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23.01.2023 , 16:47 Uhr
"Den Deutschen als Deutschen fällt schlicht nicht auf, dass etwas schön ist, wenn es nicht schwarz-rot-gold angesprüht wird. Tragischerweise wird es dann auf der Stelle hässlich, weil das schlicht die hässlichste Farbkombination der Welt ist."
Insgesamt ein recht guter Artikel, der dann doch mit dem letzten Satz einfach einmal alles einreißt - "Deutschtümelei", was auch immer das sein mag, ist vielleicht etwas, womit der Autor nichts anfangen kann. Aber im letzten Satz in eine derart stumpfe und stumpfsinnige Anti-Deutschtümelei zu verfallen, das ist nun wirklich keinen Deut besser.
zum Beitrag04.01.2023 , 22:41 Uhr
Sie meinen, "diese Ausländer" werden dann auffällig, wenn sie sich illegal in Deutschland aufhalten und vollziehbar ausreisepflichtig sind?
zum Beitrag28.12.2022 , 13:50 Uhr
Na, dann würde ich Ihnen vorschlagen, Sie gehen in vergleichbarer Situation einmal zu einer polnischen, ungarischen, französischen oder britischen Behörde - da werden Sie in etwa auf das gleiche Verhalten stoßen, allerdings wird es dann schwer, das mit nicht stattgefundener Entnazifizierung zu begründen. Mal ganz davon ab, daß dieses Argument 77 Jahre nach Kriegsende absurd ist. Fakt ist einfach, daß der deutsche Staat für Herrn Keson und seine Geschwister grundsätzlich nicht zuständig ist, da sie nach ihrer Flucht aus der Ukraine in ihr Heimatland zurückkehren können. Und es wird im Artikel auch ganz klar herausgearbeitet, daß die Motivation, in Deutschland bleiben zu wollen, ganz klar finanzieller Natur ist.
zum Beitrag28.12.2022 , 12:49 Uhr
Die Gnade GOTTES und der Frieden unseres Herrn Jesus Christus mögen Seiner Heiligkeit, dem emeritierten Papst Benedikt XVI. in seinen wahrscheinlich letzten Stunden zuteil werden. „Durch diese heilige Salbung helfe Dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe Dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der Dich von Sünden befreit, rette Dich, in seiner Gnade richte er Dich auf.“
zum Beitrag23.12.2022 , 13:39 Uhr
Es tut weh, diesen Artikel zu lesen: sprachlich ist er unterirdisch, Satzbaufehler und fehlende grammatikalische Anschlüsse, die offensichtlich auf Änderungen bereits ausformulierter Sätze beruhen, machen die Lektüre eher zur Qual. Gibt es bei der TAZ niemanden mehr, der Artikel Korrektur liest? Und das schottische Parlament ist auch kein Nationalparlament, sondern ein Regionalparlament, es heißt auch nicht "Holyrood-Parlament" - Holyrood Palace ist der offizielle Amtssitz des britischen Monarchen in Schottland.
zum Beitrag17.12.2022 , 17:27 Uhr
Möchten Sie wirklich in einer Notlage von einem Rettungsssanitäter versorgt werden, der seine Motivation daraus zieht, daß er als Strafe für ein Vergehen zu dieser Arbeit verurteilt wurde?
zum Beitrag13.12.2022 , 19:45 Uhr
Netter Schachzug, Biologie so einfach mal zum Objekt von Diskussionen zu machen. Aber wenn sie schon die Biologie mit ihren Fakten zur Disposition stellen, dann werden Sie zustimmen, daß man die gesamte "Gendertheorie" dann erst recht nicht als faktenbasierte Diskussionsgrundlage sehen kann, sondern auch das immer unter dem Vorbehalt steht, welche "Faktenlage" man denn zu akzeptieren bereit ist.
zum Beitrag13.12.2022 , 19:35 Uhr
"Natürlich sind diese Aktionen illegal, sodass der Staat dagegen vorgehen muss. Die Aktivist:innen akzeptieren die juristischen Folgen ihrer Aktionen ja. (...) Eine Einstufung als kriminelle Vereinigung sollte der gesamten Klimabewegung Sorge bereiten."
Und wenn ich mich gemeinschaftlich organisiere, um gemeinsam wiederholt Straftaten zu begehen, dann bin ich - eine kriminelle Vereinigung! Das hat dann nichts mit Einschüchterung oder Kriminalisierung zu tun, das ist einfach nur eine Tatsache!
zum Beitrag13.12.2022 , 17:55 Uhr
Klar herausgearbeitet wurde nur, daß es verschiedene Ansätze gibt, sich dem Problemfeld "trans" zu nähern. Und schon alleine damit ist nachvollziehbar, daß das, was J.K. Rowling sagt und tut, eben nicht "trans-feindlich" ist, sondern schlicht einem anderen Ansatz folgt. Oder ist es dann auch "trans-feindlich", daß der Weltschwimmverband FINA Transfrauen nur noch dann an Frauenwettbewerben teilnehmen läßt, wenn die Transition vor dem zwölften Lebensjahr abgeschlossen wurde?
zum Beitrag13.12.2022 , 13:49 Uhr
Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette. Die Moderation.
zum Beitrag29.11.2022 , 13:32 Uhr
Solange sich eine Gesellschaft auf die Menschenrechte beruft, sollte sie froh über jedes sichtbare Kreuz/Kruzifix sein. Die Menschenrechte basieren auf dem Christentum und sind auch nur vor dem Hintergrund des christlichen Glaubens als verbindlich und verpflichtend zu betrachten. Und nicht zuletzt entspricht das sichtbare Kreuz/Kruzifix unserem Grundgesetzt, solange dort in der Präambel steht "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott..." - und dies ist eindeutig der dreieinige christliche Gott, weil im Parlamentarischen Rat nur Abgeordneten christlichen Bekenntnisses saßen.
zum Beitrag29.11.2022 , 13:21 Uhr
Nein, das Verhüllen der Haare aus religiösen Gründen ist bei Musliminnen kein Verbrechen. Aber vielleicht sollten wir einmal unterscheiden: es gibt das "Kopftuch", das meine Großmütter trugen - in erster Linie praktisch, später dann auch modisch. Weswegen es auch unproblematisch irgendwann verschwand. Dann gibt es den (christlichen) "Schleier", der von Nonnen als Symbol ihres Status als Braut Christi - daher der Ausdruck "den Schleier nehmen" - oder auch von (konservativeren) Katholikinnen in der Kirche getragen wird, bei einer Papstaudienz ist er übrigens auch noch üblich. Der richtet sich aber als Zeichen des Respekts an GOTT, nicht an andere Menschen. Und dann gibt es eben den Hidjab der Musliminnen, der dezidiert an die (männliche) Umwelt gerichtet ist, um die Tugendhaftigkeit und Reinheit der Frau zu demonstrieren, die Männern gegenüber nicht als Verführerin auftreten will. Verallgemeinernd in allen drei Fällen einfach nur vom "Kopftuch" zu reden, verflacht die ganze Diskussion und ebnet die signifikanten Unterschiede ein.
zum Beitrag28.11.2022 , 12:10 Uhr
Sie meinen wohl eher, daß man auch als Gast der Fußball-WM die kulturellen Eigenheiten von Katar zu achten hat.
zum Beitrag27.11.2022 , 11:21 Uhr
"Aber solange das Tragen des Kopftuchs Ausübung eines religiösen Gebotes ist, sollte es durch das Grundrecht der freien Religionsausübung geschützt sein." Das ist tatsächlich recht dünnes Eis, auf das sich Frau Bozkurt da begibt. Matthäus 10, 32-33 ist recht eindeutig: "32) Wer nun mich bekennet vor den Menschen, den will ich bekennen vor meinem himmlischen Vater. (33) Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater." Hier ist das öffentliche Eintreten für Christus ganz eindeutig ein religiöses Gebot - das sichtbare (!) Tragen der Kreuzkette also nicht mehr Anlegen eines Symbols, sondern Erfüllung einer direkt in der Heiligen Schrift zu findenden Anweisung. Oder Matthäus 28, 19: "Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes," - der Missionsbefehl als direktes religiöses Gebot, das es zu befolgen gilt.
zum Beitrag25.11.2022 , 10:20 Uhr
Flugzeug im Anflug bzw. Landevorgang bereits eingeleitet und plötzlich tauchen diese selbsternannten Klimakämpfer auf - da haben Sie eindeutig nicht mehr nur einer Selbstgefährdung dieser Straftäter, sondern sind im Bereich der Gefährdung von Sicherheit und Leben anderer Menschen. Von den wirtschaftlichen Schäden, die durch die provozierte Einstellung des Flugverkehrs veursacht wurden, gar nicht zu reden: da saßen möglicherweise Selbständige fest, die wegen der Verzögerung Aufträge nicht erfüllen konnten und somit Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, gleichzeitig aber auf den Kosten/Flugtickets sitzen bleiben. Oder Urlaubsreisende, die Anschlußflüge verpaßt haben. Strafrechtlich kommt da auf die Störer noch einiges zu, aber auch die zivilrechtlichen Konsequenzen dürften sie noch einige Jahre beschäftigen.
zum Beitrag23.11.2022 , 14:12 Uhr
"Es entlarve aber den Mythos einer freiwilligen Union und unterstreiche die Notwendigkeit der Unabhängigkeit."
Schottland hat dem Act of Union 1707 aus freien Stücken zugestimmt, um den drohenden schottischen Staatsbankrott abzuwenden und Zugang zum englischen Markt und den englischen Kolonien zu erhalten. Von daher ist die Union freiwillig.
"Aber in einer Demokratie kann unsere Stimme nicht zum Schweigen gebracht werden“, twitterte Sturgeon." Sturgeon irrt, in der britischen Demokratie wird die Stimme Schottlands nicht zum Schweigen gebracht. Wenn die Unabhängigkeit Schottlands oder ein Referendum darüber gewünscht wird, dann ist das auf demokratischem Wege durchaus möglich: die SNP muß nur in den relevanten Institutionen (!), in diesem Fall also im britischen Parlament in London, einen Mehrheit organisieren - ganz demokratisch!
zum Beitrag22.11.2022 , 14:06 Uhr
Rassistisch ist dieses Vorgehen nicht, nur punktgenau auf eine konkrete Zielgruppe zugeschnitten, die sich eben selbst ethnisch definiert. Schließlich kann man in so ziemlich jedem Artikel zu diesem Thema nachlesen, daß der betreffende Personenkreis ethnisch homogen und auch entsprechend nach außen abgeschottet ist. Und es geht auch nicht darum, bei jeder Razzia etwas zu finden. Es geht darum, den kriminellen Clans das Gefühl zu vermitteln, daß sie jederzeit mit einem Besuch der Exekutivorgane rechnen müssen und sich daher nie sicher fühlen können.
zum Beitrag21.11.2022 , 18:57 Uhr
Sind sie fertig mit Ihren verleumderischen und beleidigenden Äußerungen? Sie scheinen nicht zu begreifen, daß die römisch-katholische Kirche nicht nur aus denen besteht, die Verfehlungen begangen und sich versündigt haben - und die dafür auch der weltlichen Gerichtsbarkeit unterliegen. Sondern eben auch aus den vielen Gläubigen, die Sie mit ihrer Haßrede hier zutiefst verletzen und beleidigen.
zum Beitrag21.11.2022 , 18:54 Uhr
Sie machen da einen logischen Fehler: die römisch-katholische Kirche ist Teil der Gesellschaft, die Atheisten und Agnostiker sind aber nicht Teil der römilsch-katholischen Kirche. Daher darf die römisch-katholische Kirche sich zwar zu gesellschaftlichen Fragen äußern, die Agnostiker und Atheisten sollten sich aber aus internen Fragen der Kirche heraushalten.
zum Beitrag21.11.2022 , 18:48 Uhr
Also fällt Ihnen außer "Ja, aber..." nichts weiter ein?
zum Beitrag21.11.2022 , 09:27 Uhr
"Gibt´s denn viele Morde, bei denen das Motiv der Atheismus war? Und Terrorgruppen, die den Atheismus herbeibomben wollen? Würde mich interessieren." - Ich würde einfach einmal mit den ca. 18.000 Geistlichen der russisch-orthodoxen Kirche anfangen, die zwischen 1917 und 1923 nach der Oktoberrevolution von den Bolschewiken im Namen des Atheismus ermordet wurden.
zum Beitrag21.11.2022 , 06:17 Uhr
Herzlichen Glückwunsch, Sie hebeln gerade jedwedes rechtsstaatliche System aus. Strafrechtlich wäre es der Grundsatz "nulla poena, sine lege", zivilrechtlich "pacta sunt servanda" - aber natürlich nur, wenn es einem in den Kram paßt, anderenfalls beurteilt man vor Jahrhunderten geschlossene Veträge und der Rechtslage der Vergangenheit entsprechende Verhaltensweisen einfach einmal nach heutigen Maßstäben und entscheidet dann nach Gefühl, ob man sich noch weiter an Verträge gebunden fühlen möchte. Ganz davon ab, daß Sie, statt diese Behauptung einfach so in den Raum zustellen, diese auch Belegen müßten: ein weiteres Prinzip des Rechtsstaats ist es nämlich "in dubio pro reo" - unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Sie müßten also konkret beweisen, daß die römisch-katholische Kirche ihr enteignetes Eigentum unrechtmäßig erlangt hat. Und wenn Ihnen dieser Beweis gelänge: auf wen würde dann der Entschädigungsanspruch wegen der Enteignung übergehen? Was nämlich unzweifelhaft feststeht ist, daß es eine entschädigungspflichtige Enteignung gegeben hat.
zum Beitrag20.11.2022 , 20:12 Uhr
Das hat nichts mit der Frohen Botschaft zu tun, sondern ist ein zivilrechtlicher, vertraglicher Schadensersatzanspruch der römisch-katholischen Kirche in Deutschland gegen den deutschen Staat. Dieser hat nämilch in Gestalt der damaligen deutschen Fürstentümer im Zuge der Säkularisierung die verschiedenen Institutionen und Einrichtungen der römisch-katholischen Kirche enteignet, für diese Enteignung aber bis heute keine Entschädigung gezahlt. Die sog. Staatsleistungen sind Ersatzzahlungen, die den entgangenen Gewinn ausgleichen sollen, da die römisch-katholische Kirche nicht mit den Entschädigungsgeldern selbst wirtschaften kann.
zum Beitrag20.11.2022 , 19:44 Uhr
Wenn Sie ehemals der römisch-katholischen Kirche angehört haben, dann wissen Sie auch genau, wie verletzend und beleidigend Ihre Aussage ist, daß die Hostien als Backoblaten für leckeren Makronen herhalten sollten. Sie sollten sich schämen, auf diese niederträchtige Art die religiösen Gefühle Anderer zu verletzen.
zum Beitrag20.11.2022 , 19:42 Uhr
"Zur Frage, ob Frauen auch Weiheämter übernehmen können, habe der Vatikan signalisiert, das Thema sei „geschlossen“ – „wir sagen, es geht weiter“, sagte Bätzing." - "Roma locuta, causa finita", Rom hat gesprochen, die Sache ist erledigt. Es sollte sich wohl der eine oder andere Bischof der römisch-katholischen Kirche auch daran erinnern, daß er bei seiner Weihe dem Papst Gehorsam geschworen hat.
"Die katholische Reformbewegung „Wir sind Kirche“ fordert einen regelmäßigen Dialog zwischen dem Vatikan und der deutschen Kirche." - So schwer es auch manchem fallen mag, dies zu aktzeptieren, aber es gibt nur die "una sancta catholica et apostolica ecclesia in Germania", nicht aber eine "deutsche" katholische Kirche. Wer das wünscht, kann gerne zu einer der vielen protestantischen Landeskirchen wechseln.
zum Beitrag24.10.2022 , 19:04 Uhr
Kann bitte einmal jemand erkläre , warum das Adjektiv „deutsch“ vor Sinti bzw. Roma im Text großgeschrieben wird? Oder soll das die in den 1990er aus Rumänien zugewanderten Sinti und Roma von den als nationale Minderheit in Deutschland anerkannten deutschen Sinti und Roma unterscheiden?
zum Beitrag20.10.2022 , 10:29 Uhr
"Ein ebenfalls unschöner Nebeneffekt wird sein, dass UnternehmerInnen und Angestellte, die Ihre Existenz oder Ihren Job verlieren, zu Recht den Westen und die Sanktionen dafür verantwortlich machen."
Dieser Argumentation folgend hätten die Einwohner von Hamburg (27./28. Juli 1943) und Dresden (13./14. Februar 1945) auch "zu Recht" die Amerikaner bzw. Briten für die Zerstörung ihrer Städte verantwortlich gemacht.
Ursache und Wirkung sollte man dann doch klar differenzieren und benennen.
zum Beitrag18.10.2022 , 15:47 Uhr
Wow, sie kennen ja echt ohne jeden Zweifel alle relevanten Fakten? Woher eigentlich? Aus der Erzählung eines Beteiligten, der die ganze Geschichte natürlich aus seiner Perspektive, seiner Wahrnehmung, seiner Erinnerung, von seinen Interessen geleitet widergibt? Und bevor jetzt das Scheinargument kommt, daß der andere angeblich Beteiligte sich ja hätte äußern können: es ist ein zentraler Grundsatz, daß Schweigen niemals negativ ausgelegt werden darf!
zum Beitrag16.10.2022 , 11:49 Uhr
Der Vorfall steht aber nicht im Zusammenhang mit der Dienstausübung für die Johanniter Unfall-Hilfe - das Essen findet nämlich nach Ende der Dienstbesprechung statt. Und eben auch nicht auf dem Gelände der Johanniter Unfall-Hilfe. Beide Punkte sind unter haftungs- und versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten relevant.
zum Beitrag15.10.2022 , 11:36 Uhr
Das etwas als "Thema" groß aufgebauscht wurde, macht es nicht richtig(er) oder wichtig(er). Die Johanniter-Unfall-Hilfe - und um die geht es hier, der Begriff "die Johanniter" ist dagegen sehr viel weiter gefaßt - hat in Deutschland über 200 Ort-, Kreis- und Regionalverbände. Sie hat fast 25.000 hauptamtliche und über 41.000 ehrenamtliche Mitarbeiter. Und verglichen mit diesen Zahlen wären selbst 100 solcher Vorkommnisse noch immer "Einzelfälle".
zum Beitrag15.10.2022 , 11:29 Uhr
Wenn Zwei sich gegenseitig zum Sexobjekt machen, sind sie immernoch/wieder auf Augenhöhe.
Und ja, die Argumentation hinsichtlich des Autoritätsverlustes ist durchaus nachvollziehbar - diese leitet sich nämlich eben nicht nur aus dem Amt ab, sondern bedarf auch der persönlichen Glaubwürdigkeit. Dieses Argument wird gerade in Zusammenhang mit der römisch-katholischen Kirche seit Jahren ins Feld geführt, zuletzt auch im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um Erzbischof Kardinal Woelki bei der Ministrantenwallfahrt nach Rom. Und dieses persönliche Element der Autorität hat die Klägerin durch ihr öffentliches Verhalten gerade beschädigt. Die Präsentation ihrer sexuellen Angebote bzw. ihrer grundsätzlichen sexuellen Verfügbarkeit gegenüber einer nicht näher eingegrenzten Öffentlichkeit, also möglicherweise eben auch gegenüber Untergebenen oder Vorgesetzten, ist eben keine Privatsache. Man darf auf das Urteil aus Karlsruhe gespannt sein.
zum Beitrag12.10.2022 , 08:29 Uhr
Wird aber eng mit den Organisationen, an die Sie spenden können, wenn solch ein Einzelfall schon ausreicht, auf ihre No-Donations!-Liste zu kommen.
zum Beitrag11.10.2022 , 20:33 Uhr
"Not derart nach Herkunft zu priorisieren, ist einer humanen Flüchtlingspolitik unwürdig." Es mag für manche Menschen "unwürdig" erscheinen, ist aber angesichts begrenzter Ressourcen schlicht notwendig,
zum Beitrag08.10.2022 , 00:44 Uhr
Wer wissen möchte, warum um das Wort „Krieg“ so viel Aufhebens gemacht wird, muß nur einmal in die Artt. 115a GG bis 115l GG schauen. Aus dem Verteidigungsfall ergäben sich nämlich handfeste staatsorganisatorische Konsequenzen.
zum Beitrag07.10.2022 , 15:48 Uhr
Medizinischer Fortschritt macht vieles möglich, allerdings ist nicht sicher, ob man alles, was möglich ist, auch tun sollte. Eine Schwangerschaft mit 48 Jahren hat einfach auch noch andere Konsequenzen als nur die Frage, wie intensiv diese Schwangerschaft medizinisch begleitet werden muß. Schwanger mit 48 bedeutet auch, 67 Jahre als zu sein, wenn das Kind - nach deutscher Rechtslage - volljährig wird, mit 72 ist es dann nicht mehr Teil der unmittelbaren finanziellen Planung, sollte es ein Studium aufnehmen. Ob man das unter pädagogischen Aspekten oder hinsichtlich der Frage der finanziellen Sicherheit während der Hochphase der Pubertät und eben eines Studiums für gut befindet, mag jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall aber bedeuten solche späten Schwangerschaften auch, sich vom Modell der Drei-Generationen-Familie zu verabschieden: wer mit 48 schwanger wird, hat wenig Chancen, noch seine Enkelkinder zu erleben. Aber wer denkt heute schon noch so weit...
zum Beitrag05.10.2022 , 13:14 Uhr
Eine interessante Idee, daß Verträge, die von "Regimen unter sowjetischer Knute" geschlossen wurden, nicht gültig sind: das trifft dann wohl auch auf das Görlitzer Abkommen vom 06. Juli 1950 zu und auf den Warschauer Vertrag vom 07. Dezember 1970.
zum Beitrag05.10.2022 , 13:00 Uhr
Gut, dann betrachten wir den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" einmal für einen kurzen Moment nicht als "abschließende Regelung". Dann wäre auch die Frage der deutschen Ostgrenze möglicherweise wieder offen. Dann müßte thematisiert werden, ob sich Polen zwischen 1945 und 1990 an internationales Recht gehalten hat, als es in den "unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten" zu Enteignungen, Vertreibungen und sonstigen Gewalttaten gekommen ist, als Kriegsflüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat verweigert wurde. Könnte man machen - und sollte man von Seiten der deutschen Regierung dann auch einmal, schließlich rechtfertigt nach wie vor ein begangenes Unrecht kein anderes Unrecht. Und eine Frage, die Polen sich auch gefallen lassen muß: am 17. September 1939 marschierten sowjetischen Truppen in das damalige Ostpolen ein. Wo bleiben die Reparationsforderungen Polens gegen den zweiten Angreifer?
zum Beitrag04.10.2022 , 09:07 Uhr
"Der Senat hielt sich nicht an seinen Teil der Abmachung. Von 576 Männern auf einer Liste hatten ein Jahr später nur 3 einen Aufenthaltstitel, ein Dutzend bekam eine Duldung." - Da wäre es doch einmal interessant, zu erfahren, warum die Behörden trotz wohlwollender Prüfung nur bei einem so verschwindend geringen Teil der Männer den Aufenthalt legalisiert hat. Über die Eingliederung in den Arbeitsmark schweigt sich der Artikel komplett aus. Insgesamt war die Aktion damit wohl ein Mißerfolg auf der ganzen Linie! Aber solange die Idee weiterlebt...
zum Beitrag04.10.2022 , 09:03 Uhr
Meine Zeit in Berlin hat in Charlottenburg, Wilmersdorf und Schöneberg stattgefunden. Eher Kurfürstendamm als Simon-Dach-Straße...
zum Beitrag03.10.2022 , 18:47 Uhr
Mal ehrlich, nach Binnenmigration von West nach Ost, dann echter Migration von Deutschland nach Österreich: was soll denn ein Westdeutscher im Osten? Die Liste der interessanten Städte ist überschaubar: Berlin (zählt das als Osten? Oder irgendwie doch noch als Westen?), Potsdam ist doch eigentlich ein Berliner Vorort mit Landeshauptstadtfunktion, Leipzig, wenn man Ballett und klassische Musik mag, Dresden für Semperoper samt Opernball und Zwinger, dann noch...Ja, was denn? In Brandenburg gibt es ganz viel idyllische Landschaft, die sich nahtlos in Mecklenburg-Vorpommern fortsetzt, Sachsen-Anhalt ist genau wie Thüringen ein "drive-through-state", wenn man nicht gerade auf Reformationsgeschichte (Lutherstadt Wittenberg), Bauhaus (Dessau) oder Deutsche Klassik (Weimar) steht. Dazu kommen große Distanzen ohne Unterhaltungsfaktor..."In Brandenburg!" (Rainald Grebe)...und ein schlecht ausgebautes Autobahnnetz.
zum Beitrag21.09.2022 , 16:29 Uhr
Natürlich trauern im Vereinigten Königreich und vielen anderen Staaten nicht nur des Commonwealth viele Menschen Ihrer Majestät, der verstorbenen Königin Elizabeth II. nach. Man muß sich einfach einmal vor Augen führen, wer alles kam und ging, während sie immer da war: 15 Premierminister von Sir Winston Churchill (*1874) bis Liz Truss (*1975); 14 US-Präsidenten von Eisenhower (*1890) bis Biden (*1942); 12 deutsche Bundespräsidenten von Heuss (*1884) bis Steinmeier (*1956); neun deutsche Bundeskanzler von Adenauer (*1876) bis Scholz (*1958); sechs Päpste von Pius XII. (*1876) bis Franziskus (*1936). Ihr ehemaliger Premierminister Boris Johnson hat für den Schock, den ihr Tod ausgelöst hat, die passenden Worte gefunden: "She seemed so timeless and so wonderful that I am afraid we had come to believe that she would just go on and on."
zum Beitrag21.09.2022 , 14:43 Uhr
Ach, das meinen Sie? Auf welcher Datenerhebung beruht denn Ihre Aussage, daß "99% der Menschen in Deutschland" - -meinen Sie damit Einwohner? Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland? Oder "ethnische Deutsche"? - kein Problem damit hätten, im Museum nur noch mit Repliken abgespeist zu werden? Wollen Sie die deutsche Kulturlandschaft, die auf Grund der deutschen Kleinstaaterei bis 1871 in Europa in ihrer Vielfalt und Differenziertheit einzigartig ist, in eine Art kulturelles Disneyland verwandeln? Ihr Kommentar zeugt von mangelndem Respekt vor den über Jahrhunderten gewachsenen Strukturen der kulturellen Institutionen dieses Landes!
zum Beitrag20.09.2022 , 20:34 Uhr
Verengung des Horizontes im Namen von Toleranz, Anerkennung und Akzeptanz - so liest sich der Artikel! Ein jeder bleibe bitte bei dem (Kleidungs)Stil, der seiner - wenn auch nur vermuteten - "Identität" entspricht. Wenn ein Mann also als "feminin" oder "queer" konnotierte Kleidung oder Accessoires tragen möchte, möge er vorher bitte seine Berechtigung darlegen/nachweisen. Und ich dachte, aus der Zeit normativer/standesorientierter/uniformierender Kleidung wären wir raus! "Normschön" und "cishet" sind dann auch zwei Begriffe, die ich heute neu lernen durfte. Allerdings weiß ich nicht, ob sie Teil meines aktiven Wortschatzes werden.
zum Beitrag20.09.2022 , 20:08 Uhr
"Das Relief „König mit zwei Würdenträgern“ gleich rechts am Eingang, hatte der Hamburger Kaufmann John Lembcke dem Museum verkauft. „Er hat es offenbar vor 1900 vor Ort erstanden“, sagt Plankensteiner. „Er dürfte in Benin City bei einem Chief zu Gast gewesen sein.“" Wenn dieses Objekt offenbar im Rahmen eines normalen Kaufvertrages den Eigentümer wechselte, worin genau besteht dann die Notwendigkeit, gar Überfälligkeit der Rückgabe? Wir sollten endlich aufhören, so zu tun, als wären die Benin-Bronzen und auch andere Objekte in den letzten Jahrhunderten nicht wenigstens auch Teil der deutschen Geschichtes geworden. Die Benin-Bronzen stammen zum Teil aus dem 16. Jahrhundert, sie wurden 1897 nach Europa bzw. die Vereinigten Staaten von Amerika gebracht. Mithin befanden sich diese Bronzen 125 Jahre in (auch) in deutschem Eigentum und Besitz, eine Zeit, in der der sie Teil der deutschen Wissenschafts- und Geistesgeschichte wurden, in denen die Geschichte der Benin-Bronzen auch um diesen Teil erweitert wurde. Man kann diese 125 Jahre nicht einfach streichen, indem man durch eine Rückgabe so tut, als hätte es sie nie gegeben. Es geht darum, auch diesen Teil der Geschichte der Bronzen anzuerkennen - und gegebenenfalls daraus Konsequenzen zu ziehen, die im populären, oft sehr vereinfachten antirassistischen/antikolonialen Diskurs vielleicht unbequem und unwillkommen sind: daß die Benin-Bronzen mittlerweile ihren Platz in (auch) Deutschland haben!
zum Beitrag20.09.2022 , 00:26 Uhr
Dann gehen wir sie doch einmal durch, die Premierminister Ihrer Majestät, der verstorbenen Königin Elisabeth II,. die mindestens einen Earl (entspricht dem deutschen Grafentitel) oder Baron als Vater hatten oder selbst Titelträger waren: (1) Sir Winston Churchil: war Enkel des 7. Earl of Marlborough, sein Vater trug lediglich das Höflichkeitsprädikat "Lord" (2) Anthony Eden, 1. Earl of Avon: war Sohn von Sir William Eden, 7. Baronet (3) Harold Macmillan, 1. Earl of Stockton: war der Sohn eines schottischen Verlegers und dessen amerikanischer Frau (4) Alec Douglas-Home, Baron Home of the Hirsel (von 1951 bis 1963 14. Earl of Home): war der Sohn des 13. Earl of Home, legte den Titel aber nach seiner Ernennung zum Premierminister nieder (5) Harold Wilson, Baron Wilson of Rievaulx: studierte Wirtschaftswissenschaften und war bis 1945 Beamter, eher er ins House of Commons gewählt wurde (6) Sir Edward Heath: war Sohn eines Zimmermanns und einer Hausangestellten. (7) James Callaghan, Baron Callaghan of Cardiff: war Sohn eines Offiziers der Royal Navy (8) Margaret Thatcher, Baroness Thatcher of Kesteven: war Tochter eines Kolonialwarenhändlers und einer Hausschneiderin (9) Sir John Major: ist Sohn eines Artisten, Unterhaltungsmusikers und und zeitweise Offizier der uruguayischen Armee, der später Konkurs anmelden mußte (10) Sir Anthony "Tony" Blair: ist Sohn eines Rechtsanwaltes und einer Schreibkraft (11) Gordon Brown: ist Sohn eines Pfarrers der Church of Scotland (12) David Cameron: war Sohn eines Börsenmaklers (13) Theresa May: ist Tochter eines Pfarrers der Churche of England (14) Boris Johnson: ist Sohn eines studierten Volkswirtschaftlers und ehemaligen Abgeordneten des Europäischen Parlaments (15) Liz Truss: ist die Tochter eines Mathematikprofessors und einer Krankenschwester Sie sehen also, der letzte Premierminister, der bereits bei seinem Amtsantritt zum britischen Adel gehörte, war Alec Douglas-Home, der 1964 aus dem Amt schied!
zum Beitrag15.09.2022 , 22:48 Uhr
Schauen Sie sich einmal den Terminkalender eines working senior royal an. Was da an Terminen zusammenkommt, da würde ein normaler Arbeitnehmer dankend abwinken: ein Artikel in den letzten Tagen sprach von 3.000 Terminen pro Jahr, die in Zukunft von sieben senior royals - SM König Charles III., IM Camilla, die Königingemahlin, IKH der Fürst und die Fürstin von Wales, IKH Prinzessin Anne, die Princess Royal, IKH der Graf und die Gräfin von Wessex - bewältigt werden sollen. Dazu kommt im Falle des Königs noch die Verwaltung des Herzogtums Lancaster, im Falle des Fürsten vom Wales das Herzogtum Cornwall. Es wird oft vergessen, daß zumindest der König und der Fürst von Wales neben ihren reprösentativen Aufgaben auch Unternehmer sind, die Verantwortung für Angestellte und Mitarbeiter tragen.
zum Beitrag15.09.2022 , 22:34 Uhr
Interessant wäre, was unter „Beobachtung eines Treffens auf dem Anwesen“ genau zu verstehen ist. Und das Alter der Angeklagten zum Tatzeitpunkt würde es auch erleichtern, das Strafmaß einzuordnen.
zum Beitrag13.09.2022 , 20:09 Uhr
Wer so denkt, wie die Frau Kohlberger, der sollte sich überlegen, ob er in einer protestantischen Kirche nicht besser aufgehoben ist. Es wird in dem ganzen Interview so getan, als ginge es nur um Fragen der Vereinsstruktur, dabei stecken dahinter handfeste theologische Überlegungen und auch Entscheidungen. Wie es der heilige Papst Johannes Paul II. in Ordination Sacerdotalis ausführte, hat die römisch-katholische Kirche keine Befugnis, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Ebenso in der Frage der Sexualmoral: die Lehre der römisch-katholischen Kirche hat sich nicht der Lebensrealität der Gläubigen anzupassen, sondern umgekehrt. Offensichtlich herrscht in Teilen der Kirche die Idee vor, die römisch-katholische Kirche sei ein Dienstleistungsbetrieb, in der der Gläubige die Rolle des Kunden inne hat, den es um jeden Preis zufriedenzustellen gilt. GOTT unterwirft sich nicht demokratischen Spielregeln, er ist nicht primus inter pares, er ist niemand, mit dem man auf Augenhöhe verhandeln kann. Und genau das gilt auch aus der Sicht eines treuen Katholiken für Rom: Roma locuta, causa finita! Rom hat entschieden, die Angelegenheit ist erledigt! Das würde der römisch-katholischen Kirche in Deutschland gut tut! Denn an der Führung und Leitung fehlt es!
zum Beitrag13.09.2022 , 19:54 Uhr
Ein wenig gehaltvoller hätte es schon sein können. Dieses dunkle Geraune über angebliche Untaten, die im Namen der Krone - das ist übrigens im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht der Monarch als Person, sondern die Gesamtheit der im Monarchen personifizierten legislativen, judikativen und exekutiven Staatsgewalt - begangen wurden, wäre ein wenig überzeugender, wenn auch Fakten genannt würden. De mortuis nihil nisi bene - diese alte Maxime hätte sich der Autor vielleicht einmal durch den Kopf gehen lassen sollen.
zum Beitrag12.09.2022 , 10:36 Uhr
Seine Königliche Hoheit, der verstorben 1. Herzog von Edinburgh stammte mütterlicherseits aus der Familie der Prinzen von Battenberg, er selbst wurde als Prinz von Griechenland und Dänemark geboren, war also ein Mitglied des Hauses Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg. Den anglisierten Namen der Familie seiner Mutter nahm er an, als er anläßlich seiner Hochzeit mit der Prinzessin Elizabeth, der späteren Königin Elizabeth II. auf seine griechischen und dänischen Titel und Ansprüche verzichten mußte. Was ihre despektierlichen Äußerungen über den Adel angeht: - SKH Prinz Philipp, 1. Herzog von Edinburgh wurde wegen besonderer Tapferkeit in der Schlacht bei Kap Matapan im Kriegsbericht erwähnt - der Großvater des Prinzen Philipp, Louis Mountbatten, 1. Marquess of Milford Haven, Earl of Medina, Viscount Alderney war am Ende seiner erfolgreichen Militärkarriere Erster Seelord - der Onkel des Prinzen Philipp, Louis Mountbatten, 1. Earl Mountbatten of Burma, Baron Romsey war Vizekönig von Indien und gegen Ende seiner erfolgreichen Militärkarriere Erster Seelord und Chef des Verteidigungsstabes des Vereinigten Königreiches Vielleicht haben Sie da andere, sehr persönliche Maßstäbe, aber nach arbeitsscheuem Gesindel hört sich das nun wirklich nicht an.
zum Beitrag10.09.2022 , 16:06 Uhr
Wenn Sie schon nicht die Höflichkeit aufbringen, Seine Majestät mit seinem korrekten Titel zu benennen, sollten Sie sich nicht noch zusätzlich desavouieren, indem Sie nicht einmal seinen Familiennamen korrekt nennen: die Nachkommen Ihrer Majestät, der verstorbenen König Elizabeth II. und Seiner Königlichen Hoheit, des verstorbenen Herzogs von Edinburgh heißen Mountbatten-Windsor. Die Thronbesteigung Seiner Majestät König Charles III. bedeutet somit auch einen Dynastiewechsel vom Haus Windsor (vormals Sachsen-Coburg und Gotha) zum Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg/Mountbatten-Windsor.
zum Beitrag10.09.2022 , 15:56 Uhr
Ein Nachruf, der in seiner Länge der Dauer ihrer Zeit auf dem Thron angemessen ist. Und auch wenn Sie lange gebraucht gaben, um den Satz zu finden, solche Fehler sollten nicht passieren.
zum Beitrag09.09.2022 , 21:54 Uhr
"Ihr Amt beinhaltet immense Macht, sie und nicht das Volk war im Vereinigten Königreich der Souverän, ..." Bitte etwas mehr Sorgfalt bei der Recherche in konstitutionellen Fragen: die verstorbene Königin Elizabeth II. war nicht, König Charles III. ist nicht der Souverän des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland. Souverän ist "the Crown in Parliament", d.h. die Gesamtheit von Parlament (House of Commons und House of Lords) zusammen mit dem Monarchen.
zum Beitrag08.09.2022 , 20:03 Uhr
Die Königin ist tot! GOTT schütze den König!
zum Beitrag08.09.2022 , 18:27 Uhr
GOTT schütze die Königin!
zum Beitrag06.09.2022 , 15:43 Uhr
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren bis 1994 strafbar, erst zu diesem Zeitpunkt wurde der damalige § 175 StGB - daher der Begriff "175er" für Schwule - gestrichen.
zum Beitrag05.09.2022 , 04:59 Uhr
Woher nehmen Sie die Gewißheit, daß es „eindeutig Haß“ war? Dazu müßte das Opfer als Transmann erkennbar gewesen sein, und es müßte dem möglichen Täter gerade darauf angekommen sein, eine Transperson zu verletzen. Nach dem Artikel klingt es aber so, als hätte diese Reaktion jeden treffen können, der sich eingemischt hätte, das Opfer war wohl nur zufällig eine Transperson. Ein sog. Haßverbrechen würde ich daher eher ausschließen.
zum Beitrag05.09.2022 , 04:51 Uhr
Vorsatz für die Körperverletzung mit Sicherheit, aber eben nicht für den Tod des Opfers. Nicht einmal ein Eventualvorsatz, also ein billigendes Inkaufnehmen des Taterfolges - das meinen Sie wahrscheinlich mit bedingtem Vorsatz. Körperverletzung mit Todesfolge, Jugendstrafrecht, möglicherweise noch verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol/Affekthandlung, dazu moch eine günstige Sozialprognose - das wird eine Haftstrafe im unteren Bereich, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt.
zum Beitrag04.09.2022 , 07:22 Uhr
Ob § 212 StGB anwendbar ist, wird sich erweisen, es dürfte eher auf § 227 StGB hinauslaufen: der mutmaßliche Täter hat zwar die Körperverletzung gewollt, nicht aber den Tod des Opfers. Der Tod ist auch nicht durch die Handlung des Täters direkt eingetreten, sondern erst durch Hinzutreten weiterer Faktoren, die vom Täter nicht gewollt und nicht gesteuert wurden. Bei § 227 StGB liegt dann aber die Mindestfreiheitsstrafe nicht mehr bei fünf Jahren, sondern nur noch bei drei Jahren. Dazu kommt, daß auf Grund des Alters des mutmaßlichen Täters Jugendstafrecht zur Anwendung kommen dürfte. Dazu noch möglicherweise bisher strafrechtlich unauffällig und kein Sozialisierungsdefizit, da könnte es am Ende durchaus auf eine Bewährungsstrafe bzw. Vorbewährung hinauslaufen.
zum Beitrag29.08.2022 , 15:44 Uhr
"Warum tut sich die Gesellschaft so schwer mit weiblicher Selbstbestimmung?"
Weil es dabei eben nicht nur um "weibliche Selbstbestimmung" geht, sondern auch um die fremdbestimmte Tötung ungeborenen menschlichen Lebens. Und dieses steht in Deutschland nun einmal unter dem verfassungsmäßigen Schutz der Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit). Daran kommt man in dieser Diskussion nicht vorbei. Ebenso wie man nicht an der Frage vorbei kommt, ab wann ungeborenes menschliches Leben schützenswert ist, wenn man sich von der Definition des Bundesverfassungsgerichtes (schützenswertes menschliches Leben beginnt mit der Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut) verabschiedet.
zum Beitrag24.08.2022 , 18:13 Uhr
Vielleicht sollte sich mancher daran gewöhnen, daß es Städtenamen gibt, für die sich im Deutschen eine bestimmte Transskription eingebürgert hat: Odessa ist nun einmal der deutsche Name für die Schwarzmeerstadt. Woher diese kommt, ist letztendlich egal - wir sollten aufhören, die (Sprach)Kriege anderer auch im Deutschen zu führen - das slowenische Laibach, das slowakische Preßburg, die polnischen Städte Kattowitz, Breslau, Warschau und Danzig, das russische Königsberg haben nun einmal im Deutschen auch andere Namen als in der Landessprache.
zum Beitrag23.08.2022 , 20:21 Uhr
Es geht in diesem Zusammenhang wohl weniger um die Eltern, sondern eher um die Tochter: diese ist in Deutschland geboren und hat somit das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, mindestens ein Elternteil hat seit acht Jahren seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Bleibt es bei der Entscheidung, die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen, verliert die Tochter ihr Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
zum Beitrag16.08.2022 , 20:59 Uhr
Ich verstehe nicht, wie sie diesen Unterscheidung als juristische Haarspalterei abtun und diskreditieren: genau hier liegt doch das Problem in diesem Fall. Wäre er "Bürger", also im Besitz der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland, hätte er keine aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten. Zumal ich diese Unterscheidung selbst jeden Tag erfahren, da das Land, in dem ich meinem Wohnsitz habe, nicht mit dem Land, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, ident ist. Das Argument schließlich, daß man das in Deutschland geborene jüngste Kind nun in ein "völlig fremdes Land" abschieben wolle, kann man kaum gelten lassen: wäre die Familie nicht untergetaucht, um sich der wohl bevorstehenden Ausschaffung zu entziehen, wäre die Tochter in Vietnam aufgewachsen und sozialisiert worden, das Land wäre damit für sie heute nicht fremd.
zum Beitrag16.08.2022 , 20:49 Uhr
Die juristische Definition von "Diskriminierung" lautet, daß Gleiches ungleich oder aber Ungleiches gleich behandelt wird. Es sollte eigentlich für jeden nachvollziehbar sein, was der Unterschied zwischen eine aus der Unkraine geflüchteten Ukrainer und einem aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen ist: der Ukrainer flieht vor einem Krieg in seiner Heimat, einem Krieg auf dem Gebiet des Staates, dessen Staatsangehöriger ist. Der aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige dagegen flieht vor einem Krieg in seinem Gastland, er hat somit die Möglichkeit, in sein Heimatland bzw. in das Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zurückzukehren. Aus diesem prinzipiellen Grund heraus verbietet sich eine Gleichbehandlung von aus der Ukraine geflüchteten Ukrainern auf der einen und von aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen andererseits.
zum Beitrag15.08.2022 , 18:26 Uhr
"Pham Phi Son kam 1987 als Vertragsarbeiter nach Sachsen und lebte dort bis 2017 als unbescholtener Bürger:" - das ist offensichtlich falsch, da er kein Bürger ist, sondern nur Einwohner. Die Unterscheidung mag heutzutage sprachlich nicht mehr jedem geläufig sein, hat jedoch, wie man am vorliegenden Fall sieht, deutliche Konsequenzen.
"Die Familie lebte danach mehrere Jahre im Untergrund in einem anderen Bundesland" - es liegt nahe, diese Aussage dahingehend zu übersetzen, daß die Familie über mehrere Jahre hinweg gegen das Aufenthaltsrecht, das Ausländerecht und möglicherweise auch gegen die Vorschriften über die allgemeine Schulpflicht - es wird von seiner jüngsten Tochter gesprochen, also müssen ältere Geschwister vorhanden sein - verstoßen hat.
zum Beitrag03.08.2022 , 12:59 Uhr
„Berliner Hochschulgruppe „Black, indigenous Jurastudierende of Colour“ (BiJoC)“
Indigenous bedeutet „eingeboren“ - in Berlin wären das also autochthone, mithin „weiße“ Deutsche. Man sollte schon etwas vorsichtig sein und genauer hinschauen, ehe man - mehr oder weniger unreflektiert - Begriffe aus einem kulturell und gesellschaftlich fremden Umfeld pbernimmt.
zum Beitrag21.07.2022 , 09:17 Uhr
"...im Westen der USA wütet die schlimmste Dürre seit tausend Jahren,.."
Seit tausend Jahren? Die Vereinigten Staaten von Nordamerika wurden 1787 gegründet, der (mittel)amerikanische Kontinent von Columbus 1492 entdeckt. Europäische Aufzeichnungen existieren also seit gerade einmal 530 Jahre - auch wenn diese sich kaum mit Klimaaufzeichnungen beschäftigt haben werden. Wie will man die davor liegenden 470 Jahre rekonstruieren?
zum Beitrag21.07.2022 , 07:55 Uhr
Der normale Weg von der Protestpartei zur Regierungspartei - nicht mehr nur fordern, sondern Verantwortung übernehmen. Zu diesem Lernerfolg kann man die Grünen nur beglückwünschen.
Und Berlin ist zwar arm, aber schon sehr, sehr lange nicht mehr sexy. Wer nach langjährigem Wohnen in Berlin in einer vergleichbaren anderen Großstadt gelebt hat und dann nach Berlin zurückkehrt, dem fällt ersteinmal auf, wie heruntergekommen und verdreckt diese Stadt ist. Eigentlich hält man es hier nur noch aus, wenn man einer von zwei Bevölkerungsgruppen angehört: jugendlichen Studenten in ihren 20ern, da gehört das abgerockte Berlin zur coolen Lebensphase, oder als finanziell (sehr) gutgestellter Einwohner, der es sich leisten kann, mittlerweile ab EUR 20,-/qm für eine vernünftige Wohnung in einem passablen Wohngegend zu zahlen, in dem Sauberkeit und Pflege des urbanen Umfeldes privat organisiert - und bezahlt - werden.
zum Beitrag19.07.2022 , 19:26 Uhr
"Nun soll der Paragraf um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Motive ergänzt werden.(...)Wenn ein lesbisches Paar auf der Straße bespuckt wird, eine Frau von ihrem Ehemann verprügelt oder ein trans Mann auf der Straße beschimpft wird, sind das keine Einzelfälle."
Das könnte dann natürlich zu den interessanten Fallkonstellationen führen, daß in einer heterosexuellen Ehe ein Ehemann, der seine Ehefrau schlägt, wegen des scharfverschärfenden Kriteriums "geschlechtsspezifische Gewalt" härter bestraft wird als in einer homosexuellen Ehe der eine Ehemann/die eine Ehefrau den/die andere/n Ehemann/Ehefrau schlägt. Da fragt man sich doch schon jetzt, wie da wohl Karlsruhe entscheiden wird.
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