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Staatsgelder für KirchenThüringer Landtag lehnt AfD-Antrag ab

Die AfD wollte, dass die Kirchen in Thüringen keine Staatsleistungen mehr bekommen. Die Regierungsfraktionen sowie die Linke stimmten dagegen.

epd | Der Thüringer Landtag hat einen Antrag der AfD zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen mit großer Mehrheit abgelehnt. Gegen die Initiative stimmte neben den Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD am Freitag in Erfurt auch die oppositionelle Linke. Es gab drei Enthaltungen.

Staatskanzleiminister Stefan Gruhner (CDU) nannte den Antrag einen „Einschüchterungsversuch“ und eine Reaktion auf die Kritik der Kirchen am Parteiprogramm der AfD. Die Kirchen gehörten zu den tragenden Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sagte er. Die Staatsleistungen an die Kirchen seien keine Subventionen, sondern eine historisch bedingte Entschädigung.

Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen.

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AfD wollte Bundesratsinitiative

Die Weimarer Nationalversammlung sah die Ablösung der Staatsleistungen vor. Möglich wäre dies etwa durch eine einmalige Entschädigung. Der entsprechende Artikel wurde ins Grundgesetz übernommen, über Jahrzehnte aber nicht konkret politisch angegangen. Die Ablösung müsste zwischen Kirchen und Ländern verhandelt werden.

Die AfD forderte in ihrem Antrag, neben einer Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Ablösung der Staatsleistungen auch „unverzüglich Verhandlungen“ mit den Kirchen über eine Absenkung der Leistungen aufzunehmen.

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