piwik no script img

Sexuelle Belästigung in Deutschland„Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand“

Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland geringer als im Rest Europas. Das zeigt ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle.

Es muss einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung geben Foto: Rolf Poss/imago

afp | In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorlag. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es darin.

„In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es in dem Gutachten. Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote“, hieß es weiter.

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“

Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.

Besserer Schutz auf dem Wohnungsmarkt und beim Sport

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen.“ Das zeige das Gutachten deutlich. „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Die Bundesregierung habe eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt, erklärte Ataman. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören, auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Das selbst erhaltende System Ferda Ataman. Wenn man vermeintlich an fehlender Aufmerksamkeit leidet, macht man eine Studie :)

  • "Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorlag. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es darin."

    Das war mir neu. Ich dachte sexuelle Belästigung ist allgemein nicht erlaubt. Dann muss Mann und Frau sich ja nur am Arbeitsplatz zurückhalten.

    Sollte das nicht zutreffen, dann hätte man auch den Planeten schonen können,in dem man einen Nullartikel nicht publiziert.

    Und , obwohl schon oft ungehört angemerkt,warum nicht einfach Mal die Studien verlinken?

    • @Hitchhiker:

      Bei sexueller Belästigung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Bedeutet einer Strafverfolgung muss eine entsprechende Anzeige vorliegen. Ermittlungen von Amts wegen sind in diesem Bereich die Ausnahme.

      Strafrechtlich geregelt wird die sexuelle Belästigung im 2016 eingeführten Paragraphen 184i StGB. Per Definition in Abs 1 des Paragraphen ist die Anwendung auf körperliche Handlungsweisen begrenzt, bedeutet also verbale oder schriftliche Formen und andere Arten der sexuellen Belästigung werden davon nicht erfasst, sie sind eigenständige Straftatbestände z. B. § 185 Beleidigung oder Stalking (§ 238 StGB). Die sexuelle Belästigung kann daher weit mehr Straftatbestände umfassen, als sie in § 184i StGB definiert sind.

      Eine andere Definition gilt für das Arbeitsverhältnis. Hier wird sexuelle Belästigung nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 Abs. 4 definiert. Es umfasst dabei eine Reihe von Handlungsweisen, wie Hinterherpfeifen, obszöne Blicke oder anzügliche Bemerkungen.

      Nicht jedes Gesetz in Deutschland definiert den Sachverhalt gleich, daher der Unterschied zu Ländern in denen sexuelle Belästigung grundsätzlich unter Strafe steht.