Heimkosten bei Pflegereform: Wenn das Erbe gefährdet ist
In der aktuellen Spardebatte zur Pflegereform werden Verteilungsfragen innerhalb der Mittelschichten neu verhandelt. Das birgt Sprengstoff.
G erechtigkeitsfragen wie diese finden sich in diversen Sozialstaatsdebatten. In diesem Fall betrifft sie die kommende Pflegereform und die Frage lautet: Wie viel Geld aus Vermögen oder Immobilienbesitz soll man aus dem eigenen Einkommen zahlen müssen, wenn man zum Pflegefall wird und deswegen stationär ins Heim muss? Ist es fair, wenn die Immobilie verkauft werden muss und dann nicht mehr an die Erb:innen weitergegeben werden kann? Oder muss die Versichertengemeinschaft, müssen die Steuerzahler:innen die Vermögen und den Status der Familien in den Mittelschichten schützen?
Man nehme das Beispiel der gebrechlichen alten Dame, 81, dement mit fortschreitender Tendenz, Pflegegrad 3. Sie lebt in Baden-Württemberg, wohnt seit 14 Monaten im Heim, die Rente reicht nicht aus, den Eigenbeitrag von monatlich 3.190 Euro zu stemmen. Also verkauft sie das Häuschen. Bleibt sie einige Jahre im Pflegeheim, wird die Tochter, prekär lebende Kunstschaffende, erheblich weniger erben als erwartet, denn wahrscheinlich gingen mehr als 100.000 Euro aus dem Hausverkauf für die Finanzierung der Pflege der alten Dame drauf.
Aus der Pflegeversicherung bezieht die Heimbewohnerin neben den Leistungen von rund 1.319 Euro im Monat noch einen Zuschuss von 686 Euro, den sogenannten Leistungszuschlag, der seit 2022 gilt. In der Debatte um die anstehende Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird unter anderem der Vorschlag gemacht, den Leistungszuschlag für den Heimaufenthalt zu dämpfen. Das heißt, im genannten Beispiel würde der Leistungszuschlag niedriger ausfallen und damit der Eigenbeitrag zum Heimaufenthalt steigen und somit nochmal zusätzlich einige Tausend Euro aus dem privaten Vermögen abgeschmolzen für eine jahrelange Pflege im Heim.
Scharfer Protest kommt von allen Seiten, von der SPD, der Opposition, sogar auch aus der Union, von Sozialverbänden, den Gewerkschaften, auch von den Krankenkassen. Die Chancen auf Umsetzung des Vorschlags sinken, weil irgendwie alle dagegen sind. Vielfach wird gefordert, dass mehr Steuermittel in die Pflege fließen. Die Frage ist nur, woher diese Steuermittel kommen sollen.
Angst vor dem Abstieg
Die Verteilungsfrage ist daher nicht ganz zu verteufeln: Inwieweit soll das Einkommen, das Vermögen der Alten geschont werden, wenn das Lebensrisiko der Pflege eintritt? Oder andersherum: Inwieweit sollen Beitrags- oder Steuerzahler:innen, darunter vor allem jüngere Erwerbstätige, den finanziellen Status auch von wohlhabenden Rentner:innen schützen?
Vor der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 bezogen 70 Prozent der Bewohner:innen in Pflegeheimen Sozialhilfe, so eine Statistik der DAK-Gesundheit. Heute sind es 36 Prozent. Doch dieser Anteil steigt wieder, denn die Eigenanteile werden immer teurer.
Es macht Angst, im Alter zum Sozialamt zu müssen, weil das Vermögen nicht für die Heimkosten reicht. Bei den Wohlhabenderen wächst die Sorge, das Vermögen und damit das Erbe abschmelzen zu müssen. Die Pflege wird wieder zum Risiko des finanziellen Abstiegs für die Mittelschichtsfamilien, wie es vor 40 Jahren der Fall war.
Gespenstischer Kontrollverlust
Die Angst, zum Sozialamt zu müssen oder den mühsam erarbeiteten Besitz zu verlieren, diese Angst wird befeuert durch die Tatsache, dass es etwas Unheimliches, etwas Unkontrollierbares hat, zum Pflegefall werden zu können. Ein Schlaganfall, eine Alzheimererkrankung kann jeden treffen, auch nach einer Lebensführung mit Bioernährung, Sport und intellektueller Anregung. Dement werden zu können, ist der Albtraum im Bildungsbürgertum.
Jedoch gibt es viel Wohlstand bei den Alten. Laut einer Untersuchung des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) könnten 70 Prozent der Rentnerhaushalte nach derzeitiger Rechtslage die Pflegeheimkosten für eine Person für fünf Jahre aus eigenem Einkommen und Vermögen inklusive Immobilien bestreiten, ohne Gang zum Sozialamt. Die Unterschiede zwischen reichen und armen Rentner:innen sind größer als die zwischen Reichen und Armen in den jüngeren Generationen.
Eine stärkere Übernahme der Eigenbeteiligungen durch die Pflegekassen würde also nicht nur die jüngeren Beitrags- oder Steuerzahler:innen mehr belasten, sondern auch viele Senior:innen mitfinanzieren, die sich das Pflegeheim leisten können, wenn auch unter Abschmelzung ihres Besitzes, was schmerzhaft ist.
Angehörige bleiben verschont
Trotzdem: Die Hochgebrechlichen waren früher noch in größerer Sorge als heute, nicht nur kein Erbe mehr zu hinterlassen, sondern gar zur Last zu fallen. Denn früher wurden die erwachsenen Kinder – unter Beachtung von Freibeträgen – zur Finanzierung der Eigenanteile der Alten im Heim herangezogen, bevor das Sozialamt einsprang. Erst das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das seit 2020 gilt, beendete diese Verpflichtung. Nur Söhne oder Töchter, die mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, müssen seitdem für die Eltern im Heim mitzahlen oder ihr Vermögen teilweise einsetzen. Dieser Angehörigenschutz steht auch jetzt nicht zur Debatte.
Durch den Angehörigenschutz sind die erwachsenen Kinder besser vor der Zahlungsverpflichtung geschützt als in vielen anderen Ländern, wo sie gnadenlos zur Finanzierung der pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden.
Die Frage lautet: Muss man sich vielleicht doch von der Idee verabschieden, dass private Vermögen der Pflegebedürftigen möglichst wenig abgeschmolzen werden dürfen und Heimkosten zum allergrößten Teil aus Steuern und Beiträgen aller gestemmt werden sollten, also auch der nicht vermögenden Beitragszahler:innen? Vielleicht muss man hier eine Grenze ziehen. Festzulegen, wieweit der kollektive Schutz vor Lebensrisiken gehen soll und wieweit nicht und auch, welcher Schutz auf keinen Fall infrage stehen darf, das ist die heikle Aufgabe anstehender Spardebatten. Sie sorgen für Sprengstoff in den Mittelschichtmilieus. Nicht nur in der Pflege.
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