Prozess zu Vergewaltigung in Freiburg: Zehn von elf Angeklagten schuldig

Ein Freiburger Gericht hat mehrere Männer verurteilt, weil sie eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Die Tat hatte 2018 deutschlandweit Aufsehen erregt.

Zwei Angeklagte halten Mappen als Sichtschutz vor ihre Gesichter, während eine Verteidigerin sich mit dem rechten Angeklagten bespricht und Justizbeamte hinter den Angeklagten stehen

Zwei der elf wegen Gruppenvergewaltigung Angeklagten in Freiburg Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

FREIBURG dpa/afp | Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung von Freiburg hat das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt teils mehrjährige Haftstrafen gegen zehn der elf Angeklagten verhängt. Den Haupttäter verurteilte das Gericht am Donnerstag zu fünfeinhalb Jahren Haft, sieben weitere Männer zu Strafen zwischen drei und vier Jahren. Zwei Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen von vier beziehungsweise sechs Monaten, der elfte Mann wurde freigesprochen. Weitere Strafen verhängte das Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die meisten Angeklagten sind Flüchtlinge. Die Männer hatten die Taten weitgehend bestritten oder vor Gericht geschwiegen. Die 18-Jährige trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf, der länger als ein Jahr dauerte.

Das Gericht sah es nach Angaben des vorsitzenden Richters Stefan Bürgelin als erwiesen an, dass die junge Frau in einem Gebüsch vor einer Disco von den Männern über einen längeren Zeitraum nacheinander vergewaltigt wurde. Aussagen von Angeklagten, die junge Frau sei einverstanden gewesen, seien reine Schutzbehauptungen. Es handele sich um „eine Standardeinlassung, die nicht besonders originell ist“.

Die Täter hätten in Kauf genommen, dass die 18-Jährige zur Bildung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage gewesen sei. Sie habe aufgrund von Ecstasy, Alkohol und Koffein nur noch einzelne und unzusammenhängende Erinnerungen an die Taten. „Sie hat es als Erinnerungsinseln beschrieben.“

Als das Opfer vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben. Von mehreren Angeklagten waren später DNA-Spuren an der jungen Frau gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für acht Beschuldigte, die schon während des Prozesses in Haft saßen, mehrjährige Freiheits- sowie Jugendstrafen gefordert. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

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