Schwangerschaftsabbruch: Arzt wegen 219a vor Gericht
Erneut ist ein Gynäkologe angeklagt: Der Mediziner aus dem Münsterland informiert auf seiner Webseite über Abtreibungen.
Der nächste Gynäkologe steht vor Gericht: Detlef Merchel aus Nottuln im Münsterland ist wegen Paragraf 219a angezeigt. Dieser verbietet es Ärzt:innen, auf ihren Webseiten darüber zu informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ende Mai findet das Verfahren gegen Merchel vor dem Amtsgericht Coesfeld statt.
„Ich informiere seit mehr als 15 Jahren online über Schwangerschaftsabbrüche“, sagte Merchel der taz. Nach der Reform des Paragrafen im Februar 2019 habe er auf seiner Webseite zudem konkret benannt, dass er auch selbst medikamentöse Abbrüche vornehme.
Die sachlichen Informationen zum Ablauf, zu Beratungsstellen in der Umgebung oder zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse habe er auf der Seite gelassen. „Es kann ja nicht sein, dass das neue Gesetz dazu führt, dass ich nicht mehr informieren darf“, sagte er.
„Ich will es jetzt wissen“
Während die Staatsanwaltschaft jedoch vor der Reform des Paragrafen zwei Verfahren gegen Merchel ohne Gerichtstermin einstellte, ist sie nun offenbar der Meinung, dass Merchel gegen den Paragrafen verstößt. „Ich könnte die Informationen aus dem Netz nehmen, dann käme ich um das Verfahren herum“, sagte Merchel. „Aber das hilft ja niemandem. Ich will es jetzt wissen.“
Wie weit er gehen würde, könne er noch nicht sagen. Aber er sei durchaus bereit, Geld in die Hand zu nehmen, um die teuren Verfahrenskosten zu decken. „Ein bisschen Wirbel ist nicht verkehrt. Vielleicht hat dann auch Frau Hänel bessere Chancen.“
Die Allgemeinärztin Kristina Hänel wurde genau wie die Gynäkologin Bettina Gaber nach der Neufassung des Paragrafen 219a verurteilt. Beide haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Aus Unterstützer:innenkreisen hieß es, auch für Merchel werde es Solidaritätsaktionen geben.
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