piwik no script img

Rentegut, alles gut

Nach 45 Arbeitsjahren konnte Altenpflegerin Roswitha Heim frühzeitig in den Ruhestand gehen, dafür ist sie Angela Merkel noch immer dankbar. Doch jetzt steht die sogenannte Rente mit 63 vor dem Aus

Von Jasmin Kalarickal und Tobias Schulze

Die letzten 20 Jahre vor dem Renteneintritt hat Roswitha Heim als Altenpflegerin in Leipzig gearbeitet. Immer Vollzeit plus Nachtdienste und Überstunden. Heim hat ihren Job gern gemacht. Aber irgendwann stoße man an Grenzen, „körperlich und auch psychisch“. Dass sie früher als geplant in den Ruhestand konnte, passt letztlich in ihr Leben, in dem wenig nach Plan lief. „Ich war so glücklich, als die Rente mit 63 eingeführt wurde“, sagt die heute 74-Jährige.

Eigentlich ist Heim gelernte Facharbeiterin für Gummi und Asbest, damals ein anerkannter Ausbildungsberuf in der DDR. Mit 18 Jahren hatte sie ihre Lehre bereits abgeschlossen. Danach arbeitete sie in unterschiedlichen Firmen, lange in einem Arzneimittelwerk, wo es ihr gut gefiel, später wechselte sie zu einer Firma für Baureparaturen, weil ihr Kind klein und ihr Arbeitsweg zu lang war. Der große Umbruch stand ihr noch bevor.

Mit dem Ende der DDR brach ihr Leben, wie sie es gewohnt war, auseinander. Wie viele andere in dieser Zeit verlor Heim ihren Job. Ein Vierteljahr lang war sie arbeitslos, dann saß sie schon wieder am Schalter bei der Post. Weil sie nach einem sicheren Job in unsicheren Zeiten suchte, entschied sich Heim für eine Umschulung zur Altenpflegerin. Kein leichter Schritt. Als sie das erste Mal ein Pflegeheim betrat, sei sie „heulend wieder rausgelaufen“, erinnert sie sich. Aber sie blieb dabei. Altenpflege sei „ein schöner, aber auch harter Job“. Als Frau mit ostdeutscher Biografie war Lohnarbeit ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags – auch zu der Zeit, als sie ihr Kind allein großzog.

Nur wenige Studierte zahlen so lange ein

Nach 45 Arbeitsjahren, Anfang 2015, konnte Heim schließlich wenige Wochen nach ihrem 63. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Sie gehörte damit zu den ersten Personen, die von der Option profitierten, die offiziell „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ heißt. Dafür sei sie „Angela Merkel immer noch dankbar“.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ hat sich bis heute gehalten, auch wenn sie inzwischen irreführend ist. Die Regelung besagt: Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, darf zwei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in den Ruhestand gehen, ohne dafür eine niedrigere Rente in Kauf nehmen zu müssen; ursprünglich also mit 63 Jahren, seitdem schrittweise später.

Die Option wurde im Juli 2014 von einer schwarz-roten Regierung geschaffen – tatsächlich unter Angela Merkel, aber auf Pochen der SPD. Damals war die Sozialdemokratin Andrea Nahles Bundesarbeitsministerin. Die Idee war: Menschen, die früh anfangen zu arbeiten, eine Ausbildung machen, in tendenziell anstrengenden Berufen arbeiten und lange in die Rentenkasse einzahlen, sollen auch die ­Möglichkeit haben, früher aufzuhören. Die wenigsten, die studiert haben, zahlen ja so viele Jahre in die Rentenkasse ein.

Zwölf Jahre später, es regiert wieder eine schwarz-rote Bundesregierung und Arbeitsministerin ist SPD-Chefin Bärbel Bas, wird die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte infrage gestellt. Die Rentenkommission, die Anfang dieser Woche ihre Ergebnisse vorstellte, empfiehlt die Abschaffung. Das soll Kosten sparen. 2023 betrugen die Ausgaben für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte etwa 3,46 Milliarden Euro.

Wer unmittelbar vor dem Renteneintritt steht, muss sich zwar keine Sorgen machen. Das Verfassungsrecht verlangt für solche Reformen Übergangsfristen, damit die Betreffenden ihre Planungen nicht von einem Monat auf den anderen über den Haufen werfen müssen. In der Rentenkommission selbst geht man davon aus, dass fünf Jahre Vorlauf rechtlich geboten sind.

Aber wer heute Mitte 50 ist, wird eher nichts mehr von der abschlagsfreien Frührente haben. Der SPD bereitet die Abschaffung zwar Schmerzen. Bislang scheinen die So­zi­al­de­mo­krat*in­nen aber der Vorgabe der Arbeitsministerin zu folgen, die Reformvorschläge der Rentenkommission als „Gesamtkunstwerk“ anzusehen. Dass der Bundestag in den nächsten Monaten tatsächlich die Abschaffung der Rente mit 63 beschließt, ist wahrscheinlich.

Auf Widerspruch muss sich die Koalition dabei aber einstellen. Die Gewerkschaften bringen sich schon in Stellung, in der Gesellschaft taugt das Vorhaben als Reizthema. Es geht schließlich um Gerechtigkeitsfragen – und die Antworten sind kompliziert.

Man kann die Debatte auf zwei Ebenen führen. Die eine ist grundsätzlich. „Die Bundesregierung muss die Lebensleistung der Menschen anerkennen“, sagte etwa DGB-Chefin Yasmin Fahimi in dieser Woche. Der Gedanke dahinter: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat sich die Rente einfach verdient.

Die Rentenkommission wollte dieses Argument nicht gelten lassen. Von einem „gewissen Missverständnis“ spricht zum Beispiel der Ökonom Peter Bofinger, der Teil des 13-köpfigen Gremiums war. Wer 45 Jahre statt 40 gearbeitet habe, erhalte eine entsprechend höhere Rente. Der vorgezogene Ruhestand sei nur ein Bonus gewesen, seine Abschaffung folglich kein Malus.

Der zweiten Ebene der Debatte konnte die Kommission nicht so leicht ausweichen. Viele ältere Ar­beit­neh­mer*in­nen haben Gesundheitsprobleme, die ihnen die Arbeit erschweren. Oft sind die Beschwerden nicht so schlimm, dass es für die volle Erwerbsminderungsrente reicht. Bedingung dafür ist, dass man wegen Krankheit oder Behinderung überhaupt keiner Arbeit für mehr als drei Stunden am Tag nachgehen kann. Viele Erstanträge werden abgelehnt. Trotzdem sind viele gesundheitlich so angeschlagen, dass sie es zumindest in ihren bisherigen Jobs nicht bis zum regulären Renteneintritt schaffen – und ein Jobwechsel mit über 60 ist nicht einfach.

Insgesamt arbeiten nur 40 Prozent aller Ar­beit­neh­mer*in­nen bis zum regulären gesetzlichen Rentenalter. Die anderen hören früher auf, teils mit großen Abschlägen. Dass die Regelaltersgrenze nun über 67 Jahre hinaus steigen soll und die Klimakrise mit ihren Hitzewellen voranschreitet, wird das Problem verschärfen. Bislang ist die abschlagsfreie Frührente ein ­Ausweg.

Bei Roswitha Heim aus Leipzig war es so. Heim erlebte das Kaputtsparen der Pflege hautnah mit; immer mehr Dokumentationspflichten, weniger Personal, immer mehr schwerstkranke Be­woh­ner*in­nen, Kol­leg*in­nen, die ausfallen, Druck von der Heimleitung und von Verwandten der zu Pflegenden. Sie könne von Nachtdiensten erzählen, wo sie „zu zweit für 64 Menschen zuständig waren“. Selbst als sie Probleme mit dem Rücken bekam, machte Heim weiter – bis die Rente mit 63 kam. Ohne diese Option hätte sie weitergearbeitet. „Natürlich“, sagt sie, „aber ich wäre vermutlich öfter ausgefallen.“ Viele Kol­leg*in­nen hätten nicht so lange wie sie durchgehalten.

Altenpflege ist ein schöner, aber auch ein harter Job

Roswitha Heim, Rentnerin aus Leipzig

Folgt man dem Bericht der Rentenkommission, sind Fälle wie der von Roswitha Heim die Ausnahme. Darin steht, von Sonderregeln für besonders langjährig Versicherte würden „vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können)“. Es gibt auch eine Studie des DIW, aus der hervorgeht, dass viele Personen mit eher geringer Arbeitsbelastung die Frührente in Anspruch nähmen – untersucht wurde dafür aber nur ein Jahrgang westdeutscher Männer.

Politisch hat sich die Erzählung durchgesetzt: Wohlhabende Männer mit Bürojobs machen sich ein schönes Leben auf Kosten der Solidargemeinschaft. Die Frage ist nur, ob das so überhaupt stimmt.

Zahlen der Rentenversicherung, die die taz abgefragt hat, zeichnen ein anderes Bild. 2025 nahmen 262.361 Personen die Regelung in Anspruch. Davon waren 55,3 Prozent männlich und 44,7 Prozent weiblich. Es zeigt sich aber auch ein Unterschied zwischen west- und ostdeutschen Bundesländern. In Sachsen, dem bevölkerungsreichsten ostdeutschen Bundesland, wurde die abschlagsfreie Rente nahezu paritätisch bezogen. 52,5 Prozent waren Männer, 47,5 Prozent Frauen – zurückzuführen ist das auf die höhere Erwerbstätigkeitsquote von Frauen und die bessere Kinderbetreuungsstruktur in der DDR. In NRW hingegen waren 57,7 Prozent Männer und 42,3 Prozent Frauen. In welchen Berufen vor dem Ruhestand gearbeitet wurde, wird von der Rentenversicherung nicht erhoben.

Ausgezahlt wurde den Neu­rent­ner*in­nen im vergangenen Jahr durchschnittlich 1.677,49 Euro im Monat, Frauen bekamen im Schnitt weniger (1.468,86) als Männer (1.845,84) – wobei der Gehaltsunterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt. Zum Vergleich: Die Armutsgefährdungsgrenze lag im Jahr 2025 für eine allein lebende Person bei 1.446 Euro netto im Monat.

Gerade Rent­ne­r*in­nen sind armutsgefährdet

Menschen im Ruhestand sind überdurchschnittlich stark armutsgefährdet. Zwar geht aus den Zahlen nicht hervor, wer noch ein Haus geerbt oder auf andere Vermögenswerte neben der Rente zurückgreifen kann. Aber Ministerin Bas hat mehrfach betont, dass gerade in den ostdeutschen Bundesländern etwa 75 Prozent der Menschen im Ruhestand nur über die gesetzliche Rente abgesichert sind.

Das trifft auch auf Roswitha Heim zu. Dass nun die Möglichkeit des früheren Rentenbezugs abgeschafft werden soll, kann sie nicht nachvollziehen. „45 Beitragsjahre sollten doch wirklich ausreichen“, sagt sie. Neben der Pflege gäbe es ja noch viele Berufe, die stark beanspruchend sind. „Die können doch nicht bis 67 oder länger arbeiten. Das geht doch gar nicht.“

Die Rentenkommission schlägt immerhin eine „Härtefallregelung“ vor. Gelten soll sie für Menschen, die wegen „gesundheitlicher Einschränkungen“ nicht mehr in ihrem „letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld“ arbeiten können. Wird das von Gut­ach­ter*in­nen bestätigt, soll die Rente auch in Zukunft zwei Jahre früher ohne Abschläge möglich sein, schon nach 35 Beitragsjahren.

Ob das wirklich so kommt, ist aber völlig offen. Aus der Kommission heißt es, die Zeit habe nicht gereicht, um weiter ins Detail zu gehen. Die Koalition soll jetzt die Kriterien ausarbeiten. Wo­rauf Union und SPD dabei im Bundestag jeweils Wert legen möchten, ließen Abgeordnete auf taz-Anfrage offen.

Über die Erwerbsminderungsrente gibt es schon heute viele Beschwerden. Oft müssen An­trags­stel­ler*in­nen mühsam gegen Entscheidungen ankämpfen. Die Quote der abgelehnten Anträge ist hoch, die Quote der erfolgreichen Widersprüche aber auch.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen