Strom könnte billiger sein statt teurer: EEG-Umlage zu früh abgeschafft

Mit der Gebühr sollte Ökostrom gefördert werden. Die Ampel schaffte sie ab. Tatsächlich hätte sie den Strompreis ab 2023 senken können.

Windräder und Strommasten

Zu früh abgeschafft: Umlage für Ökostrom Foto: Carsten Rehder/dpa

FREIBURG taz | Im Frühjahr hatte die Bundesregierung sich noch für die Abschaffung der sogenannten EEG-Umlage gefeiert – gerade noch rechtzeitig, bevor die Umlage sich jetzt von ganz alleine auflöst. Und mehr noch: Gäbe es die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) heute noch, könnte sie im kommenden Jahr negativ werden. Sie würde den Strompreis also nicht mehr belasten, sondern entlasten.

Die EEG-Umlage war bis Juli ein Posten auf den Stromrechnungen. Damit bezahlten die Strom­kun­d:in­nen die Förderung der erneuerbaren Energien, um die Stromgewinnung klimafreundlich zu machen. Teile der Industrie profitierten allerdings von Ausnahmen, außerdem traf die Abgabe Menschen mit geringem Einkommen relativ gesehen stärker als Wohlhabende. Um die Ökostromförderung gerechter zu machen, hatte die Ampel-Regierung deshalb den Umstieg auf Steuerfinanzierung ab 2023 angekündigt – und diesen Termin zur Entlastung in der Energiekrise noch ein halbes Jahr vorgezogen.

Dass die EEG-Umlage künftig aber gerade ent- statt belasten könnte, ergibt sich aus ihrer Systematik. Sie hatte keinen festen Betrag, sondern ergab sich aus der Differenz zwischen garantierter Vergütung für Ökostromer und dem Marktpreis für Strom.

Ein Beispiel: Ein Hausbesitzer betreibt eine Photovoltaikanlage und bekommt für seinen eingespeisten Strom 12 Cent je Kilowattstunde vergütet. Diese Kilowattstunde gehört nun formal dem Übertragungsnetzbetreiber.

Der Börsenpreis ist der Knackpunkt

Der Übertragungsnetzbetreiber verkauft die Kilowattstunde am Spotmarkt der Börse. Erlöst er dafür 5 Cent, was lange Zeit ein normaler Wert war, muss er die restlichen 7 Cent über das EEG-Konto ausgleichen. Auf dieses Konto flossen die Umlagezahlungen der Stromkunden – die entsprechend dem Bedarf regelmäßig angepasst wurden.

Inzwischen aber sind die Preise an der Strombörse so hoch, dass der Übertragungsnetzbetreiber die Kilowattstunde für vielleicht 20 Cent verkaufen kann, also Gewinn macht. Den darf das Unternehmen aber nicht behalten, sondern muss den Betrag umgekehrt dem EEG-Konto gutschreiben.

Bei diesem Beispiel sind die 20 Cent sogar noch niedrig gegriffen. Im Juli zum Beispiel lag der Marktwert einer Kilowattstunde Solarstrom bei rund 26 Cent, im August dürfte er noch höher gelegen haben. Während die Betreiber von Großanlagen, etwa Windparks, ihren Strom selbst vermarkten oder vermarkten lassen und somit von den gestiegenen Börsenpreisen selbst profitieren, haben Kleinerzeuger kaum eine andere Wahl als die Nutzung der gesetzlichen Fixvergütung. Das hat zur Folge, dass sie zwangsläufig den Mehrwert ihres Stroms der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Umlage würde negativ

Entsprechend schloss der August mit folgender Bilanz: Der EEG-Strom brachte an der Börse rund 2 Milliarden Euro Erlös, es wurden aber nur 1,5 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber ausgeschüttet. Nimmt man die Preise an den langfristigen Terminmärkten für die kommenden Monate und Quartale zur Basis, dann würde im Jahr 2023 die einst als Strompreistreiber wirkende EEG-Umlage negativ.

Das EEG-Konto dokumentiert die Entwicklung: Es liegt inzwischen satte 17,4 Milliarden Euro im Plus. Ursache dafür sind neben den hohen Börsenpreisen der letzten Monate aber auch die noch für das erste Halbjahr aufgelaufenen Summen aus der EEG-Umlage sowie ein Bundeszuschuss in Höhe von 10,8 Milliarden Euro aus dem Vorjahr. Weitere geplante Bundeszuschüsse hat die Bundesregierung naheliegenderweise ausgesetzt.

Was jedoch mit den angesammelten und weiter anwachsenden Beträgen in Zukunft passieren soll, ist noch unklar: „Die Bundesregierung berät derzeit, wie hier weiter verfahren wird“, heißt es auf Anfrage im Bundeswirtschaftsministerium.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.