Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
27.06.2025 , 22:34 Uhr
Zusatz wegen Zeilenmangel Da sich das Wort Bimbo zudem einer klar identifizierbaren Gruppe zu ordnen lässt, ist zudem der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt.
Ein Staatsanwalt der das nicht erkennt, ist denkbar ungeeignet für einen solchen Posten. Und wenn er es nicht erkennen will, erst recht.
zum Beitrag27.06.2025 , 22:18 Uhr
"Aus juristischer Perspektive war die Entscheidung erwartbar.."
Für Sachsen mag das durchaus zutreffen, aber ansonsten wohl kaum.
Die von ihnen angeführte Größe des Mediums hat damit nichts zu tun. Es geht einzig um den Bezug zur Öffentlichkeit und den stellt ein Amtsblatt her, egal in welcher Auflage und mit welcher Leserschaft.
Er hätte statt einer Anzeige auch Plakate mit dem Text im öffentlichen Raum aufhängen können. Hätten dann noch weniger Leute zur Kenntnis genommen, ändert nur nichts am Tatbestand der Volksverhetzung.
Bei Volksverhetzung geht es auch nicht einzig um Anstachelung oder Aufwiegelung oder Hass schüren sondern auch um Herabsetzung und Entwürdigung.
Kurzer Auszug aus § 130 StGB Volksverhetzung, zur Auffrischung: ".. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit... beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.."
Die Voraussetzung dürfte wohl erfüllt sein oder wo würden sie einen Begriff wie Bimbo verorten?
zum Beitrag27.06.2025 , 20:33 Uhr
Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft sind eine Zumutung für einen Vertreter des Rechtsstaats.
Es gibt genügend Rechtsprechung in der die Verwendung des Begriffs "Bimbo" von Gerichten als Volksverhetzung angesehen wurde. Beispiel Amtsgericht Tiergarten Berlin, 2007.
Der Unterschied zur Meinungsfreiheit ist in § 130 StGB klar definiert. Das angreifen der Menschenwürde einer bestimmten Personengruppe fällt unter Volksverhetzung. Beispielsweise wenn man eine Minderheit pauschal beschimpft, verleumdet oder verunglimpft.
Da ist es für eine Anklageerhebung auch unherbelich, ob die zuständige Staatsanwaltschaft unfähig ist die beiden anderen Begriffe eindeutig zuzuordnen. Das kann im späteren Verlauf auch ein Gericht klären.
Die Anzeige war geeignet den öffentlichen Frieden zu stören und der Begriff "Bimbo" stellt nach deutscher Rechtssprechung einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Alle anderen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft können darauf ausgelegt werden, dass die Sache bewusst nach eigenen Maßstäben statt nach Recht und Gesetz ausgelegt wird. Nennt sich dann nach § 339 StGB Rechtsbeugung und stellt eine Straftat dar.
zum Beitrag26.06.2025 , 14:46 Uhr
"Doch daraus einen „Dornröschenschlaf“ abzuleiten, ist eine rhetorische Zuspitzung, die der Realität nicht gerecht wird"
Wer nur auf kurze Sicht fährt gerät irgendwann ins Schlingern. Wer sehen wollte, der konnte sehen. Gilt besonders für Putin seit 2008. Nicht nur Tschetschenien oder Georgien haben da eine klare Sprache gesprochen.
Wer aber nur auf den eigenen, wirtschaftlichen, Vorteil aus ist, der blendet auch gerne die Schattenseiten aus.
Und wer vor diesem Hintergrund über Jahrzehnte auf eine einseitige Abhängigkeit setzt und kontinuierlich daran festhält, die eigene Armee zur Wüstentruppe umzubauen, der handelt in Fragen der nationalen Sicherheit äußerst fahrlässig und zwar gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Naiv ist es anzunehmen, die über Jahrzehnte aufgestauten Defizite durch horrende Militärausgaben kurzfristig ausgleichen zu können.
Wer die Zeichen der Zeit kontinuierlich übersieht, gerät dann halt in eine derartige Lage. Darin besteht die Parallele zu 1905 in der die "Schlafwandler" letztlich sehenden Auges in die Katastrophe gerutscht sind, weil die realen Umstände über Jahre falsch eingeschätzt wurden. Wer sehen wollte, der hätte es auch damals erkennen können.
zum Beitrag26.06.2025 , 13:04 Uhr
Als Richter a.D. ist Joseph Esser für sie natürlich eine tragende Säule. Das verstehe ich durchaus. Nur wenn sie versuchen meinen Kommentar auf derartige Komponenten umzulegen, kommen sie damit nicht sehr weit. Es fehlt nämlich der Bezug. Da helfen ihnen weder Joseph Esser, Hermann Heller oder Hermann Jahrreiß weiter.
zum Beitrag26.06.2025 , 12:48 Uhr
Interessanter Beitrag. Meine Definition von Underdog bezogen auf den Mainstream beinhaltete jedoch nicht die soziale Komponente sondern bezieht sich auf den klassischen Underdog der gegen Normen und Strukturen der Gesellschaft ankämpft oder versucht sich gegen einen Topdock zu behaupten. Das ist ein anderer Ansatz und auch ein anderer Bezug als der von ihnen geschilderte. Stichwort Bandwagon-Effect.
Über soziale Komponenten muss an dieser Stelle über UK kein Wort gewechselt werden.
zum Beitrag25.06.2025 , 23:33 Uhr
"Die Europäer müssen sich jetzt entscheiden: Bleiben sie auf den Knien oder erheben sie sich, um über eine souveräne Nato mit Mittelpunkt in Europa zu sprechen?"
Sprechen und Diskutieren ist ja eine Paradedisziplin der Europäer, aber nur selten erfolgt daraus auch eine Handlung. Nach 35 Jahren im Dornröschenschlaf fehlt jetzt die Zeit für eine Emanzipation vom Big Brother.
Die EU kann schon froh sein, wenn sie auch nur die Hälfte ihrer militärischen Aufrüstungspläne umsetzen kann, bevor Putin auf die Idee kommt Art 5 einmal in der Praxis auszutesten.
Denn klar ist auch, die USA unter Trump ist kein Partner mehr und Trump für jede Ausrede zu haben. Erfüllen die Europäer das 5% Ziel dürfte das Argument von Seiten der Amerikaner dann lauten, dass Europa nicht mehr auf die Unterstützung der USA angewiesen ist.
Da kann Europa noch so viele Kniefälle machen wie es will, es bleibt von den Launen eines Egomanen noch eine ganze Weile abhängig.
Eine derartige Fehleinschätzung der Weltlage, wie sie die Europäer in allen Belangen über die letzten zehn Jahre hingelegt haben, gab es seit 1905 nicht mehr von europäischer Seite. Naiv und fahrlässig reicht als Beschreibung dafür nicht aus.
zum Beitrag25.06.2025 , 22:50 Uhr
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es in Norwegen nicht.
Als Fachgerichte gibt es nur das Arbeidsretten und das Trygderetten (Arbeits- und Sozialgericht).
Es ist aber auch Tradition bei strittigen Entscheidungen nicht gleich die Gerichte anzurufen sondern selbst eine Lösung zwischen den Parteien zu finden.
Daher ist das Forliksråd eine Art Vergleichsgericht eine wichtige Instanz in Norwegen. Alle zivilrechtlichen Fälle müssen prinzipiell erstmal diese Instanz durchlaufen bevor ein Amtsgericht eingeschaltet werden kann.
Besetzt ist es durch Laienrichter, die dabei helfen zwischen den Parteien zu schlichten. Die Erfolgsquote liegt bei über 60%.
Die Tradition geht bis auf das Jahr 1775 zurück und hat zum Zweck ein verantwortungsvolles Miteinander zu fördern und zerstrittene Parteien wieder zusammenzuführen.
Damit wären wir auch wieder beim Thema Respekt und der Achtung gegenüber seinen Mitmenschen angelangt, denn dieses wird dadurch geschult. In Deutschland ist es hingegen gang und gäbe zu klagen, von oben anzuordnen oder zu urteilen. In Norwegen sind die Hierarchien flach und Urteile das letzte Mittel.
zum Beitrag25.06.2025 , 21:38 Uhr
Ja, hätte die Moderation ihren zweiten Teil zeitnah veröffentlicht, dann wäre ich ihnen mit meiner Antwort einige Lichtjahre näher gekommen. Was solls.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen meiner Sichtweise und dem Reichtum Norwegens erschließt sich mir nicht. Aber gut.
Meine Einstellung zur britischen Demokratie, Gesellschaft und der Mentalität beruht ausschließlich auf persönlicher Erfahrung. Ich habe in London studiert, bin mit einer Britin verheiratet und habe fast 10 Jahre lang dort gelebt. Die Schattenseiten sind mir persönlich bekannt. Während meiner Studienzeit habe ich in Brixton gewohnt, da bekommt man so einiges mit.
Als Norweger ist mir natürlich die britische Mentalität näher als die deutsche, da es zwischen Norwegen und UK traditionelle Verbindungen gibt, die sich auch in den Gepflogenheiten niederschlagen.
Das britische Selbstverständnis besonders im Verhältnis Insel zu Kontinent sagt mir daher als Skandinavier mehr zu, als das Kontinentaleuropäische. Hat etwas mit Tradition und Identität zu tun. Sehr wichtige Faktoren in beiden Ländern. Und weit entfernt von "wir sind alle Europäer".
zum Beitrag25.06.2025 , 20:59 Uhr
"Ich glaube nicht, das die Bewohner Tel Avivs oder Haifas den aktuellen Beschuss mit ballistischen Raketen als Bluff empfinden"
Darum ging es in ihrer Ausführung nicht, sondern sie bezogen sich auf die Drohungen des Iran hinsichtlich der Existenz Israels. Und nur darauf bezog sich auch mein Einwand.
Zudem kommt es einzig auf den objektiven Tatbestand des international bewaffneten Konflikts an.
Der Nicaragua Fall kann daher kaum als Vergleich dienen. Zum einen ging es in diesem Fall um Waffenlieferungen und die Ausbildung von Rebellen, die in einem Bürgerkrieg gegen ihre eigene Regierung kämpften und nicht um einen zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt, zum anderen gilt es doch im Völkerrecht zu unterscheiden zwischen "Gewalt" und "Waffengewalt".
Aber danke das sie mir mitgeteilt haben, auf welche Quellen ihre Äußerungen zurückzuführen sind.
zum Beitrag25.06.2025 , 15:07 Uhr
Ihre Ausführungen weisen zwei Schwachstellen auf.
Ein Verstoß gegen das Gewaltverbot setzt die Ernstigkeit der Androhung voraus. Bedeutet ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn die Partei auch in der Lage ist die Drohung kurzfristig mit Mitteln der Gewaltanwendung in die Tat umzusetzen. Ein sogenannter "Bluff" erfüllt diese Kriterien nicht.
Zum zweiten Punkt. Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln oder Waffenlieferungen ist kein Verstoß gegen das Gewaltverbot. Ein Angriff setzt die Kommandogewalt über die Einsätze voraus. Dann wäre es eine direkte Beteiligung. Die Operationen von Hamas und Hisbollah erfolgen nach bisherigen Stand jedoch eigenmächtig. Da müsste erst der Nachweis erbracht werden, dass der Iran direkt involviert ist und zwar für jede Einzeloperation.
Schlussendlich interessiert mich die Rechtssprechung des IGH die sie hier anführen. Für eine Quellenangabe wäre ich ihnen daher dankbar.
zum Beitrag25.06.2025 , 14:28 Uhr
Etwas verkürzt die Tradition und Errungenschaften der britischen Demokratie auf die Klassengesellschaft zu reduzieren. Aber gut, dann eben hierzu ein paar Zeilen.
Die Briten sind besessen von Klasseneinteilungen und das im positiven Sinne, jedoch glauben die meisten in einer Merokratie zu leben.
In UK galt schon immer das Prinzip "Wer hat dem wird gegeben", unterscheidet sich nicht wesentlich von westlichen Gesellschaften. Der Unterschied besteht aber im kulturellen know how. Die Aussprache, der Besuch einer Elitehochschule und das gesellschaftliche Engagement ermöglichen den Sprung von der Middle in die Upper Class. Sophistication ist hier das Stichwort. Die Zeiten die sie vor Augen haben bezgl. einer Definition über den Beruf sind längst passé.
Bei Interesse empfehle ich ihnen als Lektüre: Mike Savage „Social Class in the 21st Century“
Nun ja, kultiviert in Norwegen wie auch in UK bedeutet Fairplay, ein Herz für den Underdog und Höflichkeit im Sinne von Respekt vor seinem Gegenüber.
Von allen dreien habe ich in Deutschland bisher wenig gesehen. Wer unten ist auf den wird meist noch eingetreten, gegen den Mainstream ist den meisten hier suspekt und Höflichkeit...
zum Beitrag25.06.2025 , 13:18 Uhr
Einmal zu Ihren Ausführungen die Weltgerichtsbarkeit mit einbeziehen, dann sieht das schon anders aus.
zum Beitrag24.06.2025 , 22:04 Uhr
"Das Recht des Stärkeren ist zu keinem Moment vom Völkerrecht abgelöst worden"
Nur bitte nicht verwechseln mit dem Recht zur Kriegsführung wie es das klassische Völkerrecht noch kannte. Das wurde im modernen Völkerrecht durch das Gewaltverbot ersetzt und daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Was der Autor beklagt ist im Grunde so alt wie die UNO. Die Großmächte konnten schalten und walten wie sie wollten und zwar aufgrund der mangelnden Geschlossenheit der kleineren Staaten. Die betrieben meist auch nur Interessenspolitik in eigener Sache und ließen sich bereitwillig von den Großmächten für deren Zwecke einspannen, wenn es zum eigenen Vorteil war.
Hätten diese Staaten nach Ende des Kalten Krieges mehr auf Bündnisse und Kooperationen untereinander gesetzt, wären sie nicht so leicht in den Einflussbereich der USA, Russlands oder China geraten.
Aber gerade China arbeitet daran dieses Verhältnis noch zu intensiveren. Besonders in Afrika und Asien. Und Europa hat in den USA nicht nur den größten Handelspartner sondern auch die einzige Schutzmacht. Von einer derartigen Abhängigkeit kann es sich nicht von heute auf morgen frei machen. Stark nur wegen der Unterstützung der Schwachen.
zum Beitrag24.06.2025 , 21:21 Uhr
".. das Völkerrecht keine Antwort darauf hat, das der Iran die von ihm geplanten Massaker und Terrorangriffe von seinen Proxies erledigen lässt"
Doch hat es. Sie ist ihnen nur nicht geläufig!
1 Unterstützung ist nicht gleich Angriff
2 Der Iran hat keine Kommandogewalt über Hisbollah oder Hamas. Die operieren eigenmächtig. Um den Iran direkt für die Angriffe dieser Organisationen verantwortlich zu machen bräuchte es den Beweis der effektiven Kontrolle über die Angriffe.
3. Auch die Staatlichkeit des Iran hat eine völkerrechtliche Verantwortung. Die Verstöße wurden bisher mit Sanktionen bestraft, wie sie das Völkerrecht vorsieht.
4. Das Strafrecht kennt den Täter, derjenige der die Straftat selbst begeht und die Täterschaft, z.B. die mittelbare bei der sich der Täter eines sogenannten Werkzeugs bedient. Beides wird hinsichtlich der Strafzumessung unterschiedlich geahndet.
Dem Iran konnte keine Tat jedoch eine Täterschaft zugeordnet werden und diese wurde geahndet.
Vielleicht erkennen sie, dass ihre Ausführung keinen wirklichen Sinn ergibt.
zum Beitrag24.06.2025 , 20:37 Uhr
Deutschland ist eine relativ junge Demokratie und verfügt daher nicht über eine gewachsene Tradition wie z.B. die Briten. Die Unterschiede sind für jemanden wie mich, der in einem anderen Land kultiviert wurde und über eine andere Auffassung von einer lebendigen Demokratie verfügt, klar ersichtlich.
Der Ruf nach Verboten und der damit verbunde Wunsch die Verantwortung für die Zustände im Land möglichst weit von sich selber wegzudeligieren ist leider hier allgegenwärtig.
In diesem Falle soll es die Justiz richten, was eigentlich Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist. Verfassungsfeinden mit offenen Visier begegnen und sich der Herausforderung stellen.
Auf diesem Terrain richtet es sich manch einer allzu bequem ein. Da ist es gut zu wissen, dass die obersten Gerichte in Deutschland noch den richtigen Maßstab anlegen und keine Erfüllungsgehilfen der Mehrheitsgesellschaft sind.
Das sich Menschen, die sich offen gegen die Demokratie stellen oder gar eine demokratiefeindliche Partei gründen auf ihre Rechte berufen können ist gleichzeitig der Preis der zu zahlen ist, aber auch Errungenschaft im Sinne von Freiheitsrechten die für alle gelten und zwar auch dann wenn es unbequem wird.
zum Beitrag24.06.2025 , 14:34 Uhr
In der gewohnt schwedischen Art die Dinge besonders gründlich anzugehen, hat der schwedische Zivilschutz es in den letzten Jahren aber auch auf die Spitze getrieben. Da ist eine beruhigende Stimme wie die von David Bergman schon wichtig.
Denke ich aber 25 Jahre zurück, erinnere ich mich an manchen Spott der lieben Nachbarn warum wir in Norwegen noch immer eine kostspielige Heimevernet unterhalten und das Militär unter Abrüstung lediglich das Schließen der Bunkeranlagen versteht. Auch damals waren die Schweden besonders gründlich nur eben in die andere Richtung. Der Umbau der Armee, ähnlich wie in Deutschland, im Sinne einer mobilen Eingreiftruppe und der Rückbau der Zivilverteidigung waren damals in Schweden konsens in der Bevölkerung. Denn schließlich war ja das Ende der Geschichte mit Anbrechen der 90er Jahre erreicht.
Der schnelle Wandel tut mir jetzt irgendwie Leid für die liebenswerte Mentalität der Schweden, denn gerade ihrem Verständnis von Neutralität konnte ich schon immer viel abgewinnen.
zum Beitrag23.06.2025 , 22:43 Uhr
"Das Völkerrecht folgt einer solchen Freund-Feind-Logik und unterkomplexen Einteilung der Welt in Gute und Böse nicht"
Stimmt schon, nur leider wird in der unterkomplexen Welt nur sehr selten Recht gesprochen bei Verstößen gegen das Völkerrecht. Gilt besonders für Kriegsverbrechen. Aber berufen kann man sich sehr gut darauf, gibt einen dann eine moralische Erhöhung besonders gegenüber afrikanischen Staaten. Eine Spezialität der westlichen Demokratien, die sich zwar selbst als die "Guten" definieren, eigenartigerweise aber einen der vorderen Plätze belegen, wenn es um nicht oder unzureichend geahndete Kriegsverbrechern geht. An der Spitze vorneweg die USA.
Ein exemplarisches Beispiel für die Ahndung von Kriegsverbrechen stellt das Massaker von Mai Lai mit über 500 toten Zivilisten dar. Angeklagt von der Militägerichtsbarkeit wurde einzig der Kompaniechef Leutnant William Calley und das lediglich aufgrund des öffentlichen Drucks nach einem Bericht des Journalisten Seymour Hersh in der New York Times. Calley wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die er im Hausarrest verbrachte. Nach zwei Jahren wurde er von Präsident Nixon begnadigt.
Fiat iustitia et pereat mundus?
zum Beitrag23.06.2025 , 00:24 Uhr
Ein Beispiel für humanes Verhalten haben die Amerikaner im Zweiten Weltkrieg im Fall Werner Heisenberg an den Tag gelegt.
Es wurde 1942 ein Agent auf Heisenberg angesetzt, der dessen Ambitionen hinsichtlich des Baus einer Atombombe für die Nationalsozialisten ergründen und diesen bei einer positiven Beurteilung liquidieren sollte. Der Agent kam zu dem Schluss, dass Heisenberg und sein Team keinerlei ernste Ambitionen hätten für die Nationalsozialisten eine derartige Waffe zu entwickeln.
Darauf nahm die militärische Führung der USA Abstand von den Plänen Heisenberg und andere deutsche Atomwissenschaftler zu ermorden.
Wohlgemerkt ein Risiko, denn der Agent hätte sich ja auch irren können und manche würden es heutzutage vielleicht als geboten betrachten, den bedeutendsten Atomwissenschaftler eines Terrorstaates, schon aus Vorsorge zu liquidieren.
Die Amerikaner haben sich aber eindeutig für den Menschen entschieden. Das ist in einer Kriegssituation ein humaner Ansatz.
Im Gegensatz zu ihrem Beispiel. Da hat das Wort human gar nichts drin verloren.
zum Beitrag22.06.2025 , 23:54 Uhr
Chapeau, beide Argumentationen sind in sich auf den ersten Blick äußerst schlüssig.
Aus meiner Sicht spricht jedoch gegen Nicholas Potters Beitrag, dass der Iran laut IAEA erst nach Aufkündigung des Atomabkommens durch Trump im Jahre 2018 angefangen hat Uran höher anzureichern, als es für die Energiegewinnung notwendig wäre.
Der zweite Punkt sind die fehlenden Beweise, dass der Iran vor dem "Point of no return" steht. Israel hat ausser Behauptungen, wie schon so häufig, keine Beweise erbracht und US Geheimdienste haben auch keine Ansätze gefunden, dass der Iran kurz vor dem Besitz der Bombe sei.
Berücksichtigt man dazu die Aussagen von Nuklearphysikern über die technischen Schritte die erforderlich sind und den zeitlichen Aufwand den es erfordert um eine Implosionsbombe mit einem Trägersystem zu verbinden, dann dürften doch erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Iran in den nächsten Jahren über einsatzfähige Atombomben verfügen würde.
Unterm Strich schließe ich mich daher der Aussage von Herrn Bax an, dass es Netanjahu einzig darum geht die Landkarte des Nahen Osten neu zu ordnen und Israel als Hegemonialmacht in der Region fest zu etablieren.
zum Beitrag22.06.2025 , 16:46 Uhr
"Es geht schließlich in diesem Krieg um Bewahrung der Humanität.."
Gilt das nicht auch für die nach HMRA 236 getöteten Zivilisten und über 1300 verletzten Iraner? Und haben nicht auch iranische Wissenschaftler und Konsulatsmitarbeiter einen Anspruch auf humanes Verhalten?
Und sie denken dabei auch noch ernsthaft, dass die "moralischte" Armee der Welt ein Interesse daran hat, dass die Bevölkerung in Gaza nach humanen Maßstäben behandelt und entsprechend versorgt wird, nachdem gerade diese Armee deren Häuser zerstört, zehntausende seiner Bevölkerung getötet und die Überlebenden seit Monaten wie eine Viehherde von Ort zu Ort treibt?
Mein Rat, einmal bei der Ethik vorbeischauen. Humanismus misst nunmal nicht mit zweierlei Maß, denn dann wäre es kein Humanismus mehr.
Kleiner Tipp zum Einstieg. Der gute Erasmus von Rotterdam hat schon vielen Menschen dazu verholfen klarer zu sehen. Als Einstieg empfohlen sei seine Schrift "Die Klage des Friedens". Sein Klassiker "Das Lob der Torheit", wäre dann als weiterführende Lektüre empfohlen.
zum Beitrag22.06.2025 , 16:15 Uhr
"ist das eine glatte Lüge"
Bevor sie den Autor der Lüge bezichtigen, wäre es angeratener sich mit der Berichterstattung darüber vertraut zu machen, anstatt einen Link zu setzen der auf Medien verweist, die nun eindeutig keine objektive Berichterstattung in diesem Konflikt tätigen.
Von Süddeutscher bis taz können sie bei Interesse nachlesen, dass ein Untersuchungsbericht keine Beweise für eine Unterwanderung der UNRWA durch die Hamas gefunden hat. Probleme wurden lediglich in Fragen der Neutralität bestätigt.
Auch ist Israel für seine Anschuldigungen die Beweise bisher schuldig geblieben.
Grundsätzlich sind ihre Beiträge zu dem Thema teilweise schwer verdaulich und gleichen eher Propaganda als Meinungsbeitrag. Das ist nicht verwerflich, solange der Rahmen gewahrt bleibt.
Andere als Lügner zu bezeichnen, sprengt diesen Rahmen jedoch gewaltig und wenn es sich bei dem Beschuldigten dazu noch um einen Journalisten handelt, dann erinnert mich das an ein weiteres verbreitetes Propagandafeld, das der Lügenpresse.
Etwas mehr Anstand würde ihnen und ihren Beiträgen daher gut zu Gesicht stehen.
zum Beitrag22.06.2025 , 15:47 Uhr
"Das liegt aber ausschließlich an der Kriegstreiberei im Westen"
Es hängt vom Kontext ab, wie sie den Begriff Westen interpretieren. Politisch könnte Israel da wohl noch zugerechnet werden, dann würde das aber auch für Japan gelten.
Definieren sie Westen aber als gemeinsame staatliche Geschichte im Sinne der Renaissance oder Aufklärung unter Berücksichtigung des Christentums, dann fällt mir pauschal kein westlicher Staat ein, der im letzten Jahrzehnt "Kriegstreiberei" betrieben hat.
Im Gegensatz zu Ländern wie Russland oder dem Iran.
Aus dieser Perspektive ist ihre Äußerung aus meiner Sicht wenig überzeugend.
Und abschließend, ja "mancher" auch in Deutschland, hat auch gesagt das Russland nicht in die Ukraine einmarschieren würde.
Auf derartige Aussagen sollte ein Staat nicht seine Sicherheitsstrategie ausrichten. Aber Deutschland hat ja schon nach Ende des Kalten Krieges Fukuyamas "Ende der Geschichte" allzu wörtlich interpretiert und seine Armee auf "Wüstentruppe" umgestellt. Dazu gerade was Russland betrifft, Jahre lang fleißig weggeschaut.
Daher wundern mich derartige Aussagen hierzulande schon seit längerer Zeit nicht mehr.
zum Beitrag21.06.2025 , 23:11 Uhr
Es wäre hilfreich die Untätigkeit der EU und das Schweigen Deutschlands in einem etwas größeren Kontext zu betrachten. Für die EU ist Gaza nicht der Nabel der Welt, sondern die Bedrohung durch Russland hat Priorität.
Der Zeitpunkt in dem Putin sich entschließen wird die Bündnisfähigkeit der Nato zu testen rückt durch das Weltgeschehen ja nicht weiter in die Ferne sondern kommt umso näher, je vehementer sich Trump öffentlich auf seinen Isolationismus beruft.
Und wer 35 Jahre im Dornröschenschlaf verbracht hat, der steht halt irgendwann einmal vor der Situation sich nicht von heute auf morgen aus der Abhängigkeit lösen zu können.
Das wissen die Europäer und das weiß auch Trump. Daher wird Europa nur im Fahrwasser der USA in Nahost agieren, aber nicht dagegen anschwimmen.
Wer jetz auf Emanzipation setzt dürfte sich dann auch in absehbarer Zeit verwundert die Augen reiben, wenn Artikel 5 der Nato ausgerufen wird und man dann wahrnimmt, wer alles nicht zu Hilfe eilt. Etwas anderes zu vermuten wäre in dem Fall blauäugig
Aus dieser Perspektive kann ich gut nachvollziehen, dass die Regierung alles unterlässt was zu einem Konflikt mit Israel und damit auch den USA führen wird.
zum Beitrag21.06.2025 , 00:28 Uhr
Die Anreicherung von Uran auf 90% sagt für sich nichts aus über den Zeitraum bis zur Fertigstellung einer Atombombe mit Marschflugkörpern.
Moderne Atomwaffen setzen auf die Implosionsbombe. Kurz erläutert: eine äußere Kugel umgibt eine Hohlkugel aus Plutonium. An der Innenseite der äußeren Kugel sind Sprengladungen angebracht, die so gezündet werden müssen, dass sie eine exakt kugelsymmetrische Druckwelle erzeugen. Diese Druckwelle komprimiert das Plutonium im Inneren, wodurch die explosive Kettenreaktion ausgelöst wird.
Das ist eine technisch hoch komplizierte Angelegenheit. Schon kleinste Abweichungen könnten das Spaltmaterial unkontrolliert auseinander treiben und die Reaktion verhindern.
Die Techniknation Deutschland wäre kurzfristig in der Lage atomwaffenfähiges Uran anzureichern. Für die technische Umsetzung der Implosionsbombe rechnen Experten, bei idealen Voraussetzungen, jedoch mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren.
Dazu käme noch die zeitliche Frage der Testphasen. Die Ober- oder unterirdisch durchgeführt werden.
Es wird wohl nur wenige Menschen geben, die ernsthaft glauben, dass die Standards für Forschung und Technik im Iran höher sind als in Deutschland.
zum Beitrag20.06.2025 , 23:36 Uhr
Das Konzept der konstruierten Gefahr von außen, ist seit der römischen Kaiserzeit ein Stilmittel der Tyrannen, Diktatoren und Autokraten.
Die Abläufe dahinter sind stets die selben. Stiliserung als Opfer der äußeren Umstände und der bewaffnete Konflikt um eine unmittelbare Bedrohung abzuwehren.
Funktioniert von Napoleon über Hitler bis Putin. Und auch Demokratien machen davon gerne einmal Gebrauch, wie Bush jr. im Dritten Golfkrieg.
Der Westen ist keine homogene Maße, schon allein geographisch nicht, aber zumindest die Westeuropäer haben es versäumt, sich nach Ende des Kalten Krieges von den USA zu emanzipieren und aus deren Schatten zu treten. Ohne eine eigene Ordnung, sowohl politisch wie auch militärisch, bleibt man lediglich ein Spielball der Großmächte und wenn sich wie jetzt der "große Bruder" abwendet, bleiben kaum noch Handlungsoptionen.
Es rächt sich jetzt, dass Europa es die letzten 35 Jahre versäumt hat globale Kooperationen und Bündnisse aufzubauen, mit Ländern die weder in den Einflussbereich Chinas, Russlands oder der USA geraten möchten. Und von diesen Ländern gibt es weltweit nicht gerade wenige.
zum Beitrag20.06.2025 , 19:24 Uhr
"Kriminalisierung von politischem Protest“. In Deutschland auch als Staatsräson bekannt.
Wurde auch Zeit das die deutschen Gerichte die Parole dem jeweiligen Kontext zuordnen und die Hintergründe besonders hinter der Absicht der Botschaft mit einbeziehen.
Von den Niederlanden bis zur Schweiz haben die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung der Parole eingestellt, in Großbritannien ist die Parole im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit noch überhaupt nicht in Erscheinung getreten und in Norwegen musste der Meta Konzern auf Internivierung der Regierung eine wegen der Parole abgeschaltete Facebook Palästinaseite wieder aktivieren, da "die Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und zudem nicht eindeutig sondern vielfältig interpretierbar sei.."
Wird Zeit das dieses hierzulande auch endlich zur Kenntnis genommen wird und die deutsche Justiz von strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit der Verwendung der Parole absieht.
zum Beitrag20.06.2025 , 17:18 Uhr
Ein Verwaltungsakt kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und zugestellt werden. Spielt für die Wirksamkeit keine Rolle, sofern die Vorschriften für die Aus-und Zustellung gemäß § 37(VwVfG) beachtet wurden.
Hat auch nichts mit Glaubwürdigkeit sondern mit einem Rechtsanspruch zu tun. Der ergibt sich zwangsläufig aus der Bindewirkung.
zum Beitrag20.06.2025 , 17:08 Uhr
Diese unionsgeführte Regierung hat leider überhaupt kein Rechtsverständnis.
Zieht sich wie ein roter Faden durch die kurze Regierungszeit. Illegale Grenzabweisungen, Befürworten von rechtswidrigen Angriffskriegen und jetzt kommt noch offensichtlicher Rechtsbruch hinzu wie der Kanleramtsminister verkündet.
Kompliment an die 25 Verteidiger die sich bereit erklärt haben die Rechte der Afghanen vor Gericht einzufordern. Die nächste Blamage für die Regierung dürfte damit vorprogrammiert sein.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang nur, auf welcher Grundlage eine solche Regierung zukünftig argumentieren will, wenn es darum geht andere Nationen zur Einhaltung einer regelbasierten Ordnung zu bewegen. Mit dem Recht sollte sie diesen besser nicht kommen, wäre dann geradezu lächerlich.
zum Beitrag20.06.2025 , 13:28 Uhr
"Ich glaube nicht an das Prinzip Gewaltlosigkeit, sondern an das Prinzip Überleben. An das Motiv: Nie wieder Opfer sein. Ein zutiefst jüdisches.
Diese Nie-wieder-Mentaltität und die Ereignisse der Vergangenheit sind aber kein Freibrief dafür die Erkenntnisse und damit verbundenen Errungenschaften nach 1945 über den Haufen zu werfen und zurück zur Vorkriegsordnung mit dem Recht zur Kriegsführung und damit zum Recht des Stärkeren zurückkehren. Insbesondere ist es kein jüdisches Alleinstellungsmerkmal.
Andere Völker und Nationen haben auch Rechte, besonders das Recht zu Leben. Gilt auch für iranische Konsulatsmitarbeiter und Wissenschaftler.
In ihrer "Kampf ums Dasein" Theorie sollte die Autorin einmal mitberücksichtigen, dass diese derzeit vorallem die Opfer der israelischen Kriegsführung und Politik betrifft. In Gaza, Westjordan, Libanon und jetzt auch im Iran.
Das Argument mit der Atombombe greift daher zu kurz, um den Angriffskrieg Israels und die Gräueltaten zu rechtfertigen.
zum Beitrag19.06.2025 , 21:55 Uhr
Immer öfter beschleicht mich das Gefühl beim Lesen es statt mit der taz mit dem Heidelberg Journal of International Law zu tun zu haben.
Ob "Völkerrechtliche Zeitenwende" oder wie hier "den nach überwiegender Lesart festgestellten Völkerrechtsbruch".
Das Gewaltverbot zwischen Staaten ist ius cogens (zwingendes Recht) und in Art. 2 der UN Charta geregelt. Jeder Angriff auf einen anderen Staat ist somit ein Verstoß gegen das Völkerrecht, es sei denn er wurde vom UN Sicherheitsrat bewilligt oder gar angeordnet.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es auch keine Zeitenwende. Von Mai Lai bis Abu Grahib gab es zahllose Ereignisse die völkerrechtlich nicht geandet wurden, meist aufgrund der Beschlussunfähigkeit der UN.
Es wäre daher wünschenswert, wenn auch hierzulande nicht nur in gefühlt jedem zweiten Artikel zum Thema Nahost auf ein Bruch des Völkerrechts hingewiesen würde sondern dabei auch einmal mitbedacht wird, das Recht nur auf dem Papier besteht, wenn es nicht konsequent durchgesetzt wird. Darin liegt die Verantwortung der Weltgemeinschaft und nicht nur auf Verstöße hinzuweisen sondern sie gerichtlich zu ahnden und politisch zu sanktionieren.
zum Beitrag18.06.2025 , 17:35 Uhr
Die Großmächte haben schon seit Jahrzehnten mit ihrem Vetorecht im UN Sicherheitsrat dazu beigetragen, dass Verstöße gegen das Völkerrecht nicht geahndet werden.
Gleiches gilt für die Nichtakzeptanz des Weltgerichtshofs der sich sogar Sanktionen und Gewaltandrohungen seitens der USA ausgesetzt sah.
Die größte Schwäche ist daher nicht, dass gegen das Völkerrecht verstoßen wird, sondern das die Verstöße meist folgenlos bleiben.
Recht was nicht durchgesetzt wird erosiert zwangsläufig und das wird beschleunigt durch die Haltung der Hegemonialmächte, die nach außen hin zwar eine völkerrechtszentrierte Weltordnung einfordern, sich aber nur dann darauf berufen, solange nicht ihre eigenen Interessen berührt werden.
Die vom Autor beklagte Doppelmoral ist in der Hinsicht lediglich die Spitze des Eisbergs, aber nicht das grundlegende Problem.
Abhilfe könnten da als erster Schritt Kooperationsbündnisse der Europäer mit anderen Staaten in Afrika, Asien, Südamerika oder im Nahen Osten schaffen und es bedürftige zudem eine Reform innerhalb der UN.
zum Beitrag18.06.2025 , 15:36 Uhr
"Ich bin positiv überrascht, dass die TAZ hier die Bezeichnung Völkermord bezüglich Gaza endlich... erlaubt und somit den tatsächlichen Fakten in Gaza gerecht wird.."
Dadurch das ein Medium sich als moralische Instanz selbst zum Richter aufschwingt wird es grundsätzlich nichts und niemanden gerecht. Gilt für die taz bis Bild. Für persönliche Meinungen des Autors oder der Autorin sind eigentlich die Kommentarspalten erfunden worden.
Völkermord nur zur Erinnerung, ist ein juristischer und kein moralischer Begriff. Daher bedarf es auch ein Gerichtsurteil um einen Völkermord festzustellen und nicht selbsternannte Richter.
Ich gebe zu ihren Ausführungen daher nur zu bedenken, dass für die Feststellung eines Genozids der Nachweis erbracht werden muss, dass die Gruppe als solche das eigentliche Ziel der Gewaltakte ist.
Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen rechtlich Kriegsverbrechen dar, implizieren für sich aber noch keinen Genozid.
Der inflationäre Gebrauch von derart aufgeladenen Begriffen wie Völkermord oder auch Holocaust führt nur zu einer Abnutzung und damit Abwertung, wenn sie ständig für Vergleiche herhalten müssen.
zum Beitrag18.06.2025 , 14:42 Uhr
"Gerichtsurteile sind keine linke Show, sondern der Beweis eines funktionalen Rechtsstaats"
Das ist zwar richtig, es gilt aber auch zu unterscheiden zwischen Urteil und Urteilsbegründung.
Das eine oberste Instanz wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung einräumt, dass es in Griechenland zwar keine Sozialleistungen für Asylbewerber dafür aber eine florierende Schattenwirtschaft gibt, die junge und gesunde Männer ernährt und damit in einem Rechtsurteil auf Schwarzabeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts verweist, hat es so in der deutschen Rechtssprechung noch nicht gegeben.
Und das aus gutem Grund, verstößt es doch nicht nur gegen EU Recht und die EU Richtlinie 2013/33/EU in der die Standards für die Lebensbedingungen klar festgelegt sind sondern steht auch konträr zum Grundgesetz und den Allgemeinen Menschenrechten der UN. Artikel 25 definiert hier den angemessenen Lebensstandard.
Verwunderlich ist daher lediglich, dass eine Behörde bei einer Abschiebung sich auf dieses Urteil beruft und das von Seiten der Rechtsbeiständen der betroffenen Personen anscheinend noch keine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht wurde.
zum Beitrag17.06.2025 , 19:30 Uhr
"Es gibt ja auch ein Widerstandsrecht.."
Wird immer ja wirrer.
Ein Widerstandsrecht bezieht sich völkerrechtlich auf zivilen Widerstand gegen eine Fremdherschaft, nicht auf dem Aufbau und die Unterstützung von Terrormilizen, die Anschläge auf die Zivilbevölkerung der Gegenseite verüben.
Nur falls es ihnen nicht bekannt ist, Terrorismus ist kein Widerstand!
Und da spielt es weder eine Rolle wo das Epizentrum liegt, noch welche Staaten ebenfalls Milizen unterstützen.
zum Beitrag17.06.2025 , 16:05 Uhr
"Das der Iran... die Unterstützung für nichtsstaatliche Akteure beendet, wäre in der Tat wünschenswert; nur würde dazu auch gehören, dass man die zugrundliegenden Konflikte löst - und dazu gehört auch ein Ende der Besatzung"
Das nenne ich einmal eine verquere Logik. Zwei Staaten tragen einen Konflikt miteinander aus und das legitimiert dann den einen Staat dazu "nichtstaatliche Akteure" sprich Terroristen und Terrormilizen auszurüsten und zu finanzieren, damit sie unter der Bevölkerung der Gegenseite Massaker und Attentate verüben und zivile Einrichtungen mit Raketen attackieren.
Wer so denkt, darf sich auch nicht beklagen, wenn die Gegenseite militärisch Operationen gegen staatliche Akteure dieses Regimes in Form von Anschlägen ausübt, die sicherlich auch nicht konform gehen mit dem Völkerrecht.
Etwas mehr Augenmaß wäre hier angebracht.
zum Beitrag17.06.2025 , 15:47 Uhr
"Iran hat sich bereit erklärt, die Urananreicherung auf 3% zu begrenzen – d.h. weit unterhalb der relevanten Schwelle und die höher angereicherten Bestände in einen Drittstaat zu exportieren."
Haben sie für die Behauptung auch eine Quellenangabe?
Mir sind von iranischer Seite nur folgende Äußerungen bekannt.
"Für einen begrenzten Zeitraum können wir eine Reihe von Beschränkungen des Niveaus und des Umfangs der Anreicherung akzeptieren" Der iranische Vize-Außenminister Majid Takht-Rawanchi, New York Times 13.05
Die Anreicherung von Uran sei "nicht verhandelbar". Der iranische Außenminister Abbas Araghchi, BBC 14.06
"Das iranische Aussenministerin kündigte in seiner Stellungnahme an, dass "an einem sicheren Ort" eine neue dritte Anreicherungsanlage für Uran errichtet werde" AP Associated Press, New York, 16.06
Und um welch aufwändigen Prozess es sich dabei handelt Uran überhaupt erstmal anzureichern können sie im heutigen Interview auf tagesschau.de mit dem Nuklearforscher Prof. Steinhauser nachlesen.
Eher unrealistisch, dass der Iran bereit ist auf über 400kg hochangereichertes Uran zu verzichten.
zum Beitrag17.06.2025 , 00:56 Uhr
Das unwahrscheinlichste Szenario dürfte sein, dass die Beteiligten ihren Verstand benutzen, einsehen das militärische Operationen für keine Seite zielführend sind und Verhandlungen aufnehmen.
Ein Lernprozess aus der Geschichte müsste eigentlich sein, dass militärische Lösungen keine Probleme beseitigen sondern sie bestenfalls verlagern. Das aber auf Kosten von zivilen Leben.
Im Ersten Weltkrieg waren 90% der Opfer Soldaten. In den Konflikten des 21 Jahrhunderts sind es zu 90% Zivilisten.
Das sollten die Staatsführer sich auf die Fahnen schreiben und sich darauf besinnen zurück zu einer regelbasierten Ordnung zu finden.
Es ist schon traurig genug, wenn Hegemonialmächte wie die USA oder China meinen, eine völkerrechtszentrierte Weltordnung sei nur solange akzeptabel sofern nicht ihre eigenen Interessen dadurch berührt werden.
Da sollten kleinere Staaten lieber Kooperationsbündnisse eingehen anstatt sich in Konflikten gegenseitig zu schwächen.
Denn wie wir zukünftig leben werden, wird davon abhängen was wir derartigen Mächten entgegensetzen.
zum Beitrag16.06.2025 , 22:24 Uhr
Eigentlich ging es in meinem Kommentar um das Völkerrecht und wie es hierzulande teilweise interpretiert wird.
Nun gut, da habe ich anscheinend zu viel vorausgesetzt. Mein Fehler.
"pacta sunt servanda" bezog sich völkerrechtlich auf den Atomwaffenspeervertrag und die Position Israels.
Hätten sie das entsprechend zugeordnet, hätten sie sich die Ausführungen sparen können, da sie in diesem Kontext überhaupt keinen Sinn ergeben.
zum Beitrag16.06.2025 , 20:25 Uhr
Hat damit weniger zu tun als mit einem dynamischen Prozess wie sie ihn beispielsweise im Common Law finden.
Es geht einfach darum, dass die Rechtssprechung auf der Höhe der Zeit sein muss und aktuelle Entwicklungen mitberücksichtigt werden.
Das funktioniert halt nicht so gut, wenn wie hierzulande im Polizei und Ordnungsrecht die Rechtsprechung zum Teil noch auf Gesetzen und Verordnungen aus der Kaiserzeit beruht.
Aber den Begriff "Rechtsnihilismus" werde ich mir merken, der war gut.
zum Beitrag16.06.2025 , 17:26 Uhr
"Kriege zu führen, anstatt mühsame Diplomatie zu betreiben, ist der Trend im 21. Jahrhundert"
War im 20 Jahrhundert nicht wesentlich anders. Zu Zeiten des Kalten Krieges haben die beiden Weltmächte zahlreiche Stellvertreterkriege auf drei Kontinenten finanziert.
Der Unterschied besteht darin, dass nach dem Ende des Kalten Krieges zahlreiche innerstaatliche Konflikte aufbrachen. Beginnend mit dem Jugoslawienkrieg. Das führte u.a. dazu das die Kriege internationaler wurden, da mehr externe Partner in unterschiedlicher Art und Weise in die Konflikte involviert waren.
Die Kriege sind dadurch komplexer geworden, was eben auch diplomatische Lösungen erschwert, da zuviele nationale und internationale Interessen für eine Beilegung Berücksichtigung finden müssen.
zum Beitrag16.06.2025 , 14:23 Uhr
Teil 2 Die gleiche Diskussion gibt es seit 2001 in Bezug auf Massenvernichtungswaffen. Die Frage die sich stellt ist, muss ein Staat es zulassen, das ein feindlich gesinnter Staat Massenvernichtungswaffen herstellt und damit eine existenzielle Bedrohung für dieses Land darstellt?
Das Völkerrecht ist auf dem Prinzip des Gewaltverbots aufgebaut und kann im Detail darauf derzeit keine klare Antwort geben. Präemptive Schläge sind im Völkerrecht nicht vorgesehen.
Nehmen wir jetzt den von mir zitierten IAEA Bericht als Grundlage, so steht Israel vor der gleichen Entscheidung wie im Sechstagekrieg, mit dem Unterschied, dass damals die Bedrohung akut greifbar war.
Das ändert jedoch nichts an der Gefährdungslage. Wie so oft in seiner Geschichte hat Israel nicht abgewartet, bis rechtliche Normen den realen Gegebenheiten angepasst wurden, sondern hat die Initiative ergriffen und zwar rein unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Souveränität.
Das kann man jetzt verurteilen, wenn man an den Paragraphen klebt oder man berücksichtigt das Prinzip "pacta sunt servanda“ und dagegen hat der Iran eindeutig verstoßen.
zum Beitrag16.06.2025 , 14:07 Uhr
Wenn ich hierzulande Kommentare lese, die sich zu diesem Thema auf das Völkerrecht beziehen, dann fällt mir als erstes auf, dass sie alle auf der Denkweise des Civil Law beruhen.
Es ist alles sehr kodifiziert und man klebt hierzulande geradezu an Paragraphen und Buchstaben.
Das geschieht allerdings zu Lasten der Rechtsauslegung. Recht hat nicht statisch zu sein sondern muss sich in dynamischen Prozessen den Aktualitäten annehmen.
Das Völkerrecht wurde konzipiert als Regelwerk für den Konflikt zwischen Staaten. Es wurde nur moderat den temporären Verhältnissen angepasst. Und oftmals war es historisch nicht am Puls der Zeit.
Der Präventischlag Israels im Sechstagekrieg war nach damaliger Rechtsauslegung ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, nur war er dadurch auch falsch? Die Antwort hat nicht nur die Geschichte gegeben sondern auch das modifizierte Völkerrecht, welches ein derartiges Vorgehen danach nicht mehr grundsätzlich ausschloss.
Fortsetzung folgt...
zum Beitrag15.06.2025 , 23:51 Uhr
Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob sich Teile der Justiz von rein subjektiven Empfindungen leiten lassen oder offensichtlich bewusst die aktuelle politische Willensbildung als Grundlage für eine Urteilsbegründung mit heranziehen.
In ihren Ansichten hinsichtlich des Strafmaßes bei politisch motivierten Taten liegen sie leider nicht ganz richtig.
Die Abweichungen bei Straftaten denen eine politische Motivation zugrunde liegt, sind gering und variieren höchstens unter Berücksichtigung des Gerichtsstandortes.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass vielen rechten Straftaten keine politische Motivation zugeordnet wird. Das wirkt sich nämlich auf die Strafzumessung aus und so manches mildes Urteil kommt daraufhin zustande, welches ansonsten wesentlich höher ausfallen würde.
Und da es anscheinend gute deutsche Tradition ist, Links als Gefahr für das System zu sehen, wird Straftaten eher ein politisch motivierter Hintergrund zugeordnet, sofern es auch nur das geringste Anzeichen dafür gibt, dass sie aus der linken Ecke stammen. Und dementsprechend höher fallen die Strafen dann auch aus.
zum Beitrag15.06.2025 , 22:33 Uhr
Eine Revolution von innen würde Israel zwar in die Karten spielen, Ziel der Operationen im Iran ist es aber gewiss nicht.
Den militärischen Strategen in Israel wird durchaus bewusst sein, dass die durchgeführten Militäroperationen nicht nur die Verteidigungsfähigkeit des Iran geschwächt sondern auch einen bleibenden Eindruck bei der iranischen Führung hinterlassen haben. Die Kehrseite der Medaille ist, dass der Iran seine Bemühungen um den Besitz einsatzfähiger Atomwaffen seitdem intensiviert. Den nur der Besitz dieser Waffe stellt für den Iran noch einen dauerhaften Schutz vor direkten Angriffen Israels dar. Für Israel ist es wiederum eine nicht hinnehmbare Bedrohung die durch den direkten Konflikt nicht geringer geworden ist.
Die präemptive Operation Israels dürfte daher solange anhalten, bis der Iran nicht mehr imstande ist in naher und ferner Zukunft eine Atombombe zu bauen.
zum Beitrag15.06.2025 , 21:49 Uhr
"das iranische Atomprogramm war für den Militärschlag gegen den Iran insofern nur ein willkommener Vorwand."
Das widerspricht grundlegend dem Bericht den die IAEA Ende Mai an ihre Mitgliedsstaaten verschickt hat.
408,6 Kilogramm Uran in einem Reinheitsgrad von 60 Prozent besitzt der Iran laut IAEA. Ein Anstieg von 49% gegenüber Februar. Nach Angaben des Iran ausschließlich für die Energiegewinnung. Für Atomenergie reichen jedoch bereits 3,5 bis 5%. Für den Bau der Atombombe bedarf es 90%.
42kg dieses hochangereicherten Urans würden für den Bau einer Atombombe benötigt. Für die Anreicherung des Urans von 60 auf 90% würden wenige Tage ausreichen.
Zudem habe an drei von der IAEA beobachteten Standpunkten der Iran geheime nukleare Aktivitäten durchgeführt und dabei Materialien genutzt, die der IAEA nicht gemeldet wurden.
Die große Unbekannte ist lediglich in der technischen Umsetzung festzumachen. Wie weit der Iran ist u.a. das Spaltmaterial an Trägersysteme zu befestigen ist nicht bekannt. Für den im allgemeinen zuverlässigen israelischen Geheimdienst stand der Point of no return jedoch kurz vor der Vollendung.
Die Zeit, Forsvarets forskningsinstitutt (Norge), RUSI (UK)
zum Beitrag15.06.2025 , 17:46 Uhr
"Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen"
Das wird den Richtern in Berlin durchaus bewusst gewesen sein und es ist davon auszugehen, dass ihnen auch die Rechtsprechung der Obersten Gerichte geläufig ist, dieses hält sie jedoch nicht davon ab, eine Urteilsbegründung zu konstruieren und eine Strafe auszusprechen, die höchstwahrscheinlich bei einer Revision keinen Bestand hat.
Der Grund für dieses Vorgehen dürfte in den politischen Gegebenheiten zu finden sein. Ähnlich wie bei den Klimaklebern sind auch Gaza Proteste politische Störenfriede.
Das seit Corona auch politische Aspekte Auswirkungen auf die Rechtssprechung haben ist ein Trend der sich in den Gerichtsurteilen widerspiegelt. Vorweg marschieren dabei die Berliner und Bayern mit teilweise hanebüchenen Urteilsbegründungen.
Das ist für einen Rechtsstaat eine besorgniserregende Entwicklung, denn in einer parlamentarischen Demokratie sollte nunmal der Grundsatz herrschen, dass sich die Justiz aus der Politik heraushält und die Politik keinen Einfluss auf die Justiz ausübt. Beides scheint momentan nicht immer gegeben zu sein.
zum Beitrag15.06.2025 , 15:40 Uhr
"Europa hat begriffen erst wenn Russland am Boden ist wird es Frieden geben."
Schon größere Geister wie Franz Marc oder Otto Dix, haben in Unkenntnis vor dem Wesen des Krieges vor über 100 Jahren ähnliche geistige Plattheiten von sich gegeben.
Das änderte sich schlagartig, als sie den Krieg aus nächster Nähe erfahren haben. Ob freiwillig gemeldet oder eingezogen wie Remarque, eins hatten sie alle gemein, sie wurden durch ihre Erfahrungen an der Front zu überzeugten Pazifisten.
[...] Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Nettiquette. Die Moderation
zum Beitrag15.06.2025 , 15:06 Uhr
Reichlich undifferenziert der Kommentar der geschätzten Chefredakteurin.
Forist lowandorder hat an dieser Stelle schon den wesentlichen Punkt angesprochen und man kann gar nicht häufig genug darauf verweisen, daher sei hier nochmals der Auszug aus der UN Charta erwähnt
“Mitgliedstaaten sollen ihre Streitigkeiten auf friedliche Weise lösen. Das bedeutet, dass sie alle Mittel der Friedensvermittlung, Schlichtung, Mediation, Untersuchung, Rechtsstreit und anderen friedlichen Verfahren in Anspruch nehmen müssen“
Wesentlicher Punkt: Ansätze zu eruieren, bedeutet kein Ausschlussverfahren vorzunehmen hinsichtlich subjektiver Einschätzungen über die Ansichten Russlands. Die stehen erst an zweiter Stelle und die Frage der Machbarkeit stellt sich sowieso erst am Schluß. Zuerst müssen Ansätze her, auf Grundlage der in der UN Charta genannten Optionen.
Denn rein auf militärische Optionen zu setzen, zeugt doch von einer etwas arg verkürzten Denkweise. Der Frieden in Europa kann nur unter Einbindung Russlands wiederhergestellt werden.
Und um den Weg zu einem solchen Frieden bestreiten zu können, braucht es zusätzliche Ansätze, als lediglich die stärkste Armee Europas aufbauen zu wollen.
zum Beitrag15.06.2025 , 00:26 Uhr
"Manche Denkanstöße / Provokationen gehen eben zu weit."
Das ist sicher richtig, ich lehne derartige Bezüge auf den Holocaust grundsätzlich ab, schon allein aus Respekt vor den Opfern, aber da es sich hier nicht um Moral sondern um ein Gerichtsurteil handelt, ist festzuhalten, das Äußerungen in einem derartigen Kontext rechtlich ein Werturteil darstellen und dieses fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die im Artikel genannte Begründung des Gerichts halte ich diesbezüglich für wenig plausibel und sie dürfte einer Revision kaum standhalten.
Allerdings ist gerade die Rechtssprechung von Berliner Gerichten immer für eine Überraschung gut. Vorsichtig formuliert.
zum Beitrag14.06.2025 , 15:52 Uhr
Grundsätzlich, auch für spätere Kommentare.
Das Herzstück des Völkerrechts ist Art 2 Gewaltverbot.
Bedeutet kriegerische Konflikte zwischen Staaten sind grundsätzlich verboten, sofern kein UN Mandat vorliegt.
Zudem hat ein Präventivkrieg eine konkrete Bedrohung als Voraussetzung, wie beispielsweise der Sechstagekrieg 1967.
Das jetzige Vorgehen Israels bezeichnet man als präemptive Maßnahme. Bedeutet es liegt eine nicht sichtbare Bedrohung vor, die aber zu einem späteren Zeitpunkt zu einem unumkehrbaren Tatsachbestand führen kann. Trifft insbesondere auf den Bau oder Erwerb von Massenvernichtungswaffen zu.
Jedoch können sowohl präventiv als auch präemptive Maßnahmen durch ein UN Mandat gedeckt sein. Diese preemption gab es 2001 hinsichtlich USA - Irak/Afghanistan.
Im Völkerrecht ist jedoch eine preemption unabhängig von der Form nicht berücksichtigt.
zum Beitrag14.06.2025 , 15:06 Uhr
Gemäß Art 2 der UN Charta verstößt jeder Bewaffnete Konflikt zwischen Staaten gegen das Gewaltverbot.
Nur, seit Verabschiedung der Charta gab es über 200 Kriege ohne UN Mandat die gegen Art 2 verstoßen haben.
Ein Präventivkrieg ist nicht grundsätzlich ein Verstoß gegen das im Völkerrecht festgehaltene Selbstverteidigungsrecht.
Bereits von der UN festgestellt im Sechstagekrieg 1967 mit dem Präventivschlag Israels.
Und bereits der Vorläufer des modernen Völkerrechts, das Klassische, kannte das freie Recht zum Krieg als Merkmal der staatlichen Souveränität. Auf diese bezogen sich die USA 2001 und zwei Resulotionen der UN haben damals die Ausweitung der Selbstverteidigung bestätigt und insbesondere den Tatsachbestand Rechnung getragen, dass innere und äußere Sicherheit im traditionellen Sinne nicht mehr voneinander getrennt werden können.
Die sogenannte "preemption" haben nicht nur die USA in ihrer Stastsdoktrin sondern auch Russland, China, Indien, Pakistan, Türkei oder Israel.
Die präemptive Operation Israels erfolgt unter dem Aspekt, dass durch den Besitz von Massenvernichtungswaffen ein unumkehrbarer Tatsachbestand geschaffen wird, auch wenn keine akute Bedrohung vorliegt
zum Beitrag14.06.2025 , 01:39 Uhr
"Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) rief die Konfliktparteien zur Zurückhaltung auf und warnte vor einer Destabilisierung der gesamten Region"
Die alte Leier aus dem Kanzleramt ignoriert geflissentlich wer seit Jahrzehnten zur Destabilisierung in der Region beiträgt und den Terror unterstützt. Huthi im Jemen, Hisbollah im Libanon oder Hamas in Gaza dazu Terror Schergen im Irak und ehemals in Syrien.
Die Hisbollah ist entmachtet, die Hamas weitgehend zerschlagen, der Irak militärisch schwer angeschlagen und das nicht durch Worte oder Lippenbekentnisse sondern durch Tatkraft und militärische Cleverness. Und es sollte auch nicht vergessen werden, wer maßgeblich die Vorabeit zum Sturz des Assad Regimes geleistet hat.
Gerade jetzt könnte Deutschland die Staatsräson einmal in der Praxis umsetzen und Israel dabei unterstützen das Mullahregime in Teheran zu stürzen. Der Dank insbesondere von Seiten der iranischen Frauen wären Merz und Co. sicherlich gewiss.
zum Beitrag13.06.2025 , 16:48 Uhr
"Mit Rechten kommen Pflichten. Alles andere ist Rosinenpicken im Gleichstellungsoutfit"
Sehr schön ausgedrückt, nur dann sollte Deutschland erstmal mit den Rechten anfangen, beginnt mit dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und endet mit gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dazwischen liegen dann noch massenhaft Baustellen in punkto Gleichberechtigung. Das ist weit entfernt von Rosinenpicken.
zum Beitrag13.06.2025 , 16:36 Uhr
"408,6 Kilogramm Uran in einem Reinheitsgrad von 60 Prozent soll der Iran mittlerweile besessen haben. Das steht in einem Bericht, den die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) Ende Mai an ihre Mitgliedsstaaten verschickte. Demnach ist der iranische Uranvorrat seit Februar um 133,8 Kilogramm gestiegen. Genug, um der IAEA zufolge neun Atomwaffen herzustellen, sollte das Uran weiter angereichert werden.. " Zitat aus Die Zeit v. 13.06.25
Die Überschrift "Bomben für die Existenzsicherung" wäre in diesem Zusammenhang zutreffender. Diesen Angriff zum Anlass zu nehmen, um ihn umzumünzen auf Nethanjahus eigene Interessen geht doch arg am Thema vorbei und verkennt, dass Nethanjahus Lebensziel in der Existenzsicherung Israels besteht. Dafür scheut er auch vor Kriegsverbrechen und Landraub nicht zurück.
Diese Aspekte sollten aber nicht vermischt werden, mit dem legitimen Recht Israels auf die Sicherung seiner Existenz die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Verhinderung einer Atommacht Iran ist ein solches Recht zur Selbstverteidigung und dürfte im Interesse der gesamten Region liegen.
Und was die Hegemonialmacht anbelangt, einmal bei der Türkei oder Ägypten nachfragen.
zum Beitrag13.06.2025 , 13:22 Uhr
Wenn schon wieder Skandinavien als Vergleich herhalten muss, dann bitte auch auf die Verhältnisse eingehen.
Die Wehrpflicht in Norwegen und Dänemark greift grundsätzlich nur, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt. In Dänemark liegt die Quote bei 99%, in Norwegen gibt es mehr freiwillige Bewerber als Stellen. Liegt auch an den guten Arbeitsbedingungen beim Militär in diesen Ländern. Gute Bezahlung, soziale Absicherung von Mutterschutz bis Kinderbetreuung, Studienmöglichkeiten etc. machen diesen Dienst attraktiv.
Wenn von Deutschen Begriffe wie Feminismus oder Emanzipation ins Spiel gebracht werden, kommt da leider meist wenig zählbares heraus, wie auch dieser Artikel wieder zeigt.
Aus meiner norwegischen Perspektive ist Deutschland nach wie vor eine Wüste in punkto Gleichberechtigung. Bei uns ist es etwas ganz natürliches, dass Männer und Frauen nicht nur rechtlich gleichgestellt sind, sondern auch die gleichen Zugangsmöglichkeiten und Chancen haben und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
In Norwegen teilen sich beim Militär sogar Männer und Frauen die Unterkünfte. Auf Initiative der Frauen hin, da sie gleichbehandelt werden wollten wie die Männer. Normal!
zum Beitrag13.06.2025 , 01:14 Uhr
In meiner Region in Tromsø ist keiner für den Tiefseebergbau, schlecht für die Fischerei, aber wir geben auch nichts auf die Stimmen aus der EU.
Jahrelang wurde die Gasförderung in Norwegen kritisiert, dann fiel Russland aus und Norwegen sprang ein und ist jetzt EUs Darling. Die Fördermenge wurde dann erhöht und es führt wohl dazu, dass in naher Zukunft auch in der Arktis gefördert wird.
Gleiche Nummer beim Fischfang. Kaum wurden EU Fangflotten Zugang zu den norwegischen Gewässern eingeräumt, schon gab es ein Abkommen über höhere Fangquoten und prompt einen Rückgang der norwegischen Bestände an Krill und Seelachs.
Bei den Selten Erden wird es dann wohl ähnlich verlaufen. Erst grosser Widerstand und Skepsis in der EU und sollte sich die Technik in naher Zukunft dann doch als einigermaßen umweltfreundlich erweisen, dann besinnt sich die EU darauf, dass man sich ja aus der Abhängigkeit von China lösen wollte und Norwegen ja den EU Bedarf mehr als decken kann.
Das Ergebnis wird dann wie bei den anderen Verfahren verlaufen. Ausbau der Kapazitäten in Norwegen, um den Bedarf der EU zu decken.
Bringt ausser Einnahmen nur Nachteile für das Land und die Natur.
zum Beitrag12.06.2025 , 15:44 Uhr
Nicht zu vergessen die Arbeitsbedingungen in einigen Branchen.
Meine britische Frau wollte 2006 unbedingt als Ärztin in Deutschland arbeiten, da die Arbeitsbedingungen in UK eine Katastrophe waren und ihr das gesellschaftliche Klima in Deutschland gefallen hat. Jetzt will sie nur noch weg, die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern sind mittlerweile auf das Niveau der Massenabfertigung herabgesunken und das gesellschaftliche Klima hat sich im Laufe der letzten Jahre sehr verändert.
Das Gegenteil davon ist ihr iranischer Kollege, der seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebt. Für ihn sind die Arbeitsbedingungen nicht maßgebend und auch die hohen Abgaben fallen bei seinem Ärztegehalt für ihn nicht ins Gewicht. Er schätzt nach wie vor die Freiheitsrechte und die Rechtssicherheit, die ihm hier geboten werden, so wie die aus seiner Sicht immer noch gut funktionierenden Infrastrukturen.
Das Repräsentiert halt die unterschiedlichen Sichtweisen auf ein Land und zeigt die jeweils gesetzten Prioritäten. Schutz vor staatlicher Willkür vs. individuelle Lebensqualität.
zum Beitrag12.06.2025 , 14:51 Uhr
"Unser Verhältnis zu Israel als jüdischer Staat ist und bleibt halt ein besonderes"
Hinter der Aussage kann man sich gut verstecken. Historische Verantwortung bedeutet aber nicht wegzusehen bei Kriegsverbrechen in Gaza und Landraub im Westjordanland.
Und wenn der "Freund" alle Ermahnungen ignoriert, die UN durch das Vetorecht der USA handlungsunfähig sind, dann obliegt es gerade den Nationen, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die völkerrechtszentrierte Weltordnung verweisen, dem Treiben von Despoten mehr entgegenzusetzen als bloße Worte.
Und die jetzt beschlossenen Sanktionen gegen zwei rechtsradikale Minister sind im Grunde ein Witz. Leider fehlt in Europa die Courage z.B. Norwegens Vorschlag weiterzuverfolgen, Banken in Israel zu sanktionieren, die Kredite an Siedler für den illegalen Siedlungsbau vergeben. Der Vorschlag liegt seit 2023 auf dem Tisch, aber was tut Deutschland, tätigt Rekordinvestitionen in Israel u.a. durch den Kauf der Anteile die der norwegische Staatsfond rein aus ethischen Gründen, mit hohen Verlusten, abgestoßen hat. Einmal bei der Telekom nachfragen.
Die deutsche Haltung von Politik, Bevölkerung, Presse, Wirtschaft ist mehr als befremdlich.
zum Beitrag11.06.2025 , 21:50 Uhr
"Justiz genau das nicht machen dürfe, wozu sie in einer Demokratie existiert: die Macht der Regierung überprüfen und im Zweifel einschränken"
Der Satz würde der Autorin in Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Schweden und anderen Ländern mit einer parlamentarischen Tradition um die Ohren gehauen.
In deren Augen ist es das Parlament, welches die Macht der Regierung überprüft und ggf einschränkt. Die Justiz hat sich grundsätzlich aus der Politik rauszuhalten.
Das funktioniert aber nur bei entsprechenden Demokratieverständnis und bei Vertrauen in die Arbeit der Parlamentarier.
An beiden hapert es in Deutschland gewaltig, zeigt sich schon daran das politische Regierungsentscheidungen nicht mehr im Parlament und Ausschüssen debattiert und ggf korrigiert, sondern gleich an die Gerichte ausgelagert werden, in der Hoffnung das irgendeine Oberste Instanz es schon richten wird.
Diese Rechtshörigkeit in Deutschland erweckt dabei teilweise schon den Eindruck, dass BGH oder BVerfG nicht mehr als Gesetzeshüter sondern als Entscheider fungieren um inkompetente politische Maßnahmen zu korrigieren.
Das alles hat nur wenig mit einer parlamentarischen Demokratie zu tun.
zum Beitrag10.06.2025 , 22:43 Uhr
"Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfalentscheidung"
Auch BGH Entscheidungen mit Leitsätzen sind Einzelfallentscheidungen. Das ändert jedoch nichts an deren Allgemeingültigkeit.
Gleiches gilt für das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht. Die Begründung ist nicht auf die Einzelfälle abgestellt sondern es wurden allgemeine Maßstäbe gesetzt, die besagen das Zurückweisungen an der Grenze gegen EU Recht verstoßen und damit rechtswidrig sind. Fehlen tut lediglich die formelle Bindungswirkung.
Dennoch ist eine Regierung im rechtsstaatlichen Sinne angehalten gerichtliche Entscheidungen auch dann ernst zu nehmen, wenn sie keine Bindungswirkung entfalten.
Erspart auch der Regierung einiges, da jetzt schon abzusehen ist, das weitere nationale Klagen folgen werden und damit wohl auch weitere juristische Niederlagen drohen.
Denn ansonsten wird irgendwann der Punkt erreicht, wo selbst § 17 StGB (Verbotsirrtum) nicht mehr greift und dann wird es eng für die Beteiligten in Sachen Straffreiheit.
zum Beitrag09.06.2025 , 22:45 Uhr
"Allerdings - keine Staatsbürgerschaft, keine Feuerwaffe"
Nicht ganz korrekt. Greencard reicht ebenfalls und selbst mit einem Non-Immigrant Visum können sie in den meisten Bundesstaaten eine Waffe erwerben. Einfach einen Jagdschein vorlegen und dann Formular 4473 ausfüllen.
Besitzen sie keinen Jagdschein ist das auch kein Problem, in Texas können sie den Online erwerben. Dauert 20 Minuten. Den Schein erhalten sie u.a. als PDF, den können sie ausdrucken und damit zum Waffenladen gehen und dann 4473 ausfüllen. Alles legal!
Andere Bundesstaaten bieten auch Tageskurse an um einen Jagdschein zu erhalten. Die sind auch ganz praktisch, denn sie enthalten auch eine Schulung über den Umgang mit Waffen und Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des mitführens oder aufbewahrens von Waffen.
Etwas komplizierter stellt sich die Rückgabe der Waffe bei der Ausreise dar. Da sind sie nämlich nachweispflichtig die Waffe ordnungsgemäß übergeben zu haben. In Texas ist dafür der örtliche Sheriff zuständig. Denn Handel z.B. Verkauf an ein Waffengeschäft dürfen sie mit einem L-Visum oder E-Visum nicht treiben. Das wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
zum Beitrag09.06.2025 , 17:18 Uhr
Sie schreiben sich hier um Kopf und Kragen.
Ein Sexualkontakt ohne Einverständnis des Betroffenen ist ein strafbarer Akt. Schon einmal etwas von Persönlichkeitsrecht gehört?
Und was heißt in dem Zusammenhang "grundlegend als abgelehnt"? Das Gegenteil von Zustimmung ist nunmal Ablehnung.
Sorry, aber das kann ich beim besten Willen nicht mehr ernst nehmen.
zum Beitrag09.06.2025 , 17:04 Uhr
An den Rechten des Angeklagten ändert sich gar nichts.
Es gibt bisher in der Rechtssprechung genügend Fälle in denen Aussage gegen Aussage stand und dennoch ein Urteil erging z.B. bei Beleidigung oder Nötigung.
Und ihre gern zitierte Unschuldsvermutung schließt auch nicht aus, dass sich ein Gericht im Laufe des Prozesses ein Urteil bildet, welches die Unschuld des Angeklagten in Zweifel zieht.
Die Unschuldsvermutung ist nicht in Stein gemeißelt und bezieht sich lediglich auf ein objektives und unvoreingenommenes Ermittlungs- bzw Gerichtsverfahren.
zum Beitrag09.06.2025 , 14:32 Uhr
"Warum besteht soviel Abwehr gegen die Idee einer einvernehmlichen, achtsamer Sexualität?"
Weil die Ja heißt Ja Regelung ein weiter Baustein ist die Machthierarchien zu Ungunsten der Männer zu verschieben.
Vor dem Hintergrund, dass es vor hundert Jahren in Deutschland noch das Züchtigungsgesetz gab, welches dem Mann die totale Kontrolle über die Frau einräumte, wurde seitdem das Selbstbild der Männer von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zurechtgestuzt.
In Deutschland fiel dann 1997 mit der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe eine der Grundsäulen des Besitzanspruchs, welches Männer gegenüber Frauen meinten zu haben.
Und da sexualisierte Gewalt in Beziehungs- und Machtstrukturen eingebettet ist und nicht nur das Selbstbild der Männer vom sexuell aktiven Mann und der sexuell passiven Frau ausgeht droht mit dieser Regelung nun ein weiter Rückschlag dessen was viele Männer in der Gesellschaft immer noch für selbstverständlich halten, dass Frauen für die Bedürfnisse der Männer zur Verfügung stehen müssen.
Die Abwehrhaltung von Männern zu diesem Thema, zeigen vorheriges auf, sie sind meist nicht inhaltlich bezogen sondern argumentieren mit rechtlichen Einwänden wie Beweislastumkehr.
zum Beitrag09.06.2025 , 13:53 Uhr
Leider wie auch bei ihrem vorherigen Kommentar mit dem Hinweis auf StGB 177, komplett am Thema vorbei.
Nicht "grundsätzlich jeden Sexualkontakt" sondern sexuelle Übergriffe.
Einmal erkundigen worin der Unterschied besteht.
Gleiches in Bezug auf § 177 StGB. Bevor sie solche Äußerungen tätigen bitte einmal den Paragraphen abgleichen hinsichtlich folgender Parameter: Schockstarre, ambivalentes Verhalten, passives Verhalten wie z. B. Schweigen, eingeschränkte Willensbildung und dann bitte auch einmal einen Blick auf Art. 35 EU-Gewaltschutzrichtlinie werfen.
zum Beitrag08.06.2025 , 23:01 Uhr
"Nur frage ich mich, wie man das konkret und v.a. rechtssicher umsetzen will?"
Wie setzt es der Gesetzgeber denn bei einem Einbruch oder Diebstahl um? Es bleibt eine Straftat und zwar solange bis der Geschädigte seinen Willen bekundet, dass er mit dem Diebstahl oder Einbruch einverstanden war.
Nennt sich dann Einverständniserklärung. Und nun die Frage an Sie? Warum sollte es bei sexuellen Übergriffen anders gehandhabt werden?
zum Beitrag08.06.2025 , 22:26 Uhr
Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung in Deutschland basiert auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung.
Diese Kriterien treffen auf einen Großteil der Vergewaltigungen jedoch gar nicht zu. Führt im Ergebnis dazu, dass fälschlicherweise angenommen wird, dass ein Opfer seine Einwilligung gegeben hat, wenn es sich körperlich nicht gewehrt hat.
Diese Mentalität herrscht auch in der deutschen Justiz vor und so verwundert es nicht, dass die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen konstant niedrig bei jährlich 8,5% liegt. Für die Opfer ist das blanker Hohn.
Die bisherige einseitige Rechtspraxis die sich auf Widerstand und Gewalt konzentriert wird abgelöst durch die Praxis der gegenseitigen Zustimmung.
Das Opfer wird dadurch nicht mehr in die entwürdigende Lage versetzt neben dem Tathergang sich selbst und ihre Verhaltens- bzw Handlungsweise hinsichtlich eines Widerstandes oder körperlicher Gegenwehr erklären zu müssen, während der Beschuldigte die Tat abstreitet und ansonsten von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Jetzt werden beide Parteien zu dem Vorgang ausführlich Stellung beziehen müssen und das Gericht urteilt dann aufgrund der Glaubwürdigkeit der Aussagen.
zum Beitrag08.06.2025 , 17:38 Uhr
Das Consent Law wird zwar von vielen Strafverteidigern als juristisch zu vage angesehen, in Schweden hat es sich allerdings bewährt, besonders vor dem Hintergrund der Einführung der fahrlässigen Vergewaltigung als Straftat. Die Verurteilungsrate in diesem Bereich liegt mittlerweile bei 80%. Bei 90% der Fälle handelte es sich zudem um die Altersgruppe der Teenager.
Ein Grund warum gerade in Norwegen viele Jugendliche sich für die Einführung der Ja heißt Ja Regelung einsetzten ist, dass die soziale Stigmatisierung bei Sexualdelikten in der Bevölkerung immer noch sehr ausgeprägt ist.
Und auch die norwegische Justiz hat bisher ihren Anteil dazu beigetragen, indem nicht nur in der Rechtsordnung sondern auch durch Geschlechterstereotypen Opfer sexueller Gewalt schlecht gestellt waren. Das galt ganz besonders für Teenagerinnen.
Das die Gleichstellung der Geschlechter, auf die in Norwegen soviel Wert gelegt wird, in diesen Bereichen ausgehebelt wird zeigen die Statistiken der letzten zehn Jahre überdeutlich. Beginnt bei der Hohen Anzahl der Vergewaltigungen, dem geringen Anzeigenaufkommen und endet damit das 80% der Anzeigen zu keiner Verurteilung führten.
zum Beitrag07.06.2025 , 22:09 Uhr
Die Dänen gehen die Angelegenheit sehr pragmatisch an. Wer als Ausländer kriminell wird oder eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt, der hat das Bleiberecht verwirkt. Das weitere Schicksal des Betroffenen ist unbedeutend.
Bekannt auch als Law and Order Mentalität. Leider findet diese Haltung einen großen Anklang bei der Bevölkerung und das dürfte nicht nur für Dänemark zutreffen.
Erschreckend ist wie das in die Öffentlichkeit hinein kommuniziert wird. Die Hintergründe und die Persönlichkeit des Betroffenen wird dabei komplett ausgeblendet, zeigte sich erst kürzlich bei der Abschiebung eines psychisch Kranken aus Dänemark.
Eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin die ein derart vielschichtiges Thema runterreduziert auf "wenn jemand meinen Partner tötet, darf er dann bei mir am Tisch sitzen? Nein!" (O-Ton) fällt nicht nur in ihrer Rethorik zurück in die Jahre vor 1948, sondern bezeugt damit auch, dass sie den Sinn hinter der AEMR und EMRK nicht verstanden hat und auch in allen anderen Angelegenheiten das Wort Würde für sie ein großes Fragezeichen darstellt. Wie sonst käme jemand auf die Idee einen gemeinsamen Brief mit einer Postfaschistin zu verfassen.
zum Beitrag07.06.2025 , 19:56 Uhr
" Die heutige Lage einschließlich vox populi - is handcrafted.."
Habe auch nie etwas anderes behauptet. Nur helfen Vergangenheitsanalysen nicht weiter, wenn man die gegenwärtigen Stimmungen in der Bevölkerung ändern möchte.
Dürfte kaum einen überzeugen, dass Deutschland nach der Grundgesetzänderung 1993 einer der Hauptprofiteure, auf Kosten der Mittelmeeranrainer, war und sich dann das Blatt ab 2015 allmählich gewendet hat. Ist zwar die Wahrheit, gewinnt man aber keinen Blumentopf mit.
Was passiert, wenn man die Stimmung in der breiten Bevölkerung auf längere Sicht ignoriert, hat die letzte Wahl gezeigt. Wie der öffentliche Raum besetzt wird, wenn sich immer mehr Menschen von der Demokratie abwenden, können sie exemplarisch in vielen Gemeinden Ostdeutschlands beobachten, aber zunehmend auch im Westen. Besser frühzeitig kapieren, das ist erst der Anfang!
Davon abgesehen trägt es zur Erweiterung des Horizonts bei einmal einen Blick in andere EU Staaten zu werfen. Einige haben da doch einen Erfahrungsvorsprung und von deren Ansätzen könnte man auch hierzulande profitieren.
zum Beitrag07.06.2025 , 17:22 Uhr
"Much all weesen & erspare Hinweise zur Akzeptanz vs Abschaffung Todesstrafe"
Sehr kluge Entscheidung den Hinweis auszusparen. Dem Volk aufs Maul schauen oder die Stimme des Volkes in gesellschaftlichen Fragen dauerhaft zu ignorieren ist schon ein Unterschied.
Den Ablauf letzteres können sie hinsichtlich der Demokratieskepsis und der Abwendung von der etablierten Politik von breiten Schichten der Bevölkerung sehr gut anhand der letzten 10 Jahre nachverfolgen. In der Hinsicht ist Deutschland geradezu ein Paradebeispiel.
Eine Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger, wenden diese sich ab, stärkt es nur die Ränder. Schaut keiner mehr hin, dann besetzen Rechtsextreme erst den öffentlichen Raum und später alles andere.
Kurz, je weniger Zutrauen die Bürger in ihren Staat haben, desto leichteres Spiel haben die extremen Kräfte.
zum Beitrag07.06.2025 , 13:01 Uhr
Das Anliegen des Autors in Ehren, aber die realen Ereignisse sollten dabei nicht ausgeblendet werden.
Nach einer aktuellen Insa Umfrage unterstützt die große Mehrheit der Deutschen die Asylpolitik der Regierung. Seit vielen Monaten verliert zudem die AfD erstmals an Zuspruch.
Es ist nunmal nicht zu übersehen, dass es sich beim Dublin Abkommen um ein dysfunktionales System handelt und der Hauptleidtragende in den letzten Jahren Deutschland war. Ein weiter so hätte katastrophale Folgen, solange die AfD als Partei nicht verboten wird.
Wie bereits andere Regierungen zuvor, genannt seien nur Frankreich oder Dänemark, hat die Bundesregierung in einer Interessensabwähgung sich dafür entschieden die Asylpolitik auf Kosten der Betroffenen zu verschärfen anstatt eine ausgewogene Reform im europäischen Kontext anzustreben.
Der Grund dafür dürfte mangelndes Zutrauen in die Gestaltungsfähigkeit der EU sein. Das gerade die Schwächsten die Zeche für eine verfehlte europäische Politik bezahlen müssen ist ein sehr hoher Preis und es bleibt fraglich, ob es sich am Ende für die Gesellschaft auszahlen wird oder ob es die Gräben nicht noch weiter vertieft.
zum Beitrag06.06.2025 , 22:29 Uhr
Und noch ein Hinweis der sehr gut zur Subline "wer die Dublin Verordnung versteht.." passt.
In bisherigen Urteilen hat der EuGH ein besonderes Augenmerk auf die Anwendung der Dublin Verordnung bei den beklagten Staaten gelegt. Da die Dysfunktionalität derzeit klar Deutschland benachteiligt ist das ebenfalls ein wichtiger Faktor mit dem Deutschland vor dem EuGH punkten kann.
Zumal die Regierung klug genug war keine Kollektivzurückweisungen vorzunehmen und vulnerable Gruppen nicht abgewiesen hat.
Beides könnte ausschlaggebend dafür sein, dass der EuGH Deutschland einen weitaus größeren Ermessensspielraum gewährt als viele derzeit denken.
zum Beitrag06.06.2025 , 22:02 Uhr
"Ein nationaler Notstand wurde vom Bundeskanzler bisher auch nicht ausgerufen."
Ein Mitgliedstaat beruft sich auf Art. 72 AEUV um verbindliche Unionsrechtsakte nicht anzuwenden. Das "berufen" ist hierbei auf die Argumentation der Regierung vor Gericht bezogen. Die Regierung muss weder einen Notstand bekannt machen, noch ausrufen sondern sie kann die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage einfach nach nationalen Recht vollziehen. Siehe auch EuGH, Urt. v. 02.04.2020, Az. C‑715/17.
Auch ist die Hemmschwelle hinsichtlich einer Gefährdung weitaus niedriger angesiedelt, als oftmals behauptet wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine hinreichende Begründung hinsichtlich der Aufnahmekapazitäten oder die Überlastung der Behörden vor dem EuGH Bestand hat.
Zu dem Berliner Urteil sei kurz angemerkt, nicht die Zurückweisung "an den Grenzen" sondern im Inland wurde als rechtswidrig erachtet. Und auch die Einschätzung des Gerichts zur Notstandsklausel hat eine eher geringe Gewichtung, basiert sie doch auf Auskünften der Bundespolizei, die sich lediglich auf das Asylaufkommen bezogen und dazu noch mit veralteten Daten aufwarteten. Da wird die Regierung anders auftreten.
zum Beitrag06.06.2025 , 12:26 Uhr
Hätten Sie abschließend noch angefügt, dass die Staatsanwaltschaft mit der Auslieferung in einer Nacht und Nebelaktion und somit durch eine unumkehrbare Entscheidung auch den Rechtsschutz der Angeklagten ausgehebelt und damit einen rechtsstaatwidrigen Eingriff in ihre Grundrechte getätigt hat, wäre es ein perfekter Beitrag gewesen. Aber auch so, sehr präzise formuliert.
zum Beitrag06.06.2025 , 12:18 Uhr
Unter menschlichen Gesichtspunkten hätte es den Prozess um eine Auslieferung nach Ungarn gar nicht geben dürfen.
Ein Staat der seine Angeklagten wie einen Hund an der Leine in den Gerichtssaal führt, dessen Haftbedingungen bekannt dafür sind Isolationshaft anzuwenden um ein Geständnis zu erzwingen und dessen Strafzumessung weit über den europäischen Durchschnitt liegt, erfüllt vorab schon nicht die Eigenschaften, welche die Justiz als Maßstab für eine Auslieferung grundsätzlich anlegen sollte.
Als eigentlichen Skandal in der Sache würde ich daher das Vorgehen der zuständigen Staatsanwaltschaft bezeichnen, das Auslieferungsgesuch Ungarns nicht schon im Vorfeld abgelehnt zu haben und den Prozess in Deutschland durchzuführen.
Denn das war eindeutig eine rechtsstaatswidrige Herangehensweise der zuständigen Staatsanwaltschaft an den Fall.
zum Beitrag06.06.2025 , 11:55 Uhr
Die Errichtung eines Verfassungsgerichts als oberste Instanz ist ja immer auch Ausdruck des mangelnden Vertrauens in die eigene Politik.
Schweden und Norwegen aber auch Großbritannien stehen in dieser Hinsicht in einer ganz anderen Tradition des Parlamentarismus. Die Idee der Souveränität des Parlaments schließt ein Einmischen der Justiz in die Politik grundsätzlich aus.
Das hat auch mit dem Demokratieverständnis zu tun. Die Mentalität hierzulande ist darauf ausgerichtet, dass im Zweifels- oder Streitfall sofort Rufe nach einer ordnenden Hand laut werden und ein Urteil sich möglichst auf einer juristischen Grundlage zu stützen hat um Akzeptanz zu finden. Das Recht steht hier in der Hierarchie an erster Stelle.
In Großbritannien werden sie das genaue Gegenteil erleben. Die britische Tradition des Gewohnheitsrechts und die Common Law Gerichtsbarkeit räumt den Gesetzen eine untergeordnete Stellung ein und basiert auf demokratischen Prozessen die sich innerhalb eines Landes aktuell abspielen.
Die Rechtssprechung liegt hier am Puls der Zeit, während hier z.B. im Polizei und Ordnungsrecht noch Rechtsprechung erfolgt auf Grundlage von Gesetzen die aus der Kaiserzeit stammen.
zum Beitrag06.06.2025 , 11:16 Uhr
War als Antwort an @mwenger gedacht
zum Beitrag05.06.2025 , 21:25 Uhr
Diese Steuertransparenz gibt es auch in Norwegen. Hat unter anderem den Effekt gehabt, dass die Löhne im Niedriglohnsektor gestiegen sind, da viele Bürger Vergleiche angestellt und ihren Job daraufhin gewechselt haben.
Ist aber auch eine Mentalitätsfrage. In Schweden sind die Bürger dank der Personennummer völlig transparent. Von Miete bis Autokauf und selbst Schulden, alles einsehbar.
zum Beitrag05.06.2025 , 14:37 Uhr
Das BVerfG hat den einstweiligen Stopp der Auslieferung damit begründet, dass das Berliner Kammergericht sich zu sehr auf Zusagen der ungarischen Behörden hinsichtlich der Haftbedingungen verlassen hat, anstatt selbst zu prüfen.
Das eine höhere Instanz einer untergeordneten mangelnde Sorgfaltspflicht vorwirft ist nicht ungewöhnlich.
Der Gerichtsbeschluss verstößt aber weder gegen die Verfassung, noch war die Auslieferung zu dem Zeitpunkt rechtswidrig, da ein Eilantrag keine aufschiebende Wirkung hat und der Beschluss des Kammergerichts bis zur Intervention durch das BVerfG Rechtsgültigkeit besass. Der Zeitpunkt für die Überstellung oblag der zuständigen Staatsanwaltschaft, die sich zum Zeitpunkt der Auslieferung auf den rechtsgültigen Beschluss des Kammergerichts stützte. Auch das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Ihre Kommentare zu dem Thema, die sich auf die Rechtslage beziehen, laufen daher allesamt ins Leere.
Hier können sie sich nur auf die Moral beziehen. Das die Nacht und Nebelaktion moralisch nicht nur verwerflich sondern wohl auch politisch motiviert war, steht wohl außer Zweifel, hat nur nichts mit dem Recht an sich zu tun.
zum Beitrag04.06.2025 , 21:23 Uhr
"Geflüchtete aus so eingestuften Staaten haben fast keine Chance auf Schutz in Deutschland."
Welcher Statistik kann man das entnehmen? Aus der Statistik des BAMF geht das z. B. nicht hervor.
Das Konzept der sicheren Herkunftsländer dient in erster Linie als Abschreckung. Es soll die Personen fernhalten, die eventuell aus einer anderen Motivation heraus, als es die politische Verfolgung ist, ihr Heimatland in Richtung Europa verlassen wollen.
Und noch ein Hinweis, in der EU gibt es ein individuelles Asylrecht. Bedeutet, jedes Asylgesuch wird individuell geprüft. Und zwar unabhängig davon, ob die Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht.
Der Mythos, das die Unterscheidung der Herkunftsländer ausschlaggebend für die Anerkennung des Gesuchs ist, wird von Seiten einiger NGOs seit Jahren hartnäckig gepflegt.
Und auch für vulnerable Gruppen aus den Magrehbstaaten ändert sich daher nichts, wenn ihnen in ihrer Heimat politische Verfolgung droht, können sie hier um Asyl ersuchen.
In diesem Zusammenhang davon zu sprechen, dass je nach Form der Einreise die Chancen auf Asyl "dramatisch schwanken" ist dann doch etwas sehr weit hergeholt.
zum Beitrag04.06.2025 , 20:32 Uhr
👍Treffend formuliert
zum Beitrag04.06.2025 , 20:29 Uhr
Geht auch etwas aktueller. ARD Deutschlandtrend v. 04.06.25
73% halten es für nicht gerechtfertigt, wenn von den militärischen Aktionen Israels gegen die Hamas auch die palästinensische Zivilbevölkerung betroffen ist.
Gerade einmal 17% sind der Meinung, die Bundesregierung sollte deutsche Waffenexporte nach Israel unverändert genehmigen.
Und drei von vier Deutschen finden die Kanzler-Kritik am militärischen Vorgehen Israels im Gazastreifen richtig.
Und kleiner Hinweis fürs Oberstübchen, es schließt sich nicht aus für die Belange der israelischen Bevölkerung einzutreten und gleichzeitig die Kriegsführung der Regierung abzulehnen, sich dagegen zu verwahren, dass ausgerechnet "Demokraten" Hunger als Kriegswaffe einsetzen, Landraub begehen und offen ihre Absichten für eine ethnische Säuberung kundtun.
Wer derartige Maßnahmen unterstützt, der sollte einmal seinen moralischen Kompass neu ausrichten, anstatt Phrasen a la "Erst wenn der letzte Hamas Terrorist seine waffen niederlegt kann es Frieden geben" oder ähnliches Zeug von sich zu geben.
Oder wie mein Landsmann der norwegische Aussenminister es klar gesagt hat, "wir verwahren uns dagegen das Kinder getötet werden" !
zum Beitrag03.06.2025 , 13:11 Uhr
Kurzer Nachtrag zu meinem Kommentar an Sie dadrunter.
Man sollte nicht in den Irrglauben verfallen, dass die Rechtsberater der Regierung ihren Job nicht verstehen. Die Strategie die dahinter steckt hat man sich von Frankreich abgeschaut. Die haben das in der gleichen Form praktiziert und sich auf Artikel 72 AEUV berufen bis der EuGH sie gestoppt hat. Und auch hier haben nationale Gerichte in Frankreich bereits vorher Urteile gefällt, die das Vorgehen der Regierung als rechtswidrig angesehen haben. Hatte aber rein rechtlich keine Auswirkungen auf den Handlungsspielraum der französischen Regierung.
Bye the way - 1 zu 1 wird es hierzulande auch ablaufen. Denn das Ziel ist nicht die Zurückweisung von Menschen, sondern ein Zeichen nach innen zu setzen und eine klare Botschaft nach außen und zwar an die EU Partner, aber auch an die Herkunftsländer.
In Frankreich hatte das damals Erfolg, die Zahlen sanken, während sie hierzulande stiegen. Jetzt erfolgt der Boomerang Effekt. Derzeit werden die meisten Erstanträge in Frankreich gestellt und das ist ganz im Sinne Deutschlands, denn um die Schicksale der Flüchtlinge geht es schon seit geraumer Zeit nicht mehr.
zum Beitrag03.06.2025 , 12:53 Uhr
"Erschliesst sich mir die behauptete Relavanz nicht"
Dann versuche ich gerne für Klarheit zu sorgen. Das es sich um ein Eilverfahren handelt, bei dem das Gericht eine Anfechtung ausgeschlossen hat, bedeutet ja nicht das es in der Sache kein Hauptverfahren mehr geben kann. Das wird die Bundesregierung sicherlich vor dem Berliner Verwaltungsgericht anstreben, mit dem Ziel auf die Justiz einzuwirken hinsichtlich ihrer Auslegung der Notlage gem. Art 72 AEUV.
Ganz so eindeutig wie es das Verwaltungsgericht in dieser Hinsicht sieht, verhält es sich damit nämlich nicht.
Letztendlich obliegt es aber der Entscheidung des EuGH über die Voraussetzungen und deren Erfüllung gem Artikel 72 AEUV zu entscheiden und bis dahin ist es legitim, das die Regierung versucht die Norm nach ihren Ansichten neu auszulegen und zwar bis zu dem Zeitpunkt bis das zuständige höchste Gericht in dieser Angelegenheit ein Urteil spricht.
Der Sinn dahinter, gerade was Aufwand und Ertrag angeht, steht wiederum auf einem anderen Blatt, gilt ebenso dafür, das die Aussichten der Bundesregierung mit ihrer Auslegung des Artikel 72 vor dem EuGH zu bestehen, als sehr gering anzusehen sind.
zum Beitrag03.06.2025 , 02:25 Uhr
Dank Internet jetzt auch in der Breite der Gesellschaft angekommen. Aber neu ist das wahrlich nicht. Früher waren derartigen Plattformen exklusive Clubs und Partys und der Zugang erfolgte über mündliche Empfehlungen.
Während meiner Studienzeit in London der 90er kannte ich einige Studentinnen die derartige Beziehungen eingegangen sind um sich das teure Londoner Leben leisten zu können oder weil sie lieber in Camden statt Brixton wohnen wollten.
Nur das männliche Klientel war ein anderes, ausschließlich aus der Upper Class und dementsprechend hoch waren auch die Beträge.
Das Prinzip war aber dasselbe, junge attraktive Frau, finanziell nicht auf Rosen gebettet oft mit Auslandsstipendium begiebt sich in ein (Abhängigkeits-) Verhältnis mit einem älteren Mann.
Und die mir bekannten Geschichten ähnelten sich alle. Die Frau, anfangs fasziniert vom Status, bemerkt im Laufe der Zeit, dass der Mann nicht mehr imstande ist zu unterscheiden zwischen Nähe und Verbundenheit, sucht dann einen Ausweg aus der Abhängigkeit und scheitert an ihren eigenen Ansprüchen.
Verhältnisse die auf Machtstrukturen aufgebaut, sind beinhalten meist auch eine Lebenslüge und zwar von beiden Seiten.
zum Beitrag02.06.2025 , 23:04 Uhr
Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht behandelte die Zurückweisung auf deutschem Boden, also nach Grenzübertritt und damit Einreise in die Bundesrepublik. Das ist ein Unterschied zu einer direkten Zurückweisung an der deutschen Grenze.
Da es sich zudem um eine Einzelfallentscheidung handelt, hat sie auch keine Allgemeinwirkung und dürfte daher die Regierung nicht von ihrem Kurs abbringen.
zum Beitrag02.06.2025 , 22:35 Uhr
Sie scheinen Ausländer automatisch mit Flüchtlingen zu assoziieren. Die meisten Ausländer lassen sich hier nieder um zu arbeiten oder zu studieren. Die wenigsten Einwanderer sind Flüchtlinge.
Nur einmal am Rande so erwähnt, als Norweger zähle ich auch zu den Ausländern, ebenso meine Frau als Britin oder meine Kollegen am Institut die aus Israel, Litauen, Neuseeland oder Südafrika stammen. Sämtlich Akademiker mit hoher Qualifikation. Und davon gibt es in Deutschland reichlich.
Viele von denen leben schon Jahrzehnte in diesem Land, zahlen Steuern und würden auch gerne über die Zusammensetzung im Bundestag mitbestimmen können.
Das Wahlrecht sollte daher nicht ein Privileg des Passes sondern der Dazugehörigkeit sein und die lässt sich u.a aus der Dauer des Aufenthalts ableiten.
Aber wer in der Zeitschleife stecken geblieben ist, der assoziert den Begriff Ausländer halt mit Armutsmigration und bleibt in der Klischeefalle gefangen und pendelt lieber zwischen Dönerläden, Pizzaboten, Reinigungskräften oder Bürgergeldempfängern hin und her.
Da klafft anscheinend eine sehr große Lücke zwischen ihren Vorstellungen und der Realität.
zum Beitrag02.06.2025 , 12:34 Uhr
"Der typische Einwanderer ist männlich, ungebildet, ländlich-religiös-konservativer Herkunft"
Klingt wie ein Auszug aus dem AfD Parteiprogramm.
Kombiniert mit etwas Verschwörungstheorie "dass andere, (potentiell) feindselige Staaten (Türkei, Russland z.B.) dann auch offiziell Deutschland mitregieren.."
Viele der 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland besitzen einen deutschen Pass und nehmen auch an Wahlen teil. Darunter werden auch eine erhebliche Anzahl Türken und Russlanddeutscher sein. Das jetzt dadurch deren beider Herkunftsländer offiziell in Deutschland mitregieren wäre mir neu.
Sie assoziieren mit dem Begriff Migrationshintergrund anscheinend etwas abwertendes und wirklichkeitsfernes und bedienen dadurch lediglich übelste Klischees.
zum Beitrag01.06.2025 , 21:54 Uhr
Das Augenmaß hat Israel schon längst verloren, nur wer erklärt sich bereit Israel zu stoppen und mit welchen Mitteln? Schaut die Welt jetzt weg in Gaza und im Westjordanland, dann ist es der Anfang vom Ende des Völkerrechts und danach zerfällt allmählich die regelbasierte Weltordnung. Daran arbeiten ja bereits einige große Nationen.
Die Konflikte im Nahen Osten und in der Ukraine könnten ein Wendepunkt der völkerrechtszentrierten Weltordnung sein, je nach deren Ausgang werden sich viele Nationen dann neu ausrichten. Wahrscheinlich mit der Tendenz, dass ab sofort nur noch das Recht des Stärkeren zählt.
zum Beitrag01.06.2025 , 21:30 Uhr
Die Frage ob und wie ein Teil der 10 Millionen AfD Wähler wieder für die Demokratie gewonnen werden kann, wird derzeit zu stark gewichtet. Ich wäre an dieser Stelle für einen Perspektivwechsel in der Diskussion, der die Frage "was sind wir unseren 20 Millionen Mitbürgern mit Migrationshintergrund schuldig, welche die Hauptleidtragenden der rechten Hetze sind".
Und die Antwort darauf kann nur lauten, mit aller Kraft auf ein Verbotsverfahren hinzuarbeiten.
Und da die einzig vernünftige Antwort auf Fremdenfeindlichkeit nur Solidarität sein kann und diese sich nur im Handeln bemerkbar macht, wäre es ein klares Statement gegen den Rechtsruck von Seiten der Politik z.B. das Ausländerwahlrecht auf Bundesebene einzuführen. Effektiver als jedes Lippenbekenntnis.
Nur leider bewegt sich die Regierung in genau die entgegengesetzte Richtung. Das zeugt von wenig Geschichtsbewusstsein, denn die Illusion das Einbindung immer zähmt und dazu akuter Fremdenfeindlichkeit nichts entgegenzusetzen, ist in Deutschland ja schonmal gründlich nach hinten losgegangen.
zum Beitrag01.06.2025 , 13:59 Uhr
Die Frage ist, handelt es sich um Blindheit oder Vorsatz das die deutsche Justiz auf politisch motivierte Taten von Rechts mit derart milden Urteilen aufwartet.
Da können in Deutschland Personen aus einem Zug geschubst und rassistisch beleidigt werden und damit rechnen, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Mit einem Auto in eine Menschenmenge fahren, schwere Körperverletzung und Unfallflucht begehen wird mit 7 Monaten Bewährung geandet. Das bekommen andere Personen wegen wiederholten Ladendiebstahls.
Selbstjustiz mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung führt hier zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Wie passt das mit der Strafzumessung nach § 46 StGB zusammen? Günstige Sozialprognose?
Und für mich am unverständlichsten, auf eine verbale Attacke folgt ein Angriff mit Pfefferspray und schließlich eine Messerattacke und das wird als Notwehr ausgelegt. Scheint als hätte sich das Verhältnismäßigkeitsprinzip aus der deutschen Rechtssprechung verabschiedet.
Urteile sollten eigentlich auch eine abschreckende Wirkung nach außen erzielen. Das wird hier ins Gegenteil verkehrt und daher ist eine der Folgen das gewalttätige Übergriffe von Rechts zunehmen.
zum Beitrag31.05.2025 , 16:02 Uhr
Bei der Potenzialität hat das BVerfG keinen "Fehler" begangen sondern lediglich die Vorgaben des EGMR mit einbezogen.
Das Gewicht einer Partei hat auch rechtlich weniger mit "zu klein" oder "zu groß" zu tun. Ergäbe logisch aber auch rechtlich wenig Sinn, dieses als Maßstab für ein Verbot anzusetzen. Bliebe dann ja nur die "Mitte", nur wovon?
Die Potenzialität wird u.a. daran festgemacht, inwiefern eine Partei schon Machtstrukturen entfaltet hat oder in naher Zukunft kann (präventiver Charakter).
Indikatoren dafür sind regionale Regierungsbeteiligungen, Vertretungen in Ausschüssen, Beiräten etc. Auch die Präsenz in staatlichen Institutionen gehört dazu.
Daher ist für ein Verbotsverfahren auch der richtige Zeitpunkt entscheidend.
Und selbstverständlich berücksichtigt ein Gericht bei einem solchen Verfahren auch den Willen der Wähler. Die Stimmen von 10 Millionen haben umso mehr Gewicht, wenn die Begründungen für ein Verbot nicht von Anfang an hieb und stichfest sind. Alleine auf das Attribut Menschwürde zu setzen ist zwar rechtlich machbar, aber halt auch für eine Prozessführung sehr riskant, wenn die Beweisführung nicht aussagekräftig genug ist.
zum Beitrag31.05.2025 , 14:51 Uhr
Das Weltbild des Herrn Neitzel ist eine Sache, im Kern hat er mit seiner etwas überspitzten Formulierung vom "Letzten Sommer" anscheinend nicht ganz Unrecht.
Das von ihm und Carlo Masala entworfene Narwa Szenario wird nicht nur von westlichen Geheimdiensten als wahrscheinlich erachtet, sondern hat längst von skandinavischen und baltischen Militärs Einzug in deren Planungen gehalten.
Vergleiche ich die Berichterstattung skandinavischer Medien oder gar die Analysen der Balten, die anhand von Satelittenbildern den Ausbau der russischen Stützpunkte analysieren und veröffentlichen, so gibt man sich hier im Land der Schlafwandler mit Zukunftsträumen von der stärksten Armee Europas zufrieden oder arbeitet sich an Nebenschauplätzen ab, wie einer Diskussion über die Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung oder gar Friedensbemühungen.
In meiner Heimat würde man dazu sagen, am Thema vorbei. Denn nicht ob, sondern wann ist die einzige Frage die zählt. Der entscheidende Faktor dafür ist der Kriegsverlauf in der Ukraine.
Daher wird es Zeit, dass Deutschland den Turbo einlegt und zwar nicht nur in Sachen Nachrüstung, für vieles dürfte es eh zu spät sein, sondern besonders im Zivilschutz.
zum Beitrag30.05.2025 , 12:48 Uhr
Das ist formal richtig, für eine Bewertung in der Sache aber unerheblich.
Wie im Artikel aufgezeigt hat der Beamte Andreas S vor Gericht über die Telefongespräche berichtet, ansonsten wären sie nicht in den Urteilen beider Gerichte erwähnt worden. Das es die Sorgfaltspflicht gebietet eine mündliche Aussage zu überprüfen, wenn externes Beweismaterial vorliegt, muss eigentlich nicht gesondert erwähnt werden. Zumal dann wenn die Rekonstruktion der Ereignisse überwiegend auf Aussagen der diensthabenden Beamten beruhen.
Das hier ein Skandal in Form von Selbstjustiz oder fahrlässiger Tötung seitens der Polizei vorliegt und alle beteiligten Instanzen sich die größte Mühe gegeben haben diesen zu vertuschen, sollte anlässlich des umfangreichen Recherchematerials mittlerweile auch dem letzten Zweifler klar geworden sein.
zum Beitrag29.05.2025 , 23:32 Uhr
Das Deutschland sich dagegen verweigert die Gefahrenlage auch auf das eigene Land mit einzubeziehen könnte sich in naher Zukunft rächen.
Die Mentalität innerhalb Bevölkerung und Politik zeigt ziemlich deutlich auf, dass zwar ein Wissen darüber vorhanden ist, aber richtig verstanden hat man es noch nicht.
Russische Raketen stoppen nicht bei Riga oder Vilnius. Bei einem Angriff auf die Nato wird auch hier das Leben nicht seinen gewohnten Gang gehen.
Bei den derzeitigen Vorbereitungen der Balten und Polen spielen sicherlich auch historische Ängste mit hinein, aber der Hauptgrund ist, dass sie die akute Gefahr erkannt haben und ihr Handeln danach ausrichten. Gleiches gilt für die Skandinavier, die im Rekordtempo den Zivilschutz ausbauen.
In Deutschland sehe ich nichts dergleichen, höre lediglich das die Bundeswehr in ferner Zukunft die stärkste Armee Europas stellen soll.
Deutschland ist nicht vorbereitet, weder militärisch noch hinsichtlich ziviler Schutz- aber auch Versorgungsmassnahmen. Von den beiden letzteren habe ich hierzulande noch nie etwas gehört.
Es fehlt halt das Verstehen, welches zum Handeln ermutigt.
zum Beitrag29.05.2025 , 13:37 Uhr
Das Hauptsachverfahren wegen Beihilfe zum Völkermord habe ich in meinem Kommentar nicht behandelt, sondern nur den Klagegegenstand Nicaraguas wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts und dieser wurde vom IGH abgelehnt.
Zum Hauptsachverfahren noch eine Anmerkung.
Die von Nicaragua erhoben Vorwürfe basieren darauf, dass Deutschland die Völkerrechtsverletzungen Israels zulässt bzw. unterstützt. Damit der IGH aber überhaupt darüber verhandeln kann, müsste er zuvor einen israelischen Völkerrechtsverstoß feststellen. Die Teilnahme am Völkermord erfordert nämlich die Haupttat und diese muss erstmal gerichtlich festgestellt werden.
Und das betrifft bezgl. Deutschland auch die Anschuldigungen wegen Verletzung des humanitären Völkerrechts. Denn aus dem Sekundärrecht lassen sich keine Präventionspflichten ableiten.
Die Argumentation Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord beruht daher auch auf der Präventionspflicht der Staaten wie sie in Art 1 der Völkermordkonvention festgehalten sind und daher weisen auch die Anschuldigungen in der Klageschrift eher auf eine strategische Klage hin und dürften somit für den IGH rechtliches Neuland sein.
zum Beitrag28.05.2025 , 21:48 Uhr
"Dafür könnte Kanzler Merz angeklagt werden"
Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens. Juristisch ist zwar vieles möglich und die Ausführungen des Herrn Schwarz sind auch durchaus verständlich und moralisch nachvollziehbar, scheitern jedoch an der Praxis, wie die Klage der Palästinenser vor dem Berliner Verwaltungsgericht gezeigt hat. Gleiches gilt für die Ablehnung der Klage Nicaraguas vor dem IGH wegen deutscher Waffenlieferungen. Beide Ablehnungen beruhten darauf, dass Deutschland faktisch keine Kriegswaffen mehr exportiert.
Die Bundesregierung hat sich längst formaljuristisch abgesichert, in dem sie nicht erst 2025 zwar Rüstungsgüter aber keine Kriegswaffen mehr genehmigte (Quelle Der Spiegel).
Das macht im humanitären Völkerrecht den Unterschied, denn es gilt hier zwischen primären Pflichten und sekundären Regeln zu unterscheiden.
Und zu letzterem gehört nach den Genfer Konventionen, dass von Waffentransfers abzusehen ist, wenn die Erwartung besteht, dass diese Waffen zur Verletzung der Konventionen eingesetzt werden. Daher wird auch jeder Waffentransfer von der Regierung entsprechend gewertet. Der feine Unterschied zur Forderung des ECCHR.
zum Beitrag28.05.2025 , 13:20 Uhr
Die Art und Weise wie mittlerweile in Deutschland mit Gegensätzen und Widersprüchen umgegangen wird, hat nur noch wenig mit demokratischen Prozessen im Sinne einer konstruktiven politischen Streitkultur zu tun.
Meinungsaustausch und Kompromissfindung werden ersetzt durch Ausgrenzung und Restriktion. Erspart so eine Schärfung des Problembewusstseins und ersetzt den Lösungsansatz gleich mit.
Es ist berechtigt zu kritisieren, dass der falsche Weg gewählt wurde um eine Botschaft zu übermitteln.
Das entbindet aber nicht davon sich mit dem eigentlichen Anliegen auseinanderzusetzen.
Die Polizei ist eben kein Spiegelbild der Gesellschaft. Sie ist weisser, männlicher, deutscher und konservativer als der Durchschnitt der Gesellschaft. Neue Ansätze die Polizeiarbeit transparenter und kontrollierbarer zu machen würden daher nicht schaden.
Gleichzeitig ist die Polizei aber auch der Garant für die öffentliche Sicherheit und oftmals der Helfer in der Not. Verdient somit auch Respekt für ihre Arbeit.
Beide Komponenten lassen sich auch zusammendenken. Das wäre ein demokratischerer Ansatz, als einen Parteiausschluss oder die Einstufung der Grünen Jugend als linksextremistisch zu fordern.
zum Beitrag27.05.2025 , 22:47 Uhr
Wir halten hier einmal fest, dieses war der zweite Beitrag den ich von ihnen kommentiert habe und es war auch kein inhaltlicher Kommentar, sondern die Richtigstellung eines von ihnen falsch bezifferten Sachverhalts.
Nach dem gleichen Schema bin ich bei der übrigen Korrespondenz zwischen uns vorgegangen, bei der sie mir als Antwort auf meinen jeweiligen Kommentar eine falsche Darstellung der Fakten unterstellt haben. Daraufhin habe ich mir erlaubt sie zu korrigieren. Das war bei ihrem Beitrag zu den Grundrechten - Legislative, Exekutive, Judikative angebracht, ebenso beim Beitrag der Asylpolitik Dänemarks und noch bei einigen anderen mehr. Den Verlauf können sie in ihrem Konto ja selbst nachverfolgen.
Bei allen diesen Korrekturen habe ich sie mit den Fakten konfrontiert jedoch nicht mit Geschwafel behelligt a la "Alles andere sind Nebelkerzen." oder "vollmundigen Grundsätzen" oder "operieren mit viel Theaterdonner auf einem Nebenkriegsschauplatz." Dürfte reichen. Das ist Boulevardstil aus dem Lehrbuch, dazu noch flankiert mit Unterstellungen.
Mich interessieren aber lediglich Fakten (Berufskrankheit), keine Worthülsen. Ersteres bieten sie zuwenig, dafür das Zweite im Überfluss.
zum Beitrag26.05.2025 , 22:19 Uhr
Da diskreditieren die werten Kommentatoren hier völlig zu unrecht eine Jugendsubkultur die sich seit Mitte der Siebziger von UK aus in die ganze Welt verbreitet hat.
Seiner Entstehung in den 20ern folgte das Comeback in den 70ern, genauer 1969 mit der Entstehung der Skinhead Kultur in Nordengland. Die Parole ACAB richtete sich in Fussballstadien direkt gegen die Polizei, so wird sie heute noch von Hooligans verwendet, im Alltag aber auch gegen rassistische Strukturen im System.
Zur Erinnerung, die Skinheadkultur war die erste multikulturelle Subkultur überhaupt, sie definierte sich ausschließlich über die Klasse. So verdankt sie ihren Namen auch einem jamaikanischen Ska Musiker, Laurel Aitken und dessen Song Skinhead. Mit dem Aufkommen des Punk wurde es dann politisch und ACAB wurde zum Symbol für Systemkritik zu dem nunmal auch die Polizei gehört.
Oi und Punk Bands wie The Four Skins oder The Exploited trugen mit ihren Songs ACAB die Parole dann über Englands Grenzen hinaus in die Welt.
Heute kommt es auf den Kontext an, auf den der Slogan sich bezieht und daher erfüllt er in den meisten Fällen auch nicht den Straftbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.
zum Beitrag26.05.2025 , 15:07 Uhr
Und ein Zusatz für die einheimische Leserschaft. Bevor die Handlungsweise Norwegens wieder in der guten Tradition des deutschen Lagerdenkens oder unter dem Aspekt des Antisemitismus betrachtet wird.
Norwegen gehörte seit Gründung Israels zu deren größten Unterstützern. Politisch, finanziell und besonders in Sicherheitsfragen. So war es Norwegen das nach Weigerung der USA damals Israel das schwere Wasser für den Bau seiner Atombombe geliefert hat. Das geschah aus dem speziellen Blickwinkel der damaligen Zeit hinsichtlich der Existenz Israels.
Es waren auch norwegische Vermittlungen die Israel bei den Oslo Verhandlungen grosse Spielräume eingeräumt haben, z.B. bei der Jerusalem Frage. Damals hielt man aus norwegischer Sicht einen unvollkommen Frieden besser als den Kriegszustand.
Es war aber auch Norwegen, welches Israel immer wieder dazu aufgefordert hat, die völkerrechtszentrierte Ordnung einzuhalten.
Der permanente Verstoß gegen diese Ordnung sei es im Westjordanland oder jetzt in Gaza hat dann die jetzigen Konsequenzen nach sich gezogen. Und die wurden unter dem Aspekt der Menschenwürde konzipiert und stießen auf breite Zustimmung bei der Bevölkerung.
zum Beitrag26.05.2025 , 14:38 Uhr
Wird auch Zeit. Ich frage mich nur, was Deutschland bei dem Treffen zu suchen hat. Ein Land welches einen Palästinenserstaat ablehnt, immer noch Waffen liefert, einen gesuchten Kriegsverbrecher zum Staatsbesuch einlädt... kann doch in Madrid lediglich als Proxy für israelische Interessen dienen.
Und das Norwegen sich in Sachen Diplomatie besonders berufen fühlt aufgrund der Osloer Verhandlungen halte ich für ein Gerücht. Norwegen will einfach keine Kriegsverbrechen unterstützen. Das ist eine ethische Komponente. Und das Mittel dafür sind Sanktionen. Dafür wirbt Norwegen in der EU und UN und es wird initiativ.
Der norwegische Staatsfond stößt schon seit längerem ein israelisches Investment nach dem anderen ab und nimmt dabei hohe Verluste in Kauf.
Am 4 Juni stehen dazu Abstimmungen im Parlament an über ein Verbot von Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang mit israelischen Siedlungen, was einem Importverbot israelischer Produkte gleichkommt, sowie ein Verbot sämtlicher Investments in Israel aus dem Ölfond.
Diskutiert wird auch der gefasste Beschluss der LO Gewerkschaft v. 8 Mai, der ein vollständiges Handels- und Investitionsverbot mit israelischen Unternehmen vorsieht.
zum Beitrag26.05.2025 , 13:34 Uhr
Da fühle ich mich gleich in doppelter Hinsicht angesprochen. Ihre Begründung klingt nicht absurd, sondern für mich und meine Frau sehr plausibel. Meine Frau ist Britin mit unübersehbaren jamaikanischen Wurzeln. Für mich ist sie somit eine Art Stimmungsbarometer für die Mentalität in der Bevölkerung.
Denn weniger an direkten verbalen Äußerungen, sondern mehr über die Blicke und das Verhalten der Menschen in der Öffentlichkeit lassen sich die jeweiligen Ressentiments festmachen.
Interessant ist der Aspekt, dass bei persönlichen Kontakten die Menschen ihre Zurückhaltung oder auch Abwehrhaltung in dem Moment ablegen, wo sie erfahren das sie gebürtige Britin ist, gibt sie dazu noch an das sie Kardiologin ist, führt das dann häufig zusätzlich zu einem Perspektivwechsel hinsichtlich der hierarchischen Strukuren im Miteinander.
Bedeutet es gibt hier mindestens drei Klassen von Ausländern. Die einen, wie ich als Norweger, werden gar nicht als Ausländer betrachtet, die anderen gehören dazu, wenn sie die entsprechenden Nachweise erbringen und alle anderen werden meist nach den landestypischen Stereotypen einsortiert.
zum Beitrag26.05.2025 , 12:55 Uhr
"Alles andere sind Nebelkerzen und gezieltes Vorbeischreiben an meiner eigentlichen Aussage."
Ich zitiere "Nach geltender Gesetzeslage ist auch das eine Straftat".
Das nenne ich eine Tatsachenbehauptung und meine Antwort darauf war, dass diese Behauptung nicht zutrifft und nicht einzig aufgrund der Sichtung von Filmmaterial aufgestellt werden kann. Denn dazu gehört eine umfangreiche Lagebeurteilung.
Haben sie aber anscheinend jetzt auch selber erkannt, da sie jetzt ja von "im Grundsatz ein Straftatbestand" sprechen.
Treffender wäre gewesen von "macht sich strafbar" zu sprechen und das "wann" dazu können sie u.a. meinen Hinweisen zum Weiterverfolgen entnehmen. Deshalb habe ich sie ja mitaufgeführt.
Und zu ihrem Punkt "gezieltes Vorbeischreiben an meiner eigentlichen Aussage" nur soviel. Ich bin auf ihre Aussage gar nicht eingegangen, sondern habe nur ihre falsche Rechtsauslegung geradegerückt.
Ich habe es ihnen schon einmal mitgeteilt, sie arbeiten zuviel mit Unterstellungen und fixieren sich zu sehr auf die persönliche Ebene, anstatt sachlich und mit Fakten zu argumentieren. Das ist einfach ein schlechter Stil den sie hier im Forum betreiben.
zum Beitrag26.05.2025 , 00:03 Uhr
Und wieder darf das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten und erneut ergibt das Resultat eine Bruchlandung.
Einmal lediglich zum letzten Absatz angemerkt.
Die Strafbarkeit des Sich-Wehrenden richtet sich nach der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung. Bei dieser kommt es wiederum auf die Vertretbarkeit der Ermessensausübung an, nicht auf deren sachliche Richtigkeit.
Um das beurteilen zu können, gehört etwas mehr dazu als ein Videoausschnitt.
Zum Weiterverfolgen § 113 Abs. 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) § 114 Abs. 1 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) Zusätzlich zum strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff § 113 Abs. 3 StGB, siehe dazu auch Beschluss des BVerfG v. 2007, 1 BvR 1090/06, Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde, Verfahrensgegenstand, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
zum Beitrag25.05.2025 , 23:07 Uhr
"Die deutsche Gesellschaft ist in einem desolaten Zustand. Menschen glauben, dass die ethnische Herkunft – die „Rasse“ – etwas darüber aussagt, ob ein Mensch „gut“ oder „schlecht“ sei"
Das ist jetzt der subjektive Eindruck der Autorin oder ist das empirisch belegt?
Für Deutschland kann ich nicht viel dazu beitragen aber Studien die ich aus Skandinavien und den Niederlanden kenne bestätigen diese Aussage nicht.
Eine der umfangreichsten Langzeitstudien Muslim Netherlands and Norway 2001-2015 "Europas muslimische Minderheiten" koordiniert von der Universität Utrecht zeigte das nicht die Ethnizität ausschlaggebend für soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung ist, sondern die Ansichten der einheimischen Bevölkerung über den jeweiligen Kulturkreis.
Die Skepsis gegenüber dem Islam beruhte in Norwegen auf dessen patriachalen Strukturen, in den Niederlanden waren es Dominanzängste wegen islamischer Überfremdung die an erster Stelle standen.
Andere Studien in Norwegen und Dänemark ergaben ein ähnliches Bild über die Ansichten der Bevölkerung. Die Assoziation mit Terror und Kriminalität war bei Muslimen wesentlich ausgeprägter, als bei Menschen aus anderen Kulturkreisen.
zum Beitrag25.05.2025 , 15:09 Uhr
Die Ironie verbarg sich lediglich in der Tonalität, nicht in der Sache selbst.
Der gute Herr von der CDU scheint nämlich wenig Ahnung davon zu haben, dass die von ihm geforderten restriktiven Maßnahmen in deutschen Landen bereits zum Alltag gehören und auch die Gerichte dabei fleißig mitspielen.
Verkannt wird dabei, dass Protest auch leicht zugänglich sein sollte und zwar für jedermann und restriktive Maßnahmen schon im Vorfeld eine Abschreckungswirkung entfalten, die viele Teilnehmer davon ab hält auf die Straße zu gehen.
Zumal es sich dabei auch noch um den überwiegend gemäßigten Teil der Bevölkerung handelt der fernbleibt und der auch Einfluss auf den gemäßigten Ablauf einer Demonstration ausübt.
Setzt sich ein Teilnehmerfeld überwiegend aus radikalen Kräften zusammen, so wird die Demonstration auch dementsprechend ausarten.
Derzeit gut zu beobachten bei so gut wie jeder Pro-Pali Demo.
Und gerade für die Interessen von Minderheiten, die nicht durch etablierte Verbände oder andere Machtstrukturen vertreten sind, ist es oft die einzige Möglichkeit sich durch öffentliche Proteste Gehör zu verschaffen.
zum Beitrag25.05.2025 , 03:43 Uhr
"So restriktiv ausgestalten wie nur möglich" Da hätte ich für den Oberverbieter von der CDU einen Vorschlag: Zuerst im Versammlungsfreiheitsgesetz den Begriff "Öffentliche Ordnung" wieder einführen. Fordert die Polizei schon lange, denn dabei handelt es sich um ungeschriebene Normen, statt um Rechtsnormen wie bei der "Öffentlichen Sicherheit". Erleichtert die Polizeiarbeit erheblich und zwar zu ihrem Gunsten.
Rechtfertigt für sich noch leider keine Verbote, daher braucht es dazu noch eine präventive Maßnahme in Form einer Allgemeinverfügung. Die ist sehr nützlich um sämtliche Demonstrationen mit Nahostbezug im Vorfeld generell zu verbieten. In ihrem Ursprung eigentlich zeitlich begrenzt, aber das Beispiel Hamburg hat gezeigt, dass sie mit entsprechender Begründung ins Unendliche verlängert werden kann. Das dürfte erstmal reichen um in Berlin für Ruhe zu sorgen.
Kleiner Nebeneffekt: Demonstrationen haben neben den bekannten Eigenschaften auch die Aufgabe die Proteste der Bürger in geordneten Verhältnissen durchzuführen. Entfällt dieses, dürfte damit zurechnen sein, das die Proteste sich in ungeordneten, nicht kontrollierbaren, Bahnen bewegen und die Wut steigt. Siehe Corona!
zum Beitrag24.05.2025 , 14:50 Uhr
"In Deutschland beruft man sich mit zerfurchter Stirn auf die NS-Geschichte, die Pflichten mit sich bringe"
Und aus den Trümmern dieser Geschichte entstand das Fundament für eine völkerrechtszentrierte Weltordnung deren oberstes Prinzip ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Dieses Prinzip zu verteidigen ist die Pflicht die Deutschland aus der NS Geschichte auferlegt wurde. Sie steht an erster Stelle, ist universell gültig und nicht an Staaten oder Nationen gebunden.
Eine historische Verpflichtung besteht auch nicht daraus einen Staat und seine Regierung zu unterstützen, die Hunger als Kriegswaffe einsetzen und ethnische Säuberungen planen.
Da die innerdeutschen Debatten darüber sich im eigentlichen Sinne auch lediglich um die eigenen Befindlichkeiten drehen, verwundert es nicht, dass Konsequenzen ausbleiben.
Einen Kurswechsel in Form von Sanktionen oder Anerkennung Palästinas wird es mit dieser deutschen Regierung nicht geben. Das ist allgemein bekannt und deswegen wird Deutschland in dieser Frage nicht nur von den Europäern aussenvorgelassen. Die Glaubwürdigkeit ist längst dahin.
zum Beitrag23.05.2025 , 17:54 Uhr
"Die in Teilen rechtsextreme israelische Regierung unter Benjamin Netanjahu trägt Verantwortung"
Eine Regierung gibt lediglich den Weg vor, beschreiten läßt er sich nur wenn eine breite Mehrheit in der Bevölkerung diesen Weg aktiv unterstützt oder passiv, ohne Widerstand, begleitet.
Macht unterm Strich = die Verantwortung für die derzeitigen Zustände in Gaza trägt die israelische Bevölkerung durch die breite Unterstützung der Maßnahmen ihrer Regierung und die Regierung welche diese Maßnahmen initiiert hat.
Damit es nicht zu einseitig wird:
Die Verantwortung dafür das es überhaupt dazu kommen konnte, trägt die Hamas aufgrund ihres Angriffs auf Israel und die palästinensische Bevölkerung, die diese aktiv und passiv unterstützt hat.
Das ist lediglich die Beschreibung des Ist Zustands und sagt noch nichts über die Hintergründe aus.
Die Autorin liegt zwar richtig, dass Selbstreflexion richtig durchgeführt vorbeugen kann gegen Selbstüberhöhung, aber in den von ihr angeführten Bereich "Kritik gegen Israel" gibt es auch noch eine andere Methode, die Wissenschaftliche. Diese ist komplexer, aber auch objektiver und sie basiert auf Fakten, ist daher näher an den realen Gegebenheiten.
zum Beitrag22.05.2025 , 22:57 Uhr
Eine völkerrechtszentrierte Weltordnung war über Jahrzehnte fester Bestandteil der Prinzipien deutscher Außenpolitik. Es gibt kaum ein anderes Land welches sich, aus historischer Verantwortung heraus, derart für eine regelbasierte Weltordnung eingesetzt hat.
In der sich selbstauferlegten Verpflichtung zu einer uneingeschränkten Solidarität mit Israel, klammert sich Deutschland derzeit jedoch an eine Israelprojektion, die zwar für die deutsche Identitätsfindung eine Funktion erfüllt, für Außenstehende aber wie ein Paralleluniversum wirkt.
In Israel tragen bekennend Rechtsextreme Regierungsverantwortung die radikale Lösungen im Nahostkonflikt bevorzugen und für die der Begriff "regelbasierte Weltordnung" ein Fremdwort ist.
Deutschland sollte sich darüber im klaren sein, dass diese radikalen Kräfte sich auch deshalb behaupten konnten, weil große Teile der westlichen "Wertegemeinschaft" weggeschaut und nicht zugehört haben. In Deutschland wurde gar das Prinzip des Nichthandelns mit Solidarität gleichgesetzt und zur Staatsräson erklärt.
Spätestens jetzt hat sich durch Netanjahus Absichtserklärung das Blatt gewendet und damit den Raum geöffnet für die Frage der Mittäterschaft.
zum Beitrag22.05.2025 , 14:40 Uhr
Mit meiner bescheidenen norwegischen Aussenperspektive würde ich hier einmal anführen, dass die Lehre aus dem Holocaust darin bestehen sollte, anzuerkennen das die Würde des Menschen unantastbar ist.
Eine historische Verantwortung Deutschlands ließe sich dann daraus in der Form ableiten mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich derartige Gräueltaten, wie sie sich gegenüber den Juden ereignet haben, in welcher gearteter Form auch immer, wiederholen. Dieses Prinzip hätte dann eine universelle Gültigkeit. Bedeutet fernab von Staat und Nation.
Die deutsche Fokussierung auf eine Nation ist das genaue Gegenteil dieses Prinzips und unterwandert dadurch die von mir aufgeführten Grundsätze und führt zu den Ergebnissen die wir jetzt in der Verhaltensweise der deutschen Staatsoberhäupter beobachten können.
Bedeutet gleichzeitig, hier wurden nicht nur keine Lehren gezogen, sondern es steht immer noch die Schuldfrage im Zentrum der eigenen Handlungsfreiräume.
Das hat dann allerdings 80 Jahre nach Kriegsende eher etwas von einem kollektiven Trauma, welches über Generationen vererbt wurde und fällt eher in den Bereich der Psychologie. Hat nämlich mit Menschenwürde nur wenig zu tun.
zum Beitrag22.05.2025 , 13:38 Uhr
Es hat nur wenig mit Rechtswidrigkeit zu tun, wenn der Staat wie in diesem Fall versucht die Rechtsmittel auszuschöpfen.
Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit, ist eine präventive Maßnahme die nicht erst eines Gerichtsbeschlusses bedarf.
Das bei Einspruch gegen eine solche Maßnahme vor Gericht, dieses auch für den Betroffenen entscheiden kann, zeichnet nuneinmal einen Rechtsstaat aus.
Der Vorgang hat nur nichts mit einem rechtswidrigen Verhalten zu tun. Und darum ging es in dem Artikel.
zum Beitrag21.05.2025 , 23:35 Uhr
"Es muss möglich sein, Israels Recht auf Existenz zu verteidigen und.."
Scheint ein deutsches Trauma zu sein, so oft wie dieser Satz hierzulande runtergebetet wird.
Die größte Militärmacht und einzige Atommacht der Region dazu mit der Schutzmacht USA im Rücken ist garantiert nicht angewiesen auf eine wie auch immer ausgerichtete "Verteidigung" Deutschlands zur Existenzsicherung.
Die größte Gefahr für Israels Existenz und zwar als Demokratie und Rechtsstaat sitzt in deren eigenen Reihen und trägt den Namen Nethanjahu.
Ein Mann der seit dem Oslo Abkommen alles daran gesetzt hat einen Staat Palästina zu verhindern und dafür auch mit Terroristen kooperiert hat.
Ein Mann der Krieg führt um im Amt zu bleiben damit seine Immunität gewahrt bleibt und dessen Agenda die größte Gefahr für die israelische Sicherheit darstellt. Innen- wie Aussenpolitisch.
Ein Land, in dem der Bundespräsident bei einem gesuchten Kriegsverbrecher zum Tee vorbeischaut und dem Bundeskanzler die Beziehung zu diesem Kriegsverbrecher anscheinend so wichtig ist, dass er dafür sogar geltendes Recht brechen würde und dieses mit historischer Verantwortung begründet, ist geistig und moralisch Bankrott.
zum Beitrag21.05.2025 , 23:00 Uhr
"Die Staatsanwaltschaften und ihre Abhängigkeiten sind allerdings ein Problem."
Sehe ich anders. Gerade im Föderalismus ist die Dienstaufsichtspflicht vorteilhaft.
Nachholbedarf gibt es bei der Weisungsgebundenheit. Einige Länder wie Norwegen oder Dänemark haben das Weisungsrecht normiert. Es also auf bestimmte Felder begrenzt. In Norwegen gibt es dazu eine Dokumentationspflicht. Jede Weisung muss auch schriftlich niedergelegt werden. Schafft Transparenz.
zum Beitrag21.05.2025 , 22:22 Uhr
"Abschiebung trotz Integration"
Das offenbart das Dilemma der deutschen Einwanderungspolitik. Das Asylrecht ist nunmal ein Schutzrecht und entfällt dieser Schutz, dann kann auch trotz einer gelungenen Integration die Abschiebung drohen.
Im Artikel selbst ist dann auch einiges fragwürdig. Den genannten Grund zum Entzug der Arbeitserlaubnis gibt es im AufenthG (§ § 39, 40) nicht.
Wohl aber den Grund zum Entzug bei einer Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer (§ 39, Abs 3.1). Dürfte in der Gastronomie nicht selten vorkommen.
Gleiches gilt für die nichterfüllten Anforderungen für einen Aufenthaltstitel gem. § 9 Abs. 2 AufenthG.
Im Falle von Abwesenheit oder Unterbrechung können diese Zeiten nach § 85 AufenthG für bis zu einem Jahr ausser Betracht gelassen werden. Siehe hierzu auch BVerwG, Urteil v. 10.11.2009 – 1 C 24/08.
Der angegebene Grund "unangemeldet nicht in seiner Unterkunft" scheint mir daher wenig plausibel.
Ohne Arbeitserlaubnis dürfte doch wohl eher die Voraussetzung nicht erfüllt sein, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
Unterm Strich ist das leider alles wenig überzeugend.
zum Beitrag21.05.2025 , 18:58 Uhr
Der Kern dieses Kommentars ist, dass es nicht zur Glaubwürdigkeit beiträgt, wenn auf vergleichbare Mittel zurückgegriffen wird, um wie in diesem Fall wohl öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, die zurecht bei der anderen Seite kritisiert werden. Quasi eine Umkehrung des Verhaltens betrieben wird, wie es der gute Friedrich in dem Beispiel getan hat, nur eben mit dem Mitteln des Rechts als Argumentationsgrundlage.
zum Beitrag21.05.2025 , 18:41 Uhr
"vielmehr wird den Grundrechten der Boden unter den Füßen weggezogen"
Ich verstehe das Anliegen der Herausgeber und die Aussage, dass das Recht immer häufiger ignoriert und umgangen werde in Deutschland unterschreibe ich sofort, aber die genannten Beispiele taugen nur bedingt als Beleg dafür.
Und wenn dann noch ein Jurist behauptet "Jeder weiß, dass jeder weiß, dass das rechtswidrig ist", dann erinnere ich einmal daran, dass im genannten Beispiel der Maja T. Eilanträge nach § 32 BVerfGG keine aufschiebende Wirkung haben. Der Zeitpunkt der Überstellung lag im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft. Was war an dem Vorgehen rechtswidrig? Soviel zur rechtlichen Einordnung. Politisch und moralisch finde ich die Nacht und Nebelaktion ebenfalls verwerflich.
Anders sieht es bei den drei EU Bürgern/einem US Bürger aus. Wer die FU mit Äxten, Knüppeln etc stürmt und Mitarbeiter bedroht und attackiert, dazu teilweise etliche Vorstrafen aufweist wie Landesfriedensbruch etc. der kann davon ausgehen, dass Staat und Justiz das Verhältnismäßigkeitprinzip als gewahrt ansehen und die Protagonisten als eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung betrachten und die Rechtsmittel ausschöpfen.
zum Beitrag20.05.2025 , 15:53 Uhr
"Rassistische und antisemitische Taten in einen Topf zu werfen ist wissenschaftlich falsch"
Da ist die Wissenschaft schon weiter als sie, z.B. im Bereich sozialpsychologisch orientierter Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen jüdischer Menschen und muslimischer Migranten z.B. in Bildungseinrichtungen.
Studien zu institutionellen Rassismus sind im UK schon länger Praxis und da es dabei inhaltlich um Diskriminierung geht, wurde neben Fremdenfeindlichkeit auch Antisemitismus mit untersucht.
Auf ähnliche Weise wurde bereits 2013 die Studie der „Agentur der Europäischen Union für Grundrechte” vorgenommen. Auch hier wurden die Forschungsfragen aus dem Bereich Rassismus zum Thema Diskriminierung teilweise auf den Antisemitismus übertragen.
Und da wir schon bei der Wissenschaft sind. Ihre Auslegung der von ihnen aufgeführten Statistik dürfte eher als Zielsetzung haben, eine ganz bestimmte Botschaft zu senden, anstatt sich objektiv damit auseinander zu setzen. Das ist leider alles wenig überzeugend.
zum Beitrag20.05.2025 , 15:09 Uhr
In diesem Zusammenhang empfehle ich auch das neue Buch von Andreas Speit "Autoritäre Rebellion" als Lektüre. 170 Seiten, die ich interessiert innerhalb einer Nacht gelesen habe.
Speit veranschaulicht darin sehr verständlich, wie sich rechtsradikales Gedankengut zunehmend in der Mitte der Gesellschaft verortet. Besonders gelungen fand ich das Kapitel über die Reichsbürger. Erschienen im Links Verlag, Berlin.
zum Beitrag20.05.2025 , 14:39 Uhr
Da das von ihnen genannte Zitat nicht von mir, sondern dem Foristen lowandorder an mich gerichtet wurde, kann ich dazu auch schlecht etwas gemeint haben.
Ihr Kommentar ergibt daher für mich keinen Sinn.
Und die Erkenntnis, dass Lagerdenken das Gegenteil von differenziertem Denken ist, ist auch nicht unbedingt neu für mich.
zum Beitrag20.05.2025 , 14:27 Uhr
Nun Polizeigewalt gibt es auch in Norwegen und z. B. in Bergen gab es auch schon Skandale die aufgedeckt wurden. Der Umgang damit und die Lehren die daraus gezogen werden hängen jedoch stark von der Mentalität in dem jeweiligen Land ab.
In Norwegen war es in Bezug auf die Skandale z.B. die Konsequenz, dass bei Vergehen nicht mehr die Polizei gegen die Polizei ermittelt sondern eine eigene Einheit eingerichtet wurde, die sich aus Experten unterschiedlicher Fachgebiete zusammensetzt, unabhängige Ermittlungen durchführt und einzig dem Riksadvokat gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Der Hang hierzulande Verbote oder restriktive Maßnahmen als Lösung eines Problems zu betrachten ist völlig konträr zur norwegischen Mentalität, die auf die Beseitigung der Ursachen ausgelegt ist und das möglichst konsensorientiert. Verbote sind daher das letzte Mittel, wenn sich anderes nicht bewährt hat.
Konfrontatives Verhalten ist generell in Norwegen nicht angesagt. Öffentlich wie auch im privaten wird Wert darauf gelegt Konflikte und direkte Kritik an seinem Gegenüber zu vermeiden.
zum Beitrag20.05.2025 , 13:24 Uhr
"Von einem Norweger erwarte ich weniger Preußentum.."
Da verkennen sie die norwegische Mentalität aber ganz gewaltig.
Wir sind sehr regelbasiert und Pünktlichkeit ist eines der obersten Gebote, hat etwas mit Respekt gegenüber seinen Mitmenschen zu tun, ebenso ist die Höflichkeit in Norwegen unerlässlich, die gehörte wohl eher nicht zum Preußentum.
Was uns zum Glück von Deutschland unterscheidet ist, dass wir keine hierarchische Denkweisen pflegen und Obrigkeitsdenken ablehnen. Die Gleichberechtigung ist bei uns einer der wesentlichen Grundsätze.
Wenn sie es gerne locker und flapsig mögen, dann orientieren sie sich besser an den Dänen. Die haben wenig Probleme damit Regeln den Verhältnissen anzupassen und sind auch sonst wesentlich umgänglicher als wir schweigsamen Eigenbrödler in Norwegen. Gilt besonders für meine Heimat, hoch im Norden.
Das Bild von den lockeren und aufgeschlossen Skandinaviern ist reines Klischeedenken. In Schweden bedeutet aufgeschlossen vor allem Offenheit, in Norwegen Fairplay im Umgang miteinander und auch in der Diskussion und genau darum ging es in meinem Kommentar.
zum Beitrag20.05.2025 , 02:02 Uhr
Verehrter Forist, das haben sie fachlich sehr präzise ausgeführt, geht aber etwas am Kern meines Kommentars vorbei, der eigentlich nur zum Ausdruck bringen wollte, auf welcher Ebene hierzulande derartige Diskussionen geführt werden (reines Lagerdenken) und zu welchen Schlussfolgerungen es in der Regel führt (Verbotskeule).
Die Diskussionen laufen nämlich leider immer nach Schema F ab, zeichnen sich häufig durch sehr eindimensionale Perspektivenzeichnung aus und sind alles andere als objektiv.
Ich hätte den Kommentar in abgewandelter Form auch zum Thema Israel oder AfD etc. verfassen können. Der Kontext wäre stets derselbe.
Das ist meiner Ansicht nach ein großes Defizit in der deutschen Debattenkultur die mehr auf Ausschluß anstatt auf Konsens ausgerichtet ist. Also das genaue Gegenteil davon ist, wie ich es aus meiner Heimat her kenne bzw wie ich im ganz hohen Norden sozialisiert wurde.
Denn für meine norwegische Mentalität ist die Art der deutschen Debattenkultur oftmals ziemlich verstörend.
Um das möglichst deutlich zu veranschaulichen habe ich mir erlaubt auch etwas Sachverhaltquetsche zu betreiben.
zum Beitrag19.05.2025 , 19:08 Uhr
"Die Polizisten werden nicht in die Menge gezogen, sondern begeben sich selbst hinein – unter massiver Gewaltanwendung"
Die alte Diskussion in diesem Land. Derartige Anlässe bestätigen natürlich wieder die Weltbilder, je nach ideologischer Ausrichtung wird dann von "Attacke" oder Polizei "Falle" berichtet und da wir hier in Deutschland sind, ist die Verbotsfrage auch nicht weit.
Polizeigswalt gibt es sicherlich auch hierzulande, aber es gilt der Grundsatz, dass Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Und wenn wie in diesem Video die Polizei aus der Menge heraus eine Festnahme durchführt, dann liegt die Reaktion der Polizei auch am Verhalten der Menge.
Der Autor scheint leider nicht einmal die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die Menge der Polizei auch einfach hätte Platz machen können, damit diese ihre Arbeit erledigen kann. Davon ist leider im Video nichts zu sehen sondern nur von Beihilfe der Demonstranten, der sich in verschiedenen Formen des Widerstands gegen die Polizei artikuliert.
Wer einer polizeilichen Anweisung nicht folge leistet, darf sich hinterher nicht über die Konsequenzen beschweren, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
zum Beitrag18.05.2025 , 21:05 Uhr
".. wird der Unterschied zwischen Israel und Terrororganisationen wie der Hamas kleiner"
Eine Nummer kleiner hätte es auch getan. Die Hamas macht keinen Unterschied zwischen israelischen Soldaten und Zivilisten, Israel schon. Würde Israel mit dem gleichen Vorsatz wie die Hamas agieren, wäre der Gaza Streifen bereits seit etlichen Monaten menschenleer.
Ein derartiger Vergleich hilft niemanden, genauso wie der ewig bemühte Hinweis auf Verstöße gegen das Völkerrecht. Er bleibt zahnlos und wirkt hilflos, wenn Verstöße wiederholt ohne internationale Konsequenzen bleiben. Und wer wie das Auswärtige Amt dererlei Vorgehen in Gaza mit "in großer Sorge" kommentiert, von dem ist eh nichts zu erwarten.
Ich frage mich wieviel Leid und Zerstörung es noch braucht, bis zumindest die werteorientierte EU erkennt, dass nur wirtschaftlicher Druck Israel zum Einlenken bewegen kann.
Zumindest ethisch sollten sich die EU Staaten da an Norwegen orientieren, dessen Staatsfond ein israelisches Investment nach dem anderen abstösst.
Aber leider stellt ja hierzulande schon die Forderung nach einem Stopp der Waffenlieferungen die Regierung vor anscheinend unlösbare Probleme.
zum Beitrag18.05.2025 , 16:17 Uhr
1.Die Bundesrepublik ist nicht der Rechtsnachfolger des Dritten Reichs sondern als Völkerrechtssubjekt mit dem Deutschen Reich identisch.
2.Staatsräson ist kein juristischer Begriff, rechtlich also bedeutungslos und berechtigt daher auch nicht dazu,
"seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen"
Der Begriff Staatsräson umschreibt eher eine Staatszielbestimmung. Eine rechtliche Verpflichtung, gleich welcher Art, gegenüber Israel lässt sich daraus nicht ableiten, weder verfassungs- noch völkerrechtlich.
zum Beitrag18.05.2025 , 12:00 Uhr
"Der Hinweis auf das antisemitische Stereotyp des Kindesmordes ist doch völlig korrekt"
Dazu fällt mir nur ein, dass ich ihnen raten würde ihren moralischen Kompass neu auszurichten.
Und hinsichtlich "zumal Norwegen..", bitte keine Täter - Opfer Umkehr betreiben. Der Besatzer war Deutschland, die Deportationen wurden von Deutschland veranlasst und gingen auch in deutsche KZ.
Kollaborateure gibt es immer und überall, dass entschuldigt nichts, sagt aber auch nichts über die Mentalität der Gesamtbevölkerung in einem Land aus.
Ihre historische Sichtweise weißt daher in Bezug auf Norwegen eklatante Lücken auf. Die können sie bei Interesse schließen, z.B. durch die Werke des norwegischen Historikers Terje Emberland, langjähriger Mitarbeiter am Osloer Zentrum für Holocaust-Studien.
Ob seine Veröffentlichungen auf deutsch erschienen sind, kann ich ihnen leider nicht sagen, auf englisch gibt es jedoch eine gute Auswahl.
zum Beitrag18.05.2025 , 11:46 Uhr
" im Land selber haben aber kaum welche die Shoa überlebt"
Woher haben sie diese Erkenntnis. Historisch ist das schlicht falsch.
Ich empfehle ihnen daher zur Weiterbildung zum Beispiel die Werke des norwegischen Historikers Terje Emberland. Dieser hat sich ausführlich mit dem Thema befasst und ist durch seine Tätigkeit für das Osloer Zentrum für Holocaust-Studien politisch absolut unverdächtig.
Ebenfalls empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist seine Analyse zum Antisemitismus in Norwegen von 1900-1940, enthalten in der norwegischen Ausgabe von Trond Berg Eriksen/Håkon Harket - Jødehat: antisemittismens historie fra antikken til i dag.
Besonders empfehlenswert ist das Kapitel in dem der Zugang der Juden zum Reich Dänemark - Norwegen behandelt wird. Da lernen sie auch etwas über die norwegische Verfassungsgeschichte.
Das von ihnen erwähnte Zitat der Ex-Ministerpräsidentin bezog sich übrigens im Kontext auf die norwegische Fairplay Mentalität ganz in britischer Tradition. Ein Herz für den Underdog ist die Kernaussage und das ist auch richtig so.
Aktuell gut zu erkennen an der norwegischen Haltung zum Gaza Krieg und den Zuständen im Westjordanland.
zum Beitrag17.05.2025 , 22:25 Uhr
"Und es geht wie so oft, wenn sich gerade Deutsche über den Nahostkonflikt streiten, am Ende eigentlich um sie selbst.“
Das ist der Kern der ganzen Diskussion hierzulande, die sich mir als Norweger in keinster Weise erschließt.
Die norwegische Regierung verwendet auch die IHRA Definition, hat 2016 selbst ein umfangreiches Aufklärungsprogramm verabschiedet, gehört aber seit dem Scheitern des Osloer Abkommens zu den Kritikern der israelischen Politik.
Wie man eine Arbeitsgrundlage missbraucht um Kritiker zu diffamieren wurde 2024 sehr gut veranschaulicht, als der norwegische Aussenminister Espen Barth Eide als Kommentar zu den israelischen Angriffen in Gaza äußerte "Israel müsse aufhören Kinder umzubringen" und daraufhin vom Leiter des Osloer Zentrums für Holocaust-Studien mit Hinweis auf die IHRA Definition bezichtigt wurde antisemitische Kindermördersymbolik zu nutzen und durch die Verwendung des Begriffs "Kinder töten" antisemitische Stimmungsmache zu betreiben.
Der Einfluß der jüdischen Gemeinde auf die öffentliche Meinung in Norwegen ist gering und entsprechend niedrig viel auch die Zustimmung für die Antisemitismusvorwürfe bei den Norwegern aus.
zum Beitrag17.05.2025 , 19:48 Uhr
"Sie sollten mal ihr Profilbild überdenken. Der Löwe von Judea in den Rastafarben steht für was anderes."
Richtig der steht für meine Frau. Die ist Britin mit jamaikanischer Abstammung.
zum Beitrag17.05.2025 , 15:02 Uhr
Einmal bei den Schwedendemokraten vorbeischauen. Gegründet als reine Neonazipartei.
Liegen heute bei 20% und tolerieren bzw unterstützen sogar die konservative Minderheitsregierung.
Hat der schwedischen Demokratie bisher nicht geschadet, dass Land ist immer noch weitgehend offen, obwohl es auch hier aufgrund lokaler Umstände zu immer mehr Einschränkungen kommt. Das sind aber Ursachen die nur unwesentlich mit einem rechtsdrall zu tun haben, sondern mehr die innere Sicherheit bzw das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung betreffen.
zum Beitrag17.05.2025 , 14:29 Uhr
"aber wieso fehlen in Ihrer Aufzählung die schlimmeren Fälle.."
Mein Beitrag war auf einen Lernprozess ausgelegt, nicht auf Abschreckung. Von Ungarn kann man definitiv nichts lernen, von anderen Ländern im Umgang mit rechten Parteien schon. Besonders von den Skandinaviern lässt sich einiges abschauen. Zugegeben, in den Ländern kenne ich mich auch besser aus als in Italien oder sogar Deutschland.
Das Argument "bevor es zu spät ist" wird hier oft angeführt, offenbart aber einige Unkenntnise über das deutsche Staatsrecht und die förderalistischen Strukturen der Republik. In keinem anderen Land Europas wurden in der Verfassung und der nationalen Gesetzgebung derart viele Mechanismen eingebaut um eine Machtergreifung undemokratischer Kräfte zu verhindern. Die Gründerväter haben in dieser Hinsicht die richtigen Lehren aus der Vergangenheit gezogen und ihre Hausaufgaben gemacht, wobei es noch einige kleinere Lücken zu schließen gilt, besonders beim BVerfG.
Die BRD anno 2025 ist in dieser Hinsicht auch nicht ansatzweise mit Weimar zu vergleichen, obwohl es auch in Weimar ausreichend Rechtsmittel gab, die den Aufstieg der NSDAP hätten verhindern können. Sie wurden nur nicht angewendet
zum Beitrag17.05.2025 , 00:56 Uhr
In den von ihnen verlinkten Beiträgen geht es um Kulturkämpfe nicht um Demokratieabbau oder rechtsstaatliche Einschränkungen.
Der Rechtsstaat scheint in Teilen in Italien sogar besser zu funktionieren als hierzulande, wie das Mailänder Beispiel letztes Jahr gezeigt hat, indem die Generalstaatsanwaltschaft untersagte Antifaschisten nach Ungarn auszuliefern.
Vielleicht ist ihnen auch der Fall bekannt in dem ein italienisches Gericht letztes Jahr in Südtirol, einen ungarischen Faschisten wegen Volksverhetzung ausgewiesen hat.
Hierzulande darf jedoch ein Martin Sellner aus Österreich quer durch die Lande reisen und unbehelligt seine Botschaft verkünden.
zum Beitrag16.05.2025 , 21:34 Uhr
Es zeugt von großer Einfallslosigkeit hierzulande wenn im Zusammenhang mit der Bekämpfung der AfD immer nur Verbote ins Spiel gebracht werden. Wahrscheinlich eine Frage der deutschen Mentalität.
Einmal den Blick auf die Nachbarn in Europa werfen, auf Länder die auf langjährige Erfahrungen im Umgang mit rechten Parteien verweisen können, wie die Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien oder Italien.
Dort wird man fündig werden und es ist alles dabei, außer Verbote. Von der Tolerierung einer Minderheitsregierung durch rechte Parteien über Regierungsbeteiligungen bis hin zum Stellen der Regierung.
Und in keinem der genannten Länder hat es zu einer Einschränkung der Demokratie oder gar zum Abbau des Rechtsstaats geführt. Oftmals aber zu einem Rückgang der Zustimmungswerte für die rechten Parteien.
Es ist anscheinend lediglich eine Frage des richtigen Umgangs mit Rechtspopulisten oder auch mit Rechtsextremen, um diese einzudämmen.
zum Beitrag16.05.2025 , 20:51 Uhr
Illegale Push Backs gehören mittlerweile zum Standardrepertoir vieler EU Länder. Die Zeiten liegen noch nicht allzulange zurück, als Polen die Flüchtlinge einfach durchgewunken hat. Die Beschwerden Polens können daher mit gutem Recht ignoriert werden.
Diese Diskussion zielt aber ohnehin in die falsche Richtung. Da das Dublin Abkommen bereits seit längerer Zeit brüchig ist und dieses hauptsächlich zu Lasten Deutschlands geschah, geht es jetzt auch darum auf ein funktionales Asylsystem hinzuarbeiten, um das Individualrecht auf Asyl zu erhalten. Kontingente nach australischen Vorbild wurden schon von einer Reihe von EU Staaten ins Gespräch gebracht und wären wohl die Konsequenz bei einem Scheitern der deutschen Initiative. Denn um nichts anderes handelt es sich dabei, als Druck auf die EU-Partner auszuüben.
Um dieses zu erreichen hat die Union bewußt den Rechtsrahmen der EU verlassen und mit der Aktivierung von § 18 AsylG nationales Recht angewendet.
Der Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio lag bereits 2016 nicht grundsätzlich falsch mit seiner Behauptung, dass ein dysfunktionaler Solidaritätsmechanismus im Schengen/Dublin-System zu Selbsthilfe und Gegenmaßnahmen berechtigt.
zum Beitrag16.05.2025 , 15:20 Uhr
zu 2 Die Sitze im Parlament würden nicht leer bleiben, laut Bundeswahlgesetz müssten innerhalb von 60 Tagen Nachwahlen der Direktmandate erfolgen. Das würde fast ganz Ostdeutschland betreffen.
Den finanziellen Aspekt betreffend ist der Einzug des AfD Parteivermögens von wesentlich größerer Bedeutung. Laut Rechenschaftsbericht 2023 betrug das Vermögen 38 Millionen Euro. Hinzu käme der Ausschluß von der Parteienfinanzierung 2023 immerhin gut 10 Millionen Euro.
zum Beitrag15.05.2025 , 22:03 Uhr
"Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nicht mehr viel zu tun.“
Die allermeisten Asylbewerber erhalten derzeit einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die ebenso wie der subsidiäre Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge als Europarecht gilt. Hieraus folgt für die Einreise von Asylbewerbern, dass eine europarechtskonforme Zurückweisung oder Überstellung an andere Mitgliedstaaten nach den Regelungen der Dublin III Verordnung erfolgt.
In Ausübung der Staatssouveränität durch kurzzeitige Grenzschliessungen oder Zurückweisungen an der Grenze politischen Druck auf die EU-Partner auszuüben ist eigentlich angesichts der teils offenen Missachtung des europäischen Asylrechts in vielen Ländern gut nachvollziehbar.
Bedeutet jedoch keineswegs einen Rechtsbruch. Durch Anwendung der nationalen Gesetzgebung verlässt Deutschland lediglich den EU Rechtsrahmen und kann sich dabei auf die völkerrechtliche Reziprozität (das Prinzip der Gegenseitigkeit) berufen.
Wird dieses nicht gewahrt, ist es das völkerrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Recht des Souveräns, die Dublin Verordnung vorübergehend als unanwendbar zu erklären. Nichts anderes praktiziert die Regierung derzeit.
zum Beitrag14.05.2025 , 21:32 Uhr
".. den Verfassungsbogen verlassen hat. Der Rechtsstaat sieht das ähnlich."
Ein oft zitiertes Missverständnis. In dem Urteil des OVG Münster ging es um das Verfassungsschutzrecht. Das Urteil bestätigt hinsichtlich der verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD lediglich, dass die nachrichtendienstlichen Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Hochstufung rechtfertigen. Daraus lässt sich aber keine verfassungsrechtliche Einordnung des Gerichts hinsichtlich der AfD herleiten.
Gilt im übrigen auch für die Aussagen im aktuellen Gutachten. Es sind Belege für eine Verfassungsfeindlichkeit, aber sie bedürfen auch erst noch einer verfassungsrechtlichen Einordnung.
Die Justizare der AfD werden diese Einordnung derweil auf Grundlage des Gutachtens bereits vorgenommen haben und zum Ergebnis gekommen sein, dass das im taz Artikel geschilderte Gebahren der AfDler als Reaktion auf das Gutachten kein Risiko in sich birgt, weil der Inhalt des Gutachtens nur wenig Potential bietet, um einen Verbotsantrag in die Wege zu leiten.
Es sieht daher eher nach einem ein geplanten Vorgehen aus, um die Verachtung gegenüber dem Rechtsstaat und seiner Institutionen zum Ausdruck zu bringen
zum Beitrag13.05.2025 , 15:32 Uhr
"wo weder Haftbefehle des IStGH noch deutsche Gerichtsbarkeit gelten.."
In doppelter Hinsicht falsch.
Israel hat das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen ratifiziert, ist somit Vertragsstaat und fällt damit unter den Anwendungsbereich des IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Ein internationaler Haftbefehl kann in jedem Land der Erde vollstreckt werden, wenn das Land in dem sich der Beschuldigte aufhält bereit ist ihn zu vollstrecken.
Das betrifft auch den internationalen Haftbefehl des IStGH.
Grundsätzlich gilt es bei dieser Angelegenheit das Rechtsprinzip der Komplementarität nicht zu vergessen.
zum Beitrag13.05.2025 , 14:48 Uhr
Die Unschuldsvermutung ist aus dem Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf hervorgegangen und hat juristisch nicht das geringste mit einer individuellen Meinungsbildung zu tun. Schon gar nicht mit der des Staates als Souverän, der zudem noch Statuszeichner ist.
Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches, prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist.
Da die Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips fungiert, enthält sie auch keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote. Auch verwehrt sie den Strafverfolgungsorganen nicht, schon vor Abschluß der Hauptverhandlung verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen.
Und politisch würde Deutschland gut daran tun Haltung zu zeigen, auf die Einhaltung der internationalen Regeln zu pochen und im Umgang mit Israel nicht ständig die tagespolitischen Ereignisse ausschließlich aus der Perspektive der historischen Verantwortung auszurichten, die hierzulande übrigens zumeist im Wegsehen besteht.
zum Beitrag12.05.2025 , 22:04 Uhr
Mit Festung des Westens hatte Adenauer Demokratie und regelbasierte Ordnung in Form internationaler Verträge und Vereinbarungen im Sinn.
Ersteres wird von der aktuellen Regierung gerade versucht zu demontieren, indem versucht wird die Judikative zu Gunsten der Exekutive zu schwächen.
Zweites wird seit geraumer Zeit ignoriert (Westjordanland) oder mit Füßen getreten (Gaza).
Ein deutscher Bundespräsident der sich auf einen Besuch mit einem per internationalen Haftbefehl gesuchten, mutmaßlichen Kriegsverbrecher einlässt, beweist damit das die regelbasierte Ordnung nur dann Gültigkeit besitzt, wenn sie den Interessen Deutschlands nicht entgegensteht. Der Vorgang reiht sich damit nahtlos ein in das jämmerliche Verhalten der letzten Bundesregierung gegenüber Israel.
Das kommt dabei heraus, wenn die Schuldfrage und die daraus resultierende historische Verantwortung nicht im politischen Sinne aufgearbeitet, sondern einfach zur Staatsräson erklärt wird.
zum Beitrag12.05.2025 , 15:59 Uhr
"Übrigens ist das Framing von "abnehmender öffentlicher Sicherheit" ein Narrativ der Neonazis.. "
Kann man so nicht behaupten. Zwar ist die Gesamtkriminalität 2024 leicht zurückgegangen (1,7%), aber zur öffentlichen Sicherheit zählen nunmal nicht Delikte wie Betrug oder Steuerhinterziehung.
Fakt ist, dass laut BKA Statistik 2024 die Gewaltkriminalität einen Höchstand, wie zuletzt 2007, erreicht hat und die Anzahl der Messerattacken um 10,5% gestiegen ist.
Zur Wahrheit gehört auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anzahl bei Gewaltdelikten mit nicht deutschen Tatverdächtigen um 7,5% gestiegen ist.
Diese Fakten auszublenden, damit das eigene Weltbild stimmig ist, dient der Sache nicht und führt lediglich dazu, dass die Ursachen dafür weder hinterfragt noch beseitigt werden.
zum Beitrag12.05.2025 , 14:44 Uhr
zu 1 Verstoß gegen AEMR Artikel 14 "Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen."
Ein Asylantrag an der Binnengrenze kann nur dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn die zuständige Behörde die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats feststellt. Dafür bedarf es einer Prüfung. Unabhängig davon aus welchem Land er eingereist ist.
zu 2 Die UN Flüchtlingskonventionen beinhalten Verpflichtungen zwischen den Staaten welche diese ratifiziert haben. Es sind keine Vereinbarungen zwischen Staat und Flüchtling. Daher kann auch ein Flüchtling aus Südamerika z. B. bei seiner Einreise über einen deutschen Flughafen Asyl beantragen, obwohl es eine Reihe sicherer Länder auch in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt.
zu 3 Bei der Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen beruft sich Frankreich auf das Rückübernahmeübereinkommen mit Italien vom 3. Oktober 1997. Dieses gilt aber gem. Verfahrensrichtlinie des Dublin Abkommen nicht für Schutzsuchende.
Der letzte Punkt, keine Einreise ohne gültige Papiere, versteht sich eigentlich von selbst. Es gibt aber Ausnahmen, wie ein Anliegen auf Asyl.
zum Beitrag11.05.2025 , 18:17 Uhr
"Greift diese Partei die Menschenwürde an?"
Wird Zeit der Endlosdiskussion in Deutschland eine neue Perspektive hinzuzufügen. Auf der Basis wie hier über das Parteienverbot diskutiert wird kann auch gerne einmal über ein Verbotsverfahren der Union gesprochen werden. Beispiele:
Zurückweisungen an der deutschen Binnengrenze ohne Prüfungsverfahren sind ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, die weitgehend in die deutsche Gesetzgebung übernommen wurden.
Eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft verstößt gegen das Gleichheitsprinzip.
Gleiches gilt für das Brot, Bett und Seife Prinzip bei abgelehnten Asylbewerbern.
Ich könnte jetzt noch etliche Aussagen von Unionspolitikern anführen, die zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, nach den Maßstäben die beim AfD Verbot angelegt werden, aber eindeutig einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen.
Das die Union die demokratische Grundordnung beseitigen möchte, darf zwar stark bezweifelt werden, aber dieser Punkt scheint in der AfD Verbotsdiskussion ja ebenfalls keine Rolle zu spielen.
Die Konzentration allein auf die Menschenwürde und nicht auch auf die Demokratiefeindlickeit dürfte dann für zwei Anträge reichen.
zum Beitrag10.05.2025 , 21:56 Uhr
Schöner Artikel.
Den wichtigsten Aspekt der gegen das Fahren mit Spikes spricht, wenn die Straßen nicht vereist oder zugeschneit sind, hat die Autorin leider nicht erwähnt. Die Begünstigung von Aquaplaning. Wird dadurch verursacht, wenn sich in den Rillen Wasser ansammelt. In Norwegen gerade in gebirgigen Regionen eine häufige Ursache für Unfälle.
Und auch die Haltung ihrer schwedischen Nachbarn passt nicht mehr in die Zeit. Statt "was soll man machen" gehört es sich eigentlich mit drei Reifenpaaren ausgestattet zu sein.
Statt von Spikes auf Sommerreifen zu wechseln, erfolgt in der nassen aber weitestgehend schnee- und eisfreien Zeit ein Zwischenschritt mit dem Wechsel auf Winterreifen mit hoher Traktionseigenschaft. Der moderne Klassiker ist hier der Michelin X-Ice Xi3. Geeignet auch für vereiste Fahrbahnen und nicht festgefahrenen Schnee.
Kann natürlich auch regionalbedingt sein, wenn in Schweden ein Wechsel von Spikes auf Sommerreifen üblich ist. In meiner Region in Troms würden sie aber selbst im Mai mit Sommerreifen im Gebirge nicht weit kommen.
zum Beitrag10.05.2025 , 14:03 Uhr
"Die Migration ist nicht die reale Ursache"
Das stimmt. Die politisch Verantwortlichen haben das Thema Migrationspolitik aber seit Ende der Neunziger vernachlässigt und ab 2015 gar fahrlässig.
Man hat die AfD gewähren lassen das Thema für ihre ideologischen Zwecke zu missbrauchen und die Saat ist aufgegangen. Das zeigen sowohl die Umfragen zum Thema wie auch die Wahlerfolge der AfD.
Ihre These der AfD Wahlerfolge in Regionen mit wenig Migranten, galt für den Osten und ist längst von der Realität überholt worden. Im Westen, besonders in NRW und im Norden sind die AfD Hochburgen sozial schwache Städte bzw Stadtteile. Oftmals ehemalige SPD Hochburgen mit einem hohen Anteil an Migranten.
Mein Thema war aber eigentlich nicht die AfD sondern Einwanderungspolitik.
Es wird hierzulande oftmals nicht mitgedacht, dass ein individuelles Recht auf Asyl ein schützenswertes Gut ist und in der Form nur in wenigen Ländern existiert.
Das zu bewahren erfordert aber ein funktionales Asylsystem, was von den Bürgern mitgetragen wird.
Andernfalls kann es bei einer vergleichbaren Situation wie 2015 in der EU auch schnell dazu kommen das in Europa Individualrecht durch Kontingente ersetzt wird.
zum Beitrag09.05.2025 , 21:40 Uhr
Vierter Punkt Vielleicht können sie aufgrund des vorherigen Beispiels hinsichtlich einer Parteineugründung auch die Logik erkennen die sich hinter der Konzeption von Artikel 21 GG verbirgt.
Er dient dazu eine Partei von der Machtergreifung zu entbinden sofern sie den Willen bekundet und imstande ist die demokratische Ordnung zu beseitigen. Davon ist die AfD weiter entfernt, als die Erde vom Mond.
Der derzeit einzige Vorteil eines Verbots wäre der Ausschluß von der staatlichen Finanzierung. Das sind derzeit 11 Millionen. Die wiegen aber die Folgen eines Verbots auf Basis der derzeitigen Voraussetzungen, bei weitem nicht auf.
zum Beitrag09.05.2025 , 21:18 Uhr
Zweiter Punkt. Abschiebungen haben auch etwas mit politischen Willen zu tun. Norwegen und Dänemark haben die höchsten Abschiebungsquoten in Europa.
Und es gelingt diesen Ländern erstaunlicherweise auch in die Regionen abzuschieben wo Deutschland scheitert.
Fakt ist das einer der Hauptgründe fehlende oder unzureichende Dokumente für die Rückführungen sind und ein Flüchtling verständlicherweise wenig Interesse daran hat sich in Eigeninitiative darum zu kümmern, die deutschen Behörden jedoch unterbesetzt und überlastet sind um diese Dokumente zeitnah zu besorgen. Dann lieber eine Duldung aussprechen (Aktuell 220.000).
Dritter Punkt Wenn sie eine Partei in Deutschland verbieten, darf aus den Strukturen dieser Partei keine Nachfolgeorganisation entstehen.
Das hindert aber einen Björn Höcke nicht daran schon morgen sein "Höcke Partei für Deutschland" zu gründen. Eine Partei zu gründen gehört zu den Grundrechten. Und sie können Weidel, Chrupalla und Co. auch nicht absprechen dieser Partei beizutreten. Ist ebenfalls ein Grundrecht.
Daher ist es nichts mit "man wird versuchen".
zum Beitrag09.05.2025 , 20:56 Uhr
Mit dieser Art Wunschdenken erreichen sie lediglich, dass die Zustimmungswerte der AfD von Jahr zu Jahr steigen.
Realismus bedeutet die Augen nicht vor unangenehmen Wahrheiten zu verschließen, nur weil man seiner ideologischen Ausrichtung treu bleiben will. Diese Blindheit ist übrigens mit ein Grund für den Aufstieg der AfD.
Halten sie sich einfach an die Fakten.
Armutsmigration in die deutschen Sozialsysteme im Rahmen der EU weiten Freizügigkeit ist der deutschen Sozialgesetzgebung zu verdanken. Ab einem Verdienst von 175€ monatlich kann hierzulande in Form von Sozialleistungen aufgestockt werden. Einmalig in ganz Europa. Jetzt die Zahlen: Eine Familie mit 4 Kindern kommt so auf bis zu 2500€ monatlich. Davon wird reichlich Gebrauch gemacht. Wie der "legale" Missbrauch funktioniert können sie am Beispiel des Falls "Weisser Riese" in Duisburg gut nachverfolgen.
zum Beitrag09.05.2025 , 14:27 Uhr
Der richtige Umgang der Regierung mit der AfD setzt erstmal die Erkenntnis voraus, dass restriktive Maßnahmen nicht dazu beitragen die Zustimmung für die AfD einzudämmen.
Das gilt sowohl für die PR Abschiebeflüge, rechtswidrige Zurückweisungen an der Binnengrenze, aber auch für die jetzige Diskussion hinsichtlich des Umgangs mit AfD Mitgliedern im Staatsdienst.
Die AfD ist das Symptom für ungelöste Felder der deutschen Politik und in den Augen, nicht nur der meisten AfD Wähler, ist es besonders die Einwanderungspolitik. Der Bereich umfasst nicht ausschließlich Asyl sondern auch Armutsmigration und "Einwanderung in die Sozialsysteme" z.B. aus Südosteuropa im Rahmen des EU Freizügigkeitsgesetz.
Solange in Deutschland das Prinzip gilt "wer einmal eingereist ist, der bleibt auch" wird der Aufschwung der AfD nicht zu stoppen sein. Daran würde auch ein Verbot grundsätzlich nichts ändern. Eine kurze Atempause und dann hätte man es eben mit der "Höcke Partei für Deutschland" zu tun.
Die Ursachen zu bekämpfen bedeutet, Menschen in Not zu helfen und dazu gehören auch vernünftige Integrationsmassnahmen und sich von Trittbrettfahrern konsequent zu verabschieden.
zum Beitrag09.05.2025 , 13:06 Uhr
Das Buch zur Studie von Götz Aly trägt den Titel
"Volkes Stimme - Skepsis und Führervertrauen im Nationalsozialismus"
Erschienen im S. Fischer Verlag
zum Beitrag08.05.2025 , 22:24 Uhr
Wie gewohnt eine gute Analyse von Christian Rath. Wünschenswert wäre gewesen die Definition von Drittstaaten zu präzisieren. In den Diskussionen sorgt dieses nämlich für die meisten Irritationen und damit auch für Fehleinschätzungen. Ich ergänze das in aller Kürze.
Nationales Recht § 26a AsylG Kurzfassung: Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Als sichere Drittstaaten gelten gem. Absatz 2 auch die Mitgliedstaaten der EU.
Unionsrecht Bei Einreisen aus einem EU-Mitgliedstaat kommt in der Regel das Dublin Verfahren zur Anwendung. Hier haben die EU Regeln Vorrang und diese besagen, dass EU-Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang nicht als sichere Drittstaaten gelten.
Bedeutet, sichere Drittstaaten können gem. Unionsrecht in diesem Zusammenhang nur außerhalb der europäischen Gemeinschaft liegen.
Bestätigt hat dieses das Bundesverwaltungsgericht 2017 (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 – 1 C 17.16). Der Beschluss wurde vom Europäischen Gerichtshof 2020 bestätigt (EuGH-Vorlage BVerwG 1 C 4.19).
zum Beitrag08.05.2025 , 21:48 Uhr
Kapitaler Denkfehler, da er nur die deutsche Perspektive behandelt. Es gibt in diesem Zusammenhang deshalb kein "auch in..", weil weder Norweger noch Polen etc. ihre Nachbarländer überfallen und missbraucht haben.
Deutschland hat das Leid gebracht und ist verantwortlich und auch wenn es in einigen Ländern Kolloborateure gab, ist das noch keine Berechtigung dafür dieses von deutscher Seite mit einem "auch in.." als Vergleich zu nutzen. Hat etwas mit der Verhältnismäßigkeit zu tun.
Und verwechseln sie bitte nicht die heutige Situation unter den europäischen Nachbarn mit der historischen Sichtweise. Ich persönlich kenne keinen Norweger der Vorbehalte gegenüber den heutigen Generationen in Deutschland hat oder grundsätzlich Ressentiments gegenüber Deutschland hegt. Aus norwegischer Sicht ist die Entwicklung der Demokratie in Deutschland etwas, worauf die Menschen stolz sein können.
Die Perspektiven der Völker mit Blick auf die NS Zeit sind jedoch verschieden, da jedes Land seine eigene Geschichte in dieser Hinsicht hat. Das muß man hierzulande einfach respektieren, von wegen gemeinsamer Vergangenheitsbewältigung oder gar Schlussstrichdebatte.
zum Beitrag08.05.2025 , 14:00 Uhr
"Die deutsche Bevölkerung hat es nicht "nicht verstanden, den Siegeszug der Nazis zu unterbinden", sondern sie wollte mit großer Mehrheit diesen Siegeszug."
Diese These ist so schon seit über 20 Jahren nicht mehr haltbar. Bereits um 2006 habe ich eine sehr gute Studie des Historikers Götz Aly auf meinem Schreibtisch gehabt. Der ist methodisch und nicht wie die meisten anderen inhaltsanalytisch vorgegangen und hat aufgezeigt, dass die Unterstützung in der deutschen Bevölkerung bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion deutlich schwand. Die Ergebnisse wurden auch als Buch veröffentlicht, der Titel ist mir allerdings entfallen, einfach einmal googeln bei Interesse.
Seitdem haben einige andere Studien etc. u.a. im deutschen und angelsächsischen Sprachraum stattgefunden, die Alys Thesen bekräftigen.
Trotz der ausgefeilten Nazipropaganda haben die meisten Deutschen nicht ihren Verstand an der Garderobe abgegeben. Lässt sich spätestens ab 1939 ziemlich klar ausmachen.
zum Beitrag08.05.2025 , 13:43 Uhr
Der gute dänische König Christian X war leider das genaue Gegenteil von seinem Bruder Haakon VII. Eine schwache Persönlichkeit mit opportunistischen Zügen, dem es einzig darum ging seine Krone zu behalten.
Das darf man allerdings nicht umlegen auf die dänische Bevölkerung. Die Dänen haben es geschafft so gut wie alle Juden vor der Deportation zu bewahren, dass kann man wahrlich von Norwegen nicht behaupten. Der Tiefpunkt war sicherlich die Kooperation vieler Norweger hinsichtlich der Registrierung von gut 2000 Juden auf Anordnung des Ministerpräsidenten Vidkun Quisling 1942. Über 600 Juden wurden in Lager deportiert. Den anderen konnte noch rechtzeitig zur Flucht verholfen werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Tragödie von Telavåg. Ein kleines Fischerdorf welches illegalen Schiffsverkehr zwischen Norwegen und UK betrieb und Verfolgte ausser Landes brachte. Am 30. April 1942 wurde das Dorf von der Wehrmacht völlig zerstört und die Einwohner in deutsche Konzentrationslager deportiert.
zum Beitrag08.05.2025 , 02:46 Uhr
"Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig"
Welcher "Experte" behauptet das?
Sowohl das Unionssekundärrecht (die Dublin III Verordnung und die Asylverfahrensrichtlinie) als auch das Unionsgrundrecht und das Flüchtlingsvölkerrecht verbieten direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze ohne Prüfungsverfahren.
"So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen.."
Art. 72 AEUV umfasst lediglich Abweichungen von Titel V des AEUV, erstreckt sich somit nicht auf die Grundrechte der Grundrechtecharta zu denen auch das Recht auf Asyl (GRC Artikel 18) gehört, wie auch die Gebote der Kollektiv bzw Individualausweisungen oder der Nichtzurückweisung (Art. 19 Abs. 1 und 2 bzw Art 4).
"ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen..."
Da schon zahlreiche europäische Staaten versucht haben unter dem Deckmantel von Art 72 oder 78 AEUV das Recht aus den Angeln zu heben, gibt es dazu auch genügend Urteile des EuGH, die eigentlich keinen Zweifel aufkommen lassen. Von offen oder unklar kann daher nicht die Rede sein.
zum Beitrag07.05.2025 , 19:35 Uhr
Auch 80 Jahre nach Kriegsende ist es höflich ausgedrückt mehr als unangebracht, wenn ein Deutscher in Zusammenhang mit der NS Zeit mit "auch in..." argumentiert.
Da ist es auch unerheblich, ob er dieses gegenüber einem Norweger, Polen, Niederländer oder Belgier äußert. Die Reaktionen dürften überall gleich ausfallen.
Bedeutet für mich lediglich, nichts aus der Vergangenheit gelernt und anscheinend nur wenig verstanden.
Und als selbsternannter Norwegenexperte, vertiefen sie bitte nochmal ihre historischen Kenntnisse zwischen der Operation Weserübung 1940 und den Ereignissen nach 1941. Dann kommen sie auch darauf warum aus anfänglicher Zustimmung bei Teilen der Bevölkerung Widerstand erwachsen ist. Übrigens nicht nur in Norwegen, in den Niederlanden oder Dänemark war es nicht grundlegend anders.
Hätten sie auch nur die geringsten Grundkenntnisse über Hitlers Nero Befehl und die Operation Verbrannte Erde in der Finnmark und Troms, dann wäre ihr Kommentar vielleicht anders ausgefallen.
Beschämend!
zum Beitrag07.05.2025 , 15:59 Uhr
Klares Statement aus norwegischer Sicht dazu. Nicht UK oder Frankreich verstanden es nicht den Siegeszug der Nazis zu unterbinden, sondern die deutsche Bevölkerung!
Es mag jetzt die deutsche Perspektive sein, die Appeasementpolitik im nach hinein als falsch zu erachten und als Mahnung für die heutigen Verhältnisse zu sehen. Kann man so machen...
Ich nehme hier in meiner Heimatstadt Tromso an dem Gedenkveranstaltungen statt. Aus dieser Stadt setzte der große norwegische König Haakon VII nach England über, nachdem er sich weigerte den Faschisten Vidkun Quisling zum Ministerpräsidenten zu ernennen. Der König gründete dort nicht nur eine Exilregierung sondern war auch maßgeblich an der Organisation des Widerstands, der sogenannten Heimatfront, beteiligt. Dieser Widerstand ermöglichte es tausenden von politisch Verfolgten und Juden über die Grenze nach Schweden zu bringen. Mein Urgroßvater als Fischer könnte ein Lied vom "Menschenschmuggel" auf See singen.
Es ist der Widerstand jedes Einzelnen der Unrecht und Gewalt verhindert, nicht die politische Ausrichtung der Staatenführer. Wir im Norden haben das begriffen. Der eigentliche Feiertag ist hier der 13 Mai, die Rückkehr des Königs.
zum Beitrag06.05.2025 , 12:31 Uhr
"Es geht darum, einer nicht verfassungsgemäßen Partei die Wählbarkeit zu entziehen"
Das ist die vorherrschende Meinung der Befürworter in der Bevölkerung. Aus dieser Perspektive stellt es dann natürlich auch keinen Ausschluß der AfD Wähler vom demokratischen Prozess dar.
Das es juristisch keineswegs darum geht, können sie u.a. der Begründung des BVerfG zum NPD Urteil entnehmen.
Kurze Anmerkung:
Die AfD Wähler haben mit ihrer Stimmenabgabe bei der letzten Bundestagswahl einen demokratischen Willen zum Ausdruck gebracht. Und da Wahlen immer auch einen politischen Lernprozess verkörpern, ist die Akzeptanz dieses Wählerwillens der Preis den eine offene und demokratische Gesellschaft zu zahlen hat. Denn bitte nicht vergessen, ein Parteiverbot stellt auch immer eine Bevormundung der Bürger dar.
Die Diskussionen um ein Verbot engen daher lediglich den demokratischen Diskurs ein und lenken vom Wesentlichen ab.
Es hilft ein Blick nach Europa. Selbst bei Regierungsbeteiligung rechter Parteien fand in Ländern wie NL, AT, IT kein Demokratieabbau oder gar eine Beeinträchtigung des Rechtsstaats statt.
Die Ordnung wurde nicht gefährdet. Und das ist der entscheidende Faktor!
zum Beitrag06.05.2025 , 01:40 Uhr
Die aktuellen Beiträge deutscher Staatsrechtler die jetzt ein Verbot befürworten sorgen doch im europäischen Ausland bei Rechtsexperten eher für Kopfschütteln.
Zu zögerlich haben sich die hiesigen Experten hinsichtlich eines Verbots in jenen Zeiten verhalten, in denen die AfD noch weit unter 20% lag und nicht weniger radikal war. Nichts neues ist seitdem, auch nicht durch die Hochstufung, dazugekommen. Kern der Debatte ist immer noch die Menschenwürde.
Die ganzen Debatten in Deutschland folgen zudem einzig einer Skandalisierungslogik und lassen völlig aussen vor, dass zu einer gerichtlichen Gesamtbetrachtung in einem Verbotsverfahren auch die soziale und institutionelle Seite gehören und nicht nur die kommunikative.
Die Potentialität ist dabei nicht zu vernachlässigen. 10 Millionen Wähler vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen ohne das die direkte Gefahr einer Herrschaftsbeteiligung der AfD gegeben oder auf langfristiger Sicht ersichtlich ist, wird in der Diskussion weitgehend ausgeblendet.
Es sei daher daran erinnert, dass ein Parteiverbotsverfahren eigentlich ein irreguläres Instrument in einer Demokratie darstellt, darauf hat selbst das BVerfG hingewiesen.
zum Beitrag05.05.2025 , 01:39 Uhr
Das ist eine sehr introvertierte und alarmistische Sichtweise die der Autor hier vertritt. Zumal der Fokus offensichtlich nur auf Ostdeutschland gerichtet ist. Zum Vergleich ein Beispiel aus Belgien.
Nachdem der rechtsextreme Vlaams Blok bei Regionalwahlen in Flandern fast ein Viertel der Stimmen holte, vereinbarten die anderen Parteien ein Cordon sanitaire. Auch ein Großteil der Medien schlossen sich dem Boykott an. Die totale Isolation und Ausgrenzung bewirkte das die Partei mit einem nationalistischen und ausländerfeindlichen Wahlkampf bei den Europwahlen 2024 die meisten Stimmen aller Einzelparteien holte. Mit der simplen Strategie sich als als Außenseiter und Opfer einer politischen "Elite" darzustellen.
Ein ähnliches Muster lässt sich in Schweden bei den Schwedendemokraten verfolgen. Im Ursprung eine reine Neonazipartei. Bei der letzten Parlamentswahl 2022 erhielten sie 20% der Stimmen und unterstützen derzeit die Minderheitsregierung.
Die Beispiele zeigen auf, dass Demokratien schlecht mit Ausgrenzung gefahren sind. Was es braucht sind Debatten und eine Politik die sich in die Richtung der Wähler bewegt. Die dänischen Sozialdemokraten haben gezeigt wie es gehen könnte.
zum Beitrag04.05.2025 , 19:39 Uhr
"Bis zur Rechtskraft kann es einige Jahre dauern. Dann aber könnte es ungemütlich für Parteimitglieder werden, etwa bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst"
Es braucht nicht erst die Rechtskraft der Hochstufung. Behörden aber auch Kammern und Unternehmen haben auch jetzt schon die Möglichkeit gegen AfD Parteimitglieder aber auch gegen einfache Anhänger vorzugehen.
Um AfD Anhänger aus dem Schuldienst zu entfernen reicht jetzt schon der Nachweis eines entsprechenden Social Media Likes oder Teilen eines Post als Beleg für die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei. Auch Unternehmen können bei derartigen Anlässen jetzt leichter außerordentliche Kündigungen aussprechen z.B. wegen Störung des Betriebsfriedens oder dem Ansehen des Unternehmens und das nicht nur aus dem Grund, um keine Benachteiligungen bei öffentlichen Aufträgen zu erhalten.
Für die Einzelfallprüfung bei Beamten ist es jetzt zudem unerheblich, ob dieser sich aktiv beteiligt oder geäußert hat. Es reicht der Nachweis der Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei um aus dem Dienst entfernt zu werden.
Rechtskraft/Verfahren der Disziplinarbehörden etc sind unterschiedliche Ebenen.
zum Beitrag04.05.2025 , 14:04 Uhr
Aus Zeilenmangel nur eine kurze Ausführung.
Die Fangmethoden waren seit jeher brutal. Heute werden Harpunenkanonnen mit einer Sprengladung verwendet, die im Walkörper explodieren, den Wal aber häufig nicht gleich töten, so dass er qualvoll stirbt.
Zudem ist vom Verzehr von Walfleisch dringend abzuraten, da es voller Schadstoffe ist.
Das weitere sind persönliche Bezüge auch "Spezifismus". Die lassen sich jedoch nicht vermitteln sondern nur selbst erfahren. Da spielt die Herkunft halt eine gewichtige Rolle.
Grundsätzlich aber ist Norwegen auch heute noch eine der größten Walfangnationen und zwar allein aufgrund eines falschen Verständnisses von Tradition und Kultur.
Es hat weder wirtschaftliche Gründe, wie die ebenfalls erbärmliche Lachszucht, noch ökologische wie eine Überproportion, sondern ist einfach sinnlos und unnötig.
Es war schon immer mein Anliegen dagegen anzugehen. In meiner Jugendzeit mit Bootsblockaden und jetzt durch Aufklärung und Sensibilisierung.
Die weiteren Punkte die sie anführen, haben weniger mit Naturverständnis sondern mehr mit Ethik zu tun. Das sind individuelle Entscheidungen, die jeder für sich selber treffen muss.
zum Beitrag03.05.2025 , 21:02 Uhr
War überfällig und die guten Dänen werden irgendwann auch einsehen, dass Pelztierzucht nicht mehr in die Zeit passt. Bleibt ein trauriges Kapitel in meiner Heimat, der Walfang.
Auch 2024 sind in Norwegen über 400 Zwergwale getötet worden. Dabei ist der Walfang trotz staatlicher Subventionen eigentlich ein Verlustgeschäft für die Walfänger und trägt sich lediglich durch den Export nach Japan und den heimischen Verkauf an Touristen.
Wer daher als Besucher in Norwegen auf der Speisekarte im Restaurant oder auf einem Fischmarkt Hvalkjøtt liest, sollte vom Verzehr oder Kauf ablassen. Das Wort bedeutet Walfleisch und sämtliche Gerichte, die dieses enthalten sind dementsprechend gekennzeichnet.
Es wäre ein guter Beitrag dazu, den Norwegern ins Bewusstsein zu bringen, dass dieses Thema von Bedeutung ist.
Denn bisher krankt ein Walfangverbot daran, dass viele Norweger einfach keine Meinung zu dem Thema haben. Es interessiert sie schlicht nicht. Was sich wiederum in mangelnden Druck auf die Politik bemerkbar macht.
Wer sich dafür interessiert kann sich auch an die World Saving Hustle in Oslo wenden. Eine Umweltschutzorganisation die in Norwegen Aufklärung für ein Verbot betreibt.
zum Beitrag03.05.2025 , 18:04 Uhr
Der bayrische Innenminister ist schon eine Klasse für sich, leider im negativen Sinne. Es müsste in der bayrischen Regierung doch jemand zu finden sein, der den guten Herrn Herrmann darüber aufklärt, dass an einen Ausschluß zur Parteienfinanzierung die gleichen rechtlichen Anforderungen gelten wie für das Verbotsverfahren. Die Hürden sind gleich hoch, es lässt sich zudem beides in einem Verfahren regeln.
Dazu wäre noch dringend Aufklärung über die Beamtentreuepflicht notwendig. Diese unterliegt in jedem Einzelfall einer Gesamtbetrachtung. Bedeutet Auffälligkeiten in Einzelfällen darf und müsste der Innenminister jetzt schon nachgehen und ggf ahnden. Dafür bedarf es keine Hochstufung durch den Verfassungsschutz.
Diese aber als Anlass zu nehmen, um zu prüfen welche Konsequenzen es für AfD Mitglieder im öffentlichen Dienst hat, zeugt ebenfalls von mangelnden Kenntnissen. Der gute Herr Herrmann sollte schon abwarten, ob die AfD Rechtsmittel einlegt und die Einstufung auch vor Gericht bestand hat.
Noch ein Hinweis an einige Skeptiker in der Union, es würde sich bei einem Verbot keine Neuformierung ergeben, da Nachfolgeorganisationen ebenfalls vom Verbot betroffen wären.
Trauerspiel
zum Beitrag30.04.2025 , 19:51 Uhr
Ein wie gewohnt charmanter Kommentar von ihrer Seite und leider auch wie gewohnt allzu schlicht gedacht bzw gar nicht gedacht, wenn sie meinen Beitrag mit persönlichen Glaubenssätzen gleichstellen.
Trifft auch auf ihre folgende Aussage zu "Aber wer unverdrossen behauptet, Kriege entstünden nur, weil einfach zu viele Waffen vorhanden seien, zeigt nur.." davon steht in meinem Kommentar nichts.
Das argumentieren mit Unterstellungen und Falschbehauptungen und dazu noch am Wesentlichen meines Kommentars vorbei, zeigt lediglich auf, dass sie leider nicht wirklich verstanden haben, worum es mir in dem Kommentar ging.
Aber Hauptsache etwas gesagt zu haben.
zum Beitrag30.04.2025 , 01:03 Uhr
"dass sich Deutschland und Europa gegen Aggressoren und Kriegstreiber wie Russland endlich wappnet"
Mehr Waffen bedeutet nicht mehr Sicherheit. Naiver Gedanke sich gegen eine Atommacht mit konventionellen Waffen behaupten zu können.
Zumal für den Fall Deutschlands von "wappnen" keine Rede sein kann. Es ist ein Nachrüsten, um das Militär überhaupt einsatzfähig zu machen. Nach guten 10 Jahren können sie dann nochmal ihr Argument mit dem "wappnen" einbringen.
Wenn nicht Russland bis dahin die Signale für sich so gedeutet hat, dass es strategisch von Vorteil wäre zuzuschlagen bevor die Aufrüstung in Europa gar zu weit voranschreitet. Deja vu a la 1914.
Es ist auch nicht kleingeistig sondern weitsichtig und zeugt von Geschichtsverständnis, wenn der geehrte lowandorder anführt, dass Aufrüsten ohne gleichzeitige Bemühungen um Abrüstungsinitiativen das Kriegsrisiko erheblich erhöht.
Reicht ein Blick zurück in die Zeit von 1900-1910.
zum Beitrag28.04.2025 , 13:52 Uhr
"stellt die Verhaftung einer Richterin eine neue Qualität dar."
Keineswegs, einen ähnlich gelagerten Fall gab es bereits während Trumps erster Amtszeit mit der Festnahme der Bezirksrichterin Shelley Richmond Joseph aus Massachusetts. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe 2018 die Festnahme eines Einwanderers ohne gültige Papiere verhindert. Die Anklage wurde dann unter Biden fallen gelassen.
Ähnlich gelagerte Fälle unter Beteiligung des FBI gegen Bezirksrichter wegen Beihilfe oder Behinderung von Vollstreckungsbeamten gab es sowohl unter der Präsidentschaft von Reagan, Clinton oder George Bush jr.
Der Fall stellt somit in der US Justizgeschichte kein Novum dar und zumindest aus juristischer Sicht handelt es sich auch nicht um einen Gesetzesverstoss, wenn das FBI eine Person vorübergehend festnimmt, wenn diese einer zur Fahndung ausgeschrieben Person Beihilfe leistet und sei es auch nur indirekt. Das Amt bzw Ansehen der Person ist dabei nicht maßgeblich.
Die Frage Rechtsstaat oder bereits Diktatur lässt sich zumindest an diesem Fall nicht klären.
zum Beitrag27.04.2025 , 21:45 Uhr
Das Thema ist doch etwas komplexer als es auf die Frage der Bewaffnung der Polizei zu reduzieren.
In erster Linie ist es kultureller Natur. In Norwegen geht es im öffentlichen Raum sehr viel disziplinierter zu, auch im Umgang mit der Polizei.
Liegt aber auch an der Strafzumessung. Das gängige Prinzip besagt, dass bei kleineren und mittleren Delikten die Strafe auf dem Fuß erfolgt, also direkt spürbar ist. Attackieren sie einen Polizisten auch nur verbal in der belebten Öffentlichkeit sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten vor.
Anders als in Deutschland ist nicht die Geldstrafe das gängige Mittel bei derartigen Vergehen, sondern die Kurzzeitinhaftierung.
Hängt wiederum mit dem dreigliedrigen Inhaftierungssystem zusammen. Welches in der dritten Stufe eher einem Ferienlager als einer Haftanstalt ähnelt, ohne Gitter oder Wachen. Einen Freiheitsentzug stellt es dennoch dar und verfehlt seine Wirkung anscheinend nicht, wie die geringe Rückfallquote zeigt.
Diese und weitere Faktoren, wie das nicht die Polizei gegen die Polizei ermittelt oder auch ein Trageverbot für Messer in der belebten Öffentlichkeit etc tragen dazu bei, dass es weitaus gesitteter zugeht.
zum Beitrag27.04.2025 , 20:37 Uhr
"Es geht einzig und allein darum eine demokratiefeindliche, rechtsextreme und gegen die freiheitliche Verfassung agierende Partei zu verbieten"
Eben nicht, es geht besonders darum die Konsequenzen die ein solches Verbot nach sich zieht mit einzukalkulieren.
Zum Beispiel im Bereich der Staatsbediensteten, Stichwort Verfassungstreuepflicht. Nur einer von einer ganzen Reihe von Aspekten, die es bei einem Verbot zu berücksichtigen gilt.
Oberste Priorität hat daher ein Vorgehen, welches die öffentliche Ordnung nicht gefährdet.
Und ein Verbot aufgrund eines konkreten Anlasses der eindeutig die Verfassungswidrigkeit aufweist ist nicht nur für das rechtliche Verfahren sondern auch hinsichtlich der Erhaltung der öffentlichen Ordnung dienlicher, als sich auf ein Sammelsurium von Aussagen und Belegen zu stützen, die nur von Experten bewertet werden können und damit reichlich Spielräume für die gängigen Verschwörungstheorien bieten.
zum Beitrag27.04.2025 , 16:19 Uhr
In der gesamten EU wurden in den letzten Jahren gerade einmal zwei rechte Parteien verboten. 2020 Die Griechische Morgenröte und 2015 die rumänische "Alles für das Land". Beide Verbote beruhten auch nicht auf den Inhalten der Parteien, sondern auf kriminellen Handlungen bzw illegaler Parteienfinanzierung.
Die Gründe warum sich die meisten EU Länder gegen ein Verbot rechter Parteien entschieden haben liegen auf der Hand.
Ein Verbot beseitigt nicht das Problem der Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Agieren der politischen Klasse.
Eine demokratisch gewählte Partei zu verbieten würde wahrscheinlich zu einer Radikalisierung der Wählerschaft führen und die bereits bestehenden Vorurteile bestätigen.
Dazu kommt und dieser Punkt wird häufig übersehen, die Ideologie würde ja ebenso wenig verschwinden wie ihre Anhängerschaft, sich jedoch bei Zerschlagung der Strukturen der staatlichen Kontrolle entziehen.
Daher müsste für ein Verbot schon ein ganz konkreter Anlass vorliegen, der dann auch als Argumentationsgrundlage für das Verbotsverfahren dient. Das wäre dann auch der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Das Vorgehen nach dem jetzigen Muster erweckt eher den Eindruck von Willkür
zum Beitrag26.04.2025 , 19:40 Uhr
Sie legen in dieser Hinsicht Maßstäbe an, die spätestens seit dem Amtsantritt von Trump ihre Gültigkeit verloren haben. Das klassische Verständnis von der westlichen Welt existiert so nicht mehr.
Im Baltikum, Polen und Finnland seit Putins Überfall auf die Ukraine, im Rest Skandinaviens spätestens seit Trump. Sie haben in der Frage nicht einmal mehr eine geeinte EU und damit ist nicht bloß Ungarn oder Slowenien gemeint.
Die USA haben sich abgespalten, GB wählt die Vasallenrolle und was bleibt von der westlichen Welt außer der Achse Deutschland-Frankreich und einiger Anrainer? Mitunter noch Kanada. Selbst Italien und Spanien gehen eigene Wege.
Balten und Polen haben das längst verstanden, bei den Skandinavier hat es etwas länger gedauert, in Deutschland braucht es wahrscheinlich noch Zeit, um zu Verstehen.
Besuchen sie einmal Finnland, Schweden, Norwegen, Polen, die baltischen Staaten und schauen sich an, in welchem Tempo dort Zivilschutzmassnahmen betrieben werden.
Ein polnischer Kollege berichtete mir, dass es jetzt sogar an den Schulen Schiessunterricht gibt.
Das machen die nicht aus dem Grund, weil die Menschen in diesen Ländern ängstlicher sind als hierzulande.
zum Beitrag26.04.2025 , 19:10 Uhr
Schweden hat zwar das Abkommen auf Druck der USA 1968 unterzeichnet, die Produktion aber lediglich stillgelegt. Der Schwerwasser Reaktor von Agesta wurde 1974 stillgelegt und der Vorrat an schweren Wasser entfernt.
Dennoch wird die Anlage bis zum heutigen Tage gewartet und der Reaktor wäre kurzfristig betriebsbereit zur Plutoniumgewinnung. Den Mangel an schweren Wasser würde Norwegen, trotz eines Exportverbots, bei Bedarf garantiert beheben.
Seit dem Fall des Eisernen Vorhang gab es für die Skandinavier keine Veranlassung über eine atomare Bewaffnung nachzudenken.
Das hat sich gravierend geändert, während die Schweden kontinuierlich ein Forscherteam beim Verteidigungsministerium unterhielten, war Norwegen bisher ein glühender Verfechter der atomaren Abrüstung und hatte keine Ambitionen hinsichtlich eines eigenen Nuklearprogramms.
Bei der letzten Tagung des Nordischen Rats 2024 in Reykjavík wurde das Thema von Schweden aber wieder angesprochen und zwar vor dem Hintergrund der russischen Bedrohung in Verbindung eines Wahlsieges von Trump.
Das sind die Zeichen der Zeit, die in Skandinavien und im Baltikum anders gedeutet werden als hierzulande. Gilt auch für atomare Bewaffnung.
zum Beitrag26.04.2025 , 13:08 Uhr
Es geht nicht darum, die Polizei als Institution oder ihre Mitarbeiter an den Pranger zu stellen, sondern die Schwachstellen zu ergründen und zu optimieren.
Die offizielle Zahl der Toten in Zusammenhang mit der Polizei liegt übrigens bei 60. Damit liegt Deutschland neben dem negativen Spitzenreiter Frankreich (107) gleichauf mit Spanien und hinter Irland (71) und gehört zu den vier Ländern mit den meisten Toten in der EU mit Polizeibeteiligung.
Das es auch anders geht, zeigen Länder wie Großbritannien, Norwegen, Dänemark oder auch Italien.
Es wäre der Sache dienlicher zu analysieren, was einige der oben genannten Länder anders machen und zu überlegen, was davon auf Deutschland übertragbar wäre, anstatt das landestypische Lagerdenken zu bedienen, mit der klassischen Frontenbildung in Gegner und Verteidiger und dieses wiederum nach deutscher Manier ins Absolute gesetzt.
Als Norweger bin ich immer wieder irritiert, wie wenig hierzulande in Lösungsansätzen gedacht und rein auf Schuldzuweisungen gesetzt wird. Hat manchmal schon den Anschein, als wäre die hiesige DNA vom Schmittschen Freund - Feind Schema kontaminiert.
Quellen u.a. Cilip - Zahlen zu Polizeitoten in Europa
zum Beitrag23.04.2025 , 19:26 Uhr
Mohamed Amjahid der Verfasser des vom Presserat gerügten Artikels, der im übrigen ein Kommentar war, hat selbst im Artikel ausgeführt warum er teilweise zu einer harten Formulierung gegriffen hat.
Anstatt nun ständig den ewig gleichen Kommentar in leicht abgewandelter Form zu posten und auf der Rüge des Presserates herumzureiten, sollten sie sich lieber einmal mit dem Inhalt des Artikels des Autors auseinandersetzen oder besser gleich das sehr aufschlussreiche Buch von Mohamed Amjahid "Alles nur Einzelfälle? Das System hinter der Polizeigewalt" lesen.
Denn ihre Kommentare hinterlassen bei mir den Eindruck, dass es ihnen doch arg an Hintergrundwissen in diesem Bereich fehlt.
zum Beitrag22.04.2025 , 22:22 Uhr
Die taz richtet in ihren Artikeln zum Thema Polizeigewalt in Deutschland den Fokus auf die Aspekte, die ansonsten nur von Polizeiwissenschaftlern und anderen Forschern untersucht werden und der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind.
ZumThema Polizeigewalt empfehle ich ihnen sich einmal mit der Studie von Prof. Singelnstein, Goethe Universität Frankfurt, aus 2023 auseinander zusetzen.
2024 sind 22 Personen von Polizisten erschossen worden. Das ist ein negativer Rekord in Deutschland.
Auch in diesem Fall verweise ich sie auf die Internetseite der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP, die eine detaillierte Statistik der tödlichen Schüsse zur Verfügung stellt, mit ausführlicher Darstellung der Einzelfälle. Mit etwas Fleiß können sie dann selbst erkennen, dass der Anteil der erschossenen Personen mit Migrationshintergrund und besonders mit schwarzer Hautfarbe überproportional ist.
Zuletzt verweise ich auf eine empirische Untersuchung des Republikanischen Anwaltverein, welcher die strafrechtlichen Konsequenzen bei Dienstvergehen untersucht hat und zu einem niederschmetternden Ergebnis gekommen ist.
Da ist nichts mit Süppchen kochen bei der taz, das nennt sich Aufklärung.
zum Beitrag22.04.2025 , 13:00 Uhr
"Täglich werden durchschnittlich 290 Polizisten und Polizistinnen Opfer von Gewalt.."
Klingt erstmal alarmierend, jedoch handelt es sich bei über 80% der Fälle um Widerstandshandlungen. Dazu zählt auch, wenn man sich lediglich einer polizeilichen Anweisung widersetzt und sei es verbal. Fließt alles mit in die Statistik ein.
Fakt ist, dass die Zahl der Übergriffe auf Polizisten im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung gesunken ist.
Die Angaben können sie u.a. auch der Seite des BMI entnehmen.
Die Problematik des Schusswaffengebrauchs zum Zwecke der Gefahrenabwehr ist ein komplexes Thema. Gilt es doch bei jedem polizeilichen Eingriff die Verhältnismäßigkeit zu wahren und dabei den Einsatz von Schusswaffen als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen.
Zumindest hinsichtlich letzterem dürften in den sich häufenden Fällen, in denen Schusswaffen zum Einsatz kamen, Zweifel bestehen. Das schließt diesen Vorgang auf den ersten Blick mit ein.
zum Beitrag16.04.2025 , 21:06 Uhr
Ich wollte es nicht glauben, steht aber tatsächlich so in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
Ein oberster Richter legt als humanen Maßstab für eine Rücküberstellung das "Brot, Bett und Seife" Prinzip an, stellt dann selber fest, dass dieses in diesem speziellen Fall wohl nicht gewährleistet ist und empfiehlt als Ausweg den Gang in die Kriminalität.
Das schriftlich in einem Urteil fixiert. Alle Achtung da gehört schon eine gehörige Portion Menschenverachtung dazu. Das ist Zynismus in Reinkultur.
Wenn der Rechtsstaat in Deutschland nicht zur Lachnummer verkommen will, darf es nur eine Antwort darauf geben: Amtsenthebungsverfahren!
zum Beitrag15.04.2025 , 20:14 Uhr
Bei Sexualdelikten wo Aussage gegen Aussage steht kommt es darauf an, wie koheränt die Aussagen der Involvierten sind und ob sich einer der beiden in Widersprüche verwickelt.
Bei der jetzigen Gesetzeslage muss zudem der Nachweis der Gewaltanwendung erbracht werden, dieser würde entfallen und stattdessen müsste der Nachweis erbracht werden, dass der Wille des Opfers missachtet wurde.
Das führt in der Praxis dazu, dass die Aussage des Angeklagten an Bedeutung gewinnt hinsichtlich der Urteilsbildung, da der Angeklagte sich sehr viel ausführlicher zum Hergang äußern muss um seine Glaubwürdigkeit zu wahren.
Über Auswirkungen in der Rechtsprechung kann ich nur von Schweden berichten. Es wurden dadurch wesentlich mehr Fälle erfasst, als bei der "Nein heißt Nein" Lösung, gleichzeitig stieg die Zahl der Verurteilungen rapide an, besonders im Bereich der fahrlässigen Vergewaltigung. Der Grund für den Anstieg ist, dass die fehlende Einwilligung in vielen Fällen leichter beweisbar war als der Nachweis von Gewaltanwendung.
Primäres Ziel der Einführung bleibt jedoch der präventive Aspekt durch die Verschiebung der Verantwortung, weg vom Opfer hin zum Täter.
zum Beitrag15.04.2025 , 16:19 Uhr
"ist es eigentlich nicht zu viel verlangt zu sagen, Nein ich will nicht"
Das ist situationsbedingt nicht immer gegeben. Zum Beispiel bei einer sogenannten Schockstarre bei sexuellen Übergriffen. Bei einer Schockstarre handelt es sich um eine psychisch-neurobiologische Reaktion auf eine konkrete Bedrohung. Sie ist zudem nicht beeinflussbar.
Dazu gesellen sich dann noch passives (z.B. durch Überforderung) oder ambilaventes (z.B. aus Angst vor Eskalation) Verhalten und es bleibt der häufigste Grund, die Erkennung des Gegenwillens. Nicht jeder fast ein Nein gleich auf oder erkennt es als ein Nein.
Der Bereich ist komplexer als er auf den ersten Blick erscheint und ausserdem geht es in der Sache darum dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht der Person gerecht zu werden. Bedeutet aus dieser Perspektive, dass eine Zustimmung für eine Handlung erforderlich ist.
zum Beitrag15.04.2025 , 15:54 Uhr
Kurz auf Deutsch umgelegt, bedeutet der Begriff in Schweden das gerichtlich nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Täter sich dessen nicht voll bewusst war, dass das Opfer eine sexuelle Handlung nicht wollte. Das ist eine abgeschwächte Form des Strafttatbestands der Vergewaltigung und betrifft die Schuldfrage, wird dementsprechend auch milder bestraft.
Mit Umkehr der Beweislast hat das aber wenig zu tun, wenn ein Gericht einen Nachweis nicht erbringen kann.
zum Beitrag15.04.2025 , 13:42 Uhr
Wenn es in der Praxis so wäre, würde es tatsächlich keinen Sinn ergeben. Und natürlich wäre die Beweislastumkehr nicht verfassungskonform. Hat aber wenig mit dem "Nur Ja heißt Ja" Modell zu tun. Kleiner Tipp weder in Dänemark, noch in Schweden etc gibt es eine Beweislastumkehr und da hat sich das Modell längst als tauglich in der Rechtsprechung erwiesen.
zum Beitrag15.04.2025 , 13:29 Uhr
Ob sie es glauben oder nicht, auch die Rechtsanwendung ist teilweise von stereotypen Vorstellungen über Sexualität geprägt. Das gilt besonders hinsichtlich der Erkennbarkeit des Gegenwillens. Diese Aspekte wirken sich vor Gericht oftmals zum Nachteil von Frauen aus.
Für Gerichte ist es oftmals eine große Herausforderung den angemessen Beobachtungsmaßstab bei der Beurteilung der Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens anzulegen bzw zu bestimmen. Und der ist nach gegenwärtiger Rechtslage nun einmal maßgeblich.
Bei einer "Nur ja heißt ja" Rechtssprechung würden diese Hürden entfallen und eine objektive Urteilsfindung erleichtern.
Bei einem Prozess ohne Zeugen urteilt das Gericht aufgrund der Glaubwürdigkeit der Aussagen unter Berücksichtigung einer ganzen Reihe von Kriterien wie Lebensumstände etc.
Für den Beschuldigten würden bei einer Neuregelung die persönlichen Umstände gleich bleiben. Er macht eine Aussage zum Tathergang, schildert seine Perspektive etc. mehr nicht.
Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieser Aussage obliegt dann dem Gericht.
zum Beitrag15.04.2025 , 12:46 Uhr
Genau anders herum, für die Fälle ohne Zeugen ändert sich vieles, für die "wehrlosen" im öffentlichen Raum und für Fälle wie die von Frau Pelicot nichts. Da greift die "Nur ja heißt ja" Bestimmung schon im deutschen Strafrecht.
zum Beitrag15.04.2025 , 11:48 Uhr
Diese Regelung ist überfällig. Sie trägt nicht nur dazu bei das Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen, sondern trägt auch zum Abbau der Stereotypen bei, wie sich Frauen angemessen zu Verhalten haben. Der rechtliche Umgang mit Sexualdelikten zeigt ja immer wieder, dass es maßgeblich vom Verhalten des Opfers abhängt, ob ein Übergriff als strafrechtliches Unrecht einzustufen ist oder nicht. Die rechtliche Problematik hinsichtlich der Erkennbarkeit des Gegenwillens würde dadurch entfallen.
In Hinblick auf die Strafverfolgungspraxis würde es bei einer Zustimmungserfordernis auch nicht zu erhöhten Beweisschwierigkeiten kommen, da bei Sexualdelikten meist nur die Opfer als Zeugen herhalten können. Auch würde es zu keiner Beweislastumkehr kommen, "in dubio pro reo" würde auch weiterhin gelten.
Zum Interview sei angemerkt, dass die "Nur ja heißt ja" Lösung in Deutschland schon berücksichtigt wird , (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) sich aber lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen eine Person einem Willensbildungs- oder Willensäußerungsdefizit unterliegt, z.B. aufgrund Alkohol- oder Drogeneinfluss.
zum Beitrag14.04.2025 , 00:43 Uhr
"Sehe ich anders. Kein Nachfahre oder Verwandter von Holocaust-Opfern sollte sich je von Deutschland verraten.."
Das hat weder etwas mit Verrat noch mit im Stich lassen zu tun. Sie selbst legen bestimmt auch Wert darauf, dass ihre Rechte gewahrt werden. Und wenn diese Rechte jetzt ausschließlich ihnen verweigert würden, dann würden sie doch zurecht darauf hinweisen, dass das Recht für alle gilt, also auch für sie. Gleiches Recht für alle, nichts anderes liegt hier vor.
zum Beitrag13.04.2025 , 22:14 Uhr
Das Gericht vertritt doch gerade die Menschenwürde, indem sie die Verantwortlichen, die diese Würde in den Dreck gezogen haben anklagt.
Ihnen ist schon bekannt, dass die Beweislast ziemlich eindeutig und vielseitig ist. Von Videomaterial und Zeugen über Aussagen einzelner Regierungsmitglieder wird das gesamte Spektrum abgedeckt. Da braucht es keine Angaben der Hamas für.
In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Nachtrag zum Völkerstrafrecht.
Beim Vorwurf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist der Nachweis einer systematischen oder verbreiteten Begehung zu erbringen. Es zählt also vorderst die Gesamttat und dann die Einzelfälle. Da bestehen schon Zweifel, ob die Beweise dafür ausreichen.
Bei Kriegsverbrechen wie Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung ist dem nicht so. Hier zählt der Einzelfall und die Verhältnismäßigkeit. Es geht daher hauptsächlich nur noch darum den Vorsatz nachzuweisen und nicht zu klären, ob diese Form der Kriegsverbrechen tatsächlich stattgefunden haben. Das ist bereits ausführlich dokumentiert.
Dürfte mit ein Grund dafür sein, warum sich die israelische Justiz scheut den Fall vom IStGH zu übernehmen.
zum Beitrag13.04.2025 , 20:01 Uhr
Bei allem Respekt, die historischen Hintergründe und die "historische Verletzlichkeit des jüdischen Volkes" sind für den Erlass eines Haftbefehls nun wirklich kein Kriterium.
Das Gericht hat geprüft und entschieden, dass es ausreichende Anhaltspunkte gibt, die einen Haftbefehl rechtfertigen. That's all!
Ein Vorwurf ist das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung. Der andere Vorwurf betrifft Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche Tötungen, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen.
Beides sind Kriegsverbrechen und warum diese nach ihren Angaben im modernen Völkerrecht einer tragfähigen Grundlage entbehren sollten dürfte ihr Geheimnis bleiben, ebenso wie die "prozessualen Aspekte" die sie als gewichtige Gründe dagegen ins Feld führen.
Zudem handelte es sich meinerseits auch nicht um absolutistische Argumente für einen Haftbefehl sondern für dessen Vollstreckung und das hat etwas mit Durchsetzung des Rechts zu tun und nichts mit Absolutismus.
Das als Kadavergehorsam abzutun zeugt von einem sehr zweifelhaften Rechtsverständnis.
zum Beitrag13.04.2025 , 14:54 Uhr
"Das deutsch-isrealische Verhältnis darf da nicht reingezogen werden"
Typisch deutsch, wenn es unangenehm wird drückt man sich hier gerne vor der Verantwortung, schaut lieber weg und überlässt anderen die Drecksarbeit. So funktioniert das aber nicht. Das eine ist Politik, Diplomatie und vielleicht auch Völkerverständigung. Das andere ist die Durchsetzung geltenden Rechts und das sollte mit vorigen keine Schnittmengen haben.
Justiz muss unabhängig und objektiv agieren und sollte möglichst neutral sein. Bei letzterem hapert es leider allzu häufig, besonders durch die indirekte Einflussnahme der Politik. Eine gefährliche Entwicklung, die nicht nur in den USA zu beobachten ist sondern auch vermehrt in Deutschland auftritt.
zum Beitrag13.04.2025 , 14:37 Uhr
Nur liegt es nicht in Friedrich Merz Einflussbereich die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls zu untersagen. Nennt sich auch Gewaltenteilung.
Der Eingriff der Executive müsste zudem auf Bundes- und Landesebene erfolgen, denn da die Voraussetzungen eines Überstellungshaftbefehls vorliegen, sind auch die Staatsanwaltschaften und die Polizei gem. § 127 Abs. 2 StPO zur vorläufigen Festnahme ermächtigt. Bedeutet selbst die Unterlassung durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hätte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Vollstreckung des Haftbefehls. Eine politisch veranlasste Weisung an den zuständigen Generalstaatsanwalt wäre zudem rechtswidrig und würde in der Sache eine Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) darstellen. Das würde dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Ende der Kanzlerschaft von Friedrich Merz bedeuten.
Friedrich Merz wollte eine Botschaft nach außen senden und hat sich dabei wie so häufig diletantisch verhalten. Besonders vor dem Hintergrund, dass er in grauer Vorzeit ja einmal Jura studiert hat, was zumindest für mich, bei der Häufung seiner politischen Vorschläge die gegen geltendes Recht verstoßen, verwunderlich ist.
zum Beitrag12.04.2025 , 21:41 Uhr
Sie haben leider überhaupt nicht verstanden, was das Anliegen meines Kommentars war. Näheres können sie meinem Kommentar an @dtx entnehmen.
zum Beitrag12.04.2025 , 21:28 Uhr
Nach dem xsten Artikel in den deutschen Medien, die sich mit dem IStGH und seinen Aufgaben beschäftigen, betreibe ich an dieser Stelle einmal Medienschelte.
Die Aufgaben des IStGH beschränken sich nicht einzig auf die Anklage von potentiellen Kriegsverbrechern. Es ist zu begrüßen, wenn diese für ihre Taten zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Nur das könnten nationale Gerichte auch durchführen. Stichwort Weltrechtsprinzip.
Die eigentliche strafprozessuale Revolution ist jedoch die besondere Form der Opferbeteiligung und Opferentschädigung.
Erwähnt sei hier als Beispiel die Verurteilung des kongolesischen Generals Ntaganda der 2019 wegen schwerer Kriegsverbrechen zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Seinen Opfern wurde später eine Entschädigung von 30 Millionen Dollar zugesprochen.
Diese beiden Komponenten machen die Bedeutung des IStGH aus. Bestrafung für die Täter und Entschädigung für die Opfer.
Das wird hierzulande ausgeklammert und es entsteht der Eindruck, als würde sich ein Verfahren nur um den Täter drehen. Dabei sind die Verfahren gerade auch für die Opfer von existenzieller Bedeutung. Die meisten, wie jetzt die Palästinenser, stehen nämlich vor dem Nichts
zum Beitrag12.04.2025 , 16:27 Uhr
Da liegen sie mit ihrer Einschätzung aus meiner Sicht völlig richtig. Rechte Vorfälle werden gerne übersehen oder häufig heruntergespielt und bei Vorfällen mit migrantischer Beteiligung kippt die Union gerne noch Öl ins Feuer und trägt so maßgeblich dazu bei, dass gerade migrantische Gruppen aus dem Nahen Osten insgesamt als Sündenböcke dafür herhalten müssen. Differenziert wird in diesem Bereich hierzulande schon längst nicht mehr, weder von der Politik noch vom Großteil der Bevölkerung.
zum Beitrag12.04.2025 , 16:16 Uhr
Ein Zusammenhang zwischen Frauenhass und Rechtsextremismus kann sehr wohl hergestellt werden, auch ohne spezifische Statistiken zu Femiziden.
Ich empfehle dazu den Verfassungsschutzbericht aus Niedersachsen "Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus im rechtsextremen Spektrum" von 2023, als PDF im Netz und die Expertise „Alles Einzelfälle? Misogyne und sexistisch motivierte Gewalt von rechts“ von 2022. Als PDF Download auf der Seite der Antonio Amadeus Stiftung, einfach dem Link folgen.
www.amadeu-antonio...lles-einzelfaelle/
zum Beitrag12.04.2025 , 15:57 Uhr
Naja, die Ermittlungen laufen ja noch, da kann nicht jetzt schon ausgeschlossen werden, dass es gar keinen lokalen Zusammenhang gibt, jedoch ist es nicht hilfreich ein Drohschreiben mit rechtsextremen Inhalten vorab mit einer solchen Argumentation zu verharmlosen. Da sollte schon auchmal ein Blick hinter die Kulissen geworfen werden, als gleich zu beschwichtigen.
zum Beitrag12.04.2025 , 14:02 Uhr
Ihr Beitrag ist ein gutes Beispiel für die allgemeine Verharmlosung und Relativierung von rechtspolitisch motivierten Straftaten.
Nur als kleiner Hinweis: Die Absender der Drohmails sind in Berlin ansässig.
zum Beitrag11.04.2025 , 17:32 Uhr
Auf China sollte die EU nicht eingehen. Enge Kooperation bedeutet in Fachchinesisch "keine Zölle".
In China herrscht seit längerer Zeit schon Überproduktion bei gleichzeitig stets zurückgehender Binnennachfrage. Das Land steht der Deflation näher als der Inflation wie sie in diesem Handelskrieg Europa drohen würde.
Keine oder auch nur sehr niedrige Zölle hätten zur Folge, dass China den europäischen Markt mit seinen Produkten zu Dumpingpreisen überschwemmen würde, auf Kosten der einheimischen Produzenten in der Union.
zum Beitrag11.04.2025 , 17:09 Uhr
"Bezüglich Dänemark ist das schlicht falsch"
In Dänemark kann jeder Asylbewerber einen Antrag bei der Grenzpolizei, den örtlichen Polizeistellen, am Flughafen oder im Aufnahmezentrum stellen. Da wird nichts vorab selektiert.
Der Rest ist eine andere Geschichte und zwar vor dem Hintergrund der Asylpolitik Dänemarks. Das wird in dem von ihnen verlinkten Text ja auch ausführlich dargestellt, hat nur nichts mit Selektion in Form einer Vorauswahl zu tun, wie Kanada oder Australien sie betreiben.
Das die Ausgangssituation in den beiden Ländern eine andere ist als in Deutschland ist unbestreitbar.
Norwegen ist nicht in der EU und Dänemark ist, mit einigen Ausnahmen, nicht an die EU Asylvereinbarungen gebunden.
Auf dieser Grundlage lässt sich natürlich eine den nationalen Verhältnissen angepasste Asylpolitik betreiben.
Beginnt ja schon mit der Einstufung der sicheren Herkunftsländer. Ein Bewohner aus den Maghreb Staaten hat in Norwegen z. B. kaum eine Chance Asyl zu erhalten. Und da dieses auch in den jeweiligen Ländern selbst bekannt ist, versucht man es gar nicht erst. Das ist das Prinzip Abschreckung, was besonders Dänemark intensiv, besser gesagt überzogen betreibt.
zum Beitrag11.04.2025 , 16:45 Uhr
Der Stimmenverlust der Folkeparti beruhte zum Großteil auf der Zersplitterung im rechten Lager und die damit einhergehenden Neugründungen von rechten Parteien.
Das die dänischen Sozialdemokraten den Absturz der Folkeparti als Erfolg ihrer Politik verkauft haben gehört nunmal dazu. Trotz einer zunehmend restriktiveren Migrationspolitik ist es im großen und ganzen nicht gelungen das rechte Lager zu schwächen.
Das zeigen schon die Ergebnisse der letzten Parlamentswahl, bei der die Rechtsaussenparteien Danmarksdemokraterne, Nye Borgerlige und Konservative Folkeparti zusammen über 15% der Stimmen geholt haben. Dazu können noch die Moderaten gezählt werden, die sich zwar als Mitte-Rechts Partei verorten mit ihren politischen Ansichten aber eindeutig nicht mehr dem bürgerlichen Lager zugeordnet werden können. Ihr Stimmenanteil bei der letzten Wahl betrug immerhin 9,3%.
Das ergibt in der Summe über 24% für das rechte Lager und damit ist nicht rechts-konservativ gemeint.
Eindämmung sieht anders aus.
zum Beitrag11.04.2025 , 10:45 Uhr
Das ist Klischeedenken hoch zehn. Und zu meinen, diese Ressentiments auch noch öffentlich weiterverbreiten zu müssen sagt einiges aus über die mentalen Zustände in diesem Land.
Nur einmal so als Anmerkung, die deutsche Erwerbsquote liegt bei 55,8%. Unterscheidet sich also marginal von der von Migranten.
Die Anzahl der Migranten an Fachkräften mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beträgt 6,7 Millionen (Quelle Deutschlandfunk).
Und was spricht gegen Dönerläden oder Friseure? Die zahlen Löhne und Steuern wie andere Unternehmen auch und tragen dadurch zur Wertschöpfung bei.
Dann bitte doch auch einmal einen Blick auf einheimische Unternehmen werfen und vergleichen, wie diese ihre Arbeitsverträge gestalten. Von Reinigungskräften über Schlachthausmitarbeiter bis hin zu Saisonarbeitern werden sie dort sehr viele prekäre Beschäftigungsverhältnisse finden. Demgegenüber dürften die Zustände in vielen Dönerbetrieben gold sein.
zum Beitrag11.04.2025 , 09:45 Uhr
Auf Zuwanderung aus der EU wollte ich mich eigentlich in meinem Kommentar nicht beziehen. Aber bitteschön, dann aber auch die lieben Schweden erwähnen. Besonders bei uns hoch im Norden sehr häufig anzutreffen.
zum Beitrag10.04.2025 , 19:55 Uhr
Ich verbuche das unter Aufklärung, in der vagen Hoffnung Vorurteile abbauen zu können.
zum Beitrag10.04.2025 , 19:48 Uhr
Da kommt eigentlich nur Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung in Betracht. Vielleicht noch in Hergang mit Strafvereitelung im Amt.
zum Beitrag10.04.2025 , 18:41 Uhr
Dänemark und Norwegen selektieren nicht bei der Migration. Das läuft nach dem gleichen Muster ab wie hierzulande. Die größte Gruppe in Norwegen stellen Syrer und Somalier.
Norwegen und Dänemark legen in der Bildung jedoch sehr viel Wert auf soziale Inklusion. So gibt es z.B. die Gleichberechtigungskurse für Migranten. Hier werden die norwegischen Standards der Gleichstellung von Männern und Frauen vermittelt. Zudem ist das Schulsystem auf eine ganzheitliche Unterstützung von Migranten ausgelegt, bei dem auch die Eltern mit eingebunden werden.
Das dänische System unterscheidet sich besonders durch die gemeinsame zehnjährige Grundschulzeit und die pädagogische Autonomie der Schulen, verfolgt aber ansonsten ähnliche Ansätze wie in Norwegen.
Das ihre Argumentation in dieser Hinsicht nicht korrekt ist, beweist schon die Vergleichsstudie zu Pisa in der aufgezeigt wurde, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Dänemark nur halb so groß ist wie in Deutschland.
Und die Plätze an der Sonne beider Länder bei den Pisastudien zeigen, dass bei entsprechender Ausstattung der Institutionen Migrantenkinder nicht schlechter abschneiden als andere Schüler.
zum Beitrag10.04.2025 , 15:03 Uhr
Aus Platzmangel folgen die Links zu meinem Kommentar separat.
Bundeszentrale für politische Bildung "Migrantenkinder im Bildungssystem" www.bpb.de/shop/ze...elt-benachteiligt/
Kompetenz Netzwerk "Mythos: Zuwanderung ist eine Gefahr für den Sozialstaat". Beitrag enthält auch Link zu der erwähnten Studie
www.kn-zusammenleb...er-den-sozialstaat
zum Beitrag10.04.2025 , 14:56 Uhr
Vielleicht gelingt es mir ja ihre Vorurteile durch Fakten zu widerlegen. Das der Bereich Migranten und Bildung vielschichtig ist, können sie dem Beitrag "Migrantenkinder im Bildungssystem" der Bundeszentrale für politische Bildung entnehmen. Einen wesentlichen Punkt des Beitrags nehme ich vorweg.
Und zwar das eine Ursache ist, das die Kultur des Förderns, besonders im schichttypischen Bereich, in Deutschland erheblich unterentwickelt ist. In Ländern wie Kanada, Dänemark, Norwegen oder der Schweiz, die eine durchdachte Migrationspolitik mit einer darauf abgestimmten Integrationspolitik betreiben ist das schulische Leistungsdefizit gem. OECD Studie nicht einmal halb so groß wie hierzulande.
Zu ihrer zweiten Aussage nur soviel, eine Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2023 kommt zu dem Ergebnis, dass alle Menschen mit Migrationsgeschichte mehr in die Sozialsysteme einzahlen, als sie entnehmen. Das gilt auch für Flüchtlinge. 54 % der Asylsuchenden, die seit sechs Jahren in Deutschland leben sind erwerbstätig, überwiegend in Vollzeit. Details über den Mythos "Zuwanderung ist eine Gefahr für die Sozialsysteme" können sie dem gleichnamigen Beitrag entnehmen.
zum Beitrag09.04.2025 , 17:10 Uhr
Nicht ganz korrekt. Der Begriff stammt aus dem Urslawischen und bedeutet Fremder. Abgeleitet wurde der Begriff dann im Laufe der Zeit in Stumm.
Der Ursprung bezog sich auf eine fremde Sprache mit der die Slaven nicht kommunizieren konnten.
Später wurde der Begriff auf das Deutsche eingeengt in Russisch Némez , Ungarisch Német oder Tschechisch Nemec
zum Beitrag09.04.2025 , 16:45 Uhr
Das sieht in der Praxis doch etwas anders aus, als aus ihrer subjektiven Warte betrachtet.
Einzelne Urteile mögen für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar sein und eine gewisse Diskrepanz in der Strafverfolgung gerade bei politisch motivierten Straftaten ist nicht von der Hand zu weisen, der Großteil der Verfahren wird aber objektiv und nach hohen rechtsstaatlichen Maßstäben durchgeführt.
Fernab aller Verschwörungstheorien ist die Justiz intakt und die Gewaltenteilung funktioniert.
Anstatt Gerichten persönliche Interessen in Verfahren zu unterstellen, sollten sie froh sein in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben und bei Gelegenheit einmal einen Blick über den Tellerrand werfen.
Hierzulande jedenfalls sind ihnen ihre persönlichen Rechte garantiert und bei Verletzung haben sie die Möglichkeit diese einzuklagen. Das ist nicht in allen Gegenden dieser Welt selbstverständlich, auch nicht in Europa.
zum Beitrag09.04.2025 , 15:54 Uhr
Das Akzente laut einer Studie automatische Zuschreibungen in Bezug auf Bildungsniveau oder soziale Schicht auslösen, kann ich so nicht bestätigen.
Der Personenkreis hierzulande der meinen norwegischen Akzent auch dem Land richtig zuordnen konnte ist überschaubar. Bestenfalls lief es auf Schweden hinaus.
Im Gegensatz zu vielen anderen hier im Forum liebe ich deutsche Dialekte und ich selbst spreche hier in Norddeutschland auch am liebsten Plattdeutsch statt Hochdeutsch. Das liegt aber eher an der verwandten Sprachfamilie, denn wer plattdeutsch beherrscht hat nur wenig Mühe norwegisch zu verstehen.
Auch Vorurteile gegenüber ausländischen Akzenten kann ich in der Praxis nicht bestätigen, mein Eindruck ist eher das hierzulande die einheimischen Akzente das Schubladendenken fördern. Ich hatte einmal eine Assistentin, die hatte einen wunderschönen sächsischen Akzent, der aber unter den Hanseaten für allerlei Gespöt gesorgt hat. Das war für mich völlig unverständlich.
zum Beitrag09.04.2025 , 15:04 Uhr
"Welchen Grund gäbe es aus Sicht der isr. Regierung umzudenken?"
Zum Beispiel die Weigerung der Nachbarstaaten palästinensische Flüchtlinge aufzunehmen.
Israels Exodusplan Gebiete zu bombardieren und somit die Bevölkerung im Gazastreifen zu zwingen von einem Ort zum anderen zu ziehen und dann die humanitäre Hilfe abzuschneiden in der Hoffnung, dass die Palästinenser das Land verlassen, wird daran scheitern das es keine Exitalternativen geben wird.
Jedoch Gefangenen im eigenen Land auf langfristiger Sicht die Zufuhr von Nahrung zu verweigern, wird selbst die Trump Administration nicht gutheißen und es würde wahrscheinlich auch eine Konfliktverschärfung mit der Arabischen Liga bedeuten. Und selbst die EU, immerhin Israels größter Handelspartner, wird dann nicht mehr wegsehen können und umdenken müssen. Das kann alles nicht im Interesse Israels sein.
Nur zur Erinnerung, der israelische Staat ist auf sich allein gestellt nicht überlebensfähig, weder wirtschaftlich noch militärisch.
zum Beitrag09.04.2025 , 11:20 Uhr
Wenn überhaupt wäre es versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung.
Maßgeblich für die Anklage auf versuchter Totschlag ist neben dem Vorsatz der sogenannte Rücktrittshorizont. Dabei ist zu klären, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags gemäß § 24 I StGB strafbefreiend zurückgetreten ist. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt.
Anders könnte es verlaufen, wenn er lediglich durch das Einschreiten von Dritten an der weiteren Ausführung der Tat gehindert wurde. Das könnte dann auf eine Tatabsicht schließen lassen, den versuchten Totschlag zu beenden.
Diese Details sind dem Artikel aber nicht zu entnehmen und daher belasse ich es in aller Kürze bei dieser einführenden Erläuterung.
zum Beitrag07.04.2025 , 21:43 Uhr
Ich habe nichts von automatisch geschrieben sondern von Freiräumen die das Asylgesetz bietet.
Gilt auch für die Anwendung von Gesetzen und deren Auslegung. Nach dem aktuellen Stand wurde entschieden, dass Herr Odowaa als wichtiger Zeuge in einem Strafprozess persönlich anwesend sein muss. Dadurch findet dann das Aufenthaltsgesetz gem. § 60a Abs. 2 S. 2 Anwendung, welches besagt das die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen ist, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens (§ 12 StGB) von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird.
Das wäre nicht zwingend notwendig gewesen, eine Aussage hätte auch vor dem Prozess auf Video aufgezeichnet werden können, ohne eine aufschiebende Wirkung der Abschiebung.
Hier wurde jetzt von Seiten der Justiz der Freiraum geschaffen, der sich im rechtlichen Rahmen bewegt und der Situation angemessen ist. Das hat nichts mit Fingerspitzengefühl sondern nur mit gutem Willen zu tun.
zum Beitrag07.04.2025 , 21:12 Uhr
Tut mir Leid Frau Dudley, ihrer Propagandamaschine geht langsam der Sprit aus.
Das ist alles zu durchsichtig, zu faktenarm und recht eintönig. Die Schlagworte Antisemitismus und Hamas Terroristen haben sich abgenutzt.
Ersteres ist von ihnen zu oft für ihre israelische Lobbyarbeit missbraucht worden, zweiteres musste zu oft seitens der IDF als Erklärung für sämtliche Kriegsverbrechen gegenüber NGO Mitarbeitern, Journalisten oder jetzt Sanitätern herhalten.
Die Glaubwürdigkeit ist dahin, die Worte haben sich abgenutzt und es ist zu wünschen, dass die Mitgliedsstaaten dem IStGH sämtliche Unterstützung zukommen lassen, um die Schuldigen für diese und andere Verbrechen auf die Anklagebank in Den Haag zu bringen.
Ich persönlich habe auch kein Verständnis für Menschen die aus falschen Solidaritätsgründen Faschisten verteidigen, anstatt säuberlich zu differenzieren.
Wer Trump kritisiert, aber Netanjahu verteidigt und sei es auch nur indirekt, ist einfach nicht aufrichtig und sollte sich besser nicht über die Zustände in den USA öffentlich echauffieren. Denn beide Autokraten blasen ins gleiche Horn. Da gibt es keinen Unterschied.
zum Beitrag07.04.2025 , 17:34 Uhr
Und was würde die strikte Beachtung der Genfer Konvention ihrer Meinung nach in diesem Fall aussagen?
zum Beitrag07.04.2025 , 17:17 Uhr
"Da hat wohl jemand das Konzept des Rechtsstaats nicht verstanden"
Und das sind sie anscheinend.
Ganz abgesehen von den Gesetzesauslegungen, bietet gerade das Asylrecht einen breiten Spielraum für Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Aufenthalsortes. Einfach einmal informieren und danach nochmal kommentieren.
zum Beitrag06.04.2025 , 23:31 Uhr
Eine Stärkung des IStGH wäre es, wenn die Mitgliedsstaaten initiativ würden hinsichtlich des Schutzes vor extraterritorialen Sanktionen, wie sie die USA gegen Mitglieder des IStGH verhängt haben.
Das rechtliche Instrument hierfür wäre die sogenannte Blocking Verordnung wie sie auch die EU zum Schutz von Unternehmen und Einzelpersonen unterhält. Das wäre die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt über die Machbarkeit von unabhängigen Untersuchungen diskutiert werden kann.
Nur zur Erinnerung, die autoritären Regierungen in den USA, Israel oder Ungarn arbeiten gegenwärtig mit Nachdruck daran die Gewaltenteilung im eigenen Land möglichst aufzuheben oder zumindest das Recht dem System anzugleichen.
Da ist ein Weltgerichtshof der Störfaktor Nummer 1. Die vom Autor anvisierten unabhängigen Ermittlungen, wenn möglich noch vor Ort, sind vor diesem Hintergrund reine Zukunftsmusik.
Die EU sollte als erstes realisieren, dass es bei der gegenwärtigen Entwicklung um den Fortbestand des IStGH geht. Das scheinen aber einige noch nicht verstanden zu haben. Anders ist das kontraproduktive Verhalten von Friedrich Merz hinsichtlich des Haftbefehls für Nethanjahu nicht zu erklären.
zum Beitrag06.04.2025 , 21:01 Uhr
Israel fällt in sich zusammen. Eine Armee die als Killer Kommando agiert, radikale Siedler die brandschatzen und Palästinenser aus ihren Häusern vertreiben und eine durch und durch korrupte Regierung. Und die Justiz? Schweigt zumeist.
Es tut mir Leid um den Großteil der achtbaren Bevölkerung, aber solange kein offener Widerstand gegen die Regierung erfolgt, trägt auch die Bevölkerung eine Mitverantwortung für die Zustände im Land.
zum Beitrag06.04.2025 , 20:17 Uhr
"Doch erst der fatale Schritt von Friedrich Merz und seiner Union, zusammen mit FDP und AfD im Bundestag für Abschiebungen und Zurückweisungen an der Grenze zu stimmen, hat ihn hoffähig gemacht... Jeder Fünfte stimmte für die Rechtsextremen."
Erstens lagen die Umfragewerte für die AfD schon vor der Migrationsdebatte bei gut 20% und zweitens greift es zu kurz mit dem Finger immer nur auf die etablierten Parteien zu zeigen.
Es gibt etwas, das ist nach meinen Erfahrungen hierzulande nicht sonderlich populär und es nennt sich Eigenverantwortung und Selbstreflexion.
Selbst schlechte Politik begleitet von Springer Hetze zwingt keinen dazu Faschisten zu wählen. Als Norweger mit 20 Jahren Erfahrung in Deutschland, sage ich ganz klar. Rassismus, Antisemitismus und Autoritarismus sind fest in der Mentalität der Deutschen angelegt. Sie waren auch nie weg aus den Köpfen, sondern wurden lediglich eingegrenzt. Jetzt treten sie wieder offen hervor da eine Grenzverschiebung, nicht nur des sagbaren, stattgefunden hat. Auch mit Unterstützung von Seiten der demokratischen Elemente der Gesellschaft.
Diese "hässliche Fratze" Deutschlands beschränkt sich auch nicht allein auf AfD Wähler.
zum Beitrag06.04.2025 , 19:29 Uhr
Warum kann das keine Methode sein?
Rechtlich hätte es gereicht im Rahmen des Dublin Verfahrens den Selbsteintritt zu erklären und damit das Verfahren in Deutschland durchzuführen. Italien hätte garantiert nichts dagegen gehabt. Ein simpler Verwaltungsakt von dem Herr Odowaa mehr gehabt hätte, als von den schwülstigen Danksagungen aus Bayern. So bleibt es ein schlichtweg widerliches Verhalten von Seiten der Volksvertreter.
Bleibt nur zu hoffen, dass möglichst viele Menschen die Petition unterstützen und den staatlichen Stellen bis Juli doch noch ein Licht aufgeht.
zum Beitrag06.04.2025 , 11:39 Uhr
Ihre Interpretationen gehen an der Sache vorbei. "Sachverhaltquetsche" trifft es vollkommenen. Dank an lowandorder.
zum Beitrag05.04.2025 , 21:06 Uhr
Es ist relativ einfach, gemäß UN Antifolterkonvention darf niemand in ein Land ausgewiesen werden indem ihm die Folter droht.
Es ist belegt, dass sie im Iran mehrfach wegen politischer Aktivitäten im Gefängnis saß und wie in diesem Staat mit inhaftierten Frauen umgegangen wird dürfte ihnen bekannt sein. Mehr braucht es nicht für ein Bleiberecht.
Die anderen aufgeführten Aussagen hinsichtlich des Umfangs ihrer Aktivitäten etc sind rechtlich nicht von Bedeutung.
Zu ihren Bemerkungen nur folgendes.
Da haben ihre Anwälte anscheinend einen schlechten Job gemacht und daher hat sie gewechselt. Kommt vor und ist kein Kriterium das gegen sie spricht.
Und ein zweifach abgelehnter Antrag vom BAMF ist nun wirklich kein Kriterium. Die Arbeit dieser Institution dient nun wirklich seit längerer Zeit nicht mehr als Maßstab für die Menschenrechte.
zum Beitrag05.04.2025 , 20:25 Uhr
Jede Form des Rechtspopulismus senkt die Hemmschwelle für körperliche Übergriffe. Der Grad der Verrohung ist klar ersichtlich, wenn auch schon Kinder Opfer der Rechtsextremen werden.
Die Politik muss endlich Courage zeigen und dafür sorgen, dass die geistigen Brandstifter aus den Parlamenten entfernt werden. Der schnellste Weg dazu ist das Parteiverbot.
Und auf Seiten der Strafverfolgung bedarf es dringend Schulungen und Sensibilisierung für das Thema oder aber bei entsprechender Sachlage auch Disziplinarverfahren wegen Unterlassung und Untätigkeit.
Nur auf diese Weise lassen sich Vorfälle wie der in Berlin Hohenschönhausen vermeiden. Das die Polizei Angreifer laufen lässt ohne ihre Identität festzustellen ist ein Dienstvergehen und muss auch als solches geandet werden. Ansonsten entfaltet es keine abschreckende Wirkung sondern regt zur Nachahmung an. Selbiges gilt für die Justiz, die in der Pflicht ist rassistisch motivierte Straftaten als solche auch einzuordnen und in die Strafzumessung mit einzubeziehen.
Zero Toleranz ist gefragt und zwar von Politik, Justiz und Gesellschaft.
zum Beitrag05.04.2025 , 16:55 Uhr
Da wird schon genau gerechnet. 26Mrd € war der Etat des Bundes 2024 für seinen Anteil am Bürgergeld. Darin sind auch Kosten für Unterkunft, Heizung etc anteilig enthalten. Da die Kosten für das Bürgergeld zwischen Bund und Ländern in gleichen Anteilen aufgeteilt werden, dürfte der Gesamtbetrag bei 52Mrd liegen inkl. Verwaltung.
zum Beitrag05.04.2025 , 13:03 Uhr
Grau ist alle Theorie. In der Praxis sieht es dann so aus, dass die offizielle Fehlerquote der BAMF Bescheide 30% beträgt.
Das BAMF wälzt gerne die Verantwortung bei komplexer gelagerten Fällen auf die Gerichte ab. Und diese bekommen es dann mit den abstrakten Satzbausteinen des BAMF zu tun und sollen auf Basis dessen sich ein Bild machen und eine objektive Beurteilung g vornehmen. Funktioniert nicht immer einwandfrei, wie das Beispiel im Artikel aufzeigt.
Es ist anhand der Informationen auch kaum nachvollziehbar, dass eine junge Frau die im Iran mehrfach wegen politischer Aktivitäten im Gefängnis saß und gefoltert wurde hier 7Jahre lang um Anerkennung ihres Rechts auf Asyl kämpfen muß.
zum Beitrag04.04.2025 , 22:09 Uhr
Es scheint schon seit Weimar hierzulande Tradition zu sein, dass aus bürgerlicher und konservativer Sicht Links als Bedrohung für die Demokratie angesehen wird und Rechts zwar als Störenfried, aber nicht als direkte Bedrohung betrachtet wird.
Da könnten jetzt viele Parallelen gezogen werden zu heute.
Am augenscheinlichsten wird das bei der Strafverfolgung deutlich. Da ist die Diskrepanz anhand der Prozesse und Urteile ja gut belegbar.
Auch das staatliche Vorgehen gegen Aktivisten fällt ins Auge. Da reicht schon der Vergleich Klimakleber und Bauernproteste um das zu erkennen.
Das alles würde ich jetzt aber nicht unbedingt auf das Thema Parteiverbot umlegen wollen.
Die Bundespolitik sitzt in einem Glashaus und das hat nicht immer viel gemein mit den realen Gegebenheiten vor Ort und die vorherrschende Meinung im Glashaus dürfte sein, dass die demokratischen Kräfte stark genug sind, um das politisch und nicht rechtlich zu regeln.
Als Norweger finde ich diese deutsche Mentalität gelinde gesagt naiv und gefährlich. Mit den Erfahrungen von 1933 im Hintergrund, müsste eigentlich längst Alarmstufe Rot herschen und dementsprechend gehandelt werden.
zum Beitrag04.04.2025 , 21:43 Uhr
Nochmal bitte genau meinen Kommentar lesen. Da steht nichts von einer von mir empfohlenen Gesinnungspolitik sondern das diese bereits von den etablierten Parteien betrieben wird, Stichwort Migration.
zum Beitrag04.04.2025 , 21:39 Uhr
"Es gibt in der Therorie die demokratische Möglichkeit, die Demokratie abzuwählen"
Das Grundgesetz enthält sogenannte Ewigkeitsklauseln, die werden deshalb so bezeichnet, weil einige Bestimmungen im Grundgesetz niemals aufgehoben werden können. Dazu zählen Freiheit und Demokratie und die föderative Staatsform. Diese sind in Deutschland unveränderbar.
Es gibt daher in dieser Hinsicht auch keine verfassungsrechtlichen "Hürden" und auch kein Paradoxon, da es schlichtweg theoretisch und praktisch nicht möglich ist auf demokratischen Wege die Demokratie "abzuwählen" oder die Menschenrechte abzuschaffen oder die förderale Ordnung aufzulösen.
zum Beitrag04.04.2025 , 18:42 Uhr
Da stellt sich dann die Frage, ab wieviel Prozent an Zustimmungswerten ist es dann legitim sich über demokratische Werte zu stellen? Oder andersherum, hat sich das Recht nach dem Volke zu richten oder das Volk nach dem Recht?
Stimmen sie letzterem zu, dann spielt es keine große Rolle, ob eine Partei Zustimmungswerte von 25% oder 50% hat oder gar die Regierung bildet.
Es gibt in Deutschland ein Grundgesetz darin ist u.a. geregelt, was hierzulande unter demokratischer Ordnung zu verstehen ist. Und unter Art. 21 Abs. 2 dieses Gesetzes sind auch die Voraussetzungen für die verfassungswidrigkeit einer Partei geregelt.
Erfüllt eine Partei die Kriterien unter Art 21 und werden diese per Beschluss vom BVerfG festgehalten, dann ist die Sache erledigt und zwar unabhängig davon, was ein Teil der Bevölkerung davon hält.
Die einzig berechtigte Frage ist daher lediglich, wo bleibt der Kläger?
zum Beitrag04.04.2025 , 18:19 Uhr
"Haben Sie ungefähr eine Vorstellung, was aus Deutschlands Straßen geschehen wird, wenn man eine 20%+ Partei verbietet?"
Jedenfalls nichts was die demokratische Ordnung in ihrer Existenz bedrohen würde.
Auf der einen Seite würden die Sektkorken knallen und auf der anderen Seite würde es öffentliche Proteste und einen Shitstorm geben. Aber selbst in Verbindung mit Krawallen würde es keine Bedrohung für den Staat und seine Bürger darstellen.
Die Vorstellungen mancher vom öffentlichen Aufruhr der Tag X Dimensionen annehmen könnte, sind doch etwas weit hergeholt.
Die Parteistrukturen aber wären zerschlagen, eine Neustrukturierung nicht möglich und bis sich dann aus einem Netzwerk ähnliches in kleinen Strukuren ergeben könnte, wäre das Jahrzehnt längst rum.
Und die "Wutbürger" würden schlimmstenfalls der nächsten Wahl fernbleiben. Das wäre auch zu verkraften.
Fazit: je schneller diese Partei verboten wird, desto besser für das Land und seine Bürger. Da darf es kein "aber" geben.
zum Beitrag04.04.2025 , 17:55 Uhr
Warum sollte es für einen Verbotsantrag schon zu spät sein? Eingereicht kann er u.a. von der Bundesregierung oder dem Bundesrat werden und die sind meiner Kenntnis nach noch nicht von der AfD unterwandert. Selbiges würde ich einmal von der Justiz behaupten, mir ist jedenfalls kein Richter des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dem eine Affinität zur AfD nachgesagt wird oder der gar ein Parteibuch hat.
Es ist einfach das bekannte Problem, die Angst vor der eigenen Courage und der wohl immer noch vorhandene Irrglaube, mit einer entsprechend ausgestalteten Gesinnungspolitik AfD Wähler zurückholen zu können, der die etablierten Parteien umtreibt.
Persönlich finde ich dieses Nichthandeln grob fahrlässig, denn in erster Linie geht es nicht darum die Wähler und Anhängerschaft der AfD nicht zu verprellen, sondern eine Partei zu verbieten die offensiv darauf hinarbeitet die freie demokratische Grundordnung zu beeinträchtigenden mit der Zielsetzung diese bei sich bietender Gelegenheit ganz abzuschaffen und durch ein autoritäres System zu ersetzen.
Leider werden diese Punkte, Wählerwillen/Partei, nicht säuberlich voneinander getrennt, sondern gegeneinander aufgerechnet bzw abgewogen.
zum Beitrag03.04.2025 , 16:48 Uhr
Das BVerwG hat in einer Entscheidung zur Meinungsäußerung von Beamten folgende Feststellung getroffen
"Ein Verstoß gegen die Beamtengesetze ist regelmäßig aber dann gegeben, wenn die kritische Äußerung in gehässiger, kämpferischer oder agitatorischer Form vorgebracht wird..."
Diese Kriterien dürfte Frau Schweizer mit ihren Äußerungen zweifellos erfüllt haben.
Das ein Arbeitgeber sich von derartigen Äußerungen distanziert und während der Probezeit von seinem Kündigungsrecht gebrauch macht, ist so außergewöhnlich auch wieder nicht.
zum Beitrag03.04.2025 , 00:57 Uhr
Und wieder muss das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten..
Nur, mit Gesetzesauslegungen hat es so seine Tücken, die meisten hier im Forum legen sie nach dem Wortlaut aus, jedoch in Unkenntnis der Regel, das dabei nicht über den Wortlaut der Norm hinausgegangen werden darf. Genau dieses ist ihnen in Bezug auf das GG passiert. Sie haben etwas hineininterpretiert, was der Wortlaut nicht hergibt. Zu erkennen hier allein schon am Wort "Ordnung".
Ich würde ihnen daher zu einem erneuten Auslegungsversuch anraten und bei diesem dann nach Sinn und Zweck des Art 20 fragen. Das wäre dann die teleologische Auslegung. Ist in vielen Fällen zielführender.
zum Beitrag02.04.2025 , 21:43 Uhr
Treffender Kommentar, der aber nur eine Seite der Medaille zeigt, die andere Seite wird ausgeblendet.
Und das ist die kulturelle Prägung. Die wirkt sich insbesonders im Bereich der Sexualdelikte aus. Bei Gruppenvergewaltigungen beträgt der Anteil der tatverdächtigen "Zuwanderer", wie sie in der Kriminalstatistik genannt werden, über 50%. Und das kontinuierlich seit 2018.
Die muslimische Frauenrechtlerin und Opferanwältin Seyran Ateş sieht das Problem im frauenverachtenden Weltbild mancher muslimischer Männer, also unter dem Gesichtspunkt der kulturellen Prägung. Und auch die Kriminalstatistik untermauert den überprortionalen Anteil von Zuwanderern, der überwiegend aus jungen männlichen Tatverdächtigen besteht, im Gesamtbereich der Sexualdelikte.
Wenn zutreffende Komponenten wie soziales und psychisches angeführt werden, sollten kulturelle Aspekte zumindest mitberücksichtigt werden. Das Thema auszusparen oder klein zu reden ist nicht im Sinne von präventiven Maßnahmen wie der Aufklärungsarbeit und dürfte auch nicht im Sinne, der nicht gerade geringen Anzahl von Opfern weiblichen Geschlechts sein.
zum Beitrag02.04.2025 , 16:22 Uhr
Die Zwangsvollstreckung ist üblicherweise der erste Schritt den Staatsanwaltschaften nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Geldstafen einleiten.
Das war anscheinend nicht von Erfolg gekrönt und dann greift die Ersatzfreiheitsstrafe. Aber selbst die ließe sich abwenden z.B. durch gemeinnützige Arbeit.
Bei einer Totalverweigerung bleibt der Staatsanwaltschaft jedoch nur noch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe.
zum Beitrag01.04.2025 , 22:11 Uhr
"Hans-Eckhard Sommer - Amtsenthebung"
Der neue Vordenker des EU Refugee and Humanitarian Resettlement Programms wird wohl eher befördert werden von Merz und Co.
Vielleicht war das auch seine Bewerbung um den Posten als Innenminister. Heutzutage ist hierzulande alles möglich.
Er hat aber auf jeden Fall aufgezeigt, welchen Weg Europa vielleicht zukünftig gehen wird wenn sich die humanitären Krisen in der Welt weiter verschärfen und in naher Zukunft US Bürger die größte Anzahl der Asylanträge in Deutschland stellen.
Australien und Kanada haben es vorgemacht, der eine schlechter, der andere besser und müssen jetzt als Vorbild herhalten und zwar nicht nur für Europas Konservative.
zum Beitrag01.04.2025 , 21:41 Uhr
Na ja Herr Johnson, ob ein Urteil eine Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker darstellt oder nicht, ist für Justizia unbedeutend.
Das Gericht hat mit seinem Urteil lediglich die Verhältnismäßigkeit des Demokratieprinzips gewahrt. Aufgrund dessen kann ein amtierender Bürgermeister unter Umständen trotz einer Verurteilung auch bei der nächsten Wahl kandidieren. Hier wurde der Wählerwille in Bezug auf den Mandatsträger berücksichtigt, wie es das französische Verfassungsgericht angemahnt hat. Eine Ausnahme die gem. Art. 19 des Loi Sapin II ausgelegt wurde.
Marine Le Pen bekleidet kein öffentliches Amt und daher kann von einer Ignorierung der Wählerstimmen auch keine Rede sein, da noch keine Wahlen stattgefunden haben.
Es liegt zudem nicht im Ermessen des Gerichts die Nebenstrafe in Form des Entzugs des passiven Wahlrechts ohne trifftige Gründe auszusetzen oder abzumildern. Eine angestrebte Kandidatur oder hohe Umfragewerte in der Bevölkerung sind da juristisch nicht von Bedeutung.
Das Gericht hat in der Begründung auch die demokratische Integrität angeführt und auf die Vorbildfunktion zur Bekleidung eines öffentlichen Amts hingewiesen. Beides erfüllt Le Pen nachweislich nicht.
zum Beitrag01.04.2025 , 01:26 Uhr
Das 2016 verabschiedete Antikorruptionsgesetz sieht bei einer rechtskräftigen Verurteilung automatisch eine Zusatzstrafe vor.
Der Ausschluß betrifft sämtliche Ausübung von Mandaten und wird für 5 Jahre verhängt. Die Höhe des Strafmaß ist dabei nicht ausschlaggebend.
Eine Einschränkung hat das Verfassungsgericht in einem früheren Urteil angeführt und zwar hinsichtlich der Beeinträchtigung des Wählerwillens.
In dieser Hinsicht ist das bei einer potentiellen Kandidatur als Präsidentschaftskandidatin und vor dem Hintergrund von gut 13 Millionen Wählern im Rücken schon ein gravierender Punkt, der die französische Justiz wohl noch eine Weile beschäftigen wird.
zum Beitrag31.03.2025 , 02:00 Uhr
Kleine Korrektur:
Es gibt 2,6 Milliarden Christen weltweit. Damit liegt das Christentum vor dem Islam mit 2 Milliarden Gläubigen und dem Hinduismus mit 1 Milliarde.
Im Jahre 2024 gab es 647.000 Kirchenaustritte und 21.600 Kircheneintritte.
Angaben gelten für die katholische und evangelische Kirche, ohne Berücksichtigung der Todesfälle oder Taufen.
Quelle tagesschau.de, Statista
zum Beitrag31.03.2025 , 01:07 Uhr
Der Essay klingt, als wären die Armeen Europas noch mit Pfeil und Bogen unterwegs. Aus deutscher Perspektive in Hinblick auf die Bundeswehr mag an vielen Argumenten des Autors etwas dran sein, im europäischen Gesamtkontext sieht es da doch schon etwas anders aus.
Die einzelnen Länder müssen ihre Hausaufgaben erledigen und die Lücken schließen. Dafür braucht es keine europäische Armee sondern lediglich eine europäische Gesamtstrategie.
Und wer heutzutage ernsthaft das Argument des europäischen atomaren Schutzschildes ins Feld führt, der sollte dringend einige historische Bildungslücken schließen. Es war nämlich pures Glück, dass es im Kalten Krieg nicht zur atomaren Katastrophe gekommen ist. Und in der Zeit fokussierte es sich lediglich auf zwei Grossmächte, die zudem den heißen Draht wörtlich genommen haben. Die Lage heute sieht dagegen etwas anders aus.
Atomwaffen sind kein Mittel um konventionelle Kriege zu verhindern, sondern erhöhen das Risiko einer nichteinkalkulierten Eskalation. Eine große Schwachstelle z.B. in Frankreichs Militärdoktrin.
Insgesamt ein Beitrag der exemplarisch ist für das deutsche Sicherheitsdenken. Immer in Extremen, statt eine ausgeglichene Mitte.
zum Beitrag31.03.2025 , 00:10 Uhr
Eine klare Haltung von Seiten der Regierung ist nicht zu erwarten. Deutschland schweigt beim Thema Menschenrechte sobald es um die eigene Wirtschaft oder Sicherheitsinteressen geht oder es wird gleich Staatsräson genannt.
Israel, Serbien und jetzt die Türkei sind nur die neusten Beispiele in der langen Tradition des Schweigens. Und in punkto Verlässlichkeit, einfach einmal bei den Afghanen in Kabul nachfragen, die immer noch auf ihren Abflug warten.
zum Beitrag28.03.2025 , 16:59 Uhr
Was ist an der Interpretation weltfremd?Die AfD sieht sich in rechter Tradition als ordnende Kraft. Ihr Versprechen ist die Ängste in den Köpfen der Menschen zu bekämpfen, die sie durch Hass und Hetze selbst erzeugt hat. Die Mittel zur Einlösung dieses Versprechens beruhen auf Unmenschlichkeit, Gnadenlosigkeit und dergleichen.
Es ist ein Trugschluss, dass die Politik nur die Ursachen bekämpfen muss und die Zustimmung für die Rechten würde dann in der Bevölkerung schwinden. Das Gegenteil ist der Fall, nimmt sich die Politik eines von Rechten gesetzten Themas an und löst es im Sinne der Bevölkerungsmehrheit verbuchen Rechte dieses als ihren Erfolg und finden damit Anklang in der Bevölkerung.
Eine sehr einfache Strategie, der es wenig entgegenzusetzen gibt, ausser eine positiv gelebte Utopie. Und genau diese Zukunftserzählung aus der Gegenwart heraus fehlt den Europäern. Oder kurz gesagt, es gibt kein gemeinsames, erstrebenswertes Ziel.
Einmal die Gefängnishefte von Antonio Gramsci studieren, dort ist die komplette Strategie der Neuen Rechten Europas in Hinblick auf das Erringen der ideologischen Mehrheit bereits vom marxisten Gramsci vorgedacht.
zum Beitrag26.03.2025 , 22:37 Uhr
Da hat die Autorin in diesem schönen Artikel, mit dem typisch deutschen Blick auf Norwegen zwar sehr gute Autoren aufgelistet, aber einen Autor der in Norwegen als moderner Klassiker gilt ausgespart. Das möchte ich jetzt nachholen. Kjell Askildsen schreibt in der Tradition von Knut Hamsun und zeichnet sich durch eine brillante psychologische Tiefenschärfe seiner Figuren aus.
Und in Verbindung zu dem Autor auch mein einziger Einwand hinsichtlich der Typisierung der norwegischen Literatur.
Die stets erwähnte Melancholie ist wohl eher die deutsche Sichtweise auf diese Werke und dürfte auch ein Grund für den Erfolg norwegischer Literatur hierzulande sein. Gilt auch für den Blick auf die Natur, blaue Fjorde, hohe Gebirge, deutsche Romantik halt.
Die Erzähltradition in Norwegen ist aber eher im Sinne der Naturgewalten geprägt und dementsprechend sind die Werke auch tiefsinnig und von großer Ernsthaftigkeit.
In Deutschland wird es mit Melancholie assoziert in Norwegen würde man wohl eher von tiefschürfend sprechen.
Abschließend, danke taz für diesen Bericht, als Norweger freut mich jeder Beitrag über mein "kleines" Land.
zum Beitrag26.03.2025 , 21:27 Uhr
Ist es aber nicht. Die Verharmlosung fällt in den Schutzbereich sofern in diesem Zusammenhang keine Billigung erfolgt. Näheres findet sich dazu im Wunsiedel-Beschluss des BVerfG von 2009.
zum Beitrag26.03.2025 , 21:08 Uhr
Die Frage warum viele Palästinenser schweigen statt zu demonstrieren, ist denke ich relativ einfach zu beantworten.
Die mir bekannten Palästinenser haben keine Lust von deutschen Hipstern oder hiesigen Extremisten vereinnahmt zu werden. Die meisten Palästinenser haben auch Verwandte in der Region und daher andere Sorgen.
Ich finde es auch verständlich, denn wenn man für sein Anliegen auf Frieden in Gaza demonstrieren will und sich die Teilnehmer überwiegend aus Thawra Leuten, antiimperialistischen Linksgruppierungen und Gestalten aus dem Umfeld der Blauen Moschee zusammensetzen und zudem nur Hassbotschaften skandiert werden oder gar Terroristen gehuldigt wird, dann bleibt man als gemäßigter Palästinenser lieber weg.
Als Gruppe, bestehend aus 10 Palästinensern, 5 Iranern sowie Deutsche und Norweger, haben wir drei Versuche in Hamburg und Bremen unternommen.
Das Fazit war stets dasselbe, um das Schicksal der Menschen in Gaza geht es den meisten Demonstranten nicht wirklich.
zum Beitrag26.03.2025 , 20:21 Uhr
______Strich zutreffend. Anschließe mich.
Zusatz Appeasementpolitik mit Blick auf die AfD löst rein gar nichts, sondern untermauert lediglich deren Positionen.
Nicht dem Volk nur aufs Maul schauen, denn Volksmund tut nur selten goldenes kund.
zum Beitrag26.03.2025 , 18:03 Uhr
"notwendigen Handlungen eines Staates im Angesicht existentieller Bedrohungen"
Was verstehen sie denn darunter? War der Staat Israel ihrer Meinung nach durch die Ereignisse des 7 Oktobers in seiner Existenz bedroht?
Es geht auch nicht um Gleichsetzung der Ereignisse sondern um die Verhältnismäßigkeit der Reaktionen Israels im Rahmen seines Rechts auf Selbstverteidigung.
Das Recht bezieht nämlich nicht mit ein, dass der Großteil der Gebäude zerstört wird und es einen derart hohen Anteil an Todesopfern in der Zivilbevölkerung gibt.
Von den anderen Ereignissen wie Blockaden für Hilfsgüter etc ganz zu schweigen.
Die anfängliche Selbstverteidigung ist längst zum Politikum verkommen, um die Großisraelträume der Faschisten in Israels Regierung zu verwirklichen.
Gut zu beobachten derzeit im Westjordanland. Für Palästinenser derzeit ein rechtsfreier Raum.
Gut zu beobachten im Umgang der Regierung mit der einheimischen Justiz oder mit Kritikern in den eigenen Reihen. Oder auch im Umgang mit der freien Presse.
Netanjahu braucht den Konflikt für seine Legitimierung an der Regierung zu bleiben und dem wird alles untergeordnet. Auch Menschenleben!
zum Beitrag26.03.2025 , 14:05 Uhr
Die Dänen werden es ähnlich praktizieren wie es in Norwegen gehandhabt wird. In einem strengen Auswahlverfahren werden die fähigsten Frauen bei Bedarf eingezogen.
In Norwegen gibt es sogar ein Überangebot an Bewerberinnen, da das Militär nicht nur sehr gut bezahlt, sondern auch umfangreiche soziale Absicherungen bietet, von Mutterschutz bis zur Kinderbetreuung.
Dazu kommt, dass Gleichberechtigung auch beim Worte genommen wird. Frauen stehen die gleichen Möglichkeiten offen wie Männern, von Pilotin bis zur Eliteeinheit wie der Kings Guard.
Kuriosum am Rande. In punkto Gleichberechtigung bestanden sowohl männliche wie auch weibliche Armeeangehörige auf Gleichheit in allen Lebensbereichen, was dazu geführt hat, dass Frauen und Männer in ihren Einheiten nicht getrennt voneinander untergebracht wurden, sondern sich die Zimmer teilten.
Das stieß zuerst auf große Skepsis bei Politik und Militärführung, da es aber im Laufe der Zeit nur wenige Vorfälle gab, gilt dieses Experiment nicht nur als geglückt sondern hat sich mittlerweile auch fest etabliert.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:44 Uhr
Guter Kommentar, dem ich voll und ganz zustimmen kann.
Die Letzte Generation hatte halt das Pech, dass sie die Mentalität der Bevölkerung falsch eingeschätzt hat. Wer des deutschen liebstes Kind in die Quere kommt oder es gar zum Stillstehen bringt, der rüttelt damit die Bevölkerung nicht wach, sondern bringt sie gegen sich auf. Über das Klima wurde kaum diskutiert, lediglich über die Art der Proteste.
Da könnte dann das Fazit lauten, viel riskiert, aber wenig bewegt. Da hat Fridays for Future deutlich mehr positive Spuren hinterlassen.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:23 Uhr
Zum Glück liegen zwischen Putins imperialen Wachträumen und den reellen Möglichkeiten Welten, wie das Beispiel der Ukraine gezeigt hat.
Ansonsten teile ich die Ansichten des Autors besonders in Hinsicht auf die Clowns in der US Regierung und die Aussage, dass Verhandlungen mit Putin lediglich eine Alibifunktion haben, da er weder Zusagen noch Verträge einhält.
Bedeutet dann wohl auch, dass es in naher Zukunft ungemütlich für die Europäer werden könnte und es daher gut wäre eine eigene Strategie zu verfolgen anstatt den vorgesetzten Gegebenheiten immer hinterher zu laufen. Das gilt in Hinblick auf Russland aber nochmehr für die Amerikaner.
zum Beitrag24.03.2025 , 21:07 Uhr
Der Nato Beitritt entstand unter dem Druck der Westallierten aufgrund der geografischen Lage. In Norwegen hatte man hingegen, wie auch Dänemark, keine guten Erfahrungen gemacht mit der Neutralität im Zweiten Weltkrieg. Das war jetzt sehr rücksichtsvoll in Hinblick auf die einheimische Leserschaft formuliert. Daher der frühe Beitritt.
Bei uns in Nordnorwegen werden die Russen aber auch anders betrachtet. Zuerst waren es die Befreier und zu Sowjetzeiten war es halt lediglich ein anderes System. Mehr aber auch nicht. Die kulturelle Verbindung bestand immer, auch heute. 90% der Bevölkerung im Norden sind den Russen wohlgesinnt und wünschen sich gute Beziehungen zu Russland, halten aber nichts vom Putin System.
Resultiert halt daraus, dass die russische Grenze keine 500km Luftlinie von meiner Heimatstadt entfernt ist und zudem die Finnmark einen hohen russischstämmigen Bevölkerungsanteil hat.
zum Beitrag24.03.2025 , 20:27 Uhr
Da läuft einiges verkehrt bei Justizia in Bayern, aber auch in Berlin. Das Ziel der Bewegung dürfte doch eher in der Forderung einer effektiven Klimapolitik bestehen und damit einhergehend der Einhaltung von Zusagen, Verträgen und Umsetzung der geltenden Rechtssprechung.
Zudem fallen Straßenblockaden in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit und stellen somit nur dann eine Straftat dar, wenn die Durchführung im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB als verwerflich angesehen werden kann.
Auch das von der Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, darf schon aufgrund der öffentlichen Sichtbarkeit und des transparenten Vorgehens angezweifelt werden.
Zudem ist die LG keine homogene Vereinigung sondern besteht aus lokalen Teilorganisationen die autark agieren. Der Tatbestand verlangt jedoch, die Vereinigung müsse zum Zweck haben, Straftaten zu begehen. Sollten dies nur einzelne Mitglieder verfolgen und nicht die gesamte Vereinigung an sich ist der Tatbestand, gemäß BGH v. 2015, nicht erfüllt.
Zivilen Protest zu kriminalisieren ist kein Ruhmesblatt für den Staat. Paragrafen des Strafgesetzbuch dafür zu missbrauchen keines für die Justiz in Deutschland.
zum Beitrag24.03.2025 , 15:33 Uhr
Völlig korrekt, haben Norweger und Finnen früh erkannt und nicht auf Bündnisse gesetzt, sondern auf die eigenen Fähigkeiten zur Landesverteidigung und daher nicht das Militär nach Fall des Eisernen Vorhangs reduziert, wie Schweden oder Deutschland, die beide jetzt ziemlich blank darstehen und den Rückstand kurzfristig nicht mehr werden aufholen können.
Es ist schon eine traurige Nummer, das ein kleines Land wie Norwegen über mehr U Boote und Fregatten verfügt, als das große Deutschland.
Aber Norwegen passt die Rüstungsausgaben auch seinem Bedarf an. Die Marine ist traditionell der Stützpfeiler bei uns. Aber auch die Landaktivitäten werden im Norden ausgebaut. So werden zukünftig neue Brigaden in meiner Heimatstadt Tromsø stationiert und in der Finnmark.
By the way, Norwegen hat eine Home Guard, zusammen mit den regulären Streitkräften verfügt Norwegen damit über mehr militärisch geschultes Personal unter Waffen als Deutschland. Selbiges gilt für Finnland, welches über eine der best ausgerüsteten und ausgebildeten Landstreitkräfte Europas verfügt.
Und im Vertrauen, weder in Norwegen noch in Finnland setzen die Menschen auf die Kampfkraft der Bundeswehr im Verteidigungsfall.
zum Beitrag23.03.2025 , 04:14 Uhr
Es ist Völkerrechtlich nicht "komplex", sondern schlicht nicht geregelt, was bei Zivilpersonen unter unmittelbare Feindseligkeiten fällt. Das Völkerrecht verweist hier im 1 Zusatzprotokoll zur näheren Bestimmung lediglich auf Artikel 4 des III. Genfer Abkommens.
Gemäß Vertrags- und Gewohnheitsrecht genießen Zivilpersonen die unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, in jedem Fall für die Dauer dieser Teilnahme keinen Schutz gegen direkte Angriffe.
Zur Konkretisierung wurden lediglich Kriterien aufgestellt die für eine unmittelbare Teilnahme herangezogen werden. Dazu gehören die Schwere des Schadens, die direkte Kausalität und der Kampfhandlungsbezug.
Kombattanten Unterkunft zu gewähren, mit Nahrung oder Nachrichten zu versorgen und auch der Bau eines Tunnels erfüllen diese Kriterien nach weitläufiger Auffassung jedoch nicht. Der Bau oder Transport von Raketen sowie das Festsetzen von Geiseln hingegen schon.
zum Beitrag22.03.2025 , 22:05 Uhr
Ich habe mich auf das folgende Zitat von Herrn Brax bezogen:
" Nach der Völkermordkonvention sind alle Staaten der Welt verpflichtet, einen Genozid zu verhindern.“
Und das ist absolut zutreffend. Seit Verabschiedung der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) im Jahre 2005 ist das bestehende Einmischungsverbot in innerliche Angelegenheiten eines Staates gem. Art. 2 Abs. 7 der UN-Charta, aufgehoben.
Paragraf 138 der R2P Erklärung benennt es wie folgt: "Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
Das Prinzip dahinter lautet, wird einer Regierung dieser Anforderung nicht gerecht, überträgt sich die Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft.
Das muss nicht zwingend von der UN ausgehen, sondern es können auch Regionalorganisationen die Initiative ergreifen. Im Falle des Kongos war es die Afrikanische Union, im Falle Libyens die Arabische Liga.
Darüber hinaus beanspruchen diese Verbote auch jenseits völkerrechtlicher Verträge gewohnheitsrechtliche Geltung. Eine rechtliche Verpflichtung zum Eingreifen ergibt sich daraus jedoch nicht.
zum Beitrag22.03.2025 , 13:06 Uhr
Das Verbot des Völkermords ist im im Völkerrecht als ius cogens Norm verankert, es handelt sich daher um zwingendes Recht (peremptory norms).
Alle ius cogens Normen sind auch erga omnes. Bedeutet das eine Verpflichtung daraus von allen Staaten und zwar unabhängig eines Vertrags eingefordert also auch eingeklagt werden kann.
Das Verbot des Völkermords ist zudem eine universelle Norm. Daraus ergibt sich auch eine Schutzverantwortung der nicht UN Mitglieder oder Staaten welche die UN Charta oder andere völkerrechtlichen Verträge nicht ratifiziert haben.
Daher ist die Aussage von Herrn Brax durchaus zutreffend, wenn auch etwas verkürzt.
zum Beitrag21.03.2025 , 21:54 Uhr
Die Dame im Arbeitsministerium hat als Beamtin auf X öffentliche Postings betrieben und betreibt sie noch. In einem davon bezeichnete sie Gaza als das größte Konzentrationslager der Welt. Relativierende Vergleiche zur Shoa rechtfertigen nicht nur zum Entzug des Beamtenstatus sondern sind auch strafbar, wenn damit direkt aber auch indirekt der Massenmord an den europäischen Juden in qualitativer oder quantitativer Hinsicht in Frage gestellt wird. Siehe auch BGH Urteil v. 6. 04 2000-1 StR 502/99.
Das wird die Dame aber auch selber einschätzen können, schließlich ist sie Volljuristin.
zum Beitrag21.03.2025 , 21:16 Uhr
Es ist schon der Subheadline zu entnehmen, dass es in diesem Artikel um die Position der Bundesrepublik im Nahostkonflikt geht und nicht um einen aktuellen Lagebericht aus der Region. Zu den Ausführungen der Autoren hinsichtlich der hiesigen Zustände habe ich eine entgegengesetzte Perspektive als Gegenpart eingebracht und zwar rein Argumentativ und ohne Positionierung zu Israel oder Palästina, sondern ausschließlich auf Deutschland bezogen.
zum Beitrag21.03.2025 , 20:38 Uhr
Europa ist vielstimmig, zwischen den Positionen von Spanien oder Irland und denen von z. B. Deutschland liegen in diesem Fall Welten. Die östlichen Mitglieder sind zudem auf die Ukraine fixiert und weniger auf den Nahostkonflikt. Das erschwert es auf einen Nenner zu kommen. Hinzu kommt, dass das internationale Gewicht der Europäer gering ist.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen, mit dem Freibrief von Trump ist die letzte Barriere gefallen und das betrifft Gaza und das Westjordanland. Zudem kommt die internationale Gemeinschaft über Lippenbekentnisse für die Palästinenser nicht hinaus.
Ziel kann es daher nur sein, die Not der Palästinenser zu lindern und einen Ausweg in der Form zu ermöglichen, dass jeder der diesem Wahnsinn entfliehen will in einem anderen Land Aufnahme findet.
Das aber wird mit den palästinensischen Nachbarn nicht zu machen sein, da Länder wie Jordanien oder die Türkei in dieser Hinsicht überlastet sind und andere wie Saudi-Arabien sich vor der Verantwortung drücken. Auch die EU wird bei diesem Thema nicht vorpreschen, da bereits jetzt grosser Aufwand betrieben wird um Flüchtlinge von Europa fernzuhalten.
Solidarität ist manchmal halt doch eine Einbahnstraße
zum Beitrag21.03.2025 , 20:11 Uhr
Sie haben meine Intention die hinter dem Kommentar steckt offensichtlich nicht richtig erfasst. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, wer nur eine Seite betrachtet ist nicht fähig zur Lösung des Problems beizutragen sondern verschärft es meist noch. Daher habe ich bewusst am Anfang des Kommentars das Wort Gegenpart gesetzt.
zum Beitrag21.03.2025 , 14:57 Uhr
Die Gegenstimme zu diesem Beitrag könnte hinsichtlich der Zustände in Deutschland folgendes beinhalten.
Demonstranten die für internationales Recht eintreten, glorifizieren in der Regel keine Terrororganisationen, besetzen keine Hochschulen und bedrohen keine Andersdenkenden und rufen auch nicht zum Boykott von israelischen Bildungsstätten und Kultureinrichtungen auf etc
Wer nach dem Recht ruft, sollte das auch für andere Parteien akzeptieren. Bedrohungen oder Übergriffe an jüdischen Bürgern im öffentlichen Raum oder Diskriminierung in sozialen Medien gehören sicherlich nicht dazu.
Wer ein Stopp von Waffenlieferungen fordert setzt zudem Israels Fähigkeiten zur Selbstverteidigung aufs Spiel. Zur Erinnerung nur 2% der Lieferungen waren seit dem 7 Oktober Kriegswaffen (tagesschau.de).
Wer von der Bundesregierung verlangt die Staatsräson jetzt hinten an zu stellen, der muss sich mit der Frage beschäftigen warum dieses nicht schon vorher geschehen ist. Die völkerrechtswidrige Besetzung des Westjordanlands besteht ja nicht erst seit gestern.
So könnte der Text jetzt fortlaufen, es ist aber mühselig, da Deutschland in dieser Hinsicht zwischen den Stühlen sitzt, mangels Gewicht.
zum Beitrag21.03.2025 , 14:10 Uhr
Zu ihrem Kommentar nur soviel. Sie vollziehen in ihren Ausführungen immer eine saubere Trennung und sprechen stets nur von der jüdischen Bevölkerung. 20% der israelischen Bevölkerung lassen sie aussen vor. Die sind quasi nicht existend bzw hierarchisch untergeordnet.
Erinnert stark an die Diskussionen hierzulande in der auch gute 20% der Bevölkerung in vielen Bereichen anscheinend nicht dazu gehören sollen.
Das ist eine ganz und gar nicht akzeptable Haltung und erinnert im Ansatz an sehr düstere Zeiten in der Geschichte, nicht einzig der Deutschen.
Und jemand der Pazifismus als selbstgefällig tituliert, hat das Wesen des Pazifismus nicht verstanden.
Mir persönlich stehen die humanistischen Ideale von Menschen wie Martin Buber wesentlich näher, als die von Kriegstreibern im Stile von Nethanjahu und Konsorten. Und Kants Devise, bewaffnete Konflikte durch ein mehr an Aufklärung zu vermeiden, halte ich immer noch für den einzigen gangbaren Weg.
Leider sind dazu Bildung und vorbildliche Beispiele nötig und an beiden mangelt es in dieser Welt ganz erheblich.
zum Beitrag21.03.2025 , 03:33 Uhr
Eine rechte Gesinnung entspricht eher der Grundeinstellung von weiten Teilen der Bevölkerung als eine linke. Das ist nicht nur in Deutschland der Fall. Die meisten Völker sind eher konservativ eingestellt.
Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Sexismus sind nicht nur eine Haltung der Rechten sondern reichen bis weit in die Mitte hinein und sind dort auch akzeptiert.
Die staatlichen Akteure sind auch nicht getrennt von der Bevölkerung zu betrachten, sondern sie bilden einen Querschnitt der Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang ist die Verantwortungslosigkeit und die mangelnde Selbstreflektion ein Phänomen welches bereits die Massenpsychologie ausreichend behandelt hat. Gerade im Zusammenhang mit der deutschen Geschichte, die meisten Institutionen wurden nach dem Krieg unter Mithilfe von Nationalsozialisten errichtet, ist es daher nicht verwunderlich, dass in Fällen mit rechtsextremen Hintergrund eher kaschiert als aufgearbeitet wird. Ein Zustand der schon in der Weimarer Republik zu beobachten war. Strenge Ahndung und Verfolgung von linken Vergehen, Gruppierungen etc und eine nachlässige Verfolgung mit milden Strafen oder Verfahrenseinstellungen auf der anderen.
zum Beitrag20.03.2025 , 21:05 Uhr
Apartheid ist keine Ideologie. Von Apartheid spricht man bei staatlich geduldeter oder organisierter Ungleichheit mit einer gesetzlichen Grundlage.
Es gibt in den Rechtswissenschaften den Begriff der "Europes Passport Apartheid", aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Geflüchteten je nach Herkunftsland. In Lateinamerika spricht man von "Social Apartheid" u.a. wegen der Ausgrenzung von Frauen aus dem öffentlichen Leben.
Die rein rassistische südafrikanische Apartheid ist schon seit längerem kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
Das Gerichte sich scheuen Israel der Apartheid zu bezichtigen ist einzig der Tatsache geschuldet, dass Israels Vorgehen im Westjordanland keine gesetzliche Legitimation hat. Eine der Grundvoraussetzungen der Apartheid.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:17 Uhr
"Apartheid ist, wie Sie sicher wissen, ein Rechtsbegriff"
Lobenswert das dieses hier im Forum einmal Erwähnung findet. Gleiches gilt aber auch für den Begriff Genozid. Wird ebenso wie der Begriff Apartheid bis auf das Äußerste strapaziert. Es schickt sich nicht diese Begriffe zu politisieren.
Gilt auch für den von ihnen immer wieder gern zitieren Amnesty International Bericht zum Thema Genozid.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:06 Uhr
Auf das Argument habe ich gewartet, nicht sonderlich originell diese Epoche zu Rate zu ziehen.
Und nach der Bombardierung der deutschen Zivilbevölkerung folgte dann der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki. Auch um den Widerstand der Bevölkerung zu brechen?
Die Vergleiche die sie hier anstellen hinken ganz gewaltig und haben nichts mit den gegenwärtigen Verhältnissen im Nahen Osten zu tun.
Und nach heutiger Rechtslage wären die gezielten Bombenabwürfe der Alliierten auf die Zivilbevölkerung ein Kriegsverbrechen.
Als norwegischer Staatsbürger gebe ich ihnen noch etwas auf den Weg. Bei uns gilt es als Unsitte die Zeit der Nazibarberei als Vergleich heranzuziehen, um andere kriegerische Konflikte zu bewerten. Und zwar auf sämtlichen Ebenen. Schon aufgrund des Völkermords an den europäischen Juden wird dieses bei uns als singulares Ereignis betrachtet, zu dem sich jeder Vergleich verbietet. Ich finde das sehr angemessen.
In Deutschland allerdings scheint es derzeit en vogue zu sein bei jeder sich passenden Gelegenheit die Epoche heranzuziehen und auszuschlachten damit sie dem gewünschten Zweck dient. Finde ich unangebracht.
zum Beitrag20.03.2025 , 15:19 Uhr
"Für einen Nichtdeutschen, dem eine Straftat im Ausland vorgeworfen wird, aber sieht sich die Bundesanwaltschaft nicht zuständig"
Allerdings lautet einer der Anklagepunkte auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Diese erfolgte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik und fällt demnach auch gem. § 120 Absatz 1 GVG in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanwaltschaft. Die Staatsangehörigkeit tut dabei nichts zur Sache.
Das Verfahren nicht an sich zu ziehen und in Deutschland durchzuführen würde bedeuten, dass der Staat gewillt ist in ein Land zu überstellen, welchem schon vom BVerfG rechtsstaatliche Defizite attestiert wurden und hätte dann wohl zur Folge, dass nach einer Verurteilung in Ungarn und Verbüssung eines Teils der Strafe, nach der Rückkehr eine erneute Anklage hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfolgen würde oder alternativ eine Abschiebung nach Syrien.
Soweit ich es gelernt habe, ist das deutsche Strafrecht eigentlich auf Resozialisierung ausgelegt. Das Vorgehen hier hat aber eher den Anschein ein Exempel statuieren zu wollen. Das ist für einen Rechtsstaat ein mehr als fragliches Verhalten. Da bleibt dann nur noch der Appell an das BVerfG.
zum Beitrag20.03.2025 , 12:53 Uhr
In dieser Hinsicht bin ich ganz bei ihnen. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite sparen sie, wie so häufig aus.
Israel hat die Verhältnismäßigkeit zu waren und die Zivilisten zu schützen. Und das war aufgrund der israelischen Militärstrategie während des gesamten Konflikts nicht der Fall.
Es ist inhuman über das Ausmaß der Zerstörungen einfach hinwegzusehen, die vielen Toten quasi als Kollarteralschäden zu betrachten und sich dann eine Rechtfertigung für ein weiter so zu konstruieren. Die Hamas kann nicht für alles als Grund herhalten.
Da hilft es dann auch nicht weiter, sich auf das internationale Recht, die festgehaltenen Geiseln oder Raketenbeschüsse zu beziehen. Das sind Alibifunktionen die rein gar nichts mit den derzeitigen Lebensverhältnissen der palästinensischen Bevölkerung zu tun haben.
Hier gilt es eine zumutbare Lösung zu finden und es ist Aufgabe Israels und der internationalen Gemeinschaft für den Schutz und vernünftige Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung zu sorgen.
zum Beitrag20.03.2025 , 00:31 Uhr
Ich habe keine Behauptung aufgestellt und mich auch nicht für eine "geradezu absurde Skandalisierung entschieden ", sondern nur Quellen zu der Frage des Foristen genannt.
Ich fürchte mit ihrem Kommentar sind sie im falschen Film gelandet.
Kurze Anmerkung, obwohl ich als Norweger kein deutscher Muttersprachler bin, weiß selbst ich, dass Sprachverbot, Sprechverbot oder Redeverbot unterschiedliche Bedeutungen haben.
Ihr Beispiel der Unterhaltung wäre in dieser Hinsicht ein Redeverbot. Ein Sprechverbot wäre, wenn bestimmte Äußerungen nicht getätigt werden dürften. Ein Sprachverbot in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Nationalität der Sprachen oder auch die Sprachfamilien.
Und wenn, wie sie aufgeführt haben nur Deutsch und Englisch erlaubt waren, dann ist die logische Schlussfolgerung daraus, das alle anderen Sprachen verboten sind. Das würde ich dann schon als Sprachverbot bezeichnen.
zum Beitrag19.03.2025 , 21:30 Uhr
"Einsrpuch: Die Behauptung, US-Rechtsprechung führe zur Straffreiheit von Hassreden.."
Davon steht in meinem Beitrag nichts, bitte die Nuancen beachten.
Ihre Anmerkung zu Holmes bezieht sich zudem auf seinen Beitrag zur Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit durch die US Regierung.
Meine Ausführung bezog sich auf seine juristische Auslegung der Meinungsäußerungsfreiheit "the remedy to be applied is more speech, not enforced silence". Dieser Ansatz ist historisch maßgeblich für die amerikanische Rechtssprechung gewesen und wurde vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die Kommunistische Partei seit 1914 von Holmes getätigt. Das sei nur so am Rande einmal erwähnt.
Auch ändert eine dynamische Rechtssprechung wenig an der Tatsache das die Grundrechte in den USA von einem ausschließlich liberalen Verständnis geprägt sind, welches sie als Schutzschild gegen den Missbrauch staatlicher Macht betrachtet und weniger zum Schutz durch den Staat vor Übergriffen gegen Einzelpersonen.
Während in Europa der Staat präventive und repressive Massnahmen vornimmt um den Schutz gegenüber Behörden und Privatpersonen zu gewährleisten.
zum Beitrag19.03.2025 , 17:10 Uhr
Ist ihnen das Urteil vom "Brennenden Kreuz" R.A.V. vs. City of St. Paul vom 22. Juni 1992 ein Begriff? Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilung der Klan Mitglieder u.a mit der Begründung auf "das rassistische Meinungen gegenüber antirassistischen Positionen diskriminiert würden".
Das Verständnis über die Grundrechte unterscheidet sich in der Rechtsprechung doch erheblich von dem im Völkerrecht und den meisten nationalen Rechtsordnungen in Westeuropa.
Gegenüber dem Machtgefälle innerhalb der Gesellschaft ist die US Justiz weitgehend blind. Gilt mittlerweile auch zunehmend für die "fighting points" und erst recht für die "viewpoints".
Das was der gute Richter des Obersten Amerikanischen Gerichtshofs O.W. Holmes 1919 formuliert hat, führt doch heutzutage dazu, dass von Seiten der Strafgerichtsbarkeit kaum noch Einschränkungen von Hassreden oder diskriminierenden Äußerungen stattfinden.
Ein Standardsatz in Urteilen des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema lautet daher auch, dass der Gesetzgeber auch andere Möglichkeiten habe vor verbalen Gewaltakten zu schützen, als auf Massnahmen zurückzugreifen, welche die Meinungsfreiheit einschränken.
zum Beitrag19.03.2025 , 13:11 Uhr
Im IV Genfer Abkommen ist aber auch folgendes festgehalten.
"Zivilpersonen dürfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen (Art. 51 II ZP I; Art. 13 ZP II). Dies schließt auch unterschiedslose Angriffe aus, z. B. Flächenbombardements von Großstädten (Art. 51 IV, V ZP I)"
In diesem Konflikt mit dem internationalen Recht zu argumentieren oder sich auf dieses zu berufen ist geradezu grotesk, solange es von beiden Seiten mit Füßen getreten wird und die internationale Gemeinschaft nichts zu dessen Durchsetzung beiträgt.
Die Hamas ist eine Terrororganisation, die derzeitige Regierung in Israel besteht aus Kriegstreibern. Die Verantwortlichen beider Seiten gehören auf die Anklagebank. Nach einer Verurteilung könnte dann eine Neuordnung unter der Prämisse des internationalen Rechts erfolgen.
In der Zwischenzeit gilt es die palästinensische Bevölkerung bei israelischen Militäroperationen besser zu schützen oder ihr einen Ausweg aufzuzeigen, wie sie diesen Wahnsinn entfliehen kann. In dieser Hinsicht ist die internationale Gemeinschaft gefragt, die sich in diesem Punkt bisher vor der Verantwortung gedrückt hat.
zum Beitrag18.03.2025 , 15:09 Uhr
Zur Exmatrikulation Berliner Hochschulen, tagesspiegel v. 13.06.24 www.tagesspiegel.d...tzes-11810573.html
Zu Sprachverbot auf Demos taz v. 25.02.25 taz.de/Sprachverbo...na-Demos/!6064999/
Zur Polizeibrutalität in Zusammenhang mit Demonstrationen, auch "normalen" , finden sie im Internet eine umfangreiche Anzahl an Artikeln, queer durch die Medienlandschaft.
zum Beitrag17.03.2025 , 15:58 Uhr
Eingewanderte Rechte kenne ich nur in Bezug von West nach Ost, innerhalb Deutschlands. Die Art des rübermachens meinten sie aber anscheinend nicht.
Erhellend könnte für sie evtl die Feindbild Studie v. 2024 sein. Sie befasst sich ausführlich mit dem Thema.
Feindbildstudie des ECPMF 2024 www.ecpmf.eu/feind...-der-selbstzensur/
zum Beitrag17.03.2025 , 14:09 Uhr
Sie vermischen hier zwei Bereiche die nichts miteinander zu tun haben. Eine Kausalität zwischen Angriffen auf Journalisten und staatlichen Repressalien zu diesem Thema herzustellen und dann die Kritik an Übergriffen auf Personen als unehrlich zu bezeichnen ist völlig absurd.
Zur Erinnerung: jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und niemand hat das Recht einen anderen Menschen psychisch zu terrorisieren in dem er ihn bedroht oder öffentlich brandmarkt.
zum Beitrag17.03.2025 , 13:50 Uhr
Die Grenzen des Sagbaren im öffentlichen Diskurs haben sich seit den Corona Zeiten immer weiter verschoben. Es ist heute schon gesellschaftlich "normal" von der Lügenpresse zu sprechen. Die Diffamierungskampagnen führen dann dazu das die Hemmschwelle sinkt und körperliche Übergriffe zunehmen, weil es aus der Sicht der Täter gar keine Grenzüberschreitungen sind die dort vorgenommen werden. Diese Art der Akzeptanz ist das Ergebnis einer sozialen Verwahrlosung die sich über die Jahre in der Gesellschaft breit gemacht hat.
Erschreckend ist dabei, dass sie sich auch im Bewusstsein vieler Vertreter des Staates wiederfindet, seien es Behörden oder gar die Polizei.
Wenn eine Schuldumkehr nicht nur von einem Teil der Zivilgesellschaft sondern auch von staatlicher Seite sich nach dem Motto "selber Schuld, wenn eure Zeitung derartiges publiziert" erst einmal etabliert hat, steht es schlecht um die freie Berichterstattung.
Als Maßnahmen helfen nur Abschreckung in Form konsequenter Ahndung von Straftaten und Aufklärung, in Form einer Sensibilisierung für das Thema, bei behördlichen Stellen aber auch innerhalb der Zivilgesellschaft.
zum Beitrag16.03.2025 , 21:38 Uhr
Jahrhunderte in der Geschichte mit endlosen Kriegen der Nationalstaaten untereinander und zwei Weltkriegen hat es gebraucht bis nach 1945 in Europa ein Umdenken erfolgte. Eine große Errungenschaft die jetzt nicht durch eine Neuausrichtung hinsichtlich einer Machtpolitik aufs Spiel gesetzt werden sollte.
Denn die von der Autorin definierte Machtpolitik kann auch schnell kippen zu gunsten eines Hegemonialmachtstrebens.
Europas Politik muss die Tradition der letzten 80 Jahre wahren, indem es auf Entspannung, Vermittlung, Diplomatie und letztendlich auf Frieden setzt.
Das schließt verteidigungsfähige Streitkräfte nicht aus, wie es der Kalte Krieg gezeigt hat.
zum Beitrag16.03.2025 , 21:21 Uhr
Es ist nicht gut die politischen Felder gegeneinander auszuspielen. Es ist absolut richtig, soziale Ungleichheiten sind ein destabilisierender Faktor in einer Demokratie und stärken meist die extremen Kräfte. Dies gilt es aber unabhängig vom Thema Verteidigung zu betrachten. Sicherheit ist das Fundament eines jeden Staates. Die modernste Infrastruktur nutzt wenig, wenn sie mangels Verteidigungsfähigkeit in Schutt und Asche gelegt wird.
Und ihr Bild von den Panzern geht leider von einer falschen Militärstrategie aus. Putin braucht nicht einen Panzer zu entsenden. Russland verfügt über eine intakte Flotte, die permanent ausgebaut wird und deren Fregatten in der Lage sind Marschflugkörper mit einer Reichweite von 2500kg abzuschießen. Zum Vergleich, diese Reichweite erreichen ansonsten nur die großen amerikanischen Zerstörer.
Und Russland positioniert sich bereits mit seiner Flotte im Ostseeraum und hält Manöver ab. Zu beobachten von Fennoskandinavien bis an die Küsten Norwegens.
Ein Konflikt ist jederzeit möglich und kann auf verschiedene Arten ausgelöst werden. Ein Überfall auf einen EU Staat ist nur eine Option von vielen. Darauf sollte man militärisch vorbereitet sein.
zum Beitrag15.03.2025 , 21:38 Uhr
"Trumps Vertreibungspläne stehen nicht im Widerspruch zu deutscher Politik, sondern wären ihre logische Fortführung"
Das ist doch eher Polemik und wird dem Thema nicht gerecht. Gleiches gilt für den Hinweis das eine Leugnung von Israels genozidalen Absichten eine Beleidigung für den Intellekt darstellt Für wessen Intellekt? Für meinen jedenfalls nicht. Zur Zementierung des Arguments dann ein Link zu Al Jazeera zu einem doch eher mageren Beitrag.
Auch zum Thema deutsche Waffenlieferungen wird zwar zurecht auf das Leid der palästinensischen Seite verwiesen, aber ausgeblendet das Israel nicht nur von wohlgesinnten Nachbarn umgeben ist, die nicht lange zögern würden den Staat von der Landkarte zu tilgen, sobald er seine Verteidigungsfähigkeit einbüßt.
Das ist alles zu unausgegoren, zu desinformiert und vor allem zu einseitig und leider sorgt die Tonalität des Textes zudem dafür, dass die berechtigten Einwände der Autoren infolge dessen bei mir keinen Zugang mehr finden.
Unterm Strich bleibt ein Wutartikel der exemplarisch dafür steht, warum sich die Fronten in der Region immer weiter verhärten.
zum Beitrag15.03.2025 , 19:07 Uhr
Finanzielle Mittel garantieren noch keine verteidigungsfähige Armee. Der Verteidigungsetat lag vor 2022 auch stets zwischen 40 und 50 Milliarden jährlich. Es wurde nur wenig damit erreicht, weil die Mittel nicht effizient eingesetzt wurden.
Wer denkt das sich das kurzfristig ändert, kennt leider die Strukuren des BAAINBw in Koblenz nicht und auch nicht die langwierigen Planungsprozesse die hinter jedem Projekt stehen.
Ohne eine Umstrukturierung und kompletter Neuausrichtung der Bundesämter versickern die Milliarden auch weiterhin im Niemandsland.
Freut dann lediglich die Aktionäre der Rüstungskonzerne.
zum Beitrag15.03.2025 , 18:33 Uhr
Die US Behörde für Bevölkerungsstatistik hat vor Jahren schon in einer Studie prognostiziert, dass 2040 Menschen nicht weißer Abstammung die Mehrheit der Bevölkerung stellen würden. Der Anteil der Latinos wird sich bis 2050 sogar verdoppeln und dann bei 30% liegen.
Das Vorgehen von Trump und seinen Vordenkern kann daher als das letzte Aufbäumen bezeichnet werden um die Abwärtsspirale abzufedern. Gefährlich wird es dann, wenn sie bemerken das die ergriffenen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Denn leider gibt es in den USA genügend fanatisierte Menschen die auch bereit wären, die Privilegien der Weißen mit der Waffe zu verteidigen.
Sich aber lediglich aus dem orwellschen Baukasten zu bedienen wird nichts daran ändern, das die Tage der weißen Vorherrschaft in den USA über kurz oder lang gezählt sind.
Fazit: ein sehr guter und erhellender Artikel.
zum Beitrag15.03.2025 , 13:26 Uhr
Kleiner Denkfehler.
Der Entzug der Staatsbürgerschaft aufgrund einer rechtswidrigen Handlung und auf der Basis das der Betroffene noch im Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft ist, also nicht staatenlos wird und der Gegenpart davon ein von Geburt an staatsangehöriger, der das gleiche Vergehen begeht, dem die Staatsbürgerschaft aber nicht entzogen werden kann, da er ansonsten staatenlos wird bergen in sich schon eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz.
Staatsangehörigkeitsrecht und Strafrecht lassen sich nicht miteinander verbinden, ohne das Gleichheitsprinzip zu verletzen.
zum Beitrag14.03.2025 , 22:01 Uhr
In so kurzer Zeit eine derart grottige Bilanz aufzuweisen will auch gekonnt sein. Zeigt aber auf, dass der Merz Stil von A bis Z undemokratisch geprägt ist.
Als Jurist mit wenig Achtung vor dem Rechtsstaat, mit hanebüchenen Vorschlägen zur Migrationspolitik, die im Kern schon teilweise gegen das Grundgesetz und komplett gegen das EU Recht verstoßen. Der Bevölkerung eine derartige Anzahl rechtswidriger Maßnahmen als Lösung anzupreisen ist auch eine Leistung für sich und zeigt was Merz vom Wahlvolk hält.
Dann die Nummer mit der kleinen Anfrage, eine perfide Einschüchterungstaktik für die das Fragerecht des Parlaments missbraucht wurde. Weitab von einem gesunden Demokratieverständnis.
Und dann bleibt noch der Betrug am Wähler, anders kann das derzeitige Vorgehen nicht bezeichnet werden und sein Fauxpas mit dem Antrag und der AfD, der aufgezeigt hat das auch die jahrzehntelangen parlamentarischen Spielregeln nichts Wert sind, wenn es um das Erreichen der merzschen Ziele geht.
Deutschland und seine Kanzler halt. Erst ein Autoverkäufer, dann ein Automat und jetzt ein Seelenverkäufer. Kein Wunder das viele sich zurück nach Muttis Zeiten sehnen.
zum Beitrag14.03.2025 , 19:27 Uhr
"Faktencheck zum Staatsbürgerschaftsrecht:"
Eher Fake Check!
Einen deutschen Staatsbürger kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt nur die Ausbürgerung gem. § 17 Abs. 1 StAG im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG.
Die Gründe sind a) freiwilliger Vericht, b) Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates, c) die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Keiner der aufgeführten Verlustgründe knüpft an innerstaatliche Rechtsvorschriften an. Es gelten auch keine unterschiedlichen Verhaltensmaßstäbe der Ausbürgerung für eingebürgerte Staatsangehörige und solche, die mit Geburt staatsangehörig sind. Art. 116 GG nimmt da auch keine Differenzierung vor. Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Eine hierarchisierte Zweiklassen-Staatsangehörigkeit die eine Ausbürgerung bei bloßer Straffälligkeit, für eingebürgerte Staatsangehörige vorsähe, würde zudem gegen das Grundgesetz verstoßen. So heißt es beispielsweise in Art 3 GG Abs 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Der Straffälligkeit wird nicht auf der Ebene der Angehörigkeit zum Staat sondern auf der Ebene des Strafrechts begegnet.
zum Beitrag14.03.2025 , 13:03 Uhr
Das ist kein Widerspruch. Es lag ja in der Ermessensentscheidung der Bundestagspräsidentin. Das sie anscheinend nicht sorgfältig abgewogen hat lag vermutlich daran, das sie den umfangreichen Fragenkatalog nicht genau studiert hat.
Und das habe ich in meinem Kommentar kritisiert.
Es war kein "Angriff" sondern lediglich ein gut gemeinter Ratschlag. Mangelnde Fachkenntnisse führen in diesem Bereich nämlich schnell auf Irrwegen und erschweren somit die Korrespondenz. Das Beispiel sehen wir hier in Bezug auf die Grundrechte.
zum Beitrag14.03.2025 , 12:54 Uhr
"Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, konkret: gegenüber der Exekutive"
Da liegt der Fehler (Exekutive) der dazugeführt hat das wir in der Diskussion größtenteils aneinander vorbei argumentiert haben.
Art . 1 Abs. 3 GG führt aus, dass die Grundrechte "Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" verpflichten. Die drei klassischen Staatsgewalten Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) müssen die Grundrechte beachten.
Nicht einzig die unmittelbaren staatlichen Stellen sind an die Grundrechte gebunden sondern auch teilweise verselbständigte Institutionen wie Universitäten oder Rundfunkanstalten. Als öffentlich rechtliche Körperschaften sind sie ebenfalls Teil des Staates.
Detaillierte Informationen über die Grundrechte bietet u.a. das Bundesministerium für Justiz
BMJ Grundrechte www.bmj.de/DE/rech...Menschenw%C3%BCrde.
zum Beitrag14.03.2025 , 01:09 Uhr
Kleiner Nachtrag aus Zeilenmangel. Was bitteschön hat eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative mit den Grundrechten zu tun? Auf die Erklärung bin ich gespannt.
zum Beitrag14.03.2025 , 00:50 Uhr
Die Grundrechte gelten gem. Art 19 Abs 3 GG auch für juristische Personen. Eine Anfrage des Parlaments über das Verhalten zivilgesellschaftlicher Akteure stellt einen mittelbaren Eingriff in den Schutzbereich dieser Akteure dar.
Kennzeichnend hierfür ist, dass die öffentliche Gewalt eine bestimmte Maßnahme (hier die Anfrage u.a nach steuerlicher Konformität) gegen einen bestimmten Adressaten (hier NGOs) richtet, die beeinträchtigende Wirkung jedoch nicht bei diesem, sondern bei einem Dritten (hier die Öffentlichkeit) eintritt.
Die Auswirkungen konnten sie der Berichterstattung entnehmen. Den Rest habe ich bereits ausgeführt.
Leider zeugt auch ihre etwas spöttische Anmerkung zu Frau Bas von mangelnder Kenntnis, ansonsten wüssten sie, dass es in der Geschäftsordnung des Bundestages keine Norm gibt für die Zurückweisungen von Anträgen die gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen, das ist Ermessenssache der Bundestagspräsidentin. In den Landesparlamenten ist diese Ordnung klar definiert.
Da diese Erklärungen recht mühselig sind, empfehle ich ihnen abschließend sich mit den Worten des geschätzten Foristen lowandorder anzufreunden "lieber nicht mit Jura"
zum Beitrag13.03.2025 , 16:43 Uhr
Das Fragerecht der Fraktionen, das aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG folgt, ist ein parlamentarisches Recht zur Kontrolle der Regierung. Die kleinen Anfragen beziehen sich also auf die Arbeit der Regierung.
Ein Großteil der Punkte aus der CDU Anfrage weist aber eindeutig keinen Regierungsbezug auf sondern richtet sich direkt an die NGOs.
Denn zu prüfen, ob sich juristische Personen, die unter keiner Bundesbeteiligung stehen, steuerrechtlich konform verhalten ist Aufgabe der Finanzbehörden der Länder und nicht des Bundes.
Es dürfte ihnen doch klar sein, das auch das Parlament hinsichtlich des Fragerechts und auch die Bundestagspräsidentin, selbst bei der Veröffentlichung von Drucksachen, an die Verfassung und insbesondere an die Grundrechte gebunden sind.
Daher empfehle ich ihnen abschließend, sich einmal mit der Rechtsprechung zum staatlichen Informationshandeln auseinandersetzen, anstatt kenntnisfrei von "staatsrechtlich völlig abwegig" zu schwadronieren.
zum Beitrag13.03.2025 , 12:05 Uhr
"die Menschen haben in der letzten Wahl Rechts gewählt und wer weiß wie sehr sie bei der nächsten Wahl noch weiter Rechts wählen werden."
Das ist kein sachliches Kriterium für die Ausrichtung der Asylpolitik. Wir reden hier immerhin von individuellen Schicksalen und nicht bloß von Zahlen.
Ziel muss es weiterhin bleiben, Menschen die Schutz benötigen einen Aufenthalt zu gewährleisten und zwar in einem humanen Umfeld. Damit dieses Ziel auf Dauer aufrecht erhalten werden kann, ist es ebenfalls notwendig, dass Menschen deren Schutzgesuch durch alle Instanzen abgelehnt wurde das Land auch wieder verlassen. Dafür haben die politisch Verantwortlichen in der EU bisher keine befriedigenden Lösungen gefunden und zwar für beide Seiten. Staat und Migrant.
Ihr Einwand mit dem Wahlverhalten ist daher ein Scheinargument. Es kommt darauf an in welcher Form das Thema am Laufen gehalten wird und dazu gehören auch äußere Faktoren die nicht vorhersehbar und auch nur schlecht beeinflussbar sind, wie z.B. Anschläge oder Attentate. Aber auch die Positionierung von Leitmedien. Beides trägt dazu bei welches Bild sich in den Köpfen der Menschen festsetzt. Und die Hetzer der AfD werden ihr übriges dazutun
zum Beitrag13.03.2025 , 11:39 Uhr
Das was ich geschildert habe betrifft die Rechte des Parlaments und die Auskunftspflicht der Bundesregierung.
Was sie schildern betrifft das Vereinsrecht. Diese beiden Dinge haben nun rein gar nichts miteinander zu tun.
Es ist ganz einfach. Politische Äußerungen gehören zu den Grundrechten. Betrifft auch tagespolitische Themen. Eine explizite politische Ausrichtung eines Vereins widerspricht jedoch der Gemeinnützigkeit.
Daher ist es legitim wenn sich ein Umweltschutz- oder Sportverein z. B. auch öffentlich gegen Rassismus stellt. Besonders dann wenn es in der Satzung als Vereinsziel aufgeführt ist.
Zu ihrer Frage nur soviel, der Staat kontrolliert doch und zwar durch die Finanzbehörden der Länder. Die meisten staatlichen Zuschüsse sind projektgebunden und der Verwendungszweck wird im Finanzbericht des Vereins ausgewiesen.
Entdecken die Behörden darin Ungereimtheiten werden sie in der Regel von selber aktiv. Da braucht es nicht extra eine "kleine" Anfragen des Bundestags zu.
zum Beitrag13.03.2025 , 11:09 Uhr
"mangelnde Sprachkenntnisse oder Schreibfehler hier regelmäßig mit niedriger Intelligenz assoziiert werden"
Da kann ich die Erfahrungen ihrer Frau nur bestätigen. Als norwegischer Muttersprachler habe ich diese Intoleranz selbst erfahren müssen und leider war sie in akademischen Kreisen ausgeprägter als in anderen Bereichen.
Dafür lassen sich Deutsche aber leicht durch Titel beeindrucken, da bewirkt die passende Visitenkarte schon einiges. Baut zwar keine Vorurteile ab, trägt aber zur Disziplinierung bei.
Fand ich anfangs auch kurios, denn in Norwegen beeindruckt es niemanden was auf so einer Karte steht.
Aber mittlerweile habe ich auch erkannt, dass der Kreis der Auserwählten welche die Sprache in Schriftform grammatikalisch korrekt beherrscht, selbst bei den Muttersprachlern doch recht überschaubar ist.
zum Beitrag12.03.2025 , 23:01 Uhr
Danke, kleiner Tippfehler meinerseits. Bei der Partei streikt meine Tastatur regelmäßig, wenn ich die drei Buchstaben eingegeben will. KI halt.
zum Beitrag12.03.2025 , 20:53 Uhr
"den legalen Anspruch auf Auskunft"
Der entscheidende Punkt. Eine Anfrage an die Bundesregierung mit Fragen zur Kontrolle der NGO deckt sich weder mit dem Grundgesetz noch mit der Rechtsprechung des BVerfG sondern stellt einen parlamentarischen Eingriff in die Grundrechte aufgrund Informationshandels dar.
Das Fragerecht der Parlamentarier unterliegt auch gewissen Einschränkungen, dazu zählen u.a. auch die Grundrechte Dritter.
zum Beitrag12.03.2025 , 20:43 Uhr
😅😂👍 Treffer, versenkt
zum Beitrag12.03.2025 , 20:35 Uhr
Die Antwort der Bundesregierung ist in der Sache richtig allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auch relativ belanglos.
Es ging der CDU darum ein Signal an diejenigen zu senden, die sich an Protesten gegen Merz Kooperation mit der CDU oder gegen die CDU direkt beteiligt haben. Operation erfüllt, Signal angekommen.
Das hier nicht nur ein Einschüchterungsversuch sondern von einer demokratischen Partei auch ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wurde, zur Erinnerung Vereine sind rechtlich juristische Personen, findet erstaunlicherweise kaum Erwähnung.
Denn da ein Großteil der Fragen sich auf die Kontrolle der NGOs bezogen, war diese Anfrage nicht gedeckt durch das Fragerecht des Parlaments gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG und stellt somit einen Grundrechteeingriff durch Informationshandel des Bundestags dar.
Es wäre daher Aufgabe der Bundestagspräsidentin gewesen, die mit indirekten Unterstellungen gespickte Anfrage in der Fassung umgehend zurückzuweisen und sie nicht zu veröffentlichen.
zum Beitrag12.03.2025 , 12:58 Uhr
Ja aus nationalistischer Sicht ist diese Haltung verständlich und wird ja auch von Rechten in allen Bereichen gerne propagiert. Eben "A.... für Deutschland".
Die meisten Bürger dieses Landes stehen zum Glück dafür ein, für eine freie Gesellschaft und für die Voraussetzungen eines friedlichen Miteinanders zu kämpfen. Für die Zukunft ihrer Kinder etc.
Aber nicht für ein hohles Gebilde namens Nationalstaat. Die Zeiten des "sterben fürs Vaterland" sind hoffentlich seit 1945 endgültig vorbei, auch wenn einige ewig gestrige diesen anscheinend nachweinen.
zum Beitrag12.03.2025 , 12:33 Uhr
Dem Tenor des Artikels schließe ich mich grundsätzlich an.
Den Ausführungen des Autors liegt allerdings ein Denkfehler zu Grunde. Die Ausführungen lassen vermuten, dass er beim Verfassen des Textes einen klassischen Landkrieg vor Augen hatte.
Es werden mit Sicherheit keine russischen Panzer vor Warschau oder Berlin stehen. Es sind aber genügend russische Kapazitäten vorhanden und werden derzeit besonders im Ostseeraum noch ausgebaut um durch Angriffe aus der Luft/See die Infrastruktur zu zerstören und das Land um Jahrzehnte zurückzuwerfen.
Wäre vor diesem Hintergrund ratsam sich einmal mit den Beobachtungen der Oberbefehlshaber über die russischen Aktivitäten auf der Kola Halbinsel in der Nähe Norwegens oder im Lagodasee in der Nähe Finnlands auseinander zusetzen.
Auch die strategische Ausrichtung Russlands hinsichtlich der Gotland Insel und Spitzbergens gilt es dabei einzubeziehen. Auch darüber gibt es reichhaltige Informationen seitens schwedischer und norwegischer Abschirmdienste.
Deutschland ist daher gut beraten nachzurüsten, denn es hängt im militärischen aber auch im zivilen Schutzbereich weit zurück.
zum Beitrag