Meinungsfreiheit in Deutschland: Kritik an hessischem Vorstoß
Hessen will über den Bundesrat die „Leugnung des Existenzrechts Israels“ unter Strafe stellen. Dagegen protestieren rund 30 Rechtsprofessor:innen.
Am geschichtsträchtigen 8. Mai brachte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) einen Gesetzentwurf zum Schutz des Existenzrechts Israels in den Bundesrat ein. Zeitgleich erklärten an diesem Freitag rund 30 Rechtswissenschaftler:innen, dass sie diesen Gesetzentwurf für verfassungswidrig halten, weil er die Meinungsfreiheit verletze.
Mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren soll nach dem hessischen Gesetzentwurf bestraft werden, wer künftig das Existenzrecht Israels „in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“, leugnet, so der Antrag für eine neue Strafvorschrift im Strafgesetzbuch.
Hessen habe den Antrag bewusst am „Tag der Befreiung vom Faschismus“ in den Bundesrat eingebracht, sagte Heinz. Die Shoah sei ein „einzigartiger Zivilisationsbruch ohne Vergleich in der Menschheitsgeschichte“ gewesen. Und weil danach der Staat Israel entstanden sei, sei Deutschland „auf das Engste mit diesem Staat Israel verbunden und auch für seine Sicherheit verantwortlich“, so Heinz. Von deutschem Boden dürfe „nie wieder ein Aufruf zur Vernichtung des jüdischen Staates und jüdischen Lebens ausgehen“, sagte der hessische Justizminister. Kritik am Handeln der israelischen Regierung und am Handeln des Staats Israel sei aber „selbstverständlich legitim“. Daran wolle auch der hessische Gesetzentwurf nichts ändern.
Unterstützung aus Baden-Württemberg
In der kurzen Debatte im Bundesrat erhielt Hessen nur Unterstützung vom baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Der Staat dürfe nicht hinnehmen, dass zur Vernichtung Israels aufgerufen oder sein Existenzrecht öffentlich bestritten wird. „Es gibt keinen guten Antisemitismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“, sagte Strobl. Wenn der hessische Antrag dazu beitrage, dass sich Jüdinnen und Juden in Deutschland willkommen und sicher fühlen, dann habe er sich schon gelohnt, so Strobl.
Kritik am hessischen Gesetzentwurf wurde im Bundesrat nicht geäußert. Es gab auch keine Abstimmung über den Antrag, der zunächst in die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen wurde.
Umso deutlicher ist die Kritik von rund 30 Verfassungs- und Strafrechtsprofessor:innen in einem offenen Brief an den Bundesrat. „Wir teilen die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt, halten aber den Gesetzentwurf für unvereinbar mit dem Grundgesetz“, heißt es dort. Unterzeichnet wurde der Protestbrief unter anderem von den Rechtsprofessor:innen Anna-Katharina Mangold, Kai Ambos und Alexander Thiele.
Schon der Begriff „Leugnung“ führe in die Irre, argumentieren die Professor:innen. Bei der Frage nach einem Existenzrecht Israels gehe es nicht um eine Tatsache, sondern um eine Meinung. Und konkrete Meinungen dürfen laut Grundgesetz nicht verboten werden. Erforderlich sei vielmehr ein „allgemeines Gesetz“.
Hessen beruft sich zwar auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009, den sogenannten Wunsiedel-Beschluss. Dort hatte das Gericht ausnahmsweise Sondergesetze gegen konkrete Meinungen gebilligt, wenn sie sich gegen die Verherrlichung und Billigung des Nationalsozialismus richten. Die Professor:innen erinnern nun aber daran, dass diese Entscheidung eng ausgelegt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht habe sich ausdrücklich gegen eine Verallgemeinerung dieser Ausnahme ausgesprochen.
So könne der Staat auch nicht per Gesetz festlegen, welche Konsequenzen aus der NS-Zeit folgen, argumentieren die Professor:innen, dies unterliege der politischen „Meinungskonkurrenz“. Die sogenannte „Staatsräson“, wonach die Bewahrung des Staates Israel für Deutschland identitätsprägend ist, sei nur eine „politische Absichtsbekundung“ und könne als solche keine Einschränkung der Meinungsfreiheit rechtfertigen.
Sollte der hessische Antrag im Bundesrat eine Mehrheit erhalten, was noch offen ist, würde der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dort würde dann über die vorgeschlagene Änderung des Strafrechts entschieden.
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