: Gasbohrung vor Borkum naht
Niederlande ändern Beschluss über die geplante Erdgasförderung in der Nordsee
Die umstrittene Erdgasförderung in der Nordsee nahe der Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog könnte doch kommen. Das niederländische Wirtschaftsministerium nahm Änderungen an der Umweltgenehmigung vor, die den Weg freimachen sollen. Die vom Den Haager Verwaltungsgericht im April festgestellten Mängel seien behoben worden, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Damit könnte das niederländische Energieunternehmen One-Dyas ab dem 31. Mai die geplanten Bauarbeiten für die Errichtung einer Bohrplattform fortsetzen. Zuvor hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weitere Umweltorganisationen und die Insel Borkum dagegen geklagt.
One-Dyas plant, aus einem Feld vor den beiden Nordseeinseln Erdgas zu fördern. Dazu soll eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet rund 23 Kilometer nordwestlich von Borkum errichtet werden. Gefördert werden soll den Plänen zufolge sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten, nahe dem niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer.
Das Unternehmen One-Dyas teilte am Mittwoch mit, die Arbeiten in der Nordsee sollten „so bald wie möglich“ aufgenommen werden. Die Niederlande hatten die Genehmigung zur Gasförderung bereits im Sommer 2022 erteilt. Dagegen hatten deutsche Umweltorganisationen sowie Borkum geklagt. Im April hatte das Verwaltungsgericht den Klägern teilweise recht gegeben. Das Gericht bemängelte, dass die schädlichen Folgen für die Natur nicht ausreichend untersucht worden seien. Außerdem könnten die geplanten Bauarbeiten zu erhöhtem Stickstoff-Ausstoß führen.
Für die Bohrungen sind Genehmigungen beider Länder erforderlich. Auf deutscher Seite läuft noch ein Genehmigungsverfahren.
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. „Die Entscheidung überrascht uns jetzt. Wir werden so schnell wie möglich einstweiligen Rechtsschutz beantragen“, sagte DUH-Energieexperte Constantin Zerger. Die Umwelthilfe habe ohnehin vorgehabt, gegen das Gerichtsurteil vom 18. April Berufung einzulegen – vor allem zu den Punkten Klimaschutz und Riffschutz. (dpa)
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