Urteil zur Ewigkeitschemikalie: Schuldiger für verseuchtes Trinkwasser gefunden
Das Landgericht Baden-Baden sieht es als erwiesen an, dass ein Komposthersteller aus Bühl verbotene Substanzen beigemischt hat.
War's das? Chemisch natürlich nicht: Rund 700 Hektar Ackerfläche – 65 Hektar bewirtschaftet ein deutscher Durchschnittsbauernhof – sind in Mittelbaden durch die Verschmutzung mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen unbrauchbar gemacht, und diese PFAS oder eben Ewigkeitschemikalien belasten auch das Wasser, das ist jetzt so und bleibt auch so und geht nicht wieder weg.
Auch juristisch ist ein Grundurteil bloß Etappe. Aber mit seinem Grundurteil hat das Landgericht Baden-Baden am Montag festgestellt: Ja, es hält für erwiesen, dass der Komposthersteller mit dem schönen Namen Umweltpartner Vogel Verursacher der Kontamination weiter Teile Mittelbadens ist, Deutschlands gegenwärtig größtem Umweltskandal. Die Schadstoffe beeinträchtigen das Grundwasser mehrerer Kommunen.
Rastatt ist mit 50.000 Einwohnern die größte von ihnen. Die dortigen Stadtwerke haben laut Gericht Anspruch auf Schadenersatz von Vogel, der sich selbst als ökologisch orientiert versteht. Die Höhe ist noch auszuhandeln. Es geht um die Kosten der Sanierungsmaßnahmen, was bedeutet: Fürs Unternehmen aus Bühl wird es das wohl gewesen sein.
Das ist leicht auszurechnen: Anfangs standen nur um die 6,5 Millionen Euro im Raum, weil das 2019 bei Einreichung der Klage der Investitionssumme der Stadtwerke entsprach. Mittlerweile aber haben sie Rastatts gesamte Wasserversorgung mit Aktivkohlefilteranlagen ausgestattet und ein Wasserwerk ersetzt, Kostenpunkt: 27 Millionen Euro.
Gartenbaufreudige Gegend
Die Vogel AG, 18 Mitarbeiter*innen, 100.000 Euro Grundkapital, gehört Franz Vogel, der leider die taz nicht zurückruft. Die Firma verfügt über Anlagevermögen im Wert von etwa 2,5 Millionen Euro. Zwar verkaufen sich ihre Komposte und Humusprodukte in dieser gartenbaufreudigen Gegend mit sandigen Böden gut, aber ausweislich der Geschäftsberichte kann das nicht reichen.
Vogel wird also bis zum letzten Cent alles in die gerichtlichen Aufarbeitungen der Affäre stecken müssen. Am Ende könnte er pleite sein und die Stadtwerke Rastatt könnte doch den Trinkwasserpreis erhöhen.
Als Herkunft der PFAS gilt Papierschlamm, ein Abfallprodukt der Papierherstellung aus Altpapier. Der soll ab 2005 dem Kompost illegal beigemischt worden sein: In dem Jahr trat eine neue Verordnung in Kraft, die verbietet, Papierschlamm auf Deponien zu entsorgen. Die Papierindustrie an der Murg brauchte daher neue Lösungen für ihren Sondermüll. Vogel soll sie von dem Schmodder erlöst und ihn verbotenerweise ins Substrat eingearbeitet haben. Das hat 2008 das Regierungspräsidium Stuttgart festgestellt und die Praxis untersagt.
Der Kompostierer hatte diesen Bescheid damals nicht angefochten. Seither gilt er als wahr, und ist auch 2012 noch wahr gewesen, als die PFAS in Rastatts Wasser entdeckt wurden. Praktisch: Damit stand ein Schuldiger ja schon parat.
Vogel behauptet inzwischen, nur zulässige Weißpapierfaserreste in den Kompost gemischt zu haben, also unbedenkliche Zellulose. Und die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) bestätigt das auf taz-Nachfrage: Vogels Produkte seien im fraglichen Zeitraum mindestens viermal jährlich durch externe Labore untersucht worden. „Für den mit Gütezeichen ausgewiesenen Kompost“ seien „nur zulässige Einsatzstoffe verwendet“ worden, fasst die BGK die Ergebnisse zusammen.
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Auch bei der Untersuchung auf PFAS, die der Verband 2007 eingeführt hatte, blieb Vogels Betrieb unauffällig. Bloß muss er jetzt beweisen, woher das Gift seinerzeit sonst gekommen sein soll – und warum die Felder seiner Kund*innen belastet sind, die daneben aber nicht.
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