungen männlichen Tatverdächtigen besteht, im Gesamtbereich der Sexualdelikte.
Wenn zutreffende Komponenten wie soziales und psychisches angeführt werden, sollten kulturelle Aspekte zumindest mitberücksichtigt werden. Das Thema auszusparen oder klein zu reden ist nicht im Sinne von präventiven Maßnahmen wie der Aufklärungsarbeit und dürfte auch nicht im Sinne, der nicht gerade geringen Anzahl von Opfern weiblichen Geschlechts sein.
zum Beitrag02.04.2025 , 16:22 Uhr
Die Zwangsvollstreckung ist üblicherweise der erste Schritt den Staatsanwaltschaften nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Geldstafen einleiten.
Das war anscheinend nicht von Erfolg gekrönt und dann greift die Ersatzfreiheitsstrafe. Aber selbst die ließe sich abwenden z.B. durch gemeinnützige Arbeit.
Bei einer Totalverweigerung bleibt der Staatsanwaltschaft jedoch nur noch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe.
zum Beitrag01.04.2025 , 22:11 Uhr
"Hans-Eckhard Sommer - Amtsenthebung"
Der neue Vordenker des EU Refugee and Humanitarian Resettlement Programms wird wohl eher befördert werden von Merz und Co.
Vielleicht war das auch seine Bewerbung um den Posten als Innenminister. Heutzutage ist hierzulande alles möglich.
Er hat aber auf jeden Fall aufgezeigt, welchen Weg Europa vielleicht zukünftig gehen wird wenn sich die humanitären Krisen in der Welt weiter verschärfen und in naher Zukunft US Bürger die größte Anzahl der Asylanträge in Deutschland stellen.
Australien und Kanada haben es vorgemacht, der eine schlechter, der andere besser und müssen jetzt als Vorbild herhalten und zwar nicht nur für Europas Konservative.
zum Beitrag01.04.2025 , 21:41 Uhr
Na ja Herr Johnson, ob ein Urteil eine Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker darstellt oder nicht, ist für Justizia unbedeutend.
Das Gericht hat mit seinem Urteil lediglich die Verhältnismäßigkeit des Demokratieprinzips gewahrt. Aufgrund dessen kann ein amtierender Bürgermeister unter Umständen trotz einer Verurteilung auch bei der nächsten Wahl kandidieren. Hier wurde der Wählerwille in Bezug auf den Mandatsträger berücksichtigt, wie es das französische Verfassungsgericht angemahnt hat. Eine Ausnahme die gem. Art. 19 des Loi Sapin II ausgelegt wurde.
Marine Le Pen bekleidet kein öffentliches Amt und daher kann von einer Ignorierung der Wählerstimmen auch keine Rede sein, da noch keine Wahlen stattgefunden haben.
Es liegt zudem nicht im Ermessen des Gerichts die Nebenstrafe in Form des Entzugs des passiven Wahlrechts ohne trifftige Gründe auszusetzen oder abzumildern. Eine angestrebte Kandidatur oder hohe Umfragewerte in der Bevölkerung sind da juristisch nicht von Bedeutung.
Das Gericht hat in der Begründung auch die demokratische Integrität angeführt und auf die Vorbildfunktion zur Bekleidung eines öffentlichen Amts hingewiesen. Beides erfüllt Le Pen nachweislich nicht.
zum Beitrag01.04.2025 , 01:26 Uhr
Das 2016 verabschiedete Antikorruptionsgesetz sieht bei einer rechtskräftigen Verurteilung automatisch eine Zusatzstrafe vor.
Der Ausschluß betrifft sämtliche Ausübung von Mandaten und wird für 5 Jahre verhängt. Die Höhe des Strafmaß ist dabei nicht ausschlaggebend.
Eine Einschränkung hat das Verfassungsgericht in einem früheren Urteil angeführt und zwar hinsichtlich der Beeinträchtigung des Wählerwillens.
In dieser Hinsicht ist das bei einer potentiellen Kandidatur als Präsidentschaftskandidatin und vor dem Hintergrund von gut 13 Millionen Wählern im Rücken schon ein gravierender Punkt, der die französische Justiz wohl noch eine Weile beschäftigen wird.
zum Beitrag31.03.2025 , 02:00 Uhr
Kleine Korrektur:
Es gibt 2,6 Milliarden Christen weltweit. Damit liegt das Christentum vor dem Islam mit 2 Milliarden Gläubigen und dem Hinduismus mit 1 Milliarde.
Im Jahre 2024 gab es 647.000 Kirchenaustritte und 21.600 Kircheneintritte.
Angaben gelten für die katholische und evangelische Kirche, ohne Berücksichtigung der Todesfälle oder Taufen.
Quelle tagesschau.de, Statista
zum Beitrag31.03.2025 , 01:07 Uhr
Der Essay klingt, als wären die Armeen Europas noch mit Pfeil und Bogen unterwegs. Aus deutscher Perspektive in Hinblick auf die Bundeswehr mag an vielen Argumenten des Autors etwas dran sein, im europäischen Gesamtkontext sieht es da doch schon etwas anders aus.
Die einzelnen Länder müssen ihre Hausaufgaben erledigen und die Lücken schließen. Dafür braucht es keine europäische Armee sondern lediglich eine europäische Gesamtstrategie.
Und wer heutzutage ernsthaft das Argument des europäischen atomaren Schutzschildes ins Feld führt, der sollte dringend einige historische Bildungslücken schließen. Es war nämlich pures Glück, dass es im Kalten Krieg nicht zur atomaren Katastrophe gekommen ist. Und in der Zeit fokussierte es sich lediglich auf zwei Grossmächte, die zudem den heißen Draht wörtlich genommen haben. Die Lage heute sieht dagegen etwas anders aus.
Atomwaffen sind kein Mittel um konventionelle Kriege zu verhindern, sondern erhöhen das Risiko einer nichteinkalkulierten Eskalation. Eine große Schwachstelle z.B. in Frankreichs Militärdoktrin.
Insgesamt ein Beitrag der exemplarisch ist für das deutsche Sicherheitsdenken. Immer in Extremen, statt eine ausgeglichene Mitte.
zum Beitrag31.03.2025 , 00:10 Uhr
Eine klare Haltung von Seiten der Regierung ist nicht zu erwarten. Deutschland schweigt beim Thema Menschenrechte sobald es um die eigene Wirtschaft oder Sicherheitsinteressen geht oder es wird gleich Staatsräson genannt.
Israel, Serbien und jetzt die Türkei sind nur die neusten Beispiele in der langen Tradition des Schweigens. Und in punkto Verlässlichkeit, einfach einmal bei den Afghanen in Kabul nachfragen, die immer noch auf ihren Abflug warten.
zum Beitrag28.03.2025 , 16:59 Uhr
Was ist an der Interpretation weltfremd?Die AfD sieht sich in rechter Tradition als ordnende Kraft. Ihr Versprechen ist die Ängste in den Köpfen der Menschen zu bekämpfen, die sie durch Hass und Hetze selbst erzeugt hat. Die Mittel zur Einlösung dieses Versprechens beruhen auf Unmenschlichkeit, Gnadenlosigkeit und dergleichen.
Es ist ein Trugschluss, dass die Politik nur die Ursachen bekämpfen muss und die Zustimmung für die Rechten würde dann in der Bevölkerung schwinden. Das Gegenteil ist der Fall, nimmt sich die Politik eines von Rechten gesetzten Themas an und löst es im Sinne der Bevölkerungsmehrheit verbuchen Rechte dieses als ihren Erfolg und finden damit Anklang in der Bevölkerung.
Eine sehr einfache Strategie, der es wenig entgegenzusetzen gibt, ausser eine positiv gelebte Utopie. Und genau diese Zukunftserzählung aus der Gegenwart heraus fehlt den Europäern. Oder kurz gesagt, es gibt kein gemeinsames, erstrebenswertes Ziel.
Einmal die Gefängnishefte von Antonio Gramsci studieren, dort ist die komplette Strategie der Neuen Rechten Europas in Hinblick auf das Erringen der ideologischen Mehrheit bereits vom marxisten Gramsci vorgedacht.
zum Beitrag26.03.2025 , 22:37 Uhr
Da hat die Autorin in diesem schönen Artikel, mit dem typisch deutschen Blick auf Norwegen zwar sehr gute Autoren aufgelistet, aber einen Autor der in Norwegen als moderner Klassiker gilt ausgespart. Das möchte ich jetzt nachholen. Kjell Askildsen schreibt in der Tradition von Knut Hamsun und zeichnet sich durch eine brillante psychologische Tiefenschärfe seiner Figuren aus.
Und in Verbindung zu dem Autor auch mein einziger Einwand hinsichtlich der Typisierung der norwegischen Literatur.
Die stets erwähnte Melancholie ist wohl eher die deutsche Sichtweise auf diese Werke und dürfte auch ein Grund für den Erfolg norwegischer Literatur hierzulande sein. Gilt auch für den Blick auf die Natur, blaue Fjorde, hohe Gebirge, deutsche Romantik halt.
Die Erzähltradition in Norwegen ist aber eher im Sinne der Naturgewalten geprägt und dementsprechend sind die Werke auch tiefsinnig und von großer Ernsthaftigkeit.
In Deutschland wird es mit Melancholie assoziert in Norwegen würde man wohl eher von tiefschürfend sprechen.
Abschließend, danke taz für diesen Bericht, als Norweger freut mich jeder Beitrag über mein "kleines" Land.
zum Beitrag26.03.2025 , 21:27 Uhr
Ist es aber nicht. Die Verharmlosung fällt in den Schutzbereich sofern in diesem Zusammenhang keine Billigung erfolgt. Näheres findet sich dazu im Wunsiedel-Beschluss des BVerfG von 2009.
zum Beitrag26.03.2025 , 21:08 Uhr
Die Frage warum viele Palästinenser schweigen statt zu demonstrieren, ist denke ich relativ einfach zu beantworten.
Die mir bekannten Palästinenser haben keine Lust von deutschen Hipstern oder hiesigen Extremisten vereinnahmt zu werden. Die meisten Palästinenser haben auch Verwandte in der Region und daher andere Sorgen.
Ich finde es auch verständlich, denn wenn man für sein Anliegen auf Frieden in Gaza demonstrieren will und sich die Teilnehmer überwiegend aus Thawra Leuten, antiimperialistischen Linksgruppierungen und Gestalten aus dem Umfeld der Blauen Moschee zusammensetzen und zudem nur Hassbotschaften skandiert werden oder gar Terroristen gehuldigt wird, dann bleibt man als gemäßigter Palästinenser lieber weg.
Als Gruppe, bestehend aus 10 Palästinensern, 5 Iranern sowie Deutsche und Norweger, haben wir drei Versuche in Hamburg und Bremen unternommen.
Das Fazit war stets dasselbe, um das Schicksal der Menschen in Gaza geht es den meisten Demonstranten nicht wirklich.
zum Beitrag26.03.2025 , 20:21 Uhr
______Strich zutreffend. Anschließe mich.
Zusatz Appeasementpolitik mit Blick auf die AfD löst rein gar nichts, sondern untermauert lediglich deren Positionen.
Nicht dem Volk nur aufs Maul schauen, denn Volksmund tut nur selten goldenes kund.
zum Beitrag26.03.2025 , 18:03 Uhr
"notwendigen Handlungen eines Staates im Angesicht existentieller Bedrohungen"
Was verstehen sie denn darunter? War der Staat Israel ihrer Meinung nach durch die Ereignisse des 7 Oktobers in seiner Existenz bedroht?
Es geht auch nicht um Gleichsetzung der Ereignisse sondern um die Verhältnismäßigkeit der Reaktionen Israels im Rahmen seines Rechts auf Selbstverteidigung.
Das Recht bezieht nämlich nicht mit ein, dass der Großteil der Gebäude zerstört wird und es einen derart hohen Anteil an Todesopfern in der Zivilbevölkerung gibt.
Von den anderen Ereignissen wie Blockaden für Hilfsgüter etc ganz zu schweigen.
Die anfängliche Selbstverteidigung ist längst zum Politikum verkommen, um die Großisraelträume der Faschisten in Israels Regierung zu verwirklichen.
Gut zu beobachten derzeit im Westjordanland. Für Palästinenser derzeit ein rechtsfreier Raum.
Gut zu beobachten im Umgang der Regierung mit der einheimischen Justiz oder mit Kritikern in den eigenen Reihen. Oder auch im Umgang mit der freien Presse.
Netanjahu braucht den Konflikt für seine Legitimierung an der Regierung zu bleiben und dem wird alles untergeordnet. Auch Menschenleben!
zum Beitrag26.03.2025 , 14:05 Uhr
Die Dänen werden es ähnlich praktizieren wie es in Norwegen gehandhabt wird. In einem strengen Auswahlverfahren werden die fähigsten Frauen bei Bedarf eingezogen.
In Norwegen gibt es sogar ein Überangebot an Bewerberinnen, da das Militär nicht nur sehr gut bezahlt, sondern auch umfangreiche soziale Absicherungen bietet, von Mutterschutz bis zur Kinderbetreuung.
Dazu kommt, dass Gleichberechtigung auch beim Worte genommen wird. Frauen stehen die gleichen Möglichkeiten offen wie Männern, von Pilotin bis zur Eliteeinheit wie der Kings Guard.
Kuriosum am Rande. In punkto Gleichberechtigung bestanden sowohl männliche wie auch weibliche Armeeangehörige auf Gleichheit in allen Lebensbereichen, was dazu geführt hat, dass Frauen und Männer in ihren Einheiten nicht getrennt voneinander untergebracht wurden, sondern sich die Zimmer teilten.
Das stieß zuerst auf große Skepsis bei Politik und Militärführung, da es aber im Laufe der Zeit nur wenige Vorfälle gab, gilt dieses Experiment nicht nur als geglückt sondern hat sich mittlerweile auch fest etabliert.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:44 Uhr
Guter Kommentar, dem ich voll und ganz zustimmen kann.
Die Letzte Generation hatte halt das Pech, dass sie die Mentalität der Bevölkerung falsch eingeschätzt hat. Wer des deutschen liebstes Kind in die Quere kommt oder es gar zum Stillstehen bringt, der rüttelt damit die Bevölkerung nicht wach, sondern bringt sie gegen sich auf. Über das Klima wurde kaum diskutiert, lediglich über die Art der Proteste.
Da könnte dann das Fazit lauten, viel riskiert, aber wenig bewegt. Da hat Fridays for Future deutlich mehr positive Spuren hinterlassen.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:23 Uhr
Zum Glück liegen zwischen Putins imperialen Wachträumen und den reellen Möglichkeiten Welten, wie das Beispiel der Ukraine gezeigt hat.
Ansonsten teile ich die Ansichten des Autors besonders in Hinsicht auf die Clowns in der US Regierung und die Aussage, dass Verhandlungen mit Putin lediglich eine Alibifunktion haben, da er weder Zusagen noch Verträge einhält.
Bedeutet dann wohl auch, dass es in naher Zukunft ungemütlich für die Europäer werden könnte und es daher gut wäre eine eigene Strategie zu verfolgen anstatt den vorgesetzten Gegebenheiten immer hinterher zu laufen. Das gilt in Hinblick auf Russland aber nochmehr für die Amerikaner.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:07 Uhr
Der Nato Beitritt entstand unter dem Druck der Westallierten aufgrund der geografischen Lage. In Norwegen hatte man hingegen, wie auch Dänemark, keine guten Erfahrungen gemacht mit der Neutralität im Zweiten Weltkrieg. Das war jetzt sehr rücksichtsvoll in Hinblick auf die einheimische Leserschaft formuliert. Daher der frühe Beitritt.
Bei uns in Nordnorwegen werden die Russen aber auch anders betrachtet. Zuerst waren es die Befreier und zu Sowjetzeiten war es halt lediglich ein anderes System. Mehr aber auch nicht. Die kulturelle Verbindung bestand immer, auch heute. 90% der Bevölkerung im Norden sind den Russen wohlgesinnt und wünschen sich gute Beziehungen zu Russland, halten aber nichts vom Putin System.
Resultiert halt daraus, dass die russische Grenze keine 500km Luftlinie von meiner Heimatstadt entfernt ist und zudem die Finnmark einen hohen russischstämmigen Bevölkerungsanteil hat.
zum Beitrag24.03.2025 , 20:27 Uhr
Da läuft einiges verkehrt bei Justizia in Bayern, aber auch in Berlin. Das Ziel der Bewegung dürfte doch eher in der Forderung einer effektiven Klimapolitik bestehen und damit einhergehend der Einhaltung von Zusagen, Verträgen und Umsetzung der geltenden Rechtssprechung.
Zudem fallen Straßenblockaden in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit und stellen somit nur dann eine Straftat dar, wenn die Durchführung im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB als verwerflich angesehen werden kann.
Auch das von der Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, darf schon aufgrund der öffentlichen Sichtbarkeit und des transparenten Vorgehens angezweifelt werden.
Zudem ist die LG keine homogene Vereinigung sondern besteht aus lokalen Teilorganisationen die autark agieren. Der Tatbestand verlangt jedoch, die Vereinigung müsse zum Zweck haben, Straftaten zu begehen. Sollten dies nur einzelne Mitglieder verfolgen und nicht die gesamte Vereinigung an sich ist der Tatbestand, gemäß BGH v. 2015, nicht erfüllt.
Zivilen Protest zu kriminalisieren ist kein Ruhmesblatt für den Staat. Paragrafen des Strafgesetzbuch dafür zu missbrauchen keines für die Justiz in Deutschland.
zum Beitrag24.03.2025 , 15:33 Uhr
Völlig korrekt, haben Norweger und Finnen früh erkannt und nicht auf Bündnisse gesetzt, sondern auf die eigenen Fähigkeiten zur Landesverteidigung und daher nicht das Militär nach Fall des Eisernen Vorhangs reduziert, wie Schweden oder Deutschland, die beide jetzt ziemlich blank darstehen und den Rückstand kurzfristig nicht mehr werden aufholen können.
Es ist schon eine traurige Nummer, das ein kleines Land wie Norwegen über mehr U Boote und Fregatten verfügt, als das große Deutschland.
Aber Norwegen passt die Rüstungsausgaben auch seinem Bedarf an. Die Marine ist traditionell der Stützpfeiler bei uns. Aber auch die Landaktivitäten werden im Norden ausgebaut. So werden zukünftig neue Brigaden in meiner Heimatstadt Tromsø stationiert und in der Finnmark.
By the way, Norwegen hat eine Home Guard, zusammen mit den regulären Streitkräften verfügt Norwegen damit über mehr militärisch geschultes Personal unter Waffen als Deutschland. Selbiges gilt für Finnland, welches über eine der best ausgerüsteten und ausgebildeten Landstreitkräfte Europas verfügt.
Und im Vertrauen, weder in Norwegen noch in Finnland setzen die Menschen auf die Kampfkraft der Bundeswehr im Verteidigungsfall.
zum Beitrag23.03.2025 , 04:14 Uhr
Es ist Völkerrechtlich nicht "komplex", sondern schlicht nicht geregelt, was bei Zivilpersonen unter unmittelbare Feindseligkeiten fällt. Das Völkerrecht verweist hier im 1 Zusatzprotokoll zur näheren Bestimmung lediglich auf Artikel 4 des III. Genfer Abkommens.
Gemäß Vertrags- und Gewohnheitsrecht genießen Zivilpersonen die unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, in jedem Fall für die Dauer dieser Teilnahme keinen Schutz gegen direkte Angriffe.
Zur Konkretisierung wurden lediglich Kriterien aufgestellt die für eine unmittelbare Teilnahme herangezogen werden. Dazu gehören die Schwere des Schadens, die direkte Kausalität und der Kampfhandlungsbezug.
Kombattanten Unterkunft zu gewähren, mit Nahrung oder Nachrichten zu versorgen und auch der Bau eines Tunnels erfüllen diese Kriterien nach weitläufiger Auffassung jedoch nicht. Der Bau oder Transport von Raketen sowie das Festsetzen von Geiseln hingegen schon.
zum Beitrag22.03.2025 , 22:05 Uhr
Ich habe mich auf das folgende Zitat von Herrn Brax bezogen:
" Nach der Völkermordkonvention sind alle Staaten der Welt verpflichtet, einen Genozid zu verhindern.“
Und das ist absolut zutreffend. Seit Verabschiedung der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) im Jahre 2005 ist das bestehende Einmischungsverbot in innerliche Angelegenheiten eines Staates gem. Art. 2 Abs. 7 der UN-Charta, aufgehoben.
Paragraf 138 der R2P Erklärung benennt es wie folgt: "Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
Das Prinzip dahinter lautet, wird einer Regierung dieser Anforderung nicht gerecht, überträgt sich die Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft.
Das muss nicht zwingend von der UN ausgehen, sondern es können auch Regionalorganisationen die Initiative ergreifen. Im Falle des Kongos war es die Afrikanische Union, im Falle Libyens die Arabische Liga.
Darüber hinaus beanspruchen diese Verbote auch jenseits völkerrechtlicher Verträge gewohnheitsrechtliche Geltung. Eine rechtliche Verpflichtung zum Eingreifen ergibt sich daraus jedoch nicht.
zum Beitrag22.03.2025 , 13:06 Uhr
Das Verbot des Völkermords ist im im Völkerrecht als ius cogens Norm verankert, es handelt sich daher um zwingendes Recht (peremptory norms).
Alle ius cogens Normen sind auch erga omnes. Bedeutet das eine Verpflichtung daraus von allen Staaten und zwar unabhängig eines Vertrags eingefordert also auch eingeklagt werden kann.
Das Verbot des Völkermords ist zudem eine universelle Norm. Daraus ergibt sich auch eine Schutzverantwortung der nicht UN Mitglieder oder Staaten welche die UN Charta oder andere völkerrechtlichen Verträge nicht ratifiziert haben.
Daher ist die Aussage von Herrn Brax durchaus zutreffend, wenn auch etwas verkürzt.
zum Beitrag21.03.2025 , 21:54 Uhr
Die Dame im Arbeitsministerium hat als Beamtin auf X öffentliche Postings betrieben und betreibt sie noch. In einem davon bezeichnete sie Gaza als das größte Konzentrationslager der Welt. Relativierende Vergleiche zur Shoa rechtfertigen nicht nur zum Entzug des Beamtenstatus sondern sind auch strafbar, wenn damit direkt aber auch indirekt der Massenmord an den europäischen Juden in qualitativer oder quantitativer Hinsicht in Frage gestellt wird. Siehe auch BGH Urteil v. 6. 04 2000-1 StR 502/99.
Das wird die Dame aber auch selber einschätzen können, schließlich ist sie Volljuristin.
zum Beitrag21.03.2025 , 21:16 Uhr
Es ist schon der Subheadline zu entnehmen, dass es in diesem Artikel um die Position der Bundesrepublik im Nahostkonflikt geht und nicht um einen aktuellen Lagebericht aus der Region. Zu den Ausführungen der Autoren hinsichtlich der hiesigen Zustände habe ich eine entgegengesetzte Perspektive als Gegenpart eingebracht und zwar rein Argumentativ und ohne Positionierung zu Israel oder Palästina, sondern ausschließlich auf Deutschland bezogen.
zum Beitrag21.03.2025 , 20:38 Uhr
Europa ist vielstimmig, zwischen den Positionen von Spanien oder Irland und denen von z. B. Deutschland liegen in diesem Fall Welten. Die östlichen Mitglieder sind zudem auf die Ukraine fixiert und weniger auf den Nahostkonflikt. Das erschwert es auf einen Nenner zu kommen. Hinzu kommt, dass das internationale Gewicht der Europäer gering ist.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen, mit dem Freibrief von Trump ist die letzte Barriere gefallen und das betrifft Gaza und das Westjordanland. Zudem kommt die internationale Gemeinschaft über Lippenbekentnisse für die Palästinenser nicht hinaus.
Ziel kann es daher nur sein, die Not der Palästinenser zu lindern und einen Ausweg in der Form zu ermöglichen, dass jeder der diesem Wahnsinn entfliehen will in einem anderen Land Aufnahme findet.
Das aber wird mit den palästinensischen Nachbarn nicht zu machen sein, da Länder wie Jordanien oder die Türkei in dieser Hinsicht überlastet sind und andere wie Saudi-Arabien sich vor der Verantwortung drücken. Auch die EU wird bei diesem Thema nicht vorpreschen, da bereits jetzt grosser Aufwand betrieben wird um Flüchtlinge von Europa fernzuhalten.
Solidarität ist manchmal halt doch eine Einbahnstraße
zum Beitrag21.03.2025 , 20:11 Uhr
Sie haben meine Intention die hinter dem Kommentar steckt offensichtlich nicht richtig erfasst. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, wer nur eine Seite betrachtet ist nicht fähig zur Lösung des Problems beizutragen sondern verschärft es meist noch. Daher habe ich bewusst am Anfang des Kommentars das Wort Gegenpart gesetzt.
zum Beitrag21.03.2025 , 14:57 Uhr
Die Gegenstimme zu diesem Beitrag könnte hinsichtlich der Zustände in Deutschland folgendes beinhalten.
Demonstranten die für internationales Recht eintreten, glorifizieren in der Regel keine Terrororganisationen, besetzen keine Hochschulen und bedrohen keine Andersdenkenden und rufen auch nicht zum Boykott von israelischen Bildungsstätten und Kultureinrichtungen auf etc
Wer nach dem Recht ruft, sollte das auch für andere Parteien akzeptieren. Bedrohungen oder Übergriffe an jüdischen Bürgern im öffentlichen Raum oder Diskriminierung in sozialen Medien gehören sicherlich nicht dazu.
Wer ein Stopp von Waffenlieferungen fordert setzt zudem Israels Fähigkeiten zur Selbstverteidigung aufs Spiel. Zur Erinnerung nur 2% der Lieferungen waren seit dem 7 Oktober Kriegswaffen (tagesschau.de).
Wer von der Bundesregierung verlangt die Staatsräson jetzt hinten an zu stellen, der muss sich mit der Frage beschäftigen warum dieses nicht schon vorher geschehen ist. Die völkerrechtswidrige Besetzung des Westjordanlands besteht ja nicht erst seit gestern.
So könnte der Text jetzt fortlaufen, es ist aber mühselig, da Deutschland in dieser Hinsicht zwischen den Stühlen sitzt, mangels Gewicht.
zum Beitrag21.03.2025 , 14:10 Uhr
Zu ihrem Kommentar nur soviel. Sie vollziehen in ihren Ausführungen immer eine saubere Trennung und sprechen stets nur von der jüdischen Bevölkerung. 20% der israelischen Bevölkerung lassen sie aussen vor. Die sind quasi nicht existend bzw hierarchisch untergeordnet.
Erinnert stark an die Diskussionen hierzulande in der auch gute 20% der Bevölkerung in vielen Bereichen anscheinend nicht dazu gehören sollen.
Das ist eine ganz und gar nicht akzeptable Haltung und erinnert im Ansatz an sehr düstere Zeiten in der Geschichte, nicht einzig der Deutschen.
Und jemand der Pazifismus als selbstgefällig tituliert, hat das Wesen des Pazifismus nicht verstanden.
Mir persönlich stehen die humanistischen Ideale von Menschen wie Martin Buber wesentlich näher, als die von Kriegstreibern im Stile von Nethanjahu und Konsorten. Und Kants Devise, bewaffnete Konflikte durch ein mehr an Aufklärung zu vermeiden, halte ich immer noch für den einzigen gangbaren Weg.
Leider sind dazu Bildung und vorbildliche Beispiele nötig und an beiden mangelt es in dieser Welt ganz erheblich.
zum Beitrag21.03.2025 , 03:33 Uhr
Eine rechte Gesinnung entspricht eher der Grundeinstellung von weiten Teilen der Bevölkerung als eine linke. Das ist nicht nur in Deutschland der Fall. Die meisten Völker sind eher konservativ eingestellt.
Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Sexismus sind nicht nur eine Haltung der Rechten sondern reichen bis weit in die Mitte hinein und sind dort auch akzeptiert.
Die staatlichen Akteure sind auch nicht getrennt von der Bevölkerung zu betrachten, sondern sie bilden einen Querschnitt der Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang ist die Verantwortungslosigkeit und die mangelnde Selbstreflektion ein Phänomen welches bereits die Massenpsychologie ausreichend behandelt hat. Gerade im Zusammenhang mit der deutschen Geschichte, die meisten Institutionen wurden nach dem Krieg unter Mithilfe von Nationalsozialisten errichtet, ist es daher nicht verwunderlich, dass in Fällen mit rechtsextremen Hintergrund eher kaschiert als aufgearbeitet wird. Ein Zustand der schon in der Weimarer Republik zu beobachten war. Strenge Ahndung und Verfolgung von linken Vergehen, Gruppierungen etc und eine nachlässige Verfolgung mit milden Strafen oder Verfahrenseinstellungen auf der anderen.
zum Beitrag20.03.2025 , 21:05 Uhr
Apartheid ist keine Ideologie. Von Apartheid spricht man bei staatlich geduldeter oder organisierter Ungleichheit mit einer gesetzlichen Grundlage.
Es gibt in den Rechtswissenschaften den Begriff der "Europes Passport Apartheid", aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Geflüchteten je nach Herkunftsland. In Lateinamerika spricht man von "Social Apartheid" u.a. wegen der Ausgrenzung von Frauen aus dem öffentlichen Leben.
Die rein rassistische südafrikanische Apartheid ist schon seit längerem kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
Das Gerichte sich scheuen Israel der Apartheid zu bezichtigen ist einzig der Tatsache geschuldet, dass Israels Vorgehen im Westjordanland keine gesetzliche Legitimation hat. Eine der Grundvoraussetzungen der Apartheid.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:17 Uhr
"Apartheid ist, wie Sie sicher wissen, ein Rechtsbegriff"
Lobenswert das dieses hier im Forum einmal Erwähnung findet. Gleiches gilt aber auch für den Begriff Genozid. Wird ebenso wie der Begriff Apartheid bis auf das Äußerste strapaziert. Es schickt sich nicht diese Begriffe zu politisieren.
Gilt auch für den von ihnen immer wieder gern zitieren Amnesty International Bericht zum Thema Genozid.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:06 Uhr
Auf das Argument habe ich gewartet, nicht sonderlich originell diese Epoche zu Rate zu ziehen.
Und nach der Bombardierung der deutschen Zivilbevölkerung folgte dann der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki. Auch um den Widerstand der Bevölkerung zu brechen?
Die Vergleiche die sie hier anstellen hinken ganz gewaltig und haben nichts mit den gegenwärtigen Verhältnissen im Nahen Osten zu tun.
Und nach heutiger Rechtslage wären die gezielten Bombenabwürfe der Alliierten auf die Zivilbevölkerung ein Kriegsverbrechen.
Als norwegischer Staatsbürger gebe ich ihnen noch etwas auf den Weg. Bei uns gilt es als Unsitte die Zeit der Nazibarberei als Vergleich heranzuziehen, um andere kriegerische Konflikte zu bewerten. Und zwar auf sämtlichen Ebenen. Schon aufgrund des Völkermords an den europäischen Juden wird dieses bei uns als singulares Ereignis betrachtet, zu dem sich jeder Vergleich verbietet. Ich finde das sehr angemessen.
In Deutschland allerdings scheint es derzeit en vogue zu sein bei jeder sich passenden Gelegenheit die Epoche heranzuziehen und auszuschlachten damit sie dem gewünschten Zweck dient. Finde ich unangebracht.
zum Beitrag20.03.2025 , 15:19 Uhr
"Für einen Nichtdeutschen, dem eine Straftat im Ausland vorgeworfen wird, aber sieht sich die Bundesanwaltschaft nicht zuständig"
Allerdings lautet einer der Anklagepunkte auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Diese erfolgte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik und fällt demnach auch gem. § 120 Absatz 1 GVG in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanwaltschaft. Die Staatsangehörigkeit tut dabei nichts zur Sache.
Das Verfahren nicht an sich zu ziehen und in Deutschland durchzuführen würde bedeuten, dass der Staat gewillt ist in ein Land zu überstellen, welchem schon vom BVerfG rechtsstaatliche Defizite attestiert wurden und hätte dann wohl zur Folge, dass nach einer Verurteilung in Ungarn und Verbüssung eines Teils der Strafe, nach der Rückkehr eine erneute Anklage hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfolgen würde oder alternativ eine Abschiebung nach Syrien.
Soweit ich es gelernt habe, ist das deutsche Strafrecht eigentlich auf Resozialisierung ausgelegt. Das Vorgehen hier hat aber eher den Anschein ein Exempel statuieren zu wollen. Das ist für einen Rechtsstaat ein mehr als fragliches Verhalten. Da bleibt dann nur noch der Appell an das BVerfG.
zum Beitrag20.03.2025 , 12:53 Uhr
In dieser Hinsicht bin ich ganz bei ihnen. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite sparen sie, wie so häufig aus.
Israel hat die Verhältnismäßigkeit zu waren und die Zivilisten zu schützen. Und das war aufgrund der israelischen Militärstrategie während des gesamten Konflikts nicht der Fall.
Es ist inhuman über das Ausmaß der Zerstörungen einfach hinwegzusehen, die vielen Toten quasi als Kollarteralschäden zu betrachten und sich dann eine Rechtfertigung für ein weiter so zu konstruieren. Die Hamas kann nicht für alles als Grund herhalten.
Da hilft es dann auch nicht weiter, sich auf das internationale Recht, die festgehaltenen Geiseln oder Raketenbeschüsse zu beziehen. Das sind Alibifunktionen die rein gar nichts mit den derzeitigen Lebensverhältnissen der palästinensischen Bevölkerung zu tun haben.
Hier gilt es eine zumutbare Lösung zu finden und es ist Aufgabe Israels und der internationalen Gemeinschaft für den Schutz und vernünftige Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung zu sorgen.
zum Beitrag20.03.2025 , 00:31 Uhr
Ich habe keine Behauptung aufgestellt und mich auch nicht für eine "geradezu absurde Skandalisierung entschieden ", sondern nur Quellen zu der Frage des Foristen genannt.
Ich fürchte mit ihrem Kommentar sind sie im falschen Film gelandet.
Kurze Anmerkung, obwohl ich als Norweger kein deutscher Muttersprachler bin, weiß selbst ich, dass Sprachverbot, Sprechverbot oder Redeverbot unterschiedliche Bedeutungen haben.
Ihr Beispiel der Unterhaltung wäre in dieser Hinsicht ein Redeverbot. Ein Sprechverbot wäre, wenn bestimmte Äußerungen nicht getätigt werden dürften. Ein Sprachverbot in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Nationalität der Sprachen oder auch die Sprachfamilien.
Und wenn, wie sie aufgeführt haben nur Deutsch und Englisch erlaubt waren, dann ist die logische Schlussfolgerung daraus, das alle anderen Sprachen verboten sind. Das würde ich dann schon als Sprachverbot bezeichnen.
zum Beitrag19.03.2025 , 21:30 Uhr
"Einsrpuch: Die Behauptung, US-Rechtsprechung führe zur Straffreiheit von Hassreden.."
Davon steht in meinem Beitrag nichts, bitte die Nuancen beachten.
Ihre Anmerkung zu Holmes bezieht sich zudem auf seinen Beitrag zur Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit durch die US Regierung.
Meine Ausführung bezog sich auf seine juristische Auslegung der Meinungsäußerungsfreiheit "the remedy to be applied is more speech, not enforced silence". Dieser Ansatz ist historisch maßgeblich für die amerikanische Rechtssprechung gewesen und wurde vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die Kommunistische Partei seit 1914 von Holmes getätigt. Das sei nur so am Rande einmal erwähnt.
Auch ändert eine dynamische Rechtssprechung wenig an der Tatsache das die Grundrechte in den USA von einem ausschließlich liberalen Verständnis geprägt sind, welches sie als Schutzschild gegen den Missbrauch staatlicher Macht betrachtet und weniger zum Schutz durch den Staat vor Übergriffen gegen Einzelpersonen.
Während in Europa der Staat präventive und repressive Massnahmen vornimmt um den Schutz gegenüber Behörden und Privatpersonen zu gewährleisten.
zum Beitrag19.03.2025 , 17:10 Uhr
Ist ihnen das Urteil vom "Brennenden Kreuz" R.A.V. vs. City of St. Paul vom 22. Juni 1992 ein Begriff? Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilung der Klan Mitglieder u.a mit der Begründung auf "das rassistische Meinungen gegenüber antirassistischen Positionen diskriminiert würden".
Das Verständnis über die Grundrechte unterscheidet sich in der Rechtsprechung doch erheblich von dem im Völkerrecht und den meisten nationalen Rechtsordnungen in Westeuropa.
Gegenüber dem Machtgefälle innerhalb der Gesellschaft ist die US Justiz weitgehend blind. Gilt mittlerweile auch zunehmend für die "fighting points" und erst recht für die "viewpoints".
Das was der gute Richter des Obersten Amerikanischen Gerichtshofs O.W. Holmes 1919 formuliert hat, führt doch heutzutage dazu, dass von Seiten der Strafgerichtsbarkeit kaum noch Einschränkungen von Hassreden oder diskriminierenden Äußerungen stattfinden.
Ein Standardsatz in Urteilen des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema lautet daher auch, dass der Gesetzgeber auch andere Möglichkeiten habe vor verbalen Gewaltakten zu schützen, als auf Massnahmen zurückzugreifen, welche die Meinungsfreiheit einschränken.
zum Beitrag19.03.2025 , 13:11 Uhr
Im IV Genfer Abkommen ist aber auch folgendes festgehalten.
"Zivilpersonen dürfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen (Art. 51 II ZP I; Art. 13 ZP II). Dies schließt auch unterschiedslose Angriffe aus, z. B. Flächenbombardements von Großstädten (Art. 51 IV, V ZP I)"
In diesem Konflikt mit dem internationalen Recht zu argumentieren oder sich auf dieses zu berufen ist geradezu grotesk, solange es von beiden Seiten mit Füßen getreten wird und die internationale Gemeinschaft nichts zu dessen Durchsetzung beiträgt.
Die Hamas ist eine Terrororganisation, die derzeitige Regierung in Israel besteht aus Kriegstreibern. Die Verantwortlichen beider Seiten gehören auf die Anklagebank. Nach einer Verurteilung könnte dann eine Neuordnung unter der Prämisse des internationalen Rechts erfolgen.
In der Zwischenzeit gilt es die palästinensische Bevölkerung bei israelischen Militäroperationen besser zu schützen oder ihr einen Ausweg aufzuzeigen, wie sie diesen Wahnsinn entfliehen kann. In dieser Hinsicht ist die internationale Gemeinschaft gefragt, die sich in diesem Punkt bisher vor der Verantwortung gedrückt hat.
zum Beitrag18.03.2025 , 15:09 Uhr
Zur Exmatrikulation Berliner Hochschulen, tagesspiegel v. 13.06.24 www.tagesspiegel.d...tzes-11810573.html
Zu Sprachverbot auf Demos taz v. 25.02.25 taz.de/Sprachverbo...na-Demos/!6064999/
Zur Polizeibrutalität in Zusammenhang mit Demonstrationen, auch "normalen" , finden sie im Internet eine umfangreiche Anzahl an Artikeln, queer durch die Medienlandschaft.
zum Beitrag17.03.2025 , 15:58 Uhr
Eingewanderte Rechte kenne ich nur in Bezug von West nach Ost, innerhalb Deutschlands. Die Art des rübermachens meinten sie aber anscheinend nicht.
Erhellend könnte für sie evtl die Feindbild Studie v. 2024 sein. Sie befasst sich ausführlich mit dem Thema.
Feindbildstudie des ECPMF 2024 www.ecpmf.eu/feind...-der-selbstzensur/
zum Beitrag17.03.2025 , 14:09 Uhr
Sie vermischen hier zwei Bereiche die nichts miteinander zu tun haben. Eine Kausalität zwischen Angriffen auf Journalisten und staatlichen Repressalien zu diesem Thema herzustellen und dann die Kritik an Übergriffen auf Personen als unehrlich zu bezeichnen ist völlig absurd.
Zur Erinnerung: jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und niemand hat das Recht einen anderen Menschen psychisch zu terrorisieren in dem er ihn bedroht oder öffentlich brandmarkt.
zum Beitrag17.03.2025 , 13:50 Uhr
Die Grenzen des Sagbaren im öffentlichen Diskurs haben sich seit den Corona Zeiten immer weiter verschoben. Es ist heute schon gesellschaftlich "normal" von der Lügenpresse zu sprechen. Die Diffamierungskampagnen führen dann dazu das die Hemmschwelle sinkt und körperliche Übergriffe zunehmen, weil es aus der Sicht der Täter gar keine Grenzüberschreitungen sind die dort vorgenommen werden. Diese Art der Akzeptanz ist das Ergebnis einer sozialen Verwahrlosung die sich über die Jahre in der Gesellschaft breit gemacht hat.
Erschreckend ist dabei, dass sie sich auch im Bewusstsein vieler Vertreter des Staates wiederfindet, seien es Behörden oder gar die Polizei.
Wenn eine Schuldumkehr nicht nur von einem Teil der Zivilgesellschaft sondern auch von staatlicher Seite sich nach dem Motto "selber Schuld, wenn eure Zeitung derartiges publiziert" erst einmal etabliert hat, steht es schlecht um die freie Berichterstattung.
Als Maßnahmen helfen nur Abschreckung in Form konsequenter Ahndung von Straftaten und Aufklärung, in Form einer Sensibilisierung für das Thema, bei behördlichen Stellen aber auch innerhalb der Zivilgesellschaft.
zum Beitrag16.03.2025 , 21:38 Uhr
Jahrhunderte in der Geschichte mit endlosen Kriegen der Nationalstaaten untereinander und zwei Weltkriegen hat es gebraucht bis nach 1945 in Europa ein Umdenken erfolgte. Eine große Errungenschaft die jetzt nicht durch eine Neuausrichtung hinsichtlich einer Machtpolitik aufs Spiel gesetzt werden sollte.
Denn die von der Autorin definierte Machtpolitik kann auch schnell kippen zu gunsten eines Hegemonialmachtstrebens.
Europas Politik muss die Tradition der letzten 80 Jahre wahren, indem es auf Entspannung, Vermittlung, Diplomatie und letztendlich auf Frieden setzt.
Das schließt verteidigungsfähige Streitkräfte nicht aus, wie es der Kalte Krieg gezeigt hat.
zum Beitrag16.03.2025 , 21:21 Uhr
Es ist nicht gut die politischen Felder gegeneinander auszuspielen. Es ist absolut richtig, soziale Ungleichheiten sind ein destabilisierender Faktor in einer Demokratie und stärken meist die extremen Kräfte. Dies gilt es aber unabhängig vom Thema Verteidigung zu betrachten. Sicherheit ist das Fundament eines jeden Staates. Die modernste Infrastruktur nutzt wenig, wenn sie mangels Verteidigungsfähigkeit in Schutt und Asche gelegt wird.
Und ihr Bild von den Panzern geht leider von einer falschen Militärstrategie aus. Putin braucht nicht einen Panzer zu entsenden. Russland verfügt über eine intakte Flotte, die permanent ausgebaut wird und deren Fregatten in der Lage sind Marschflugkörper mit einer Reichweite von 2500kg abzuschießen. Zum Vergleich, diese Reichweite erreichen ansonsten nur die großen amerikanischen Zerstörer.
Und Russland positioniert sich bereits mit seiner Flotte im Ostseeraum und hält Manöver ab. Zu beobachten von Fennoskandinavien bis an die Küsten Norwegens.
Ein Konflikt ist jederzeit möglich und kann auf verschiedene Arten ausgelöst werden. Ein Überfall auf einen EU Staat ist nur eine Option von vielen. Darauf sollte man militärisch vorbereitet sein.
zum Beitrag15.03.2025 , 21:38 Uhr
"Trumps Vertreibungspläne stehen nicht im Widerspruch zu deutscher Politik, sondern wären ihre logische Fortführung"
Das ist doch eher Polemik und wird dem Thema nicht gerecht. Gleiches gilt für den Hinweis das eine Leugnung von Israels genozidalen Absichten eine Beleidigung für den Intellekt darstellt Für wessen Intellekt? Für meinen jedenfalls nicht. Zur Zementierung des Arguments dann ein Link zu Al Jazeera zu einem doch eher mageren Beitrag.
Auch zum Thema deutsche Waffenlieferungen wird zwar zurecht auf das Leid der palästinensischen Seite verwiesen, aber ausgeblendet das Israel nicht nur von wohlgesinnten Nachbarn umgeben ist, die nicht lange zögern würden den Staat von der Landkarte zu tilgen, sobald er seine Verteidigungsfähigkeit einbüßt.
Das ist alles zu unausgegoren, zu desinformiert und vor allem zu einseitig und leider sorgt die Tonalität des Textes zudem dafür, dass die berechtigten Einwände der Autoren infolge dessen bei mir keinen Zugang mehr finden.
Unterm Strich bleibt ein Wutartikel der exemplarisch dafür steht, warum sich die Fronten in der Region immer weiter verhärten.
zum Beitrag15.03.2025 , 19:07 Uhr
Finanzielle Mittel garantieren noch keine verteidigungsfähige Armee. Der Verteidigungsetat lag vor 2022 auch stets zwischen 40 und 50 Milliarden jährlich. Es wurde nur wenig damit erreicht, weil die Mittel nicht effizient eingesetzt wurden.
Wer denkt das sich das kurzfristig ändert, kennt leider die Strukuren des BAAINBw in Koblenz nicht und auch nicht die langwierigen Planungsprozesse die hinter jedem Projekt stehen.
Ohne eine Umstrukturierung und kompletter Neuausrichtung der Bundesämter versickern die Milliarden auch weiterhin im Niemandsland.
Freut dann lediglich die Aktionäre der Rüstungskonzerne.
zum Beitrag15.03.2025 , 18:33 Uhr
Die US Behörde für Bevölkerungsstatistik hat vor Jahren schon in einer Studie prognostiziert, dass 2040 Menschen nicht weißer Abstammung die Mehrheit der Bevölkerung stellen würden. Der Anteil der Latinos wird sich bis 2050 sogar verdoppeln und dann bei 30% liegen.
Das Vorgehen von Trump und seinen Vordenkern kann daher als das letzte Aufbäumen bezeichnet werden um die Abwärtsspirale abzufedern. Gefährlich wird es dann, wenn sie bemerken das die ergriffenen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Denn leider gibt es in den USA genügend fanatisierte Menschen die auch bereit wären, die Privilegien der Weißen mit der Waffe zu verteidigen.
Sich aber lediglich aus dem orwellschen Baukasten zu bedienen wird nichts daran ändern, das die Tage der weißen Vorherrschaft in den USA über kurz oder lang gezählt sind.
Fazit: ein sehr guter und erhellender Artikel.
zum Beitrag15.03.2025 , 13:26 Uhr
Kleiner Denkfehler.
Der Entzug der Staatsbürgerschaft aufgrund einer rechtswidrigen Handlung und auf der Basis das der Betroffene noch im Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft ist, also nicht staatenlos wird und der Gegenpart davon ein von Geburt an staatsangehöriger, der das gleiche Vergehen begeht, dem die Staatsbürgerschaft aber nicht entzogen werden kann, da er ansonsten staatenlos wird bergen in sich schon eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz.
Staatsangehörigkeitsrecht und Strafrecht lassen sich nicht miteinander verbinden, ohne das Gleichheitsprinzip zu verletzen.
zum Beitrag14.03.2025 , 22:01 Uhr
In so kurzer Zeit eine derart grottige Bilanz aufzuweisen will auch gekonnt sein. Zeigt aber auf, dass der Merz Stil von A bis Z undemokratisch geprägt ist.
Als Jurist mit wenig Achtung vor dem Rechtsstaat, mit hanebüchenen Vorschlägen zur Migrationspolitik, die im Kern schon teilweise gegen das Grundgesetz und komplett gegen das EU Recht verstoßen. Der Bevölkerung eine derartige Anzahl rechtswidriger Maßnahmen als Lösung anzupreisen ist auch eine Leistung für sich und zeigt was Merz vom Wahlvolk hält.
Dann die Nummer mit der kleinen Anfrage, eine perfide Einschüchterungstaktik für die das Fragerecht des Parlaments missbraucht wurde. Weitab von einem gesunden Demokratieverständnis.
Und dann bleibt noch der Betrug am Wähler, anders kann das derzeitige Vorgehen nicht bezeichnet werden und sein Fauxpas mit dem Antrag und der AfD, der aufgezeigt hat das auch die jahrzehntelangen parlamentarischen Spielregeln nichts Wert sind, wenn es um das Erreichen der merzschen Ziele geht.
Deutschland und seine Kanzler halt. Erst ein Autoverkäufer, dann ein Automat und jetzt ein Seelenverkäufer. Kein Wunder das viele sich zurück nach Muttis Zeiten sehnen.
zum Beitrag14.03.2025 , 19:27 Uhr
"Faktencheck zum Staatsbürgerschaftsrecht:"
Eher Fake Check!
Einen deutschen Staatsbürger kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt nur die Ausbürgerung gem. § 17 Abs. 1 StAG im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG.
Die Gründe sind a) freiwilliger Vericht, b) Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates, c) die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Keiner der aufgeführten Verlustgründe knüpft an innerstaatliche Rechtsvorschriften an. Es gelten auch keine unterschiedlichen Verhaltensmaßstäbe der Ausbürgerung für eingebürgerte Staatsangehörige und solche, die mit Geburt staatsangehörig sind. Art. 116 GG nimmt da auch keine Differenzierung vor. Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Eine hierarchisierte Zweiklassen-Staatsangehörigkeit die eine Ausbürgerung bei bloßer Straffälligkeit, für eingebürgerte Staatsangehörige vorsähe, würde zudem gegen das Grundgesetz verstoßen. So heißt es beispielsweise in Art 3 GG Abs 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Der Straffälligkeit wird nicht auf der Ebene der Angehörigkeit zum Staat sondern auf der Ebene des Strafrechts begegnet.
zum Beitrag14.03.2025 , 13:03 Uhr
Das ist kein Widerspruch. Es lag ja in der Ermessensentscheidung der Bundestagspräsidentin. Das sie anscheinend nicht sorgfältig abgewogen hat lag vermutlich daran, das sie den umfangreichen Fragenkatalog nicht genau studiert hat.
Und das habe ich in meinem Kommentar kritisiert.
Es war kein "Angriff" sondern lediglich ein gut gemeinter Ratschlag. Mangelnde Fachkenntnisse führen in diesem Bereich nämlich schnell auf Irrwegen und erschweren somit die Korrespondenz. Das Beispiel sehen wir hier in Bezug auf die Grundrechte.
zum Beitrag14.03.2025 , 12:54 Uhr
"Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, konkret: gegenüber der Exekutive"
Da liegt der Fehler (Exekutive) der dazugeführt hat das wir in der Diskussion größtenteils aneinander vorbei argumentiert haben.
Art . 1 Abs. 3 GG führt aus, dass die Grundrechte "Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" verpflichten. Die drei klassischen Staatsgewalten Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) müssen die Grundrechte beachten.
Nicht einzig die unmittelbaren staatlichen Stellen sind an die Grundrechte gebunden sondern auch teilweise verselbständigte Institutionen wie Universitäten oder Rundfunkanstalten. Als öffentlich rechtliche Körperschaften sind sie ebenfalls Teil des Staates.
Detaillierte Informationen über die Grundrechte bietet u.a. das Bundesministerium für Justiz
BMJ Grundrechte www.bmj.de/DE/rech...Menschenw%C3%BCrde.
zum Beitrag14.03.2025 , 01:09 Uhr
Kleiner Nachtrag aus Zeilenmangel. Was bitteschön hat eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative mit den Grundrechten zu tun? Auf die Erklärung bin ich gespannt.
zum Beitrag14.03.2025 , 00:50 Uhr
Die Grundrechte gelten gem. Art 19 Abs 3 GG auch für juristische Personen. Eine Anfrage des Parlaments über das Verhalten zivilgesellschaftlicher Akteure stellt einen mittelbaren Eingriff in den Schutzbereich dieser Akteure dar.
Kennzeichnend hierfür ist, dass die öffentliche Gewalt eine bestimmte Maßnahme (hier die Anfrage u.a nach steuerlicher Konformität) gegen einen bestimmten Adressaten (hier NGOs) richtet, die beeinträchtigende Wirkung jedoch nicht bei diesem, sondern bei einem Dritten (hier die Öffentlichkeit) eintritt.
Die Auswirkungen konnten sie der Berichterstattung entnehmen. Den Rest habe ich bereits ausgeführt.
Leider zeugt auch ihre etwas spöttische Anmerkung zu Frau Bas von mangelnder Kenntnis, ansonsten wüssten sie, dass es in der Geschäftsordnung des Bundestages keine Norm gibt für die Zurückweisungen von Anträgen die gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen, das ist Ermessenssache der Bundestagspräsidentin. In den Landesparlamenten ist diese Ordnung klar definiert.
Da diese Erklärungen recht mühselig sind, empfehle ich ihnen abschließend sich mit den Worten des geschätzten Foristen lowandorder anzufreunden "lieber nicht mit Jura"
zum Beitrag13.03.2025 , 16:43 Uhr
Das Fragerecht der Fraktionen, das aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG folgt, ist ein parlamentarisches Recht zur Kontrolle der Regierung. Die kleinen Anfragen beziehen sich also auf die Arbeit der Regierung.
Ein Großteil der Punkte aus der CDU Anfrage weist aber eindeutig keinen Regierungsbezug auf sondern richtet sich direkt an die NGOs.
Denn zu prüfen, ob sich juristische Personen, die unter keiner Bundesbeteiligung stehen, steuerrechtlich konform verhalten ist Aufgabe der Finanzbehörden der Länder und nicht des Bundes.
Es dürfte ihnen doch klar sein, das auch das Parlament hinsichtlich des Fragerechts und auch die Bundestagspräsidentin, selbst bei der Veröffentlichung von Drucksachen, an die Verfassung und insbesondere an die Grundrechte gebunden sind.
Daher empfehle ich ihnen abschließend, sich einmal mit der Rechtsprechung zum staatlichen Informationshandeln auseinandersetzen, anstatt kenntnisfrei von "staatsrechtlich völlig abwegig" zu schwadronieren.
zum Beitrag13.03.2025 , 12:05 Uhr
"die Menschen haben in der letzten Wahl Rechts gewählt und wer weiß wie sehr sie bei der nächsten Wahl noch weiter Rechts wählen werden."
Das ist kein sachliches Kriterium für die Ausrichtung der Asylpolitik. Wir reden hier immerhin von individuellen Schicksalen und nicht bloß von Zahlen.
Ziel muss es weiterhin bleiben, Menschen die Schutz benötigen einen Aufenthalt zu gewährleisten und zwar in einem humanen Umfeld. Damit dieses Ziel auf Dauer aufrecht erhalten werden kann, ist es ebenfalls notwendig, dass Menschen deren Schutzgesuch durch alle Instanzen abgelehnt wurde das Land auch wieder verlassen. Dafür haben die politisch Verantwortlichen in der EU bisher keine befriedigenden Lösungen gefunden und zwar für beide Seiten. Staat und Migrant.
Ihr Einwand mit dem Wahlverhalten ist daher ein Scheinargument. Es kommt darauf an in welcher Form das Thema am Laufen gehalten wird und dazu gehören auch äußere Faktoren die nicht vorhersehbar und auch nur schlecht beeinflussbar sind, wie z.B. Anschläge oder Attentate. Aber auch die Positionierung von Leitmedien. Beides trägt dazu bei welches Bild sich in den Köpfen der Menschen festsetzt. Und die Hetzer der AfD werden ihr übriges dazutun
zum Beitrag13.03.2025 , 11:39 Uhr
Das was ich geschildert habe betrifft die Rechte des Parlaments und die Auskunftspflicht der Bundesregierung.
Was sie schildern betrifft das Vereinsrecht. Diese beiden Dinge haben nun rein gar nichts miteinander zu tun.
Es ist ganz einfach. Politische Äußerungen gehören zu den Grundrechten. Betrifft auch tagespolitische Themen. Eine explizite politische Ausrichtung eines Vereins widerspricht jedoch der Gemeinnützigkeit.
Daher ist es legitim wenn sich ein Umweltschutz- oder Sportverein z. B. auch öffentlich gegen Rassismus stellt. Besonders dann wenn es in der Satzung als Vereinsziel aufgeführt ist.
Zu ihrer Frage nur soviel, der Staat kontrolliert doch und zwar durch die Finanzbehörden der Länder. Die meisten staatlichen Zuschüsse sind projektgebunden und der Verwendungszweck wird im Finanzbericht des Vereins ausgewiesen.
Entdecken die Behörden darin Ungereimtheiten werden sie in der Regel von selber aktiv. Da braucht es nicht extra eine "kleine" Anfragen des Bundestags zu.
zum Beitrag13.03.2025 , 11:09 Uhr
"mangelnde Sprachkenntnisse oder Schreibfehler hier regelmäßig mit niedriger Intelligenz assoziiert werden"
Da kann ich die Erfahrungen ihrer Frau nur bestätigen. Als norwegischer Muttersprachler habe ich diese Intoleranz selbst erfahren müssen und leider war sie in akademischen Kreisen ausgeprägter als in anderen Bereichen.
Dafür lassen sich Deutsche aber leicht durch Titel beeindrucken, da bewirkt die passende Visitenkarte schon einiges. Baut zwar keine Vorurteile ab, trägt aber zur Disziplinierung bei.
Fand ich anfangs auch kurios, denn in Norwegen beeindruckt es niemanden was auf so einer Karte steht.
Aber mittlerweile habe ich auch erkannt, dass der Kreis der Auserwählten welche die Sprache in Schriftform grammatikalisch korrekt beherrscht, selbst bei den Muttersprachlern doch recht überschaubar ist.
zum Beitrag12.03.2025 , 23:01 Uhr
Danke, kleiner Tippfehler meinerseits. Bei der Partei streikt meine Tastatur regelmäßig, wenn ich die drei Buchstaben eingegeben will. KI halt.
zum Beitrag12.03.2025 , 20:53 Uhr
"den legalen Anspruch auf Auskunft"
Der entscheidende Punkt. Eine Anfrage an die Bundesregierung mit Fragen zur Kontrolle der NGO deckt sich weder mit dem Grundgesetz noch mit der Rechtsprechung des BVerfG sondern stellt einen parlamentarischen Eingriff in die Grundrechte aufgrund Informationshandels dar.
Das Fragerecht der Parlamentarier unterliegt auch gewissen Einschränkungen, dazu zählen u.a. auch die Grundrechte Dritter.
zum Beitrag12.03.2025 , 20:43 Uhr
😅😂👍 Treffer, versenkt
zum Beitrag12.03.2025 , 20:35 Uhr
Die Antwort der Bundesregierung ist in der Sache richtig allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auch relativ belanglos.
Es ging der CDU darum ein Signal an diejenigen zu senden, die sich an Protesten gegen Merz Kooperation mit der CDU oder gegen die CDU direkt beteiligt haben. Operation erfüllt, Signal angekommen.
Das hier nicht nur ein Einschüchterungsversuch sondern von einer demokratischen Partei auch ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wurde, zur Erinnerung Vereine sind rechtlich juristische Personen, findet erstaunlicherweise kaum Erwähnung.
Denn da ein Großteil der Fragen sich auf die Kontrolle der NGOs bezogen, war diese Anfrage nicht gedeckt durch das Fragerecht des Parlaments gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG und stellt somit einen Grundrechteeingriff durch Informationshandel des Bundestags dar.
Es wäre daher Aufgabe der Bundestagspräsidentin gewesen, die mit indirekten Unterstellungen gespickte Anfrage in der Fassung umgehend zurückzuweisen und sie nicht zu veröffentlichen.
zum Beitrag12.03.2025 , 12:58 Uhr
Ja aus nationalistischer Sicht ist diese Haltung verständlich und wird ja auch von Rechten in allen Bereichen gerne propagiert. Eben "A.... für Deutschland".
Die meisten Bürger dieses Landes stehen zum Glück dafür ein, für eine freie Gesellschaft und für die Voraussetzungen eines friedlichen Miteinanders zu kämpfen. Für die Zukunft ihrer Kinder etc.
Aber nicht für ein hohles Gebilde namens Nationalstaat. Die Zeiten des "sterben fürs Vaterland" sind hoffentlich seit 1945 endgültig vorbei, auch wenn einige ewig gestrige diesen anscheinend nachweinen.
zum Beitrag12.03.2025 , 12:33 Uhr
Dem Tenor des Artikels schließe ich mich grundsätzlich an.
Den Ausführungen des Autors liegt allerdings ein Denkfehler zu Grunde. Die Ausführungen lassen vermuten, dass er beim Verfassen des Textes einen klassischen Landkrieg vor Augen hatte.
Es werden mit Sicherheit keine russischen Panzer vor Warschau oder Berlin stehen. Es sind aber genügend russische Kapazitäten vorhanden und werden derzeit besonders im Ostseeraum noch ausgebaut um durch Angriffe aus der Luft/See die Infrastruktur zu zerstören und das Land um Jahrzehnte zurückzuwerfen.
Wäre vor diesem Hintergrund ratsam sich einmal mit den Beobachtungen der Oberbefehlshaber über die russischen Aktivitäten auf der Kola Halbinsel in der Nähe Norwegens oder im Lagodasee in der Nähe Finnlands auseinander zusetzen.
Auch die strategische Ausrichtung Russlands hinsichtlich der Gotland Insel und Spitzbergens gilt es dabei einzubeziehen. Auch darüber gibt es reichhaltige Informationen seitens schwedischer und norwegischer Abschirmdienste.
Deutschland ist daher gut beraten nachzurüsten, denn es hängt im militärischen aber auch im zivilen Schutzbereich weit zurück.
zum Beitrag12.03.2025 , 00:44 Uhr
Einfach einmal einen Blick in die deutsche Rechtsgeschichte werfen. Die Rechtsprechungspraxis in Weimar von 1919 bis 1933 lässt sich kurz zusammenfassen mit Milde gegen rechts, rigide Härte gegen links.
Das Thema ist gut erforscht und die Gründe für diese "politische" Justiz sind annähernd vergleichbar mit den heutigen Zuständen.
Es hat auch nur recht wenig mit Ressentiments oder rechter Gesinnung bei Polizei oder Justiz zu tun, sondern u.a. beruht es auf einer Verweigerungshaltung die politische Dimension in die Rechtsfindung mit zu integrieren. Die ideologische Motivation hinter den Straftaten wird gerne ausgespart. Mit Sehstörungen auf dem rechten Auge lassen sich Ermittlungen und Verfahren schneller und bequemer abwickeln und das noch dazu ohne Störenfriede von außen.
In Weimar hat dieses Verhalten von Politik, Justiz und Polizei zu einer Aushölung des Rechtsstaates und zu Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Rechtsstaat und damit auch in die Demokratie geführt.
Jedoch ist die Politik heute nicht ganz so naiv wie zu Weimarer Zeiten, wie es u.a. aus dem Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (BT-Drs. 20/8761) zu entnehmen war.
zum Beitrag11.03.2025 , 20:33 Uhr
Alle die sich ein umfassendes Bild machen möchten, sei der Rundfunkbeitrag von Deutschlandfunk empfohlen
Nicholas Potter über eine Rufmordkampagne gegen seine Person
Sendung v. 11.März 2025
www.deutschlandfun...ne-person-100.html
zum Beitrag11.03.2025 , 20:18 Uhr
"Nicholas Potter wird ganz genau so weiterschreiben."
Das möchte ich doch schwer hoffen. Hass und Hetze gilt es entschieden entgegenzutreten. Personen die dieses betreiben sind im Netz ganz groß, in der Realität dann schon sehr viel kleiner und vor Gericht schrumpfen sie meist auf Zwergengrösse zusammen.
Nicholas Potter wünsche ich Nervenstärke und Durchhaltevermögen und möglichst breiten Rückhalt von der Redaktion, den Lesern und seinem Umfeld.
zum Beitrag11.03.2025 , 14:10 Uhr
Sie ignorieren in ihrem Beitrag leider die Intention die von Seiten der CDU und besonders von der AfD hinter dem im Artikel aufgeführten Vorgehen steckt.
Es betrifft nämlich besonders Gruppen die sich im Antifa und Umweltschutz Bereich auf verschiedenen Ebenen engagieren.
Auch die von ihnen angeführten Verflechtungen seitens der Grünen mit einigen NGOs sind nun wirklich kein Aufreger. Finden sie in anderen Bereichen bei FDP, CDU oder SPD in noch gehäufter Form vor. Ist halt eine Form des Lobbyismus der da betrieben wird.
Stellvertretend sei nur der Bauernverband genannt der auch projektgebundene Zuschüsse erhält. Und über dessen gesetzwidriges Verhalten im Zuge der Bauernproteste dürfte eigentlich Klarheit herrschen.
zum Beitrag10.03.2025 , 23:51 Uhr
"Und meines Erachtens kann man jemanden für eine Straftat von 2024 nicht nach einem Gesetz verurteilen das erst 2025 entstand"
Keine Strafe ohne Gesetz. Das Rückwirkungsverbot ist hier im Grundgesetz verankert.
Auch die USA haben im Strafrecht ein Rückwirkungsverbot.
Nur kommt das in diesem Fall gar nicht zur Geltung. Das Dekret von Trump bezieht sich auf eine Beteiligung an X und nicht auf einen Gesetzesverstoss in der Vergangenheit und es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn nicht US Staatsbürgern per Dekret das Aufenthaltsrecht entzogen wird wegen Beteiligung an X oder Mitgliedschaft in Y. Da ist der Zeitpunkt dann nicht entscheidend.
zum Beitrag10.03.2025 , 20:37 Uhr
Juristisches Geplänkel was die Parteien da betreiben. Zuviel Aufwand und zuwenig zählbares. Wenn Deutschland sich mit seinen Nachbarländern einig ist, dann bietet sich doch eine Reform der Dublin III Verordnung an.
Der Passus das ein Land bei neueingetroffenen Flüchtlingen prüfen muss welches Land für das Verfahren eigentlich zuständig ist bremst doch vieles aus, auch die pauschalen Zurückweisungen. Denn bevor die Zuständigkeiten nicht geklärt sind verbietet sich eigentlich die Zurückweisung.
Aber Merz setzt auf das "eigentlich". Er hat registriert das Italien im Rahmen der Dublin Verordnung fast niemandem zurücknimmt und bisher dafür weder von den EU Gremien oder gar den EuGH gemassregelt wurde. Ähnliches Verhalten bei den Push Backs Finnlands, Kroatiens oder der Slowakei. So gut wie keine Reaktion darauf von der EU Seite.
Warum sollte da nicht auch Deutschland ein Zeichen der Abschreckung in die Welt senden? Das dürfte das Kalkül von Merz sein. Ob er sich zu diesem Zweck dann auf Art 72 AEUV beruft hängt womöglich eher von den Reaktionen der Nachbarn und den Signalen aus Brüssel ab als das es auf einem gesunden Rechtsempfinden beruht.
zum Beitrag10.03.2025 , 17:09 Uhr
Laut Aussage von Lars Klingbeil im Tagesspiegel sind die Grünen bereit das Sondervermögen für Verteidigung mitzutragen, jedoch nicht das aus ihrer Sicht zu viel Klientelpolitik und zuwenig Klimapolitik enthaltene Infrastrukturprogramm.
Meiner Ansicht nach eine vernünftige Haltung.
zum Beitrag10.03.2025 , 17:03 Uhr
Eine begrüssenswerte Utopie, Ernst Bloch hätte seine Freunde gehabt an den Ausführungen des Autors.
Nur leider sieht die Realität in vielen europäischen Nationalstaaten anders aus. Dort sind Rechtsparteien bereits direkt in der Regierung, an der Regierung beteiligt oder gar stärkste Kraft der Opposition.
Und diese rechten Kräfte haben eine ganz andere Vision von Europa als der Autor und vertreten geradezu konträre Positionen, wie etwa zurück zum Nationalstaat, weniger Macht für Brüssel, mehr nationale Kompetenzen.
Auch hinsichtlich der Büdnisspartner schwebt diesen Kräften weniger Japan, Kanada, Australien oder Brasilien vor sondern eher Russland und China.
Und auch Migration betrachten diese Protagonisten nicht als Chance hinsichtlich des demografischen Wandels.
Den größten Zweifel habe ich aber hinsichtlich der Stellung Deutschlands in der EU, wirtschaftlich mag es der stärkste Partner der EU sein. In allen anderen Bereichen hängt es aber weit zurück. Den Hinweis gestatte ich mir als Norweger einfach einmal. Die Zeiten in denen das Ausland mit Bewunderung auf Deutschland blickte, weil hier alles so schön geordnet ist und funktioniert sind seit langem passe.
zum Beitrag10.03.2025 , 12:11 Uhr
Vielen Dank, jetzt habe ich es kapiert. Schönen Tag noch.
zum Beitrag09.03.2025 , 22:07 Uhr
"Denn es fehlt schon das Grundverständnis dafür, dass die Klimakrise eine der größten Bedrohungen unserer Zeit ist."
Ich vermute eher die Angelegenheit verhält sich gegenteilig. Die Verantwortlichen in der Politik haben längst resigniert und wissen, dass nationale Alleingänge lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein sind. Und auf die Weltgemeinschaft baut eh keiner mehr. Dann lieber das Thema so gut es geht ignorieren, knappes Geld lieber in Aufrüstung investieren und auf die Segen der Technik hoffen.
Simpel aber verantwortungslos, nur den Preis dafür begleichen ja auch nicht die Generationen der derzeit aktiven Politiker sondern deren Nachkommen.
zum Beitrag09.03.2025 , 21:49 Uhr
"Ius contra bellum"
Das IV Genfer Abkommen ist relativ konkret und klar verständlich.
Zivilpersonen dürfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen (Art. 51 II ZP I; Art. 13 ZP II).
Dies schließt auch unterschiedslose Angriffe aus, z. B. Flächenbombardements von Großstädten (Art. 51 IV, V ZP I).
zum Beitrag09.03.2025 , 21:14 Uhr
sehr geschätzter lowandorder, was spricht in diesem Zusammenhang gegen einen Verweis auf das Völkerrecht?
Werde nicht recht schlau aus ihrem Kommentar. Und wer ist bitte @crs?
zum Beitrag09.03.2025 , 21:11 Uhr
"Da spielen dann Zahlen sehr wohl eine Rolle"
Einige Kommentare haben dazu schon treffende Anmerkungen gemacht, wie @yossi bartei in Hinblick auf die Quellen oder @uns uwe mit dem berechtigten Hinweis auf die Diskrepanz hinsichtlich der UN Angaben zu den Opferzahlen.
Es bestätigt daher meinen im Kommentar bereits geäußerten Eindruck, dass der Autor weit davon entfernt ist eine objektive Analyse darzulegen, sondern wie es in einem Kommentar treffend bezeichnet wurde lediglich auf "Strohmann-Argumente und semantische Tricks" zurückgreift. Die Absicht ist leicht durchschaubar und wie viele Beiträge zu diesem Thema geprägt von reiner Propaganda ohne nachhaltigen Informationswert.
zum Beitrag09.03.2025 , 15:33 Uhr
Leider reiht der Autor in seinem Text einen Relativierungsversuch an den nächsten, was leider auf Kosten der Glaubwürdigkeit geht.
Die Argumente mit Zahlen zu untermauern rettet den Text auch nicht mehr. Er hätte auch einfach nüchtern analysieren können und wäre dann vermutlich zu dem Schluß gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit bezgl. des Selbstverteidigungsrechts Israel nicht ansatzweise bestand hatte.
Das Ausmaß der Zerstörung und die hohe Anzahl der getöteten Zivilisten ist nicht von der Hand zu weisen. Und was ist das für eine zynische Argumentation hinsichtlich der israelischen Luftangriffe, "So dürfen inzwischen bis zu 20 Zivilisten pro Angriff gefährdet werden". Bitte einmal einen Blick auf das Völkerrecht werfen, da steht in dieser Hinsicht nichts von "dürfen".
Das die Hamas genozidale Absichten verfolgt ist bekannt, dass eine Terrororganisation immer wieder für einen Vergleich mit einem demokratischen Staat herhalten muss ist absurd.
Der IStGH hat die Klage Südafrikas angenommen, er wird prüfen und urteilen ob die Vorwürfe berechtigt sind und inwieweit Israel gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Nicht AI, die Pro-Palis oder Nicholas Potter haben darüber zu richten.
zum Beitrag08.03.2025 , 21:06 Uhr
Nicht korrekt. Die Instanz wäre der Europäische Rat. Der Beschluss würde unter den übrigen EU Ländern gefasst unter Ausschluß Ungarns.
Bei Einstimmigkeit würde zuerst über ein Austrittsabkommen verhandelt wie es auch Art. 50 EUV der Fall sein kann. Führt dieses zu keinem Ergebnis erfolgt ein "hartes Ausscheiden".
Rechtlich stellt es keine große Hürde da sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum es nicht praktiziert wird liegt auf der Hand. Die EU hätte nicht nur keinen Einfluss mehr auf Ungarn sondern wäre durch den Ausschluss noch Türöffner für Russland.
Es würde dadurch ein Vasallenstaat von Russlands Gnaden mitten in Europa entstehen. Daran hat keiner Interesse schon aufgrund sicherheitspolitischer Aspekte.
zum Beitrag08.03.2025 , 19:08 Uhr
Das macht es nicht legaler. Sie liefert damit den Gegnern nur Munition um internationales Recht zu brechen. Ist schon fast ein Trend geworden und zwar nicht nur bei Netanjahu, Orban, Trump oder Putin und Konsorten sondern auch bei Juristen wie Friedrich Merz, die aus rein populistischen Gründen versuchen die Säulen internationaler Verträge ins Wanken zu bringen. Es ist der Anfang vom Ende, wenn Personen aus einer Machtposition heraus versuchen geltendes Recht zu brechen, zu umgehen oder es nach eigenem Gusto auslegen. Enden tut es dann meist in Willkür, wie die Geschichte schon oft aufgezeigt hat.
zum Beitrag08.03.2025 , 13:22 Uhr
"Tatsächlich ist die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland oft langwierig und kompliziert – ganz besonders im medizinischen Bereich"
Ein ganz zentraler Punkt, wenn es um den Fachkräftemangel geht.
Meine Frau ist Britin und war Ärztin in der Kardiologie im St. Thomas Hospital London. Trotz der EU Vorgaben zur Anerkennung von Abschlüssen wurde die gesetzliche Dreimonatsfrist weit überschritten, dazu noch die verlangte Fachsprachenprüfung auf dem Sprachniveau C1 im Rahmen des Approbationsverfahrens, machte in der Summe mehr als 6 Monate bis zum Antritt der Stelle als Ärztin in einem deutschen Krankenhaus.
Ihr brasilianischer Kollege war Chefarzt in Santos, es dauerte fast 12 Monate für das Annerkennungsverfahren. Während dieser Zeit war er auf der Position und zum Tarif eines Krankenpflegers beschäftigt.
Nur zum Vergleich, in Dänemark hätte meine Frau die Stelle sofort antreten können, die Fachsprachenausbildung hätte berufsbegleitend stattgefunden und wäre zudem vom Arbeitgeber finanziert worden.
zum Beitrag08.03.2025 , 12:17 Uhr
Verstößt ein Mitgliedstaat kontinuierlich gegen die Vorgaben von Art 2 EUV wird gem. Unionsrecht ein Verfahren nach Art 7 EUV eingeleitet. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens und wenn sich daraus ergibt, dass sich ein Mitgliedstaat von der Verpflichtung freispricht, das Vertragsrecht in unionskonformer Auslegung zu beachten und umzusetzen, ist eine für die Erreichung des Vertragsziels oder -zwecks wesentliche Bestimmung verletzt und berechtigt daher die EU Partner zur Beendigung des Vertrags auf Grundlage des Völkerrechts nach Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK. Abgeleitet vom Völkergewohnheitsrecht und dieses steht über Unionsrecht.
zum Beitrag07.03.2025 , 20:39 Uhr
"Scholz bezeichnete die nötige Aufstockung als eine Aufgabe „für die nächsten zwei Jahrzehnte"
Gut das dieser Mann mit seiner Notarsmentalität demnächst nichts mehr zu bestellen hat. Es ist unverantwortlich wie er immer wieder auf die Bremse tritt.
Friedenstruppen, Frankreichs atomarer Schirm taugt alles nichts wir haben ja die Amerikaner. Eigene Vorschläge, Fehlanzeige.
Ukraineinitiativen, lieber nicht aus freien Stücken, denn Putin hat ja telefonisch mit dem Einsatz der Atombombe gedroht. Dann nur das leisten, was auch die Amerikaner tun. Nennt sich dann in Absprache.
Realitäsverlust pur bei dem Noch-Bundeskanzler. Er dürfte auch der Einzige sein der davon ausgeht, dass Europa noch 20 Jahre Zeit hat bis es so aufgestellt ist, um sich eigenständig gegen Russland behaupten zu können.
zum Beitrag07.03.2025 , 20:20 Uhr
"Es ist wirklich ein Geburtsfehler der EU, dass man ein Land nicht rauswerfen kann"
Kann man, ist nur im EU Recht nicht vorgesehen, da dieses schon im Völkerrecht geregelt ist.
zum Beitrag07.03.2025 , 19:03 Uhr
Sicherheit ist das Fundament eines Staates. Es nützt die modernste Infrastruktur nichts, wenn sie in Schutt und Asche gelegt wird, weil ein Land nicht in der Lage ist sich gegen einen Agressor zu verteidigen.
Daher ist auch der Begriff Aufrüstung eigentlich irreführend, denn es geht um die Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit. In diesem Sinne ist es eher ein Nachrüsten.
zum Beitrag07.03.2025 , 17:02 Uhr
"Too little, too late" mag ja sein, dem könnte aber auch ein "besser spät, als nie" gegenübergestellt werden.
Was wären denn die Alternativen? Einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass Russland sich besonders im Ostseeraum immer intensiver militärstrategisch positioniert und massive Aufrüstung betreibt?
Sich von den USA sicherheitspolitisch weiterhin abhängig machen und somit zum Spielball von Leuten wie Trump zu werden?
Europa ist keine Insel und kann sich nicht einfach von der Wirklichkeit abkoppeln. Die Tatsachen werden derzeit von Russland und den USA geschaffen, auf die muss Europa reagieren und sich nötigenfalls dagegen stellen.
Und wenn es dafür eines finanziellen Kraftaktes bedarf, dann ist es der Preis den Europa für seine Sicherheit zu bezahlen hat.
Eine tragfähige Strategie sämtlicher EU Staaten wäre dabei natürlich wünschenswert, aber zur Not würde es auch ausreichen, wenn sich die alten Achsenmächte auf einen gemeinsamen Sicherheitsschirm verständigen würden unter dem die anderen EU Staaten bei Bedarf schlüpfen könnten.
zum Beitrag07.03.2025 , 00:51 Uhr
"Nein der Jurist Merz weiß genau Bescheid, die Regierung muss den Ausnahmezustand ausrufen und schon ist das möglich"
Weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Grundrechtecharta ist es möglich, das Flüchtlingsrecht auf ein Verfahren oder die non-refoulement Gebote auszusetzen, auch nicht vorübergehend.
Zudem gilt die Notstandsklausel nach Art. 15 EMRK gem. Abs. 2 nicht für Art. 3 EMRK (menschenwürdige Behandlung).
Das Frankreich Flüchtlinge ohne Papiere abweist hat eine rechtliche Grundlage und beruht auf einer 1997 geschlossenen Vereinbarung mit Italien, wonach beide Staaten Drittstaatler zurücknehmen, die von ihrem Gebiet aus ins jeweils andere Land gereist sind, ohne die dafür nötigen Papiere zu haben.
Dänemark hat einen rechtlichen Sonderstatus und nimmt auch keine Quotenflüchtlinge auf.
Und zu Ungarn gibt es nicht viel anzumerken, außer das es vom Europarat eine Strafzahlung nach der anderen erhält wegen seiner illegalen Asylpolitik z.B. Pushbacks
Das alles dürfte dem "Juristen" Merz wohlbekannt sein.
zum Beitrag07.03.2025 , 00:14 Uhr
"Wäre es nicht Zeit nach der katastrophalen Zerstörungswut Putins in der Ukraine auch diese Finanzen Selenskiy zur freien Verfügung zu stellen?"
Wäre ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Stichwort Staatenimunität. Auch die häufig genannte Alternative der Ukraine die Zinserträge aus dem eingefrorenen Vermögen zu überlassen wäre illegal.
zum Beitrag06.03.2025 , 18:11 Uhr
"Eine solche Fehlanalyse führt zu fatalen Fehlern“
Dann könnte der russische Senator Macron einmal erklären, warum Russland neben der Enklave Kaliningrad gerade dabei ist einen zweiten Gefechtsstandort in der östlichen Ostsee zu installieren.
Der Ladogasee ist gut 40km von Finnland entfernt und verfügt zudem über Binnengewässer mit direkten Zugang zum arktischen Meer.
Die Stationierung von 3 Korvetten der Buyan Klasse aus der russischen Balticflotte soll bis Ende 2025 um weitere Einheiten der Karakut Klasse erweitert werden. Sechs weitere Korvetten befinden sich bereits im Bau und sollen den Baltic Verband ergänzen.
Die Marschflugkörper der Korvetten haben eine Reichweite von bis zu 2500km. Das entspricht dem der großen US Zerstörer.
Nach einem Bericht des russischen Soldatenmagazins Krasnaja Swesda ist diese Operation gezielt darauf ausgerichtet Ziele im/aus dem Ostseeraum innerhalb der Reichweite von 2500km zu treffen.
Quelle Helsingin Sanomat, Februar 2025
zum Beitrag06.03.2025 , 00:11 Uhr
Ein verantwortungsvoller Politiker zeichnet sich dadurch aus, dass er auf neue Konstellationen auch angemessen reagiert und nicht dadurch das er strikt an seinem Programm festhält, obwohl die weltpolitischen Ereignisse dieses längst obsolet gemacht haben.
Deutschland legt wie so oft den Fokus auf die falschen Themen. Ein Paradigmenwechsel wäre hier überfällig.
Die richtige Diskussion wäre, wie schnell kann die Bundeswehr ausgerüstet werden um voll einsatzfähig zu sein und wie schnell kann ein europäischer Sicherheitsschirm errichtet werden.
Da ich überwiegend skandinavische Medien verfolge, muss ich konstatieren das diese die Auswirkungen der jüngsten Ereignisse nüchterner und vorausschauender beurteilen.
Ein Auszug aus den letzten Berichten
"Russland rüstet auf... wir haben nicht mehr viel Zeit" Eirik Kristoffersen, Norwegischer Oberbefehlshaber der Streitkräfte/Aftenposten
"Der Krieg mit Russland ist damit näher gerückt" General Janne Jaakkola, Oberbefehlshaber der finnischen Streitkräfte/Helsingin Sanomat
Nur der Stern hat in deutscher Sprache einen vergleichbaren Artikel der sich mit Putins Aufrüstung und Neuausrichtung unter Trump beschäftigt.
zum Beitrag05.03.2025 , 12:21 Uhr
".. wo einige seiner innenpolitischen adhoc-Maßnahmen von Gerichten gestoppt wurden"
Die seine Administration bisher aber ignoriert bzw sich darüber hinweggesetzt hat. Das sollte in diesem Zusammenhang schon erwähnt werden.
zum Beitrag05.03.2025 , 12:16 Uhr
Lieber Forist, bitte nicht vergessen, wer hier der Aggressor und wer für das Leid verantwortlich ist.
Es könnte von heute auf morgen enden. Dafür braucht Russland sich lediglich vom Territorium der Ukraine zurückzuziehen.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:42 Uhr
Die Existenz der Ukraine steht eh auf dem Spiel. Oder glauben sie das Putin sich an irgendeine Vereinbarung halten wird? Macht die Ukraine jetzt territoriale Zugeständnisse wird Putin sich nach einer kurzen Verschnaufpause den Rest des Landes einverleiben.
Daher ist Aufgeben keine Option, erst recht nicht in der gegenwärtigen Konstellation. Es hängt davon ab, ob die Partner relativ kurzfristig den Ausfall der Amerikaner kompensieren können.
Und ich finde, dazu haben besonders die Europäer eine moralische Verpflichtung. Nehmen wir die nicht wahr, sind wir auch nicht viel besser als Trump und seine Zirkusclowns.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:25 Uhr
Nein, Norwegen wird sich aus vielerlei Gründen nicht bewegen und das letzte was sie gebrauchen können sind die Selten Erden oder Rohstoffe aus der Ukraine. Davon hat Norwegen mehr als es die nächsten 50 Jahre fördern kann.
Was Norwegen will, ist das Verhältnis zu Russland nicht weiter zu belasten. Es wird daher versucht jede potentielle Anspannung zu vermeiden. Das hat Tradition, war schon zu Zeiten der Sowjets nicht anders und hat einen historischen Hintergrund aus der Zeit der deutschen Besatzung.
Auch wenn Norweger derzeit gerne über Russland schimpfen sprechen sich landesweit 84% für gute Beziehungen zu Russland aus.
In meiner Heimat im Norden bewegt es sich sogar eher in Richtung 100%. Liegt an der geografischen Nähe zu Russland und am hohen Anteil der russischstämmigen Bevölkerung.
zum Beitrag05.03.2025 , 00:11 Uhr
In Norwegen gibt es keine breite Debatte darüber, abgesehen von einigen Ökonomen, sehr wohl aber in Dänemark und Schweden die meinen das die norwegische Unterstützung für die Ukraine zu gering sei und das angesichts der Tatsache das Norwegen ein Hauptprofiteur des russischen Rohstoffembargos ist.
Zu dem veröffentlichten Bericht in der Aftenposten, verfasst von zwei Journalisten aus Dänemark und Schweden, hat Finanzminister Stoltenberg nochmals darauf hingewiesen, dass jährlich nur 4% dem Staatsfond entnommen werden dürfen und diese sind für den laufenden Haushalt bereits verplant.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Haltung meiner Landsleute auch nicht so recht. Norwegen hat durch die Preiserhöhung seit 2022 weit über 100 Mrd Dollar an Mehreinnahmen erzielt. Wäre eine faire Geste diese für die Unterstützung der Ukraine zu verwenden, zumal der Staat auf diese Mittel nicht angewiesen ist.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:29 Uhr
"Klappt irgendetwas davon nicht, gerät nicht nur die Ukraine unter die Räder des imperialen Autoritarismus."
Europa ist bereits unter die Räder gekommen, es steht nämlich im Moment ziemlich nackt da.
Würde Putin jetzt seine Karten ausreizen und einen Testlauf starten wie weit er derzeit gehen könnte und würde er sich dafür das Baltikum als Handlungsort aussuchen und somit einen Bündnisfall auslösen, ist es nicht schwer zu erraten, welche Großmacht den Beistand verweigern würde.
Das Blatt hat sich gewendet, die USA sind kein Partner mehr und auch nicht mehr der militärische Leader für Europa und die Nato.
Europa hat es einfach verschlafen... im Sinne des klassischen Gorbatschow Ausspruchs.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:13 Uhr
"... wenn die Ukraine ein substantielles, also nicht-militärisches Recht auf Kriegsdienstverweigerung eingeführt hat. Denn das, was in Deutschland zum Kernbestand unseres Freiheitsverständnisses gehört, gibt es dort nicht"
Bitte einmal § 3 Abs. 5 WPflG betrachten. Das Kriegsrecht hierzulande unterscheidet sich nicht sonderlich von dem Vorgehen in der Ukraine. Die haben dort sogar eine Altersgrenze. In Deutschland liegt diese übrigens beim 60 Lebensjahr.
zum Beitrag04.03.2025 , 20:01 Uhr
Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Nachgeben hieße womöglich, das die Ukraine langfristig nicht mehr als Staat existieren könnte.
Für einen faulen Deal sind die ukrainischen Soldaten auf dem Schlachtfeld nicht gestorben, hat die Zivilbevölkerung nicht seit drei Jahren unzählige Opfer erbracht und schlimmes durchstehen müssen.
Die entstandenen Lücken müssen so gut es geht gefüllt werden und die Europäer sind in der Pflicht das Defizit mit allen Mitteln auszugleichen.
Trump steht Putin in punkto Unredlichkeit in nichts nach, auf das Wort beider ist kein Verlass und daher sind auch Verträge mit diesen Personen das Papier nicht wert.
Europa sollte langsam akzeptieren, dass es sich zwischen zwei Fronten behaupten muss und dementsprechend handeln. Aufgeben oder klein beigeben ist keine Option, weder für die EU noch für die Ukraine.
zum Beitrag04.03.2025 , 13:31 Uhr
Die Diskussionen um das Sondervermögen sind ein Paradebeispiel dafür warum es in Deutschland nur im Schneckentempo vorangeht.
Einig ist man sich lediglich in der Bestandsaufnahme, Infrastruktur marode, Militär nur eingeschränkt handlungsfähig.
Nach jahrelanger Blockadepolitik gibt es jetzt einen konkreten Vorschlag zur Finanzierung mit einem geschätzten Volumen von 900 Mrd.
Und was passiert landauf, landab? Er wird zerredet. Ja, vielleicht wäre es besser die Schuldenbremse abzuschaffen, Vermögens- oder Reichensteuer einzuführen usw.
Hat alles durchaus seine Berechtigung, nur die Welt wartet nicht auf Deutschland. Während hier noch debattiert wird, werden andernorts Tatsachen geschaffen.
Deutschland wäre gut beraten die Realitäten nicht nur anzuerkennen sondern auch Taten folgen zu lassen.
Dazu gehört besonders das hiesige Militär über das Niveau von Andorra zu hieven und das nicht erst im nächsten Jahrzehnt.
Es ist einfach an der Zeit aufzuwachen, ansonsten könnte es in nicht allzu ferner Zukunft ein böses Erwachen geben.
Daher Schulden aufnehmen, investieren, modernisieren und die anderen durchaus berechtigten Punkte wie Vermögenssteuern später angehen.
zum Beitrag04.03.2025 , 00:08 Uhr
Danke für den Hinweis. Dann übernehmen wir die 93%.
zum Beitrag03.03.2025 , 23:51 Uhr
"Gewählte Politiker sollen als Volksvertreter fungieren"
Nur vertritt die AfD lediglich völkische Interessen und vertritt somit keineswegs das Volk und schon gar nicht deren Interessen.
Es ist in dieser Hinsicht legitim und notwendig das Parteien vor einer Partei warnen und auch nicht mit ihr kooperieren wollen.
Für eine Partei die durch demokratische Wahlen zwar legitimiert wurde, demokratische Werte aber ablehnt gelten andere Spielregeln.
Und wenn alle Stricke reissen, gibt es neben dem Parteiverbot als Ultima Ratio noch das an Weimar angelehnte Mittel der Reichsexekution, heutzutage als Bundeszwang bekannt.
Dürfte bei einer AfD Landesregierung nur eine Frage der Zeit sein, bis es zur Anwendung gelangt.
zum Beitrag03.03.2025 , 17:11 Uhr
"ich habe bei vielen Ostdeutschen afd Sympathisanten den Eindruck, sie glaubten Demokratie sei, wenn der Staat das macht was sie (allein) wollen"
Genau so ist es und das gilt nicht nur für den Osten.
Was kann die Politik für mich tun und alleine der Mehrheitswille der Wähler ist der Maßstab an dem sich die Politik zu orientieren hat. So lautet das weitläufige Motto.
Erinnert ein bisschen an die Zustände in den USA, wo Wahlen auch schon einmal an der Zapfsäule entschieden werden.
zum Beitrag03.03.2025 , 15:28 Uhr
Ich kann ihnen aus eigener Anschauung versichern, dass die Storskog Grensestasjon bei Kirkenes so rein gar nichts mit der EU zu tun hat.
Und zwar unabhängig von welcher Seite jemand kommt.
zum Beitrag03.03.2025 , 15:14 Uhr
Es ist nichts falsch daran, wenn 84% der Nordnorweger der Ansicht sind, dass es wichtig ist gute Beziehungen zu Russland zu haben. Hier wird noch unterschieden zwischen Bevölkerung und System. War schon zu Zeiten der Sowjets nicht anders.
Das hat natürlich auch seinen historischen Hintergrund, denn ähnlich wie meinem Großvater erging es vielen Menschen in der Region, ohne die Rote Armee hätten viele Menschen den "Vernichtungsfeldzug" der Nazis wohl nicht überlebt.
Der Ukrainekrieg spaltet die russische Community in Nordnorwegen auch deshalb, weil im Bewusstsein vieler Menschen die Trennung zwischen Russland und der Ukraine nicht stattgefunden hat. Da steckt halt mehr Nostalgie als Wissen dahinter.
Ich persönlich bin aber zumindest in meiner Heimatstadt Tromsø noch nie auf jemanden aus der russischen Community gestoßen, der Putins Sichtweise teilt.
zum Beitrag03.03.2025 , 14:33 Uhr
"Selbst im Ernstfall können derzeit die Produktionskapazitäten nicht einfach und vor allem nicht schnell hochgefahren werden."
Rheinmetall deckt zukünftig mit seinem neuen Werk in Niedersachsen den kompletten Bedarf an Munition alleine für die Bundeswehr ab.
Rheinmetall Chef Armin Papperger hat bereits 2023 erklärt, dass die Produktion in den Werken kurzfristig hochgefahren werden kann, es mangelte aber an der Auftragslage!
Roberto Cingolani Chef des italienischen Rüstungskonzerns Leonardo bemängelte ebenfalls die ineffiziente Vergabe bei den europäischen Verteidigungsfinanzen und mangelnde Planbarkeit.
Die europäische Rüstungsindustrie ist nicht so schlecht aufgestellt, die Politik hinsichtlich der Auftragsvergabe dürfte das Hauptproblem sein.
zum Beitrag02.03.2025 , 23:06 Uhr
"Die Zerstörung der EU ist das gemeinsame Ziel von Putin und Trump"
Da stellt sich dann ja eigentlich die Frage nach dem "Wohin" nicht mehr.
Flagge zeigen, nach vorne schauen, dagegenhalten. Den Europäern wird schon bewusst sein, dass sie in einem Boot sitzen.
Leider verbreiten auch die deutschen Medien nicht gerade Aufbruchstimmung, die Tonalität der Berichterstattung hat eher etwas von Götterdämmerung.
Das es auch anders geht zeigt eine Meldung aus meiner geliebten Heimatstadt. In Tromsø sitzen die Fregatten und U Boote der US Army gerade auf Eis. Der norwegische Ölkonzern Haltbakk Bunkers verweigert amerikanischen Kriegsschiffen in ganz Norwegen das Auftanken, aus Protest wegen des Umgangs mit Selenskyj. So wurde seinerzeit auch mit den Russen verfahren, während hierzulande im pragmatischen Sinne noch das Gas durch die Pipelines strömte.
Das bezeichnet man als dagegenhalten und Haltung zeigen und die EU wäre gut beraten ähnlich gelagerte Zeichen zu setzen. Gleiches würde ich mir auch von der deutschen Politik und Wirtschaft wünschen. Etwas mehr Rückgrat und weniger gejammer.
zum Beitrag02.03.2025 , 18:29 Uhr
"ein Abkommen unterzeichnen, von dem die Ukraine nichts gehabt hätte.."
Dabei wird übersehen, dass die Ukraine bisher über 100 Mrd von den USA erhalten haben. Sollte schon anerkannt werden.
Die Empörung über den Stil von Trump und Konsorten wirkt so, als seien die Protagonisten erst gestern auf der Weltbühne aufgetaucht.
Es braucht nicht erst an Vance anmaßenden Auftritt in München erinnert zu werden um zu erkennen, das herabsetzendes Verhalten und Provokation zum Politikstil dieser Truppe dazugehört.
Selenskyj wird jetzt aller Orts Haltung attestiert, aber dafür kann er sich nichts kaufen. Er steht mit leeren Händen dar und die EU wird sie ihm nicht füllen.
Europa kann das nicht kurzfristig ausgleichen, erst recht nicht als Waffenlieferant. Das Volumen wäre kurzfristig schon produktionstechnisch nicht machbar.
Ohne die USA wird die Ukraine es noch schwerer haben langfristig gegen Putin zu bestehen. Trump weiß das und Selenskyj ebenfalls.
Es wäre der bessere Weg gewesen, die Schwäche Trumps zum Vorteil der Ukraine zu nutzen. Denn im Grunde ist Trump ein relativ einfach gestrickter Verhandlungspartner. Verhaltenscoachings zum Umgang mit derartigen Personen gibt es genügend.
zum Beitrag01.03.2025 , 23:55 Uhr
Guter Essay von Harald Welzer.
Lediglich die aufgezeigten Auswege aus dem Dilemma sind mir zu standardisiert.
Ist es nicht mittlerweile ein übliches Vorgehen in der Politik, Nebenschauplätze zu eröffnen um von den eigentlichen Aufgaben abzulenken und zwar in dem Bewusstsein, dass sie nicht nur schwer zu bewältigen sind sondern der Bevölkerung u.U. auch einiges abverlangen.
In den vom Autor genannten Bereichen wie Wohnungsbau oder Infrastruktur wird sich nicht spürbar etwas bewegen. Migration und innere Sicherheit werden den Takt vorgegeben, eingerahmt von der Wirtschaft. Die Umwelt wird zugunsten der Aufrüstung aussenvor bleiben.
Und das aus Friedrich dem Wüterich aufgrund der großen außenpolitischen Herausforderungen Friedrich der Große wird wage ich zu bezweifeln.
Ich vermute eher, dass der Wüterich in Merz die Oberhand behält und er mit seinem autoritären Politikstil die Spaltung im Lande vorantreibt.
Selbiges Ressentiment gilt für die EU. Abseits von Richtlinien entwerfen und den Krümmungswinkel von Bananen zu normen, ist es es ein reiner Debattierclub, der sich bei den großen Themen im klein klein aufreibt und zu viele Störenfriede mit an Bord hat.
zum Beitrag01.03.2025 , 14:44 Uhr
Seit der Monroe Doktrin wird aus US Sicht amerikanischen Interessen alles untergeordnet. In diesem Sinne waren wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen zwischen den USA und Europa immer nur Kooperationen.
Wurde nur hierzulande immer als Partnerschaft umgedeutet. Das einzige was sich jetzt geändert hat ist, dass die demokratischen Werte auch nicht mehr ansatzweise geteilt werden.
Trumps Machiavellismus bietet dafür auch keinen Ansatz. Wenn Europa sich jetzt verwundert die Augen reibt, bedeutet es lediglich das es aus dem Dauerschlaf erwacht ist.
Fehlt noch der nächste Schritt, sich von der Illusion einer Partnerschaft zu befreien oder wie es der saudische Kronprinz einmal formuliert hat "wer ist schon so naiv und vertraut Washington".
zum Beitrag01.03.2025 , 14:12 Uhr
Selenskyj hat danach im Fox Interview seine "unglückliche" Performance selbst eingeräumt. Wenn Moral und Haltung auf Business treffen liegen halt Welten dazwischen.
Trump hat den Eklat bewußt einkalkuliert und Selenskyj hat leider vergessen wie in den USA das Showbusiness funktioniert und wie man das Publikum für sich einnimmt und nur darum ging es.
Fotos von Kriegsgefangenen oder Detailfragen haben in derartigen Formaten keinen Platz.
Angefangen bei der Körperhaltung über das ins Wort fallen bis hin zur, aus US Sicht, absurden Äußerung über die Befindlichkeiten der USA, wäre es wünschenswert gewesen, Selenskyj hätte Berater gehabt, die ihn richtig instruiert hätten.
Das Trump und Co. ihre Gegenüber lediglich als Geldanlage sehen und nach dem Geldwert beurteilen ist keine Neuigkeit. Und wenn man nicht "die Karten in der Hand hat" gilt es mitzuspielen oder der Inszenierung fern zu bleiben.
Jetzt hat Selenskyj zwar Haltung bewahrt, aber weder einen Deal eingefädelt noch an Ansehen beim Publikum gewonnen. Trump hat jetzt den ultimativen Grund, die Unterstützung unverzüglich einzustellen.
Bleibt dann nur noch für die Ukraine als Hoffnungsträger der Debattierclub namens EU.
zum Beitrag01.03.2025 , 13:00 Uhr
"Für politisch aktive nicht staatliche Organisationen in unserer Demokratie bitte grundsätzlich keine Steuergelder."
Was sie als "Grundsatzfrage" darlegen ist leider von ihnen nicht gut durchdacht.
Jeder Umweltschutzverein begiebt sich zwangsläufig auf politisches Terrain, gilt ebenso für Vereine die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Das ließe sich jetzt noch beliebig fortführen.
zum Beitrag27.02.2025 , 21:47 Uhr
Danke für den Hinweis. Unterzeichnet und gerne weiterverarbeitet.
zum Beitrag27.02.2025 , 20:42 Uhr
Im öffentlichen Bewusstsein herrscht hier "verkehrte Welt" wenn es um Migration und Skandinavien geht.
Dänemark gilt als Vorbild, Schweden als abschreckendes Beispiel. Andersherum wäre es zutreffender.
Schweden begreift sich seit dem zweiten Weltkrieg als Einwanderungsland. Hunderttausende sind damals von Norwegen, Finnland und Dänemark nach Schweden eingewandert. Mein Großvater war einer von denen, die nach der deutschen Besatzung Norwegen verlassen mussten und nach Schweden emigrierten.
Schweden sind in Skandinavien für ihre Gastfreundschaft bekannt und Zuwanderer wurden willkommen geheißen, ob aus dem orientalischen oder eurasischen Raum spielte dabei keine besondere Rolle. Eine Besonderheit der schwedischen Lebensart ist es die Bevölkerung nicht fremdzubestimmen und weitläufige persönliche Freiheiten zu gewähren. Das hat im Bereich der Migration nicht funktioniert. Da waren die Schweden zu gutgläubig indem sie es haben laufen lassen. Seit 2017 ist dann die Stimmung gekippt.
Dänemark ist das komplette Gegenteil. Die Dänen schotten sich ab, ihre Vorstellung von Integration beruht auf Anpassung ohne gleiche Rechte, denn Dänen gelten mehr als andere, auch von rechtswegen.
zum Beitrag27.02.2025 , 20:18 Uhr
Das beliebte Spiel, die Tatsachen einfach auf den Kopf stellen bis es passt.
Die Bauernproteste waren nicht rein inhaltlich sondern parteipolitisch ausgerichtet, besonders gegen die Grünen. Die illegalen Aktionen im Zuge der Proteste seien hier gar nicht erwähnt.
Die von ihnen erwähnte Zusammenarbeit mit der AfD wurde auch nicht als solche "gewertet" sondern hat stattgefunden.
Die Proteste richteten sich zudem gegen eine Zusammenarbeit der demokratischen Parteien mit den Rechtsextremen. Da diese Zusammenarbeit nunmal seitens der CDU stattgefunden hat, richteten sie sich konsequenterweise auch gegen die CDU direkt.
Das ist nicht nur legitim und legal sondern auch notwendig gewesen. Ein Neutralitätsgebot gibt es laut Grundgesetz nur für den Staat, nicht für seine Bürger und deren Institutionen.
zum Beitrag27.02.2025 , 13:53 Uhr
Meine Anmerkung war auf den steuerrechtlichen Aspekt ausgelegt.
zum Beitrag26.02.2025 , 21:41 Uhr
Nur ungern würde ich ihren Kommentar als naiv titulieren, sie sollten aber schon besser die Scheuklappen ablegen und einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Es war eben nicht einfach eine kleine Anfrage wie hunderte zuvor, sondern es wurde ein Signal gesendet, welches von den Empfängern auch richtig interpretiert wurde.
Das ist die Form der Politik welche hierzulande bei Trump oder Orban zurecht kritisiert wird. Autoritär eine Drohkulisse von staatlicher Seite aufzubauen um umliebsame Zeitgenossen einzuschüchtern oder mundtot zu machen. Verläuft in diesem Fall nach dem selben Prinzip wie bei den oben genannten Herren.
Frage an Sie: Warum kommt diese Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt? In wenigen Wochen sitzt die CDU an der Quelle und könnte sich selber einen Einblick verschaffen.
zum Beitrag26.02.2025 , 21:24 Uhr
Merz Kurs ist klar ersichtlich autoritär ausgelegt. Die Signale die gesendet wurden kamen nicht aus der Situation heraus, wie es bei der Migrationsdebatte von der CDU verkauft wurde, sondern sind wohl kalkuliert.
Die "kleine" Anfrage ein Possenspiel im besten AfD Stil. Die Botschaft wurde gesendet und wie es die Resonanz zeigt, auch richtig von den Empfängern interpretiert.
Das es diese Anfrage nicht zwingend gebraucht hätte, liegt schon in der Tatsache begründet, dass die neue Regierung in einigen Wochen selbst Einsicht in die Abläufe hätte nehmen können. Das sei nur einmal angemerkt.
Die Zeichen stehen auf Umbruch bzw Umbau der demokratischen Ordnung in der "grüne und linke Spinner" nicht mehr ein prägender Teil des demokratischen Prozesses sein sollen.
Den Amtseid kann Merz nach diesen Aussagen schon einmal nicht erfüllen, weder will er der Bundeskanzler aller Deutschen sein, noch dürfte seine Gesinnung konform gehen mit der Zeile "Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde" wie sie der Eid verlangt.
Und sofern es sich bei Friedrich Merz um einen gläubigen Katholiken handelt, wäre er gut beraten, den letzten Satz des Eides lieber ganz auszulassen.
zum Beitrag26.02.2025 , 19:40 Uhr
Kleiner Denkfehler. Ein Sportverein gemäß ihrer Darstellung würde nicht nur keine staatliche Förderung erhalten, es würde auch die Gemeinnützigkeit aberkannt. Er wäre dann ein privat-rechtlicher Verein und keine Körperschaft mehr.
zum Beitrag26.02.2025 , 19:32 Uhr
Im Bereich des Umweltschutzes wurde gerichtlich festgestellt, dass die unmittelbare Einwirkung auf politische Parteien und staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Umweltschutzes in den Hintergrund zu treten hat, da andernfalls fast jeder Umweltschutzverein als politischer Verein zu betrachten wäre.
Siehe hierzu auch Bundesfinanzhof Urteil vom 20. 03.17 - X R 13/15
zum Beitrag26.02.2025 , 19:11 Uhr
"Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch neutral verhalten müssen"
Da fängt das Missverständnis schon an. Politische Äußerungen müssen von dem durch die Abgabenordnung verliehenen und durch die Satzung konkretisierten, gesetzlichen Mandat gedeckt sein.
Gemeinnützige Körperschaften aber auch Selbstverwaltungskörperschaften oder Berufsverbände verfügen über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.
Denn die Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung ist grundsätzlich den politischen Parteien vorbehalten. So ist es auch im Parteiengesetz festgehalten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG).
Die Diskrepanz besteht in der Auffassung von politischer Äußerung und der Art des hinwirkens auf die öffentliche Meinungsbildung.
Es macht einen Unterschied einzelne politische Äußerungen öffentlich zu kritisieren oder eine Partei an sich.
Und da es seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 Konsens ist das Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung gemeinnützig sein können, kann das Manöver der CDU lediglich als Nebelkerze bezeichnet werden, um kritische Stimmen aus dieser Richtung mundtot zu machen.
zum Beitrag26.02.2025 , 17:00 Uhr
"In ihrem Kommentar unterstellen Sie ohne jeden Beleg der CDU autoritäre Ansätze und gar ein Problem mit rechtsstaatlichen Grundsätzen"
Den Beweis hat Herr Merz mit seinen Forderungen nach unbefristeter Abschiebehaft, Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen etc. selbst erbracht. Alles rechtswidrige Forderungen gemäß Europarecht aber auch teilweise nach deutschem Recht.
Das würde ich schon als Problem mit der Rechtsstaatlichkeit bezeichnen.
Autoritäres Handeln zwecks Einschüchterung gemeinnütziger Körperschaften ist schon ersichtlich, wenn man das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhof von 1984 zu Rate zieht. Der weitläufigen Auffassung seiner Zeit, dass Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung nicht gemeinnützig seien, erteilte es nämlich eine klare Abfuhr. Die Auffassung des Gerichts wurde in mehreren Verfahren bestätigt oder geteilt, wie vom Bundesverwaltungsgericht.
Da Herrn Merz als Jurist die gängige Rechtsauslegung bekannt ist, er sie mit dem Antrag aber in Frage stellt, kann dieser Politikstil durchaus als Autoritär bezeichnet werden.
BFH Urteil v. 29. 08.1984 - I R 203/81, BStBl. II 1984, 844
zum Beitrag26.02.2025 , 16:41 Uhr
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 ist allgemein bekannt, dass Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung der objektiven Meinungsbildung dienen und somit auch gemeinnützig sind. Es hängt lediglich davon ab, ob politische Äußerungen im Einklang mit der Satzung gemäß Vereinsrecht stehen und die Körperschaft sich in ihrer Gesamtheit politisch neutral verhält.
2019 und 20 wurden diese Grundsätze vom Bundesfinanzhof noch einmal bestätigt, indem es feststellte das allgemeinpolitische Äußerungen nicht von den gemeinnützigen Zwecken der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) erfasst sind.
Auch stellt die Übermittlung von eigenen Auffassungen gegenüber Öffentlichkeit und Politik im Rahmen von kritischen öffentlichen Diskussionen und Veranstaltungen keine politische Einflussnahme dar. Zu diesen Veranstaltungen gehören auch Demonstrationen.
Nach Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverwaltungsgerichts verfügen gemeinnützige Körperschaften somit über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.
zum Beitrag25.02.2025 , 20:54 Uhr
Dünnes Eis auf das sich die Union begiebt. Derartige Argumentationslinien sind aus Ländern wie Ungarn oder Polen wohlbekannt. Die scheinheiligen Unterstellungen der Union hinsichtlich der Gemeinnützigkeit dienen als Alibi um die autoritären Ansätze zu verschleiern.
Da Merz und Konsorten es auch nicht so richtig mit rechtsstaatlichen Grundsätzen halten, reihen sie sich nahtlos ein zu den möchtegern Cäsaren vom Schlage Trump oder Orban.
Wird viel Arbeit geben für den Koalitionspartner SPD. Für die gemeinnützigen Körperschaften gilt es sich nicht erpressen zu lassen und für die engagierte Zivilgesellschaft heißt es wachsam sein im Sinne von Ovids "wehret den Anfängen".
Denn dieser CDU ist ebensowenig zu trauen wie der AfD.
zum Beitrag25.02.2025 , 16:45 Uhr
Nun es geht ja um Asyl und nicht um Einwanderung. Asylrecht ist temporär ausgelegt. Von jemanden der Schutz sucht kann erwartet werden, dass er sich gesetzeskonform verhält. Weitere Forderungen im Rahmen des Asyls zu stellen sind eigentlich nicht legitim. Denn die Menschen sind ja nicht hier um unseren Fachkräftemangel zu beheben.
Alle anderen Diskussionen fallen in den Bereich Zuwanderung, eine gänzlich andere Situation mit anderen Anforderungen.
Und Dänemark ist ein schlechtes Vorbild. Die Grenzen dicht machen auf Kosten der Nachbarstaaten insbesondere Deutschlands, Asylbewerbern Bargeld und Schmuck per Gesetz abnehmen zu können, unbegrenzte Abschiebehaft mit erbärmlichen Haftbedingungen usw.
Dazu Anti Ghetto Gesetz mit Zerschlagung der familiären Wohnstrukturen bei einer Ausländerquote von über 30% in den Quartieren.
Und das Ergebnis, ein enormer finanzieller Aufwand und der Ertrag nicht viel höher als hierzulande. Nur unwesentlich mehr Migranten in Jobs und auch die gesamte Kriminalitätsrate ist nur geringfügig niedriger als hierzulande. Dafür aber eine höhere Quote an Gefängnisinsassen (54%) mit Migrationshintergrund.
zum Beitrag25.02.2025 , 13:18 Uhr
Es scheint nicht in das Weltbild des Autors zu passen, dass Teilen der jungen Generation die Aufrüstungsrethorik der etablierten Parteien Unbehagen bereitet und sie diesen Weg nicht mitgehen wollen. Die Schlussfolgerungen die der Autor daraus zieht, hätte er besser für sich behalten, anstatt die Zielgruppe noch mit realitätsfernen Begriffen wie "infantil" oder "hipp" zu diskreditieren.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:47 Uhr
Das finnische ICEYE hat 38 militärische Satelliten im All und bietet mit SAR ein umfassendes System für Satellitenaufklärung.
Patriot ist ein Joint Venture. MBDA ist ein europäisches Unternehmen. Die Patriot werden zudem in Deutschland von MBDA Deutschland produziert.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:15 Uhr
Richtig geschildert in Bezug auf die politischen Wahrheiten. Meine Erläuterung bezog sich auf den immer wieder erwähnten Rechtsruck und damit einhergehenden Vertrauensverlust in die Demokratie. Und in dieser Hinsicht repräsentieren die AfD Anhänger 12% der Bevölkerung.
Sozialwissenschaftler verorten übrigens das Potential von Menschen mit rechtskonservativen bis rechtsextremen Gedankengut in den westeuropäischen Gesellschaften bei 30%.
Selbst diese Zahl würde eine Demokratie nicht destabilisieren, wenn die restlichen Prozent sich aktiv an der Demokratie beteiligen würden. Gefährlich wird es erst beim ignorieren und die Dinge gewähren lassen.
zum Beitrag24.02.2025 , 20:06 Uhr
Zwei Drittel der Ostdeutschen haben nicht AfD gewählt.
Profil schärfen ist ein Ansatz, der wichtigere ist aber der AfD die Grenzen aufzuzeigen.
Kooperationen in den ostdeutschen Landesparlamenten signalisieren lediglich das die Partei in der Mitte angekommen ist.
Was sollte sich der normale Bürger groß Gedanken machen, wenn an allen Ecken und Enden bereits ein "miteinander" im lokalen Bereich stattfindet.
zum Beitrag24.02.2025 , 19:47 Uhr
"Die Untätigkeit des Gerichts... über eine Dekade in Gaza"
Der IStGH ersetzt nicht die nationale Gerichtsbarkeit. Im Zusammenhang mit dem 7 Oktober wurden zudem auch Haftbefehle gegen Hamas Mitglieder erlassen.
Und wenn sie den politischen Charakter der Gerichte kritisieren, was glauben sie auf welchen Kriterien u.a. die Auswahl der Richter in den demokratischen Staaten beruht? Eine Berufung aufgrund der politischen Gesinnung findet sich nicht nur in den USA beim Supreme Court. Einfach einmal recherchieren, wie sich das BVerfG zusammensetzt.
Es ist weder ungewöhnlich noch verwerflich und der IStGH bildet da keine Ausnahme, zumal er sich dazu noch international zusammensetzt und eine politische Ausrichtung dem Neutralitätsprinzip nicht von vornherein widerspricht.
zum Beitrag24.02.2025 , 16:15 Uhr
"Dänemark hat das bewiesen"
Hält sich hartnäckig das Gerücht. Fakt ist das bei den letzten Wahlen die extremen Rechtsparteien zusammen 14,4% der Stimmen erhielten, dazu noch 9% für die Moderaten. Eine Partei die mit viel guten Willen gerade noch als rechtskonservativ bezeichnet werden kann. Ergibt in der Summe fast 25% für den Rechtsaussenblock.
zum Beitrag24.02.2025 , 14:40 Uhr
Erstens lag die AfD schon vor der Migrationsdebatte zwischen 16 und 20%.
Zweitens hat Merkels Linksruck die alte Weisheit von Franz Josef Strauß bestätigt.
Drittens ist der Wahlerfolg der AfD auch der Hetze der Bild zu verdanken, die kontinuierlich das Thema am köcheln gehalten hat.
Viertens haben besonders SPD und Grüne den Fehler gemacht sich von dem Thema treiben zu lassen und damit viele Wähler indirekt darin bestätigt, daß das Thema Migration, welches bei genauer Betrachtung eigentlich gar kein Thema ist, absolute Priorität hat.
Fünftens repräsentieren 10 Millionen AfD Wähler nicht einmal 10% der Gesamtbevölkerung. Das Deutschland jetzt von den Rechten unterwandert wird und eine Gefahr für die Demokratie droht, ist angesichts der Verhältnisse etwas übertrieben und wenn überhaupt lediglich für einige ostdeutschen Bundesländer zutreffend.
Und sechstens spielt auch der demografische Wandel eine wesentliche Rolle. Junge Menschen halten es nicht so mit den Etablierten und scheren nach rechts oder links aus. Die Mitte wird von den Ü60 jährigen gehalten. Ein Generationsproblem auf das die Altparteien keine Antwort gefunden haben.
zum Beitrag24.02.2025 , 13:49 Uhr
"großräumige Steuerung der Luftabwehr die Europa mangels Mitteln nie leisten können wird)"
Die Ukraine verwendet Patriot und Skynex Systeme zur Luftabwehr die in Europa produziert werden. Rheinmetall ist der weltweit zweitgrößte Produzent von Luftabwehrsystemen.
Auch ihre Anmerkung zur Satellitenunterstützung entspricht nicht den Tatsachen. Seit geraumer Zeit wird die Ukraine von SAR Satelittenbildern versorgt, übrigens auch in Kooperation mit Rheinmetall.
Nur zwei Beispiele, dass es auch ohne US Technik geht.
zum Beitrag24.02.2025 , 13:26 Uhr
Endlich einmal ein Beitrag der die Verhältnisse objektiv schildert und die hierzulande schon kultivierte Russenphobie in ein angemessenes Verhältnis setzt.
Einen ähnlichen Tenor hatte lediglich ein Frontbericht vom Spiegel.
Bestätigung kann Herrn Johnson für seine These in anderen Ländern finden. Die Berichterstattung in Norwegen oder Finnland blasen in das gleiche Horn.
Hier wird Russland auf das ihm zustehende Maß reduziert, ein Papier Tiger mit Atomwaffen, der zusehends Probleme hat überhaupt das öffentliche Leben in Russland am Laufen zu halten, weil an allen Ecken und Enden das Personal fehlt.
Warum gerade in Deutschland eine derartige Überschätzung der russischen Fähigkeiten erfolgt und offensichtlich eine derartige Angst gegenüber Russland besteht, kann ich mir lediglich historisch erklären. Einen konkreten Zusammenhang zu den realen Verhältnissen gibt es jedenfalls nicht.
Geben auch die Analysen der hiesigen Experten wieder, die Russland in der Lage sehen bis 2030 militärisch fähig zu sein einen Nato Staat anzugreifen.
Während Analysten aus dem angelsächsischen und skandinavischen Raum das Gegenteil behaupten und Russland militärisch immer mehr ausbluten sehen.
zum Beitrag23.02.2025 , 00:17 Uhr
Gut die Kolumne heißt Ernsthaft? Aber der letzte Absatz hat mich jetzt doch etwas zweifeln lassen.
Wenn es politisch nur noch von Belang ist, wie schnell Deutschland aufrüsten kann, fällt mir dazu nicht mehr viel ein. Außer als neutraler Norweger mit 20jähriger deutscher Innenperspektive der Autorin und vielen Deutschen zu raten: Macht euch einmal locker. Diese deutsche Auf und Ab Mentalität ist nicht gut für die Nerven.
Weswegen soll Deutschland schnell aufrüsten? Aus Angst vor Russland? Die würden gegenwärtig nicht einmal gegen Finnland bestehen, geschweige denn gegen die EU.
Wer mit offenen Augen durch Deutschland geht, wird bemerken das es sinnvoller wäre das Geld in die Infrastruktur zu stecken, von Bildung ganz zu schweigen.
Diese Schwarzseherei führt zu nichts und so schlecht wie es immer dargestellt wird steht es weiss Gott nicht um Deutschland. Da braucht es weder eine anempfohlene strategische Neuausrichtung, wie es die Autorin in einem ihrer Beiträge ausgerechnet mit China als Beispiel getan hat, noch ein neues Wettrüsten.
Nur die Hausaufgaben sollte man schon erledigen, betrifft nicht nur die Bundeswehr.
zum Beitrag21.02.2025 , 21:29 Uhr
Von einem rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein, wenn die Beweise sich auf ein Straßenbahnvideo stützen, eine 9000seitige Akte der Verteidigung kurz vor Prozessbeginn überreicht wird und augenscheinlich selbst das Gericht nicht genau weiß, worauf sich die Anklage genau stützt.
Dazu die Aussage der Berliner Justizsenatorin, die anlässlich der Weisung aus Karlsruhe wie blanker Hohn wirkt und das Verhalten einer noch Aussenministerin die sich zwar vor jeder Kamera für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt, aber für eine deutsche Staatsbürgerin anscheinend keinen Finger krümmt.
Um die Netiquette nicht zu übertreten, kann ich das Verhalten der Beteiligten, insbesondere der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, nur als erbärmlich bezeichnen.
zum Beitrag21.02.2025 , 21:14 Uhr
Nach dem Sündenbockprinzip zu verfahren, sich einen Schuldigen zu suchen und den an Pranger zu stellen ist seit Jahrhunderten gängige Praxis und einfacher als den oftmals komplexeren Ursachen auf den Grund zu gehen.
In diesem Punkt stimme ich dem Autor zu. Ebenfalls ist altbekannt, das die persönliche Lebenssituation und das soziale Umfeld eine gewichtige Rolle für die eigene Lebensführung spielen. Da gehe ich auch noch konform mit dem Autor.
Nur diese Punkte sind lediglich eine Begründung, sie entschuldigen rein gar nichts. Fakt ist das Migranten in der Gruppe der Straftäter überrepräsentiert sind. Und da kommt das Prinzip der Eigenverantwortung ins Spiel. Eine prekäre soziale Lage ist halt keine legitime Begründung dafür kriminell zu werden, sondern zeugt von einer individuellen persönlichen Schwäche. Es gibt genügend Menschen die nicht auf Rosen gebettet sind und dennoch ehrlich bleiben. Das sollte bei der ganzen Diskussion um Ausländerkriminalität nicht übersehen werden.
zum Beitrag20.02.2025 , 23:19 Uhr
Ich frage mich jetzt nur, warum sie das mir mitteilen. Ich habe die Studie weder durchgeführt noch kommentiert.
Wäre es da nicht sinnvoller dem Dr. Alipour direkt zu kontaktieren und ihn darauf aufmerksam zu machen, dass er sich die ganze Datenerhebung, Berechnung und Auswertung hätte ersparen können.
Ich bin mir sicher, dass sie beim Ifo Institut auf Resonanz stoßen werden, wenn sie denen ihre Ergebnisse übermitteln.
zum Beitrag20.02.2025 , 22:38 Uhr
Die meisten der Vorschläge sind vielversprechend. Leider nicht in einem Land umzusetzen, welches nicht einmal den Schienenverkehr unter Kontrolle bringt.
Realität heißt die Dinge zu sehen wie sie sind. Und dazu gehört auch, dass Deutschland derzeit überfordert ist beim Thema Migration und zwar von A bis Z.
Beginnt bei den Verfahren, Unterbringung, Betreuung und reicht bis zur Abschiebung. Daran wird sich kurzfristig auch nichts ändern.
Es ist daher an der Zeit darüber nachzudenken, ob es nicht für alle Beteiligten der bessere Weg ist, weniger Menschen aufzunehmen und diese dafür besser unterzubringen, zu betreuen und einzugliedern, anstatt eine Vielzahl von Menschen weitgehend sich selbst zu überlassen und ihnen dann bei negativem Bescheid noch eine Duldung einzuräumen.
Dazu gehört auch, Menschen die kein Aufenthaltsrecht mehr haben konsequent abzuschieben, um Platz zu machen für die Menschen die wirklich schutzbedürftig sind.
Zur Erinnerung, die Anerkennungsquote für Asyl lag hierzulande 2024 bei 44,4% inkl. subsidärer Schutz. Die Anzahl der Erstanträge betrug 229.751. Die Anzahl der Duldungen beträgt 178.500.
Quelle Bundeszentrale für politische Bildung/BAMF
zum Beitrag20.02.2025 , 21:58 Uhr
Die Mordrate in Schweden unterscheidet sich nur unwesentlich zu der in Deutschland 0,8 zu 1,1 auf 100.000 Einwohner.
Schweden hat ein Problem mit der Bandenkriminalität, diese ist auch für die Hohe Anzahl der Opfer durch Schusswaffen verantwortlich. Die meisten Auseinandersetzungen und damit auch die meisten Opfer waren aber millieuintern.
Und woher stammen ihre Kenntnisse über norwegische oder dänische Verstimmungen gegen Schweden. Zumindest für Norwegen ist mir lediglich bekannt, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Grenzöffnungen gab, mehr aber auch nicht.
Nicht zu hart mit den guten Schweden ins Gericht gehen. Es ist ein schönes Land mit netten und aufgeschlossenen Menschen.
zum Beitrag20.02.2025 , 19:22 Uhr
Tja die Schweden halt. Wenn wir in Norwegen unsere skandinavischen Nachbarn necken wollen bezeichnen wir sie gerne als "deutsche" aufgrund der aus norwegischer Sicht artverwandten Tugenden wie Fleiß, Gründlichkeit, brav in der Schlange anstehen und natürlich die für uns ungewöhnliche Angewohnheit ausreichend zu Mittag zu essen.
Kein Wunder also das die Schweden sich an Deutschland orientieren. Aber derartige Einstellungen wie im Artikel aufgeführt werden wohl eher im Norden des Landes als im Süden zu finden sein.
In meiner Heimatstadt, im ganz hohen Norden, haben die meisten noch nie von der AfD gehört und einen deutschen als Repräsentanten deutscher Kultur im Sinne von Bach und Händel zu betrachten würde uns im Traum nicht einfallen, auch nicht dann wenn er Chormitglied ist . Da würden sich für uns ganz andere Vergleiche anbieten, wenn wir derartige ziehen wollten.
Nun haben wir mit der Fortschrittspartei auch kein rechtes Kaliber zu bieten wie Schweden mit den Schwedendemokraten, die ihre Wurzeln als Neonazipartei nie wirklich hinter sich gelassen haben. Da mag es für manch einen Schweden eine Art Genugtuung sein das Deutschland jetzt mit der AfD ähnliches aufzubieten hat.
zum Beitrag20.02.2025 , 15:52 Uhr
Eine neue Ifo Studie zur Ausländerkriminalität kommt zu dem Ergebnis, dass ein systematischer Einfluss von Migration auf Kriminalität nicht nachweisbar ist.
Anhand der Daten sei nicht die Herkunft ausschlaggebend sondern der Wohnort. der Tatverdächtigen.
"Ausländer sind zum Großteil deshalb in der Statistik überrepräsentiert, weil sie häufiger als Deutsche in Ballungsräumen mit mehr Kriminalitätsdichte leben" Dr. Jean-Victor Alipour, ifo-Institut
Zu dem taz Artikel gilt es zu beachten, dass die Häufung der Berichterstattung mit ausländischen Tätern erst seit der Sylvesternacht in Köln 2019 stattgefunden hat. Die dazugehörige Studie von Macromedia ergab, dass es seitdem in jedem vierten Beitrag um mutmaßliche Gewalttäter (25,2 Prozent) ging. 2019 wurden ausländische Tatverdächtige in Fernsehberichten 19mal und in Zeitungsberichten sogar 32mal häufiger erwähnt, als es ihrem statistischen Anteil entspricht.
Quelle Ifo Studie, ZDF heute v. 18.02.25 www.zdf.de/nachric...statistik-100.html
zum Beitrag20.02.2025 , 14:20 Uhr
"Meinungsfreiheit für die Gegner der Meinungsfreiheit - absurder gehts nicht!"
Da muss ich ihnen dann leider attestieren, dass sie weder das Prinzip der freien Meinungsäußerung verinnerlicht haben und anscheinend auch so ihre Probleme mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben.
Ergibt in der Summe ein sattes Demokratiedefizit
Das BVerfG hat schon 1952 klargestellt, dass Meinungsfreiheit auch für die Gegner der Freiheit gilt.
Seitdem ist diese Auffassung in mehreren Beschlüssen des BVerfG festgehalten worden.
An dieser Stelle sei einmal an die Rechtssprechung erinnert.
"Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht.." BVerfG Beschluss v. 19.05.2020
zum Beitrag20.02.2025 , 13:44 Uhr
Da beginnt schon das Missverständnis.
Das sind Komponenten des Sozialstaates. In meinem Beitrag ging es um die Demokratie und die weitläufige Auffassung bzw Geringschätzung dieser heutzutage.
Im Kern geht es darum, dass die Forderung nach Freiheit und Gleichheit aller nicht als gesetzter Dauerzustand betrachtet werden kann.
Der Beitrag betrifft daher konkret die Verzeitlichung der Demokratie im heutigen Rahmen der politischen Verfallsdiagnosen und damit einhergehender Abwendung von Teilen der Bevölkerung vom Konzept der Demokratie als eine kollektive Tätigkeitsform.
Das Thema ist daher die demokratische Selbstbestimmung und die Freiheit im Sinne einer politischen Freiheit.
zum Beitrag19.02.2025 , 23:11 Uhr
Die Leute und ihre Überzeugungen waren schon immer da. Ihnen würde aber die politische Basis entzogen. Darum geht es.
zum Beitrag19.02.2025 , 22:55 Uhr
Hat auch etwas mit dem Demokratieverständnis zu tun. Von der Warte aus gesehen "was kann die Politik für mich tun" ist die Enttäuschung der Jungwähler nachvollziehbar.
Das ist aber weder Sinn noch Zweck einer jeden Demokratie. Der Staat schafft die Rahmenbedingungen und räumt den Bürgern die Rechte ein, damit siein der Lage sind ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit führen zu können.
Es hat den Anschein das heute jedoch viele Menschen mit der Selbstbestimmung überfordert sind und die Verantwortung lieber an den Staat deligieren würden. Ähnlich verhält es sich mit der Freiheit. Sie wird nicht mehr sonderlich wertgeschätzt und oftmals auch falsch interpretiert.
Wer unter Freiheit nur versteht, dass erlaubt ist was gefällt, der wird auch ansonsten Schwierigkeiten haben sich mit demokratischen Werten zu identifizieren.
Werden dererlei Maßstäbe angelegt liegt es in der Natur der Sache, dass eine auf Freiheit basierende Demokratie nicht im Stande ist eine derartige Erwartungshaltung zu erfüllen. Erst recht nicht unter dem Mantel eines kapitalistischen Wirtschaftssystems.
Es hat weniger mit der Republik und seinen Vertretern zu tun sondern mehr mit der Sichtweise auf das System
zum Beitrag19.02.2025 , 22:16 Uhr
"Es sind mehr enttäuschte SPD-Wähler zur AfD abgewandert als von den bösen Schwarzen"
Das gibt die Analyse der Wahlwanderung seit 2021 für Bundestags- und Europawahl nicht her.
"Der Zuwachs der AfD beträgt insgesamt 1.380.000 Stimmen. Die meisten Wähler wanderten seit 2021 (4.809.233) von der Union (600.000), der SPD (590.000) und der FDP (450.000) zu"
Quelle Welt www.welt.de/politi...-Nichtwaehler.html
zum Beitrag18.02.2025 , 20:51 Uhr
In ihrer Weitsichtigkeit haben sie übersehen, dass Russland der Ukraine einräumen würde der EU beizutreten. Damit wäre auch der Pakt für den militärischen Beistand der EU Partner erfüllt.
Auch eine Schwächung Chinas ist doch eher unwahrscheinlich. China braucht Russland nicht. Aber Russland braucht China, besonders geopolitisch als strategischen Partner. Diesen Part werden die USA nicht übernehmen, denn jenseits von "Deals" gibt es keine gemeinsamen Schnittmengen.
zum Beitrag18.02.2025 , 20:03 Uhr
"Solche Meinungsfreiheit hat die Hamas übrigens niemals gelten lassen"
Die Hamas ist nicht das Kriterium wenn es um die Meinungsfreiheit in Deutschland geht. Gleiches gilt für die "Free-Palestine-Bewegung".
Wer sich mit Hamas Parolen schmückt und Antisemitismus salonfähig machen will bewegt sich ausserhalb unseres Wertekanons.
Wer sich aber für die Rechte eines Volkes einsetzt und dafür demonstriert oder Meinungsbeiträge liefert, für den gibt es in einer Demokratie auch Raum.
Das ist aber ein anderes Thema, als das von mir offerierte.
zum Beitrag18.02.2025 , 19:48 Uhr
"Gemäß Dublin Abkommen dürfte es in Deutschland zu keinem einzigen Asylantrag kommen, da alle über EU-Grenzen anreisen"
Wenn dem so wäre, dann stellt sich zwangsläufig die Frage warum allein im Januar 16.000 Asylanträge in Deutschland gestellt wurden. Sind die deutschen Behörden unfähig oder halten sie sich nur an gängiges Recht?
Die Antwort lautet letzteres. Das weitläufige Missverständnis ergibt sich aus der falschen Auffassung vom "sicheren Drittstaat". Gemäß unionsrechtskonformer Auslegung sind sichere Drittstaaten nur Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind.
Ein Asylbewerber kann durchaus von Italien nach Deutschland einreisen und hier einen Asylantrag stellen. Diese Sekundärmigration wird dann nicht auf der Grundlage des Art 16a GG Asylrecht (lediglich 0,7% der Anträge werden auf der Grundlage entschieden) sondern nach der Genfer Flüchtlingskonvention gehandhabt.
Die Zuständigkeitskriterien der Dublin Verordnungen besagen zwar das Asylbewerber ihren Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise stellen müssen, hier gibt es aber zahlreiche Ausnahmeregelungen. Eine Unzulässigkeitsentscheidung hinsichtlich des Antrags trifft letztlich das BAMF gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG
zum Beitrag18.02.2025 , 14:36 Uhr
Auch wenn die Trump Administration es anders einstuft, noch herrscht hierzulande Meinungsfreiheit.
Tilda Swinton hat mehrfach erklärt warum sie BDS unterstützt und weshalb sie Boykottmassnahmen als zivilen Widerstand ansieht. Das ist ihre persönliche Meinung und sie hat das Recht sie öffentlich zu äußern.
Es ist zudem üblich, dass in der Kunst das Werk losgelöst von der Person betrachtet wird. Wäre dem nicht so, würde ein nicht unwesentlicher Teil in den "Giftschränken" verschwinden u.a. die Luther Bibel.
Ebenso hat die Berlinale Leitung ein Anrecht darauf die Antisemitismusresolution abzulehnen. Die Begründung dafür hat sie ausführlich dargestellt und steht mit dieser Meinung auch keineswegs alleine dar im Kunst und Wissenschaftsbetrieb. Da könnten sich Politik und Kritiker auch ruhig einmal die Frage stellen woran das liegt. Hat garantiert weniger mit Antisemitismus zu tun, als vielmehr mit Grundrechten.
Und ganz soviel kann die Berlinale auch in dieser Hinsicht nicht falsch gemacht haben, denn auf ihrem Instagram Account hat Swinton zum Boykott des Festivals aufgerufen und dieser Aufruf wurde sogar von BDS geteilt.
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