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Geplante BaugesetznovelleWeniger Umweltschutz, aber für die Begründung fehlen Belege

Mit dem geplanten Baugesetzbuch-Upgrade will die Bundesregierung das Bauen beschleunigen. Umweltprüfungen sollen vereinfacht werden. Ist das sinnvoll?

Alles für den schnelleren Wohnungsbau? Baustelle in Hannover Foto: Rust/imago

Mit einer Gesetzesnovelle möchte das Bauministerium das Bauen weiter beschleunigen und priorisieren. Das geplante „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“, kurz „Baugesetzbuch-Upgrade“, umfasst viele verschiedene Vorhaben. Eines davon ist, dass Umweltprüfungen vereinfacht werden sollen.

Im vorgelegten Referentenentwurf von Bauministerin Verena Hubertz heißt es, dass die Anforderungen für ein planungsrechtliches Verfahren in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis stetig zugenommen haben – obwohl eine Beschleunigung angestrebt war. Unter anderem sei „dies auf die zunehmende Komplexität der abzuwägenden öffentlichen Belange nicht zuletzt des Umwelt- und Klimaschutzes zurückzuführen“.

Konkret ist nun geplant, dass in Bauleitplanverfahren im Regelfall die sogenannte Strategische Umweltprüfung ausreicht. Die umfassendere Umweltverträglichkeitsprüfung wäre nicht mehr nötig. Zusätzlich soll in innerörtlichen, bereits erschlossenen Gebieten (Innenentwicklung) häufiger das beschleunigte Verfahren zum Einsatz kommen, bei der die Umweltprüfung ganz entfällt. Bislang ist das möglich, wenn weniger als 20.000 Quadratmeter Fläche durch Bebauung versiegelt würden. Der Grenzwert soll auf 30.000 Quadratmeter hochgesetzt werden – das entspricht etwa einer Fläche von vier Fußballfeldern.

Im März erklärte Bauministerin Verena Hubertz (SPD), dass es einen realistischen Blick darauf brauche, „das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen“. Bei den Vorhaben ginge es um Beschleunigung, nicht um „die Absenkung von Schutz“, betonte sie.

Die Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg (Linke) wollte nun von der Bundesregierung wissen, wie lange Bauvorhaben aufgrund von Umwelt- oder Naturschutzvorgaben durchschnittlich verzögert werden – und auf welcher Datengrundlage oder Studien dies basiere.

Die Antwort auf die schriftliche Frage fällt knapp aus. Es könnten „keine Aussagen im Sinne der Fragestellung abgegeben werden“. Denn solche statistischen Auswertungen oder Daten liegen weder dem Bauministerium noch dem Umweltministerium vor. Man wolle Bauleitplanverfahren beschleunigen, unter anderem „durch eine Reduzierung des Umfangs sowie der Notwendigkeit der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch“. Umweltbelange würden aber weiter berücksichtigt.

Linkenpolitikerin Gennburg wirft der Bundesregierung vor, „den Umweltschutz zugunsten der Bauindustrie“ zu schleifen und das Artensterben zu beschleunigen. Es sei „komplett inakzeptabel, dass wie am Stammtisch und allein wegen Hörensagen hier so ein Angriff gegen Umweltrechte und Bürgerbeteiligung gefahren wird“.

Einordnung vom Nabu

Die vorgesehene Neufassung der Umweltprüfungen lasse „sich als eine Reduzierung des Prüfumfangs auf das europarechtliche Mindestmaß zusammenfassen“, erklärte Stefan Petzold vom Naturschutzbund (Nabu) der taz. Die Prüfung werde „nicht mehr durch verbindliche Detailvorgaben gesichert, sondern durch die Bestimmung des Untersuchungsrahmens und die Qualität der Abwägung“. Das Problem sei, dass die Gemeinde selbst, welche Entwicklungsinteressen habe, den Untersuchungsrahmen festlege. Das sei „ein strukturell angelegter Interessenkonflikt, der die Möglichkeit eines Verlusts an Objektivität“ berge.

Ein noch „deutlich höheres Risiko“ gehe von der Erhöhung der Schwellenwerte für beschleunigte Bebauungspläne in bereits erschlossenen Gebieten aus. Damit würden beschleunigte Verfahren als Standardverfahren etabliert. Da diese keine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und keine formale Umweltprüfung vorsehen, gäbe es weniger Kontrollmöglichkeiten. „Im Worst Case muss das im Nachhinein juristisch geklärt werden, dann wäre der Beschleunigungseffekt allemal dahin“, so Petzold.

Da bei diesen beschleunigten Verfahren auch auf einen Eingriffsausgleich im Sinne des Naturschutzes verzichtet wird, fände „ein realer Naturflächenverlust statt“. Petzold fordert die Bundesregierung auf, bei den Schwellenwerten umgehend nachzusteuern und von einer solchen Erhöhung abzusehen: „Gerade in Großstädten, in denen Bewohner durch Hitze und schadstoffgetränkte Luft bereits den Unterschied von Grünflächenmangel spüren, ist das ein fatales Signal.“

Es stehe zudem „auch im krassen Widerspruch zur Umsetzung der ebenfalls in der Novelle enthaltenen Wiederherstellungsordnung“. Städtische Ökosysteme dürfen laut einer EU-Verordnung bis 2030 keinen Nettoverlust an Grünflächen erleiden, ab 2031 soll ein Zuwachs erreicht werden.

Was steht sonst noch im Baugesetz-Upgrade?

Die schnelleren Umweltprüfungen sind nur eines von mehreren Vorhaben im geplanten Baugesetzbuch-Upgrade. Daneben sollen Kommunen in angespannten Märkten auch ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau aktivieren können. Damit wird dem Wohnungsbau bei Konflikten zum Beispiel Vorrang vor Denkmal- oder Naturschutz eingeräumt. Ebenso soll die Beteiligung von Bür­ge­r:in­nen in der Planungsphase eingeschränkt werden: Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll künftig digital und einstufig ablaufen. Außerdem sollen Kommunen durch ausgeweitete Vorkaufsrechte Schrottimmobilien erwerben können – im Extremfall sollen Besitzer sogar enteignet werden dürfen.

Momentan haben Bundesländer und Verbände Zeit, zum vorgelegten Referentenentwurf Stellung zu beziehen. Ein Kabinettsbeschluss ist voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen. Danach berät der Bundestag.

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