Konflikt um polizeikritischen Tweet: Bahar Aslan klagt gegen Rauswurf

Laut ihrem Anwalt geht die Dozentin nun juristisch gegen die Polizei-Hochschule Gelsenkirchen vor. Die habe ihr keinerlei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Ein einstöckiges Gebäude mit grauer Fassead hinter Bäumen. Davor steht eine Skulptur bestehend aus den Buchstaben N, R und W - gehalten in den Farben des Wappens von NRW

Das idyllische Grün trügt: Die Polizei-Hochschule Gelsenkirchen ist zu einem Fall für das Gericht geworden Foto: Federico Gambarini/dpa/picture alliance

DÜSSELDORF dpa | Die Dozentin Bahar Aslan wehrt sich juristisch gegen ihren Rauswurf von der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen. Aslans Anwalt Patrick Heinemann reichte nach eigenen Angaben eine Klage gegen den Widerruf ihrer Lehrtätigkeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Vor dem Widerruf müsse die Betroffene laut Gesetz Gelegenheit zur förmlichen Stellungnahme bekommen, sagte Heinemann. „Das ist nicht passiert.“

Die Hochschule habe nicht mit Aslan gesprochen und ihr keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zuerst hatte Zeit online berichtet.

Die Hochschule hatte nach Angaben Heinemanns den bereits erteilten Lehrauftrag für Aslan für das kommende Semester widerrufen. Grund war ein umstrittener polizeikritischer Tweet der Dozentin. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, daher dürfe der Widerruf der Lehrtätigkeit jetzt nicht vollzogen werden, sagte Heinemann. Dieser Schwebezustand könnte nach Worten Heinemanns eine Grundlage zu einem Gespräch zwischen der Hochschule und Aslan bieten. Aslan sei dazu bereit. „Die Gesprächskanäle sind vollkommen offen.“

Aslan hat an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen einen Lehrauftrag für „interkulturelle Kompetenzen“. Ihr Tweet lautete: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freun­d*in­nen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

Aslan hatte später eine „unglückliche Wortwahl“ eingeräumt und gesagt, es tue ihr leid, wenn sich Polizisten angesprochen fühlen, die vorbildlich ihren Dienst täten. Heinemann sagte, es entstehe der Eindruck, dass man Aslan „bewusst missverstehen will“. Aslan habe zugespitzt, aber nicht pauschal alle Polizisten als „braunen Dreck“ bezeichnet.

Auch an die zuständige Bezirksregierung Münster schrieb der Anwalt. Die Behörde prüfte als Schulaufsicht den Vorgang, denn Aslan ist hauptberuflich verbeamtete Lehrerin. Er sehe kein Dienstvergehen, sagte Heinemann. Beamte müssten sich zwar in Äußerungen mäßigen. Aslans Äußerung sei aber außerdienstlich gefallen und stehe in keinem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lehrerin. „Mein Eindruck ist, dass man versucht sie einzuschüchtern“, sagte Heinemann.

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