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Schlafen ist doch nicht politisch

Attac verliert vor Gericht im Streit über das Campverbot beim G20-Gipfel in Hamburg

Von Katharina Schipkowski

Ist Schlafen politisch? Das war die zentrale Frage, über die Attac und der Verein Comm vor Gericht mit der Stadt Hamburg stritten. Das Verbot des Protestcamps während des G20-Gipfels sei rechtswidrig gewesen, meinten Attac und Comm. Das Verwaltungsgericht sah das anders und wies die Klage am Mittwoch ab. Eine Begründung des Urteils soll Ende Juli folgen.

Als elementarer Bestandteil des Protests gegen den G20-Gipfel hätte das Camp von der Versammlungsfreiheit geschützt werden müssen, hatten die Kläger*innen argumentiert. Auch die Zugangs- und Gepäckkontrollen der G20-Gegner*innen durch die Polizei hätte es nicht geben dürfen. Die Innenbehörde hingegen wollte das Camp als Service für Protestierende verstehen – die Demonstrant*innen hätten demnach auch auf Hotels ausweichen können. Dieser Einschätzung ist die Kammer wohl gefolgt. Attac kündigte an, in Berufung zu gehen.

„Wer Trump, Putin, Erdoğan und Co einlädt, muss in einer Demokratie Proteste dagegen ermöglichen. Dazu gehören auch Orte zum Schlafen“, sagte Attac-Sprecher Dirk Friedrichs.

Der Streit über die Camps vor den Gipfeltagen hatte den Beginn des erbitterten Kampfs um Grundrechte, Deutungshoheit und Sicherheitsbeschränkungen markiert. Die An­mel­de­r*in­nen hatten zuerst eine Genehmigung zur Nutzung von Grünflächen beim Bezirksamt beantragt. Doch dieses lehnte ab. Daraufhin meldeten sie eine Dauerversammlung an. Es folgte ein gerichtliches Hin und Her. Erst am 6. Juli genehmigte die Versammlungsbehörde das Aufstellen von 300 Schlafzelten. Da war das Zelt schon zum Kampfsymbol geworden.

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