Nachrichten zur Coronakrise: Maskenpflicht bald wieder möglich
Das neue Infektionsschutzgesetz soll Deutschland auf den Herbst vorbereiten. Die Länder können dann wieder Maskenpflichten verhängen – zur Not auch in Schulen.
Maskenpflicht ab Herbst wieder möglich
Zum Schutz vor einer Coronawelle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam mitteilten. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
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Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.
Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug. (dpa)
Einigung bei Infektionsschutzgesetz
Die Ampel-Koalition hat das neue Infektionsschutzgesetz nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fertig ausgehandelt. „Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist. Wir sind für den Herbst gerüstet“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe über den mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelten Entwurf für das Gesetz. „Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle.“
Konkrete Angaben zu den Bestandteilen des Pakets machte Lauterbach nicht, die Vorstellung wird jedoch in Kürze erwartet. Dabei geht es um Anschlussregelungen der Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23. September auslaufen. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente. Zum Frühjahr waren sie auf Druck der FDP stark zurückgefahren worden. Allgemeine Maskenpflichten beim Einkauf oder für Veranstaltungen und Zutrittsregeln wie 2G und 3G fielen weg.
Lauterbach warnte dennoch vor einem „sehr schwierigen“ Herbst. Selbst diejenigen, die viermal mit den bisherigen Impfstoffen geimpft wurden, hätten gegenüber der Omikron-Variante BA.5 nur einen Infektionsschutz von weniger als 40 Prozent. Er befürchte, dass es zu Überlastungen der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser kommen könnte, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen.
Zur Beurteilung der Pandemie sollen künftig auch flächendeckende Abwasseranalysen auf das Virus durchgeführt werden: „Wir setzen auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und Abwasseruntersuchungen.“ (dpa)
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Lauterbach will Schulen offen halten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in der ARD angekündigt, dass die Corona-Schutzregeln für den Herbst ohne Schließung von Schulen auskommen sollen. Insgesamt seien aber „viele weitergehende Maßnahmen“ für unterschiedliche Szenarien vorgesehen, die die Länder und teils auch der Bund einsetzen könnten.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) lehnt auch eine Maskenpflicht für das kommende Schuljahr ab. „Eine generelle Maskenpflicht in Schulen darf es nicht mehr geben“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). „Die Maskenpflicht erschwert das Lernen, den Spracherwerb und das Miteinander.“
Gesundheitsminister Lauterbach will im Kampf gegen Corona auch den Zugang zum Corona-Medikament Paxlovid erleichtern: „Wir wollen, dass Risikopatienten und Menschen über 60 Jahre schneller mit Paxlovid versorgt werden“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Für Ältere ist Paxlovid lebensrettend, wenn es schnell eingesetzt wird.“ Ab nächster Woche werde daher die Abgabe neu geregelt. Das antivirale Medikament ist bereits seit Januar in der EU zugelassen. (dpa)
Sieben-Tage-Inzidenz sinkt
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwochmorgen mit 477,9 angegeben. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05.00 Uhr wiedergeben. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 516,1 gelegen (Vorwoche: 652,0; Vormonat: 665,0). Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen.
Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierte einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.
Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 87.681 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 121.780) und 210 Todesfälle (Vorwoche: 181) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen oder Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich.
Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende viele Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 31.044.554 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. (dpa)
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