Messerangriff in Illerkirchberg: Lebenslange Haft für Angeklagten
Im Dezember waren zwei Mädchen auf dem Weg zur Schule mit dem Messer angegriffen worden, eine von ihnen starb. Ein halbes Jahr nach der Tat gibt es ein Urteil.
ULM dpa | Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Die AfD hatte den Fall direkt nach der Tat für rassistische Aussagen gegen Asylsuchende instrumentalisiert.
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam. In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen.
Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Leser*innenkommentare
*Sabine*
Was ich besonders tragisch an diesem Fall finde, ist, dass der eritreische Bürger, wenn ich einen anderen taz-Artikel richtig verstanden habe, seine Reisepapiere nicht hätte erzwingen müssen, sondern sie relativ problemlos "einfach so" hätte erhalten können.
Da Illerkirchberg in Baden-Württemberg liegt, habe ich den nachfolgenden taz-Artikel zumindest so verstanden:
taz.de/Papiere-fue...reische+botschaft/
Stefan L.
@*Sabine* "Was ich besonders tragisch an diesem Fall finde, ist, dass der eritreische Bürger, wenn ich einen anderen taz-Artikel richtig verstanden habe, seine Reisepapiere nicht hätte erzwingen müssen, sondern sie relativ problemlos "einfach so" hätte erhalten können."
Was ändert das?
Der Typ hat die Mädchen ermordet, nur weil er meint, sie hätten sein Messer gesehen. Der ist brandgefährlich, mit oder ohne Reisepapiere.
Kriebs
@Stefan L. "Der Typ hat die Mädchen ermordet, nur weil er meint, sie hätten sein Messer gesehen. Der ist brandgefährlich, mit oder ohne Reisepapiere." --> Er wollte seine Papiere mit einem Messer erzwingen. Das reicht ja wohl. Jeder hasst die deutsche Bürokratie, aber keiner rückt dort mit einem Messer als Sachbearbeitungsbeschleuniger ein.
Stefan Schaaf
Ein gutes, gerechtes Urteil würde ich sagen. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig, der Verurteilte kann also noch weitere Rechtsmittel einlegen.