Hasskommentare im Internet: Anonym verurteilt
Auf Instagram beleidigt „profdrcn“ seit Jahren Frauen und queere Menschen. Steckt dahinter ein hochrangiger Richter, der auch an einer Uni lehrt?
Seit über zwei Jahren kommentiert ein Mensch mit dem Account „profdrcn“ auf Instagram. Bei mehreren mehrgewichtigen Frauen schreibt er unter ihre Fotos: „Whale Watching Season has started“. Bei einer Frau, die sich darüber beschwert, dass sie wegen ihres Aussehens von Männern angestarrt wird, schreibt „profdrcn“: „So, wie man bei einem Verkehrsunfall starrt“. Bei einer Frau, die ihre Krebserkrankung öffentlich gemacht hat, kommentiert er unter einem Post: „Da hat die Chemo wohl Hirn weggeballert“.
Es sind misogyne Aussagen, wie sie jeden Tag tausendfach anonym in den sozialen Netzwerken gepostet werden. Häufig ist es nahezu unmöglich, die Menschen hinter diesen Hassnachrichten zu ermitteln. In diesem Fall allerdings sprechen zahlreiche, voneinander unabhängige Hinweise dafür, dass hinter dem Account keine unbekannte Privatperson, sondern ein hochrangiger Jurist aus Niedersachsen stecken könnte.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück kommt aus dem niedersächsischen Rinteln, ist 60 Jahre alt, Vorsitzender des Verbands der niedersächsischen Verwaltungsrichter und Honorarprofessor an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover: Gert Armin Neuhäuser.
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Auf eine taz-Anfrage lässt Gert Armin Neuhäuser einen Anwalt antworten. Der will weder bestätigen noch dementieren, dass Neuhäuser den Account betreibt, schreibt aber: „Unser Mandant hat sich nicht in der von Ihnen insinuierten Weise geäußert.“
Die häufigsten Opfer sind Frauen
Sollte sich die Zuordnung von „profdrcn“ zu Neuhäuser bestätigen, stellt sich eine rechtliche Frage von öffentlichem Interesse. Unter Paragraf 39 des Deutschen Richtergesetzes heißt es: „Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.“ Der Richter muss sich also auch abseits der Arbeit so verhalten, dass in der Öffentlichkeit keine Zweifel entstehen, dass er gerecht und unabhängig urteilt.
Aber kann ein Richter, der sich mutmaßlich mit seinem Privataccount so abfällig über Menschengruppen äußert, gerecht und unabhängig über diese urteilen?
Das häufigste Opfer der Hasskommentare von „profdrcn“ sind Frauen. Mal trifft es die bekannte Musikerin Jennifer Rostock, ein anderes Mal kleine Accounts mit rund 2.000 Follower:innen. Bei unterschiedlichen Musikerinnen kommentiert „profdrcn“ immer wieder: „Optisch und musikalisch dramatisch schlecht“. Besonders stört sich „profdrcn“ daran, wenn Frauen Tattoos oder Piercings haben. Bei einer gepiercten Frau kommentiert er: „Du hast dich sehr unästhetisch verunstaltet, insbesondere die Ohren. Tragisch“.
Bei einer anderen Frau schreibt er: „Die altenpfleger bekommen in fünfzig Jahren hoffentlich eine ekelzulage“. Die meisten Hasskommentare richten sich aber gegen – in seinen Augen – mehrgewichtige Frauen, bei denen er sich zum Beispiel über Cellulite lustig macht oder sie mit Walen vergleicht. Die österreichische Musikerin Schwesta Ebra beschimpft er als „presswurst, du hast meine augen beleidigt“. Dahinter fügt er vier weinende Lachsmileys ein. Wie fühlt sich eine mehrgewichtige Frau, wenn sie im Gerichtssaal vor einem Richter sitzt, der sich online vermutlich so äußert?
Ein weiteres beliebtes Ziel von „profdrcn“ sind queere Menschen. Im Juli 2025 postet der queere Comedian Tobias Born ein kurzes Video, in dem er ein Schild hochhält: „Wer das liest ist queer!“ Darunter kommentiert „profdrcn“: „Wer das hält ist krank“. Bei einem Musiker, der für ein lesbisch-schwules Stadtfest in Berlin, das „Motzstraßenfest“, wirbt, schreibt er: „Kotzstrassenfest“. Bei einer trans Frau kommentiert er: „Du bist und bleibst ein Mann“. Wie fühlt sich ein queerer Mensch, wenn er im Gerichtssaal vor einem Richter sitzt, der sich online vermutlich so äußert?
Vielfältige Hinweise auf wahre Identität
Verwaltungsrichter Gert Armin Neuhäuser ist auch politisch aktiv. Er ist Vorsitzender der Fraktion „Rintelner Interessen“ im Stadtrat von Rinteln. Vor wenigen Wochen verkündete er erfreut, dass zukünftig auch Anthony Lee seine Fraktion unterstützen werde. Lee ist Landwirt, aber vor allem bekannt als rechtspopulistischer Influencer, der offen für eine Koalition zwischen der CDU mit der AfD geworben hat. „Wir brauchen wieder Politik für die Bürger und Bürgerinnen, und weniger rote und grüne Ideologie!“, formulierte Neuhäuser in der Pressemitteilung.
„profdrcn“, Instagram-Account
Auf Instagram wählt „profdrcn“ deutliche Worte. So beschuldigt er die SPD, einen Stellvertreterkrieg gegen Russland vorzubereiten. Und: „Unkontrollierte Migration. Danke, SPD“, schreibt er in einem anderen Kommentar. Unter dem Post der Grünen Dortmund kommentiert er: „Nie wieder die grüne Sekte“. Aktivisten, die im Dezember des vergangenen Jahres gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ protestiert haben, bezeichnet er als „Linksfaschisten“.
Die Hinweise darauf, dass hinter dem Profil Gert Armin Neuhäuser stecken könnte, sind vielfältig: In der Instagram-Biografie von „profdrcn“ steht „GAN“, die Initialen von Gert Armin Neuhäuser. Der Account hieß bis zur Umbenennung im vergangenen Jahr „profdrgan“. Weil Instagram bei einer Umbenennung des Accounts die Markierungen in Kommentarspalten aber nicht verändert, lassen sich die beiden Namen unter dem Account zusammenführen. Das Profilbild zeigt mittlerweile weiße Weintrauben an einer Rebe. Zuvor nutzte der Account noch ein Foto von einem Mann, der Gert Armin Neuhäuser sehr ähnlich sieht.
In Diskussionen in Kommentarspalten hatte eine andere Instagram-Nutzerin „profdrcn“ ihrerseits im Herbst 2024 als „Gert-Armin Neuhäuser“ angesprochen. Er hatte darauf geantwortet: „bitte ohne Bindestrich“. Tatsächlich schreibt sich Gert Armin Neuhäuser ohne Bindestrich. Außerdem empörte sich „profdrcn“ im Dezember 2025 auf Instagram, dass sein Dienstwagen, ein Volkswagen ID 4, wegen der fehlenden Ladestruktur „in der norddeutschen Tiefebene“ unbrauchbar sei. Der Dienstwagen am Gericht in Osnabrück ist ein Volkswagen ID 4, Rinteln liegt in der norddeutschen Tiefebene.
Und einen weiteren Hinweis lieferte eine Fleischerei: Am 14. Mai 2023 postete die Fleischerei Rauch eine Bildergalerie mit Informationen zu ihrem Neubau im niedersächsischen Haste. Die Fleischerei Rauch hat sonst Standorte in Rinteln und Lauenau. Unter dem Post kommentierte „profdrcn“ (damals als profdrgan): „Viel Erfolg euch“. Die Fleischerei antwortete mit „Danke Gert-Armin – Dir herzlichen Glückwunsch zum beruflichen Erfolg“. Zwei Tage vorher, am 12. Mai 2023, hatte Gert Armin Neuhäuser seine Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück erhalten. Und – wie ausgeführt – kommt Neuhäuser aus Rinteln.
In mehreren Kommentaren beruft sich „profdrcn“ auf seine berufliche Erfahrung. So kommentiert er bei einer jungen Frau, die sich über Böllern an Silvester aufregt: „Ich bin Jurist und du kannst den Chirurgen wegen der misslungenen Lippen OP auf Schadensersatz verklagen lassen. Klassischer kunstfehler“. An einer anderen Stelle kommentiert er bei einer Bildungsforscherin, die zu Diskriminierung an der Hochschule forscht: „Ich bin selber Hochschullehrer, und ich kenne keinen diskriminierungsfreieren Raum als die Universität“. An der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wurde Neuhäuser 2020 zum Honorarprofessor ernannt. Dieses Wintersemester gibt Neuhäuser die Vorlesungen „Kommunalrecht II“ und „Öffentliches Dienstrecht“.
Neuhäuser schaltet nach der Anfrage der taz einen Anwalt ein. Die Frage, ob Neuhäuser der Verantwortliche für den Account ist, beantwortet der nicht. In einem Schreiben an die Redaktion erklärt er, es gebe „keine belastbaren Beweistatsachen“, die seinen Mandanten mit dem Account in Verbindung brächten. Eine Berichterstattung verletze die journalistische Sorgfaltspflicht.
Neuhäuser urteilte über Polizisten in rechter Chatgruppe
Nach Eingang der taz-Anfrage an Neuhäuser wurden zahlreiche der beanstandeten Kommentare des Accounts gelöscht. Der Anwalt weist darauf hin, dass daraus keine Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers gezogen werden dürften. In einem weiteren Schreiben erfahren wir von dem Anwalt: Die von uns angeführten Indizien seien in ihrer Dürftigkeit kaum zu überbieten. Dass anonyme Profile im Internet reale Biografien, Dienstwagenmodelle oder berufliche Eckdaten imitieren, um Authentizität vorzutäuschen, sei ein triviales Phänomen des digitalen Identitätsmissbrauchs. Jede unserer „Erkenntnisse“ lasse sich zwanglos durch die gezielte Konstruktion eines Fake-Profils durch Dritte erklären, die Herrn Neuhäuser diskreditieren wollen.
Die „Indizienkette“ sei nichts weiter als eine Ansammlung von Korrelationen, die wir mangels echter Belege zu einer Kausalität aufzublasen suchen. Sein Mandant müsse sich zu der Frage der Verantwortlichkeit für den Account folglich nicht äußern. Und der Anwalt sagt: Unsere Anfrage löst keine sekundäre Beweislast aus, Neuhäuser muss sie daher nicht beantworten. Und er wird uns verklagen, wenn wir das berichten.
Auf Nachfrage der taz antwortet die Universität Hannover, die Inhalte des Social-Media-Auftritts von „profdrcn“ berührten „nicht die wissenschaftliche Kompetenz, sondern persönliche Inhalte“. Sie seien darüber hinaus für die Universität „in ihrer Zuordnung nicht zu verifizieren“.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück will sich zu Fragen nach dem Social-Media-Account von „profdrcn“ nicht äußern.
Die oberste Dienstaufsichtsbehörde für Richter wie Neuhäuser ist das niedersächsische Justizministerium. Das schreibt auf Anfrage der taz: „Dem Justizministerium liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob der betreffende Account von Herr Prof. Dr. Neuhäuser betrieben wird.“ Die Behörde habe Neuhäuser aber um eine Stellungnahme gebeten.
Mit Blick auf die letzten Urteile des von Neuhäuser geleiteten Verwaltungsgerichts Osnabrück fällt besonders eins aus dem Januar 2025 auf. Dabei ging es um einen Polizeihauptkommissar, der sich in rechten Chatgruppen beteiligt hatte. Die Polizeidirektion hatte beantragt, ihn wegen des Versands sowie des Empfangs von rassistischen, ausländerfeindlichen oder die NS-Zeit verharmlosenden Dateien aus dem Dienst zu entfernen.
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrücks unter dem Vorsitz von Gert Armin Neuhäuser stellte zwar ein Dienstvergehen des Polizisten fest, hielt aber die Entfernung aus dem Dienst für unverhältnismäßig und stufte ihn in das Amt eines Polizeioberkommissars zurück. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass der Beamte zwar gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen habe. Aber: „Im Rahmen einer Gesamtabwägung müsse allerdings beachtet werden, dass auch ein Beamter ein Recht auf ein Privatleben habe.“
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