Entwurf zu Lobbyregister für Bundestag: Nicht mehr als ein Telefonbuch?

Ein vertraulicher Entwurf der Groko für ein Lobbyregister sieht Strafen bis 50.000 Euro vor. Er sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“, meint die FDP.

Portrait von Philipp Amthor, der nach oben schaut

Machte mit dubiosen Nebentätigkeiten auf sich aufmerksam: CDU-Nachwuchshoffnung Philipp Amthor Foto: Jens Büttner/dpa

BERLIN taz | Bis zu 50.000 Euro Strafe sollen Lobbyorganisationen zahlen müssen, wenn sie sich der Registrierungspflicht im von Union und SPD geplanten Lobbyregister entziehen. Das geht aus einem am Dienstagmorgen publik gewordenen Gesetzesentwurf hervor, der der taz vorliegt. Die Pflicht zur Registrierung solle für Lobbyorganisationen gelten, die regelmäßig im Bundestag aktiv sind. Zudem ist ein Verhaltenskodex für Interessenvertreter geplant.

Das Papier gibt Auskunft über den aktuellen Stand der eigentlich vertraulichen Verhandlungen zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Entsprechend verärgert zeigt sich der SPD-Verhandlungsführer Matthias Bartke.

„Die Veröffentlichung ist für den koalitionären Findungsprozess nicht hilfreich“, sagt er der taz. Mehrere Monate habe man in den Fraktionen vertraulich verhandelt. Dass ausgerechnet jetzt, nachdem eine Einschätzung beim Bundesinnenministerium angefordert wurde, Details nach außen drängen, „irritiere“.

Erst vor wenigen Wochen hatten sich die Groko-Fraktionen nach den bekannt gewordenen dubiosen Nebentätigkeiten des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor grundsätzlich auf ein verbindliches Lobbyregister für den Bundestag verständigt. Ziel sind strengere Transparenzregeln für Interessenvertreter und deren Vorgehen im Parlament, um Korruption vorzubeugen. Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten.

Auftraggeber müssen nicht genannt werden

Im Detail sieht der Entwurf ein Lobbyregister vor, in dem Name, Sitz, Interessenbereich, Zusammensetzung, Mitgliederzahl und Angaben zu Vertreter*innen der Lobbyorganisationen geführt werden sollen. Konkrete Auftraggeber müssten nicht veröffentlicht werden, die Auftraggeberbranche jedoch schon. Angaben zu finanziellen Zuwendungen und Aufwendungen für die Lobbyarbeit wären optional. Lobbyorganisationen, die ihre Finanzen nicht offenlegen, sollen jedoch keine Hausausweise zum Bundestag mehr erhalten.

„Dieser Gesetzesentwurf erfüllt nicht die Mindeststandards an Transparenz“, sagt Roman Ebener von der Nichtregierungsorganisation Abgeordnetenwatch. In der vorliegenden Form sei der Entwurf nicht viel mehr als ein Telefonbuch mit den Adressen von Lobbyisten. „Mit wem Interessenvertreter, wann, wie lange und über welche Themen reden, müsste nirgends festgehalten werden“, sagt Ebener.

Hinzu komme, dass sich die Interessenvertreter finanzielle Intransparenz leicht mit dem Verzicht auf einen Hausausweis erkaufen könnten. Dieser sei zwar ein Symbol für die Nähe zu den Abgeordneten. „Aber auch ohne Hausausweis lässt sich massiv Einfluss nehmen“, kritisiert Ebener.

Lobbyarbeit in Ministerien weiter intransparent

Hauptkritikpunkt von Ebener ist jedoch die Tragweite des Entwurfs. Denn dieser regelt nur Lobbyaktivitäten im Bundestag. Ein Großteil der Einflussnahme auf die Gesetzgebung findet jedoch schon in den Ministerien statt, in denen die meisten Gesetze entworfen werden. Interessenvertretung in diesem Bereich bliebe von dem Entwurf jedoch unberührt.

Auch SPD-Verhandlungsführer Matthias Bartke sieht in diesem Punkt noch Nachbesserungsbedarf. „Ein erfolgreiches Gesetz würde jede Form von Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess transparent machen“, sagt Bartke. Dafür bräuchte es einen „legislativen Fußabdruck“, der deutlich mache, wann von welcher Seite aus Einfluss genommen wurde.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Thorsten Frei, und der parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder sehen hier jedoch keinen Handlungsbedarf des Bundestags. In einem gemeinsamen Statement schreiben sie, dass jedes Verfassungsorgan die Interessenvertretung ihm gegenüber selbst regeln solle. Regierung und Bundesrat sollen demnach selbst entscheiden dürfen, bis zu welchem Grad sie Lobbyismus transparent machen.

Wenig Begeisterung löst der Gesetzesentwurf bei der Opposition aus. So heißt es von dem parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Entwurf sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“. Konkret kritisiert er, dass Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen nicht registriert würden. Zudem sei es inakzeptabel, dass die Offenlegung der Geldströme mehr oder weniger optional sei.

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