Kritik an Ende der Coronamaßnahmen: Von wegen „Freedom Day“

Die bundesweiten Coronaschutzregeln sind passé – aber viele Maßnahmen bleiben noch bis 2. April in Kraft. Die Lockerungen sorgen weiter für Kritik.

S-Bahnhof mit vielen Menschen

Trotz Ende der bundesweiten Maßnahmen: Die Maskenpflicht in der S-Bahn bleibt vorerst bestehen Foto: dpa

BERLIN taz/dpa/afp | In der Deutschen Bahn wird nur noch der Fahrschein kontrolliert und die Einhaltung der Maskenpflicht, nicht aber mehr der Impfstatus. Arbeitgeber müssen von ihren ungeimpften Beschäftigten vor Ort keinen täglichen Test mehr verlangen. Am Sonntag sind viele Corona-Auflagen ausgelaufen. Trotzdem fiel der zuvor ersehnte „Freedom Day“ aus, denn die Länder behalten regional viele Beschränkungen in einer Übergangsfrist bis 2. April bei.

Und die Infektionszahlen bleiben hoch. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen am Sonntagmorgen mit 1.708,7 an. Am Vortag hatte der Wert noch bei 1.735,0 gelegen.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, warnte am Sonntag im Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einem zu schnellen Wegfall der Maskenpflicht an Schulen. Damit würden die Schulen zur „Durchseuchung“ freigegeben. Es bereite ihm „große Sorgen“, wie schnell die Maskenpflicht in den Schulen vieler Bundesländern wegfalle, sagte Meidinger. „Und das, obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden.“

Das ab sofort geltende neue Infektionsschutzgesetz sieht nur noch einen „Basisschutz“ vor, nach dem in Bussen, Bahnen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht bestehen bleibt und in Schulen weiterhin eine Testpflicht gelten soll. In Schulen, im Einzelhandel und in öffentlichen Innenräumen müssen dann keine Masken mehr getragen werden. Das Gesetz erlaubt aber regionale „Hotspot-Regelungen“, durch die Länderparlamente aufgrund einer besonderen Belastungslage etwa Maskenpflichten weiterhin regional beschließen können.

„Hotspot-Regelung“ ist umstritten

Alle Bundesländer wollen nun aber noch die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist nutzen und die bisherigen Regeln mit den geltenden Maskenpflichten bis längstens 2. April aufrechterhalten.

Nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gibt es weiter massive Kritik daran. Es sei ziemlich wahrscheinlich, dass das neue Infektionsschutzgesetz „bald wieder korrigiert werden muss“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei zwar richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache. „Aber die nächste Virusvariante Deltakron ist bereits in Deutschland, und wir wissen nicht, ob sie gefährlicher ist“, warnte Lewe.

Die Bundesländer halten das neue Gesetz wegen der Hotspotregelungen für wenig praktikabel, da dazu Beschlüsse der Länderparlamente nötig sind, was angesichts wechselnder Infek­tions­lagen umständlich ist. Es sei nicht klar, wie das Gesetz angewendet werden könne und welche Maßstäbe und Paramenter für „Hotspots“ gelten, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Augsburger Allgemeinen.

Keine Homeoffice-Pflicht mehr

Ab Sonntag wurde auch die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wenn möglich die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten, abgeschafft. Dazu sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe, zwar hielten viele Unternehmen über den 20. März hinaus auf der Basis von Betriebsvereinbarungen am Homeoffice fest. Allerdings gebe es auch Unternehmen, die Homeoffice partout nicht wollten. „Deshalb brauchen wir die Verpflichtung.“ Er plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutz­verordnung rasch nachzuschärfen. „Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird“.

In Österreich zieht die Regierung angesichts stark steigender Infektionszahlen die Zügel bereits wieder an. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist dort etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Ab Mitte der Woche müssen in Österreich in öffentlichen Innenräumen wieder FFP2-Masken getragen werden. Eine Regelung, die in Deutschland nach Ende der Übergangsfrist wegfallen soll.

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