Geheimdienstreform im Kabinett : Gefährliche Doppelstruktur im Verborgenen
Es gibt eine Behörde, die observieren, durchsuchen und festnehmen darf: die Polizei. Warum sollten nun auch BND und Verfassungsschutz mitmischen?
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
E s ist ja nicht so, als gäbe es keine Gründe für eine Geheimdienstreform, wie sie die Bundesregierung am Mittwochmittag beschließen will. Man muss nur in die Ukraine schauen, wo es nicht etwa europäische Geheimdiensterkenntnisse sind, die den Abwehrkampf ermöglichen, sondern immer noch die der amerikanischen CIA. Oder ins deutsche Inland, wo nach jedem vereitelten Anschlag früher oder später öffentlich wird, dass es nicht BND oder Verfassungsschutz waren, die selbst die entscheidenden Informationen gesammelt hatten, sondern dass ein Tipp von einem ausländischen Partnerdienst kam.
Nur: Der Gesetzentwurf, der das nun ändern soll, schießt weit übers Ziel hinaus und eröffnet gefährliche neue Möglichkeiten. Weitestgehend sinnvoll sind die Pläne noch dort, wo es ums Ausland geht. Im Angesicht russischer Aggression braucht es einen BND, der nicht nur beobachten, sondern auch aktiv eingreifen kann, etwa durch Hacks oder Sabotage-Aktionen. Aber dass der BND künftig auch im Inland tätig werden kann und er zusammen mit dem Verfassungsschutz auch hier „aktive Maßnahmen“ ausführen darf, ist ein Fehler.
Es gibt ja schon eine Sicherheitsbehörde, die Verdächtige observieren, ihre Wohnung durchsuchen und sie im Zweifelsfall festnehmen darf. Sie heißt Polizei und ihr Einsatzgebiet war bisher aus guten Gründen scharf abgegrenzt von dem der Geheimdienste. Immerhin greifen viele solcher Maßnahmen tief in die Persönlichkeitsrechte von Verdächtigen ein und reichen bis hin zu massiver Gewalt. Zumindest auf dem Papier kann man sich deshalb juristisch dagegen wehren, wenn man ins Visier der Polizei gerät.
Ganz anders, wenn nun auch die Geheimdienste mitmischen. Schon der Begriff verdeutlicht, dass sie klandestin arbeiten: im Verborgenen. Wer in ihr Visier gerät, bekommt davon – wenn alles nach Plan läuft – nie etwas mit. Auch Akten-Einsicht kann man anders als bei polizeilichen Ermittlungen nicht einklagen. Das ist schwer vereinbar mit einem Rechtsstaat.
Statt solche undurchsichtigen Parallelstrukturen zu schaffen, gäbe es einen einfacheren Weg: Alle bleiben bei dem, was sie am besten können, aber verbessern ihre Kooperation. Die Geheimdienste beobachten, die Polizei greift ein, nur eben enger verzahnt. Das würde Ressourcen sparen und Übersichtlichkeit bewahren. Vor allem würde es aber die Möglichkeit ausschließen, dass aus einem Kompetenzwirrwarr irgendwann das entsteht, was es in Deutschland nie wieder geben darf: eine Geheimpolizei.
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