Forderung der Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen: Härtere Strafen für „Rache-Pornos“

Die Verbreitung sexueller Videos von Ex-Freund:innen ist schon strafbar. Doch die Sanktionen sollen härter werden, plant die Justizministerkonferenz.

Eine Frau hält sichschockiert die Hand vor den Mund als sie auf ihr Smartphone sieht

Sexuelle Videos werden immer wieder aus Rache verbreitet, nachdem Beziehungen zu Ende gehen Foto: Panthermedia/imago

FREIBURG taz | Die Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen der Länder fordern, dass die Verbreitung von „Rache-Pornos“ härter bestraft werden soll. Der bisherige Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe sei nicht „schuldangemessen“.

Meist entstehen die Fotos und Videos einvernehmlich im Rahmen einer Beziehung. Man schickt sich Bilder vom eigenen nackten Körper (Sexting), um sich anzumachen, als Liebesbeweis oder einfach, weil es heute irgendwie dazugehört. Manche Paare nehmen sich sogar selbst beim Geschlechtsverkehr auf.

Solange beide volljährig und einverstanden sind, ist das kein Problem. Allerdings werden die Aufnahmen immer wieder missbraucht, nachdem die Beziehung zu Ende ging. Typische Konstellation ist, dass der junge Mann es nicht verkraftet, wenn sich die Freundin von ihm trennt, und er sich dann rächt, indem er die sexuellen Bilder aus der gemeinsamen Zeit nun auf Porno-Seiten im Internet hochlädt. Für die Betroffenen ist das meist sehr verletzend, auch weil das frühere Vertrauen so rücksichtslos missbraucht wird.

Schon heute ist die Verbreitung solcher Aufnahmen gegen den Willen der Betroffenen strafbar. Sie gilt als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“, was in Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs geregelt ist, konkret in Absatz 1 Nummer 5. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Ermittlungserfolg nur mit Vorratsdatenspeicherung?

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält das für nicht ausreichend: „Das Hochladen solcher Videos ist eine besonders perfide Form des Cybermobbings. Sie richtet bei den Betroffenen enormen, meist psychischen, Schaden an, der in Einzelfällen bis zum Suizid führen kann.“ Welches Strafmaß der bayerische Minister anstrebt, sagte er nicht. Sein Antrag wurde bei der digitalen Justizministerkonferenz (Jumiko), die am Donnerstag zu Ende ging, ganz überwiegend unterstützt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Wunsch der Länder prüfen. Sie verweist aber auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den der Bundestag nächste Woche abstimmen wird. Danach wird als Stalking (Nachstellung) künftig ausdrücklich auch das unbefugte Verschicken von „Abbildungen“ einer Person definiert. Hier soll der Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen. Allerdings werden nur Fälle erfasst, in denen „wiederholt“ „Rache-Pornos“ verschickt werden.

Bayern nutzte die Diskussion um die „Rache-Pornos“, um auch für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu plädieren. Die Verbindungsdaten der Telekommunikation aller Bürger soll monatelang gespeichert werden, für den Fall, dass die Polizei einzelne Informationen braucht. „Ohne die IP-Adresse kommen unsere Ermittler in der Regel nicht an die Täter heran“, erklärte Bayerns Justizminister Eisenreich.

Dieser Antrag bekam in der Jumiko aber nur eine 9-zu-5-Mehrheit bei zwei Enthaltungen. Insbesondere das grün-rote Lager stimmte dagegen. Schließlich wisse man doch gerade bei „Rache-Pornos“ in der Regel recht gut, wer die Aufnahme verbreitet hat.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.