Pop-up-Radwege bleiben

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verfügt per Eilentscheid, dass die temporären Radwege der Hauptstadt vorerst nicht abgebaut werden müssen

Von Anja Krüger

Die in der Coronakrise errichteten temporären Radwege in Berlin dürfen vorläufig bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstagnachmittag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin außer Vollzug gesetzt, nach der die sogenannten Pop-up-Radwege abgebaut werden müssen.

Ein AfD-Abgeordneter hatte gegen acht Radwege in Berlin geklagt, die von der Stadt während der Coronakrise provisorisch errichtet wurden. Die Verwaltung hatte die Notwendigkeit mit den Gesundheitsgefahren in der Pandemie begründet. Der AfD-Politiker hatte in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Die Begründung: Radwege dürften nur eingerichtet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Das habe der Senat nicht nachgewiesen.

Gegen diese Entscheidung hatte die Verkehrsverwaltung mit einem Eilverfahren Einspruch eingelegt – und die verlangten Unterlagen vorgelegt. „Die Senatsverwaltung hat im Beschwerdeverfahren erstmals die für die erforderliche Gefahrenprognose erforderlichen Tatsachen durch Nachreichung von Verkehrszählungen, Unfallstatistiken u. ä. belegt“, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Unter Berücksichtigung dieser Unterlagen sei die Entscheidung des Verwaltungsgericht „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft“, teilte das Gericht mit. Die Chancen für den Senat, die temporären Radwege nicht abbauen zu müssen, sind also gut. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bleibt das aber unsicher.

Weltweit haben Städte im Zuge der Coronakrise ihre Radinfrastruktur ausgebaut. In Deutschland war Berlin Vorreiter, aber auch in anderen Städten wie München oder Stuttgart sind Pop-up-Radwege entstanden. Laut Fahrradverband ADFC wurden sie dort jedoch anders als in Berlin nicht mit Gesundheitsgefahren wegen der Coronakrise begründet. Stattdessen seien die Radwege probeweise angelegt worden, mit der Option, ihre Wirkung zu evaluieren und sie gegebenenfalls dauerhaft einzurichten. Deshalb habe die gerichtliche Auseinandersetzung in Berlin keine Auswirkungen auf Pop-up-Radwege in anderen Städten.

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