Ende des Coronanotstands: Keine weiteren Shutdowns

Die Ampel einigt sich auf ein Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Die Länder können noch vier Monate Maßnahmen verhängen.

Eine Kellnerin mit Maske trägt in einem Restaurant Essensteller

Es wird keinen Shutdown wegen Corona geben, aber die Maskenpflicht ist jetzt Ländersache Foto: Marijan Murat/dpa

BERLIN taz | In diesem Winter soll es keinen coronabedingten Shutdown von Läden, Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen geben. Darauf haben sich die kommenden Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP geeinigt. Die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ soll deshalb am 24. November auslaufen. Schwächere Eingriffe wie Maskenpflicht und Abstandsgebote sollen aber noch vier Monate lang möglich bleiben.

Die Feststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ist Aufgabe des Bundestags. Die Beschlüsse müssen alle drei Monate erneuert werden. Die Wirkung des aktuellen Beschlusses endet am 24. November. Die Ampelparteien haben sich nun geeinigt, die epidemische Lage nicht neu festzustellen. Trotz steigender Infektionszahlen gebe es dank des Impffortschritts „keine ernsthafte Gefahr mehr für die öffentliche Gesundheit“, sagte SPD-Innenpolitiker Dirk Wiese.

Damit können die Länder von ­vielen Coronabefugnissen nicht mehr Gebrauch machen, die im Herbst 2020 ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz geregelt wurden. Denn diese Befugnisse sind an die Feststellung einer „epidemischen Lage“ gebunden. Das Gesetz listet hierfür 18 Maßnahmen auf: von der Maskenpflicht bis zum Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen. „Wir werden Paragraf 28a stilllegen“, sagte Marco Buschmann (FDP).

Allerdings wird der 25. November kein „Freedom Day“ ganz ohne Beschränkungen. Die Ampel will im Infektionsschutzgesetz eine neue Rechtsgrundlage schaffen, damit die Länder sechs „weniger eingriffsintensive“ Maßnahmen beibehalten oder einführen können. Dabei geht es zum Beispiel um die Maskenpflicht, das Abstandsgebot in öffentlichen Innenräumen und 2G- oder 3G-Anforderungen für öffentliche Angebote.

Übergangsregelung soll Ende März auslaufen

Katrin Göring-Eckardt (Grüne) erklärte, solche Maßnahmen seien zum „Schutz der Ungeimpften“, insbesondere der Kinder, weiter erforderlich. Über die konkrete Fort- oder Einführung entscheiden aber die Länder in eigener Verantwortung. Diese Übergangs­regelung soll zum Frühlingsbeginn am 20. März auslaufen. Das wäre dann der deutsche „Freedom Day“.

Was gilt aber, wenn sich die Lage doch wieder massiv zuspitzt, zum Beispiel weil eine neue, impfresistente Mutante aufkommt? Die Länder könnten darauf erst dann mit neuen Shutdowns reagieren, wenn der Bundestag erneut die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ feststellt.

Die Ampelparteien wollen sogar einen Passus im Gesetz streichen, der den Landtagen die Feststellung einer epidemischen Lage im jeweiligen Bundesland erlaubt. Damit hätte die Bundes-FDP künftig ein faktisches Vetorecht für Shutdown-Maßnahmen in ganz Deutschland.

Bisher liegt erst ein zweiseitiges Eckpunktepapier vor. Nun soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dieser könnte schon am 11. November im Bundestag beschlossen werden. Auch einige „flankierende Maßnahmen“ sollen bis Ende März bestehen bleiben. So sollen etwa Künst­le­r:in­nen und Soloselbstständige weiterhin erleichterten Zugang zu Hartz IV erhalten.

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