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Landgerichte zum Potsdamer TreffenRich­te­r:in­nen sind sich uneins

Der Correctiv-Bericht über das rechtsextreme Treffen sorgte für bundesweite Proteste. Das Landgericht Hamburg billigte den Bericht, das Landgericht Berlin II nicht.

Ein Unentschieden zwischen Correctiv und AfD vor Gericht. Die Rechtsextreme ist hier im Bild linkerseits zu sehen Foto: Christophe Gateau/dpa

In Fußballsprache könnte man sagen: Es steht jetzt 1:1. Im Streit über die Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Remigrationstreffen von Potsdamhat Correctiv in der zentralen Frage im Dezember 2025 beim Landgericht Hamburg gewonnen und im März 2026 beim Landgericht Berlin II verloren. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es handelt sich also nur um einem Zwischenstand.

In Potsdam trafen sich Ende 2023 Rechtsextremist:innen, um vertraulich in kleiner Runde über einen „Masterplan zur Remigration“ zu diskutieren, den der Österreicher Martin Sellner, Gründer der Identitären Bewegung, vorstellte.

Die Plattform Correctiv berichtete über das Potsdamer Treffen im Januar 2024 und sorgte damals für einen Riesenwirbel mit bundesweiten Demonstrationen gegen die AfD. Die AfD war zwar nicht Veranstalterin des Potsdamer Treffens, aber mit einzelnen Po­li­ti­ke­r:in­nen wie der Abgeordneten Gerrit Huy vertreten.

Der Correctiv-Bericht hat deshalb so große Wirkung erzielt, weil die enthüllten Remigrationspläne auch Deutsche mit Migrationshintergrund betrafen. Sellner wolle die Ansiedlung von Ausländern „rückabwickeln“, hieß es, und dabei gehe es ihm auch um „nicht assimilierte Staatsbürger“. So weit ist der Sachverhalt auch nicht umstritten.

Was „Ausweisung“ bedeutet

Umstritten ist vor allem die Schlussfolgerung, die Correctiv am Ende des Artikels zog. „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern […]“. Die Aussage ist problematisch, weil Sellner ausdrücklich keine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern fordert.

Eine „Ausweisung“ als juristischer Fachbegriff beschreibt die rechtliche Beendigung eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Eine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern ist rechtlich gar nicht möglich, jedenfalls müsste zunächst eine Ausbürgerung stattfinden, die verfassungsrechtlich verboten ist.

Das Landgericht Berlin II, dessen Urteilsbegründung seit Kurzem vorliegt, hält die Correctiv-Aussage zur „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ für eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung dieser Aussage verletze das Persönlichkeitsrecht der Teil­neh­me­r:in­nen des Potsdamer Treffens.

Anders noch hatte das Landgericht Hamburg im November geurteilt. Dort wurde die Schlussfolgerung von Correctiv als wertende Zusammenfassung und damit als Meinungsäußerung eingestuft. Dies sei naheliegend, da Correctiv das Treffen im Übrigen korrekt dargestellt habe.

„Fliegender Gerichtsstand“

Die beiden Landgerichte beurteilten also die gleiche Correctiv-Aussage und kamen zu unterschiedlichen rechtlichen Einstufungen. Die Zuständigkeit unterschiedlicher Gerichte für den gleichen Sachverhalt ist möglich, weil in Pressesachen ein „fliegender Gerichtsstand“ gilt.

Das heißt, die Kläger können sich bei einer bundesweit lesbaren Publikation aussuchen, bei welchem Landgericht sie klagen. Nachdem die Potsdamer Teilnehmer Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt, und Gernot Mörig, Zahnarzt, am Landgericht Hamburg scheiterten, klagte die Potsdamer Teilnehmerin Gerrit Huy, AfD-Bundestagsabgeordnete, am Landgericht Berlin II und hatte nun Erfolg.

Der Rechtsstreit ist mit diesem 1:1-Unentschieden natürlich noch lange nicht zu Ende. Gegen beide Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt. Als jeweils nächste Instanz werden das Oberlandesgericht Hamburg und das Kammergericht Berlin urteilen.

Vermutlich werden aber auch noch der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit der Sache befasst. Wir sind also noch nicht einmal bei der Halbzeit.

Leider hat das Landgericht Berlin II in seiner Correctiv-Entscheidung noch eine andere Diskussion eröffnet. Es sah das Persönlichkeitsrecht der klagenden AfD-Abgeordneten Huy auch deshalb verletzt, weil ihr ein Verfassungsbruch unterstellt wurde, obwohl sie doch verfassungskonforme Positionen vertrete.

Zu Recht weist Correctiv darauf hin, dass das Remigrationsprojekt, wie es Martin Sellner versteht, auch ohne Ausweisungen bereits mehrfach von deutschen Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wurde, weil es Deutsche mit Migrationshintergrund zu Staatsbürgern zweiter Klasse mache.

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5 Kommentare

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  • Wenn Martin Sellners Konzept verfassungswidrig ist, dann ist noch lange nicht Frau Huy verfassungsfeindlich. Das ist tatsächlich einer der Hauptmängel an dem Correctiv-Text und seiner Rezeption: Sellner hat sein(!) Konzept da vorgestellt, die anderen haben zugehört und ggf. Fragen gestellt. Es hat keine Abstimmung etc. gegeben. Man kann aber nicht jedem Zuhörer eines Vortrages unterstellen, er stimme mit den Meinungen des Referenten überein. Genau auf diesem Fehlschluss basiert aber die ganze Empörung.

    • @HugoHabicht:

      Da die AfD inzwischen offiziell Remigration fordert und der Führer ihrer jetzt parteieigenen Jugendorganisation eine Abgrenzung von Sellner explizit ablehnt, müsste diese Fragestellung zur Empörung eigentlich hinfällig sein.

      Selbst wenn nämlich einige damit keine Vertreibung meinten, wurde inzwischen durch die AfD selbst belegt, dass ein großer Teil der Partei dieses Ziel verfolgt. Dass Correctiv also Recht hatte.

      Quelle: www.faz.net/aktuel...ccg-110837849.html

  • Zweifel an der korrekten Berichterstattung von Correctiv scheinen also nicht ganz abwegig nachdem 2 Gerichte unterschiedlich geurteilt haben.

    • @Filou:

      Das ist eben genau nicht der Fall. Es geht, wie der Artikel hier im Übrigen darlegt, ja insbesondere um die Schlussfolgerung. Die Schilderung des Treffens bleibt bestehen.

    • @Filou:

      Die Berichterstattung von Correctiv ist grundsätzlich in Ordnung – bis auf diesen einen entscheidenden Satz. Der stimmt schlicht und ergreifend nicht. Es wurde auf dem Treffen nicht über einen "‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" gesprochen.

      Vor Gericht geht es jetzt darum, ob diese Formulierung noch als Meinungsäußerung durchgeht, obwohl jeder Leser und alle berichtenden Medien es als Tatsachendarlegung interpretiert haben.