Ausgangssperre umstritten

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eigenen Angaben ihre angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren in der Bundes-Notbremse eingereicht. Das teilte sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer – unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken – wollten nicht das ganze Corona-Notbremse-Gesetz kippen, „sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren“, wie es weiter hieß. Statt weitgehend symbolischer Ausgangssperren solle der Gesetzgeber lieber tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einleiten.

Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Coronapandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall.

Nach der Corona-Bundes-Notbremse gelten Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.

Auch in der zweiten Nacht mit Ausgangsbeschränkungen ist es in den betroffenen Städten und Gemeinden nach ersten Meldungen der Polizei großteils ruhig geblieben. Nur vereinzelt stellten Polizei und Ordnungsämter Verstöße fest. Selbst in den Ausgehbezirken Berlins war es in der Nacht zu Sonntag ruhig, an den Straßenecken standen gegen Mitternacht nur vereinzelt oder in kleinen Gruppen Bier trinkende Menschen herum. Viele Polizeien berichteten von einer ähnlich ruhigen Einsatznacht, darunter Präsidien und Lagezentren in Hamburg, Stuttgart, Frankfurt und Nordrhein-Westfalen. (dpa)