Brüssel will mehr erneuerbare Energien: EU erhöht die Ausbauziele massiv
Bis 2030 sollen die Mitgliedsstaaten 42,5 Prozent ihrer Energie aus regenerativen Quellen beziehen. Der Ausbaubedarf ist sehr unterschiedlich.
Darauf verständigten sich im sogenannten Trilogverfahren am Donnerstag Vertreter:innen der EU-Kommission, der Mitgliedsstaaten der Union und des europäischen Parlaments. Das Trilogverfahren ist ein informeller Diskussionsprozess, dessen Ergebnis vom Europäischen Rat und dem Parlament formell bestätigt werden muss.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Erneuerbaren Energien auszubauen, um die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu senken. Es geht aber auch um mehr Klimaschutz. Bis zum Jahr 2030 sollen in der EU klimaschädliche Emissionen im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent sinken, bis 2050 will die Union klimaneutral sein.
Die EU fixiert das neue Ausbauziel in der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III), über die fast zwei Jahre verhandelt wurde. „Das wird zu einem großen Ausbau der erneuerbaren Energien in der gesamten EU führen“ sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Franziska Brantner (Grüne) der taz. Deutschland hat das gesteckte Ziel erreicht, wenn bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Das haben sich SPD, Grüne und FDP ohnehin vorgenommen. „Die Richtlinie ist rechtlicher Rückenwind für den Koalitionsvertrag“, sagte Brantner.
Erneuerbare nicht nur für Strom
Der Ausbaustand der Erneuerbaren in der EU ist sehr unterschiedlich. Im Schnitt stammten 2021 22 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen. In Schweden waren es 63 Prozent, in Deutschland 18,8 Prozent und in den Niederlanden weniger als 13 Prozent. Erreicht ein Land die vereinbarten Ziele bis 2030 nicht, droht ein Vertragsverletzungsverfahren – was teuer werden kann. Damit der Ausbau schnell geht, wird die übergangsweise eingeführte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Anlagen sowie der Netze auf Dauer festgeschrieben. So kann auf eine zweite Natur- und Artenschutzprüfung verzichtet werden, wenn es bereits bei der Planung eine gab.
Damit erneuerbare Energien nicht nur für die Stromerzeugung eingesetzt werden, legt die EU auch verbindliche Ziele für Gebäude, den Verkehr und die Industrie fest. In der Indus-trie zum Beispiel sollen bis 2030 mindestens 42 Prozent des verbrauchten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen. Diese Quote kann aber gesenkt werden, wenn Länder das Ausbauziel insgesamt erreicht haben. Dann kann Wasserstoff, der aus Atomenergie gewonnen wird, zum Zuge kommen – aber nicht als erneuerbare Energie angerechnet werden. Das ist ein Zugeständnis an Frankreich, das nach wie vor stark auf Atomenergie setzt.
Umweltschützer:innen sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden, etwa weil Biomasse als erneuerbare Energie gilt. Der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) kritisiert die Möglichkeit der Industrie, den erforderlichen Anteil an grünem Wasserstoff durch mit Atomkraft erzeugten Wasserstoff drücken zu können. „Derartiges Greenwashing hat in einem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien nichts zu suchen“, sagte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
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