Wegen Ermittlungen zu SA-Parole: Höckes Immunität erneut aufgehoben
Weil Thüringens AfD-Chef eine verbotene Nazi-Parole wiederholt verwendet haben soll, hat der Justizausschuss des Landtags den Weg für Ermittlungen freigemacht.
Hintergrund sind demnach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera. Der Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende soll im Dezember in Gera bei einer Versammlung den Spruch „Alles für Deutschland“ verwendet haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.
Weil er den Spruch bereits Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt genutzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Auch für diese Ermittlungen war damals die Immunität aufgehoben worden. In dieser Sache muss sich Höcke wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Die Ermittlungen zum Vorfall im Dezember in Gera sollen nun an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben werden. Sie sollen so mit dem bereits angestrengten Verfahren wegen der Verwendung derselben Parole verbunden werden.
Weiteres Strafverfahren
Gegen Höcke wurde zudem eine Anklage am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Hintergrund ist ein Beitrag des früheren Geschichtslehrers bei Telegram.
Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.
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