Nachgebessertes EEG im Kabinett: Ausbauziele bleiben niedrig

Die Bundesregierung bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg. Auf Kritik aus der Branche regiert sie dabei nur teilweise.

Solaranlage auf einem Flachdach

Werden in den meisten Fällen weiter über feste Vergütungen gefördert: Solaranlagen auf Dächern Foto: Christoph Schmidt/dpa

Es ist eins der letzten großen energiepolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode: die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das den Ausbau der meisten Ökostromanlagen in Deutschland regelt. Der Entwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, hat zum Ziel, dass der Strom in Deutschland bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt und vor 2050 komplett klimaneutral ist. Doch ob diese Ziele mit dem Gesetz erreicht werden – und ob sie überhaupt genügen –, darüber gehen die Ansichten weit auseinander.

Für Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bedeutet das Gesetz „die Vollendung der Energiewende in eindrucksvoller Art und Weise“. Für die Präsidentin des Bundesverbands Erneuebare Energien, Simone Peter, steht dagegen fest, dass das Gesetz „eine Klimazielverfehlung und gigantische Ökostromlücke“ zur Folge haben wird.

Welche Sichtweise stimmt, hängt davon ab, welchen Maßstab man zugrunde legt. Tatsächlich setzt das Gesetz relativ genau das um, worauf sich die Große Koalition in ihrem Klimaschutzprogramm vor einem Jahr geeinigt hat; an einigen Punkten, etwa beim angestrebten Solarausbau, geht der Entwurf sogar leicht darüber hinaus. Und auf einige Kritikpunkte am ersten Entwurf, den Altmaier vor drei Wochen vorgestellt hatte, ist die Regierung nun eingegangen.

So war zunächst vorgesehen, dass auch größere Solaranlagen auf Dächern künftig keine feste Vergütung mehr erhalten, sondern sich in Ausschreibungen die Anlangen mit den geringsten Kosten durchsetzen. Die Solarbranche fürchtet, dass dies Marktsegment dadurch einbricht. Nun soll die neue Regel nur für Riesenanlagen ab 500 Kilowatt gelten, statt diesen Wert wie zunächst geplant auf 100 Kilowatt abzusenken.

Zudem wurden die Bedingungen für Mieterstromanlagen verbessert. Auch die Menge neuer Biogasanlagen wurde erhöht, bleibt aber auf einem niedrigen Niveau. Und es gibt jetzt neben den generellen Ausbauzielen für jedes Jahr eine Vorgabe, wie viel Ökostrom tatsächlich produziert werden soll; wird diese verfehlt, soll nachgesteuert werden.

Kritik an Annahmen zum Strombedarf

Doch genau über diese Strommengen gibt es weiter Streit. Branchen- und Umweltverbände sowie Grüne und Linke halten sie für deutlich zur gering. Zum einen kritisieren sie, dass das geplante Ausbautempo nicht reiche, um die von der Regierung geplanten 65 Prozent Erneuerbaren bis 2030 zu schaffen. Denn anders als viele Expert*innen nimmt die Regierung an, dass der Stromverbrauch bis 2030 nicht steigt, sondern sinkt. Schon um das selbst gesteckte Ziel zu erreichen, wären etwa 1,5 Mal so viele neue Windräder und Solaranlagen nötig, wie von der Regierung geplant, meint die Deutsche Umwelthilfe.

Zum anderen sind 65 Prozent Ökostrom bis 2030 nach Ansicht vieler Kritiker viel zu wenig. So fordern Umweltverbände wie WWF oder DUH mindestens 75 Prozent. „Minister Altmaier hat noch vor zwei Wochen einen echten Aufbruch beim Klimaschutz versprochen“, meint auch Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. „Den sucht man in dem Gesetzentwurf vergeblich.“

Umweltministerin Svenja Schulze sieht beim geplanten Ökostrom-Anteil ebenfalls weiteren Nachbesserungsbedarf. Sie habe dem Gesetzentwurf zwar zugestimmt, damit er nun schnell in den Bundestag eingebracht und zum Jahreswechsel in Kraft treten könne, erklärte Schulze. Zugleich setze sie aber darauf, dass die Ziele im parlamentarischen Verfahren noch erhöht werden. Das hält auch Altmaier für möglich. Wenn die EU bis Jahresende neue Ziele beschließe, werde auch das deutsche Ziel noch einmal angepasst, kündigte er an.

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