Infektionsschutzgesetz beschlossen: Bundestag billigt neue Coronaregeln

Die Abgeordneten stimmten Karl Lauterbachs Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz zu. Es erlaubt, wieder strengere Coronaregeln zu verhängen.

Eine FFP2 Maske liegt auf einem Sitz in einer S-Bahn

Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im Fernverkehr in Bahnen und Bussen Foto: Imago

BERLIN epd/afp | Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Das Parlament billigte die Neuregelung, um die die Parteien der Ampel-Koalition lange gerungen hatten, am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordneten für den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dagegen stimmten 313 Parlamentarier. Es gab drei Enthaltungen. Das Gesetz schreibt fest, welche Regeln beschlossen werden können, um die Coronapandemie einzudämmen.

Lauterbach sagte in der abschließenden Debatte über den Gesetzentwurf: „Wir sind sehr gut vorbereitet, und wir werden die Lage im Griff haben.“ Mit besseren Impfstoffen und Medikamenten, deutlich mehr Daten über die Infektionslage und dem geänderten Infektionsschutzgesetz werde man auf jede mögliche Entwicklung in der Pandemie reagieren können, versicherte er.

Vorgesehen sind einige wenige bundesweite Basisschutzmaßnahmen. Über alle weiteren Schritte entscheiden die Bundesländer je nach Infektionsgeschehen. Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im Fernverkehr in Bahnen und Bussen. Fluggäste müssen dagegen keine Masken mehr tragen. Die Union kritisierte diese Änderung, die die Koalition erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hatte, als fragwürdig und unverständlich.

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Die Bundesländer können von Oktober an Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder Theatern vorschreiben – müssen es aber nicht. Wenn eine Überlastung des Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht, können die Länder verschärfte Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote und Beschränkungen für Veranstaltungen vorschreiben.

Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Nur wenn der Präsenzunterricht andernfalls eingestellt werden müsste, soll für Kinder ab der fünften Klasse mit Masken unterrichtet werden.

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Wenn der Bundesrat Ende kommender Woche den gesetzlichen Änderungen ebenfalls zustimmt, treten die Regeln am 1. Oktober in Kraft und gelten bis zum 7. April des kommenden Jahres.

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