Urteil gegen Jérôme Boateng: Verurteilt wegen Körperverletzung

Eine Ex-Freundin beschuldigt den Fußballer Boateng, sie geschlagen und gebissen zu haben. Nun soll er 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen.

Boateng mit FFP2-Maske

Boateng bestritt die Vorwürfe seiner Ex-Freundin vor Gericht Foto: Wolfgang Rattay/Reuters

MÜNCHEN afp/dpa | Der ehemalige Fußball-Nationalspieler und Bayern-Profi Jérôme Boateng ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe entspricht 60 Tagessätzen in der Höhe von je 30.000 Euro. Der langjährige Star vom FC Bayern München wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Zwillingstöchter verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Außerdem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschat „in voller Wucht“ eine Glaslaterne und eine Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und Körperverletzung.

Boateng selbst bestreitet die Vorwürfe und sagte aus, er habe seine Ex-Freundin nie geschlagen. Ein medizinischer Sachverständiger hält anhand von dokumentierten blauen Flecken bei der Ex-Freundin allerdings eher ihre Version für wahrscheinlich – und nicht die von Boateng.

Das Gericht ging schlussendlich in seinem Urteil von einem Faustschlag ins Gesicht aus und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Boatengs Verteidiger beantragte Freispruch. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

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