Zweite Baugesetznovelle auf dem Weg: Enteignungspläne für Schrottimmobilien
Bauministerin Hubertz plant umfassende Änderungen am Baugesetzbuch. Neben Enteignung bei Schrottimmobilien soll auch Wohnungsbau priorisiert werden können.
Für die Union ist die Enteignung von Wohnraum eigentlich ein No-go, auch die SPD ist bei der Enteignungsfrage mindestens gespalten. Umso überraschender ist es, dass das SPD-geführte Bundesbauministerium nun an einem Gesetzentwurf arbeitet, der Kommunen bestärken soll, in bestimmten Fällen Enteignungen zu erleichtern.
„Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet und im Extremfall müssen Kommunen auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird“, erklärte die sozialdemokratische Bauministerin Verena Hubertz am Dienstag in Berlin. Laut einem Papier aus Ministeriumskreisen, das der taz vorliegt, sollen Kommunen mehr Befugnisse bekommen und „künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen und bei extremem Missbrauch enteignen“ können – und zwar zum Verkehrswert, heißt es weiter aus dem Ministerium.
Das Problem der sogenannten Schrottimmobilien ist schon seit vielen Jahren bekannt. Manche Vermieter*innen lassen Immobilien regelrecht verwahrlosen, schrecken aber gleichzeitig nicht davor zurück, hohe Mieten einzustreichen – gern von Menschen, die es ohnehin auf dem regulären Wohnungsmarkt schwer haben. Wie viele Schrottimmobilien es schätzungsweise in Deutschland gibt, ist unklar. Alleine die Stadt Gelsenkirchen geht nach eigenen Angaben von rund 400 Problemimmobilien aus. Fest steht nur: Die Kommunen haben dagegen bislang wenig Handhabe.
Der Kampf gegen Schrottimmobilien, der auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot vereinbart ist, ist aber nur ein Teil eines geplanten Gesetzespakets, das mehrere Vorhaben umfasst – genannt wird es „Baugesetz-Upgrade“. „Wir geben den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum, beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren und schaffen neue Instrumente für mehr Wohnungsbau und lebenswerte Städte“, erklärte Hubertz.
Der entsprechende Entwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen, bis Ende Mai soll das Kabinett sich geeinigt haben. Sprich: Änderungen sind noch möglich. So richtig erfreut seien die Unionskolleg*innen nicht gewesen beim Stichwort Enteignung, heißt es aus Bauministeriumskreisen.
Überhaupt enthält das „Baugesetz-Upgrade“ mehrere Vorhaben, die insbesondere der SPD wichtig sind. So soll auch das sogenannte kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wiederhergestellt werden. Dieses wurde 2021 vom Bundesverwaltungsgericht in weiten Teilen gekippt, bis dahin war es ein bewährtes Instrument für Kommunen, Verdrängungsprozesse aufzuhalten.
Daneben soll aber auch ein neues Vorkaufsrecht geschaffen werden, und zwar „wenn die bzw. der Kaufende entweder der organisierten Kriminalität oder extremistischen Aktivitäten Vorschub leistet“. Aus Ministeriumskreisen wurde das Beispiel einer Gaststätte im thüringischen Ort Brattendorf genannt, die von einem einschlägig bekannten Neonazi betrieben wird und nun als Vernetzungsort genutzt wird. Es ginge darum, künftig darauf reagieren zu können, wenn sich zum Beispiel Rechtsextremist*innen in ein Dorf einkaufen wollten, hieß es aus dem Ministerium.
Share-Deals einschränken und schneller planen
Auch Konzerne müssen sich vielleicht in Acht nehmen. Denn in der geplanten Novelle sollen auch die sogenannten „Share Deals“ eingeschränkt werden, mit denen Konzerne durch ein Schlupfloch Steuern umgehen.
Geplant ist zudem, dass der Bau von neuen Wohnungen auch nach dem bereits in Kraft getretenen Bau-Turbo weiter beschleunigt werden soll. Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen künftig zum Beispiel ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ erklären können. Dadurch genieße der „Wohnungsbau auch rechtlich Priorität“. Der Wohnungsbau werde damit bei der Konkurrenz um Flächen priorisiert.
Insgesamt soll die Planung aber auch schneller werden, das gilt ebenso für die bisherige Umweltprüfung. Es müsse „einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen“, erklärte Hubertz. Man setze aber „den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz“.
Zum Beispiel kann dann die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung, heißt es aus dem Ministerium. Auch soll der Schwellenwert des beschleunigten Verfahrens von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche hochgesetzt werden. Ebenso soll die Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürger*innen in der Planungsphase beschleunigt werden: Diese soll „in Zukunft digital und einstufig“ ablaufen.
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