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Hamburger Petition für EthikunterrichtGretchenfrage ab der 1. Klasse

Die GEW fordert, dass Hamburger Schü­le­r:in­nen schon ab Klasse 1 zwischen Religion und Ethik wählen dürfen. Die Schulbehörde stellt sich quer.

Wie sie es mit der Religion halten, können Schü­le­r:in­nen in Hamburg erst ab der siebten Klasse entscheiden. Dann können sie zwischen Religions- und Ethikunterricht wählen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will das ändern: Sie fordert, dass künftig schon Erst­kläss­le­r:in­nen die Wahl haben. Dafür hat sie am Montag eine Petition im Rathaus eingereicht.

Das Interesse war aber überschaubar: Nur fünftausend Unterschriften hatte die Petition mit dem Titel „Ethik als Alternative zum Religionsunterricht bereits ab Klasse eins“. In Hamburg sind im Religionsunterricht, der hier Religionsunterricht für alle (RUfa) heißt, alle Konfessionen vereint.

Fredrik Dehnerdt, Pressesprecher der GEW, hat mehrere Kritikpunkte am Hamburger Status quo. Dadurch, dass es Ethikunterricht erst ab Klasse 7 gibt, würden die fünf im Staatsvertrag verankerten Religionen stark bevorteilt. Und: „Konfessionslose fallen einfach durchs Raster.“

Religionsunterricht und Alternativen im Norden​

In Niedersachsen ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach. Schü­le­r:in­nen nehmen grundsätzlich am Religionsunterricht ihrer Konfession teil, können sich jedoch schriftlich davon abmelden. Für Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist in der Regel die Teilnahme am Fach „Werte und Normen“ verpflichtend; in bestimmten Schulformen oder Jahrgangsstufen kann stattdessen Philosophie vorgesehen sein.

In Schleswig-Holstein ist der Religionsunterricht ebenfalls ordentliches Lehrfach. Schü­le­r:in­nen können sich – bei Minderjährigen in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten, ab dem 14. Lebensjahr selbstständig – vom Religionsunterricht abmelden. Für abgemeldete Schü­le­r:in­nen bestehen je nach Schulart, Jahrgangsstufe und schulischem Angebot alternative Unterrichtsangebote, etwa in Philosophie oder Ethik. Die konkrete Ausgestaltung ist nicht landesweit einheitlich geregelt.

Bremen nimmt aufgrund der sogenannten „Bremer Klausel“ (Art. 141 Grundgesetz) eine Sonderstellung ein. Anders als in den meisten Bundesländern gibt es dort nicht den klassischen, bekenntnisgebundenen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz. Stattdessen hat sich historisch ein gemeinsamer, nicht konfessionsgebundener Religionsunterricht entwickelt, der sich deutlich von den Modellen der übrigen Bundesländer unterscheidet.

Es gibt zwar für Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Die sei aber kaum bekannt und eigentlich auch keine echte Option: „Abgemeldete Schü­le­r:In­nen werden häufig einfach in der Parallelklasse oder in der Pausenhalle geparkt – einen alternativen Unterricht gibt es nicht.“

Negative Religionsfreiheit steht im Grundgesetz

Für Dehnerdt ist die Möglichkeit, zwischen Religion und Ethik zu wählen, auch eine juristische Frage. So ist in Deutschland die negative Religionsfreiheit, also das Recht darauf, keine Religion auszuleben, in der Verfassung verankert. „Nur um die Umsetzung dieses Gesetzes wird sich in Hamburg nicht gekümmert.“ Für Dehnerdt gehört zu einer modernen Schule „wertefreier Unterricht ohne religiöses Beiwerk“.

Der Religionsunterricht ist ein wichtiger Begegnungsort, der den Dialog zwischen Religionen und Weltanschauungen fördert.

Benjamin Krohn von der Vereinigung der Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Eine andere Regel zum Religionsunterricht nimmt Hamburg dagegen ziemlich ernst. So regelt die sogenannte Vocatio im Grundgesetz, dass Re­li­gi­ons­leh­re­r:in­nen Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sein und durch sie berufen werden müssen. In den vergangenen Jahrzehnten galt zwar ein sehr entspannter Umgang mit der Regel und auch konfessionslose Menschen konnten Religion unterrichten. Das hat sich 2023 aber geändert und die Bestätigung der Glaubensgemeinschaft ist wieder Bedingung zum Unterrichten.

Dabei gehört die Mehrheit der Ham­bur­ge­r:in­nen gar keiner Religion an: Hamburg ist die Stadt mit der größten Glaubensvielfalt und 71,7 Prozent der Ein­woh­ne­r:in­nen waren im Jahr 2023 konfessionslos, Tendenz steigend, sagt die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland.

Es sind allerdings nicht alle in der GEW vom Vorschlag begeistert. Benjamin Krohn von der Vereinigung der Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer zeigt sich im Gespräch mit der taz entsetzt: „Die Klassen noch früher zu trennen, wäre gerade heute genau das Falsche.“

Behörde will am Hamburger Modell festhalten

Für ihn ist der Religionsunterricht kein Ort religiöser Indoktrinierung, sondern ein wichtiger Begegnungsort, der den Dialog zwischen Religionen und Weltanschauungen fördere. Dadurch würden Vorurteile abgebaut.

Dass Kinder ab der 7. Klasse die Wahl zwischen Religions- und Ethikunterricht haben, findet Krohn aber toll: „Jedes Kind sollte einmal philosophiert haben. Das ist eine ganz wichtige Perspektive, auch im Religionsunterricht.“ Das Alter sei aber wichtig, um die Wahl treffen zu können, weil Kinder mit 14 Jahren religionsmündig würden.

An der Vocatio-Regel möchte er festhalten: „Wir hörten in unserem Verband früher häufiger, dass bei fachfremden – oft auch atheistisch orientierten – Religionslehrkräften Schüler und Schülerinnen immer wieder Unverständnis oder auch deutliche Abwertung ihrer Religiosität erlebten.“ Da brauche es mehr Fachlichkeit.

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung steht zum Hamburger Modell des Religionsunterrichts für alle (RUfa): „Der RUfa ist ein bundesweit beachtetes Erfolgsmodell, in dem Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher religiöser, weltanschaulicher und kultureller Prägungen gemeinsam lernen und miteinander ins Gespräch kommen.“

Derzeit plant die Behörde nicht, das bestehende Konzept des Religionsunterrichts für alle grundlegend zu verändern.

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