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Arzt über Zugriff auf Gesundheitsdaten„Bei mir liegen sensible Daten“

Arztpraxen werden zur Digitalisierung gezwungen, kritisiert Psychotherapeut Andreas Meißner. Im kommenden Jahr will er Klage einreichen.

Patientendaten sind für Unternehmen interessant – umso besser müssen sie geschützt werden Foto: imago/imagebroker/begsteiger
Interview von Svenja Bergt

taz: Herr Meißner, Gesundheitsminister Jens Spahn will „Geschwindigkeit, um unser Gesundheitswesen fit zu machen für die digitale Zukunft“. Warum wollen Sie als Arzt nicht dabei sein?

Andreas Meißner: Weil ich Zweifel daran habe, dass sich damit die Gesundheit der Patienten und Patientinnen tatsächlich verbessern wird. Gesundheit lässt sich nicht technisch lösen und schon gar nicht durch zentral gespeicherte Daten.

Sie weigern sich, Ihre Praxis an die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgeschriebene IT-Infrastruktur anzuschließen. Was befürchten Sie?

Einerseits befürchte ich, dass die Daten der Patienten nicht gut geschützt werden. Informatiker sagen, dass es hundertprozentige Sicherheit gar nicht geben kann. Und das ist umso problematischer, weil die Patientendaten zentral gespeichert werden sollen. Andererseits geht es um die Kosten: Die Milliarden, die die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der ganzen IT-Infrastruktur dahinter schon gekostet haben, die hätten wir gut in anderen Bereichen brauchen können. Zum Beispiel in der Pflege oder in der ländlichen Versorgung mit Ärzten.

Die elektronische Gesundheitskarte kennen gesetzlich Versicherte schon jetzt. Ab 2021 kommt, für die Patienten vorerst auf freiwilliger Basis, die elektronische Patientenakte dazu, wo die Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden sollen. Dafür müssten Sie als Arzt eigentlich schon jetzt die Infrastruktur installieren. Warum haben Sie sich dafür entschieden, das nicht zu tun?

Ich habe das für mich vor zwei Jahren beschlossen, als bei uns in Bayern das entsprechende Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung kam. Das wimmelte von technischen Begriffen, die ich nicht verstanden habe. Und was mir vor allem nicht klar war und bis heute nicht klar ist: Was soll das eigentlich bringen? Und muss ich jetzt noch zum Informatiker werden? Und gleichzeitig zum Juristen? Denn wenn irgendetwas schief geht, dann hafte ich als Praxis.

Geht es Ihnen also vor allem um Geld und Zeit?

Ich glaube, auch wenn wir Ärzte das System einfach installiert bekämen und die Haftung und die Kosten woanders lägen, etwa beim Gesundheitsministerium –, selbst dann würde ich es nicht machen. Denn ich kann nicht garantieren, dass die Daten sicher sind. Und wie soll ich meinen Patienten ein System erklären, dass ich selbst nicht einmal verstehe?

Würden Sie auch so handeln, wenn Sie nicht Psychotherapeut, sondern zum Beispiel Hausarzt wären?

Es stimmt, die Daten, die bei mir liegen, sind besonders sensibel. Diagnosen wie Schizophrenie sind schon etwas anders als Blutwerte. Aber es gibt auch andere Fachgruppen wie Kinderärzte, Augenärzte oder Zahnärzte, die sich weigern. Ich glaube, der zentrale Punkt ist der Zwang. Es gibt den Zwang für uns Ärzte, sich dieser Infrastruktur anzuschließen. Es gibt den Zwang für Patienten, die elektronische Gesundheitskarte zu nutzen. Und den neuesten Zwang hat der Bundestag gerade erst beschlossen: dass nämlich die Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten an ein Forschungszentrum am Gesundheitsministerium weitergeleitet werden. Ohne Möglichkeit, dem zu widersprechen. So etwas sorgt für ein grundtiefes Misstrauen.

Derzeit nehmen Sie für Ihre Entscheidung bereits Abzüge vom Honorar in Kauf. Ein Prozent aktuell, ab März werden es zweieinhalb Prozent sein. Tut das weh?

Ich habe eine kleine Praxis mit wenig Personal, daher geht das noch. Aber es tut mental weh. Denn es zeigt: Du bist mit deiner Arbeit nicht wertgeschätzt. Wenn hier der Stuhl nach Urin riecht von chronisch schizophrenen Patienten, dann wünsche ich mir schon mal den Gesundheitsminister an meine Seite.

Im Interview: Andreas Meißner

54, ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München. Er initiierte eine Petition gegen die Pflicht für Arztpraxen, sich der Telematik­infrastruktur anzuschließen. Die Petition ist bis Mitte Januar zur Unterzeichnung offen.

Sie wollen im kommenden Jahr Klage einreichen. Was erhoffen Sie sich davon?

Ich werde einen Widerspruch gegen den Honorarabzug einreichen. Der wird abgelehnt werden, und dann klage ich. Gemeinsam mit anderen, es wird auch Branchenverbände geben, die Musterklagen machen. Ich hoffe vor allem, dass in der Konsequenz der Datenschutz einen höheren Stellenwert bekommt.

Warum gibt es die Klagen erst jetzt gegen die Honorarabzüge und nicht schon früher direkt gegen die Verpflichtung, sich der IT-Infrastruktur in die Praxis zu holen?

Vielleicht haben wir uns als Ärzte da zu lange zurückgelehnt. Und uns auf die Berufsverbände und die Kassenärztliche Vereinigung verlassen.

Sie sind ja nicht nur Arzt, sondern vermutlich ab und an auch Patient. Wie machen Sie das da?

Ja, ich habe auch eine elektronische Gesundheitskarte. Vor kurzem hatte ich einen kleineren Fahrradunfall und musste mit einer Unterarmfraktur erst einmal in eine Bereitschaftspraxis zum Röntgen. Und die Frage war: Wie kommen diese Bilder jetzt auf einem sicheren Weg zu meinem Orthopäden? Ich bin dann noch mal in die Bereitschaftspraxis gefahren und habe mir dort die Bilder auf CD brennen lassen. Das ist natürlich einiges an Aufwand. Und ich habe das Glück, sonst ein sehr gesunder Mensch zu sein. Aber umso wichtiger ist es doch, auch für die Menschen, die das nicht leisten können, ein sicheres System einzurichten.

Die elektronische Patientenakte

Ab 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten. Darin werden beispielsweise verordnete Medikamente, Impfungen und Diagnosen festgehalten. Die Daten sollen auf Servern zentral gespeichert werden. Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser müssen sich an die dafür notwendige Telematik-Infrastruktur anschließen. Ärzte, die sich verweigern, bekommen aktuell 1 Prozent ihres Honorars abgezogen, ab März 2020 werden es 2,5 Prozent sein. Patienten sollen nach dem aktuellen Stand selbst entscheiden können, ob sie eine elektronische Patientenakte wollen oder nicht.

Wie könnte das denn beispielsweise aussehen?

Zum Beispiel mit dezentraler Speicherung. Wenn Unterlagen gut verschlüsselt und gesichert – und freiwillig natürlich – auf der Gesundheitskarte gespeichert werden könnten, dann hätten die Patienten jederzeit die Kontrolle darüber. Das muss natürlich so gelöst sein, dass jeder Patient bei jedem Arzt selbst entscheiden kann, was er freigeben will. Jetzt ist es umgekehrt: Wenn jemand beispielsweise in einem Programm für chronisch Kranke ist, dann bekomme ich das beim Einlesen der Karte automatisch mit. Ich weiß also: Aha, die Patientin hat Diabetes. Obwohl ich das als Psychiater überhaupt nicht wissen muss. Wenn Ärztin und Patient aber beide gerne videochatten oder sicher mailen wollen, dann muss das möglich sein. Wir brauchen also etwas Flexibles. Und keinen Zwang mit zweifelhafter Datensicherheit.

In letzter Zeit gab es zahlreiche Fälle, in denen gezeigt wurde, wie leicht angreifbar die IT-Infrastruktur von Arztpraxen ist. Es scheint, dass nicht alle Ärzte das Thema Datensicherheit so ernst nehmen.

Das ist ein Hinweis darauf, dass uns das alles über den Kopf wächst. Für mich ist das ein Argument, zu sagen: Leute, macht mal ein bisschen langsamer!

Aber sind nicht auch die Praxen in der Pflicht?

Ja, auf alle Fälle. Und es gibt sicher Kollegen, die sich für die besten IT-Techniker halten, es aber nicht sind. Aber für alle anderen gilt: Momentan gibt es ja nicht einmal ein Zertifikat, was uns sagen würde: Das hier ist ein fähiger IT-Dienstleister, den kannst du ruhigen Gewissens nehmen, um deine Praxis-IT einzurichten. Jeder Fall einer gehackten Praxis kratzt am Vertrauen, das die Patienten in das Gesundheitssystem haben. Wichtiger ist, nicht noch mehr schwer verständliche Technik da reinzustellen.

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20 Kommentare

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  • Die offizielle, durch den Weltärztebund autorisierte deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf in der von der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes in Chicago im Oktober 2017 beschlossenen Fassung, lautet:

    Das ärztliche Gelöbnis



    Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.



    Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.



    Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. ...



    Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.



    ...



    Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.



    Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

    Es ist kein einziges Wort über Forschung zu finden. Dafür wird die Pflicht zur Verschwiegenheit umso deutlicher gemacht. Und (letzter Absatz) dass ich als Arzt/Ärztin selbst unter Bedrohung Menschenrechte (GG, Recht auf informationelle Selbstbestimmung...) nicht verletzen darf. Mein Fazit: Als Arzt/Ärztin KANN UND DARF ich meine Praxis nicht an die TI anschließen lassen und ich werde es (trotz Bedrohung durch die per Gesetz beschlossenen Nachteile) weiter nicht tun!

    epetitionen.bundes...etition_98780.html

  • Es wäre wirklich schön, wenn die Sensibilität für Datensicherheit im Gesundheitswesen überall so groß wäre, z.B. bei der Nutzung von Fitness-Armbändern und ähnlichen Gimmicks (siehe z.B. www.datenschutzbea...-mit-ihren-daten/). Auch bei Herrn Meißner scheint da eine gewisse Asymmetrie vorzuliegen. Es ist jedenfalls zu hoffen, dass er bei den Inkassodiensten, mit denen er zusammenarbeitet, dieselben Ansprüche zu Datenschutz und -Sicherheit anlegt wie bei der so heftig kritisierten elektronischen Gesundheitskarte und ihre Einhaltung auch überprüft. In der Patienteninformation zum Datenschutz auf seiner Website gibt es dazu leider nur vage Angaben ("Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.", "Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis.")



    Selbst wenn es hundertprozentige Sicherheit bei der IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen ebensowenig gibt wie in allen anderen Lebensbereichen, so scheinen mir die potenziellen Vorteile doch zu überwiegen. Selbst wenn nur ein Bruchteil der Arzneimitteltoten (man/frau google z.B. einmal "Tote durch Medikamente") vermeidbar wäre, lohnt das wohl die Weiterverfolgung der elektronischen Patientenakte - einschließlich der Optimierung der Datensicherheit. Wer da automatisch Zugriff auf welche Daten erhält, ist sicher diskussionswürdig. Aber wer meint, dass ein Psychiater nichts über eine Diabetes-Diagnose wissen muss, der gebe bei der Suchmaschine seines Vertrauens mal "Nebenwirkungen Antidepressiva Diabetes" oder "Wechselwirkung Psyche Diabetes" ein.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Eine verpflichtende Bürgerversicherung für alle und schon wären die Daten nicht mehr so interessant für Versicherungshaie etc. Die Forschung allerdings braucht Daten. Da behindert der Datenschutz Erkenntnisgewinn für die Allgemeinheit.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Wer die Forschung fördern will soll Geld in gezielte Forschung investieren. Gezielte Forschung heißt: ich habe eine Hypthese, eingebettet in eine Theorie, diese Hyptothese möchte ich überprüfen, dazu gestalte ich ein Studiendesign, welches Methodik und Untersuchungsobjekte zur Datenerhebung beinhaltet. Das Studiendesign muss dann übrigens nicht nur wissenschaftlichen, sondern auch ethischen Standarts standhalten. Sich aus irgendeinem riesigen Datenpool irgendwelche Daten herausfischen ist keine seriöse Forschung. Ich kann überhaupt nicht mehr überprüfen, ob die Daten gründlich und korrekt erhoben wurden. Und es erweitert die Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Willkür - kann ich mir doch leicht Datensätze herausnehmen, die meinen (z.B. wirtschaftlichen Pharma-)Interessen etwas mehr entsprechen.



      Spahn und seine Mannen haben keine Ahnung von Forschung, ebensowenig wie die breite Bevölkerung, und, ich fürchte, Ärzte haben es in der großen Mehrheit ebenfalls nicht, da der Statistik- und Forschungsanteil ihres Studiums marginal ist.



      Wer unser Gesundheitswesen trotzdem von Algorithmen bestimmt und gesteuert wissen möchte, sollte sich endlich bewusst machen, dass er/sie damit den gläsernen Patienten befürwortet. Wenn die Daten erst einmal alle digitalisiert und zentral gespeichert sind, gibt es keine echte Anonymisierung mehr. Dann ist alles nachverfolgbar, jede Erberkrankung, jede psychische Diagnose, jede HIV-Infektion. Das wird unsere Gesellschaft verändern - ich meine, nicht zum Guten.

  • Leider wird es bei der Digitalisierung auch zu Problemen kommen, aber die Vorteile dieser Technologie in der Behandlung von Krankheiten sind enorm.



    Das gilt nicht nur für die schnellere und effiziente Verfügbarkeit von Informationen im Krankenhaus rund um die Verwaltung der Patienten sondern insbesondere auch in der vergleichenden Analyse und Auswertung von Krankheitsbildern und der Suche nach besseren Behandlungsmethoden. Letzteres bestreiten auch - wenn auch zähneknirschend - viele Ärzte nicht.



    Eine konstruktive und kritische Diskussion ist erforderlich.

    • @alterego:

      ...auch um Zu verstehen wie man mögliche Probleme gering halten kann

      • @alterego:

        Sach msl so -

        Hörnmer doch mal bei unserem Altmeister rein!*



        “Unsere übliche Antwort, mit der wir Medien abtun, nämlich, daß es darauf ankomme, wie wir sie verwenden, ist die befangene Haltung des technischen Dummkopfs. Denn der “Inhalt“ ist mit dem saftigen Stück Fleisch vergleichbar, das der Einbrecher mit sich führt, um die Aufmerksamkeit des Publikums Wachhundes abzulenken. Die Wirkung des wird gerade deswegen so stark und eindringlich, weil es wieder ein Medium zum “Inhalt“ hat.

        kurz - Sie haben naturellement etwas länger - ein paar mehr Zeichen mehr gebraucht die “Wurst“ gut auszustopfen . Für den Versuch - unsere Aufmerksamkeit abzulenken. Gwücklunsch - 🥳 -



        & nochens - * - a.a.O.



        “…Eine Anslyse von Programm & “Inhalt“ (der Wurst;) gibt keine Hinweise auf die Magie dieser Medien oder suf ihre unterschewellige Energie.“

        unterm—-

        * Marshall McLuhan - Die magischen Kanäle - Understanding Media

        taz.de/Ungeschuetz...tendaten/!5648845/



        & klare Kante -



        taz.de/Risiko-digi...itsdaten/!5648755/

        • @Lowandorder:

          😉



          Ja und nein- zwei Punkte

          Unser Rechtssystem hat die Aufgabe die Bürger vor Kriminalität zu schützen...trotzdem, ein Null Risiko Schutz gab es nie und wird es nie geben.

          Dem potentiellen Risiko steht ein signifikanter Mehrwert für jeden Menschen im Bereich Gesundheit gegenüber. Zumindest für alle Facebook Nutzer ein „Jahrhundert-Deal“.

          • @alterego:

            Sorry - aber Sie haben weder Marshall McLuhan noch Tanja Tricorico - verstanden - so denn gelesen.

            kurz - Blindflug & op jot kölsch -



            “ Et hätt noch immer jot jejange“



            Sorry - sojet Blindfische & Flacheisen hamer - von B‘Scheuert über ahnungslosSpahn'ab bis …bitte selbst einsetzten - unter Politikastern jeglicher Couleur - mehr als genug am Start.

            kurz2 - Nej tak 👹

  • Wenn es um die eigenen Honorare (98% nimmt er ja gerne) geht, hat Herr Meissner offensichtlich keine Probleme sensible Daten an die KV zu liefern. Diagnosen und ggf. Erstanträge für Psychotherapie sind offensichtlich für ihn bisher nicht sensibel genug gewesen ...

    • @TazTiz:

      Psychotherapieanträge werden grundsätzlich in einem anonymisierten Verfahren ausserhalb der Kassen bearbeitet. Wird eine Therapie befürwortet, werden dafür x-Stunden und/oder andere Maßnahmen genehmigt. Abgerechnet werden dann lediglich die ärztlichen/psychotherapeutischen Leistungen (Sitzungen/Stunden etc.) im genehmigten Rahmen mit der Krankenkasse und nicht etwa personenbezogene Diagnosen.

      • @Rainer B.:

        So anonym wie die Gesundheitskarte je sein wird. An irgendeiner Stelle müssen die Daten zusammengeführt werden, sonst kann keine Abrechnung erfolgen ... "außerhalb der Kassen" ist wie ein kleiner schwarzer Balken auf einem Bildzeitungsfoto ...

        • @TazTiz:

          Nöö! Die Krankenkassen haben bislang keinerlei Zugriff auf die Diagnosen einzelner Psychotherapiepatienten. Die Therapieanträge werden anonym erstellt und nach dem Zufallsprinzip einem bundesweiten Gremium von Fachleuten zur Begutachtung vorgelegt. Dieses entscheidet dann darüber, ob ein Antrag zur Bewilligung einer Therapie ausreichend begründet ist und gibt ggf. Therapie-Empfehlungen. Der Arzt kann dann geleistete Therapiestunden bis max. zur Höhe der bewilligten Stunden mit der KV abrechnen.



          Mit der Gesundheitskarte will man ja nun nach und nach eine Verknüpfung zwischen Patientendaten und Behandlungsdaten ermöglichen, die es so bislang - aus guten Gründen - gar nicht gibt.Die Gesundheitskarte wird dann zum Schlüssel einer zentralen Patientenakte irgendwo auf einem Bertelsmann-Server. Damit kann dann z.B. auch der Zahnarzt X kurz mal eben nachschauen, ob seine Patientin Y eigentlich gerade die Pille nimmt, oder nicht. Schöne neue Welt - oder?

  • Bei der Digitalisierung von Gesundheitsdaten geht es um alles Mögliche und Unmögliche, aber ganz gewiss nicht darum, die Gesundheit der Patienten zu verbessern. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist im Übrigen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) DSGVO ohne die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen nicht zulässig. Dem Jens Spahn (Andreas Scheuer mit seiner Ausländermaut lässt grüßen) kann sowas im Moment noch ziemlich egal sein. Ärzte aber, die sich - warum auch immer - darüber einfach hinwegsetzen, müssen wissen, dass sie sich ggf. dadurch strafbar und schadenersatzpflichtig machen. Ich kann allen Ärzten deshalb nur anraten, vertrauliche Patientendaten auf gar keinen Fall irgendwo einer zentralen Speicherung zuzuführen, deren Zugriffsmöglichkeiten sich ohnehin einer wirksamen Kontrolle aller Betroffenen entzieht.

    • @Rainer B.:

      Teilen Sie bitte, wo sie nur können, den Link auf die Online-Petition auf der Website des Bundestages. Läuft bis 16.1.2020. 50.000 Unterschriften werden benötigt, damit sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen MUSS. epetitionen.bundes...etition_98780.html

    • @Rainer B.:

      …anschließe mich.

      Bleibense dran. Dieser Digi-Wahn - der ja weiter grassiert - als im medialen wie öffentlichen Bewußtsein wahrgenommen - ist ein medusenhauptiger Kraken.



      Steck - auch im Justizbereich zB zu wenig drin. Da ist per ordre mufti die Digitale Akte (+ Folgen!!) - Oktroya! Ab xx bestimmt ! • Was jetzt?!



      Intern gehn die Wogen hoch.



      Aber klar die kommt. Wie immer genau.



      Da sind in Bereich - Staat vs Bürger - (& ÖPP läßt B‘acheuert grad Grüßen!) - die Konfliktfelder - Einbruchs- & Manipulationsgefahren- aus meiner Sicht - komplett unbeleuchtet.

      kurz - Eine Synopse - eine Überschlagssicht - der verschiedenen Bereiche - durch & in den Medien.?!



      Sorry - aber ich sehe nirgends - CCC - mal außen vor. Keine Journalisten / Medien mit Kenne!!! - die das handln könnten. (…nö - wenn ich schon mitkriege - wie lausig - unsere alte Tante taz - digitareus - vor sich hin dilettiert!;)(

      • @Lowandorder:

        Ja, es ist nicht zu verstehen, wieso sich keine einzige Zeitung von FAZ bis taz ernsthaft damit befassen möchte, wieso alle unsere Gesundheitsdaten zentral bei Bertelsmann gespeichert werden sollen.



        Bleibt also nur der CCC. Wer sich gruseln will, möge sich dies anschauen (CCC-Kongress 2018, zur elektronischen Patientenakte):



        media.ccc.de/v/35c...n_are_belong_to_us

  • Die zentrale Zwangsspeicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die TI und nehmen Honorarkürzungen und ggf weitere Sanktionen in Kauf. Das sind übrigens eher diejenigen, die sich mit Digitalisierung und Technik (und den Risiken) auskennen und gerade NICHT die Fortschrittsfeindlichen! Wer etwas tun möchte, unterzeichne die Online-Petition 98780 des Bundestages, hier der Link:



    epetitionen.bundes...etition_98780.html

  • Herr Andreas Meissner ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Psychotherapeuten müssen aber noch lange keine Ärzte sein, wie es in ihrer Überschrift suggeriert wird.

    • @tazler:

      Ein Facharzt ist ein Arzt mit einer anerkannten Weiterbildung auf einem medizinischen Fachgebiet.



      Psychotherapeut ist eine Berufsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologen und Pädagogen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie.



      Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geschützt. In Deutschland ist die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung die Erlangung der Approbation im Sinne des Psychotherapeutengesetzes bzw. der Approbationsordnung für Ärzte.



      Alle, die eine Kassenzulassung haben und mit Krankenkassen abrechnen, werden auch von diesen derzeit zur Digitalisierung gezwungen.