Haft in Kamerun: Deutscher Ingenieur kommt frei

Das Urteil im Berufungsverfahren gegen Wilfried Siewe aus Erlangen ist gefallen: Der in Kamerun inhaftierte Elektrotechniker kann bald nach Hause.

Layok Siewe steht vor einem Wohnhaus

Layoko Siewe zu Hause in Erlangen. Sie war mit ihrem Mann in Kamerun, als er verhaftet wurde Foto: Dominik Baur

MÜNCHEN taz | Wilfried Siewe, der deutsche Elektrotechniker, der seit Februar 2019 unter dubiosen Beschuldigungen in Kamerun im Gefängnis sitzt, soll im Dezember freikommen. Wie seine Frau Layoko Siewe der taz mitteilte, fiel am Donnerstagabend in dem Berufungsverfahren in Yaoundé das Urteil: 16 Monate Freiheitsstrafe.

Wilfried Siewe war mit seiner Frau und den beiden Kindern in Kamerun im Urlaub, als er am 18. Februar 2019 verhaftet wurde. Da fotografierte er gerade die Kathedrale und ein Justizgebäude in der Hauptstadt Yaoundé. Die Behörden sahen in ihm eine Gefahr für die Staatssicherheit.

Als Indizien für diese Behauptung werteten sie, dass der Erlanger, der ursprünglich aus Kamerun stammt, ein Buch von Oppositionsführer Maurice Kamto bei sich trug und man im WhatsApp-Verlauf seines Smartphones ein Video von einer Demonstration in Deutschland fand. Die hatte sich gegen den autoritären Kameruner Machthaber Paul Biya gerichtet.

Monatelang saß Siewe im Gefängnis und wartete auf den Beginn seines Verfahrens – vergebens. Im September schließlich profitierte Siewe scheinbar von einer Amnestie, die Biya für politische Häftlinge erlassen hatte. Zu einer Verhandlung wegen der ursprünglichen Vorwürfe kam es deshalb nicht mehr.

Er sagt, er sei von Justizbeamten verprügelt worden

Zwischenzeitlich hatte es allerdings eine Gefangenenrevolte in der Haftanstalt gegeben. In diesem Zusammenhang erhoben die Staatsanwälte neue Vorwürfe gegen den Deutschen: Er sollte wahlweise an der Revolte teilgenommen haben, in ihren Wirren andere Häftlinge bestohlen oder einen Fluchtversuch unternommen haben. Zum Schluss blieben die Teilnahme an der Revolte sowie der Fluchtversuch, wegen derer er in einem Schnellverfahren im August 2019 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Das Berufungsverfahren dauerte dafür umso länger. Nach vielfachen Terminverschiebungen kam es nun erst am Donnerstag zu einem Urteil: Siewe wurde vom Vorwurf des Fluchtversuchs freigesprochen, aber wegen der angeblichen Teilnahme an der Revolte zu 16 Monaten verurteilt.

Der 43-Jährige selbst bestreitet die Tat, berichtet vielmehr, dass er in der Folge der Unruhen von Justizbeamten zusammengeschlagen worden sei, die ihm eine Platzwunde am Kopf zugefügt hätten, so dass er enorme Menge Blut verloren habe. Die Wunde habe man ihm später ohne Betäubung genäht.

Auch sonst berichtete Siewe seinen Anwälten und seiner Familie von elenden Zuständen in der Haftanstalt. So saß er, obwohl die Familie für seine Unterbringung zahlte und er somit eine „privilegierte“ Behandlung genoss, mit 15 und mehr Häftlingen gemeinsam in einer 18 Quadratmeter großen Zelle.

Dass Siewe nun noch mehrere Wochen Haft vor sich hat und erst im Dezember freikommt, obwohl er sich bereits seit über 20 Monate im Gefängnis befindet, liegt daran, dass das erste halbe Jahr vom Gericht nicht angerechnet wurde. Damals sei Siewe ja wegen anderer Vorwürfe inhaftiert gewesen. Dass deren Haltbarkeit nie überprüft wurde, weil es noch vor Beginn eines Verfahrens zur Amnestie gekommen war, spielte für das Gericht offenbar keine Rolle.

„Gut zu wissen, wann er zurückkommt“, sagt seine Frau

Das Auswärtige Amt hatte sich dafür entschieden, öffentlich sehr zurückhaltend mit dem Fall umzugehen – sehr zum Unmut von Layoko Siewe. „Ich habe nicht verstanden, warum Deutschland nicht auf den Tisch gehauen hat und gesagt: So geht es nicht.“ Schließlich sei ihr Mann unschuldig und deutscher Staatsbürger.

Spätestens als ihr Mann zusammengeschlagen worden sei und die Verhandlungen immer wieder verschoben worden seien, hätte sie sich ein deutliches Wort von deutscher Seite gewünscht. So wie etwa im Fall der Türkei, wo sich nach Angaben von Außenminister Heiko Maas mehrere Deutsche in Haft befinden. „Ich habe denen gesagt: Ihr gebt den Machthabern in Kamerun das Signal, dass sie alles machen können, was sie wollen – ohne irgendwelche Konsequenzen.“

Aus dem Auswärtigen Amt selbst war nur zu erfahren, dass die Botschaft in Yaoundé Siewe konsularisch betreue und beobachtend an den Gerichtsverhandlungen teilnehme. „Das Auswärtige Amt und die Botschaft stehen hierzu auch mit den kamerunischen Behörden in Kontakt.“ Klassische Standardphrasen. Doch im Diplomatensprech steht der Kontakt mit den Behörden zumindest eine kleine Stufe über der rein konsularischen Betreuung.

Auch andere Politiker hielten sich mit öffentlichen Solidaritätsbekundungen sehr zurück. Aus dem Bundestag war zu hören, die Sorge sei groß, man könne der Sache dadurch eher schaden. Offenbar befürchtete man, dass Wilfried Siewe von interessierter Seite in Kamerun instrumentalisiert und als politischer Aktivist dargestellt werden könnte, was wiederum eine trotzige Reaktion bei Staat und Justiz hervorrufen könnte.

„Es ist gut zu wissen, wann er zurückkommt“, sagt Layoko Siewe. Feiern will sie allerdings erst, wenn ihr Mann wieder daheim sei. Zu viele Hoffnungen und Enttäuschungen habe sie bereits erlebt. „Jetzt müssen wir noch beten, dass man nicht andere Sachen erfindet, warum er bleiben muss. Bis er zurückkommt, beten wir weiter.“

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