Franco A. im Gericht

Franco A. hinter Plexiglas. Er ist nicht geimpft und hat keinen aktuellen Genesenenstatus Foto: Boris Roessler/dpa/ picture alliance

Das krude Weltbild des Franco A.:Er will nur reden

An der rechtsextremen Gesinnung des Bundeswehroffiziers besteht kein Zweifel. Die Frage ist: Wollte er einen Terroranschlag begehen?

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20.2.2022, 11:07  Uhr

Manchmal kann sich die Lage der Dinge schnell ändern. „Es ist alles ausermittelt“, hat Christoph Koller, der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, noch Mitte Januar festgestellt und in einer Mischung aus Unverständnis und Genervtheit die Ankündigung von Franco A.s Verteidigern entgegengenommen, dass sie noch einmal 10 bis 15 Beweisanträge zu stellen gedenken.

Am Samstag vor einer Woche sieht Richter Koller das plötzlich anders. Am Vorabend ist Franco A. in einer S-Bahn-Station in Offenbach von der Polizei kontrolliert worden. Er widersetzt sich den Polizist:innen, fängt an, mit ihnen zu diskutieren, brüllt, wird mit Pfefferspray in Schach gehalten, kurzzeitig festgenommen und durchsucht.

Die Sache wird sofort öffentlich, nicht aber die Tatsache, dass bei Franco A. offenbar brisante Gegenstände gefunden worden sind. Der Richter sieht eine Verdunkelungs- und Fluchtgefahr bei Franco A. und erlässt einen Haftbefehl gegen ihn. In eiligen Fällen kann er das alleine tun. Am Sonntagvormittag rammt ein Spezialeinsatzkommando der Polizei Franco A.s Wohnungstür ein und nimmt ihn fest. Er sitzt nun wieder in Untersuchungshaft.

Dabei hatte es lange so ausgesehen, als gäbe es in diesem Prozess keine Überraschungen mehr. Seit Mai 2021 steht der Bundeswehroffizier Franco A., 33 Jahre alt, vor Gericht, weil der Generalbundesanwalt ihm die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorwirft. Einen Terroranschlag also oder Attentate auf Personen aus der Politik und Zivilgesellschaft, die politisch links stehen, sich für Geflüchtete einsetzen.

Ermittlungen

Im Februar 2017 wird Franco A. festgenommen, als er im Wiener Flughafen eine geladene Pistole aus einem Versteck holen will. Ein Abgleich seiner Fingerabdrücke ergibt, dass er sich als syrischer Flüchtling hat registrieren lassen. Im April 2017 wird er erneut festgenommen und kommt für sieben Monate in Untersuchungshaft.

Prozess

Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht zunächst keine ausreichenden Belege für Terror und lässt die Anklage des General-Bundesanwalts nicht zu. Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass gegen Franco A. doch wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ (Paragraf 89a StGB) verhandelt wird. Am 23. Mai 2021 hat der Prozess begonnen. Bis Ende März gibt es acht weitere Termine. Sollte A. zu mindestens einem Jahr verurteilt werden, muss er die Bundeswehr verlassen. Dafür reichen schon die Waffenrechtsverstöße.

Die meisten kennen Franco A. wohl als den Soldaten, der 15 Monate lang ein Doppelleben als syrischer Geflüchteter geführt hat. Seine Tarnidentität als „David Benjamin“ flog im Februar 2017 nur auf, weil eine von ihm versteckte Pistole auf einer Flughafentoilette in Wien gefunden wurde.

Zwölf Verhandlungstage waren anfangs angesetzt, um die Frage zu beantworten, ob Franco A. ein Terrorist ist. Inzwischen sind mehr als doppelt so viele vergangen, in größeren und kleineren Sälen des Frankfurter Gerichtskomplexes, alle holzgetäfelt und mit Milchglasscheiben, durch die spärlich Tageslicht hereinfällt.

Das Verfahren neigt sich dem Ende zu. Es ist ein zäher Indizienprozess mit einem Angeklagten, der oft so redet, als wüsste er alles besser, in langen Ausführungen seine Weltsicht darlegt und sich, besonders bei Nachfragen, in seinen verwinkelten Gedanken und Sätzen verläuft. Es ist ein Prozess, in dem der Graubereich zwischen rassistischem Reden und Terrorplanung verhandelt wird. In den ersten Sitzungen hat der Vorsitzende Richter sich vieles angehört, was Franco A. erzählt hat.

Christoph Koller kann wie ein netter Onkel wirken, wenn er nickt und freundlich nachfragt, die runde Brille nimmt seinem kahlen Kopf das Massive. Aber seit Franco A.s rassistische und antisemitische Ansichten stärker zu Tage treten, ist es mit dieser Freundlichkeit vorbei.

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller im Gerichtssaal

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller Foto: Thomas Lohnes/dpa/ picture alliance

Antisemitische Äußerungen Franco A.s

Im September vergangenen Jahres antwortet A. auf die Frage des Richters, ob er den Holocaust für eine historische Tatsache halte, das sei „so eine Gesinnungsfrage“, eine Art „neuer Glaube“, er könne darauf zwar antworten, wolle das aber nicht. Später spricht er von Mächten, die die Welt steuern. Koller bezeichnet das genervt als „Geschwurbel“. Kurz vor Weihnachten eskaliert es dann.

Der Verhandlungstag beginnt ohnehin leicht angespannt. Es geht um Corona, Franco A. ist nicht geimpft und hat keinen aktuellen Genesenenstatus, legt aber langwierig dar, weswegen er immun sei. Den Richter beeindruckt das nicht. Er lässt zwei Plexiglasscheiben neben A. aufbauen. Masken auf.

Franco A. behauptet dann, die Amerikaner wollten eine Vermischung der Völker, weil sie von den Juden kontrolliert würden. Er bestreitet, dass dies antisemitisch sei, weil er zu dieser Haltung nicht aus „niederen Beweggründen“ komme, sondern aufgrund einer „tieferen sachlichen Auseinandersetzung“ mit dem Thema. Auf der Zuschauertribüne wird gelacht, Richter Koller sagt: „Wenn ich einer Ihrer Verteidiger wäre, hätte ich um eine Pause gebeten.“

Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.

Aber A. hört nicht auf, zu diskutieren. Er sagt: „Ich bin kein Rassist, also kann ich kein Antisemit sein.“

Er wird immer lauter. Er beruft sich auf den israelischen Friedensaktivisten Uri Avnery, den auch Linke oft zitieren, wenn sie beweisen wollen, dass ihre Kritik an Israel keinen Antisemitismus darstelle. „Ich belehre Sie jetzt“, sagt Koller. Franco A. könne durch seine Reden Straftaten begehen, Volksverhetzung etwa. Davon lässt sich A. nicht wirklich beirren.

Als er anfängt zu erläutern, inwiefern Juden und Deutsche sich abstoßen würden, reicht es Koller endgültig: „Jetzt hören wir auf, uns dieses antisemitische Zeug anzuhören. Ich entziehe Ihnen das Wort.“

Auffällig ist, dass sich Franco A. bei seinen Ausführungen des Öfteren widerspricht. Mal beruft er sich auf Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ und befürchtet einen „Autogenozid“ der Deutschen, weil sie zu viele Menschen ins Land lassen. An einem späteren Prozesstag kritisiert er das Buch, weil es Muslime als Feind darstellt. Er sagt, der Iran werde im Westen zu Unrecht kritisiert, ebenso Russland.

A. bezeichnet die Antifa in einem Sprachmemo als SA, sagt aber auch, dass er den antifaschistischen Kampf unterstütze. Einmal lobt er die Berichterstattung der linken Tageszeitung Junge Welt, dann sagt er in einem Audio, Putin werde wie Hitler dargestellt – und schiebt nach: Hitler stehe über allen Dingen.

Ist Franco A. zurechnungsfähig?

Unter den Zu­schaue­r:in­nen des Prozesses gibt es nach solchen Aussagen manchmal Diskussionen, ob Franco A. zurechnungsfähig sei. Das wird vor Gericht allerdings nie infrage gestellt. Rassismus und Antisemitismus müssen auch nicht logisch durchargumentiert sein.

Damit das Gericht einen tiefgehenden Einblick in Franco A.s Gedankenwelt bekommt, werden bei dem Prozess auch Sprachnachrichten von A. abgespielt, seine Notizen verlesen oder auf einem Bildschirm gezeigt.

Der Angeklagte hat viel Material produziert: Briefe, ungeordnete handschriftliche Ausführungen, Audiodateien, die bisweilen tagebuchartig wirken. Mal ist das Entscheidende im Saal akustisch nicht zu verstehen, mal ist es kaum zu entziffern, mal gibt es Streit, ob eine Notiz der zu schützenden Intimsphäre zuzuordnen ist oder ob es sich um eine „politische Äußerung mit agitativem Charakter“ handelt. Viele Sätze bleiben im Gedächtnis kleben, weil sie deutlich eine antidemokratische Haltung zeigen.

Über das Weltbild des Angeklagten hat der Prozess also reichlich Aufschluss gegeben, aber entscheidend für das Urteil ist, ob aus diesem Weltbild etwas folgte. Nämlich die Planung einer terroristischen Tat. Eine rechtsextreme Gesinnung allein ist kein Straftatbestand.

Das Gericht muss am Ende entscheiden, ob Franco A. den festen Entschluss hatte, einen Anschlag zu begehen, Menschen zu töten oder zu verletzen. Wie dieses Szenario aussehen könnte, führt der Generalbundesanwalt im Prozess nicht wirklich aus. Die beiden Ver­tre­te­r:in­nen von Deutschlands höchster Anklagebehörde halten sich bis auf wenige Ausnahmen ohnehin meist zurück, bei Staatsanwaltschaften kein ungewöhnliches Verhalten. Viele vertreten die Auffassung, mit der Erhebung der Anklage sei ihre Arbeit getan.

Wie und wann Franco A. einen Anschlag begangen haben könnte, ist für das Urteil auch gar nicht so entscheidend. Der Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs verschiebt die Grenzen der Strafbarkeit weit in das Vorfeld des eigentlichen Terrorakts. Is­la­mis­t:in­nen sind auf dieser Basis immer wieder verurteilt worden.

Franco A. trainiert im Sommer 2016 auf einem bayerischen Schießstand. Kurz zuvor hält er sich in der Tiefgarage der Amadeu-Antonio-Stiftung auf – angeblich nur, um zu reden

Im Prozess gegen Franco A. werden wiederholt Audionachrichten vorgespielt und Notizen vorgelesen, die sich als Wille zur Vorbereitung einer solchen Tat deuten lassen. Da wären Notizen mit Namen wie Anetta Kahane, der Vorsitzenden der Amadeu-Antonio-Stiftung. In der Tiefgarage der Stiftung tauchte Franco A. im Sommer 2016 auch persönlich auf, machte Fotos und Skizzen. Angeblich, so behauptet er es im Gericht, wollte er nur reden.

Aussagen seien „rein metaphysisch“

Er will nur reden, das sagt Franco A. immer wieder im Prozess. Und er redet viel. Bei der Verhandlung am 11. November wird eine Sprachnachricht abgespielt, die A. fünf Jahre zuvor aufgenommen hat. Franco A. sagt: Der Deutsche habe „alles gegeben, wunderbar gekämpft, doch am Ende doch verloren“. Danach fallen Sätze wie „Wir werden diesen Kampf siegreich beenden“ und „Regeln und Gesetze, die gelten für uns ab jetzt nicht mehr“.

Auf Nachfrage des Richters behauptet A., er habe diese Sätze so nie vor Publikum gesagt. Dafür deckt sich der Wortlaut der Sprachnachricht allerdings zu sehr mit dem Manuskript für einen Vortrag beim sogenannten Preußenabend im Dezember 2016, einer Runde in München, die ihre Einladung unter anderem an Rechts­extreme und Holocaust-Leugner verschickt. Das Manuskript liegt der taz vor, es kommt im Prozess nie zur Sprache.

Ferner behauptet A.: Die Aussagen seien rein „metaphysisch“ gemeint. Koller sagt dazu: „Wenn die Person, die das alles sagt, gleichzeitig illegal Waffen besitzt, da geht es dann in den Bereich des Physischen.“

Den Gedankengang des Richters könne er durchaus nachvollziehen, sagt Franco A.: „Man kann es so lesen.“

Christoph Koller, Vorsitzender Richter

„Wenn Sie da in Berlin waren und dann in Bayern – ist das nur ein Zufall?“

Zuvor hatte er im Prozess zugegeben, dass er neben der Pistole aus Wien drei Waffen besessen hat, darunter ein Schnellfeuergewehr vom Typ G3. Wie er an diese Waffen gekommen ist und wo sie sich gegenwärtig befinden, dazu verrät er trotz häufiger Nachfragen nichts.

Zwei Wochen später wird ein Waffenhändler aus der Oberpfalz als Zeuge befragt. Franco A. hatte bei ihm im April 2016 eine Montageschiene für ein Zielfernrohr gekauft. Außerdem ist der Waffenhändler an einem Tag im Juli 2016 verantwortlich für den Schießstand, auf dem Franco A. mit dem G3-Gewehr trainiert. Kurz zuvor hatte er sich in der Tiefgarage der Amadeu-Antonio-Stiftung aufgehalten, angeblich nur, um zu reden.

„Sie sagen immer, das sei alles metaphysisch oder theoretisch“, sagt Richter Koller zu Franco A.. Er findet die zeitliche Nähe zwischen dem mutmaßlichen Ausspähen der Stiftung und dem Waffentraining verdächtig.

Koller fragt: „Wenn Sie da in Berlin waren und dann in Bayern – ist das nur ein Zufall?“

Franco A. antwortet: „Es gibt keinen Zusammenhang zwischen diesen Ereignissen. Das können sie mir jetzt glauben oder nicht.“

Richter Koller entgegnet: „Sie werfen uns Bruchstücke hin. Erzählen Sie uns doch mal eine zusammenhängende Geschichte.“ Was Franco A. bisher gesagt habe, hätte den Terrorvorwurf der Bundesanwaltschaft bisher nicht entkräftet.

Den Besitz von Schusswaffen erklärt A. damit, dass er sich unter anderem wegen des Krieges im Osten der Ukraine vor einem weltweiten Konflikt fürchte und sich deswegen bewaffnet habe. Reine Selbstverteidigung. Diese Angst soll ihn auch dazu getrieben haben, sich einem Netzwerk von Männern anzuschließen, die sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung vorbereiten, auf den so genannten Tag X.

Ende 2015 lädt ein Bundeswehrkamerad Franco A. in die Telegram-Gruppe „Süd“ ein. A. ist dort als „Franki“ unterwegs. Wie ähnliche Gruppen wurde der Chat von dem KSK-Soldaten André S. ins Leben gerufen, der inzwischen deutschlandweit unter dem Decknamen „Hannibal“ bekannt ist. Hannibal hat auch Uniter gegründet, einen ursprünglich gemeinnützigen Verein für Soldaten und Polizisten, der inzwischen als rechtsextremer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Im Chat senden Hannibal und ein paar andere angeblich geheime Informationen, die oft nichts weiter sind als mit Paranoia angereicherte Meldungen von islamistischen Schläfern auf dem Weg nach Europa. Für den Tag X bestimmen sie sichere Treffpunkte und Häuser, in die man sich zurückziehen will, so genannte „Pick-up-Points“ und „Safe Houses“. Zumindest einige der Männer wollen sich bewaffnen.

Vor Gericht spielt die Frage, mit welchen Personen und Organisationen Franco A. sich in den Jahren vor seiner Verhaftung vernetzt hat, kaum eine Rolle. Selbst der Generalbundesanwalt sieht Franco A. nicht als Teil einer Terrorgruppe, jedenfalls nicht mehr, die Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter wurden bald eingestellt.

Was geht in Franco A.s Kopf vor?

An zwei Verhandlungstagen kommen Franco A.s Verbindungen zum Süd-Chat und zu Uniter dennoch zur Sprache, denn sie könnten etwas mit seinen mutmaßlichen Anschlagsplänen zu tun haben. Zwei Männer, die mit Waffen und Waffenteilen handeln, sagen dazu aus. Der erste ist der Mann aus der Oberpfalz, der Franco A. am Schießstand beaufsichtigt hat.

Der untersetzte Mann mit Halbglatze spricht leise. Franco A. habe ihn zu Uniter und zum Süd-Chat geholt. Als Franco A. in seinen Laden gekommen sei, um die Montageschiene zu kaufen, habe A. ein Abzeichen von Uniter an der Jacke getragen. A. sagt hingegen, er wisse nicht einmal, wie man Uniter richtig ausspricht.

Da die Strafprozessordnung es erlaubt, befragt Franco A. nun auch selbst den Waffenhändler und versucht, ihn dazu zu kriegen, dass er sich anders erinnert. Aber der bleibt bei seiner Version und sagt: A. habe das Abzeichen sogar abgenommen und ihm geschenkt.

Der zweite Waffenhändler kommt Anfang Dezember in den Gerichtssaal, und den nimmt sich Richter Koller bei seiner Befragung richtig vor. Auch er sei in der Süd-Chatgruppe gewesen, und er könne sich an zwei Treffen von Uniter erinnern, bei denen A. dabei gewesen sei. Er habe ihn zweimal gefragt, wie man ohne Berechtigung an eine Waffe komme, sagt der Zeuge. Das würden zwar viele tun, ihm sei das aber seltsam vorgekommen, da er als Soldat ja Dienstwaffen besessen habe.

Koller fragt: „Wollten Sie sich im Safe House bewaffnen?“ Sei es ums Zurückziehen oder ums Kämpfen gegangen? Der Waffenhändler antwortet: „Wenn ich lerne, nach Süden zu fliehen, dann kann ich auch nach Norden angreifen, der Unterschied findet in den Köpfen statt, da kann ich nicht reinschauen.“

In den Kopf von Franco A. kann auch das Gericht nicht hineinschauen. Aber bei dem Delikt geht es eben darum, was im Kopf des Angeklagten vorging.

Dann erzählt der Waffenhändler von einem Vorfall im Winter 2016. Für ein Treffen hatte er einen Raum in einem Schützenhaus organisiert und plötzlich sei die Frage aufgekommen, ob ihnen Soldaten am Tag X wohl Bundeswehrkasernen öffnen würden, um an Waffen und Munition zu kommen. „Daraufhin ist die Hälfte aufgestanden und raus gegangen“, sagt der Zeuge. „Die wollten damit nichts zu tun haben.“

Ob Franco A. aufgestanden oder sitzen geblieben sei, will der Richter wissen.

Das habe er nicht gesehen, sagt der Waffenhändler.

Am 20. Januar betritt ein Zeuge mit kurzgeschorenen Haaren und ganz in Schwarz gekleidet den Gerichtssaal. Er ist wie Franco A. Offizier bei der Bundeswehr, die beiden waren zusammen in Illkirch stationiert und hatten auch privat miteinander zu tun.

Der Soldat hat einen Migrationshintergrund, das spielt hier eine Rolle. Sie hätten viel über politische Themen diskutiert, sagt er, über Geflüchtete und „Rassenvermischung“. Er berichtet davon, dass Franco A. an Verschwörungstheorien glaubte, in denen die Bevölkerung durch als Bäume getarnte Antennen überwacht werde und die Politik Kaugummis verteile mit Nervengift. A. sagt, er habe sich zwar mit solchen Theorien beschäftigt, glaube sie aber nicht unbedingt.

Der Soldat im Zeugenstand betont, dass er Vorgesetzte auf Franco A. aufmerksam gemacht habe. „Es war hinlänglich im Bataillon bekannt, was Herr A. denkt“, sagt er.

Richter Koller lobt ihn für seine Haltung: „Es wäre gut, wenn auch andere Bundeswehrsoldaten so offen aussagen würden.“

Von der Planung eines Anschlags oder Feindeslisten kann jedoch auch dieser Zeuge nichts berichten. An diesem Punkt des Prozesses scheint es so, als hätten weder die Anklage noch die Verteidigung dem Verfahren noch etwas hinzuzufügen.

Was hatte er damit vor?

Doch dann lässt Koller Franco A. am vergangenen Sonntag verhaften. Warum er so entschieden hat, ist bis heute nicht eindeutig klar. In einer Mitteilung des Oberlandesgerichts heißt es: Bei A. seien „Gegenstände“ gefunden worden, die eine Verdunkelungs- und auch Fluchtgefahr nahelegen. Worum es sich bei diesen Gegenständen handelt, wollte die Gerichtssprecherin nicht sagen, auch vom Generalbundesanwalt heißt es, man kommentiere laufende Ermittlungen nicht.

Nach taz-Informationen wurden bei A. keine Waffen oder Munition sichergestellt. Sein Anwalt Johannes Hock sagt, A. habe Nazi-Orden dabei gehabt, außerdem sein Mobiltelefon und handschriftliche Tagebuchaufzeichnungen. Diese Aufzeichnungen seien aber nicht neu, sondern teils schon viele Jahre alt. Teil der Akte sind sie bisher jedoch nicht, deshalb die Verdunkelungsgefahr.

Was hatte Franco A. damit vor? Wollte er sie beiseite schaffen? Und falls ja, warum?

Das Gericht könnte die neuen Beweismittel ins Verfahren einführen. Vielleicht können sie dabei helfen, besser in seinen Kopf zu schauen.

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

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