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Folgen der neuen GrundsicherungBloß nicht für die Kinder sparen

Nach der Abwicklung des Bürgergelds bekommt Patrick Schröder für seine Kinder kein Geld mehr vom Amt. Ihn trifft die neue Härte und eine komplexe Regel.

Seit dem 18. August hat Patrick Schröder (Name geändert) ein Problem. An diesem Tag bekam er vom Jobcenter beschieden: Seine Kinder sind zu reich. Beide haben rund 6.000 Euro auf ihren Konten. Die Großeltern hätten das Geld für sie angespart, sagt der Grundsicherungsempfänger, für den Führerschein und Ähnliches. Das hatte bis dahin auch nie jemand beanstandet.

Jetzt aber forderte das Amt: Jeweils rund 1.000 Euro aus den Ersparnissen sollen die Kinder erst mal für ihren Lebensunterhalt aufwenden. Bis sie die Summe aufgebraucht haben, seien sie nicht mehr Teil seiner Bedarfsgemeinschaft. Mit dem Bescheid kürzte die Behörde die Leistung, die Schröder und seine Kinder monatlich erhalten, um 878 Euro.

Das entspricht den Regelsätzen und dem Wohnkostenanteil der Kinder, die im wöchentlichen Wechsel bei ihm und der von ihm getrennten Mutter leben. Der Vater selbst erhält zwar weiterhin Grundsicherung, muss aus seinem Regelsatz aber auch noch die Mietanteile der Kinder stemmen. Ausgezahlt werden der Familie nur noch 193,96 Euro.

So wirkt sich im Fall von Patrick Schröder die Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition aus. Verschärfungen bei der Sozialleistung, die nun Grundsicherung heißt, traten zum 1. Juli in Kraft. Ihre Wirkung entfalten sie jetzt nach und nach in neuen Leistungsbescheiden.

Junge Menschen nicht mehr verschont

Die Gesetzesänderung betrifft unter anderem die Regeln zu Schonvermögen. Zuvor galt ein pauschaler Freibetrag: Im Bürgergeld erhielten Personen auch dann Leistungen, wenn sie ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro besaßen. Die Sparkonten von Schröders Kindern waren daher kein Problem.

Jetzt ist die Grenze nach Alter gestaffelt. Wer älter als 50 Jahre ist, darf inzwischen sogar 20.000 Euro behalten. Die Koalition begründete das mit Respekt vor der Lebensleistung der Älteren. Für die Lebenschancen der Jüngeren hatte sie dagegen weniger übrig. Wer unter 30 Jahre alt ist, dem bleibt jetzt nur noch ein Freibetrag von 5.000 Euro.

Nicht nur die Schröders, auch etliche andere Familien dürften von dieser Verschärfung betroffen sein. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Die Grünen im Bundestag erkundigten sich mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach der Zahl. In der Antwort, die der taz vorliegt, schreibt das Sozialministerium aber, dass es keine Daten dazu habe und auch keine Erhebung beabsichtigte: „Eine Erweiterung der amtlichen Statistik ist nicht geplant.“

Die Reihenfolge entscheidet

Patrick Schröder erwischte der Jobcenter-Bescheid im August kalt. Von der Änderung bei den Freibeträgen hatte er zwar mitbekommen. Er verließ sich aber auf eine weitere Regelung im Grundsicherungsgesetz, die die Ampel-Regierung 2023 eingeführt hatte und die Schwarz-Rot bei ihrer Reform unangetastet ließ. In Paragraf 12 steht, dass Freibeträge, die nicht ausgeschöpft sind, innerhalb der Familie übertragen werden können.

Schröder selbst hat neben einer privaten Altersvorsorge, die fürs Jobcenter nicht zählt, überhaupt kein Vermögen. Mit dem überschüssigen Geld der Kinder ließe sich sein nicht genutzter Freibetrag also locker verrechnen.

An anderer Stelle im Gesetz steht seit etlichen Jahren aber noch ein relevanter Satz. In Paragraf 7 heißt es, dass Kinder nur zur Bedarfsgemeinschaft gehören und Leistungen bekommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt „nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen“ bezahlen können.

Entscheidend ist nun, in welcher Reihenfolge die Behörden die beiden Sätze bei der Prüfung eines Antrags anwenden. Hätte das Jobcenter bei den Schröders erst nach Paragraf 12 den Freibetrag des Vaters auf die Kinder übertragen, hätte Paragraf 7 keine Rolle mehr gespielt: Ihr Vermögen hätte nicht als zu hoch gegolten und sie wären nicht aus der Bedarfsgemeinschaft geflogen.

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt den Jobcentern in einer Anweisung aber eine andere Reihenfolge vor: Das Amt hatte erst nach Paragraf 7 zu prüfen, ob die Kinder zu viel Geld besitzen. Da das der Fall war, flogen sie aus der Bedarfsgemeinschaft, bevor nach Paragraf 12 die Freibeträge übertragen werden konnten. In die andere Richtung gilt diese Regelung nicht: Hätten Schröders Kinder gar kein Vermögen, er selbst aber zu viel, hätte er ihre Freibeträge problemlos nutzen können.

Grüne finden es „zynisch“

Neu ist diese Praxis nicht. Schon vor der schwarz-roten Reform waren die Jobcenter angewiesen, das Gesetz auf diese Weise anzuwenden. Durch die abgesenkten Freibeträge für junge Menschen dürfte das jetzt aber deutlich häufiger eine Rolle spielen als früher.

Kritik an der Regelung kommt vom Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. „Sobald ein Kind etwas Erspartes hat, fällt es aus der Grundsicherung. Das ist zynisch und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind ein Leben lang in Armut bleiben wird“, sagt er. Von einem „Kurzschluss im System“ spricht Dzienus, da Kinder die Freibeträge der Eltern nicht nutzen dürfen. „Die Bundesregierung macht aus einer gesetzlichen Schutzregel eine Falle. Friedrich Merz hat sich mal wieder im Kürzungs-Dschungel verlaufen und sollte schleunigst auf den Weg der Menschlichkeit und Vernunft zurückkehren.“

Innerhalb der Regierung sieht aber das SPD-geführte Sozialministerium keinen Änderungsbedarf. In seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage begründet es die Regelung damit, dass Eltern ja auch für den Lebensunterhalt ihrer mittellosen Kinder aufkommen müssen, bevor diese Grundsicherung bekommen – aber umgekehrt Kinder nicht für den Lebensunterhalt ihrer mittellosen Eltern. „Folglich bleiben Einkommen und Vermögen des Kindes vollständig ihm zugeordnet“, heißt es in der Antwort.

Ein Fall für drei Gerichte

Politisch wird sich an der Sache also erst mal nichts ändern. Und juristisch ist fraglich, ob für Patrick Schröder und seine Kinder etwas zu holen ist. Gegen den Jobcenter-Bescheid geht er mittlerweile in zwei Instanzen vor Gericht vor. Entscheidungen in der Hauptsache stehen noch aus. Das zuständige Landessozialgericht hat aber schon durchblicken lassen, dass es die Gesetzesauslegung von Regierung und Behörden grundsätzlich teilt.

Man könnte jetzt sagen: Dann muss sich der Mann eben damit abfinden und die Kinder eine Weile lang von ihren überschüssigen Ersparnissen leben lassen. In wenigen Monaten bekämen dann auch sie wieder die Grundsicherung. Aber da gibt es noch ein Problem: Über die Sparkonten der Kinder verfügt Schröder als Elternteil nicht allein. Die Mutter, selbst nicht in der Grundsicherung, müsste zustimmen, damit er Geld abheben kann. Seinen Angaben zufolge verweigert sie das.

Deshalb beschäftigt Schröders Fall inzwischen noch eine staatliche Stelle: Nach entsprechenden Forderungen von Jobcenter und Sozialgericht beantragte er beim Familiengericht, allein über die Sparkonten entscheiden zu dürfen.

Ungewissheit für November

Die Richter dort haben in einem Schreiben ebenfalls schon eine Tendenz durchblicken lassen – und es könnte sein, dass am Ende das Familienrecht im Widerspruch zum Sozialrecht stehen wird. In dem Schreiben heißt es, in der Regel dürften Eltern das Geld ihrer Kinder „nicht vom Konto nehmen, um damit alltägliche Ausgaben für das Kind zu bezahlen“. Nur in einer „absoluten Notlage“ sei eine Ausnahme möglich. Ob das für den konkreten Fall gilt oder nicht, klärt sich am kommenden Freitag: Dann will das Familiengericht seine Entscheidung verkünden.

Bis dahin weiß Patrick Schröder nicht, wie seine Kinder und er über den Monat kommen. Für den September, sagt er, konnte er sich bei Freunden Geld leihen. Für den Oktober bekamen seine Kinder auf Anordnung des Landessozialgerichts ein Darlehen vom Jobcenter. Für den November kam am Freitag die Überweisung vom Amt. Von seinem Regelsatz zog das Amt diesmal nicht nur die Miete ab, sondern auch eine erste Rate zur Rückzahlung der Schulden aus dem Vormonat. Für sich und die Kinder hat Schröder jetzt 165,81 Euro und Gutscheine für die Tafel.

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2 Kommentare

  • Herma Huhn

    Ich hoffe die taz findet noch ähnlich gelagerte Fälle, in denen das Problem noch offensichtlicher wird.



    Im geschilderten Fall stellt sich nämlich die Frage, warum die Mutter der Kinder den Unterhalt nicht auch für die Woche beim Vater aufbringen kann (oder möchte). Das könnte ja auch wesentlichere Gründe als die emotional aufgeladene Kompromissbildung bei der Scheidung haben. (Würde die Mutter zum Beispiel durch das Mitfinanzieren der Vaterwochen selbst in Grundsicherung fallen, wäre das noch empörender als wenn sie den Fall ausnutzt, um das Sorgerechtsmodell zu ihren Gunsten zu verlagern)



    Aber es gibt ja auch andere Gründe, warum Ersparnisse von Kindern nicht so einfach antastbar sind.



    Die Großeltern könnten ein Anlagemodell gewählt haben, welches bei vorzeitigem Antasten einen deutlichen Vermögensverlust beinhaltet, der über die abgezapften 1000 Euro hinausgeht. Es könnten auch andere Sperren eingebaut sein, welche die Verwendung des Geldes für laufende Kosten schlicht ausschließen.



    Denn ohne solche Hindernisse könnte man den Kindern einfach die neueste Playstation o.Ä. hinstellen und das Amt würde Ruhe geben.

  • Eric Manneschmidt

    Danke für den Artikel.

    Für die Vollständigkeit muss man allerdings sagen: Auch Herr Dzienus - wie die meisten tonangebenden GRÜNEN und auch LINKEN - möchte keineswegs das Grundproblem abräumen: Dass immer irgendwelche Bürokraten darüber entscheiden, ob Menschen das zum Leben notwendige Geld erhalten oder nicht, und welche Hürden sie auf dem Weg dahin überwinden müssen.

    David Graeber bringt das hier in 6 Minuten gut auf den Punkt:



    www.youtube.com/watch?v=BEb4Bda_06c