Karlsruhe lehnt Eilantrag ab: Kein Geld für AfD-nahe Stiftung

Die AfD will, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Das Verfassungsgericht lehnte den Eilantrag nun ab.

Erika Steinbach.

In Karlsruhe vorerst gescheitert: Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung Foto: Imago

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag zugunsten der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung abgelehnt. Diese bekommt also zunächst weiterhin kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Doch schon am 25. Oktober will das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über den Fall verhandeln.

Im Haushaltsgesetz für 2022 hat der Bundestag Anfang Juni beschlossen, dass sechs parteinahe Stiftungen für ihre politische Bildungsarbeit insgesamt 148 Millionen Euro als Globalzuschüsse erhalten. Finanziert werden die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah, 45,6 Mio.), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah, 41,3 Mio.), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah, 16,3 Mio.), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei-nah, 15,7 Mio.), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grünen-nah, 15,6 Mio.) und die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah, 13,4 Mio.).

Kein Euro geht an die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die von der AfD 2018 als parteinahe Stiftung anerkannt wurde. Vorsitzende der Stiftung ist die ehemalige CDU-Abgeordnete Erika Steinbach, die seit Januar 2022 AfD-Mitglied ist.

Nach welchen Kriterien die Gelder an parteinahe Stiftungen vergeben werden, ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Es war bisher aber üblich, dass eine parteinahe Stiftung erst dann aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, wenn die entsprechende Partei zum zweiten Mal hintereinander in den Bundestag gewählt wurde. Deshalb war es gut begründbar, warum die AfD-nahe Stiftung in der letzten Wahlperiode nicht finanziert wurde.

Zweifel an Verfassungstreue

In dieser Wahlperiode verlangte die AfD nun Gleichbehandlung, was die anderen Fraktionen jedoch ablehnten. Stattdessen beschlossen sie einvernehmlich einen Haushaltsvermerk, der nun Teil des Haushaltsgesetzes ist. Danach werden parteinahe Stiftungen nur finanziert, wenn sie „jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“

Schon wenn „begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen“, dürfen keine Globalzuschüsse gewährt werden. Gemeint ist damit natürlich die AfD, denn die Bundespartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat das im März bestätigt.

Kurz zuvor hat die AfD Anfang des Jahres einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt und eine sofortige Gleichbehandlung ihrer parteinahen Stiftung gefordert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte diesen Eilantrag jetzt ab, weil die AfD nicht belegen konnte, dass irreparable Schäden drohen, etwa eine Insolvenz der Stiftung, wenn sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht aus dem Staatshaushalt finanziert wird. Ein ähnlicher Eilantrag der AfD war schon 2020 abgelehnt worden.

Allerdings bringt das Verfassungsgericht nun selbst Dynamik in das Verfahren und kündigte eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache für den 25. Oktober an. Dann wird es vor allem um die Fragen gehen, ob das Grundgesetz den Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung ihrer parteinahen Stiftungen gibt, ob die Stiftungsfinanzieurng gesetzlich geregelt werden muss und ob die mangelhafte Verfassungstreue ein zulässiger Grund für den Ausschluss aus der Finanzierung sein kann.

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