Lokführerstreik ab Mittwoch: Gericht erlaubt Streik
Die Lokführergewerkschaft GDL ruft von Mittwoch bis Freitag zum Bahnstreik auf. Der Bahn gelang es nicht, den Streik juristisch aufzuhalten.
Prompt kündigte die Bahn an, sie wolle in Berufung gehen und vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil prüfen lassen. Eine Entscheidung der zweiten Instanz ist voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.
Von Mittwoch 2 Uhr bis Freitag 18 Uhr will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken: insgesamt 64 Stunden. Im Güterverkehr sollen bereits ab Dienstag 18 Uhr die Züge ruhen. Der Streik geht auch gegen die Eisenbahnunternehmen Transdev und City Bahn Chemnitz.
Die Chancen der GDL, einen starken Streik mobilisieren zu können, stehen gut. Erst im Dezember sprachen sich laut GDL-Chef Claus Weselsky 97 Prozent der GDL-Mitglieder aus, intensiver, womöglich auch unbegrenzt zu streiken.
GDL fordert kürzere Arbeitszeiten
Im Zentrum steht die Forderung der GDL nach einer kürzeren Arbeitszeit. Diese soll von 38 auf 35 Stunden die Woche gesenkt werden, bei vollem Lohnausgleich. Die Lokführer klagen schon lange über schlechte Arbeitsbedingungen, die den Beruf auch für den Nachwuchs unattraktiv machten.
Während des Weihnachtsfriedens habe die Deutsche Bahn versäumt, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, sagte Weselsky. Das Angebot, das die Deutsche Bahn vergangenen Freitag machte, geht zwar erstmals auf Arbeitszeitverkürzung ein, doch die GDL lehnt es strikt ab. Es sei „substanzlos und vergiftet“.
Der Konzern wolle über ein Wahlmodell für Schichtarbeiter verhandeln. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung stellt Bahn-Personalvorstand Martin Seiler vor: „Die können dann statt 38 nur noch 35 Stunden arbeiten – oder auch 40 Stunden. Jeder wählt aus, wie in einer Cafeteria.“ Doch das ginge nur mit Abstrichen bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung. Eine 35-Stunden-Woche für alle käme für die Bahn allerdings nicht infrage, da dies ihre Personallage nicht hergeben würde.
Mit Blick auf die Entgelte bleibt die Bahn bei ihrem bisherigen Angebot von 11 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 32 Monaten. Die Gewerkschaft verlangt 555 Euro mehr im Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro.
Fronten bleiben verhärtet
Über das Angebot der Deutschen Bahn sagte Weselsky, dieses empfänden die „Mitarbeiter als Schlag ins Gesicht“ und es sei eine „Mogelpackung“, die bestehende Regelungen als neuartige Verbesserungen verpacke. Auch in dieser Tarifrunde verfolge der DB-Vorstand die Taktik „tarnen, tricksen, Taschen füllen“.
Bahn-Personalvorstand Seiler kann umgekehrt kein Verständnis für den Streik aufbringen. Die Bahn argumentiert, es fehle eine rechtliche Grundlage. Dabei bezieht er sich auch auf einen zweiten Rechtsstreit. „Die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren“, begründet Seiler das Vorgehen der Bahn.
Bereits vergangene Woche hat die Deutsche Bahn eine Feststellungsklage erhoben, eine „Nebelkerze“ in Augen der GDL. In der Klage geht es um die Leiharbeitsgenossenschaft Fair Train, die die GDL voriges Jahr gegründet hatte, bei der Lokführer zu besseren Arbeitsbedingungen angestellt werden und von dieser an Bahnunternehmen verliehen werden sollen.
Die Deutsche Bahn sieht darin einen Interessenkonflikt. Rechtsprofessorin Lena Rudkowski zweifelt daran, dass die Feststellungsprüfung den aktuellen Streik beeinflussen würde. „Bis über die Klage der Bahn entschieden ist, kann es noch einige Zeit dauern“, sagt sie der taz im Interview.
Bis jetzt bleibt mit einem Streik zu rechnen und Fahrgäste müssen sich auf weitreichende Einschränkungen einstellen. Wenn auch die letzte Instanz noch nicht ausgeschöpft ist, kündigte die Bahn einen Notfallplan mit stark eingeschränktem Angebot, doch dafür längeren Zügen an. „Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, teilte das Unternehmen mit. Wie auch in vergangenen Streiks gilt, dass die Zugbindung für Tickets in diesem Zeitraum ausgesetzt wird und die Fahrten auch zu einem späteren Zeitpunkt noch angetreten werden können.
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