Neue Regeln für die Fleischbranche: Werkverträge nur noch als Ausnahme

Als Konsequenz aus der Häufung von Corona-Fällen sollen große Schlachtbetriebe ihre Arbeiter künftig direkt anstellen. Die Branche reagiert empört.

Die Arbeitsbedingungen und Unterbringung der Mitarbeiter in Schlachthöfen werden kritisiert Foto: Ingo Wagner/dpa

BERLIN dpa | Nach der Häufung von Corona-Fällen in verschiedenen Fleischbetrieben will die Bundesregierung die Regeln für die Fleischindustrie verschärfen. Es sei Zeit, „in diesem Bereich aufzuräumen und durchzugreifen“, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gesagt. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch nun Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ auf den Weg bringen. Dieses sieht vor, Werkverträge in der Fleischindustrie vom nächsten Jahr an weitgehend zu verbieten.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass es in mehreren fleischverarbeitenden Betrieben etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen eine Häufung von Corona-Fällen gegeben hatte. Vermutet wird, dass die Infektionen begünstigt werden durch enge Sammelunterkünfte und eine fehlende Einhaltung von Hygieneregeln. Arbeitsbedingungen und Unterbringung der Mitarbeiter, von denen viele aus Osteuropa stammen, stehen schon länger in der Kritik. „Niemand wird mehr ernsthaft bestreiten können, dass das Infektionsgeschehen und die Unterbringung der Menschen in Zusammenhang stehen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast.

Ins Visier geraten sind vor allem sogenannte Werkverträge. Damit können Unternehmen bestimmte Arbeiten bei anderen Firmen einkaufen, die sich dann um die komplette Ausführung kümmern. Das soll mehr Flexibilität etwa bei stark spezialisierten Tätigkeiten ermöglichen. Doch Konstruktionen mit mehrfach verschachtelten Subunternehmern erschweren am Ende auch Kontrollen, wie Heil beklagte: „Da wird organisiert Verantwortung abgewälzt, so dass niemand mehr verantwortlich gemacht werden kann.“

Ab dem kommenden Jahr sollen Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend verboten werden. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch soll ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebs zulässig sein. Die gesetzliche Regelung soll den Plänen des Arbeitsministers zufolge aber nur Unternehmen treffen, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist. „Für Betriebe des Fleischerhandwerks ist eine gesonderte Betrachtung möglich“, heißt es in Heils Eckpunkten für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“, die im Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen werden sollen.

Geplant sind außerdem eine Verdoppelung der maximal möglichen Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen von heute 15.000 auf bis zu 30.000 Euro, die Einführung einer Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung und mehr Kontrollen von Fleischbetrieben. Arbeitgeber, die eine Unterkunft für Beschäftigte stellen, sollen zudem verpflichtet werden, die Behörden über Einsatz und Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren.

In der Diskussion über das Thema ist immer wieder auch der Preis ein großes Thema. Billigangebote bei Fleisch sorgen bei Bauern wie Tierschützern für Ärger. Auch Arbeitskosten spielen da eine Rolle. „Gekoppelt an höhere Tierschutzstandards und eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung kann auch eine Tierschutzabgabe dazu beitragen, den Umbau zu artgerechter Tierhaltung zu finanzieren“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter der dpa. Der Bauernverband mahnt allerdings auch, die Fleischerzeugung dürfe nicht ins Ausland verlagert werden. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem Tagesspiegel, Ziel müsse eine gemeinwohlorientierte Agrarpolitik sein, in der Fleisch ein „edles, aber kein Luxusprodukt“ sei. „Ich will keine soziale Spaltung über das Schnitzel“, sagte Bartsch.

Fleischwirtschaft warnt vor Abwanderung

Scharfe Kritik kommt aus der Fleischwirtschaft. Arbeitsminister Heil sei von Gewerkschaftern aufgehetzt und stigmatisiere ohne fachliche und sachliche Kenntnis eine einzelne Branche, sagte Heike Harstick, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auf Werkverträge könne nicht verzichtet werden. „Denn für viele manuelle Arbeiten wie in der Fleischwirtschaft findet man keine Arbeitskräfte mehr auf dem deutschen Markt.“

Harstick rechnet damit mit, dass durch ein Verbot „große Teile der Fleischproduktion ins Ausland abwandern“ werden. Die aufgetretenen Corona-Fälle in Betrieben der Fleischwirtschaft seien Einzelfälle. Auch der Fleischfabrikant und Aufsichtsratschef des Bundesligisten FC Schalke 04, Clemens Tönnies, hat vor der Abschaffung von Werkverträgen gewarnt. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf ein Schreiben des Unternehmers an Heil. „Ein generelles Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft hätte massive, strukturell-negative Veränderungen für die Agrarwirtschaft zur Folge“, argumentiert Tönnies den Angaben zufolge darin.

DBG kritisiert „organisierte Verantwortungslosigkeit“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht dagegen von „organisierter Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie“. „Die Werkverträge sind die Wurzel dieses Übels und gehören abgeschafft“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der dpa. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie seien seit Jahren eine Katastrophe. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hatte ein Verbot von Werkverträgen verlangt.

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