Reaktionen auf deutschen Pelicot-Fall: Verliebt, vergewaltigt, verjährt
Eine Frau ist überzeugt, sie wurde 16 Jahre lang betäubt und vergewaltigt. Dem deutschen Recht ist das weitgehend egal. Was Feministinnen jetzt fordern.
Während Schock, Wut und Ekel über die Vergewaltigungen der Französin Gisèle Pelicot vielen noch in den Knochen sitzen, erregt nun ein Fall in Deutschland Aufmerksamkeit. Der Spiegel hat darüber am Freitag erstmals berichtet.
Eine Frau namens Claudia Wuttke soll demnach über 16 Jahre lang von ihrem Partner betäubt und vergewaltigt worden sein. Sie sei auf alle möglichen Arten penetriert worden, unter anderem anal mit einem Baseballschläger.
Ähnlich wie bei Pelicot soll es von der Gewalt gegen Wuttke 67 Aufnahmen geben, die die Polizei auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden habe. Für die Betroffene, die sagt, von all dem nichts gewusst zu haben, sei dies „der schlimmste Schock“ ihres Lebens gewesen.
Neben der schier unvorstellbaren männlichen Gewalt liegt in der Geschichte ein zweiter Skandal: Das Strafrecht schützt den Täter. Denn viele der Taten gelten als verjährt. Die Frist zur Verfolgung beträgt gerade einmal fünf Jahre.
Nur 2 von 67 Taten angeklagt
Für 65 mutmaßliche Taten war das Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden. Auf die Beschwerde der Frau hin beabsichtige die Hamburger Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wiederaufzunehmen. Ob eine Tat verjährt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie sie rechtlich zu qualifizieren sei.
Lediglich bei zwei der mutmaßlichen 67 Taten ist dem Spiegel zufolge Anklage erhoben worden. In einem Fall sei das Video noch keine fünf Jahre alt. Im anderen sei offenbar ein Baseballschläger benutzt worden, was als gefährliches Werkzeug gilt und weshalb dieser Fall nicht verjährt sei.
Wieso gilt bei bestimmten Vergewaltigungen bloß eine so kurze Frist? Der Spiegel schreibt von einem „Fehler“ bei der Strafrechtsreform unter der Großen Koalition unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel 2016. Davor waren Vergewaltigungen in der Regel nach 20 Jahren verjährt. Nicht nur für Claudia Wuttke hat diese Änderung gravierende Auswirkungen: Sie bringt unzählige Betroffene um die Chance, Gerechtigkeit zu erfahren.
So reagieren Feministinnen
Kathrin Gebel, die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, fordert auf Anfrage der taz, wieder eine Verjährungsfrist von mindestens zwanzig Jahren einzuführen. „Viele Betroffene brauchen Jahre, manchmal Jahrzehnte, um das Erlebte einzuordnen, darüber sprechen zu können und den Schritt in ein Verfahren zu gehen“, so Gebel.
Gerade bei „chemischer Unterwerfung“, also wenn Betroffene betäubt werden, dürfe der Staat nicht sagen: „Du bist zu spät, Pech gehabt.“ Die Frist müsse sich „an der Realität der Betroffenen orientieren, nicht am Komfort der Täter“, so Gebel weiter.
Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht nach fünf Jahren verjähren. „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, erklärte sie am Freitag.
Gallina sitzt aktuell der Justizminister*innen-Konferenz vor, die am 11. und 12. Juni zusammenkommt. Dort will sie eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen anregen. „Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann, führt mitunter dazu, dass die Tat dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann“, erläuterte sie.
Auch Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Berichterstatterin für Strafrecht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, findet: „Gerade bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dürfen Betroffene nicht durch unnötig kurze Fristen unter Druck gesetzt werden.“ Auch aus ihrer Sicht sollte die Frist schnell und unbürokratisch wieder auf die früher geltenden 20 Jahre verlängert werden.
„Die Justizministerin hat zwar angekündigt, die Rechtslage zu prüfen. Schnelle Reaktionen auf akute Probleme haben wir in dieser Wahlperiode aus dem Justizministerium aber bisher nicht gesehen“, bemängelt Oppositionspolitikerin Gebel und verweist etwa auf das noch immer nicht verabschiedete Gesetz zur Ahndung von Deepfakes. Dem Spiegel zufolge ist das Bundesjustizministerium offen für eine Fristverlängerung. Es prüfe derzeit, ob Änderungen nötig seien, zitierte das Magazin einen Ministeriumssprecher.
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Letztlich scheitert die Ahndung sexualisierter Gewalt aber nicht nur an Verjährungsfristen. Ob Betroffene Gerechtigkeit erfahren, hängt auch davon ab, ob sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können und ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhebt, was in vielen Fällen ausbleibt.
„Statt Einzelkorrekturen brauchen wir einen grundsätzlich anderen Umgang mit sexualisierter Gewalt und endlich eine Gesetzgebung nach dem Prinzip: Nur Ja heißt Ja“, fordert Gebel mit Blick auf den neusten Vorfall. „Denn wir wollen diese Gewalt nicht nur ächten. Wir wollen sie überwinden“, sagt die Linke der taz. (Mit Agenturen)
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