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Deutsche Wohnen und Co enteignenEnteignung per Gesetz

Das Volksbegehren legt einen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung der Wohnungskonzerne vor. Dieser enthält allerlei Überraschungen.

Ohne Gesetz läuft hier nichts Foto: dpa

Berlin taz | Die In­itia­to­r*in­nen des Volksbegehrens Deutsche Wohnen & Co. enteignen haben einen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung der Bestände der großen privaten Wohnungskonzerne vorgelegt. Obwohl nach einem erfolgreichen Volksentscheid letztendlich der Senat aufgefordert ist, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, soll mit dem Vorschlag bereits jetzt die „öffentliche und juristische Fachdebatte“ angestoßen werden, wie Sprecherin Agnes Schober bei der Vorstellung am Montag sagte. Zudem biete der Entwurf die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen Entscheid „direkt mit der Umsetzung starten“ zu können.

Der Kernsatz des 11 Paragraphen umfassenden Gesetzentwurfes befindet sich in Paragraph 1 unter dem Titel „Vergesellschaftung“. Dort heißt es: „Der Bestand an Wohnimmobilien vergesellschaftungsreifer Unternehmen wird in Gemeineigentum überführt.“ Die etwa 240.000 Wohnungen, die von einer Vergesellschaftung betroffen wären, sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts namens „Gemeingut Wohnen“ überführt werden.

Vergesellschaftet werden sollen nicht die Unternehmen selbst, sondern die ihnen gehörenden zu Wohnzwecken dienenden Grundstücke. Ziel der Vergesellschaftung sind privatrechtliche Unternehmen, die zum Stichtag 26. September, dem Tag der möglichen Volksabstimmung, 3.000 und mehr Wohnungen in der Stadt besitzen. Bei der Erfassung der Bestände sollen die Konzerne unter Androhung von hohen Strafen bei Zuwiderhandlung mitwirken. Ausgenommen sind Genossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen.

Laut dem Juristen Sebastian Schneider, der für die Initiative maßgeblich den Gesetzentwurf erarbeitet hat, soll mit der Stichtagsregelung verhindert werden, „dass sich Unternehmen durch Umstrukturieren und andere Tricks der Vergesellschaftung entziehen“. Spätere Verkäufe, um unter die 3.000er Marke zu fallen, wären damit nicht mehr zielführend.

Auch gegen die Aufsplitterung eines Konzerns in kleine Untereinheiten wappnet sich das Gesetz, in dem es all jene Unternehmen zu einem Konzern rechnet, auf die dieser einen „bedeutenden Einfluss“ ausübt“, also mindestens 20 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält. Konzerne sollen sich somit nicht hinter „verschachtelten Unternehmenskonstruktionen“ verstecken können, wie Schneider sagt.

Entschädigung ohne Geld

Deutsche Wohnen & Co enteignen legt auch eine neue Idee zur Frage der Entschädigung auf den Tisch. Anders als bislang angedacht, sollen die Konzerne nicht auf einen Schlag und durch Geldzahlungen entschädigt werden, sondern durch übertragbare Schuldverschreibungen, die sie Entschädigungsbonds nennt. Die zu Beginn festgeschriebene Gesamtentschädigungssumme soll gestreckt über 40 Jahre getilgt werden. Unternehmen können die Bonds jedoch handeln und weiterverkaufen, um sich frühzeitig die gesamte Summe zu sichern.

In diesem Modell würde die Anstalt öffentlichen Rechts die Entschädigungen aus den jährlichen Mieteinnahmen begleichen ohne Kredite aufzunehmen. Auswirkungen auf den Landeshaushalt und damit auch auf die Kapazitäten für Wohnungsneubau ergäben sich nicht. Die Kampagne reagiert damit auf die weit verbreitetsten Gegenargumente: Die Vergesellschaftung sei zu teuer und würde nicht zu mehr Wohnungsneubau führen. Letzteres ist dabei jedoch auch gar nicht Ziel des Unterfangens.

Die Initiatoren rechnen mit einer Entschädigungshöhe von etwa zehn Milliarden Euro. Der Senat war in seiner Kostenschätzung dagegen von 28 Milliarden ausgegangen. Kri­ti­ke­r*in­nen nennen auch immer wieder die Summe von 36 Milliarden Euro, die dem Marktwert der Wohnungen entspricht. Laut dem Grundgesetz jedoch ergibt sich keine Notwendigkeit in dieser Höhe zu entschädigen, stattdessen solle diese „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ erfolgen.

Die Idee der Initiative, die laut Schneider den „Spielraum für möglichst niedrige Entschädigung nutzen“ will: Die Unternehmen sollen über 40 Jahre die Erträge erhalten, die nicht für die Bewirtschaftung der Wohnungen erforderlich sind – „bei fairen Mieten“. Als solche definiert die Kampagne Mieten, die für armutsgefährdete Haushalte 30 Prozent ihres Einkommens nicht überschreiten. Daraus ergebe sich eine Kaltmiete von 4,04 Euro netto pro Quadratmeter, mit Abschlägen bei einfachen und mittleren Wohnlagen und Zuschlägen bei guten Wohnlagen und guter Ausstattung. Von diesen sollen Bewirtschaftungskosten von 2,76 Euro pro Quadratmeter abgezogen werden. Der Überschuss, der dann noch bleibt, ist die Entschädigungssumme.

Bei Gewerbeflächen soll die Entschädigung das 15-fache der Jahresnettokaltmiete betragen, allerdings gedeckelt auf maximal 21,48 Euro je Quadratmeter. Summa summarum ergibt sich eine Entschädigungssumme, die deutlich unter dem Marktwert liegt.

Unterstützung für das Modell kam von Rainer Tietzsch vom Berliner Mieterverein, der den Entwurf auf der Online-Pressekonferenz der Kampagne kommentierte. Die Idee der Schuldverschreibungen, bezeichnete er als „tragbar“, das Modell der Entschädigung als „gut vertretbar“. Für Tietzsch werden die Ziele der Kampagne, unabhängig von einem Erfolg, die Berliner Mietenpolitik auf Jahre hinaus prägen.

Ein besonderer Clou des Gesetzentwurfes: Die vergesellschafteten Wohnungen sollen nie wieder privatisiert werden dürfen. Auch soll die Vergesellschaftung alle drei Jahre wiederholt werden, um der Entstehung neuer privater Marktmacht vorzubeugen.

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26 Kommentare

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  • Danke der Initiative für das enorme Engagement.

    Das ist entscheidend dafür, dass das Leben in Zukunft lebenswert bleibt. Wichtig: nicht entmutigen lassen. Der Widerstand wird gross sein.

    Ein Blick in die Leserbriefspalte lässt erschaudern. Nur bittere Kommentare: was ist mit Euch allen los? Zahlt Ihr gerne überhöhte Mieten, nur um auf RRG lästern zu können? Seid Ihr dem Fetisch "Privateigentum" so sehr verfallen, dass Ihr denkt, es rechtfertige alles (entgegen dem, was im Grundgesetz steht)?

    Habt Ihr sie noch alle?

    • @tomás zerolo:

      "Zahlt Ihr gerne überhöhte Mieten, nur um auf RRG lästern zu können?"

      Es geht mir nicht um Privateigentum oder hohe Mieten. Es geht mir um eine lebenswerte Umwelt.

      Billiges Wohnen, Heizen, Essen, Auto fahren, usw. ist als eindimensionales Ziel mit Spanplatten vor den Augen kein erstrebenswertes Ziel.



      Solch ein Denken hat zu Klimawandel, Artensterben, ungesunde Lebensverhältnisse und Verkehrsstau geführt. Insbesondere die Ärmsten leiden darunter

      Billig Wohnen, billige Gewerbeflächen sind der falsche Ansatz Berlin bewohnbar/lebenswert zu machen. Das funktioniert schlicht nicht und wird den immensen Bevölkerungszuwachs, vor allem durch Binnenwanderung in DE, in den nächsten Jahrzehnten nicht aufhalten

      Bewohnbar muss vor allem Ost-DE werden. Vor allem mittels Arbeitsplätze! Das ist der Hauptgrund für den Wegzug nach Berlin. www.landatlas.de/wohnen/leerstand.html (Leerstand) und www.landatlas.de/wirtschaft/alq.html (Arbeitslosigkeit)

      Dann verschwinden die hohen Mieten, die Wohnungssuchenden von alleine, kommen nicht neu hinzu, nutzen bestehenden Leerstand. So haben alle ein gesundes Umfeld zum Leben. In einer übervölkerten Großstadt ist das kaum möglich.

      Mit "lästern gegen RRG" hat das nichts zu tun. Ich erwarte gerade von denen eine nachhaltige Stadtpolitik.

    • @tomás zerolo:

      Die Ziele der Initiative mögen Nobel sein, nur ist das halt noch kein Grund für einen Rechtsbruch. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Ziel "bezahlbarer Wohnraum für alle" damit nicht erreichen lässt.

      Die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung sollte halt auch für eine Bürgerinitiative selbstverständlich sein; insbesondere dann, wenn der absehbare Schaden ganz erheblich sein wird.

    • 0G
      06792 (Profil gelöscht)
      @tomás zerolo:

      Ich möchte auch bezahlbaren Wohnraum für alle.

      Ich möchte allerdings auch verhindern das mit einer komplett unrealistischen Initiative die Stadt erneut 5 Jahre verliert in denen das Ziel nicht erreicht wird und alles noch viel schlimmer wird.

      Vom idealistischen Träumen hat am Ende niemand was.

  • Die Enteigner sollten gleich ganz ganz groß denken. Make Berlin great again muss es da heißen!

    In 50 Jahren hat Berlin, wenn auch noch der Rest der Ostdeutschen hinzugezogen ist ( www.landatlas.de/wohnen/leerstand.html ) doppelt so viele Einwohner.

    Da gilt es richtig zu klotzen. Da müssen ganze Stadtviertel fallen. Das braucht ganz ganz mutige Enteignungen.

    🤮

  • Wie beim Mietendeckel werden hier wieder Versprechungen auf geringe Mieten gemacht, obwohl die Idee auf sehr wackligen Füßen steht. Im Übrigen würde damit nicht eine einzige neue Wohnung für Wohnungssuchende geschaffen.



    Ob das BVerfG diese Idee unterstützt, obwohl Berlin selbst mit desaströser Wohnungspolitik hohe Mieten mit verursacht hat ist fraglich (Koa-Zusagen zum Mietwohnungsbau nicht eingehalten, fehlgeleiteten Wohnungspolitik der rr-Regierung 2002 bis 2011 mit Billig-Verkäufen von über 150.000 Sozialwohnungen an private Finanzinvestoren, Einstellung des sozialen Wohnungsbaus und Verabschiedung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften von ihrem sozialen Auftrag, die Bevölkerung mit Wohnungen zu versorgen - stattdessen selber kräftig zu Mietkostensteigerung beigetragen).



    M. E. müssen für die Zulässigkeit einer derartigen Enteignung diverse Voraussetzungen eingehalten werden. U.a. muss der Antragsteller sich zuvor ernsthaft darum bemüht haben, das betreffende Grundstück auf dem üblichen Weg zu erwerben. Zudem soll der Umfang von Enteignungen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen, d. h., dass die enteigneten Eigentümer nur in dem Maße belastet werden, wie es für den Zweck der Enteignung nötig ist. Enteignungen können nur auf der Basis eines Gesetzes durchgeführt werden, das den enteigneten Eigentümern eine Entschädigung zugesteht. Entschädigungen werden in der Höhe des Verkehrswerts des enteigneten Eigentums festgelegt, der zum Zeitpunkt des Enteignungsbeschlusses gegolten hat. Dahinter steht der Gedanke, dass der enteignete Eigentümer in die Lage versetzt werden soll, sich ersatzweise vergleichbares Eigentum zu beschaffen.

    • @Wahrheitsliebender:

      Das beschreibt eine Enteignung nach Art.14 nicht die Sozialisation nach Art.15.

      Es gibt dort schlicht keine Bedingungen, außer der Entschädigung nach Interessenausgleich.

      Art.15 war die Voraussetzung dafür, dass es Art. 14 überhaupt ins Grundgesetz geschafft hat.

    • @Wahrheitsliebender:

      Teil der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist ebenfalls die Prüfung anderer weniger einschneidender Maßnahmen. Solange weder das Tempelhofer Feld noch die sonstigen vorhandenen Flächen entsprechend bebaut werden gibt es überhaupt keinen Grund etwas zu Vergesellschaften.

  • und wenn der Unterhalt der Wohnungen 5 € kostet müssen die Unternehmen die differenz bezahlen?

    Die Sache wird immer unrealistischer.....

  • Ach, wie schade, daß dieser Entwurf chancenlos ist - es wäre bestimmt interessant geworden.

  • 2G
    21327 (Profil gelöscht)

    Das Berliner Vergesellschaftunggesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, die unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und den Beteiligten bestimmt wurde, wird sicherlich eines Tages seinen Weg nach Karlsruhe finden, um dort den höchstrichterlich beschlossen "Rahmen" für Berlins Grund und Boden zu erhalten, der dann bundesweit maß­ge­bend sein wird.

    • @21327 (Profil gelöscht):

      Und das BVG wird garantiert die bestehende Entschädigungspraxis/Präzedenz z.B. aus dem Braunkohleabbau berücksichtigen. Also Enteignung ja, aber mit 150-200% Markwert Entschädigung und Bereitstellung eines voll erschlossenen Baugrundstücks mindestens gleicher Güte in der Nähe.Und weil die Berliner Rechteschmiede handwerklich so selbstbewusst sind und die Gesetze freischwebend formulieren, haben alle Immobilienbesitzer dann sofort einen Rechtsanspruch auf Enteignung.

  • na wünschen kann man sich ja viel hat man ja beim Mietendeckel gesehen - Gott sei Dank gibt es aber eine Verfassung und Gerichte die uns vor groben Unfug schützen... Das können auch die Dilettanten des Berliner Senats nicht ändern

    • @Bernd Meier:

      Eigentümer? ;-))

  • Die größte Überraschung am Gesetzesentwurf ist doch, dass die Vergesellschaftung im Wege eines Bescheides erfolgen soll. Dies ist nach Art 15 GG gar nicht möglich und bereits aus diesem Grund wäre das Gesetz in der vorliegenden Form verfassungswidrig.

    Auch für die im Gesetz benannte Auskunftsverpflichtung fehlt es an der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin.

  • Entschödigungen sind auch durch ein Bundesgesetz geregelt, Da kann der Berliner Senat nicht einfach andere Regeln einführen. Wie Zb. kein Vargeld, Entschädigungen über 0 Jahre. Das Verfassungsgericht würde so ein Gesetz in der Luft zerreissen.

  • 0G
    06792 (Profil gelöscht)

    So wie beim Mietendeckel legt sich dann Berlin besser 30 Milliarden unter das Kopfkissen. Die Chance das so eine Konstruktion bei den Gerichten durch geht ist gleich 0. Und dann kommt die Nachzahlung.

  • Machen wir uns nichts vor:



    Alle diese Tricks um die Entschädigungssumme zu drücken erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass es vor Gericht scheitern wird, sehr stark.

    Denke das Endresultat wird entweder direktes Scheitern in der 1. Instanz bei maximal kleingerechneter Summe, oder ein späteres Scheitern vorm BVerfG o.ä. bei Entschädigung nach Marktwert sein.

    • @hderk:

      genau durch diese Rechentricks wird das alles scheitern und am Ende ist das jammern groß.



      Vergesellschaftung zum Marktpreis alles andere ist bloss wünsch dir was.......

  • Ist das dann ein Berliner nur für Berliner (Faschogelabber)? Machen Sie auch den Umkehrschluss berliner müssen in Berlin bleiben (DDR?)? Das heißt dann aber auch das nur berliner-Firmen für Berliner Stellen schaffen können oder? Ei, merken Sie es auch....

    Enteignungen müssen nicht kompensatorisch ausfallen. Da bedarf es einfach ein wenig Kreativität...

  • @RUDOLF FISSNER

    Na, denn machense mal, statt anderen zu sagen, was sie tun sollen.

    (Ich weiss, ich weiss)

    @FRANZ FREUNDLICH

    Dass Sie kapitalFREUNDLICH sind ist mir auch schon aufgefallen :-o

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Man kann ja mal alle Wünsche in solche Gesetzesvorschläge reinschreiben.

    Am Ende wird es das EuGH entscheiden wenn ausländische Investoren mit betroffen sind! Und in Zweifel darf Berlin dann 30 Mrd. auf einen Schlag aud den Tisch legen! Das ist ein Spiel mit vollem Risiko. Allerdings nur für die Allgemeinheit. Die Initiatoren tragen persönlich kein Risiko.

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Dann sollte man sich überlegen ob Jeremy Corbyn mit seiner EU Kritik nicht recht hatte( hat er auch) und austreten.

  • Können sich die Initiativen bitte mal um Arbeitsplätze in den Herkunftsbundesländern der Hinzugezogenen kümmern statt billige Winzwohnungen für billige Arbeiter in einer zugebauten Stadt. Enteignungen dienen nur denen die schon genug haben noch mehr Geschäfte in Berlin und co. zu starten währen anderswo die Firmen und Menschen verschwinden

    • @Rudolf Fissner:

      Warum sollen die Berliner Initiativen für Arbeitsplätze in München, Sindelfingen & Böblingen sorgen?

      • @Alreech:

        Öhm. Die Leute kommen vor allem aus Ostdeutschland.

        Sind dort weg gezogen wegen fehlender Arbeitsplätze. Die haben leerstehende Wohnungen hinterlassen. Freude, Verwandte, und das nicht wegen dem Kuhdamm der ner Techno-Disco. www.landatlas.de/wohnen/leerstand.html

        Die Berliner Betriebe sind natürlich geil auf diese Angestellten. Weshalb ja auch fleissig die letzten Grünflächen zu Gewerbegebiete umgewandelt werden.

        Und die Enteigner sorgen mit ihrer Initiative dafür das dieser ganze Wahnsinn aus überquellendem Verkehr, viel zuwenig Wohnungen und Plattmachen von Grünflächen für die Angestellten auch noch finanzierbar bleibt und den Betrieben nichts kostet.

        Sonst müsste es ja Lohnerhöhungen geben (bei den ohnehin schon sehr viel höheren Löhne in Berlin). Und das würde die bereits jetzt hohen Gewinne schmälern.

        Kurz: Die Berliner können immer noch nicht weiter als due Mauer denken