Folgen des gekippten Vorkaufsrechts: Mieter:innen hängen in der Schwebe
Immer mehr Vermieter:innen greifen Abwendungsvereinbarungen an, die Mieter:innen bisher vor Verdrängung schützen. Die Bezirke halten dagegen.
Berlin taz | Der Schutz von Berlins Mieter:innen droht weiter zu bröckeln. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im vergangenen Jahr das bezirkliche Vorkaufsrecht gekippt hat, greifen Vermieter:innen nun zunehmend die Abwendungsvereinbarungen an, die derzeit noch mehrere Tausend Mieter:innen vor Verdrängung schützen. Laut taz-Anfragen an die Bezirke, in denen die meisten der so gesicherten Häuser liegen, haben mindestens 58 Vermieter:innen die Abwendungsvereinbarungen ihrerseits für ungültig erklärt.
Insgesamt wurden laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) 384 Häuser auf diese Weise gesichert. In Abwendungsvereinbarungen verpflichten sich die Eigentümer:innen zu einer sozialen Vermieter:innenpraxis, zum Beispiel, indem sie auf Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder Modernisierungen verzichten. Das Vorkaufsrecht hatte es möglich gemacht, die Eigentümer:innen dazu zu bringen – ansonsten konnten Kommunen Investor:innen zum Verkauf stehenden Wohnraum vor der Nase wegschnappen. Verhindern konnten diese dies nur durch die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung.
Seit dem Wegfall des Vorkaufsrechts wittern viele Eigentümer:innen die Chance, endlich die renditehemmenden Sozialverpflichtungen loszuwerden. Laut Zahlen, die die Bezirke der taz auf Anfrage vorgelegt haben, wurden in Neukölln 13 der insgesamt 83 Vereinbarungen einseitig aufgekündigt. Im Bezirksamt Pankow flatterten Kündigungen für 8 der 40 so gesicherten Häuser ein. In Tempelhof-Schöneberg wurden 10 von 61 Vereinbarungen gekündigt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat 15 Kündigungen erhalten. In Mitte wurden 12 Abwendungsvereinbarungen für ungültig erklärt.
Kündigungen werden nicht akzeptiert
Das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat kürzlich der Fall Jonasstraße 24 in Neukölln. Das Verwaltungsgericht erlaubte dort der Eigentümerin die Kündigung der Abwendungsvereinbarung. Zwar erklärte das Gericht die Vereinbarung für grundsätzlich gültig – auch ohne Vorkaufsrecht. Aus der veränderten Rechtssituation leitete es aber ein Kündigungsrecht ab.
Laut Senat und Bezirken handelt es sich um ein Einzelfallurteil. Alle angefragten Bezirke teilten der taz mit, bei den Ämtern eingehende Kündigungen würden nicht akzeptiert. Der taz liegen allerdings Unterlagen zu einem Fall vor, in dem ein Bezirksamt eine Abwendungsvereinbarung freiwillig aufgelöst hat. Dabei ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts noch gar nicht rechtskräftig. Die Stadtentwicklungsverwaltung hat Beschwerde eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht entscheiden wird.
Für Immobilienanwalt Mathias Hellriegel sind dennoch alle Abwendungsvereinbarungen bereits jetzt „nichtig, jedenfalls aber kündbar“. Nur wegen der bezirklichen Drohung mit dem Vorkaufsrecht hätten die Investor:innen unterschrieben. Der taz sagte Hellriegel, alle von ihm vertretenden Eigentümer:innen hätten ihre Abwendungsvereinbarungen bereits gekündigt oder würden dies bald tun. „Meine Mandanten, die gekündigt haben, halten sich auch nicht mehr daran“, so Hellriegel.
Umwandlung in Eigentum verboten
Damit schießt der Eigentümer:innen vertretende Anwalt auch gegen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Dieser sagte am Sonntag dem RBB, es seien lediglich 14 Abwendungsvereinbarungen vor Gericht angegriffen worden – dies sei als Indiz dafür, dass die Investor:innen zu ihren Verträgen stehen. Pressesprecherin Petra Rohland gestand auf taz-Nachfrage ein, dass es sich dabei um eine Zahl vom Frühjahr handelt. Mit denen der taz ist sie dennoch nicht direkt vergleichbar, da sich Geisel ausschließlich auf Fälle bezog, die vor Gericht verhandelt werden.
Zwar ist noch offen, wie das Oberverwaltungsgericht urteilen wird, für die Mieter:innen sieht es aber nicht rosig aus: Bis zum Urteil bleibt ihr Status unklar. Wenigstens die Umwandlung ihrer Häuser in Eigentum müssen sie wohl aber nicht fürchten. Im vergangenen Jahr hat der Bund mit Paragraf 250 Baugesetzbuch ein befristetes Umwandlungsverbot beschlossen, laut dem in angespannten Wohnlagen zwei Drittel aller Mieter:innen einer Umwandlung in Eigentum zustimmen müssen. „Ein großes Ziel der Abwendungsstrategie bleibt erhalten“, sagte deshalb der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), zur taz.
Weiter droht den Mieter:innen Verdrängung durch Modernisierung. Diesen Spuk beenden könnte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), indem er seine Blockade aufgibt, das Vorkaufsrecht auf Bundesebene zu sichern. Hoffen müssen die Mieter:innen also auf die FDP – ob das wohl gut geht.
Leser*innenkommentare
Abid Kidoh
Das einzige, was Berliner RR-Politiker rechtssicher hinbekommen haben, ist der Verkauf landeseigener Wohnungen an Heuschrecken.
Alles, was danach kam, ist Schaufensterpolitik, die den Mietern mehr schadet als nützt.
DiMa
Wenn man sich noch an die damaligen Aussagen von Herr Florian Schmidt erinnert, dann sind die Abwendungsvereinbarungen (zumindest in Friedrichshain-Kreuzberg) höchst wahrscheinlich in einer erpresserischen Form zustande gekommen. Sollte dies der Fall gewesen sein, dann haben die Kündigungen möglicherweise Aussicht auf Erfolg. Am Ende kommt es auf den Einzelfall an.
Eine Gesetzesänderung hätte jedenfalls keinerlei Folgen für die bisherigen Vereinbarungen.