Pflege und Löhne: 12,40 Euro müssen sein

Bundesweiter Tarifvertrag für die Altenpflege rückt näher. Caritas und Diakonie müssen noch zustimmen.

Ein Verdi-Banner vor streikenden Menschen

Einigung: Tarifvertrag für die Altenpflege zwischen Verdi und dem BVAP Foto: Sachelle Babbar/imago

BERLIN taz | Der Tarifvertrag steht, aber ob er bald bundeseinheitlich gelten wird, ist noch nicht ganz sicher: Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben sich auf einen Tarifvertrag für die Altenpflege geeinigt, nach dem ungelernte PflegehelferInnen ab dem 1. August ein Entgelt von mindestens 12,40 Euro die Stunde, examinierte Kräfte von 16,10 Euro die Stunde erhalten. Die Entgelte würden bis zum Jahr 2023 auf 14,40 beziehungsweise 18,75 Euro steigen.

Der Tarifvertrag muss noch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Rechtsakt im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bundesweit auf die gesamte Branche ausgeweitet werden. Davor müssen Diakonie und Caritas dem Tarifvertrag zustimmen.

Auf Anfrage erklärte Ingo Dreyer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Entscheidung von Diakonie und Caritas würde Ende Februar fallen. Wie entschieden werde, könne er noch nicht sagen.

Die von der Diakonie in der Altenpflege gezahlten Löhne lägen über denen im Tarifvertrag von Verdi und dem BVAP, erklärte Dreyer. Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen sehen aber mehr Spreizung bei der Entlohnung vor und dies würde man gerne beibehalten.

Klage gegen Verdi

Ein anderer Arbeitgeberverband, der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), in dem viele private Pflegeheimbetreiber organisiert sind, ist grundsätzlich gegen den Verdi/BVAP-Tarifvertrag. „Die Gewerkschaft Verdi hat kaum Mitglieder unter den Pflegekräften und ist daher nicht tariffähig“, sagte Verbandspräsident Thomas Greiner der taz. Der Verband will mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags von Verdi/BVAP klagen. Wie Greiner sagte, haben die im AGVP organisierten Einrichtungen teilweise Haustarifverträge oder auch keine Tarifverträge.

In Deutschland gibt es 15.400 Pflegeheime, wovon mehr als die Hälfte freigemeinnützige, also auch kirchliche Träger haben. Gut 40 Prozent werden privat betrieben. Die Lohnuntergrenze für alle ist derzeit noch der gesetzliche Pflegemindestlohn, der aktuell für Hilfskräfte bei 11,60 Euro (Osten: 11,20 Euro) liegt. Vielerorts werden wegen der Personalknappheit schon höhere Löhne gezahlt. Besonders im Osten liegen die Löhne aber nach wie vor niedrig.

Gefürchtete Eigenanteile

Höhere Löhne bedeuten höhere Eigenanteile für die BewohnerInnen und gegebenenfalls für die Sozialämter, die oftmals Pflegekosten übernehmen müssen. Gerade in wirtschaftlich schwachen Gegenden wehren sich daher die Sozialämter der Kommunen gegen höhere Pflegelöhne, hört man aus der Branche.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat allerdings angekündigt, die Eigenanteile an den Pflegekosten künftig zu deckeln. Damit würden höhere Lohnkosten nicht automatisch an die Pflegebedürftigen oder gegebenenfalls die Sozialämter weitergegeben.

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