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Schwangerschaftsabbrüche in DeutschlandMehr Bauchfreiheit

Nach wie vor ist Abtreibung in Deutschland nach Paragraf 218 verboten. Experten empfehlen nun die Legalisierung von Abbrüchen am Anfang der Schwangerschaft.

Internationaler Frauentag 2024 in Berlin: „My body, my choice“ sollte endlich auch für Frauen eine Selbstverständlichkeit sein Foto: Florian Boillot

BERLIN taz | Die Sätze mit Sprengkraft folgen nach 250 von mehr als 600 Seiten: Nach verfassungs-, völker- und europarechtlicher Prüfung sei die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen „nicht haltbar“, heißt es in dem der taz vorliegenden Sachverständigen-Bericht. Das Fazit: „Der Gesetzgeber muss den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft erlauben.“

Ein Jahr lang hat die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ zwei Fragen erörtert: Einmal, ob und inwiefern Schwangerschafts­abbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden können. Und, zum Zweiten, ob und inwiefern Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft legalisiert werden sollten.

Am kommenden Montag will das Team aus 18 Wis­sen­schaft­­le­r*in­nen seine Einschätzung dazu vorlegen. Nun berichtete der Spiegel vorab – und setzte damit das Thema Schwangerschaftsabbrüche vorzeitig auf die politische Tagesordnung.

Bahnbrechend an dem Bericht ist, dass zum ersten Mal hierzulande eine ernsthafte Abwägung der Grundrechte der Schwangeren und der Rechte eines Embryos vorgenommen wird. Ein Zwang zur Fortsetzung einer noch frühen Schwangerschaft stelle einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte der Frau dar“. Je kürzer die Schwangerschaft bestehe, desto eher sei ein Schwangerschaftsabbruch zulässig.

Krankenkassen sollen Kosten übernehmen

In den ersten drei Monate sollen Abbrüche demnach legal sein – offen lassen die Sachverständigen aber, ob das über weitreichende Ausnahmen im Strafrecht geregelt oder ob der Paragraf 218 ganz aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte. In dem Fall könnte er durch ein eigenes Gesetz für reproduktive Rechte ersetzt werden.

Nach den ersten drei Monaten lässt die Kommission dem Gesetzgeber viel Spielraum

Nach den ersten drei Monaten lässt die Kommission dem Gesetzgeber viel Spielraum. Erst ab der eigenständigen Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb der Gebärmutter solle er „den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben“. Ausnahmen etwa bei medizinischer Indikation müssten aber jederzeit ermöglicht werden. Bislang sind ungewollt Schwangere zudem vor einem Abbruch verpflichtet, sich beraten zu lassen – ob dies weiterhin so sein oder die Pflicht abgeschafft werden soll, auch da legt die Kommission sich nicht fest.

Die Kommission empfiehlt, dass die Kosten für Abbrüche mindestens in den ersten drei Monaten von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Auch fordert sie kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und für alle Frauen Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen sowohl zu Verhütung wie auch zu Abbrüchen.

Ja zu Eizellspenden, vorsichtiger bei Leihmutterschaft

Eine zweite Arbeitsgruppe der Kommission beschäftigte sich mit der Frage, ob Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft hierzulande legalisiert werden sollten. Eizellspende bedeutet, dass Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet und einer anderen Person wieder eingepflanzt werden. Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Person die Schwangerschaft für eine andere Person austrägt, möglicherweise mit deren Eizellen. Beides hält die Kommission für möglich, wenn auch mit Abstufungen.

Das seit 1990 geltende Verbot von Eizellspenden sei „überholt und nicht mehr überzeugend“. Unter bestimmten Bedingungen sei der Vorgang sowohl verfassungsrechtlich wie auch ethisch vertretbar: Dazu zählt neben Aufklärung und freiwilliger Einwilligung der Spenderin auch ein Spenderinnenregister analog zum Samenspenderregister. So soll das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung gewahrt werden. Für die Entnahme der Eizellen müssten medizinische Verfahren genutzt werden, die die Belastung der Spenderin so gering wie möglich halten. Zudem müsse die Aufwandsentschädigung für den körperlichen und psychischen Aufwand der Spenderin „angemessen“ sein. Was das konkret bedeutet, bleibt offen.

Beim Thema Leihmutterschaft formuliert die Kommission vorsichtiger. Sofern sowohl der Schutz der Leihmutter als auch das Kindeswohl gewährleistet würden, könne diese in einigen Fällen zugelassen werden. Das Austragen einer Schwangerschaft für eine andere Person aber berge „selbst in altruistisch angelegten Modellen“ Potenzial für Missbrauch, heißt es im Bericht. Es liege deshalb im Ermessen des Gesetzgebers, auch am bisherigen Verbot von Leihmutterschaft festzuhalten.

Für den Fall einer Legalisierung formuliert die Kommission Bedingungen: Eine Leihmutter müsste bereits mindestens ein Kind geboren haben. Alle medizinischen Verfahren müssten möglichst geringe Belastungen für sie mit sich bringen. Abstammungsrechtlich müsse eine eindeutige Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern ermöglicht werden – zugleich aber müsse der Austragenden das Recht eingeräumt werden, sich innerhalb einer „kurzen Frist“ nach der Geburt doch noch dafür zu entscheiden, selbst rechtliche Mutter des Kindes zu werden. Auch hier müssten eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ sowie das Recht des Kindes auf eigene Abstammung gewährleistet werden.

Bundesregierung hält sich bedeckt

Aus den beteiligten Ministerien für Gesundheit, Frauen und Justiz war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen. Sie alle verwiesen auf die Vorstellung der Kommissionsergebnisse am Montag. Auch von den Grünen war keine Stellungnahme zu bekommen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Mützenich sagte lediglich, die Koalitionspartner könnten mit diesem Bericht „ihre Argumente schärfen“ – dies würde man aber zunächst intern tun.

Anders die Opposition: Der Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) kündigte umgehend an, im Fall einer Liberalisierung beim Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Etwas zurückhaltender reagierte CDU- und Fraktionschef Friedrich Merz: Er hoffe, dass der Kanzler „die Koalition davon abbringen wird, einen weiteren gesellschaftlichen Großkonflikt in dieses Land zu tragen“. Man werde aber zunächst „in der Sache argumentieren und nicht gleich den Weg nach Karlsruhe gehen“.

Die Vorsitzende der Linke-Gruppe im Bundestag hingegen begrüßte, dass die Kommission nicht nur die Legalisierung innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehle, „sondern auch klar sagt, dass es möglich ist, den Zeitraum für Schwangerschaftsabbrüche zu erweitern“. Die Bundesregierung müsse nun zügig einen Gesetzentwurf vorlegen, so Heidi Reichinnek.

Auch Pro Familia begrüßte die Empfehlungen. Die Spielräume, die die Kommission dem Gesetzgeber lasse, müssten „umfänglich genutzt werden“, fordert die Organisation und drängt die Politik zum Handeln: Die Regierung müsse „notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode konzipieren, konsultieren und beschließen lassen“.

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24 Kommentare

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  • Vielen Dank für eure Beiträge. Wir haben die Kommentarfunktion geschlossen, um mit die großen Mengen an Kommentaren prüfen zu können. Die Moderation

  • "Erst ab der eigenständigen Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb der Gebärmutter solle er „den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben“"



    Das sollte näher spezifiziert werden. Lass einen Säugling ohne Betreuung liegen und er ist spätestens binnen Tagen nicht mehr.

  • " Nach verfassungs-, völker- und europarechtlicher Prüfung sei die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen „nicht haltbar“, "

    Irgendwie fehlt mir in dem Artikel der Hinweis darauf, dass die gegenwärtige Regel



    nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entstanden ist.

    Wird das jetzt auf einmal anders urteilen ?

    • @flaviussilva:

      Die jetzige Regel entstand als kleinster gemeinsamer Nenner der Politik nach dem Urteil. Man musste was machen und hat so wenig wie möglich gemacht.

    • @flaviussilva:

      Es wäre nicht das erste Mal.

      • @da Customer:

        Aber höchst unwahrscheinlich !

        Das Gericht hat sich auf einen Paragraphen berufen welcher mit der Ewigkeitsklausel abgesichert ist !

        • @flaviussilva:

          Die Ewigkeitsklausel spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle. Sie ist eine Brandmauer gegen eine willkürliche Verfassungsänderung,nicht gegen eine Neuauslegung.

  • Der Vorschlag läuft also auf die alte DDR Gesetzgebung hinaus. Hätte man gleich übernehmen müssen.

  • Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht so einfach umzusetzen, wie es sich die Kommission und v.a. viele BürgerInnen vorstellen. Die juristischen Hürden in Form des Grundgesetzes sind hoch und es ist gut möglich, dass Änderungen und/oder Streichungen von Teilen des §218 vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

    Da Ungeborene keine Lobby geschweige den rechtliche VertreterInnen haben, haben wir uns als Gesellschaft daran gewöhnt, v.a. die Argumente der Erwachsenen zu hören - und nur gelegentlich die deutlich leiseren Stimmen jener, die sich gegen eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruches sind. Darunter nicht nur "fanatische" LebensschützerInnen.

    Ich empfehle die Lektüre des damaligen Urteils des BVerfG, in komprimierter Form in dem wikipedia-Artikel de.wikipedia.org/w...nn_des_Menschseins

    Es werden viele neue Fragen aufgeworfen. Wenn die Kommission erklärt "ein Zwang zur Fortsetzung einer noch frühen Schwangerschaft stelle einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte der Frau dar“, dann bin ich bei der juristischen Güterabwägung gespannt, wie der - so könnten es GegnerInnen formulieren - nicht zu rechtfertigende Eingriff in die Grundrechte des ungeborenen Lebens begründet werden soll. Bei der einen Gruppe geht es um das Recht auf Selbstbestimmung, bei der anderen ums nackte Überleben.

    Sprengstoff kann auch in folgender Kommissionsaussage stecken:



    Erst ab der eigenständigen Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb der Gebärmutter solle er „den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben“. Wie grundsätzlich ist "grundsätzlich"? Seit Jahrzehnten beklagen z.B. Behindertenverbände, dass - trotz Vorgabe durch das BVerfG - behinderte Ungeborene de facto kaum geschützt sind. Sie können auf Grund der sozialen Indikation noch bis unmittelbar vor Geburt abgetrieben werden. Schlägt das Gremium hier nun Gleichbehandlung vor, sowohl vor und nach der 12. Woche?

    • @Martin Spieler:

      Man muss nicht abwägen, genausowenig wie bei der Notwehr irgendwelche Rechtsgüter gegen einander abgewogen werden können. Ein Recht auf Nutzung des Körpers eines anderen gibt es nicht. Einem Fötus kann kein Mehr an Rechten eingeräumt werden als anderen Menschen.



      Es wäre an der Zeit,diesen Missstand zu beseitigen

      • @Croissant:

        Ich finde die Analogie, die Sie herstellen wollen, mehr als fraglich. Auch Notwehr hat mit angemessenen Mitteln zu erfolgen, wenn nicht, kann man evtl. mildernde Umstände gelten lassen. Gegenüber jemandem, der/die mich mit einer Waffe bedroht, werde ich möglicherweise so reagieren, dass der/die AngreiferIn selbst zu Schaden kommt, im Extremfall sogar zu Tode. Eine Schwangere befindet sich möglicherweise in einer Notlage, aber ihr Leben oder Besitz kann auch anders geschützt werden. Nach ihrer Analogie würden sie wohl auch einem hungernden Menschen erlauben, einen anderen Menschen seiner Lebensmittel zu berauben. EinE RichterIn hingegen würde schauen, ob es für den Hungernden andere Möglichkeiten gegeben hat, diesen Hunger zu lindern. Falls dies nicht der Fall war, würde dies den Raub sicher nicht legitimieren, aber immerhin für mildernde Umstände sorgen.

  • "Der Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) kündigte umgehend an, im Fall einer Liberalisierung beim Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen." Ein Mann einer "christlichen" Partei sagt das zum Thema Abtreibung- finde den Fehler! Meine Augen tun weh weil ich sie beim Lesen dieses Kommentars und des von Herrn Merz so gedreht habe. Erstmal haben wir eine Trennung von Kirche und Staat, der Glauben sollte also sowieso nicht in die Thematik einfließen, was manch ein Politiker oft vergisst gerade bei diesem Thema. Und haben sie keine Frau in ihren Partei gefunden, die das hätte sagen können um wenigstens den Anschein zu erwecken, als wollten hier nicht wieder Männer darüber entscheiden was Frauen mit ihrem Körper machen!? (insert Würgeemoji) Und komischerweise sind es dann aber auch immer Männer von Parteien, deren Politik gegenüber Frauen und Kindern nicht mehr ganz so sozial und fürsorgend ist, sobald das Kind da ist, wenn sie dem überhaupt Aufmerksamkeit spenden. "gesellschaftlicher Großkonflikt"- sagte die Mimose (insert Merz clutching his pearls), die alles zu einem Großkonflikt macht und eine Politik des Gegeneinanders macht und das aus purem Eigeninteresse/ politischer Ambition und nicht weil er tatsächlich das Wohl des Volkes im Auge hat.



    Fun fact: Die DDR beschloss bereits 1972 das "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" indem auch die kostenlose Abgabe der Pille vorgeschrieben war. "der Inhalt des Gesetzes (stellte) weltweit ein Novum dar. Erstmals übertrug es der Frau das Recht, innerhalb von zwölf Wochen nach Beginn einer Schwangerschaft eigenverantwortlich über deren Abbruch zu entscheiden." (MDR: Selbstbestimmung der DDR-Frau: Als die Abtreibung legal wurde)

    • @Momo Bar:

      Ich bin eher für diesen Vorschlag, aber ich fände es auch gut wenn das BVERFG nochmal drüber guckt. Da die Regierung natürlich nicht gegen das eigene Gesetz klagen kann, wäre es gut wenn die CDU das veranlasst.

  • Da wissenschaftliche Expertise in der Deutschen Politik nur in den seltesten Fällen irgendeine Rolle spielt wird auch diese Expertise nichts an der aktuellen Situation ändern.

    Und das liegt zum größten Teil daran, dass sich unsere politischen Parteien für gottgleiche, unfehlbare und allgewaltige Institutionen halten.

  • Verstehe ich nicht.

    In Deutschland ist seit Jahrzehnten der Schwangerschaftsabbruch in der Frühschwangerschaft also 12 Wochen p.c. bzw. 14 Wochen p.m. unter Einhaltung einiger weniger sehr einfacher Spielregeln problemlos möglich.

    Es sei mit diesem Sachverständigenbericht "zum ersten Mal hierzulande eine ernsthafte Abwägung der Grundrechte der Schwangeren und der Rechte eines Embryos" getroffen worden. OK, die Autor*innen waren zum Zeitpunkt einer solcher ernsthaften Abwägung noch im Kindergarten- bzw. Teenageralter. Aber bevor man so etwas schreibt, sollte man schon einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 28.05.1993 von A bis Z kennen. Das nämlich macht auf zig Seiten nichts anderes als eine ernsthafte Abwägung zwischen den Rechten Schwangerer und Ungeborener.

    In der Folge schreibt der Senat "dem Staat" vor, dem Grundgesetz entsprechende Gesetze zu erlassen. Das hat die damalige Regierung dann getan. Seither (und auch vorher schon) gibt es keinen, wie von den Autor*innen nahegelegten "Zwang zur Fortsetzung einer noch frühen Schwangerschaft" in Deutschland und demnach stellt das geltende Gesetz auch keinen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte der Frau dar“.

    Vielleicht einmal § 218 a-c und § 219 StGB lesen?

    • @EIN MANN:

      Ich wünsche mir keine Beratung in meinen intimen Angelegenheiten und der Beratungszwang ist eben genau ein solcher Eingriff.



      Ganz davon zu schweigen,dass es sich nicht um ein Recht handelt,den Zutritt zu meinem Körper zu verweigern,dass allen normalerweise zusteht.



      Frauen sind nicht "etwas anderes" weil sie schwanger sind,sondern Menschen mit allen Rechten genauso wie Männer.



      Daher muss ich mir nicht sagen lassen, womit und mit welcher rechtlichen Lösung ich zufrieden sein soll.

    • @EIN MANN:

      Voll ihrer Meinung. Man kann wirklich den Eindruck bekommen, die Sachverständigen kennen nicht die Entscheidungen des BVerG, die nahezu wörtlich in das Gesetz übernommen wurden.

      • @Reiner Wadel:

        Dan gehen Sie mal in eine katholische Beratungsstelle.

        Die Theorie des Gesetzes ist nicht immer gleich der Praxis.

    • @EIN MANN:

      "In Deutschland ist seit Jahrzehnten der Schwangerschaftsabbruch in der Frühschwangerschaft also 12 Wochen p.c. bzw. 14 Wochen p.m. unter Einhaltung einiger weniger sehr einfacher Spielregeln problemlos möglich."

      Genau so ist es eben in der Praxis nicht.

  • Ich hätte nicht gedacht, das ich einmal Friedrich Merz zustimmen würde. Aber ich kann wirklich nicht verstehen, was diese Debatte zum jetzigen Zeitpunkt soll.

    Das Abtreibungsthema ist - wie Amerika zeigt - ein Thema mit extremem gesellschaftlichen Spaltungspotenzial. Eine grundlegende Reform eines prinzipiell gut funktionierenden Kompromisses zu fordern, der noch dazu in der Gesellschaft weitgehend konsensfähig ist, ist aus meiner Sicht völliger Unsinn. Das sieht man schon daran, dass die neuen Regelungen mit den alten Regelungen inhaltlich weitgehend übereinstimmen, nur halt woanders - außerhalb des Strafrechtes - geregelt werden sollen. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem ein*e Ärzt*in aufgrund der jetzigen Regelungen jemals strafrechtlich belangt wurde, obwohl diese eingehalten wurden. Warum dauernd von einer "Rechtsunsicherheit" gesprochen wird, ist mir völlig schleierhaft - würde diese wirklich bestehen, würden solche Fälle zumindest gelegentlich doch tatsächlich verhandelt werden müssen.

    Wenn einen "reproduktive Rechte" wirklich interessieren, ist es viel wichtiger, ein strukturelles Problem zu lösen: Immer weniger Ärzt*innen bieten tatsächlich Abtreibungen an. Dies wird gerne auf die voranstehende "Rechtsunsicherheit" geschoben - die Zahl geht jedoch seit Jahrzehnten bei gleichbleibender Rechtslage kontinuierlich zurück, so dass diese Erklärung nicht überzeugt. Vielmehr müssten Anreize gesetzt werden, um Ärzt*innen dazu zu motivieren, dies anzubieten. Das ist aber teuer, aufwändig und man kann damit nicht vor der eigenen Bubble punkten, weil es da um langweiliges Klein-Klein geht und nicht um den aufrechten, mutigen Kampf gegen böse Abtreibungsgegner, so dass ich diesbezüglich leider pessimistisch bin.

    • @Agarack:

      Genau jetzt ist eine Änderung wichtig.

      Die jetzige Rechtslage, strafbar aber wird nicht bestraft, ist extrem schwammig. Auch das trägt dazu bei, dass sich immer weniger Ärzte finden.

      Gerade die Vorgänge in den USA zeigen doch, dass eine klare Rechtslage geschaffen werden muss, die sich eben nicht mit einem Federstrich ändern lässt. In den USA leiden jetzt Millionen Frauen darunter, dass sich die Regierungen Jahrzehnte nicht getraut haben, klare Verhältnisse zu schaffen.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Wie schon gesagt: Wenn die Rechtslage wirklich so schwammig ist, warum landen Ärzt*innen dann wegen Abtreibungen nicht regelmäßig vor Gerichten? Und warum erscheint es so vielen ganz logisch, dass die jetzige Rechtslage dazu führen würde, dass immer weniger Ärzt*innen Abtreibungen anbieten, obwohl die jetzige Rechtslage seit fast 50 Jahren besteht und der Rückgang vor allem innerhalb der letzten 20 Jahre dramatisch ist? Da ist ein direkter Zusammenhang doch fernliegend.

        Und, mit Verlaub, die Vorgänge in den USA sind fundamental anders. In den USA basierte das Abtreibungsrecht auf einem Urteil des Obersten Gerichtshof, und derselbe hatte es wieder kassiert. In Deutschland war es das Parlament, das in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Regelungen entworfen hat. Eine neuerliche Gesetzesänderung würde die Sicherheit dieses Rechtsstandes nicht erhöhen, dafür müsste man ein "Recht auf Abtreibung" schon in das Grundgesetz schreiben. Und dafür wird man - weder im Parlament noch in der Gesellschaft - in absehbarer Zeit eine Zweidrittelmehrheit finden.

        • @Agarack:

          Die Rechtslage ist schwammig, weil sich "strafbar aber wird nicht bestraft" leicht ändern lässt.

          "...dafür müsste man ein "Recht auf Abtreibung" schon in das Grundgesetz schreiben."

          Genau das wäre das Beste. In den letzten 20 Jahren sind Rechte Kräfte immer mehr erstarkt. Dem können wir nicht einfach zuschauen. Sonst geht es uns wie den Frauen in den USA. Dort hat man sich auch Jahrzehnte darauf verlassen, dass ja scheinbar alles in Ordnung war.

          Nebenbei ist die Kennzeichnung einer Frau als Person, die eine Straftatbegeht, aber nur nicht bestraft wird, einfach nur gemein.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Die Straffreiheit von Abtreibungen ist ebenfalls im StGB geregelt und hat Gesetzesrang. Es handelt sich um den §218a. Diesen zu ändern, ist genau so leicht oder schwer, wie jedes andere Gesetz zu ändern - tendenziell eher schwerer, da er in Reaktion auf ein BVerfG-Urteil entworfen wurde. Ein neues einfaches Gesetz, wie von der Kommission gefordert, wäre nicht gefeiter vor Veränderung als die jetzige Rechtslage.

            Aber wenn Sie ernsthaft fordern, ein "Recht auf Abtreibung" in das Grundgesetz zu schreiben, dann wünsche ich ihnen von Herzen viel Erfolg beim Versuch, zu einem der ethisch schwierigsten und komplexesten Themen der Welt eine Formulierung zu finden, die zwei Drittel der Gesellschaft mittragen. Ich glaube, so ein Versuch wäre nichts anderes als ein Konjunkturprogramm für die sogenannten "Lebensschützer".

            Und, bei aller Liebe: "Das finde ich gemein" ist kein plausibles Argument zu irgendeiner Rechtslage.