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Homosexualität in SenegalSelbst Tote werden noch verfolgt

In Senegal wurde die Leiche eines jungen Mannes aus dem Grab geholt und angezündet. Der 31-Jährige soll homosexuell gewesen sein.

Homosexualität steht in Senegal unter Strafe Foto: Seyllou/afp

Cotonou taz | Es sei eine Tat von „äußerster Schwere, die der Barbarei gleichkommt“, lautet die Einschätzung von Abasse Yaya Wane, und die Tä­te­r:in­nen dürften nicht unbestraft bleiben. Wane ist Staatsanwalt in der Stadt Kaolack in Senegal, rund 100 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Dakar. Seit dem Wochenende hat er dort mit einem der wohl ungewöhnlichsten Fälle in seiner Karriere zu tun: Ein Mob – so heißt es in senegalesischen Medien – hat ein Grab auf dem Friedhof Léona Niassène geschändet, die dort begrabene Leiche ausgebuddelt und schließlich angezündet.

Die wütende Menge hatte dafür laut der Nachrichtenseite senenews außerhalb des Friedhofs einen Scheiterhaufen errichtet. Es heißt, dass sie die Leiche an Seilen hinter sich herzog. Zu­schaue­r sollen gejubelt haben.

Das Opfer ist ein 31-jähriger Mann, der mutmaßlich homosexuell war. Homosexualität kann in Senegal mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. In der Gesellschaft ist es ein Tabu. Die Eltern des Toten wollten eigentlich, dass er in der Stadt Touba beerdigt wird.

Das ist die heilige Pilgerstadt der in Senegal sehr einflussreichen muslimischen Bruderschaft der Muriden, die Scheich Amadou Bamba Mbacke Ende des 19. Jahrhunderts gründete. In Touba gelten eigene Gesetze, die Be­woh­ne­r:in­nen zahlen keine Steuern an den senegalesischen Staat. Für Recht und Ordnung sind religiöse Wächter und nicht die Polizei verantwortlich, Alkohol gibt es nicht zu kaufen. Rund 90 Prozent der mehr als 18 Millionen Se­ne­ga­le­s:in­nen bekennen sich zum Islam. Neben den Muriden gibt es weitere Bruderschaften.

Die Pflicht des Bürgermeisters

Aufgrund der sexuellen Orientierung soll es die für die Friedhöfe und die Große Moschee in Touba verantwortliche Verwaltung abgelehnt haben, den 31-Jährigen dort zu beerdigen. Die Eltern waren unter Zeitdruck: im Islam sollen Verstorbene innerhalb von 24 Stunden beerdigt werden. Sie mussten auf Kaolack ausweichen. Bereits kurz nach der Beisetzung wurde das Grab geschändet.

Senegals führende Menschenrechtsorganisationen haben den Vorfall scharf verurteilt. Die Würde des Verstorbenen und seiner Familie sei verletzt worden. Laut Gesetzeslage hätten Bürgermeister die Pflicht, den Angehörigen aller Verstorbenen eine Bestattungserlaubnis auszustellen und für die Sicherheit der Friedhöfe zu sorgen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

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