: Volkes Stimme für mehr Grün
Ein Volksbegehren soll das Scheitern der „Charta für das Berliner Stadgrün“ ausgleichen
Von Claudius Prößer
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) will gemeinsam mit anderen Verbänden ein Volksbegehren zur Sicherung des Berliner Stadtgrüns auf den Weg bringen. Dies hat der BUND-Landesgeschäftsführer Tilman Heuser der taz am Dienstag bestätigt. Zuerst hatte der Tagesspiegel darüber berichtet. Hintergrund ist, dass es die von der grün geführten Senatsumweltverwaltung erarbeitete „Charta für das Berliner Stadtgrün“ in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden kann, weil die SPD weitreichende Änderungen fordert.
Ein Volksbegehren würde für politischen Druck sorgen – um ein Gesetz würde es laut Heuser nicht gehen, und auch die schon vom Senat beschlossene „Charta“ ist kein Gesetz, sondern eine „Selbstverpflichtung des Landes Berlin“. Laut dem BUND-Chef kann die Kernforderung der Umweltorganisationen – die Flächenversiegelung auf „Nettonull“ zu bringen – nicht per Gesetz eingelöst werden.
„Bodenrecht ist Bundesrecht, da sind die Möglichkeiten auf Landesebene stark eingeschränkt“, sagte Heuser. Konkret agiert werden müsse immer über Anpassungen des Flächennutzungsplans und einzelne Bebauungspläne. „Ich kann nicht in ein Gesetz schreiben, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Ziel aufgestellt wird.“
Der taz sagte Heuser, es müsse insgesamt mehr Transparenz in der Stadtplanung hergestellt werden – „ein Diskurs darüber, wo was gebaut wird und wo nicht“. Die Ausdehnung in die Fläche, wie sie die SPD in Form neuer Stadtquartiere befürworte, sei im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz keine Lösung, vielmehr müsse in die vorhandenen Quartiere investiert und bereits versiegelte Flächen effizienter gestaltet werden.
Die gescheiterte Verabschiedung der „Charta“ reiht sich ein in weitere rot-rot-grüne Projekte, die kurz vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus nicht mehr von der SPD mitgetragen werden: die Novellierung der Landesbauordnung und die beiden fehlenden Teile des Mobilitätsgesetzes. Bei der „Charta“ verlangten die Sozialdemokraten nun unter anderem, vorhandene Grünflächen nur dann zu erhalten, wenn dem nicht „andere öffentliche Interessen“ entgegenstünden.
Auf der anderen Seite hatten sich die Grünen aus dem von SPD und Linken vorgelegten „Kleingartenflächensicherungsgesetz“ verabschiedet, weil es nach ihrer Einschätzung von wissenschaftlichen Gutachten Bundesrecht widersprechen würde.
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