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26.11.2024 , 00:23 Uhr
Was sie in ihrem Kommentar ansprechen waren die Eilverfahren, die der IGH im Rahmen der Klage Südafrikas durchgeführt hat.
Die von ihnen genannte Aussage der Richterin bezog sich auf das Eilverfahren im Mai hinsichtlich des israelischen Militäreinsatzes in Rafah.
Das Hauptverfahren wurde noch gar nicht eröffnet. Der Termin für die Beweisschliessung war erst Ende Oktober und Israel hat jetzt bis Juni 2025 Zeit für eine Stellungnahme.
Hinzu kommt, dass mit Spanien und vier weiteren Ländern sich die Anzahl der Kläger erweitert hat und da diese offiziell der Klage beigetreten sind, haben sie auch Anspruch auf Rechtsvertretung vor Gericht, was wiederum impliziert, dass zusätzliche Beweise eingebracht werden können.
Und abschließend: Kein ordentliches Gericht nimmt eine Klage an, weil der Antrag korrekt ausgefüllt wurde. Das nennt man Entgegennahme. Oder vom Kläger aus gesehen, Einreichen.
Eine Klage annehmen bedeutet sie zuzulassen. Das setzt eine Prüfung voraus und Annehmen tut ein Gericht diese Klage auch nur, wenn aus der Klageschrift ein gut begründeter Anfangsverdacht ersichtlich ist. Andernfalls lässt es die Klage nicht zu. Aus Sicht des Klägers nennt sich das Ablehnen.
zum Beitrag25.11.2024 , 21:56 Uhr
Ich verstehe das Problem unter juristischen Gesichtspunkten nicht wirklich.
Ein Tötungsdelikt an einer Frau, weil sie eine Frau ist, beherbergt grundsätzlich ein klassisches Mordmerkmal (Täterbezogenes) und müsste demnach nach §211 Abs. 2 StGB auch als Mord und nicht als Totschlag geahndet werden. Die besondere Verwerflichkeit der Tat dürfte ebenfalls zweifelsfrei gegeben sein.
Der deutsche "Mordparagraph" ist doch aufgrund seiner Struktur der Tätertypenlehre geradezu prädestiniert um Femizide strafrechtlich entsprechend einzuordnen.
Femizide als eigenen Strafttatbestand dürften wohl nur solche Länder aufweisen, deren Strafrecht eine andere Struktur hat.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob Femizide als eigener Straftatbestand in Deutschland konform gehen mit dem Grundgesetz. Das käme dann wohl auf die Ausarbeitung des Femizid-Paragraphen an. Einen juristischen Sinn kann ich aber nach jetzigen Kenntnisstand darin nicht erkennen.
zum Beitrag25.11.2024 , 16:51 Uhr
Sie stützen sich auf eine Quelle wie NGO Monitor, die zu den Ermittlungen des IStGH auf ihrer Homepage unter anderem folgendes Statement abgegeben hat:
"Dieser Schritt ist in erheblichem Maße das Ergebnis einer konsequenten und intensiven Lobbyarbeit des IStGH seit über einem Jahrzehnt durch Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dazu gehören Human Rights Watch (HRW), Amnesty International und eine Reihe von Organisationen.. "
Zu ihren Angaben bezüglich der NGO Human Rights Watch finde ich fernab von NGO Monitor keine Quellen die ihre Angaben bestätigen. Dafür aber reichlich Material die nicht für die Seriosität und Neutralität von NGO Monitor sprechen.
Und auch auf Twitter und anderen Plattformen waren keine Posts ausfindig zu machen, mit Bildnissen von bekannten Hamas Führern im Zusammenhang mit Human Rights Watch.
Zudem ist Richard Falk seit 11 Jahren nicht mehr für Human Rights Watch tätig.
Wenn sie statt Behauptungen auch über seriöse Quellenangaben verfügen, können sie diese gerne verlinken.
zum Beitrag25.11.2024 , 12:25 Uhr
"unternimmt Israel eigentlich sehr viel, um Kollateralschäden klein zu halten."
Laut UNO sind 72% aller Wohngebäude in Gaza ganz oder teilweise zerstört. Die Zahl der Toten liegt bei angegebenen 40.000, dazu zigtausende verwundete Palästinenser.
Was denken sie eigentlich worauf sich die Angaben und Anklagen von Hilfsorganisationen oder Institutionen wie der UNO oder des IStGH gegenüber Israel stützen?
Worauf basiert dann die Kritik der USA und vieler anderer Staaten bezgl. des Vorgehens Israels in Gaza? Und auf welcher Grundlage wurde die Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermords vom IGH angenommen?
Kennen sie ein ordentliches Gericht, welches eine Klage zulässt, die sich auf keinerlei Grundlagen stützt?
Alles nur politisch motiviert?
Das sind jetzt geschilderte Tatsachen, die in keinster Weise deckungsgleich sind mit ihren Aussagen, die ich persönlich für pure Propaganda halte.
Ebenso wie der wiederholte Verweis auf die Hamas Kindersoldaten, die bereits mehrfach Gegenstand vorheriger Kommentare waren. Nur zur Erinnerung, sie bestanden aus zwei jugendlichen Selbstmordattentätern im Alter von 16 und 19 Jahren sowie aus Kurieren die Munition geschmuggelt haben.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:35 Uhr
Spielt für die Zuständigkeit des IStGH im internationalen Recht keine Rolle, ob Israel dem RS beigetreten ist oder nicht. Russland ist dem RS auch nicht beigetreten und dennoch wurde gegen Putin ein Haftbefehl erlassen und zwar aufgrund mutmaßlicher Kriegsverbrechen auf dem Territorium der Ukraine und die ist Mitgliedstaat. Selbes Prinzip bei Netanjahu.
Es liegt ja in den Händen der israelischen Justiz selbst eigenständige Ermittlungen aufzunehmen, dann wäre der IStGH evtl entlastet gewesen. Nur bei Untätigkeit oder gar Unwille der nationalen Justiz liegt es im Ermessen des IStGH einzugreifen und Ermittlungen einzuleiten. Und das hat er getan.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:17 Uhr
Palästina wurde von den Mitgliederstaaten des RS keine absolute Staatlichkeit eingeräumt.
Die Beitrittserklärung 2015 gemäß Art. 125 Abs. 3 RS erfolgte auf dem Grundsatz der Staatsqualität Palästinas unter dem Römischen Statut.
Dieses war erst gegeben, nachdem die UN Vollversammlung 2012 Palästina den Status eines "Observer States" eingeräumt hatte.
Die Zuständigkeiten des IStGH für die Gebiete Gaza und Westjordanland wurden 2021 von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs in einem Beschluss geregelt und damit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:06 Uhr
Das Gesetz selbst gilt nur für US Militärangehörige und für militärisch Verbündete nur dann wenn sie an einer entsprechenden Operation beteiligt waren, die vom IStGH rechtlich untersucht wird.
Das Verbot US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern beruht auf bilateralen Abkommen mit einzelnen Staaten. (Nichtauslieferungsabkommen auch als Artikel 98 Abkommen bekannt)
Da jedoch bei der Gesetzesausgestaltung des "American Servicemembers Protection Acts" alle Bestimmungen durch Verzichtsbestimmungen aufgewogen wurden, macht es zudem das Ganze ziemlich sinnlos und erfüllt lediglich eine Alibifunktion gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof.
zum Beitrag24.11.2024 , 17:35 Uhr
"Die Angaben über Tote in Gaza entstammen der Hamas, sind inflationär..."
Auf welche Quellen gründet sich ihre Aussage?
Nur ein Beispiel von vielen:
"Die Vereinten Nationen und andere internationale Institutionen und Experten halten die vom Gesundheitsministerium übermittelten Daten grundsätzlich für weitgehend korrekt"
Quelle tagesschau. de Faktenfinder
zum Beitrag24.11.2024 , 17:19 Uhr
Guter Kommentar.
Die mangelhafte Rechtsdurchsetzung aufgrund fehlender Kooperation einiger Mitgliedsstaaten des Römischen Statuts ist ebenso beklagenswert wie die Rechtsauffassung, gerade von demokratischen Staaten, die sich anscheinend oftmals mit dem Wind dreht.
Besonders Deutschland ist ein Musterbeispiel von großen Worten und gegenteiligen Taten. Erinnert sei nur an den immensen Widerstand Deutschlands Palästina in den Club der Mitglieder des Römischen Status aufzunehmen.
Selbst als Palästina 2015 aufgenommen wurde, haben Deutschland und Österreich noch interveniert um Palästina die Staatsqualität abzusprechen und so von der internationalen Gerichtsbarkeit auszuschließen.
Ähnliches Bild erst dieser Tage hinsichtlich des Haftbefehls gegen Netanjahu, wo die Regierung eine recht zweifelhafte Performance hinsichtlich ihrer Auffassung von Rechtsstaatlichkeit hingelegt hat.
Wenn die Politik grundsätzlich die Auffassung vertritt, dass internationales Recht nur dann anzuwenden ist, wenn es den politischen Interessen nicht zuwiderläuft, wird das letztlich zur Bedeutungslosigkeit von Institutionen wie den UN oder den internationalen Gerichtshof führen.
zum Beitrag24.11.2024 , 14:03 Uhr
Palästina wurde von den Mitgliederstaaten des RS keine absolute Staatlichkeit eingeräumt.
Die Beitrittserklärung 2015 gemäß Art. 125 Abs. 3 RS erfolgte auf dem Grundsatz der Staatsqualität Palästinas unter dem Römischen Statut.
Dieses war erst gegeben, nachdem die UN Vollversammlung 2012 Palästina den Status eines "Observer States" eingeräumt hatte.
Die Zuständigkeiten des IStGH für die Gebiete Gaza und Westjordanland wurden 2021 von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs in einem Beschluss geregelt und damit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geschaffen oder eben auch "eingeräumt".
zum Beitrag23.11.2024 , 20:46 Uhr
"Das bedeutet, dass der ICC zur Zeit kein glaubhafter Akteur ist"
1. Der IStGH betreibt eine sogenannte selektive Justiz welches den internen Ressourcen geschuldet ist.
2.Der IStGH fungiert nicht als Stellvertreter aufgrund eines mangelnden oder nichtvorhandenen Rechtssystems in Gaza und Westjordanland oder in sonstigen Staaten ohne funktionsfähige Justiz. Auch übernimmt er keine allgemeine Ersatzfunktion anstelle nationalen Rechts. Seine Aufgabenbereiche (exakt 4 Bereiche) sind im Römischen Statut klar definiert
3. Die jetzige Intervention im Israel - Palästinenser Konflikt ist Neuland für den IStGH, zum einen was die Reichweite des Gerichts in einem politischen Konflikt anbelangt und zum anderen, da eine Partei nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, was territoriale Ermittlungen erschwert.
4. Palästina hat nicht erklärt, dass der IStGH zuständig ist. Die Zuständigkeit wurde ihm vom IStGH eingeräumt. Der Beschluss der Vorverfahrenskammer des IStGH aus dem Jahre 2021 bezieht sich auch konkret auf den Zuständigkeitsbereich und zwar für die Gebiete Gazastreifen und Westjordanland. Von Palästina ist in dem Beschluss nicht die Rede.
zum Beitrag23.11.2024 , 17:58 Uhr
"Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung müssen ebenfalls "kontextualisiert" werden"
Die Rechtssetzung erfolgte im Rahmen internationaler Übereinkommen und Verträgen wie z. B. dem Völkerrecht. Da gibt es nichts in einen Kontext zu setzen, sondern von Seiten der Justiz bei einem Verdacht lediglich zu überprüfen, ob rechtliche Grundlagen verletzt wurden und dieses ggf. zu ahnden (Rechtsdurchsetzung).
Im gesellschaftlichen Zusammenhang ist alles entweder "la politique" oder "le politique", gilt auch für die von ihnen aufgeführten Institutionen. Wenn sie aber pauschal diesen Institutionen als Zielsetzung die Deligitimierung Israels unterstellen, bewegen sie sich lediglich in der Grauzone von Verschwörungstheorien.
Denn auch hier gilt es anhand von Fakten feinsäuberlich zu differenzieren zwischen einzelnen politischen Ausrichtungen oder gar Zielsetzungen der Institutionen.
zum Beitrag23.11.2024 , 14:21 Uhr
Guter und klärender Kommentar. Durch die schwammige Erklärung des Regierungssprechers hat die Angelegenheit leider einen fahlen Beigeschmack erhalten. Es wurde damit der Eindruck erweckt, im Zweifelsfall juristische Schlupflöcher zu finden, um den Haftbefehl nicht vollziehen zu müssen.
Dieses offenbart ein zweifelhaftes Rechtsverständnis und untergräbt die Souveränität des Rechtsstaates.
Länder wie Großbritannien oder die Niederlande waren da wesentlich gefestigter in ihren eindeutigen Aussagen.
zum Beitrag23.11.2024 , 14:03 Uhr
Schön zitiert und was schließen sie jetzt daraus?
zum Beitrag23.11.2024 , 14:00 Uhr
Falscher geht es kaum. Es schmerzt allmählich in den Kommentarspalten derartige "Propagandaaussagen" kontinuierlich serviert zu bekommen. Deshalb eine kurze Erläuterung.
Der Beschluss der Vorverfahrenskammer des IStGH aus dem Jahre 2021 bezieht sich auf die Zuständigkeit für die Gebiete Gazastreifen und Westjordanland. Von Palästina ist in dem Beschluss nicht die Rede.
Aus dieser Zuständigkeit ergibt sich auch das Recht Verfahren einzuleiten für mutmaßliche Kriegsverbrechen auf diesen Gebieten.
Damit hat die israelische Justiz rein gar nichts zu tun, schon aus dem Grunde da sie die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht anerkennt. Es liegt aber im Ermessen der israelischen Justiz in diesen Angelegenheiten selbstständige Ermittlungen durchzuführen. Daran hindert sie keiner.
zum Beitrag23.11.2024 , 13:41 Uhr
Einmal die Begründung der Vorverfahrenskammer aus dem Jahr 2021 hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs für die Gebiete Gaza und Westjordanland nachlesen und sie kommen selbst darauf, dass ihre Forderung fern jeder Logik ist.
zum Beitrag23.11.2024 , 12:38 Uhr
Schöne Relativierung, reichlich sinnbefreit wenn sie in einen juristischen Kontext gesetzt wird.
Die einzige Frage die sich stellt ist, liegt eine Zuwiderhandlung gegen geltendes Recht vor oder nicht? Das zu ergründen ist Aufgabe der Justiz und zwar unabhängig vom Ansehen der Person.
zum Beitrag23.11.2024 , 12:22 Uhr
Die Bundesregierung wäre gut beraten, sich auch im Falle eines "befreundeten" Staatschefs zumindest an nationales Recht zu halten.
Völkerstrafverfahren BGH, Beschl. v. 21.2.24 – AK 4/24
"Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei völkerrechtlichen Verbrechen nicht, und zwar unabhängig vom Status und Rang des Täters. Der Ausschluss dieser funktionellen Immunität fremder Hoheitsträger bei Völkerstraftaten gehört zum zweifelsfreien Bestand des Völkergewohnheitsrechts."
zum Beitrag23.11.2024 , 00:18 Uhr
Putin braucht die Bilder, die ihn als entschlossenen Staatsführer präsentieren. Denn schließlich muss er seinem Volk permanent die Bedrohung für Russland durch den Westen suggerieren um es bei der Stange zu halten. Denn das geht mittlerweile auf dem Zahnfleisch. Die Lebensmittelpreise sind teilweise höher als hierzulande und das bei einem Durschnittseinkommen von 700€. Die Inflation steigt weiter an und beträgt mittlerweile 8,5% und auch in anderen Bereichen herrscht Sparflamme, die massiven Kürzungen im Bereich der Kriegsinvaliden oder der Hinterbliebenenrente wirken sich besonders auf die finanzielle Lage der Bevölkerung aus.
Der Druck entsteht im Inland und Putins Drohgebärden dienen dazu, diesen im Ausland abzulassen, in der Hoffnung den Westen hinsichtlich der Unterstützung der Ukraine zu spalten und die Bevölkerung dahingehend zu verunsichern, dass sie öffentlichen Druck ausübt. In Deutschland hat er sogar grossen Erfolg damit.
Auch deshalb, weil wir an der Spitze einen Churchill bräuchten, aber nur einen Scholz haben. Da ist dann nichts mit Stärke, sondern nur mit Zaudern, welches der Bevölkerung auch noch als Besonnenheit verkauft wird.
zum Beitrag22.11.2024 , 00:36 Uhr
Würde er über einen deutschen Flughafen einreisen, hätte die Bundespolizei rechtlich keine andere Wahl als den Haftbefehl ersteinmal zu vollstrecken.
Eine Intervention der deutschen Regierung gegen die Vollstreckung wäre insofern töricht, da Deutschland die Römischen Statuten ratifiziert und die Gerichtsbarkeit des Weltgerichtshof anerkannt hat. Wer will das rechtlich verantworten und notfalls seinen Kopf dafür hinhalten? Denn auch Regierungen stehen nicht über dem Gesetz. Bis vor kurzem half in solchen Fällen die Immunität, doch diesbezüglich wurden die nationalen Gesetze angpasst.
Natürlich kann Netanjahu vor Gericht gestellt werden. Justizia fragt nicht danach, welcher Staat welche gerichtliche Instanz anerkannt hat. Der Arm der Justiz ist lang.
Und in diesem Fall beruht die Anklage ja auch auf Kriegsverbrechen die nicht auf nationalen Territorium begangen wurden.
Hinzu kommt, dass die Palästinenser die Verträge ratifiziert haben und ihnen ein Sonderstatus vor dem Weltgerichtshof zugesprochen wurde.
Und auch die deutsche Justiz kann Gerichtsverfahren einleiten für z. B. Kriegsverbrechen die am anderen Ende der Welt begangen wurden.
zum Beitrag21.11.2024 , 21:57 Uhr
Man kann Netanjahu aber keinen Freifahrtsschein ausstellen, nur weil eine Verurteilung an der Gesamtlage nichts ändern würde.
Gibt die Beweislage es her für die Anklagepunkte einen Haftbefehl zu erwirken, so ist das ein normaler Rechtsvorgang, nur in einem aussergewöhnlichen Bezugsrahmen.
Der wiederum hat mit dem Rechtsvorgang nicht das Geringste zu tun. Feinde, welcher Art auch immer, hin oder her.
zum Beitrag21.11.2024 , 21:38 Uhr
"Richtig ist, den internationalen Druck auf Netanjahu zu erhöhen."
Ein Gericht erlässt in der Regel einen Haftbefehl, weil sich ein Anfangsverdacht auf Grundlage von Beweismaterial erhärtet hat.
Auch der IStGH wird rechtliche und nicht politische Maßstäbe bei seiner Entscheidung angelegt haben.
Ferner gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung bis zu einer Verurteilung. Daher wäre es eigentlich angebracht von mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verstößen gegen Menschenrechte zu sprechen.
zum Beitrag21.11.2024 , 19:34 Uhr
"Dieser feuchte Traum ist der Hintergrund dieses Beschlusses."
War eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis sie mit ihren zuweilen steilen Thesen im Bereich der Verschwörungstheorien landen.
Der Weltgerichtshof als oberstes Gremium wird schon über gerichtsfeste Beweise verfügen, wenn er einen Haftbefehl erlässt. Außerdem erhält der Erlass eines Haftbefehls noch kein Urteil. Es gilt bis zum Beweis des Gegenteils und entsprechender Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung.
Anstatt hinter allen Anschuldigungen die ihm nicht genehm sind eine antisemitische Weltverschwörung zu vermuten, steht es den Angeklagten ja auch frei mit den Organen des IGH zu kooperien und zur Klärung und damit evtl zur eigenen Entlastung der Anklagepunkte beizutragen.
Und Frage an sie, warum sollte ein Staatschef rechtlich anders behandelt werden, als ein Staatsbürger?
zum Beitrag21.11.2024 , 19:20 Uhr
"Gerade mit Deutschlands Geschichte wäre jede, wirklich jede Reaktion auf einen Besuch Netanjahus einfach nur falsch."
Nach Gerichtsverfassungsgesetz gilt "Funktionelle Immunität hindert nicht die Erstreckung deutscher Gerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.“
Bedeutet nichts anderes als das Amtsträger beim Verdacht von Völkerstraftaten nicht von der Immunität geschützt sind.
Insofern stellt sich die Frage nach der Reaktion oder eine Einteilung in richtig oder falsch erst gar nicht. Es gibt auch keinen Ermessensspielraum wie evtl. in der Mongolei.
Bei der Einreise nach Deutschland würde der Haftbefehl noch am Flughafen vollstreckt werden.
zum Beitrag21.11.2024 , 18:46 Uhr
"Diese spezielle Art der Verantwortungszurechnung ist Teil des Syndroms und sie ist mindestens so alt wie das Johannes-Evangelium"
Guter Kommentar. Das Argument "die Juden sind Schuld" hat sich im Laufe der Geschichte oft bewährt. Und gerade deshalb ist ein sicherer Hafen für die Juden aus aller Welt auch heute noch so wichtig.
zum Beitrag21.11.2024 , 18:23 Uhr
Da stimme ich mit ihnen zu großen Teilen überein.
Wahrnehmungen sind nunmal verschieden. Es ist aber leider nicht zu leugnen, dass andere Umfragen das Ergebnis in der Form bestätigen und auch vor dem 7 Oktober die Hamas großen Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten hat.
Mit Hinweisen auf die Sozialisierung ist das immer so eine Sache, sie muss oftmals für vieles herhalten, nur grundsätzlich befreit sie nicht vom Denken und von der Eigenverantwortung.
Und in diesem Punkt habe ich ein persönliches Problem mit der Haltung vieler Palästinenser. Wer ein Massaker als Widerstand tituliert und ein solches trotz Kenntniss der abscheulichen Vorfälle auch im nachherein befürwortet, macht es für mich unmöglich Fürsprache für seine Sache zu halten, auch wenn ich sie in Teilen nachvollziehen kann oder gar befürworte.
zum Beitrag21.11.2024 , 15:55 Uhr
Die Aussage hat mich auch erstaunt. Deckt sich so gar nicht mit den aktuellen Umfragen. Eine davon habe ich in meinem obigen Kommentar zitiert.
zum Beitrag21.11.2024 , 15:40 Uhr
"Denkbar ist es schon, zumal so viele private Wohnungen eigentlich als Waffenlager fungieren"
Soviele private Wohnungen die als Waffenlager fungieren könnten , werden sie in Gaza gar nicht mehr antreffen.
Und auch ein Gesinnungswandel unter den Palästinensern ist eher unwahrscheinlich. Gemäß Umfragen unterstützten weiterhin 40% die Hamas und über 60% finden den Angriff am 7 Oktober richtig.
Der Rest dazu ist Schweigen
Quelle: Umfrage Juli 24 durch das Palästinensische Zentrum für Politik- und Meinungsforschung
zum Beitrag21.11.2024 , 15:27 Uhr
"7. Oktober war Widerstand und hätte - fast - zu einem Erfolg - Friedensvertrag + Zweistaatenlösung - geführt"
Das ist mit Abstand der menschverachtenste Kommentar den ich in der taz gelesen habe. Vielleicht erklären sie das einmal den Angehörigen der Opfer des 7. Oktober.
zum Beitrag21.11.2024 , 15:21 Uhr
Ein guter Appell der in der Realität aber kaum Wirkung entfalten dürfte, wenn man einer Umfrage des Palästinensischen Zentrums für Politik- und Meinungsforschung aus dem Juli folgt.
Demnach sind 54% der Palästinenser für einen bewaffneten Kampf, hinter die Hamas stellten sich 40 Prozent. Zwei Drittel der Befragten nannten den Überraschungsangriff auf Israel im Oktober richtig.
Wer unter Widerstand ein Massaker an jungen Partybesuchern, an Kindern und Frauen versteht, hat nicht nur seinen moralischen Kompass falsch justiert sondern auch seinen Realitätssinn verloren. Den gilt es ersteinmal wiederzufinden, bevor eine Veränderung in irgendeiner Form überhaupt erst eintreten kann.
zum Beitrag20.11.2024 , 21:31 Uhr
Ja. Boykottaufrufe gegen israelische Institutionen oder Produkte halte ich persönlich für den falschen Weg. Ausgrenzungen von jüdischen Kulturschaffenden würde ich schon als Skandal bezeichnen.
Gleiches gilt für alle Bestrebungen die jüdisches Leben mit einer israelischen Regierung gleichsetzen und dementsprechend ablehnen oder gar bekämpfen.
Davon abgesehen, sind die Aufrufe auch inhaltlich meistens nicht korrekt. Hier werden bewusst Tatsachen falsch dargestellt und Fakten hinzudichtet, wie in dem im Artikel genannten Brief der explizit verlangt, dass israelische Institutionen das palästinensische Recht auf Rückkehr akzeptieren, welches aber rein rechtlich gar nicht existiert sondern lediglich in einer Resolution verbrieft ist. Die Aufzählung ließe sich zu fast allen Boykottaufrufen beliebig fortsetzen. Sie sind daher schon formal abzulehnen.
zum Beitrag20.11.2024 , 21:01 Uhr
"Und der Großteil der Hilfslieferung erfolgt über die Staatengemeinschaft, NGO.."
Da macht das Völkerrecht auch keine Vorgaben. Die Besatzungsmacht hat die Versorgung sicherzustellen, mehr nicht. Das besagt aber nicht, dass sie die Mittel auch selbst stellen muss.
zum Beitrag20.11.2024 , 20:56 Uhr
Es geht nicht um kritische Organisationen und um Glaubwürdigkeit. Jede Organisation und damit jeder direkter Beobachter kann nur einen Ausschnitt der Ereignisse darlegen. Das liegt in der Natur der Sache, ergibt aber noch kein einheitliches Bild.
zum Beitrag20.11.2024 , 20:49 Uhr
Wer in den 80er politisiert wurde, hat heutzutage den Vorteil, dass einem die atomaren Drohgebärden der Staatenlenker relativ vertraut sind. Auch damals wich die Angst der Routine. Die atomare Gefahr war in der Welt, mehr aber auch nicht.
Der damalige Umgang damit sollte sich auch auf das heutige Szenario übertragen lassen.
Es ist schlimm genug, dass diese Waffen noch immer in der Welt sind und es wäre das falsche Signal wenn sich die Angst vor einer atomaren Eskalation im Alltag der Menschen wiederspiegeln würde.
Denn eines wäre nicht nur von Seiten der Politik fatal, Erpressern wie Putin aus Angst vor einer atomaren Bedrohung nachzugeben oder sie zu hofieren.
zum Beitrag20.11.2024 , 19:30 Uhr
"Was spräche dagegen, der Hamas gehörig die Schuld für die missliche Lage zu geben"
Gar nichts, wenn sich die Berichte der UN Sonderkommission und die Aussagen einiger Hilfsorganisationen etc. als haltlos erweisen.
Dagegen spricht aber u.a. das derzeitige Verhalten Israels. Gebiete militärisch abzuschotten und allenfalls Untersuchungen durch das eigene Militär vornehmen zu lassen, zeugt von nichts gutem.
Daher wäre Israel gut beraten, von sich aus Ermittler des IGH und der UN vor Ort zu unterstützen damit die Vorwürfe entkräftet werden könnten. Ohne eine solche Kooperation stehen die Vorwürfe nun einmal im Raum.
zum Beitrag20.11.2024 , 16:29 Uhr
Der Fall zeigt, dass die Antisemitismusresolution eben nicht das geeignete Mittel ist, da sich jetzt anscheinend jeder pauschal und auch willkürlich darauf berufen kann, auch wenn es sich lediglich um eine Meinungsäußerung handelt.
Das hat wenig mit Sensibilisierung zu tun, sondern nennt sich umgangssprachlich auch Kritiker mundtot machen.
Richtig ist die Fallentscheidung, wie es die Stiftung hinsichtlich des Boykottaufrufs gehandhabt hat und in Bezug auf den Inhalt des Briefes aus meiner Sicht auch richtig geurteilt hat.
zum Beitrag20.11.2024 , 16:14 Uhr
Der Einwand galt für Quellen von/ für und gegen beide Seiten. Ich möchte gar keine Medien mehr zu Rate ziehen, die lediglich die Aussagen und Meinungen dritter wiederspiegeln.
Erst recht nicht, wenn es um derartige Anschuldigungen wie Völkermord geht.
Es dürfte wohl möglich sein, dass die UN, ihre Organe oder auch einzelne Mitglieder wie die USA derart Einfluss auf Israel ausüben, dass vor Ort Aufklärung betrieben werden kann und eine Beweisführung stattfindet, damit man jenseits von Behauptungen und Spekulationen eine faktenbezogene Untersuchung durchführen kann und ggf. gerichtliche Schritte einleitet.
zum Beitrag20.11.2024 , 14:13 Uhr
Es wird in diesem Konflikt aus sovielen Quellen zitiert, die aber leider nur aus Aussagen von Betroffenen vor Ort oder Berichten von diversen Organisationen bestehen.
Selbst der Bericht der UN Sonderkommission räumt gleich zu Beginn ein, dass er sich nicht auf Eindrücke vor Ort oder auf gerichtsverwertbare Belege stützt sondern auf Aussagen beruht.
Daraus einen Bezug hinsichtlich eines Völkermordes abzuleiten ist alles andere als seriös und juristisch fraglich.
Anstatt die öffentliche Meinung im Sinne der jeweiligen Protagonisten zu beeinflussen, sollten sich die entsprechenden Gremien doch endlich einmal direkten Zugang vor Ort verschaffen, die Lage dokumentieren und gerichtsfeste Beweise sammeln.
Dann können nach Faktenlage auch entsprechende Vorwürfe erhoben und ggf. gerichtlich geandet werden.
zum Beitrag20.11.2024 , 13:41 Uhr
Ein Preisgeld ist eine Ermessensentscheidung des Stifters und nicht mit Fördergeldern des Staates für kulturelle oder wissenschaftliche Projekte gleichzusetzen.
Daher ist die Bezugnahme der Stiftung auf die Antisemitismusresolution des Bundestages völlig fehl am Platz und erweckt eher den Eindruck von Greenwashing.
Die Entscheidung der Zurücknahme der Preisverleihung ist unter dem Gesichtspunkt des Boykottschreibens und dessen Inhalt nachvollziehbar.
Dieses Beispiel zeigt aber, dass es seit Verabschiedung der Antisemitismusresolution ein schmaler Grad ist für kritische Stimmen zum Nahostkonflikt.
Boykotte gegen Kulturschaffende und Institutionen und damit miteinhergehend eine Dialogvermeidung sind nicht tragbar und münden letztendlich in einer Meinungsdiktatur.
Die derzeitige Nichtberücksichtigung israelischer Literaten, Künstler oder DJs bei hiesigen Veranstaltungen ist ein Armutszeugnis für die deutsche Kulturszene und ein inakzeptables Verhalten gegenüber den jeweiligen Betroffenen.
Und dennoch gilt es fein zu unterscheiden zwischen individueller Kritik und Meinungsäußerung und organisierten Boykotten. Ersteres muss man akzeptieren, letzteres nicht.
zum Beitrag19.11.2024 , 20:14 Uhr
Aber ihnen ist schon bekannt, dass Israel als Besatzungsmacht in Gaza gemäß humanitären Völkerrecht verpflichtet ist die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
zum Beitrag19.11.2024 , 18:08 Uhr
Messerscharfe Analyse.
Der Westen hat Putin vor über 1000 Tagen quasi einen Freibrief ausgestellt, in dem er ohne Not verkündete sich nicht direkt militärisch an einem Konflikt zu beteiligen.
Geschah das damals evtl. noch aufgrund einer Fehleinschätzung der militärischen Stärke Russlands, so hat die heutige Situation sehr viel mit der von der Autorin erwähnten Einstellung "die Demokratien wollen zu ihrem Wohlstand zurückkehren" zu tun.
Aber eher in der Form, dass keine unkalkulierbaren Risiken eingegangen werden, die diesen Wohlstand gefährden könnten.
Für die Ukraine könnte Trump aber auch eine Chance sein, denn ein Charakter der Russlands Atomdrohungen lapidar kommentiert mit "was solls, wir haben auch Atombomben" ist besser geeignet Putin Zugeständnisse abzuringen, als Zauderer wie Biden oder Scholz.
Es wird daher viel davon abhängen, ob die Ukraine in der Lage ist, Trump einen lukrativen Deal anzubieten.
zum Beitrag19.11.2024 , 13:21 Uhr
Da hatten die Deutschen ja Glück, dass die Alliierten nach 1945 nicht den gleichen Standpunkt vertreten haben und ein Großteil der Bevölkerung nicht einfach an Hunger hat sterben lassen.
zum Beitrag17.11.2024 , 21:50 Uhr
Das sind doch ziemliche Plattitüden die sie da anführen. Realität ist doch, dass der Westen der Ukraine gerade einmal soviel Unterstützung hat zukommen lassen um nicht unterzugehen. Mehr auch nicht. Keiner hat Interesse an einem russischen Desaster in der Ukraine und den damit verbundenen Unwägbarkeiten.
Alleine die Vorgaben der sogenannten Partner zur Verwendung der gelieferten Waffen sind doch gegenüber einem Land, welches um seine Existenz kämpft geradezu absurd. Und es sagt auch einiges aus über die Bereitschaft der Ukraine zum Sieg zu verhelfen.
Aus dieser Perspektive erfüllt das Gerede von "Putin versteht nur Stärke" oder "alles in die Schlacht werfen" lediglich Alibifunktionen.
Die Handlungen der Verantwortlichen spiegeln sie jedenfalls nicht wieder.
Die einzigen die Stärke gegenüber Putin gezeigt haben, waren die Ukrainer.
zum Beitrag17.11.2024 , 16:59 Uhr
"müssen die großen Militärmächte des Westens alles in die Schlacht werfen.. "
"Russland die militärische Niederlage beizufügen, ohne die es keine Verhandlungslösung geben kann.."
Martialische Rethorik die der Autor an den Tag legt. Im ersten Moment dachte ich aus Versehen auf der Seite der Deutschen Militärzeitung gelandet zu sein.
Über den Sinn von Scholz Telefonat mit Putin kann man streiten, Fakt ist aber, dass die Unterstützung für die Ukraine in der EU bröckelt, sowohl von politischer Seite, als auch unter der Bevölkerung.
Es werden anscheinend immer weniger, die der Ukraine zutrauen die militärischen Ziele zu erreichen. Und Trumps Amtsantritt deutet auch nicht gerade auf eine positive Entwicklung aus ukrainischer Sicht hin.
Ich glaube daher, dass der Autor mit der Erkenntnis, dass Russland mit dem Rücken zur Wand steht oder gar schwer angeschlagen ist, ziemlich allein auf weiter Flur steht.
Sobald die USA als Unterstützer abspringen, werden die Westeuropäer das "geschachere" um die Zukunft der Ukraine eröffnen. Scholz telefonische Anfrage war ein erster Vorgeschmack.
Die Frage wird sei, wie sich dann die osteuropäischen EU Staaten verhalten.
zum Beitrag16.11.2024 , 21:35 Uhr
Hundertprozentige Zustimmung. Der Historiker Karl Schlögel hat jüngst wieder auf diese Gefahr hingewiesen und dazu angemerkt, dass wir uns in den Vorkriegsjahren befinden, aber keiner es so richtig wahrhaben will.
Es könnte ein böses Erwachen geben, wenn es nicht gelingt in den nächsten 5 Jahren die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr herzustellen und eine emanzipierte europäische Sicherheitarchitektur auf die Füße zu stellen.
Aber die deutschen Provinzler arbeiten sich anscheinend lieber an der Schuldenbremse ab.
Erinnert mich an die Schilderung von Christopher Clark in seinem Buch "Die Schlafwandler". Auch damals hat man es verdrängt, dass es in Europa zum Ausbruch eines kontinentalen kriegerischen Konfliktes kommen könnte. Und während sich die Herrschenden noch auf dem Argument des Kräfteausgleichs ausruhten und die Zeichen übersahen, befanden sie sich schon auf dem Weg in einen Weltkrieg.
zum Beitrag16.11.2024 , 20:41 Uhr
Und das wäre dann ganz genau welcher Strafttatbestand?
zum Beitrag16.11.2024 , 20:37 Uhr
Ihre Wikipedia Definition entspricht den antisemitischen Progromen des 20 Jahrhunderts.
Heute wird der Begriff weiter ausgelegt und findet auch Verwendung wenn die Opfer keine Juden sind. So wurden u.a. die Ausschreitungen in Südafrika 2008 auch als Pogrom bezeichnet.
Auch ist die Duldung oder Unterstützung der Staatsgewalt nicht mehr zwangsläufig Bestandteil eines Pogroms heutiger Lesart.
Eine bessere Quelle als Wikipedia ist in diesem Fall die Darstellung der Landeszentrale für politische Bildung. Auf deren Homepage wird der Begriff von seiner Entstehung bis zur heutigen Verwendung ausführlich erläutert.
zum Beitrag16.11.2024 , 13:14 Uhr
Bei der Randale von israelischen Fans und der im Internet organisierten Hetzjagd handelt es sich um singuläre Ereignisse. Sie zu vermischen bedeutet sie zu instrumentalisieren.
Medien sollten grundsätzlich objektiv und gemäß Faktenlage berichten.
Aber leider nutzt Herr Brax auch das Mittel der Relativierung, indem er Schmähgesängen Strafrelevanz zuordnet und ein Pogrom nach Anzahl der Übergriffe definiert.
Dieses führt dann leider die im Artikel zurecht angemahnten Punkte ad absurdum und ist bei genauer Betrachtung auch nichts anderes als parteiliche Meinungsmache.
zum Beitrag16.11.2024 , 12:33 Uhr
Auf den Punkt gebracht!
zum Beitrag16.11.2024 , 12:25 Uhr
Ursprung in der römiscen Antike z. B. bei Cicero, dann in der christlichen Theologie z. B. Thomas von Aquin.
Jedoch in einem ganz anderen Bezugsrahmen, als das was wir heute unter Menschenwürde verstehen.
Ansätze der heutige Definition von Menschenwürde kammen erst in der Renaissance auf z. B. durch della Mirandola in seiner Schrift "De hominis dignitate“.
Die Menschenwürde war dann auch im 17 und 18 Jahrhundert eher von untergeordneter Bedeutung. Sie wird in keiner Erklärung der Menschenrechte erwähnt bis zur UN Charta 1945.
Und diese Charta basiert n wesentlichen Teilen auf den Grundlagen von Emmanuel Kant.
zum Beitrag15.11.2024 , 23:46 Uhr
Weder unser Grundgesetz und schon gar nicht die UN Charta haben auch nur irgendetwas mit dem Christentum oder dessen Werten zu tun.
Der Großteil beruht aus den Erkenntnissen der Aufklärung. Kants Schrift vom Frieden ist zum Beispiel eine Art Blaupause für die UN Charta.
Auch der Einfluß des Kirchenrechts auf unser Rechtswesen ist marginal.
zum Beitrag14.11.2024 , 20:37 Uhr
Sorry falsch gesetzt war an Jim Hawkins gerichtet
zum Beitrag14.11.2024 , 20:32 Uhr
Korrekt zitiert und jetzt noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei berücksichtigen, ist ebenfalls im Völkerrecht aufgeführt.
Dann könnte unterm Strich dabei herauskommen, dass die Maßnahmen im Verhältnis zum militärischen Erfolg nicht immer angemessen waren.
Oder simpel ausgedrückt, die Annahme das sich eine handvoll Terroristen in einer Schule eingenistet hat, rechtfertigt nicht die ganze Schule in die Luft zu sprengen.
Gilt besonders, wenn dabei auch noch Artikel 3 der Genfer Konvention missachtet wurde. Wovon bei zehntausenden von toten Zivilisten auszugehen ist.
Damit bewegen wir uns dann rechtlich in dem Bereich, der auch als Kriegsverbrechen bezeichnet wird und nicht mehr von dem Recht auf Selbstverteidigung gem. Art 51 UN Charta gedeckt ist.
zum Beitrag14.11.2024 , 18:11 Uhr
"den Menschenrechten eindeutig und bedingungslos Vorrang vor jeder anderen Agenda einzuräumen."
Dieses sollte grundsätzlich der Fall sein, denn dafür wurden die Menschenrechte ja auch verfasst.
Aber wie auch beim Völkerrecht sieht die Einhaltung dieser Rechte in der Praxis anders aus.
Seit dem Vietnamkrieg fällt mir kein kriegerischer Konflikt ein, bei dem nicht massiv gegen diese Rechte verstoßen wurde.
Es wäre daher an der Zeit an den Stellschrauben zu drehen und effektivere Maßnahmen zu ersinnen, um die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten.
Denn am Beispiel Israel ist derzeit gut zu beobachten, dass es sich bei der UNO oftmals nur um einen Papiertiger handelt. Das liegt u.a. auch am unsäglichen Vetorecht, welches längst nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt. Hier besteht der Reformbedarf.
Regierungen wie die in Israel oder auch Regime wie Russland beschränken ihr Handeln erst, wenn der Druck von außen zu stark wird und die Konsequenzen gegenüber den Vorteilen überwiegen
zum Beitrag14.11.2024 , 16:10 Uhr
Das Wirtschaftswunder in Deutschland wäre auch nicht geschehen, wenn statt des Marshallplans der Morgenthauplan umgesetzt worden wäre. Dann wären wir heute Agrarstaat statt Industrienation.
Und was ist jetzt der Nutzen dieser Erkenntnis in Bezug auf heute?
zum Beitrag14.11.2024 , 16:01 Uhr
"Es geht nicht gegen "Juden", sondern gegen israelische Staatsbürger"
Das ist wieder die Relativierung die Land auf Land ab in den Köpfen fest verankert ist. Sie dient einzig dem Zweck, die Schuld oder Verantwortung von sich wegzuschieben und ist nichts anderes als eine gefährliche Verharmlosung.
Was haben die Übergriffe auf jüdische Bürger in Deutschland, aber auch in Frankreich mit Israel zu tun? Warum mussten Juden auch schon vor dem 07 Oktober gut abwägen, ob sie sich mit Kippa und sichtbaren Davidstern in der Öffentlichkeit bewegen? Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.
Nennen wir es beim Namen, es ist Antisemitismus der sich zu weilen in purem Judenhass entlädt, wie erst kürzlich in Amsterdam und gestern in Paris.
Wie weit der Antisemitismus gerade in Deutschland verbreitet ist und wie hartnäckig sich antisemitische Stereotypen in den Köpfen festgesetzt haben, hat ja erst gerade die aktuelle Studie der Universität Leipzig wiedereinmal aufgezeigt
zum Beitrag13.11.2024 , 21:51 Uhr
Ich habe Verständnis für die Einwände der Autorin, aber abwarten und Tee trinken ist auch nicht die Lösung.
Ein Konzeptionsfehler der Initiatoren könnte es gewesen sein, den Antrag auf ein komplettes Parteiverbot ausgerichtet zu haben.
Vielleicht wäre die Unterstützung im Bundestag größer, wenn sich der Antrag schwerpunktmäßig auf Teile der ostdeutschen AfD Landesverbände bezogen hätte.
Eine Annahme des Antrags durch das BVerfG dürfte in diesem Fall gewährleistet sein und auch die Erfolgsaussichten wären besser kalkulierbar.
zum Beitrag13.11.2024 , 21:40 Uhr
Wenn der Zuspruch für einen autoritären Führungsstil zunimmt, dürfte der nächste Schritt sein, dass eine Demokratie auch gut durch eine Diktatur ersetzt werden kann
Da scheint bei vielen Teilnehmern eine große Portion Eskapismus im Spiel zu sein.
zum Beitrag12.11.2024 , 22:27 Uhr
Eine im Internet verabredete und organisierte Hetzjagd auf Juden mit gezielten Übergriffen fällt nicht unter den Begriff "jedes Problem" sondern man nennt es beim Namen "Pogrom"
Und hinsichtlich ihrer Relativierungen hinsichtlich der NS Zeit und deren Verbrechen kann ich als Norweger nur sagen, aus der Verantwortung wird Deutschland nicht entlassen. Und zwar nie. Es ist ein Alleinstellungsmerkmal und zwar in der gesamten Historie und das wird es hoffentlich auch bleiben.
Der Sinn dieser Erbschuld besteht darin, dass sich auch sämtliche Nachfolgegenerationen hierzulande ihrer historischen Verantwortung bewusst sind. Besonders gegenüber den Juden. Und das Resultat daraus kann nur ein "nie wieder" sein und nicht "aus jedem Problem Antisemitismus machen" So geht es nicht.
zum Beitrag12.11.2024 , 22:01 Uhr
"Und was, glauben Sie, geschieht in der Zeit zwischen Notbremse ziehen und Polizei trifft ein?"
Dann begibt sich das Zugpersonal in den Waggon von dem das Signal ausging um nachzusehen.
Wenn jemand in arger Not ist, ist es der schnellste Weg um Hilfe herbeizurufen. Das die Zugfahrt dabei unterbrochen wird, ist ersteinmal nebensächlich.
zum Beitrag12.11.2024 , 20:39 Uhr
"Mehrere Minister hatten während des Treffens laut dem TV-Sender Kanal 13 gefordert, vor der Amtsübernahme Donald Trumps als US-Präsident im Januar nichts mehr zu unternehmen."
Unternehmen wollen sie schon etwas, z. B. die Pläne für die Annektion des Westjordanlands vorantreiben, nur nicht für bedürftige in Gaza, denn die sollen ja bitteschön woanders hingehen, damit auch dort die Siedlungspläne vorangetrieben werden können.
Es ist ein Trauerspiel, dass die internationale Staatengemeinschaft sich ein derartiges Gebahren der israelischen Regierung bieten lässt.
Für den Rest fehlen mir einfach die Worte.
zum Beitrag12.11.2024 , 20:29 Uhr
Ich weiß jetzt nicht, ob man die Argumente der Autorin auf die Goldwaage legen sollte, Vorschläge wie Fanführerschein oder Hau den Lukas um Frust abzubauen, scheinen eher aus der Rubrik "witziges" der Autorin zu stammen.
Gut, Humor ist Geschmackssache, meinen Geschmack trifft er hier definitiv nicht.
Und wie die Bundespolizei oder das Bahnpersonal es bewerkstelligen soll, bei gut 100.000 Fussballanhängern die jedes Wochenende durch die Republik reisen adäquates Begleitpersonal zu stellen, bleibt leider auch das Geheimnis der Autorin.
Es gibt für derartige Vorkommnisse leider kein Patentrezept. Aber bei sexueller Belästigung oder körperlichen Übergriffen, würde ich den betroffenen Personen eher raten die Notbremse zu betätigen und per Handy die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen.
zum Beitrag12.11.2024 , 20:06 Uhr
Ja, Luft nach unten ist immer!
zum Beitrag12.11.2024 , 19:59 Uhr
Der politische Islam ist eine totalitäre Bewegung die Politik und Gesellschaft nach den Vorstellungen des fundamentalistischen Islam formen will und knüpft in zentralen Aussagen mehr an die Nationalsozialisten an, als jede andere Bewegung seit 1945.
Das reicht von Totenkult über predigten zum Genozid, dem Erlass von Fatwas zur Ermordung ganzer Gruppen bis hin zu den Gemeinsamkeiten in Bezug auf Antisemitismus, die nur dann zu übersehen sind, wenn man es nicht sehen will.
Wenn sie den Nationalsozialismus in diesem Zusammenhang lediglich als Projektionsfläche bezeichnen , verkennen sie nicht nur die Gefahr welche vom Islamismus ausgeht sondern sie verharmlosen diesen auch noch in dem sie lapidar von einer "politischen Agenda" sprechen, als handele es sich hierbei um eine x-beliebige politische Partei.
Das Thema ist auch gut erforscht. Neueren Datums etwa von Daniel Goldhagen oder im historischen Kontext vom britischen Historiker David Motadel. Hier sei ganz besonders sein Buch empfohlen "Für Prophet und Führer. Die islamische Welt und das Dritte Reich".
zum Beitrag12.11.2024 , 13:58 Uhr
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nasr kann Berufung oder Revision einlegen."
Revision einzulegen würde ich eher der Staatsanwaltschaft empfehlen. Allein Anhand der Informationen aus dem Artikel ist doch schon ersichtlich, wessen geistes Kind der Kurator ist.
Da wäre es Aufgabe der Ankläger gewesen seine Alibibeteuerungen nicht nur zu entlarven, sondern auch ein deutliches Zeichen nach außen zu senden, indem ein entsprechendes Strafmaß gefordert wird.
Andernfalls kann man noch soviele Hamas Dreiecke, Slogans und Symbole verbieten. Wenn die Täter lediglich ein Strafmaß zu befürchten haben, welches im Bereich von einfachen Ladendiebstahl oder wiederholten Schwarzfahren liegt, verpufft der Effekt in der Bedeutungslosigkeit.
Die Strafgesetze in Deutschland geben eigentlich genug her, sie müssen nur auch in Bezug auf das Strafmaß konsequent angewendet werden.
Das dieses nicht immer optimal erfolgt, ist ja in den vergangenen Jahren bei vielen Prozessen ersichtlich, besonders wenn es sich um das rechtsextreme Milieu dreht.
zum Beitrag11.11.2024 , 00:19 Uhr
Da ist gar nichts daran verkehrt. Mein Kommentar zielte eher darauf ab, ihre vermeintliche Enttäuschung über das Verhalten der Konservativen etwas zu relativieren. Denn etwas anderes war in der jetzigen Situation von denen nicht zu erwarten. Die würden ja auch gerne... wenn man sie ließe.
zum Beitrag10.11.2024 , 21:21 Uhr
Danke für den Kommentar. Da gibt es nichts zu relativieren, es ist schlichter Judenhass. Nichts anderes!
zum Beitrag10.11.2024 , 21:10 Uhr
Da ist gar nichts kompliziert daran. Judenhasser haben sich im Vorfeld im Netz organisiert, um im Umfeld eines Fussballspiels eine Hetzjagd auf Juden zu veranstalten. Nennt man auch Pogrom!
zum Beitrag10.11.2024 , 21:04 Uhr
Sie stellen hier einen kausalen Zusammenhang her der so nicht gegeben war.
Die Hetzjagd war von langer Hand vorbereitet. Selbst der Mossad hatte davon Kenntnis und die niederländischen Behörden vorab informiert.
Die Gewalt- und Schmähaktionen einiger Maccabi Anhänger erfolgten aus der Situation heraus, teilweise schon am Vortrag des Spiels. Waren also mitnichten der Auslöser für die Hetzjagd, auf Juden wohlgemerkt, nicht auf Fußballfans.
zum Beitrag10.11.2024 , 14:06 Uhr
"Das Schlimmste ist eben, dass sich etablierte Parteien -vor allem die konservativen - daran beteiligen"
Ein natürlicher Prozess seit der französischen Revolution in vielen Ländern und in immer neuen Varianten zu beobachten.
Auch demokratisch legitimierte Staatsführer bevorzugen zu weilen die autoritäre Regierungsform zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele.
Ist halt erfolgversprechender als endlose Debatten im Parlament mit entsprechenden Abstimmungen oder Kompromissfindungsprozesse in den Ausschüssen.
Da sollte man sich nichts vormachen, demokratisch legitimiert ist nicht gleichzusetzen mit demokratischen Handeln.
Schlimm ist, wenn das Volk dem Staat nicht mehr auf die Finger schaut und undemokratische Handlungen stillschweigend hinnimmt.
Und Hinwendungen der Wählerschaft zu einem "Autoritäten Nationalismus" haben auch immer mit Vertrauensverlust in die herrschende Klasse zu tun und damit einhergehenden Zukunftsängsten.
Den Versprechungen des Fortschritts wird einfach weniger Glauben geschenkt und darauf gründen sich nunmal die westlichen Gesellschaften seit der Moderne.
zum Beitrag10.11.2024 , 13:34 Uhr
Sie bringen es ja selbst auf den Punkt. Gegen eine Verordnung gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und in einem Erlass sind u.a. die Vorgaben klar geregelt. Da gibt es keinen persönlichen Entscheidungsspielraum.
Beides ist bei einer Resolution nicht der Fall und da es keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt, kann theoretisch ein Sachbearbeiter nach Gutdünken persönliche Statements und Äußerungen des Antragstellers in seine Entscheidungsfindung mit einbeziehen und zwar unabhängig zum Inhalt des Projektes.
Das nennt sich Willkür und eine wesentliche Daseinsberechtigung der Bürokratie ist es durch die entsprechenden Maßnahmen wie etwa Verordnungen Willkür vorzubeugen.
Wäre der Inhalt der Resolution in der Form einer Verordnung verfasst worden, wäre es kein Problem, da dann der Rechtsweg offen stünde. Das wurde bewusst vermieden, da die Rechtsfolgen nur zu gut bekannt sind.
zum Beitrag09.11.2024 , 23:26 Uhr
"Die autoritäre Zeitenwende, sie hat gerade erst begonnen"
In den USA hat gerade der Verfechter des "Autoritäten Nationalismus" einen überragenden Wahlsieg eingefahren, in Europa ist der "Autoritäre Nationalismus" nicht nur auf dem Vormarsch, sondern in vielen Ländern schon Realität. Warum sollte das in Deutschland anders laufen?
Bollwerke einer freien Demokratie waren von jeher einzig England, die Schweiz und Skandinavien. Diese Länder werden auch in Zukunft die traditionellen Werte pflegen, während Deutschland still und leise sich den anderen Nationen anschliesst.
Diese Resolution ist das Resultat eines solchen autoritären Gebahrens und eher vergleichbar mit dem Radikalenerlass von 1972.
Im Kampf gegen Antisemitismus ist sie wertlos und hat lediglich eine Alibifunktion, um unerwünschte Meinungen oder politische Kritik einzudämmen ist sie wertvoll.
Es ist bezeichnend für den stillen Wandel, dass dieses vielen Menschen anscheinend gar nicht auffällt und erschreckend das es in der Breite widerstandslos hingenommen wird.
zum Beitrag09.11.2024 , 16:21 Uhr
Guter Kommentar. Ergänzend sei hinzugefügt:
Die Ausreden vom Tisch zu räumen und zwar bei denjenigen Menschen, die antisemitische Einstellungen zwar weit von sich weisen, aber bei Anlässen wie jüngst in Amsterdam oder Anfang des Jahres beim ESC in Malmö, schnell mit Relativierungen zur Hand sind, um das Kind nicht beim Namen nennen zu müssen: Judenhass.
zum Beitrag09.11.2024 , 14:44 Uhr
Zu 1 Haarspalterei
Zu 2 Beamte mussten nach 1945 eine Dienstzeit von 10 Jahren nachweisen um Versorgungsansprüche geltend machen zu können. Stichwort "131 Gesetz GG"
Gestapo und SS Offiziere hatten grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Bezüge.
Siehe hierzu Urteil vom Bundesverfassungsgericht v. 05 April 1960 (Az V IC 63.58)
zum Beitrag09.11.2024 , 13:10 Uhr
Das sind exakt die Relativierungen, welche die Tore für Antisemitismus ganz weit öffnen. Eine Videoquelle hier ein Statement dort und schon ist der Sachverhalt klar.
Parallelen wie beim ESC, da wurde auch relativiert. Die politischen Proteste offenbarten ihr eigentliches Anliegen dann in Bedrohungen für die Sängerin und ihr Team.
Derartige Relativierungsversuche offenbaren oftmals schon eine gewisse Geisteshaltung, derer sich viele gar nicht bewusst sind.
zum Beitrag08.11.2024 , 21:50 Uhr
Laut einer Definition der Bundeszentrale für politische Bildung sind mit dem Begriff Pogrom gewalttätige Aktionen, Übergriffe und Ausschreitungen gegen (ethnische, nationale, religiöse etc.) Minderheiten oder politische Gruppierungen gemeint.
Als Pogrome bezeichnet man also gezielte Angriffe auf Menschen, die wegen ihrer Herkunft, Staatszugehörigkeit oder Religion als „Gruppe“ definiert werden können.
Ursprünglich wurden gewalttätige Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung im Russischen Reich als Pogrome bezeichnet. Das Wort stammt aus dem Russischen und bedeutet übersetzt so viel wie „Verwüstung“ oder „Zerstörung“.
zum Beitrag08.11.2024 , 21:13 Uhr
Die Taten in Amsterdam haben den gleichen fahlen Beigeschmack wie die Proteste gegen eine israelische Sängerin beim ESC in Malmö.
Beides ist reiner Antisemitismus. Schlicht Judenhass und nichts anderes. Für gezielte Übergriffe auf jüdische Menschen gibt es keinerlei Rechtfertigung und daher ist die Bezeichnung Pogrom im Falle von Amsterdam absolut rechtens.
Man sollte diesen Antisemiten auch nicht den Raum bieten, ihren Judenhass zu verschleiern indem man jeden Protest oder Übergriff versucht als Kritik an der israelischen Kriegsführung abzutun. Das wird der Sache nicht gerecht.
Es gilt auch für das Verhalten von Teilen der Bevölkerung gegenüber Juden und jüdischen Einrichtungen in Deutschland. Erinnert sei hier nur an das Bajzel in Berlin.
zum Beitrag08.11.2024 , 16:08 Uhr
Hier wird Ihnen gerne weitergeholfen:
Deutschlandfunk v. 03.11
Die Antisemitismus-Resolution des Bundestags ist ein Irrweg www.deutschlandfun...l-meinung-100.html
zum Beitrag08.11.2024 , 14:08 Uhr
Amtlich verbrieft vom Bundesverfassungsgericht, die Bundesrepublik ist mitnichten der Rechtsnachfolger des Dritten Reich. Stichwort "Völkerrechtssubjekt".
Und leider ist auch ihre Behauptung das Grundrechte nicht verletzt werden können, wenn es sich nicht um ein Gesetz handelt sondern um eine Resolution oder Verordnung ziemlich absurd.
Nur ein Stichwort "Radikalenerlass von 1972"
zum Beitrag08.11.2024 , 01:16 Uhr
Fatalistischer Ansatz. Für den Schutz sind Exekutive und Judikative zuständig. Den erreichen sie nicht über einen repressiven Ansatz in Form einer Resolution, welche lediglich Symbolcharackter aufweist und sich nahtlos einreiht in die politischen Lippenbekentnisse seitens der Politik zum Thema Antisemitismus.
Von der Breite der Gesellschaft will ich gar nicht erst reden, denn die bedient nur allzu oft selbst antisemitische Standpunkte oder stimmt antisemitischen Aussagen zu. Und das quer durch alle Schichten. Nicht nur von Rechts oder Links oder Muslimen. Wer aber die letzten Jahrzehnte nicht in einer Paralellwelt verbracht hat, weiß das der Antisemitismus nie weg war sondern in vielen Köpfen fest verankert ist, ein kulturelles Erbe sozusagen was keiner braucht.
Das einzige Rezept dagegen wären Dialog und Aufklärung und mehr Solidarität in der Öffentlichkeit. Gehört aber alles wohl eher in die Kategorie "Wunschdenken".
zum Beitrag07.11.2024 , 20:49 Uhr
Eine Resolution ist mit einer Empfehlung gleichzusetzen. Sie ist nicht rechtlich bindend. Gilt auch für UN Resolutionen, es sind reine Beschlüsse aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
zum Beitrag07.11.2024 , 20:43 Uhr
Nun wäre die Resolution ein Gesetz, was sie aus guten Gründen nicht ist, würde sie umgehend von Gerichten einkassiert wegen Eingriff in die persönlichen Grundrechte.
Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen, wenn man will.
zum Beitrag07.11.2024 , 18:42 Uhr
Ihre Kommentare zum Thema zeugen leider davon, dass sie den Kern der Resolution nicht erfasst haben oder gar nicht erst erfassen wollen.
Der textliche Inhalt ist insofern zu vernachlässigen, da es sich bei der Resulotion generell um eine Art Gesinnung-TÜV handelt. Es geht also im wesentlichen um einen Eingriff in die Grundrechte und nicht um inhaltliche Verklausulierungen oder Definitionen der IHRA.
Eine Förderung von Projekten auch nach Gesinnung statt ausschließlich nach Inhalt greift weit in die persönlichen Grundrechte ein.
Man sollte doch davon ausgehen, dass der Staat die Förderungen sorgfältig prüft und Projekte mit ersichtlicher antisemitischer Ausrichtung generell nicht fördert.
Da es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, ist mit der Einführung des "Gesinnungstüvs" der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein falscher Like, ein mehrdeutiger Post würde dann theoretisch schon reichen, um keine Mittel zu erhalten, unabhängig von der Tatsache, ob die getätigte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Zweifel kann auch angebracht sein, ob die Mitarbeiter staatlicher Stellen derart gut geschult wurden um Antisemitismus von politischer Kritik zweifelsfrei zu unterscheiden
zum Beitrag06.11.2024 , 23:37 Uhr
Diese scharfe Trennung zwischen Regierung und Bevölkerung verfälscht oftmals den Blick auf die realen Zustände.
Das gilt besonders für Israel, wo sich die Bevölkerungsstruktur in den letzten 20 Jahren sehr gewandelt hat. U.a. bedingt durch die überproportionale Zuwanderung aus den ehemaligen Ostblockstaaten, dessen Einwohner noch autoritär sozialisiert wurden und dementsprechend ein ganz anderes Rechtsempfinden aufweisen.
Nach aktuellen Umfragen würde Netanjahus Likud Partei nicht nur wieder stärkste Kraft werden, sondern 29% der Israelis befürworten auch eine Annektion des Westjordanlands und die Wiederbesiedelung von Gaza.
Auch ist der Zuspruch zu den israelischen Militäroperationen nahezu unverändert hoch. Der Spitzenwert lag bei 83%.
Manchmal gleichen sich die Vorstellung von Regierung und Bevölkerung halt auch an und die Regierung verfolgt dann ein bestimmtes Ziel in dem Wissen, dass die Bevölkerung hinter ihr steht. Und genauso verhält es sich derzeit leider in Israel.
Quelle faz, Oktober 2024
zum Beitrag06.11.2024 , 23:00 Uhr
Wie im Beitrag erwähnt, werden die Osteuropäer nicht zulassen, dass Westeuropa seine Unterstützung zurückfährt. Das Gegenteil dürfte bei einer vorausschauenden EU Politik der Fall sein, denn ein Sieg Putins würde einen Preis erfordern, der monetär gar nicht bezifferbar ist.
Deutschland sollte hier endlich eine Führungsrolle für die westlichen Staaten übernehmen und die unsägliche Schuldenbremse nicht mehr als Alibiinstrument anführen, sondern kräftig investieren in Waffenlieferungen für die Ukraine und in die eigene Verteidigungsfähigkeit.
Denn es sollte eigentlich mittlerweile jedem klar sein, dass die Ukraine nicht nur für ihre eigene Freiheit kämpft.
zum Beitrag06.11.2024 , 16:07 Uhr
Verlierer sind die Ukrainer und der Klimaschutz, auch die Lage der Palästinenser wird sich durch Trumps Sieg nicht verbessern.
Für Europa heißt es jetzt "fünf vor zwölf" in Sicherheitsfragen. Auf Trump ist kein Verlass und da er jetzt sogar noch durchregieren kann, wird es für die Europäer höchste Zeit die Unterstützung für die Ukraine hochzufahren und für Deutschland heißt das viel Geld in die Hand zu nehmen und auf Rüstungsindustrie umzustellen.
Denn die Gefahr die aus einem Deal zwischen Putin und Trump hervorgehen könnte beträfe besonders die europäischen Staaten.
zum Beitrag06.11.2024 , 15:55 Uhr
Treffend formuliert!
zum Beitrag06.11.2024 , 15:53 Uhr
Ampel oder Merz? Eine Wahl zwischen Pest und Cholera!
Aber Deutschland benötigt die Verabschiedung eines Haushalts, solange muss die Ampel sich noch zusammenraufen.
Danach tut es bis zur Wahl im September auch eine rot-grüne Minderheitsregierung.
zum Beitrag06.11.2024 , 15:42 Uhr
Bis auf die von ihnen zurecht beanstandeten Punkte, erklärt der Beitrag von Frau Dudley recht präzise die Fehleinschätzung der Demokraten bei der Themenwahl und dem Umgang mit Trump.
Ein aus meiner Sicht guter und objektiver Beitrag. Bleibt zu hoffen, dass Frau Dudley diesen Kurs beibehält, besonders hinsichtlich ihrer Kommentare zu Israel, denen wahrlich etwas mehr Objektivität gut tun würde.
zum Beitrag06.11.2024 , 15:26 Uhr
Danke für die Erklärung. Ich fasse es einmal kurz zusammen:
In Pennsylvania gibt es ca. 300.000 jüdische Wahlberechtigte. Laut Angaben der Bild (beruhend auf CNN) hat Trump in Pennsylvania mit gut 200.000 Stimmen vor Harris gewonnen.
Wenn nach ihren Angaben gemäß der Times of Israel 79% jüdischen US Bevölkerung für Harris votiert haben, reicht einfache Mathematik für das Fazit, dass das Wahlverhalten der jüdischen Bürger in Pennsylvania unerheblich für den Ausgang in diesem Bundesstaat gewesen ist.
Daran würde auch der prozentuale Anteil der Wahlbeteiligung oder das "strategische Abstrafen" der jüdischen Bevölkerung in diesem Staat statistisch nicht viel ändern.
Das wäre dann weit Entfernt von ihrer Analyse hinsichtlich "Zünglein an der Waage"
zum Beitrag06.11.2024 , 12:04 Uhr
"Harris verlor Pennsylvania, wo auch nur wenige tausend abgebrochene jüdische Wahlstimmen als Zünglein an der Waage fungierten"
Die Wahlen sind noch nicht einmal abgeschlossen, da präsentieren sie schon die Gründe und stellen sie als Fakten dar. Gibt es dazu auch schon eine Wahlanalyse die ihre Aussage bestätigt? Oder zumindest eine Umfrage hinsichtlich ihrer Behauptung, dass Antisemitismus und die Israelpolitik für die jüdischen US Bürger das entscheidende Kriterium waren oder ist das reine Kaffeesatzleserei?
zum Beitrag05.11.2024 , 14:48 Uhr
Billig oder nicht, dass bleibt ihnen überlassen. Fakt ist, dass Axel Springer Träger der Leo-Baeck-Medaille für die Aussöhnung zwischen Deutschen und Juden war, als erster Deutscher den Ehrentitel "Bewahrer Jerusalems" verliehen bekam und Posthum den Theodor Herzl Preis.
Zu ihrer Definition von Philosemitismus besonders hinsichtlich des althergebrachten Gebrauchs nur soviel: es ist ratsam nicht alles von Wikipedia unhinterfragt zu übernehmen.
Eine interessantere Quelle ist der Beitrag des Deutschlandfunks mit dem Titel "Philosemitismus - Einer zweifelhaften Zuneigung auf der Spur"
www.deutschlandfun...-der-spur-100.html
zum Beitrag04.11.2024 , 20:57 Uhr
Nun sollte man dabei auch erwähnen, dass die Netanjahu/Israel - Bild Connection nicht erst seit gestern besteht und ihre Ursprünge im Philosemitismus Axel Springers liegen.
Seit Mitte der 60er Jahre hat die Berichterstattung in der Bildzeitung das deutsch-israelische Verhältnis maßgeblich mitgeprägt. Manche behaupten sogar, es habe den Prozess der Annäherung wesentlich beschleunigt.
Es gab dazu vor gut 10 Jahren auch einmal eine Ausstellung in Frankfurt mit dem Titel "Axel Springer und die Juden".
Ändert natürlich nichts an der Niveaulosigkeit der heutigen Berichterstattung, die rein auf Freund-Feind Schema aufgebaut ist und die Klischees bis zum Anschlag ausreizt.
Aber die Verdienste Axel Springers für die deutsch-israelischen Beziehungen sollte man fairerweise schon erwähnen.
zum Beitrag04.11.2024 , 20:18 Uhr
Wenn es keine Suggestion ist, was steckt dann hinter der Aussage, dass das Existenzrecht Israels für die Präsidentschaftskandidatin lediglich eine Floskel sei, da sie vor einem Militäreinsatz in Rafah aufgrund der humanitären Lage gewarnt hat?
Und das anscheinend nicht zu Unrecht, wie das IGH Urteil zum Rafaheinsatz gezeigt hat.
Nach dieser Logik würde jeder der israelische Militäroperationen kritisch betrachtet oder ablehnt, damit auch dem Existenzrecht Israels wenig oder keinerlei Bedeutung zumessen.
Für die anderen Punkte des Artikels schließe ich mich den Meinungen der Foristen Pflasterstrand, O. F. und Harmo-Nie an.
zum Beitrag04.11.2024 , 19:29 Uhr
Oder um im Bild zu bleiben, dass Fahrrad und der VW bilden eine Fahrgemeinschaft, um das nächste Etappenziel doch noch zu erreichen.
zum Beitrag03.11.2024 , 19:45 Uhr
Preußischens Erbe? Ein Wandel der Mentalität scheint in Deutschland nicht möglich zu sein. Des deutschen liebstes Kind, die Rufe nach dem Staat er möge es richten, am besten in Form von Verboten oder Sanktionen.
Erspart manchem die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung. Zwei Charakteristika die noch nie zu den Stärken der Deutschen gehörten.
Bis vor gut 200 Jahren wurde in Preußen und in anderen Landesteilen ähnlich verfahren. Nur war es damals die Konfessionzugehörigkeit und keine Gesinnungsprüfung.
Die Opfer des Radikalenerlass von 1972 dürften dieser Tage ein Déja-vu Erlebnis haben.
Und im Kampf gegen Antisemitismus ist mit dieser Resolution nichts gewonnen, es bleibt Aufgabe der Gesellschaft dagegen anzugehen.
zum Beitrag03.11.2024 , 16:11 Uhr
Das Internet war leider zu keiner Zeit kapitalismusfrei. Die ersten professionellen Webseiten in Deutschland waren gewerbliche, dann kamen Portale wie Ebay etc hinzu. Schließlich Social Media und Onlineshops. Und selbst die ersten Suchmaschinen, kommerzialisiert hoch zehn - von den Anzeigen bishin zu den Suchergebnissen.
zum Beitrag03.11.2024 , 15:42 Uhr
Mit der Erfindung des Buchdrucks im 15 Jahrhundert, verbreiteten sich auch Aufrufe zu Aufständen und Umstürzen per Flugblätter in Windeseile im ganzen Land. Damals ging die Obrigkeit gegen die Herausgeber vor. Mit mäßigen Erfolg, wie der Verlauf der Geschichte gezeigt hat.
Auch die digitale Revolution lässt sich nicht aufhalten und schon gar nicht regulieren. Statt ausschließlich gegen die Absender vorzugehen, sollte der Fokus auf der Empfängerseite liegen.
Bildung und Aufklärung im Sinne sich des eigenen Verstandes zu bedienen sind der Schlüssel dazu. Das wird anscheinend immer weniger gelehrt und dann ist es kein Wunder, dass Meinungen und Äußerungen einfach unhinterfragt übernommen werden.
Nennt sich auch Medienkompetenz.
zum Beitrag03.11.2024 , 12:45 Uhr
Die Resolution finden sie auf der Seite "Drucksachen Bundestag". Sie wurde aber bisher noch nicht online eingestellt.
www.bundestag.de/drs
zum Beitrag03.11.2024 , 12:37 Uhr
Das gab es schon 1972 mit dem Radikalenerlass, bei dem Anwärter für den öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue überprüft wurden.
Zum Glück handelt es sich bei der Resolution nicht um ein Gesetz, sie ist daher rechtlich nicht bindend und hat im Gegensatz zu o.g. Erlass nicht die demokratische Grundordnung sondern die Gesinnung im Sinne.
Und eine eigene Gesinnung und freie Äußerung dieser Meinung wird durch das Grundgesetz garantiert.
Etwas anders sieht die Lage in diesem Fall jedoch aus, wenn es um öffentliche Förderungen geht. Hierauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Das die Politik mit dieser Resolution jetzt einen Rahmen geschaffen hat, der Förderprojekte nicht mehr ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien beurteilt sondern u.U. auch die Gesinnung einzelner Projektteilnehmer mit einbezieht, ist schon bedenklich und kann leicht in Willkür ausarten.
Es ist grundsätzlich keine gute Idee, wenn sich der Staat im Stile einer Sittenpolizei gebährt.
In einer Demokratie ist es eigentlich die Aufgabe der Gesellschaft gegen Antisemitismus vorzugehen, der Staat kann das unterstützend begleiten, sollte aber nicht auf regulierende Maßnahmen zurückgreifen.
zum Beitrag02.11.2024 , 19:51 Uhr
Die Kritik an der Resolution in ihrer jetzigen Form ist absolut berechtigt.
Eine Förderung von Projekten nach Gesinnung statt nach Inhalt greift weit in die persönlichen Grundrechte ein.
Man sollte doch davon ausgehen, dass der Staat die Förderungen sorgfältig prüft und Projekte mit ersichtlicher antisemitischer Ausrichtung generell nicht fördert.
Da es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein falscher Like, ein mehrdeutiger Post würde dann theoretisch schon reichen, um keine Mittel zu erhalten und zwar unabhängig von der Tatsache, ob die getätigte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Zweifel kann auch angebracht sein, ob die Mitarbeiter staatlicher Stellen derart gut geschult wurden um Antisemitismus von politischer Kritik zweifelsfrei zu unterscheiden
Die Resolution ist rechtlich nicht bindend, damit juristisch auch nicht anfechtbar, ansonsten würde sie umgehend von Gerichten einkassiert.
Und für die angeblichen Lücken in Gesetzestexten hinsichtlich Einwanderung und Asyl bedarf es dieser Resolution nicht um diese Lücken zu schließen. Wenn solche erkannt wurden, hätten sie schon längst geschlossen werden können.
zum Beitrag01.11.2024 , 21:06 Uhr
Keine Fehlkonstruktion sondern eine Frage der Kognition. Im übrigen gibt es noch sehr viele andere Arten die Intelligenz besitzen und sich generell auch intelligenter verhalten als die Menschen.
zum Beitrag01.11.2024 , 15:39 Uhr
Eine gute Auswahl kritischer Stimmen aus den USA, welche die taz getroffen hat. Erst der großartige T. C. Boyle und jetzt Mister "ich nehme kein Blatt vor den Mund" Biafra.
Zum einer ausgeglichen Berichterstattung gehört es aber auch, die andere Seite zu Wort kommen zu lassen. Wie wäre es daher mit einem Interview mit Hulk Hogan?
zum Beitrag01.11.2024 , 15:21 Uhr
"Das Ziel der Minister Smotrich und Ben Gvir ist, jüdische Siedlungen in Gaza zu errichten.“
Darauf deutet alles hin. Warum nicht wiederholen, was vor über 50 Jahren schon einmal funktioniert hat. Ähnlich wie bei der ersten Siedlung 1967 im Westjordanland, ist auch bei einer Besiedlung von Gaza lediglich internationaler Protest zu erwarten, der aber keine Konsequenzen nach sich ziehen wird. Eine UN Resolution mehr wird Israel nicht sonderlich beeindrucken.
Die USA werden, unabhängig von der Präsidentschaft, Israel nicht den Rücken kehren, die arabischen Staaten interessieren sich eh nur für sich selbst und anderen Playern in der Region dürfte eher daran gelegen sein, dass die palästinensischen Flüchtlinge dann nicht in ihr Land kommen und möglichst nach Europa weiterziehen.
Netanjahus politisches Lebensziel dürfte damit erreicht sein, denn bei einer solchen Konstellation ist ein Palästinenserstaat in diesem Jahrhundert noch unwahrscheinlicher geworden.
Spätestens dann dürften Hamas und Hisbollah begreifen, dass sie mit ihren Attacken Teilen der israelischen Regierung in die Karten gespielt haben.
zum Beitrag31.10.2024 , 17:07 Uhr
Ein Recht auf Rückkehr gibt es im internationalen Recht nicht.
Weder im Völkerrecht noch in den Genfer Konventionen.
Auch Artikel 1 der Konvention enthält keine Nachfolgerregelung.
Ebenfalls stellt Artikel 12, Absatz 4 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" 1948, kein Rückkehrrecht dar, auch wenn in diesem Artikel sinngemäß steht "Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.“
Oftmals wird ein Rückkehrrecht auch aus der UN Resolution 194 von 1948 abgeleitet. Ein Rechtsanspruch lässt sich alleine schon aus der Tatsache nicht ableiten, da Resolutionen im engeren Sinne nichts anderes als eine Empfehlung und daher rechtlich nicht bindend sind.
Das es sich beim Text in Artikel 11 lediglich um eine "kann" Bestimmung handelt, lässt sich im Original schon an der Empfehlung im Konjunktiv "should be permitted“ ersehen. Ebenso wird ein explizites "Recht auf Rückkehr" in der gesamten Resolution an keiner Stelle erwähnt.
Wer Boykottaufrufe mit Forderungen dieser Art tätigt, wendet lediglich die Definitionen der UNRWA an, gilt auch für das Nachfolgerecht, kann sich dabei aber nicht ruhigen Gewissens auf internationales Recht berufen.
zum Beitrag30.10.2024 , 21:27 Uhr
Wenn der Boykott nur auf ein Land beschränkt ist und dieses trägt den Namen Israel. Dann ein klares Nein als Antwort zu ihrem Kommentar.
zum Beitrag30.10.2024 , 21:00 Uhr
Der Vergleich hinkt ganz gewaltig. In Südafrika hatte man es mit einem Regime zu tun, in Israel mit einer in Teilen rechtsextremen Regierung.
Ein Boykott, z. B. in Form der Nichtveröffentlichung von Literatur, betrifft in dieser Hinsicht alle Israelis und bedeutet quasi Sippenhaft. Das Volk ist aber der falsche Ansprechpartner.
Und der Beigeschmack des Antisemitismus kommt noch obendrauf, wenn dieser Boykott einzig auf Israel beschränkt ist.
Da böten sich noch ganz andere Länder an. Nur hinsichtlich dieser Länder nehme ich keine Boykottaufrufe war, sehe auch keine UN Resolutionen am laufenden Bande etc.
Da darf auch die Frage erlaubt sein, warum Israel in dieser Hinsicht, nicht nur in der Öffentlichkeit, eine negative Sonderrolle eingeräumt wird und zwar nicht erst seit Netanjahus Amtsantritt.
zum Beitrag30.10.2024 , 20:36 Uhr
Schade, ich hätte mir von Herrn Brax Beitrag gewünscht, dass er auch einige Beispiele für eine "stille Diplomatie" aufführt. So aber reiht sich die Aufforderung ein in die eines Mützenich und Co zum Ukrainekrieg.
Forderungen über Friedensverhandlungen oder in diesem Fall für eine "stille Diplomatie" aufzustellen ist schnell getan, sie mit konkreten Inhalten zu füllen schon schwerer.
Was wären denn mögliche Optionen? Wir öffnen die Blaue Moschee wieder und dafür kommen dann einige iranische Gefangene frei? oder wir setzen die Revolutionsgarden nicht auf die Terrorliste und erhalten dann was als Gegenleistung dafür?
Wie aus dem Text ersichtlich wird, erschließt sich mir nicht ansatzweise was "stille Diplomatie" gegenüber einem Regime wie dem Iran bezwecken soll.
zum Beitrag29.10.2024 , 21:34 Uhr
Im Grunde hat sich Israel damit einen Bärendienst erwiesen. Aus eigener Kraft dürfte eine adäquate Versorgung nicht im Ansatz gewährleistet sein.
Vermutlich ist das auch gar nicht das Ziel. Parallelen zum politischen Handeln in Deutschland hinsichtlich der Flüchtlingsfrage drängen sich auf. Anstatt die Ursachen anzugehen, reiht sich eine Repressalie an die nächste, um die Betroffenen zum gehen zu bewegen.
Israel wird seinen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, insofern nachkommen, dass es die Palästinenser mit einem minimum an Nahrungsmitteln und notdürftiger Gesundheitsversorgung ausstattet, in der Hoffnung das die Bevölkerung resigniert und Wege findet das Land zu verlassen.
Das in absehbarer Zeit auch andere Hilfsorganisationen nicht in der Lage sein werden das UN Hilfswerk zu ersetzen, dürfte in Netanjahus Strategie vom "Exit" miteinkalkuliert sein.
Netanjahu kommt damit seinem politischen Lebensziel, einen palästinensischen Staat zu verhindern, immer näher und trägt u.U. noch dazu bei, den Traum seiner Koalitionspartner von einem jüdischen Staat im besten Wortsinne zu verwirklichen.
zum Beitrag29.10.2024 , 20:43 Uhr
Israel hat 1967 mit dem Hilfswerk ein Abkommen geschlossen, dieses wurde jetzt per Gesetz aufgehoben.
Was verstößt da ihrer Meinung nach gegen internationales Recht?
Das einzige worauf man sich berufen könnte wäre, das UN Mitglieder eigentlich verpflichtet sind UN Organisationen zu unterstützen.
Dieses hat aber schon bei den Blauhelmen im Libanon nicht funktioniert.
zum Beitrag29.10.2024 , 19:51 Uhr
Danke. Aber haben sie den Artikel der Jerusalem Post auch komplett gelesen? In diesem wird israelisches und palästinensisches Unterrichtsmaterial hinsichtlich der gegenseitigen Darstellung verglichen.
zum Beitrag29.10.2024 , 19:45 Uhr
Keine Auffassungssache, sondern eine Frage der Grammatik.
Israel war kein UN Mitglied, hatte bei der Abstimmung daher auch kein Stimmrecht. Und hat daher auch nicht zugestimmt.
Israel hat sich aber vertraglich bereiterklärt die Resolution zu befolgen! nach Anpassung des Absatzes 11. In diesem wird nämlich weder ein Recht festgelegt noch anerkannt. Und in diesem Absatz geht es um die Situation der Flüchtlinge.
zum Beitrag29.10.2024 , 17:44 Uhr
Davon abgesehen, dass Israel sich nicht der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen hat und das Gericht die Zuständigkeit aus Art. Art. IX der Völkermordkonvention ableitet, die sowohl Israel und auch Südafrika unterzeichnet haben, hat das Gericht in seinem Urteil v. 26.01.24 dem Eilantrag Südafrikas in den Teilen zugestimmt indem es um einen angemessen Schutz der palästinensischen Bevölkerung ging. Auf menschliche Schutzschilde von seiten der Hamas wird in dem Urteil kein Bezug genommen. Auch der Bericht der NY Times v. 21.12.23 dürfte für den Prozess unerheblich sein, da zu diesem Zeitpunkt die Beweisführung schon abgeschlossen war.
Im nächsten Punkt beziehen sie sich auf auf die Entscheidung des IGH hinsichtlich des Eilantrags zur Offensive in Rafah. Das Urteil v. 24.05.24 fordert Israel nicht auf die Offensive in Gaza zu beenden, es ist einzig auf Rafah bezogen.
Und auch der letzte Punkt bedarf einer Korrektur hinsichtlich der Besatzung im Westjordanland. Der IGH hat ein Gutachten erstellt mehr nicht. Die Sichtweise des IGH hat insofern für Israel keine Bedeutung, da es sich nicht deren Gerichtsbarkeit unterworfen hat.
zum Beitrag29.10.2024 , 15:31 Uhr
Die Resolution ist weder rechtlich bindend, noch hat Israel ihr zugestimmt. Israel bestreitet die rechtliche Basis sogar, da diese zwar von der UN-Generalversammlung, nicht aber vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet wurde.
Selbst die Arabische Liga hat 1948 gegen die Resolution gestimmt, da diese auch Frieden und Versöhnung forderte.
Es hat schon seinen Grund, dass die damaligen Abkommen von Oslo die Flüchtlingsfrage für die Endstatusverhandlungen ausgeklammert haben.
zum Beitrag29.10.2024 , 15:12 Uhr
Was ist daran rechtswidrig, wenn ein souveräner Staat ein nationales Gesetz erlässt?
Die "dubiose" Einrichtung ist ein 1978 gegründeter Think Tank. Das Institut forscht u.a. zu Umweltfragen und vielen anderen Bereichen. Statt in Unkenntnis zu diffamieren, sich einmal auf der Homepage informieren. Dort finden sie noch weitere Informationen und Dokumentarfilme zum Thema.
Alternativ können sie sich auch mit dem Bericht von UN Watch befassen. Ein Bericht über zahlreiche Lehrer von UNRWA-Schulen, welche die Hamas-Massaker vom 7. Oktober gefeiert haben.
Sie beziehen sich in ihren Beiträgen immer gerne auf Studien, die eine andere Beurteilung vornehmen. Gibt es dafür auch Quellen oder handelt es sich um reine Behauptungen?
UN Watch - Teachers celebrated Hamas Massacre unwatch.org/report...ed-hamas-massacre/
Center for near east policy research www.cfnepr.com/?lat=en
zum Beitrag29.10.2024 , 11:33 Uhr
Ein konsequenter, aus israelischer Perspektive aber nachvollziehbarer Schritt.
In dem Dokumentarfilm "Askar-UNRWA Cradle of Killers" von 2023 bekommt man einen ersten Eindruck über die Zustände in einigen UNRWA Einrichtungen. Hier hat ein arabisches Filmteam im Auftrag des "Jerusalemer Center for Near East Research" im Flüchtlingslager Askab und in einer UNRWA Schule ausführlich dokumentiert, wie UNRWA Mitarbeiter palästinensische Jugendliche indoktrieren. Das Fazit nach Auswertung der Schulbuchtexte lautete kurz gefasst "Das Recht auf Rückkehr mit Waffengewalt ist das zentrale Thema der UNRWA Bildung".
Ebenfalls erschütternd ist die Darstellung der Direktorin des Asifah-Sommerlagers der Fatah, die erklärt um das Erbe der Sahids (bei einem Anschlag getöteter Terrorist) zu würdigen, würden die einzelnen Gruppen nach diesen benannt. Ihr Abschlusstatement lautete dann "Jedes Kind ist bereit, ein Märtyrer zu sein, um die Prinzipien des Kampfes wie das Recht auf Rückkehr zu bewahren. Mit Allahs Segen wird eine stärkere Intifada ausbrechen, und diese Kinder werden sie anführen."
Komplette Dokumentation auf you tube m.youtube.com/watch?v=zDt36hsvNK8
zum Beitrag28.10.2024 , 22:44 Uhr
Als Kindersoldaten bezeichnet man Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in Kriegen und Aufständen kämpfen.
Soweit die geläufige Definition. Im Bericht von Amnesty International ging es um Kinder die Munition geschmuggelt haben. Nicht um Kindersoldaten. Der Begriff wird in dem Bericht nicht erwähnt. Dazu erwähnte der Bericht einen 16 jährigen Selbstmordattentäter. Singular wohlgemerkt.
Mit der Verwendung des Begriffs Kindersoldaten erwecken sie bewusst Assoziationen, die in diesem Kontext nicht den Fakten entsprechen. Da sie diesen Amnesty Bericht, in Verbindung mit dem Begriff Kindersoldaten, schon in mehreren Kommentaren erwähnt haben, steckt da durchaus Methode hinter.
Es ist einfach kein guter Stil, wenn man sich wie in anderen Kommentaren z. B. auf Justizia beruft und dabei Fakten ignoriert und Urteile nach eigenem gusto auslegt, nur um den eigenen Argumenten mehr Aussagekraft zu verleihen.
Auch in diesem Fall, ein Spiel mit den Begrifflichkeiten, rein um eine bestimmte Botschaft zu transportieren.
zum Beitrag28.10.2024 , 18:46 Uhr
Wenn junge Palästinenser als Berufsziel Märtyrer anstreben und sie schon in der Schule zum Hass auf Juden erzogen werden, kann ich beim besten Willen an der Feststellung, dass es einen Mentalitätswandel für einen Neuanfang braucht nichts unredliches entdecken.
Der Neuanfang muss in den Köpfen beginnen, gilt für eine breite Masse der Palästinenser, aber auch für Teile der israelischen Bevölkerung.
zum Beitrag28.10.2024 , 18:21 Uhr
Zum einen gemäß Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des europäischen Rates v. 8.12.2008 oder auch nach Grundsatz III Nr. 7 aus den "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" von 1971 oder gemäß Art 26 II Grundgesetz. Bei entsprechender Auslegung eines Wertungsgrundsatzes nach der Massgabe, dass der Handel mit Kriegswaffen lediglich dem Zweck dient, um Verteidigungshandlungen im Falle eines völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriffs zu ermöglichen.
zum Beitrag28.10.2024 , 15:33 Uhr
Gute Argumentation.. nur im Unterschied zu den von ihnen genannten Protagonisten, bezeichnen wir uns immer noch als Rechtsstaat und in diesem gibt es gewisse Regeln über denen nicht die vielzitierte Staatsräson im rechtlichen Sinne stehen sollte. Daher Waffenlieferungen nur unter Auflagen.
zum Beitrag28.10.2024 , 12:34 Uhr
Kein neues Phänomen. Rechts nähert sich von Krisen und seien diese auch nur gefühlt. Rechts steht nach eigenem Verständnis für Ordnung. Rechts bietet einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte, indem es einfach einen Sündenbock benennt.
Das erstaunliche ist eher, dass die Menschen auch heutzutage noch auf die falschen Versprechen der Rechten hereinfallen, wo man doch gerade hierzulande schmerzlich eines besseren belehrt wurde.
Das neue Buch von Andreas Reckwitz "Verlust" sei an dieser Stelle als weiterführende Lektüre empfohlen. Es zeichnet sehr verständlich nach, wie die moderne Gesellschaft mit Verlusten im Zeichen des Fortschritts umgeht.
Wurde auch ausführlich in der taz vorgestellt.
zum Beitrag28.10.2024 , 12:10 Uhr
".. von der Praxis der Hamas, Kinder als Soldat:innen und sogar als minderjährige Selbstmordattentäter:innen einzusetzen?"
Weil Amnesty International die Vorwürfe anscheinend nicht aufrecht erhalten hat. In keinem Bericht seit 2012 wird auf Kindersoldaten in den von ihnen dargestellten Bezug eingegangen. Weder von Amnesty noch Unicef, Terre des hommes etc.
Fakt dürfte daher der Bericht des "Jerusalem Institute of Justice“ sein der in seiner Klageschrift an den IGH 2019 ausführte, das im Gazastreifen 230.000 Kinder systematisch indoktriniert werden, oftmals durch Androhung von Gewalt. Weiter aufgeführt ist in der Schrift die Kinderarbeit beim Bau der Tunnel in Gaza und die militärische Ausbildung von Kindern in Hamas Sommercamps.
Von ihren Vorwürfen steht in dem Bericht nichts und das obwohl Israels Hauptklagepunkt an den IGH "Kriegsverbrechen gegen palästinensische Kinder im Gazastreifen vom 13. Juni 2014 bis August 2018" war.
zum Beitrag28.10.2024 , 11:11 Uhr
Es wird keine zufriedenstellende politische Lösung geben, solange die palästinensische Bevölkerung in der Breite Terrororganisationen unterstützt, deren Anliegen es ist Israel in seiner Existenz zu bedrohen. Es ist Sache der Palästinenser die richtigen Lehren aus der Zerstörung Gazas zu ziehen und die Gewaltspirale zu beenden. Einem Neuanfang steht zuerst ein Mentalitätswandel vor.
Israel tut letztendlich das, wozu ein Staat verpflichtet ist, seine Bürger zu schützen und ein Leben in Sicherheit zu bieten. Von daher ist die Strategie die Terrororganisationen zu schwächen oder gar zu zerschlagen und ihre Infrastrukturen zu zerstören richtig.
Über die Wahl der Mittel braucht man angesichts der Zerstörungen und zehntausenden Toten eigentlich nicht zu diskutieren, aber hier gilt es auch zwischen Regierung und Radikalen und der restlichen Bevölkerung zu unterscheiden.
zum Beitrag27.10.2024 , 21:38 Uhr
"dass sie die Ambition hat, die Gesellschaft so grundsätzlich zu verändern, wie wir das für nötig halten"
Zuviel Marx gelesen? Der Staat hat in einer modernen Demokratie die Aufgabe die Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Nicht der Gesellschaft irgendwelche ideologischen Ideen einzupflanzen oder gar Verhaltensvorschriften zu machen.
zum Beitrag27.10.2024 , 19:38 Uhr
Das Possenspiel der Ampel hat mittlerweile Konturen angenommen, die auf eine willkürliche Missachtung des Wählerauftrags schließen lassen.
Sämtliche Koalitionspartner haben ihren Anteil daran, dass einer der Grundpfeiler der repräsentativen Demokratie auf lange Sicht beschädigt wurde.
Denn ohne Vertrauen in eine seriöse Regierungspolitik haben populistische Parteien leichtes Spiel bei der Bevölkerung.
Es hat aber eher den Anschein, als sei der Regierung der Ansehens- und Vertrauensverlust in der Bevölkerung gleichgültig, anders lassen sich die Kommentare und das Verhalten von Regierungsseite nicht erklären.
Ein Trauerspiel für die Demokratie und angesichts der aktuellen Weltlage absolut verantwortungslos.
zum Beitrag27.10.2024 , 14:34 Uhr
Voraussetzung für eine U Haft in Deutschland ist ein dringender Tatverdacht in Verbindung mit einem Haftgrund. Auf Antrag kann in Deutschland nach zwei Wochen ein Haftprüfungstermin erfolgen.
Die Fortsetzung der U-Haft ist nur zulässig, wenn weiterhin dringender Tatverdacht besteht. Reichen die Beweise nicht aus, muss der Beschuldigte auf freiem Fuß gesetzt werden.
Und auch wenn keine Freilassung erfolgt, kann man hierzulande eine Haftbeschwerde bei der nächst höheren Instanz einlegen.
Das sind schon gravierende rechtsstaatliche Unterschiede zu den geschilderten Zuständen in Israel, die sich oftmals ausserhalb der Normen eines Rechtsstaates bewegen.
Im übrigen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, in mehreren Fällen, langjährige U-Haftzeiten in Deutschland als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt.
zum Beitrag27.10.2024 , 00:23 Uhr
Das ist mir schon bewußt, dass die Urteile auch Signalwirkung nach außen haben sollen um abzuschrecken.
Ist aber nicht nur im Fall der LG so, sondern grundsätzlicher Bestandteil des Strafrechts. Ein Urteil richtet sich an beide Seiten, den Verurteilten und die Bevölkerung.
Jedoch handelt es sich bei kurzer Haftdauer meist um Ersatzfreiheitsstrafen und die sind eigentlich vermeidbar.
zum Beitrag26.10.2024 , 23:26 Uhr
Wer Strafbefehle ignoriert oder Widerspruch dagegen einlegt, sollte die Konsequenzen die ein Prozess mit sich bringen kann in seinen Überlegungen auch mitberücksichtigen.
Dafür gibt es u.a Rechtsanwälte die einen beraten und die sicherlich auch darüber aufklären, dass bei Zahlungsunfähigkeit Ratenzahlung möglich ist. Zusätzlich stünde noch der Weg der gemeinnützigen Arbeit offen. Hier hilft u.a. die Caritas gerne weiter.
Wenn es sich nicht um Intensivtäter handelt, hat der Staat eigentlich nur eine geringe Motivation Menschen für wenige Monate wegzusperren. Nicht einzig aus Kostengründen, sondern auch in Hinsicht überbelegter Haftanstalten.
Wenn aber die eigene Haltung nur im Sinne von Widerstand besteht und man dieses dazu noch als heroisch verklärt, sollte man auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn einem der Knast-Coach mit den realen Zuständen im Gefängnis konfrontiert.
Von daher ist mangelnde Kooperation vor Gericht kein guter Schachzug. Nützt dem Anliegen nichts.
zum Beitrag24.10.2024 , 14:50 Uhr
Die Gleichung der Autoren, die Zustände in den Unterkünften mit dem Anstieg der Gewaltdelikte zu verknüpfen geht nicht auf. Zeigen schon die Erfahrungen aus dem, auch im Artikel erwähnten, Jugoslawienkrieg. Ähnliche Zustände haben damals nicht zu einer Zunahme solcher Delikte geführt.
Auch die These von hausgemachten Problemen halte ich für sehr gewagt. Fakt dürfte sein, dass viele Flüchtlinge schon traumatisiert in Deutschland ankommen. Wenn aber die Kapazitäten zur Betreuung fehlen, da der Arbeitsmarkt es nicht hergibt Psychologen, Pädagogen etc zu beschäftigen, ist das kein hausgemachtes Problem sondern spricht dafür, dass die Auslastung die Leistungsfähigkeit des Aufnahmelandes übersteigt.
Deshalb macht es Sinn, Massnahmen für eine bessere Steuerung der Zuzüge und Verteilung der Flüchtlinge zu ergreifen, um u.a hiesigen Flüchtlingen bessere Strukturen bieten zu können und um gleichzeitig freie Kapazitäten zu haben, um die strukturellen Schwachstellen im System beseitigen zu können.
Über die Maßnahmen seitens der Politik, um diese Zustände abzuschaffen, braucht man an dieser Stelle kein Wort verlieren, da diese rein restrektiv und nicht integrativ ausgerichtet sind.
zum Beitrag23.10.2024 , 20:17 Uhr
„Die Frage ist nicht, sind es zwei- oder dreihundert Milliarden, sondern: Wollen wir uns auf den Weg machen“
Unfassbare Äußerung für einen Wirtschaftsminister. Nichts dazugelernt seit der peinlichen Nummer mit dem Heizungsgesetz.
zum Beitrag23.10.2024 , 13:36 Uhr
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eine Vereinbarung zwischen Staaten, nicht zwischen Staat und Flüchtling. Geregelt wird dementsprechend wie Staaten die diese Konvention ratifiziert haben, mit Flüchtlingen verfahren.
Zum Asylrecht nur soviel, Flüchtlinge ohne Identitätsnachweis erhalten bis zur Klärung ihrer Identität bestenfalls subsidären Schutz. Das ist etwas anderes als ein anerkannter Asylbewerber.
Leider entspricht auch der Rest ihrer Ausführungen nicht den Fakten, besonders ihre rechtlichen Interpretationen hinsichtlich des deutschen und internationalen Asylrechts.
zum Beitrag23.10.2024 , 13:17 Uhr
Oder man nimmt der Demokratie ihre Legitimation
Kern einer jeden Demokratieform ist das Gleichheitsprinzip.
In einer repräsentativen Demokratie entscheidet die Mehrheit gar nichts. Sie legt durch ihr Wählervotum lediglich die Sitzverteilung in den Parlamenten fest. Selbst Regierungsbildungen repräsentieren nicht grundsätzlich den Wählerwillen.
Ihre Auffassung, dass das Recht sich dem Volkeswillen zu beugen hat, ist gelinde gesagt bedenklich.
zum Beitrag23.10.2024 , 00:16 Uhr
Netanjahu trat damals als Finanzminister aus Protest gegen die Räumung von Gaza zurück, denn er war der Auffassung, dass Gaza dadurch in einen sicheren Hafen für Terroristen verwandelt würde und Israels Sicherheit bedroht wäre. Heute dürfte er sich umso mehr darin bestätigt sehen.
Daher ist die enge Verbindung mit der Siedlerorganisation Nachala, die anscheinend nicht bereit ist auszuharren und wie die Orthodoxen auf die Erfüllung der messianischen Befreiung zu warten, ein ungutes Zeichen.
"Land gegen Frieden" könnten die Radikalen jetzt in ihrem Sinne uminterpretieren, indem sie die Gunst der Stunde versuchen zu nutzen.
Eine Frage würde sich dabei jedoch aufdrängen. Woher die Leute nehmen, die Gaza besiedeln sollen? Das Interesse daran hielt sich schon beim letzten Versuch in Grenzen?
Und die Proteste von grossen Teilen der Gesellschaft, das Steuergelder für die Unterstützung der Siedlungsbewegung verwendet werden dürften auch nicht geringer werden, zumal Israels Wirtschaft durch den Krieg schon arg gebeutelt ist.
zum Beitrag22.10.2024 , 23:24 Uhr
Terrorismus ist im Völkerrecht nicht geregelt. Rechtlich gibt es auch keine Regelung für die Bekämpfung von internationalen Terrorismus. Das Dilemma der USA 2001 war genau dieser Natur. Die Zerstörung der terroristischen Strukturen in zwei souveränen Staaten (Irak und Iran). Die USA haben deshalb vor der Uno mit dem Recht auf Selbstverteidigung in einem asymetrischen Krieg argumentiert. Und deshalb auch den Nato Bündnisfall gemäß Artikel 5 ausgerufen. Das Recht auf Selbstverteidigung ist wiederum im Völkerrecht geregelt.
Es gilt aber im humanitären Völkerrecht grundsätzlich folgendes:
Zivile Objekte können zu einem legitimen militärischen Ziel werden, wenn diese Einrichtungen zu spezifischen Militäroperationen des Feindes beitragen und wenn ihre Zerstörung einen deutlichen militärischen Vorteil für die Angreifer darstellt.
Da die Bank im Besitz des militärischen Gegners ist und nicht Stellvertreter, stellt sie ein legitimes militärisches Ziel dar um den Gegner zu schwächen. In diesem Falle den Geldfluss zu unterbinden.
zum Beitrag22.10.2024 , 15:19 Uhr
So ist es. Vom Gesetzgeber konzipiert um ein "Gestapo Reloaded" vorzubeugen. Die Nachteile sind im Artikel gut ausgearbeitet.
zum Beitrag22.10.2024 , 13:06 Uhr
Das was sie als Zionismus unter jüdischer Staat verstehen nennt man Kulturzionismus. Der wurde geprägt vom Widersacher Herzls, Ascher Ginsberg auch unter dem Pseudonym Achad Ha´am. Seine Vision war quasi der Gegentwurf zu Herzls Judenstaat. Im Gegensatz zu Herzl der verkürzt dargestellt einen Sozialstaat mit jüdischen Bürgern anstrebte, ging es Ginsberg um die Erneuerung der jüdischen Kultur. Es sollte halt kein Staat wie jeder andere sein, bloß mit jüdischen Bürgern.
Ein wichtiger Punkt um die heutige Ideologie und die Ausrichtung von Israels rechts-konservativen zu verstehen. Ein erster Schritt hin zu Ginsbergs Vision eines jüdischen Staates war 2018 die Verabschiedung des 14. Grundgesetzes „Das Nationalstaatsgesetz des Jüdischen Volkes“. Mit diesem Gesetz wurde u.a. die Gleichstellung zwischen jüdischen und arabischen Israelis aufgehoben. Auch wurde die Bezeichnung Demokratie in dieser Fassung nicht mehr explizit genannt. Was nichts anderes bedeutet, dass statt demokratischer Gleichheit jetzt demokratische Mehrheit zählt.
zum Beitrag22.10.2024 , 01:01 Uhr
Fakten zählen?
Fakt 1 Das Gerücht der Fristverlängerung wurde vom Sender Kan Reshet Bet verbreitet und vom IGH und Südafrika dementiert.
Fakt 2 Israel wurde nicht vom IGH "erlaubt" den Militäeinsatz im großen und ganzen fortzusetzen. Das Gericht hat sich gar nicht dazu geäußert. Im letzten Eilverfahren hat es sich lediglich auf Rafah bezogen. Einmal das Urteil lesen mit dem berüchtigten "which" und seiner Auslegung.
Fakt 3 Bisher wurden drei Anträgen Südafrikas im Eilverfahren stattgegeben. Die Anordnungen des IGH wurden sämtlich von Israel ignoriert.
Fakt 4 Der IGH hat die Annahme der Klage Südafrikas damit begründet, Schriftzitat auf Deutsch in "mehreren Punkten“ sieht das Gericht die Genozid-Vorwürfe Südafrikas gegen Israels als begründet an.
Was glauben sie sonst warum das Gericht die Klage zugelassen hat, wenn es keinen Anfangsverdacht gäbe? Lernt man in Deutschland schon im 1 Semester.
Es ist grundsätzlich kein guter Ansatz, Justiza zu "missbrauchen" um die eigenen Argumente zu untermauern.
zum Beitrag21.10.2024 , 20:50 Uhr
Mit Extremisten die einem Land die Existenzberechtigung absprechen ist nur schwerlich ein Friedensschluss möglich.
Der Staat ist für den Schutz der Bevölkerung verantwortlich, dass bedeutet auch oberste Pflicht der Regierung wäre gewesen zuerst die Geiseln zu retten. Das erreicht man aber nur über Verhandlungen. Dabei wäre Israel eine große Unterstützung der Weltgemeinschaft gewiss gewesen und dementsprechend hätte auch Druck ausgeübt werden können.
Aber die Geiseln hatten nie Priorität bei der Regierung, die hat von Anfang an eigene Ziele verfolgt. Das zeigt schon die Strategie der Bombardements. Wenn auf dicht besiedelten Gebieten 30.000 Hamas Terroristen unter 2 Millionen Zivilisten leben, kann sich jeder ausrechnen, dass Bombardements nicht nur die Zielpersonen treffen. Da hilft es auch nicht darauf zu setzen das jemand vorher die Flugblätter liest.
Das ist der eigentliche Ansatz der Kritik, nicht das Israel die Hisbollah oder Hamas bekämpft. Derartige Opferzahlen wären nur bei einer anderen Kriegsführung, z. B. Bodentruppen zu vermeiden gewesen.
Israel hat aber die Taktik der absoluten Minimierung von Eigenverlusten gewählt und Zerstörung und zivile Opfer einkalkuliert.
zum Beitrag21.10.2024 , 13:41 Uhr
Erfrischend für den Kulturbetrieb. Da verkündet einer öffentlich "gebt mir den Preis ich brauche das Geld". Ein guter Kontrast zu der sonst üblichen political correctness, die sogar noch antisemitscher Kunst einen moralischen Überau andichtet. Documenta lässt grüßen.
zum Beitrag20.10.2024 , 20:57 Uhr
"So manches Opfer müsse sich rechtfertigen, während Gerichte rechtsextreme Täter oft mit milden Urteilen entließen."
Der Rolle der Justiz im Kampf gegen Rechtsextremismus wird leider in der Öffentlichkeit und erst recht von politischer Seite zu wenig Beachtung geschenkt.
Wer sich in Deutschland mit der Rechtsprechung gegen rechtsmotivierte Täter beschäftigt, weiß das bei rechtsgerichtete Straftaten milde Urteil nicht selten sind.
In vielen Verfahren ist der Unwille der Staatsanwaltschaften rechten Angriffen konsequent entgegenzutreten schon aus der Klageschrift ersichtlich. Oft genug wird erst gar keine Anklage erhoben und das Verfahren eingestellt.
Die Justiz mag zwar nicht grundsätzlich auf dem rechten Auge blind sein, aber es hat den Anschein, dass es Richtern und Staatsanwälten oftmals an Mut fehlt bzw. an Motivation Rechtsextremismus auch mit der Härte des Gesetzes entgenzutreten.
Anders lassen sich Urteile wie das im Ballstädt-, Hoyerswerda- oder Fetterode-Prozess nicht erklären.
zum Beitrag20.10.2024 , 15:16 Uhr
Integration ist erstmal eine Frage der gesellschaftlichen Teilhabe. Dann eines gesellschaftlichen Beitrags. Zur Durchmischung nur soviel:
Schon einmal in NY gewesenen. Little Italy oder Chinatown? Das ist nichts von Durchmischung zu entdecken. Dennoch funktioniert die Integration in ihrem ursprünglichen Sinne. Die Leute nehmen an der Gesellschaft teil, engagieren sich und zahlen Steuern. Pflegen dennoch ihre kulturellen Wurzeln. Wieso funktioniert das in NY? Weil die New Yorker grundsätzlich weltoffener gegenüber anderen Kulturen sind!
zum Beitrag20.10.2024 , 13:59 Uhr
Sie schließen in ihrem Kommentar von einer Minderheit auf die Mehrheit. Bei 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund fallen die von ihnen angesprochen Gruppen nicht sonderlich ins Gewicht. Ihrer Argumentation folgend könnte ich genauso von einer deutschen Minderheit der Reichsbürger auf die deutschstämmige Gesamtbevölkerung schließen. Macht wenig Sinn, ausser das es Vorurteile schürt. Es sind immer Minderheiten die durch ihr Verhalten die gesamte Gruppe diskreditieren.
Und was die Integration angeht, da hätte ich viele Beispiele parat, dass es hauptsächlich auf das Engagement der einheimischen und die Flexibilität der Behörden ankommt. So hat gerade erst eine junge Afghanin eine Ausbildung zur Erzieherin beginnen können, weil sie den Klageweg beschritten hat. Ihr fehlte lediglich eine zusätzliche Qualifikation. Die Wartezeit für diesen Fortgeschrittenenkurs betrug 15 Monate. Der Arbeitgeber legte auf diese Qualifikation keinen Wert, die Behörden schon. Nur einer von zig Fällen, die ich ihnen zum Thema Integration schildern könnte.
zum Beitrag20.10.2024 , 13:34 Uhr
Quelle Eurostat - zdf heute online
zum Beitrag19.10.2024 , 22:52 Uhr
Einmal in die aktuellen Berichte des BAMF schauen. Derzeit leben in Deutschland 3,1 Millionen registrierte Flüchtlinge, davon 1,1 Millionen Ukrainer. Nicht alle Flüchtlinge bleiben in unserem "gastfreundlichen" Land. Viele gehen wieder und zwar freiwillig.
Dazu ein kleiner Hinweis : In Deutschland werden zwar die meisten Asylanträge in der EU gestellt, gemessenen an der Bevölkerungsanzahl liegen wir jedoch auf Platz 8 in der EU im Verhältnis Flüchtlinge pro Einwohnerzahl. Soviel zu der rechten Propaganda vom Flüchtlingstrom.
Wenn es eine der größten Industrienationen der Welt nicht schafft, in fast 10 Jahren 3 Millionen Menschen zu integrieren, dann ist das ein Totalversagen auf allen Ebenen.
Aber dann lieber Hetze gegen Menschen, die auf der Flucht sind, zum Volkssport in Deutschland machen, als sich an die eigene Nase zu fassen.
zum Beitrag19.10.2024 , 22:23 Uhr
Die Genfer Konventionen sind eine Vereinbarung zwischen Staaten, nicht zwischen Flüchtling und Staat. Sie besagen kurz gefasst, dass Staaten welche die Konvention ratifiziert haben einen Schutzsuchenden in der Regel nicht abweisen dürfen. Einige Ausnahmen sind in der Konvention geregelt.
Ein Flüchtender darf hingehen wohin er möchte, ob er dabei die Türkei oder Albanien durchquert spielt keine Rolle.
Nur an den EU Aussengrenzen sollte theoretisch Schluß sein mit der freien Länderwahl, obwohl es da auch Ausnahmen gibt z.B. familiäre Gründe. Das viele dennoch weiterziehen können ist ein EU internes Problem und kann schlecht den Flüchtlingen angelastet werden.
zum Beitrag19.10.2024 , 15:50 Uhr
Netter Versuch! Die Absichten die dahinter stecken bzw die Forderungen die damit verbundenen sind, sind ihnen aber schon bewusst. Ein Verband vertritt grundsätzlich die Interessen seiner Mitglieder. Unabhängig von deren Zusammensetzung. Bedeutet auch, weit entfernt von jeglicher Objektivität.
zum Beitrag19.10.2024 , 13:17 Uhr
"Fehlende Wohnungen, fehlendes Personal, ..."
Wenn auch sie schon rechte Narrative übernehmen, zeugt das davon das die Propaganda der Rechten auch in der Mitte der Gesellschaft verfängt und wohl auch keine Frage des Bildungsniveaus ist.
Die von ihnen angeführten Mängel bestanden schon lange vor 2015. Sie wurden nur unter Merkel "ausgesessen" statt angegangen. Deutschland hat netto gerade einmal 1 Millionen jährlich an Zuwanderung. Bräuchte aber mindestens das doppelte pro Jahr um ab 2030 (Boomer Rentner) die heutigen Strukturen auch nur aufrechtzuerhalten. Mit Fachkräften bekommt man das nicht in den Griff, die meiden Deutschland aus guten Gründen. Ergo bleibt nur die Möglichkeit Migranten zu Fachkräften auszubilden. Daher ist Migration nicht das Problem sondern die Lösung.
Das eigentliche Problem derzeit liegt in der Steuerung der Ströme, an nationalen Egoismen und bürokratischen Regelungen zur Eingliederung. Denn es bringt uns gar nichts wenn Migranten in der Breite erst nach gut 10 Jahren den gleichen Beitrag leisten wie eingesessene. Das sollte auch in 2 Jahren zu schaffen sein. Darüber gibt es genug Studien die belegen, dass wir die Probleme schaffen, nicht die Migranten
zum Beitrag19.10.2024 , 12:54 Uhr
"In der Demokratie entscheidet die Mehrheit"
Am besten einmal mit der Staatsform der Bundesrepublik beschäftigen. Das Volk entscheidet welche Abgeordneten oder welche Parteien sie im Parlament vertritt. Das war es dann auch schon. Schon die Regierungsbildung hat nichts mehr mit der Mehrheit zu tun. Nennt sich repräsentative Demokratie. Die wurde aus guten Gründen eingeführt, da dass mit dem Volkswillen in Deutschland doch so eine heikle Sache ist. Nicht nur rein historisch betrachtet.
zum Beitrag19.10.2024 , 12:41 Uhr
"Die Richter der EU sehen das seltsamerweise oft anders"
Der war gut! Eine etwas intensivere Beschäftigung mit dem Asylrecht und den Genfer Flüchtlingskonventionen würde sicherlich zum besseren Verständnis der Gerichtsurteile beitragen. Und evtl auch zu der Erkenntnis verhelfen, dass systematische Verstöße gegen die Menschenrechte schon ein Grund für Asyl sind. Eine intensivere Beschäftigung mit der Lage der Frauen in Afghanistan könnte dann zum Verständnis des pauschalen Schutzanspruchs beitragen.
Übrigens, bei der Prüfung eines Asylantrags spielt die persönliche Motivation eines Antragsstellers keine Rolle. Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für Schutz erfüllt sind oder nicht. Dieses geschieht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Das ein Schutzsuchender bei positiven Bescheid dann u. U. wirtschaftlich besser darsteht als in seinem Heimatland kann vorkommen. Gemessen an hiesigen Verhältnissen lebt er aber immernoch unterhalb der Armutsgrenze.
Und die Leute mit den "ordentlichen" Papieren reißen sich nicht gerade darum nach Deutschland zu kommen. Neben den hohen Abgaben, ist die erbärmliche Willkommenskultur hierzulande einer der Gründe dafür.
zum Beitrag18.10.2024 , 22:28 Uhr
Asylverfahren ausserhalb der EU durchzuführen ist nicht grundsätzlich illegal. Es darf jedoch nur Personen betreffen, die aus einem sicheren Herkunftsland stammen und deren Chancen auf Asyl sehr gering und auf Gewährung von subsidären Schutz gleich null sind . Alle anderen haben das Recht ein Gesuch auf Asyl an Europas Grenzen zu stellen. Darauf bezieht sich auch die Entscheidung der italienischen Gerichte.
In der Berichterstattung werden die Lager stets wie Internierungslager dargestellt. Ich gehe davon aus, dass die Zustände dort besser sein werden, als in den menschenunwürdigen Aufnahmezentren Griechenlands oder teilweise auch in Italien.
Davon abgesehen ist das Asylgebahren der gesamten EU mittlerweile ein einsames Trauerspiel.
zum Beitrag18.10.2024 , 22:01 Uhr
Eine Mehrheit der Palästinenser ist gemäß einer Umfrage erstmals zu dem Entschluss gekommen, dass die Angriffe am 7 Oktober eine Fehlentscheidung waren. Fragt sich nur unter welchen Eindrücken. Naheliegend wäre der Bezug zum Ausmaß der Zerstörung in Gaza einhergehend mit zehntausenden von Toten.
Emphatie mit den israelischen Opfern des Massakers und sich auch in Zeiten der Not und des Leids eine menschliche Haltung zu bewahren, wären dabei der richtigere Ansatz gewesen.
So aber ergibt das ein ähnlich abschreckendes Bild wie auf der Gegenseite, die meint im Zuge der Terroristenbekämpfung ganze Landstriche zerstören zu dürfen und menschliche Hindernisse gleich mit.
Wenn beide Seiten nicht zurück zur Menschlichkeit finden, können sie sich noch hundert Jahre bekämpfen oder auch endlos verhandeln, zusammenfinden werden sie auf diese Weise nicht.
zum Beitrag18.10.2024 , 14:55 Uhr
In vielen demokratischen Rechtsstaaten (USA, UK, Österreich) gibt es keine Parteiverbote. Das deutsche Recht hat die Möglichkeit eines Parteienverbots aus den Erfahrungen aus der NS Zeit abgeleitet und einzig aus diesem Grunde in das Grundgesetz mit aufgenommen.
Ein Parteiverbot sollte daher das letzte Mittel in einer Demokratie sein und nur im äußersten Notstand angewendet werden. Und der ist bei einer Partei die bundesweit zwischen 16 und 20% pendelt bisher nicht gegeben.
Eine Demokratie sollte sich zudem hüten den Wählerwillen in der Art zu ignorieren, dass ihre einzige Antwort auf eine verfassungsfeindliche Partei in einem Verbot besteht.
Dazu sei auch angemerkt, eine verfassungsfeindliche Haltung, ebenso wie verfassungsfeindliche Äußerungen rechtfertigen rechtlich noch kein Verbot. Nachgewiesen werden muss, dass die Gesamtpartei verfassungswidrig ist.
zum Beitrag17.10.2024 , 20:49 Uhr
"Sinwars Tod könnte Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen um ein Ende der Kämpfe.... bringen"
Mit Netanjahu gibt es keine Exit Strategie. Sein politisches Lebensziel besteht darin, den palästinensischen Nationalismus zu eliminieren. Gut dokumentiert, angefangen bei der Blockade der Osloer Verträge bis zur Unterstützung der Hamas um eine Zweistaatenlösung zu verhindern.
Das Ganze oftmals mit eigenen Statements untermauert, die wenig Spielraum für Interpretationen lassen:
"Gaza wird entmilitarisiert werden und keine Bedrohung mehr für den Staat Israel darstellen. Die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte werden auch weiterhin die Sicherheitskontrolle über Gaza innehaben, um Terror zu verhindern.. es wird keine Zivilbehörde geben.. , es wird etwas anderes geben, aber in jedem Falle unter unserer Kontrolle" aus der Pressekonferenz v. 11 November 2023.
Ohne innenpolitischen Druck wird Netanjahu seinen Kurs fortsetzen, ohne Rücksicht auf Verluste und taub für Proteste von außen.
Die einzige Frage die sich in der Hinsicht stellt, ist die ob er es zum offenen Bruch mit der Biden Regierung kommen lässt.
zum Beitrag17.10.2024 , 12:21 Uhr
Diese Haltung ist eher aus totalitären Systemen bekannt, um Proteste schon im Ansatz zu unterdrücken. Frei nach dem Motto "geh gar nicht erst hin, dann wirst du auch nicht niedergeknüppelt".
Eigenartiges Demokratieverständnis was sie hier an den Tag legen.
zum Beitrag17.10.2024 , 12:16 Uhr
Dabei sollte aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Da das Gewaltmonopol beim Staat liegt, unterliegen seine Organe einer besonderen Sorgfaltspflicht bei seiner Durchsetzung.
zum Beitrag17.10.2024 , 12:08 Uhr
Die Polizeiliche Kriminalstatistik enthält nur Verdachtsfälle und alleine daraus lassen sich keine belastbaren Aussagen treffen. Sie sagt lediglich aus, dass eine Strafanzeige aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergereicht wurde. Darauf wird auch explizit im Vorwort hingewiesen und zwar in dem Sinne, welche Straftaten wie gezählt werden.
In dem Lagebild werden bewusst "Nicht-Gewalt-Delikte" mit als Gewalt-Delikte gezählt, beispielsweise Widerstand. Da braucht es gar keinen Angriff auf einen Beamten, da reicht es, wenn sich jemand dem Zugriff entzieht oder mit der Androhung von Gewalt widersetzt.
Zudem ist auch die Opferzählung relativ ungenau. Es kann auch sein, dass eine Gruppe von drei Beamten auf jemanden zugeht, der dann einen Widerstand begeht. Dann werden möglicherweise auch drei Opfer gezählt, weil eben drei Beamte beteiligt waren.
Bei genauerer Betrachtung sind "Nicht-Gewalt-Delikte" wie Widerstand, Nötigung oder Bedrohung fast ausschließlich für die Zuwächse verantwortlich. Bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungen ist sogar ein Rückgang zu beobachten.
Mit einer Dramatisierung der Lage lassen sich halt einfacher Forderungen rechtfertigen.
zum Beitrag17.10.2024 , 00:04 Uhr
Klassische Religionen sind keine Ideologie. Ihre Auslegung im Kommentar verfolgt den Ansatz einer sogenannten "Identitären Konzeption", also eine Religion als Definition einer Identität, die sich gleichzeitig abgrenzt von anderen Identitäten. Das sind die Grundlagen des Islamismus, aber auch des identitären Christentums.
Klassische Religionsgelehrte und Religionsgemeinden betrachten Koran und Bibel anagogisch und nicht literalistisch. Erst die literalistische Betrachtungsweise führt zu einer Ideologisierung, also einer Politisierung des Islams und des Christentums.
zum Beitrag16.10.2024 , 21:00 Uhr
Der Anlass liegt auf der Hand. Steigene Asylzahlen dank deutscher Grenzkontrollen. Eine Notstandserklärung hätte, wie ggf in Deutschland auch, nur eine Alibifunktion.
An einer Agenda der europäischen Rechtskonservativen ist sicherlich etwas dran, werden ja auch bereits fleißig in Brüssel Bündnisse geschmiedet und das nicht nur mit dem Ziel Festung Europa sondern auch hinsichtlich Remigration in Länder jenseits des Kontinents.
zum Beitrag16.10.2024 , 20:45 Uhr
Nun es wird an der Zeit Israels Regierung die Stirn zu bieten.
Die jetzigen Vorgänge in Gaza wurden schon im September vom ehemaligen Sicherheitsberater Giora Eiland in einem you tube video grob skizziert, indem er erklärte die Bevölkerung aus dem Norden des Gazastreifens zu vertreiben, indem die Hilfslieferungen eingestellt würden. In einem Interview mit der Zeitung Haaretz führte er weiter aus "Es ist zulässig und sogar empfehlenswert, einen Feind verhungern zu lassen, vorausgesetzt, man hat den Zivilisten vorher Fluchtwege eröffnet. Und das ist genau das, was ich vorschlage. Die Einzigen, die in diesem Gebiet zurückbleiben werden, werden Terroristen sein, die sich ergeben oder verhungern werden." (Quelle Die Zeit)
Das angesichts von Attacken auf Blauhelmsoldaten und den Zuständen in Gaza vom Bundeskanzler Waffenlieferungen zugesagt werden ist ein Armutszeugnis und zielt symbolisch in die falsche Richtung. Die deutsche Staatsräson sollte der israelischen Bevölkerung gegenüber gelten und nicht den Verbrechern in der Regierung.
zum Beitrag16.10.2024 , 20:08 Uhr
Da einige Kommentare von völlig falschen Voraussetzungen hinsichtlich der Strafbarkeit einer öffentlichen Koranverbrennung und damit einher der Verunglimpfung einer Religion ausgehen, möchte ich darauf hinweisen, dass dieses auch hierzulande eine Straftat nach § 166 StGB darstellt. Ein kurzer Auszug aus dem Paragraphen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Von der in einem Kommentar zitierten, öffentlichen Verbrennung einer Bibel am Brandenburger Tor würde ich daher abraten.
zum Beitrag16.10.2024 , 17:07 Uhr
"Ein Staat, der so außer Rand und Band gegen eine Minderheit vorgeht, die keinerlei Lobby im öffentlichen Raum hat, ist potenziell gefährlich für alle."
Derartiges Vorgehen war schon immer ein fester Bestandteil der Staatsgewalt in der Bundesrepublik. Nur zur Erinnerung 50er und 60er Jahre Kommunistenverfolgung, im Zuge derer 125.000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und rund 10.000 Verurteilungen. Und derart ging es weiter 70er Jahre Radikalenerlass und RAF Terrorbekämpfung, 80er Jahre Anti Akw Bewegung, Startbahn West usw.
Und heute "Klimakleber" und "Pro-Palis". Im Vergleich zu früheren Zeiten läuft das staatliche Prozedere heutzutage noch relativ moderart ab.
Daher würde ich das Verhalten des Staates derzeit als ideenlos, aber nicht als gefährlich für alle titulieren.
zum Beitrag16.10.2024 , 13:51 Uhr
Es sieht derzeit nicht so aus, dass Russland in seinen Bemühungen in absehbarer Zeit nachlassen würde. Selenskyj sollte daher seine verbissenen Bestrebungen evtl. den aktuellen Gegebenheiten angleichen und bereit sein, auch notfalls in den sauren Apfel zu beissen. Bedeutet einen Friedensgipfel ohne Vorbedingungen und ergebnisoffen anzustreben. Wenn sich der Krieg nicht noch über Jahre erstrecken soll, ist es besser die ein oder andere Kröte zu schlucken, um Tod und Zerstörung zu verhindern. Denn militärisch ist Russland nicht beizukommen.
Die eigentliche Frage ist jedoch, ob ein Friedensvertrag mit einem Menschen wie Putin überhaupt das Papier wert ist. In dieser Hinsicht ist ein Natobeitritt die einzige wirkliche Garantie für die Sicherheit der Ukraine. Und in diesem Punkt dürfte schon das Scheitern der Verhandlungen angelegt sein.
zum Beitrag16.10.2024 , 12:36 Uhr
"Über die Risiken dort offen homosexuell zu sein, wollen wir mal gar nicht reden."
Da sollten wir uns nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Erst 1994 wurde hierzulande Paragraph 175 abgeschafft.
zum Beitrag16.10.2024 , 11:50 Uhr
Guter Wille allein reicht leider nicht. Es nutzt niemanden, wenn sich in den hiesigen Notunterkünften die Menschen "stapeln", ohne Aufgabe, mit Wartezeit auf einen Integrationskurs von 6-12 Wochen. Ich war im Sommer bei einem Seminar in Danzig, da wurde das Thema auch behandelt. Die Polen haben sehr genau die deutschen Zustände analysiert und den Schluß gezogen, dass sie genau diese nicht im Lande haben möchten. Daher setzen sie auf ein Konzept von dem beide Seiten profitieren sollen. Schnelle Eingliederung und damit Entlastung der Sozialsysteme. Und dafür ist die Grundvoraussetzung nunmal eine gezielte Steuerung, ansonsten sind die Kapazitäten nicht mehr gegeben. Aus meiner Sicht ein zukunftsfähiger Ansatz.
zum Beitrag15.10.2024 , 21:21 Uhr
Bei solchen Statements schießt mir immer wieder das Zitat von Humboldt durch den Kopf
"Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer, welche sich die Welt nie angeschaut haben."
Aber konkret zu ihrer Frage: Türkei, Jordanien, Dubai, Marokko, Tunesien. Das waren die Stationen meiner beiden, sich in den zwanzigern befindenden, Töchter als sie als Backpacker die Region durchquert haben. Angetroffen haben sie marokkanische Busfahrer die ihnen im Linienbus Tee angeboten haben, Couchsurfing in der Türkei und Tunesien und ausnahmslos eine Gastfreundschaft wie sie hierzulande schon lange nicht mehr anzutreffen ist. Einige Anmachsprüche waren sicherlich auch darunter, aber nicht von der "bedrohlichen" Art. Eine andere Geschichte könnte ihnen meine Frau, jamaikanische Roots und dunklerer Taint, über ihre Erfahrungen in Deutschland erzählen.
zum Beitrag15.10.2024 , 20:54 Uhr
Das sind die Auswirkungen einer restriktiven Asylpolitik der einzelnen Nationalstaaten. Seit den deutschen Grenzkontrollen ist die Zahl der Asylanträge in Polen erheblich gestiegen. Dieses war abzusehen, ebenso wie die Reaktion der Polen jetzt.
Auf zwei wichtige Punkte geht der Autor leider nicht ein. Zum einen will Polen keine internationalen Abkommen wie die Flüchtlingskonvention aufkündigen, sondern das Asylrecht temporär und stationär aufheben, sofern die Sicherheit bzw Ordnung des Staates bedroht ist. Diese Regelung gibt es auch im deutschen Recht und deren Anwendung wurde erst jüngst von Friedrich Merz gefordert.
Zum anderen blendet der Artikel aus, dass Polens Konzept hinsichtlich der Integration erheblich progressiver ausgestaltet ist als das unsere.
Landesweit wurden in kürzester Zeit fast 50 Integrationszenter errichtet, die Integrationskurse für Migranten, ohne Wartelisten, durchführen. Zusätzlich gab es eine Anhebung der monatlichen Sätze etc. Das polnische Konzept ist auf schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet und dafür bedarf es einer Steuerung der Anzahl. Ansonsten.. siehe Deutschland.
zum Beitrag15.10.2024 , 13:12 Uhr
Indemität bedeutet schadlos halten, im übertragenen Sinne ist es auch eine Bezeichnung für die nachträgliche Legitimierung von rechtswidrigen, eigenmächtigen oder im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen der Regierung durch ein Parlament bzw. den zuständigen Souverän.
Ihre Ausführungen hinsichtlich der Anwendung der Indemität /Immunität sind auf das Parlament ausgelegt und haben damit wenig mit meiner Definition zu tun. Und auch das Verfahren zur Aufhebung der Immunität spielte für den Kommentar keine Rolle. Und das die Immunität wertlos sein sollte, halte ich doch für nicht haltbar. Lernt man aber auch im Jurastudium.
Wo ich ihnen natürlich zustimmen muss ist der schludrige Umgang mit den Artikeln. Da muss meine SwiftKey noch einiges dazulernen.
zum Beitrag14.10.2024 , 23:58 Uhr
Da hat der Generalbundesanwalts aber einen guten Tag gehabt, dass er ihnen auf die Anzeige persönlich geantwortet hat. Normalerweise wäre er dafür gar nicht zuständig.
Als gleichzeitiger Abgeordneter des Bundestages genießt der Bundeskanzler eine sogenannte Indemnität. Hiermit wird die Freistellung von straf- (unter Umständen auch zivil-) rechtlicher Verfolgung bezeichnet. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar. Sie können also den Bundeskanzler anzeigen, eine Strafverfolgung fände jedoch nicht statt. Darüber hätte sie die lokale Dienststelle eigentlich in Kenntnis setzen müssen.
In Deutschland gibt es keine Amtshaftung und gegen den Bundeskanzler vorgehen könnte nur ein anderes vom Grundgesetz mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattetes Organ im Wege der Organklage gem. § 93 Abs.1 Nr.1 GG.
Auch eine Anklage gegen einzelne Mitglieder der Regierung in internationalen Angelegenheiten, kann einzig nach den Römischen Statuten erfolgen und das würde dann in den Zuständigkeitsbereich des IGH in Den Haag fallen.
Klagen können sie lediglich gegen die Bundesregierung z.B. Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gem. § 93 Abs.1 Nr. 4a GG.
zum Beitrag13.10.2024 , 23:20 Uhr
Grau ist alle Theorie und eng wird es für sie meistens wenn sie auf die Praxis trifft. Der finanziellen Unterstützung der wesentlichen "Eliten" ist es zu verdanken, dass die Palästinenser sich versorgen können. Die hält nämlich den Laden am laufen. Nicht die arabischen Nachbarn. Israelische Siedler liefern den Palästinensern im Westjordanland ihre Ernteerzeugnisse. Die produzieren nämlich so gut wie nichts. Im Gegenteil, 2006 hat man in Gaza als erstes die Gewächshäuser abgerissen, waren ja von Israelis erbaut.
Wenn sie schon einmal im Westjordanland gewesen sind, werden ihnen zwei Dinge auffallen. Die Abwesenheit von Industriebetrieben und die Villen der Funktionäre. Und eine Unterhaltung mit hiesigen Palästinensern wird ihnen einige Illusionen rauben. Die berichten ihnen von Korruption, unternehmerischer Unfähigkeit und Indoktrinierung der Hamas Ideologie im Schulunterricht.
Es ist weder die Schuld der westlichen Staaten noch Israels, dass die Zustände in den Palästinenser Gebieten gelinde gesagt, rückständig sind.
Und das der Postkolonialismus zum "Hassobjekt" geworden ist, hat er sich durch Boykottaufrufe und antisemitische Äußerungen seiner Vordenker selbst zuzuschreiben
zum Beitrag13.10.2024 , 21:38 Uhr
Zeitungen wie die NY Times oder Washington Post haben einfach einen ganz anderen Zugang zu den Quellen und mehr Mittel hinsichtlich der Recherche. Das spiegelt sich im Ergebnis wieder. Zudem ist die angelsächsische Berichterstattung objektiver.
Hierzulande wird die Berichterstattung doch größtenteils vom Lagerdenken dominiert. Artikel wie die in der taz, die beiden Seiten Räume bieten sind selten in der hiesigen Medienlandschaft.
zum Beitrag13.10.2024 , 21:05 Uhr
Google hilft unter dem Suchbegriff Nahostkonflikt.
zum Beitrag13.10.2024 , 18:10 Uhr
Da mit fast 70% die USA der größte Waffenlieferant sind und Israel zudem über eine eigene, hochmoderne Rüstungsindustrie, gerade im Bereich Präzissionswaffen, verfügt dürften die Forderungen nach einem europäischen Waffenembargo eine rein symbolische Aussagekraft besitzen.
Wer wirklich glaubt, dass Netanjahu sich davon würde beeindrucken lassen, der hat das "System" der rechtsextremen Regierung nicht wirklich durchblickt. Aus deren Perspektive befindet sich Israel im Krieg und nicht in einem Nachbarschaftskonflikt mit Islamisten. Kleiner aber feiner Unterschied der auch erklärt, warum Netanjahu alles ignoriert was nur irgendwie mit der Uno zu tun hat. Stationierte UN Truppen inklusive. Israel führt den Kampf alleine und nimmt sich daher auch das Recht heraus alleine zu entscheiden. Das ist nicht nur Netanjahus Auffassung. Mittlerweile haben selbst die USA das akzeptiert. Von Waffenstillstand spricht in Washington derzeit keiner mehr.
Ein europäisches Embargo hätte daher militärisch kaum Auswirkungen, politisch schon.
zum Beitrag13.10.2024 , 17:29 Uhr
Treffend formuliert!
zum Beitrag13.10.2024 , 13:55 Uhr
Die Berichterstattung zum Thema in der deutschen Medienlandschaft ist doch recht eindimensional. Ausser pro und contra Positionen ist der Informationensgehalt relativ dürftig. Die Lektüre englischsprachiger Medien dient eher dazu die Gesamtsituation zu betrachten anstatt nur einzelne Lager.
Das die Extremisten auf beiden Seiten zu finden sind, dürfte keine neue Erkenntnis sein. Aber das beide Lager auch auf massive Unterstützung für ihr Vorgehen aus der Zivilbevölkerung bauen können, wird hierzulande nur am Rande erwähnt. Zivilisten sind hierzulande in der Berichterstattung meist die Opfer, dabei sind sie auch häufig unter den Tätern, Mittätern oder Unterstützern zu finden. So ist es hierzulande nur eine Randnotiz das seit dem 7.10 über 600 Palästinenser von jüdischen Siedlern im Westjordanland umgebracht wurden. Wenig analysiert wird auch der große Zuspruch der palästinensischen Bevölkerung am 7. Oktober. Einiges ist gut dokumentiert wie die Plünderungen anderes nicht wie die Feierlichkeiten mit "Volksfestcharakter" (NY Times) in Gaza anlässlich des Massakers. Gleiches gilt für die Schiiten im Libanon und ihre Hisbollah Verflechtung.
Fazit: Es ist die gesamte Region die krankt!
zum Beitrag11.10.2024 , 22:05 Uhr
Die kämpferisch-agressive Haltung und die Abschaffung der demokratischen Grundordnung bei der KPD hat das BVerfG in seinem Urteil 1956 u.a. aus der Historie abgeleitet und hat sich dabei sehr weit hinein in die Vergangenheit begeben.
zum Beitrag11.10.2024 , 21:32 Uhr
"Die Indizien für die Verfassungswidrigkeit der AfD sind massiv"
Das mag schon stimmen, die Frage ist nur verfolgt die AfD ihre Absichten auch in "kämpferisch-agressiver" Weise. Dieser Ausdruck, gerade erst auch vom Bundeskanzler als Begründung für seine Ablehnung eines Verbotsantrags vorgebracht, entstammt aus dem Urteil des BVerfG zum KPD Verbot von 1956 und bedeutet nichts anderes als "planvoll".
Wenn das BVerfG zu den Voraussetzungen eines Parteienverbots also anmerkt ".. genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt", so ist damit ein systematisches Vorgehen gemeint. Das der Gesamtpartei nachzuweisen dürfte derzeit schwierig sein.
Der taz Autor Christian Rath hat daher mit seinem Ansatz auf handfeste Anlässe zu warten bei denen die AfD die Grundordnung nachweisbar beeinträchtigt, wahrscheinlich den richtigen Weg aufgezeigt, zumal dann auch ein Eilverfahren möglich wäre, anstelle einer Verfahrensdauer von 3-4 Jahren bei einem regulären Verfahren mit allen negativen Begleiterscheinungen
zum Beitrag11.10.2024 , 13:35 Uhr
Na ja, wird dadurch nicht richtiger, aber immerhin ein Erklärungsversuch hinsichtlich des Leitsatzes.
Als Beweislastumkehr bezeichnet man es, wenn ein Angeklagter versuchen soll seine Unschuld zu beweisen, anstatt das der Ankläger in der Pflicht ist die Schuld nachzuweisen. In diesem Zusammenhang ein Auszug ihres Kommentars hinsichtlich des Mandatsverlust.
".. die Person nicht direkt das Mandat verlieren, wenn diese glaubhaft machen kann, dass sie nicht vom Verbot erfasst sein würde."
Belassen wir es dabei!
zum Beitrag10.10.2024 , 21:29 Uhr
Ganz hervorragende Begründung. Reiht sich ein in ihren letzten Kommentar in dem sie bei einem Parteiverbot die Beweislastumkehr für AfD Mandatsträger eingeführt und der Venedig Kommission rechtlich bindende Kompetenzen einräumt haben.
Eine Argumentation auf einen Leitsatz aufzubauen ohne Kenntnisse des Urteils zu haben ist wie den Klappentext eines Buches zu lesen und zu meinen man wisse über den Inhalt bescheid. Noch dazu die Begründung "Ausarbeitung aus Punkt a und b". Ausarbeitung eines Leitsatzes? Ziemlicher Quatsch das alles. Sorry, aber ich mache nicht jeden Blödsinn mit.
Ich helfe aber gerne dabei Einbildung in Bildung umzuwandeln und gebe gerne eine Empfehlung zum Thema. Befassen sie sich doch einmal zum Einstieg mit dem Rechtsstaatprinzip, Art 20, Abs 3 GG.
zum Beitrag10.10.2024 , 13:57 Uhr
"Der Schlüssel für ein Ende der Eskalation sind also Waffenstillstandsverhandlungen rund um Gaza"
Und das Ergebnis wäre wahrscheinlich, Israel zieht sich aus Gaza zurück, die Hamas und die Hisbollah hätten Ruhe und ausreichend Zeit um sich zu restrukturieren und in absehbarer Zeit gingen die Attacken gegen Israel von neuem los. Warum sollte sich Netanjahu in der jetzigen Situation auf so etwas einlassen?
Ich finde grundsätzlich die Ausgangsbasis, dass mit Terrororganisationen die sich die Auslöschung Israels auf die Fahnen geschrieben haben, Verhandlungen und Vereinbarungen zu treffen seien, die dauerhaften Bestand haben könnten ziemlich naiv. Da scheint eher der Wunsch Vater des Gedankens zu sein.
Eine Lösung fällt mir zwar auch nicht ein, aber der Schlüssel dafür dürfte im Iran zu finden sein.
zum Beitrag10.10.2024 , 11:37 Uhr
Und da interpretieren sie jetzt was genau hinein?
zum Beitrag10.10.2024 , 00:18 Uhr
Das liegt aber auch daran, dass Teile der Politik die von der AfD erst gesetzten Themen mit dem Bürgerwillen der AfD Wähler gleichsetzen. Aber die Gründe warum die AfD Wähler sich ablehnend gegenüber der Demokratie verhalten, liegen bei den meisten ja nicht in ein "zurück in die Vergangenheit" sondern sind ökonomischer Natur und dazu in der Auseinandersetzung mit kulturellen Konflikten begründet.
Ökonomische Gründe haben den Ausschlag gegeben, dass die AfD bei den letzten Landtagswahlen den höchsten Stimmenanteil unter Arbeitern und Bauern hatte. Daraus lässt sich ableiten, dass Prozesse der Statusbedrohung eine wichtige Rolle für rechtspopulistische Einstellungen spielen. Im kulturellen gibt es sogar einen dreifachen Kontrollverlust, den persönlichen, den politischen und den nationalen.
Es geht daher nicht darum Forderungen zu übernehmen, sondern die Themen anzugehen und die Lücken zu schließen. Und das gelingt nicht durch eine klare Grenzziehung sondern nur dann, wenn die Politik es schafft das Vertrauen dieser Menschen zurückzugewinnen.
zum Beitrag09.10.2024 , 18:40 Uhr
Ein Verbotsantrag muss nicht zwangsläufig auf ein komplettes Parteiverbot ausgerichtet sein. Je nach Ausarbeitung kann der Antrag auch auf das Verbot einzelner Landesverbände oder auch eben um das Entziehen staatlicher Finanzierung zielen. Kriterium ist dabei die Erfolgsaussicht, die die Rechtsexperten sehen. Also welche Maßnahme hat die Aussicht in Karlsruhe am ehesten Anklang zu finden. Hat aber nichts mit den Anforderungen zu tun, die bleiben im wesentlichen gleich.
zum Beitrag09.10.2024 , 18:18 Uhr
"Juristisch hätte sie beim Verbotsantrag aber erhebliche Probleme"
In erster Linie hätte der Bundestag ein verfassungsrechtlichs Problem. Nennt sich auch das Gebot strikter Staatsfreiheit. Kurz gefasst besagt das Verbot, dass die von einem Verbotsverfahren betroffene Partei keinesfalls unter dem (auch nur potenziellen) Einfluss staatlicher oder staatlich kontrollierter Akteure stehen darf. Das bedeutet, dass ein Verbotsverfahren nicht stattfinden darf, wenn die Partei zugleich auf der Führungsebene mit V-Leuten oder Verdeckten Ermittlern der Nachrichtendienste durchsetzt ist. Zudem müsste der Abzug der Ermittler nach Rechtsprechung des BVerfG bereits vor der Einleitung eines Verbotsverfahrens erfolgen. Also vor der Abstimmung im Parlament. Zu dieser Sicherstellung der Staatsfreiheit aber ist der Bundestag nicht im Stande, da die entsprechenden Behörden dem Innenministerium bzw den Ländern unterstellt sind. Es bedürfte also vor einer Abstimmung im Parlament die Zustimmung der Bundesregierung und des gesamten Bundesrates.
Bisher wurden alle fünf Verbotsverfahren von der Bundesregierung und/oder dem Bundesrat initiert, noch keines allein durch den Bundestag.
zum Beitrag09.10.2024 , 13:19 Uhr
Die Frage ist letztendlich was man durch ein Verbot wirklich erreicht. Ein solches hätte ja nicht nur eine rechtliche sondern auch eine symbolische Wirkung.
Die Folgen auf der symbolischen Ebene würde ich derzeit sogar noch als gravierender erachten. Eine Verbotsentscheidung würde bei einem nicht unbeachtlichen Anteil der Bevölkerung zu einer weiteren Diskreditierung der Demokratie führen. Denn der Aufstieg der rechtspopulistische Parteien ist ja offenkundig eine Reaktion auf ein Repräsentationsdefizit, weil sich viele Bürger mit ihren Anliegen von den etablierten Parteien nicht vertreten fühlen. Dieses Defizit lässt sich ja nicht durch ein Verbot beheben, eher dürfte das Gegenteil der Fall sein.
Und dann gäbe es noch die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu beachten. An diesen würde sich die AfD im Falle eines Verbots wenden.
zum Beitrag09.10.2024 , 12:47 Uhr
Es ist für eine Klage gegen ein Parteiverbot vor dem EGMR in Straßburg unerheblich wer das Verbot verfügt hat. Es liegt im Rahmen der nationalen Gesetzgebung souveräner Staaten diese Zuständigkeit zu regeln.
Der EGMR hat auch hinsichtlich eines Parteienverbots lediglich feststellenden Charakter und das betrifft die Rechtsfolgen die ein Verbot nachsichzieht, nicht aber das Verbot an sich. Zu diesen Rechtsfolgen gehören in Deutschland und der Türkei neben dem Mandatsverlust auch die Verbote zur Gründung einer Ersatzorganisation.
Der EGMR prüft (Angemessenheitsentscheidung), ob die Rechtsfolgen im Zuge des Verbotes den EGMR Konventionen entsprechen oder aber zu hart ausgefallen sind. In diesem Fall kann er die Nationalstaaten darauf verpflichten die Verletzung der Konvention abzustellen.
Zu einer solchen Prüfung sind weder das türkische Parlament noch das deutsche Bundesverfassungsgericht per nationaler Gesetzgebung verpflichtet. Hier herrscht die Sichtweise vor, dass nach einem Verbot die Partei schlicht nicht mehr existiert und es daher auch keine Prüfung der rechtlichen Folgen bedarf.
zum Beitrag08.10.2024 , 23:55 Uhr
Die Gerichtsurteile zum Verbot der türkischen Wohlfahrtspartei sind ein viel zitiertes Beispiel dafür, wie es nach einem erfolgten AfD Verbot durch das Bundesverfassungsgericht auch verlaufen könnte.
Die Verbote der Ersatzorganisationen der türkischen Wohlfahrtspartei wurden jedesmal nach der Prüfung der Angessenheitsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshofs (EGMR) für Menschenrechte in Straßburg einkassiert.
Zu einer derartigen Prüfung ist auch das Bundesverfassungsgericht nach Art 21 Abs 2 GG nicht verpflichtet. Daher wäre es im Bereich des möglichen, dass der EGMR bei einer Prüfung die Rechtsfolgen gemäß § 32 Parteiengesetz (Verbot von Ersatzorganisationen) als zu hart empfindet und Ersatzorganisationen zulässt.
zum Beitrag08.10.2024 , 23:26 Uhr
Beim Ausschluss von der staatlichen Finanzierung wie auch im Verbotsverfahren gelten die gleichen Anforderungen (abgesehen von der Potenzialität) an die materielle Verfassungsfeindlichkeit der Partei.
Der Art. 21 Abs. 3 GG wurde aufgrund der Erfahrungen im NPD Verfahren eingeführt, um die rechtlich Grundlage zu schaffen, auch kleinere Parteien die nur eine geringe Potenzialität aufweisen von der Parteienfinanzierung auszuschließen, wie es zuletzt bei "Der Heimat" geschehen ist.
Für Grossparteien ist dieser Artikel im Grundgesetz eigentlich nicht von Belang, da bei solchen Parteien ausreichend Potenzialität vorhanden ist. In einem solchen Fall würde gleich ein Parteiverbot erfolgen.
zum Beitrag08.10.2024 , 20:31 Uhr
Auch die gemäßigten Pro - Palästinenser haben den 7 Oktober für ihre Zwecke instrumentalisiert. Das hat schon einen faden Beigeschmack. Und den Hinweis, dass dieser Tag ein neues Kapitel für die Menschen in Gaza bedeutete, hätte man sich am Jahrestag auch ersparen können.
Respekt hätte sich die gemäßigten Pro-Palästinenser nur dadurch verdienen können, wenn sie die israelischen Opfer des Massakers mit in ihren Apell mit einbezogen und auch deren gedacht hätten.
Die Pflicht der Aufrichtigen wäre es gewesen, sich bei Zeiten von den autoritäen Linken und den Antisemiten zu distanzieren und ihnen zu zeigen, dass sie auf ihren Demonstrationen unerwünscht sind.
Von allen habe ich bis heute nichts wahrgenommen. Daher bleiben für mich Aussagen, dass die Proteste sich einzig gegen die israelische Kriegsführung in Gaza richten würden leider reine Makulatur.
zum Beitrag08.10.2024 , 15:23 Uhr
Politisch autoritäre und repressiven Maßnahmen im Umgang mit inopportunem Protest, wie er sich schon beim Umgang mit der Klimabewegung zeigte, ist schädlicher für eine Demokratie, als ein Protest der vermeintlicher Weise in die falsche Richtung zeigt. Eine Demokratie braucht Orte und Räume für politische Diskurse. Propalästinensische Proteste daher an sich bereits als Bedrohung anzusehen und damit repressive Polizeieinsätze zu rechtfertigen, offenbart ein klares Demokratiedefizit.
Jedoch kam es im Zuge der Pro-Palästinenser Proteste zu einer ganzen Reihe inakzeptabler gewaltverherrlichender und antisemitischer Zwischenfälle, denen entschlossen entgegengetreten werden muss. Die Grenzen werden eindeutig überschritten, wenn die gesetzlich garantierte Redefreiheit mit Gewaltverherrlichung oder gar Aufrufen zur Gewalt gleichgesetzt wird. Selbiges gilt für die Trennlinie zwischen antisemitischer Hetze und Kritik an Israels Vorgehen in Gaza.
Leider zieht Herr Brax in seinem Artikel diese Trennlinie nicht und wirft alles in einen Topf, was dann leider zu einer sehr eindimensionalen Beurteilung führt.
zum Beitrag07.10.2024 , 22:24 Uhr
Steuerberater sind Sie nicht gerade. Seit Einführung der Mini Jobs macht Schwarzabeit für Gewerbetreibende überhaupt keinen Sinn mehr. Dafür wurden die eingeführt.
zum Beitrag07.10.2024 , 18:54 Uhr
"Das Krieg keine Lösung ist, ist übrigens objektiv falsch - siehe 2. WK."
Ich glaube kaum das die Polen, Balten und andere Ostblockstaaten es als "Lösung" betrachtet haben nach der Befreiung durch die Nazis in die Sowjetunion eingegliedert zu werden. Die würden das wahrscheinlich eher als vom "Regen in die Traufe" bezeichnen.
Kriege können Konflikte beenden, das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Lösung. Spätere negative Auswirkungen sind Begleiterscheinungen jedes kriegerisch ausgetragen Konflikts und zwar unabhängig vom Grund der Kriegsführung. Kriege bergen in sich nie eine Lösung sondern schaffen nach Beendigung lediglich neue Voraussetzungen unter denen die bestehenden Probleme dann unter Umständen gelöst werden könnten.
Schon daher ist von Natur aus jede kriegerische Auseinandersetzung zum Scheitern verurteilt und absolut überflüssig.
zum Beitrag07.10.2024 , 13:22 Uhr
Statt Polemik einfach einmal Bilanz ziehen. Die Vergeltungsmassnahmen haben zu zehntausenden Toten und zu zerstörten Landstrichen in Gaza geführt. Erreicht hat man damit rein gar nichts. Weder die Geiseln zurückgeholt noch die Hamas zerschlagen und für die israelische Bevölkerung ist es auch nicht sicherer geworden, wie die jüngsten Attentate gerade erst gezeigt haben. Und wenn der eingeschlagene Weg bezgl. Hisbollah und Iran vorgesetzt wird, könnte das in einer Katastrophe enden. Das iranische System ist von außen nicht zu stürzen, sonst wäre das im Laufe der letzten Jahrzehnte schon längst geschehen.
zum Beitrag07.10.2024 , 12:43 Uhr
Richtig, der Iran ist das Grundübel in der Region und das seit seiner Gründung. Aber "zündeln" in dem derzeitigen Konflikt tut Netanjahu. Ein Spiel mit dem Feuer, welches leicht in einen Flächenbrand ausarten und eine Kettenreaktion in der ganzen Region auslösen könnte. Daher wäre es zu begrüßen, wenn Israel auf einen direkten Gegenschlag verzichtet und seine derzeitigen Aktivitäten darauf ausrichtet, dass sich die Hisbollah aus dem Grenzgebiet zurückzieht und die Israelis wieder in ihre Siedlungen zurückkehren können.
zum Beitrag07.10.2024 , 12:23 Uhr
Das nationalistische Gedankengut scheint hierzulande eine bedenkliche Renaissance zu erfahren. Wer in Kategorien wie "Wir und Die" argumentiert hat den wichtigsten Grundsatz des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht verstanden. Das Gleichheitsprinzip!
Juden und auch Muslime werden hierzulande nicht "geduldet", sondern sind Teil der Gesellschaft!
Die weiteren Aussagen ihres Kommentars finde ich ebenso verwirrend, deshalb erspare ich es mir auf ihre Theorie der "Mitschuldigen" an den Ereignissen des 7 Oktober näher einzugehen.
zum Beitrag06.10.2024 , 22:01 Uhr
"Marx und Bakunin würden sich im Grabe umdrehen!"
Bei dem ausgewiesen Antisemiten Bakunin wäre ich mir da nicht so sicher und wer jemals die Schrift von Karl Marx "Zur Judenfrage" gelesen hat, wird da auch auf die ein oder andere antisemitische Aussage gestoßen sein. Zweifel wären also angebracht, ob sich beide so eindeutig positioniert hätten.
zum Beitrag06.10.2024 , 21:45 Uhr
"Militärisch nicht lösbar"
Verhandlungen sind nicht im Interesse der Netanjahu Regierung. Diese hat kein Konzept für den Ausstieg. Die bewussten Provokationen gegen den Iran dienten einzig der Ausweitung des Konflikts. Das Kalkül dürfte sein den geplanten Gegenschlag so zu setzen, dass es der Iran nicht mehr vermeiden kann dem Konflikt auszuweichen oder zu begrenzen. Das wäre im Sinne Netanjahus, denn dann könnte er die USA auch militärisch in den Konflikt mit hineinziehen. Damit würde sich Netanjahu dann entgültig als der eigentliche Brandstifter in der Region offenbaren.
Zu bedauern ist dabei die israelische Bevölkerung, die auf eine Rückkehr der Geiseln gehofft hatte und von Netanjahu nicht nur hintergangen wurde, sondern ihm im schlimmsten Falle auch noch einen Flächenbrand zu verdanken hätte.
zum Beitrag05.10.2024 , 23:46 Uhr
"Der Faschismus ist auf der Siegerstraße"
Mit 16-20% deutschlandweit ist man eher im Nirgendwo als auf der Siegerstraße. Aber ihr Kommentar ergänzt den meinen vortrefflich.
zum Beitrag05.10.2024 , 23:36 Uhr
"Die deutsche Bevölkerung ist unzufrieden"
Das wird in der Berichterstattung immer wieder gerne suggeriert. Die Umfragen ergeben aber ein anderes Bild. Laut Standard Eurobarometer 2024 waren lediglich 10% der Deutschen mit ihrem Leben überhaupt nicht zu frieden. Ein ähnliches Ergebnis brachten die Umfragen des SKL Glücksatlas 2023. Zahlreiche regionale Umfragen kommen zu ähnlichen Ergebnissen.
Das alltägliche Leben der Menschen spielt sich nicht im Windschatten der Krisen dieser Welt ab. Weder im Nahostkonflikt noch im Ukrainekrieg oder innenpolitisch in Bezug auf die AfD oder auch Migration. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung ist das kein Thema im täglichen Leben. Bedeutender ist da schon die eigentliche wirtschaftliche Situation. Und die ist bei dem Großteil der Bevölkerung mindestens zufriedenstellend. Gibt es auch genügend regionale und überregionale Statistiken dazu. Das Fazit kann daher nur lauten, die Zustände im Land sind bei weitem nicht so schlecht wie oftmals dargestellt. Aber ein Deutscher wäre kein Deutscher, wenn er nicht ständig das Haar in der Suppe suchen würde.
zum Beitrag05.10.2024 , 22:19 Uhr
Ja, meine Töchter berichten mir ähnlichs, wenn sie auf St. Pauli unterwegs waren und der HSV gespielt hat. Nur sind es in diesem Falle deutsche Biedermänner die über die Stränge schlagen. Was nun? Liegt es an den von ihnen erwähnten patriachalen Strukturen, an kulturellen Gegebenheiten oder könnte es nicht doch eher ein überkulturelles männerspezifisches Problem sein?
zum Beitrag05.10.2024 , 20:46 Uhr
Der Islamismus ist ja die Antwort des Islams auf die westliche Modernisierung. Entstanden unter den Eindrücken der Kolonialzeit wie in Indien oder Ägypten. Die Radikalisierung und Vernetzung der Dschihadisten hatte seinen Ursprung allerdings 1979 als Reaktion auf den Afghanistankrieg.
Der Beitrag des Westens zum Aufstieg des Islamismus ist unbestritten. Gerade die Amerikaner haben ja in jahrzehntelanger Fehleinschätzung der islamischen Kultur und Religion kein Fettnäpfchen ausgelassen. Dazu noch die recht einseitige Wahrung der wirtschaftlichen Interessen. Ergibt unterm Strich eine negative Bilanz.
In diesem Konflikt geht es aber nicht um den Anteil des Westens sondern darum, dass Israels Bevölkerung erwartet nicht permanent von Raketen und Attentätern bedroht zu werden. Gleiches gilt für die Palästinenser, die auch in Frieden und ohne israelische Repressalien oder militärische Interventionen leben möchten. Um das zu erreichen, muss aber die Ursache beseitigt werden und das sind der Iran und seine Proxys. Danach dürfte es leichter fallen eine Einigung zwischen Israel und den Palästinensern zu erzielen.
zum Beitrag05.10.2024 , 17:07 Uhr
Wer Islamisten wie die Hamas oder Hisbollah bekämpft, trägt damit auch indirekt zum Schutz westlicher Demokratien bei. Das die Hamas in ihrer Charta zur Vernichtung der Juden aufruft können sie da nachlesen. Das der Iran seit Gründung zur Vernichtung Israels aufruft können sie ebenfalls nachlesen. Das sie in diesem Zusammenhang dem Iran Friedensabsichten nachsagen und meinen die Absichten des Artikel 7 der Hamas Charta in Frage zu stellen, ist angesichts der Ereignisse vor einem Jahr naiv und zudem geschmacklos. Gleiches gilt für das oberlehrerhafte Verhalten gegenüber @shantivanille und anderen Kommunarden. Absolut unangebracht!
zum Beitrag05.10.2024 , 16:45 Uhr
Die Wurzel des Konflikts ist 1979 in den Iran verpflanzt worden und da gedeiht sie bis heute. Es ist nicht im Interesse der Hamas das ein Palästinenserstaat entsteht und an den Zielen der Hisbollah würde es nichts ändern, wenn Israel die Siedlungen räumt. Die Palästinenser sind für den Iran und seine Proxys lediglich Werkzeuge um den Konflikt aufrecht zu erhalten. Das übergeordnete Ziel bleibt die Zerschlagung des Staates Israel und die Vertreibung seiner Bevölkerung aus der Region.
zum Beitrag05.10.2024 , 14:26 Uhr
Mit einem Parteiverbot zum jetzigen Zeitpunkt würde das Repräsentationsdefizit nicht beseitigt. Auch würden die AfD Mandatsträger nicht automatisch aus den Parlamenten verschwinden, wie es nach einem Parteiverbot gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 Bundeswahlgesetz und in den Landeswahlgesetzen vorgesehen ist.
In der gesamten Diskussion wurde bisher die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) für Menschenrechte in Straßburg nicht berücksichtigt. Ein automatischer Mandatsverlust wäre ein Verstoß gegen das Recht auf freie Wahlen, welches Art. 3 des von Deutschland unterzeichneten 1. Zusatzprotokolls zur EMRK garantiert. Die Europarichter fordern darin, dass bei jedem Abgeordneten individuell geprüft werden muss, ob ein Mandatsverlust in Betracht kommt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Angemessenheitsentscheidung des Verbotes. Zu dieser Prüfung ist das Bundesverfassungsgericht nach Art 21 Abs 2 GG nicht verpflichtet. Der EGMR aber könnte im Rahmen seiner Angemessenheitsprüfung die harten Folgen eines Parteiverbotes nach deutschem Recht berücksichtigen. Damit wäre auch das Verbot in Frage gestellt, Ersatzorganisationen zu gründen (§ 32 Parteiengesetz).
Nur zwei wesentliche Punkte
zum Beitrag05.10.2024 , 13:40 Uhr
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat hinsichtlich eines Parteienverbots lediglich feststellenden Charakter und könnte die Bundesregierung lediglich darauf verpflichten in einzelnen Punkten die Verletzung der Konvention abzustellen. Ein Verbot würde daher nicht per se aufgehoben.
zum Beitrag04.10.2024 , 22:40 Uhr
Die Hisbollah ist längst ein Staat im Staate und der größte Wirtschaftsfaktor im Libanon. Sie ist im Finanzsektor aktiv und betreibt Banken und Wechselstuben, kontrolliert den Energiesektor, die meisten Öllieferungen laufen über die Hisbollah und verdient kräftig an den Einfuhrzöllen mit. Und nicht nur wirtschaftlich sind ihre Strukturen stark mit den schiitischen Libanesen verflochten auch sozial, so betreibt sie Krankenhäuser, Schulen etc. Selbst der derzeitige Premier ist durch die von der Hisbollah unterstüzte Allianz ins Amt gehievt worden.
Eine derartige Miliz kann geschwächt werden, wie ja bereits geschehen, aber sie zu entwaffnen oder gar ihre Strukturen vollständig zu zerschlagen, setzt eine Bodenoffensive voraus die für Israel auch in einem Desaster enden könnte, aber vor allem würde sie den instabilen Libanon entgültig ins Chaos stürzen.
Der einzige Weg sie dauerhaft zu schlagen wäre die Beseitigung des gegenwärtigen iranischen Regimes. Ohne die Milliarden aus Teheran (laut Wirtschaftswoche geschätzte 700 Millionen Dollar jährlich), würden zumindest die wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland lahmgelegt und der Waffenankauf eingeschränkt.
zum Beitrag04.10.2024 , 15:48 Uhr
Wenn man strategische Fehler macht und der Plan nur die Beseitigung des Regimes ist und es kein Konzept für die Neugestaltung danach gibt, endet es wie im Irak und Afghanistan. Die Gefahr besteht auch hier, aber eigentlich gilt der Mensch ja als lernfähig.
zum Beitrag04.10.2024 , 00:09 Uhr
Teile ihres Kommentars sind relativ weltfremd und zeigen, das ihnen der Bezug zu der Region fehlt bzw sie bisher nicht die Gelegenheit hatten sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Ansonsten hätten sie diese völlig sinnlose Frage warum die Zivilbevölkerung sich nicht gegen Hamas und Hisbollah positioniert bzw. Gegenwehr verübt nicht gestellt. Nur soviel dazu: Hamas und Hisbollah sind nicht nur nach außen eine Terrororganisation sondern auch nach innen.
zum Beitrag03.10.2024 , 23:55 Uhr
👍
zum Beitrag03.10.2024 , 23:41 Uhr
Nun wenn sie schon meinen anderen mangelnde Kenntnisse zu unterstellen, so weise ich darauf hin, dass die Hamas nicht damit gerechnet hat auf so wenig Widerstand zu stoßen und soweit ins Hinterland einzudringen und ein derartiges Blutbad anrichten zu können. Kalkül war dabei rein gar nichts.
Auch scheinen sie in ihren strategischen Überlegungen nicht zu berücksichtigen, dass Netanjahu und die Hamas schon seit längerer Zeit an einem Strang gezogen haben und zwar in der Hinsicht einen Palästinenserstaat zu vereiteln. Inklusive Kooperation und Zuwendungen! Daher finde ich ihre Behauptung "es hätte schon viel früher losgehen können" nicht besonders schlüssig, zumal der Focus der Regierung zu dieser Zeit nach innen gerichtet war und zwar hinsichtlich der Justizreform und dem Umbau des Staatswesens.
zum Beitrag03.10.2024 , 23:20 Uhr
In meinem Kommentar geht es nicht darum, ob Israel sich in der Vergangenheit friedlich verhalten hat. Das kann man wohl ausschließen. Es geht darum, dass es in der Natur der Sache liegt, dass wenn eine Partei bei einem kriegerischen Konflikt Menschen als Schutzschilde missbraucht, die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es dadurch bei einem Angriff des Gegners größere Verluste unter den Zivilisten gibt. Daher können die sehr hohen Opferzahlen in diesem Konflikt nicht ständig und bei jeder Gelegenheit einzig Israel vorgehalten werden.
zum Beitrag03.10.2024 , 23:09 Uhr
Die Jesidin wurde vom IS an ein Mitglied der Hamas verkauft und lebte in Gaza. Als sie von den Palästinenser verstoßen wurde, wendete sie sich über eine Kontaktperson an den IDF. Der hat sie dann in einer geplanten Operation aus Gaza herausgeholt.
zum Beitrag03.10.2024 , 23:02 Uhr
Destabilisiert ist die Region schon seit der Gründung des Iran. Und das mit dem regen Zulauf hätte sich erledigt, wenn das System im Iran beseitigt wird.
Der Zulauf erfolgt nämlich nicht ausschließlich aus ideologischen Überzeugungen sondern größtenteils aus Eigennutz. Man hat als Mitglied der Hamas mehr Privilegien und ein besseres auskommen. Gilt besonders für die Hisbollah im Libanon. Gerade junge Menschen treten der Organisation aus diesen Gründen bei. Dafür bedarf es keine Experten, sondern nur Austausch mit Menschen die vor Ort leben oder gelebt haben. Ohne die Unterstützung des Irans wäre die Hisbollah rein auf die Einkünfte ihrer kriminellen Machenschaften angewiesen, die sie hauptsächlich in Europa betreibt und mit den Einnahmen könnte sie sich nicht hochrüsten, wahrscheinlich noch nicht einmal ihre Gefolgsleute bezahlen. Von der Hamas ganz zu schweigen.
zum Beitrag03.10.2024 , 22:45 Uhr
Von einem zuviel steht in dem Kommentar nichts, sondern von "ausschließlich". Menschenverachtend ist es seine eigenen Landsleute als menschliche Schutzschilde zu missbrauchen und Geiseln zu nehmen, aber nicht sich gegen Terroristen zur wehr zu setzen.
zum Beitrag03.10.2024 , 19:42 Uhr
Der Eindruck das Netanjahu die Entscheidung sucht drängt sich auf. Dem durchaus stimmigen Artikel von Herrn Brax möchte ich entgegensetzen, dass alle dieses nicht notwendig gewesen wäre, wenn der Iran und seine Proxys sich Israel gegenüber friedlich verhalten hätten und Israel nicht permanent attackieren und terrorisieren würden.
Von daher wäre es wünschenswert gewesen, wenn Herr Brax auch die Verursacher in die Pflicht genommen hätte, anstatt recht einseitig ausschließlich Israel als Kriegstreiber darzustellen.
Es ist auch unfair gegenüber Israel, bei jedem sich bietenden Anlass die Anzahl der getöteten Zivilisten ins Felde zu führen. Terroristen die ihre eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde missbrauchen haben im wesentlichen zu diesen verherrend hohen Opferzahlen beigetragen.
Für die Menschen in der Region die in Frieden leben wollen, dürfte es ein Segen sein, wenn das iranische Regime, Hamas und Hisbollah in naher Zukunft der Vergangenheit angehörten. So gesehen ist der Kampf Israels gegen den Terror auch ein Kampf für Frieden und Stabilität in der Region.
zum Beitrag03.10.2024 , 15:40 Uhr
Kritik zu üben ist etwas anderes, als sich in die inneren Angelegenheiten eines Staates aktiv einzumischen. Und ob Israel den Generalsekretär einreisen läßt oder nicht ist einzig und alleine Israels Entscheidung.
zum Beitrag03.10.2024 , 12:01 Uhr
Erstens bezog sich mein Kommentar auf die aktuellen Ereignisse und zweitens für einen Staat der seit Gründung in seiner Existenz bedroht ist gelten andere Kriterien, als für Staaten bei denen es einzig um eine innen-oder außenpolitische Neuausrichtung geht. Da liegt es in der Natur der Sache, dass Drittstaaten ihre Interessen gewahrt sehen wollen. Und selbstverständlich gilt auch für Israel, wer internationale Verträge ratifiziert hat und gegen diese verstößt hat auch die Konsequenzen zu tragen.
zum Beitrag02.10.2024 , 20:48 Uhr
Frieden und Stabilität in der Region werden erst einkehren, wenn das iranische System gestürzt wird. Das weiß auch Netanjahu und das wissen auch die USA. Auch öffentliche Bekundungen Maß zu halten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein direkter Konflikt über kurz oder lang unausweichlich ist. Stellt sich nur die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Und der dürfte vermutlich vor dem Bau der iranischen Atombombe liegen.
zum Beitrag02.10.2024 , 18:21 Uhr
Sie blenden in ihrem ansonsten stimmigen Kommentar leider aus, dass der UNO Generalsekretär sich in Hinblick auf Israel schon seit geraumer Zeit jenseits von gut und böse befindet. Seine Statements in Bezug auf Israel sind wirklich in ihrer Absurdität nicht zu toppen.
zum Beitrag02.10.2024 , 18:12 Uhr
Israel ist ein souveräner Staat. Es verbietet sich daher seitens der Europäer sich in die inneren Angelegenheiten Israels einzumischen, zumal die Europäer ausser Worten eh nichts zu bieten haben. Und Israel macht das, wozu ein Staat eigentlich verpflichtet ist, seine Bürger zu schützen wenn sie angegriffen werden. Und hierbei können sie auf die Solidarität der USA setzen. Auch wenn diese oftmals mäßigen wollen, haben sie letztendlich die Entscheidungen eines souveränen Staates zu akzeptieren.
zum Beitrag02.10.2024 , 18:00 Uhr
Netanjahu hört schon längst nicht mehr auf Biden. Vielleicht setzt er auf Trump. Israel scheint auf Eskalation zu setzen um eine Entscheidung herbeizuführen, wohlwissend das die USA wohl oder übel Israel zur Not auch militärisch unterstützen würden. Sich von Israel abzuwenden wäre für jede US Regierung ein innenpolitisches Disaster und eine außenpolitische Blamage. Und würde der Sache auch nicht gerecht werden.
zum Beitrag02.10.2024 , 15:05 Uhr
Die Gründe warum die AfD Wähler sich ablehnend gegenüber der Demokratie verhalten, liegen bei den meisten ja nicht in ein "zurück in die Vergangenheit" sondern sind ökonomischer Natur und dazu in der Auseinandersetzung mit kulturellen Konflikten begründet. Ökonomische Gründe haben den Ausschlag gegeben, dass die AfD bei den letzten Landtagswahlen den höchsten Stimmenanteil unter Arbeitern und Bauern hatte. Daraus lässt sich ableiten, dass Prozesse der Statusbedrohung eine wichtige Rolle für rechtspopulistische Einstellungen spielen. Im kulturellen gibt es sogar einen dreifachen Kontrollverlust. Den persönlichen, dieser hängt mit der gesellschaftlichen Modernisierung und dem technischen Wandel zusammen, welche als Bedrohung wahrgenommen werden, dann der politische Bereich, in dem der Staat und seine Institutionen als abgehoben wahrgenommen werden und zuletzt die nationale Sicht das der Staat seine Bevölkerung nicht schützen kann, z.B. durch Zuwanderung. Das Erstarken der rechten Kräfte kann somit auch als Ausdruck einer Repräsentationskrise verstanden werden. Ein Verbot wird daher nur wenige positive Auswirkungen haben, aber viele riskante Begleiterscheinungen mit sich bringen.
zum Beitrag02.10.2024 , 11:39 Uhr
Ich lebe lieber im hier und jetzt und sammel die Erfahrungen durch persönlichen Austausch. Und diese Berichte von den Menschen, die sich regelmäßig vor Ort selbst ein Bild über die dortigen Zustände machen, sprechen eine klare Sprache. Da sind die Ereignisse aus der Vergangenheit ersteinmal zweitrangig.
zum Beitrag01.10.2024 , 23:01 Uhr
So sieht es aus!
zum Beitrag01.10.2024 , 23:00 Uhr
Zum einen sind Abschiebungen nach Afghanistan in Schweden ausgesetzt, zum anderen bräuchten wir kein Asylrecht und kein Dublin Abkommen mehr, wenn jede Institution meint nach eigenem Ermessen entscheiden zu können.
Man kann durchaus grundsätzliche Kritik an den Regeln üben, dass entbindet aber nicht von der Einhaltung der Spielregeln.
zum Beitrag01.10.2024 , 22:44 Uhr
Aus welcher Quelle haben sie denn die "Hunderttausenden"? Die Regeln immer einzuhalten ist schwierig, wenn man gegen Terroristen kämpft, die die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde missbrauchen. Das bedeutet keinen Freispruch für Israel, ist aber eine Erklärung für die hohen Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung.
Und wie bereits in Gaza warnt auch Israel die Zivilbevölkerung vor den Luftschlägen während die Hisbollah hingegen die Bevölkerung aufruft, die betroffenen Gebiete nicht zu evakuieren. Da haben sie ein konkretes Beispiel hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit.
zum Beitrag01.10.2024 , 22:32 Uhr
Im Libanon gibt es nichts mehr zu destabilisieren. Das Land ist schon seit geraumer Zeit am Boden. Hat nur vor diesen Ereignissen die Öffentlichkeit wenig interessiert. Wenn man mit hiesigen Libanesen spricht, wünschen sich fast alle, dass die Hisbollah aus dem Libanon verschwindet. Sollte es Israel gelingen die Hisbollah zu zerschlagen, wäre das ein großer Dienst an der libanesischen Bevölkerung.
zum Beitrag30.09.2024 , 22:23 Uhr
Die Frage ist letztendlich was man durch ein Verbot wirklich erreicht. Ein solches hätte ja nicht nur eine rechtliche sondern auch eine symbolische Wirkung.
Die Konsequenzen die sich daraus ergeben könnten werden meiner Ansicht nach zu wenig beachtet. Es würde nämlich ein beachtliches Maß an Repressionen nachsichziehen. Auf der rechtenlichen Ebene wären das u.a. die gegebenenfalls gewaltsame Durchsetzung der entsprechenden Maßnahmen, die Untersagung und Niederschlagung von Protesten und Sympathiekundgebungen (vgl. § 1 II VersG), Säuberung des gesamten öffentlichen Dienstes von Parteimitgliedern und Sympathisanten evtl. auch verstärkter Einsatz eines politischen Strafrechts wie bei der Kommunistenverfolgung 50er-Jahre.
Auf der symbolischen Ebene würde eine Verbotsentscheidung bei einem nicht unbeachtlichen Anteil der Bevölkerung zu einer weiteren Diskreditierung der Demokratie führen. Denn der Aufstieg der rechtspopulistische Parteien ist ja offenkundig eine Reaktion auf ein Repräsentationsdefizit, weil sich viele Bürger mit ihren Anliegen von den etablierten Parteien nicht vertreten fühlen. Dieses Repräsentationsdefizit verschwindet ja nicht in dem man eine Partei verbietet.
zum Beitrag30.09.2024 , 17:33 Uhr
Verstehe nicht ganz was eine Demo in Neapel mit Libanesen die Schutz benötigen zu tun hat. Oder haben sie Angst, dass in Folge einer Fluchtwelle aus dem Libanon nach Europa die Hisbollah sich den Flüchtlingen anschließen wird?
zum Beitrag30.09.2024 , 17:23 Uhr
Europa wird sich hüten für die Auswirkungen der israelischen Kriegsführung herzuhalten. Und das hat nicht alleine damit etwas zu tun, dass ein Teil der europäischen Länder unter Beteiligung der Rechten regiert werden. Die Kapazitäten sind für solche Flüchtlingsbewegungen einfach nicht mehr vorhanden. Deutschland beispielsweise hat es ja nicht einmal geschafft sein Aufnahmeprogramm für Afghanistan auch nur halbwegs umzusetzen.
Humanismus ist immer erstrebenswert, aber er muss auch praktikabel sein, nur theoretisch gedacht ist er wenig hilfreich.
Vielleicht sollte der Autor lieber seinen Appell auch an die direkten Nachbarn in der Region richten. Länder wie Jordanien, Saudi-Arabien, die Emirate, Ägypten oder Katar könnte man auch in die Verantwortung nehmen. Oder direkt an die UNO damit endlich die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Denn den Putins, Assads, Netanjahus, Sinwars und Chameineis dieser Welt haben die Menschen ihr Leid zu verdanken.
Und das haben die Menschen nirgendwo verdient. Gilt für den Libanon aber auch für Syrien, Jemen, Afghanistan, den Sudan, die Ukraine und viele andere Länder weltweit.
zum Beitrag29.09.2024 , 20:14 Uhr
Man spricht militärisch von der Vernichtung der Kampfkraft, nicht von der Vernichtung des Gegners. Das wäre dann im Sinne eines Vernichtungskriegs. Was man darunter versteht können sie ja bei Interesse recherchieren.
zum Beitrag29.09.2024 , 00:37 Uhr
Organisationen "zerschlägt" man, Menschen "vernichtet" man. Zu interpretieren gibt es an diesem Aufruf wenig. Die Intention hinter einer derartigen Aussage ist ziemlich eindeutig. Besonders dann, wenn man auch die früher getätigten Kommentare mit einbezieht. Das ergibt dann in der Summe ein stimmiges Gesamtbild.
zum Beitrag28.09.2024 , 22:34 Uhr
Es ist eine Frage der Ethik! Versuchen wir es anhand von Emmanuel Levinas verständlicher zu machen.
"Das theoretisch Ethische, das in Gesetzen, Normen oder Regeln formuliert wird, führt dazu, anhand dieser Normen über gut und böse zu richten und in einem Wir aufzugehen.. ohne sich selbst fragen zu müssen, ob das gut oder böse ist. Moralgemeinschaften bergen deshalb die Gefahr, des Totalitarismus. Nur im Namen eines theoretisch Ethischen kann ein Mensch sich zum Richter über Andere aufspielen." aus " Im Angesicht des Anderen - Ethik als Irritation"
Der Gegensatz dazu ist das Ethische, welches sich in jeder Situation neu einstellen muss!
Wenn sie das weiterverfolgen, erhalten sie die Antwort darauf warum ich die Verwendung des Begriffs "Vernichtung" in Bezug auf Menschen insbesondere auf Menschengruppen kritisiert habe.
Ihr Beispiel mit dem Nationalsozialismus passt ganz gut hierhin, wenn es in Bezug zu der Gruppe von Menschen gesetzt wird, die die Opfer des NS Regimes waren.
zum Beitrag28.09.2024 , 18:38 Uhr
Alles verständlich, nur hat ihr Kommentar so gar nichts mit meiner Aussage zu tun. Er behandelte eine Grundsatzfrage und hatte keinen Bezug zu den von ihnen aufgeführten Thema.
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand zu einer Vernichtung! aufruft oder etwa ein Unrecht bekämpfen will. Der Unterschied sollte gerade in Deutschland allzugut bekannt sein. Ansonsten: seit Erasmus von Rotterdams Zeiten gibt es diverse Ausführungen zum Thema von vielen klugen Köpfen verfasst!
zum Beitrag28.09.2024 , 16:57 Uhr
Wie im letzten Absatz extra angeführt, geht es nicht um eine einzelne Personen. Der Kommentar enthält weder einen Bezug zu Israel noch zur Hisbollah und auch keine Wertung dieses Konflikts.
Einmal über den Unterschied nachdenken zwischen Menschen bekämpfen und vernichten. Dazwischen liegen Welten. Und Weltbilder!
Und das gedachte Resultat dann auf "den" Menschen beziehen oder auch auf "die" Menschheit. Dann dürfte ihnen einleuchten was ich mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen wollte.
zum Beitrag28.09.2024 , 15:21 Uhr
Meiner Ansicht nach ist das ein ziemlich krankes Weltbild das sie hier öffentlich vertreten. Wer zur Vernichtung von Menschen aufruft, begibt sich auf die selbe Stufe mit den Diktatoren, Terroristen und Fanatikern dieser Welt.
Ein kleiner Hinweis zum Demokratieverständnis, da scheint dringender Nachholbedarf zu bestehen. Eine Demokratie unterscheidet sich üblicherweise von oben genannten Akteuren dadurch, dass sie bei Konflikten nicht zurück in die Barbarei verfällt. Nennt sich Zivilisation und es war ein weiter Weg diese zu erreichen. Bishin zur Errichtung eines demokratischen Rechtsstaates und dem Zustandekommen eines rechtlichen Völkervertrags nach dem zweiten Weltkrieg.
Ein riesiger Fortschritt zu vergangenen Zeiten, in denen die Menschen nur das gegenseitige "abschlachten" kannten in dem Verständnis, dass ihre Weltanschauung die einzig wahre sei.
Der Widerspruch der sich in ihren Kommentaren oftmals aufzeigt, zur Verteidigung der Zivilisation notfalls auch auf barbarische Mittel zurückgreifen, ist ihnen offensichtlich nicht bewusst.
Und es geht bei diesem Kommentar nicht um die Verteidigung eines Terroristen, sondern um die Zurschaustellung eines inhumanen Weltbildes.
zum Beitrag27.09.2024 , 18:07 Uhr
Ihre Ausführungen sind sehr schlüssig, können aber nicht darüber hintäuschen, dass ein ehrenhaftes Ziel wie die Bekämpfung des Dschihad auf Kosten von 10tausenden toten Zivilisten geht. Hinzu gesellen sich noch Zerstörung, Leid und Traumata.
Zudem verkennen sie bei ihren Kommentaren, dass es sich bei Hamas und Hisbollah nicht lediglich um Organisationen handelt, die militärisch zerschlagen werden können sondern um eine Ideologie. Ideen lassen sich nicht mit Waffen bekämpfen, die können nicht auf diesem Wege "ausgerottet" werden.
Auf jeden getöteten Kämpfer kommen zahlreiche neue Rekruten. Und je größer das Leid und die Not der Zivilbevölkerung ist, desto reger der Zulauf.
Der Ansatz ist schon verkehrt. Hamas und Hisbollah müssen die Grundlagen entzogen werden. Und damit ist nicht ausschließlich die Unterstützung des Irans gemeint, sondern besonders die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Ein Mittel wäre es gewesen, die palästinensische Bevölkerung schon vor Jahrzehnten an Israels Seite zu holen anstatt immer neue Repressalien zu entwickeln. Der Zug dürfte jetzt allerdings abgefahren sein und eine Lösung in der jetzigen Situation zu finden, gleicht der Quadratur des Kreises.
zum Beitrag27.09.2024 , 17:12 Uhr
Da gab es einen Beitrag bei Radio Bremen in der TV Sendung "buten und binnen".
zum Beitrag27.09.2024 , 14:43 Uhr
"Wie lange eigentlich noch und warum?"
Berechtigte Frage. Das Bundesland Bremen hat kürzlich im Bundesrat einen Antrag über die Prüfung eines AfD Verbotsverfahrens gestellt. Nicht nur keine Mehrheit erhalten sondern gleich gar keine Unterstützung von den anderen Bundesländern. Der Bremer Bürgermeister war ziemlich konsterniert über die Begründungen seiner Amtskollegen.
Und alleine kann Bremen die Initiative nicht ergreifen, da der Bremer Landesverband der AfD einzig auf dem Papier existiert. Da gibt es nichts zu verbieten, da die Bremer AfD sich selbst zerlegt hat.
Es traut sich sonst einfach keiner den ersten Schritt zu machen.
zum Beitrag27.09.2024 , 14:28 Uhr
Es ist auch möglich den Antrag im Ausgangspunkt für die Gesamtpartei zu stellen mit der Zielsetzung, dass das BVerfG einen Verbotsausspruch von sich aus auf die betreffenden und besonders radikalen Landesverbände beschränkt. Dieses müsste man dann im Verlauf des Verfahrens durch eine entsprechende Spezifizierung des Vortrags flankieren.
Siehe hierzu auch § 46 II BVerfGG
zum Beitrag27.09.2024 , 12:28 Uhr
So plump ist der Angriff auf die Demokratie nicht, sondern Teil eines Zersetzungsprozesses mit dem Ziel den Landtag auf Dauer lahmzulegen und somit die Handlungsunfähig der Demokraten zu demonstrieren. Dann werden die Rufe nach einer Partei die für klare Verhältnisse und Ordnung sorgt vermutlich noch lauter.
Die demokratischen Parteien wären daher gut beraten nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zumindest für den thüringischen Landesverband der AfD ein Verbotsverfahren einzuleiten. Die Begleiterscheinungen das die AfD sich wieder propagandistisch als Opfer darstellt, sind angesichts der derzeitigen Verhältnisse verkraftbar.
zum Beitrag26.09.2024 , 20:15 Uhr
Richter werden gewählt, dafür gibt es einen Richterausschuss!
zum Beitrag26.09.2024 , 20:05 Uhr
"Hätte mir jemand vor ein paar Jahren erzählt, eine rechtsextreme Partei würde bei Landtagswahlen 30 Prozent bekommen, hätte ich das für Panikmache gehalten"
Ich nicht. Rechtes Gedankengut war in vielen Köpfen schon seit jeher vorhanden. Die Republikaner oder die Schill Partei sind die Negativbeispiele dafür, dass der Spuk der 60er NPD Jahre nie vorbei war. Nur die vorgenannten sind am Größenwahn ihrer Patronen gescheitert und vorallem haben sie es versäumt Strukturen zu schaffen. Das hat die AfD besser hingekriegt. Die Lücke in ländlichen Bereichen, die von den etablierten Parteien vernachlässigt wurden, auszufüllen und sich dort zu etablieren. Erst in Ostdeutschland, mittlerweile auch in Flächenländern wie Niedersachsen, Hessen oder Baden-Württemberg.
Da kommen dann schonmal 20% zusammen. Ist irgendwann aber auch ausgereizt, sofern die etablierten Parteien der AfD nicht noch weiter in die Karten spielen. Besonders die Union.
zum Beitrag26.09.2024 , 19:38 Uhr
"Es ist nur ein Vorspiel auf das, was die nächsten Monate bevorsteht."
So sieht es aus. Die AfD führt das Parlament vor und versucht als stärkste Fraktion ihre Vorstellung von Demokratie durchzusetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Thüringer Gerichte personell gut aufgestellt sind.
zum Beitrag26.09.2024 , 19:24 Uhr
Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 (StGB) setzt voraus, dass sich die Tat gegen eine Gruppe oder einen Bevölkerungsanteil im Inland richtet.
Das ist bei der Parole nicht gegeben. Die im Artikel aufgeführten Merkmale zum historischen Kontext etc sind daher für den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht von belang.
Auf diesen fehlenden Bezug hat bereits das Verwaltungsgericht Münster in seiner Urteilsbegründung v. 17 November 2023 hingewiesen.
Zudem müssen deutsche Gerichte nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei mehreren Deutungsvarianten einer Äußerung genau begründen, weshalb gerade die strafbare maßgeblich sein soll (BVerfG NJW 2001, 61 (63)). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bei Auseinandersetzungen über gesellschaftlich oder politisch relevante Fragen eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Rede besteht (BVerfG NJW 1995, 3303 (3305)).
Daher werden die Ermittlungsbehörden in diesem Zusammenhang auch in Zukunft Verfahren eher wegen Billigung von Straftaten oder der Verwendung von Kennzeichen einer Terrororganisation einleiten, als wegen Volksverhetzung.
zum Beitrag26.09.2024 , 16:48 Uhr
"Das Hauptproblem der Migration sind die ausufernden Kosten.."
Bei einer derartigen Argumentation dürften Verteilungsängste die dominierende Rolle spielen. Der Einzelne hat Angst, dass seine Bedürfnisse zu kurz kommen. Solidarität geht anders. Es sind genug Mittel vorhanden, sie werden oftmals nur nicht effizient eingesetzt.
Ich persönlich möchte nicht in einem der reichsten Länder der Welt erleben, dass afghanische Frauen zurückgewiesen oder abgeschoben werden mit der Begründung, dass es der Haushalt nicht mehr hergibt.
zum Beitrag26.09.2024 , 16:22 Uhr
👍
zum Beitrag26.09.2024 , 16:18 Uhr
"Die AfD mag in einem Jahr an die Macht kommen..."
Höchstens durch einen Staatsstreich! Die Partei pendelt bundesweit zwischen 16 und 20% in den Umfragen und selbst bei den jetzigen Wahlen in Ostdeutschland haben 70% der Wähler demokratische Parteien gewählt. Die berüchtigte "German Angst" ist daher nicht nur völlig unangebracht sondern der Sache auch nicht dienlich.
zum Beitrag25.09.2024 , 11:45 Uhr
Die Ressentiments beginnen aber schon damit, wenn die Gesellschaft Flüchtlinge und Zuwanderer als "Problem" begreifft und nicht als Chance. Das führt dann von der beklagten Empathielosigkeit schnell zu Ablehnung und Ausgrenzung.
Viele der 3,5 Millionen Flüchtlinge sind zudem über einen Zeitraum von fast 10 Jahren hier oder länger und nicht erst gestern ins Land gekommen. Bei besserer Organisation und unbürokratischerer Unterstützung wären viele von ihnen schon sehr viel weiter. Und vielleicht würden dann weite Teile der Gesellschaft anders auf diese Menschen blicken, anstatt AfD Narrative zu bedienen.
Staat und Gesellschaft wären gut beraten sich ihrer Verantwortung endlich bewusst zu werden. Die eine Seite indem sie endlich den Mangel, von sozialen Wohnungsbau bis Kita, beseitigt und Strukturen schafft die den Verhältnissen standhalten. Die andere Seite bei der Frage wie wir das Zusammenleben hierzulande gestalten wollen. Hier wäre ein erster Schritt, etwas mehr Verständnis für Personen wie Zahra Nazari aufzubringen, anstatt die Größe der Bundesländer aufzuzählen.
Und was das "abarbeiten" an Einzelschicksalen angeht, einmal einen Blick nach Kanada werfen!
zum Beitrag24.09.2024 , 21:52 Uhr
"Die Konzerne haben die Transformation zur Elektromobilität verschlafen"
Und jetzt will es Habeck zulasten des Klimas richten. Als Wähler der ersten Stunde wird mir speiübel bei der Prinzipien- und Konturlosigkeit der jetzigen Riege. Von großen Reden über den Klimaschutz bei Amtsantritt zum Retter des Verbrennungsmotors in gerade einmal drei Jahren.
Das nenne ich Standfestigkeit. 9% sind daher die logische Konsequenz, mit Tendenz nach unten. Aber angesichts des derzeitigen Zustands der Partei traue ich es den Grünen und insbesondere Habeck auch zu, bei Umfragewerten um die 5%, auch noch einen Kanzlerkandidaten zu nominieren. So viel Realitätsverlust muss sein.
zum Beitrag24.09.2024 , 21:36 Uhr
Warum sollte die FDP in der jetzigen Situation die Koalition platzen lassen? Bei anschließenden Neuwahlen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie nicht wieder in den Bundestag einzieht. Auch die Grüne werden sich hüten den Totengräber abzugeben.
Insofern ist es wahrscheinlich, dass dem Land das "Gehampel" bis zum Ende der Legislaturperiode erhalten bleibt. Ein verlorenes Jahr für das Land, nur die AfD wird es freuen, sie darf auf weiteres Wachstum hoffen.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:46 Uhr
Ich erinnere nur kurz daran, dass die Begründung für den Einmarsch Israels in Gaza damals lautete die Geiseln zu befreien. Von Gaza besetzen war nicht die Rede. Was gilt aktuell? Gilt ersteres spräche wenig dagegen der Vereinbarung zuzustimmen.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:29 Uhr
"wie sehr wir uns als Gesellschaft an den Erfolg der extremen Rechten gewöhnt haben."
Nicht jeder im Lande interessiert sich für Politik und für viele Menschen ist die AfD nicht Rechtsextrem sondern eine Partei der Mitte. Schon kurz nach Gründung hat sie ihre Kräfte auf den Osten konzentriert und dort besonders im ländlichen Raum erfolgreiche Strukturen geschaffen. Diesen Platz haben ihnen die etablierten Parteien eingeräumt.
Die Schwarzseherei für die Zukunft des Landes ordne ich daher einmal einer Besonderheit der deutschen Mentalität zu. Bundesweit pendelt die AfD seit Monaten zwischen 16 und 20%. Das muss eine Demokratie verarbeiten können.
Und bei allem Respekt, Brandenburg hat etwas mehr Einwohner als Hamburg und ist daher wenig repräsentativ für die Republik. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass in den drei Wahlen 70% der Wähler demokratisch gewählt haben. In der Berichterstattung wurde aber überwiegend das Bild vom braunen Osten erzeugt. Nicht ganz fair gegenüber den Bürgern in diesen Bundesländern.
zum Beitrag22.09.2024 , 17:44 Uhr
Da haben sie recht. Nur erstens ist Israel von diesem Szenario zum Glück noch weit entfernt und es wird auch in naher und ferner Zukunft eher nicht eintreten und zweitens kann das Völkerrecht in diesem Konflikt alleine schon aus dem Grund nicht zum Vergleich herhalten, da es nicht auf Terrorismus ausgelegt ist. Es gibt auch im Völkerrecht Regeln für nicht-internationale Konflikte z.B. hinsichtlich menschlicher Schutzschilde. Esmacht aber wenig Sinn Terroristen mit Regeln zu kommen.
Israel jedoch hat als ratifizierer Staat die rechtliche Verpflichtung sich im Rahmen seiner militärischen Maßnahmen an das Völkerrecht zu halten.
zum Beitrag22.09.2024 , 13:30 Uhr
Die Wirklichkeit tendiert aber leider in eine andere Richtung und zwar europaweit. Derzeit liegt die AfD bundesweit wieder bei 20%. Um dem etwas entgegenzusetzen braucht es eine Handlung, keiner schönen Worte. Die Handlung besteht aber derzeit nur aus Repressalien. Das ist kein Konzept, erst recht keine Vision sondern purer Aktionismus der nichts anderes aufzeigt als die Planlosigkeit von Ampel und Union.
Um Gegenzusteuern und um die Bevölkerung mitzunehmen braucht es konkrete Maßnahmen. Ein Brennpunkt ist der Wohnraummangel in den Großstädten, besonders im sozialen Wohnungsbau. Einfach einmal die Bilanz der Ampel in diesem Bereich nüchtern betrachten. Und für viele andere Bereiche in der öffentlichen Infrastruktur gilt das gleiche Prinzip. Der Mangel wird nicht weniger, die Bevölkerung aber wächst. Seit 2015 um 3,5 Millionen. Dafür braucht es Lösungen. Werden die nicht angeboten, entsteht Verunsicherung in der Bevölkerung. Mit dem Ergebnis welches wir derzeit sehen. Eine Diskussion die sich in Inhalt und Auswirkung um das völlig falsche Thema dreht und den Menschen anhand der getroffen Massnahmen lediglich eine Lösung suggeriert ohne die wahren Probleme anzugehen.
zum Beitrag22.09.2024 , 13:09 Uhr
Die zündende Vision für eine erfolgreiche Integration bestünde zu vorderst im Ausbau der Strukturen und im Abbau bzw Umstrukturierung der Bürokratie.
Schnellere Eingliederung, anstatt das sich die Menschen in den überfüllten Unterkünften gegenseitig auf den Füßen stehen und die Tage damit verbringen die Zeit zwischen den Mahlzeiten zu überbrücken. Auch zwischen 7 und 15 Wochen Wartezeit auf einen Integrationskurs steigern nicht die Motivation. Und was den Punkt Arbeit betrifft, einmal die Berichterstattung zum krachend gescheiterten Job-Turbo in Brandenburg verfolgen. Es lag nicht an mangelnden Bewerbern oder fehlender Bereitschaft der Arbeitgeber. Jobangebote gab es reichlich. Ein Musterbeispiel für Behördenversagen und die Überregulation.
Aber dabei auch an die Bedürfnisse der Bevölkerung denken. Werden die vernachlässigt, greift früher oder später das Sündenbockprinzip. Daher braucht es in den Großstädten besonders sozialen Wohnungsbau und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Der Mangel war ja schon vor 2015 vorhanden, macht sich jetzt aufgrund eines Zuwachs von 3,5 Millionen Menschen nur noch stärker bemerkbar.
Und die Vision bezgl. legaler Zuwanderung kommt noch hinzu.
zum Beitrag21.09.2024 , 21:58 Uhr
Der Unterschied ist relativ einfach. Israel hat es ratifiziert, die Hamas nicht! Daher ist ihre Argumentation mit Hamas und Völkerrecht relativ sinnbefreit.
zum Beitrag21.09.2024 , 21:31 Uhr
Das Interview ist ein gutes Beispiel für eine Wissenschaft die anscheinend ihre Forschung an der Alltagsrealität der meisten Bürger vorbeiführt.
Die Erkenntnis das es in einer Demokratie auch immer um die Akzeptanz von Maßnahmen geht, sollte eigentlich Voraussetzung sein und nicht "immer besser verstanden werden". Und das sich die Gesellschaft ablehnender gegenüber unkontrollierter Zuwanderung verhält, dürfte weniger am Erstarken der Rechtspopulisten liegen sondern an den Erfahrungen im Alltag die auch indirekt mit der Zuwanderung zu tun haben. Knapper und teurer Wohnraum in den Ballungsräumen, überfüllte Klassen- und Wartezimmer usw.
Auf der anderen Seite keine zündende Vision was aus den Migranten werden soll die sich bereits hier im Land befinden. Dazu uneffiziente bürokratische Strukturen.
Eine durschnittliche Bearbeitungdauer von 7,6 Monaten für die Prüfung eines Erstantrags oder 21,8 Monate bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung (Quelle Bundestag), stehen sinnbildlich für veraltete Strukturen die den derzeitigen Verhältnissen nicht stand halten. Das die Rückführungsquote in EU Staaten im Bundesdurchschnitt gerade einmal bei 14% liegt rundet das Bild ab.
zum Beitrag20.09.2024 , 21:43 Uhr
Kurz Erläuterung zu ihrem Kommentar. Wir reden hier nicht von illegalen Grenzüberquerungen oder Durchreisen in der Bundesrepublik, sondern von Flüchtlingen die an den Grenzen um Asyl ersuchen. Das gilt es zu beachten, ansonsten kommentieren wir aneinander vorbei. Zu ihren Einwänden:
2007 wurde durch das Änderungsgesetz der Tatbestand des § 96 Abs. 1 geändert und damit z.T. abgemildert. Wiederholtes Handeln und Handeln zugunsten mehrerer sind nur noch bei der unerlaubten Einreise als Haupttat mögliche Qualifizierungstatbestände. Zugleich wurde der Begriff des Vorteils in § 96 Abs. 1 Nr. 1a eingeführt. Damit ist die Anstiftung oder Beihilfe als verselbständigte Handlung in Bezug auf den unerlaubten Aufenthalt nur noch möglich, sofern ein Vermögensvorteil erhalten oder versprochen wird.
Es liegt daher kein Verstoß vor, wenn wie in meinem Beispiel alle Insassen eines Fahrzeug inklusive des Fahrers an der Grenze um Asyl ersuchen. Bei einem Bootsführer der lediglich die Passagiere an Land absetzt sieht das schon anders aus. Nur darum ging es in meinem Kommentar nicht.
zum Beitrag20.09.2024 , 19:05 Uhr
" Wir müssen noch lauter schreien, damit die Regierung zum Handeln gezwungen wird"
Was bitteschön soll die Regierung denn tun? Härtere Gesetze erlassen? Mehr Förderung beispielsweise von Frauenhäusern? Der Staat kann zwar präventiv tätig werden, aber nicht das Problem an sich lösen.
Es bleibt halt ein gesellschaftliches Problem, welches viel mit Ignoranz zu tun hat. Mit einem falschen Frauenbild und psychischen Störungen in der eigenen männlichen Wahrnehmung. Mehr Therapieangebote wären ein richtiger Schritt. Ebenso noch mehr Aufklärung um für das Thema zu sensibilisieren.
Und ein offenerer Umgang damit. Wenn, wie in einigen Kommentaren hier, jeder die subjektive Sicht vertritt, dass so etwas in seinem persönlichen Umfeld nicht vorkommt, ist das schon die falsche Herangehensweise.
zum Beitrag20.09.2024 , 18:43 Uhr
Legen sie auch jede Aussage auf die Goldwaage die Leute vom Schlage Putin, Trump oder auch Höcke so tätigen?
zum Beitrag20.09.2024 , 18:29 Uhr
"Wer ist ursächlich für das Leid der Kinder in Gaza verantwortlich?"
Rechtlich betrachtet ist Israel als Angreifer der Hauptschuldige. Ergibt sich aus dem humanitären Völkerrecht: Eine angreifende Konfliktpartei ist dazu Verpflichtet, das aus dem Angriff resultierende Risiko für die Zivilbevölkerung zu minimieren. Das gilt auch, wenn sie der anderen Partei die Verantwortung dafür zuschreibt, dass sich militärische Ziele in dicht besiedelten Gebieten befinden.
14.000 tote Kinder sprechen in dieser Hinsicht eine klare Sprache!
Rechtlich ebenfalls verantwortlich die Hamas. Menschen als Schutzschild zu benutzen stellt in nicht-internationalen Konflikten gemäß Römischen Status Artikel 8(e) (i) ein Kriegsverbrechen dar. Gemäß Definition bezieht sich der Begriff auf Zivilpersonen oder andere nach dem humanitären Völkerrecht geschützte, die gezwungen werden, sich an militärischen Zielen aufzuhalten, um diese Orte vor militärischen Operationen zu „schützen“.
14.000 tote Kinder sprechen auch hier eine klare Sprache.
Moralisch haben wir es hier mit zwei total durchgeknallten Kombattanten zu tun. Eine Seite Rechtsextrem, die andere Islamistisch. Dazwischen stehen die Völker und leiden!
zum Beitrag20.09.2024 , 11:50 Uhr
Das haben sie richtig erfasst. Hinzu kommt, dass von den derzeit 226.882 ausreisepflichtigen Personen 80% eine Duldung haben, da sie nicht abgeschoben werden können u.a. weil die Herkunftsländer die Rückführung verweigern. Das kann man nur mit viel bösen Willen den Betroffenen zuschreiben. Spielte aber in der hysterischen Abschiebedebatte so gut wie keine Rolle.
zum Beitrag19.09.2024 , 21:18 Uhr
Die Daten gemäß heutigen Spiegel Artikel geben meiner Auffassung nach kein sonderlich positives Bild wieder. Kleiner Auszug:
"Etwa jeder dritte Polizeibeamte hat im Dienst innerhalb von einem Jahr rassistische Äußerungen von Kollegen wahrgenommen."
"Sexistische Äußerungen fielen laut Studie etwas mehr als 40 Prozent der teilnehmenden Polizistinnen und Polizisten auf. Zehn Prozent von ihnen gaben an, dies sei binnen eines Jahres in mehr als zehn Fällen vorgekommen."
Artikel Spiegel vom 19.09 www.spiegel.de/pan...-8f56-2f83a80a1890
zum Beitrag19.09.2024 , 19:14 Uhr
Das ist unseriöse Politik die lediglich suggeriert, dass die CDU eine Lösung für die "Asylkrise" anzubieten hätte.
Das ein Jurist und Kanzlerkandidat öffentlich solche Forderungen unterstützt ist schon Irreführung der Wähler. Denn sowohl die Genfer Konvention, die schon 1953 in deutsches Recht überführt wurde, wie auch Artikel 18 der EU Grundrechtcharta besagen ein individuelles Recht auf Asyl mit einer Statusgarantie. Und hinsichtlich von Zurückweisungen sind immer noch die Vereinbarungen aus dem Dublin III Abkommen maßgeblich. Das dürfte Merz, Söder & Konsorten nur allzu bewußt sein.
Die Union sollte sich in ihrem Überbietungswettbewerb mit der AfD tunlichst davor hüten hierzulande Trumpsche Verhältnisse einzuführen und mit bewussten Unwahrheiten Politik zu betreiben. Eine AfD reicht!
zum Beitrag19.09.2024 , 13:40 Uhr
Danke für ihren sachlichen Kommentar. Aus Platzmangel lediglich eine kurze Erläuterung mit dem Verweis auf Urteile des BGH, die sie bei Interesse weiterverfolgen können.
Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt. Siehe hierzu:
BGH, Beschluss v. 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483 BGH Beschluss v. 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt Urteil v. 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45
Vergleiche auch Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 96 AufenthG Rn. 3; Schott, Einschleusen von Ausländern Inhalt : Die Strafbarkeit wegen vollendeten Einschleusens von Ausländern.
zum Beitrag18.09.2024 , 20:31 Uhr
Staatsterrorismus bleibt Terrorismus. Unabhängig davon wen es trifft!
Wenn Israel sich in der Eigenwarnehmung noch als demokratischer Rechtsstaat betrachten will, wird es höchste Zeit sich auf demokratische Spielregeln zurückzubesinnen. Beginnt bei illegaler Landnahme, Menschenrechtsverstössen im Westjordanland und völkerrechtswidrigen Militäraktionen in Gaza. Dazu gehören auch das Bombardement von Auslandskonsulaten sowie Terroranschläge.
Jeder der für solche Aktionen Applaus spendet, übersieht dabei das Hamas und Israels Rechtsextreme mittlerweile in der Wahl ihrer Mittel nicht sehr viel mehr trennt.
Und wie man bei der Bilanz, es traf nicht nur Hisbollah Mitglieder, und dem Tod zweier Kinder noch zynische Kommentare abgeben kann ist mir menschlich ein Rätsel.
zum Beitrag18.09.2024 , 19:56 Uhr
"Warum sollte Deutschland also auf europäischer Ebene bekämpfen, was nach eigenem Recht strafbar ist?"
Die Schwurbelparagraphen im nationalen Recht von Italien oder Griechenland bezgl. der Beihilfe illegaler Einreise gibt es zum Glück in Deutschland nicht. Und auch nicht im EU Recht.
Schleuserkriminalität wird nach § 96 Aufenthaltsgesetz geregelt und nicht nach § 27 StGB (Beihilfe).
Um illegaler Einwanderung nach § 96 Förderung zu leisten, bedarf es zum einen des Vorsatzes und zum anderen eines Vermögensvorteils oder eines sonstigen persönlichen Vorteils.
Das Steuern eines Fahrzeugs mit dem Ziel, dass alle Insassen an der Grenze um Asyl ersuchen, gehört sicherlich nicht dazu.
Daher sind die Forderungen der NGOs an die Bundesrepublik überfällig. Deutschland sollte sein Gewicht in die Waagschale werfen und Griechenland und Italien dazu bewegen diese Zombiparagraphen ersatzlos zu streichen, damit diese menschenwürdigen Behandlungen ein Ende haben.
zum Beitrag18.09.2024 , 18:49 Uhr
Kontraproduktiv wäre es die AfD auch nur in irgendeiner Form mit einer demokratischen Partei gleichzusetzen. Dieses wäre durch Zustimmung der demokratischen Parteien bei der Wahl eines AfD Ausschutzvorsitzenden aber der Fall.
zum Beitrag17.09.2024 , 22:37 Uhr
Das ist jetzt das beliebte Umkehrprinzip. Warum wittern? Textverständnis reicht. Wer anfängt sich zu rechtfertigen hat in der Sache schon verloren.
zum Beitrag17.09.2024 , 22:29 Uhr
Da braucht es keine Rassismuskeule, ihre Kommentare strotzen unterschwellig vor Rassismus. Nicht schwer zu durchschauen. Und dann muss man halt mit der Kritik leben, wenn man derartige Inhalte kommuniziert. Zu relativieren gibt es da gar nichts!
zum Beitrag17.09.2024 , 22:22 Uhr
Prinzip nicht verstanden. Im eigenen Land unter Einheimischen ist es etwas anderes, als in der Fremde unter Artgenossen.
zum Beitrag17.09.2024 , 22:15 Uhr
Mit der Erklärung haben sie ihr Defizit gerade erneut in Form von Unwissenheit unter Beweis gestellt.
zum Beitrag17.09.2024 , 21:04 Uhr
👍
zum Beitrag17.09.2024 , 20:42 Uhr
Sie verwechseln das Ersuchen des Asyls mit der Bewilligung. Kein Mensch der an Deutschlands Grenzen das Wort Asyl in den Mund nimmt, darf von der Bundespolizei zurückgewiesen werden. Die von ihnen erwähnte Regelung bezieht sich auf die Bewilligung.
Eine Einreise in die EU beginnt nicht mit der Erstellung eines Asylantrags sondern mit dem Gesuch. Der Asylantrag kann auch erst Monate später gestellt werden. Das ist ja auch gerade die viel kritisierte Praxis derzeit. Nach Erhalt der Bestätigung über die Einreise ziehen viele Flüchtlinge, oftmals nicht über Eurodac registriert, weiter nach Deutschland und stellen erst hier den Asylantrag.
Würde 16a GG ersatzlos gestrichen, hätte kein Flüchtling der nicht über Nord-und Ostsee oder per Flugzeug anreist die Möglichkeit umSchutz zu ersuchen oder einen Antrag auf Asyl in Deutschland zu stellen. Es würde dann das EU Recht gelten und Deutschland würde Flüchtlinge nur per Zuweisung aus dem Dublin III Abkommen aufnehmen. Das ist ja eines der erklärten Ziele der AfD und gemäß seinen Äußerungen hinsichtlich Zurückweisungen und Kontingenten auch die Vorstellung von Friedrich Merz.
zum Beitrag17.09.2024 , 19:16 Uhr
Auf den Punkt gebracht!
zum Beitrag17.09.2024 , 18:17 Uhr
Der Grund ist meist der, dass bei Kartenzahlung Gebühren anfallen. Die trägt der Verkäufer!
zum Beitrag17.09.2024 , 18:15 Uhr
Da zeigt sich wiedereinmal die weltfremdheit gegenüber anderen Kulturen. Nicht alle Käufer zahlen bei türkischen oder arabischen Händlern den gleichen Preis. Für einen palästinensischen Flüchtling wird es in der Regel sicherlich erheblich günstiger sein bei einem arabischen Händler einzukaufen als beim Discounter. Gilt auch für Afroshops!
zum Beitrag17.09.2024 , 18:10 Uhr
Entlarvend ist eher ihr Kommentar, aus dem hervorgeht, dass ein erhebliches Bildungsdefizit in Bezug auf die Definitionen von Rassismus bei ihnen besteht.
zum Beitrag17.09.2024 , 17:56 Uhr
Falsches Beispiel. Das humanitäre Völkerrecht wurde für Kriegszeiten konzipiert. Einfach einmal bei den Menschenrechten vorbeischauen, da finden sie die passende Antwort auf ihren Kommentar!
zum Beitrag17.09.2024 , 16:00 Uhr
"Es könnte dazu kommen, dass Deutschland gegenüber Migranten und Geflüchteten nach ganz Rechts rückt"
Noch weiter rechts als jetzt bleibt nur noch die AfD Position. Abschaffung des Artikel 16a GG. Dann dürfte die Bundespolizei auch Schutzsuchende an der deutschen Grenze abweisen.
Die Nachbarländer würden sich dann ebenfalls abschotten und die Mittelmeerländer kollabieren. Der Binnenmarkt hätte sich dann auch erledigt, aber immerhin die Zahl der Schutzsuchenden wäre im Promillebereich. Brave new world für die anscheinend "geschundene" Volksseele".
Wir haben ja sonst keine dringenderen Probleme zu lösen! Und Fakten, wie das jeder dritte Schutzsuchende einen Job nachgeht oder 70% der Syrer in Arbeit sind und damit nicht unwesentlich zum Erhalt der wirtschaftlichen Strukturen beitragen, interessiert anscheinend die Meisten nicht mehr.
zum Beitrag17.09.2024 , 15:39 Uhr
👍
zum Beitrag17.09.2024 , 15:32 Uhr
Korrekt! Ergänzung: Der Anteil der Single Haushalte liegt in vielen Großstädten mittlerweile bei um die 50%. Schon aus Platzmangel kann da in den Zentren nicht gegenangebaut werden.
zum Beitrag17.09.2024 , 15:21 Uhr
Hart formuliert, in der Sache jedoch richtig. Die gefühlten Wahrheiten, aus zahlreichen Quellen gespeist und meist losgelöst von jeglichen Fakten, vermischen sich zu einem Einheitsbrei an dessen Ende das Sündenbockprinzip steht. Schuld an den Zuständen hierzulande sind dann die Migranten. Da bleibt dann kein Raum mehr übrig für Differenzierung und hinterfragt wird schonmal gar nichts.
zum Beitrag17.09.2024 , 15:09 Uhr
"Das soll nun ein Argument für was sein?"
Unbürokratischere Integration von Schutzsuchenden. Mehr Sprachkurse und einfachere Erteilung von Arbeitsgenehmigungen.
Jeder dritte Schutzsuchende geht in Deutschland einen Job nach. 70% der Syrer sind in Arbeit. Sie haben also einen nicht unerheblichen Anteil an der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Strukturen.
Die Ausführungen von @121314 sind daher absolut zutreffend.
Ouelle tagesschau. de v. 13.09.2024 www.tagesschau.de/...de-arbeit-100.html
zum Beitrag17.09.2024 , 14:51 Uhr
Sie argumentieren mit dem Dublin III Abkommen. Diese ist ein Abkommen zwischen Staaten, welches Flüchtlingen zwar subjektive Rechte einräumt, mit dem Asylrecht ansonsten nichts zu tun hat. Für Asylgesuche an den deutschen Grenzen gilt das Grundgesetz nach Artikel 16a. Dieses besagt, das niemand der um Asyl ersucht zurückgewiesen werden darf. Das Land der Einreise in die EU ist dabei unerheblich. Die Zuständigkeiten der Prüfung regelt dann wieder das Dublin III Abkommen.
zum Beitrag16.09.2024 , 21:32 Uhr
Die Asylanträge in Deutschland sind im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent zurückgegangen und liegen laut BAMF bei 174.369.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Grenzkontrollen als purer Aktionismus. Mit ad hoc Politik ist der AfD nicht beizukommen und auch Repressalien gegen Flüchtlinge tragen nicht zur Lösung bei. Groko und Ampel und die Länder haben den Strukturwandel in fast allen Bereichen verschlafen. Von Wartezimmer bis Klassenzimmer sind die Folgen nicht zu übersehen.
Direkte Folge des Nichthandelns ist auch, dass die Aufnahmebereitschaft und die Integrationsfähigkeit an ihre Grenzen gestoßen ist.
Abkommen mit Aufnahmestaaten wie jetzt Usbekistan und Kontrollen der Binnengrenzen gehen an der eigentlichen Sache vorbei. Diese ist das dysfunktionale EU Verteilungssystem und das unsolidarische Verhalten einiger EU Länder.
Eine Politik die nicht nur auf Sicht fährt sondern die Zukunft gestalten will, sollte endlich die passenden Voraussetzungen für den Ausbau der Strukturen schaffen und Aussenpolitisch die EU Partner in die Pflicht nehmen. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass die ewig gleichen Appelle der AfD bei breiten Masse der Bevölkerung auf taube Ohren stoßen.
zum Beitrag16.09.2024 , 15:00 Uhr
Der Artikel 20 Abs. 4 wurde in Folge der Notstandsgesetze 1968 ins Grundgesetz aufgenommen um zivilen Widerstand eine rechtliche Legitimation einzuräumen.
Relevant kann Recht auf Widerstand aber lediglich dann werden, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch Usurpatoren beseitigt wird und sich Menschen gegen die neuen Machthaber und deren Unrechtssystem beispielsweise auch mit Gewalt zur Wehr setzen. Diese Widerstandskämpfer hätten dann nicht im rechtsfreien Raum gehandelt, sondern haben eine verfassungsrechtliche Legitimation, wenn wieder das Grundgesetz gilt.
Gedankenspiele hinsichtlich dessen sind in naher und ferner Zukunft jedoch reine Utopie.
zum Beitrag15.09.2024 , 13:03 Uhr
Eine Stimme der Vernunft! Danke an den Autor für die kompetente Analyse.
Treffendster Punkt zur Migrationsdebatte: "Anheizen statt abwägen, Bashing statt Analyse, Emotion statt Reflexion" das beschreibt den aktuellen Zustand im Land präzise. Ein damit einhergehender Realitätsverlust ist dann die logische Konsequenz und erklärt auch, warum die Diskussionen größtenteils jenseits aller Fakten geführt werden.
zum Beitrag14.09.2024 , 23:26 Uhr
In Grundsatzfragen liegen wir gar nicht soweit auseinander. Einer der Gründe für die sogenannte Asylkrise liegt im dysfunktionalen Verteilungssystem der EU. Es ist nicht hinnehmbar, dass beispielsweise ein Land wie Ungarn eher eine Strafzahlung der EU in Höhe von gut 200 Millionen Euro akzeptiert anstatt sein Kontingent (2023/70 Asylanträge) zu erhöhen. Gleiches gilt für Länder wie Polen, welches die Menschen einfach durchwinkt. Hier ist der Staat gefordert eine Lösung zu finden, auch für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Ansonsten funktioniert der grenzfreie Binnenmarkt nicht mehr und das bedeutet dann Grenzkontrollen. Das zufriedenstellend zu regeln hat die Politik seit Jahren versäumt, dabei war sie 2015 der Verursacher der jetzigen Zustände. Nur jetzt hat man den Spieß einfach umgedreht und der Unmut in der Bevölkerung richtet sich zusehends gegen die Flüchtlinge, nicht nur an den Grenzen. Zudem färbt die Debatte auch auf die Menschen mit Migrationshintergrund ab. Das Resultat wird sein, dass sich das Zusammenleben zukünftig noch schwieriger gestalten wird. Das wäre alles vermeidbar gewesen, aber zum handeln bedurfte es erst der AfD im Nacken.
zum Beitrag14.09.2024 , 22:54 Uhr
In Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist geregelt, dass fliehende Menschen nicht wegen einer unerlaubten Einreise bestraft werden dürfen. Eine Einreise, die nicht bestraft wird ist auch keine Straftat.
Der Begriff "Illegale Migration" ist ein Narrativ der Rechten, da er suggeriert das der Mensch illegal sei und nicht sein Aufenthalt. Behörden sprechen daher von "illegal eingereist", aber nicht von illegalen Migranten.
In Fachjargon spricht man von von irregulär aufhältigen Migrant:innen, um zu betonen, dass nicht der Mensch irregulär oder illegal ist, sondern sein Aufenthalt. Dieses aber auch lediglich wenn Migranten sich ohne Duldung oder Aufenthaltsrecht im Lande aufhalten. Ein gestellter Asylantrag gilt gleichzeitig als Aufenthaltsgestattung.
zum Beitrag14.09.2024 , 21:39 Uhr
Politisch motivierte Straftaten im auslandsbezogenen Extremismus 2023
Straftaten 3.092 davon Gewaltdelikte 392 Quelle Bundesamt für Verfassungsschutz
Politisch motivierte Straftaten im Bereich Rechtsextremismus 2023
Straftaten 28.985 davon Gewaltdelikte 1.270 Quelle Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt www.bka.de/DE/Pres...ahlen_PMK2023.html
Verfassungsschutz www.verfassungssch...d-fakten_node.html
Das einzige was mir anhand der Fakten limitiert zu sein scheint ist ihr Weltbild und ihr Kommentarstil. In Zukunft bitte mit Fakten argumentieren.
zum Beitrag14.09.2024 , 21:03 Uhr
Die Öffentlichkeit muss gar nicht überzeugt sondern je nach Lage an historische Gegebenheiten erinnert werden. Gerade in dieser Zeit gilt der alte Historikerleitspruch "wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht begreifen, wer die Gegenwart nicht begreift, kann die Zukunft nicht gestalten".
Und wer daher glaubt, dass Meinungsumfragen immer ein geeignetes Werkzeug für die politische Gestaltung seien, verkennt halt die Historie.
zum Beitrag14.09.2024 , 20:56 Uhr
Es gibt verschiedene Formen der Demokratie. Die hierzulande ist die Repräsentative. Es bestimmt nicht das Volk, sondern es wählt Volksvertreter. Die treffen in den Parlamenten die Entscheidung. Ist der Souverän mit den getroffen Entscheidungen nicht einverstanden, kann er bei der nächsten Wahl einen anderen Volksvertreter wählen. So funktioniert hier die Demokratie und nicht anhand von Meinungsumfragen, nach denen sich die Politik gefälligst auszurichten hat.
zum Beitrag14.09.2024 , 17:48 Uhr
Das macht es nicht besser und schon gar nicht erträglicher. Der Mehrheitswille des deutschen Volkes hat in seiner Geschichte schon so manches Übel zu verantworten. Zurückhaltend formuliert.
zum Beitrag14.09.2024 , 17:35 Uhr
Da interpretieren sie aber einiges in meinen Kommentar hinein. Der Aufenthaltsstatus ist keine "Belohnung" sondern rechtlich definiert und wird dementsprechend geprüft.
Das Recht auf Asyl ist hingegen ein Menschenrecht und nicht abwägbar. Jeder der an den Grenzen einen Asylantrag stellt unterliegt ersteinmal dem Neutralitätsprinzip.
Dieses wird in der überhitzten Diskussion gerne übersehen, indem mittlerweile Forderungen wie "Grenzen schließen oder Zurückweisungen" etc in den Raum gestellt werden.
Und Mutmaßungen wie meine "Visionen eines Landes aussehen" sparen sie sich bitte auf. Das ist mir zu anmassend!
zum Beitrag14.09.2024 , 17:24 Uhr
Wenn in Studien und dergleichen von "Bedrohungen im öffentlichen Raum" die Rede ist, bedeutet das eher gezielte und organisierte Aktionen bzw körperliche Übergriffe und weniger die Belästigung von Passanten in der Öffentlichkeit.
zum Beitrag14.09.2024 , 15:41 Uhr
Die Diskussionen drehen sich längst um sämtliche Asylbewerber. Siehe Straftäter abschieben usw. Die Repressionen finden längst losgelöst vom Status der Flüchtlinge oder Migranten statt.
Illegale Migration zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber ausreisen fällt in den Aufgabenbereich des Staates bzw der europäischen Staatengemeinschaft.
Für deren Versagen kann man die Flüchtlinge die an den Grenzen stehen nicht haftbar machen und schon gar nicht die Debatte auf ihrem Rücken austragen.
Und das geschieht derzeit indem sich "Volkes Stimme" aufgehetzt von Rechtspopulisten und einigen Medien explizit gegen Flüchtlinge wendet (Grenzen dicht machen, Leistungen kürzen usw.) und nicht gegen die Verantwortlichen.
Und was die Dursetzung geltenden Rechts betrifft, damit dieses überhaupt erst zur Anwendung gelangt, müssten sich einige EU Staaten ersteinmal grundsätzlich an die vereinbarten Abmachungen halten. Erst dann besteht die Möglichkeit, dass geltendes Recht auch umgesetzt werden kann. Fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Staates.
Aber derzeit muss das schwächste Glied in der Kette für die Versäumnisse anderer herhalten. Sündenbockprinzip!
zum Beitrag14.09.2024 , 13:12 Uhr
"sollte die Migration aus humanitären Gründen im geringeren Anteil stattfinden"
Wie definieren sie denn einen geringeren Anteil? Die Zahl der Asylanträge in der EU lag 2023 bei etwas über einer Million. Die Anerkennungsquote lag im EU Durchschnitt bei unter 50% (Quelle UNHCR).
Wir diskutieren hier also über ca. 500.000 anerkannte Asylbewerber die sich auf 27 EU Mitgliedsstaaten verteilen.
Damit ist die EU mit 400 Millionen Einwohnern überfordert? Der Fehler liegt im System, an den nationalen Egoismen, nicht bei den Flüchtlingen.
Die reichen Industrieländer sollten bei weltweit über 100 Millionen Flüchtlingen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Humanität die sie ständig und zu recht von anderen Nationen einfordern nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, nur weil sie derzeit selbst betroffen sind.
zum Beitrag14.09.2024 , 12:02 Uhr
Der öffentliche Raum in Deutschland ist so sicher wie seit den 80er nicht mehr.
Mit Nationalitäten wird Politik gemacht, nicht nur von AfD und Konsorten. Nehmen sie die aktuelle Kriminalstatistik (die erfasst die Anzahl der Strafanzeigen nicht der tatsächlichen Straftaten). Aus ihr geht hervor, dass der Anteil der Ausländerkriminalität gestiegen ist. Damit wird ein bestimmtes Bild erzeugt, welches einem genauen Vergleich nicht standhält. Im Vordergrund stehen dabei jugendliche Migraten.
Vergleicht man jedoch die sozialen Milleus und Altersgruppen, liegen deutsche und ausländische Straftäter in der Gruppe der sozial Benachteiligten bei den 16-21 Jährigen fast gleich auf. Auch interessant in diesem Zusammenhang. 42% der ausländischen Straftäter haben ihren Wohnsitz nicht in Deutschland (Studie des Leibniz Instituts für Sozialwissenschaften Mannheim).
Das dringt aber nicht in die Köpfe der Menschen vor, sondern es manifestiert sich der Eindruck einer akuten Gefahrenlage.
In der Realität ist die Bedrohung im öffentlichen Raum durch Rechtsextreme wesentlich höher anzusiedeln, als durch Islamisten oder Migranten. Der gefährlichste Raum ist übrigens der häusliche Bereich!
zum Beitrag13.09.2024 , 23:55 Uhr
Die Asylkrise in den Köpfen der Menschen wäre vermeidbar gewesen, wenn der Staat seinen Aufgaben gerecht geworden wäre. Ein dysfunktionales Verteilungssystem innerhalb der EU tut sein übriges dazu. Die Zeche dafür zahlen jetzt die Flüchtlinge die an den Grenzen stehen.
Diejenigen unter den 80% der Bevölkerung die eine strengere Migrationspolitik fordern und dabei vordergründig zuerst an den eigenen Statuserhalt oder die innere Sicherheit denken, sollten sich einmal Gedanken darüber machen, womit es zu rechtfertigen ist Flüchtlinge die einen beschwerlichen Weg zurückgelegt haben und mit leeren Händen darstehen derart emphatielos zu behandeln. Die gleiche Empfehlung gilt für die politische Klasse, auch für die Grünen die diese Beschlüsse mitgetragen haben und selbstverständlich auch für einen Teil der Medien.
Das derzeitige Verhalten entspricht ganz dem einer Gesellschaft die abgewirtschaftet und keinerlei Visionen mehr hat wie die Zukunft gestaltet werden soll. Ein Rechtsruck ändert daran auch nichts, ausser das er den Zerfall beschleunigt.
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