AfD-Politiker geht zurück in die Justiz: Jens Maier darf wieder Richter sein

Der rechtsextreme Ex-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf wieder als Richter arbeiten. Von 2017 bis 2021 saß er im Bundestag.

Ein kleiner Mann mit schütterem, weißen Haar und Brille am Rednerpult hebt die Arme und freut sich: Es ist der rechte Richter Jens Maier

Rechts und Richter: der „kleine Höcke“ Jens Maier Foto: dpa

BERLIN taz | Der „kleine Höcke“ darf zurück in den Richterstand: Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der sich selbst diesen Spitznamen gab und Obmann des formal aufgelösten rechtsextremen Flügels in Sachsen war, darf wieder als Richter arbeiten. Das bestätigte das sächsische Justizministerium am Donnerstag dem Rechtsmagazin LTO. Maier kehrt zwar nicht in seinen alten Job beim Landgericht zurück, aber an ein anderes Gericht, „das das Justizministerium auswählen wird“, wie es heißt.

Demnach hat Maier am 23. Dezember einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt. Den Rückkehranspruch erkennt das Justizministerium an. Maier fiel während seiner Zeit im Bundestag von 2017 bis 2021 als einer der extremsten AfD-Abgeordneten auf und äußerte bei einer Compact-Veranstaltung etwa Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik, der 77 Menschen ermordet hat. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein.

Tatsächlich hat er nach seiner Zeit im Bundestag einen Anspruch auf die Rückkehr ins Richteramt, weil seine Personalakte offenbar sauber ist. Zwar gab es im Zuge politischer Äußerungen Maiers ein Disziplinarverfahren und mindestens einen dienstlichen Verweis gegen den AfD-Mann wegen Verstößen gegen das für Beamte geltende Mäßigungsgebot. Aber diese sind mittlerweile verjährt, weil sie länger als zwei Jahre zurückliegen.

Besonders problematisch ist die Rückkehr Maiers, weil er auch vor dem Einzug in den Bundestag 2017 seinen Beruf mit seiner politischen Einstellung vermischte und als Richter in die Wissenschaftsfreiheit eingriff: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten der NPD und untersagte dem Forscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme Partei zu schreiben, dass diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane, obwohl es selbstredend genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter die Meinungsfreiheit fällt. Der Beschluss wurde später nach einem Widerspruch aufgehoben und die NPD-Klage im April 2017 endgültig abgewiesen.

NPD-Beschluss mit Folgen

Folgenreich war der Beschluss dennoch: Der Forscher Kailitz war gleichzeitig Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht und durfte sich dem Beschluss entsprechend nur eingeschränkt äußern. Nicht weniger problematisch wurde es dadurch, dass Maier auf Facebook mit führenden NPD-Politikern befreundet gewesen sein soll.

Im Januar 2017 schließlich wurde Maier nach einer demagogischen Vorrede zu Björn Höcke im Dresdner Brauhaus Watzke von Ehrschutz- und Medienverfahren abgezogen. Das Landgericht Dresden sah das öffentliche Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit verletzt, nachdem Maier sich in dem Brauhaus rassistisch und geschichtsrevisionistisch geäußert hatte: Er hielt dort Tiraden über die „nationale Identität“ auslöschenden „Mischvölker“ und einen „Schuldkult“ und nahm positiven Bezug zur NPD.

Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen.

Maier ist der erste AfD-Abgeordnete und ehemalige Justizangestellte, der nach einem Bundestagsmandat in den Justizdienst zurückkehrt. Der Fall offenbart einen blinden Fleck in der Justiz: Wie geht man künftig mit Rechtsextremen und AfD-nahen Staats­an­wäl­t*in­nen und Rich­te­r*in­nen in den eigenen Reihen um? Eine entsprechende Nachfrage der taz, inwiefern die sächsische Staatsministerin für Justiz, Katja Meier (Grüne), im Zuge des Falles generellen Handlungs- oder Reformbedarf sieht, blieb bislang unbeantwortet. Ebenso, in welchem Rechtsfeld Maier eingesetzt werden soll.

Maier hatte seinen Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 verloren und damit seinen Wiedereinzug ins Parlament verpasst. Danach hieß es zunächst, dass Maier als rechtlicher Berater der sächsischen AfD-Landtagsfraktion fungieren wollte. Demgegenüber bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des sächsischen Justizministeriums der Sächsischen Zeitung, dass Maier mittlerweile einen Antrag auf Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis gestellt hat.

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