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Umwelthilfe verklagt Bremer SenatIm Bann der Klimakläger

Bremen hat eins der schärfsten Klimagesetze. Aber der Zweistädtestaat bricht's halt auch. Dagegen zieht die Deutsche Umwelthilfe nun vor Gericht.

Wer anderen Normen vorgibt, muss sich schon selbst dran messen lassen, egal ob Jens Spahn oder der Bremer Senat. Der aber behandele „sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung“, rügt Jürgen Resch, Vorsitzender der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die rot-grün-rote Zweistädtestaatsregierung. Und das will er, will seine Organisation, einfach nicht hinnehmen.

Und weil sie als anerkannter Umweltverband ein Klagerecht hat, macht sie davon Gebrauch – wie schon im Juni angekündigt worden war. Sie hat beim Oberverwaltungsgericht eine sogenannte Leistungsklage eingereicht. Das ist wichtig.

Denn während im Umweltrecht oft nur gerichtlich festgestellt wird, dass eine Behörde gegen Gesetze verstoßen und das in Zukunft zu unterlassen hat, kann die öffentliche Verwaltung per Leistungsklage gezwungen werden, etwas zu tun. Allerdings nur, wenn sie dazu wirklich verpflichtet gewesen war und es unterlassen hat.

Im aktuellen Fall geht es um den Paragrafen 5 Absatz 8 des Bremischen Klima und Energiegesetzes (Bremkeg). Der verpflichtet den Senat, auf die Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu reagieren, die ein Sachverständigenrat ihm jährlich vorzulegen hat. Wenn aus denen hervorgeht, dass die Freie Hansestadt ihre Klimaziele verfehlen wird, hat die Regierung tätig zu werden. Und sie wird sie verfehlen.

Trump ist nicht alleine schuld

Ein entsprechendes Gutachten des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) hatte schon im Januar gezeigt, dass Bremen bis 2030 selbst unter günstigsten Bedingungen seinen Kohlendioxidausstoß im Vergleich zu 1990 nur um 45 statt der versprochenen 60 Prozent verringert haben kann. Die Zahlen wurden im März durch die offiziellen Zahlen des Statistischen Landesamtes bestätigt.

Bremkeg 5 ist gesetzgeberisch ein cooler Move: Früher galt der Paragraf als Staubfänger. Das ist vorbei. Aber auch dient staatliches Berichts- und Gutachterwesen oft zu nichts anderem, als, nach stirnrunzelnder Kenntnisnahme durch die Fachgremien, behördliche Speichermedien vollzuspammen.

Das wollte man hier vermeiden, nachdem sich Bremen doch so schön mit einer Enquetekommission, viel ehrgeizigeren Zielen als etwa Hamburg und lagerübergreifendem Konsens auf seinen steinigen Klimaschutz-Weg gemacht hatte. My god, Bremen hat sich fest vorgenommen, als erstes Bundesland überhaupt klimaneutral zu sein!

Deshalb steht da nun, dass der Senat spätestens zwei Monate nach Eingang der Stellungnahme des Sachverständigenrats mitteilen muss, „welche zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen verwirklicht werden sollen, um der Verfehlung des Minderungsziels entgegenzuwirken“. Außerdem müsse die Mitteilung einen Plan dafür enthalten, wie es denn künftig klappen soll, den selbstgesteckten Ansprüchen zu genügen.

Die zwei Monate hatte man verstreichen lassen. Im Juni kam es dann zu einer etwas halbherzigen Aussprache in der Bürgerschaft. Bei der zeigte sich die Regierungskoalition einig, dass vor allem die Bundesregierung und Donald Trump die Bremer Werte verhagelten.

Am Ende sollen die Bürgerinnen und Bürger die Rechnung zahlen

Marcel Schröder, FDP-Fraktion

Beim Stahlwerk, dem mit Abstand wichtigsten CO₂-Emittenten des Bundesländchens, hatte man auf einen massiv geförderten Umbau der Öfen gesetzt: weg vom Betrieb mit fossiler Energie, hin zu Wasserstoff. Aber auch die Pläne haben sich verflüchtigt, weil's dem Betreiber nicht lukrativ genug schien.

Immerhin, Philipp Bruck, klimaschutzpolitischer Sprecher der Grünen, hatte seinen Se­na­to­r*in­nen damals ins Stammbuch geschrieben, sie müssten „proaktiv bis Ende Juli ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen“. Schließlich dürfe sich „eine rot-grün-rote Koalition nicht erst durch ein mögliches Gerichtsurteil zum Einhalten des eigenen Klimaschutzgesetzes zwingen lassen“, lautete sein Wunsch.

Geld für Investitionen stehe „mit dem Länderanteil des Sondervermögens des Bundes und mit den neuen Regeln für eigene Kredite zur Verfügung“, erinnerte er den Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) an die neue Bewegungsfreiheit.

Bremen könne also für „gute Fuß- und Radwege, flächendeckenden Einsatz von Elektrobussen, sanierte Schulen und Hochschulen, Wärmepumpen und Solaranlagen, wiedervernässte Moore und neue Bäume“ sorgen. Für die letzten vier Maßnahmen müsste sich die Umwelt- und Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne) einsetzen.

Die Bürgerschafts-FDP nahm die Klage zum Anlass, ihre doktrinäre Ablehnung von Umweltverbänden zu ventilieren und deren durch die Aarhus-Konvention verbrieften Anspruch, für ihr Anliegen den Rechtsweg zu beschreiten, anzugreifen. So bezichtigte ihr umweltpolitischer Sprecher Marcel Schröder die DUH, ein „Geschäftsmodell“ zu betreiben. Sie versuche ihre ideologisch getriebenen Ziele über Gerichte durchzusetzen. „Am Ende sollen die Bürgerinnen und Bürger die Rechnung zahlen“, kritisiert Schröder.

Konkrete Vorschläge

Eine Überprüfung der DUH-Forderungen kann den Vorwurf allerdings nicht bestätigen: So könnte Bremen richtig viel holen durch das, was Jürgen Resch als „Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude“ bezeichnet.

Das würde voraussetzen, dass die Freie Hansestadt lernt, ihren Immobilienbestand etwas konsequenter zu managen – was sich auch als wirtschaftlich sinnvoll erweisen dürfte. Aber immerhin, da ist man dran, und je schneller es geht, desto mehr Geld spart es ja, wenn die Energiepreise steigen. Auch würde nach DUH-Einschätzung die Bilanz durch einen „deutlich stärkeren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs“ verbessert.

Das ist keine realitätsferne Forderung ohne Alltagsbezug: Für den Ausbau des ÖPNV haben mehrere lokale Bremer Inis gerade erst 7.000 Unterschriften als einen ersten Schritt einer Volksgesetzgebung gesammelt, die auch die Finanzierbarkeit im Blick hat. Eine von der DUH empfohlene „flächendeckende Parkraumbewirtschaftung“ würde per Klimaschutz sogar Geld in die kommunalen Kassen spülen.

Stadt der Menschen

Auch mit diesem Vorschlag greift sie ein in Bremen sehr präsentes Thema auf: An­woh­ne­r*in­nen hatten das Recht auf begehbare Fußwege in ihrer Straße eingeklagt – und vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochen bekommen.

Nicht ganz zwei Jahre später fängt die Landesregierung gerade an, dieses Urteil aus dem Jahr 2024 umzusetzen und den von Autos okkupierten Stadtraum wieder ein bisschen mehr für Menschen zu öffnen. Da könnte durchaus mehr Tempo rein.

Von offizieller Seite gab's am Mittwoch noch keine inhaltlichen Stellungnahmen. „Sobald dem Senat die Klage offiziell zugestellt wurde, setzen wir uns natürlich intensiv mit der Klageschrift auseinander“, teilte die seit Herbst amtierende Umweltsenatorin Müller der taz mit. „Unser Ziel bleibt weiterhin, die Klimaziele zu erreichen.“ Daher arbeite man im Senat „weiter daran, zusätzliche Maßnahmen zu identifizieren und die bereits beschlossen zu beschleunigen“.

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